Zoll Spezial - AHK Georgien

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Zoll Spezial - AHK Georgien
Zoll Spezial
mit Länderporträt Georgien
Zoll
September 2012 | Heft 9
Über uns
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Inhalt
Länderporträt: Georgien ......................................................................................
Sonderberichte zu Georgien
.............................................................................................. 15
In Kürze ................................................................................................................
Aktuelles aus aller Welt
6
43
...................................................................................................... 51
Argentinien - Regierung erhöht Steuern auf den Export von Biodiesel ..................................... 51
Argentinien fördert die Textil- und Bekleidungsindustrie ......................................................... 52
Australien - Anpassung der Verbrauchsteuern an den Verbraucherindex ............................... 55
Chinesisches Außenhandelswachstum verlangsamt sich 2012 ................................................. 57
EU - Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission ....................................................... 59
EU fördert in stärkerem Maße reformbereite Länder ................................................................ 62
Israel - EU veröffentlicht Liste israelischer Siedlungen für Zollzwecke ................................... 65
Kanada und Deutschland wollen Wirtschaftsbeziehungen intensivieren .................................. 66
Malaysia importiert mehr Metallbearbeitungsmaschinen ......................................................... 68
Mexiko - Investitionsboom in der mexikanischen Kfz-Industrie ................................................ 71
Deutsche Unternehmen wollen Engagement in der Republik Moldau ausbauen ..................... 74
Mongolei - Wirtschaftstrend Jahresmitte 2012 .......................................................................... 76
Russlands Bauwirtschaft wird WTO-konform ............................................................................ 85
Deutsche Firmen in Taiwan profitieren von Handelsliberalisierung ......................................... 87
USA - Gesetzesentwurf sieht grundlegende Änderung der US-Chemikalienregulierung vor ............................................................................................................................ 88
Die USA modernisiert Pre-IDE-Programm der FDA für Vorabinformation beim Medizintechnikzulassungsverfahren ....................................................................................................... 90
Ländernachrichten / Internationale
Zusammenschlüsse ...............................................................................................................
93
Antidumping/Antisubvention .............................................................................................
98
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3
Inhalt
Deutschland - Bundesverwaltungen Dienstvorschriften und Sonstiges .................................................................................
Aus der Gemeinschaft
Literaturhinweise
103
........................................................................................................ 113
................................................................................................................. 124
BUCHEMPFEHLUNGEN und ZOLLSEMINARE ......................................................................... 124
Verzeichnis der Schriftenreihe Zoll- und Außenhandelsinformation (ZHI) ....................................................................................................................... 136
Wareneinfuhren leicht gemacht ................................................................................................ 137
Außenwirtschaftspublikationen zu Georgien ............................................................................ 139
4
Zoll Spezial 9/2012
Länderregister
A
Afghanistan
Algerien
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Australien
93
43
51, 52, 72, 101
13
13
55
B
Belarus
Brasilien
50
72
C
China
Brasilien
50
57, 72, 96
D
Deutschland
Brasilien
E
EU
I
Indien
Indonesien
Iran
Island
Israel
50, 66
72, 74, 103
13, 24, 59, 62, 65, 93, 96
R
Russische Föderation
46
12, 47, 48, 50,
72, 85, 96
S
Schweiz
Serbien
Syrien
48
48
95
T
Taiwan
87
U
Ukraine
USA
13
14, 49, 72, 88, 90, 95, 101
V
Vanuatu
Venezuela
Vietnam
49
45
50
72, 98, 99
101
93
43
44, 94
J
Japan
44
K
Kanada
Kasachstan
Kosovo
66
50
44
L
Liberia
Liechtenstein
Luxemburg
97
43
45
M
Malaysia
Mexiko
Moldau
Mongolei
Montenegro
N
Nigeria
68
71, 72
13, 74
76
43
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Länderporträt: Georgien
Länderporträt: Georgien
A. ÜBERSICHT
Stand: Juli 2012
6
Ländername
Georgien (georgisch: Sakartwelo)
Klima
Im Westen warm und subtropisch-feucht, im Osten trokken und gemäßigt.
Lage
Zwischen 41° und 44° nördlicher Breite, 40° und 47° östlicher Länge, südlich des Kaukasus am Schwarzen Meer.
Landesfläche
69.700 qkm
Hauptstadt
Tbilisi (deutsch: Tiflis) mit 1,3 Mio. Einwohnern
Bevölkerung
71% Georgier, 9% Russen, 7,1% Armenier, 6% Aseris, 7%
andere Volksgruppen; Bevölkerungszahl 2005: 4,321 Mio.;
Bevölkerungsrückgang seit dem Ende der UdSSR: ca. 1 Mio.
Landessprache(n)
Georgisch, daneben Russisch, Englisch und Deutsch als
gängige Fremdsprachen; Minderheitensprachen: Abchasisch, Armenisch, Aserisch und Ossetisch.
Religion(en), Kirchen
Autokephale „Georgische Orthodoxe Apostelkirche“, ferner Religionsgemeinschaften der Armenier, Muslime, Katholiken, Protestanten, Juden.
Nationalfeiertag
26. Mai (1. georgische Unabhängigkeitserklärung vom
26.5.18)
Unabhängigkeit
Unabhängigkeitserklärung am 9.4.91, Auflösung der Sowjetunion am 25.12.91.
Staatsform
Demokratische Republik - Staatspräsident an der Spitze
der Exekutive; Ministerkabinett.
Staatsoberhaupt
Herr Micheil Saakaschwili (seit 25.1.04, bei vorgezogenen
Wahlen am 5.1.08 bestätigt, Amtszeit 5 Jahre), nächste Wahl
im Oktober 2013), Vertreter ist der Parlamentspräsident.
Zoll Spezial 9/2012
(Forts.)
Regierungschef
Premierminister Iwane Merabischwili seit Juli 2012.
Außenminister
Grigol Waschadse seit Dezember 2008.
Parlament
Einkammerparlament mit 150 Sitzen (75 Listenplätze und
75 Direktmandate); die letzte Parlamentswahl fand am
21.5.08 statt. Parlamentspräsident ist David Bakradse.
Nächste Parlamentswahl im Oktober 2012.
Regierungspartei
Die Partei „Vereinigte Nationalbewegung“ von StP Saakaschwili hält mit 119 von 150 Sitzen die absolute Mehrheit im Parlament.
Opposition
Zwei Oppositionsparteien (Arbeitspartei/Labour und die
Christlich-Demokratische Bewegung/CDM) und ein Parteienblock (Vereinigter Nationaler Rat) haben bei der letzten Parlamentswahl am 21.5.08 die 5%-Hürde überwinden
können. Die „Republikaner“ scheiterten, konnten aber
zwei Direktmandate erringen. Rechnerisch kommt die Opposition damit auf insgesamt 31 Sitze. Bis auf die CDM
von Giorgi Targamadse, die ihre sechs Mandate angenommen hat, lehnten die restlichen Oppositionsparteien ihre
Mandate ab. Nur vereinzelt haben direkt gewählte Abgeordnete der Opposition ihre Mandate angenommen. Im Ergebnis boykottiert ein Großteil der oppositionellen Abgeordneten derzeit die Arbeit des Parlamentes.Seit Oktober
2011 ist mit dem Geschäftsmann Bidsina Iwanischwili und
seiner politischen Bewegung „Georgian Dream“ Bewegung in die politische Landschaft gekommen.
Gewerkschaft
„Bund der Georgischen Gewerkschaften“ mit 25 fachlich
gegliederten Mitgliedsverbänden; 250.000 Mitglieder.
Verwaltungsstruktur
Die Verfassung lässt die Festlegung der territorialen Gliederung (Zentral-/ Bundesstaat) bis nach freien Wahlen in
Abchasien und Südossetien offen. Unterhalb der Zentralregierung bestehen die aus Zeiten der Sowjetunion stammenden zwei Autonomen Republiken Abchasien und Adscharien sowie das Autonome Gebiet Südossetien (Autonomiestatus formell aufgehoben), ferner 10 Regionen, 55
Landkreise. Die Konfliktzonen Abchasien und Südossetien sind nach dem Krieg zwischen Georgien und Russland
im August 2008 vollständig außerhalb der Kontrolle der
georgischen Regierung. Die lokale und regionale Selbstverwaltung ist insgesamt noch wenig entwickelt.
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Länderporträt: Georgien
(Forts.)
8
Mitgliedschaft in wichtigen
internationalen
Organisationen / Verträge
Schwarzmeerkooperationsrat, OSZE, NAKR (Nordatlantischer Kooperationsrat), IWF, Vereinte Nationen, Vertrag
über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, GUAM (Allianz von Georgien, der Ukraine, Aserbaidschan und Moldau), Europarat, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU (1.7.99), WTO (2000), (NATO-) PfP
und EAPC, Intensivierter Dialog mit der NATO im September 2006, Aktionsplan im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (14.11.06), Austritt aus der GUS im
August 2008, Gründung der NATO-Georgien-Kommission
(15./16.9.08), Aufnahme von Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit der EU (Juli 2010) und ein vertieftes Freihandelsabkommen (Januar 2012).
Medien
Fernsehsender: Öffentlicher Rundfunk Georgiens (auch
mit russischsprachigem „Erstem Kaukasischen Kanal“,
ein Kanal des Verteidigungsministeriums und ein Kanal
der geo-orth. Kirche sowie die privaten Anbieter Rustawi
2, Imedi, Mse u.a. Regional-TV (u.a. Adjara TV), diverse
Lokalsender.
Rundfunksender: Öffentlicher Rundfunk Georgiens sowie
zahlreiche Privatsender, teilweise landesweit; fremdsprachige Radiosender: Radio France International/RFI mit
UKW-Frequenz in Tiflis sowie Russisches Staatliches Auslandsradio und National Public Radio/NPR.
Zeitungen und Zeitschriften: Sakartwelo Respublika, Resonansi, Alia, 24 Saati, Swobodnaja Grusia (russisch) u.a.
Internet-Nachrichten: www.civil.ge, www.interpressnews.ge.
Agenturen: Caucasus Press, Prime News (englisch); AP,
Reuters (mit örtlichen Vertretern) u.a.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
14,25 Mio USD (2011, geschätzt)
BIP pro Kopf
3.200 USD (2001, geschätzt)
Zoll Spezial 9/2012
B. STAATSAUFBAU / INNENPOLITIK
Grundlinien der Innenpolitik
Georgien ist eine demokratische Republik. Seine Verfassung wurde im August 1995, Februar 2004
und Oktober 2010 wesentlich geändert. Eine neue Verfassung soll 2013 in Kraft treten. Neben dem
Staatspräsidenten steht ein Premierminister in der Regierungsverantwortung, die Verfassung sichert aber dem Parlament eine wichtige Rolle. Sie bekennt sich zu den Grund- und Menschenrechten einschließlich der Meinungs- und Pressefreiheit. Georgien unternimmt Anstrengungen, sich
bei der Rechtsreform und der Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte den Standards
des Europarats anzupassen. 1996 wurde ein Verfassungsgericht eingerichtet, 1997 die Todesstrafe
abgeschafft, 2007 die Abschaffung der Todesstrafe in der Verfassung verankert.
Im Rahmen der Justizreform wurde zum einen der Instanzenzug neu geregelt, zum anderen aber
auch eine radikale Verjüngung der Richterschaft durchgesetzt. Reformanstrengungen im Rechtsbereich werden fortgesetzt, um fortbestehende Defizite wie z.B. im Strafvollzug zu beseitigen.
Eine Reform der Polizei wurde 2004 begonnen, bedarf aber noch weiterer Schritte, um die angestrebten europäischen Standards zu erfüllen.
Die territoriale Gliederung des Landes (Zentral- oder Bundesstaat) bleibt gemäß Verfassung bis zur
Reintegration und Abhaltung freier Wahlen in den abtrünnigen Konfliktgebieten Abchasien und
Südossetien offen. In allen anderen Regionen Georgiens fanden im Oktober 2006 erstmals im Rahmen der Schaffung lokaler Selbstverwaltung Kommunal- und Lokalwahlen statt. Kommunalwahlen mit erstmaliger Direktwahl des Bürgermeisters von Tiflis fanden 2010 statt. Aus den Wahlen um
das Amt des Bürgermeisters in Tiflis ging Amtsinhaber Gigi Ugulawa (Regierungspartei Vereinte
Nationale Bewegung“ mit 55,23% als Sieger hervor. Die Wahlen wurden von internationalen Beobachtern als grundsätzlich den Standards entsprechend bezeichnet, auch wenn es zu Zwischenfällen und Defiziten bei der Umsetzung der Regelungen des Wahlgesetzes gekommen ist.
Die nächsten Parlamentswahlen stehen im Oktober 2012 an, die Präsidentschaftswahlen im Oktober 2013.
Regierung und Parlament
Nach den Parlamentswahlen am 2. November 2003 kam es zu Massendemonstrationen unter Führung der Opposition, die am 22./23. November 2003 in der Stürmung der konstituierenden Sitzung
des Parlaments und schließlich im Rücktritt Staatspräsident Schewardnadses kulminierten. In den
durch die „Rosenrevolution“ notwendig gewordenen Wahlen zum obersten Staatsamt wurde
ohne nennenswerte Konkurrenz der Anführer der Massenproteste vom November, Micheil Saakaschwili mit rund 96% der abgegebenen Stimmen im Januar 2004 zum Staatspräsidenten gewählt.
Er leitete eine umfassende, mitunter radikale Reformpolitik ein.
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Länderporträt: Georgien
Im Herbst 2007 konsolidierte sich der größere Teil der zuvor schwachen und zersplitterten Opposition in dem Bündnis „Nationaler Rat“, forderte baldige Parlamentswahlen und rief zu Protestkundgebungen gegen die Regierungspolitik auf. Am 7. November 2007 lösten Ordnungskräfte eine seit
Tagen anhaltende Demonstration im Stadtzentrum von Tiflis gewaltsam auf. Gleichzeitig erklärte
der Präsident seine Bereitschaft, sich dem Wählervotum in vorgezogenen Präsidentschaftswahlen
am 5. Januar 2008 zu stellen.
Unter sieben Kandidaten wurde Präsident Saakaschwili nach einem intensiven Wahlkampf mit
53,47% der Stimmen für eine zweite Amtszeit wiedergewählt; der Kandidat des Oppositionsbündnisses Gatschetschiladse erhielt 25,69%. Internationale Wahlbeobachter bescheinigten Georgien
im Wesentlichen die Einhaltung der meisten demokratischen Standards, kritisierten aber auch zu
beseitigende Missstände. Die Opposition erkannte das Ergebnis der Wahl nicht an.
Am 21. Mai 2008 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt. Die Regierungspartei „Vereinte Nationalbewegung“ (UNM) von Staatspräsident Saakaschwili errang dabei 59,18% der Zweitstimmen
und 71 von 75 Direktmandaten. Insgesamt verfügt die UNM damit über 119 von 150 Mandaten, womit sie eine verfassungsändernde Mehrheit hat. Daneben haben vier Oppositionsparteien den Einzug in das Parlament geschafft: das damals aus mehreren Parteien bestehende Bündnis „Nationaler Rat/Neue Rechte“ mit 17,73% der Zweitstimmen und zwei Direktmandaten, die Christlich-Demokratische Bewegung von Giorgi Targamadse mit 8,66% der Zweitstimmen, die Arbeitspartei mit
7,44% der Zweitstimmen und die Republikaner mit zwei Direktmandaten (lediglich 3,78% der
Zweitstimmen bei einer 5-Prozent-Hürde).
Wahlbeobachter zogen ein im Kern positives Fazit der Wahlen, die den Wählern echte Wahlalternativen boten und deren Ergebnisse grundsätzlich den Wählerwillen abbildeten. Sie verwiesen allerdings auch auf zahlreiche, teilweise schwerwiegende Zwischenfälle in einzelnen Wahlbezirken
und die damit verbundenen weiter bestehenden Herausforderungen beim Aufbau eines demokratischen Staatswesens in Georgien. Ein Großteil der Opposition, allen voran das Parteienbündnis
„Nationaler Rat/Neue Rechte“, bezeichnete die Wahlen als gefälscht.
Konflikte um Südossetien und Abchasien
Im Zuge der Auflösung der UdSSR erhöhten sich die Spannungen innerhalb Georgiens in den Gebieten Abchasien und Südossetien, als der autonome Status der Provinzen von georgischen Nationalisten in Frage gestellt wurde. Nach der georgischen Unabhängigkeit führten heftige Statuskämpfe mit der Zentralregierung 1992 zu Unabhängigkeitserklärungen Südossetiens und Abchasiens, die aber von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wurden.
In Abchasien führten die Kämpfe zu Flucht und Vertreibung der georgischen und nicht-abchasischen Bevölkerung. Georgien muss seitdem mit dem Schicksal von rund 260.000 Binnenflüchtlingen fertig werden. Seit 1994 galt ein insgesamt eingehaltener, im Moskauer Abkommen festgeschriebener Waffenstillstand, überwacht durch eine Beobachtergruppe der Vereinten Nationen
(UNOMIG) in Zusammenarbeit mit einer GUS-Friedenstruppe.
Der Konflikt um Südossetien wurde durch den Waffenstillstand von Sotschi 1992 vorübergehend
befriedet; die OSZE erhielt ein Beobachtungsmandat.
10
Zoll Spezial 9/2012
In Abchasien und Südossetien waren seither russische Truppen als sogenannte friedenserhaltende
Kontingente präsent. Der Einfluss des nördlichen Nachbarlandes wuchs kontinuierlich, unter anderem durch Ausgabe russischer Pässe an die abchasische und südossetische Bevölkerung. Im Laufe des Jahres 2008 verschärften sich die Spannungen um die georgischen Konfliktgebiete bzw. zwischen Georgien und Moskau dramatisch. Nach zahlreichen blutigen Zwischenfällen und Provokationen aller Seiten eskalierte der Konflikt um Südossetien am 7. August 2008 nach einem Vorstoß
georgischer Truppen in die südossetische Hauptstadt Zchinwali zu einem georgisch-russischen
Krieg, der nach fünf Tagen durch einen von der EU vermittelten Waffenstillstand beendet wurde.
Seit dem 1. Oktober 2008 ist eine zivile EU-Beobachtermission in Georgien im Einsatz (EUMM) um
die Einhaltung der Sarkozy-Medwedjew-Vereinbarungen zu überwachen. Russland erkannte am
26. August unter Verletzung des völkerrechtlichen Prinzips der territorialen Integrität Georgiens
einseitig die Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien an. Das OSZE-Mandat endete Ende
2008, UNOMIG lief im Juni 2009 aus. EUMM ist damit der einzige verbliebene internationale Mechanismus zur Stabilisierung in Georgien.
Infolge des Krieges wurden bis zu 138.000 Personen nach den Schätzungen internationaler Hilfsorganisationen vorübergehend zu Vertriebenen und Flüchtlingen; ca. 30.000 Georgier aus Südossetien konnten bis heute nicht in ihre Heimat zurückkehren.
Die internationale Gemeinschaft hat Georgien am 22. Oktober 2008 bei einer Geberkonferenz in
Brüssel für insgesamt 4,5 USD Unterstützung bei der Bewältigung der humanitären, finanziellen
und wirtschaftlichen Folgen zugesagt. 2009 wurden eine Reihe neuer Siedlungen für die Vertriebenen errichtet, eine davon mit deutscher Hilfe.
C. AUSSENPOLITIK
Der Konflikt um Abchasien und Südossetien
Seit der Unabhängigkeit Georgiens 1991 strebten die georgischen Regionen Abchasien und Südossetien nach Eigenstaatlichkeit. Der Konflikt um den Status der Gebiete mündete 1992 in einer blutigen Auseinandersetzung, in deren Verlauf über 200.000 ethnische Georgier aus Abchasien flüchteten. Trotz internationaler Friedensbemühungen eskalierte der Konflikt erneut am 8. August
2008 nach einem militärischen Vorstoß Georgiens in die südossetische Hauptstadt Zchinwali.
Russische Truppen besetzten über die Konfliktgebiete hinaus das Umland bis zur Hafenstadt Poti
am Schwarzen Meer.
Am 12. August 2008 einigten sich Georgien und Russland durch Vermittlung der Europäischen
Union auf einen Waffenstillstand in Form eines Sechs-Punkte-Plans (Sarkozy-Medwedjew-Vereinbarung). Er beinhaltete neben der Einstellung der Kampfhandlungen den Rückzug der Truppen
auf die Standorte vor dem Konflikt, freien Zugang für humanitäre Hilfe und die Einrichtung eines
Internationalen Mechanismus zur Stabilisierung der Lage.
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Länderporträt: Georgien
Am 26. August 2008 erkannte Russland Abchasien und Südossetien als unabhängige Staaten an
und schloss wenig später Freundschaftsverträge, die auch die Stationierung russischer Truppen in
den Gebieten vorsahen. Russland und Georgien brachen danach ihre gegenseitigen diplomatischen Beziehungen ab. Beide Staaten lassen sich durch die Schweiz als Schutzmacht vertreten. Der
EU-Sonderrat vom 1. Oktober 2008 brachte seine Unterstützung für die territoriale Integrität Georgiens zum Ausdruck und beschloss als Beitrag zur Konfliktbeilegung die Entsendung einer zivilen
EU-Beobachermission EUMM Georgien.
Diese nahm Anfang Oktober 2008 in Georgien ihre Arbeit auf. Russische Truppen zogen sich daraufhin nach Süd-Ossetien und Abchasien zurück. Im Herbst 2008 begannen ein schwieriger und
langwieriger Gesprächsprozess zur Konfliktregelung in Genf, die sogenannten „Genfer Gespräche“, die weiter andauern.
„Tagliavini-Kommission“
Der Europäische Sonderrat am 1. Oktober 2008 beschloss auf deutsche Anregung auch, eine unabhängige Kommission einzusetzen, um die Geschehnisse im August 2008 und ihre Vorgeschichte zu
untersuchen. Die Kommission, bestehend aus internationalen Experten unter Leitung der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini, legte am 30.September 2009 nach intensiven Recherchen und Gesprächen mit allen Konfliktbeteiligten ihren Bericht vor. Darin weist die Kommission allen Beteiligten Mitverantwortung am Ausbruch der Gewalt im August 2008 zu.
Beziehungen zur Russischen Föderation
Seit dem Zerfall der Sowjetunion waren die georgisch-russischen Beziehungen angespannt. Georgien beschuldigte Russland, die separatistischen Regime in den georgischen Regionen Abchasien
und Südossetien zu unterstützen. Seit dem Krieg im August 2008 sind die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten abgebrochen. Russland hat wiederholt erklärt, zu Gesprächen
mit der Regierung unter Präsident Saakaschwili nicht bereit zu sein. Zwar wurde Anfang März 2010
ein seit Jahren geschlossener Grenzübergang zwischen Georgien und Russland wieder eröffnet
und es gibt wieder regelmäßige Direktflüge zwischen beiden Ländern. Beide Staaten machten jedoch wiederholt deutlich, dass sie dies nicht als Schritte der Annäherung verstehen.
Der wirtschaftliche Austausch zwischen den Nachbarländern war bereits vor der Krise im August
2008 stark beeinträchtigt. Georgische Hauptexportprodukte wie Wein und Mineralwasser wurden
in den letzten Jahren sukzessive vom russischen Markt verbannt. Nach einer bilateralen Krise im
Herbst 2006 wurden alle Transport-, Kommunikations- und Handelsbeziehungen unterbrochen
und in Russland lebende Georgier in großer Zahl abgeschoben. Die traditionell bestehende enge
wirtschaftliche Verflechtung der beiden Länder nimmt daher weiter ab. Gleichzeitig wird die Diversifizierung der georgischen Wirtschaft vorangetrieben. Im Energiesektor bleibt eine gewisse
energiewirtschaftliche Abhängigkeit von Russland insbesondere bei Gas bestehen, wird aber
durch alternative Zulieferungen aus Aserbaidschan verringert.
12
Zoll Spezial 9/2012
Beziehungen zu den Nachbarstaaten und in der Region
Vor allem auf Drängen Russlands war Georgien im Oktober 1993 der Gemeinschaft Unabhängiger
Staaten (GUS) beigetreten. Infolge des Krieges vom August 2008 beschloss Tiflis am 14.8.08 den Austritt aus der GUS, der im August 2009 wirksam wurde.
Georgien misst der regionalen Zusammenarbeit in anderen Fora Bedeutung bei und hat sich mit
Moldau, der Ukraine und Aserbaidschan zu der regionalen Gemeinschaft GUAM zusammengeschlossen. GUAM beschloss anlässlich des Gipfels in Jalta im Juli 2002 die Errichtung einer Freihandelszone. Seit 2007 verfügt GUAM über einen organisatorischen Unterbau unter Leitung eines georgischen Generalsekretärs. Zudem ist Georgien Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC).
Wichtigster bilateraler Partner Georgiens in der Region ist die Türkei. Insbesondere die Handelsbeziehungen beider Länder intensivieren sich zunehmend. Ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Ländern wurde 2007 abgeschlossen. Ebenso sind die vom Bewusstsein der geostrategischen
Verbindung beider Länder geprägten Beziehungen zu Aserbaidschan gut. Mit der Türkei und Aserbaidschan verbinden Georgien die beiden großen Pipelineprojekte Baku-Tiflis-Ceyhan (Erdöl) und
Baku-Tiflis-Erzurum (Erdgas). Das erste kaspische Öl wurde 2006 in Ceyhan verladen, die Inbetriebnahme der Gaspipeline fand im Dezember 2006 statt. Im Februar 2007 wurde außerdem der Vertrag über eine neue Eisenbahnlinie Baku-Tiflis-Kars (Türkei) unterzeichnet; die Bauarbeiten an der
Eisenbahnstrecke haben begonnen.
Das Verhältnis zu Armenien beruht auf kultureller und religiöser Affinität. In Georgien leben aserbaidschanische wie auch armenische Minderheiten.
Beziehungen zur EU
Ziel der georgischen Außenpolitik ist eine Festigung der Beziehungen zur Europäischen Union
und auch zum Europarat, dem es seit 1999 angehört. Am 1. Juli 1999 traten EU-Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan in Kraft.
Anlässlich des Europäischen Rats in Dublin im Juni 2004 wurden Georgien und seine beiden südkaukasischen Nachbarstaaten in die Nachbarschaftsinitiative der Europäischen Union aufgenommen. Der Abschluss von Aktionsplänen mit den drei südkaukasischen Ländern Georgien, Armenien und Aserbaidschan ist im Rahmen der Nachbarschaftspolitik im November 2006 erfolgt. Im
Rahmen der „Östlichen Partnerschaft“ wurden im Juli 2010 die Verhandlungen über den Abschluss
eines Assoziierungsabkommens mit Georgien aufgenommen. Die in diesem Rahmen vorgesehenen Verhandlungen zu einem vertieften Freihandelsabkommen (DCFTA) wurden im Januar 2012
aufgenommen. Ein Visaerleichterungs- und Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Georgien ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.
Seit dem georgisch-russischen Krieg im August 2008 kommt der EU auch eine wichtige Rolle bei
der Konfliktlösung zu, unter anderem durch die EU-Beobachtermission (EUMM). Zu den Eckpfeilern der EU-Politik gehört angesichts der russischen Anerkennung der Konfliktgebiete die uneingeschränkte Unterstützung der territorialen Integrität und Souveränität Georgiens, die Ableh-
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13
Länderporträt: Georgien
nung des Aufbaus russischer Militärbasen in Abchasien und Südossetien und der Aufruf zur friedlichen Konfliktlösung unter Nutzung der EU-geführten Genfer Gespräche.
Seit der Unabhängigkeit Georgiens finanzierte allein die EU-Kommission Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von über 500 Mio. Euro. Gemeinsam mit den Mitteln der EU-Mitgliedstaaten liegt die europäische Unterstützung für Georgien seit 1992 bei über 1 Mrd. Euro. Bei
der internationalen Geberkonferenz in Brüssel im Oktober 2008 sagte die EU-Kommission weitere
500 Mio. EURO für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau zu.
Beziehungen zu den USA
Die Beziehungen Georgiens zu den Vereinigten Staaten sind vielfältig und auf eine partnerschaftliche Zukunft ausgerichtet: Die USA sind größter bilateraler Geber von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit sowie ein bedeutender Auslandsinvestor Georgiens und zeigen auch politisch
starkes Profil.
Im Januar 2009 unterzeichneten die USA und Georgien eine „Charta der strategischen Partnerschaft“.
Nach der „Rosenrevolution“ im November 2003 haben die USA ihr Engagement in vielen Entwicklungsbereichen verstärkt. Auch außenpolitisch setzt sich die US-Regierung für georgische Belange
ein, u.a. für einen raschen Beitritt Georgiens zur NATO. In diesen Kontext gehört die US-Unterstützung der georgischen Armee im Rahmen verschiedener Kooperations-, Ausbildungs- und Ausrüstungsprogramme.
Äußeres Zeichen für die politische Bedeutung, die die USA Georgien beimessen, war der Besuch
von US-Präsident George W. Bush in Tiflis am 9./10. Mai 2005. Nach dem Amtsantritt von Präsident
Obama war US-Vizepräsident Biden im Juli 2009 zu Besuch in Georgien. Auch Außenministerin
Clinton war in Tiflis zu Besuch. Staatspräsident Saakaschwili ist regelmäßig in den USA zu Gast. Er
traf am 30. Januar 2012 in Washington zu einem Gespräch mit Präsident Obama zusammen.
Georgien in internationalen Organisationen
Als erster Südkaukasusstaat wurde Georgien am 27.4.99 Mitglied des Europarats. 2000 trat es der
Welthandelsorganisation bei.
In Abchasien trug seit 1993 die Mission „UNOMIG“ der Vereinten Nationen durch Militärbeobachter (darunter 12 Angehörige der Bundeswehr) zur Überwachung des Waffenstillstands bei. Die VNMission in Georgien unterstützte seit Beginn der 90er Jahre die Entwicklung demokratischer Institutionen und setzte sich für die politische Lösung des Südossetien-Konflikts ein. Ihr Mandat endete
- ebenso wie das der OSZE Mission, im Juni 2009.
14
Zoll Spezial 9/2012
Georgien strebt den Beitritt zur NATO an; in einem Referendum befürworteten am 5. Januar 2008
72,5% der Wähler dieses Ziel. Aufgrund der weit fortgeschrittenen Umsetzung des individuellen
Partnerschaftsplans wurde das Land im September 2006 von der Allianz zum intensivierten Dialog
eingeladen. Auf dem NATO-Gipfel in Bukarest im April 2008 stellten die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten Georgien langfristig die Mitgliedschaft in Aussicht. Diese Entscheidung wurde auf dem NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010 noch einmal bekräftigt. Georgien hat sich von 2003 bis Frühjahr 2008 unter dem Kommando der Bundeswehr an der NATOgeführten KFOR-Mission im Kosovo beteiligt und war 2004 kurzzeitig während der Wahlen mit 50
Soldaten wiederum unter Bundeswehr-Kommando in Afghanistan im Einsatz. Derzeit sind 925 georgische Soldaten im Rahmen von ISAF in Afghanistan (Kabul und Helmant) stationiert. Die Zahl
soll auf 1.700 ansteigen. Damit wäre Georgien der größte nicht-NATO-Truppensteller.
Nach dem Konfliktausbruch im August 2008 beschloss die NATO, Georgien humanitär und technisch zu unterstützen. Eine NATO-GEO-Kommission wurde gegründet, in deren Rahmen Jahrespläne zur Heranführung Georgiens an die NATO entwickelt und evaluiert werden.
D. WIRTSCHAFT
Aktuelle wirtschaftliche Lage
Die Wirtschaftsentwicklung Georgiens, getragen vom Aufschwung im Finanz-, Immobilien-,
Transport- und Bausektor, gestaltete sich bis 2008 mit hohen Wachstumsraten (2006: 9,4%; 2007:
12,3%) sehr dynamisch. Der Krieg zwischen Georgien und Russland 2008 sowie die globale Wirtschafts- und Finanzkrise führten allerdings zu einem wirtschaftlichen Einbruch. Dieser konnte
dank umfangreicher Hilfszusagen der internationalen Gebergemeinschaft in Höhe von insgesamt
4,5 Mrd. USD aufgefangen werden. Nach einer Rezession im Krisenjahr 2009 wurden daher bereits
2010 und 2011 wieder Wachstumsraten von 6,4% und 6,8% (BIP) verzeichnet, mit denen die gesamte
Wirtschaftsleistung des Landes zuletzt mit ca. 14,2 Mrd. USD einen neuen Höchststand erreichte.
Dennoch weist die georgische Wirtschaft auch heute noch erhebliche Defizite auf. Die industrielle
Produktion ist verhältnismäßig gering ausgeprägt und entwickelt. Es gibt keine dominanten Sektoren oder Abhängigkeiten von einzelnen Gütern (wie z.B. Rohstoffen) oder Dienstleistungen (z.B.
Tourismus) auf. Der Zustand der Landwirtschaft ist mangels moderner Ausstattung und Investitionen weiterhin mehr als unbefriedigend; die vorherrschende Wirtschaftsform ist die Subsistenzwirtschaft. Der Tourismussektor hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen:
die Zahl ausländischer Besucher ist 2011 um 39% im Vergleich zum Vorjahr auf 2,8 Mio. gestiegen.
Trotz der beachtlichen wirtschaftlichen Entwicklung seit 2003 und wieder zuletzt leiden große Teile der georgischen Bevölkerung, insbesondere in den ländlichen Gebieten, unter Armut und Arbeitslosigkeit. Die offizielle Arbeitslosenquote liegt weiterhin bei gut 16% - unabhängige Erhebungen zeigen aber, dass die tatsächliche Arbeitslosigkeit deutlich über 30% liegt.
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Länderporträt: Georgien
Grundlinien der Wirtschaftspolitik
Seit der Rosenrevolution und Präsidentschaft Saakaschwilis wurden zahlreiche, marktliberal orientierte Wirtschaftsreformen angestrengt, die zur deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage führten. Weitgehende Deregulationsmaßnahmen und eine umfassende Privatisierung von
Staatseigentum, die auch wichtige Bereiche der Daseinsfürsorge umfasst (Gesundheit, Energie,
Wasser u.a.), wurden durch eine entschlossene Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen
Verwaltung, Reformen im Steuer-, Zoll- und Arbeitsrecht, Vereinfachung der Lizenzvergabe und
der Geschäftsregistrierungsverfahren begleitet. Im Ergebnis ist Georgien in vergleichsweise hohen Positionen in Indizes wie Ease of Doing Business (Weltbank, Platz 17) oder Economic Freedom
of the World (Platz 34) vertreten.
Ganz zentral ist das Werben der Regierung um (ausländische) Investoren. Hierfür ist die Entwicklung der logistischen Infrastruktur (Modernisierung und Ausbau des Straßen- und Schienennetzes,
auch für eine bessere regionale Anbindung) ein wichtiges Mittel und wird häufig mit Hilfe ausländischer Geldgeber durchgeführt. Hoffnung setzt die Regierung zudem in neu aufgenommene
oder in Kürze vorgesehene direkte Flugverbindungen nach Europa, in den arabischen Raum und
nach Ostasien.
Ein hohes Investions- und Wachstumspotenzial sieht die Regierung derzeit in den Sektoren Energie (Wasserkraft), Landwirtschaft, Tourismus und Gesundheit. Von diesen verspricht sich die Regierung einen Ausbau der Kapazitäten und von Beschäftigung sowie wettbewerbs- und exportfähige Gütern und Dienstleistungen.
Die Privatisierung staatlichen Vermögens wird weiter vorangetrieben. Neben noch einigen Immobilien bemüht sich die Regierung weiterhin, Unternehmensanteile (z.B. der Georgischen Post, aber
auch in den Bereichen Elektrizität, Öl und Gas, Eisenbahntransport).
Georgien hat 2011 im Rahmen der Vorverhandlungen für ein vertieftes Freihandelsabkommen
(DCFTA) mit der EU begonnen, die Gesetzgebung in den Bereichen Wettbewerbspolitik, Technische Handelsbeschränkungen, Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Schutz des geistigen Eigentums an europäische Standards anzupassen.
Änderungen in der Steuergesetzgebung und der Steuerverwaltung 2011 zielten darauf ab, diese
transparenter und einfacher in der Anwendung zu machen. Zudem wurden Instrumente zur verbesserten Wahrung wie auch Durchsetzung der Rechte der Steuerzahler geschaffen (z.B. Einrichtung des Amts des Steuer-Ombudsmanns).
Die georgische Regierung verfolgt eine Politik der Haushaltskonsolidierung, mit der das in den Krisenjahren 2008 und 2009 stark gewachsene Haushaltsdefizit reduziert werden soll. Dieses belief
sich 2011 auf 3,7% des BIP. Die Staatsverschuldung erhöhte sich damit auf 4,2 Mrd. USD (30,88% des
BIP). Die größten Gläubiger sind die Weltbankgruppe, der IWF, die ADB und die EBWE; bilateral ist
Deutschland größter Gläubiger mit 258 Mio. USD an Forderungen.
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Zoll Spezial 9/2012
Außenhandel
Georgien ist als kleine Volkswirtschaft stark vom Außenhandel abhängig. Das Land verfügt über
Bodenschätze, aber keine nennenswerten fossilen Brennstoffressourcen und ist fast vollständig auf
den Import von Gas und Erdöl angewiesen. Auch werden ca. 80% der Lebensmittel importiert. Die
Handelsbilanz Georgiens insgesamt, mit der EU sowie Deutschland ist daher stark defizitär. Hinzu
kommt eine inzwischen im Zuge der Weltwirtschaftskrise gesunkene Nachfrage nach den georgischen Hauptexportprodukten Eisenlegierungen und Metallschrott.
Im Berichtsjahr hatte Georgien Handelskontakte mit 147 Ländern, der Außenhandelsumsatz betrug 9,2 Mrd USD (+36% zum Vorjahr). Importen im Wert von 7,0 Mrd USD standen Exporte von
2,2 Mrd USD gegenüber. Die wichtigsten Handelspartner sind die Türkei, Aserbaidschan, die Ukraine, China und dann an fünfter Stelle Deutschland, danach folgen Russland und die USA.
Bei den gehandelten Gütern nehmen Kraftfahrzeuge aller Art eine herausgehobene Position ein.
Vom Import und Re-Export überwiegend gebrauchter Fahrzeugen bildet die Geschäfts- und Einkommensgrundlage vieler Tausender Einzelunternehmer in Land. Weitere Exportgüter sind Eisenlegierungen, Düngemittel, Nüsse, Eisenschrott und Gold. Wichtigstes Importprodukt ist Erdöl
und Erdöl-Produkte vor Kfz, Erdgas, Arzneimitteln und Weizen.
Trotz anhaltender politischer Spannungen zwischen Georgien und Russland sind zahlreiche russische Firmen auf dem georgischen Markt aktiv, mit zum Teil erheblichen Investitionen in Schlüsselbranchen wie Energieversorgung, Telekommunikation oder Finanzen.
Der georgische Lari (GEL) hat im Gegensatz zur deutlichen Abwertung seit der Doppelkrise
2008/2009 im Laufe des Jahres 2011 gegenüber der Referenzwährung US-Dollar an Wert gewonnen. Der Dollar dotierte im Jahresdurchschnitt bei 1,686 GEL (2010: 1,782 GEL). Weniger deutlich
stieg der Wert zum Euro - im Jahresschnitt 2,348 GEL (2010: 2,643 GEL). Wechselkurse bilden sich
zwar weitgehend frei auf dem Markt - die Zentralbank unternimmt aber im Rahmen eines kontrollierten Floating vereinzelt Interventionen am Devisenmarkt zur Stützung der Landeswährung
zum USD.
Ausländische Direktinvestitionen
Während die gesamtwirtschaftliche Entwicklung das Vorkrisenniveau wieder erreicht und überschritten hat, bleiben die ausländischen Direktinvestitionen noch deutlich gegenüber den Vorkriegszahlen zurück: Sie beliefen sich in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 auf 643 Mio. USD
(Gesamtjahr 2007: 2 Mrd. USD). Das allgemeine internationale Marktumfeld, aber auch ein anhaltender Vertrauensverlust potenzieller Investoren in die Stabilität des georgischen Marktes sind
hierfür Ursachen.
Strategisch wichtige und große Investitionsprojekte bleiben die Öl- und Erdgas-Pipelines des „Südlichen Korridors“, die unter Umgehung Russlands und Irans Rohstoffe aus dem Kaspischen Meer
über Georgien in die Türkei und von dort weiter in die EU bzw. direkt von Georgien per Schiff über
das Schwarze Meer in die EU befördern sollen. Gleichzeitig wird gegenwärtig sichtbar deutlich in
den Ausbau der Stromgewinnung durch Wasserkraft investiert - in den kommenden Jahren sollen
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Länderporträt: Georgien
bis zu 20 neue Wasserkraftwerke errichtet werden. Das Interesse von Investoren vor allem aus der
Türkei, aber auch Indien, Norwegen und Russland ist groß. Deutschland ist mit über 200 Mio. EUR
seit 1993 einer der führenden Geber im georgischen Energiesektor, darunter ist auch der von
Deutschland mit 100 Mio. EUR kofinanzierte Schwarzmeerenergieverbund, über den voraussichtlich ab Sommer 2012 Stromexporte in die Türkei und nach Europa möglich werden.
Ausländische Investitionen in den Tourismus konzentrieren sich auf die Hotelindustrie (Schwerpunkt Batumi am Schwarzen Meer). Gleichzeitig wird durch budgetfinanzierte Anstrengungen
der Regierung auch in die touristische Infrastruktur anderer Regionen und Zielorte investiert (z.B.
Straßenbau in Kachetien, Wintersportmöglichkeiten in Swanetien).
Zudem bestehen umfangreiche ausländische Beteiligungen im georgischen Bankensektor: 16 der
insgesamt 19 Banken in Georgien sind Banken mit ausländischer Beteiligung oder Repräsentanzen
ausländischer Banken.
Mitgliedschaft in Wirtschaftsorganisationen
Georgien ist Mitglied der WTO (seit 2000), der Weltbank, des IWF, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Regionalgruppe der Länder Georgien, Ukraine, Armenien, Moldau (GUAM) sowie der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion (BSEC).
Die Verhandlungen zu einem Assoziierungsabkommen mit der EU haben im Juli 2010 begonnen,
im Dezember 2011 wurden Verhandlungen mit der EU für ein vertieftes Freihandelsabkommen
(DCFTA) eröffnet. Auch mit den USA strebt Georgien den Abschluss eines Freihandelsabkommens
an, ebenso mit Kanada. Ein Freihandelsabkommen besteht bereits mit der Türkei.
Umweltpolitik
Der Umwelt- und Naturschutz hat in Georgien angesichts der wirtschaftlichen Lage sowie der anders gelagerten drängenden Prioritäten der Bevölkerung wie auch der Regierung des Landes einen schweren Stand. Konkrete Zielkonflikte ergeben sich vor allem mit dem Wirtschaftsministerium im Bereich Einschlaglizenzen sowie mit dem Energieministerium, dem 2011 Zuständigkeiten
des Umweltministeriums im Bereich natürliche Ressourcen übertragen wurden. Gleichzeitig
wächst die Erkenntnis, dass der von der Regierung beabsichtigte Ausbau des Tourismus ohne eine
nachhaltige Bewirtschaftung und Bewahrung der Natur nicht gelingen wird. Kampagnen zur Achtung und zum Schutz der Natur des Landes werden langsam sichtbarer und sollen das Verständnis
der Bevölkerung für diese Thematik fördern. Auch die Arbeit nationaler Nichtregierungsorganisationen wird inzwischen besser wahrgenommen.
