Harmonisierte Spielzeug- norm EN 71-1:2011

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Harmonisierte Spielzeug- norm EN 71-1:2011
TÜV SÜD I Ausgabe 3 September 2011
Customer Care
Aktuelle Informationen aus dem Bereich Konsumerprodukte
Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
nichts ist so beständig wie der Wandel:
Eine weise Einsicht, die dem griechischen Philosophen Heraklit
zugeschrieben wird. Dass sich Ihre Arbeits- und Rahmenbedin­
gungen als Hersteller, Händler und Inverkehrbringer von Konsum­produkten tagtäglich wandeln, das zeigen die Themen in diesem
Newsletter von TÜV SÜD Product Service. Wandel in der Mobili­­tät: Pedelecs, also stromgestützte Fahrräder sind auf dem Vor­
marsch – wir unterstützen Sie mit einer neuen Zertifizierung.
Wandel auch bei den weltweiten Warenströmen: Das bedeu­tet
neue Herausforderungen an Gesundheitsschutz und Qualitäts­
sicherung – wir greifen für Sie die neuen Importbestimmungen
für Küchenartikel aus Melamin oder Polyamid aus den Produk­
ionsländern China und Hongkong auf. Wandel schließlich auch
bei TÜV SÜD selbst: Für die Region Rhein-Main gibt es nun ein
hochmodernes Kompetenzzentrum in Frankfurt. Auch darüber
berichten wir.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.
Und: Bleiben Sie sich treu im Wandel!
Herzlichst
Harmonisierte Spielzeugnorm EN 71-1:2011 01
Verbindliche Anmeldung nach REACH-Verordnung
02
Risiken bei elektrischen Haartrocknern?
03
Neue Regularien zu Küchenutensilien
04
Damit in punkto EMF ein Licht aufgeht
05
Pedelecs: Vorfahrt für Qualität und Sicherheit
06
Mit Standort Rhein-Main in der obersten Liga
07
Sven Engbert: Flotte Sohle für die Kunden
Die harmonisierte Norm EN 71-1:2011 Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische und Physikalische Eigenschaften wurde jetzt vom Europäischen Komitee
für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) veröffentlicht. Die aktualisierte
europäische Norm ist eine Neuausgabe der Norm EN 71-1:2005 und berücksichtigt als
erste europäische Norm die in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EC) enthaltenen Sicherheitsbestimmungen.
Die Einhaltung der Norm EN 71-1:2011 bietet somit die Vermutung der Konformität mit
den Anforderungen (ausgenommen der chemischen Anforderungen) der ab 20. Juli 2011
verbindlich umzusetzenden Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Die neuen Anforderungen an Spielzeughersteller aus der Norm EN 71-1:2011
Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
Inhalt
„Passformgeprüft“ – damit der Schuh nirgendwo drückt Einheitliche Anforderungen an die
mechanischen und physikalischen
Eigenschaften von Spielwaren
Die neuen Anforderungen, die die Hersteller von Spielwaren künftig erfüllen müssen,
sind in folgender Tabelle dargestellt.
Ihr Dr. Jens Butenandt
Geschäftführung
ISO/IEC 17025: Weltweit stärken
Harmonisierte Spielzeugnorm EN 71-1:2011
08
09
10
Produktkategorien
Neue Anforderungen
Spielzeug, das mit einem Lebensmittel verbunden ist
Ist künftig verboten
In einem Lebensmittel enthaltenes oder zusammen mit
einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug
Muss folgenden Warnhinweis tragen: „Achtung: Enthält
Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“
Jo-Jo-Bälle
n Die ursprüngliche Leine des Jo-Jo-Balls darf maximal
370 mm lang sein; und
n Das Verhältnis von Masse zu elastischer Konstante des
Jo-Jo-Balls darf maximal 2,2 betragen
Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten
Ist so zu gestalten und herzustellen, dass es gereinigt
werden kann
Anziehspielzeug für Kinder unter 36 Monaten angebrachte
Leinen und Ketten mit einem unbefestigten Ende
Dürfen maximal eine freie Länge von 800 mm haben
Verpackung für Kinder unter 36 Monaten
Halbkugelförmige Spielzeugverpackung muss den Anforderungen für halbkugelförmiges Spielzeug entsprechen.
Verpackung für jede Altersgruppe
Kugel-, ei- oder ellipsenförmige Spielzeugverpackung
muss den Anforderungen für kugel-, ei- oder ellipsenförmiges Spielzeug entsprechen.
kontakt
Robert Ziegler
+49 89 5008-4186
w w w.
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v - tsuu e
e dv.-dseu/ pesd . d e / p s
wtw
@[email protected]
Ausgabe 3 September 2011
TÜV SÜD Customer Care
Seite 2
Start der verbindlichen Anmeldung nach
REACH-Verordnung
Seit die ersten 15 besonders besorgniserregenden
Stoffe (substances of very high concern, SVHC)
im Oktober 2008 veröffentlicht wurden, ist die
REACH-Kandidatenliste auf 53 Substanzen ange­
wachsen. Inzwischen wissen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender solcher
Stoffe in der EU, welche Kommunikationspflichten
sie erfüllen müssen, wenn ein Erzeugnis mehr als
0,1 Massenprozent (w/w) eines der auf der Kan­didatenliste geführten besonders besorgniserre­
genden Stoffe enthält. Diese Pflicht gilt für sämtliche Produktarten (d.h. chemische Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse). Einer anderen
Verpflichtung im Zusammenhang mit besonders
besorgniserregenden Stoffen wurde jedoch weniger Aufmerksamkeit zuteil. Diese unter dem
Begriff „Anmeldung“ bekannte Verpflichtung
gilt 1 nur für die Hersteller und Importeure von
Erzeugnissen in der EU und ist seit 1. Juni 2011
in Kraft.
