Newsletter vom 27.01.15

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Newsletter vom 27.01.15
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27.01.15
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
NACHRICHTEN
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Finanztransaktionssteuer
Banken warnen vor Risiken
Immer mehr Banken bereiten sich auf die Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTS) vor. Schon 38 Prozent der Banken, die für den „Branchenkompass Banken 2014“ von Sopra
Steria Consulting befragt wurden, sehen einen hohen Investitions- und Anpassungsbedarf durch die Börsensteuer. Vor zwei
Jahren betrug der Anteil noch 29 Prozent. In Frankreich gibt
es schon seit August 2012 eine Finanztransaktionssteuer für
den Erwerb bestimmter Wertpapiere. Im gleichen Jahr haben
sich elf EU-Staaten in Grundzügen auf eine Abgabe von 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und von 0,01
Prozent für Derivate verständigt. Die Bankenbranche und einzelne Staaten wie Großbritannien und Schweden wehren sich
gegen diese Abgabe, um der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Finanzplätze nicht zu schaden. Anfang
2014 kündigten Deutschland und Frankreich an, die Umsetzung zu beschleunigen. Nachdem es Ende vergangenen Jahres
hieß, dass sich die Einführung auf supranationaler Ebene verzögert, machen sich nun Österreich und Frankreich für eine
Beschleunigung stark. Frankreich hatte dabei in Abkehr seiner
bisherigen Haltung angekündigt, die Steuer nicht nur auf den
Handel mit Aktien beschränken zu wollen, sondern auf möglichst alle Finanzprodukte zu erstrecken.
Im Vorfeld des für den heutigen Dienstag anberaumten Treffens der EU-Finanzminister warnte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erneut vor den Nachteilen einer FTS für Sparer und
Unternehmen. Die Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände ist der Ansicht, dass eine nur von
wenigen Staaten befürwortete FTS den gemeinsamen Markt für
Finanzdienstleistungen gefährde, zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Marktteilnehmern aus den verschiedenen Mitgliedstaaten führen und insgesamt zu einer Destabilisierung
der Finanzmärkte in Europa beitragen würde.
Der DK zufolge wird die von den Befürwortern erhoffte positive Lenkungswirkung nicht eintreten, denn die zur Debatte stehende FTS soll undifferenziert alle Finanztransaktionen erfassen. Daher würde die Steuer generell alle Finanzprodukte verteuern und damit nicht nur von den Kreditinstituten selbst,
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schließlich der Kleinsparer zu tragen sein. Leidtragende wären
etwa Unternehmen, die sich gegen Kursrisiken absichern müssen, sowie Bürger, die Sparziele – insbesondere mit Blick auf
die Altersvorsorge – verfolgen.
Zudem werde die Finanztransaktionssteuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften mit mehreren Handelsstufen führen.
Von derartigen Kaskadeneffekten sind insbesondere sowohl
Verbund- als auch Konzernstrukturen betroffen. Durch die
Steuer werden auch Wertpapierpensionsgeschäfte, die unter
anderem für die Liquiditätsteuerung zwischen den Kreditinstituten von tragender Bedeutung sind, beeinträchtigt – mit ne-
gativen Folgen für die ganze Wirtschaft. Zudem zeige eine
kürzlich veröffentlichte Untersuchung der Europäischen Kommission, dass neben den genannten tiefgreifenden Problemen
zusätzlich der zu Erhebung und Verteilung der Steuererlöse zu
betreibende Aufwand nicht unterschätzt werden dürfe, argumentiert die DK weiter.
Wegen der Vielzahl der unverändert ungelösten tatsächlich
und rechtlichen Probleme sowie der massiven negativen Auswirkungen sollten die elf Mitgliedsstaaten das Projekt einer
FTS noch einmal „dringend sorgsam überdenken“.
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kommentar
Nach dem Beschluss des Anleihekaufprogramms
Der Euro: Ohne Halt?
