Gutachten zur ABE R6015

Transcription

Gutachten zur ABE R6015
R60154040321..
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
R6015
4/100/40
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D - 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
[email protected]
www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
47926
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ:
R6015
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AUTEC GmbH & Co. KG
DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47926
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47926
Die ABE-Nr. 47926 erstreckt sich auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ R6015, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55110109 (1.Ausfertigung) vom 20.11.2009
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen
Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 20.11.2009
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 19.01.2010
Im Auftrag
Dirk Hansen
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 55110109 (1.Ausfertigung)
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47926
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø54,1
Nr. 23
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/54,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
S03
S04
S05
S06
S07
S08
Art der Befestigungsmittel
Mutter M12x1,5
Schraube M12x1,5
Mutter M12x1,5
Mutter M12x1,25
Mutter M12x1,25 (mit Schaft)
Mutter M12x1,5 (mit Schaft)
Mutter M12x1,5 (mit Schaft)
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
110
100
100
90
90
110
100
90
Schaftlänge (mm)
28,5
32
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller
Citroen
Daihatsu
Hyundai
Kia
Mazda
Opel
Peugeot
Subaru
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Citroen C1
P*****
e11*2001/116*0238*.
e11*2007/46*0056*..
- 3 Türer Citroen C1
P*****
e11*2001/116*0238*.
e11*2007/46*0056*..
- 5 Türer Daihatsu Copen
L8
e13*2001/116*0120*.
.
Daihatsu Cuore
L2
e4*2001/116*0072*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
40, 50
40, 50
40, 50
165/50R15
175/50R15
195/45R15
K36 K56
K2b K36 K56
K2b K36 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Y84 S02
40, 50
40, 50
40, 50
165/50R15
175/50R15
195/45R15
K36 K42 K56
K2b K36 K42 K56
K2b K36 K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Y85 S02
50,64
165/50R15
K1c K2b K42
43
165/45R15
K42 R35 T68
175/60R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
185/55R15
A33
A33
A12
A01 A12 G01
K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S03
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A58 A82 S06
Daihatsu Materia
67,76
M4
67,76
e13*2001/116*0198*. 67,76
67,76
Daihatsu Sirion
51-76
M3
e13*2003/97*0147*..,
e13*2001/116*0147*.
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A58
A82 S03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 14
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent
MC
e4*2001/116*0103*..,
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
71-83
71-83
71-83
71-83
71-83
Hyundai Accent
71-83
MC, MCT
71-83
e4*2001/116*0103*.., 71-83
e4*2001/116*0110*
71-83
71-83
Hyundai Atos
43-46,3
MXI
43-46,3
e11*2001/116*0220*.
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
165/50R15
175/50R15
R37
R37
A01 K1a R37
A01 K1a
A01 K1c K2b
R37
R37
A01 K1a R37
A01 K1a
A01 K1c K56
K1b K42 T72 T73
G01 K1c K2b K41 K42
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Flh S01
Hyundai Getz
TB, TBI
e4*98/14*0066*..,
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10
PA
e4*2001/116*0131*..
46-81
46-81
185/55R15
195/50R15
K1a K2b
K1a K2b K42
47-58
47-58
175/50R15
195/45R15
NoD T75
A01 K1c K2b
Hyundai i20
55-94
PB
55-94
e11*2001/116*0333*. 55-94
55-94
55-94
Kia Picanto
44-48
BA
44-55
e4*2001/116*0085*..
175/60R15
175/65R15
185/55R15
185/60R15
195/55R15
175/50R15
195/45R15
K1a K2b R37
K1a K2b K5a R37
K1c K2b R37
K1c K2b
K1c K2b
K1a K1b K2b K42 T75
K1c K2b K42 T78
Kia Rio
DE
e4*2001/116*0093*..
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
175/60R15
185/55R15
195/50R15
205/50R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
A01 K1a K1b K2b
A13
A13
A12
A12
R37 T81 T82 T85
A01 K42 T82 T83
A01 K42
A01 K1a K2b K41 K42
65-83
65-83
65-83
65-83
65-83
Mazda 2
50-76
DE, DE1
50-76
e13*2001/116*0254*, 50-76
e13*2001/116*0255*. 50-76
Mazda 323
42-84
BJ, BJD
42-84
e1*97/27*0094*..,
42-96
e1*98/14*0094*..,
42-96
e1*98/14*0181*..