Wesentliche Bedeutung kommt daher der Zusammenarbeit mit der internationalen Gebergemeinschaft zu. Nach Deutschland bestehen enge Kontakte zum BMZ, zum BMU sowie zum Umweltbundesamt. Gemeinsame Projekte in der Wiederherstellung degradierter Landschaften, in der
Wiederaufforstung, im Gewässerschutz, beim Schutz der Biodiversität sowie im Umgang mit militärischen Altlasten werden erfolgreich durchgeführt. Deutschland hat Georgien in den vergange-
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Zoll Spezial 9/2012
nen Jahren mit erheblichem Aufwand unterstützt, um den Nationalpark Bordschomi-Charagauli
in seinem Bestand zu wahren und für ökologischen Tourismus nutzbar zu machen. Mit deutscher
Hilfe werden derzeit grenzüberschreitende Naturschutzgebiete in den Grenzgebieten zu Armenien und Aserbaidschan eingerichtet.
E. BEZIEHUNGEN zu DEUTSCHLAND
Politische Beziehungen
Deutschland war das erste Land, das Georgien nach der Unabhängigkeit 1991 am 23. März 1992 völkerrechtlich anerkannte und am 13. April 1992 diplomatische Beziehungen aufnahm. Die engen
und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Deutschen und Georgiern haben eine fast 200-jährige Tradition. In Deutschland bleibt der Anteil des früheren sowjetischen Außenministers und späteren Präsidenten Georgiens Schewardnadse an der deutschen Wiedervereinigung unvergessen.
Deutschland wiederum genießt in Georgien Ansehen und Sympathie. Die erheblichen entwicklungspolitischen Leistungen der Bundesregierung ebenso wie auch die vielfältigen kulturellen,
akademischen und persönlichen Kontakte werden in der georgischen Gesellschaft sehr geschätzt.
Deutschland war als Koordinator der Freundesgruppe des Generalsekretärs der Vereinten Nationen seit langem intensiv um eine friedliche Konfliktlösung für die abtrünnige georgische Republik
Abchasien bemüht.
Bundeskanzlerin Merkel besuchte wenige Tag nach dem Ende des georgisch-russischen Krieges im
August 2008 Tiflis. Deutschland zählte zu den ersten Staaten, die Georgien nach Ausbruch des Krieges humanitäre Hilfe leisteten. Bei der Brüsseler Geberkonferenz im Oktober 2008 sagte die Bundesregierung 33,7 Mio. EURO für humanitäre Projekte zugunsten der Opfer und Vertriebenen und
zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Land zu. Mit deutscher Finanzierung wurden in Gori
nahe Südossetien Häuser gebaut; im Herbst 2009 fanden 300 vertriebene Familien dort eine neue
Unterkunft.
Deutschland beteiligt sich aktiv an der unter deutscher Leitung stehenden EU-Beobachtermission
(EUMM).
Im Rahmen der Europäischen Union setzt sich Deutschland für eine Annäherung Georgiens und
der Region insgesamt an Europa ein. Deutschland hat die Aufnahme von Georgien, Armenien und
Aserbaidschan in die europäische Nachbarschaftspolitik sowie die EU-Entscheidung von 2009 zur
Schaffung einer Östlichen Partnerschaft aktiv befürwortet. Georgien begrüßt die Perspektive einer
engeren Zusammenarbeit mit der EU.
Die Bundesregierung fördert die Integration der Gesamtregion auch durch die deutsche Kaukasus-Initiative im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
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Länderporträt: Georgien
Wirtschaftliche Beziehungen
Mit dem Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (in
Kraft seit 27.9.98) und dem Doppelbesteuerungsabkommen (in Kraft seit 21.12.07) besteht eine gute
völkerrechtliche Grundlage für den bilateralen Wirtschaftsaustausch.
Deutschland ist derzeit hinter der Türkei, Aserbaidschan, der Ukraine und China fünftgrößter Handelspartner Georgiens. Das Handelsvolumen mit Deutschland erhöhte sich deutlich gegenüber
dem Vorjahr (300 Mio. Euro) auf 480 Mio. Euro - hiervon entfallen 70% (336 Mio. Euro) auf Importe
nach Georgien. Einfuhren aus Deutschland bestehen hauptsächlich aus Automobilen, Tabakerzeugnissen und Arzneimitteln, die geringen Exporte Georgiens nach Deutschland setzen sich in
erster Linie aus Nüssen, Metallwaren und Kleidung zusammen.
Die ausländischen Direktinvestitionen aus Deutschland betrugen in den ersten drei Quartalen im
Jahr 2011 knapp 20 Mio. USD (im gleichen Zeitraum 2010 dagegen nur 8,4 Mio. USD). In Georgien
produzierende deutsche Unternehmen, wie Heidelberg Cement, Caparol oder Knauf, sind vor allem im Baubereich tätig. Die deutsche ProCreditBank ist inzwischen drittgrößte Bank des Landes.
Zur Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen trägt wesentlich die 2007 gegründete
Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien (DWVG) bei, der gegenwärtig mehr als 60 hier tätige
Unternehmen angehören. Die DWVG bietet umfangreiche Dienstleistungen für den Markteintritt
in Georgien an und wirbt durch Präsentationen in Deutschland für den Investitionsstandort Georgien. Sie ist Partner des weltweiten Netzwerks deutscher Auslandshandelskammern, und ihr steht
seit 2008 der Unternehmer und georgische Honorarkonsul in München, Prof. Dr. Claus Hipp, vor.
Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten der größte bilaterale Partner Georgiens in der Entwicklungszusammenarbeit. Seit 1992 hat Deutschland über 500 Mio. Euro an Unterstützungsleistungen zugesagt. Mit über 200 Mio. Euro ist Deutschland seit 1993 einer der größten Geber im georgischen Energiesektor. Die bilaterale Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Bereiche Schutz
der regionalen Biodiversität, Energieversorgung, Förderung von Demokratie, Zivilgesellschaft
und öffentlicher Verwaltung sowie nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Einige wichtige gemeinsame Projekte sind die Unterstützung des Rechts- und Gerichtssystems, die Einführung eines
Kataster- und Grundbuchwesens, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die Instandsetzung der Wasserver- und -entsorgung in der drittgrößten Stadt des Landes Batumi sowie die Gründung der inzwischen viertgrößten Bank des Landes, der ProCredit Bank, die sich mit ihren Dienstleistungen vor allem an ärmere Bevölkerungsschichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen wendet. Mit insgesamt 100 Mio. Euro trägt Deutschland zur Finanzierung des Schwarzmeerenergieverbundes bei, der die Elektrizitätsversorgung von Georgien insbesondere mit dem
wichtigen Nachbarland Türkei vernetzen wird.
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Zoll Spezial 9/2012
Kulturelle Beziehungen
Die kulturelle Verbundenheit der Georgier mit Deutschland ist eng (2.500 Georgier studieren in
Deutschland, Deutsch ist an manchen georgischen Schulen erste oder zweite Fremdsprache).
Deutsche haben im 19. und 20. Jahrhundert Einfluss auf Architektur und Malerei gehabt und wichtige Funktionen im öffentlichen Leben bekleidet. Der Geograph und Naturforscher Gustav Radde
beispielsweise war 1867 Gründungsdirektor des Kaukasischen Museums, des Vorläufers des heutigen Georgischen Nationalmuseums. Auch der Name Siemens ist eng mit der Geschichte und Entwicklung Georgiens verbunden. Neben London und St. Petersburg befand sich eine dritte Filiale
der Firma Siemens in Tiflis. Walter Siemens, der von 1861-62 Konsul des Norddeutschen Bundes in
Transkaukasien mit Sitz in Tiflis war, hatte um 1860 auch die erste Telegrafenleitung zwischen
Tbilisi und Kodschori gebaut.
Deutsche Einwanderer aus Baden-Württemberg haben sich ab 1817 in verschiedenen Regionen
Georgiens niedergelassen. Die Deutsche Minderheit zählt noch ca. 1500 meist ältere Personen. Die
Interessen der deutschen Minderheit werden durch den Verein „Einung“ vertreten.
Die Städtepartnerschaft zwischen Tiflis und Saarbrücken (die erste in der ehemaligen UdSSR) wurde in den 1970er Jahren zur Brücke zwischen Künstlern und Wissenschaftlern beider Länder und
erstreckt sich heute auf fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Anlässlich des traditionellen
Tifliser Stadtfests „Tbilisoba“ wurde 2005 das 30-jährige Jubiläum der Partnerschaft gefeiert. Eine
weitere Städtepartnerschaft zwischen dem ostgeorgischen Telawi und Biberach a.d. Riss besteht
seit 1987.
Zu den aktivsten Kulturgesellschaften, die sich der Pflege der Beziehung zwischen beiden Ländern
verschrieben haben, gehören in Deutschland die „Berliner Georgische Gesellschaft“ und die „Brandenburgisch-Georgische Gesellschaft“ sowie in Georgien die „Georgisch-Deutsche Gesellschaft“ in
Tiflis, das „Georgisch-Deutsche-Zentrum“ in Kutaissi sowie das Georgisch-Deutsche-Haus (GDH) in
Sugdidi.
Deutschland ist in Georgien mit einer Zweigstelle des Goethe-Instituts in Tiflis und einer Außenstelle in Kutaissi, einem Büro und drei LektorInnen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (zwei in Tiflis, einer in Kutaissi), Büros von vier politischen Stiftungen (FES, FNS, HBS, KAS) sowie
11 durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an georgische Schulen entsandten deutschen Lehrern vertreten. Seit 1999 haben 532 Schüler erfolgreich das Deutsche Sprachdiplom der
Stufe 2 (sprachliche Befähigung zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland) abgeschlossen. Es
gibt zehn Partnerschulen für Deutsch, das mit derzeit 120 000 Lernenden an den georgischen Schulen noch die drittwichtigste Fremdsprache nach Russisch und Englisch ist. Eine Deutsche Internationale Schule Tbilisi hat im September 2010 mit Kindergarten, Vorschule und einer ersten Grundschulklasse den Schulbetrieb aufgenommen.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz leitet ein EU-Twinning-Projekt zur Unterstützung des Georgischen Nationalmuseums. Das Deutsche Archäologische Institut führt Grabungen in Georgien
durch.
Die Evangelisch-lutherische Kirche besteht aus drei kleinen Gemeinden in Tiflis, Bolnisi (ehemals
Katharinenfeld) und Suchumi (ABC) und wird von einem entsandten deutschen Bischof betreut.
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Länderporträt: Georgien
F. KULTUR- und BILDUNG
Die georgische Kultur spiegelt sich in allen Gebieten künstlerischen Schaffens wider und ist darüber hinaus seit Jahrhunderten verbunden mit dem orthodoxen christlichen Glauben und der eigenen georgischen Sprache.
Kultur und Kulturerbe
Die ältesten georgischen Kirchen stammen aus dem 5. Jahrhundert, seit dem 11. Jahrhundert sind
dann die heute noch typischen Kreuzkuppelkirchen mit ihren teils noch erhaltenen Fresken entstanden. Glaube, Sprache und Kultur trugen über die wechselhafte Geschichte des Landes hinweg
zur Festigung der nationalen Identität bei.
In Zeiten der russischen, später sowjetischen Machtausübung bot die Kultur den Georgiern eine
gewisse Entfaltungsmöglichkeit. Bedeutende Künstler brachte Georgien im 19. Jahrhundert und
Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem Schriftsteller Ilja Tschawtschawadse, dem Maler Niko Pirosmani und dem Komponisten Zacharia Paliaschwili hervor. Auch heute gehört die Pflege dieses Kulturerbes zur natürlichen Lebensgewohnheit der Georgier aller Generationen.
Seit 2010 unterstützt die Bundesrepublik Georgien bei der Reorganisation des Georgischen Nationalmuseums. Bei dieser von der EU finanzierten Partnerschaft liegt die Federführung bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Bildungssystem
Das Bildungssystem befindet sich seit dem Amtsantritt von Staatspräsident Saakaschwili in einem
umfassenden Restrukturierungsprozess. Dieser hat das Ziel, die Schulen und Hochschulen des Landes auf internationales Niveau zu führen. Georgien hat sich dabei den Zielen des Bologna-Prozesses verschrieben. Das von Deutschland gemeinsam mit Frankreich als Junior-Partner gewonnene
erste EU-Twinning-Projekt in Georgien (2009-2011) hatte die Verbesserung der Kapazitäten im Bereich des Bologna-Prozesses zum Ziel.
Wichtigste jüngste Entwicklungsschritte im Hochschulbereich waren die Einführung einer landesweiten transparenten Hochschulzugangsprüfung, die Ausdünnung der vergleichsweise überdimensionierten Hochschullandschaft durch ein nationales Zertifizierungsverfahren und die innere Umstrukturierung der Universitäten. Wichtigste Neuerungen im Schulbereich sind die Einführung eines Abiturs sowie die englische Sprache als Pflichtfach ab der ersten Grundschulklasse
ab dem Schuljahr 2011/2012. Es besteht Schulpflicht bis zur 8. Klasse. 2007 wurde die Gesamtschulzeit von 11 auf 12 Jahre verlängert, das Gymnasium führt nun in der 12. Klasse zum Abitur.
Die Weltbank unterstützt Georgien bei diesen Reformen mit Krediten. Die EU leistet Budgethilfe.
Die wichtigsten staatlichen Universitäten befinden sich in Tiflis sowie in Batumi, Kutaissi und Gori.
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Zoll Spezial 9/2012
Medienlandschaft
In Georgien gibt es eine vielfältige Medienlandschaft. Meinungsführer ist das Fernsehen, dessen
wichtigste Stationen (Rustawi 2; TV Imedi; Mze; TV Adschara) sich - mit Ausnahme des regierungsnahen Öffentlichen Rundfunks (Georgian Public Broadcaster/GPB) - in privaten Händen befinden.
Mit dem „Ersten Kaukasischen“ Kanal (PIK) wird nun erstmals ein russischsprachiges Programm
des Öffentlichen Rundfunks über die Landesgrenzen hinaus gesendet. Wichtige landesweite Radiosender sind „GPB“, „Radio Imedi“, „Ucnobi“. Zu den wichtigsten georgischsprachigen Tageszeitungen gehören „Resonansi“ und „24Saati“. In englischer Sprache erscheinen u.a. die Tageszeitung
„The Messenger“ und die Wochenzeitungen „GeorgiaToday“ und „The Georgian Times“. Das einzige verbliebene deutschsprachige Medienprodukt ist die Monatszeitschrift „Kaukasische Post“.
Über den Satelliten Hotbird 13 können in Georgien ARD, ZDF, ARTE und Deutsche Welle empfangen werden. Das Internet ist frei zugänglich.
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Sonderberichte zu Georgien
Sonderberichte zu Georgien
Georgien - Hinweise zu gewerblichen Wareneinfuhren
Handelspolitische Rahmenbedingungen
Georgien wurde im Juni 2000 das 137. Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Seitdem
durchlebt das georgische Steuer- und Zollsystem erhebliche Reformen. Dank der durchgeführten
Steuerpolitik hat sich die Anzahl der Steuer seit 2004 von 21 auf sechs Steuerarten reduziert. Aktuell
zählt Georgien mit sechs Steuerarten laut dem „Doing Business“ Bericht der Weltbank zu den TopReformatoren der letzten fünf Jahre mit dem liberalsten Besteuerungsrecht der Welt. Der seit 1.1.11
gültige neue Steuerkodex vereinheitlicht Regularien der bisherigen Steuer- und Zollgesetze und
beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen, die zur Entbürokratisierung der Zollverfahren und weitreichenden Übereinstimmung mit internationalen Standards führte. Die georgische Zollverwaltung verwendet das Risiko Management System auf der Basis des automatisierten Systems für Abfertigung der Zollanmeldungen, die sogenannte ASYCUDA (Automated System for CUstoms DAta).
Diese Reformen zusammen mit anderen günstigen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeiten verhelfen Georgien zur Steigerung seiner Investitionsattraktivität.
Außer der Meistbegünstigung im Handel mit anderen WTO-Mitgliedstaaten profitiert Georgien
von Zollvorteilen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems - APS (in Englisch: Generalized
System of Präferences - GSP) mit den USA, Kanada, der Schweiz, Japan und Norwegen. Seit Juli 2005
genießt Georgien mit den Ländern der Europäischen Union (EU) eine Sonderregelung des APS für
nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (Good Governance) - das APSplus. Dieser Status erlaubt eine zollfreie Einfuhr aus der Republik in die EU für nahezu 7200 Produkte. Dieselbe Begünstigung erhielt Georgien 2006 im Handel mit der Türkei.
Die Mitgliedschaft Georgiens in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bestand zwischen
1993 und 2009. Mit den meisten Ländern dieser Gemeinschaft bestehen weiterhin Freihandelsabkommen (FHA). Je nach Vertragspartner sind einige Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der Warenursprung ist durch das präferenzielle Zertifikat CT-1 nachzuweisen.
Georgien - EU
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit der Europäischen Union trat im Jahr
1999 in Kraft und stellte einen wichtigen Schritt in den Beziehungen mit der EU dar. Im Juni 2004
wurde Georgien in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) aufgenommen. Die 27 Staaten der
EU gründeten am 7. Mai 2009 mit sechs osteuropäischen und kaukasischen Ländern, darunter mit
Georgien, die Östliche Partnerschaft im Rahmen der ENP. Die Östliche Partnerschaft fördert die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen und unterstützt zugleich deren politische
und sozioökonomische Reformen. Zwischen EU und Georgien laufen seit Juli 2010 im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, das das bestehende
und teilweise veraltete PKA ersetzen soll. Anfang dieses Jahres begannen die Gespräche über ein
umfassendes FHA.
EU gewährt gegenüber Georgien im Rahmen des APSplus einseitig die Zollvergünstigungen. Als
förmlicher Nachweis gelten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Ursprungserklärung
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Zoll Spezial 9/2012
nach vorgeschriebenem Wortlaut, bis zu einem Wert der enthaltenen Ursprungswaren von höchstens 6.000 Euro ohne Berücksichtigung bewilligungsbedürftiger Vereinfachungen. Der Nachweis
einer unmittelbaren Beförderung muss dabei nicht mehr erbracht werden. Weitere Infos zu der
Präferenzregelung gibt die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetseite (www.zoll.de).
GUAM
GUAM ist die regionale Organisation für Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung, gegründet
von Georgien, der Ukraine, Aserbaidschan und Moldau im Jahr 1997. Im Rahmen dieser Organisation wurde ein FHA unterzeichnet, das seit Dezember 2003 in Kraft ist. Die Vertragsstaaten haben
sich verpflichtet, gegenseitig keine Zölle, Steuern und ähnlichen Gebühren zu erheben. Laut dem
Vertrag unterliegt die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren keinen mengenmäßigen und tarifären Beschränkungen.
Zollverfahren, Einfuhrabgaben
Zollabfertigung
Seit dem 1.1.11 ist der neue georgische Steuerkodex in Kraft. Er löst die bis dahin gültigen Steuer- und
Zollgesetze ab und enthält einen integrierten Teil mit zollrechtlichen Bestimmungen. Gleichzeitig
wurden die Zollverfahren verbessert und vereinfacht, die modernen Managementtechnologien
wurden eingesetzt. Nach der Einführung des auf ASYCUDA basierten Managementsystems unterliegen 85 Prozent aller Waren einer Zollanmeldung ohne deren physische Kontrolle.
Das System beinhaltet vier Möglichkeiten der Zollabfertigung. Eine kurze Darstellung bietet die
nachstehende Abbildung (in Englisch):
Quelle: Invest in Georgia (Investor’s Handbook, 2011)
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Sonderberichte zu Georgien
An der Grenze zu Georgien finden die ersten Zollkontrollen statt. Gestellung der Waren erfolgt an
den dafür vorgesehenen Kontrollstellen - Red Bridge, Sadakhlo, Gardabani, Akhkerpi, Guguti,
Mtkvari, Lagodekhi, Samtatskaro, Kazbegi, Vale, Ninotsminda, Sarpi, Batumi Airport, Kutaisi und
Senaki Airports, Tbilisi Airport, Batumi Seaport, Poti und Kulevi Seaports.
Die für die Lieferungen von Waren verantwortlichen Personen müssen Begleitdokumente mitführen. Dazu gehören je nach Beförderungsart Fracht- und Versandpapiere, kommerzielle Dokumente und, falls notwendig, Lizenzen, Genehmigungen und Zertifikate (für mehr Details siehe
„Begleitpapiere“).
Es besteht eine Möglichkeit der Abfertigung der Waren direkt an der Grenzstelle, wenn:
- der Gesamtwert der Ware 10.000 Georgische Lira (GEL) nicht übersteigt,
- Waren, unabhängig vom Wert, im Gepäck per Flugzeug mitgeführt werden,
- Waren mit dem Gesamtwert von maximal 15.000 GEL von einer Person mitgeführt werden, die
nach einem Auslandsaufenthalt von über 6 Monate nach Georgien zurückkehrt,
- die Waren als Umzugsgut eingeführt werden.
Das Prozedere der Zollabfertigung findet innerhalb des georgischen Zollgebiets in den dafür eingerichteten Zollstellen (Tbilisi, Telavi, Akhaltsikhe, Gori, Kutaisi, Batumi und Poti regionale Zentren) statt. Es bestehen staatseigene spezielle Zonen für die Zollabfertigung (Englisch: Customs
Clearance Zone) in:
-
Tbilisi,
Batumi,
Poti,
Adlia.
Grundsätzlich müssen die Zollformalitäten in der Amtssprache, also Georgisch, abgehalten werden (in Abchasien in abchasischer Sprache). In bestimmten Fällen ist die Anwendung einer anderen Sprache möglich, wenn sie für die georgischen Zöllner verständlich ist.
Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden. Die meist gebräuchlichen Zollverfahren sind nachstehend kurz dargestellt.
Import
Durch das Importverfahren erhalten die aus dem Drittland eingeführten Waren den zollrechtlichen Status der georgischen Waren. Dabei umfasst das Verfahren die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen, die Erfüllung der übrigen geltenden Einfuhrmöglichkeiten und Erhebung der Zollabgaben (siehe „Einfuhrabgaben“).
Die einzuführenden Waren sind spätestens zwei Kalendertage nach der Durchführung der Kontrolle an einer Grenzzollstelle anzumelden. Die üblichen Angaben über die Ware sind in einer Zollerklärung zu machen und abzugeben vom:
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Zoll Spezial 9/2012
- Importeur von Waren oder der Person, welche die Waren in das georgische Zollgebiet verbracht
hat,
- Eigentümer von Waren oder seinem Repräsentanten.
Die Anmeldung kann in schriftlicher Form oder mithilfe elektronischer Datenverarbeitung - des
IT-Verfahrens ASYCUDA - erstellt werden.
Autorisierte Importeure bzw. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Englisch: Autorized Economic
Operator - AEO) haben in Georgien die Möglichkeit, in die sogenannte „Goldene Liste“ aufgenommen zu werden. Sie sind dann berechtigt, vereinfachte Zollprozeduren und längere Zahlungsfristen in Anspruch zu nehmen.
Begleitpapiere
Der ausgefüllten Zollerklärung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Fracht- und Versandpapiere (Carnet TIR, Konossement, Luftfrachtbrief, CMR).
- Handelsrechnung muss unterschrieben in Original vorgelegt werden und alle handelsüblichen
Angaben enthalten, wie:
- genaue Warenbezeichnung,
- HS-Code,
- Details über Transport,
- Warenmenge und -Gewicht,
- Warenwert,
- Zahlungsbedingungen,
- Lieferbedingungen (Incoterms® 2010),
- Ursprungsland,
- Anschriften der beteiligten Parteien.
Die Übersetzung der Rechnung ins Georgische oder Englische wird empfohlen.
- Ursprungszertifikate sind grundsätzlich nicht erforderlich. Sie sind dann vorzulegen, wenn die
Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs eingeführt werden oder eine Zollbefreiung in
Anspruch genommen werden kann.
Weitere Dokumente
Ein Phytosanitäres Zertifikat ist für frisches Obst und Gemüse, Pflanzen und Pflanzenteile, Saatgut
und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs vorzulegen (mehr dazu siehe „Phytosanitäre und
veterinäre Kontrollen“).
Ein Veterinärzertifikat ist für lebende Tiere, tierische Produkte, Futter sowie andere Erzeugnisse
tierischen Ursprungs erforderlich (mehr dazu siehe „Phytosanitäre und veterinäre Kontrollen“).
Je nach Warenart können Importgenehmigungen erforderlich sein (siehe auch „Verbote und
Beschränkungen“).
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Sonderberichte zu Georgien
Für Nahrungsmittel ist ein Hygienezertifikat vorzulegen, das die Einhaltung der hygienischen Vorschriften bestätigt. Die Zuständigkeit obliegt der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit LEPL (siehe „Anschriften“). Es ist möglich, das Dokument an jeder Grenzzollstelle und beim Zollamt
ausstellen zu lassen.
Vorübergehende Einfuhr
Dieses Zollverfahren erlaubt die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Georgien mit voller
oder teilweiser Befreiung von Importabgaben und ohne Anwendung von handelspolitischen Maßnahmen.
Außer der Zollerklärung zum Verfahren der vorübergehenden Einfuhr sind folgende Dokumente
vorzulegen:
- Fracht- und Versanddokumente,
- Zulassungsschein (bei der Einfuhr mit dem Fahrzeug im Besitz einer ausländischen Person),
- Rechnung oder andere kommerzielle Dokumente.
In Fällen der vorübergehenden Einfuhr von Waren als Diplomaten- und Konsulargut wird eine
vereinfachte, im Reisegepäck - eine Zollerklärung im Reiseverkehr benötigt.
Falls die Waren teilweise von den Einfuhrabgaben befreit sind, sind für jeden angefangenen Verwendungsmonat drei Prozent der Einfuhrabgaben, die beim Import entstanden wären, zu entrichten. Die Mehrwertsteuer beträgt 0,54% der Bemessungsgrundlage je ganzen bzw. angefangenen
Monat. Der addierte Steuerbetrag während der Gesamtdauer der vorübergehenden Einfuhr darf
dabei 18% des zu versteuernden Warenwertes nicht übersteigen. Die zu entrichteten Abgaben sind
spätestens an jedem 15. Tag des Folgemonats zu zahlen. Der Deklarant darf den vollen Betrag auf
einmal begleichen.
Das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr ist grundsätzlich auf maximal drei Jahren befristet.
Die Waren müssen nach Ablauf der festgesetzten Frist in einem unveränderten Zustand wieder
ausgeführt werden. Die Maßnahmen, die dem Erhalt der Waren dienen (kleine Reparaturen, Wartung und Instandhaltung) sind zulässig.
Das Nutzungsrecht an vorübergehend eingeführten Waren kann nur mit Genehmigung der Zollverwaltung und des Eigentümers übertragen werden.
Zolllager
Als Zolllager wird ein Ort bezeichnet, an dem die für den Import bzw. Export bestimmten Drittlandswaren oder die für den späteren Export bestimmten georgischen Waren gelagert werden. Im
Einzelnen ist es möglich:
- Lagerung von Waren, die sich in einem laufenden Warengeschäft befinden,
- vorübergehende Verwahrung von Waren bis zum Erhalt deren zollrechtlichen Bestimmung.
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Zoll Spezial 9/2012
Bei der vorübergehenden Verwahrung von Waren gilt eine unbeschränkte Lagerungsfrist und es
fallen keine Einfuhrabgaben an. Die Waren stehen dabei unter zollamtlicher Überwachung. Eine
mehrfache Übertragung der Eigentumsrechte ist möglich auf der Basis eines Vertrages zwischen
dem Eigentümer der Waren und einer Drittperson.
Für die Ausstellung einer Erlaubnis für die Durchführung verschiedener Maßnahmen im Zolllagerverfahren (Übertragung der Rechte, Behandlung der Waren) ist die Serviceabteilung des georgischen Steuerdienstes (Revenue Service) zuständig (siehe „Anschriften“). Das Dokument kann auf
eine unbestimmte Zeit ausgestellt werden. Dem georgischen Steuerdienst müssen die Informationen über die gelagerten Waren für die Gesamtdauer der Erlaubnis elektronisch zugänglich sein.
Freie Industriezonen
In Georgien gibt es seit 2007 drei Freien Industriezonen (FIZ). Sie stellen eine Art Freizone dar und
wurden geschaffen, um die ausländischen Investitionen in Georgien zu fördern, die Exporte zu stimulieren und die internationalen Transitgeschäfte aufzubauen. Sie bieten den ausländischen Firmen ein attraktives Geschäftsklima durch viele vorteilhafte Konditionen, vor allem:
- die Verarbeitung, Herstellung und Export von Waren erfolgt mit minimaler Steuerbelastung,
- die Einfuhr von Drittlandswaren in die FIZ unterliegt keinem Zoll und keiner Mehrwertsteuer,
- die Einfuhr der in der FIZ hergestellten Güter aus dieser Zone in die anderen Gebiete Georgiens
ist vom Zoll befreit,
- Export von vielen Waren erfolgt im Rahmen der APSplus-Regeln aus Georgien in die EU.
Eine FIZ kann sowohl von der Regierung als auch einer natürlichen bzw. juristischen Person gegründet werden. Eine juristische Person soll in Georgien registriert sein.
Folgende FIZ gibt es in Georgien:
- Kutaisi Free Industrial Zone - Georgian International Holding,
- Poti Free Industrial Zone - Rakia Georgia,
- Future Project Tbilisi Green Free Industrial Zone - Airport City.
Weitere Informationen können bei der georgischen Investitionsagentur eingeholt werden (siehe
„Anschriften“).
Einfuhrabgaben
Der Import von Waren in das georgische Zollgebiet unterliegt Zollabgaben. Sie umfassen Zoll,
Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer (Akzisen) und weitere Gebühren für die Zollabfertigung. Für
verschiedene Lizenzen und Genehmigungen fallen ebenfalls Gebühren bei deren Beantragung an.
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Sonderberichte zu Georgien
Zölle (Import Tax)
Nach dem georgischen Zolltarif sind die meisten Waren zollfrei. Nur drei Wertzollsätze von 0%, 5%
und 12% sind aktuell vorhanden.
Einer 12-prozentigen Besteuerung unterliegen hauptsächlich Lebensmittel, Mineralwasser und
Baumaterialien. Auf Schweinefleisch (HS 0203), Käse und Quark (HS 0406) gilt ein Zollsatz von 5%.
Der Importzoll ist grundsätzlich ein Wertzoll (ad valorem), also prozentuelle Größe vom Zollwert
der eingeführten Ware. Für die Ermittlung des Zollwertes wendet Georgien WTO-Regeln an. Er
entspricht in der Regel dem CIF-Wert (cost, insurance and freight) der eingeführten Waren. Es handelt sich dabei um den sogenannten Transaktionswert.
In bestimmten Fällen sind die Waren von Zöllen befreit:
- Im Transit aus dem Drittland durch das georgische Zollgebiet,
- beim Import in das restliche georgische Zollgebiet, wenn die Ware in einer FIZ hergestellt
wurden,
- Import von Kinder- und diabetischer Nahrung,
- Import von Benzin, Schmier- und anderen Stoffen für internationale Flüge und Schiffe.
Die Befreiung von Importzöllen kann auch im Rahmen der Freihandelsabkommen Georgiens in
Begleitung eines Ursprungszeugnisses stattfinden (siehe auch „Handelspolitische Rahmenbedingungen“).
Verbrauchsteuer (Excise Tax)
In Georgien sind einige Waren mit Verbrauchsteuern belegt: Alkohol und alkoholische Getränke,
Tabakerzeugnisse, Kraftfahrzeuge und verschiedene Brennstoffe.
Der Satz variiert je nach Warenart und ist in Liter, Kubikzentimeter, Kilogramm, Tonnen etc. fixiert.
Die aktuellen Sätze für Beförderungsmittel der HS-Pos. 8703 sind nachstehend dargestellt.
Aktuelle Verbrauchsteuern (Auszug)
Personenkraftwagen ex HS 8703
Alter des Fahrzeugs (als Differenz zwischen Steuersatz (GEL) pro 1 ccm des Hubraums
der Registrierung der Zollimporterklärung
und dem Zulassungsjahr)
Bis 1 Jahr
1,50
1 Jahr
1,50
2 Jahre
1,40
3 Jahre
1,30
4 Jahre
1,20
5 Jahre
1,00
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Zoll Spezial 9/2012
Aktuelle Verbrauchsteuern (Auszug) (Forts.)
Alter des Fahrzeugs (als Differenz zwischen Steuersatz (GEL) pro 1 ccm des Hubraums
der Registrierung der Zollimporterklärung
und dem Zulassungsjahr)
6 Jahre
0,70
7-12 Jahre
0,50
13 Jahre
0,60
14 Jahre
0,70
Mehr als 14 Jahre
0,80
Mehrwertsteuer (VAT)
Die Einfuhr von Waren in das georgische Zollgebiet unterliegt grundsätzlich einer Mehrwertsteuer. Der Normalsatz beträgt 18%. Der Import einiger Waren ist von der Steuer befreit. Das sind bestimmte Maschinen, Ersatzteile und Zubehör für die Öl- und Gasindustrie, auch Vorräte für die
Durchführung von Arbeiten in diesen Bereichen.
Als Bemessungsgrundlage gilt der zu verzollte Wert der importierten Waren, Zoll, Gebühren der
Zollabfertigung und weitere Kosten, die beim Import dieser Waren anfallen.
Zollabfertigungsgebühr (customs fee)
Pro Zollerklärung für Waren mit einem Wert unter 3.000 GEL fällt eine Gebühr von 5 Euro an, mit
angemeldetem Wert über 3.000 GEL beträgt die Gebühr 60 Euro pro Zolldokument.
Verbote und Beschränkungen
Waren, die eine Gefährdung für die Staatssicherheit, Gesundheit der Bürger oder Umwelt darstellen, z.B. Drogen, pornographische Erzeugnisse dürfen nicht importiert werden. Der Import von
Waffen und Munition unterliegt einem sehr komplexen Lizenzierungsverfahren. Für die Zustimmung sind Ministerien für Justiz und innere Angelegenheiten zu kontaktieren.
Einfuhrgenehmigungen
Die georgische Gesetzgebung wendet keine mengenmäßigen Beschränkungen (Quoten) an. Zum
Schutz der Staatssicherheit, Umwelt und Gesundheit der Bürger unterliegen jedoch einige Produkte einer Einfuhrgenehmigung. Folgende Waren dürfen nur mit einer Erlaubnis der zuständigen
Ministerien eingeführt werden (die Zuständigkeiten sind in Klammern eingefügt):
- Erzeugnisse, die einer phytosanitären und veterinären Kontrolle unterliegen (Ministerium für
Landwirtschaft),
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Sonderberichte zu Georgien
- Artengeschützte Tiere und Pflanzen (Ministerium für Umweltschutz),
- Radioaktive Güter und Substanzen, nukleare Stoffe, radioaktiver Abfall, auch Technologien mit
Bestandteilen aus nuklearen Materialien und radioaktiven Substanzen (Ministerium für Energie
und Naturressourcen),
- Militärausrüstung und -Technik (Ministerium für Verteidigung),
- Waffen und Munition (Ministerium für Verteidigung),
- Pharmazeutische Erzeugnisse, die einer gesonderten Kontrolle unterliegen (Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales),
- Dual-Use-Güter (Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung),
- Nichtionisierte Salze (Ministerium für Landwirtschaft),
- Überwachungsausrüstung (Ministerium für innere Angelegenheiten),
- Material in eingeschränkter Verfügbarkeit (Ministerium für Umweltschutz).
Phytosanitäre und veterinäre Kontrollen
Der Import von Waren pflanzlichen und tierischen Ursprungs unterliegt einer phytosanitären
bzw. veterinären Kontrolle an der georgischen Zollgrenze, durchgeführt vom Steuerdienst als untergeordnete Behörde des Ministeriums für Finanzen. Die Kontrollen beinhalten unter anderem
die Prüfung aller obligatorischer Dokumente, die bei der Einfuhr vorzulegen sind.
Ein Phytosanitäres Zertifikat in Original ist für die meisten Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs erforderlich. Betroffen sind die Lieferungen von frischem Obst und Gemüse, Saatgut, Kakaobohnen,
Rückständen der Lebensmittelindustrie, Tabakabfällen, Holz und Holzwaren, Baumwolle und anderen pflanzlichen Spinnstoffen sowie zoologischen, botanischen und ähnlichen Sammlungsstücken (ex HS-Kapitel 97). Mehr Informationen sind auf der Internetseite des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (International Plant Protection Convention - IPPC) abrufbar (www.ippc.int).
Ein Veterinärzertifikat des Exportlandes ist für lebende Tiere, tierische Produkte sowie Futter erforderlich. Es muss in Original vorgelegt werden, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Exportlandes. Für Lieferungen lebender Tiere ist zusätzlich eine Fahrtroute des Transports (Englisch:
Route Plan) erforderlich.
Für den Import und Transit von Waren, die einer phytosanitären und/oder veterinären Kontrolle
unterliegen, wird in meisten Fällen eine Importgenehmigung benötigt. Für die Ausstellung ist die
nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit (LEPL) zuständig. Die Gültigkeit einer Importgenehmigung für die Waren pflanzlichen Ursprungs beträgt sechs Monate, tierischen Ursprungs - ein
Monat.
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Zoll Spezial 9/2012
Konformitätsanforderungen
Standards
Die Konformität seiner eingeführten Produkte kann der Importeur in Georgien nach nationalen
oder europäischen Standards bestätigen. Die Konformitätszertifikate, ausgestellt in europäischen
Zertifizierungsstellen, werden anerkannt. Der Importeur muss die ausländischen Standards bei
der georgischen nationalen Agentur für Standards, technische Regulierung und Metrologie (National Agency for Standardisation, Technical Regulations and Metrology) registrieren lassen (siehe
„Anschriften“). Standards für Lebensmittelprodukte werden vom Ministerium für Landwirtschaft
verwaltet.
Markierung und Etikettierungsvorschriften
Sämtliche kosmetische, pharmazeutische, chemische Produkte sowie Gebrauchsgüter müssen in
georgischer Sprache gekennzeichnet werden.
Alkoholische Getränke, auch Bier, mit einem Alkoholgehalt von 1,15%vol und mehr sowie Tabakerzeugnisse (außer Rohtabak) müssen mit Steuermarken versehen werden. Die Markierung erfolgt
nach Vorgaben des Finanzministeriums Georgiens (siehe „Anschriften“).
Holzverpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Ladungsträger aus Holz müssen keimbefreit und entsprechend markiert sein. Georgien erkennt die Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen
Handel - ISPM Nr. 15 - an. Eingeführte Holzverpackungen ohne entsprechende Markierung unterliegen phytosanitären Maßnahmen und müssen von einem phytosanitären Zertifikat begleitet
werden.
Lebensmittel
Die Information auf den Etiketten von Lebensmitteln muss in georgischer Sprache vollständig, verständlich und gut lesbar sein. Das Etikett muss dauerhaft auf der Verpackung angebracht sein und
Produktnamen, Inhaltsstoffe und Herstellungsdatum enthalten. Die Angabe von Zusatzstoffen
und Aromastoffen - falls vorhanden - ist verpflichtend. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit (siehe „Anschriften) abrufbar.
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Sonderberichte zu Georgien
Anschriften
Ministerium für Finanzen / Zollverwaltung
www.mof.ge
Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
www.economy.gov.ge
Georgische Industrie- und Handelskammer
http://gcci.ge
Nationale Agentur für Standards, Technische Regulierung und Metrologie
(National Agency for Standards, Technical Regulations and Metrology)
www.geostm.ge
Georgische Nationale Investitionsagentur (National Investment Agency)
www.investingeorgia.org
Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit
(LEPL National Food Agency) des Ministeriums für Landwirtschaft
Adresse: Marshal Gelovani Ave. 6, 0159 Tbilisi, Georgien
Tel.: +995(32)291 91 67
Fax: +995(32) 291 91 65
Internet: http://nfa.gov.ge/
Steuerdienst (Revenue Service) des Ministeriums für Finanzen
Adresse: V.Gorgasali Str. 16, 0114 Tbilisi, Georgien
Internet: http://www.rs.ge/
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Zoll Spezial 9/2012
Georgischer Staatshaushalt für 2012 aufgestockt
Mehr Mittel für die Regionalentwicklung, Infrastruktur, Energie und Landwirtschaft vorgesehen /
Konsolidierungskurs wird fortgesetzt
Tiflis (gtai) - Das georgische Parlament hat einen sichtlich ausgeweiteten Staatshaushalt für 2012
verabschiedet. Bei den Ausgaben sind 6,554 Mrd. GEL (2,79 Mrd. Euro, 1 Euro = 2,3464 GEL, Jahresdurchschnitt 2011) und bei den Einnahmen 6,839 Mrd. GEL (2,91 Mrd. Euro) veranschlagt. Damit sollen die Ausgaben um 8,7% und die Einnahmen um 5,7% gegenüber 2011 anziehen. Höheren Steuereinahmen steht 2012 eine geringere Auslandsunterstützung gegenüber, womit Georgien seinen
Konsolidierungskurs fortsetzt.
Der Budgetentwurf 2012 gründet sich auf eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
von 7,5% am Ende des 3. Quartals 2011 und geschätzte 6,0% für das Gesamtjahr. Er geht von einem
prognostizierten Wirtschaftswachstum von 5,0% und einem BIP-Volumen von 26,43 Mrd. Georgischen Lari (GEL; 11,26 Mrd. Euro) für das Jahr 2012 aus. Dies deckt sich mit den Prognosen des Internationalen Währungsfonds.
Im Jahr 2012 soll Georgiens wirtschaftliche Erholung 9% mehr Steuereinnahmen in die Staatskasse
spülen. Nichtrückzahlpflichtige Kredite der internationalen Gemeinschaft (in erster Linie USAID
mit 117 Mio. GEL, Europäische Union mit 75 Mio. GEL und deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau
mit 28 Mio. GEL) werden weiter zurückgefahren. Sie bilden mit 240 Mio. GEL nur noch 3,5% der geplanten Staatseinnahmen. Nur leicht höher liegt der Anteil weiterer Einnahmen (Gebühren, Strafgelder, Dividenden etc.). Die vorgesehen Gesamteinnahmen belaufen sich so auf 6,839 Mrd. GEL
und sind damit um 5,7% (+368 Mio. GEL) höher als 2011.
Auf der Ausgabenseite sind für 2012 rund 6,554 Mrd. GEL vorgesehen (+525 Mio. GEL beziehungsweise 8,7% gegenüber 2011). Hinzu kommen Aufwendungen für eigene Betriebsanschaffungen
(netto 742 Mio. GEL) sowie für Kapitalanlagen (netto 369 Mio. GEL). Die Gesamtausgaben belaufen
sich damit auf 7,665 Mrd. GEL. Ausgabenschwerpunkte mit deutlichen Etaterhöhungen bilden die
Ressorts Regionalentwicklung und Infrastruktur (+154 Mio. GEL beziehungsweise +19%), Gesundheit und Soziales (+87 Mio. GEL beziehungsweise +5%), Energie und Ressourcen (+42 Mio. GEL beziehungsweise +17%) sowie Landwirtschaft (+34 Mio. GEL beziehungsweise +40%).
