Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus"

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Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus"
Bayerisches Staatsministerium
des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern • 80524 München
Vorab per E-Mail
Präsidentin
des Bayer. Landtags
Frau Barbara Stamm, MdL
Maximilianeum
81627 München
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
Bearbeiter
PI/G-4253-3/1051 I vom
30.01.2012
ID6-1334.10-136
Herr Tauber
Telefon / - Fax
Zimmer
089 2192-2883 / -12883
369
München
06.03.2012
E-Mail
[email protected]
Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Tausendfreund vom 26.01.2012
betreffend Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus" und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)
Anlagen
5 Kopien dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.a): Hat die SOKO „Bosporus“ im Jahr 2006 beim LfV angefragt, ob dort Erkenntnisse und Hinweise auf mögliche Täter aus dem rechtsextremen Umfeld vorliegen?
Ja.
zu 1.b): Wenn ja, wann erfolgte diese Anfrage und welchen Inhalt hatte sie?
Die Soko Bosporus hat sich mit Schreiben vom 28.12.2006 an das Bayerische
Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gewandt. Die Anfrage hatte folgenden
Wortlaut:
Telefon: 089 2192-01
E-Mail: [email protected]
Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de
Odeonsplatz 3 ‚ 80539 München
U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
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„Aufgrund des dargestellten Ermittlungsansatzes wird gebeten, die
beim BLfV im Zeitraum 1995 bis 2002 bekannten Rechtsextremisten,
Neonazis, NPD-Mitglieder und Skinheads für den Großraum Nürnberg
mitzuteilen. Die Auskunft sollte sich nicht nur auf die angeführten Geburtsjahre 1960 – 1982 und das Geschlecht männlich beschränken.
Liegen Erkenntnisse zu örtlich und zeitlich fallverbindenden Ereignissen/Veranstaltungen abzielend auf die Mobilität des/der Täter vor?“
zu 2.a): Wurde das LfV durch die SOKO „Bosporus“ darüber hinaus beauftragt bei
anderen Landesämtern für Verfassungsschutz Informationen über deren Kenntnisstand bezüglich möglicher Täter einzuholen?
Einen solchen Auftrag hat die Soko Bosporus nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht erteilt.
zu 2.b): Hat das LfV diesen Auftrag erfüllt, Informationen eingeholt und an die
SOKO Bosporus weitergeleitet?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2.a) verwiesen.
zu 2c): Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2.a) verwiesen.
zu 3.: Wenn nein, aus welchem Grund und warum hat das LfV nicht von sich aus
die anderen Verfassungsschutzämter über die Anfrage der SOKO Bosporus
informiert?
Die Anfrage der für die Ermittlungen zuständigen Soko war ausdrücklich auf den
Großraum Nürnberg beschränkt. Es gab keinen Anhaltspunkt für das LfV, über die
Vorgaben der Soko hinauszugehen. Allein die Soko verfügte über einen umfassenden Kenntnisstand zum Sachstand der Ermittlungen. Eine darüber hinausgehende vorsorgliche Information anderer Verfassungsschutzämter bei einer auf
den Großraum Nürnberg beschränkten Anfrage war nicht zielführend, um ein
Tätigwerden von in der Sache augenscheinlich nicht betroffenen Verfassungsschutzbehörden anzuregen.
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zu 4.a): Ist es zutreffend, dass das LfV davon ausgegangen ist, dass sich die
SOKO Bosporus Informationen anderer Landesämter für Verfassungsschutz auf
anderem Wege beschaffen würde?
Nachdem sich die einzige bekannte Anfrage in Bezug auf Rechtsextremismus auf
den Großraum Nürnberg beschränkte, stellte sich hier die Frage nach einer
Einbeziehung anderer Landesämter nicht.
zu 4.b): Wenn ja, auf welchem Weg?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4.a) verwiesen.
zu 5.: Wie ist es zu erklären, dass die SOKO „Bosporus“ durch die Landesämter
für Verfassungsschutz nicht über die in das Täterprofil passenden abgetauchten
Neonazis Mundlos und Böhnhardt informiert worden ist?
Die Täter passten mangels bekanntem Bezug zum Großraum Nürnberg gerade
nicht ins Täterprofil.
zu 6.a): War dem LfV bereits im November 2011 bekannt, dass die rechtsextreme
Band Gigi und die braunen Stadtmusikanten, die bereits nach dem Attentat auf
den Leiter der Passauer Polizeidirektion, Alois Mannichl, mit dem rechtsextremen
Lied „Lebt denn der alte Mannichl noch?“ in die Schlagzeilen geriet, im Jahr 2010
das Hetzlied „Dönerkiller“ veröffentlicht hat?
Die CD „Adolf Hitler lebt“ der Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“, auf
dem sich das in der Fragestellung genannte Lied „Döner-Killer“ befindet, wurde
von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste der
jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Dies wurde durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger Nr. 148 vom 30.09.2010 bekannt gemacht und war zu diesem
Zeitpunkt dem LfV bekannt.
zu 6.b): Wurden diese Erkenntnisse an die SOKO Bosporus weitergeleitet?
Nein. Auf Grund der oben beschriebenen Veröffentlichung im Bundesanzeiger
wurde hierfür keine Veranlassung gesehen.
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zu 6.c): Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 6.b) verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann
Staatsminister