GEMEINDEBRIEF - Kirchgemeinden Bad

Transcription

GEMEINDEBRIEF - Kirchgemeinden Bad
GEMEINDEBRIEF
der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden
Bad Lausick-Etzoldshain
und
Ballendorf-Buchheim
Juni - Juli 2015
Kirchenvorstände
Bad Lausick – Etzoldshain
v.l.n.r. oben: Tobias Schön, Doreen Wilkens, Jenny Voigt, Silke Müller, Karin Wilhelmsen,
Robby Schulze, v.l.n.r. unten: Sabine Hense, Ines Feuerstein, Elke Möbius (Stellv. Vors.),
Käthe Klotz, Thomas Erler (Vors.)
Ballendorf – Buchheim
v.l.n.r.: Angela Bößert (Stellv. für Buchheim), Karl-Heinz Gnadt, Yvonne Braun, Roland
Sittner, Almuth Lange, Kerstin Peters, Peggy Milker, Thomas Naumann, Christel Fischer
(Stellv. Vors.), Thomas Erler (Vors.)
2
Konfirmation 2015
Bad Lausick
Buchheim
Unsere diesjährigen Konfirmanden feierten am 26. April ihre Konfirmation. Zahlreiche
Gemeindeglieder und Gäste nahmen an den Gottesdiensten teil. Möge Gott die jungen
Menschen weiter auf ihrem Weg begleiten.
3
Jahreslosung 2015
Gemeindebrief
Aktuell haben wir die Auflage verdoppelt. Damit soll jedes Gemeindeglied erreicht werden.
Wer bisher noch nicht regelmäßiger Empfänger war und künftig ein Exemplar wünscht
(3,50 €/Jahr), teile dies bitte dem Pfarramt mit.
4
Liebe Gemeindeglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
g′nug
g′nug
5
6
Musik in St.Kilian Bad Lausick
7
8
9
Herzliche Einladung
zu unserem
Gemeindefest
am Sonntag, dem 21.06.
„ Unsere Zeitgeschenkte Zeit“
Beginn 14 Uhr mit einem Familiengottesdienst
anschließend Kaffee im Pfarrgarten,
Programm, Spiele usw. ,
gegen 17 Uhr Abschluss mit Musik / Theaterstück,
bis 19 Uhr Ausklang beim Grillabend
Auch die Dörfer sind herzlich eingeladen
Wir freuen uns auf Sie bzw. Euch!
P.S.: Wieder werden viele fleißige
Kuchenbäckerinnen gebraucht.
Danke allen, die mithelfen.
10
Feiern Sie mit uns Gottesdienst
Juni 2015
Juli 2015
Sonntag, 07.06.
Sonntag, 05.07. (5. So. nach Trinitatis)
(1. So. nach Trinitatis)
09.00 Uhr Ballendorf
10.15 Uhr Bad Lausick
09.00 Uhr Buchheim (Pfr. Zaumseil)
10.15 Uhr Bad Lausick (Pfr. Zaumseil) KG
KG, A
Sonntag, 14.06. (2. So. nach Trinitatis)
Sonntag, 12.07. (6. So. nach Trinitatis)
10.15 Uhr Bad Lausick
14.00 Uhr Etzoldshain
10.15 Uhr Bad Lausick
Bläsergottesdienst
KG, T
T
Sonntag, 21.06. (3. So. nach Trinitatis)
Sonntag, 19.07. (7. So. nach Trinitatis)
14.00 Uhr Bad Lausick
Gemeindefest (vgl. Einladung)
09.00 Uhr Ballendorf (Sup.Liebers)
10.15 Uhr Bad Lausick (Sup.Liebers)
Mittwoch, 24.06. (Johannistag)
Sonntag, 26.07. (8. So. nach Trinitatis)
17.30 Uhr Bad Lausick
Andacht auf dem Friedhof
19.00 Uhr Buchheim
Regionale Andacht
mit anschließendem Grillen
10.15 Uhr Bad Lausick (Pfr. Wiedemann)
Sonntag, 28.06. (4. So. nach Trinitatis)
09.00 Uhr Etzoldshain
10.15 Uhr Bad Lausick
A
August 2015
Sonntag, 02.08. (9. So.nach Trinitatis)
11.00 Uhr Bad Lausick / „Schmetterling“
Kirchenbezirkstag
(vgl. Einladung S. 19)
T: mit Taufe
A: mit Abendmahl
KG: mit Kindergottesdienst
Kilianstag am 08. Juli
Musikalische Andacht
Kirchgemeinde und Förderverein St. Kilianskirche Bad Lausick e.V.