Allein im Ressort „Regionalentwicklung und Infrastruktur“ werden 2012 rund 960 Mio. GEL für Investitionen und in Form von Förderinstrumenten für die Verkehrsinfrastruktur, regionale und
kommunale Entwicklung sowie für landwirtschaftliche Entwicklungsprogramme zur Verfügung
gestellt. Der erhöhte Etat für den Sektor „Energie und Ressourcen“ trägt dem verstärkten Ausbau
der Energieerzeugung (Wasserkraft) und deren Transportinfrastruktur sowie der erweiterten Zuständigkeit des Ressorts auf den Bereich „Ressourcen“ (inkl. Wald) Rechnung. Trotz der zweiten Erhöhung des Agraretats in Folge um gut 40% (von 86 Mio. auf 120 Mio. GEL) bleibt dieser Sektor mit
einem Anteil am Gesamtbudget von 1,5% im Jahr 2012 (2010: 0,8%; 2011: 1,3%) angesichts seiner desaströsen Entwicklung seit den frühen 1990er Jahren unterdurchschnittlich ausgestattet.
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Sonderberichte zu Georgien
Die Rentenerhöhungen (September 2011 und September 2012) schlagen sich mit 85 Mio. GEL auf
den Haushalt des Gesundheits- und Sozialministeriums nieder. Auch kleinere Ressorts wie Kultur
(+34%), Sport/Jugend (+25%) und Umwelt (+21%) profitieren zwar nominell nur von geringfügigen,
aber prozentual deutlichen Etatsteigerungen. Die Mittelanstiege der anderen Ressorts bleiben im
Bereich der prognostizierten Inflation oder darunter. Weniger Geld ist für das Ministerium für Finanzen, das Ministerium für Vertriebene aus den besetzten Gebieten, das Wirtschaftsministerium
und das Verteidigungsministerium vorgesehen.
Größte Einzelressorts bleiben weiterhin das Gesundheits- und Sozialministerium (26,3% des Gesamtetats), das Ministerium für Regionalentwicklung und Infrastruktur (14,6%), das Verteidigungsministerium (10,3%) und das Bildungsministerium (9,0%).
Die Neuverschuldung des Kaukasuslandes im Haushaltsjahr 2012 ist auf Grundlage der vorgesehenen Gesamteinnahmen und Ausgaben auf 826 Mio. GEL kalkuliert (Schätzung 2011: 740 Mio. GEL).
Das entspricht 10,7% der Ausgaben und 3,3% des für 2012 prognostizierten BIP. (Für die öffentlichen
Haushalte insgesamt wird von einem Defizit von 3,5% des BIP ausgegangen.) Die Staatsverschuldung Georgiens erreicht 2012 somit rund 10,04 Mrd. GEL. Dabei schlagen die Auslandsverbindlichkeiten mit 8,10 Mrd. GEL zu Buche. Die prognostizierte Gesamtverschuldung der Kaukasusrepublik
in Prozent des BIP verringert sich 2012 aufgrund des erwarteten Wirtschaftswachstums auf 38%
(2011: 40%).
Mit dem vorliegenden Haushalt 2012 setzt die georgische Regierung ihren Konsolidierungskurs
fort. Das ab 2013 angestrebte Ziel einer maximalen Neuverschuldung von 3,0% des BIP erscheint bei
den für 2012 prognostizieren 3,3% in sichtbarer Reichweite. Voraussetzung für das Erreichen der
Zielmarge ist jedoch eine positive Wirtschaftsentwicklung und damit wachsende Steuereinnahmen. Unsicherheitsfaktoren hierbei bleiben die hohe Abhängigkeit der georgischen Wirtschaft
von externen Faktoren (Handel, ausländische Direktinvestitionen) und ein eher unsicheres internationales Umfeld. Zudem bleibt der georgische Haushalt auch mit 3,5% der Einnahmen zu einem
großen Teil von ausländischen Krediten abhängig. Ein Wegfall dieser bi- und multilateralen Leistungen würde das Defizit um einen Prozentpunkt erhöhen.
Risikofaktoren auf der Ausgabenseite sind bisher nicht einkalkulierte Kosten in den Wahljahren
2012 und 2013 (den beschlossenen Rentenerhöhungen könnten noch weitere „Wahlgeschenke“
folgen) und kostspielige Prestigeobjekte (zum Beispiel die von Präsident Saakashvili ins Gespräch
gebrachte neue Großstadt „Lazika“ am Schwarzen Meer). Dringend erforderliche, aber noch nicht
einkalkulierte staatliche Investitionen in bisher unterfinanzierte Schlüsselbereiche, wie die Bildung, könnten die Ausgaben zudem emporschnellen lassen. Es bleibt daher abzuwarten, wie verbindlich die beschlossene Haushaltsaufstellung bleibt. (E)
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Zoll Spezial 9/2012
Georgien: Tourismus in Adscharien zieht Investitionen an
Neue Anlaufstellen für Investitions- und Handelsförderung erleichtern Markteinstieg
Tiflis (gtai) - Die im Südwesten Georgiens gelegene Autonome Republik Adscharien setzt mit Erfolg
auf den Ausbau des Fremdenverkehrs. Das Gebiet gilt nach Tiflis als bedeutendster Standort für Investitionen und das Baugewerbe in Georgien. Auf der Projektliste stehen der Bau einer Reihe Hotels
in der lokalen Hauptstadt Batumi sowie der Ausbau mehrerer Skigebiete in Zentral- und Ostadscharien. Regionale Wirtschaftsförderer helfen bei der Markterschließung und Partnersuche.
(Kontaktanschriften)
Die Autonome Republik Adscharien ist dabei, sich zu einem international attraktiven Standort für
den Fremdenverkehr zu entwickeln. Die im Süden an die Türkei angrenzende 2.900 qm große und
knapp 390.000 Einwohner zählende Region galt bereits zu Zeiten der UdSSR als gefragtes Tourismusziel. Die Trümpfe der Republik sind ihre Lage am Schwarzen Meer (Küstenlänge: 57 km), eine
bergige Landschaft (85% des Gebietes werden von Bergen mit einer Höhe von bis zu 3.000 m bedeckt), mehr als 230 historische, archäologische, religiöse und Architekturdenkmäler, 19 Museen
sowie die große Gastfreundschaft ihrer Bewohner.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion erlebte die Tourismusbranche einen Niedergang.
Der Neustart begann nach dem Krieg mit Russland im Spätsommer 2008. Binnen weniger Jahre hat
die regionale Hauptstadt und größte georgische Hafenstadt am Schwarzen Meer, Batumi (124.000
Einwohner), ihr Antlitz mit zahlreichen neuen Fünf- und Vier-Sterne-Hotels und einer um fünf auf
sieben km erweiterten Uferpromenade grundlegend geändert. Die Anzahl der in der autonomen
Republik per 1.1.12 betriebenen Hotels und Gästehäuser gibt die Statistik mit 269 an (10.252 Betten).
Private Vermieter können bis zu 41.800 Gäste beherbergen.
Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Touristen auf mehr als 0,5 Mio. gegenüber im Schnitt 260.000 in den
vier Vorjahren. Im Folgejahr besuchten 975.000 Gäste (darunter 312.000 aus dem Ausland), 2011
rund 1,32 Mio. (481.000) und in den ersten sieben Monaten 2012 mehr als 0,9 Mio. (k.A.) die kleine
Republik. Für das Gesamtjahr 2012 werden bis zu 1,8 Mio. Besucher erwartet. Die Hälfte der ausländischen Touristen kam 2011 aus der Türkei und mehr als ein Fünftel aus Armenien. Unter den übrigen Besuchern dominierten Gäste aus Aserbaidschan, dem Iran, der Ukraine und Israel.
Das wachsende Interesse am Tourismus- und Wirtschaftsstandort Adscharien spiegelt sich auch im
Investitionsgeschehen wider: Von 2008 bis 2011 summierten sich die privaten Investitionen auf 566
Mio. US$. 2011 erreichten die Investitionen ein Volumen von 149 Mio. $; von denen knapp 30% (44
Mio. $) auf einheimische Unternehmen und gut 70% (105 Mio. $) auf ausländische Investoren (größtenteils Kapitalanleger aus der Türkei, Kasachstan und Armenien) entfielen.
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Sonderberichte zu Georgien
Ausgewählte Kenndaten der adscharischen Wirtschaft
2007
2008
Anzahl der registrierten
10.368
13.183
Wirtschaftssubjekte
Subjekte mit ausländi396
440
schem Kapital
darunter in Batumi
335
371
Private Investitionen
200
130
(in Mio. US$)
ausländische Anlagen
132
95
lokale Anlagen
68
35
Genehmigte Bauprojekte
470
795
(in 1.000 qm)
Wohnbauten
366
534
Hotels
45
171
Andere Bauten
59
90
Fertiggestellte Bauflächen
209
468
(in 1.000 qm)
2009
15.732
2010
20.522
2011
24.115
497
732
967 *)
417
140
597
147
780 *)
149
98
42
425
108
39
602
105
44
579
260
108
57
151
283
173
146
253
400
31
148
71
*) Januar bis September
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft der Autonomen Republik Adscharien
Gut zwei Fünftel der Investitionen (65 Mio. $) flossen in touristische Projekte, darunter in die Fertigstellung des Hotels Radisson Blue (Kosten insgesamt: circa 30 Mio. $) und den Bau einiger weiterer
Hotels. Ein Drittel der 2011 getätigten Investitionen (47 Mio. $) kam der Bauwirtschaft und ein Viertel (26 Mio. $) der verarbeitende Industrie zugute. So nahmen türkische Unternehmer zwei neue
Bekleidungsfabriken in Betrieb.
Die öffentlichen Investitionen Adschariens beliefen sich 2011 auf 240 Mio. $. Aus dem zentralen
Haushalt Georgiens wurden 200 Mio. $ und 40 Mio. $ aus dem republikanischen Budget finanziert.
Die Mittel waren größtenteils für Ausbau- und Modernisierungsprojekte in den Sektoren Straßenwesen, Gas- und Wasserversorgung sowie die Modernisierung öffentlicher Einrichtungen bestimmt. Für das Haushaltsjahr 2012 hat die adscharische Regierung ihr Gesamtbudget um rund
6 Mio. $ auf knapp 75 Mio. $ ausgestockt. Die zusätzlichen Gelder dienen der Mitfinanzierung des
Baus und der Modernisierung sozialer und medizinischer Objekte. Das Gros der öffentlichen Mittel
fließt wie in den Vorjahren in die Sparten Wasser/Abwasser, Erneuerung öffentlicher Bauten und
Transportinfrastruktur.
Das Investitionsgeschehen konzentriert sich auf den Bau von Hotels in Batumi sowie von Herbergen und Hoteleinrichtungen an anderen unweit Batumis gelegenen Seebädern und Kurorten
(Kobuleti, Makhindjauri, Mtsvane Kontskhi, Gonio, Kvariati, Sarpi und Tsikhisdziri), die Errichtung
touristisch attraktiver und ganzjährig betriebener Erholungsstandorte in Skigebieten wie Goderdzi, Kedlebi, Gomarduli und Ghoma-Tsinavela, den Ausbau der Kreuzfahrt-, Kongress- und Tagungstouristik sowie des Ökotourismus mit dem Schwerpunkt Vogelbeobachtung.
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Zoll Spezial 9/2012
Nach Angaben des Direktors der adscharischen Tourismusbehörde (Department of Tourism and
Resorts of Ajara A.R.), David Kikava, befinden sich allein in Batumi Beherbergungskapazitäten in einem Volumen von mehr als 1,5 Mio. qm im Bau oder in der Planung. Laut Kikava gäbe es vor allem
in der Hotelkategorie zwei bis drei Sterne noch viele ungenutzte Investitionsgelegenheiten. Besonders gute Geschäftschancen im Hotelbau und -management böten sich unter anderem auch in der
25 km nördlich von Batumi gelegenen Tourismus-Freizone Kobuleti. Hier sollen in den kommenden Jahren auf einem mehr als 11 ha großen Gelände um die 30 fünf- bis siebenstöckige Hotels mit
jeweils etwa 36 bis 60 Zimmern (75 bis 125 Betten) errichtet werden.
Ein besonderes Augenmerk legt die adscharische Regierung auf die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Programms für die Entwicklung des Berg- und Skitourismus. Das Dokument sieht bis
2020 die Herausbildung konkurrenzfähiger Fremdenverkehrscluster mit insgesamt mehr als 20
touristischen Zentren vor. Bei der Realisierung der Vorhaben setzt die Regierung auf das Interesse
in- und ausländischer Investoren an PPP-Projekten. 2011 entfiel lediglich 1%der insgesamt ermittelten Besucherzahl auf den Skitourismus (See-/Küstentourismus: 68%, Kulturtourismus: 24%, Ökound Eventtourismus: 7%). Diese Quote soll bis 2020 signifikant steigen.
Für das besonders ambitiöse Projekt des zwei Fahrstunden von Batumi entfernten und nahe der
Grenze zur georgische Region Samzche - Dschawachetien gelegene Erholungs- und Wintersportgebiet Goderdzi auf einem Gelände von 633 ha liegt ein von der Gesellschaft HOK Planning Group
erarbeiteter Masterplan vor (http://batumiinvest.ge/presentations/Goderdzi_pass.pdf). Ein Viertel
der Fläche ist für den Skisport geeignet. Der 2010 fertiggestellte Plan sieht die Errichtung von 28
Objekten wie Hotels und Hostels, Ferienwohnungen, Skilifte sowie Handels- und Vergnügungseinrichtungen vor. Die öffentliche Hand steckt 2012 und 2013 fast 9 Mio. Euro in die infrastrukturelle
Erschließung des Geländes (Bau einer 4 km langen Hauptstraße und einiger Nebenstraßen, Errichtung eines Verwaltungsgebäudes).
Bei der Umsetzung des Masterplans kooperiert die georgische Regierung unter anderem mit österreichischen Partnern. Im Juni unterzeichnet Finanzminister Dimitri Gwindadse mit der Unicredit
Bank Austria AG eine Kreditvereinbarung über die Bereitstellung von 10,93 Mio. Euro für die Finanzierung eines 1,7 km langen Skilifts und einer 1,9 km langen Seilbahn. Lieferant der Ausrüstungen
ist die Firmengruppe Doppelmayr/Garaventa (Österreich/USA). Bis Anfang 2012 hat Doppelmayr/
Garaventa bereits sieben solcher Anlagen nach Georgien geliefert. Das Ski- und Wintersportgebiet
Goderdzi will schon in der Saison 2012/13 die ersten Gäste willkommen heißen.
Die Pläne für das neue Erholungs- und Wintersportgebiet im südadscharischen Ghoma-Tsinavela
sehen unter anderem den Bau von bis zu 25 (zumeist kleineren) Hotels und Hostels, mehreren Cafés
und Restaurants, eines Wellenesszentrums, eines beheizbaren Schwimmbades, eines Stadions, eines Kinos, Kapazitäten für Camping, den Pferde- und Fahrradsport, einer Landebahn für Hubschrauber sowie die Errichtung von Villen und Wohnhäusern vor.
Das Ausbauvorhaben für das 74 km von Batumi entfernte Erholungs- und Wintersportgebiet Gomarduli umfasst auf einer Gesamtfläche von 400 ha die Errichtung von fünf Hotels, 30 Gästehäusern, fünf Restaurants, einer Felskletter- und Alpinismus-Schule, eines künstlichen Sees und eines
Eislaufstadions. Einige kleine private Herbergen stehen den Gästen bereits zur Verfügung. Nur 16
km entfernt von Gomarduli befindet sich das kleine Wintersportzentrum Kedlebi, das ebenfalls zu
einem attraktiven ganzjährig betriebenen Tourismusstandort entwickelt werden soll.
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Sonderberichte zu Georgien
Erwähnung verdienen auch jene Projekte, die die Errichtung von kleineren Freizeit- und Erholungskomplexen in Tscharnali (Errichtung von Holzhütten, eines Sauna-Komplexes und eines Restaurants für mindestens 60 Touristen) und Kedkedi (Bau von mehreren Holzhütten, Sport-, Freizeitund Verpflegungseinrichtungen) vorsehen.
Das wachsende Interesse am Investitions- und Wirtschaftsstandort Adscharien führte 2011 zur
Gründung von zwei wirtschafts- und handelsfördernden Einrichtungen. Die unter dem Dach des
Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft der Autonomen Republik Adscharien tätige Batumi
Investment Agency (BIA) versteht sich als erste Anlaufstelle für potenzielle ausländische Investoren. Sie bietet Informationen über Investitionschancen und Investitionsbedingungen, ist bei der
Anbahnung von Kontakten zu öffentlichen Einrichtungen, Unternehmerverbänden und Firmen
behilflich und organsiert auch Treffen mit potenziellen Geschäftspartnern.
Das mit Unterstützung der UNO und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft der Autonomen Republik Adscharien in Batumi gegründete Zentrum für Handelsförderung (Trade Promotion
Center/TPC) engagiert sich bei der Weiterbildung und Beratung von Managern und Fachkräften
aus Ex- und Importunternehmen in den Sektoren Abwicklung und Finanzierung von Außenhandelsgeschäften, Produktzertifizierung, Qualitätsmanagement, Marketing und internationales
Messewesen. Es ist im Rahmen des regionalen Gründerzentrums Batumi Business Incubator tätig.
Die bereits seit fünf Jahren alljährlich in der Hafenstadt Batumi durchgeführte Internationale Messe für Tourismus und Hotelausrüstungen, Batumi Expo, zieht immer mehr Aussteller und Besucher
an. Im Mai 2012 beteiligten sich 150 Aussteller aus neun Ländern. Die nächste Batumi Expo wird
voraussichtlich im 2. Quartal 2013 ihre Pforten öffnen (www.expobatumi.ge).
Ausgewählte Investitionsprojekte in Adscharien
Projektbezeichnung
Realisierungszeitraum
Ad Astra Tower (45 Etagen, 51.490 qm,
Vier-Sterne Hotel/mind. 100 Zimmer,
Büro- und Handelsflächen, Wohnappartements), Batumi
Vier-Sterne-Hotel (35 Etagen, 1.050
Betten), Batumi
Kempinski Hotel Batumi (252 Zimmer),
Batumi
Multifunktionskomplex, Batumi
Vier-Sterne-Hotel (33 Etagen, 120 Appartements/Zimmer), Batumi
Vier-Sterne-Hotel (100 Zimmer), Batumi
Hotelkomplex (circa 150 Zimmer),
Batumi
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Zoll Spezial 9/2012
Mitte 2012 bis
Januar 2016
Bauentwickler/
Investor, Projektdurchführer
Georgian Group
Company
2012 - 2014
Orbi Group
2011 - 2013
GIMG
2012 - 2014
2012 - Mitte 2015
LLC Cinema District
LLC TAM GEO
(Türkei)
Mersin Tourism
(Türkei)
Envil Batumi (Türkei)
Mitte 2012 Januar 2016
2012/13 - 2014/15
Ausgewählte Investitionsprojekte in Adscharien (Forts.)
Projektbezeichnung
Realisierungszeitraum
Fünf-Sterne-Hotel Semiramida Garden
(150 Zimmer), Batumi
Fünf-Sterne-Hotel London (60 Zimmer), Batumi
Fünf-Sterne-Hotel (150 Zimmer) und
weiterer Hotelkomplex in Küstennähe
(Kachabera, Kolbaladse)
Luxushotel, Batumi
Trump Tower Batumi, Batumi (47-stökkiges Luxusobjekt mit Wohnungen,
Hotel und Büros), Batumi
Neues Stadion, Autorennstrecke,
Batumi
Neuer Kreuzfahrt-Hafen, Handel/Versorgungs- und Vergnügungseinrichtungen entlang des 400 m langen Kais
(PPP-Projekt), Batumi
Errichtung eines adscharischen Finanzzentrums in Gonio südlich von Batumi
(mehrere Hochbauten mit 40, 50 und
60 Etagen)
Modernisierung des Wasser- und
Abwasserkanalsystems (3. Etappe/
44 Mio. US$), Batumi
Modernisierung des Wasser- und
Abwasserkanalsystems (4. Etappe/
35 Mio. bis 40 Mio. US$), Batumi
2012 - 2013/14
2012 - 2013
Mitte 2012 Januar 2016
Bauentwickler/
Investor, Projektdurchführer
türkischer Bauentwickler
Gemi Qaya
(Aserbaidschan)
System Insaat (Sistem
Gürcistan), Türkei)
im Frühjahr 2012
angekündigt
ab 2013
Hualing Group (VR
China)
Donald Trump/Silk
Road Group
ab 2. Halbjahr 2012
(Stadion)
Dato Gogichaishvili
(Planung), Shota
Apkhazava (Finanzierung)
Regierung Adschariens in Kooperation
mit Royal Caribbean
Cruise Line/RCCL
Investoren noch offen
Herbst 2012 Ende 2014
ab Ende 2012/
Anfang 2013
2008 - 2014/15
Stadtverwaltung von
Batumi
ab 2015
Stadtverwaltung von
Batumi
Quelle: Unternehmens- und Regierungsangaben
Kontaktanschriften:
Batumi Investment Agency (BIA)
74, Baku Street, 6010 Batumi
Tel./Fax: 00995 422/27 72 09, Mobil: 00995/93 23 32 32
E-Mail: [email protected], Internet: www.investinbatumi.ge
Ansprechpartnerin: Lela Putkaradze, Direktorin
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Sonderberichte zu Georgien
Batumi Business Incubator (BBI)/The Trade Promotion Center (TPC)
73, Pharnavaz Mephe Street, 6010 Batumi
Tel.: 00995 422/21 99 10
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbi.ge
Ansprechpartner: Kakha Shavadze, Direktor des BBI, Maka Korkotashvili, Repräsentant des TPC
(U.S.)
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Zoll Spezial 9/2012
In Kürze
In Kürze
Algerien - Assoziationsabkommen mit der EU - Einigung über
Zollabbau bis 2020
Bonn (gtai) - Nach zweijährigen Verhandlungen haben Algerien und die EU sich darauf geeinigt,
den vollständigen Abbau der Zölle auf ihre gewerblichen Ursprungswaren um drei Jahre bis auf
2020 zu verschieben. Dies geht aus einer Pressemitteilung des algerischen Außenministeriums
vom 23.8.2012 (http://www.mae.dz/ma_fr/stories.php?story=12/08/23/3186788) hervor.
Das 2005 in Kraft getretene Assoziationsabkommen sah eine schrittweise Liberalisierung des Warenhandels innerhalb von zwölf Jahren bis 2017 vor. Um einheimische Wirtschaftszweige zu schützen und nationale Unternehmen besser auf die Marktöffnung vorzubereiten, hatte Algerien auf
Nachverhandlungen des Abkommens bestanden. Als deren Ergebnis wird die gemeinsame Freihandelszone erst 2020 geschaffen.
Der neu ausgehandelte Zeitplan für den Abbau der Zölle soll zum 1.9.2012 in Kraft treten.
EFTA - Freihandelsabkommen mit Montenegro tritt am
1.9.2012 mit Liechtenstein und 1.10.2012 mit Island in Kraft
Bonn (gtai) - Nach einer Mitteilung des EFTA-Sekretariats wird das am 14.11.2011 zwischen den EFTALändern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Montenegro unterzeichnete Freihandelsabkommen am 1.9.2012 mit Liechtenstein und am 1.10.2012 mit Island in Kraft treten. Das seinerzeit unterzeichnete bilaterale Landwirtschaftsabkommen Island/Montenegro findet ebenfalls
ab 1.10.2012 Anwendung.
Damit fehlt nur noch das Inkrafttreten des Abkommens mit Norwegen. Für die Schweiz tritt das Abkommen am 1.9.2012 in Kraft.
Golfkooperationsrat (GCC) - Warnhinweise auf der Verpackung
von Tabakerzeugnissen
Bonn (gtai) - Der Golfkooperationsrat (GCC) fordert bildgestützte Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen. Sie sollen die Motivation zum Rauchstopp fördern. Die Mitgliedstaaten des GCC (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Kuwait, Oman, Bahrain und Katar) haben dazu einen gemeinsamen Standard (GSO 246/2011) erarbeitet, der die verpflichtende Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen regelt.
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In Kürze
Folgende Informationen müssen demnach auf der Verpackung in arabischer und englischer Sprache angebracht sein:
- Ein Warnhinweis über die Gesundheitsgefahren des Tabakkonsums
- Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt in Prozent
- Die Angabe „For sale in the Gulf Cooperation Council Countries“
Folgende Angaben können auch nur in Englisch aufgedruckt werden:
-
Name und Handelsmarke des Produkts
Anzahl der Zigaretten oder Gewicht bei anderen Tabakwaren
Produktionsdatum (Monat und Jahr)
Chargennummer
Ländername (Ursprung, Herstellung, oder Verpackung)
Die Warnhinweise sollen aus Text und Bild bestehen und auf der Vorder- sowie auf der Rückseite im
unteren Teil der Verpackung angebracht sein. Auf der Vorderseite ist der Warnhinweis in arabischer Sprache, auf der Rückseite in Englisch aufzudrucken. Die Warnhinweise müssen gut sichtbar,
deutlich lesbar und unverwischbar aufgedruckt sein und dürfen beim Öffnen der Packung nicht
verdeckt werden. Sie müssen mit einem schwarzen Balken umrandet werden. Verboten sind irreführende Angaben wie „z. B. „leicht“, „mild“, „niedriger Teergehalt“. Weitere Vorgaben, z.B. zur
Schriftart und -größe, sind im genannten Standard zu finden.
Israel - Erhöhung der Mehrwertsteuer
Bonn (gtai) - Die israelische Mehrwertsteuer, die auch bei der Einfuhr von Waren in Israel erhoben
wird, steigt von aktuell 16 auf 17%.
Die Änderungen im Steuerrecht treten am 1.9.2012 in Kraft.
Japan - Erhöhung der Umsatzsteuer
Bonn (gtai) - Die Umsatzsteuer in Japan wird in zwei Stufen erhöht. Zum 1. April 2014 steigt der Steuersatz von bisher 5% auf zunächst 8%. Ab 1. Oktober2015 beträgt der Steuersatz dann 10%.
Kosovo - Einfuhrverbot für Waren mit der Bezeichnung
UNMIK/Kosovo
Bonn (gtai) - Bei der Wareneinfuhr in Kosovo darf die Bezeichnung „UNMIK/Kosovo“ seit dem 1.5.12
nicht mehr verwendet werden. Diese Entscheidung teilte das kosovarische Ministerium für Handel
und Industrie mit. Das Importland ist in den Warenbegleitpapieren sowie in der Markierung oder
Etikettierung der Waren mit Kosove oder Kosovo anzugeben.
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Zoll Spezial 9/2012
Die Weiterverwendung der alten Bezeichnung ist innerhalb einer kurzen Übergansfrist bis zum
1.6.12 möglich. Für Waren, die danach mit der Bezeichnung UNMIK/Kosovo auf dem kosovarischen
Binnenmarkt entdeckt werden, wird eine Geldstrafe zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro gemäß
dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 2004/17 fällig.
Luxemburg - Erhöhung der Mindestverbrauchsteuersätze auf
Tabakwaren
Bonn (gtai) - Die Regierung Luxemburgs hat mit der Verordnung vom 7.8.2012 die Anhebung der
Mindeststeuersätze bei der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren zum 1.9.2012 beschlossen. Danach erhöhen sich die Mindestverbrauchsteuersätze für Zigaretten auf 105 Euro/1.000 Stück (bisher: 103
Euro/1.000 Stück), für Zigarren und Zigarillo auf 20 Euro/1.000 Stück (bisher: 18 Euro/1.000 Stück)
und für Rauchtabak (zum Rollen von Zigaretten + sonstiger Rauchtabak) auf 29,00 Euro/kg (bisher:
27,50 Euro/kg).
Die spezifischen und wertmäßigen Verbrauchsteuern (autonome und gemeinsame Verbraucchsteuern der Wirtschaftsunion Belgien/Luxemburg (UEBL) bleiben unverändert.
Quelle: Gesetzblatt des Großherzogtums Luxemburg, Teil A, Nr. 165 vom 13.8.2012
I Anmerkung:
Die luxemburgische Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite eine Zusammenstellung aller Verbrauchsteuern veröffentlicht (http://www.do.etat.lu/acc/taux_et_timbres/taux_nationaux.htm).
Mercosur - Venezuela ist neues Mitglied
Bonn (gtai) - Seit dem 31.7.2012 ist Venezuela Mitgliedstaat des Mercosur. Die Staatschefs Argentiniens, Brasiliens und Uruguays erklärten die Aufnahme des Landes in den Mercosur bereits während eines Mercosur-Gipfeltreffens am 29.6.2012 in Mendoza, Argentinien. Gleichzeitig beschlossen die Staatschefs die Aussetzung der Mitgliedschaft Paraguays aufgrund der umstrittenen Amtsenthebung des paraguayischen Präsidenten Fernando Lugo eine Woche zuvor. Der Beitritt Venezuelas zum Mercosur wurde im Rahmen eines weiteren Gipfeltreffens der Staatschefs Argentiniens, Brasiliens, Uruguays und Venezuelas am 31.7.2012 in Rio de Janeiro offiziell beschlossen.
Venezuela hatte mit dem Mercosur am 4.7.2006 ein Beitrittsprotokoll unterzeichnet und wartete
seither auf die Aufnahme in den Handelsblock. Dieser Schritt war bislang jedoch am Veto Paraguays gescheitert. Aufgrund der Aussetzung der Mitgliedschaft Paraguays im Mercosur wurde der
Weg nun frei für einen Beitritt Venezuelas.
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In Kürze
Nigeria - Einfuhr von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten
Bonn (gtai) - Bei der Einfuhr von gebrauchten elektrischen und elektronischen Produkten in Nigeria sind umweltschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Nur funktionierende gebrauchte
Geräte in gutem Zustand dürfen importiert werden. Die Einfuhr von nicht mehr funktionsfähigem
Elektro- und Elektronikschrott ist verboten.
Spediteure müssen mittels Formblatt die beförderten Elektro- und Elektronikwaren bei der National Environmental Standards and Regulations Enforcement Agency (NESREA) anmelden. Wird deren Einfuhr genehmigt, vergibt die NESREA eine Kennnummer, die zwingend auf dem Ladungsverzeichnis und dem Frachtbrief zu vermerken ist. Darauf weist die Reederei Delmas in ihren Business News 56 vom 10.8.2012 hin.
Die Importeure gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte müssen bei der NESREA registriert sein.
Eine Liste der 177 zugelassenen Importeure, ein Leitfaden für die Einfuhr gebrauchter Elektro- und
Elektronikgeräte sowie dazu benötigte Formblätter sind auf der Homepage der NESREA unter
www.nesrea.org eingestellt.
Nigeria - Geänderte Industrienorm bei der Einfuhr von galvanisiertem Wellblech
Bonn (gtai) - Die nigerianische Standardorganisation SON hat die für die Einfuhr von verzinktem
Wellblech geltenden qualitativen und quantitativen Anforderungen zum Schutz vor minderwertiger Ware überarbeitet. Darauf weist die nigerianische Zentralbank in einem Rundschreiben vom
8.8.2012 hin (http://w.cbn.gov.ng/OUT/2012/CIRCULARS/TED/TED.FEM.FPC.GEN.01.020.2012.PDF).
Seit diesem Datum kann nur noch galvanisiertes Wellblech, das nachweislich den Vorgaben des
nationalen Standards NIS 180:2012 entspricht, in Nigeria eingeführt werden.
Die technischen Anforderungen an die unterschiedlichen Arten von gewellten Stahlblechen bezüglich ihrer Dicke und beidseitiger Zinkbeschichtung sind in folgender Tabelle aufgeführt:
Nominal Thickness (mm)
0,15
1,18
0,20
0,30
0,35
and above
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Zoll Spezial 9/2012
Class
Ordinary
Mass Zinc coating
(on both sides), (g/mm²)
120 (min)
Premium
Special order
150 (min)
Russische Föderation - 156. WTO-Mitglied
Bonn (gtai) - Mit dem am 21.7.2012 vom russischen Präsidenten unterschriebenen Gesetz über die
Ratifizierung des WTO-Protokolls ist der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO)
vollzogen. Russische Föderation wird am 22.8.12 das 156. Mitglied der WTO.
Bereits am 1. September werden die ersten Schritte zur Senkung des Zolltarifs unternommen. Die
erste Welle der Senkungen, die die meisten Produkte umfasst, findet in den ersten drei Jahren bis
2015 statt. Für so genannte sensible Güter der russischen Wirtschaft wie Personenkraftwagen (HSPosition 8703), Hubschrauber und andere Luftfahrzeuge der HS-Unterposition 8802 40 wurde eine
längere Übergangsfrist von sieben, für Schweinefleisch (HS-Pos. 0203) sogar acht Jahren vereinbart, um das im WTO-Beitrittsprotokoll vereinbarte Zollniveau zu erreichen. Der russische Zolltarif
wird bis dahin um durchschnittlich etwa drei Prozentpunkte sinken. Die Zölle auf Industriegüter
werden dabei im Durchschnitt von 9,5 auf 7,3 Prozent, für landwirtschaftliche Erzeugnisse - von
13,2 auf 10,8 Prozent gesenkt.
Daneben ist anzumerken, dass die russischen Verpflichtungen gegenüber der WTO in Bezug auf
die tarifären Maßnahmen zur Folge haben, dass der neue Zolltarif einheitlich auch für Belarus und
Kasachstan im Rahmen der eurasischen Zollunion Gültigkeit haben wird. Ausnahme bilden dabei
die Zollsätze für bestimmte Kraftfahrzeuge der HS-Positionen 8701-8705, die in der Übergangsphase weiterhin auf dem höheren Niveau bleiben, bis zum Beitritt der beiden Länder in die WTO (Erlass
des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission N 55).
Die russischen Importzölle für neue Personenkraftwagen sinken von bisher 30 auf endgültige 15
Prozent im Jahr 2019, wobei die wesentliche Senkung in den letzten drei Jahren der Übergangsperiode stattfindet. Für gebrauchte Fahrzeuge im Alter von drei bis sieben Jahren werden die Zölle
am Ende der Übergangszeit 20 Prozent betragen.
Die Freude über eine Preissenkung beim Kauf eines ausländischen Fahrzeugs wird allerdings vorerst gedämpft: Die russische Regierung hat bereits Gegenmaßnahmen ergriffen, die den Import
der Fahrzeuge trotz der verpflichtenden Zollsenkungen weiterhin einschränkt.
Hier geht es um die sogenannte Abwrackgebühr, die ab 1. September 2012 für jedes importierte
bzw. in Russland hergestellte Transportmittel erhoben wird. Je nach Höhe der Abgabe kann der
Preis eines importierten Fahrzeugs trotz der Zollsenkung sogar noch höher werden. Mehr zur
geplanten Abwrackgebühr finden Sie in einem Artikel aus unserer Datenbank vom 22.5.12.
Mehr Informationen zu den WTO-Verpflichtungen Russlands finden Sie auf der entsprechenden
Internetseite der WTO (http://www.wto.org/english/news_e/news11_e/acc_rus_10nov11_e.htm)
oder des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (http://www.economy.gov.ru/
minec/press/news/doc20111216_24).
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In Kürze
Russische Föderation - Geänderte Ausfuhrzölle im Rahmen
des WTO-Beitritts
Bonn (gtai) - Die russische Regierung hat mit der Verordnung N 756 vom 21.7.12
(http://www.government.ru/gov/results/19889/) die Ausfuhrzölle neu festgesetzt. Diese Maßnahme setzt die vereinbarten WTO-Verpflichtungen voraus und tritt somit am Tag des Beitritts, also
am 22.8.12 in Kraft. Alle bis jetzt gültigen Verordnungen mit entsprechenden Ausfuhrzollsätzen
verlieren ab dem Datum ihre Gültigkeit.
Die betroffenen Waren mit deren Warenbezeichnung und Warennummer sowie die Zollsätze, die
bei der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan erhoben werden,
sind der Anlage zur Verordnung zu entnehmen (http://redaktion.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/
_SharedDocs/Pdf/Zoll/Zoll-aktuell/russland-neue-ausfuhrzoelle.pdf - in Russisch).
Schweiz - Lockerung der Direktversandregel im bilateralen
Landwirtschaftsabkommen mit Mexiko
Bonn (gtai) - Die Direktversandregel im bilateralen Landwirtschaftsabkommen Schweiz/Mexiko
wird zum 1.9.2012 gelockert. Danach können dann Warensendungen, die Gegenstand des bilateralen Landwirtschaftsabkommens sind, in Drittändern unter Zollaufsicht aufgeteilt werden, ohne
dass sie die Präferenzberechtigung verlieren. Art. 11 des Anhangs III des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz/Mexiko wurde entsprechend neu gefasst.
Die Neuregelung ermöglicht, dass neben dem bisher schon tolerierten Umladen und der vorübergehenden Einlagerung zukünftig Sendungen in Drittländern aufgeteilt und von dort in verschiedene Bestimmungsländer weiter versandt werden. Die Maßnahmen müssen immer unter Zollaufsicht erfolgen. Zugelassen ist ausschließlich das Ent- oder Verladen bzw. eine auf die Erhaltung ihres Zustands gerichtete Behandlung. Darüber hinaus gehenden Behandlungen sind nicht erlaubt
und führen letztlich zum Verlust der Präferenzberechtigung.
Als Präferenznachweis für derartige Teilsendungen sind nachträglich durch die Vertragsparteien
ausgestellte Ursprungsnachweise zu verwenden.
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung - EZV, Zirkular vom 8.8.2012
Serbien - Warenliste für ermäßigten Steuersatz
Bonn (gtai) - Die serbische Zollverwaltung hat eine aktualisierte Liste der Waren veröffentlicht, die
einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 8% unterliegen (http://redaktion.gtai.de/GTAI/Content/
DE/Trade/_SharedDocs/Pdf/Zoll/Zoll-aktuell/serbien-warenliste-umsatzsteuer.pdf). Darunter sind
vor allem Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch aber auch Medikamente,
Unterrichtsmaterial und Computer. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt in Serbien 18%.
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Zoll Spezial 9/2012
USA - FDA veröffentlicht Zulassungsgebühren für medizinische Geräte im Fiskaljahr 2013
Bonn (gtai) - Die US-Food and Drug Administration hat im Gesetzblatt „Federal Register“ vom
31.7.2012 die Höhe der im US-Haushaltsjahr 2013 (1.10.2012 - 30.9.2013) geltenden Gebühren für Zulassungen und verschiedene Änderungs- und Berichtsformate im Zusammenhang mit dem Marktzugang medizinischer Produkte (medical devices) veröffentlicht (http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/
FR-2012-07-31/pdf/2012-18647.pdf). Auch deutsche Hersteller, die medizinische Produkte in die USA
importieren wollen, müssen diese Gebühren bezahlen.
Die FDA wird für die Neuzulassung (premarket application) von Produkten der Risikogruppe III
(class III devices - zum Beispiel Herzklappen oder Herzschrittmacher), im Fiskaljahr 2013 248.000
US$ verlangen. Hierbei handelt es sich um die Standardgebühr für ein bei der FDA als Hersteller
von medizinischen Geräten registriertes Unternehmen. Daneben gibt es für Unternehmen, die im
letzten Steuerjahr höchstens 100 Mio. US $ umgesetzt haben, die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmen zu registrieren und eine ermäßigte Gebühr von lediglich 62.000 US $ zu zahlen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 30 Mio. US $ sind von der Gebühr für eine erste Neuzulassung von medizinischen Produkten der Risikogruppe III befreit.
Die Standardgebühr für Zulassungen im sogenannten „510(k)“ Verfahren für medizinische Produkte der Risikogruppe II (class II devices - zum Beispiel chirurgische Handschuhe oder Spritzen)
wird während des Fiskaljahres 2013 4.960 US $ betragen. Kleine Unternehmen mit höchstens
100 Mio. US $ Jahresumsatz kostet diese Form der Zulassung nur 2.480 US $.
Deutsche Hersteller, die medizinische Produkte in die USA importieren, haben sämtliche damit
verbundenen US-Auflagen zu erfüllen. Dazu zählen neben den Zulassungsvorschriften eine Betriebsregistrierung bei der FDA, die Benennung eines US-Agenten und die Berücksichtigung möglicher Betriebsinspektionen durch die FDA. Einen detaillierten Überblick über die für ausländische
Unternehmen geltenden Vorschriften hat die FDA auf ihrer Internetseite veröffentlicht:
http://www.fda.gov/MedicalDevices/DeviceRegulationandGuidance/Overview/default.htm.
Fragen zu den Zulassungsvorschriften und -gebühren kann auch die „Division of Small Manufacturers, International, and Consumer Assistance (DSMICA) der FDA beantworten (Internet:
http://www.fda.gov/MedicalDevices/DeviceRegulationandGuidance/ucm142656.htm, E-Mail: dsm
Vanuatu - Beitritt zur WTO
Bonn (gtai) - Der Inselstaat Vanuatu, der zu den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern zählt, tritt der WTO mit Wirkung zum 24.8.2012 bei. Das durchschnittliche Zollniveau bleibt
mit 43,6% für Agrarwaren und 39,1% für gewerbliche Waren relativ hoch. Für alkoholische Getränke, Tabakwaren, Chemikalien, Propeller- und Strahlturbinen, Mobiltelefone, Radio- und Fernsehgeräte wird es bis 2015 stufenweise Zollsenkungen geben.
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In Kürze
Vietnam - Einfuhrlizenzen für den Handel mit Eisen- und
Stahlwaren
Bonn (gtai) - Das vietnamesische Ministerium für Industrie und Handel (MoIT) hat mit Circular
23/2012/TT-BCT zur Überwachung der Importe von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit
Wirkung vom 20.9.2012 ein automatisches Einfuhrlizenzverfahren eingeführt. Betroffen von der
Maßnahme sind die in Anhang 1 des Erlasses aufgeführten Waren aus den Codes (HS) 7209 bis 7215
sowie 7219, 7220 und 7306 des vietnamesischen Einfuhrzolltarifs (http://redaktion.gtai.de/GTAI/
Content/DE/Trade/_SharedDocs/Pdf/Zoll/Zoll-aktuell/vietnam-waren-stahl-eisen.pdf). Die Lizenzen sind vom vietnamesischen Importeur beim „Import Export Management Bureau“ des MoIT in
Hanoi bzw. Ho Chi Minh City zu beantragen und werden innerhalb einer Frist von maximal sieben
Tagen bewilligt. Nicht von der Maßnahme betroffen sind Importe von Industrieunternehmen, die
die Eisen- und Stahlwaren für die Produktion verwenden sowie Erzeugnisse, die im Rahmen eines
zollrechtlichen aktiven oder passiven Veredelungsverkehrs vorübergehend ein- bzw. ausgeführt
werden.
Vietnamesisches Ministerium für Industrie und Handel (MoIT): www.moit.gov.vn
Zollverwaltung Vietnam: www.customs.gov.vn
Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan - Neuer Zolltarif
Bonn (gtai) - Der einheitliche Zolltarif für die Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan
tritt heute, am 23.8.2012, in aktualisierter Version in Kraft. Darin sind die Änderungen berücksichtigt, die Russland im Rahmen der Beitrittsverpflichtungen gegenüber der WTO einzuhalten hat.