Muss ich meine Erzeugnisse anmelden?
Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder in die
EU importiert werden und nachfolgende Kriterien
erfüllen, müssen vom Hersteller oder Importeur
laut Gesetz bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angemeldet werden:
n Der Stoff wird auf der Kandidatenliste geführt
(d. h. es handelt sich um einen besonders
besorgniserregenden Stoff);
n Der besonders besorgniserregende Stoff ist in
einer Konzentration von > 0,1 Massenprozent
(w/w) in einem Erzeugnis enthalten, das in der
EU hergestellt oder in die EU importiert wird;
n Die Gesamtmenge des besorgniserregenden
Stoffes in allen Erzeugnissen, die in der EU
hergestellt bzw. in die EU importiert wurden,
beträgt mehr als 1 Tonne pro Jahr, wobei jedes
der Erzeugnisse > 0,1 Massenprozent (w/w)
des besorgniserregenden Stoffes enthält.
In welchen Fällen ist keine Anmeldung
erforderlich?
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn der
Hersteller oder das betroffene Unternehmen
nachweisen kann, dass einer der nachfolgenden
Punkte erfüllt ist:
n Eine Exposition von Menschen und Umwelt
gegenüber dem besonders besorgniserregenden
Stoff kann bei normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einschließlich der Entsorgung ausgeschlossen werden;
n Der besonders besorgniserregende Stoff
wurde bereits für diese Art der Verwendung
angemeldet.
Es ist ratsam, die Gründe für die Nicht-Anmeldung
detailliert zu dokumentieren, um diese der zuständigen Behörde bei Nachfrage vorlegen zu können.
Welche Informationen sind bei der
Anmeldung mitzuteilen?
Die Anmeldung muss folgende Informationen
enthalten:
n Die Identität und die Kontaktangaben der
Produzenten oder Importeure des Erzeugnisses;
n Die Registrierungsnummer des besonders
besorgniserregenden Stoffes, falls verfügbar;
n Die Identität des besonders besorgniserregenden Stoffes;
n Die Einstufung des Stoffes
n Eine kurze Beschreibung der Verwendung(en)
des/der Stoffe/s in den Erzeugnissen;
n Der Mengenbereich des/der Stoffe/s,
d. h. 1-10 t, 10-100 t, 100-1000 t oder ≥ 1000 t.
Welche Frist gilt für die Anmeldungen?
Die Frist für die Anmeldung hängt davon ab, wann
der betreffende besonders besorgniserregende
Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde.
Dabei gelten folgende Regeln:
n Für besonders besorgniserregende Stoffe, die
noch vor dem 1. Dezember 2010 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, d. h. für die
ersten 38 veröffentlichten besonders besorgniserregenden Stoffe, ist die Anmeldung am
1. Juni 2011 fällig.
n Bei Stoffen, die ab 1. Dezember 2010 in die
Kandidatenliste aufgenommen wurden, hat
die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab
Aufnahme in die Kandidatenliste zu erfolgen,
d. h. für die 8 besorgniserregenden Stoffe, die
am 15. Dezember 2010 in die Kandidatenliste
aufgenommen wurden, muss die Anmeldung
bis spätestens 15. Juni 2010 erfolgt sein.
Da die Kandidatenliste zweimal jährlich, nämlich im Juni und im Dezember, aktualisiert wird,
empfehlen wir den in der EU ansässigen Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen, sich
über die neu in die Kandidatenliste aufgenommenen besonders besorgniserregenden Stoffe
auf dem Laufenden zu halten. So können Sie in
aller Ruhe herausfinden, ob für einen neuen
besorgniserregenden Stoff eine Anmeldung
erforderlich ist oder nicht.
Wie kann ich eine Anmeldung einreichen?
Zuerst wird mit Hilfe der IUCLID-Software 2 ein
Anmeldedossier erstellt und dieses dann mit
Hilfe des REACH-IT-Tools auf der ECHA-Webseite
eingereicht. Die ECHA hat diesbezüglich das
Handbuch für die Einreichung von Daten Teil 20 3
erstellt, das eine detaillierte und anschauliche
Anleitung für die erfolgreiche Anmeldung bietet.
Wird eine Anmeldegebühr fällig?
Sowohl der Download der IUCLID-Software als
auch die Anmeldung selbst ist für alle Unternehmen kostenlos.