Der Euro ist unter Druck. Seit den Beschlüssen der EZB, ein umfangreiches Wertpapierprogramm aufzulegen, verliert die Währung gegenüber dem US-Dollar an Wert. Der Wahlsieg des Linksbündnisses in Griechenland hatte bislang keine Auswirkungen,
aber es stehen noch spannungsreiche Verhandlungen mit der
neuen Regierung bevor. Der USD/EUR-Wechselkurs liegt im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2014 bereits um mehr als 17 Prozent niedriger. Die Entwicklung nach dem EZB-Entscheid fiel
sehr stark aus angesichts der Tatsache, dass die EZB einen solchen Schritt bereits seit geraumer Zeit in Aussicht gestellt hatte
und von daher davon ausgegangen werden konnte, dass das Programm in den Devisenkursen schon weitestgehend „eingepreist“ war. Ein für die Märkte unerwartetes Element war möglicherweise, dass die Dauer des Anleihekaufprogramms und
damit – anders als bisher von der EZB signalisiert – das Ausmaß
der Bilanzausweitung grundsätzlich offen bleibt. In jedem Fall
hat die Entwicklung diejenigen bestärkt, die von einem weiteren
drastischen Wertverlust des Euro ausgehen.
In der Tat dürfte der Euro in den nächsten Wochen weiter unter
Abgabedruck stehen, da die Wirtschaftsindikatoren den Konjunkturvorteil der USA und zum anderen die negative Inflation
im Euroraum bestätigen dürften. Dennoch ist es keineswegs
ausgemachte Sache, dass die Wechselkursentwicklung in diesem Jahr einer Einbahnstraße gleichen wird. Im weiteren Verlauf des Jahres dürfte sich die Situation ändern. Den Bewegungen an den Devisenmärkten liegt die Einschätzung zugrunde,
dass die US-Notenbank – entsprechend ihrer Kommunikation
– in diesem Jahr mit Leitzinsanhebungen beginnen wird. Die
Pläne sind aber nicht in Stein gemeißelt, sondern datenabhängig. Solange das Wirtschaftswachstum solide bleibt, dürfte die
Fed dazu neigen, den maßgeblich durch den Ölpreis bedingten
Rückgang der Verbraucherpreise als temporär einzustufen und
ihre Pläne für den Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik
umzusetzen. Sollte es allerdings negative Überraschungen beim
Wachstum geben, wäre durchaus mit einer Verschiebung der
Leitzinsanhebungen zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit eines
solchen Szenarios erscheint keinesfalls unerheblich.
Zu berücksichtigen ist zunächst, dass der US-Dollar seit der
zweiten Jahreshälfte auf breiter Front unter Aufwertungsdruck
steht. Zuletzt hat sich die US-Währung nicht nur gegenüber dem
Euro, sondern auch gegenüber anderen wichtigen Währungen
weiter befestigt. Per saldo ist der gewogene Außenwert des USDollar in den letzten Monaten um nahezu 10 Prozent gestiegen.
Im Verlauf dieses Jahres wird der Außenhandel das Wachstum
in den USA deshalb voraussichtlich zunehmend dämpfen. Die
Exporte dürften im Jahresverlauf durch die bereits eingetretene
Wechselkursentwicklung um etwa drei Prozentpunkte gedrückt
werden. Zudem ist vor dem Hintergrund des drastischen Ölpreisverfalls mit einer Anpassung der Investitionstätigkeit im
Ölsektor zu rechnen, die die Dynamik der Unternehmensinvestitionen dämpfen wird. Sollte die US-Währung kurzfristig weiter
stark an Wert gewinnen, würde das US-Wachstum zweifellos
klar an Schwung verlieren. Eine solche Perspektive dürfte wieder Druck vom US-Dollar nehmen. Ausgeprägte Höherbewertungen des US-Dollar dürften sich mithin als nicht nachhaltig erweisen
Auf der anderen Seite könnte der schwache Euro zusammen
mit dem Verfall der Ölpreise für positive Überraschungen in
Europa sorgen. Wenn erkennbar wird, dass die konjunkturelle
Entwicklung unter dem Einfluss dieser positiven Impulse wieder auf einen festeren Erholungspfad einschwenkt, dürften
nicht zuletzt die im Vergleich zu den USA attraktiveren Bewertungsniveaus der europäischen Aktienmärkte (wieder) verstärkt in das Blickfeld der internationalen Investoren gelangen.
Damit zusammenhängende Kapitalzuflüsse werden den Euro
entsprechend stützen.
Auch sind Entwicklungen im Gange, die in längerfristiger Perspektive internationale Anleger zu einer Anpassung ihrer Portfoliostruktur zugunsten des Euroraums veranlassen könnten.