laden ganz herzlich zum 08. Juli um 19.00 Uhr in die St.
Kilianskirche ein.
Mit Andacht, Kirchenmusik sowie Speis und Trank wollen wir der
910 Jahre unserer St. Kilianskirche in Bad Lausick gedenken.
11
A
Kindergottesdienste
Schenken wir unseren Kindern und Enkeln die Gelegenheit, Got t gemeinsam zu
loben. Sie sind immer sonntags (außer in den Ferien) herzlich zum
Kindergottesdienst eingeladen. Dieser findet parallel zum „großen“ Gottesdienst
statt. Ein Team bereitet sich vor. Spannende Geschichten aus der Bibel werden
verkündet. Lieder und Gebete gehören dazu. Nicht zuletzt Gottes Segen.
Jesus spricht:
Lasset die Kinder
zu mir kommen
und wehret ihnen nicht,
denn solchen
gehört das Himmelreich!
Markus 10,14
Familiengottesdienst
Unser Gemeindefest am 21. Juni beginnt 14 Uhr mit e inem Familiengottesdienst.
Alle sind herzlich eingeladen (vgl. weitere Anzeige).
Regelmäßige Kreise
Musikalische Früherziehung
ab 4 Jahren, dienstags 16.00 Uhr
Treffpunkt Pfadfinden - VCP
Sonnabend, den 06. Juni
Sonnabend, 04. Juli
NEU jeweils 09.00 - 14.00 Uhr
Kinderkreis in Etzoldshain
Vorschul- und Schulkinder bis 6.Kl.
Mittwoch, 03.Juni
16 Uhr
Mittwoch, 01.Juli
16 Uhr
Konfirmanden
freitags 17.00 – 18.00 Uhr (Kl.7)
Christenlehre Bad Lausick
donnerstags
Kl. 1 – 3 15.00 - 16.00 Uhr
Kl. 4 – 6 16.30 - 17.30 Uhr
Abend für Eltern des nächsten
Konfirmandenjahrganges:
Donnerstag, den 18. 06., 18.00 Uhr
Christenlehre Ballendorf
dienstags 15.45 - 16.45 Uhr
Junge Gemeinde
freitags 18.30 Uhr
am 27. Juni, 19 Uhr Jugendgottesdienst
Christenlehre Buchheim
dienstags 17.00 - 18.00 Uhr
www.jg-im-leipziger-land.de
12
Kindermusical
In der ersten Woche der Oktoberferien, vom 12. - 16.10.2015, wollen wir
innerhalb der Kinderwoche das Kindermusical „Der verlorene Sohn“ einstudieren
und dann musikalisch und szenisch aufführen.
In dieser Ferienwoche werden wir neben der Probenarbeit zum Musical auch die
Requisiten bauen, Spiele machen, Gottes Wort hören, gemeinsam essen und
zusammen sein. Dazu laden wir alle Kinder ab 5 Jahren ein.
Wir würden uns freuen, wenn sich auch noch weitere Helfer zur Mitarbeit in
dieser Woche finden. Für Mittagessen und Kaffeetrinken wird gesorgt.
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20,00 € pro Kind, ein Geschwisterrabatt
kann gewährt werden.
Da wir die Teilnehmerzahlen eingrenzen müssen, bitten wir um zeitige
Anmeldung im Pfarramt Bad Lausick, Straße der Einheit 27.
