10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW

Transcription

10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW
10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW –
Herausforderungen und Perspektiven
Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen
Dokumentation der Workshops am Nachmittag
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“
Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen, Dokumentation der Workshops am Nachmittag
Herausgeber:
G.I.B.
Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
[email protected]
www.gib.nrw.de
September 2015
2
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“
Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen, Dokumentation der Workshops am Nachmittag
Inhaltsverzeichnis
Workshop 1:
Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose durch öffentlich
geförderte Beschäftigung im Sozialraum – ein Königsweg?
Öffentlich geförderte Beschäftigung, Stefan Kulozik (Präsentation)
Kommunale Handlungsstrategien für den Dortmunder Arbeitsmarkt, Oliver Wozny
(Präsentation)
Quartiersbezogene Entwicklung von Beschäftigungsansätzen für benachteiligte
Zielgruppen in Moers, Karl-Heinz Theußen (Präsentation)
Workshop 2:
Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter
Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter, G.I.B. (Präsentation)
Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen, Thomas Mikoteit (Präsentation)
WERKSTATT 36 (Flyer)
Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive am Beispiel
des Modellprojekts „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“,
Dr. Martin Schmitz (Präsentation)
Ergebnisse des Workshops 2
Workshop 3:
Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale und
neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien
Bildungspotenziale von jungen Menschen im SGB II-Leistungsbezug, G.I.B.
(Präsentation)
Fachkräfte für NRW – Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher
und Erwachsener, Bundesagentur für Arbeit (Präsentation)
Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen – Ein Überblick, G.I.B. (Präsentation)
Ergebnissicherung zum Workshop: „Bildungschancen im SGB II erschließen –
Zielgruppenpotenziale erkennen und neue Wege zur Entwicklung individueller
Weiterbildungsstrategien diskutieren
Workshop 4:
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter bei Übergang Schule –
Beruf
Niemand geht verloren, Sozialagentur/Jobcenter Mülheim a. d. R. (Präsentation)
Der Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld der Jobcenter, Fred Kupczyk und
Rolf Erdsiek (Präsentation)
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule – Beruf,
Jobcenter Dortmund (Präsentation)
Workshop 5:
Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter, G.I.B.
Ergebnisse des Workshops 5
Workshop 6:
Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?, G.I.B.
Ergebnisse des Workshops 6
3
Workshop 1:
Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose durch
öffentlich geförderte Beschäftigung im Sozialraum – ein Königsweg?
Moderation:
Roland Golding, Inge Lütkehaus, G.I.B.
Öffentlich geförderte Beschäftigung
1
Stefan Kulozik
1. Wie ist die Lage?
2. Was wird gefordert?
3. Was ist Landespolitik?
4. Fazit
2
Stefan Kulozik
1. Wie ist die Lage?
Öffentliche geförderte Beschäftigung ist arbeitsund sozialpolitisch notwendig
•
Langzeitarbeitslosigkeit/Langzeitleistungsbezug
stagniert
3
•
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
•
Soziale Teilhabe
Stefan Kulozik
1. Wie ist die Lage?
•
•
Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem
SGB II
Bundesprogramm
•
•
•
4
ESF-Programm
„10.000-Programm“ – ausdrücklich „Soziale
Teilhabe“
Landesprogramm
Stefan Kulozik
1. Wie ist die Lage?
•
zu wenig: Bedarf ist viel höher
•
zu teuer: Geld für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht
ausreichend
•
zu kurz/nicht nachhaltig: individuell längerfristige
Projekte erforderlich
5
•
zu kompliziert: z. B. ESF – Finanzierung Bund
•
zu unflexibel: z. B. Kombination mit Qualifizierung
Stefan Kulozik
2. Was wird gefordert?
ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz der
Länder)
6
•
zeitliche Begrenzung AGH muss entfallen
•
Qualifizierung und Coaching
•
nah am Arbeitsmarkt
•
Beiräte stärken
•
Verbesserung der Möglichkeiten des § 16e SGB II
Stefan Kulozik
2. Was wird gefordert?
Positionspapier der Länder – im Entwurf, noch
nicht final abgestimmt
7
•
Passiv – Aktiv – Transfer
•
Integrative öffentliche Beschäftigung
•
Soziale öffentliche Beschäftigung
•
Durchlässigkeit
•
langfristig angelegt
Stefan Kulozik
3. Was ist Landespolitik?
•
Landesprogramm öffentlich geförderte Beschäftigung
läuft weiter – Weiterentwicklung angedacht
Handlungskonzept gegen Armut und soziale
Ausgrenzung
•

•
z. B. Aufruf des Landes „Starke Quartiere – starke Menschen“
• integrierte Handlungskonzepte
• sozialraumbezogen
• Jobcenter gewichtige Rolle – öffentlich geförderte
Beschäftigung mitdenken
Exkurs:
8
Stefan Kulozik
- Träger
- Fokus auf individuell nachhaltige Bedarfe
4. Fazit
Öffentlich geförderte Beschäftigung hat noch
reichlich Optimierungspotenzial.
Landespolitik bietet gestalterische Chancen.
„Das Glas ist ganz knapp halbvoll…“
9
Stefan Kulozik
Kommunale Handlungsstrategien für
den Dortmunder Arbeitsmarkt
Unterstützung von Integrationsansätzen
Oliver Wozny
Kick off – Sozialstrukturatlas 2005
29.05.2015
2
Sozialplanung: Ideale Vorstellung
„Alle im Sozialraum lebenden Menschen haben die
Möglichkeit zur gleichberechtigten und selbstverständlichen
Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu gehören:
Arbeit, Beschäftigung und Bildung
Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
Kinder, Jugend, Familie und Partnerschaft
Frauen und ältere Menschen
Bauen, Wohnen und Mobilität
Kultur und Freizeit
Gesellschaftliche und politische Teilhabe und
Persönlichkeitsrechte“
29.05.2015
3
Ziel: eine Sozialpolitik, die wirkt. Das geht nur mit…
einem soliden Berichtswesen
breiter Partizipation
klarer Positionierung und Zielformulierung
Innovationen und gut abgestimmten Konzepten
Verantwortungen benennen
einem kleinräumigen Hinsehen
29.05.2015
4
Dortmunder Konsens
Kooperationsverbund aller Akteure am Dortmunder
Arbeitsmarkt, insbesondere
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
Politik
Träger und Wohlfahrtsverbände
Bundesagentur/Jobcenter
Wirtschaftsförderung
Sozialamt
29.05.2015
5
Praxis:
Kommunale Arbeitsmarktstrategie
29.05.2015
6
Laufende Projekte im Rahmen der
Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (Auswahl)
30 Stadtteilmütter und -väter in den Stadtbezirken zur
Migrant/-innenbetreuung
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): erhöhte Anzahl an
FAV-Stellen (über 400 hinaus) durch Einsetzen der Kosten der
Unterkunft (KdU)
80 Stellen im Service- und Präsenzdienst (FAV)
Bis zu 41 Quartierskümmerer (gefördert durch FAV und ÖgB)
QuErz – Modellprojekt „Qualifizierung von Quereinsteiger/innen zu Erzieher/-innen“
Gründerinnenzentrum (Beratung von Frauen, die sich
selbstständig machen wollen, incl. Hilfe bei der Suche nach
geeigneten Gewerbeflächen in der Dortmunder Nordstadt)
29.05.2015
7
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Quartiersbezogene Entwicklung von
Beschäftigungsansätzen für benachteiligte Zielgruppen in
Moers
Zielgruppenorientierte
Beschäftigungsförderung als Beitrag der
Armutsbekämpfung im Sozialraum
Karl-Heinz Theußen – 23.04.2015 – Oberhausen; Workshop!, „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW“
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Der andere Blickwinkel
Arbeit, Integration und
Soziales
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Das Prinzip: Einmischen
Als Träger mischen wir uns in die Veränderungen unseres Stadtteils ein und
initiieren eine integrierte Beschäftigungsförderung, die auch Lebenslagen
Langzeitarbeitsloser in der Stadtteilentwicklung berücksichtigt.
Seit 1979 verfügt der SCI:Moers über
Erfahrungen in der beruflichen und sozialen
Integrationsförderung in Moers-Meerbeck.
Mitwirkung zum Erhalt und Ankauf der Bergarbeitersiedlung in der Bürgerinitiative MoersMeerbeck-Hochstraß in den 1980er Jahren.
Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen
Gruppen und Bürgern entstand 2011 das Forum
Neu:Meerbeck und initiierte „eine StadtteilEntwicklung von unten“.
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Das Prinzip: aktiv werden
• Stadtteilforum 2011
• Gründung des Forum Neu:Meerbeck
• Beauftragung einer Vorstudie durch
SCI:Moers/VivawestWohnen/Wohnungsbau
Stadt Moers
• Bürgerantrag „Für ein zukunftsfähiges
Meerbeck“ 2013
• Ratsbeschluss April 2014 zur Aufnahme in
das Stadterneuerungsprogramm NRW
• Beauftragung eines Integrierten
Handlungskonzeptes durch den SCI:Moers
und die Wohnungsbau Stadt Moers
• Erstellung unter breiter Bürgerbeteiligung
im Herbst/Winter 2014/2015
• Beschlussfassung im Rat Sommer 2015
• Antragstellung Herbst 2015
• Beginn 2016, Dauer 8 bis 10 Jahre
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Das Prinzip: nah am
Menschen
Zielgruppenorientierte Beschäftigungsförderung
nimmt die Lebenslagen und die Lebenswelten
langzeitarbeitsloser Menschen in den Fokus.
Sozialraumorientierte Beschäftigungsförderung
knüpft im Nahbereich an und entwickelt Ansätze,
die vor Ort nutzen und Wirkung entfalten.
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Das Prinzip: Teilhabe
Soziale Teilhabe – Teilhabe durch Beschäftigung –
Teilhabe durch Erwerbsarbeit
Öffentlich geförderte Beschäftigung hat einen
Beitrag für eine stufenweise Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser zu leisten.
Sie setzt niedrigschwellig an
Integration in Erwerbsarbeit bleibt das
(Fern-)Ziel.
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Das Prinzip: integrierter Ansatz
Wir knüpfen an den Erfahrungen integrierter Arbeitsmarktprojekte der 1990er
und 2000er Jahre in NRW an. Qualifizierende Beschäftigung und wertschöpfende
Arbeit für den Stadtteil.
Das Projekt „Grüner Kern – Soziale Mitte“
soll mit Beteiligung öffentlich geförderter
Beschäftigung realisiert werden. In
Kombination mit Fachfirmen soll ein Bürgerund Sportpark im ehemaligen RheinpreußenStadion entstehen, das zur Beschäftigung
und Qualifizierung genutzt wird.
Das Projekt „Neue Wege “ richtet sich an
Alleinerziehende in Neu:Meerbeck und nutzt
das vorhandene Familienzentrum als
Zugangsort. Beruflicher (Wieder-)Einstieg
berücksichtig die Lebenslage der Zielgruppe.
sci:moers
Wir gestalten soziale Ideen
Schlussfolgerungen für eine sozialraumorientierte Beschäftigungsförderung
• Beschäftigungsförderung als Teil von
Armutsbekämpfung/Teilhabe/Soziale Inklusion
• Beschäftigungsförderung als Teil einer Einmischungsstrategie in
lokale Politikfelder und Sozialraumgestaltung
• Beschäftigungsförderung als strategischer Ansatz der Prävention,
Sozialraumorientierung und Lebenslagenbezug
• Beschäftigungsförderung als integrierter Ansatz in der
Stadtteilentwicklung
• Öffentlich geförderte Beschäftigung und Formen der integrierten
Arbeitsmarktprojekte wiederbeleben
Workshop 2:
Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter
Moderation:
Jürgen Kempken, Dr. Frank Nitzsche, G.I.B.
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW –
Herausforderungen und Perspektiven“
Workshop 2:
Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter
Moderation: Dr. Frank Nitzsche und Jürgen Kempken
§ 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung
(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung
zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Abs. 4 des
Fünften Buches. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den
Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu. Muss für eine solche
Feststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden und ist diese Klärung in der Frist nach Satz 1
nicht möglich, wird der Antrag unverzüglich dem Rehabilitationsträger zugeleitet, der die Leistung ohne
Rücksicht auf die Ursache erbringt. Wird der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, werden bei
der Prüfung nach den Sätzen 1 und 2 Feststellungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 1 des Sechsten Buches und § 22
Abs. 2 des Dritten Buches nicht getroffen.
(2) Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf
unverzüglich fest. Muss für diese Feststellung ein Gutachten nicht eingeholt werden, entscheidet der
Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Wird der Antrag weitergeleitet,
gelten die Sätze 1 und 2 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist,
entsprechend; die in Satz 2 genannte Frist beginnt mit dem Eingang bei diesem Rehabilitationsträger. Ist
für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb
von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Kann der Rehabilitationsträger, an den der
Antrag weitergeleitet worden ist, für die beantragte Leistung nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1
sein, klärt er unverzüglich mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger, von wem und
in welcher Weise über den Antrag innerhalb der Fristen nach den Sätzen 2 und 4 entschieden wird und
unterrichtet hierüber den Antragsteller.
Folie 2
§ 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn der Rehabilitationsträger Leistungen von Amts wegen
erbringt. Dabei tritt an die Stelle des Tages der Antragstellung der Tag der Kenntnis des voraussichtlichen
Rehabilitationsbedarfs.
(4) Wird nach Bewilligung der Leistung durch einen Rehabilitationsträger nach Absatz 1 Satz 2 bis 4
festgestellt, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist, erstattet dieser dem
Rehabilitationsträger, der die Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden
Rechtsvorschriften. Die Bundesagentur für Arbeit leitet für die Klärung nach Satz 1 Anträge auf Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Feststellung nach § 11 Abs. 2a Nr. 1 des Sechsten Buches an die Träger
der Rentenversicherung nur weiter, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Träger der
Rentenversicherung zur Leistung einer Rente unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage verpflichtet
sein könnte. Für unzuständige Rehabilitationsträger, die eine Leistung nach Absatz 2 Satz 1 und 2 erbracht
haben, ist § 105 des Zehnten Buches nicht anzuwenden, es sei denn, die Rehabilitationsträger vereinbaren
Abweichendes.
Folie 3
§ 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung
(5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangsund Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein
Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten
Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe
Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich
Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung
getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische
Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in
dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der
Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter bleiben unberührt.
(6) Hält der leistende Rehabilitationsträger weitere Leistungen zur Teilhabe für erforderlich und kann er für
diese Leistungen nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 sein, wird Absatz 1 Satz 2 entsprechend
angewendet. Die Leistungsberechtigten werden hierüber unterrichtet.
Folie 4
Leitfaden Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen (berufliche Rehabilitation) – Fachliche Hinweise, Stand: 01/2010
Folie 5
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
Fachtagung
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und
Perspektiven“ im CongressCentrum Oberhausen 23. April 2015
Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen
AGENDA
1. Ziele, Aufgaben, Mitglieder, Arbeitsweise der KGK
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK)
Ziele und Aufgaben
Einführung der Gesundheitskonferenzen durch das „Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom 25.11.1997 NRW.
In NRW gibt es in Städten und Kreisen flächendeckend 54 Gesundheitskonferenzen.
Gesundheitskonferenzen wurden eingeführt, um auf Schwachpunkte des deutschen
Gesundheitssystems (z. B. Wettbewerbsorientierung der Akteure wie Krankenkassen,
Krankenhäuser) zu reagieren.
Ziel ist eine bedarfsgerechte, koordinierte Weiterentwicklung und Optimierung der
Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
2
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK)
Ziele und Aufgaben
Gesundheitskonferenzen sind ein kommunales Planungsgremium, das alle wichtigen
Akteure des lokalen Gesundheitsbereiches einbindet.
KGK sind zentrale Gremien der Abstimmung und Zusammenarbeit in gemeinsamer
Verantwortung.
Die fachliche Arbeit konzentriert sich auf Schwerpunktthemen, bei denen ein lokaler
Handlungsbedarf gesehen wird.
KGK beschließen im Konsens Handlungsempfehlungen und begleiten deren Umsetzung
in die Praxis.
KGK erarbeiten Grundlagen für gesundheitspolitische Entscheidungen.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
3
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK)
Mitglieder der Gesundheitskonferenz