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Sth S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 S03
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Flh S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A58 A82
Flh S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Flh S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Flh S03
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Flh
V15 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Mazda 323 C, F, S
BA
G878,
e13*96/27*0023*..
Mazda 323 P
BA
e13*96/27*0023*..
Mazda Demio
DW
e1*97/27*0093*..,
e1*98/14*0093*..
Mazda MX-5
NA
F488,
e2*93/81*0163*..
Mazda MX-5
NB, NBD
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Opel Agila
H00
e1*98/14*0141*00-07
bis MJ2003
Opel Agila
H00
e1*98/14*0141*08-..
ab MJ2004
Opel Agila (II)
H-B
e4*2001/116*0135*..
kW-Bereich
Reifen
52,60,84
52-84
52-84
52-84
52-65
52-65
52-65
52-65
46-55
195/55R15
185/55R15
195/50R15
205/50R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
195/45R15
66-96
66-96
66-96
185/55R15
195/50R15
205/50R15
R37
81-107
81-107
81-107
185/55R15
195/50R15
205/50R15
A11 R37
A12
A12
43-55
195/45R15
K2b K42 K45 K56
43-59
195/45R15
K2b K42 K45 K56
165/65R15
175/60R15
185/55R15
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
165/50R15
175/50R15
195/45R15
R37
R37
R37
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
Peugeot 107
40, 50
P*****
40, 50
e11*2001/116*0237*. 40, 50
e11*2007/46*0057*..
- 5 Türer -
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
T81 T82 T85
T82 T83
A01 K42 K45 K56
A01 K42 K45 K56
A01 K1a K42 K45
A01 K1a K2b K42
A01 K1c K2b K41 K42
A01 K1c K2b K41 K42 K56
K36 K42 K56
K2b K36 K42 K56
K2b K36 K42 K56
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B03 V15
S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S04
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S08
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Y85 S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 14
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 107
P*****
e11*2001/116*0237*.
e11*2007/46*0057*..
- 3 Türer Subaru Justy
M3, M3G
e13*2001/116*,
2003/97*0147*03-..,
e11*2001/116*0354*.
Subaru Justy G3X
NH
e4*2001/116*0071*..
Suzuki Baleno
EG
H032,
e6*93/81, 95/54,
98/14*0024*..
Suzuki Ignis
FH
e4*98/14*0047*..
Suzuki Ignis
MH
e4*2001/116*0070*..
- mit RadhausVerbreiterungen
Suzuki Ignis
MH
e4*2001/116*0070*..
- ohne RadhausVerbreiterungen
Suzuki Ignis Sport
FH
e4*98/14*0047*..
- breite Karosserie
Suzuki Liana
ER
e4*98/14*0054*..,
e4*2001/116*0054*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
40, 50
40, 50
40, 50
165/50R15
175/50R15
195/45R15
K36 K56
K2b K36 K56
K2b K36 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Y84 S02
51
185/55R15
K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A58
A82 S07
51-73
51-73
51-73
52-89
52-89
52-89
175/60R15
185/55R15
185/60R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
A01 K1c K2b
A01 K1c K2b K42
A01 G03 K1c K2b K42
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S02
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A58 A82
S04
61
61
185/55R15
195/50R15
B51 K42
B50 K25 K42
51-73
51-73
51-73
175/60R15
185/55R15
185/60R15
A01 K42
A01 G03 K42
51-73
51-73
51-73
175/60R15
185/55R15
185/60R15
A01 K42
A01 G03 K42
80
80
185/55R15
195/50R15
B51 K42
K25 K42
66-79
66-79
66-79
66-79
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
A11 R37
A12 R37
A12
A01 A12 K42
A01 G03 K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S04
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 KMV
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 KOV
S02
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
KMV Skb S04
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh Lim
S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 14
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Splash
EX
e4*2001/116*0130*..
Suzuki Swift
EZ
e4*2001/116*0102*..
Suzuki Swift
MZ
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift AWD
EZ
e4*2001/116*0102*..
