NSM Montagebedingungen Ausland D

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NSM Montagebedingungen Ausland D
Seite 1 von 8: Montagebedingungen AUSLAND (deutsch)
MONTAGEBEDINGUNGEN
der Firma NSM MAGNETTECHNIK GMBH, Postfach 1 33, 59396 Olfen
Ausland
I.
02/2013
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungen, die außerhalb des Werkes
der NSM MAGNETTECHNIK GMBH (im Nachfolgenden NSM genannt) durch NSM Montage- und Servicepersonal
ausgeführt werden. Die „Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen“ der NSM sind mitgeltende Bestimmungen.
II.
Montagepreis und Rechnungsstellung
1.
Die Montage wird gemäß Anhang nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis
vereinbart ist.
2.
Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die NSM in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu
vergüten ist.
3.
Montagerechnungen sind zu zahlen sofort nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge.
4.
Die für den Montageeinsatz - auch wenn dieser für den Kunden kostenlos erfolgt - aufgewandten Arbeits -, Warteu. Fahrtzeiten werden auf Zeitnachweisen aufgeführt. Diese werden durch den Monteur zur Prüfung und
Gegenzeichnung bei Richtigbefund vorgelegt. Rückfahrtzeiten werden nachträglich, nach Beendigung der
Rückreise, eingesetzt.
5.
Ist der Auftraggeber, oder ein von ihm Beauftragter, bei Beendigung der Montage bzw. Reparatur nicht anwesend,
so dass die Arbeitszeit nicht bestätigt werden kann, gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen
verbindlich.
6.
Bei den angeführten Beträgen handelt es sich um die z. Zt. gültigen Montagesätze. Wir behalten uns vor, nach
Durchführung der Montagen die zur Zeit der Montage geltenden Montagesätze zu berechnen.
7.
Der Anspruch auf Auslösung besteht vom Beginn bis zur Beendigung einer Reise.
8.
Kleinere Ausgaben des Montagepersonals für Telefon, Porto, Gepäck, Taxi, Autobahngebühr usw. berechnen wir
in Höhe der Barauslagen.
9.
Der Montageeinsatz wird in der Regel ab Werk berechnet.
10. Die Abrechnung über die Montagekosten erfolgt nach beendeter Montage oder, wenn diese länger dauert, in
bestimmten Zeitabständen.
11. Das Zurückhalten von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso
wenig die Aufrechnung mit Gegenforderungen.
12. Werden auf einer Montagereise mehrere Kunden besucht, so werden die Auslösesätze, Reisezeiten und
Reiseauslagen anteilmäßig vom Ort des Reiseantritts bis zum Ort der Beendigung der Reise berechnet.
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13. Die Transportkosten, Hin- und Rückfracht für schweres Werkzeug (Hebewerkzeuge, Schweißgeräte sowie
Maschinentransporteinrichtungen) werden in Rechnung gestellt.
14. Wenn sich ohne unser Verschulden der Montageeinsatz verzögert, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten wie
Wartezeit und evtl. erforderliche Rückreise und Anreise unserer Monteure zu Lasten des Bestellers. Das gleiche
gilt, wenn die Maschinen ohne unser Verschulden nach Beenden der Montage nicht sofort in Betrieb genommen
werden können und eine nochmalige Anreise der Monteure notwendig ist.
15. Da aus vielen Gründen beim Probelauf in unserem Betrieb die echten Verhältnisse der Praxis nicht vorliegen, sind
bei Neuaufstellungen in der Regel noch Anpassungen an der Maschine erforderlich, die in der Montagerechnung
mit erfasst werden.
16. Wird die Ablösung unseres Montagepersonals aus einem nicht von uns zu vertretenden Grund notwendig, so
berechnen wir die entstandenen Kosten.
III.
Arbeitszeit
1.
Die tägliche Arbeitszeit unserer Monteure beträgt von Montags bis Freitags 7,4 Stunden, die wöchentliche
festgelegte Regelarbeitszeit beträgt 37 Stunden.
2.
Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden nur in dringenden Fällen und auf ausdrücklichen
Wunsch des Auftraggebers geleistet.
3.
Bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit, sowie bei Sonn- und
Feiertagsarbeit, ist der Besteller für die Einholung einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde
verantwortlich.
IV.
Mitwirkung des Kunden
1.
Der Kunde hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2.
Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen.
Er hat auch den Montageleiter über spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das
Montagepersonal von Bedeutung sind.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Einhaltung bestehender
Sicherheitsvorschriften, angemessene Arbeitsbedingungen sowie für die Einholung der bei etwa erforderlicher
Mehrarbeit notwendigen behördlichen Genehmigung zu sorgen.