Weitere wichtige Punkte
n Die Anmeldepflicht gilt auch für Verpackungsmaterialien, da diese als Erzeugnisse gelten.
n Da die Anmeldung nur von einem in der EU
ansässigen Hersteller oder Importeur eingereicht werden kann, können nicht in der
Gemeinschaft ansässige Unternehmen, einen
Alleinvertreter ernennen, der diese Pflichten
für sie übernimmt.
ie Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen
D
stehen hier zum Download bereit
2
Die offizielle IUCLID-Software kann hier heruntergeladen
werden
3
Das Handbuch für die Einreichung von Daten, Teil 20 „How to
Prepare and Submit a Substance in Articles Notification using
IUCLID“ steht hier zum Download bereit
1
kontakt
Markus Jahns
+49 89 5008-4497
@[email protected]
Ausgabe 3 September 2011
TÜV SÜD Customer Care
Seite 3
Elektrische Haartrockner können laut CPSC
beträchtliche Produktrisiken bergen
Als das US-Produktsicherheitsgesetz (Consumer
Product Safety Improvement Act, CPSIA) aus
dem Jahr 2008 erstmals veröffentlicht wurde,
ergänzte es das bis dato geltende Produktsicherheitsgesetz (Consumer Product Safety Act,
CPSA) um einen weiteren Abschnitt. Dieser neue
Abschnitt ermöglichte es der US-Verbraucherkommission für Produktsicherheit (Consumer
Product Safety Commission, CPSC) bestimmte
Eigenschaften eines Konsumprodukts oder einer
Gruppe von Konsumprodukten festzulegen, deren
Vorhandensein oder Fehlen je nach Produkt als
beträchtliches Produktrisiko erachtet wird.
Bevor eine solche Regelung aufgestellt werden kann, muss das
CPSC jedoch zuerst ermitteln, ob das Vorhandensein oder Fehlen dieser
Eigenschaften am Markt leicht überprüft werden kann, und ob es in diesem
Bereich einen gültigen freiwilligen Standard gibt, der die von einem solchen
Produktrisiko ausgehende Gefährdung wirksam reduziert. Wird eine solche
Regelung erlassen, gelten Produkte, die nicht mit dieser Produktsicherheitsregel über­einstimmen, als Produkte, die ein beträchtliches Produktrisiko
darstellen oder beinhalten. Die Hersteller dieser Produkte müssen die Risiken an die CPSC melden und auf Aufforderung der CPSC die Sicherheitsregel erfüllen, das Gerät zurücknehmen bzw. austauschen oder den Kaufpreis
erstatten.
Vor kurzem hat die CPSC eine Liste mit Produkten veröffentlicht, die ein
Sicherheitsrisiko darstellen. Ganz oben auf dieser Liste (Substantial Product
Hazard List, 16 CFR 11201) stehen Hand-Haartrockner, die nicht über einen
eingebauten Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen in Wasser verfügen.
Laut der Sicherheitsregel der CPSC müssen Hand-Haartrockner über einen
eingebauten Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen in Wasser verfügen,
der folgenden Anforderungen der Underwriters Laboratories (UL) entspricht:
müssen die Hersteller
mit zivilrechtlichen Strafen rechnen. Produkte, die
ein beträchtliches Produktrisiko darstellen oder
beinhalten, dürfen nicht in
die USA im-portiert werden.
Die Regelung trat am
28. Juli 2011 in Kraft.
Hier finden Sie einen in den
CPSC News enthaltenen Produktrückruf aus dem Jahr 2003
einschließlich Aufnahmen eines
Steckers mit und ohne Schutzvorrichtung gegen kurzzeitiges
Eintauchen in Wasser. n
1
n Absatz 5 des Standards UL 859
(Standard for Safety for Household Electric Personal Grooming Appliances),
oder
n Absatz 6 des Standards UL 1727
(Standard for Safety for Commercial Electric Personal Grooming Appliances)
Die Sicherheitsregel erfordert weder eine Prüfung noch eine Zertifizierung
des Produkts. Dennoch müssen Hersteller von Produkten, die ein beträchtliches Produktrisiko darstellen oder beinhalten, die in Abschnitt 15 (b) des
CPSA (15 U.S. C. 2064 (b)) festgelegten Meldepflichten erfüllen.
Anderenfalls, d. h. wenn sie es versäumen, diese Produktrisiken zu melden,
Siehe Substantial Product Hazard List:
Hand-Supported Hair Dryers
kontakt
Ottmar Becker
+49 89 5008-4504
@[email protected]
Ausgabe 3 September 2011
TÜV SÜD Customer Care
Seite 4
Aufgespießt:
Neue Regularien zu Küchenutensilien
Für den Import von Küchenartikeln aus Melamin
und Polyamid, die aus China oder Hongkong
stammen, gelten in der EU seit 1. Juli neue Regularien – unter anderem neue Grenzwerte für
bestimmte Inhaltsstoffe und erweiterte Dokumentationspflichten.
Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for
Food and Feed, RASFF) häuften sich in den vergangenen Jahren die Meldungen zu Küchenutensilien, die aus China oder Hongkong importiert
wurden. Der Grund: Die Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe wurden überschritten. Als Reaktion darauf ist rund um Küchenartikel aus Kunststoff eine neue EU-Verordnung (Nr. 284/2011)
entstanden (offizieller Titel: „Besondere Bedingungen und detaillierte Verfahren für die Einfuhr
von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion
Hongkong, China, ist“). Die Verordnung ist seit
1. Juli in allen Mitgliedsländern der Europäischen
Union verbindlich anzuwenden. Dabei gelten kei­
nerlei Übergangsfristen.
