Das RMV-AStA- Semesterticket

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Das RMV-AStA- Semesterticket
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AStA der Hochschule Darmstadt
Web: www.asta-hochschule-darmstadt.de
Email: [email protected]
Büro: Schöfferstraße 3
Telefon: 06151/168801
AStA der TU Darmstadt (ViSdP)
Web: www.asta.tu-darmstadt.de
Email: [email protected]
Büro: im Alten Hauptgebäude [S1/03]
oder in der Mensa Lichtwiese
Telefon: 06151/162117
A
Gültigkeitsbereich
NVV
Bad Wildungen
Erndtebrück
Siegen
Treysa
Marburg
VRM
Gießen
WölfersheimSödel
Brandoberndorf
Koblenz
Nidda
Flieden
Glauburg-Stockheim
Königstein
Kronberg
Bad Vilbel
Jossa
Gelnhausen
Frankfurt
Wiesbaden
Bingen
Mainz
MZ-Mombach
MZ-Marienborn
RNN
Flughafen
Dietzenbach
Dieburg
Darmstadt
Worms/
Ludwigshafen
Reinheim
Gernsheim
Großkrotzenburg
Aschaffenburg
Rödermark
Ober-Roden
Bischofsheim
MainzGroßLaubenheim Gerau
Alzey
Hanau
Offenbach
MainzKastel
Lorchhausen
Rüdesheim
Schlüchtern
Nidderau
Niedernhausen
Koblenz
Biblis
Worms
Ludwigshafen
Bürstadt
Lampertheim
VRN
Mannheim
VRN
Gemünden
VAB
Aschaffenburg
Babenhausen
Groß-Umstadt
Wiebelsbach
Höchst (Odw)
Mainz
Alzey
A
Gersfeld
Bad Homburg
Idstein
Bad Hersfeld
Fulda
RMV
Friedberg
Friedrichsdorf
Limburg
Eisenach
Hünfeld
Weilburg
Elz Süd
r2
011
A
Lauterbach
Wetzlar
Montabaur
ste
Göttingen
Gemünden
Herborn
Wilsenroth
em
e
Alsfeld
Dillenburg
Westerburg
NVV
Übergangsgebiet
Stadtallendorf
Haiger
Allendorf
me
rs
Kassel
Bebra
Wallau
Dillbrecht
Betzdorf
Wabern
Rotenburg (Fulda)
VGWS
Som
Kassel
Zennern
Frankenberg
ab
Bahnlinie
Gültigkeit des Semestertickets
in den Zügen des Regionalverkehrs
Anschlusslinie
Weinheim
nicht im Semesterticket
Gemeinde/Bahnhof
Lützelsachsen Grenzbahnhof
Erbach (Odw)
Übergangsgebiet
Bensheim
Fürth
Aktuelle Infos zum Fahrplan etc.:
Weinheim
Lützelsachsen
Mannheim/
Heidelberg
Eberbach
Mosbach / Heilbronn
Neckarsteinach
www.rmv.de
www.dadina.de
oder vor Ort bei den
RMV-Mobilitätszentralen
Das
RMV-AStASemesterticket
A
Was ist das Semesterticket?
„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen
Belange der Studierenden wahrzunehmen und die
Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen
Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der
AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“
Dies ist die Präambel des Vertrags zwischen AStA und
RMV. Das Semesterticket ermöglicht es den Studierenden
zu einem vergleichbar geringen Preis im gesamten
RMV-Gebiet mit Bus und Bahn unterwegs zu sein.
Im Zuge von Neuverhandlungen im Jahre 2010 kommt es
beim Semesterticket, ab dem Sommersemester 2011, zu
einigen Neuerungen. Deshalb wollen wir Euch mit diesem
Flyer das Wichtigste zum Thema Semesterticket
zusammenfassen.
Was gilt als Fahrkarte?
Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht
übertragbare Zeitkarte. Deshalb müsst Ihr neben dem von
der Hochschule ausgestellten Studienausweis immer auch
einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.
Personalausweis oder Führerschein) dabei haben.
Ausländische Studierende haben die Möglichkeit, sich statt
mit einem Reisepass, mit einem internationalen
Studierendenausweis (ISIC) auszuweisen. Den ISIC
bekommt ihr auch beim AStA.
Es ist nicht erlaubt den Studienausweis einzulaminieren.
Dies stellt für den RMV eine unrechtmäßige Veränderung
der Fahrkarte dar, wodurch die Fahrerlaubnis verfällt. Man
gilt dann als „Schwarzfahrer“ und das Ticket wird eingezogen.