So verzeichnet der Euro-Raum seit 2012 nennenswerte Überschüsse im Leistungsverkehr mit dem Ausland. Leistungsbilanzüberschüsse in einer Größenordnung von zwei Prozent und
mehr des BIP sind seit der Errichtung des gemeinsamen Währungsraums zuvor nicht erzielt worden. Im laufenden Jahr ist
allein schon aufgrund des drastisch sinkenden Ölimportwerts
eine weitere erhebliche Verbesserung zu erwarten. Ein Gutteil
der bisherigen Überschüsse ist zwar zyklisch bedingt, die Anstrengungen in der Euro-Raum Peripherie haben jedoch auch
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zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zu dem
Überschuss beigetragen, der einige Zeit erhalten bleiben sollte.
Eine längere Phase sehr niedriger Bewertungen des Euro würden diese Tendenz nur noch weiter unterstützen. Nachhaltig
hohe Leistungsbilanzüberschüsse würden letztlich einen Umschwung im Netto-Auslandsvermögensstatus bewirken.
Alles in allem kann davon ausgegangen werden, dass die bereits
eingetretenen starken Änderungen in den Wechselkursrelationen verschiedene Rückkoppelungsmechanismen auslösen, die
eine Umkehr in der Währungsentwicklung unterstützen. Auch
wenn der Euro sich in der nächsten Zeit zur Dollarparität hin-
bewegen wird, entsteht daraus keine nachhaltige substanzielle
Schwäche des Euro. Die Wirtschaftspolitik sollte davon absehen,
Erwartungen eines weiteren Euro-Abwertungsbedarfs zu schüren. Sie sollte dabei nicht zuletzt in Rechnung stellen, dass die
dadurch bedingte hohe Wechselkursvolatilität ein unsichereres
Umfeld für Handels- und Investitionsentscheidungen schafft.
Länger anhaltende Fehlbewertungen bei den Wechselkursen erhöhen dagegen die Gefahr einer Fehlleitung von Kapital und
können politische Spannungen erzeugen. Autor: Prof. Dr. Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz Gruppe
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Outsourcing
Share Economy im Investmentbanking
Die goldenen Zeiten im Investmentbanking sind vorbei: Die Gewinne vieler Häuser gehen aufgrund sinkender Geschäftsvolumina und Margen sowie der steigenden Fixkostenbasis seit Jahren zurück. Der Kostendruck wird zudem verstärkt durch die
anhaltende Ausweitung regulatorischer Maßnahmen der Aufsichtsbehörden. Da die meisten Häuser bereits eine Vielzahl
verschiedener Effizienzprogramme durchlaufen haben, sind die
klassischen Programme zur Kostensenkung fast redundant. Ein
Bereich galt allerdings bislang als sakrosankt und blieb daher
unberührt: Die hauseigene IT. Doch genau dort sehen Branchenexperten die größten Einsparpotenziale.
Innerhalb der Investmentbanken haben sich über die Jahre
hochkomplexe hauseigene IT-Abteilungen mit gefestigten organisatorischen Strukturen herausgebildet. Sie sind der „heilige
Gral der Branche“, da jedes Haus für sich in Anspruch nimmt,
eine ganz eigenständige Lösung vorzuhalten. Diese Sonderstellung schützte die Abteilungen bislang vor größeren Kostensenkungsmaßnahmen, obschon die Kosten der Systemlandschaften
künftig merklich ansteigen werden.
Das Kernproblem ist die Tatsache, dass die Kosten für die ITAbteilungen klassische Fixkosten sind, die sich nur begrenzt
variabel an das Handelsvolumen anpassen lassen. Darüber hinaus erwarten die Institute in den nächsten Jahren zusätzliche
Großinvestitionen, verursacht durch regulatorische Erweiterungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden. In der Konsequenz
werden viele wichtige IT-Projekte aufgrund von Kapazitäts- und
Ressourcenengpässen weiterhin zurückgestellt. Gezwungenermaßen kommt dann zusätzlich zum Kostenproblem per Investitionsstau ein funktionaler Leistungsverzicht.