Der erneuerte Zolltarif ist auf der Internetseite der Eurasischen Wirtschaftskommission abrufbar
(http://www.tsouz.ru/db/ettr/ettwto/Pages/default.aspx - in Russisch).
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Zoll Spezial 9/2012
Aktuelles aus aller Welt
Aktuelles aus aller Welt
Argentinien - Regierung erhöht Steuern auf den Export von
Biodiesel
Buenos Aires (gtai) - Argentiniens Biodieselindustrie musste in jüngster Zeit Rückschläge hinnehmen. Nachdem der bisherige Hauptkunde Spanien im Mai ein Verbot für die Einfuhr von argentinischem Biodiesel verfügt hatte, erhöhte die argentinische Regierung nun die Steuern auf den Export des Treibstoffs. Gleichzeitig werden die Preise für den Inlandsabsatz von den Behörden gesenkt. Während deutsche Biodieselproduzenten profitieren könnten, sind Zulieferer in Argentinien negativ betroffen.
Mit dem Dekret 1.339/2012 hat die argentinische Regierung die Bruttosteuer auf die Ausfuhr von
Biodiesel von 20 auf 32% angehoben. Zudem strich sie den Exporteuren eine Rückvergütung von
2,5% ihrer Ausfuhrerlöse. Die effektive Steuerbelastung der Biodieselausfuhr steige von 16,7% auf
24,2% des Exportwerts, erklärte Vize-Wirtschaftsminister Axel Kicillof. Gleichzeitig wurde der
inländische Absatzpreis von Biodiesel um rund 15% auf 4.405 argentinische Peso pro Tonne (arg$;
rund 771 Euro; 1 arg$ = 0,175 Euro) gesenkt.
Argentiniens Regierung will mit diesen Maßnahmen einen größeren Teil der Deviseneinnahmen
abschöpfen und gleichzeitig die inländischen Treibstoffkosten senken. Die Branchenkammer
Cámara de Biocombustibles (Carbio) zeigt sich von den neuen Regeln beunruhigt. Der Sektor habe
in den vergangenen Jahren ein exponentielles Wachstum erlebt, das nicht gefährdet werden dürfe. Mit Investitionen von 4,8 Mrd. arg$ wurden Kapazitäten für eine jährliche Produktion von
3,4 Mio. t Biodiesel aufgebaut, die bis 2013 auf 4 Mio. t weiter erhöht werden sollen.
Bereits im April hatte Spanien Einfuhrbarrieren gegen argentinischen Biodiesel als Antwort auf die
Enteignung der Ölgesellschaft YPF aus dem mehrheitlichen Besitz des spanischen Konzerns Repsol
verhängt. Gleichzeitig treibt die europäische Branchenvereinigung European Biodiesel Board eine
Dumpingklage gegen argentinische Biodiesellieferungen bei der Europäischen Kommission voran.
Mit Ausfuhrerlösen von 2,1 Mrd. US$ war Argentinien 2011 weltweit der größte Exporteur von Biodiesel. Rund 88% der Ausfuhren gingen nach Europa, mit Abstand wichtigster Abnehmer war Spanien. Nachdem Spanien die Einfuhrbarrieren verhängt hatte, haben die argentinischen Exporteure ihre Aktivitäten stärker auf den deutschen Markt verlagert.
Deutsche Produzenten von Biodiesel hatten in jüngster Zeit über steigende Importe von staatlich
subventioniertem Treibstoff aus Argentinien geklagt. Sie könnten nun von der Erhöhung der Exportsteuern in Argentinien profitieren. Das Pampaland, das mit einer Jahresproduktion von 2,4
Mio. t neben Deutschland, den USA, Brasilien und Frankreich zu den größten Produzenten von
Biodiesel gehört, erzeugt den Biotreibstoff vornehmlich auf Basis von Sojaöl.
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Aktuelles aus aller Welt
Negativ betroffen sind möglicherweise jedoch deutsche Zulieferunternehmen der Biodieselindustrie in Argentinien. So investiert Evonik vor Ort in die Produktion von Katalysatoren, auch BASF verfolgt entsprechende Pläne. Überdies liegt die Zertifizierung der Nachhaltigkeit der argentinischen
Biodieselproduktion zum großen Teil in den Händen deutscher Spezialunternehmen. (C.M.)
Internetadresse
Argentinische Kammer für Biotreibstoffe: www.carbio.com.ar
Argentinien fördert die Textil- und Bekleidungsindustrie
Strategisch bedeutende Branche / Vergabe günstiger Kredite durch Regierung
Buenos Aires (gtai) - Die Textil- und Bekleidungsindustrie gehört in Argentinien zu den am stärksten geförderten Wirtschaftszweigen. Lokale Hersteller werden vor der Importkonkurrenz geschützt und bekommen günstige Kredite für Investitionsprojekte. Ausländische Branchenunternehmen gehen unterschiedliche Wege - während einige Top-Marken abwandern, arrangieren
sich andere mit den Vorgaben der Regierung und investieren in die lokale Produktion. Importe
von Textilmaschinen sind 2011 stark gestiegen.
Gemäß einem „Strategischen Industrieplan“ der argentinischen Regierung soll die Textil- und Bekleidungsindustrie bis 2020 um jährlich 7,5% wachsen. Die Sparte gehört zu den Industriezweigen,
die 2002 besonders stark von der extremen Abwertung des Argentinischen Peso (arg$; 1 arg$ =
0,175 Euro) profitiert hatten. Von 2002 bis 2010 nahm die inländische Produktion um 146% zu. Der
lokale Verbrauch von Textilfasern erhöhte sich von 8 auf mehr als 13 kg je Einwohner. Im Jahr 2011
expandierte die Textilproduktion jedoch nur um 1,3% und ging im 1. Halbjahr 2012 sogar um 1,8% zurück, so das Nationale Statistikinstitut Indec.
Im Außenhandel mit Textilen und Bekleidung waren 2011 noch hohe Zuwächse zu verzeichnen. Einem Anstieg des Importwertes (HS-Abschnitt XI) um 26% auf 1.841 Mio. US$ stand eine Zunahme der
Exporte um 43% auf 949 Mio. US$ gegenüber - das ergab ein Handelsdefizit von 892 Mio. US$. Für
2012 kann sich die Branche der allgemeinen Konjunkturflaute allerdings nicht entziehen. Während des 1. Halbjahrs sank der Exportwert um 24,0%, während die Einfuhren um 15,8% nachgaben.
Dem Strategischen Plan der Regierung zufolge soll der Sektor bis 2020 einen Überschuss von 74
Mio. US$ im Außenhandel erzielen. Importen von 2,32 Mrd. US$ sollen dann Exporte von 2,36 Mrd.
US$ gegenüberstehen.
Nach der starken Zunahme der Inflation und einer relativ geringen Abwertung des Peso in den vergangenen Jahren sind die Wechselkursvorteile der heimischen Industrie inzwischen weitgehend
aufgezehrt. Stattdessen setzt die Regierung auf direkte Maßnahmen zum Schutz vor Importen.
Anti-Dumping-Maßnahmen richten sich vor allem gegen Einfuhren aus China, die 2010 allein 44%
der Bekleidungsimporte ausmachten. Mit Brasilien wurden Abkommen zur Begrenzung der Handelsungleichgewichte abgeschlossen.
52
Zoll Spezial 9/2012
Seit 2008 ist für die Einfuhr von immer mehr Textilprodukten eine Genehmigung der Behörden
(Licencia No Automática, LNA) einzuholen. Davon waren 2011 bereits 164 Zolltarifpositionen betroffen, 2007 waren es nur neun. Seit Anfang 2012 stehen nun grundsätzlich alle Importe unter
dem Genehmigungsvorbehalt der Regierung. Schon vor Aufgabe einer Bestellung muss den Behörden eine eidesstattliche Importerklärung (DJAI) zur Genehmigung vorgelegt werden. Als Gegenleistung für die Freigabe des Imports fordern die Behörden in der Regel eine entsprechende
Ausweitung der Exporte oder die Zusage von Investitionen in Argentinien.
Die Entwicklung der lokalen Industrie wird mit der Vergabe von subventionierten Staatskrediten
aus dem Programm „Bicentenario“ gefördert. Die entsprechenden Darlehen haben eine Laufzeit
von fünf Jahren (bei bis zu einem Jahr Tilgungsfreiheit) und werden zu einem Festzins von 9,9% in
lokaler Währung vergeben. Die angesichts einer geschätzten Inflationsrate von rund 24% real negativ verzinsten Kredite werden vom Industrieministerium zugeteilt. Gefördert werden Projekte,
die neben der Schaffung neuer Arbeitsplätze eine Erhöhung der Exporte oder eine Substitution
von Importen durch den Auf- oder Ausbau einer lokalen Produktion vorsehen. Das Institut für Industrietechnologie INTI leistet technische Unterstützung bei der Verbesserung von Produktqualität und Fertigungsprozessen.
Die Unternehmen reagieren unterschiedlich auf die verschärften Vorgaben zur Importsubstitution. Eine Reihe internationaler Topmarken wie Polo Ralph Lauren, Armani, Ermenegildo Zegna,
Yves Saint Laurent und Calvin Klein haben ihre Aktivitäten in Argentinien vorläufig eingestellt
oder stark reduziert. Auch das deutsche Unternehmen Escada schloss sein Geschäft in Argentinien.
Massenmarken wie Rever Pass, Ver, Legacy und Wrangler klagen über Beschaffungsprobleme. Die
US-Marke GAP macht bei ihrem verstärkten Engagement in Lateinamerika um Argentinien einen
Bogen.
Andere Hersteller haben sich mit der Regierung arrangiert. Marken wie Adidas, Nike, Levi¥s und
Converse lancierten in Abstimmung mit der Regierung sogar Rabattprogramme, um ihren Umsatz anzukurbeln. Nach Angaben des Industrieministeriums haben die lokalen Hersteller 2011
rund 1,1 Mrd. arg$ in die Erweiterung und Modernisierung ihrer Kapazitäten investiert. Insgesamt
15 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 500 Mio. arg$ wurden zu 37% durch Förderkredite
des Programms „Bicentanario“ finanziert.
Besonders aktiv sind in Argentinien Investoren aus dem großen Mercosur-Partnerland Brasilien. So
hat der führende brasilianische Jeansproduzent Vicunha Têxtil die Produktion von Jeansstoffen in
der argentinischen Provinz San Juan aufgenommen. In die Übernahme und Modernisierung von
drei lokalen Werken investierten die Brasilianer nach eigenen Angaben insgesamt 60 Mio. US$.
Das ebenfalls brasilianische Unternehmen Coteminas investierte 96 Mio. arg$ in die lokale Produktion von Heimtextilien, um die Importe aus dem Heimatland von 1.500 auf 600 t jährlich zu reduzieren. Ein weiterer Investor ist das Unternehmen Santana, das 77 Mio. arg$ in den Ausbau seiner
lokalen Produktion von Garnen steckte, um Importe im Volumen von 70.000 t zu substituieren.
Auch der Schuhhersteller Crocs Brasil will die Produktion in Argentinien aufnehmen.
Das Unternehmen Vesuvio, das in Argentinien unter anderem für die Marken Lacoste, Cacharel
und Penguin fertigt, investiert 7 Mio. arg$ in den Ausbau seiner Produktionsanlagen in der Provinz
San Juan. Der Hersteller VF Jeanswear Argentina, der in Lizenz die Marken Lee, Wrangler und UFO
fertigt, will ein drittes Werk in Argentinien bauen und 5 Mio. arg$ in die Modernisierung der beiden bestehenden Anlagen investieren. Nike gibt 5 Mio. US$ für die Entwicklung seiner lokalen
Zulieferer aus.
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53
Aktuelles aus aller Welt
Der Hersteller von Heimtextilien und Arbeitskleidung Colortex (Karatex) kündigte Investitionen
von 30 Mio. arg$ in die Entwicklung neuer Produkte und den Ausbau seiner Produktionsanlagen in
der Provinz La Rioja an. Das Unternehmen Button Company nahm für 4 Mio. arg$ eine neue Anlage
zur Produktion von Knöpfen in Betrieb. Ein Gemeinschaftsunternehmen der Hersteller Macata,
Miltex und Karatex brachte für 20 Mio. arg$ eine neue Linie von Arbeitskleidung unter der Marke
Gaucho auf den Markt.
Zufolge einer Branchenanalyse von Banco Ciudad stellen die stark gestiegenen Löhne eine Herausforderung für die lokalen Hersteller dar. Mit einer nominalen Erhöhung um 48% gegenüber dem
Vorjahr nahmen die Löhne in der Textil- und Bekleidungsbranche im 1. Quartal 2012 deutlich stärker zu als die Durchschnittsbezüge in der verarbeitenden Industrie (+32%). Die Steigerungsrate der
Verbraucherpreise für Bekleidung lag 2011 privaten Schätzungen zufolge bei 24% und im Mai 2012
noch bei 18%.
Nach Angaben der Branchenkammer Cámara Argentina de Indumentaria existieren rund 12.200
Textil- und Bekleidungshersteller im Land. Der Industriezweig ist von vielen kleinen, oft informell
produzierenden Werkstätten geprägt. Häufig fertigen diese Kleinbetriebe Billigware für informelle Abnehmer, mitunter erledigen sie aber auch Auftragsarbeiten für große Einzelhandelsketten.
Führende Billig-Labels sind die Eigenmarken der Warenhäuser Coto („Top Design“) und Carrefour
(„Tex“).
Daneben hat sich den vergangenen zehn Jahren eine Gruppe von rund 150 Premiumherstellern
etabliert, die Designer-Mode fertigen und einen großen Teil ihrer Produktion exportieren. Zu den
führenden lokalen Marken gehören Trosman, Tramando („Martín Churba“), Mariano Toledo und
Vero Ivaldi. Stark konzentriert sind diese Anbieter auf das Modeviertel von Buenos Aires, Palermo
Viejo. Etwa 100 Designer dieses Viertels haben sich in der Vereinigung Grupo Palermo Viejo zusammengeschlossen.
Die größten Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie (Umsatz in Mio. arg$)
Unternehmen
2010
2011
Veränderung
in %
Grupo Alpargatas
936
1.194
27,6
Adidas
980
1.110
13,3
Vesuvio
263
523
98,9
Algodonera Avellaneda
620
520
-16,1
Vulcabras Azaleia Argentina
397
510
28,5
Manufactura de Fibras Sintéticas
390
495
26,9
Invista
370
450
21,6
Cheek
341
447
31,1
Tavex
306
401
31,1
PGI Argentina
297
354
19,2
Quelle: Mercado
54
Zoll Spezial 9/2012
Argentiniens Importe von Textil- und Bekleidungsmaschinen haben 2011 um 16,4% auf einen neuen
Rekordwert von 192,0 Mio. US$ zugenommen (im bisherigen Rekordjahr 1997 war ein Wert von 188
Mio. US$ erreicht worden). Lieferungen aus Deutschland stiegen um 29,1% auf 30,9 Mio. US$ und
hatten somit einen Marktanteil von 16,1%.
Importe von Textil- und Bekleidungsmaschinen (in 1.000 US$)
HS-Position
2010 davon aus
2011
Deutschland
8444 Düsenspinnmaschi236
118
2.282
nen
8445 Spinnmaschinen
23.452
8.002
29.421
8446 Webmaschinen
5.681
565
12.763
8447 Wirk- und Strickma18.920
5.015
21.955
schinen
8448 Hilfsmaschinen
19.395
6.756
22.517
8449 Maschinen für Filz1.099
386
6.002
und Vliesstoffe
8450.20 Waschmaschinen
31.480
86
17.944
(mehr als 10 kg Waschvermögen)
8451 Reinigungs-, Färbe20.222
2.125
22.554
und Bügelmaschinen
8452 Nähmaschinen
44.470
877
56.575
Gesamt
164.955
23.930
192.013
davon aus
Deutschland
529
Deutscher
Anteil
in % *)
23,2
8.642
3.449
5.282
29,4
27,0
24,1
8.283
442
36,8
7,4
545
3,0
2.759
12,2
959
30.890
1,7
16,1
*) im Jahr 2011
Quelle: UN Comtrade
(C.M.)
Australien - Anpassung der Verbrauchsteuern an den
Verbraucherindex
Bonn (gtai) - Australien hat zum 1.8.2012 die Verbrauchsteuern auf Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Bier und Tabakerzeugnisse minimal erhöht. Hintergrund der Maßnahme ist, dass gemäß den
australischen Zolltarif- und Verbrauchsteuertarifgesetzen (Abschnitt 19 des Customs Tariff Acts
1995 und Abschnitt 6A des Excise Tariff Act 1921) die Höhe der Steuersätze an die Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt ist. Entsprechend erfolgt zweimal jährlich eine Überprüfung und ggfs.
Anpassung der Abgabensätze.
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55
Aktuelles aus aller Welt
Nach den Feststellung der australischen Statistikbehörde stieg der Verbraucherpreisindex (consumer price index - CPI) zwischen Dezember 2011 und Juni 2012 von bisher 179,4 auf 180,4 Punkte. Da
der Quotient aus beiden Werten höher als 1 ist (1,006), wurden die bisherigen Abgabensätze zum
1.8.2012 um diesen Faktor erhöht. Die letzte Erhöhung im Rahmen der Indexierung erfolgte im
Februar 2012..
Alkohol, andere verbrauchsteuerpflichtige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 10%vol.
Ware
Einheit
Bisher
Neu
Brandy
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
Fruit Brandy
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
Whisky
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
1)
Rum
La
AUD 74,72
AUD 75,17
Liqueurs
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
Andere verbrauchsteuerpflichtige
Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 10%vol.
- Wodka
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
1)
- Ouzo
La
AUD 74,72
AUD 75,17
- Gin
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
1)
- Other
La
AUD 74,72
AUD 75,17
Anderer Alkohol
La1)
AUD 74,72
AUD 75,17
1) La = Liter Alkohol
Bier, andere verbrauchsteuerpflichtige Getränke
Ware
Einheit
Bier in Behältnissen bis 48 Liter,
La1)
mit einem Alkoholgehalt bis
3%vol.
Bier, in Behältnissen bis 48 Liter,
La1)
mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 3%vol. aber max. 3,5%vol.
Bier in Behältnissen bis 48 Liter,
La1)
mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 3,5%vol. aber max. 10%vol.
Bier in Behältnissen über 48 Liter, La1)
mit einem Alkoholgehalt bis
3%vol.
Bier, in Behältnissen über 48 Liter, La1)
mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 3%vol. aber max. 3,5%vol.
56
Zoll Spezial 9/2012
Bisher
AUD 37,862)
Neu
AUD 38,092)
AUD 44,112)
AUD 44,372)
AUD 44,112)
AUD 44,372)
AUD 7,562)
AUD 7,612)
AUD 23,732)
AUD 23,872)
(Forts.)
Bier, andere verbrauchsteuerpflichtige Getränke
Ware
Einheit
Bier in Behältnissen über 48 Liter, La1)
mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 3,5%vol. aber max. 10%vol.
Andere alkoholische Getränke mit La1)
einem Alkoholgehalt bis 10%vol.
Andere alkoholische Getränke mit La1)
einem Alkoholgehalt über 10%vol.
Bisher
AUD 31,052)
Neu
AUD 31,242)
AUD 44,11
AUD 44,37
AUD 74,72
AUD 75,17
Einheit
Stück
Bisher
AUD 0,34681
Neu
AUD 0,34889
Kg
Stück
AUD 433,53
AUD 0,34681
AUD 436,13
AUD 0,34889
Kg
Stück
AUD 433,53
AUD 0,34681
AUD 436,13
AUD 0,34889
AUD 433,53
AUD 436,13
1) La = Liter Alkohol
2) pro Liter reinen Alkohol, bezogen auf die Alkoholmenge, die 1,15%vol. übersteigt.
Tabakprodukte
Ware
Tabak, in Stickform, mit einem
Tabakgehalt pro Stick bis 0,8 g
Anderer Tabak
Zigarren, in Stickform, mit einem
Tabakgehalt pro Stick bis 0,8 g
Andere Zigarren
Zigaretten, mit einem Tabakgehalt
pro Stick bis 0,8g
Andere Zigaretten
Kg
Die Mitteilung der australischen Zollverwaltung Nr. 2012/42 enthält eine Auflistung der neuen Verbrauchsteuersätze, geordnet nach den Zolltarifunterpositionen.
Chinesisches Außenhandelswachstum verlangsamt sich 2012
Ausfuhren in die EU und nach Deutschland gehen zurück / Exporte aus Westprovinzen boomen
Bonn (gtai) - Das Außenhandelsergebnis fiel für die VR China im 1. Halbjahr 2012 mit einem Zuwachs von 8,0% zum Vorjahreszeitraum niedriger aus als erwartet. Mitverantwortlich hierfür war
die anhaltende Konjunkturschwäche im Euroraum. So gingen die Warenlieferungen in die EU um
0,8% zurück. Der Wert der Ausfuhr nach Deutschland sank sogar um 3,9% und auch die Importe von
dort nahmen nur geringfügig um 1,0% zu. Deutschland bleibt jedoch Chinas fünftwichtigster Handelspartner und der wichtigste in der EU.
Überschattet von der schwachen US-Konjunktur und der anhaltenden Eurokrise wuchs der chinesische Außenhandel in der 1. Jahreshälfte 2012 mit einem Warenwert von 1.839,84 Mrd. US$ um enttäuschende 8,0% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Angesichts der hohen Wachstumsraten der
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57
Aktuelles aus aller Welt
vergangenen Jahre blieb er damit unter der Zielvorstellung von Handelsminister Chen Deming.
Dieser hatte im März für das Gesamtjahr 2012 einen Anstieg von 10,0% prognostiziert.
Im 1. Halbjahr 2012 stieg der Wert der Importe um 6,7% auf etwa 886 Mrd. US$. Damit wuchsen die
Einfuhren weniger stark als die Ausfuhren. Diese erhöhten sich auf 954 Mrd. $, ein Plus von 9,2%
zum Vorjahreszeitraum. Der Handelsüberschuss betrug damit rund 69 Mrd. $. Mittelfristig wird
dieser jedoch weiter schrumpfen, da steigende Lohnkosten und der aufgewertete Renminbi Yuan
(RMB) das Exportwachstum tendenziell drosseln. Zusätzlich kurbeln Investitionen im Rahmen der
staatlich vorangetriebenen Modernisierung der Industriestruktur die Nachfrage nach Investitionsgütern an. In der Folge werden entsprechende Importe weiter steigen. Langfristig will die chinesische Regierung jedoch die Investitionslastigkeit der Wirtschaft reduzieren und den Inlandskonsum fördern, nicht zuletzt um von globalen Nachfrageschwankungen unabhängiger zu werden.
Entwicklung des Außenhandels (in Mrd. US$, Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum in %)
2009
2010
2011
2012 *)
Veränd. *)
Gesamt
2.207
2.973
3.642
3.998
9,8
Importe
1.006
1.395
1.744
1.932
10,8
Exporte
1.202
1.578
1.899
2.066
8,8
Handelsbilanzsaldo
196
183
155
134
*) Prognosen von Germany Trade & Invest
Quellen: China Customs, Berechnungen von Germany Trade & Invest
Insgesamt ging die Ausfuhr von Transportcontainern im 1. Halbjahr 2012 um 32% zurück. Dabei
sind nicht alle Industriebereiche in China gleichermaßen vom Abwärtstrend betroffen: So verzeichneten Konsumgüter wie Schmuck, Armbanduhren und Mobilfunkgeräte hohe Wachstumsraten im Export. Stark rückläufig waren hingegen aufgrund von sinkenden Marktpreisen die Ausfuhren von Braunkohle (-36,3%), Koks (-76,6%) und Stahlerzeugnissen (-48,5%).
Das Exportwachstum geht nun weniger von den Küstenregionen und den Städten der ersten Reihe
wie Peking und Shanghai aus. Stattdessen stiegen die Ausfuhren Sichuans (+110,6%) und der regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing (+150,9%) in Westchina von Januar bis Juni 2012 überdurchschnittlich stark. Dies spiegelt die Bestrebungen der chinesischen Regierung wider, die durch ihre
„Go-West-Strategie“ die Entwicklung der Inlandsprovinzen vorantreiben möchte.
Im 1. Halbjahr 2012 legten die Flugzeugimporte um 43% zu. Peking plant nach Angaben der Behörde für zivile Luftfahrt, von 2011 bis 2015 insgesamt über 2.500 Flugzeuge aus dem Ausland zu beziehen. Auch die Einfuhr von Kfz und -Teilen erhöhte sich deutlich und fiel mit 26,6 Mrd. $ um ein Drittel höher aus als von Januar bis Juni 2011. Der Import von Aluminium, das als Werkstoff vor allem in
der Automobil- und Bauindustrie sowie im Maschinenbau verwendet wird, legte ebenso rasant zu.
Aufgrund der schlechten Ernte explodierten außerdem die Getreideeinfuhren um rund 233% zum
Vorjahreszeitraum. In der VR China steigt der Fleischkonsum und damit der Bedarf nach Futtermitteln, allen voran Mais, Weizen und Soja. Dagegen verbuchten die Importe von Stahl, Kupfer
und Eisenerz starke Einbußen gegenüber dem Vorjahr.
58
Zoll Spezial 9/2012
Der Einfluss der Eurokrise macht sich besonders im Handel mit Europa bemerkbar. Während die
Einfuhren aus der EU im Jahr 2011 noch um ein Viertel gestiegen waren, legten sie im 1. Halbjahr
nur um 3,3% zu. Die Lieferungen in den europäischen Staatenbund, die sich im Vorjahr um 14,4% erhöht hatten, waren sogar mit -0,8% leicht rückläufig. Die Exporte nach Deutschland gingen um
3,9% zurück, die entsprechenden Importe von dort stiegen lediglich um 1,0%. Dennoch bleibt
Deutschland nach den USA, Japan, Hongkong (SVR) und Korea (Rep.) der fünftwichtigste Handelspartner der Volksrepublik.
Außenhandel der VR China nach Ländern (in Mrd. US$, Veränderung gegenüber dem
Vorjahreszeitraum in %)
ExEx- Export
Ver- Import Import Import
Verport
port
1-6/
änd.
2010
2011
1-6/
änd.
2010
2011
2012
2012
Gesamt
1.578
1.899
954
9,2
1.395
1.744
886
6,7
Hongkong
218
268
139
9,7
12
15
8
9,9
(SVR)
USA
283
325
165
13,6
102
122
66
7,9
Japan
121
148
74
8,1
177
195
88
-6,2
Korea (Rep.)
69
83
44
7,7
138
163
78
1,1
Taiwan
30
35
17
-5,8
116
125
59
-5,0
EU
311
356
163
-0,8
168
211
105
3,3
Deutschland
68
76
34
-3,9
74
93
45
1,0
Sonstige
546
684
352
13,5
639
913
482
12,9
Quelle: China Customs
CHO
EU - Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
EU-Kommission identifiziert Probleme bei Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie / Maßnahmenkatalog zur Problembehebung
Bonn (gtai) - Die Kommission hat am 8.6.12 ihr Dienstleistungspaket vorgelegt. Kernstück ist die
Mitteilung zur“ Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie - Eine Partnerschaft für neues Wachstum
im Dienstleistungssektor 2012-2015“. In dieser hebt sie zum einen hervor, wie wichtig der Binnenmarkt als Faktor des Wirtschaftswachstums ist. Zum anderen zeigt sie auf, welche Probleme bei der
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie weiterhin bestehen und wie diesen mittels eines konkreten Maßnahmenkatalogs abgeholfen werden kann.
Entsprechend ihrer Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 41 der Dienstleistungsrichtlinie
2006/123/EG (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0123:DE:NOT)
hat die Europäische Kommission am 8.6.2012 ihr Dienstleistungspaket vorgelegt. Dieses umfasst
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Aktuelles aus aller Welt
zentral die Mitteilung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie - Eine Partnerschaft für neues
Wachstum im Dienstleistungssektor 2012-2015 (KOM (2012) 261) http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/implementation/report/COM_2012_261_de.pdf. Ergänzt wird es
durch drei Arbeitsunterlagen: den Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (SWD
(2012) 148) http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/implementation/report/
SWD_2012_148_en.pdf,die Ergebnisse des Kohärenztests (SWD (2012) 147) http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/implementation/report/SWD_2012_147_en.pdf und die
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Hinblick auf die Festlegung von Leitlinien für
die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 über den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Dienstleistungsempfängern aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes (SWD (2012) 146)
http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/implementation/report/
SWD_2012_146_en.pdf
Binnenmarkt als wichtiger Faktor des Wirtschaftswachstums
Laut Kommission ist der Binnenmarkt ein wichtiger Faktor des Wirtschaftswachstums in der EU.
Mehr als 45% des Bruttoinlandprodukts der EU wird durch die von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Sektoren generiert. Zwar ist die Richtlinie laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 31.5.12 (IP/12/534) http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/
12/534&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en zwischenzeitlich in allen EUMitgliedstaaten formell umgesetzt. Auch haben die Mitgliedstaaten mehr als 1000 Durchführungsrechtsakte erlassen, um die Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Nichtdestotrotz haben
sich die Mitgliedstaaten in Fällen, wo ihnen ein Ermessen in Bezug auf den Abbau von Beschränkungen zusteht, oft für die Erhaltung des Status quo entschieden, anstatt diese abzubauen. Würden diese Beschränkungen vollständig beseitigt, könnte der wirtschaftliche Zuwachs von 2,6% des
Bruttoinlandprodukts dreimal höher ausfallen als bisher.
Weiterhin vorhandene Probleme bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Probleme sieht die Kommission insbesondere noch in folgenden Bereichen:
1. weiterhin bestehende, nach der Dienstleistungsrichtlinie unzulässige Anforderungen: Ungleichbehandlung nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz; „wirtschaftliche Bedarfsprüfungen“ für Dienstleistungserbringer, Beteiligung von Wettbewerbern an den Entscheidungen der
zuständigen Behörde
2. Versicherungspflichten für Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen
3. Unsicherheit für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer/Berufstätige im Hinblick auf
für sie geltende Bestimmungen
4. erhebliche Unterschiede bei der Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen
5. Praktiken von Dienstleistern, die den Zugang von Dienstleistungsempfängern mit Wohnsitz in
anderen Mitgliedstaaten zu ihren Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern
6. angwierige und aufwändige Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
7. Fortbestehen von Hemmnissen im elektronischen Geschäftsverkehr
8. unterschiedliche Anforderungen im Verbraucherschutzrecht
9. utzerfreundlichkeit der Einheitlichen Ansprechpartner variiert je nach Mitgliedstaat
60
Zoll Spezial 9/2012
Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Dienstleistungsrichtlinie
Im Augenblick sieht die Kommission keinerlei Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszudehnen. Vielmehr soll in den erfassten Bereichen das Potenzial der Dienstleistungsrichtlinie voll ausgeschöpft werden. Besonderes Augenmerk will die Kommission dabei
auf die Schlüsselsektoren - Dienstleistungen, Baugewerbe, Tourismus und Einzelhandel - legen.
Vorschlag konkreter Maßnahmen
Die Kommission schlägt eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, wodurch sich die Wirkung der
Dienstleistungsrichtlinie noch besser entfalten sollen kann:
1. Die Kommission beabsichtigt, gegenüber den Mitgliedstaaten eine Politik der „Nulltoleranz“ in
Bezug auf Verstöße gegen Kernbestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu verfolgen. Mit
anderen Worten: Sie will die in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verbote durchsetzen und sofern erforderlich bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
2. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie sollen maximiert werden. Die
Mitgliedstaaten sollen dazu motiviert werden, ihr Ermessen dergestalt auszuüben, dass bestehende richtlinienkonforme Beschränkungen abgebaut werden. Die Kommission will länderspezifische Empfehlungen zu vorrangigen Maßnahmen im Rahmen des „Europäischen Semesters“ für 2013 ausgeben. Darüber hinaus soll die Anwendung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) verbessert werden. Schließlich will die Kommission freiwillige Maßnahmen durch
den Versicherungssektor fördern, um insbesondere grenzüberschreitende Dienstleistungserbringern einen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten. Fortschritte im Versicherungssektor will die Kommission Ende 2013 bewerten.
3. Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll überarbeitet und modernisiert werden.
4. Auch Verbrauchern soll die Dienstleistungsrichtlinie vermehrt zugutekommen. Zum einen soll
der Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Dienstleistungsempfänger durch die die Dienstleistungen erbringenden Unternehmen beachtet werden. Zum anderen sollen Käufer 2013 im
Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger http://ec.europa.eu/citizenship/
european-year-of-citizens-2013/index_de.htm über ihre Rechte aufgeklärt werden.
5. Die Binnenmarktvorschriften sollen praxistauglich sein. Dies heißt insbesondere, dass Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren so gestaltet werden, dass sie mit der Richtlinie über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2005L0036:20110324:DE:PDF und der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:178:0001:0016:DE:PDF kompatibel sind.
6. Sektorspezifisch sollen die Angleichung technischer Normen gefördert, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in der Praxis angewendet und die Rechtssicherheit für Unternehmer
und Verbraucher bezüglich der EU-Verbraucherschutzvorschriften erhöht werden. Noch 2012
will die Kommission einen Europäischen Aktionsplan für den Handel annehmen. Eine Hochrangige Gruppe zum Thema Unternehmensdienstleistungen soll Mängel in diesem Sektor bis
Herbst 2012 untersuchen.
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61
Aktuelles aus aller Welt
7. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ soll verbessert werden. Darüber hinaus soll es eine „Charta
für die Einheitlichen Ansprechpartner“ geben. Auch plant die Kommission im Jahr 2013 eine
Kommunikationskampagne.
Zum Dienstleistungspaket vom 8.6.12 hat die Kommission ein Memo mit häufig gestellten Fragen
(Memo/12/429) http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/12/429&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en veröffentlicht.
EU fördert in stärkerem Maße reformbereite Länder
Mittelfristig höherer Finanzrahmen für Außenhilfen / Ab 2014 neues Instrument ENI
Brüssel/Bonn (gtai) - Die EU will ihre Außenhilfe im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mittelfristig noch erheblich ausweiten. Durch das neue Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) soll für 2014 bis 2020 ein Budget von insgesamt 18,18 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Damit will Brüssel wie schon mit dem bis 2013 laufenden ENPI der wachsenden Bedeutung
und Entwicklung in den südlichen und östlichen Nachbarstaaten und Anrainerregionen noch
mehr Gewicht beimessen. (Internetadressen)
Das ENPI (ab 2014 ENI) als politikgesteuertes Instrument ermöglicht eine gewisse Flexibilität.
Grundsätzlich ist das Instrument auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Annäherung an die Politiken und Standards der EU ausgerichtet. Es soll künftig in noch differenzierterer
Weise bei der Kooperation mit den Partnerländern Politik und Entwicklungshilfe wirksam verknüpfen.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde ab 2004 entwickelt, um eine engere politische
und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der EU herbeizuführen. Wesentliche Ziele der ENP sind es, mehr Demokratie, Stabilität und soziale Reformen in den Nachbarländern zu etablieren. Dies soll mit der Übernahme grundlegender Werte wie Rechtsstaatlichkeit und
Wirtschaftsreformen einhergehen.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik umfasst 16 Länder. Im Mittelmeerraum sind es Ägypten,
Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die besetzten Palästinensischen Gebiete,
Syrien und Tunesien. Im Osten Europas gehören die Nachbarstaaten Armenien, Aserbaidschan,
Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine dazu. Ferner zählt Russland zum Einflussbereich der ENP.
Die EU setzt die ENP durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)
um. Dessen Budget beträgt für den Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 11,18 Mrd. Euro. Ende 2011
wurde ein Budgetrahmen von 18,18 Mrd. Euro für das Mehrjahresrichtprogramm 2014 bis 2020 vorgelegt. Der Mittelrahmen soll in dieser Phase damit um beachtliche 7 Mrd. Euro (fast 63%) steigen.
62
Zoll Spezial 9/2012
Anders als im ENPI (2007 bis 2013) wird Russland wegen der Höhe seines Bruttoinlandsproduktes
und seiner Bedeutung als starke Wirtschaftsmacht ab 2014 nicht mehr zum Kreis der ENPI-Partnerstaaten zählen. Allerdings profitiert das Land weiterhin von regionaler und interregionaler Förderung unter ENPI. In bilateraler Hinsicht wird eine Kooperation mit der EU unter das künftige Partnerschaftsinstrument (PI) fallen.
Die ENPI-Förderung konzentriert sich ab 2014 auf weniger Bereiche. Kernpunkte sind die Förderung von Demokratie, Menschenrechten, gute Regierungsführung sowie die Schaffung von sozial
integrativem und nachhaltigem Wachstum. Gerade beim ENPI-Programm wird offensichtlich,
dass die EU-Außenhilfen mit politischen Zielsetzungen verknüpft sind. Brüssel macht das Ausmaß
seiner Förderung künftig noch stärker von der Reformbereitschaft der Partnerländer abhängig.
Damit soll einerseits die Eigenverantwortung der Staaten gefördert und andererseits der politische Dialog mit den Partnerländern vorangetrieben werden.
Im Mai 2011 wurde die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) als Reaktion auf die Veränderungen in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten neu ausgerichtet. Die EU reagierte auf Veränderungen durch den arabischen Frühling, auf neue EU-relevante Entwicklungen osteuropäischer
Staaten, die sich der EU annähern, sowie auf den Lissabon-Vertrag. Mit dem Konzept „Neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ integrierte die Kommission Ende Mai 2011 unter anderem
die leistungsbezogene Mittelvergabe. Reformbereite Länder sollen verstärkte Unterstützung erfahren. Zum Tragen kommen bei der Förderung weiterhin die gegenseitige Rechenschaftspflicht,
Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und eine differenziertere Behandlung der jeweiligen
Partner in den Länderprogrammen.
Mitte Mai 2012 legte die EU bei einer Auswertung der vergangenen zwölf Monate des ENPI eine positive Einschätzung vor. Im Ergebnisbericht stellt die EU fest, dass die Partnerländer mehr Merkmale von Demokratie aufweisen. Der neue Ansatz von 2011 sei fest verankert; die meisten Teilnehmerstaaten wären zu Reformen und institutionellen Angleichungen an die EU entschlossen.
Institutionelle Anpassung an EU-Normen soll die Partnerländer beim Erreichen von Wirtschaftswachstum begünstigen und in die Lage versetzen, künftig mehr ausländische Investitionen aus
der Privatwirtschaft zu gewinnen. Offensichtlich sollen mehr Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen werden.
Im Jahr 2011 stellte die EU für die Nachbarschaftspolitik zusätzliche Mittel (etwa 1,15 Mrd. Euro) für
innovative Programme bereit. Dies betrifft 540 Mio. Euro für das Hilfsprogramm SPRING (Support
for Partnership, Reforms and Inclusive Growth) für die südlichen Nachbarn im Zeitraum 2011 bis
2013. Es soll insbesondere den Reformen in Algerien, Jordanien, Marokko, und Tunesien zu Gute
kommen. Zusätzlich 130 Mio. Euro für 2012 und 2013 weist die EU im Rahmen von EaPIC (Eastern
Partnership Integration and Cooperation Program) für die östlichen Nachbarn zu, um politische
und wirtschaftliche Reformen und somit die Hinwendung zur EU voranzutreiben.
Laut Mitteilungen der EU zeigen die meisten Partnerländer positive Entwicklungen hinsichtlich
freierer und fairerer Wahlen sowie beim Schutz von Menschenrechten und mehr Meinungsfreiheit. Dem Konzept „mehr Mittel für mehr Leistung“ folgend erhielt Tunesien 2011 eine Verdoppelung für die Förderung von politischen Reformen um 80 Mio. Euro auf 160 Mio. Euro. Im Hinblick
auf ungünstige Entwicklungen setzte die Kommission dagegen beim ENPI die Zusammenarbeit
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Aktuelles aus aller Welt
mit den Regimen in Syrien und Belarus aus. Da diese Staaten Reformen blockierten, wurden Beschränkungen erlassen.
Die EU verweist ferner auf Fortschritte bei der politischen Assoziierung. Sie leitete Verhandlungen
über Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau, Georgien, Armenien und Aserbaidschan
ein. Ausgesetzt wurde die Ratifizierung des (im Frühjahr 2012 paraphierten) Abkommens mit der
Ukraine wegen der dortigen problematischen innenpolitischen Lage. Über Freihandelszonen zur
wirtschaftlichen Integration nahm die EU Verhandlungen mit Moldau und Georgien auf, mit Armenien stehen sie an. Noch 2012 sollen ferner entsprechende Verhandlungen mit Jordanien, Marokko und Tunesien beginnen, heißt es.
Um die Mobilität zwischen Arbeitnehmern in der EU und den Partnerländern zu erhöhen, wurden
liberalere Visaregelungen und sogenannte Mobilitätspartnerschaften mit ausgewählten Ländern
angebahnt. Ein Programm zur Förderung der Zivilgesellschaft vom September 2011 stellt 26 Mio.
Euro bereit. Für 2012 und 2013 sind ähnliche Mittelzuweisungen geplant.
Für die in Luxemburg ansässige Europäische Investitionsbank (EIB) beschloss die EU eine Mittelaufstockung um 1,15 Mrd. Euro in den Jahren 2011 bis 2013. Eine wichtige Änderung ist ferner, dass das
Mandat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD, London) auf die südlichen Nachbarländer erweitert wurde. Dies betrifft zunächst die Einbeziehung Ägyptens. Auch die
Nachbarschafts-Investitionsfazilität (NIF) soll weiter vorangetrieben werden, heißt es.
Für Ausschreibungen im Rahmen von EU-Hilfsprogrammen können Unternehmen aus den 27 Mitgliedstaaten der EU, den Kandidatenländern, den potenziellen Kandidatenländern und den betreffenden Nachbarschaftsstaaten selbst Angebote abgeben. Auftragsvergaben erfolgen gemäß
den standardisierten Vergabevorschriften. (G.M./H.HO.)
Internetadressen:
Presseinformation der EU-Kommission vom 15. Mai 2012: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/474&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Europäische Nachbarschaftspolitik - A ring of friends:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=1087460&conid=398905&stid=490538&titel=EU%2cTop%2cThema%3a%2cEurop%c3%a4ische%2cNachbarschaftspolitik
Mitteilung: „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/delivering_new_enp_de.pdf
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Zoll Spezial 9/2012
Israel - EU veröffentlicht Liste israelischer Siedlungen für
Zollzwecke
Einfuhr israelischer Waren aus besetzten Gebieten von Zollpräferenz ausgenommen / Siedlungsverzeichnis erweitert
Jerusalem (gtai) - Die EU hat eine umfassende und leicht erweiterte Liste der Standorte veröffentlicht, die in den von Israel besetzten Gebieten liegen und daher nicht in den Genuss der im europäisch-israelischen Handel bestehenden Zollpräferenzbehandlung kommen. Bisher war die Liste
nicht öffentlich. In Israel sorgt die jetzt erfolgte Aufnahme der zum Teil jenseits der international
anerkannten Grenzen gelegenen Stadt Modiin für politischen Wirbel.