Suzuki Wagon R
MM
e4*98/14*0042*..,
e4*2001/116*0042*
00-06; bis MJ 2003
Suzuki Wagon R
MM, H00
e4*2001/116*0042*
07-..; ab MJ 2004;
e1*2001/116*0311*..
Toyota Aygo
AB1
e11*2001/116*0236*.
e11*2007/46*0055*..
Toyota Corolla
E11, E11U
e6*95/54*0043*..,
e11*98/14*0102*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
48,55,63
67-75
67-75
67-75
67-75
67-75
67-75
51-75
51-75
51-75
51-75
51-75
51-75
67-68
67-68
67-68
67-68
67-68
67-68
39-69
165/65R15
175/60R15
185/55R15
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
165/65R15
175/60R15
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
165/65R15
175/60R15
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
165/65R15
175/60R15
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
195/45R15
R37
R37
R37
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S08
A01 K1a K2b K42
A01 K1c K2b K41 K42
A01 K1c K2b K41 K42 K56
A13 R37
A13 R37
A33 R37
A33
A12
A12
A13 R37
A13 R37
A33 R37
A33
A12
A12
A13 R37
A13 R37
A33 R37
A33
A12
A12
K2b K42 K45 K56
39-69
195/45R15
K2b K42 K45 K56
40, 50
40, 50
40, 50
165/50R15
175/50R15
195/45R15
A01 K42 K56
A01 K2b K42 K56
53-81
53-81
53-81
53-81
53-81
53-81
185/55R15
195/50R15
195/50R15
195/55R15
195/55R15
195/55R15
B53
A01 B54 K42
R09
B53
A01 B54 K42
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A58 A82 Flh
S05
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A58 A82 Flh
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A56 A82 Flh
S05
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S04
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Flh
S02
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A58 A63 A82
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Toyota Corolla
E12-U -J -J1 -T -TS
e11*98/14,2001/116*
0178-0181,0251*..
Toyota IQ
AJ1
e6*2001/116*0119*..
Toyota Yaris
P1, P1F, P1TMG
e6/e2/e1*98/14,
2001/116*
0064,0248,0270*..
Toyota Yaris
XP9, XP9F
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris TS
XP9
e11*2001/116*0248*
Toyota Yaris Verso
P2
e6*98/14,2001/116*
0066*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
66-141
66-141
66-141
66-141
195/60R15
205/55R15
215/55R15
225/50R15
50,66,72
50,66,72
50,66,72
50,66,72
48-110
48-110
48-64
175/65R15
185/60R15
195/55R15
195/60R15
185/55R15
195/50R15
195/45R15
A01 K2b K6c K6i
A01 K1a K1b K2b K6c K6i
A01 K1a K1b K2b K6c K6i
A01 K27 K41 K42
A01 K27 K42
51-74
51-74
185/60R15
195/55R15
A90
A12
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S01
98
98
98
98
98
55-78
55-78
185/60R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
185/55R15
195/50R15
A90
A12
A12
A01 A12 K1c K2b K42 K56
A01 A12 K1c K2b K42 K56
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S01
A01 K1c K41 K42
A01 K1c K2c K41 K42
A01 K1c K2c K41 K42
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Car Flh Sth
V15 Ver S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Flh S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 8 von 14
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A33
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56
Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63
Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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A90
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B50
Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zu
verlegen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand zur Rad- / Reifenkombination vorhanden
ist.
B51
Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.
B53
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
B54
Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 10 von 14
K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25
Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K27
An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K36
Durch Nacharbeit der Blechkante des Innenkotflügels in der hinteren Radhausaußenseite im
Bereich der Heckschürze ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 11 von 14
K6c
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6i
An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NoD
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35
Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S07
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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S08
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Skb
Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T68
Reifen (LI 68) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 630kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T72
Reifen (LI 72) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 710 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T73
Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T75
Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T78
Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82
Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83
Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
215/40R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Ver
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Y84
Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Y85
Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 14 von 14
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 14 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144011.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 8
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø56,1
Nr. 43
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/56,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
S03
S04
Art der Befestigungsmittel
Mutter M12x1,5
Schraube M12x1,5
Schraube M14x1,25
Mutter M12x1,5 (mit Schaft)
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
110
110
130
110
Schaftlänge (mm)
30,5
35
-
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 8
Verwendungsbereich
Hersteller
Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic
EJ6, EJ8
e6*93/81*0013*..,
e6*93/81*0014
Honda Civic
EJ9
e6*93/81*0006*..