Der bisherige Sonderstatus der IT-Abteilungen stammt aus der
Zeit, als „time-to-market“ der maßgebliche Erfolgsfaktor für
Wachstum war. Heute hingegen verfügen die meisten IT-Abteilungen der Institute über ähnliche Systemtechnik und auch die
Organisationsstrukturen weisen eine starke Similarität auf. So
laufen etwa die Abwicklung einzelner Prozesse, die Organisa­
tionstruktur, aber auch die regulatorischen Anforderungen inzwischen zu großen Teilen in fast allen Banken und Systemen
analog ab. In der Folge sinkt der Wettbewerbsvorteil oder gar
Mehrwert, den eine IT-Abteilung und ihre Funktionen für den
Kunden des Instituts bieten. Fakt ist: Viele Serviceleistungen –
etwa im Post-Trade Handel – sind austauschbar.
Industrialisierung der IT-Backoffice Funktionalitäten
Die Austauschbarkeit der Serviceleistungen im Bereich Investmentbanking bedeutet im Umkehrschluss, dass sich gerade die
IT-Backoffice-Funktionalitäten im Post-Trade-Handel hervorragend für Share Economy Lösungen eignen. Ermöglicht wird diese Industrialisierung der IT-Funktionen durch die Nutzung von
Standardsoftware. Doch die Investmentbanken müssen heute
im Post-Trade-Handel keine eigene IT-Funktion mehr vorhalten.
Ein Institut erleidet weder einen Verlust seiner Kernkompetenzen, noch beschädigt es seinen Markenkern, wenn es eine standardisierte Lösung nutzt. Der Kunde der Investmentbank bemerkt die Share Economy nicht einmal, da die Handelsplattform
wie gehabt unter dem Logo des Instituts firmiert.
Für Banken haben Share Economy-Lösungen drei maßgebliche
Vorteile:
óó Functionality Sharing: Die häufigen neuen Anforderungen
der Aufsichtsbehörden für IT-Funktionen werden einmal zentral umgesetzt und im System für alle Nutzer der Share Economy-Lösung vorgehalten. Dies sorgt für verzögerungsfreie
Einsparungen, da die Bank dafür keine eigenen Kapazitäten
aufwenden muss.
óó Cost Sharing: Die beteiligten Institute teilen sich indirekt die
Kosten für Entwicklung, Umsetzung und Aktualisierung von
IT-Funktionalitäten. Es gilt das simple Prinzip der abnehmenden Fixkosten durch erhöhte Teilnehmerzahl.
óó Efficiency Sharing: Die operative Effizienz der IT-Funktion
einzelner Investmentinstitute wird durch standardisierte und
industrialisierte Prozesse und Arbeitsweisen erhöht.
Freigesetzte Budgets schaffen Spielraum für
Neuinvestitionen
Der Share-Economy-Ansatz befähigt dazu, industrialisierbare
Funktionen gezielt einzusparen. Frei gewordene Budgets und Ressourcen können dann für das eigene Kerngeschäft verwendet wer-
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den. Zudem ist das Modell strategisch ausbaufähig: Nach dem erfolgreichen IT-Outsourcing (ITO) über eine Share-Economy-Lösung
könnte sich in sachlogischer Konsequenz für manche Investmentbanken das Business Process Outsourcing (BPO) anbieten.
Besonders wichtig ist es dabei, die Lever- und Legalarbitrage intelligent über die verschiedenen europäischen Regionen hinweg
zu organisieren. Der alleinige direkte Outsourcing-Prozess nach
Indien – wie in der Vergangenheit häufig praktiziert – hat nach
heutigen Maßstäben zahlreiche Nachteile wie die zu große räumliche Distanz, die Zeitverschiebung und die Sprachbarrieren. Daher ist eine Ergänzung innerhalb der EU mittels Nearshore-Zentren sinnvoll, um komplexe und hochindividuelle Themen (zeit-)
nah umsetzen zu können. Insbesondere Osteuropa bietet hierfür
die besten Voraussetzungen – auch in Bezug auf den Datenschutz.
Gerade für Bankkunden hat der Schutz ihrer teils hochsensiblen
Daten nach EU-Standards einen enormen Wert.
nen Teil des Managementprozesses. Einige Module erfüllen
automatisiert die im Zug gestiegener Regulatorik umfassenden
Dokumentations- und Reporting-Anforderungen von Emissionsbanken, andere überwachen Preis- und Absatzrisiken.