Die von Israel in den seit 1967 besetzten Gebieten errichteten Siedlungen werden international
nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets anerkannt. Das gilt sowohl für Siedlungen im Westjordanland, das israelischer Militärverwaltung untersteht, als auch für Ostjerusalem und die syrischen Golan-Höhen, die direkter israelischer Staatsverwaltung unterstehen und damit faktisch
annektiert wurden. Israel behandelt die Siedlungen als Teil seines Wirtschaftsgebietes und hat von
je her ihren Einschluss in den Geltungsbereich internationaler Handelsabkommen beansprucht.
Dies wurde von der EU niemals anerkannt, doch war die Durchsetzung dieser Politik lange Zeit
allenfalls partiell.
Im Jahr 2005 wurde auf Druck EU vereinbart, dass Erzeugnisse aus den Siedlungen kenntlich zu
machen seien. Seitdem gibt Israel bei der Ausfuhr in die EU-Länder den genauen Ursprungsort der
Waren an. Damit können die EU-Zollbehörden die Zugehörigkeit des jeweiligen Standortes zum
international anerkannten Staatsgebiet Israels beziehungsweise zu den besetzten Gebieten bestimmen und somit Produkten aus den Siedlungen die Präferenzbehandlung verweigern. Allerdings wurde die Liste der Siedlungen beziehungsweise der in besetzten Gebieten liegenden israelischen Industriezonen bisher nicht veröffentlicht und lag nur den Zollbehörden vor.
Im August 2012 hat die EU das Verzeichnis der Siedlungen veröffentlicht und ins Internet gestellt
(http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf). Jedem
Standort ist die dazugehörige Postleitzahl beigefügt. Die EU weist die Importeure auf eine regelmäßige Überprüfung der Liste hin.
Dabei wurde die Liste in bestimmtem Umfang erweitert. Für politischen Wirbel hat in Israel die
Aufnahme von drei Postleitzahlen der Stadt Modiin-Makkabim-Re’ut in das Verzeichnis gesorgt.
Die Stadt, so das israelische Außenministerium, sei über jeden Zweifel hinaus ein integraler Teil
Israels. Die EU ignoriere die Wirklichkeit, wenn die den Bereich des (israelisch-palästinensischen)
Konflikts auf Orte und Fragen ausdehne, die nicht dorthin gehörten. Faktisch jedoch sind, wie europäische Quellen gegenüber Germany Trade & Invest klarstellten, nur kleine Teile der Stadt betroffen, die jenseits der Grenze von 1967 liegen. In Modiin leben rund 80.000 Einwohner.
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Aktuelles aus aller Welt
Das Siedlungsverzeichnis wurde außerdem um solche Ostjerusalemer Stadtteile erweitert, die von
Palästinensern bewohnt sind. Wie internationale Experten erklärten, könnte dies bedeuten, dass
auch palästinensische Produkte aus Ostjerusalem künftig dem europäischen Zoll unterlägen. In
Ermanglung einer großen Zahl von Exporteuren im arabischen Ostjerusalem mag der Umfang des
Problems überschaubar sein, doch entspräche eine solche Konsequenz der Neuregelung kaum der
politischen Absicht der EU. Wie sich das Problem lösen lässt, war unmittelbar nach der Veröffentlichung der Liste schwer einzuschätzen. (S.T.)
Kanada und Deutschland wollen Wirtschaftsbeziehungen
intensivieren
Verhandlungen zum Handelsabkommen mit der EU sollen 2012 abgeschlossen werden
Toronto (gtai) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich Mitte August 2012 mit ihrem kanadischen
Amtskollegen Stephen Harper in Ottawa getroffen. Im Zentrum der bilateralen Gespräche standen
das geplante Handelsabkommen Kanadas mit der EU sowie eine Vertiefung der deutsch-kanadischen Wirtschaftsbeziehungen. Die Harper-Regierung verspricht sich von dem Abkommen einen
besseren Zugang zum europäischen Markt. Die deutsche Industrie ist an einer engen Kooperation
im Rohstoffsektor interessiert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel war am 15.8.12 zu zweitägigen Gesprächen in die kanadische
Hauptstadt Ottawa gereist. Im Mittelpunkt des Treffens mit Premierminister Stephen Harper und
weiteren Regierungsvertretern standen das geplante Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) zwischen der EU und Kanada sowie die Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Auch die Schuldenkrise in der Euro-Zone war ein
Thema.
Die Kanzlerin betonte, dass sie sich für eine Vertiefung der Beziehungen beider Länder in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft einsetzen wolle. Vor allem im Rohstoffsektor und bei
erneuerbaren Energien sieht Merkel noch Spielraum für eine intensivere Kooperation. Kanada das zweitgrößte Land der Erde - verfügt über gewaltige Rohstoffvorkommen, neben Gas und Öl
auch Erze, Mineralien und seltene Erden.
Kanada möchte in den kommenden Jahren weitere Reserven erschließen und hofft dabei auf ausländische Investitionen. Schätzungen zufolge sollen bis 2022 rund140 Mrd. kanadische Dollar
(kan$; 116 Mrd. Euro; 1 Euro = 1,21 kan$) in neue Bergbauprojekte fließen. Dabei rücken auch die bislang nicht erschlossenen Vorkommen im Norden der Provinzen Ontario und Quebec in den Fokus.
Darüber hinaus hat die kanadische Regierung angekündigt, die vermuteten Öl- und Gasreserven
in der Arktisregion erneut für die Exploration freizugeben.
Die boomende Bergbauindustrie eröffnet für die deutsche Wirtschaft interessante Geschäftschancen. Zum einen entwickelt sich Kanada zum wichtigen Partner für die deutsche Industrie zur Sicherung ihres Bedarfs an kritischen Rohstoffen. Auf der anderen Seite ist die Bergbaubranche auf der
Suche nach Partnern zur Erschließung seiner Rohstoffvorkommen.
66
Zoll Spezial 9/2012
Ein Beispiel für das Engagement deutscher Unternehmen in diesem Bereich ist der Bau eines Kaliwerkes durch die K+S AG in der Provinz Saskatchewan. Das Unternehmen investiert rund 3 Mrd.
kan$ in das Greenfield-Projekt. Im Jahr 2017 soll die Kalisalzproduktion die 2-Mio.-t-Marke erreicht
haben. Danach erfolgt der sukzessive Ausbau auf jährlich knapp 3 Mio. t im Jahr 2023. In einer
3. Ausbauphase wäre etwa zehn Jahre später eine Gesamtproduktion von jährlich maximal 4 Mio. t
Kaliumchlorid möglich.
Aus kanadischer Sicht stand das geplante Handelsabkommen mit der EU im Mittelpunkt des Treffens. Premierminister Harper hofft, dass die Verhandlungen zügig fortgeführt werden und das Abkommen noch 2012 von beiden Seiten unterzeichnet wird. Bundeskanzlerin Merkel sagte der kanadischen Regierung ihre Unterstützung bei den Verhandlungen zu. In Zeiten einer schwächelnden
Weltkonjunktur kann ein solches Abkommen als ein zusätzlicher Wachstumsmotor dienen, so die
Kanzlerin. Kanada erhofft sich von dem Abkommen einen besseren Zugang zum europäischen
Markt. Einer Studie zufolge könnte der bilaterale Warenaustausch um Jährlich 12 Mrd. kan$ steigen, sollten die bestehenden Handelsbarrieren wie geplant abgebaut werden.
Doch das Abkommen ist in Kanada nicht unumstritten und es gibt nach wie vor einige offene Punkte. So möchte die EU einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums - insbesondere für den Pharmasektor - sowie einen besseren Zugang für europäische Firmen bei öffentlichen Ausschreibungen durchsetzen. Diese Forderungen werden in einigen kanadischen Provinzen zum Teil kritisch
gesehen. Ohne deren Zustimmung kann Harper die Verhandlungen nicht zum Abschluss bringen.
Ein weiteres strittiges Thema ist die Rolle Kanadas bei der Lösung der Schuldenkrise in der EuroZone. Ottawa lehnt - wie auch die USA - weitere Zahlungen in den Rettungsfonds des IWF ab. Der
kanadische Finanzminister Jim Flaherty hatte zudem Deutschland aufgefordert, eine stärkere Führungsrolle bei der Krisenbewältigung einzunehmen.
Merkel zollte der kanadischen Regierung Respekt für ihren erfolgreichen Sparkurs und die Pläne
zur Konsolidierung des Haushalts. Die Harper-Regierung hat sich auf die Fahne geschrieben, bis
2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Im abgelaufenen Finanzjahr 2010/11 (1.4. bis 31.3).
betrug das Defizit 2% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In den nächsten drei Jahren sollen weitere
10 Mrd. kan$ eingespart werden. Unter anderem wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre hoch
gesetzt sowie 20.000 Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen, so die Pläne der Regierung.
Die Aussichten für die kanadische Wirtschaft bleiben verhalten positiv. Das BIP dürfte 2012 um
rund 2% zulegen. Bereits 2013 könnte die Konjunktur wieder etwas stärker anziehen. Das hängt
zum einen vom Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen im November 2012 ab und ob es den EuroLändern gelingt, die Schuldenkrise in den Griff zu bekommen. Denn eine dauerhafte Rezession in
der Euro-Zone dürfte auch die Nachfrage nach Rohstoffen aus Kanada drücken, so die Befürchtungen Ottawas. (B.A.)
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Aktuelles aus aller Welt
Malaysia importiert mehr Metallbearbeitungsmaschinen
Deutsche Anbieter legten 2011 zweistellig zu / Viele Investitionen bei Industrieabnehmern
Kuala Lumpur (gtai) - Während Malaysias Import von metallbearbeitenden Maschinen 2011 leicht
abnahm, legten deutsche Lieferungen um mehr als 50% zu. Im 1. Halbjahr 2012 zog auch die Gesamteinfuhr wieder deutlich an. Schließlich stiegen die Investitionsgenehmigungen in den meisten metallrelevanten Branchen kräftig. Im Zuge der weltwirtschaftlichen Abkühlung könnte sich
nun das Investitionsklima in Malaysia ebenfalls verschlechtern. In der wichtigen Elektro- und Elektronikindustrie zeigt sich dies bereits.
Malaysias Markt für metallverarbeitende Maschinen, der vor allem bei hochwertigen Produkten
durch Einfuhren bestimmt wird, zeigte in den ersten fünf Monaten 2012 einen zügigen Aufwärtstrend. So nahmen Importe der SITC-Gruppe 73 um 8% gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu und
beliefen sich auf umgerechnet 581 Mio. US$. 2011 war die Einfuhr gegenüber dem Vorjahr noch um
4,7% auf gut 1,3 Mrd. $ geschrumpft. Deutsche Maschinenbauer konnten jedoch in dem Jahr ihre
Lieferungen um 53% auf annähernd 100 Mio. $ hochschrauben. Damit stellten sie das fünftwichtigste Lieferland nach Japan, der VR China, den USA und Singapur, die alle bis auf den Stadtstaat
zweistellige Rückgänge hinnehmen mussten.
Hinter den gestiegenen Importen im 1. Halbjahr 2012 verbergen sich wahrscheinlich die 2011 erteilten Investitionsgenehmigungen. Diese nahmen in fast allen metallrelevanten Branchen deutlich
zu. In der Herstellung von Basismetallprodukten verdoppelten sie sich nahezu auf fast 10 Mrd.
Malaysische Ringgit (RM; rund 2,3 Mrd. Euro; 1 Euro = 0,23 RM). Bei Transportausrüstungen, zu denen neben der Kfz-Industrie auch der Flugzeug- und Schiffsbau gehören, preschten sie um 70% auf
6 Mrd. RM hoch. Die Elektro- und Elektronikindustrie, in die auch Metallerzeugnisse eingehen,
plante 20 Mrd. RM an Investitionen und damit 51% mehr. Lediglich die Hersteller von Fertigmetallerzeugnissen schränkten ihr Engagement um 44% auf 1,4 Mrd. RM ein.
Einfuhr wichtiger Metallbearbeitungsmaschinen (in Mio. US$)
SITC
Produktgruppe
2010
2011
731
422,2
420,5
Davon aus
Deutschland (2011)
37,3
329,1
289,1
29,1
224,5
293,8
15,4
733
735
68
Zoll Spezial 9/2012
Spanabhebende Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen zum
spanlosen Bearbeiten von
Metallen, Hartmetallen oder
Cermets
Teile und Zubehör, ausschl.
oder hauptsächlich für Maschinen der Gruppen 731 und
733 bestimmt; Werkzeughalter
für von Hand zu führende
Werkzeuge aller Art
Einfuhr wichtiger Metallbearbeitungsmaschinen (in Mio. US$) (Forts.)
SITC
Produktgruppe
2010
2011
737
Metallbearbeitungsmaschinen (ausgen. Werkzeugmaschinen) und Teile davon
Insgesamt
424,5
331,6
Davon aus
Deutschland (2011)
15,7
1.400,3
1.335,0
97,5
Quelle: UN Comtrade
Im 1. Halbjahr 2012 scheint nun der Investitionsschub etwas an Elan zu verlieren. So schlugen die
Hersteller von Basismetallprodukten von Januar bis April 2012 nur noch Projekte im Wert von
1,1 Mrd. RM vor und die Elektro- und Elektronikbranche lediglich für 1,4 Mrd. RM. Der Transportmittelsektor blieb hingegen mit 3 Mrd. RM weiter auf der Überholspur.
Hauptlieferländer von Metallbearbeitungsmaschinen *) (in Mio. US$)
2010
2011
Insgesamt
darunter
Japan
VR China
USA
andere asiatische Länder
Singapur
Deutschland
Korea (Rep.)
Österreich
Italien
Thailand
1.400,3
1.335,0
Veränderung
in %
-4,7
413,1
207,4
211,5
135,3
90,8
63,9
65,3
36,7
25,1
25,8
284,2
182,7
180,8
154,4
136,3
97,5
78,6
39,7
30,7
29,9
-31,2
-11,9
-14,5
14,1
50,1
52,6
20,4
8,2
22,3
15,9
*) SITC-Position 73
Quelle: UN Comtrade
Ein eher verhaltenes Investitionsklima zeigte sich auch auf der Messe für Metallverarbeitungstechnik „Metaltech“. Von den 14 von Germany Trade & Invest interviewten Ausstellern in Kuala Lumpurs World Trade Centre (PWTC) erwarten elf für 2012 einen flachen bis stagnierenden Geschäftsverlauf und einige auch Rückgänge. Lediglich drei Unternehmen, davon zwei deutsche Hersteller
von Automatisierungs- und Messtechnik, gehen von Zuwächsen aus. Die befragten ausländischen
Hersteller von Metallbearbeitungsmaschinen wie auch die malaysischen Händler in dem Bereich
sehen hingegen fast ausschließlich eine Abschwächung gegenüber dem Vorjahr.
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69
Aktuelles aus aller Welt
So notiert Malaysias Elektro- und Elektronikbranche, wichtigster Industriezweig neben der Chemie, wegen der globalen Absatzschwäche deutlich niedriger. Auch aus der Automobilbranche, die
nach dem Absatzrückgang 2011 nur langsam vorankommt, ergeben sich keine starken Impulse.
Schließlich verfügt Malaysia außer den beiden staatlich protegierten lokalen Fahrzeugbauern
über keine nennenswerte Kfz-Produktion. Den umsatzmäßig geringeren Flugzeugbau wie auch
die Medizintechnik sehen Aussteller hingegen im Aufwind.
Ein bedeutender Sektor, den alle als stabil wachsend einschätzen, ist die Zulieferung zur expandierenden Öl- und Gasindustrie. In dieser Branche wird viel Geld verdient und auf Präzision geachtet.
Somit haben dort auch die eher hochpreisigen deutschen Produktionsmittel Chancen. Wo es auf
hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit ankommt - vom Flugzeugbau über Medizintechnik bis zu
Elektrotechnik/Elektronik - ist oft „Made in Germany“ gefragt.
Ansonsten ist der malaysische Markt für Metallbearbeitungstechnik eher ein preisbewusster
Markt, konstatierten Aussteller gegenüber Germany Trade & Invest. Diesen Eindruck vermittelte
auch die Messe, die überwiegend von asiatischen, nicht zuletzt chinesischen Herstellern beschickt
wurde. In der Halle für Automatisierung sowie Mess- und Steuerungstechnik waren hingegen auch
stärker Unternehmen aus Industrieländern wie Deutschland vertreten.
Wenn deutsche Maschinen dem malaysischen Kunden zu teuer sind, er aber trotzdem hochwertige Qualität möchte, präsentiert das lokale Handelsunternehmen Winsaw Engineering Supplies einen Kompromiss: eine taiwanesische Sägemaschine, die mit einem Sägeblatt des deutschen Herstellers Honsberg ausgestattet war. Dieses sei zwar dreimal teurer als ein chinesisches Blatt, werde
aber wegen seiner Präzision, Haltbarkeit und Stärke genommen. Die Kunden sind malaysische
Hersteller von Werkzeugen und anderen Metallerzeugnissen, die letztlich für die Automobilbranche, den Öl- und Gassektor sowie andere Industrien fertigen.
Mittelfristig sehen europäische Hersteller von hochentwickelten, elektronisch gesteuerten Metallbearbeitungsmaschinen in Malaysia ein moderates einstelliges Marktwachstum. Die überwiegend exportorientierten Abnehmerbranchen, wie die Elektrotechnik, Elektronikindustrie und Medizintechnik, fragen hochwertige Produktionsmittel nach, unterliegen aber den weltwirtschaftlichen Konjunkturzyklen. Die anderen Zielmärkte, wie die Kfz-Industrie, die Metallmöbelherstellung und Kraftwerksausrüstungen, sind auf den Binnenmarkt fokussiert und wachsen mit diesem.
Neben dem Kapazitätsausbau besteht bei metallverarbeitenden Betrieben auch ein Ersatz- und
Modernisierungsbedarf. Der Trend zur Modernisierung verläuft aber noch verhalten.
Metallverarbeitungsmaschinen werden auch von lokalen Unternehmen vor Ort gefertigt. Es sind
zum großen Teil metallformende Maschinen wie Gesenkbiegepressen mit hydraulischem oder
elektrischem Antrieb und Kapazitäten von 20 bis 3.000 t sowie blechverarbeitende Maschinen. Der
Produktionswert von Werkzeugmaschinen lag 2011 bei fast 4 Mrd. RM und damit 46% höher als im
Vorjahr. In den ersten fünf Monaten 2012 nahm er um 16% zu. Das Gros der Maschinen findet im Inland Absatz. So betrug die Ausfuhr an metallverarbeitenden Maschinen 2011 trotz einer Steigerung
um 16,7% auf 1,4 Mrd. RM nur ein Drittel des Wertes importierter Maschinen. (R.J.)
70
Zoll Spezial 9/2012
Mexiko - Investitionsboom in der mexikanischen Kfz-Industrie
Neue Fabriken locken Zulieferer ins Land / Diversifizierung der Exportmärkte mit Hindernissen
Mexiko-Stadt (gtai) - Die mexikanische Kfz-Industrie erlebt eine Welle von Neuinvestitionen. Den
Ankündigungen der Hersteller zum Bau neuer Fabriken folgen die Einstiege zahlreicher Zulieferer
sowie Ausweitungen der Kapazitäten in bestehenden Betrieben. Handelseinschränkungen für mexikanische Kfz auf den immer attraktiveren Zielmärkten Brasilien und Argentinien haben den
Enthusiasmus der Branche nur leicht dämpfen können. Zudem erholt sich der Inlandsmarkt.
Mit Spannung wird in Mexiko die Entscheidung von Audi über den Standort für ein neues Werk im
Land erwartet. Hier soll ab 2015 der Geländewagen Q5 von den Bändern rollen. Andere Hersteller
haben den Schritt nach Mexiko in den letzten Jahren schon unternommen. Nach Honda und Mazda 2011 hatten Anfang 2012 Nissan und Chrysler die Errichtung neuer Fabriken angekündigt. Honda baut für 800 Mio. US$ ein Werk für 200.000 Kleinwagen, das Anfang 2014 den Betrieb aufnehmen wird.
Bereits 2013 soll die Produktion in einer neuen Mazda-Fabrik für 140.000 Pkw beginnen. Anfang
2012 kam Nissan hinzu. Das Unternehmen wird unmittelbar neben einem bestehenden Werk in
Aguascalientes ein weiteres für 175.000 Fahrzeuge errichten. Weit kleiner ist die geplante Investition von Chrysler. In Derramadero im Bundesstaat Coahuila soll der Dukato-Lieferwagen mit einer
Stückzahl von maximal 75.000 von Fiat gebaut werden. Gerüchte ranken sich zudem um entsprechende Pläne von BMW, Toyota und Tata.
Automobilindustrie in Mexiko (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; Stückzahlen; Veränderung in %)
2010
2011 1. Halbjahr 2012
Veränderung
1. Halbjahr 2012 *)
Inlandsabsatz
820.406
905.886
462.239
11,9
Importe
445.762
473.314
251.780
17,2
Exporte
1.859.517
2.143.879
1.174.619
15,1
Produktion
2.260.776
2.557.550
1.416.563
12,8
*) Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2011
Quelle: Verband AMIA
Auch die bereits bestehenden Kapazitäten werden ausgeweitet. Ford baut die Fabrik in Hermosillo
für die Produktion des neuen Fusion sowie des Luxus-Modells Lincoln MKZ um. Im Jahr 2013 soll
eine neue Motorenfabrik von Volkswagen in Silao in Betrieb gehen. In einem bestehenden Werk in
Toluca baut General Motors ebenfalls die Produktion von Motoren auf.
Mexiko gilt weiterhin als attraktive Produktions- und Exportplattform, vor allem für den US-Markt.
Nach einer Studie des Beratungsunternehmens Alix Partners liegen die Kosten für die Produktion
für den Export in die USA in Mexiko inzwischen niedriger als in der VR China und in Indien.
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Aktuelles aus aller Welt
Die USA bilden den Hauptzielmarkt mit einem Anteil an den Ausfuhren von 63% im 1. Halbjahr 2012.
Die Exporte in das Nachbarland stiegen aber mit 11% weniger stark als die Gesamtexporte. Lateinamerika nahm 40% mehr Kfz ab als im Vorjahreszeitraum und erreichte einen Anteil von fast 18%.
Dabei gingen rund 54% der Ausfuhren in die Region auf den brasilianischen Markt. Vom wachsenden lateinamerikanischen und vor allem dem brasilianischen Markt hatten sich die wettbewerbsfähigen Produzenten in Mexiko eine Diversifizierung ihrer Märkte und mehr Absatz erhofft.
Dies dürfte sich allerdings vorerst nur bedingt realisieren lassen. Um seinen Markt zu schützen und
mehr Hersteller ins Land zu locken, hatte Brasilien Anfang 2012 auf Einschränkungen des Kfz-Freihandels bestanden. Nach einem Änderungsprotokoll vom März wurden rückwirkend ab dem
19.3.12 bis 2015 Importquoten für die zollfreie Einfuhr verhängt. Argentinien ging im Juni 2012
noch einen Schritt weiter und setzte die Handelspräferenzen für Kfz mit Mexiko unilateral für drei
Jahre aus. Andere wachsende, aber noch kleine Märkte wie Kolumbien, Uruguay, Chile, Peru, Ecuador, Panama und Costa Rica, die ebenfalls in den letzten Jahren verstärkt mexikanische Kfz abgenommen hatten, werden die Lücke nur bedingt schließen können.
Mit zusätzlichen 900.000 Pkw und Vans dürfte die Produktion in Mexiko aber bis 2014 auf 3,5 Mio.
Fahrzeuge ansteigen. Dadurch winken den Zulieferern interessante Geschäftschancen. Der Verband INA (Industria Nacional de Autopartes) erwartet 2012 mindestens 40 neue Tier-1-Fabriken für
Autoteile im Land.
Mexiko ist weiterhin in erster Linie ein Exportstandort. Aber der Inlandsmarkt beginnt, sich nach
der Wirtschaftskrise wieder zu regen. Im Jahr 2012 könnte wieder ein Absatz von 1 Mio. Kfz erreicht
werden - wie zuletzt 2008. Das Absatzniveau ist aber deutlich geringer als in anderen Ländern mit
vergleichbaren Einkommensniveaus.
Nach einer Studie von AT Kearney im Auftrag des mexikanischen Wirtschaftsministeriums und des
Automobilverbandes AMIA (Asociación Mexicana de la Industria Automotriz) müssten in Mexiko
auf Basis der Bevölkerungszahl und des Einkommensniveaus etwa 1,2 Mio. Pkw und leichte Nfz verkauft werden. Die Lücke von etwa 300.000 Fahrzeugen geht demnach vor allem auf die Bremsfaktoren schwache Einkommensentwicklung, schlechte Finanzierungsbedingungen und die Einfuhr
von Gebrauchtwagen zurück.
Neuverkäufe von Pkw pro 1.000 Einwohnern (2011)
Land
USA
Deutschland
Argentinien
Russland
Brasilien
VR China
Mexiko
Indien
Quellen: Tagespresse, AMIA
72
Zoll Spezial 9/2012
Stückzahl
46,1
38,6
21,0
18,6
17,2
13,7
7,9
1,6
Bremsend wirkt vor allem die niedrige Kaufkraft der einkommensschwächeren Schichten, die
etwa in Brasilien die starke Expansion des Automobilmarktes maßgeblich angestoßen haben.
Durch unterlassene Strukturreformen und schwaches Wirtschaftswachstum haben mittlere und
niedrige Einkommensschichten in Mexiko in den vergangenen Jahren reale Einkommenseinbußen erlitten. Gleichzeitig hat sich die Kreditfinanzierung erst langsam von der Krise erholt. Durch
viele informelle Arbeitsverhältnisse sind zudem viele gutverdienende potenzielle Abnehmer nicht
kreditwürdig. Im 1. Halbjahr 2012 sind knapp 53% der Neukäufe kreditfinanziert worden. Im Jahr
2008 waren es noch etwa 64%. In Brasilien und Kolumbien werden Raten von 70% und in den USA
von 90% erreicht.
Der Verband AMIA beklagt vor allem die Gebrauchtwagenimporte. Durch deren Liberalisierung
sind seit Anfang 2005 bis Ende Mai 2012 etwa 6,6 Mio. gebrauchte Kfz eingeführt und damit nur unwesentlich weniger als Neuverkäufe im selben Zeitraum (7,3 Mio.) realisiert worden. Im November
2011 hat die mexikanische Regierung Abgasnormen eingeführt. Vorherige Einschränkungen hatten die gut organisierten Importunternehmen durch einstweilige Verfügungen in den Gerichten
umgehen können. Die jüngsten Bemühungen des Wirtschaftsministeriums in Absprache mit den
Verbänden versprechen mittelfristig mehr Erfolg und die Gebrauchtwagenimporte sind im
1. Halbjahr 2012 zurückgefallen.
Das Umweltministerium Semarnat hat am 5.7.12 eine neue Abgasnorm für alle Neuverkäufe an die
staatliche Behörde für Normen Cofemer gesendet. Mit der schrittweisen Begrenzung der Emissionswerte (CO2-Ausstoß pro km) der Modelljahre 2014 bis 2016 erwartet das Ministerium eine Einsparung für den Zeitraum 2013 bis 2030 von 70 Mrd. l Benzin sowie eine Verringerung des CO2-Ausstoßes von 160 Mio. t. Dabei stellt das Ministerium diesen Vorteilen Umbaukosten je Automobil von
etwa 11.085 mexikanischen Pesos (mex$; rund 669 Euro; 1 Euro = etwa 16,55 mex$) gegenüber.
AMIA hat die Kostenrechnung als zu niedrig zurückgewiesen und dürfte versuchen, eine Anpassung zu erwirken.
Internetadressen:
Verband der Automobilzulieferer (INA; Industria Nacional de Autopartes): www.ina.org.mx
Verband der Hersteller von Bussen, Lkw und Zugmaschinen (Anpact; Asociación Nacional de
Productores de Autobuses, Camiones y Tractocamiones): www.anpact.com.mx
Verband der Automobilindustrie (Amia; Asociación Mexicana de la Industria Automotriz):
www.amia.com.mx
Verband der Autohändler (AMDA; Asociación Mexicana de Distribuidores de Automotores):
www.amda.org.mx
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Aktuelles aus aller Welt
Deutsche Unternehmen wollen Engagement in der Republik
Moldau ausbauen
Vertieftes Freihandelsabkommen ist in Arbeit
Chisinau (gtai) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 22.8.12 die Hauptstadt der Republik Moldau, Chisinau, besucht. Begleitet wurde sie dabei von einer deutschen Unternehmerdelegation.
„Deutsche Unternehmen sind sehr daran interessiert, ihr Engagement in der Republik Moldau auszubauen“, erklärte die Bundeskanzlerin vor Ort. Beobachter loben derzeit sowohl Fortschritte bei
der Annäherung an die EU als auch die wieder aufgenommenen Verhandlungen in der Transnistrien-Frage.
Viele deutsche Unternehmen aus diversen Branchen sind bereits seit vielen Jahren in der Republik
Moldau engagiert. So hat beispielsweise der niederbayerische Automobilzulieferer Dräxlmaier seine Produktion von Bordnetzsystemen in der freien Wirtschaftszone Balti in den vergangenen Jahren stark ausgebaut. Die Metro-Gruppe ist mit drei Cash&Carry-Märkten vertreten. Zu den weiteren deutschen Investoren vor Ort gehören unter anderem Leoni, Tirex Petrol (Tankstellennetz),
Knauf, Südzucker, Steinel Electronic sowie deutsche Einzelhändler. Außerdem lassen mehrere
deutsche Bekleidungs- und Schuhproduzenten Auftragsarbeiten in der Republik Moldau tätigen.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau sollen in Zukunft
durch ein vertieftes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement,
DCFTA) vereinfacht werden. Noch im Herbst 2012 wird dafür eine weitere Verhandlungsrunde
stattfinden. Derzeit äußern Beobachter die Hoffnung, dass das vertiefte Freihandelsabkommen,
das unter anderem durch den Wegfall oder die Verringerung von Zöllen Lieferungen in die Republik Moldau erleichtern wird, im Herbst 2013 in Kraft treten kann. Welche Güter komplett vom Zoll
befreit werden und welche Zölle gesenkt werden, ist derzeit noch Gegenstand der Verhandlungen.
Unter anderem dürfte es mit dem Abkommen deutlich einfacher sein, Agrarprodukte in die kleine
Republik zu liefern, schätzen Beobachter. Bereits in diesem Jahr haben die Republik Moldau und
die EU ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse unterzeichnet.
Außerdem soll in Zukunft auch die Notwendigkeit entfallen, Produkte aus der EU umständlich in
der Republik Moldau zertifizieren lassen zu müssen, um sie vor Ort verkaufen zu können. Auch dies
dürfte Lieferungen von der EU in die kleine Republik vereinfachen. Auch die Wirtschaft in Transnistrien soll nach Vorstellung der EU und der moldauischen Regierung von dem Freihandelsabkommen profitieren können.
Bei dem Besuch von Bundeskanzlerin Merkel in der Republik Moldau Mitte August 2012 handelte
es sich um die erste offizielle Reise eines deutschen Regierungschefs in das Land seit dem Erlangen
seiner Unabhängigkeit 1991. Die Bundeskanzlerin sprach während ihres Aufenthalts unter anderem mit dem Ministerpräsidenten Vlad Filat und mit dem Staatspräsidenten Nicolae Timofti, der
erst seit März 2012 im Amt ist.
74
Zoll Spezial 9/2012
Frau Merkel betonte am Anfang ihrer Rede im Palast der Republik, dass es „ein sehr persönliches
Anliegen“ von ihr war, die Republik Moldau zu besuchen. Sie lobte die guten freundschaftlichen
Beziehungen zwischen der Republik Moldau und der Bundesrepublik Deutschland sowie mehrere
laufende Reformbemühungen. Gleichzeitig ermunterte sie die Moldauer ausdrücklich, „den eingeschlagenen Weg der Annäherung an die Europäische Union tatkräftig weiter zu verfolgen“. Die
Bundeskanzlerin deutete aber auch einige Herausforderungen an, die noch zu meistern seien, beispielsweise die Stärkung der rechtsstaatlichen Institutionen, weitere Wirtschaftsreformen und die
Bekämpfung der Korruption.
Sehr ausführlich ging die Bundeskanzlerin auf die noch ungeklärte Frage bezüglich Transnistrien,
also der separatistischen Region östlich des Flusses Dnjestr (Moldauisch/Rumänisch: Nistru) ein, die
aber von keinem Staat der Welt als unabhängig anerkannt wird. „Deutschland unterstützt die Moldauer auf beiden Seiten des Flusses Dnjestr in ihrem Bemühen um eine Verbesserung der Lage“, betonte die Bundeskanzlerin. „Wir unterstützen die territoriale Integrität und Souveränität der Republik Moldau in ihren international anerkannten Grenzen mit einem speziellen Status für Transnistrien“, sagte Merkel weiter. Sie sei überzeugt: „Die Transnistrien-Frage kann gelöst werden.“
Maßstab für die Lösung des Konflikts müsse das Wohlergehen der Menschen sein, sagte Merkel.
„Für einen funktionierenden Staat scheint mir eine ausgewogene Mischung aus effektiver Zentralregierung und örtlicher Gestaltungsfreiheit erforderlich. Es ist klar, dass dies den Willen und die
Fähigkeit voraussetzt, Kompromisse einzugehen.“ In der jüngeren Vergangenheit seien die offiziellen Statusverhandlungen auch durch die sogenannte Meseberg-Initiative der Bundesregierung unterstützt worden, erinnerte Merkel. Die Bundeskanzlerin betonte aber auch, dass es in der
Hand der Verantwortlichen vor Ort liege, „die eigentlichen Lösungen zu finden und zu etablieren“.
Zu den geladenen Gästen im Palast der Republik gehörten auch mehrere Studenten aus dem Landesteil Transnistrien.
In Transnistrien wird vor allem Russisch gesprochen. Im Rest des Landes verständigt sich ein sehr
hoher Bevölkerungsanteil in zwei Sprachen, der romanischen Sprache Moldauisch, die bis auf wenige Ausnahmen dem Rumänischen entspricht, und auch auf Russisch. Wer beispielsweise in Chisinau ein Geschäft betritt, wird in einer der beiden Sprachen begrüßt. Das anschließende Gespräch
erfolgt in der Sprache, in der der Kunde zurückgrüßt.
Hinzu kommt, dass viele junge Moldauer auch sehr gut Deutsch und/oder Englisch sprechen. Auch
Bundeskanzlerin Merkel hielt es in ihrer Rede im Palast der Republik für „bemerkenswert“, dass
rund 13.000 Schüler in der Republik Moldau Deutsch lernen. „Ich sehe darin einen guten Grundstein für unsere zukünftigen Beziehungen“, so die Kanzlerin. Das Fremdsprachentalent der Moldauer nutzen bereits einige westliche Unternehmen, in dem sie ihre Callcenter und Beratungsdienste in die Republik Moldau ausgelagert haben.
Für das kleine zwischen Rumänien und der Ukraine gelegene Land war der Besuch der Bundeskanzlerin ein historisches Ereignis, über das die Moldauer noch in vielen Jahren sprechen dürften.
Die moldauischen Medien berichteten vor, während und nach dem Staatsbesuch sehr intensiv
über das Ereignis. Die wichtigste Straße der Hauptstadt, der „Boulevard Stefan cel Mare si Sfint“,
war alle paar Meter mit einer Deutschland- und einer Europaflagge geschmückt. An den Straßenrändern begrüßten die Moldauerinnen und Moldauer die Bundeskanzlerin mit Deutschlandfähnchen. In Chisinau herrschte die höchste Sicherheitsstufe. (A.P.)
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Aktuelles aus aller Welt
Mongolei - Wirtschaftstrend Jahresmitte 2012
Almaty (gtai) - Die mongolische Wirtschaft ist 2011 real um 17,3% gewachsen. Auch für die kommenden Jahre werden zweistellige Zuwachsraten prognostiziert. Die Erschließung der riesigen Rohstoffvorkommen, den Aufbau der nötigen Infrastruktur und die Modernisierung des Landes heizen
die Wirtschaft an. Staatliche Ausgabensteigerungen und wachsende Löhne geben dem privaten
Konsum starke Impulse. Sorge bereitet die hohe Inflation. Ökonomen warnen vor einer Überhitzung der Wirtschaft.
Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts
Die mongolische Wirtschaft ist 2011 real um 17,3% gewachsen (2010: 6,4%). Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) war dies der zweithöchste Anstieg des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) weltweit. Nur der Golfstaat Katar erzielte mit +18,8% ein noch größeres Plus. Auch im 1. Quartal
2012 brummte der Konjunkturmotor. Das BIP stieg um 16,7% zum Vorjahr. Bis 2015 prognostiziert
der IWF für die Mongolei ein durchschnittliches Wachstum von 13,4% pro Jahr, sodass sich das BIP
pro Kopf auf 7.000 US$ mehr als verdoppeln wird.
Grund für die positiven Aussichten sind die großen Vorkommen an Bodenschätzen. Mit seinen gerade 2,8 Mio. Einwohnern zählt die Mongolei zu einem der rohstoffreichsten Länder der Welt. Dabei werden viele Lagerstätten gerade erst erschlossen. Die entsprechenden Investitionen einschließlich des Aufbaus der nötigen Transportinfrastruktur heizen die Wirtschaft an. So sind die
Bruttoanlageinvestitionen 2011 um real 62,5% zum Vorjahr gestiegen.
Der immense Bedarf an Maschinen, Ausrüstungen und Treibstoffen lässt die Importe in die Höhe
schnellen. Im Jahr 2011 haben sich die Einfuhren von 3,2 Mrd. auf 6,6 Mrd. $ mehr als verdoppelt.
Die Ausfuhren stiegen derweil um 66%. Dabei profitierte die Mongolei von den hohen Preisen für
die Hauptexportgüter Kohle und Kupfer.
Die wachsenden Exporterlöse und die staatlichen Ausgabensteigerungen beflügeln den Konsum.
Im Jahr 2011 stieg die Wertschöpfung des Groß- und Einzelhandelssektors real um 42,5%. Gleichzeitig hat sich auch die Kreditvergabe sehr stark ausgeweitet. Obwohl die Nationalbank den Leitzins
im Laufe des Jahres von 11 auf 12,25% heraufsetzte, stieg die Kreditvergabe um 73%. Die starke Konsumorientierung sehen die Analysten der Weltbank jedoch kritisch. Sie warnen vor einer Überhitzung der Konjunktur.
Sorge bereitet auch die hohe Inflation. Nach einer Preissteigerung von 9,5% im Jahr 2011 ist die
Teuerungsrate im Mai 2012 auf 15,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat geklettert. Das starke Wirtschafts- und Investitionswachstum führt zu Engpässen, die Preissteigerungen nach sich ziehen.
Verschärft wurde dieser Trend durch die prozyklische Haushaltspolitik der Regierung, die die Ausgaben 2011 um 56% erhöhte. Im Wahljahr 2012 wird ein weiterer Anstieg um 32% erwartet. Ein Teil
der Inflation geht jedoch auch auf die gestiegenen Preise für Kraftstoffe sowie für aus der VR China
importierte Nahrungsmittel zurück.
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Zoll Spezial 9/2012
In die benachbarte Volksrepublik liefert die Mongolei rund 90% ihrer Exporte. Hier lauern weitere
Risiken für die Mongolei, denn der dortige Konjunkturmotor stottert. Das BIP-Wachstum Chinas
ging im 2. Quartal 2012 zum sechsten Mal in Folge gegenüber dem Vorquartal zurück. Die Warenimporte legten im 1. Halbjahr nur um 6,7% zum Vorjahr zu. Sorge bereitet auch die Abhängigkeit
von der Preisentwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten. Nur wenn Kupfer, Kohle und
andere Bodenschätze des Landes weiterhin gefragt sind, kann Ulan Bator seine öffentlichen Kassen
weiter füllen. Die Devisenreserven haben mit rund 2,6 Mrd. $ Ende 2011 noch nicht ein Niveau erreicht, um eine längere Durststrecke durchzustehen.
Wirtschaftliche Eckdaten
Indikator
BIP (nominal, Mrd. US$)
BIP pro Kopf (US$)
Bevölkerung (Mio.)
Wechselkurs (1 US$ = Mongolischer Tugrik/Togrog; MNT)
2011
2012 1)
8,5
3.042
2,8
1.273
10,9
3.848
2,8
1.316 2)
Vergleichsdaten
Deutschland
2011
3.576
43.700
81,8
1) Prognosen; 2) Stand: 31.5.12
Quellen: IWF, Bundesbank
Investitionen
Die Bruttoanlageinvestitionen erreichten 2011 nach Angaben des mongolischen Statistikamts einen Wert von umgerechnet knapp 5,1 Mrd. $. Seit 2009 haben sie sich damit mehr als verdreifacht.
Auch in den kommenden Jahren wird der Investitionsboom anhalten. Die Economist Intelligence
Unit (EIU) geht für 2012 und 2013 von Wachstumsraten von real 27,9 beziehungsweise 24,1% aus.
Für die Modernisierung des Landes und die Erschließung der Bodenschätze stehen milliardenschwere Investitionen für neue Straßen und Eisenbahnstrecken, Wohnhäuser und Kraftwerke an.
Bei vielen Projekten ist die Finanzierung jedoch noch offen, so etwa bei dem Bau der neuen 1.100
km langen Ost-West-Eisenbahnverbindung, deren Kosten das Ministerium für Straßen, Transport,
Bau und städtische Entwicklung (MRTCuD) mit 5 Mrd. $ angibt.
Sie soll die Lagerstätten in der Wüste Gobi nahe der chinesischen Grenze mit Tschoibalsan im Nordosten der Mongolei verbinden. Dort besteht bereits eine Anbindung an die Transsibirische Eisenbahn. Mit Hilfe der neuen Strecken ließen sich gemäß den Vorstellungen der Regierung neue Absatzmärkte erschließen und die Abhängigkeit vom Hauptabnehmerland VR China senken. Der
Startschuss für das Vorhaben dürfte nach Einschätzung von Beobachtern jedoch frühestens 2017
fallen.
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Aktuelles aus aller Welt
Um die Finanzierung von Großprojekten zu erleichtern, wurde im Mai 2011 die Development Bank
of Mongolia gegründet. Im Mai 2012 verabschiedete die Mongolei ein neues Investitionsgesetz.
Hintergrund war der geplante Verkauf des Anteils (58%) des kanadischen Unternehmens Ivanhoe
Mines an dem Kohleförderer SouthGobi an das chinesische Staatsunternehmen Chalco und die
damit verbundenen Befürchtungen vor einem allzu großen Zugriff Chinas auf die mongolischen
Bodenschätze. Ausländische Unternehmen zeigten sich erleichtert, dass das Gesetz weniger restriktiv ausgefallen ist als ursprünglich angenommen. Außerdem gebe es nun einen verlässlicheren
Rahmen.
Bei der Erschließung der Rohstoffvorkommen und dem Aufbau der Infrastruktur ist die Mongolei
auf ausländisches Kapital - und Know-how - angewiesen. Nach Angaben der Weltbank sind 2011
rund 5,3 Mrd. $ an Direktinvestitionen ins Land geflossen (2010: 1,6 Mrd. $). Damit werden auch die
hohen Defizite in der Leistungsbilanz (2011: -15,1% des BIP) gedeckt.