Honda Civic
EK1, EK3
e6*93/81*0008*..,
e6*93/81*0007*..
Honda Civic
EK4
e6*93/81*0009*..
Honda Civic
EP1, -2, -4
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic
EU5,-6,-7,-8,-9
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic
MA8, MA9
G916, G917
e11*93/81*
0018,0022*
Honda Civic
MB1
G918,
e11*93/81*0023*..
Honda Civic
MB2, MB3, MB4
e11*96/27*
0067,0068,0069*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
77,92
77,92
77,92
185/55R15
195/45R15
195/50R15
T78
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
55-66
55-66
55-66
84
84
84
185/55R15
195/45R15
195/50R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
118
118
118
66-81
66-81
185/55R15
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/55R15
R37
A01 K1a K42 R37
A01 K1a K2b K42 K45
R37
A01 K42
66-81
66-81
195/60R15
205/55R15
R37
55-66
55-66
185/55R15
195/50R15
83
83-93
93
185/55R15
195/50R15
195/55R15
55-92
55-92
185/55R15
195/50R15
T78
T78
R37
R37
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Flh
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Flh
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic
MB7
e11*96/27*0071*..
Honda Civic Aerod.
MB8, MB9
e11*96/79*0087*..,
e11*96/79*0088*..
Honda Civic Aerod.
MC1
e11*96/79*0089*..
Honda Civic Aerod.
MC3
e11*96/79*0091*..
Honda Civic Coupé
EM1
e6*93/81*0060*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
63-77
63-77
185/55R15
195/50R15
55,66,84
55,66,84
185/55R15
195/50R15
85-92
85-92
185/55R15
195/50R15
74-77
74-77
195/50R15
195/55R15
118
195/55R15
Honda Civic Coupé
EM2
e6*98/14*0080*..
88-92
88-92
195/60R15
205/55R15
R37
Honda Insight
ZE2
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz
GD1,GD5,GE2,GE3
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz
GE6,GG1,GG2,GG3
e6*2001/116*0126*..,
e6*2001/116*0125*..,
e6*2001/116*0127*..
e6*2001/116*0128*..
Kia Sephia, Shuma
FB
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR
RF, F
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
65
65
175/65R15
185/60R15
A90
A01 A12 K1a K1b
57,61
57,61
57,61
185/55R15
195/50R15
205/50R15
A30
A01 A12 K1a
A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
66-73
66-73
66-73
66-73
175/65R15
185/60R15
195/55R15
195/60R15
A01 K1a
A01 K1c K2b K3b K5a K6a
A01 K1c K2b K3b K5a K6a
65-84,3
65-84,3
65-84,3
185/55R15
195/50R15
195/55R15
55-107
55-107
185/55R15
195/50R15
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
R37
A01 K42 K56
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B03
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B03
Cpe S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S04
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 V15 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S04
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Flh
Sth S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Npf S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS
RT, T
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini
Mini-N
e1*2001/116*0343*..
- One, Cooper, -D/-S
- Clubman/Cabrio
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
55-110
55-110
55-110
185/55R15
195/50R15
195/55R15
R37 T81
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
S01
55-88
55-88
55-88
55-88
55-88
55-88
55-88
Mini One, Cooper, -S 65-85
Mini
65-85
e1*2001/116*
65-85
0231*08-..
65-85
- ab MJ 2007
65-85
65-85
65-85
Mini One, Cooper, -S 55-85
R50, Mini
55-85
e1*98/14*0168*..,
55-85
e1*2001/116*
55-85
0231*00-07
55-85
- bis MJ 2006
55-85
55-85
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01 K2b
A01 K2b
A01 K2b
A01 K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Car Cbo Flh
S03
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Cbo Flh S03
A01 K1a K1b K2b
A01 K1a K1b K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
Cbo Flh S02
A01 K1a K1b K2b
A01 K1a K1b K2b
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 8
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A30
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A90
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 8
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b
An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 7 von 8
LK6
An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Npf
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78
Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144012.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 9
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø56,6
Nr. 33
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/56,6
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
S03
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Schraube M12x1,5
Mutter M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
100
32
100
28,5
100
-
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller
Daewoo/Chevrolet
Fiat
Opel
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo
KLAS
e4*2001/116*
0063*18-..