SmartTrade biete eine Dienstleistung für Fragestellungen, die
teilweise erst mit dem Inkrafttreten weiterer Kapitalmarktregularien relevant würden, erläuterte Andreas van Bon aus dem
Vorstand des Venture Capital Investors Bmp.
Der Frühphasenfonds Brandenburg, aufgelegt zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis junger Unternehmen im Bundesland, hat ein
Volumen in Höhe von 25 Mio. €. Er wurde von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes
Brandenburg (MWE) konzipiert und errichtet. Die Fondsmittel
werden zu 75 Prozent aus dem europäischen Fonds für Regionale Entwicklung bereitgestellt. Das Land Brandenburg steuert
aus Haushaltsmitteln 20 Prozent bei und die mit dem Management betraute Bmp 5 Prozent.
Vorschläge für Regulierungsstandards
Autor: Andreas Pfeil ist Senior Partner
bei Capco Germany.
Dienstleistungen für Finanzdienstleister
Siebenstelliges Investment
Der Frühphasenfonds Brandenburg beteiligt sich an der Smarttra.de GmbH (SmartTrade). SmartTrade entwickelt Informationstechnologien für Banken, Online-Broker, Internet-Finanzportale
oder vergleichbare Marktteilnehmer im Geschäftsfeld strukturierter Wertpapiere. Die Höhe des Investments wurde lediglich
mit „siebenstellig“ angegeben. Die Geschäftsführer Simon Ulrich,
Sönke Blunck und Lilia Nerusch wollen das frische Kapital für
die Weiterentwicklung ihrer technischen Lösung, die Zertifizierung und für Schutzrechtsanmeldungen verwenden.
Die von SmartTrade entwickelte Technologie automatisiert als
sogenannte Core-Satellite-Infrastruktur den Emissions- und ei-
MiFID II / MiFIR geht in die
nächste Runde
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA
hat im Dezember konkrete Vorschläge für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards für die Umsetzung der Neufassung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (MiFIR) veröffentlicht und diese bis zum 2. März
2015 zur Konsultation gestellt. Beide Papiere, die zusammen einen
Umfang von über 1.600 Seiten haben, bauen auf das im Rahmen
einer ersten Konsultationsrunde zu MiFID II/MiFIR im letzten Mai
veröffentlichte Konsultations- und Diskussionspapier auf, erläuterten die Experten der internationalen Sozietät Kaye Scholer LLP.
Die EU-Kommission wird auf Basis des sog. Final Technical Advice
innerhalb von zwölf Monaten die delegierten Rechtsakte erlassen.
Nach Abschluss der zweiten Konsultationsphase zu den technischen Standards, die künftig vor allem die Markt- bzw. Handelsthemen aus MiFID II/MiFIR regeln, muss die ESMA bis Juni 2015 finale Entwürfe an die EU-Kommission übermitteln.
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STUDIE
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studie
Studie zur Immobilienfinanzierung
„Die Aussichten werden
besser“
In Zeiten niedriger Zinsen flüchten viele Anlagewillige in Immobilien. Da bleibt auch das Interesse der Deutschen an den eigenen
vier Wänden ungebrochen hoch, und der seit 2010 zu beobachtende Aufschwung des deutschen Wohnungsbaus setzte sich 2014 fort.
Den größten Anteil mit rund 110.000 Einheiten wiesen dabei wieder die Ein- und Zweifamilienhäusern auf, heißt es in der „bbw Finanzspezialstudie Immobilienfinanzierung“. Der Report macht neben dem Zinsniveau und dem Mangel alternativer Anlagemöglichkeiten auch eine hohe Arbeitsplatzsicherheit und damit einhergehend eine stabile Einkommensentwicklung für die Baulust verantwortlich.
Seit fünf Jahren lauten die Top-5-Kaufmotive für Immobilien: Altersvorsorge, niedrige Zinsen, Vermeidung von Mietzahlungen,
Unabhängigkeit vom Vermieter und Krisensicherheit von Immobilien. Während Altersvorsorge von jeher an der Spitze rangierte,
kletterte 2011 der Grund „niedrige Zinsen“ von Platz 3 auf Platz 2,
entsprechend zur Entwicklung von Baugeldzinsen. Der Kauf von
Wohneigentum dient heute aber auch der Befriedigung grundlegender Wünsche und Bedürfnisse wie Sicherheit, Unabhängigkeit,
Bindung und Identitätsstiftung. Viele Eigenheim-Erwerber rechnen
nicht vorher durch, was die Immobilie inklusive Zinsen und Nebenkosten am Ende kostet.