Ausgewählte Großprojekte
ProjektInvestitionsbezeichnung
summe
(in Mio. US$)
Sainshand
9.300
Industrial Park
78
Realisierungszeitraum
2013 bis 2018
100.000-HäuserProgramm
6.200
2011 bis 2016
Bau von 5.572 km
neuen Straßen
Bau eines Kohlekraftwerks
(600 MW, vier
Blöcke à 150 MW)
4.800
2011 bis 2016
k. A.
2. Quartal 2013
bis 1. Quartal
2016 (1. Block)
Bau eines Wasserkraftwerks am
Fluss Selenge
k. A.
ab 2013
Zoll Spezial 9/2012
Anmerkung
Bau von Werken zur Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
Ölraffinerie, Kraftwerk, Kokerei, Kohleverflüssigungsanlage (mit deutschem Partner
Thyssen Krupp Uhde)
Bau von 75.000 neuen Wohnungen in Hochhäusern in
Ulan Bator und 25.000 auf
dem Land
Kraftwerk entsteht an Lagerstätte Tschandgana östlich
von Ulan Bator (geschätzte
Kohlevorkommen: 1,2 Mrd. t);
Durchführer: Prophecy Coal
(Kanada); möglicher Ausbau
auf 4.200 MW für Stromexporte in die VR China;
www.prophecycoal.com
Geplante Leistung: 300 bis
350 MW
Ausgewählte Großprojekte (Forts.)
Bau eines 5. Wär670
mekraftwerks in
(1. AusbauUlan Bator (450
phase)
MW Strom und 587
MW Wärme)
Bau des Windparks
100
Salchit, 50 MW
1. Ausbauphase: 2013
bis 2015
bis Ende 2012
Bau eines neuen
Flughafens in Ulan
Bator
k. A.
April 2012 bis
2015
Bau einer Eisenbahnstrecke von
dem Kohletagebau
Ucha Chudag nach
Gaschuun Suchait/
Grenze zur VR China, 240 km
ca. 700 Mio. $
bis 2014
Bau im Rahmen eines BOPSchemas (Build-OperateTransfer)
Erster Windpark in der Mongolei; rund 65 km südöstlich
von Ulan Bator; Entwicklungsfirma Newcom Group
(www.newcom.mn/en); General Electric liefert 50 Turbinen; Kredit der EBRD und
Niederländischen Entwicklungsbank (FMO) (je 42 Mio. $)
Kredit der Japan Bank for International Cooperation im
Jahr 2008; Aufnahme des vollen Betriebs 2019; Kapazität
für 1,65 Mio. Passagiere und
11.900 t Fracht
Investor: Mongolian Mining
Corporation (www.mmc.mn);
Transportkapazität 15 Mio.
t/Jahr, ausbaubar bis 30 Mio.
t/Jahr; Bau der Bahnstrecke,
eines Eisenbahnterminals und
Kauf von 500 Waggons und
20 Lokomotiven
Quellen: Recherchen von Germany Trade & Invest; Ministerium für Straßen, Transport, Bau und städtische Entwicklung (www.mrtcud.gov.mn/en);
Pressemeldungen
Potenzielle Investoren und Unternehmen, die in die Mongolei exportieren wollen, sollten bei ihrer
Entscheidung über den Markteintritt das Stärken-Schwächen-Profil des Standorts und die damit
verbundenen Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) berücksichtigen.
Konsum
Der Wirtschaftsboom, die steigenden Einkommen und direkte Geldtransfers der Regierung an die
Bevölkerung heizen den Konsum an. Nach Angaben des Statistikamts stieg die Wertschöpfung des
Groß- und Einzelhandelssektors 2011 um real 42,5% (2010: +39,3%). Damit verzeichnete er das höchste Wachstum unter allen Wirtschaftszweigen. Im 1. Quartal 2012 setzte sich der Aufwärtstrend laut
Angaben der Weltbank fort (+51% zum Vorjahr).
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Aktuelles aus aller Welt
Noch immer lebt ein großer Teil der Bevölkerung in Armut. Allerdings ist die entsprechende Quote
2011 nach Angaben der Weltbank deutlich gesunken. Lag der Anteil 2010 noch bei 39,2%, so ist sie
2011 auf 29,8% gefallen. Gleichzeitig ist 2011 auch die Zahl der Arbeitslosen zurückgegangen. Einer
Untersuchung der Weltbank zufolge lag die Erwerbslosenquote im 4. Quartal 2011 bei 9% (Vorjahresquartal: 13%).
Außenhandel
Die Importe der Mongolei haben sich 2011 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Besonders
stark legten die Einfuhren von Ausrüstungen für den Bergbausektor und von Treibstoffen zu. In
den ersten fünf Monaten 2012 hat die Importdynamik nachgelassen (+25% zum Vorjahr). Die Exporte der Mongolei legten 2011 um 65,5% auf 4,8 Mrd. $ zu. Damit war der Anstieg bei den Ausfuhren
deutlich niedriger als bei den Einfuhren. Entsprechend hat sich das Defizit in der Handelsbilanz
ausgeweitet. Der Zuwachs bei den Exporten geht zum größten Teil auf die Steigerung der Kohlelieferungen in die VR China zurück.
Wichtigstes Lieferland war 2011 die VR China, die auf einen Importanteil von 30,7% kam und damit
Russland erstmals auf den zweiten Platz verwies (24,6%). Der größte Teil der mongolischen Einfuhren entfällt auf Investitionsgüter und Treibstoffe. Deutschland steht in der Rangfolge der Lieferländer auf Platz sechs (4,1%). Laut Angaben des mongolischen Statistikamts sind die Einfuhren „made
in Germany“ 2011 um 213,6% auf 274 Mio. $ gestiegen.
Außenhandel der Mongolei (in Mio. US$; nominale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr
in %)
2010
2011
Veränderung
2011/2010
Importe
3.200,1
6.598,4
106,2
Exporte
2.908,5
4.817,5
65,6
Handelsbilanzsaldo
-291,6
-1.780,9
510,7
Quelle: Mongolisches Statistikamt
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2012 hat die Exportdynamik deutlich nachgelassen (Januar bis Mai
2012: +8,2%). Dies hängt mit den gesunkenen Preisen für Rohstoffe zusammen. Die mongolischen
Ausfuhren sind wenig diversifiziert. Auf die zwei Kategorien Kohle (47,1%) und Kupfer (20,2%) entfallen mehr als zwei Drittel der Auslandsumsätze. Allerdings exportiert das Land erst seit kurzer
Zeit Kohle in nennenswertem Umfang. Zuvor war Kupfer das wichtigste Exportgut. Zwischen 2007
und 2011 sind die Förderung und Ausfuhren von Kohle von 3,3 Mio. auf 21,0 Mio. t angestiegen. Der
größte Teil davon (92%) wird in die VR China geliefert.
Quelle: Mongolisches Statistikamt
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Zoll Spezial 9/2012
Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; nominale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2010
2011
Veränderung
2011/2010
Gesamt, darunter
3.200,1
6.598,4
106,2
Maschinen, Anlagen, elektrische
681,3
1.783,9
161,9
Geräte, TV-Geräte
Straßen-, Luft- und Wasserfahr607,6
1.512,9
149,0
zeuge, Ersatzteile
Mineralische Produkte
754,9
1.274,4
68,8
Unedle Metalle und Waren
203,1
594,5
192,7
daraus
Nahrungsmittel
239,7
332,8
38,8
Chemie und chemische Produkte
168,2
255,4
51,8
Kunststoffe, Kautschuk und
109,6
229,8
109,8
Waren daraus
Baustoffe
60,0
110,2
83,7
Verschiedene Fertigwaren
57,8
100,8
74,3
Optische Geräte, Medizin42,2
75,5
79,0
technik, Messapparate, Musikinstrumente
Pflanzliche Produkte, Pflanzen89,4
71,1
-20,5
öle
Papier, Pappe
46,2
65,0
40,6
Branchen im Überblick
Das verarbeitende Gewerbe hatte 2011 einen Anteil von 7,1% an der Entstehung des BIP. Nach Angaben einer Studie der UN entfielen 2008 etwa 80% der gesamten Produktion auf drei Branchen: Die
Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie (32%), die Metallverarbeitung (24%) und die Textilindustrie mit dem Schwerpunkt Verarbeitung von Kaschmirwolle (23%). Die Regierung möchte die Wirtschaft stärker diversifizieren. Als aussichtsreiche Nischen mit Exportpotenzial gelten insbesondere
die Viehwirtschaft mit der Vermarktung von Biofleisch und die Verarbeitung von Kaschmirwolle.
Eine wichtige Rolle bei der künftigen Entwicklung des verarbeitenden Gewerbes wird der geplante
Industriepark in Sainshand spielen.
Maschinen- und Anlagenbau
Vor allem die Investitionen im Bergbau haben 2011 die Importe von Maschinen und Anlagen um
161,9% auf fast 1,8 Mrd. $ in die Höhe schnellen lassen. Auch deutsche Unternehmen haben hiervon
profitiert. Sie steigerten ihre Lieferungen um 77,4% auf 58,1 Mio. Euro. Der Großteil der Bergbau-
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Aktuelles aus aller Welt
technik kommt aber aus der VR China. Auf westliche Anbieter entfallen nur 15 bis 20% des Marktes.
Inzwischen hat sich die Nachfrage abgekühlt. In den ersten fünf Monaten stiegen die Branchenimporte nur noch um 16%. Hierbei machte sich der hohe Basiseffekt bemerkbar. Da die Investitionen
in den kommenden Jahren weiter wachsen sollen, ist aber mit weiterhin steigenden Umsätzen zu
rechnen.
Kfz-Industrie
Transportmittel sind die zweitgrößte Warenposition in der mongolischen Importstatistik. Im Jahr
2011 kletterten die Einfuhren um 149% auf 1,5 Mrd. $. Der mit 580 Mio. $ größte Teil davon entfiel auf
die Lkw-Sparte. Fast die Hälfte davon kam aus der VR China, gefolgt von den USA und Korea (Rep.).
Die Pkw-Importe erreichten 2011 einen Wert von rund 440 Mio. $. Wichtigstes Lieferland war Japan
(316 Mio. $). Deutschland rangierte nach Korea (Rep., 55 Mio. $) auf Platz drei (34 Mio. $). Im Zeitraum Januar bis Mai 2012 hat die Dynamik bei den Fahrzeugimporten spürbar nachgelassen (+6,0%
zum Vorjahr). Ursache war eine Flaute im Lkw-Sektor, während die Pkw-Sparte weiter boomte. Laut
Angaben der ADB ist die Zahl der Autos in der Hauptstadt Ulan Bator zuletzt um 35.000 pro Jahr gestiegen. Das Straßennetz hat aber nicht mit dieser Entwicklung mitgehalten.
Chemie
Im Jahr 2011 hat die Mongolei Chemikalien im Wert von 255 Mio. $ eingeführt (+51,8%). Hinzu kamen Kunststoffe für 230 Mio. $ (+109,8%). In den ersten fünf Monaten 2012 legten die Einfuhren in
beiden Produktgruppen um jeweils rund ein Viertel zu. Deutsche Unternehmen lieferten 2011
Branchenprodukte im Wert von 16,4 Mio. Euro (+134,5%). Bislang ist die Mongolei vollkommen auf
Treibstoffimporte vor allem aus Russland angewiesen. Das soll sich jedoch bald ändern. Im Oktober
2011 haben laut Pressemeldungen die Bauarbeiten an der ersten Raffinerie im Land begonnen. Bis
2015 soll die 600 Mio. $ teure Anlage fertig sein und 1,7 Mio. t Ölprodukte pro Jahr erzeugen. Finanziert wird das Vorhaben unter anderem von der Japan Bank for International Cooperation. Außerdem gibt es Pläne zum Bau einer Anlage zur Kohleverflüssigung mit ThyssenKrupp Uhde als deutschem Partner. Auf mongolischem Gebiet werden größere noch unerforschte Ölvorkommen vermutet.
Bauwirtschaft
Laut Angaben der Weltbank hat sich die Bauwirtschaft zuletzt abgekühlt, nachdem im Sektor im
Sommer 2011 deutliche Zeichen einer Überhitzung festzustellen waren. Gründe für den Abschwung sind Kapazitätsengpässe in Bezug auf Fachkräfte, Baumaterialien, Maschinen und Transportmittel. Hinzu kommen stark gestiegene Löhne und die höheren Kapitalkosten wegen der Anhebung der Zinsen durch die Nationalbank. Verschärft wurde die Knappheit an Baustoffen durch
die Schließung von Kies- und Kalksteingruben in Zusammenhang mit schärferen Umweltvorschriften. Diese Faktoren setzen auch den ehrgeizigen Plänen der Regierung zum Ausbau der Infrastruktur Grenzen. Generell ist aber mit Zuwächsen in der Bauwirtschaft zu rechnen. Im Februar
2012 hat das dänische Unternehmen FLSmidth von der Mongolyn Alt (MAK) Group einen Auftrag
zum Bau eines 86 Mio. Euro teuren Zementwerks in Olon Ovoot gut 300 km südöstlich von Ulan
Bator erhalten. Die geplante Kapazität soll 3.000 t pro Tag betragen.
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Zoll Spezial 9/2012
Elektrotechnik/Elektronik
Der Wirtschaftsboom und die zahlreichen Investitionen im Bergbau sorgen für einen stark steigenden Energiebedarf in der Mongolei. Die installierte Leistung der Kraftwerke liegt aktuell bei
rund 900 MW, genutzt werden aber nur knapp 800 MW. Viele Anlagen stammen noch aus der
sozialistischen Zeit. Der größte Teil des Stroms kommt aus Kohlekraftwerken. Außerdem importiert die Mongolei Strom aus Russland. Bis 2015 könnte der Bedarf auf 1.600 MW ansteigen. Das
dünnbesiedelte Land verfügt über ein großes Potenzial für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. Der Bau des ersten Windparks hat begonnen. Es gibt im Schnitt 257 wolkenlose Tage pro
Jahr. Die Mongolei mit ihren großen, noch ungenutzten Vorkommen an seltenen Erden ist bestrebt, ausländische Partner für die Weiterverarbeitung vor Ort und den Aufbau einer eigenen
Elektronikindustrie zu gewinnen.
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Der Mobilfunk bildet das umsatzstärkste Segment im mongolischen IKT-Markt. Er hatte 2011 einen
Anteil von fast drei Viertel an den gesamten Branchenumsätzen, die bei rund 350 Mio. $ lagen. Die
Ausstattung der Bevölkerung mit Handys ist von 30% im Jahr 2006 auf 100% im Jahr 2011 gestiegen.
Die vier Mobilfunkanbieter Mobicom (Marktanteil 2010: 46%), Skytel (22%), Unitel (18%) und G-Mobile (14%) stehen in hartem Wettbewerb. Die Zahl der Festnetzanschlüsse lag 2010 bei 6,1 pro 100 Einwohner (1996: 3,5). Die Zahl der Internetnutzer ist mit knapp 200.000 noch niedrig, steigt aber
schnell. Das gilt auch für die Zahl der Computer (2010: 85 PC je 1.000 Einwohner).
Umwelttechnik
Der Nachholbedarf in der Wasser- und Abfallwirtschaft ist groß. Ulan Bator zählt zu den Städten
mit der größten Luftverschmutzung weltweit. Fast die Hälfte der Bevölkerung lebt in der Hauptstadt. Viele „hausen“ in Jurten (mongolische Filzzelte) am Rande der Stadt und heizen mit Holz und
Kohle. Die Plattenbauten sind nur mangelhaft isoliert. Das Thema Umweltschutz gewinnt an Bedeutung. Häufig arbeiten die Bergwerke mit Methoden, die nicht umweltverträglich sind. Die neuen Großprojekte sorgen für zusätzliche Bedenken. Internationale Geber wie die ADB, die Weltbank, die US-amerikanische U.S. Millennium Challenge Corporation und die GIZ fördern Umweltprojekte.
Medizintechnik
Die ADB unterstützt Reformvorhaben im mongolischen Gesundheitssektor. Ziele sind mehr Effizienz, eine vermehrte Ausrichtung auf präventive Maßnahmen, weniger stationäre Behandlungen und eine stärkere vertikale Ausrichtung des Systems. Dazu werden die kleinen Landkreiskrankenhäuser in ambulante Einrichtungen umgewandelt. Die Rolle der Distriktkliniken wird gestärkt.
Sie sollen künftig ein breiteres Leistungsspektrum abdecken. Auch für die Entwicklung des Gesundheitssektors in Ulan Bator stellt die ADB Mittel bereit. Die Gesamtkosten für die Umsetzung
der Reformen in der Hauptstadt schätzt die Bank auf 450 Mio. $. Medizintechnik wird in der mongolischen Statistik zusammen mit optischen Geräten, Messtechnik und Musikinstrumenten ausgewiesen. Die entsprechenden Importe beliefen sich 2011 auf 76 Mio. Euro (+79% zu 2010). Die Branchenimporte „made in Germany“ machten gut 9 Mio. Euro (+27%) aus.
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Aktuelles aus aller Welt
Landwirtschaft
Die Agrarwirtschaft trug 2011 zu etwa 13% zur BIP-Entstehung bei. Noch wichtiger ist die Rolle des
Sektors als Arbeitgeber. Rund 35 bis 40% der Mongolen leben von der Landwirtschaft. Die Viehwirtschaft steht für 80% des wertmäßigen Outputs, der Rest entfällt auf die Pflanzenproduktion. Die
Mongolei ist nach der VR China der zweitgrößte Produzent von Kaschmirwolle (2009: 28% der
Weltproduktion). 2011 hat die Pflanzenproduktion die beste Ernte in nachsozialistischer Zeit erzielt.
Bergbau
Der Bergbau befindet sich trotz des Investitionsbooms immer noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Vielfach muss erst noch die nötige Infrastruktur für die Ausbeutung, die Erstverarbeitung
und den Abtransport geschaffen werden. Nach Einschätzung der mongolischen Trade and Development Bank werden 2011 bis 2015 rund 20 Mrd. $ in den Bergbau investiert werden. Im Jahr 2011 trug
der Sektor 20% zur BIP-Entstehung bei. Außerdem produzierte er 90% der landesweiten Exporte. Die
größten Vorhaben sind die Entwicklung von Ojuu Tolgoi, der größten noch unerschlossenen Kupfer- und Goldmine der Welt, und der Kohlelagerstätte Tawan Tolgoi. Beide liegen in der Wüste Gobi
im Süden des Landes. Ojuu Tolgoi soll im 1. Halbjahr 2013 die kommerzielle Förderung aufnehmen.
Bislang sind Investitionen in Höhe von 4,6 Mrd. $ in die Erschließung der Lagerstätte geflossen.
Tourismus
Die Mongolei mit ihrer unberührten Landschaften bietet ein großes Potenzial für den Fremdenverkehr. Hinderlich für die Entwicklung des Sektors sind die kurze Saison und wenig direkte Flugverbindungen, wobei der neue Hauptstadtflughafen Abhilfe schaffen soll. Dennoch spielt der Tourismus bereits eine wichtige Rolle für die Volkswirtschaft, besonders auf dem Land. Laut Einschätzung des World Travel and Tourism Council (WTTC) trug er Sektor 2011 zu rund 3,9% zur BIP-Entstehung bei. Bis 2021 prognostiziert der WTTC ein jährliches Wachstum um 5,8%. Für die Entwicklung
des Tourismus im Sum (Landkreis) Charchorin, das im Tal des Flusses Orchon (UNESCO-Welterbe)
liegt, sucht die Regierung Partner für ein 500 Mio. $ teures Projekt. Laut Presseangaben erwägen
mehrere internationale Hotelketten die Eröffnung von Hotels in Ulan Bator, wo es bislang ein Defizit im Mittel- und Oberklassesegment gibt.
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Zoll Spezial 9/2012
Russlands Bauwirtschaft wird WTO-konform
Bürokratieabbau, Einführung europäischer Baunormen und Fachkräfteweiterbildung werden
voran getrieben
Moskau (gtai) - In Russland bereiten sich die Bauwirtschaft sowie die Hersteller von Baumaterialien
und -stoffen auf den bevorstehenden WTO-Beitritt ihres Landes vor. Efim Basin, Präsident der Nationalen Vereinigung der Bauunternehmen, kann dem Beitritt mehr Positives als Negatives abgewinnen. Probleme sieht er bei den administrativen Hürden, der Verfügbarkeit von Fachkräften
und der Einführung europäischer Baunormen.
Auf dem internationalen Markt entstehen mit dem Beitritt zur WTO am 23.8.2012 grundlegend
neue Bedingungen für russische Bauunternehmen. Im Umkehrschuss aber auch für ausländische
Anbieter in Russland. Ausländische Bauunternehmen unterliegen in Russland keinerlei Beschränkung, wenn in deren Herkunftsland russische Bauunternehmen eine Gleichbehandlung erfahren.
Speziell zu den Auswirkungen des WTO-Beitritts auf die Baubranche gab sich Efim Basin, Präsident
der Nationalen Vereinigung der Bauunternehmen (NOSTROI), auf einer Pressekonferenz gegenüber der GTAI verhalten optimistisch: „Der Wettbewerb wird sich zweifellos verschärfen und nicht
jedes russisches Bauunternehmen kann wirtschaftlich überleben. Auf der anderen Seite beschleunigt sich die Einführung modernster Methoden und Baumaterialien, wodurch die Produktivität
russischer Firmen anzieht.“
Einzige Voraussetzung für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit für ausländische Bauunternehmen oder Planungsbüros ist deren Mitgliedschaft in einer der Selbstregulierungsorganisationen
(SRO). Erstellt ein ausländisches Unternehmen eine Projektplanung, müssen die entsprechenden
Unterlagen auf Übereinstimmung mit den nationalen russischen Normen und Standards untersucht und bestätigt werden.
Selbst das Gesetz Nr. 94-FZ vom 21.7.2005, das öffentliche Beschaffungsmaßnahmen reguliert,
schränkt die Teilnahme ausländischer Unternehmen an staatlich gelenkten Ausschreibungen
nach Meinung des NOSTROI-Präsidenten nicht ein. „Da die WTO in diesen Fragen eine Reziprozität
vorsieht, verbessern sich künftig die Gewinnchancen für russische Bieter bei der Teilnahme an öffentlichen Tendern im Ausland.“
Zur derzeitigen Konjunkturlage machte Basin folgende Ausführungen: „Zwar haben wir die Finanzmarktkrise des Jahres 2008 noch nicht völlig überwunden, die in der Bauwirtschaft zu einem
dramatischen Einbruch führte. Doch befinden wir uns auf einem stabilen Wachstumspfad. Um 6%
legte die Bauwirtschaft im vergangenen Jahr zu und um 5% im 1. Halbjahr 2012. Hinzu kommen die
immens wichtigen privaten Investitionen in die Bauwirtschaft, da der Staat finanziell nicht in der
Lage ist, alle notwendigen Maßnahmen, darunter im Wohnungsbau, voranzutreiben.“
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Aktuelles aus aller Welt
„Hierfür werden PPP-Vorhaben in die Wege geleitet, für die bereits Beispiele vorliegen“, so Basin
weiter. „Bis zu 90% der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum kann gegenwärtig aber nicht bedient werden. Auch sind durch die Krise viele Hypothekenkredite geplatzt. Im Moment beträgt das
Portfolio an Hypothekendarlehen 10 Mrd. Rubel (circa 250 Mio. Euro), was wiederum Anlass zu
Optimismus gibt.“
Für die russischen und in Russland produzierenden ausländischen Hersteller von Baumaterialien
und -stoffen wird sich durch den WTO-Beitritt keine Änderung der Konkurrenzsituation ergeben.
Dies hängt damit zusammen, wie Basin ausführte, dass die Einfuhrabgaben schon vor der Mitgliedschaft in der WTO in diesen Warennomenklaturen unterhalb des regelkonformen Höchstsatzes lagen. Somit ist mit keinem Importanstieg aus abgabenrechtlichen Gründen zu rechnen.
Gefahren bestehen aber durch fehlende Qualitätsvorschriften und Sicherheitsanforderungen an
entsprechende Produkte. Dadurch können qualitativ minderwertige oder feuergefährliche Produkte eingeführt werden. Zwar ist ein Gesetzesentwurf mit dem Arbeitstitel „Technische Vorschriften zur Sicherheit von Baumaterialien und -erzeugnissen“ 2009 in der Duma in die erste Lesung gegangen. Doch wurde das Projekt nicht weiter verfolgt, da grundlegende Vorschriften im Rahmen
der Zollunion mit Belarus und Kasachstan sowie im Rahmen der sich formierenden Eurasischen
Wirtschaftszone (EwrAzES) harmonisiert werden.
NOSTROI hat daher zusammen mit dem Ministerium für regionale Entwicklung einen Katalog an
technischen Sicherheitsvorschriften vorbereitet, der speziell auf die Zollunion zugeschnitten ist.
Hier lautet der Arbeitstitel: „Über die Sicherheit von Gebäuden und Einrichtungen, von Baumaterialien und Erzeugnissen“. Die Regierungskommission für Wirtschaftsentwicklung und Integration hat das Dokument bereits bestätigt, jetzt liegt es der Eurasischen Wirtschaftskommission zur
Begutachtung vor.
Des weiteren setzt NOSTROI als eine SRO mit über 100 Mitgliedsfirmen aus der Baubranche die Arbeit an der Übersetzung der Eurocodes 1 bis 9 in die russische Sprache fort und bereitet nationale
Zusätze dazu vor. Zu den nationalen Zusätzen meinte Basin erläuternd: „Die klimatische und topographische Vielfalt Russlands muss in die neuen Regeln einfließen. Zu unterschiedlich sind die
Voraussetzungen in den 83 Regionen unseres Landes und damit zum Rest Europas.“
Im Ergebnis werden die bislang geltenden russischen Baunormen der Reihe SNIP, die der Erbmasse
der untergegangenen Sowjetunion entstammen und jeden einzelnen Arbeitsschritt genau und
detailliert vorschreiben, an die europäischen Regeln angepasst. „Die europäischen Regeln lassen
einen wesentlich größeren Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, woran wir uns erst gewöhnen müssen. Aber bereits heute ist jeder sechste Standard bei uns mit dem europäischen Äquivalent identisch“.
Auf dem Gebiet der Fachkräfteausbildung arbeitet NOSTROI an der Wiedereinführung einer obligatorischen Weiterbildung für Ingenieure, die mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion abgeschafft wurde. Gleichfalls wurde ein Prüfsystem mit der Bezeichnung ESA erarbeitet, über das der
Ausbildungsstand von Fachkräften periodisch attestiert werden kann.
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Zoll Spezial 9/2012
Da die Prüfungen über eine Internetapplikation laufen, erfolgen sie frei von subjektiven Einflüssen
und sind landesweit vergleichbar. „Bislang haben 50.000 Fachkräfte diese Attestierung durchlaufen, 500.000 weitere werden im Laufe der kommenden fünf Jahre folgen, einschließlich der in
Russland tätigen ausländischen Baufachleute“, so Basin.
„Was die bürokratischen Hürden für Bauvorhaben angeht, hat sich herausgestellt, dass die Hälfte
davon überhaupt nicht aus dem föderalen Städtebaugesetz hervorgeht, sondern auf lokalen Sondervorschriften beruht. Würden alle lokalen Vorschriften mit dem föderalen Regelwerk in Einklang
gebracht, hätten wir schon einmal einen wichtigen Schritt zur Investitionserleichterung getan“.
Genau aus diesem Grund hat die Regierung einen Erlass herausgegeben, wonach bis Ende Dezember 2012 eine landeseinheitliche Aufstellung aller bis dahin zusammen gestrichenen administrativen Prozeduren zur Erlangung einer Baugenehmigung und zur Gebäudeabnahme zu erstellen sei,
die transparent im Internet eingesehen werden kann. NOSTROI hat eine entsprechende Vorarbeit
bereits geleistet und mit der Russischen Industrie- und Handelskammer sowie mit dem Russischen
Verband der Unternehmer und Industriellen abgestimmt. Nun obliegt es der Regierung, der harmonisierten Aufstellung zuzustimmen. (U.U.)
Deutsche Firmen in Taiwan profitieren von Handelsliberalisierung
Zölle zwischen VR China und der Insel werden abgebaut / Auch ausländische Firmen sind Nutznießer
Taipei (gtai) - Deutlich verbesserte Beziehungen zwischen Taiwan und dem chinesischen Festland
bringen seit 2008 auch für auf der Insel beheimatete deutsche Unternehmen Vorteile. Dabei sehen
sie das bilaterale Wirtschaftsabkommen ECFA und weitere angekündigte Liberalisierungsschritte
als wichtige Entwicklungen, um ihre Geschäftspotenziale ausbauen zu können. Einer gemeinsam
Umfrage des Deutschen Wirtschaftsbüro Taipei und Germany Trade and Invest 2012 brachte dazu
aufschlussreiche Erkenntnisse hervor.
Einer Umfrage unter deutschen Unternehmen in Taiwan zufolge profitieren einige Firmen bereits
jetzt von den verbesserten Beziehungen zwischen der Insel und der VR China. Auch erwarteten sie
Vorteile im Zuge weiterer Liberalisierungen, so Ergebnisse einer Umfrage von 2012, die das Deutsche Wirtschaftsbüro Taipei (DWT) und Germany Trade and Invest (GTAI) gemeinsam durchgeführt haben.
Hintergrund ist, dass Taiwan mit Standortvorteilen wirbt, die sich aus dem Abschluss des bilateralen Wirtschaftsabkommens ECFA (Economic Framework Agreement) zwischen der Insel und dem
chinesischen Festland ergeben. Demnach erleichtert ECFA den Austausch von Waren und fördert
Investitionen, was nicht nur der Wirtschaft und den Firmen der beiden Vertragspartner sondern
auch den dort ansässigen ausländischen Unternehmen Vorteile bieten kann.
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Aktuelles aus aller Welt
Im Juni 2010 unterzeichnet trat das Abkommen zum 1.1.11 in Kraft. Darin ist festgelegt, die existierenden Handelsbeschränkungen schrittweise abzubauen. Zwischen 2011 und 2013 werden Zölle
auf 539 Waren „made in Taiwan“ ganz abgeschafft. Umgekehrt profitieren 267 Waren vom chinesischen Festland von einer Zollbefreiung. Zudem werden in begrenztem Rahmen gegenseitige Investitionen im Dienstleistungsbereich erlaubt. Über weitere Liberalisierungsschritte wird verhandelt.
In der DWT/GTAI-Umfrage bestätigten etwa 35% der antwortenden Unternehmen, dass sie bereits
von den ersten Runden von Zollsenkungen profitiert haben. Zudem erwarten 51% vom weiteren
Zollabbau vorteilhafte Geschäftsmöglichkeiten. Für die zukünftigen Verhandlungen wünschen
sich fast die Hälfte der Unternehmen weitere Zollherabsetzungen, 41% sehen Erleichterungen im
Dienstleistungshandel als erstrebenswert an. Rund 37% hoffen, dass die Einreisemodalitäten (nach
Taiwan) für ihre Mitarbeiter in der VR China einfacher werden.
Aufgrund der verbesserten Wirtschaftsbeziehungen erwarten 24% der deutschen Unternehmen in
Taiwan, dass ihre Mutterhäuser ihre bestehenden Greater China-Strategie ändern werden. Sie
könnten in Zukunft verstärkt von der Insel aus den festlandchinesischen Markt bearbeiten. Dieser
Aspekt spielt bislang kaum eine Rolle.
Für fast ein Viertel der deutschen Unternehmen in Taiwan gehört die Insel zu ihren drei wichtigsten Auslandsmärkten weltweit. Mit überwiegender Mehrheit hat das lokale Absatzpotenzial die
Hauptrolle beim Engagement in Taiwan gespielt. Laut der Umfrage stand für zwei Drittel die Nähe
zum Hauptkunden im Vordergrund ihrer Standortentscheidung.
Rund 15% der befragten Unternehmen haben ihr regionales Hauptquartier bereits in Taiwan. Weitere 6% spielen mit dem Gedanken, zukünftig hier ihr Headquarter zu errichten. Nach einer neuesten Initiative des Ministry of Economic Affairs vom August 2012 will Taiwan bis 2015 etwa 300 ausländische Unternehmen anlocken.
Ebenfalls im August wurden weitere Vereinbarungen zwischen Taiwan und der VR China abgeschlossen, die ein Investitionsschutzabkommen und Zollkooperationen umfassen. Als nächstes
stehen auf der Verhandlungsagenda Erleichterungen im Dienstleistungshandel. Seit 2008 wurden
bereits 18 entsprechende Vereinbarungen getroffen. (M.J.)
USA - Gesetzesentwurf sieht grundlegende Änderung der USChemikalienregulierung vor
Größter Chemiebranchenverband bemängelt Vorschlag / TSCA-Modernisierung bleibt auf der
Tagesordnung
San Francisco (gtai) - Das Committee on Environment & Public Works des US-Senats hat Ende Juli
2012 einen Gesetzesentwurf der Demokraten verabschiedet, der die Regulierung von Chemikalien
grundlegend ändern würde. Im Gegensatz zur heutigen Praxis auf Grundlage des TSCA müssten
dann die Hersteller nachweisen, dass ihre Chemikalien sicher sind. Zwar fanden zuletzt parteiübergreifende Verhandlungen zur TSCA-Modernisierung statt, angesichts der kurzfristigen Abstimmung haben die republikanischen Komiteemitglieder jedoch gegen den Vorschlag gestimmt.
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Zoll Spezial 9/2012
Das „U.S. Senate Committee on Environment & Public Works (EPW)“ hat am 25. Juli 2012 den erweiterten „Safe Chemicals Act of 2011“ (S.847) genehmigt (http://epw.senate.gov/public/index.cfm?FuseAction=Majority.PressReleases&ContentRecord_id=bf8bf313-802a-23ad-40ca-09a3022ef8df&
Region_id=&Issue_id=). Der Gesetzesentwurf wurde im April 2011 vom demokratischen Senator
Lautenberg vorgestellt; kurz vor der aktuellen Komitee-Abstimmung ist er dann noch erweitert
worden (http://cen.acs.org/content/dam/cen/static/pdfs/Article_Assets/90/Final-Amend-S847.pdf).
Der Entwurf würde die Art und Weise wie die Environmental Protection Agency (EPA;
www.epa.gov) Chemikalien reguliert grundsätzlich verändern. Bisher geschieht dies auf Grundlage des 1976 verabschiedeten und seither weitgehend unverändert gebliebenen „Toxic Substances
Control Act of 1976 (TSCA; http://epw.senate.gov/tsca.pdf)“. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass Chemikalien sicher sind. Nur wenn es Anhaltspunkte gibt, die gegen diese Annahme sprechen, kann die EPA tätig werden. Sie muss dann nachweisen, dass eine Chemikalie ein unverhältnismäßiges Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, erst nach diesem Nachweis kann die Chemikalie der entsprechenden Regulierung unterworfen werden. Lautenberg zufolge konnte die EPA vor diesem Hintergrund bisher nur etwa 200 von über 80.000 in den USA registrierten Chemikalien überprüfen und nur fünf als gefährliche Substanzen regulieren lassen.
Der neue Entwurf dreht die Beweislast um; er sieht vor, dass grundsätzlich die Sicherheit festgestellt werden muss. Die Befugnisse der EPA bei der Regulierung von Chemikalien würden dazu erweitert; die Hersteller müssten dann Daten bereitstellen, welche die Sicherheit sowohl von derzeit
produzierten als auch künftig zum Markteintritt anstehenden Chemikalien bestätigen. Als Erleichterung sieht der „Safe Chemicals Act“ unter anderem vor, dass risikobasierte Prioritätskategorien
erstellt werden, damit die EPA sich auf die Chemikalien, die das höchste Risiko aufweisen, konzentrieren kann. Ferner muss ein System geschaffen werden, das den Umgang mit Ansprüchen auf die
Vertraulichkeit von vorzulegenden Informationen regelt; bei Geschäftsgeheimnissen und Produktionsdaten kann darauf Anspruch erhoben werden, die Identität neuer Chemikalien kann für eine
gewissen Zeitraum geschützt werden.
Grundsätzlich unterstützen die republikanischen EPW-Komiteemitglieder eine auch aus ihrer
Sicht notwendige Reform des TSCA. Vor allem auf Grund der kurzfristigen Änderung wie auch der
plötzlichen Abstimmung (Markup) votierten die Republikaner jedoch gegen den „Safe Chemicals
Act“. Ob der erweiterte Entwurf also 2012 im Senat zur Abstimmung kommen beziehungsweise als
Grundlage für die Fortsetzung der im Juni begonnenen Verhandlungen dienen wird, bleibt also
fraglich.
Der große Branchenverband American Chemistry Council (ACC; www.americanchemistry.com/
Policy/Chemical-Safety/TSCA) unterstützt zwar ebenfalls die TSCA-Modernisierung, bezeichnete
jedoch den aktuellen „Safe Chemicals Act“ als nach wie vor grundlegend fehlerhaft. So würde er einen nicht zu handhabenden Sicherheitsstandard begründen und eine enorme Menge zusätzlicher
staatlicher Ressourcen zu seiner Umsetzung erfordern. Des Weiteren würde er den Zeitaufwand,
den die EPA für die Überprüfung neuer Chemikalien braucht, drastisch erhöhen sowie durch die
Verwässerung der lang geübten Praxis beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen Innovationen in
neue Produkte und Technologien behindern. Vor diesem Hintergrund setzt der ACC auf einen neuen Vorschlag im Rahmen fortgesetzter parteiübergreifender Verhandlungen. Andere Branchenverbände urteilten freundlicher: So sieht beispielsweise die Society of Chemical Manufactures and
Affiliates (SOCMA; www.socma.com) den erweiterten Entwurf als Fortschritt im Vergleich zum
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Aktuelles aus aller Welt
vorherigen an, zeigt sich jedoch besorgt über die Abstimmung während noch laufender Verhandlungen. Eindeutig begrüßt hingegen wurden Entwurf wie Abstimmung von diversen Verbraucherund Umweltschutzorganisationen (www.saferchemicals.org/safe-chemicals-act/index.html).
(O.H.)
Die USA modernisiert Pre-IDE-Programm der FDA für Vorabinformation beim Medizintechnikzulassungsverfahren
Entwurf ist für Hersteller und Entwickler interessant / Branchenvertreter sehen darin Verbesserung
San Francisco (gtai) - Die FDA hat mit einem Mitte Juli 2012 veröffentlichten Entwurf dargestellt, wie
sie ihr 1995 eingeführtes „pre-IDE“-Programm modernisieren will. Der Entwurf richtet sich vor allem an Hersteller, die beabsichtigen, Medizintechnik in den US-Markt einzuführen und die deshalb
frühzeitig und auf freiwilliger Basis mit der FDA in Kontakt treten wollen. Von Branchenkennern ist
der Entwurf als Verbesserung aufgenommen worden; sie gehen von mehr Verbindlichkeit der Vorabinformationen wie auch von einer Verkürzung des Zeitaufwands bei den Antragsprozessen aus.
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA; www.fda.gov) hat am 13. Juli 2012 ihren Entwurf (Draft
Guidance) „Medical Devices: The Pre-Submission Program and Meetings with FDA Staff“ zur Modernisierung ihres „pre-Investigational Device Exemption (pre-IDE) Program“ für Medizintechnik
veröffentlicht (www.fda.gov/downloads/MedicalDevices/DeviceRegulationandGuidance/GuidanceDocuments/UCM311176.pdf).
Der Entwurf richtet sich an Hersteller, die beabsichtigen, ein medizintechnisches Erzeugnis in den
US-Markt einzuführen - die also potentielle Antragsteller sind - und die deshalb frühzeitig und auf
freiwilliger Basis - also vor Beginn der klinischen Studie beziehungsweise des eigentlichen Antragsprozesses - mit der FDA in Kontakt treten wollen. Des Weiteren soll den Entwicklern von Medizintechnik ermöglicht werden, sich schon in einem frühen Stadium mit den Regulierungsanforderungen vertraut zu machen. Branchenvertreter können innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen
Kommentare zum FDA-Entwurf abgeben.
Die FDA definiert im aktuellen Entwurf „Pre-Submission (Pre-Sub)“ als formale schriftliche Anfrage
eines Antragstellers nach einer FDA-Rückmeldung in Form einer schriftlichen Antwort oder, wenn
vom Antragsteller gewünscht, in Form eines Arbeitstreffens oder einer Telekonferenz einschließlich Protokollierung.
Generell ist es das Ziel von „Pre-Sub“, einmalig einen Ratschlag zu einer spezifischen Thematik zu
erteilen; die FDA verweist darauf, dass Pre-Sub kein sich wiederholender Prozess ist, bei dem dieselben oder ähnliche Informationen mehrmals betrachtet werden. Schließlich stellt das Programm
auch kein alternatives Zulassungsverfahren dar; insofern garantiert die Tatsache, dass die FDA Protokolle oder Pläne von klinischen Studien in einem „Pre-Sub“ bereits geprüft hat, nicht die Genehmigung eines künftig gestellten Antrags.
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„Pre-Sub“ basiert auf dem „pre-IDE“-Programm, das 1995 mit dem Ziel eingeführt wurde, Antragstellern vorab Informationen zu einem künftig anstehenden Antrag auf „Investigational Device
Exemption“ zu geben. Im Lauf der Zeit hat sich letzteres weiterentwickelt, das heißt die FDA hat
dann auch Vorabinformationen zu anderen Antragskategorien gegeben, also zu Premarket Approvals (PMA), Humanitarian Device Exemptions (HDE), Premarket Notifications (510(k)) und de
novo classifications; ferner hat die FDA darüber informiert, ob eine klinische Studie die Einreichung eines IDE-Antrags erfordert.
Der aktuelle Entwurf trägt dieser Ausweitung des „pre-IDE“-Programms Rechnung und strebt zum
einen dessen erforderliche Modernisierung an; zum anderen beinhaltet er Modifikationen, welche
die Änderungen in den Premarket-Programmkategorien, die sich durch den Food and Drug Administration Amendments Act of 2007 (FDAAA) ergeben haben, widerspiegeln. Schließlich sind nun
auch Erzeugnisse mit in das Programm aufgenommen worden, die vom Center for Biologics Evaluation and Research (CBER) reguliert werden.
Vor diesem Hintergrund ist der Name des Programms von „pre-IDE“ zu „Pre-Submission Program“
geändert worden. Gleichgeblieben ist dagegen sein Hauptzweck, also Antragstellern die Gelegenheit zu geben, vor dem Einreichen einer IDE oder einer Marketing Application wie der PMA oder
der 510(k) Zulassung eine Rückmeldung von der FDA zu erhalten. Des Weiteren kann die FDA im
Rahmen von „Pre-Sub“ auch diejenigen Antragsteller beraten, die Protokolle für klinische Studien
entwickeln, für die ein IDE nicht erforderlich ist, (zum Beispiel Studien für Nonsignificant Risk
(NSR) Devices), oder die klinische Studien außerhalb der USA durchführen wollen, um mit diesen
eine künftige Marketing Application zu unterstützen.