Dae./Chev. Kalos
KLAS
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos
KLAT, SUPT
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira
KLAJ, UU6J, SUPJ
e4*96/27,97/27,
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto
199
e3*2001/116*0217*..,
e3*2001/116*0286*..,
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Astra
Astra F-Lfw
F972
Opel Astra
Astra-F, /-F-CC, T92
G065, F857,
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
53-74
53-74
185/55R15
195/50R15
A30
A01 A12 K1a K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S03
53-74
53-74
185/55R15
195/50R15
A30
A01 A12 K1a K1b K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S03
55-78
55-78
185/55R15
195/50R15
K42 K56
K2b K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 S01
66-98
66-98
66-98
66-98
195/50R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
Car K1b K42 T82
K1b K42 Lim
K1b K42 K56
K1b K42 K56
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 Snu S03
48-57
48-57
48-99
48-99
48-99
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A33 R09
A33 R37
A33
A01 A12 K1a K1b
A01 A12 K1c K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S02
42-55
42-55
185/55R15
195/50R15
40-100
40-110
40-110
40-110
40-110
185/55R15
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
R37
R09
A01 G21
A01 K1a K42
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra
Astra-F-CC, T92
F857,
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
Opel Astra
T98, T98/NB, T98V
e1*97/27,98/14*
0086,0092,0101*..
Opel Astra
T98C
e1*98/14*0132*..
- Coupé, Cabrio
Opel Astra Cabriolet
A. F-Cabr.,T92/Conv
G372,
e1*96/79*0076*..
Opel Astra Car.
T98/Kombi, T98V
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Astra Caravan
A. F-Car., T92/Kom.
F854,
e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
Opel Corsa
Corsa B, S93
G290,
e1*96/27,98/14*
0053*..
Opel Corsa
Corsa-C
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D
S-D
e1*2001/116*0379*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
40-100
40-110
40-110
40-110
40-110
48
48
48-92
48-92
48-92
48-92
74-92
74-92
74-92
74-92
74-92
52-85
52-85
52-85
52-85
48
48
48-92
48-92
48-92
48-92
40-100
40-110
40-110
40-110
40-110
33-66
33-80
78-80
185/55R15
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
185/55R15
195/55R15
185/65R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
185/55R15
195/55R15
185/65R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
195/50R15
195/45R15
195/50R15
R37
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
43-92
43-92
43-92
185/55R15
195/50R15
205/50R15
A01 K2b K42
A01 K1c K2b K41 K42 K56
44-70
44-70
44-70
185/60R15
185/65R15
195/60R15
A11 M+S
A31 R37
A12
R09
A01 G21
A01 K1a K42
A11 R37 T81 T82 T85 T86
A11 T85 T89
A11 R37
A11
A12 T85 T86
A12
A11 M+S
A11 T86 T87
A12
A12
A01 A12 K2b K42 K56
A01 K1a K42
A11 R37 T81 T82 T85
A11 T85
A11 R09
A11
A12
A12
R37
R09
A01 G21
A01 K1a K42
G48 K1c K2b K42 K45 K46 K70
K1c K2b K42 K70
K1c K2b K42 K45 K46 K70
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B03 Flh
Sth S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B03 Cbo
Cpe V15 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Car S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
F01 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A74 A82 Flh
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Opel Meriva-A
X01Monocab
e1*2001/116*0215*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
51-92
51-92
51-92
51-92
51-92
51-92
51-92
66-78
66-78
66-78
185/60R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
215/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
A11 T84 T88
A12 T84 T85 T89
A12
A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
A01 A12 K2b K46 K56
A01 A12 K2b K46 K56
A01 A12 K2b K46 K56
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 V15 S01
185/55R15
185/60R15
195/50R15
195/55R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/55R15
205/60R15
205/55R15
195/60R15
185/65R15
195/65R15
205/55R15
205/60R15
A31
A12
A12
A12
Opel Tigra
S93 Coupe
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Tigra
51,66,92
X-C/Roadster
51,66,92
e11*2001/116*0227*. 51,66,92
51,66,92
Opel Vectra B
55
J96
55
e1*93/81, 95/54,
55
98/14*0030*..