Von Salatschüsseln über Kaffeebecher bis hin zu
Fleischzangen und Tischsets: Wer entsprechende
Utensilien aus Polyamid in die EU importiert, muss
gegenüber dem Zoll per Laborbericht nachweisen,
dass bei der Verwendung der Produkte keine
primären aromatischen Amine an Lebensmittel
abgegeben werden. Der Nachweisgrenzwert
liegt hier bei 0,01 Milligramm pro Kilogramm.
Für Melamin-Küchenartikel ist ein entsprechender Laborbericht in punkto Formaldehyd gefordert.
Es darf nicht in Mengen von über 15 Milligramm
pro Kilogramm in Speisen und Getränke gelangen. „Damit Hersteller oder Importeure den entsprechenden Nachweis ordnungsgemäß führen
können, nehmen wir in deren Auftrag die entsprechenden Laboruntersuchungen vor. Wir stehen
dabei mit einem dichten Netz an Standorten zur
Verfügung – in den Produktionsländern China und
Hongkong genauso wie in den Importstaaten in der
EU“, sagt Markus Jahns, Senior Product Specialist
Chemie bei TÜV SÜD.
Mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu stärken und wirksam umzusetzen, gibt es zudem weitere Dokumentations- und
Informationspflichten rund um die Melamin- und
Polyamid-Produkte aus China und Hongkong.
Ein Beispiel: Werden entsprechende Küchenartikel
erstmalig in die EU eingeführt, ist die zuständige
Behörde vor Ort mindestens zwei Tage im Voraus
darüber zu informieren, an welchem Datum und
zu welcher Uhrzeit die Sendungen voraussichtlich
eintreffen – so sollen Kontrollen gewährleistet
werden. „Möglich ist darüber hinaus, dass in
Deutschland noch spezielle Einfuhrstellen für die
Küchenutensilien aus Kunststoff bestimmt werden. Dies steht aber noch nicht abschließend
fest“, so TÜV SÜD-Experte Jahns zum Stand des
Verfahrens.
Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Sie gern
bei der Beratung zu Richtlinien und Verordnungen. n
kontakt
Ottmar Becker
+49 89 5008-4504
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Seite 5
Damit in punkto EMF ein Licht aufgeht
Mit dem Thema Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) beschäftigen sich die Hersteller von
Leuchten schon seit geraumer Zeit – und jetzt ist
auch die Exposition von Menschen gegenüber
Elektromagnetischen Feldern (EMF) relevant.
Eine neue Norm, gelistet unter der EU-Niederspannungsrichtlinie, ergänzt den Weg, der in
Richtung CE-Kennzeichnung, GS-Zeichen und
TÜV SÜD-Mark zu beschreiten ist.
Welchen Elektromagentischen Feldern (EMF) sind
Menschen ausgesetzt, die bei eingeschalteter
Schreibtischleuchte arbeiten, die unter dem Licht
einer Stehlampe ein Buch lesen oder die im Lichtschein einer Wohnzimmerlampe Karten spielen?
Auf diese Fragen zielt die neue EMF-Produktnorm für Leuchten ab. Die IEC 62493:2009-12
(IEC = International Electronical Commission) ist
in Deutschland als DIN EN 62493 veröffentlicht.
„Die Norm ist ohne jede Übergangsfrist anzuwenden, weil es davor keine anderen Regularien
zu dem Thema gab“, erläutert Klaus Ludwig,
Segmentleiter Leuchten/Multimedia bei TÜV SÜD
Product Service. Die Norm gilt für Leuchten aller
Art – unabhängig vom Leuchtmittel, also auch
für Lampen mit LED. Zudem ist die Vorgabe auf
unabhängige Komponenten anzuwenden wie zum
Beispiel externe Netzteile oder Vorschaltgeräte.
Was dagegen nicht unter die neuen Regularien
fällt: Leuchtmittel selbst; Photokopierer und
Diaprojektoren; Beleuchtungseinrichtungen für
Luftfahrzeuge, Flugplätze, für Straßenfahrzeuge,
für die Landwirtschaft, für Boote/Schiffe.
Mit dem CE-Kennzeichen, dem GS-Zeichen oder
dem TÜV SÜD-Mark im Blick, müssen die Produkte
nun neben der EMV-Norm DIN EN 55015 (Auswirkungen von Abstrahlungen auf andere Geräte)
auch die EMF-Vorgaben einhalten. Für die entsprechende Konformitätserklärung kann auf die
DIN EN 62493 zurückgegriffen werden. In punkto
EMF ist dabei zu prüfen, welche Stromdichten
auf den menschlichen Kopf einwirken – bei abgestrahlten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 10 Megahertz.
„Die Messungen werden mit dem so genannten
Van der Hoofden-Testkopf durchgeführt“, sagt
Johann Roidt, Geschäftsführer der TÜV SÜD
Senton GmbH im bayerischen Straubing. Die Fachleute von TÜV SÜD nehmen die entsprechenden
Prüfungen im Kompetenzzentrum Straubing
(EMV/EMF) und München (elektrische Sicherheit)
vor und beraten Sie als Hersteller, Inverkehrbringer oder Händler von Leuchten und Leuchtmitteln
umfassend – das Spektrum reicht dabei von elektrischen Sicherheitsprüfungen über PerformancePrüfungen bis zur Unterstützung beim Marktzugang in den einzelnen Wirtschaftsräumen.