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V.
Technische Hilfeleistungen des Kunden
Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich, setzt jedoch voraus, daß seitens des Kunden
folgende technische Hilfeleistungen durchgeführt werden:
1.
Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte.
2.
Vornahme aller Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten einschließlich Beschaffung der notwendigen Baustoffe.
3.
Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z.B. Hebezeuge, Gabelstapler, Hallenoder Autokrane, Arbeitsbühnen, Gerüste...) sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe (z.B.
Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmaterial, Schmiermittel, Brennstoffe, Treibseile und riemen).
4.
Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft und Wasser.
5.
Bereitstellung notwendiger trockener und verschließbarer Arbeits-, Aufenthalts- und Lagerräume.
6.
In der Montagehalle müssen die Türen und Fenster eingesetzt und die eventuell erforderlichen Wandöffnungen
zum Einbringen der Montageteile vorhanden sein.
7.
Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des
Liefergegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.
Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des
Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann.
Soweit besondere Pläne oder Anleitungen erforderlich sind, stellt NSM diese dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist NSM nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die
dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.
VI.
Abnahme
1.
Der Kunde ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Liegt
ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn NSM die Pflicht zur
Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
2.
Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der NSM, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit
Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt.
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VII.
Allgemeine Bedingungen
1.
Von uns im voraus gemachte Angaben über Montagedauer sind nur annähernd und unverbindlich.
2.
Unsere Monteure erstellen lediglich die NSM-Anlage. Sollten NSM-Monteure zu anderen Arbeiten herangezogen
werden, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Die Durchführung dieser Arbeiten muß in jedem Fall vor Beginn
mit der NSM vereinbart werden.
3.
Unsere Monteure sind ohne das Einverständnis der NSM nicht berechtigt, in unserem Namen irgendwelche
Vereinbarungen mit dem Besteller zu treffen.
4.
Für Schäden, die durch unsere Monteure, Techniker oder Ingenieure bei Ausübung der Arbeiten verursacht
werden, übernimmt die NSM keine Haftung.
5.
Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste an bereitgestellten Geräten und Werkzeugen, sowie an persönlicher
Ausrüstung des Montagepersonals, die am Arbeitsplatz entstehen.
6.
Im übrigen, insbesondere hinsichtlich der Haftung für Mängel, Gewährleistung, Erfüllungsort und Gerichtsstand,
sind die vorstehenden Montagebedingungen in Verbindung mit unseren „Allgemeinen Zahlungs- und
Lieferbedingungen“ alleine maßgeblich. Vom Kunden oder Vertragspartner der NSM aufgestellte gegenteilige
Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch NSM.
VIII.
Gültigkeit
Diese Montagebedingungen gelten bis auf Widerruf.
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IX.
Anhang
Stundenverrechnungssätze für Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungen
der NSM MAGNETTECHNIK GMBH
Für geleistete Arbeitszeit
werden folgende Sätze
berechnet
Ausland
02/2013
Monteur
Obermonteur
Techniker
Ingenieur
SystemIngenieur
pro Std. EUR
68,00
73,00
82,00
98,00
138,00
für die 2 ersten täglichen Überstunden
25 % pro Std. EUR
von der 3. täglichen Mehrarbeitsstunde
50 % pro Std. EUR
für die ersten 2 Stunden an Samstagen
25 % pro Std. EUR
von der 3. Stunde an Samstagen
50 % pro Std. EUR
für Arbeiten an Sonntagen
70 % pro Std. EUR