Bei den bevorzugten Anbietern für Immobilienfinanzierungen werden Bausparkassen mit 44 Prozent am häufigsten genannt, gefolgt
von Sparkassen mit 37 Prozent. Bei einer Genossenschaftsbank
würden insgesamt 23 Prozent der Befragten eine Baufinanzierung
abschließen. Relativ häufig genannt werden auch noch private Banken mit 21 Prozent der Nennungen. Seltener genannt werden dagegen Direktbanken im Internet, für die sich insgesamt 18 Prozent
entscheiden würden, Hypothekenbanken mit 11 Prozent und Online-Baufinanzierer mit nur noch 9 Prozent.
Der Stellenwert einer eigenen Immobilie ist hoch. Für Wohneigentum sind die Konsumenten sogar bereit, auf Luxus zu verzichten.
Danach gefragt, in welchen Bereichen sich die Befragten für den
Erwerb von Wohneigentum einzuschränken bereit sind, stehen
Ausgaben für Urlaub und Reisen sowie für Mode, Schmuck und
Luxusgüter im Vordergrund. Immerhin gaben auch 37 Prozent der
Umfrageteilnehmer an, dass sie sich bei den Ausgaben für den Kauf
eines Autos einschränken würden, um sich eine eigene Immobilie
leisten zu können.
Innerhalb der letzten zwanzig Jahre ist die Neigung der privaten
Haushalte den Immobilienerwerb durch Kredite zu finanzieren gestiegen. Im Jahr 2013 gab es rund zehn Millionen Privathaushalte
mit Immobilienkrediten. Die Kreditinstitute und Lebensversicherungen haben 2013 in Deutschland zur Wohnungsbaufinanzierung
rund 159 Mrd. € ausgezahlt. Die Marktführer bei Baufinanzierungen sind die ING-DiBa sowie die BHW Bausparkasse und die Deutsche Bank Bauspar, die auf ein gutes Bausparjahr 2013 zurück‑
blicken.
Für die Zukunft erwarten die befragen Entscheidungsträger von
Kreditinstituten und Baufinanzierern eine weitere, wenn auch mäßige Zunahme des Marktes für private Baufinanzierungen. 76 Prozent der befragten Experten gehen davon aus, dass der Online- und
Direktvertrieb sein starkes Wachstum auch in den nächsten Jahren
fortsetzen wird. Nur noch zehn Prozent der Entscheidungsträger
aus Finanzdienstleistungsunternehmen erwarten, dass der Versicherungssektor in den nächsten Jahren bei der privaten Immobilienfinanzierung seinen Marktanteil ausbauen kann.
[Details aus der Studie zur Immobilienfinanzierung
finden Sie hier.]
Studie
Sinkende Weichkosten
verbessern Fondsratings
Die Kosten der nach neuem Recht aufgelegten geschlossenen Immobilien-AIF sind zu Beginn der Laufzeit niedriger als bisher. Die
Kosten werden gleichmäßiger auf die Laufzeit verteilt, wie eine
Auswertung der Berliner Ratingagentur Scope zeigt. Weichkosten
sind der Teil des Anlegerkapitals, der nicht investiert wird. Den
größten Teil der Weichkosten stellen in der Regel Vermittlungsprovisionen dar. Weitere wesentliche Positionen sind die Vergütung für den Initiator und Marketingkosten. Zu den laufenden
Fondskosten zählen unter anderem Kosten für die Anlegerverwaltung, die Treuhand- und Haftungsvergütung, Rechts- und Steuerberatung, Gebühren für die Verwahrstelle und die Asset-ManagerVergütung.