Sie haben eine Frage rund um die Elektromagnetischen Felder von Leuchten oder zu Lampen und
Leuchten generell? Kontaktieren Sie unseren Experten Klaus Ludwig! Wir freuen uns auf Sie! n
kontakt
Klaus Ludwig
+49 89 5008-4570
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Ausgabe 3 September 2011
Seite 6
Pedelecs: Vorfahrt für Qualität und Sicherheit
Beim Wiedereinstieg ins Training zackige Berge mühelos nehmen. Bei der
Fahrradfahrt ins Büro ohne Schweißperlen auf der Stirn ankommen: Aus
vielfältigen Motiven steigen immer mehr Verbraucher auf ein Pedelec oder
E-Bike um. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland knapp 200.000 ElektroFahrräder verkauft. Mit dem TÜV SÜD-Prüfzeichen für Pedelecs können Sie
sich als Hersteller und Händler in diesem stark wachsenden Markt deutlichen Vorsprung verschaffen.
Europaweit wurden laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) im vergangenen Jahr knapp 700.000 Pedelecs und E-Bikes verkauft. Genauso hoch,
bei ebenfalls 700.000 Stück, liegt laut ZIV der Gesamtbestand an „Zweirad-Stromern“ in der Bundesrepublik – insgesamt gibt es rund 69 Millionen
Fahrräder. Zudem geht der Branchenverband davon aus, dass es sich bei
rund 95 Prozent der verkauften elektromotorisch unterstützten Fahrräder um
Pedelecs handelt. Der feine Unterschied: Während ein E-Bike auch allein
mit Elektroantrieb fahren kann, setzt beim Pedelec der Motor nur ein, wenn
der Fahrer in die Pedale tritt. Während für ein E-Bike eine Betriebserlaubnis
nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder eine vergleichbare EG-Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen notwendig
sind, gibt es bei Pedelecs keinerlei Einschränkungen oder Pflichten hinsichtlich Zulassung, Führerschein oder dem Tragen eines Helmes.
„Der Markt für Pedelecs boomt. Mit dem Angebot steigt leider auch der
Anteil an Produkten mit Qualitätsmängeln. Da können sich Hersteller mit
einem Prüfzeichen von TÜV SÜD einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, sagt Peter Hartmann, bei TÜV SÜD Product Service Teamleiter
für den Produktbereich Sport und Spiel. Denn: Das Prüfzeichen von TÜV SÜD
hat bei Verbrauchern einen hohen Bekanntheitsgrad – das Label ist eine
klare Orientierungshilfe bei der Pedelec-Auswahl, wenn es um Qualität
und Sicherheit geht.
TÜV SÜD die Pedelecs nach der DIN EN 15194 für elektromotorisch unterstützte Fahrräder (EPAC, für electric power assisted cycles). Darin enthalten
sind unter anderem: die DIN EN 14764 (sicherheitstechnische Anforderungen an City- und Trekking-Fahrräder), die Aspekte elektrische Sicherheit
und Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Mindestanforderungen an
die Steuerungen nach DIN EN 13849 Level C, Prüfpunkte aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und aus der DIN 79100 (Anforderungen an die
mechanische Betriebsfestigkeit).
„Das TÜV SÜD-Oktagon auf dem Pedelec signalisiert Händlern und Verbrauchern, dass das Produkt in Sachen qualitativer Ausführung, Verarbeitung,
Handling und Fahreigenschaften dem Stand der Technik entspricht“, so
die Anmerkung von Peter Hartmann. Im Rahmen der Produktprüfung und
Zertifizierung weisen die TÜV SÜD-Profis auch auf Ansatzpunkte für Verbesserungen hin. Hersteller schätzen zudem die Bera­tung und Begleitung bei
der Prototypenentwicklung. Für die Qualitätssiche­rung während der SerienProduktion stehen die Spezialisten von TÜV SÜD ebenfalls zur Verfügung,
ob es um Qualitätschecks der Produkte in der Ferti­gungsstätte geht oder
um eine umfassende Prüfung von Serienmustern unter Sicherheits- und
Gebrauchsbedingungen. Hartmann abschließend: „Bei einem so komplexen
Produkt wie einem Pedelec ist auch die professionelle Überprüfung der
Dokumentation der verbauten Teile sinnvoll und wichtig.“
Sie haben detaillierte Fragen zur Pedelec-Zertifizierung? Weiter Informationen erhalten Sie hier in unserem Flyer „Auch auf zwei Rädern: Sicherheit
mit E-Antrieb!“ oder direkt bei unserem Ansprechpartner Peter Hartmann. n
kontakt
Peter Hartmann
Das Prüfzeichen signalisiert, dass die Produkte hohen Ansprüchen genügen:
Auf dem Weg zur Zertifizierung beurteilen die Produktspezialisten von
+49 89 5008-4308
@[email protected]
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Ausgabe 3 September 2011
Seite 7
Mit Standort Rhein-Main in der obersten Liga
Gelungener Umzug: Über den Dächern von Frankfurt feierten bei herrlichem
Wetter Mitarbeiter und Gäste die Einweihung des neuen Kompetenzzentrums von TÜV SÜD in der Mainmetropole. Die Dienstleistungen und Laboreinrichtungen für Hersteller und Handel wurden noch einmal ausgebaut.