Anbieter gesundheitlicher Leistung

Kassenärztliche Vereinigungen,

Krankenhäuser,

Wohlfahrtsverbände,

Pflegedienste,

Ärztekammer / Zahnärztekammer / Psychotherapeutenkammer,

Apothekerverband.
Kostenträger

Krankenkassen (in Essen: AOK, BKK, BARMER-GEK, Knappschaft, IKKclassic)

Berufsgenossenschaften
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
4
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen
Mitglieder der Gesundheitskonferenz


Patientenvertretungen

Selbsthilfe,

Beratungsstellen Patientenschutz / Verbraucherberatung.
Gesundheitspolitik und -verwaltung

Ratsmitglieder des Gesundheitsausschusses (alle Ratsfraktionen),

Gesundheitsdezernent,

Gesundheitsamt,

Gleichstellungsstelle.
 Insgesamt
28 Mitgliedsorganisationen und 34 Mitglieder.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
5
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen
Arbeitsweise

Die Gesundheitskonferenz bestimmt Schwerpunktthemen für die fachliche Arbeit. Die
Themen werden anhand der folgenden Fragestellungen festgelegt:

Besteht kommunaler Handlungsbedarf?
und


Besteht ein Bedarf an Kooperation, Koordinierung und Transparenz?
In der Folge beauftragt die Konferenz Arbeitsgruppen mit der Erstellung

von Bestandsaufnahmen,

der Entwicklung von Qualitätsstandards

von Handlungsempfehlungen.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
6
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen
Arbeitsweise

Projektentwicklungen und Umsetzungen erfolgen immer in Abstimmung mit der KGK.

Die Umsetzung der Vereinbarungen/Empfehlungen erfolgt über eine Selbstverpflichtung
der Akteure der KGK.

Die Gesundheitskonferenz Essen hat sich darauf verständigt

dreimal im Jahr zu tagen,

Arbeitsgruppentreffen finden alle 4-6 Wochen statt,

zwei bis drei Schwerpunktthemen werden parallel bearbeitet.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
7
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen
Bisherige Schwerpunktthemen

Sucht und Abhängigkeit

Patientenberatung

Kinder und Gesundheit

Projekt: „Nichtrauchen!“

Netzwerk Multiresistente Erreger

Patientenüberleitung in Essen

Brustkrebs: Schnittstelle Screening – Behandlung

Gesundheit und Migration

Alter und Gesundheit

Arbeitslosigkeit und Gesundheit
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
8
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK
Bedeutung des Themas Gesundheit
IAB-Studie 2013
Bundesweit kann nach den Untersuchungen von SGB II-Empfängern in den Jahren
2009 – 2013 davon ausgegangen werden, dass
 mehr als 1/3 psychisch krank sind
 35 % aller Kundinnen und Kunden gesundheitliche Einschränkungen aufweisen.
 Steigende Tendenz bei gesundheitlichen Einschränkungen
Übertragung der IAB-Studie auf die Stadt Essen
 82.000 Bürgerinnen/Bürger von SGB II-Leistungen (35 % = 28.700)
 60.000 als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (35 % = 21.000)
 29.000 die arbeitslos sind (35 % = 10.150)
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
9
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK
Bedeutung des Themas Gesundheit
 Das Thema Gesundheit ist inzwischen ein „Masterthema“ für die fachliche
Arbeit geworden.
 Die Motivation für das Thema Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention bzw. die Nutzung von entsprechenden Angeboten ist bei
Kundinnen und Kunden des JC eher gering ausgeprägt.
 Gesundheitsförderung im SGB II kann nur mit Partnern aus dem Gesundheitswesen erfolgreich angegangen werden. Die KGK bieten hier eine Plattform für
die Kontaktaufnahme und die Vernetzung zwischen Arbeitsförderung und
Gesundheitswesen.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
10
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK

Kontakte und Zugänge ins Gesundheitssystem finden, zu





Krankenkassen,
Krankenhäusern,
Pflegediensten,
Ärztekammer und Ärzten,…
Aktive und dauerhafte Einbindung des JobCenters in die Netzwerke des
Gesundheitswesens, da

Arbeitslosigkeit und Gesundheit als Schwerpunktthema fest in der
Gesundheitskonferenz verankert ist,

gemeinsame weitere Projektentwicklungen möglich sind,

…..
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
11
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK

Gegenseitige Wissenserweiterung bei den JobCenter-Fachkräften und bei den
Partnern im Gesundheitssystem sowie Einbindung von Expertise.
Gegenseitiges Kennen und Verstehen




erleichtert Prozesse
vermeidet Probleme
optimiert die Zusammenarbeit (z. B. mit Krankenhaussozialdiensten)
Neue Zugangswege bei gesundheitlichen Themen zu den eigenen JCKundinnen und Kunden. Erreichen und Motivieren durch die Unterstützung
Dritter, wie z. B.:



Haus- und Fachärzte,
Krankenhaussozialdienste
Pflegedienste, Selbsthilfe,…
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
12
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK
Im Ergebnis:


Beschleunigung der Integrationsprozesse / Verbesserung der Integrationszahlen möglich

durch zeitnähere Zugänge für JobCenter – Kundinnen und Kunden zu
Therapien / Behandlungen und damit einer

Verbesserung der gesundheitlichen Situation der JC-Kundinnen und Kunden.
Erhöhung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Modifikation / Erweiterung bestehender Maßnahmeangebote