für Arbeiten am 1. Januar, 1. Ostertag, 1. 150 % pro Std. EUR
Mai, 1. Pfingsttag, 1. Weihnachtstag,
sowie in der am 1. Weihnachtstag und
dem Neujahrstag vorausgehenden Nacht
für Arbeiten an allen übrigen
100 % pro Std. EUR
gesetzlichen Feiertagen
für Spätarbeit, d. h. von 14 bis 22 Uhr,
15 % pro Std. EUR
vorausgesetzt, daß die angesetzte
Normalarbeitszeit nach 17 Uhr endet
für Nachtarbeit, in der Zeit von 22 - 6
25 % pro Std. EUR
Uhr
für Nachtarbeit, soweit sie Mehrarbeit ist
50 % pro Std. EUR
Erschwerniszuschläge für Hitze, Schmutz
15 % pro Std. EUR
und besondere Gefahrenklassen werden
zusätzlich mit auf den
Grundverrechnungssatz berechnet
85,00
102,00
85,00
102,00
115,60
170,00
91,25
109,50
91,25
109,50
124,10
182,50
102,50
123,00
102,50
123,00
139,40
205,00
122,50
147,00
122,50
147,00
166,60
245,00
172,50
207,00
172,50
207,00
234,60
345,00
136,00
146,00
164,00
196,00
276,00
78,20
83,95
94,30
112,70
158,70
85,00
91,25
102,50
122,50
172,50
102,00
78,20
109,50
83,95
123,00
94,30
147,00
112,70
207,00
158,70
Arbeits-, Reise- und Wartestunden
Zuschläge:
Übernachtungspauschalsatz: gemäß beiliegender Länderliste
(Sollte der Übernachtungspauschalsatz überschritten werden, so berechnen wir nach Beleg)
Auslösung: Verpflegungspauschalbeträge gemäß beiliegender Länderliste
Kraftfahrzeugpauschale:
PKW pro gefahrenen Kilometer:
EUR 0,75
LKW pro gefahrenen Kilometer:
EUR 1,20
(Die Benutzung anderer Verkehrsmittel (Bahn, Flugzeug, Leihfahrzeuge u.s.w.) berechnen wir nach Beleg)
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Länderliste 02/2013
EUR
Übernachtungspauschale
EUR
Ägypten
Äquatorialguinea
Äthiopien
Afghanistan
Albanien
Algerien
Andorra
Angola
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Australien
- Canberra
- Melbourne
- Sydney
Bahamas
Bahrein
Bangladesh
Barbados
Belgium
Benin
Bolivien
Bosnieb-Herzegowina
Botsuana
Brasilien
- Brasilia
- Rio de Janeiro
- Sao Paulo
Brunei (Darussalem)
Bulgarien
Burkina Faso
30
50
30
30
23
39
32
77
36
24
40
56
58
56
59
47
36
30
42
41
41
24
24
33
54
53
47
53
36
22
36
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
50 €
226 €
175 €
95 €
110 €
190 €
82 €
265 €
125 €
90 €
120 €
133 €
158 €
133 €
186 €
102 €
70 €
75 €
110 €
135 €
90 €
70 €
70 €
105 €
110 €
160 €
145 €
120 €
85 €
72 €
100 €
Ecuador
Elfenbeinküste
El Salvador
Eritrea
Estland
Fidschi
Finnland
Frankreich
- Paris
- Bordeaux, Straßburg
- Lyon
- Marseille
- Straßburg
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Griechenland
- Athen
Großbritannien
- Edinburgh
- London
- Manchester
Guatemala
Guinea
Guinea - Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Indien
39 €
54 €
46 €
30 €
27 €
32 €
39 €
44 €
58 €
44 €
53 €
51 €
48 €
60 €
18 €
30 €
38 €
36 €
42 €
57 €
42 €
42 €
57 €
42 €
33 €
38 €
30 €
36 €
50 €
35 €
30 €
55 €
145 €
75 €
58 €
85 €
57 €
136 €
81 €
135 €
81 €
83 €
86 €
89 €
135 €
70 €
80 €
130 €
105 €
132 €
125 €
119 €
119 €
160 €
119 €
90 €
110 €
60 €
90 €
111 €
115 €
120 €
Burundi
Chile
China
- Hongkong
- Peking
- Shanghai
- China Taiwan
Costa Rica
Dänemark
- Kopenhagen
Dominikanische Republik
Dominica
Dschibuti
47
40
33
62
39
42
39
32
60
60
30
36
48
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
98 €
130 €
80 €
170 €
115 €
140 €
110 €
60 €
150 €
150 €
100 €
80 €
160 €
- Bombay (Mumbai)
- Chennai
- Kalkutta
- New Delhi
Indonesien
Irak
Iran, islam. Republik
Irland
Island
Israel
Italien
- Mailand
- Rom
35 €
30 €
33 €
35 €
39 €
39 €
30 €
42 €
77 €
33 €
36 €
36 €
52 €
150 €
135 €
120 €
130 €
110 €
87 €
120 €
130 €
165 €
75 €
100 €
140 €
160 €
Land
Auslösung
EUR
Übernachtungspauschale
EUR
Land
-7-
Auslösung
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Länderliste 02/2013
Land
Jamaika
Japan
- Tokio
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Duala
Jaunde
Kanada
- Ottawa
- Toronto
- Vancouver
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kolumbien
Komoren
Kongo Republik
Kongo Dem. Rep.
Korea, Republik
Korea, Dem. Rep.