Mit der Stärkung in der Region Rhein-Main setzt TÜV SÜD Product Service
ein deutliches Bekenntnis zum Standort Deutschland.
Was Meister ihres Fachs kreieren können, genossen die rund 90 Gäste
bei der Laboreinweihung unter freiem Himmel beim „Frankfurter Buffet“.
Vom kulinarischen Part mit „Grie Soß“, „Rippche mit Kraut“, „Äppelwoi
Hinkel“ zur Palette der Kompetenzen von TÜV SÜD: „Wir haben hier nicht
nur einen neuen Laborstandort geschaffen, sondern ein Kompetenzzentrum,
dem eine wichtige Rolle im weltweiten Netzwerk von TÜV SÜD zukommt“,
sagte Joachim Birnthaler, Sprecher der Geschäftsführung von TÜV SÜD
Product Service, zur Verlagerung von Eschborn nach Frankfurt. Im globalen
Wettbewerb der Labors habe man in Deutschland investiert, „um weiterhin
in der obersten Liga mitzuspielen“.
Was den Laborstandort Frankfurt im Einzelnen ausmacht, konnten die Vertreter von Herstellern, Händlern und Presse direkt vor Ort beim Rundgang durch
die Testeinrichtungen in Augenschein nehmen. Marc Henn, technischer Standortleiter: „Hier in Frankfurt konzentrieren wir uns mit 36 Mitarbeitern vor
allem auf Prüfungen von elektrischen Haushaltsgeräten, Reinigungsgeräten,
Werkzeugen und Sanitärprodukten.“ Besonderes Interesse galt beim Rundgang durch die Anlagen der Staubkammer, in der beispielsweise Staubemissionsmessungen an Sägen, Fräsen, Bohrhämmern und Schleifmaschinen oder Durchlassungsmessungen an Industriesaugern durchgeführt werden. Die Staubkammer wiegt mehrere Tonnen. „Der Transport war einer der
Höhepunkte des Umzugs“, berichtet Henn. „Damit ein Kran die Kammer in
den ersten Stock des neuen Gebäudes heben konnte, musste extra ein Teil
der Fassade entfernt werden.“
Hersteller und Handel mit aktuellen Fachinformationen zu versorgen; so
gab es beispielsweise Vorträge über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), über „Sicherheitsrelevante Software in Haushaltsgeräten und
Maschinen“, über das „RAPEX-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte
in der EU“ sowie über die „Prüfung staubbeseitigender Geräte und Anlage“.
Jede Menge Stoff also, um in lockerer Atmosphäre zu fachsimpeln.
Stichwort Atmosphäre: Der neue Standort in Frankfurt befindet sich im
Campus Oberhafen. Wo einst klassische Schwerindustrie zuhause war, siedeln sich nun mehr und mehr Unternehmen aus Dienstleistung, Forschung,
Entwicklung und Technologie an. Prominentestes Projekt: der Neubau der
Europäischen Zentralbank, der 2012 fertiggestellt werden soll. „Auf dem
Areal an der Hanauer Landstraße tut sich derzeit unheimlich viel – eine sehr
interessante Gegend“, merkt Henn an.
Von Frankfurt nach München, Straubing, Stuttgart, Mannheim, Hannover und
Hamburg – auch in diesen Städten unterhält der Produktprüfungsspezialist
Kompetenzzentren, mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Von
Deutschland in die Welt: International unterstützt TÜV SÜD Product Service
mit mehr als 1.700 Experten Hersteller, Händler und Importeure beim Zugang
zu den Märkten.
Wer das neue Kompetenzzentrum Rhein-Main von TÜV SÜD Product Service
in Frankfurt ansteuern will, findet es in der Daimlerstraße 40. Telefonischer
Kontakt: +49 69 408968-100.
Sie haben Fragen zu den neuen Laboreinrichtungen in Frankfurt? Oder ein
konkretes Anliegen zur Staubkammer? Kontaktieren Sie unseren Standortleiter Marc Henn. Wir freuen uns auf Sie! n
kontakt
Marc Henn
Am Eröffnungstag war freilich alles komplett – und das neue Domizil mit
insgesamt rund 1.700 Quadratmetern Fläche bildete auch den Rahmen, um
+49 69 408968-100
@ [email protected]
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TÜV SÜD Customer Care
Seite 8
ISO/IEC 17025: Weltweit verstärken
te Re-Location-Begutachtungen an. Einmal durch
die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
(ZLS), der zuständigen Behörde für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit). Und durch die IECEE
(International Electrotechnical Commisson), den
Akkreditierer für das internationale CB-Verfahren
für elektrotechnische Produkte. „Im Zusammenhang mit dem Umzug von Eschborn nach Frankfurt
müssen zum Beispiel Prüfmittel rekalibriert
werden, Lufttemperatur, Feuchte und Spannungsversorgung validiert werden und, und, und“, sagt
Marc Henn, technischer Leiter in Frankfurt.