Telefon: 034345 - 22333
Mail: [email protected]
In Vorfreude auf die Kinderwoche grüßt Sie/ Euch
Andreas Kühn und Frank Müller und T eam
Angebote für Erwachsene
(wo Ort fehlt, Gemeindesaal der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Bad Lausick, Straße der Einheit 25)
Musikalische Gruppen
Frauenkreise
Vgl. S. 8
Etzoldshain
Die
09.06.
15.00 Uhr
(bei Fr.Wegewitz)
Sommerpause im Juli
Erwachsenen- Hauskreis
Informationen bei Fam. Große
Tel.:
03 43 45/ 20 92 1
Bad Lausick
Mi
10.06.
14.00 Uhr
(im Pfarrgarten Bad Lausick)
Sommerpause im Juli
Gesprächskreise
Bad Lausick
Mi
17.06.
Sommerpause im Juli
19.30 Uhr
Ballendorf
Die
16.06.
14.30 Uhr
(im Pfarrgarten Bad Lausick)
Sommerpause im Juli
Ballendorf/ Buchheim
(Kirche Buchheim)
wieder im Oktober
Bibelkreis
Männerkreis
Bad Lausick
Mo
29.06.
Sommerpause im Juli
Pfarrhaus Bad Lausick
Do
18.06 .
Sommerpause im Juli
19.30 Uhr
19.30 Uhr
Besuchsdienst
Pfarrhaus Bad Lausick
Di
.06.
13
09.00 Uhr
Kirchensteuer
In den letzten Monaten verzeichneten auch unsere Kirchgemeinden etliche
Kirchenaustritte (genau 35 im Jahr 2014 und 10 im Zeitraum Januar – März
2015). Das ist sehr betrüblich, gleichwohl auch ein Weckruf an uns alle. Die
Ursachen sind verschieden. Besonders das Thema Kirchensteuer auf
Kapitalertragssteuer sorgte für Verunsicherung. Nachdem bereits im
Gemeindebrief Juni / Juli des vergangenen Jahres Informationen zur Problematik
gegeben wurden, veröffentlichen wir hiermit die Antworten auf der Internetseite
unserer Landeskirche (ekd.de):
„Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das etwa schon wieder eine neue Steuer?
Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsgrenze von 801
Euro (ledig) bzw. 1602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge
waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu
versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ist lediglich ab 2015 die Art der
Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer
Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden
weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die
Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des
Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wir d auch die auf die Kapitalerträge
entfallende Kirchensteuer grundsätzlich automatisch an die Finanzbehörden
weitergeleitet.
Ich bin verheiratet und mein Ehegatte und ich bekommen ungefähr 1.000 Euro
im Jahr an Zinsen. Wie viel Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer muss ich denn
nun bezahlen?
In diesem Fall: gar keine. Nur wenn Sie als Kirchenmitglied Zinsen und
Dividenden erzielen, die über die Freistellungsgrenzen hinaus gehen, fällt für die
überschüssigen Erträge Kapitalertragsteuer und damit auch Kirchensteuer an.
Als Alleinstehender können Sie Ihren Banken Freistellungsaufträge von
insgesamt bis zu 801 Euro erteilen, als Ehegatten bis zu 1602 Euro.
Und wenn jemand richtig viel auf der hohen Kante hat und – sagen wir – 10.000
Euro Zinsen im Jahr kassiert? Was muss der an Kirchens teuer bezahlen?
Auf die 10.000 Euro zahlt er 2.444 Euro Einkommensteuer und dazu noch gut
220 Euro Kirchensteuer. Dieser Betrag ist angesich ts des dahinter stehenden
Vermögens durchaus moderat.
14
Was wird denn da jetzt genau neu geregelt?