Kosovo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Biantyre
Malaysia
Malediven
Auslösung
Übernachtungspauschale
EUR
EUR
48 €
51 €
53 €
24 €
36 €
36 €
40 €
40 €
40 €
36 €
36 €
41 €
36 €
30 €
30 €
56 €
35 €
18 €
24 €
47 €
57 €
60 €
66 €
42 €
26 €
29 €
48 €
42 €
33 €
24 €
18 €
44 €
47 €
45 €
47 €
27 €
47 €
38 €
39 €
39 €
36 €
38 €
145 €
156 €
153 €
95 €
85 €
85 €
130 €
130 €
130 €
100 €
105 €
135 €
125 €
55 €
100 €
170 €
135 €
70 €
55 €
102 €
113 €
155 €
180 €
90 €
65 €
57 €
80 €
130 €
67 €
70 €
80 €
120 €
102 €
100 €
82 €
100 €
102 €
83 €
110 €
110 €
100 €
93 €
Land
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mauritius
Mazedonien
Mexiko
Moldau
Monaco
Mongolei
Montenegro
Mosambik
Myanmar (früher Burma)
Namibia
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
- Lagos
Norwegen
Österreich
- Wien
Oman
Pakistan
- Islamabad
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
- Breslau
- Krakau
- Warschau
Portugal
- Lissabon
Ruanda
Rumänien
- Bukarest
-8-
Auslösung
Übernachtungspauschale
EUR
EUR
40 €
30 €
42 €
48 €
48 €
24 €
36 €
18 €
41 €
29 €
29 €
30 €
46 €
29 €
32 €
47 €
30 €
60 €
36 €
60 €
60 €
64 €
29 €
29 €
48 €
24 €
24 €
45 €
36 €
36 €
38 €
30 €
24 €
24 €
30 €
30 €
33 €
36 €
36 €
27 €
26 €
125 €
90 €
105 €
89 €
140 €
95 €
110 €
100 €
52 €
84 €
95 €
80 €
45 €
85 €
72 €
98 €
100 €
115 €
70 €
220 €
220 €
182 €
92 €
92 €
120 €
70 €
150 €
110 €
90 €
61 €
140 €
90 €
70 €
70 €
90 €
90 €
95 €
95 €
135 €
80 €
100 €
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Länderliste 02/2013
Land
Russ. Föderation
- Moskau
- St. Petersburg
Sambia
Samoa
San Marino
Sao Tomé u. Prinzipe
Saudi-Arabien
- Djidda
- Riad
Schweden
Schweiz
- Bern
- Genf
Senegal
Serbien
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
- Barcelona
- Kan. Inseln
- Madrid
- Palma de Mallorca
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent u.d. Grenadinen
Sudan
Südafrika
- Kapstadt
Südsudan
Suriname
Swasiland
Syrien, Arab. Rep.
EUR
Übernachtungspauschale
EUR
36 €
48 €
36 €
36 €
29 €
41 €
42 €
47 €
47 €
48 €
72 €
42 €
48 €
62 €
42 €
30 €
39 €
47 €
53 €
24 €
30 €
47 €
36 €
36 €
36 €
36 €
36 €
40 €
36 €
45 €
36 €
32 €
30 €
30 €
46 €
30 €
47 €
38 €
80 €
135 €
110 €
95 €
57 €
77 €
75 €
80 €
80 €
95 €
165 €
110 €
139 €
174 €
130 €
90 €
82 €
135 €
188 €
130 €
95 €
102 €
105 €
150 €
90 €
150 €
125 €
118 €
100 €
105 €
110 €
120 €
80 €
90 €
134 €
75 €
102 €
140 €
Auslösung
Land
Tadschikistan
Tansania, Ver.-Rep.
Thailand
Togo
Tonga
Trinidad u. Tobago
Tschad
Tschechische Rep.
Türkei
- Ankara
- Istanbul
- Izmir
Tunesien
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
USA
- Atlanta
- Boston
- Chicago
- Houston
- Los Angeles
- Miami
- New York
- San Francisco
- Seattle
- Washington
Usbekistan
Vatikanstadt
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
- Dubai
Vietnam
- Ho-Chi-Min-Stadt
Weißrußland (Belarus)
Zentralafrikanische Republik
Zypern
--
Übernachtungspauschale
EUR
EUR
Auslösung
24
39
32
33
32
59
47
24
42
42
41
41
33
28
33
36
30
36
36
40
42
44
38
50
48
48
41
36
40
30
52
46
42
42
36
36
27
29
39
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
50 €
165 €
120 €
80 €
36 €
145 €
151 €
97 €
70 €
70 €
100 €
100 €
80 €
87 €
130 €
85 €
75 €
70 €
110 €
115 €
190 €
95 €
110 €
135 €
120 €
215 €
110 €
110 €
205 €
60 €
160 €
150 €
145 €
145 €
97 €
97 €
109 €
52 €
90 €