Um Sie als Hersteller, Händler und Inverkehrbringer beim internationalen Marktzugang für
elektrische und mechanische Verbraucherprodukte, Werkzeuge und Maschinen wirksam zu
unterstützen, hält TÜV SÜD Product Service seit
vielen Jahren eine Akkreditierung nach ISO/
IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die
Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
für GS-Zeichen und CB-Verfahren. Nach dem
TÜV SÜD-Umzug des Kompetenzzentrums RheinMain von Eschborn nach Frankfurt werden diese
aktuellen Benennungen und Akkreditierungen
auch durch Re-Location-Begutachtungen auf das
neue Kompetenzzentrum übertragen.
„Die ISO/IEC 17025 ist der internationale Standard für das Qualitätsmanagement von Prüflaboren“, sagt Klaus Lorenz, stellvertretender Leiter
der Zertifizierungsstelle von TÜV SÜD Product
Service. Die entsprechende TÜV SÜD-Akkreditierung durch die Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik (ZLS) des Standorts Eschborn
ist – auch am neuen Standort Frankfurt – bis
Ende 2012 gültig. Neue Akkreditierungen erteilt
ausschließlich die Deutsche Akkreditierungsstelle
(DAkkS), seit Januar 2010 allein zuständige Anlaufstelle für die ISO/IEC 17025 in Deutschland.
Für Dienstleistungen im Bereich von elektrischen
und mechanischen Verbraucherprodukten, Werkzeugen, diversen Maschinen und chemische
Prüfungen strebt TÜV SÜD Product Service nun
frühzeitig die Akkreditierung durch die DAkkS
für Frankfurt an, um, so Lorenz, „unsere Kunden
im internationalen Geschäft noch besser unterstützen zu können“. Der Hintergrund: Über die
DAkkS-Akkreditierung und deren Mitgliedschaft
in internationalen Gremien wie IAF (International
Accreditation Forum) und ILAC (International
Laboratory Accreditation Cooperation) könne
man die weltweite Akzeptanz der Prüfungen und
Zertifikate von TÜV SÜD weiter unterstreichen
und ausbauen. „Damit können wir unsere Kunden
noch besser dabei helfen, ihre Marktanteile in
den wichtigen Wirtschaftsräumen der Welt auszudehnen“, so Lorenz.
Unabhängig vom Stichwort ISO/IEC 17025 stehen
nach der Verlagerung der Laboreinrichtungen von
Eschborn nach Frankfurt für das neue Kompetenzzentrum im Campus Oberhafen zudem so genann-
Zurück zum Stichwort CB-Verfahren: Um den
internationalen Handel mit elektrotechnischen
Produkten zu vereinfachen, wurde von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC)
das CB-Abkommen geschlossen. Es stellt sicher,
dass die angeschlossenen nationalen Zertifizierstellen ihre Prüfergebnisse gegenseitig anerkennen. Mit dabei sind heute bereits mehr als 50
Länder, darunter die wichtigsten Industrienationen. „Mit dem CB-Zertifikat von TÜV SÜD entfallen für unsere Kunden die langwierigen und
aufwändigen Einzelzulassungen für nahezu jedes
Exportland. Das bringt deutlichen Zeitvorsprung
im Wettbewerb und enorme Kostenvorteile“,
unterstreicht Marc Henn.
Im neuen, hochwertig ausgestatteten Kompetenzzentrum Rhein-Main bietet TÜV SÜD Herstellern,
Händlern und Inverkehrbringern eine breite Palette
von Dienstleistungen an – insbesondere bei elektrischen Haushaltsgeräten, elektrischen Werkzeugen und Sanitärprodukten. Eine Besonderheit
des Standorts ist die Staubkammer, in der zum
Beispiel Staubemissionsmessungen an Sägen,
Fräsern, Bohrhämmern und Schleifmaschinen
oder Durchlassungsmessungen an Industriesaugern durchgeführt werden.
Sie haben Fragen zur ISO/IEC 17025, zum
GS-Zeichen oder zum CB-Verfahren?
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Marc Henn
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Ausgabe 3 September 2011
TÜV SÜD Customer Care
Seite 9
„Passformgeprüft“ – damit der Schuh
nirgendwo drückt
Kinderfüße wachsen in Riesenschritten – und Sandalen,
Turnschuhe oder Stiefel mit perfekter Passform sind für
den Nachwuchs besonders wichtig; Stichwort gesunde Entwicklung. Da müssen die Größenangaben
von Herstellerseite exakt stimmen – dann sind
Händler und Verbraucher zufrieden. Einen
Beitrag dazu leistet das Prüfzeichen
„passformgeprüft“ von TÜV SÜD,
mit dem Sie sich als Hersteller bei
steigenden Marktanforderungen
wirksam vom Wettbewerb abheben können.
Schon wieder zu klein!
So heißt es häufig, wenn´s
um Kinderschuhe geht.
Neuanschaffungen sind eine
anspruchsvolle Angelegenheit –
denn einerseits können Kinder
selbst die Passform noch nicht
richtig einschätzen und wählen
ihren Lieblingsschuh eher mal nach
Form und Farbe aus. Und andererseits sind gute und
passende Schuhe ein Muss, um eine gesunde Entwicklung der Kinderfüße
zu gewährleisten. „Wenn Größenangaben nicht verlässlich sind, wird der
Einkauf für die Eltern vollends zum Lotteriespiel“, merkt Sven Engbert an,
der für TÜV SÜD in Deutschland den Bereich Softlines leitet.