Entwicklung neuer Maßnahmen
unter Berücksichtigung der Erfordernisse, die sich aus den unterschiedlichen
Krankheitsbildern ergeben (Einbeziehung der externen Expertise).
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
13
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK
Fazit
Über die Einbindung in die kommunale Gesundheitskonferenz haben sich für das
JobCenter Essen neue Möglichkeiten ergeben, die vorher so nicht vorhanden
waren.
Neue Partner wie zum Beispiel Krankenkassen oder Krankenhaussozialdienste
konnten aktiv in die Prozesse des JobCenters einbezogen werden.
Die KGK ist aus unserer Sicht eine gut geeignete Plattform für eine Vernetzung
zwischen Arbeits- und Gesundheitsförderung auf lokaler Ebene.
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
14
Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected]
15
beratung e. V. Bielefeld
Ein Aktivierungsprojekt der Drogen
WERKSTAT T 36
WERKSTAT T 36
In dem Projekt »Werkstatt 36«
können Sie:
nNeues entdecken, sich beruflich orie
r
tieren, im Team erfahren, Berufsfelde
und
Ges
zur
te
ausprobieren, Angebo
mehr …
heitsförderung wahrnehmen und
Die Teilnahme an ,,Werkstatt 36“
ng
kann für jede/n eine andere Bedeutu
mit
ng
ftigu
chä
Bes
haben: Für Einige die
und
“
tive
pek
dem Thema „berufliche Pers
ins
für Andere das Sprungbrett zurück
Erwerbsleben.
In unserem Projekt setzen wir auf
e der
die Freiwilligkeit und das Interess
etwas
Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
ern.
an ihrer aktuellen Situation zu änd
hen
tisc
prak
Eine Kombination aus
und
Tätigkeiten, sportlichen, kulturellen
t
Lus
gesundheitlichen Angeboten, soll
oriauf Veränderung und berufliche Neu
entierung machen.
Ein Aktivierungsprojekt der
Drogenberatung e. V. Bielefeld
Sie erreichen uns unter
Projektwerkstatt: Petristraße 36a
33609 Bielefeld
Fon: 0521 – 25 270 968
01 52 – 22 97 55 46
Drogenberatung e. V. Bielefeld
August-Schroeder-Str. 3a
33602 Bielefeld
Fon: 05 21 – 9 67 80 0
Fax: 05 21 – 9 67 80 10
[email protected]
Kontakt
Ansprechpartner/in für unser
Projekt sind:
Matthias Becker
☞ [email protected]
Liesa Südbrock
☞ [email protected]
Achim Lückemeier
e
☞ [email protected]
www.drogenberatung-bielefeld.de
www.drogenberatung-bielefeld.de
Stand: Januar 2014
Stand: Januar 2014
Im März 2014 star tet
die Drogenberatung e.V.
ein neues Projekt zur
beruflichen Aktivierung
und Orientierung für
Bielefelder Bürgerinnen
und Bürger.
Wie kann ich teilnehmen?
Was bieten wir?
tenProjekttätigkeit in den Bereichen Gar
,
ege
mpfl
tbau
Obs
und Landschaftsbau,
g
itun
Naturschutz und Holzbearbe
aus den
• Themenbezogene Workshops
ng,
Bereichen Gesundheit und Ernähru
und
keit
Bewegung und Achtsam
Entspannung
en
• Unterstützung bei der beruflich
ion
grat
Inte
Orientierung und
keiten
• Erprobung von Arbeitsmöglich
ng
• Sozialpädagogische Begleitu
ende
• Vermittlung in andere weiterführ
Hilfsangebote
•
Wer kann teilnehmen?
die ArBielefelder Bürgerinnen und Bürger,
n, schon seit
beitslosengeld II (Hartz IV) beziehe
Unterstützung
längerer Zeit erwerbslos sind und
Stabilisierung
zur gesundheitlichen und sozialen
en, die
sch
wünschen. Wir richten uns an Men
r
ode illegalen
Probleme im Umgang mit legalen
momentanen
Drogen haben und etwas an ihrer
en Perspektive
flich
beru
r
Lebenssituation und ihre
verändern möchten.
Rahmenbedingungen:
Freitag
Das Projekt findet von Montag bis
statt
Uhr
0
16.3
bis
in der Zeit von 8.30 Uhr
n und
inne
mer
• Wir bieten Platz für 16 Teilneh
Teilnehmer
Monaten
• Eine Maßnahmedauer von 12
k und
stüc
Früh
• Gemeinsames tägliches
Mittagessen
ngen ein
• Unter bestimmten Voraussetzu
Variante
o
r-Ab
hse
Sec
Sozialticket in der
• Arbeitskleidung
•
www.drogenberatung-bielefeld.de
Stand: Januar 2014
Sie erreichen uns unter folgender
Telefonnummer:
05 21 – 9 67 80 0
Ihre Ansprechpartner in der
:
Drogenberatung e. V. Bielefeld sind
ge
Matthias Becker, Dipl.-Sozialpädago
☞ [email protected]
Liesa Südbrock, BA Socialwork
☞ [email protected]
iter
Achim Lückemeier, Dipl.-Sozialarbe
e
ld.d
lefe
-bie
obs
☞ lueckemeier@dr
Wir freuen uns
auf Sie!
G.I.B.
NRW
Fachtagung
Oberhausen, 23. April 2015
10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW –
Herausforderungen und Perspektiven
Workshop 2
Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter
Thema:
Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive
am Beispiel des Modellprojekts
„Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“
Referent: Dr. Martin Schmitz, Zug um Zug e.V., Köln
Der Träger Zug um Zug e.V.
Zug um Zug e.V.
Zug um Zug Beratung und Integration gGmbH
Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH
Zug um Zug Rheinkauf gGmbH
• Wir beraten und begleiten Menschen bei der Entwicklung und
Verwirklichung ihrer persönlichen und beruflichen Perspektiven.
• Wir beschäftigen und fördern Menschen entsprechend ihren
Fähigkeiten in vielfältigen Berufsfeldern, in denen sie sich erproben
und ihre Kompetenzen erweitern können.
• Wir qualifizieren Menschen fachlich und persönlich für die
Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes.
• Wir vermitteln Menschen möglichst passgenau in Arbeit oder
Ausbildung.
• Wir engagieren uns in unserem Umfeld, um Bedingungen zu
schaffen, die Lebensqualität von Bewohnern zu verbessern.
Wir sind als freier Träger Mitglied im Dachverband Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Folie 2
Unsere Angebote
• Unsere Dienstleistungen umfassen Angebote zur Beschäftigung,
Qualifizierung und Arbeitsvermittlung arbeitsloser Menschen.
• Im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen führen wir seit 2006
zielgruppengemäße Angebote der Gesundheitsförderung durch.
• Wir schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung: In unserem gemeinnützigen Integrationsunternehmen Zug
um Zug Rheinkauf gGmbH betreiben wir – in Kooperation mit der
REWE group – einen Lebensmittel-Supermarkt in Köln-Niehl.
• Als Träger des Bürgerzentrums Nippes (Altenberger Hof) bieten wir
ein vielfältiges, kreatives Kulturprogramm und Möglichkeiten für
bürgerschaftliches Engagement im Stadtbezirk an.
Folie 3
Gesundheitsförderung arbeitsloser Menschen:
Das altbekannte Problem
Im Vergleich mit anderen Versichertengruppen sind arbeitslose Menschen
länger arbeitsunfähig, beziehen länger Krankengeld, erhalten häufiger
Arzneimittel, befinden sich länger und häufiger in stationärer Behandlung,
leiden überproportional an psychischen Störungen und Suchtmittelerkrankungen. Arbeitslose Menschen haben allein durch ihre Arbeitslosigkeit ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Gesundheitliche Einschränkungen
sind für sie nicht nur ein entscheidendes Hemmnis bei der Arbeitssuche,
sie verstärken sich zudem mit der Dauer der Arbeitslosigkeit.
Da der Personenkreis arbeitsloser Menschen jedoch von den üblichen
Angeboten der Gesundheitsförderung nur eingeschränkt erreicht wird,
besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf für gesundheitsfördernde
(Präventions-)Maßnahmen.
Folie 4
Die selbstgestellte Aufgabe (von GKV und BA)
Der „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes trägt
diesem Problem Rechnung und empfiehlt seit 2010 eine
erleichterte Inanspruchnahme gesundheitsfördernder Angebote
durch sozial benachteiligte Zielgruppen.
Auch die im Februar 2012 verabschiedete „Empfehlung zur
Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ sieht darin ein vorrangiges Handlungsfeld, in dem dringend Fortschritte zu erzielen sind.
(siehe Leitfaden Prävention, S. 38).
Folie 5
Die „Kölner Lösung“
In Köln haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht:
Der gemeinnützige Verein Zug um Zug e. V. – ein Qualifizierungsund Beschäftigungsträger mit langjährigen Erfahrungen in der
(Gesundheits-)Förderung arbeitsloser Menschen – hat die
Initiative ergriffen und mit vier Krankenkassen im Sommer 2012
in Kooperation mit dem Jobcenter Köln die
Rahmenvereinbarung zum Modellprojekt
„Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“
abgeschlossen.
Folie 6
Die Beteiligten
Die Vertragspartner des Modellprojekts:
• der Projektträger Zug um Zug e. V.
• die AOK Rheinland/Hamburg – Regionaldirektion Köln,
• die Barmer GEK – Regionalgeschäftsstelle Köln,
• der BKK-Landesverband NORDWEST,
• die IKK classic Landesdirektion Nordrhein.
• Die Möglichkeit des Beitritts weiterer Krankenkassen wie auch der
einzelnen Betriebskrankenkassen ist unproblematisch geregelt.
• Das Jobcenter Köln hat das Zustandekommen der Rahmenvereinbarung von Beginn begleitet und unterstützt.
Folie 7
Das Konzept
• Das Konzept „Gesundheitsförderung für arbeitslose
Menschen in Köln“ besteht aus den Elementen individuelle
Gesundheitsberatung und Präventionskursen gemäß den
Handlungsfeldern des „Leitfaden Prävention“ des GKVSpitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V.
• Die Präventionskurse werden grundsätzlich in folgenden
Handlungsfeldern durchgeführt:
– Bewegungsgewohnheiten
– Ernährung
– Stressmanagement
Folie 8
Ziele und Zielgruppen
Das Projekt soll (langzeit-)arbeitslosen Menschen niederschwellige Zugangswege zu zielgruppenspezifischen Angeboten der
Primärprävention ermöglichen und durch die Teilnahme
• zu einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation,
• zur Erhöhung ihrer Kompetenz zu gesundheitsförderndem
Handeln und dadurch
• zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung
ihrer Vermittlungsfähigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt
beitragen.
Folie 9
Die Finanzierung
Die Finanzierung des Modellprojekts geschieht durch die Kombination
zweier ineinandergreifenden Komponenten:
• Die Krankenkassen bezuschussen die Präventionskurse des Projekts
im Rahmen ihrer jeweils gültigen Satzungsbestimmungen.
• Das Jobcenter Köln finanziert die begleitende Gesundheitsberatung
nach § 45 1, S. 1 Nr. 2 SGB III (Feststellung Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) mit Hilfe des Gutscheinverfahrens nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung (AZAV).
• Der Projektträger Zug um Zug e.V. rechnet mit den Krankenkassen
und dem Jobcenter Köln den jeweiligen Finanzierungsanteil ab.
Folie 10
Zielgruppenspezifische Regelungen (1)
• Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme (und für die Ausgabe
des Gutscheins) bestehen lediglich in der Einschätzung und Feststellung des Jobcenter-Mitarbeiters, dass ein Vermittlungshemmnis
mit gesundheitsförderndem Aktivierungs- und Handlungsbedarf
vorliegt, dem durch die Projektteilnahme abgeholfen werden kann.
Die Teilnahme ist freiwillig.
• Der zu zahlende Vorleistungsbetrag bei Beginn der Kursteilnahme
beträgt 10,- €; ein Pfand, das nach Absolvierung von mindestens
80 % der Kurstermine wieder erstattet wird.
• Die Durchführung der Präventionskurse erfolgt durch Kursleiter des
Projektträgers, die langjährige Erfahrungen in der Präventionsarbeit
und auch mit der Zielgruppe mitbringen.
Folie 11
Zielgruppenspezifische Regelungen (2)
• Die Bezuschussung durch die Krankenkassen erfolgt gegen Vorlage
einer individuellen Teilnahmebescheinigung mit Handzeichen des
Versicherten pro Termin (ggf. ergänzt um eine vom Versicherten
unterschriebene Abtretungserklärung).