Es geht darum, das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer für alle Beteiligten
zu vereinfachen. Schon seit 2009 wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der
Quelle ihrer Entstehung, also von den Banken einbehalten un d an die staatlichen
Finanzbehörden weitergeleitet. Für die Kirchensteuer war das nur möglich, wenn
der Steuerpflichtige seine Religionszugehörigkeit der Bank ausdrücklich
mitgeteilt hatte. Sonst war er verpflichtet, diese Angaben auf jeden Fall in seiner
Steuererklärung zu machen. Nun rufen die Geldinstitute das so genannte
„Religionsmerkmal“ automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie
erhalten die Angaben verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer und können
damit die Kirchensteuer über die Finanzbehörden gleich an die richtige
Religionsgemeinschaft (z. B. eine evangelische Landeskirche) weiterleiten.
Wissen die Bankmitarbeiter also nun künftig, ob ich evangelisch oder katholisch
bin?
Nein, für die Bankmitarbeiter ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch
in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Banken erhalten das
so genannte „Religionsmerkmal“ unter Beachtung der hohen Anforderu ngen des
Datenschutzes verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer. Die Weiterverarbeitung
dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung.
Datenschutz hin oder her – mir ist das nicht geheuer, dass der Staat meine
Religionszugehörigkeit den Banken mitteilt. Kann ich mich dagegen wehren?
Ja, Sie können der Weitergabe widersprechen und einen Sperrvermerk setzen
lassen. Dazu wird es künftig ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für
Steuern (www.bzst.de) geben. Die Bank erhält dann von dem Amt einen
neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie
dann in Ihrer Steuererklärung im Folgejahr die erforderlichen Angaben
nachholen.
Wer die Kirche unterstü tzen will, der kann doch spenden – warum werde ich
überhaupt gezwungen, Kirchensteuer zu zahlen?
Die Kirchensteuer ist keineswegs eine „Zwangsabgabe“. Sie ist der finanzielle
Beitrag, den die Mitglieder leisten, die der Kirche ja freiwillig angehören. Sie ist
auch gerecht und fair, denn sie knü pft an die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Kirchenmitglieder an: Wer wenig verdient, zahlt keine Einkommensteuer und
damit auch keine Kirchensteuer. De facto sorgt etwa ein Drittel der
evangelischen Kirchenmitglieder mit dieser Steuer dafür, dass die Kirche ihre
Aufgaben wahrnehmen kann. Eine nur aus Spenden finanzierte Kirche wäre
15
stark von einzelnen zahlungskräftigen Mitgliedern abhängig, daran kann niemand
ein Interesse haben.
Wie viel Geld kommt denn durch die Kirchensteuer eigentlich zusammen? Und
wofür gibt die Kirche das aus?
2012 haben die evangelischen Landeskirchen knapp 4,8 Mrd. Euro
Kirchensteuern eingenommen – das sind 48 Prozent der Gesamteinnahmen.
Das klingt viel, ist aber nur wenig mehr als etwa 1994. Seither ist aber ein
Kaufkraftverlust von 28 Prozent zu verzeichnen. Die Kirche kann sich also bei
scheinbar gleichen Einnahmen etwa ein Drittel weniger leisten. Neben den
Kirchensteuern bekommt die Kirche auch öffentliche Fördermittel und Zuschü sse
(32 Prozent der Einnahmen), weil sie Leistungen für die gesamte Gesellschaft
erbringt – ein Beispiel ist der Unterhalt von K indergärten. Dazu kommen
Einnahmen aus Entgelten für kirchliche Dienstleistungen, Pachten, Mieten usw.
Rund 10 Mrd. Euro gibt die K irche jährlich aus. Zu den größten Posten zählen
der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer in Verkündigung und Seelsorge, die
Gemeindearbeit in Gruppen und Kreisen und die diakonische ( soziale) Arbeit in
den Gemeinden. Da kommen schon weit über 5 Mrd. Euro zusammen. Rund 1
Mrd. Euro benötigt der Unterhalt der zum Teil historisch wertvollen kirchlichen
Gebäude. Für Leitung und Verwaltung werden 800 Mio. Euro ausgegeben.
Ich dachte immer, Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Warum treibe n
dann aber die Finanzämter für die Kirche die Steuern ein?