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Scope Ratings hat die Gebührenstruktur der elf im Jahr 2014 emittierten geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) mit 56
Fonds aus den Vorjahren verglichen, die nicht nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert sind. Es handelt sich ausschließlich
um Fonds, die in deutsche Immobilien investieren. Die Anzahl der
bisher emittierten AIF ist zwar noch vergleichsweise gering, dennoch lassen sich erste Tendenzen klar aufzeigen: Die anfänglichen
Weichkosten (Initialkosten) in Relation zum Eigenkapital (exklusive Agio) sinken. Während die Initialkosten der betrachteten Fonds
aus den Jahren vor 2014 im Durchschnitt 15,4 Prozent des Eigenkapitals betrugen, müssen Anleger für neue Immobilien-AIF im Durchschnitt bislang 11,6 Prozent aufwenden. Das entspricht einem Rückgang um fast einem Viertel. Im Gegensatz dazu fallen die laufenden
Fondskosten bei den neuen geschlossenen Immobilien-AIF höher
aus. Bei Fonds, die in den Jahren vor 2014 aufgelegt wurden, betrugen die laufenden Kosten im Durchschnitt 5,1 Prozent der erwarteten jährlichen Gesamteinnahmen. Die 2014 aufgelegten geschlossenen Immobilien-AIF weisen durchschnittlich Kosten in Höhe von
11,7 Prozent der prognostizierten jährlichen Gesamteinnahmen aus.
Niedrige anfängliche Kosten erhöhen Investitionsquote
Was sind die Gründe für diese Verschiebung der Kostenbelastung?
Bereits in den vergangenen Jahren gab es Ansätze von Seiten der
Emittenten, die Kostenbelastung am Anfang der Fondslaufzeit zu
reduzieren und diese stärker auf die Bewirtschaftungsphase zu
verteilen. Ziel ist es, die Investitionsquote der Fonds zu erhöhen.
Die Einführung des neuen gesetzlichen Rahmens hat diese Entwicklung beschleunigt. Darüber hinaus spiegelt sich in dem Anstieg der laufenden Fondskosten auch der regulatorische Mehraufwand – zum Beispiel in Form von Kosten für die Verwahrstelle und
die jährliche Bewertung der Fondsobjekte. Ein weiterer Trend sind
erfolgsabhängige Vergütungen: Von den elf im Jahr 2014 emittierten geschlossenen Immobilien-AIF sehen acht Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung vor. Das entspricht fast drei Viertel der angebotenen Fonds. Bei geschlossenen Fonds alter Machart waren
von der Performance abhängige Gebühren hingegen eher die Ausnahme als die Regel. Diese Entwicklung reflektiert nach Ansicht
der Ratinganalysten neben den regulatorisch bedingten Kostenstrukturen auch die Wandlung der Fondsanbieter von reinen Initiatoren hin zu Asset-Managern. Darüber hinaus wird die Investitionsquote der Fonds erhöht. Scope geht davon aus, dass sich die
bereits jetzt sichtbaren Tendenzen festigen werden und auch künftige geschlossene Immobilien-AIF geringere anfängliche und höhere laufende Kosten sowie verstärkt erfolgsabhängige Vergütungen aufweisen werden.
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aus unserer markenwelt
Risikoprävention von
Risikokrediten
Barclays-Manager im Sumpf der
Dark Pools
Von Emiliano Rodriguez Villegas und Andreas Vogel
Barclays hat bei seinen Ermittlungen im Fall der Dark Pools
nicht ausreichend kooperiert, schimpft der New Yorker Generalstaatsanwalt, und erhöht deshalb den Druck auf die britische
Geschäftsbank. Eric Schneiderman hatte die Briten letzten Juni
verklagt. Jetzt brachte er eine erweiterte Zivilklage ein: Die beiden Topmanager William W. und David J. seien Vorladungen zu
Verhandlungen, bei denen sie unter Eid hätten aussagen müssen, nicht gefolgt. Die beiden Spitzenkräfte stehen der elektronischen Aktienhandelssparte vor, die den zu Barclays gehörenden Dark Pool überwacht. (…)
Portfolioanalyse
Das Zinsniveau ist seit einigen Jahren auf einem sehr tiefen
Stand. Ebenso sind in einigen Regionen die Immobilienpreise
stark gestiegen. Als Ursache für beide Fälle lassen sich verschiedene Treiber identifizieren, so beispielsweise die Nachfrage
nach Immobilien und Wohnraum. Diese makroökonomische Situation beinhaltet für Banken nicht zu vernachlässigende Risiken, die zukünftig schlagend werden können. Zur Risikoprävention und zur Beurteilung, ob es für das jeweilige Institut akuten
Handlungsbedarf gibt, empfiehlt sich eine gezielte Analyse des
Portfolios nach regionalen Konzentrationen, die Bewertung der
Sicherheiten und der Kreditvergabeprozesse. Erhöhten Ausfallrisiken wird dadurch vorgebeugt, und das Institut bereitet sich
durch die Identifikation von schlummernden Kreditrisiken auf
mögliche Krisenentwicklungen vor.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in den vergangenen Jahren den Leitzins immer weiter auf ein historisches Tief von zuletzt 0,05 Prozent p. a. (September 2014) reduziert (vgl. t Abb.