• Die Projektdokumentation erfolgt durch den Träger Zug um Zug e. V.
und wird als Bestandteil des jährlichen Projektberichts den Partnern
der Rahmenvereinbarung und dem Jobcenter Köln zur Verfügung
gestellt.
Der zeitliche Rahmen der Vereinbarung betrug zunächst zwei Jahre
und wurde von den Kooperationspartnern nach Auswertung der
bisherigen Ergebnisse bis August 2016 verlängert.
12
Die bisherigen Ergebnisse (Stand 31.07.2014)
1. Gesamtauswertung: Teilnehmer, Abbruchquote, Präventionskurse
• vom Jobcenter Köln ausgegebene und beim Projektträger
eingereichte Teilnahmegutscheine (ab Okt 2012):
• mit den Krankenkassen abgerechnete Kursteilnehmer:
• Kursabbrüche/Fehlzeiten: 95
• Abbruchquote:
30 %
• durchgeführte Gesundheitskurse:
– Rückenschule/Rückenschule light
– Wirbelsäulengymnastik
– Nordic Walking
– Progressive Muskelentspannung
– Gesund durch vollwertige Ernährung
316
234
10
7
5
9
3
Folie 13
Ergebnisse 2:
Verteilung der Teilnehmer auf die Krankenkassen (234 TN)
BKK; 38; 16,2 %
TK; 30; 12,8 %
AOK; 103; 44,0 %
Barmer GEK; 25;
10,7 %
DAK; 15; 6,4 %
HandelsKrankenkasse; 3;
1,3 %
IKK Classik; 8; 3,4 %
HEK; 5; 2,1 %
mh Plus; 7; 3,0 %
Folie 14
Ergebnisse 3:
Teilnehmer-Verteilung nach Kursen und Geschlecht (234 TN)
TN-Verteilung nach Kursen und Frauen und Männer
Rückenschule; 42
Rückenschule; 42
45
40
35
Progressive
Muskelentspannung; 32
Wirbelgymnastik; 30
30
Wirbelgymnastik; 31
Progressive
Muskelentspannung; 23
25
Nordic Walking; 19
Nordic Walking; 15
20
15
10
5
0
Frauen 123 (52,6 %)
Männer 111 (47,4 %)
15
Ergebnisse 4:
Teilnehmer-Verteilung nach Krankenkassen und Geschlecht (234 TN)
Männer
HandelsKrankenkasse
0
HEK
0
mh Plus
3
5
1
6
3
IKK Classik
DAK
5
2
13
11
Barmer GEK
TK
BKK
Frauen
14
21
9
17
21
AOK
51
52
Folie 16
Ergebnisse 5:
Teilnehmer-Verteilung nach Kursen und Krankenkassen (234 TN)
0
1
0
Handels-Krankenkasse
HEK
0
mh Plus
Nordic Walking
Progressive Muskelentspannung
Wirbelgymnastik
Rückenschule
2
2
1
1
IKK Classik
2
2
2
2
2
2
0
4
1
4
DAK
5
5
2
Barmer GEK
7
4
TK
5
8
8
9
5
12
10
10
BKK
13
14
22 23
AOK
0
5
10
15
20
25
44
30
35
40
45
Folie 17
Ergebnisse 5:
Teilnehmer-Befragung zur Zufriedenheit mit dem Angebot
Differenziertere Teilnehmerbefragung seit Sept. 2013 (N = 115)
• Kursbewertung:
„Der Kurs war insgesamt sehr gut und hilfreich für mich.“
trifft voll zu
97 (84,3 %)
trifft eher zu
16 (13,9 %)
trifft eher nicht zu
1 (0,9 %)
trifft gar nicht zu
1 (0,9 %)
• Fragen nach dem Transfer in den Alltag
z. B.: „Ich habe mich für weitere Sportangebote angemeldet.“
„Ich habe mir fest vorgenommen, täglich mehr für meine Gesundheit zu tun“
trifft voll zu
62 (53,9 %)
trifft eher zu
40 (34,8 %)
trifft eher nicht zu
9 (7,8 %)
trifft gar nicht zu
4 (3,5 %)
Folie 18
Thesen zu den Erfolgsfaktoren der Maßnahme (1)
• Implementierung: die Vertreter der Krankenkassen konnten sich von
der Seriosität und der fachlichen Kompetenz ihres Partners überzeugen (Zielgruppenzugang ist gegeben und erfahrene Trainer werden
eingesetzt)
• Niederschwelliger Zugang durch das Instrument des Gutscheinverfahrens: (Die Jobcenter-Mitarbeitenden bieten an: „Wir haben da
etwas für Sie – kostenfrei!“)
• Zielgruppengemäßer Einstieg: Auf einer Infoveranstaltung zum Maßnahmebeginn werden die potenziellen Teilnehmenden über das Angebot informiert und entscheiden sich für die Teilnahme an einem der
Kurse und der parallel durchgeführte Gesundheitsberatung.
Folie 19
Thesen zu den Erfolgsfaktoren der Maßnahme (2)
• Praxisorientierte Durchführung: Bei den oftmals lernmüden und
ungeübten Teilnehmenden scheint die praktische Erfahrung, dass
die Übungen z. B. in einem Bewegungskurs Ihnen „gut tun“ der
entscheidende Ansatz der Motivationsgewinnung zu sein.
• Das soziale Gruppenerlebnis unter „Gleichgesinnten“, die soziale
Teilhabe in den wöchentlich stattfindenden Angeboten und die
damit verbundene Netzwerkbildung trägt zum Motivationsaufbau
und Motivationserhalt bei.
20
Neukonzipierung der Maßnahme 2015 (1)
• Die Maßnahme wurde – in Abstimmung mit dem Jobcenter Köln –
als umfangreichere AVGS-Maßnahme (26 Wochen), finanziert über
SGB II/III, neu konzipiert und zertifiziert; die Zuschüsse der Krankenkassen sind nur noch eine zusätzliche Finanzierung
• Die Maßnahmebestandteile wurden zielgruppengemäß angepasst:
die von den Kassen bezuschussten Präventionskurse wurden durch
niederschwellige stabilisierende Gesundheitskurse ergänzt.
• Die neue AVGS-Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche
Orientierung“ zielt darauf ab, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose
Menschen, die ansonsten nicht erreicht werden können, durch
Gesundheitsförderung „in Bewegung“ zu bringen und für berufliche
(Neu-)Orientierungen zu aktivieren.
Folie 21
Neukonzipierung der Maßnahme 2015 (2)
Die Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche Orientierung“
(Umfang 75 Stunden, Dauer 6 Monate) umfasst die Bestandteile:
• Individuelle Gesundheitsberatung (5 Stunden)
• Individuelle Integrationsbegleitung (10 Stunden)
• Präventionskurse in den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung und Entspannung (12 Stunden)
• Stabilisierende (niederschwellige) Gesundheitskurse (24 Stunden)
• Gruppenangebote zur beruflichen Orientierung (24 Stunden)
22
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Martin Schmitz, Zug um Zug e.V.
Zug um Zug e. V. Kempener Str. 135
50733 Köln
Tel: 0221 973141-0 Fax: 0221 973141-18
[email protected]
www.zugumzug.org
Folie 23
Ergebnisse des Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“
Viele Langzeitarbeitslose sind gesundheitlich eingeschränkt. Ein Drittel hat psychische Probleme, gegenüber den Menschen mit Arbeit haben Arbeitslose deutlich mehr chronischen
Stress, Suchtgefahr und häufigere Krankenhausaufenthalte. Wesentliche Voraussetzungen
für die Integration in Beschäftigung ist die Gesundheitsförderung und Prävention, diese spielen in Beratungsprozess bei Agenturen und Jobcentern und bei Trägermaßnahmen aber eine
untergeordnete Rolle. Für gelingende Integrationen bedarf es der Zusammenarbeit der Jobcenter mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitssektor auf regionaler und kommunaler
Ebene. Welche Herausforderungen stellen sich dabei? Wie kann rechtskreisübergreifende
Zusammenarbeit gelingen?
Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Thomas Mikoteit berichtete von der Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Kommunalen
Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen. Gesundheitskonferenzen wurden bereits 1997 für alle
Städte und Kreise in NRW durch das „Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ eingeführt, um auf Schwachpunkte des deutschen Gesundheitssystems zu reagieren. Ziel ist eine
bedarfsgerechte, koordinierte Weiterentwicklung und Optimierung der Gesundheitsförderung
und Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene. In den Gesundheitskonferenzen sind
alle wichtigen Akteure des lokalen Gesundheitsbereiches eingebunden: Die Psychotherapeutenkammer, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, Patientenvertretungen, Ratsmitglieder des Gesundheitsausschusses, Gesundheitsdezernent und -amt. Die fachliche Arbeit konzentriert sich auf Schwerpunktthemen, für die einerseits kommunaler Handlungsbedarf und ein Bedarf an Kooperation, Koordinierung und
Transparenz besteht. Wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Gesundheit.
Vorteile für das Jobcenter
Die KGK bieten sowohl eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vernetzung zwischen
Arbeitsförderung und Gesundheitswesen, wie auch eine dauerhafte Einbindung des JobCenters in die Netzwerke des Gesundheitswesens, was auch gemeinsame weitere Projektentwicklungen ermöglicht. Gegenseitiges Kennen und Verstehen, gegenseitige Wissenserweiterung sowie die Einbindung von Expertise erleichtern Unterstützungsprozesse. Zudem werden
neue Zugangswege zu den eigenen JC-Kundinnen und Kunden gefunden, wie z. B. über
Haus- und Fachärzte, Krankenhaussozial- oder Pflegedienste, Selbsthilfe etc. Integrationsprozesse werden beschleunigt, die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
erhöht sich. Thomas Mikoteit zieht in einer durch die LzG veröffentlichten Broschüre in dem
Beitrag Projekt „Arbeitslosigkeit und Gesundheit – Konzept einer integrierten Gesundheitsund Arbeitsförderung für die Stadt Essen“ ein ermutigendes Zwischenfazit:
„In Essen wurden damit wesentliche Schritte getan, um die Unsichtbarkeit der Lebenssituation Arbeitslosigkeit in den gesundheitlichen Arbeitsfeldern abzubauen, die Distanz zum Thema Gesundheit im Rahmen der Arbeitsförderung – auf der Ebene der Individuen wie auch
auf Organisationsebene – zu verringern, und über ein gemeinsames Vorgehen mit den Akteuren aus der Arbeitsförderung die Wahrnehmung der Unlösbarkeit zu verändern. (…)
Die wichtigste Erfolgsvoraussetzung in Essen ist das fachliche Interesse des Jobcenters an
einer Kooperation mit dem Gesundheitsbereich, sodass von Beginn an sowohl Erkenntnisse,
Erfahrungen, Ressourcen und Handlungsspielräume praxisnah in die Entwicklung des Konzepts und in die Planung der Umsetzung einflossen. Dies wird gestützt durch die verwaltungsorganisatorische Verbindung der Bereiche Arbeit und Gesundheit bei der Stadt Essen
innerhalb eines Geschäftsbereichs sowie durch den Ansporn der Akteure im Essener Gesundheitsbereich, in wichtigen Bereichen realisierbare „Essener Standards“ zu setzen. Zusätzlich
qualifiziert der durch das Landeszentrum für Gesundheit NRW angestoßene Austausch zwischen drei weiteren kommunalen Ansätzen die Arbeit in der eigenen Kommune.“
Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive
Dr. Schmitz vom Träger Zug um Zug e.V. aus Köln stellte die Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und Gesundheitssystem aus der Sicht der Träger vor. Im Jahr 2006 ist im Rahmen von Eingliederungsleistungen, ein zielgruppengemäßes Angebot der Gesundheitsförderungen begonnen worden. Seither hat das Thema ein immer größeres Gewicht bekommen.
Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und
Pflegekassen in Deutschland, hat im Jahr 2010 mit seinem „Leitfaden Prävention“1 einen
großen Schritt zur Erleichterung der Inanspruchnahme von gesundheitsfördernden Angebot
für sozial benachteiligte Zielgruppen getan. In einem nächsten Schritt zur Zusammenarbeit
von Arbeits- und Gesundheitsförderung sind die von Bundesagentur für Arbeit, dem GKFSpitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen im Februar 2012 Empfehlungen erarbeiteten worden. Insbesondere der Austausch und Zusammenarbeit bei Leistungen zur
Gesundheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie in der Kooperation sollten ebenso wie die (Weiter-)Entwicklung
von Programmen und Leistungserbringungen und das Qualitätsmanagement sollten intensiviert werden.
Zug um Zug hat im Sommer 2012 die Initiative ergriffen und mit Unterstützung des Jobcenters Köln eine Rahmenvereinbarung mit vier Krankenkassen zum Modellprojekt „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“ abgeschlossen.
Bei der bisherigen Finanzierung griffen zwei Komponenten ineinander:



Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse im Rahmen ihrer jeweils gültigen
Satzungsbestimmungen.
Jobcenter finanzieren die begleitende Gesundheitsberatung nach § 45 1, S. 1 Nr.
2 SGB III 2 (Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) im Rahmen eines Gutscheinverfahrens.
Zug um Zug rechnet mit den Krankenkassen und dem Jobcenter den jeweiligen
Finanzierungsanteil ab und dokumentiert und berichtet den Krankenkassen und
dem Jobcenter Köln jährlich über die Projektumsetzung.
1
https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/GKV_Leitfaden_Praevention_RZ_web4_2011_15702.pdf
2
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html
In Abstimmung mit dem Jobcenter Köln wurde die Maßnahme 2015 als umfangreichere
AVGS-Maßnahme über SGB II/III neu konzipiert und zertifiziert. Arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen sollen über die Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche Orientierung „in Bewegung“ gebracht und für eine berufliche (Neu-)Orientierung aktiviert werden. Von den Kassen bezuschusste Präventionskurse sind nun noch eine zusätzliche Finanzierung, die durch niederschwellige Gesundheitskurse ergänzt werden.
Zur Umsetzung einer solchen Maßnahme erfordert vom Träger ein hohes Maß an Seriosität
bezüglich der finanztechnischen Abwicklung und eine hohe fachliche Kompetenz bei der
Durchführung.
Ein wesentliches Kriterium des Erfolges der Maßnahme ist das Gutscheinverfahren, das den
potenziellen Teilnehmer/-innen den Zugang zur Maßnahme möglichst einfach zu gestalten.
Eine praxisorientierte Durchführung motiviert die Teilnehmer/-innen fördert ein soziales Verhalten von Gleichen unter Gleichen gefördert, die gleichzeitig Netzwerke unter den Teilnehmenden entstehen lässt.
Workshop 3:
Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale und
neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien
Moderation:
Jan Amonn, Jochen Bösel, G.I.B.
Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“
Bildungspotenziale von jungen Menschen
im SGB II-Leistungsbezug
Jan Amonn
Leitfragen
1. Wer sind die jungen Menschen im SGB II in NRW?
In welchen Lebenslagen befinden sie sich?
Was haben sie für Einstellungen?
2. Wie wird die Unterstützung der jungen Menschen
in den Jobcentern umgesetzt?
Welche Unterstützung erfahren die jungen Menschen
(Maßnahmen, Kontakte, Sanktionen)?
Wie wird sie von den jungen Menschen beurteilt?
3. Unter welchen Bedingungen gelingt ein nachhaltiger Ausstieg
aus dem Leistungsbezug?
Welche Rolle spielen „harte“ Faktoren wie Ausbildungsstatus und Arbeitsmarktlage?
Welche Rolle spielen „weiche“ Faktoren wie subjektive Orientierungen?
Folie 2
Im Fokus:
Jungen Menschen ohne Berufsabschluss sollen im Mittelpunkt
stehen.
Es soll versucht werden Potenziale zu beschreiben:
bisherige Bildungsabschlüsse und subjektive Einstellungen.
Hintergrund: Eine besondere Problemlage in NRW stellt der
hohe Anteil von Leistungsbeziehenden ohne Berufsabschluss:
So beträgt der Anteil Arbeitsloser im SGB II ohne Berufsabschluss an
allen SGB II-Arbeitslosen in NRW 66 %, im Bund liegt er bei 56 %.
(Stand: Sept. 2014)
Folie 3
Im Fokus:
Neben der Gruppe der unter 25-Jährigen, soll auch die Gruppe der
25- bis unter 35-Jährigen genauer betrachtet werden.
Hintergrund: Ungleichgewichte am Ausbildungsmarkt in der Vergangenheit
Einmündungsquote ausbildungsinteressierter Jugendlicher in duale Berufsausbildung,
Bundesrepublik Deutschland 1992 – 2011
Quelle: Granato, M. & Ulrich, J. G. (2014)
Soziale Ungleichheit beim Zugang in eine
Berufsausbildung, in: Zeitschrift für
Erziehungswissenschaft, Sonderheft 24/2014
Folie 4
Datenbasis:
Statistik der BA, Statistik-Service West
„Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS)“:
jährliche Haushalts- und Personenbefragung
im Auftrag des IAB
zwei Teilstichproben:
eine Stichprobe von SGB II-Beziehenden und
eine repräsentative Stichprobe der Wohnbevölkerung
Stand: 6. Welle/2012
Folie 5
Leitfrage:
1. Wer sind die jungen Menschen im SGB II in NRW?
In welchen Lebenslagen befinden sie sich?
Was haben sie für Einstellungen?
Folie 6
Ausbildungsstatus und Lebenslagen
15- bis unter 25-jährige SGB II-Beziehende
NRW-Jahresdurchschnitt 2013
in %
70
Zusammen
60
Sonstiges
50
Zusammen:
40,8 %
40
3,7
30
8,3
52,5
20
Arbeitsunfähigkeit
Erziehung/Haushalt/Pflege
4,5
in Erwerbstätigkeit
21,4
10
0
fehlende Verfügbarkeit,
ortsabwesend
arbeitslos
6,7
mit betriebl. od.
akadem.
Berufsabschluss
noch ohne Abschluss - ohne Berufsabschluss
in Schule, Studium, und nicht in Ausbildung
geförderdet od.
ungeförderter
Ausbildung u.
Maßnahmen
Quelle: Statistik Service West:
BA-Statistik, eigene Berechnung
und Darstellung
Folie 7
Ausbildungsstatus und Lebenslagen
25- bis unter 35-jährige SGB II-Beziehende
NRW-Jahresdurchschnitt 2013
in %
Zusammen:
63,6 %
70
3,4
60
9,6
50
9,3
40
30
Zusammen
Sonstiges
fehlende Verfügbarkeit,
ortsabwesend
Arbeitsunfähigkeit
Erziehung/Haushalt/Pflege
20
38,4
30,2
10
in Erwerbstätigkeit
arbeitslos
6,2
0
mit betriebl. od.
akadem.
Berufsabschluss
noch ohne Abschuss - ohne Berufsabschluss
in Schule, Studium, und nicht in Ausbildung
geförderdet od.
ungeförderter
Ausbildung u.
Maßnahmen
Quelle: Statistik Service West:
BA-Statistik, eigene Berechnung
und Darstellung
Folie 8
Familiensituation
15- bis unter 25-Jährige
NRW 2012
Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahre (n = 556)
SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre (n = 215)
SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 71)
5,3
Eigenes Kind im HH
19,5
50,8
0
20
40
60
80
100
%
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 9
Schulabschlüsse
15- bis unter 25-Jährige
NRW 2012
Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahre (n = 556)
SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre (n = 215)
SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 71)
32,1
37,6
Noch Schüler/-in
1,5
4,7
ohne Abschluss/Förderschulabschluss
10,0
17,1
Hauptschulabschluss
Mittlere Reife
9,7
10,6
Fachhochschulreife
9,3
4,0
5,8
Hochschulreife
9,8
9,2
0
33,7
62,5
17,9
22,1
20
40
60
80
100 %
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 10
Schulabschlüsse
25- bis unter 35-Jährige
NRW 2012
Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88)
2,7
ohne Abschluss/Förderschulabschluss
10,2
12,4
30,8
32,3
29,1
Hauptschulabschluss
28,6
Mittlere Reife
Fachhochschulreife
2,5
1,7
Hochschulreife
44,2
7,4
16,3
11,6
0
37,7
20
30,3
40
60
80
100 %
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 11
Arbeitsorientierung
25- bis unter 35-Jährige
NRW 2012
Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88)
86,9
Arbeit gibt einem das Gefühl
dazuzugehören
90,3
91,2
61,7
Arbeit, das Wichtigste im Leben
70,7
74,4
0
20
40
60
80
100
%
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 12
Selbstwirksamkeitsüberzeugungen
25- bis unter 35-Jährige
NRW 2012
Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204)
SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88)
93,8
Lösung schwieriger Probleme gelingt
immer
84,1
81,3
80,2
Keine Schwierigkeit, Ziele zu
verwirklichen
61,3
67,5
0
20
40
60
80
100
%
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 13
Leitfrage:
2. Wie wird die Unterstützung der jungen Menschen in
den Jobcentern umgesetzt?
Welche Unterstützung erfahren die jungen Menschen
(Maßnahmen, Kontakte, Sanktionen)?
Wie wird sie von den jungen Menschen beurteilt?
Folie 14
Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur
Berufswahl und Berufsausbildung
in Nordrhein-Westfalen, Bestand
Berufsvorbereitende
Maßnahmen
Einstiegsqualifizierung
Außerbetriebl.
Berufsausbildung
Besondere
Maßnahmen
zur Ausbildungsförderung
Schwerbehinderter
Januar
2011
19.320
6.443
17.204
7.112
50.079
Januar
2015
13.004
3.687
10.073
6.513
33.277
Zusammen
Veränderung
in %
-33,6 %
Folie 15
Maßnahmen und Sanktionen
für junge SGB II-Beziehende
NRW-Jahresdurchschnitt 2013
Bestand an Teilnehmern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit SGB II-Kostenträgerschaft
im Verhältnis zu den arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
„Förderquote“
15 bis unter
25 Jahre
25 bis unter
35 Jahre
27,8 %
13,6 %
Bestand an arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer
Sanktion im Verhältnis zu den arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
„Sanktionsquote“
15 bis unter
25 Jahre
25 bis unter
35 Jahre
13,8 %
6,4 %
Quelle: Statistik Service West:
BA-Statistik, eigene Berechnung
und Darstellung
Folie 16
Kontaktdichte
junger SGB II-Beziehender
NRW 2012
Anzahl persönliche Kontakte pro Quartal
nach Altersgruppen (nur Arbeitsuchende, ohne Schüler)
„Kontaktdichte“
15 bis unter
25 Jahre
(n = 56)
25 bis unter
35 Jahre
(n = 121)
1,7 x pro Quartal
1,0 x pro Quartal
Die Abweichung ist statistisch signifikant.
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 17
Bewertung der Unterstützungsleistungen durch
junge SGB II-Beziehende (nur Arbeitsuchende, ohne Schüler)
NRW 2012
15 bis unter 25 Jahre (n = 50)
in %
100
25 bis unter 35 Jahre (n = 123)
90
80
70
71,5
75,3
68,2
62,8
67,4
64,5
60
50
50,1
43,0
48,7
42,9
40
33,8
30
20
12,8
10
0
Mitarbeiter
Beratung
Man will mir
freundlich und verbessert meine wirklich helfen
hilfsbereit
Situation
Meine
Vortstellungen
werden
berücksichtigt
Mitarbeiter
machen zu viele
Vorschriften
Nur Fordern,
keine
Unterstützung
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 18
Leitfrage:
3. Unter welchen Bedingungen gelingt ein nachhaltiger
Ausstieg aus dem Leistungsbezug?
Welche Rolle spielen „harte“ Faktoren wie
Ausbildungsstatus und Arbeitsmarktlage?
Welche Rolle spielen „weiche“ Faktoren wie subjektive
Orientierungen?
Folie 19
Anteile junger SGB II-Beziehender mit nachhaltigem
Ausstieg aus dem Leistungsbezug
Bundesrepublik Deutschland 2007/2008 bis 2012
in %
70,0
63,3
60,0
50,0
52,4
56,2
51,7
45,0
43,1
20,0
49,5
37,9
40,0
30,0
61,7
29,7
28,5
21,0
15,0
10,0
0,0
Quelle: PASS (6. Welle),
eigene Berechnung und
Darstellung
Folie 20
Ausblick:
Durchführung von exemplarischen Leitfadeninterviews
mit jungen SGB II-Beziehenden ohne Berufsabschluss
Nachzeichnen von Bildungs- und Berufsbiographien
Beschreibung von Gründen des Scheiterns
Folie 21
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
G.I.B. – Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH
Monitoring und Evaluation
Jan Amonn
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
02041 767-162
02041 767-299
[email protected]
www.gib.nrw.de
Folie 22
23. April 2015
Fachkräfte für NRW
Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter
Jugendlicher und Erwachsener
Ausgangssituation
Deutschland steht vor großen demografischen Herausforderungen
Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland wird voraussichtlich von
45 Mio. im Jahr 2010 auf 41 Mio. im Jahr 2020
und auf 27 Mio. im Jahr 2050 sinken
Steigender Fachkräftebedarf
Nutzung des Arbeitsmarktpotenzials von Geringqualifizierten
Der aktuelle Bestand an Arbeitslosen ohne Berufsausbildung liegt in NRW
bei
410.454 Personen
das sind 56 % am Bestand
Dieses Potenzial gilt es zu nutzen!
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 2
Wo liegen die Herausforderungen beim Thema
„Qualifizierung von Geringqualifizierten“?
Was hindert Arbeitslose an der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme?
Fehlende finanzielle Anreize
Persönliche Herausforderungen
z. B. Betreuung von Kindern, Gesundheit
die Angst vor Überforderung
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 3
Was ist das Ziel des rechtskreisübergreifenden
Modellprojekts?
Geringqualifizierte Arbeitnehmer
für eine abschlussorientierte berufliche Qualifizierung zu motivieren und zu
aktivieren
zur Vermeidung von Abbrüchen konstant während einer Maßnahme zu
begleiten und
nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren!
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 4
Was zeichnet das Modellprojekt aus?
Personenkreis
Arbeitslose und arbeitsuchende Jugendliche und Erwachsene
mit Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung
im Alter von 21 – 45 Jahren.
Förderweg
Förderung von betrieblichen und trägergestützten abschlussorientierten
Qualifizierungen im Rahmen von FbW
Focus liegt auf der Förderung von Teilqualifikationen
Besonderheit
Maßnahmebegleitung durch einen Coach vor, während und nach der
Maßnahme
Prämie als Motivationsanreiz
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 5
Backup
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 6
Förderwege
Möglichkeiten zur Umsetzung abschlussorientierter
Qualifizierungen
SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW
Seite 7
Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“
Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen
Ein Überblick
Jochen Bösel
Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen I
Anerkennung/Gleichwertigkeitsbescheinigung von im Ausland
erworbenen Abschlüssen
Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Teilqualifizierung durch Maßnahmen
Langzeitarbeitslose (wegen in der Person liegender Hindernisse)
„Lückenfüllende“ Qualifizierung zur Teilqualifizierung und
Externenprüfung
„Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit
Beschäftigungsfähige Personen mit vorhandenen beruflichen Kompetenzen
Aufstockende
Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Folie 2
Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen II
„Aufbauende“ Qualifizierung von der Teilqualifizierung hin zum
vollwertigen Berufsabschluss
Personen mit Teilqualifizierung
Betriebliche Einzelumschulung
Langzeitarbeitslose
Langzeitleistungsbeziehende
„Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit
Trägergestützte abschlussorientierte Berufsausbildung
Langzeitarbeitslose
Langzeitleistungsbeziehende
„Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit
Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
TEP – Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen
junge Menschen mit Familienverantwortung
Folie 3
Ergebnissicherung zum Workshop:
„Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale erkennen
und neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien
diskutieren
Moderation: Jochen Bösel, Jan Amonn (G.I.B.)