60-85
60-85
60-85
60-85
60-85
Opel Vectra Caravan 55
J96/Kombi
55-85
e1*95/54,
60-85
98/14*0044*..
60-85
60-85
60-85
A01 K1a K2b
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
R37
A01 K2b K42 K56
A01 K2b K42 K56
R37
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A01 K2b K42 K56
A01 K2b K42 K56
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 9
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A30
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.
A33
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A74
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F01
Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G21
Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G48
Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K70
An der Hinterachse ist die Plastikecke am Übergang zum Radhausauschnitt vor Radmitte
nachzuarbeiten.
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Snu
Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S01); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82
Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144013.DOC
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø57,1
Nr. 13
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/57,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
110
30,5
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa
6H, 6HS
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
VW Golf (III), Vento
1E, 1E..., 1H, 1H...
F804,894, G156,407,
e1*93/81*0004*,
e1*96/79*0068*,
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Lupo
6ES
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..
VW Lupo
6X, 6E
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW Polo
6N
G774,
e1*96/79*0069*..,
e1*98/14*0069*..
VW Polo
6NF
G951
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
37-74
195/45R15
40-85
40-85
40-85
185/55R15
195/50R15
205/50R15
A11 R37 T81 T82 T85
A11 T82 T83
A01 A12 K42
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 V15 S01
92
195/45R15
R37
37-77
195/45R15
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B03
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 N3L
S01
33-88
195/45R15
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 S01
33-74
195/45R15
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
N3L
Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld
14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 5
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T81
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82
Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83
Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
215/40R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144014.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø59,1
Nr. 14
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/59,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
Art der Befestigungsmittel
Mutter M12x1,25
Bund
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
90
-
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Nissan
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Nissan 100NX
B13
F673
Nissan Almera
N15
e1*93/81*0025*..
Nissan Micra
K11
G220,
e11*93/81*0021*..
kW-Bereich
Reifen
66-105
66-75
195/50R15
185/55R15
55-105
55-105
55-105
55-105
40-60
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
195/45R15
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
R37
R37
R09
K42 K56 L02
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 V15
S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
S01
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
V15
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Vorderachse
Hinterachse
175/55R15
185/55R15
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/55R15
205/60R15
205/65R15
215/40R15
195/50R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15, 245/35R15
205/50R15, 215/45R15
215/40R15
225/50R15
225/55R15
225/60R15
245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144015.DOC
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
R6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
R6015 LK100/Ø70-Ø60,1
Nr. 20
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/60,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1975
560
47926
AUTEC
R6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
100
30,5
105
30,5
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller
Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan
SD/SR
e2*2001/116*0314*..,
e2*2001/116*0323*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
50,55,64
50-77
50-77
50-77
50-77
Dacia Logan MCV
50-77
SD/SR
50-77
e2*2001/116*0314*..; 50-77
e2*2001/116*0323*..; 50-77
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero
50-64
SD/SR
50-64
e2*2001/116*
50-64
0314*15-../0323*11-.. 50-64
e2*2007/46*0013*..: 50-64
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra
48-63
K12
48-81
e11*2001/116*0195*. 48-81
48-81
48-81
Nissan Note
50-85
E11
50-85
e11*2001/116*0268*.
Ren. Megane Break 47-85
KA
e2*98/14*0192*..
175/65R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
R37
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Sth
S02
A11
A12 T87
A01 A12 K56
A01 A12 K44 K56
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Car S02
175/65R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
A11 R37
A11
A12
A12
A12
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 Flh S02
175/65R15
175/60R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
175/65R15
185/65R15
A01 K1c K2c K42 R09
A01 K1c K2c R37
A01 K1c K2c K42
A01 G66 K1c K2c K42
A01 K1c K2c K42
A11
A11
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 Cbo
Flh S01
185/60R15
R09
Ren. Megane Cabrio
EA
e2*93/81*0103*..
e2*98/14*0103*..
Ren. Megane Classic
LA
e2*93/81*0072*..,
e2*98/14*0072*..