Exakte Größenangaben gewinnen auch deshalb an Bedeutung, weil der
Schuhverkauf über Online-Shops zunimmt. Mehr Auswahl bei geringem
Zeitaufwand; kein Spezialgeschäft für Kinderschuhe in der Nähe; sehr individuelle Wünsche bei der Farbe: Alles Motive, um Schuhe für Groß und Klein
im World Wide Web zu kaufen. „Je mehr Schuhe übers Internet verkauft
werden, desto wichtiger wird es, dass Größen und Größenangaben der
Schuhe wirklich stimmen. Das beugt Enttäuschungen beim Endverbraucher
vor. Und es hilft, die Rücklaufquote für den Handel zu senken“, sagt Engbert.
Das Prüfzeichen „passformgeprüft“ von TÜV SÜD signalisiert Verlässlichkeit bei den Größenauszeichnungen. Auf dem Weg zum Siegel stehen
Prüfungen vor Ort in den Produktionsstätten wie auch in den Labors von
TÜV SÜD auf dem Programm: Damit bei den Größenangaben später nirgendwo der Schuh drückt, kommen sowohl die Leisten (Formstücke für die
Herstellung der Schuhe) wie auch Stiefel, Clogs oder Slipper selbst auf den
Prüfstand – dabei wird unter anderem auf die exakten Werte für Weite,
Länge und Co. geachtet. Engbert: „Durch einen rechtzeitigen Check der
Leisten lässt sich verhindern, dass sich falsche Maße durch die gesamte
Produktion ziehen.“ Neben dem Hersteller profitiert auch der Abnehmer vielfach vom Prüfzeichen: „Gerade bei Kinderschuhen werden immer wieder
große Abweichungen bei Größenangaben in ein und derselben Produktcharge festgestellt. Bei Schuhen mit Prüfzeichen kommt dies nicht vor“, schildert
TÜV SÜD-Experte Engbert ein Beispiel. n
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Ausgabe 3 September 2011
TÜV SÜD Customer Care
Seite 10
Sven Engbert: Flotte Sohle für die Kunden
Kleider machen Leute – und
prägen das Arbeitsleben von
Sven Engbert. Er verantwortet den Bereich Softlines für
TÜV SÜD in Deutschland, ist
dabei auch häufig in den
Nachbarstaaten unterwegs.
Für die Textilbranche mit
besonders kurzen Produktzyklen unterstreicht der
39-Jährige: „Damit Händler,
Hersteller und Zulieferer
bei Produktsicherheit und
Qualität auf der sicheren Seite sind, bieten wir Unterstützung über die
ganze Wertschöpfungskette hinweg.“
Verkäufer“ von Frank Bettger. Der ehemalige Baseball-Profi Bettger zeigt
unter anderem Analogien zwischen Sport und Berufsleben. Auch Sven
Engbert schöpft Kraft aus sportlicher Betätigung – er ist regelmäßig im
Fitnessstudio vertreten.
Für die Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie gilt gleichermaßen:
Die gesetzlichen Regularien ändern sich rasend schnell – der Beratungsbedarf in punkto Gesetzeskonformität ist bei der Industrie groß.
Sven Engbert steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung:
Er kennt sich mit den Vorgaben der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals), des
CPSIA (Consumer Product Safety Improvement Act) für den US-Markt
oder des Verhaltenskodexes BSCI (Business Social Compliance Initiative)
aus und ist in der Welt der chemischen und physikalischen Tests und der
Wareninspektionen zu Hause. Der gelernte Kaufmann hat sich umfassend
mit Design, Beschaffung, Herstellung, Verteilung und Verkauf befasst –
vor seiner Zeit bei TÜV SÜD war er unter anderem für einen deutschen
Vorlieferanten der Textilindustrie in China tätig sowie für einen Bekleidungshersteller in Deutschland. Als Inspirationsquelle für berufliche Projekte
dient Engbert das Buch „Lebe begeistert und gewinne: Das Erfolgsbuch für
Fasern und Garne, Stoffe und Kleidung, Heimtextilien, Lederwaren und
Schuhe: Das sind die Stoffe, die das Berufsleben von Sven Engbert
ausmachen. Die Freizeit von Engbert gehört unter anderem dem Eishockey
und der Lektüre von Science-Fiction-Büchern.
Vom Sportstudio zurück in die Produktion der Textilindustrie: Das Thema
Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt nach der Erfahrung von
Sven Engbert in der Branche immer mehr an Bedeutung. TÜV SÜD stehe den
Kunden hier mit einem globalen Netzwerk und starker Präsenz in Produktionsregionen wie Asien zur Verfügung. Spannend bleibt für den 39-Jährigen, in
welche Regionen sich die Herstellung von Softlines-Produkten künftig verlagern wird. Engbert: „Unser Anspruch ist, vor Ort zu sein, wenn die Industrie
unsere Dienstleistungen benötigt – ob chemische oder physikalische Prüfungen, Inspektionen, Zertifizierungen, Audits oder Schulungen in den Produktionsstätten. TÜV SÜD ist also One-Stop-Solution-Provider.“
Sie haben detaillierte Fragen zum Bereich Softlines? Weitere Informationen
erhalten Sie auch auf der TÜV SÜD-Seite www.tuev-sued.de/textil.
Oder sprechen Sie Sven Engbert persönlich an! Wir freuen uns auf Sie! n
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