Jan Amonn stellt in seinem Input u. a. dar, dass die Bedingungen in NRW
besonders schwierig sind, weil der Anteil von Menschen ohne Berufsabschluss
an den SGB II-Beziehenden im Land sehr hoch ist. Hierzu wird die Frage
aufgeworfen, ob dies nicht vielmehr als besonderer Erfolg der Jobcenter bei der
Vermittlung von Leistungsbeziehenden mit Berufsabschluss zu interpretieren
sei. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Anteil an Menschen ohne
Berufsabschluss auch in der Bevölkerung Nordrhein-Westfalen überproportional
hoch ist und die Integrationsquoten der nordrhein-westfälischen Jobcenter eher
unterdurchschnittlich ausfallen.

Herr Amonn identifiziert in seinem Beitrag insbesondere zwei Zielgruppen mit
hohen
Potenzialen
für
abschlussorientierte
Qualifizierungsangebote:
Alleinerziehende und Paare mit Kindern, die – zum Teil in relativ jungem Alter –
Familien gegründet haben und auch aus diesem Grund (noch) keinen
Berufsabschluss erworben haben sowie Leistungsbeziehende im Alter von 25 bis
unter 35 Jahren, die aufgrund von Ungleichgewichten am Ausbildungsmarkt
von Mitte der 1990er bis Mitte der 2000er Jahre, trotz vorhandener
Ausbildungsreife nicht in ein Ausbildungsverhältnis einmünden konnten (s.
Präsentation).

Jochen Bösel stellt die derzeit verfügbaren Wege für SGB II-Beziehende hin zu
einem Berufsabschluss dar und ordnet ihnen verschiedene Zielgruppen zu. Aus
dem Publikum wird die Ermöglichung einer „normalen“ betrieblichen drei bis
dreieinhalbjährigen Ausbildung unter Fortzahlung der Unterhaltsleistungen
gefordert, insbesondere um Überforderungen durch verkürzte Ausbildung
entgegenzuwirken.

Martin Lieneke stellt das neue Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter
Jugendlicher und Erwachsener von RD und MAIS vor. Dies wird von den
Teilnehmenden mit großen Interesse aufgenommen, obgleich mehrfach
festgestellt wird, dass es sich hier zum Teil um „alten Wein in neuen Schläuchen
handele“. Wirklich neu seien vor allem die in Aussicht gestellten Prämien. Hierzu
wird kritisch angemerkt, dass es – insbesondere für benachteiligte Jugendliche –
kurzfristiger greifende Anreize brauche.

Zudem wird Herr Lieneke gefragt, ob die RD auch die Anerkennung von
Teilqualifizierungen mit den Kammern abstimme. Herr Lieneke führt dazu aus,
dass das Projekt zunächst an ausgewählten Modellstandorten erprobt werde, an
denen die RD auch in Kontakt mit den Kammern trete. Für den anschließend
anvisierten „Rollout“ hoffe man auf einen „Domino-Effekt“. Hier wird ergänzt,
dass es bereits anerkannte Teilqualifizierungen gibt, die mit den Kammern
abgestimmt sind.

Aus dem Publikum wird der Vorrang der Erstausbildung betont. Zulange habe
die Vermittlung in Arbeit eine zu große Bedeutung, was sich zulasten der
Förderung von Ausbildungen auswirkt.

Die betriebliche Einzelumschulung wird im Grundsatz als eine besonders Erfolg
versprechende Form der Ausbildung von arbeitslosen Menschen beurteilt.
Gleichzeitig stellt sie aber auch besondere Anforderungen, denen nicht jede(r)
gerecht werden kann. Insofern werden als Zielgruppe hier eher leistungsfähige
Menschen gesehen. Dabei werden Studienabbrecher/-innen als eine besondere
Teilgruppe hervorgehoben.

Herr Lieneke erläutert, dass bei dem geplanten Qualifizierungsprojekt zur
Vermeidung
von
Maßnahmenabbrüchen
eine
Feststellungsbzw.
Vorschaltmaßnahme zur Eignungsfeststellung und Teilnehmerauswahl
eingeplant sei. Eine wichtige Funktion könne in diesem Zusammenhang der
Berufspsychologische Dienst der Bundesagentur für Arbeit übernehmen.

Die Möglichkeiten der Übertragung und Nutzung von Erfahrungen mit dem
„Werkakademie-Ansatz“ wurden mit Kristin Degener vom Jobcenter Wuppertal
und mit Klaus Lammers vom Jobcenter in Dorsten diskutiert. Beide bewerten
den Ansatz der Gruppenmaßnahme mit begleitendem Coaching, einem
niedrigen Betreuungsschlüssel und einem hohen Maß an Eigenverantwortung
der Teilnehmenden als sehr gut geeignet, für berufliche Bildungsangebote zu
motivieren und ein erfolgreiches Matching von Weiterbildungswünschen der
Betroffenen und dem richtigen Weiterbildungsangebot zu bewirken.

Frau Degener beschreibt Gründe, die im Tagesgeschäft der Jobcenter die
erfolgreiche Umsetzung von Bildungsmaßnahmen erschweren. Hohe
Betreuungsschlüssel behindern die notwendige Intensität eines individuellen
Eingehens auf den Einzelfall. Auch ist nicht bei allen Vermittlungskräften die
notwendige Beratungskompetenz gegeben. Der hohe Verwaltungsaufwand bei
Bildungsgutscheinen bildet ein weiteres Hindernis. Das JC Wuppertal plant nicht
zuletzt aus diesen Gründen derzeit eine werkakademie-ähnliche Maßnahme für
Personen mit beruflichem Weiterbildungsbedarf.