TUD: In absehbarer Zeit soll das Semesterticket auch auf
der Athene -Karte abgebildet werden. Wir werden Euch
rechtzeitig darüber informieren.
Gültigkeitszeitraum
Das Semesterticket ist während des kompletten Semesters
gültig und zukünftig auch mit einem Monat Vorlauf vor
Semesterbeginn. Es kann also insgesamt sieben Monate
genutzt werden. So können Erstsemester das Ticket
beispielsweise auch zum Besuch von Vorkursen oder zur
Wohnungssuche nutzen.
Geltungsbereich
Im RMV, sowie in den Übergangsgebieten zum VRN und
NVV, kann das Semesterticket für beliebig viele Fahrten in
allen Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie den
Zügen des Nahverkehrs (RB, RE, SE) genutzt werden.
Dies beinhaltet natürlich auch die Regionalzüge privater
Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. VIAS, HLB). Die
Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) können mit dem
Semesterticket nicht genutzt werden. Bei besonderen
Leistungen, wie zum Beispiel der Buslinie AIR zum
Flughafen, sind Zuschläge zu bezahlen.
Der Geltungsbereich mit den Grenzbahnhöfen ist der
Karte auf der Rückseite zu entnehmen.
Wenn ich über das Verbundgebiet hinaus fahren
möchte?
Für Fahrten über die Grenzen des Semestertickets hinaus
sind, ab den Grenzbahnhöfen, Anschlussfahrkarten für
den Nahverkehr zu lösen. Anschlussfahrkarten können in
den DB-Reisezentren oder teilweise an den Automaten
gekauft werden. Für einzelne Fahrten Richtung Aschaffenburg (VAB-Gebiet) können Anschlussfahrkarten auch beim
Zugbegleiter gelöst werden. Im diesem Fall muss kein
Bedienzuschlag gezahlt werden. Es gilt der normale
RMV-Tarif ab dem Grenzbahnhof Babenhausen bzw.
Großkrotzenburg.
Wie viel kostet das Ticket?
Fahrgastrechte
Die freie Fahrt im gesamten RMV-Gebiet ist nur möglich,
da jeder Studierende zur Abnahme eines Tickets
verpflichtet ist. Das Prinzip des Solidarmodells beruht
darauf, dass das Semesterticket von jedem Studierenden
unterschiedlich intensiv genutzt wird und alle quasi den
Durchschnittspreis inkl. einem großen Rabatt bezahlen.
Studierende mit Semesterticket gelten, ebenso wie alle
anderen, als Fahrgäste und können daher die
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen.
Um die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, ist
ein Erstattungsantrag auszufüllen. Diesen gibt es auf der
Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen. Im
Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte
zusammengefasst.
Für die kommenden Semester gelten folgende Preise:
SS 11 und WS 11/12
SS 12 und WS 12/13
SS 13 und WS 13/14
95 Euro
104 Euro
110 Euro
(alle inkl. 7 % USt.)
Wer regelmäßig in einen der benachbarten
Verkehrsverbünde pendelt, kann sich für viele Verbünde
auch Zeitkarten kaufen. Anschluss-Semestertickets gibt es
beispielsweise für den VRN und den RNN. Wer regelmäßig
Richtung Aschaffenburg fährt, kann sich für den VAB das
TicketEasy kaufen und ist so auch im Bereich des
Bayrischen Untermain mobil. In den übrigen
Verkehrsverbünden (z.B. NVV) können Studierende
Fahrkarten zum Auszubildendentarif erhalten.
Die Kosten für das Semesterticket sind im Semesterbeitrag enthalten und werden bei der Einschreibung oder
Rückmeldung mitbezahlt.
Darf man auch InterCity fahren?
Wenn ich das Semesterticket nicht brauche?
Die Benutzung der Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ist
mit dem Semesterticket der TU-Darmstadt und
Hochschule Darmstadt generell nicht möglich. Es können
auch keine Aufpreiskarten für die Nutzung dieser Züge
erworben werden.
Wie bereits erwähnt, ist das Semesterticket nur so
günstig, weil jeder Studierende zum Kauf verpflichtet ist.