01). Die Motivation für die Zinssenkung liegt in der Stabilisierung des Eurowirtschaftsraums und der Versorgung der Unternehmen und Privathaushalte mit Kapital für Investitionen. So
profitieren unter anderem Privatkunden von der gegenwärtigen
Situation und erhalten die Möglichkeit, Immobilien zu sehr niedrigen Zinskonditionen zu finanzieren. Dies begünstigt einerseits
die Finanzierung von Objekten mit geringerem Eigenkapitalanteil, andererseits können bei gleicher monatlicher Rate teurere
Objekte finanziert werden. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
Mehr unter: www.info-risiko-manager.de
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
Mehr unter: www.info-bank-compliance.de
BGH-Entscheidung: Währungs­
swap-Vertrag
Bundesgerichtshof entscheidet zu Beratungspflichten
einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in einem weiteren Verfahren damit beschäftigt,
ob eine beratende Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung
eines Swap-Vertrages, hier eines Währungsswap-Vertrages (sog.
Cross-Currency-Swap-Vertrag; im Folgenden: CCS-Vertrag), zur
Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt der
Entscheidung stand die Frage, ob eine beratende Bank, die selbst
nicht Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, über den negativen
Marktwert aufzuklären hat. Der Bundesgerichtshof hat eine solche
Aufklärungspflicht verneint. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
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Fachkonferenz
Zahlungsverkehr der Zukunft
25. und 26. Februar 2015 in Köln
Der Schwerpunkt der Jahrestagung im Februar 2015 liegt auf modernen
Technologien und innovativen Anwendungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, speziell im Zahlungsverkehr.
Die Konferenz für Fach- und Führungskräfte im Zahlungsverkehr von Kreditinstituten mit Fachvorträgen, Podiumsdiskussionen und Branchendialogen.
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Telefon: 0221/5490-133
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Tagungsprogramm, Referenten, Partner und Anmeldung unter:
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27.01.15
FOTONACHLESE
ó
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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FOTONACHLESE
BCBS 239-Tournee 2015
ROADSHOW Mit den BCBS
239-Prinzipien ist ein weiterer regulatorischer Stein losgetreten
worden, der die Datenhaltung und
das Berichtswesen der Banken
deutlich verbessern soll. Zum Jahresauftakt veranstaltete „die bank“
gemeinsam mit Moody’s Analytics
eine Informationsreihe in Köln,
Frankfurt und München.
Dr. Christian Thun (Moody’s Analytics).
Moderator und Organisator Stefan Lödorf,
Bank-Verlag GmbH.
Dr. Tobias Volk, Spezialist Risikotragfähigkeit
von Banken, Deutsche Bundesbank.
Alle Fotos: B. Schaller, Bank-Verlag.
Dr. Erwin Pier-Ribbert, Leiter Marktrisikocontrolling bei der WGZ Bank AG.
die bank-Chefredakteur Stefan Hirschmann.
BCBS 239-Experte Thorsten Kraft
(Commerzbank AG).
Wilhelm Webers, Bereichsleiter Regulatory
Services bei Portigon Financial Services.
Andrea Muschiol, Risikomanagerin bei der
Commerzbank AG.
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unsere veranstaltungen auf einen blick
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Webinar: Delegierter Rechtsakt zur LCR
29.01.2015
WEBINAR
Zahlungsverkehr der Zukunft
25.-26.02.2015
Köln
Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditmeldungen
11.-12.03.2015
Frankfurt
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen (=Meldewesenüberblick)
16.-17.03.2015
Köln
Solvabilitätsregime - Kreditrisikostandardansatz
25.-26.03.2015
Frankfurt
BCM und IT-Aufsicht in Banken
29.04.2015
Köln
Überblick über die bankenstatistischen Meldungen
29.04.2015
Frankfurt
20.-21.05.2015
Bonn
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