Zum Schluss wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoller ist, in einer
Werkakademie Arbeitsplatzsuche und die Suche nach geeigneten
Bildungsangeboten parallel durchzuführen, oder die beiden Aspekte in jeweils
eignen Akademien zu bearbeiten. Eine eindeutige Antwort wird dabei nicht
gefunden. Für beide Wege gibt es gute Argumente.
Workshop 4:
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter bei Übergang Schule – Beruf
Moderation:
Elisabeth Tadzidilinoff, Albert Schepers, G.I.B.
Niemand geht verloren.
Sozialagentur / Jobcenter
Mülheim an der Ruhr
U25 – Haus
Viktoriastraße 26 – 28
45468 Mülheim
TEL 0208 455 5470
FAX 0208 455 58 5470
www.U25er.de
Ansprechpartnerin: Heike Klautke
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
1
Alles unter einem Dach.
Bündelung
Casemanagement
wichtiger
SGB II
rechtskreisübergreifender Bereiche
für Jugendliche
unter einem
Dach.
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
2
Alles unter einem Dach.
1. Casemanagement
CasemanagementU25
[SGB
II]
SGB II
Übergangsbegleitung
für Schüler
Mülheimer
Ausbildungsservice
Jugendhilfe
[SGB VIII]
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
3
Niemand geht verloren.
Casemangement U25 [ SGB II ]
Steuerung des gesamten Integrationsprozesses
vom Erstgespräch über das Profiling bis zur
Vermittlung einer Anschlusslösung an.
Vermittlung in Ausbildung /
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Vermeidung von Warteschleifen
Kooperation mit Übergangsbegleitung
gemeinsame Gespräche / Fallkonferenzen,
auch vor Ort an den Schulen
gemeinsame Planung der Anschlusslösung
(kooperative, integrative und assistierte
Ausbildung, EQ, etc.)
gemeinsame Teambesprechungen
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
4
Niemand geht verloren.
Rechtskreisübergreifende Beratung
gemeinsame Gespräche / Fallkonferenzen,
z.B. mit Jugendgerichtshilfe, KSD
ggfs. gemeinsame Hausbesuche
Vor Ort Gespräche in der Jugendwerkstatt
Unterbreitung weiterer Beratungsangebote
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
5
Alles unter einem Dach.
Casemanagement
U25
Casemanagement
[SGB
II]
SGB II
2. Übergangsbegleitung
für Schüler
Mülheimer
Ausbildungsservice
Jugendhilfe
[SGB VIII]
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
6
Niemand geht verloren.
Übergangsbegleitung für Schüler
• Zugang zur Berufswelt: präventiver Ansatz zur
Förderung gelungener Bildungsbiografien und zur
Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (durch
Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess)
• enge Zusammenarbeit zwischen Schule
(Abstimmung/ Austausch mit Klassenlehrern und
STuBos), regelmäßige Fallkonferenzen
• Begleitung der Schüler in den Abgangsklassen (vor Ort
in der Schule und im U25 Haus), Informationen zu den
BuT Leistungen
• Abstimmung der Begleitung mit der Berufsberatung,
dem Casemanagement (ggf. Vermittlung/Austausch
SGB VIII bei Jugendhilfefragestellungen), rechtskreisübergreifende gemeinsame Fallbesprechungen
Übergangsquote Mülheimer Hauptschülerinnen und
Hauptschüler in die Duale Ausbildung: 43,2 %* (2013)
*Quelle: Übergangsreport, Bildungsbüro der Stadt Mülheim
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
7
Alles unter einem Dach.
Casemanagement
U25
Casemanagement
[SGB
II]
SGB II
Übergangsbegleitung
für Schüler
3. Mülheimer
Ausbildungsservice
Jugendhilfe
[SGB VIII]
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
8
Niemand geht verloren.
Der
MÜLHEIMER AUSBILDUNGSSERVICE
ist ein durch JOBSTARTER (BMBF) gefördertes
Projekt im U25 Haus.
Ziel für den operativen Bereich:
• die Vermittlung möglichst vieler Jugendlicher
in die duale Ausbildung
• für förderbedürftige Jugendliche auch in die
Einstiegsqualifizierung (EQ)
• EQ wird durch die ausbildungsbegleitende
Hilfe (abH) pädagogisch begleitet um
Abbrüche zu verhindern
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
9
Niemand geht verloren.
Netzwerkarbeit zur Förderung der dualen
Ausbildung
• Recruitingveranstaltungen in den Firmen
• die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen
• Beratung und Unterstützung beim
Ausbildungsmanagement
• Akquise der Teilzeitausbildung
• Kooperationsvereinbarung mit Betrieben
• Azubi Speed-Dating
• Verleihung des Ausbilderpokals
• Teilnahme an der Ausbildungsmesse
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
10
Alles unter einem Dach.
Casemanagement
U25
Casemanagement
[SGB
II]
SGB II
Übergangsbegleitung
für Schüler
Mülheimer
Ausbildungsservice
4. Jugendhilfe
[SGB VIII]
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
11
Niemand geht verloren.
Das U25 Haus kooperiert erfolgreich
mit der
Jugendhilfe [SGB VIII].
Stand 23.04.2015
•
Der Allgemeine Soziale Dienst
Vermittlung in familiären Konfliktsituationen
Beratung bei Erziehungsproblemen
Information über und Vermittlung in weiterführende
Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten des SGB VIII
•
Hilfe für junge Volljährige
Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung durch gezielte
Einzelfallhilfe am individuellen Bedarf orientiert
Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung
•
Jugendhilfe im Strafverfahren
Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und betreffenden
Jugendlichen
Vermittlung in und Organisation von sozialen Trainingskursen
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
12
Niemand geht verloren.
Stand 23.04.2015
•
Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung
Beratung und Information in Fragen der Sexualität, Partnerschaft
und Schwangerschaft
Vermittlung von finanziellen Mitteln aus der Bundesstiftung
„Mutter und Kind“
Beratungsbescheinigung gem. § 219
Schwangerschaftskonfliktgesetz
•
Jugendsozialarbeit
Die Jugendwerkstatt ein Angebot zur beruflichen Orientierung in
Kooperation des ZAQ Oberhausen, des LVR-Landesjugendamtes
und der Stadt Mülheim an der Ruhr
•
Sprechstunden des KSD im U 25 Haus
Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
13
Alles unter einem Dach!
Casemanagement U25
[SGB II]
Übergangsbegleitung
Casemanagement
fürSGB
Schüler
II
Mülheimer
Ausbildungsservice
Stand 23.04.2015
Jugendhilfe
[SGB VIII]
Agentur für Arbeit *
[SGB III]
* abababa
Sommer 2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der
Ruhr
14
Niemand geht verloren.
Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für
Arbeit und der Sozialagentur/U 25 Haus ab 01.08.2015
Ziele der Zusammenarbeit:
• Vernetzung der Akteure
• Abstimmung der Prozesse
• Verbesserte Integration junger Menschen
• Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit
Berufsberatung
• terminierte Beratungsgespräche
• Sprechstunden
• gemeinsame Fallberatungen und Fallbesprechungen
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
15
Niemand geht verloren.
Arbeitsdienstleistungen für junge Menschen
• Berufseinstiegsbegleitung
• berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
• assistierten Ausbildung und
• ausbildungsbegleitenden Hilfen
Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung
• Sprechstunden
• gegenseitige Erreichbarkeit
• Übergabe bei Beendigung des ALG I Anspruches
Arbeitgeberservice
• terminierte Beratungsgespräche
• Sprechstunden
• gemeinsame Fallberatungen und Fallbesprechungen
Stand 23.04.2015
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
16
Niemand geht verloren.
Koordinierungsstelle Bildung
Abteilung 45-7 im Amt für
Kinder, Jugend und Schule
Regionales
Bildungsbüro
Mülheim an der Ruhr
(RBB)
Stand 23.04.2015
Kommunale
Koordinierungsstelle
im Übergang SchuleBeruf (KAoA)
Kommunales
Integrationszentrum
(KI)
Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr
- vormals RAA -
17
Fachtagung / Workshop
10 Jahre SGB II
Der Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld der Jobcenter
Fred Kupczyk und Rolf Erdsiek, Jobcenter Kreis Gütersloh (zkT)
Oberhausen, 23.04.2015
Wirtschaftsstruktur
o
Allgemeines
überwiegend familiengeführte Unternehmen
Überdurchschnittlicher Anteil verarbeitendes Gewerbe
bunter Branchen / Produktion-Mix: Metall, Elektro, Möbel,
Ernährung, Druck, IT + Kommunikation
Vielfältige Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
(Fachkräfte)
Strukturdaten
(Jugend)-Arbeitslosigkeit März 2015
Bedarfsgemeinschaften
8.983
Personen in Bedarfsgemeinschaften
18.445
Erwerbsfähige Leistungsbezieher
12.711
U25
2.436
Arbeitslosenquoten
Rechtskreise
Gesamt
SGB II
SGB II
Alle Erwerbspersonen
5,5
2,2 (6.422)
3,3
15 bis unter
25 Jahren
4,9
2,6 (527)
2,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport
Gütersloh
NRW
Strukturdaten
3,1
5,9
Anteil der Arbeitslosen im SGB II an allen Arbeitslosen 59,5
73,4
Unterbeschäftigungsquote SGB II
3,8
7,5
Entwicklung der svB (Juni 13 – Juni 14)
2,6
1,5
SGB II-Quote an Bevölkerung unter 65 Jahre
6,3
11,5
SGB II-Quote der unter 15 Jährigen Bevölkerung
10,5
19,0
Anteil SGB II-Arbeitslose unter 25 Jahren ohne
Berufsausbildung an allen SGB II-Arbeitslosen unter
25 Jahren
75,9
82,3
SGB II-spezifische Arbeitsmarktindikatoren in %
(September 2014)
Arbeitslosenquote SGB II
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2014
Philosophie Kreis Gütersloh
o
Leitbild:
Verlässlicher Partner –
für Menschen und Wirtschaft
im Kreis
o
Optionsantrag:
„Hilfen aus einer Hand“
integrierte Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik
o
Landrat Sven-Georg Adenauer:
„Wir sind eine Ermöglichungs- und keine Verhinderungsbehörde“
lokale Rahmenbedingungen
Flächenkreis mit
13 Kommunen
3 regionale
JC-Standorte
mit 5 Sachgebieten
„Arbeit“
1 Sachgebiet
„Ausbildung“ vor Ort
4 Jugendämter
3 Berufskollegstandorte
mit 5 Berufskollegs
Personal im Sachgebiet „Ausbildung“
Grundzüge:
o Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung für U25 ohne
Berufsabschluss
o 13 Ausbildungscoachs, multiprofessionelles Team
o Fallschlüssel face-to-face ca.1 : 115 inkl.
Ausbildungsvermittlung
o Eignung / Auswahlkriterien als „Ausbildungscoach“
o persönliche Begleitung der Bewerber bis zur Aufnahme
Ausbildung / Arbeit
Kooperationen im Übergang Schule-Beruf
auf strategischer Ebene in der Kreisverwaltung
Langjährige Zusammenarbeit in einer „Probegruppe
Beschäftigung“: Bildungsbüro, Wirtschaftsförderung, JC,
Jugendamt, Regionalagentur
im Rahmen „Erfolgreich in Ausbildung“ mit Übergangscoachs
an Haupt- und Gesamtschulen
Beteiligung bei Längsschnittsstudien Berufskollegs u. Ä.
Vorbereitungsgremium Fachkonferenz Schule-Beruf
Beteiligung im „Inner Circle“ zur Einrichtung KAoA als
„natürlicher Prozess“
Kooperationen im Übergang Schule-Beruf
auf strategischer Ebene außerhalb der Kreisverwaltung
Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeitsagentur
o zu Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung
o zu Umgang mit Rehabilitanden (Erst- und Wiedereingliederung)
o zur Kooperation von Arbeitgeberservice (AA) und
Unternehmensservice (JC)
Kooperationsvertrag mit den vier Jugendämter
o zu gemeinsamen Hilfekonferenzen bei auffälligen Jugendlichen
o zur Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung
neu:
o Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in gemeinsamen
Berufsorientierungsbüros (Federführung: Bildungsbüro des
Kreises)
o Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur“
(Federführung: Arbeitsagentur)
operative Arbeitsweise und Kooperationen
Jugendliche ohne Ausbildungsabschluss werden
o ab 1,5 Jahren vor Schulentlassung beraten (auch in BOB´s,
aktive Einbindung der Berufsberatung)
o möglichst ohne PAP-Wechsel
durchgängig begleitet
o bei der Klärung des Berufswunsches
und einer realisierbaren Berufswegplanung
(„Plan B“) unterstützt
o bei der Suche nach ´passenden´ Ausbildungsstellen/
-betrieben gefördert
o Angebote (Bewerberbüro, Coaching-Maßnahmen, SpeedDating, Ausbildungsbörsen) gemacht, teilweise in Kooperation
mit AA und IHK / HWK
Visionen und Ziele
es gelingt „immer besser“
o in den neuen Berufsorientierungsbüros erfolgreich zu
kooperieren,
o Schüler / Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
schulisch / beruflich zu integrieren,
o dass alle Partner in KAoA und JBA keine Jugendlichen
„verlieren“
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der
Jobcenter beim Übergang Schule – Beruf
Jobcenter Dortmund
Fachtagung SGB II 23.04.2015
2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Rahmenbedingungen – Ausbildungsmarkt, Bewerber,
Organisation der Bewerberbetreuung im Jobcenter
Beratung der Schülerinnen und Schüler
Besondere Zielgruppen
Kooperationen
Aktivitäten
Nächste Ziele
Rahmenbedingungen - Der Ausbildungsmarkt
seit Jahren qualitativ und quantitativ unausgeglichener
Ausbildungsmarkt
Einpendlerüberschuss auch im Bereich der Ausbildung
Stellen- / Bewerberrelation 1:1,3
Lediglich 22 % der Betriebe bilden aus, Quote weiter
fallend.
Zahlen Stand Dezember 2014
3
Rahmenbedingungen – die Bewerberseite
Jugendarbeitslosigkeit 10,5 % (Vorjahr 11,1 %)
2.400 arbeitslose Jugendliche SGB II, 729 SGB III
77 % der arbeitslosen Jugendlichen sind ohne
Berufsabschluss
Die SGB II-Quote der unter 15-Jährigen beträgt 29 %
Schulentlasszahlen sinken noch nicht merklich
Zuwanderung als wachsende Herausforderung
Zahlen Stand Dezember 2014
4
Organisation im Jobcenter
Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung
werden in den Regionalbereichen betreut
Ungelernte Jugendliche werden ab Vollendung des 15.
Lebensjahres im Bereich U25 betreut
leistungsrechtlich nur dann, wenn sie in eigener BG
leben
Ausbildungsvermittlung ist nicht rückübertragen
Prüfung von Anträgen auf Erstauszug erfolgt im Bereich
U25 für das gesamte Jobcenter
Fallmanagement und soziale Arbeit im Bereich
Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist im selben Haus
5
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Nach den Sommerferien Erfassung aller SuS im letzten
Schulbesuchsjahr
Einladung in die Schulsprechstunden der
Berufsberatung und Klärung der Perspektiven
Einladung der nicht erreichten SuS durch U25 und ggf.
Terminierung für die Berufsberatung
Regelmäßige Wiedervorlagen der IFK im Jobcenter, um
den Beratungsverlauf zu begleiten. Bei fehlender
Mitarbeit Einladung durch die IFK
Nach Erstberatung durch die Berufsberatung weitere
Betreuung durch die Ausbildungsvermittler bis zur
Integration
6
Besondere Zielgruppen - Neukunden
Projekt UTuRn – zwei Monate intensive Betreuung
arbeitsloser Neukunden
mindestens 2 Kontakte pro Woche
Mix aus Gruppen- und Einzelgesprächen
Ziel: frühe Aktivierung, Stärkung der Selbstwirksamkeit,
Erkennen von Unterstützungsbedarfen und frühe
Einleitung passender Förderung
7
Besondere Zielgruppen - EXIT
spezialisierte Integrationskräfte U25 und AGS
für Jugendliche mit dem Ziel Aufnahme einer
Beschäftigung
Einzel- und Gruppengespräche in enger Kontaktdichte
Akquise von Stellen passend zum Bewerberbestand
Auswahlgespräche gemeinsam mit Arbeitgebern
8
Besondere Zielgruppen - Erziehende
Spezialisierte Integrationsfachkräfte
Beratung vor Eintritt in den Mutterschutz zu
Perspektiven nach der Geburt
Rechtzeitig vor Erreichen des dritten Lebensjahres
Wiederaufnahme der Beratung und ggf. Unterstützung
bei der Organisation der Kinderbetreuung
In Zusammenarbeit mit der BCA und einer
spezialisierten Ausbildungsvermittlerin Akquise von
Ausbildungsstellen in Teilzeit
9
Besondere Zielgruppen – Care leaver
Geregelte Übergänge aus dem SGB VIII über das
Kooperationsbüro
auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in
Betreuung des Jugendamtes
Fallbesprechung 3 Monate vor Ende der Jugendhilfe
abgestimmte Hilfe- / Förderplanung
10
Besondere Zielgruppen
Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf
Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten
Beratung durch spezialisierte Integrationsfachkraft
Jugendliche mit Multiproblemlagen
Fallmanagement und soziale Arbeit
Jugendliche, die durch das Unterstützungssystem nicht
erreicht werden
aufsuchendes Gemeinschaftsprojekt mit dem Jugendamt
MIB – Mobile intensive Beratung
11
rechtskreisverbindende Kooperationen
seit 2007 Kooperationsbüro mit dem Jugendamt
Dreiseitige Kooperationsvereinbarung Jobcenter –
Jugendamt – Agentur für Arbeit seit 2011
Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit der
Berufsberatung
Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit Reha
Jugendberufshaus im Aufbau
12
Aktivitäten - strategisch
Mitarbeit im Beirat Übergang Schule – Arbeitswelt
Vorkonsens mit Agentur, IHK und HWK
Kommunale Arbeitsmarktstrategie Dortmund
Beteiligung in allen relevanten Netzwerken
Beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie
13
Aktivitäten - operativ
Verkürzung der Übergänge durch abgestimmte,
frühzeitige und individuelle Förderung
Abgestimmtes Maßnahmeangebot und teilweise
gemeinsamer Einkauf mit der Agentur für Arbeit
gemeinsame Veranstaltungen mit der Berufsberatung
Förderung der Mobilität
14
nächste Ziele
Chancen für benachteiligte Jugendliche verbessern
Ausbau der Kooperation mit dem Jugendamt
• berufliche Orientierung im Rahmen der Jugendhilfe
• Übergang früher vorbereiten
• Unterstützung junger Eltern
BG-orientierte Beratung auch mit Blick auf die schulische
und berufliche Entwicklung der Kinder
bestmögliche Verzahnung aller Angebote
15
16
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Workshop 5:
Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter
Moderation:
Helmut Kleinen, Ulla Böcker, G.I.B.
10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW –
Herausforderungen und Perspektiven
WS 5: Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter
Statements zu