Da einige Studierende das Ticket jedoch gar nicht nutzen
können, gibt es eine Reihe von Fällen, bei denen die
Kosten für das Ticket zurückerstattet werden:
Da jedoch einige Studierende gerne mit dem IC/EC
pendeln würden, gibt es eine Regelung über eine
Teilrückerstattung der Kosten für das Semesterticket. Wer
sich für eine bestimmte Strecke eine DB-Schülerzeitfahrkarte 2. Klasse für IC/EC kauft, kann sich einen
Teil der Kosten für das Semesterticket zurückerstatten
lassen, weil man sonst faktisch den Nahverkehr zweimal
zahlen würde. Erstattet werden nur Teilstrecken innerhalb
des RMV-Gebietes und zeitlich während der jeweiligen
Semesterzeit. Zeitfahrkarten für den ICE werden nicht
erstattet. Dazu ist, wie bei der Rückerstattung, ein Antrag
bis zur jeweiligen Frist des Folgesemesters beim AStA
zustellen (siehe nächste Seite). Weitere Infos zu den
genauen Erstattungssätzen und dem Verfahren zur
Rückerstattung sind auf der Homepage eures jeweiligen
AStA zu finden.
1.
2.
Darf ich jemanden mitnehmen?
Es gilt keine Mitnahmeregelung. Ebenso kann das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragen werden.
Das heißt, nur Ihr alleine dürft mit dem Ticket fahren.
Wenn ich mein Semesterticket vergessen habe?
Sollte man Studienausweis und/oder Lichtbildausweis
vergessen haben und kontrolliert werden, gilt man als
„Schwarzfahrer“ und damit werden die üblichen 40 Euro
fällig. Da man aber eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist,
gibt es die Möglichkeit, diese innerhalb einer Woche beim
Verkehrsunternehmen, von dem man kontrolliert wurde,
nachzureichen. In diesem Fall reduziert sich die Strafe auf
eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Ab dem Sommersemester 2014 wird der Preis für das
Semesterticket an die durchschnittliche, jährliche Preiserhöhung der Monatskarten im Ausbildungstarif angepasst.
3.
4.
5.
6.
7.
Auslandsaufenthalt (mindestens drei Monate)
Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets
(mindestens drei Monate)
Schwerbehinderte
(mit Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln)
Externe Promotion (außerhalb des RMV-Gebiets)
Urlaubssemester
Doppelimmatrikulation im RMV-Gebiet
(das billigere Ticket wird erstattet)
Krankheit (Attest über mindestens drei Monate)
Bei allen Rückerstattungen (außer Punkt 7), muss der
Antrag auf Rückerstattung fristgerecht beim jeweiligen
AStA gestellt werden.
Studierende der TU Darmstadt müssen den Antrag bis
spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn (Achtung:
nicht Vorlesungsbeginn!) gestellt haben. Die notwendigen
Nachweise müssen bis spätestens sechs Wochen nach
Semesterbeginn eingereicht werden.
Studierende der h_da müssen den Antrag, inklusive aller
notwendigen Nachweise, bis spätestens vier Wochen nach
Vorlesungsbeginn einreichen.
Bei Rückerstattungen im Krankheitsfall (Punkt 7) kann der
Antrag jederzeit während des laufenden Semesters oder
im anschließenden Semester bis zur jeweiligen Frist (siehe
oben) gestellt werden. Als Nachweis ist ein ärztliches
Attest einzureichen. Dieses muss bestätigen, dass über
einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel im RMV nicht möglich war.
Weitere Infos zur Rückererstattung sind
Homepage Eures jeweiligen AStA zu finden.
auf
der
Anspruch auf Entschädigung
Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist,
kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens
einer Stunde 1,50 Euro erstattet bekommen. Es werden
jedoch erst Erstattungsbeträge ab 4 Euro ausbezahlt.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können
Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden.
Nutzung eines anderen Zuges
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am
Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE)
genutzt werden, der nicht reservierungspflichtig ist.
Hierfür ist zuerst eine entsprechende Einzelfahrkarte für
den Fernverkehr zu lösen. Die Kosten für die Fahrt können
dann anschließend geltend gemacht werden.
Nutzung eines anderen Verkehrsmittels
Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen
Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung
von mehr als 60 Minuten hat, können Taxikosten bis
maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese
Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug
des Tages und das Ziel ansonsten nicht vor 24 Uhr
erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell
zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B.
Busnotverkehr) zu nutzen.
Infos und Formulare zu den Fahrgastrechten
Weitere Informationen und die Formulare gibt es online
oder in den RMV-Mobilitätszentralen
Link: www.rmv.de
Link: www.fahrgastrechte.info
10-Minuten-Garantie
Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt
Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es
bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten Geld zurück
(50 Cent pro Fahrt). Nach 21 Uhr können wahlweise auch
Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten
ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung
ist, so dass Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt
(z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen
sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online
gestellt werden.
Link: servicepaket.rmv.de