Der Entwurf präzisiert, wann ein „Pre-Sub“ aus Sicht der FDA besonders hilfreich ist: so beispielsweise vor der Durchführung klinischer, nicht klinischer oder analytischer Studien beziehungsweise vor Abgabe eines IDE oder einer Marketing Application wenn das betreffende medizintechnische Produkt eine neuartige Technologie benutzt; die vorgeschlagene Indikation das Produkt zum
ersten seiner Art macht; das Produkt gleichzeitig eine große Anzahl von Analyten prüfen kann
oder das Produkt ein In-vitro-Diagnostikum (IVD) ist, das unter anderem neue Technologie beinhaltet.
Im Anhang finden sich des Weiteren Empfehlungen dafür welche Informationen „Pre-Subs“ in den
einzelnen Programmkategorien beinhalten sollten. Nicht zuletzt gibt der Entwurf die geschätzte
Zeitdauer für die Vereinbarung beziehungsweise Durchführung von Arbeitstreffen mit FDA-Personal an.
Von Branchenkennern ist der Entwurf als Verbesserung aufgenommen worden. Ein Hauptkritikpunkt am bisherigen „pre-IDE“ war, dass die FDA in einem Vorabtreffen zwar Informationen und
Anweisungen lieferte, dann aber später öfters ihren Standpunkt änderte. Der Antragsteller stand
dann vor der Entscheidung, ob er die Bedenken ausräumen können würde oder ob es sicherer
wäre, den Vorgang abzubrechen.
Im aktuellen Entwurf wird zwar auch darauf verwiesen, dass die Vorabinformationen nicht bindend für die FDA wie auch den Antragsteller sind; dennoch verpflichtet sich die Behörde darin, nur
dann von ihren Ratschlägen abzuweichen, wenn die Umstände sich so maßgeblich geändert haben, dass die Informationen nicht länger anwendbar sind; beispielsweise wenn ein Hersteller
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Aktuelles aus aller Welt
nachträglich den beabsichtigten Gebrauch seines medizintechnischen Erzeugnisses ändert. Des
Weiteren will die FDA ihre Ratschläge nur dann modifizieren, wenn sie feststellt, dass diese für die
Bestimmung der Sicherheit oder Effektivität wichtige Aspekte, die seit Einleitung des „pre-Sub“
neu aufgekommen sind, nicht ausreichend behandeln.
Schließlich setzen Branchenvertreter darauf, dass das neue Programm dazu beitragen wird, die zuletzt als zu lange bemängelten Zeitdauern der Antragsprozesse zu reduzieren. (O.H.)
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Ländernachrichten / Internationale Zusammenschlüsse
Ländernachrichten / Internationale Zusammenschlüsse
EU/Afghanistan - Restriktive Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 705/2012 des Rates vom 1. August 2012 zur Durchführung des
Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; ABl. L
206 vom 2.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Streichung von 2 Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 (Liste der Personen,
Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen), entsprechend dem Beschluss vom 19.7.2012 des gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses.
Die Änderung ist am 2.8.2012 in Kraft getreten.
Durchführungsbeschluss 2012/454/GASP des Rates vom 1. August 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; ABl. L 206 vom 2.8.2012, S. 11.
I Anmerkung:
Streichung von 2 Personen von der Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, entsprechend dem Beschluss vom 19.7.2012 des
gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschusses.
Der EU-Durchführungsbeschluss ist am 2.8.2012 in Kraft getreten.
EU/Iran - Restriktive Maßnahmen
Verordnung (EU) Nr. 708/2012 des Rates vom 2. August 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 1.
I Anmerkung:
Präzisierung der Kriterien, nach denen Personen, Organisationen und Einrichtungen dem Verzeichnis in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 zugewiesen werden (Änderung Art. 23).
Die Verordnung sieht vor, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum
oder Besitz, der u.a. in Anhang IX gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind
oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden.
Die Änderung ist am 3.8.2012 in Kraft getreten.
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Ländernachrichten / Internationale Zusammenschlüsse
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 709/2012 des Rates vom 2. August 2012 zur Durchführung der
Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran: ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 2.
I Anmerkung:
Umsetzung des Ratsbeschlusses 2012/457/GASP vom 2.8.2012 in Unionsrecht. Aktualisierung der
Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden
(Streichung von Personen, Änderung von Einträgen).
Die Verordnung ist am 3.8.2012 in Kraft getreten.
Beschluss 2012/457/GASP des Rates vom 2. August 2012 zur Änderung des Beschlusses
2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 18.
I Anmerkung:
Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen
verhängt wurden (Streichung von Personen, Änderung von Einträgen).
Der Beschluss ist am 3.8.2012 in Kraft getreten.
EU/Israel - Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen - Aktualisierte Liste der nicht begünstigten Orte
Hinweis an die Einführer - Einfuhren aus Israel in die EU; ABl. C 232 vom 3.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite eine aktualisierte Liste der Orte und ihrer Postleitzahlen veröffentlicht (http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf), in denen Be- und Verarbeitungsvorgänge nicht als ursprungsbegründend im Sinne des Assoziationsabkommens EU/Israel anerkannt werden. Die Liste ist auch bei
den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten erhältlich bzw. über deren Webseiten zugänglich.
Bereits 2005 hatte die EU-Kommission darüber informiert, dass Waren, die in den israelischen
Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt
werden, nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen
der EU und Israel (ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3) fallen.
Zur Sicherstellung dieser Regelung müssen seit 1.2.05 auf allen in Israel ausgestellten bzw. ausgefertigten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung die
Postleitzahl und der Name der Stadt, des Dorfes oder des Industriegebietes angegeben werden,
in der/dem die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat. Gleiches
gilt für alle Warenverkehrsbescheinigungen EUR-MED und Erklärungen auf der Rechnung EURMED, die auf Grundlage des Protokolls Nr. 4 des Assoziationsabkommens zwischen der EU und
Israel, geändert durch den Beschluss Nr. 2/2005 des Assoziationsrates EU-Israel (ABl. L 20 vom
24.1.06, S. 1), für die Ausfuhr in die EU in Israel ausgestellt bzw. ausgefertigt werden können.
Als Folge davon ist die Präferenzbehandlung abzulehnen, wenn auf dem Ursprungsnachweis
der Waren angegeben ist, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung an einem
Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden
hat.
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Zoll Spezial 9/2012
EU/USA - Abkommen über die Verarbeitung von Fluggastdaten
und deren Übermittlung an das DHS (United States Departement of Homeland Security)
Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - des
Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department
of Homeland Security; ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 1.
Beschluss des Rates vom 26. April 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security; ABl. L 215
vom 11.8.12, S. 4.
Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department
of Homeland Security; ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 5.
EU/Syrien - Restriktive Maßnahmen
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 673/2012 des Rates vom 23. Juli 2012 zur
Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 196 vom 24.7.2012); ABl. L 212 vom 9.8.2012, S. 20.
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses 2012/424/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 196 vom
24.7.2012); ABl. L 212 vom 9.8.2012, S. 20.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 742/2012 des Rates vom 16. August 2012 zur Durchführung des
Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Lage in Syrien; ABl. L 219 vom 17.8.2012, S. 1.
I Anmerkung:
Mit Wirkung vom 17.8.2012 wird eine weitere Organisation in die in Anhang II der Verordnung
(EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und
Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen.
Durchführungsbeschluss 2012/478/GASP des Rates vom 16. August 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 219 vom 17.8.2012, S. 21.
I Anmerkung:
Mit Wirkung vom 17.8.2012 wird eine weitere Organisation in die Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen.
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Ländernachrichten / Internationale Zusammenschlüsse
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 742/2012 des Rates vom 16. August 2012 zur
Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 219 vom 17.8.2012); ABl. EU Nr. L 227 vom 23.8.2012, S. 15.
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses 2012/478/GASP des Rates vom 16. August 2012 zur
Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 219
vom 17.8.2012); ABl. L 227 vom 23.8.2012, S. 15.
EU/Russische Föderation - Handel mit bestimmten Eisen- und
Stahlerzeugnissen
Mitteilung über die Beendigung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen und die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über die Verwaltung bestimmter Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation; ABl. L
223 vom 21.8.2012, S. 1.
I Anmerkung:
Die Russische Föderation ist am 22.82012 der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten.
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (ABl. L 300 vom
17.11.2007, S. 52) wird das Abkommen am 22. August 2012 beendet.
Die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates (ABl. L 300 vom 17.11.07, S. 1) über die Verwaltung bestimmter Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen
Föderation wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 529/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 172 vom 30.6.12, S. 1) aufgehoben. Die Aufhebung wird am 22. August 2012 wirksam.
EU/VR China - Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. August 2012 zur Änderung der Entscheidung
2002/994/EG über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5753); ABl. L 226 vom22.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Kittharz und Pollen, Produkte, die bei der Honigerzeugung entstehen, werden in Teil II des Anhangs der Entscheidung 2002/994/EG aufgenommen. Angesichts der Besonderheiten, die ihren
Herstellungsprozess kennzeichnen, sind die von diesen Erzeugnissen tierischen Ursprungs ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier minimal. Außerdem enthält der
von China vorgelegte und mit Beschluss 2011/163/EU genehmigte Rückstandsüberwachungsplan für zum Export bestimmten Honig (Produkt ist ebenfalls in Teil II des besagten Anhangs aufgeführt) angemessene Sicherheitsgarantien für diese Erzeugnisse.
Die Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gilt für alle aus China
96
Zoll Spezial 9/2012
eingeführte Erzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr oder zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind.
Gemäß Artikel 3 der genannten Entscheidung genehmigen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von
Sendungen der in Teil II des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse, denen eine Bescheinigung der
zuständigen chinesischen Behörde darüber beigefügt ist, dass jede Sendung einer chemischen
Untersuchung unterzogen wurde, um sicherzustellen, dass die betreffenden Erzeugnisse keine
Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Bei dieser Untersuchung muss insbesondere
festgestellt werden, ob die Erzeugnisse Chloramphenicol oder Nitrofuran bzw. Nitrofuranmetaboliten enthalten.
EU/Liberia - Restriktive Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 777/2012 der Kommission vom 27. August 2012 zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 872/2004 über weitere restriktive Maßnahmen gegenüber Liberia; ABl. L
231 vom 28.8.2012, S. 9.
I Anmerkung:
Aktualisierung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung (EG) Nr.
827/2004 eingefroren werden.
Hintergrund sind die entsprechenden Änderungsbeschlüsse vom 3., 10. und 20. Juli 2012 des gemäß der Resolution 1521 (2003) über Liberia eingesetzten Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Der geänderte Anhang I der Verordnung (EC) Nr. 872/2004 tritt am 29.8.12 in Kraft.
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Antidumping / Antisubvention
Antidumping / Antisubvention
Indien - Nichtrostender Stabstahl
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem nichtrostendem Stabstahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 239 vom 9.8.12, S. 2.
I Anmerkung:
Auf Antrag von Viraj Profiles Vpl. Ltd., einem ausführenden Hersteller in Indien, hat die Kommission eine teilweise Interimsüberprüfung der derzeit für die Einfuhr von bestimmtem nichtrostendem Stabstahl mit Ursprung in Indien geltenden Ausgleichsmaßnahme eingeleitet. Die
Überprüfung beschränkt sich auf die Untersuchung des Subventionstatbestands in Bezug auf
den Antragsteller.
Bei der derzeit geltenden Maßnahme handelt es sich um einen endgültigen Ausgleichszoll, der
mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 405/2011 des Rates (ABl. L 108 vom 28.4.11, S. 3) eingeführt wurde.
Gegenstand dieser Überprüfung ist Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder
nur kaltfertiggestellt, ausgenommen mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser
von 80 mm oder mehr, mit Ursprung in Indien. Die betroffene Ware wird derzeit unter den KNCodes 7222 20 21, 7222 20 29, 7222 20 31, 7222 20 39, 7222 20 81 und 7222 20 89 eingereiht wird.
Dem Antragsteller zufolge haben sich in seinem Fall die Umstände in Bezug auf den Subventionssachverhalt, auf deren Grundlage die geltende Maßnahme eingeführt wurde, dauerhaft geändert, so dass die Aufrechterhaltung der Maßnahme in ihrer jetzigen Höhe zum Ausgleich der
anfechtbaren Subventionierung nicht mehr erforderlich ist.
Des Weiteren legte er ausreichende Beweise dafür vor, dass der Betrag seiner Subventionierung
deutlich unter den derzeit für ihn geltenden Zollsatz gesunken ist. Das geringere Gesamtsubventionsniveau sei vornehmlich auf eine beträchtliche Verringerung der Vorteile aus der EOURegelung (Export Oriented Units Scheme - Regelung für exportorientierte Betriebe) zurückzuführen. Es hat somit den Anschein, als sei die Aufrechterhaltung der Maßnahme in ihrer jetzigen
Höhe, die sich aus der früher ermittelten Subventionierungshöhe ergab, zum Ausgleich der zuvor festgestellten Subventionierung nicht mehr erforderlich.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro N-105 04/092
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Fax +32 22981767
E-Mail: [email protected]
98
Zoll Spezial 9/2012
Indien - Draht aus nicht rostendem Stahl
Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von
Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 240 vom 10.8.2012, S. 6.
I Anmerkung:
Auf Antrag der European Confederation of Iron and Steel Industries (Eurofer) im Namen von
Herstellern, auf die mit mehr als 50% ein erheblicher Teil der gesamten Unionsproduktion von
Draht aus nicht rostendem Stahl entfällt, hat die Kommission ein Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhr dieser Waren mit Ursprung in Indien eingeleitet.
Die Untersuchung betrifft Draht aus nicht rostendem Stahl
- mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr, ausgenommen Draht mit einem Gehalt an
Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT,
- mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT, ausgenommen Draht mit einem Gehalt an
Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT.
Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 722 00 19 und 7223 00 99 eingereiht.
Nach Angaben des Antragstellers sollen die Hersteller der betroffenen Ware in Indien angeblich
eine Reihe von namentlich genannten Subventionen der indischen Regierung und verschiedene regionale Subventionen in Anspruch genommen haben.
Bei den genannten Regelungen handele es sich um Subventionen, da sie eine finanzielle Beihilfe
der indischen Regierung oder anderer, regionaler Regierungen (einschließlich Körperschaften
des öffentlichen Rechts) beinhalteten und den Empfängern dadurch ein Vorteil gewährt werde.
Die Subventionen seien von der Ausfuhrleistung abhängig und/oder würden nur bestimmten
Unternehmen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen und/oder Regionen gewährt und seien
daher spezifisch und anfechtbar.
Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass die Menge und die
Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen,
die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ
ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse und die finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs
der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.
Parallel zur Einleitung des Antisubventionsverfahrens hat die Kommission auch ein Antidumpingverfahren hinsichtlich der betroffenen Waren mit Ursprung in Indien eingeleitet (siehe
ABl. C 240 vom 10.8.2012, S. 15).
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro N-105 04/092
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Subventionierung
Fax +32 22960751
E-Mail: [email protected]
Schädigung
FAX +32 22988817
E-Mail: [email protected]
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Antidumping / Antisubvention
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von
Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 240 vom 10.8.2012, S. 15.
I Anmerkung:
Auf Antrag der European Confederation of Iron and Steel Industries (Eurofer) im Namen von
Herstellern, auf die mit mehr als 50% ein erheblicher Teil der gesamten Unionsproduktion von
Draht aus nicht rostendem Stahl entfällt, hat die Kommission ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhr dieser Waren mit Ursprung in Indien eingeleitet.
Die Untersuchung betrifft Draht aus nicht rostendem Stahl
- mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr, ausgenommen Draht mit einem Gehalt an
Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT,
- mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT, ausgenommen Draht mit einem Gehalt an
Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT.
Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 722 00 19 und 7223 00 99 eingereiht.
Die Behauptung, die Ausfuhren aus Indien seien gedumpt, stützt sich auf einen Vergleich des Inlandspreises mit dem Preis der zu untersuchenden Ware bei der Ausfuhr in die Union (auf der
Stufe ab Werk). Aus diesem Vergleich ergeben sich für das betroffene Land erhebliche Dumpingspannen.
Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass die Menge und die
Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen,
die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ
ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse und die finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs
der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.
Parallel zur Einleitung des Antidumpingverfahrens hat die Kommission auch ein Antisubventionsverfahren hinsichtlich der betroffenen Waren mit Ursprung in Indien eingeleitet (siehe ABl.
C 240 vom 10.8.2012, S. 6).
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro N-105 04/092
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Dumping
Fax +32 22984120
E-Mail: [email protected]
Schädigung
AX +32 22988817
E-Mail: [email protected]
100
Zoll Spezial 9/2012
USA - Bioethanol
Verordnung (EU) Nr. 771/2012 der Kommission vom 23. August 2012 zur zollamtlichen Erfassung
von Bioethanol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel 24 Absatz 5 der
Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus
nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern; ABl. L 229 vom 24.8.12, S. 20.
I Anmerkung:
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sind angewiesen, die Einfuhren von Bioethanol mit Ursprung in den USA in die Union mit Wirkung vom 26.8.12 zollamtlich zu erfassen. Bioethanol, zuweilen auch als „Kraftstoffethanol“ bezeichnet, d.h. aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union), auch vergällt, ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3%
(m/m) gemessen nach der Norm EN 15376, sowie aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der in Kraftstoffgemischen mit einem Ethylalkoholgehalt von mehr als 10% (V/V) enthalten
ist, wird derzeit unter den KN-Codes ex 2207 10 00, ex 2207 20 00, ex 2208 90 99, ex 2710 12 11, ex
2710 12 15, ex 2710 12 21, ex 2710 12 25, ex 2710 12 31, ex 2710 12 41, ex 2710 12 45, ex 2710 12 49, ex 2710
12 51, ex 2710 12 59, ex 2710 12 70, ex 2710 12 90, ex 3814 00 10, ex 3814 00 90, ex 3820 00 00 und ex
3824 90 97 (TARIC-Codes 2207 10 00 11, 2207 20 00 11, 2208 90 99 11, 2710 12 11 10, 2710 12 15 10, 2270
12 21 10, 2710 12 25 10, 2710 12 31 10, 2710 12 41 10, 2710 12 45 10, 2710 12 49 10, 2710 12 51 10, 2710 12 59
10, 2710 12 70 10, 2710 12 90 10, 3814 00 90 70, 3820 00 00 10 und 3824 90 97 67) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Mit der zollamtlichen Erfassung soll sichergestellt werden, dass spätere Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren ab dem Zeitpunkt dieser zollamtlichen Erfassung angewandt werden
können. Derzeit untersucht die Kommission im Rahmen eines Antisubventionsverfahrens (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 345 vom 25.11.2011, S. 13), ob bei der Einfuhr von Bioethanol
mit Ursprung in den USA entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind. Die eigentliche Untersuchung und auch die jetzt erfolgte Anweisung zur zollamtlichen Erfassung gehen auf Anträge
der European Producers Union of Renewable Ethanol Association (ePURE) im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25% der gesamten Unionsproduktion von Bioethanol entfallen, zurück.
Argentinien, Indonesien - Biodiesel
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien; ABl. C 260 vom 29.8.12, S. 8.
I Anmerkung:
Auf Antrag des European Biodiesel Board im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25% der gesamten Unionsproduktion von Biodiesel entfallen, hat die Kommission ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhr dieser Waren mit Ursprung in Argentinien und Indonesien eingeleitet.
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnene Fettsäuremonoalkylester und/oder paraffinische Gasöle nichtfossilen Ursprungs, in
Reinform oder in einer Mischung enthalten. Sie werden derzeit unter den KN-Codes ex 1516 20
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101
Antidumping / Antisubvention
98, ex 1518 00 91, ex 1518 00 95, ex 1518 00 99, ex 2710 19 43, ex 2710 19 46, ex 2710 19 47, 2710 20 11,
2710 20 15, 2710 20 17, ex 3824 90 97, 3826 00 10 und ex 3826 00 90 eingereiht.
Die Dumpingbehauptung stützt sich auf einen Vergleich des Inlandspreises mit dem Preis der
zu untersuchenden Ware bei der Ausfuhr in die Union (auf der Stufe ab Werk). Da die Inlandspreise des zur Herstellung der betroffenen Ware wesentlichen Rohstoffs in beiden betroffenen
Ländern offenbar durch ein System differenzierter Ausfuhrsteuern verfälscht sind, lieferte der
Antragsteller zusätzlich einen Vergleich des rechnerisch ermittelten Normalwerts (berichtigte
Herstellkosten, Verkaufs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten („VVG-Kosten“) und Gewinne) mit
dem Preis der zu untersuchenden Ware bei der Ausfuhr in die Union (auf der Stufe ab Werk).
Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass die Menge und die
Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware sich unter anderem auf die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und
dadurch die Gesamtergebnisse und die finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs der Union sehr
nachteilig beeinflusst haben.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen.
Anschrift der Kommission:
Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro N-105 04/092
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Fax +32 22956505
E-Mail: [email protected]
[email protected]
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Zoll Spezial 9/2012
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und
Sonstiges
Bundesgesetzblatt
Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Charakters
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen,
wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vom 4. Juli
2012; BGBl. II Nr. 24 vom 03.08.2012, Seite 750.
Bundessteuerblatt
UmsatzsteuerUmrechnungskurse
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli
2012; Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom
1.8.2012 - IVD3 - S 7329/12/10001 (2012/0719573); BStBl.
I Nr. 12 vom 17.8.2012, S. 847.
Bundesanzeiger
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Bekanntmachung vom 27.06.2012 - zur Anpassung der
Außenwirtschaftsrecht Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des
Terrorismusbekämpfung/
Außenwirtschaftsgesetzes - der Artikel 1 bis 4 und der AnSanktionen
hänge I, II und III der Verordnung (EU) Nr. 509/2012 des
Rates vom 15. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Lage in Syrien; BAnz AT 02.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 03.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 und des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 543/2012 des Rates vom 25. Juni 2012
zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; BAnz AT
07.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 03.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Ausfuhrverbots von in Teil I
Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannten Gütern nach dem Beschluss
2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage
in Afghanistan; BAnz AT 07.08.2012 B2.
Germany Trade & Invest www.gtai.de
103
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
(Forts.)
Bekanntmachung vom 09.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - der Berichtigung der Verordnung
(EU) Nr. 377/2012 des Rates vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen;
BAnz AT 08.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 12.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz
6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Anhangs
der Verordnung (EU) Nr. 598/2012 der Kommission vom 5.
Juli 2012 zur 172. Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk
in Verbindung stehen; BAnz AT 09.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 11.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 der Verordnung (EU)
Nr. 545/2012 des Rates vom 25. Juni 2012 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Lage in Syrien; BAnz AT 10.08.2012 B2.
Bekanntmachung vom 11.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des
Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 und des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 544/2012 des Rates vom 25.
Juni 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Lage in Syrien, BAnz AT 10.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 18.07.2012 zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - der Verbotsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 617/2012 des Rates vom 10. Juli 2012 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 des Rates
über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für
Côte d’Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten; BAnz AT 13.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 18.07.2012 - zur Anpassung der Strafbewehrung nach § 34 Absatz 6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Ausfuhrverbots von in Teil I Abschnitt A
der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannten Gütern nach dem Beschluss 2012/371/GASP
des Rates vom 10. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses
2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire; BAnz AT 13.08.2012 B2.
104
Zoll Spezial 9/2012
(Forts.)
Bekanntmachung vom 30.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - von Artikel 1 Nummer 1 bis 3 und
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 641/2012 des Rates
vom 16. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
356/2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen
aufgrund der Lage in Somalia; BAnz AT 15.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 30.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - von Artikel 1 Nummer 1 bis 3 und
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 642/2012 des Rates
vom 16. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia; BAnz AT 15.08.2012 B2.
Bekanntmachung vom 17.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz
6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Anhangs
der Verordnung (EU) Nr. 619/2012 der Kommission vom
10. Juli 2012 zur 173. Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk
in Verbindung stehen; BAnz AT 16.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 30.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Ausfuhrverbots von in Teil I
Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannten Gütern nach dem Beschluss
2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage
in Afghanistan; BAnz AT 20.08.2012 B2.
Bekanntmachung vom 30.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - der Artikel 1 und 2 sowie der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 643/2012 des Rates
vom 16. Juli 2012 zur Durchführung des Artikels 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; BAnz AT 20.08.2012 B1.
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105
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
(Forts.)
Bekanntmachung vom 09.08.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des
Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 und des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 673/2012 des Rates vom 23.
Juli 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Lage in Syrien; BAnz AT 21.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 10.08.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des
Außenwirtschaftsgesetzes - von Artikel 1 bis 3 und den Anhängen I bis III der Verordnung (EU) Nr. 709/2012 des Rates vom 2. August 2012 zur Durchführung der Verordnung
(EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran;
BAnz AT 22.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 18.07.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz
6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Anhangs
der Verordnung (EU) Nr. 632/2012 der Kommission vom
12. Juli 2012 zur 174. Änderung der Verordnung (EG)Nr.
881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk
in Verbindung stehen; BAnz AT 23.08.2012 B1
Bekanntmachung vom 09.08.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 und des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 705/2012 des Rates vom 1. August
2012 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen
gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und
Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; BAnz
AT 28.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 09.08.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes - des Ausfuhrverbots von in Teil I
Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannten Gütern nach dem Beschluss
2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage
in Afghanistan; BAnz AT 28.08.2012 B2.
106
Zoll Spezial 9/2012
(Forts.)
Außenwirtschaftsrecht
Bekanntmachung vom 23.08.2012 - zur Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des
Außenwirtschaftsgesetzes - des Artikels 1 und des Anhangs
der Verordnung (EU) Nr. 742/2012 des Rates vom 16. August 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Lage in Syrien; BAnz AT 30.08.2012 B2.
Bekanntmachung vom 23.08.2012 des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 4/2012 - Liberalisierung der Einfuhrvorschriften für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus
der Russischen Föderation; BAnz AT 31.08.2012 B1.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Einfuhrausschreibungen
für bestimmte Eisen- und
Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan und
der Russischen Föderation
Bekanntmachung vom 21.08.2012 der 1. Änderung der
Einfuhrausschreibung für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan und der Russischen
Föderation - Kalenderjahr 2012 - ; BAnz AT 29.08.2012 A1.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Einfuhr von Equiden,
Equidensperma usw.
aus Mexiko
Einfuhr und Verbringen
von Schlachtklauentieren
und -einhufern
Verbringen von Rindern,
Schweinen, Einhufern,
Schafen und Ziegen
Verbringen von Samen
von Pferden
Zolllager und Lager in
Freizonen
Bekanntmachung vom 14.08.2012 eines Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 13. Oktober 2011 zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung 2004/211/EG; BAnz
AT 24.08.2012 B1.
Bekanntmachung vom 08.08.2012 der fünfzehnten Änderung der Bekanntmachung der für das Verbringen von
Schlachtklauentieren und -einhufern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und für deren Einfuhr aus Drittländern tierseuchenrechtlich zugelassenen nichtöffentlichen Schlachtstätten; BAnz AT
16.08.2012 B4.
Bekanntmachung vom 07.08.2012 der sechzehnten Änderung der Bekanntmachung der für das Verbringen von Rindern, Schweinen, Einhufern, Schafen und Ziegen nach anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Sammelstellen; BAnz
AT 16.08.2012 B2.
Bekanntmachung vom 08.08.2012 der sechzehnten Änderung der Bekanntmachung der für das Verbringen von Samen von Pferden nach anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Besamungsstationen; BAnz AT 16.08.2012 B3.
Erste Bekanntmachung vom 02.08.2012 zur Änderung der
Bekanntmachung der Zolllager und der Lager in Freizonen
sowie der Schiffsausrüster, die für die Lagerung von nicht
den Anforderungen an die Einfuhr entsprechenden Waren
zugelassen sind; BAnz AT 13.08.2012 B4.
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107
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
(Forts.)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Einfuhrzollkontingent
Geflügelfleisch aus Israel
Einfuhrzollkontingent
Geflügelfleisch aus allen
Drittländern
Einfuhrzollkontingente Eier,
Eiprodukte und Eieralbumin
aus allen Drittländern
Ausfuhr von Käse
nach den USA
Einfuhrzollkontingent
Geflügelfleisch aus Brasilien,
Thailand und anderen
Drittländern
Bekanntmachung Nr. 22/12/51 vom 14.08.2012 - Einfuhrzollkontingent Geflügelfleisch aus Israel für den Zeitraum
vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2012; BAnz AT
22.08.2012 B11.
Bekanntmachung Nr. 20/12/51 vom 13.08.2012 - Einfuhrzollkontingent Geflügelfleisch aus allen Drittländern für
den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2012; BAnz
AT 22.08.2012 B9.
Bekanntmachung Nr. 21/12/51 vom 13.08.2012 Einfuhrzollkontingente Eier, Eiprodukte und Eieralbumin aus allen Drittländern für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31.
Dezember 2012; BAnz AT 22.08.2012 B10.
Bekanntmachung Nr. 19/12/51 vom 10.08.2012 über die
Ausfuhr von Käse nach den USA im Rahmen bestimmter
GATT-Kontingente für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2013; BAnz AT 22.08.2012 B8.
Bekanntmachung Nr. 23/12/51 vom 14.08.2012 - Einfuhrzollkontingent Geflügelfleisch aus Brasilien, Thailand und
anderen Drittländern für den Zeitraum vom 1. Oktober bis
31. Dezember 2012; BAnz AT 22.08.2012 B12
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
UmsatzsteuerUmrechnungskurse
Bekanntmachung vom 1.8.2012 der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2012; BAnz AT
09.08.2012 B2.
Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF)
Verbote und Beschränkungen
108
Zoll Spezial 9/2012
Verbote und Beschränkungen / Betäubungsmittel (SV 06
18); Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt 2012 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn
am 25. Juli 2012; Änderung der Anlagen des BtMG; E-VSF
N 37 2012 vom 7.8.2012, Ziff. 196.
Verbote und Beschränkungen / Sanitärer Pflanzenschutz
(SV 10 02); Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit
der Zollstellen und der für Pflanzenschutzmittelkontrollen zuständigen Behörden; E-VSF N 37 2012 vom 7.8.2012,
Ziff. 197.
(Forts.)
Allgemeines Steuerrecht/
Abgabenordnung
Außenwirtschaftsrecht
Verbote und Beschränkungen / Immissions-/Emissionsschutz (SV 04 08); Mitwirkung der Zollverwaltung bei der
Überwachung des sogenannten EU-Glühlampen-Ausstiegs
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission
vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie
2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht; E-VSF N 38 2012 vom 10.8.2012, Ziff. 202.
Verbote und Beschränkungen / Futtermittelrecht (SV 08
92); Elfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen; Einfuhr von sog. bestimmten Futtermittel nach § 35a Futtermittelverordnung - FuttMV;
E-VSF N 42 2012 vom 23.8.2012, Ziff. 218.
Verbote und Beschränkungen / Münzen, Medaillen (SV 02
03); Inkraftsetzung einer Dienstvorschrift; E-VSF N 42
2012 vom 23.8.2012, Ziff. 219.
Verbote und Beschränkungen / Beseitigung und Verwertung von Abfällen (SV 04 02); VO (EU) 674/2012 der Kommission vom 23. Juli 2012; E-VSF N 43 2012 vom
30.8.2012, Ziff. 226.
Steuerstraf- und Bußgeldangelegenheiten / Änderung der
Dienstvorschrift für das Straf- und Bußgeldverfahren
(Aufgabenwahrnehmung und Organisation) - StraBuDV;
E-VSF N 36 2012 vom 2.8.2012, Ziff. 192.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 673/2012); E-VSF N 36 2012 vom 2.8.2012, Ziff. 190.
Außenwirtschaftsrecht / 175. Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 881/2002; Spezifische restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem
Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 706/2012); E-VSF N 38 2012
vom 10.8.2012, Ziff. 198.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 705/2012); E-VSF N 38 2012
vom 10.8.2012, Ziff. 199.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
Iran (Verordnung (EU) Nr. 708/2012); E-VSF N 38 2012
vom 10.8.2012, Ziff. 200.
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109
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
(Forts.)
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2012); E-VSF N 41 2012
vom 21.8.2012, Ziff. 207.
Außenwirtschaftsrecht / 176. Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 881/2002; Spezifische restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem
Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 718/2012); E-VSF N 41 2012
vom 21.8.2012, Ziff. 208.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
die Republik Guinea-Bissau; Anpassung der Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Verordnung (EU) Nr. 377/2012); E-VSF N 41
2012 vom 21.8.2012, Ziff. 209.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
Iran (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 709/2012);
E-VSF N 41 2012 vom 21.8.2012, Ziff. 210.
Außenwirtschaftsrecht / Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nr. 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) der Artikel 1 bis 4 und der Anhänge I, II und III
der Verordnung (EU) Nr. 509/2012 des Rates vom 15. Juni
2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in
Syrien; E-VSF N 41 2012 vom 21.8.2012, Ziff. 211.
Außenwirtschaftsrecht / Terrorismusbekämpfung; Anpassung der Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2
und Absatz 6 Nummer 3b des Außenwirtschaftsgesetzes
(Durchführungsverordnung (EU) Nr. 542/2012); E-VSF N
41 2012 vom 21.8.2012, Ziff. 212.
Außenwirtschaftsrecht / Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nr. 2 und § 34 Absatz 6 Nr. 3b des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 589/2012 (172. Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002); E-VSF N 42 2012 vom 23.8.2012, Ziff. 214.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nr. 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (Verordnung (EU) Nr. 545/2012); E-VSF N 42
2012 vom 23.8.2012, Ziff. 215.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 544/2012); E-VSF N 42 2012 vom 23.8.2012, Ziff. 216.
110
Zoll Spezial 9/2012
(Forts.)
Allgemeines Zollrecht
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 673/2012); E-VSF N 42 2012 vom 23.8.2012, Ziff. 217.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen gegen
bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 643/2012); E-VSF N 43 2012
vom 30.8.2012, Ziff. 220.
Außenwirtschaftsrecht / Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nr. 2 und § 34 Absatz 6 Nr. 3b des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 619/2012 (173. Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002); E-VSF N 43 2012 vom 30.8.2012, Ziff. 221.
Außenwirtschaftsrecht / Spezifische restriktive Maßnahmen
gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts
der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (Verordnung (EU) Nr.
617/2012); E-VSF N 43 2012 vom 30.8.2012, Ziff. 222.
Außenwirtschaftsrecht / Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia; Anpassung der
Strafbewehrung nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (Verordnung (EU) Nr. 641/2012);
E-VSF N 43 2012 vom 30.8.2012, Ziff. 223.
Außenwirtschaftsrecht / Bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia; Anpassung der Strafbewehrung
nach § 34 Absatz 4 Nr. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes
(Verordnung (EU) Nr. 642/2012); E-VSF N 43 2012 vom
30.8.2012, Ziff. 224.
Außenwirtschaftsrecht / Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 742/2012); E-VSF N 43 2012 vom 30.8.2012, Ziff. 225.
Allgemeines Zollrecht / Einführung eines neuen überwachungspflichtigen Vordrucks 0462 (Vereinfachte Berechnung der Einfuhrabgaben mit Quittungsteil); E-VSF N 36
2012 vom 2.8.2012, Ziff. 194.
Allgemeines Zollrecht / Änderung der Dienstvorschrift;
Vorzugsbehandlungen - außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen (E-VSF Z 08 01); E-VSF N 38 2012 vom
10.8.2012, Ziff. 203.
Allgemeines Zollrecht / Änderung der Dienstvorschrift;
Übersiedlungsgut; Heiratsgut; Erbschaftsgut (E-VSF Z 08
03); E-VSF N 38 2012 vom 10.8.2012, Ziff. 204.
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111
Deutschland - Bundesverwaltungen - Dienstvorschriften und Sonstiges
(Forts.)
Versand
Ausfuhrverfahren
Warenursprung und
Präferenzen
Verbrauchsteuern
112
Zoll Spezial 9/2012
Allgemeines Zollrecht / Abgrenzung von Diplomaten- und
Konsulargut zu Waren für Ausstellungen und Messen sowie zu Werbezwecken; E-VSF N 41 2012 vom 21.8.2012,
Ziff. 213.
Gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren / Aktualisierung von Dienstvorschriften; E-VSF N 37 2012
vom 7.8.2012, Ziff. 195.
Wiederausfuhr - Einführung eines neuen Vordrucks „Wiederausfuhrmitteilung“; E-VSF N 36 2012 vom 2.8.2012,
Ziff. 191.
Zollrechtliches Ausfuhrverfahren / Ausgangsabfertigung
bei der Ausfuhr von Gemeinschaftswaren im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren in die Republik Kroatien;
E-VSF N 38 2012 vom 10.8.2012, Ziff. 201.
Warenursprung und Präferenzen / Änderung von Dienstvorschriften; E-VSF N 36 2012 vom 2.8.2012, Ziff. 193.
Dienstvorschrift zur energiesteuerrechtlichen Behandlung von Kohle nach Kapitel 3 Energiesteuergesetz (DV
Kohle); E-VSF N 39 2012 vom 14.8.2012, Ziff. 205.
Dienstvorschrift zur energiesteuerrechtlichen Behandlung der im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verwendeten Kraftstoffe nach § 56 Energiesteuergesetz (DV
ÖPNV); E-VSF N 40 2012 vom 16.8.2012, Ziff. 206.
Aus der Gemeinschaft
Aus der Gemeinschaft
Zölle im Sektor Getreide
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 704/2012 der Kommission vom 31. Juli 2012 zur Festsetzung der
ab dem 1. August 2012 im Getreidesektor geltenden Einfuhrzölle; ABl. L 205 vom 1.8.2012, S. 14.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 740/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Festsetzung
der ab dem 16. August 2012 im Getreidesektor geltenden Einfuhrzölle; ABl. L 218 vom 15.8.2012, S. 14.
Ausfuhrerstattungen
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 536/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012
zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter
Anhang I des Vertrags fallenden Waren (ABl. L 163 vom 22.6.2012); ABl. L 216 vom 14.8.2012, S. 3.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 736/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Festsetzung
der Koeffizienten für die Ausfuhr von Getreide in Form von Irish Whiskey im Zeitraum 2012/13; ABl.
L 218 vom 15.8.2012, S. 6.
I Anmerkung:
Die Koeffizienten für das in Irland zur Herstellung von Irish Whisky verwendete Getreide werden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 auf 0,227 für zur Herstellung
von Irish Whiskey, Kategorie B, verwendete Gerste (einschließlich gemälzter Gerste) und 0,970
für zur Herstellung von Irish Whiskey, Kategorie A, verwendetes Getreide verwendetes Getreide
festgesetzt.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1670/2006 (ABl. EU Nr. L 312 vom 11.11.2006, S.
33) wird die Erstattung für die unter Kontrolle gestellten und destillierten Getreidemengen gewährt, auf die ein Koeffizient angewendet wird, der jährlich für jeden der betreffenden Mitgliedstaaten festgesetzt wird. Dieser Koeffizient drückt das Verhältnis zwischen der ausgeführten Gesamtmenge und der vermarkteten Gesamtmenge des betreffenden alkoholischen Getränks auf der Grundlage der festgestellten Tendenz der mengenmäßigen Entwicklung während der Anzahl Jahre aus, die der durchschnittlichen Reifezeit des betreffenden alkoholischen
Getränks entspricht.
Nach den von Irland für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 übermittelten Angaben belief sich diese durchschnittliche Reifezeit bei Irish Whiskey 2011 auf fünf Jahre.
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113
Aus der Gemeinschaft
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 745/2012 der Kommission vom 16. August 2012 zur Festsetzung
der Koeffizienten für die Ausfuhr von Getreide in Form von Scotch Whisky im Zeitraum 2012/2013;
ABl. L 219 vom 17.8.2012, S. 13.
I Anmerkung:
Die Koeffizienten für das im Vereinigten Königreich zur Herstellung von Scotch Whisky verwendete Getreide werden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 auf 0,229 für
gemälzte, zur Herstellung von „Malt Whisky“ verwendete Gerste und 0,152 für zur Herstellung
von „Grain Whisky“ verwendetes Getreide festgesetzt.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1670/2006 (ABl. EU Nr. L 312 vom 11.11.2006,
S. 33) wird die Erstattung für die unter Kontrolle gestellten und destillierten Getreidemengen
gewährt, auf die ein Koeffizient angewendet wird, der jährlich für jeden der betreffenden Mitgliedstaaten festgesetzt wird. Dieser Koeffizient drückt das Verhältnis zwischen der ausgeführten Gesamtmenge und der vermarkteten Gesamtmenge des betreffenden alkoholischen Getränks auf der Grundlage der festgestellten Tendenz der mengenmäßigen Entwicklung während der Anzahl Jahre aus, die der durchschnittlichen Reifezeit des betreffenden alkoholischen
Getränks entspricht.
Nach den vom Vereinigten Königreich für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 eingereichten Angaben belief sich die durchschnittliche Reifezeit bei Scotch Whisky 2011 auf acht Jahre.
Einfuhrlizenzen
Mitteilung der Kommission über die nicht beantragte Menge, die zu der Menge hinzuzurechnen
ist, die für den Teilzeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012 im Rahmen bestimmter von
der Union für Erzeugnisse des Schweinefleischsektors eröffneter Kontingente festgesetzt wurde; ABl. C 242 vom 11.8.2012, S. 8.
Mitteilung der Kommission über die nicht beantragte Menge, die zu der Menge hinzuzurechnen
ist, die für den Teilzeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2012 im Rahmen bestimmter von
der Union für Erzeugnisse der Sektoren Geflügelfleisch, Eier und Eieralbumin eröffneter Kontingente festgesetzt wurde; ABl. C 242 vom 11.8.2012, S. 9.
Mitteilung der Kommission über die nicht beantragte Menge, die zu der Menge hinzuzurechnen
ist, die für den Teilzeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2013 im Rahmen bestimmter von der Gemeinschaft für Erzeugnisse des Geflügelfleischsektors eröffneter Kontingente festgesetzt wurde; ABl. C 257 vom 25.8.2012, S. 3.
114
Zoll Spezial 9/2012
Einfuhr- und Auslizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 der Kommission mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen
für landwirtschaftliche Erzeugnisse veröffentlichte Listen; ABl. C 255 vom 24.8.2012, S. 9.
I Anmerkung:
Die vorstehende Veröffentlichung enthält die aktualisierte Liste 1 „Mit der Erteilung der Einfuhrund Ausfuhrlizenzen sowie der Teillizenzen beauftragte Stellen“ in den EU-Mitgliedstaaten.
Zusätzlicher Einfuhrzoll für Zucker
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 720/2012 der Kommission vom 7. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 211 vom 8.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 8.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2012 der Kommission vom 8. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 212 vom 9.8.2012, S. 17.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 9.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 732/2012 der Kommission vom 10. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 17.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 11.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
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115
Aus der Gemeinschaft
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 739/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 218 vom 15.8.2012, S. 12.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 15.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 759/2012 der Kommission vom 20. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 223 vom 21.8.2012, S. 53.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 21.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 764/2012 der Kommission vom 22. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 227 vom 23.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 23.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 774/2012 der Kommission vom 24. August 2012 zur Änderung
der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und
zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12;
ABl. L 230 vom 25.8.2012, S. 3.
I Anmerkung:
Festsetzung der ab dem 25.8.2012 bei der Einfuhr von Weißzucker, Rohzucker und Erzeugnissen
des KN-Codes 1702 90 95 zu berücksichtigenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle.
116
Zoll Spezial 9/2012
Zusatzzölle für Äpfel und Tomaten
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 781/2012 der Kommission vom 28. August 2012 zur Änderung
der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 in Bezug auf die Auslösungsschwellen für die Zusatzzölle für Äpfel und Tomaten; ABl. L 232 vom 29.8.2012, S. 5.