Kirche und Staat sind getrennt in Deutschland. Der Staat ist in Sachen
Kirchensteuereinzug für die Kirche als Dienstleister tätig, wie er es für andere
Körperschaften öffentlichen Rechts auch ist, die das Recht haben Steuern zu
erheben. Und der Staat tut das ja nicht umsonst – er lässt sich seine
Dienstleistung mit rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens bezahlen,
was rund 160 Mio. Euro im Jahr ausmacht. Die Kirc he spart sich ihrerseits den
bürokratischen Aufwand einer eigenen Steuerverwaltung und kann diese Summe
für ihre Arbeit in Verkü ndigung, Seelsorge, Diakonie oder Bildung einsetzen.
Übrigens: Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Kirche erheblich durch direkte
staatliche Leistungen finanziert. Erst durch eine eigene Kirchensteue r konnte
diese Verquickung gelöst, konnte die Kirche vom Staat unabhä ngig werden –
und das ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Deswegen ist das Recht zur
Erhebung der Kirchensteuer auch im Grundgesetz garantiert.
Quelle : Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover)“
16
Jubelkonfirmation
Wir grüßen an dieser Stelle die Konfirmationsjahrgänge
1950, 1955, 1965 und 1990. Wir wünschen allen
Gekommenen wie auch allen, die leider nicht teilnehmen
konnten, weiterhin Gottes reichen Segen.
In diesem Festgottesdienst wurde für die Verbesserung
unserer Lautsprecheranlage gesammelt. Insgesamt
betrug die Kollekte 311,40 € . Dafür ein herzliches
Dankeschön. Danke auch den Organisatoren des Festes.
Möge die Verbindung zur Heimatgemeinde nicht
abreißen.
17
Kinderseite
Wir wünschen Euch schöne und
erholsame Ferien!
18
19
So erreichen Sie uns
Ev.-Luth. Pfarramt Bad Lausick, 04651 Bad Lausick
Straße der Einheit 27
Tel.:
034345 / 22333
Fax:
034345 / 54495
E- Mail
[email protected]
Internet
www.kirche-badlausick.de
Öffnungszeiten der Kanzlei
Dienstag
09.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 17.30 Uhr
Mittwoch
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag geschlossen
(Änderung!)
Sprechzeiten Pfarrer Erler
am besten nach Vereinbarung
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung
Tel.: 0 172 / 3610120
Dienstag
09.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch
12.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung
(Änderung!)
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Pfr. Thomas Erler
034345/ 54496
Kantor Andreas Kühn
034345 / 52122
Gemeindepädagoge Frank Müller
E-Mail
0152 / 29212513
[email protected]
Pfarramtsverwaltung/ Kirchnerdienst
Christhild Sternitzke
E- Mail
034345 / 22333 bzw. 21739 (privat)
[email protected]
Friedhofsverwalterin Annette Woitag
E- Mail
0172 / 3610120
[email protected]
Bankverbindungen für Kirchgeld, Friedhofsgebühren und Spenden
Bad Lausick/ Etzoldshain:
Spk. Muldental IBAN: DE05 8605 0200 1035 0001 87
Bad Lausick – Friedhof:
Spk. Muldental IBAN: DE63 8605 0200 1035 0025 38
Ballendorf/ Buchheim:
Leipziger Volksbank IBAN: DE82 8609 5604 0002 4889 90
BIC: SOLADES 1 GRM
BIC: SOLADES 1 GRM
BIC: GENODEF 1 LVB
Der Gemeindebrief wird von den Ev.- Luth. Kirchgemeinden Bad Lausick- Etzoldshain und Ballendorf- Buchheim
herausgegeben.
Bilder: Erler, Feuerstein, Hempel, Kreil, Möbius, Sittner, Zschocke, image (Arbeitshilfe für Gemeindebriefe)
Titelgestaltung: Grafikstudio Heinicker und Druckerei Biewald
Druck: Druckerei Biewald Geringswalde