101-108
66-84
72-84
185/55R15
185/55R15
185/60R15
M+S R09 T81
T81 X23
R09
47-84
59-85
185/55R15
185/60R15
X23
R09
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B02
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B02
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Ren. Megane Coupé
DA
e2*93/81*0009*..
e2*98/14*0009*..
Renault Clio
R
e2*2001/116*0327*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
101-108
66-84
72-84
185/55R15
185/55R15
185/60R15
M+S R09 T81
T81 X23
R09
48-102
48-102
48-102
48-82
175/65R15
185/60R15
195/55R15
165/65R15
A11 R37
A31
A12
A11 R37
Renault Clio
R
e2*2001/116*0327*..
48-102
48-102
48-102
175/65R15
185/60R15
195/55R15
A11 R37
A11
A31
Renault Laguna
B56
G638,
e2*93/81*0012*..,
e2*98/14*0012*..
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-84
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
61-102
47-85
59-85
195/55R15
195/60R15
195/60R15
195/65R15
195/65R15
205/50R15
205/55R15
205/55R15
205/60R15
205/60R15
185/55R15
195/60R15
195/60R15
195/65R15
195/65R15
205/50R15
205/55R15
205/55R15
205/60R15
205/60R15
185/55R15
185/60R15
T85 T89 Z14 112
A01 G27 T86 T87 T88 112
T86 T87 T88 X46 112
R09 112
A01 G01 112
T85 T86 Z14 112
T87 T88 X46 112
A01 G27 T87 T88 112
X11 112
A01 G01 112
T85 T86 Z14 112
A01 G27 T86 T87 T88 112
T86 T87 T88 X46 112
R09 112
A01 G01 112
T86 Z14 112
T87 T88 X46 112
A01 G27 T87 T88 112
T90 T91 X11 112
A01 G01 T90 T91 112
T81 X23
R09
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A74 A82 B03
Car Flh R1S
RDK S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A74 A82 B03
Car Flh R1B
RDK S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
Renault Laguna
K56
e2*93/81*0011*..,
e2*98/14*0011*..
Renault Megane
BA
e2*93/81*0010*..
e2*98/14*0010*..
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A82 B02
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Renault Modus
P
e2*2001/116*0319*..
Renault Safrane
B54
G199,
e2*93/81*0063*..,
e2*98/14*0063*..
Renault Scénic
JA
e2*93/81*0068*..,
e2*98/14*0068*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
48-57,5
48-57,5
48-57,5
48-82
48-82
48-82
48-82
48-82
48-82
165/65R15
175/60R15
185/55R15
175/65R15
175/65R15
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A60 A74 A82
RDK S01
65-101
65-101
65-101
65-101
185/65R15
195/60R15
195/65R15
205/60R15
A11 R09 T81
A11 R37 T81
A11 R37 T81 T82
A11 R09
A01 A11 G03
A11
A12
A01 A12 K1a K1b K2b K44
A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44
K46
R37 T87 T88 T92 112
T86 T87 T88 112
R09 112
T90 T91 X11 112
47-101,5
47-85
59-101,5
195/60R15
185/65R15
205/55R15
R09
R09
R09
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A30 A74 A82
B02 B03 X29
S01
Auflagen und Hinweise
112
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 10
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A30
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.
A60
Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A74
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G27
Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G66
Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G77
Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M+S
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R1B
Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C bzw. A bzw. F).
R1S
Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1 bzw. 2 bzw. E).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T81
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82
Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90
Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92
Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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X11
Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15,
205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X23
Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X29
Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße 6,0x15
ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X46
Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z14
Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-SerienReifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 13.November 2009
Haasis
00144016.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte
Auflage „K1b“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 50° hinter der Radmitte
Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte
Auflage „K2a“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 30° vor der Radmitte
Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Pflegehinweise:
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschieden
haben.
Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegende
Pflegeanleitung befolgen:
Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:
-
Bremsstaub
Schmutz
Feuchtigkeit
Salz
Steinschlag
All diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller
kann eine Felge beschädigt werden.
Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein
Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche
zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die
Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen
keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)
verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,
Bremsschläuche oder Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten
- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des
Reinigers zu vermeiden.
- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom
Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden.
- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt
werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.
Schifferstadt, 23.10.2008
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D - 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
[email protected]
www.autec-wheels.de