Terrorismusbekämpfung
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 706/2012 der Kommission vom 1. August 2012 zur 175. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen; ABl. L 206 vom 2.8.2012, S. 7.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 718/2012 der Kommission vom 7. August 2012 zur 176. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen; ABl. L 211 vom 8.8.2012, S. 1.
Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
Halbjährlicher Bericht über den Stand der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen (2012/I); ABl. C 237 vom 7.8.2012, S. 1.
Kombinierte Nomenklatur
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 714/2012 der Kommission vom 30. Juli 2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 210 vom 7.8.2012, S. 1.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Codes eingereiht:
1. Eine Ware, bestehend aus einer flexiblen Tastaturmatte aus Silikon mit 19 integrierten Tasten
und mit Abmessungen von etwa 65 × 40 × 1 mm.
Die Ware weist bedruckte Tastenkappen auf, die einer alphanumerischen Tastatur, Ruftasten
und anderen für Mobiletelefone typischen Tasten entsprechen.
Unter jeder Taste befindet sich ein elektrisches Kontaktelement aus kohlenstoffimprägniertem Silikon.
Die Ware hat eine spezifische Form und Bauart und ist zum Einbau in ein bestimmtes Mobiltelefonmodell bestimmt.
Einreihung nach 8517 70 90
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117
Aus der Gemeinschaft
2. Eine Ware (sog. flexible Tastaturbaugruppe), deren Hauptkörper Abmessungen von etwa 56
× 42 × 1 mm aufweist und die aus zwei Folien besteht, die zusammen eine Schaltvorrichtung
bilden:
- eine obere Folie aus Polyimid mit 24 Kupferkontaktpunkten auf der Unterseite,
- eine untere Folie aus Polyimid mit einem aufgedruckten Schaltkreis mit 24 Kupferkontaktpunkten auf der Oberseite.
Über der oberen Folie befindet sich eine transparente Schutzfolie aus Kunststoff, die mit dem
Bild einer Mobiltelefontastatur bedruckt ist, und unter der unteren Folie befindet sich ein
Schutzpapier.
Die folgenden Bauteile sind mit dem Hauptkörper der Ware verbunden:
- zwei flache elektrische Leiter mit Konnektoren,
- zwei gedruckte Schaltungen mit aktiven und passiven Bauelementen, einem Lichtsensor
und einem Halleffektschalter für die Beleuchtungskontrolle der Tastatur.
Die Ware hat eine spezifische Form und Bauart und ist zum Einbau in ein bestimmtes Mobiltelefonmodell bestimmt.
Einreihung nach 8517 70 90
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 715/2012 der Kommission vom 30. Juli 2012 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 42/2010 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 210 vom 7.8.2012, S. 4.
I Anmerkung:
Korrektur der Begründung zum Einreihungsausschluss aus Kapitel 19 der KN vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-410/08 bis C-412/08, Swiss Caps (Slg. [2010], I-11991). Danach kann der
Ausschluss aus Kapitel 19 der KN nicht mit der Aufmachung und Verwendung einer Lebensmittelzubereitung als Nahrungsergänzungsmittel begründet werden. Vielmehr erfolgt der Ausschluss deshalb, weil das Erzeugnis ausschließlich aufgrund seiner Zusammensetzung die Anforderungen der Anmerkung 2b Absatz 2 zu Kapitel 19 der KN nicht erfüllt.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/2012 der Kommission vom 30. Juli 2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 210 vom 7.8.2012, S. 6.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Codes eingereiht:
1. Lactosereduziertes Kolostrumpulver in Gelatinekapseln, in Aufmachung für den Einzelverkauf, abgepackt à 120 Kapseln in einer Kunststoffdose mit Schraubverschluss, mit folgender
Zusammensetzung (in GHT):
- Milchfett
4,9
- Milcheiweiß
56,0
- Laktose
0,2
Die auf dem Etikett empfohlene Tagesdosis ist 2 × 2 Kapseln.
Dem Etikett zufolge ist das Erzeugnis für den menschlichen Verzehr bestimmt.
Einreihung nach 1901 90 99
118
Zoll Spezial 9/2012
2. Kolostrumpulver in Kapseln aus Hydroxypropylcellulose, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in buntbedruckten Pappfaltschachteln, mit 3 bis 6 Blistern à 20 Kapseln mit folgender
Zusammensetzung (in GHT):
- Milchfett
6,9
- Milcheiweiß
35,7
Zudem enthält das Erzeugnis Lactose.
Die auf der Verpackung empfohlene Tagesdosis ist 3 × 1-2 Kapseln.
Dem Etikett zufolge ist das Erzeugnis für den menschlichen Verzehr bestimmt.
Einreihung nach 1901 90 99
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 726/2012 der Kommission vom 6. August 2012 zur Einreihung
bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 213 vom 10.8.2012, S. 3.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter dem genannten KN-Code eingereiht:
Ein elektronisches Gerät (sogenannte Notruf- /Fernüberwachung für Aufzüge) in einem Gehäuse mit Abmessungen von etwa 28 × 22 × 9 cm zum Einbau in einen Aufzugschacht.
Das Gerät, das von verschiedenen externen Sensoren Informationen empfängt, wird verwendet,
um die Aufzugfunktionen zu überwachen und Störungen zu entdecken, beispielsweise beim
Anfahren und Anhalten, beim Schließen und Öffnen der Türen, bei der Nivellierung, in Antriebsmotor, Bremse und Kabinenbeleuchtung. Die erhaltenen Informationen werden von dem Gerät
überprüft, verarbeitet und über ein Modem zu einem Wartungszentrum weitergeleitet.
Nach der Gestellung und dem Einbau eines Modems ermöglicht das Gerät über ein Mikrofon
und einen Lautsprecher, die in der Kabine installiert sind, eine Zwei-Wege-Sprachkommunikation zwischen Aufzugskabine und Wartungszentrum.
Einreihung nach 9031 90 85
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 727/2012 der Kommission vom 6. August 2012 zur Einreihung
bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 213 vom 10.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter dem genannten KN-Code eingereiht:
Kulturen von Mikroorganismen in Gelatinekapseln, für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Inhalt jeder Kapsel besteht aus folgenden Bestandteilen (in GHT):
- L. rhamnosus
3,36
- L. acidophilus
3,36
- L. plantarum
0,84
- B. lactis
0,84
- Maltodextrin
50,6
- mikrokristalline Cellulose
10
- Maisstärke
30
- Magnesiumstearat
1
Laut Etikett ist die Ware als Nahrungsergänzungsmittel zum menschlichen Verzehr aufgemacht.
Einreihung nach 2106 90 98
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119
Aus der Gemeinschaft
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 749/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Einreihung
bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 222 vom 18.8.2012, S. 1.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter dem genannten KN-Code eingereiht:
Eine aus Krebstierschalen hergestellte Ware (sog. Chitosan), die aus Aminopolysacchariden
besteht.
Die Ware ist in Gelatinekapseln für den Einzelverkauf aufgemacht.
Laut Etikett ist die Ware als Nahrungsergänzungsmittel zum menschlichen Verzehr aufgemacht.
Einreihung nach 2106 90 92
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 750/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Einreihung
bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 222 vom 18.8.2012, S. 3.
I Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter dem genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware (sog. Propolis) in Gelatinekapseln, für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Inhalt jeder
Kapsel besteht aus folgenden Bestandteilen (in GHT):
- Pflanzenharz und Pollenbalsam
55
- Wachs
0
- ätherische Öle
8 bis 10
- Blütenpollen
5
Diese Bestandteile sind Stoffe, die von Bienen gesammelt und mithilfe ihrer Speichelenzyme
verarbeitet werden.
Laut Etikett ist die Ware als Nahrungsergänzungsmittel zum menschlichen Verzehr aufgemacht.
Einreihung nach 2106 90 92
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 282 vom 28.10.2011);
ABl. L 226 vom 22.8.2012, S. 8.
I Anmerkung:
Nur redaktionelle Änderungen.
120
Zoll Spezial 9/2012
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2012 der Kommission vom 14. August 2012 zur Änderung
der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Kaliumhydrogencarbonat; ABl. L 218 vom 15.8.2012, S. 3.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 746/2012 der Kommission vom 16. August 2012 zur Genehmigung des Wirkstoffs Adoxophyes orana granulovirus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission; ABl. L 219 vom 17.8.2012, S. 15.
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. August 2012 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, vorläufige Zulassungen für den neuen Wirkstoff Aureobasidium pullulans zu verlängern
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5709); ABl. L 222 vom 18.8.2012, S. 13.
Einfuhr von Geflügel und Geflügelerzeugnissen
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. August 2012 zur Änderung der Entscheidung
2007/777/EG hinsichtlich der Einträge für Israel in den Listen der Drittländer, aus denen bestimmte
Fleischerzeugnisse in die Union eingeführt werden dürfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen
C(2012) 5703); ABl. L 219 vom 17.8.2012, S. 23.
I Anmerkung:
Die Einträge für Israel in Anhang II Teile 1 und 2 der Entscheidung 2007/777/EG werden dahingehend geändert, dass die Einfuhr in die Union von Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen,
Blasen und Därmen von Geflügel, Zuchtfederwild, Zuchtlaufvögeln und Federwild, die einer
unspezifischen Behandlung „A“ gemäß Anhang II Teil 4 der Entscheidung 2007/777/EG unterzogen wurden, aus dem gesamten Hoheitsgebiet Israels zugelassen wird.
Hintergrund der Maßnahme sind die vorliegenden Informationen über die günstige Tiergesundheitslage hinsichtlich dieser Seuche, die belegen, dass Israel die Ausbrüche der hochpathogenen
Aviären Influenza erfolgreich bekämpft hat. Des Weiteren wurde im Rahmen der von der zuständigen israelischen Behörde seit der Keulung des Geflügels in den infizierten Geflügelbetrieben
und deren Reinigung und Desinfektion keine weitere Ausbreitung der Seuche festgestellt.
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121
Aus der Gemeinschaft
Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 751/2012 der Kommission vom 16. August 2012 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr.
834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern; ABl. L 222 vom 18.8.2012, S. 5.
I Anmerkung:
Korrektur des Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission in der durch Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 508/2012 geänderten Fassung. Der Anhang enthält das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und
Kontrollbehörden, die dafür zuständig sind, in Drittländern Kontrollen durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen.
Bei der im Juni 2012 erfolgten Änderung wurden bei den „CERES Certification of Environmental
Standards GmbH“, „Ecocert SA“ und „Istituto Mediterraneo di Certificazione s.r.l.“ die betreffenden Einträge in dem Verzeichnis bestimmte Drittländer, Codenummern und Erzeugniskategorien ausgelassen. Darüber hinaus fehlt für „Ecocert SA“ bei den abgedeckten Erzeugnissen der
Hinweis auf eine Ausnahme.
Die jetzt erfolgte Korrektur gilt ab dem 1. Juli 2012.
Aussetzung der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten
wild lebender Tiere und Pflanzen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 757/2012 der Kommission vom 20. August 2012 zur Aussetzung
der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten wild lebender Tiere und Pflanzen in die Europäische Union; ABl. L 223 vom 21.8.2012, S. 31.
I Anmerkung:
Die Einfuhr von Exemplaren der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgelisteten Arten
wild lebender Tiere und Pflanzen wird mit Wirkung vom 10.9.2012 ausgesetzt. Bisher war die
Aussetzung der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten wild lebender Tiere und Pflanzen in
die Europäische Union in der Verordnung (EU) Nr. Nr. 828/2011 der Kommission vom 17. August
2011 (ABl. L 211 vom 18.8.2011, S. 11) geregelt.
Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen, die der zuständigen EU-Prüfgruppe vorliegen, wird die Liste der Arten, deren Einfuhr in die Europäische Union ausgesetzt wird,
geändert. Gleichzeitig wird aus Gründen der Klarheit die bisherige Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 828/2011 durch die neue Verordnung ersetzt.
122
Zoll Spezial 9/2012
Zollkodex
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2012 der Kommission vom 20. August 2012 zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr.
2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften; ABl. L 223 vom 21.8.2012, S. 8.
I Anmerkung:
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2012 der Kommission werden die Anhänge 30A
(Tabellen zu Pflichtangaben in summarischen Anmeldungen), 37 (Merkblatt zum Einheitspapier), 38 (Codes, die auf dem Einheitspapier zu verwenden sind) und 44c (Waren mit erhöhtem
Betrugsrisiko) der Zollkodex-Durchführungsverordnung geändert/aktualisiert.
Bei der Änderung handelt es sich um eine routinemäßige Anpassung der Anhänge der Zollkodex-DVO auf der Grundlage bereits erfolgter Änderungen in anderen Rechtsakten der Union
bzw. anderen Institutionen.
Die Änderungen zu den Anhängen 30A, 37 und 38 gelten ab 1.1.2013, die Änderung zu Anhang
44c gilt bereits seit 1.1.2012.
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Richtlinie 2012/22/EU der Kommission vom 22. August 2012 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs DDA-Carbonat in
Anhang I; ABl. L 227 vom 23.8.2012, S.7.
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123
Literaturhinweise
Literaturhinweise
BUCHEMPFEHLUNGEN und ZOLLSEMINARE
Bücher
„Leitfaden des Außenhandels“, Austauschlieferung, Aktualisierung 7/2012, Juli 2012
Mendel Verlag GmbH & CoKG, Gerichtsstr. 42, 58452 Witten, Tel.: 02302/202930, Fax: /29029311,
E-Mail: [email protected], Internet: www.mendel-verlag.de
„Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben“, Austauschlieferung, Aktualisierung 4/2012, August 2012
Mendel Verlag GmbH & CoKG, Gerichtsstr. 42, 58452 Witten, Tel.: 02302/202930, Fax: /29029311,
E-Mail: [email protected], Internet: www.mendel-verlag.de
Zollverfahren. Recht - IT - Praxis (ehemals „Der Veredelungsverkehr“)
59. Ergänzungslieferung (2/2012), Juli 2012
Bundesanzeiger-Verlag, Postfach 10 05 34, 504445 Köln, Tel. 0221/976680,
E-Mail: [email protected]; Internet: www.bundesanzeiger.de
Der Aufbau und die Inhalte der Loseblattsammlung „Der Veredelungsverkehr“ wurden überarbeitet und weiter optimiert. Ziel ist, die Publikation inhaltlich breiter aufzustellen und nicht nur den
Veredelungsverkehr, sondern alle Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung aufzunehmen.
Neben den rechtlichen sollen zukünftig auch die betriebswirtschaftlichen und IT-Aspekte der Zollverfahren intensiver beleuchtet werden. Aus diesem Grund wurde auch der Titel der Publikation
von „Der Veredelungsverkehr“ in „Zollverfahren. Recht - IT - Praxis“ geändert.
Lehrbuch Abgabenrecht für Zölle und Verbrauchsteuern
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des Vollstreckungsrechts) und des Steuerstrafrechts für Zölle und Verbrauchsteuern. Der Inhalt ist
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124
Zoll Spezial 9/2012
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die Verschärfung der Selbstanzeigevorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung
der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vom 28.4.11 und im Vollstreckungsrecht auf die erst
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für den gehobenen Zolldienst, aber auch Beschäftigte
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Autoren:
Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.- Wirtschaftsjurist (FH) Michael Beck, Bundesfinanzdirektion Mitte, Potsdam
Ass. Jur. Dipl.-Finanzwirtin (FH) Kirsten Bendix, Bildungsund Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Münster
Prof. Dr. Wolfgang Huchatz, Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes für öfffentliche
Verwaltung, Münster
Der Ausfuhr-Ratgeber
Die Importbestimmungen anderer Länder
Was der deutsche Exporteur und Versandleiter davon wissen muss
Ausgabe Juli 2012
Herausgeber: Formularverlag CW Niemeyer, 105. Auflage, Buch inkl. CD-ROM, 250 Seiten, DIN A5,
broschiert, 30,00 Euro zzgl. Porto und MwSt., Art.-Nr. I-CD-12
Formularverlag, CW Niemeyer GmbH & Co. KG, Stüvestraße 41, 31785 Hameln, Tel.: 05151/ 9893-0,
E-Mail: [email protected]; Internet: www.formularverlag.de
Der allgemeine Teil A erläutert wichtige Grundbegriffe im Bereich der Ausfuhr und kann somit als
Nachschlagewerk dienen. Hier findet die Export- und Verkaufsabteilung alle Basisinformationen
zu den geltenden Bestimmungen und Finanzierungsmöglichkeiten, sowie eine ausführliche Zusammenfassung der erforderlichen Dokumente in überarbeiteter und aktualisierter Form.
Germany Trade & Invest www.gtai.de
125
Literaturhinweise
Der zentrale Länderteil C liefert einen detaillierten Überblick zu den aktuellen Einfuhrbestimmungen von über 140 Staaten. Für jedes der Kundenländer sind dort praktische Hinweise zur Verfahrensabwicklung, aktuelle Verbote und Beschränkungen sowie bestehende Präferenzabkommen
aufgeführt und andere relevante Themen erläutert. Die Broschüre ermöglicht es der Export- und
Verkaufsabteilung, die Chancen im Außenhandel zu nutzen um auf dem aktuellen Stand des internationalen Handelsrechts zu bleiben.
Die aktuelle Ausgabe hat folgende Themen:
Änderungen in den Bereichen (Teile A und B):
Präferenzrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Statistik,
Sonstiges.
Änderungen im Länderteil C:
Diverse EU-Mitgliedstaaten und Drittländer.
Umrechnungstabellen
Beigaben:
Online-Version inklusive.
Zielgruppen:
Das Buch richtet sich an Exporteure und Versandleiter in
exportierenden Unternehmen.
126
Zoll Spezial 9/2012
Seminare
Hinweise auf eingegangene Informationen zu Zoll- und Außenwirtschaftsseminaren:
AWA Außenwirtschafts-Akademie GmbH, Königsstraße 46, 48143 Münster, Tel. 0251/832-7560,
Fax /832-7561, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.awa-muenster.de
AEO, C-TPAT und SAFE Framework
Neue Sicherheitsanforderungen in der
transatlantischen Lieferkette
AEO - Und was dann? - 2012
Follow-up-Workshop: Vereinfachungen Monitoring - Risikomanagement
Aktive Veredelung - 2012
Wirtschaftliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten durch die aktive Veredelung
Ausführer, Anmelder, Subunternehmer - 2012
Die Identifizierung der Beteiligten am Ausfuhrverfahren
AWV-Meldungen leicht gemacht - 2012
Meldebestimmungen im Zahlungs- und
Kapitalverkehr mit dem Ausland
Basis Seminar Zoll - 2012
Grundlagen der Zollabwicklung für die tägliche
Praxis
Basis Warenursprung und Präferenzen - 2012
CCC Zertifizierung und grenzüberschreitender
Warenverkehr mit China - 2012
Das Grundlagenseminar Exportkontrolle - 2012
(Teil I & Teil II)
Zwei Wochen mit abschließender Zertifizierung
Der Ausfuhrverantwortliche - 2012
Verantwortung beim Export - Haftung, Risiko,
Organisation
Der Zollbeauftragte - 2012
Wegbereiter für den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - 2012
Anforderungen an die innerbetriebliche
Umsetzung
Die Einreihung von Waren in die Zolltarifkapitel
82 bis 90 - 2012
Maschinen, Fahrzeuge, Messgeräte, optische
Geräte, Teile und Zubehör
16.10.2012
19.10.2012
München
Münster
30.10.2012
Münster
21.11.2012
München
12.11.2012
München
25.10.2012
Münster
22.-26.10.2012
05.-09.11.2012
26.-30.11.2012
10.-14.12.2012
19.-20.11.2012
05.11.2012
Münster
München
Münster
München
München
Münster
15.-19.10.2012
05.-09.11.2012
Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M.
24.10.2012
28.11.2012
München
Münster
27.11.2012
Münster
29.10.2012
Münster
24.10.2012
Münster
Germany Trade & Invest www.gtai.de
127
Literaturhinweise
(Forts.)
Die neuen Nachweispflichten - 2012
und weitere Änderungen in der Umsatzsteuer
Die Zollprüfer kommen - mit IDEA - 2012
Rechte und Pflichten bei Außenprüfungen / Die
neue elektronische Prüfung des Zolls mittels der
Auswertungs- und Analysesoftware IDEA
Einreihung von Chemikalien in den Zolltarif
Einreihung in die Kapitel 28 und 29 des Harmonisierten Systems
Expert Seminar Zoll - 2012
Aufbauseminar/Teil 2 zum Basis-Seminar Zoll
Expert Warenursprung und Präferenzen - 2012
Zolloptimierung und Gestaltung bei der Ausfuhr
und Einfuhr mit Präferenznachweisen
Exportkontrolle mit SAP® GTS® - 2012
Systemgestützte Exportkontrolle in Wirtschaftsunternehmen - Sicherstellung und Optimierung
der Geschäftsprozesse
Geldwäschegesetz und Exportkontrolle - 2012
Verknüpfung des Geldwäschegesetzes zur Sanktionslistenprüfung
Importverfahren - Einfuhr - 2012
Einfuhr, Zollwert, Präferenzen, Lagerverkehre,
ATLAS, Outsourcing
ITAR - 2012
International Traffic in Arms Regulations
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) - 2012
Neuerungen und Anwendung in der täglichen
Praxis
Lieferantenerklärungen - 2012
mit und ohne Kumulierung - eine Erklärung mit
Konsequenzen!
Luftverkehrsteuer in der Praxis - inkl. IT-Verfahren AVIATA
Neue Präferenzabkommen der EU - Südkorea und
weitere Vereinfachungen für ermächtigte Ausführer - 2012
Nichtpräferenzielle Ursprungsregeln - 2012
Organisation der Exportkontroll- und Zollabteilung - 2012
Praxis-Wokshop Exportkontrolle - 2012
Der praktische Umgang mit dem Zolltarif, der Ausfuhrliste und dem Umschlüsselungsverzeichnis
128
Zoll Spezial 9/2012
22.11.2012
Frankfurt a.M.
08.11.2012
Münster
19.10.2012
München
12.-16.11.2012
Münster
17.-18.10.2012
München
29.-30.10.2012
26.-27.11.2012
Münster
München
13.11.2012
Münster
29.11.2012
München
23.11.2012
Münster
25.10.2012
München
28.11.2012
München
04.10.2012
Frankfurt a.M.
21.11.2012
Münster
06.11.2012
26.11.2012
Münster
Münster
22.-23.10.2012
26.-27.11.2012
München
Münster
(Forts.)
Reihen- und Dreiecksgeschäfte - 2012
Effiziente Gestaltung grenzüberschreitender
Warenverkehre
Spezial Seminar U.S.(Re)-Exportkontrollrecht 2012
Systematik, Update und Strategien zur Umsetzung
Start Up Seminar Exportkontrolle - 2012
Der erste Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung
Start Up Seminar Zoll - 2012
Der erste Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung
Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden
Warenverkehr - 2012
Update Energiesteuer - 2012
Zollpräferenzmanagement mit SAP® GTS® 2012
Optimierung und Automatisierung der
Präferenzkalkulation
Zollprozessmanagement zur Risikominimierung 2012
Prozessidentifikation und -analyse, Monitoring
und Compliancestrategien
21.11.2012
Frankfurt a.M.
21.-22.11.2012
Münster
15.-16.10.2012
19.-20.11.2012
München
Münster
15.-17.10.2012
05.-07.11.2012
03.-05.12.2012
24.-25.10.2012
05.-06.12.2012
22.-23.10.2012
11.-12.10.2012
Stuttgart
Münster
München
München
Münster
Münster
München
19.11.2012
22.11.2012
Hamburg
München
Einzelheiten zu den Angeboten finden Sie auf der Internetseite der AWA.
Die AWA bietet seit 2005 einen von der Zentralstelle für Fernunterricht in Köln zugelassenen Fernlehrgang Zollpraxis an. Die Prüfung erfolgt jeweils nach Abschluss des Lehrganges. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein Institutsinternes Zertifikat.
In 10 ausführlichen Lehrbriefen wird der Teilnehmer über Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung informiert. Die Lehrmaterialien stehen wahlweise als PDF-Datei (per E-Mail) oder als Script (per Post) zur Verfügung. Die Ausgabe erfolgt nach Lehrgangsbeginn
im Abstand von jeweils zwei Wochen. Im Lehrgangs-Chat steht der jeweilige Dozent online zur Verfügung. Weitere Informationen können der o.a. Internetseite der AWA entnommen werden.
Zusätzlich zu dem Fernlehrgang Zollpraxis startete im Mai 2007 erstmalig und in Deutschland einmalig der Fernlehrgang Exportkontrolle, der Mitarbeitern aus den Bereichen Im- und Export,
Zoll oder Logistik die Hintergründe und Zusammenhänge der Exportkontrolle vermittelt. Abgedeckt werden die deutschen, die EU- und die US-Regularien.
Germany Trade & Invest www.gtai.de
129
Literaturhinweise
Über einen Zeitraum von fünf Monaten erhalten die Teilnehmenden neun ausführliche Lehrbriefe;
sie haben zusätzlich die Möglichkeit, regelmäßige Chats und Diskussionsforen zu nutzen. Abschlussprüfung und Zertifikat dokumentieren die erworbene Qualifikation.
Im Dezember 2007 wurde das Fernlehrgangsangebot weiter ausgebaut. Zusätzlich zu den Fernlehrgängen Zollpraxis und Exportkontrolle startete erstmalig der Fernlehrgang Umsatzsteuer, der
Mitarbeitern aus den Bereichen Im- und Export, Zoll oder Logistik die oft komplexen Hintergründe
und Zusammenhänge umsatzsteuerlicher Regelungen vermittelt. Der Lehrgang thematisiert neben den Grundlagen der Umsatzbesteuerung insbesondere grenzüberschreitende Warenverkehre im Binnenmarkt als auch im Verhältnis zu Drittländern.
Der Fernlehrgang Umsatzsteuer dient als praxisnaher Einstieg und zur Vertiefung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Es richtet sich an Mitarbeiter/-innen,
die mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung in einem Unternehmen konfrontiert sind.
Über einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten die Teilnehmenden elf ausführliche Lehrbriefe;
sie haben zusätzlich die Möglichkeit, regelmäßige Chats und Diskussionsforen zu nutzen. Abschlussprüfung und Zertifikat dokumentieren die erworbene Qualifikation. Starttermin ist jeweils
der 1.6. bzw. 1.12. eines Jahres.
Weitere Informationen zum den Fernlehrgängen sowie eine ständig aktualisierte Seminarübersicht finden Sie auf der o.a. Internetseite der AWA.
Internationales Fachinstitut für Steuer- und Wirtschaftsrecht e.V., Feldbergstraße 23,
D-55118 Mainz, Tel. 06131/222280, FAX: 06131/222210, E-Mail: [email protected],
www.IFS-info.de
Aktuelle Neuerungen in der Außenhandelsstatistik
- Intrastat und Extrastat
Der Ausfuhrverantwortliche und Geschäftsführer
in der Pflicht - Sicherheit im Außenhandel
Der Weg durch den Zolltarifdschungel
Die Probleme um die Ausfuhr nicht gelisteter
Güter! Catch-all-Kurs
Exportkontrollrecht: Rechte, Pflichten und Verantwortung im Unternehmen
Exportkontrollrecht-Intensiv-Lehrgang
IFS - Fallrepetitorium: Exportkontrollrecht
IFS-Jahresseminar:EXPORTKONTROLLRECHT
inkl. US-Reexportkontrollrecht
IFS-Jahresseminar: Umsatzsteuerrecht 2013
IFS-Jahresseminar: ZOLLRECHT
130
Zoll Spezial 9/2012
27.11.2012
Frankfurt/Main
07.11.2012
Frankfurt/Main
13.11.2012
12.11.2012
Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
22./23.10.12
Frankfurt/Main
05.-09.11.2012
19.-23.11.2012
08./09.10.2012
12.12.2012
Mainz
Mainz
Mainz-Fav.
Frankfurt/Main
04.12.2012
11.12.2012
Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
(Forts.)
Lieferantenerklärungen - Aktuelles und
Neuerungen
Meldungen im Auslandszahlungs- und Kapitalverkehr - Wann, wie zu verstehen und praktisch
anzuwenden?
Zoll- und Risikomanagement im Unternehmen und
der Prüfer kann kommen!
Zollrecht-Intensiv-Grundlehrgang
Zolltarifierung im Baumarkt = Zolltarifierung von
Handwerkerartikeln (Kap.73 ff u.a. Werkzeuge,
Malereibedarf, Schrauben, ...)
Zolltarifierung von Schuhen
Zolltarifierung von Spielzeugartikeln
Zolltarifierung von Taschen und Zubehöraccessoires
Zolltarifierung von Teilen und Zubehör - Kapitel
84/85/90
Zolltarifierung von Waren des Kapitels 90
( Messgeräte ....)
01.10.2012
Frankfurt/Main
20.11.2012
Frankfurt/Main
25.10.2012
Frankfurt/Main
26.-30.11.2012
13.12.2012
Mainz
Frankfurt/Main
06.11.2012
27.11.2012
07.11.2012
Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
Frankfurt/Main
13.11.2012
Frankfurt/Main
30.10.2012
Frankfurt/Main
Weitere Informationen zu den Seminaren siehe Internetseite des IFS.
Zoll- und Außenwirtschafts-Kolleg GmbH, Moritz-von-Schwind-Straße 10, 50999 Köln,
Tel: 0221/352729, Fax: /352865, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.zollseminare.de
(Gemeinsam mit der IHK Köln und in Zusammenarbeit mit dem DIHK, BDI, DSLV, BGA, TÜV Cert
GmbH, dem Verband Spedition und Logistik Nordrhein e. V., der AVE und der CMA)
Aufbauseminar
Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften
Aufbauworkshop
Die tarifgerechte Einreihung von Waren
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
Die Codenummer - eine Nummer mit Konsequenzen
Basisseminar-Zoll Export
Die Warenausfuhr in Drittländer
Die Lieferung in der EU
Basisseminar-Zoll Import
Die Wareneinfuhr aus Drittländern
Der Erwerb in der EU
17.+ 18.10.2012
12.+ 13.12.2012
21.11.2012
29.- 31.10.2012
03.- 05.12.2012
26.- 29.11.2012
Germany Trade & Invest www.gtai.de
131
Literaturhinweise
(Forts.)
Die Praxis des Energiesteuerrechts
IHK-Zertifikats-LehrgangGrundlagen und Praxis des Energie- und Stromsteuerrechts Die Praxis des Zollrechts
IHK-Zertifikats-Lehrgang
-Zollabwicklung im internationalen GeschäftFachseminar
Lieferantenerklärungen
- ein Papier mit Folgen Fachseminar
Luftverkehrssteuerrecht
Grundlagenseminar
Die tarifgerechte Einreihung von Waren
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
Die Codenummer - eine Nummer mit Konsequenzen
Grundlagenseminar
Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften
Grundlagenseminar
Zoll für Einsteiger
- especially designed for beginners Praktikerseminar
Zoll für Verkäufer
EU- und Welthandel verständlich gemacht
Praxis-Grundlagenseminar
Der Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
-EMCS für künftige Anwender Praxisseminar
Zoll für Einkäufer
-mit Überblick über die aktuellen IncotermsSpezialseminar + Workshop
Follow Up - Ausfuhr
- Die Ausfuhrabwicklung im Tagesgeschäft Repetitorium und Updates für Praktiker
Spezialseminar
Auftragsabwicklung im Exportbereich
- von A (Angebot) bis Z (Zoll)
Spezialseminar
Beachten der außenwirtschaftsrechtlichen
Embargos im grenzüberschreitenden Geschäft
Spezialseminar
Biokraftstoffe und Biokraftstoffquote
Biokraftstoff-Nachhaltigkeit
132
Zoll Spezial 9/2012
14.09.-17.11.2012
07.09.-01.12.2012
13.11.2012
11.12.2012
02.10.2012
NEU
19.+ 20.11.2012
15.+ 16.10.2012
10.+ 11.12.2012
19.+ 20.11.2012
30.+ 31.10.2012
26.+ 27.11.2012
10.+ 11.12.2012
01.+ 02.10.2012
20.+ 21.11.2012
22.10.2012
22.10.2012
25.+ 26.02.2013
NEU
(Forts.)
Spezialseminar
Das Zollwertrecht
Zollwertermittlung und Umsetzung in der Praxis
Spezialseminar
Der ermächtigte Ausführer im präferentiellen Ursprungsrecht
Spezialseminar
Der Zollbeauftragte
- Ist einer alles schuld? Spezialseminar
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Die Pre-Declaration
Spezialseminar
Die Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt
(inkl. IDEA)
Spezialseminar
Die Einreihung von Beförderungsmitteln und Teilen dafür in den
Zolltarif
Überblick über den Abschnitt XVII
Spezialseminar
Die neuen INCOTERMS® 2010
Revidierte Fassung seit 1.1.2011
Spezialseminar
Die Umsetzung amerikanischer Exportkontrollgesetze in
deutschen Unternehmen
Spezialseminar
Export und Exportkontrolle
Zolltarif - Ausfuhrliste - Umschlüsselung
Spezialseminar
Exporte absichern und neue Finanzierungsmöglichkeiten nutzen
- Erfolg im Export: ja, aber sicher ...!
Spezialseminar
Follow Up - Einfuhr
- Die Einfuhrabwicklung in der Tagespraxis -Aufbereitung aller
Neuerungen
Spezialseminar
Innerbetriebliche Organisation zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Abläufe
Spezialseminar
Intrastat - Systematik und Problemlösung bei der statistischen
Meldung
Spezialseminar
Nachweispflichten im Bereich der grenzüberschreitenden
Umsatzsteuer
AKTUELL: GELANGENSBESTÄTIGUNG
03.+ 04.12.2012
19.11.2012
12.11.2012
29.10.2012
05.+ 06.11.2012
06.+ 07.11.2012
05.11.2012
29.+ 30.11.2012
10.- 12.12.2012
21.11.2012
NEU
22.11.2012
09.10.2012
12.12.2012
01.10.2012
Germany Trade & Invest www.gtai.de
133
Literaturhinweise
(Forts.)
Spezialseminar
Nachweispflichten im Bereich der grenzüberschreitenden UmsatzsteuerAKTUELL: GELANGENSBESTÄTIGUNG
Spezialseminar
Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und
Ersatzteillieferungen
Umsatzsteuer-Basisseminar
Die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr
-Systematik u. Praxis des UmsatzsteuerrechtsVerbrauchsteuerseminar
Grundlagen und Praxis der Besteuerung und Abrechnung von
Alkohol
- Praxisorientiertes Grundlagenseminar Workshop
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
- Antrag, Fragenkatalog und Arbeits-/ Organisationsanweisung Workshop
Training Zolldokumente
- Abfertigung für Fortgeschrittene - Modul 1 - Ausfuhr
Workshop
Training Zolldokumente
- Abfertigung für Fortgeschrittene - Modul 2 - Ursprung
Workshop
Training Zolldokumente
- Abfertigung für Fortgeschrittene - Modul 3 - Einfuhr
ZAK-Forum
Nachfolgeregelung Spitzenausgleich,
Beihilferechtliche Genehmigungsverfahren und weitere
wesentliche Entwicklungen
07.11.2012
26.11.2012
Karlsruhe
27.11.2012
Stuttgart
28.11.2012
München
29.11.2012
Hamburg
30.11.2012
Magdeburg
14.01.2013
26.+ 27.09.2012
12.+ 13.11.2012
12.+13.11.2012
30.10.2012
01.10.2012
NEU
01.10.2012
NEU
02.10.2012
NEU
19.+ 20.11.2012
NEU
Anmerkung:
Soweit nicht anders vermerkt, finden die Seminare in Köln statt.
Weitere Informationen zu den o.a. Seminaren finden Sie auf der Internetseite des ZAK
(www.zollseminare.de).
134
Zoll Spezial 9/2012
Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare, World Trade Center Bremen, Birkenstraße 15, 28195 Bremen, Telefon: 0421 - 44 69 46, Telefax: 0421 - 434 99 151,
Internet: http://www.bav-seminar.net, E-Mail: [email protected]
Zoll-Intensiv-Seminar
Einwöchiges Grundlagenseminar für die rechtssichere Arbeit bei der
Ein- und Ausfuhr von Waren (für Teilnehmer ohne besondere Kenntnisse)
Zollseminar Einfuhr
Vertiefungsseminar für die rechtssichere Arbeit bei der Einfuhr
Grundlagen des Warenursprungs- und Präferenzrechts
Die Ermittlung des Warenursprungs und die Handhabung von
Präferenzpapieren
Sicherheit bei der DE/EU- und US-Exportkontrolle
Grundlagen, aktuelle Änderungen, Umsetzung und umfangreiche
Übungen zum sensiblen Bereich der Exportkontrolle
Haftung, Versicherung und Schadensabwicklung in nationalen +
grenzüberschreitenden Güterverkehren
Sicherheit bei Versicherungs- und Haftungsfragen
Zollseminar Ausfuhr
Vertiefungsseminar für die rechtssichere
Arbeit bei der Ausfuhr
Bremer Zollforum
Expertenworkshop zu den aktuellen Themen des Zollrechts inkl.
Warenursprung und Präferenzen
Bremer Großes Zollseminar
Modulare Seminarreihe zum Aufbau und zur Sicherung praxisgerechter Zollkompetenz
18.-22.02.2013
08.-10.10.2012
11.-14.03.2013
15.-17.10.2012
05.-06.12.2012
13.-15.05.2013
12.-13.11.2012
19.-21.11.2012
22.-26.04.2013
04.-05.12.2012
18.02.-15.05.2013
Weitere Informationen zu den o.a. Seminaren finden Sie auf der Internetseite der BAV
(www.bav-seminare.net).
IXPOS-Portal
Zoll- und Außenwirtschaftsveranstaltungen ergeben sich aus dem IXPOS-PORTAL im unter Veranstaltungen im Service-Bereich. Diese zentrale Termindatenbank der Außenwirtschaft wird fortlaufend aktualisiert.
Internet-Kennung: Auf der IXPOS-Startseite (www.ixpos.de) in der linken Spalte unter dem Menüpunkt „Service“ den Bereich Veranstaltungen anklicken. Die Suche auf der sich dann öffnenden
neuen Seite zu den Veranstaltungen lässt sich über die Freitextrecherche oder über bereits vordefinierte Filter (rechte Spalte) weiter verfeinern.
Auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern führen Fortbildungsveranstaltungen zu Zollund Außenwirtschaftsthemen durch. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der
IHK’n.
Germany Trade & Invest www.gtai.de
135
Publikationen aus der Schriftenreihe Zoll- und Handelsinformation
Publikationen aus der Schriftenreihe Zoll- und Handelsinformation (ZHI)
Status
Titel
Land
Stand
Best.-Nr.
NEU
Zoll und Einfuhr
Brasilien
2012
Zolltipps
China, VR
2009
Zolltipps
Japan
2010
Zolltipps
Korea, Rep.
2008
Zolltipps
Kuwait
2010
Zolltipps
Russische
Föderation
USA
2011
16831
ISBN 3-86643-562-2-X
14094I
SBN 3-86643-544-4
15115
ISBN 3-86643-553-3
13011
ISBN 3-86643-522-3
14288
ISBN 3-86643-546-0
15662
ISBN 3-86643-555-X
16042
ISBN 3-86643-560-6
USA
2010
15062
ISBN 3-86643-551-7
USA
2009
1419
2ISBN 3-86643-545-2
Kosmetische
Produkte
Nichttarifäre Handelshemmnisse
USA
ArzneimittelNichttarifäre Handelshemmnisse
Zolltipps
2011
Die Zoll- und Handelsinformationen (ZHI) sind erhältlich im Abonnement oder als Einzelpublikation. Die Broschüren können bezogen werden in Printform (Softcover) beim Kundencenter von Germany Trade & Invest, E-Mail: [email protected], Tel. 0228-24993-316 oder als Download unter
www.gtai.de/zhi. Bitte beachten Sie, dass der Download nur bei Nutzung einer Kreditkarte möglich ist.
136
Zoll Spezial 9/2012
Wareneinfuhren leicht gemacht
Wareneinfuhren leicht gemacht
Zollmodule „Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren“
Die Module umfassen circa 15 Seiten und sind im Internet als PDF erhältlich unter www.gtai.de/zollmerkblaetter. Bitte beachten Sie, dass der Download nur bei vorheriger kostenloser Registrierung möglich ist. Durch Anklicken des gewünschten Landes wird die Möglichkeit zum Download geöffnet.
Die nachstehende Aufstellung enthält die derzeit verfügbaren Zollmodule.
Status
Best.-Nr.
Stand
Algerien
16420
2011
Australien
14584
2009
NEU!
Bahrain
17284
2012
NEU!
Brasilien
16890
2012
Bosnien und Herzegowina
15925
2011
Chile
14577
2009
China, VR
16888
2012
Ecuador
15452
2010
Ghana
15209
2010
Hongkong und Macau
15831
2011
Indien
15370
2010
Israel
16432
2011
Japan
15391
2010
NEU!
Kanada
17119
2012
NEU!
Kasachstan
16738
2012
Korea, Rep.
16301
2011
NEU!
Land
Germany Trade & Invest www.gtai.de
137
Wareneinfuhren leicht gemacht
(Forts.)
Status
NEU!
NEU!
NEU!
138
Zoll Spezial 9/2012
Land
Kroatien
Best.-Nr.
14576
Stand
2009
Kuwait
14312
2009
Malaysia
15893
2011
Mexiko
14080
2009
Montenegro
15273
2010
Neuseeland
16889
2012
Nigeria
15690
2010
Pakistan
14926
2010
Philippinen
14590
2009
Russische Föderation
16173
2011
Serbien
16916
2012
Südafrika
15173
2010
Taiwan
14075
2009
Thailand
15494
2010
Tunesien
16946
2012
Türkei
16529
2011
Usbekistan
15429
2010
VAE
16093
2011
Vietnam
16528
2011
Außenwirtschaftspublikationen zu Georgien
Außenwirtschaftspublikationen zu Georgien
# Nur als „pdf“ im Internet erhältlich
www.gtai.de
Geschäftspraxis
Lohn- und Lohnnebenkosten - Georgien, 2011, Hrsg.: Germany Trade
and Invest, 12 S., 5,- ¤
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Wirtschaftsklima
Wirtschaftsdaten kompakt - Georgien, Oktober 2011, Hrsg.: Germany
Trade and Invest, 6 S., 0,- ¤
Wirtschaftsentwicklung - Georgien 2010, Hrsg.: Germany Trade and
Invest, 16 S., 0,- ¤
Wirtschaftstrends - Georgien, Jahresmitte 2012, Hrsg.: Germany Trade
and Invest, 15 S., 0,- ¤
Wirtschaftstrends kompakt - Georgien, Jahresmitte 2012, Hrsg.: Germany Trade and Invest, 2 S., 0,- ¤
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Kontakt
Impressum
Herausgeber: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
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Erscheinungsweise: monatlich
Preis: Jahresabonnement 63 Euro; Einzelpreis 8 Euro
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Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der
Bundesregierung für die Neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen
Bundestages.
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mit Länderporträt Georgien
Zoll
September 2012 | Heft 9
Über uns
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Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte
erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen.
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