Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines

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Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines
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Vollmacht
zur An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes
Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht. Damit trägt der Meldepflichtige die Verantwortung für das
Ausfüllen des Meldevordrucks und die
dabei gemachten Angaben. Insofern
kann er sich nicht vertreten lassen. Der
Meldepflichtige braucht den An- oder
Abmeldeschein nicht persönlich der
Meldebehörde übergeben. Die Abgabe
kann durch eine andere, hierzu geeignete Person getätigt werden,
(Auszug Kommentar Bünz zu
§ 13 Meldegesetz NRW)
Hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname
geboren am
wohnhaft (Straße, Hausnummer, PLZ Ort)
nachstehend genannte Person, die melderechtlichen Angelegenheiten für mich zu erledigen. Dieses gilt auch für etwaig betroffene Familienangehörige.
Name, Vorname
geboren am
wohnhaft (Straße, Hausnummer, PLZ Ort)
Meine / Unsere neue Anschrift lautet seit dem
E-Mail: [email protected] • Telefon: +49 (0)29 41.980-0
Straße, Hausnummer, PLZ Ort
Lippstadt,
Unterschrift
Bitte beachten Sie:
Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und bzgl. der Meldung
evtl. Fragen zur Person der Antragstellerin / des Antragstellers beantworten
können. Außerdem sind die Ausweispapiere aller anzumeldenden Personen
zwingend vorzulegen.
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