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt – Erkenntnisse aus dem Inklusionsmonitoring zur Arbeitsnachfrage (MIAR-Projekt), Ute Brüggenhorst, Britta Duckwitz (Jobcenter Kreis Unna)

Inklusion im Unternehmen – ein Beispiel guter Praxis, Helmut Schulte (Werner & Co. Gewürze GmbH, Gelsenkirchen)

Erfahrungen der Beratungsstelle für Behinderte von Behinderten, Carl-Wilhelm Rößler (Jurist
beim Kompetenzzentrum für selbstbestimmtes Leben Rheinland)

Kooperationen vor Ort – Herausforderungen, Ansätze und Perspektiven, Klaus Peter Rohde
(Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland [LVR])

Ausgewählte Ergebnisse einer Inklusionsbefragung in den Jobcentern (zkT) zur Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz, Dr. Maria Icking (G.I.B.)
Zusammenfassung der Statements und der Diskussion

Gewinnung von Arbeitgebern
Die Arbeitgeberbefragung des Jobcenter Kreis Unna ergab eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit
der Arbeitgeber gegenüber sbM. Minderleistungsausgleiche, Einstellungszuschüsse und sonstige
Unterstützung (z. B. für notwendige Arbeitsplatzinvestitionen) sind relevant, aber im Vordergrund
stehen für den Arbeitgeber die Leistungsbereitschaft und die Qualifikation der sbM.
Maxime: Den Arbeitgeber als Kunden sehen und das Jobcenter als Dienstleister. Passgenaue Vermittlung im Sinne einer gezielten Vorauswahl von Bewerbern/-innen bezogen auf die konkreten
Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Unternehmens sind die Bedarfe des Arbeitgebers.
Eine passgenaue Vermittlung in Arbeit ist nur dann möglich, wenn die Stärken und die (behinderungsspezifischen) Schwächen einer Person und erforderliche Unterstützungsbedarfe bekannt sind
– hier kann der IFD weitergehende Informationen durch Potenzialanalysen, Begleitung von Arbeitserprobungen usw. liefern. Dies ist im Einzelfall auch als Dienstleistung für die Jobcenter möglich.
Den besonderen Kündigungsschutz für sbM sehen viele Arbeitgeber kritisch. Er beinhaltet jedoch
keine Unkündbarkeit sbM, sondern soll lediglich behinderungsbedingte Kündigungen verhindern.
Arbeitgeber müssen ein vorgeschriebenes Verfahren unter Einschaltung des Integrationsamtes
beachten. Allerdings können der besondere Kündigungsschutz und die Kooperation mit den Landschaftsverbänden im Falle einer Kündigung vor den Arbeitsgerichten für Arbeitgeber durchaus von
Vorteil sein, da er zur Rechtssicherheit beiträgt und ggf. gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet.
Insgesamt ist die Informationslage auf Seiten der Arbeitgeber zu rechtlichen Fragen (Kündigungsschutz), Förderinstrumenten (Lohnkostenzuschüssen, Einstellungsprämien, investive Unterstützung, Nachbetreuungsmöglichkeiten) sowie über Zuständigkeiten (JC, Agentur, Integrationsamt,
Fürsorgestellen/Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf) und Leistungsfähigkeit der sbM vielfach unzureichend.
1
Arbeitserprobung, Praktika werden als erfolgreiche, niedrigschwellige Instrumente zum Eintritt in
Beschäftigung bewertet. Zu prüfen wäre, ob diese und ggf. weitere für Arbeitgeber „risikoarme“
Instrumente noch intensiver genutzt werden können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass
diese Ansätze nicht dem Ziel einer dauerhaften regulären Beschäftigung entgegenlaufen.
Dienstleistungen aus einer Hand bzw. kurze Wege bzgl. Beratung, Förderung und Betreuung sind
für den Arbeitgeber wichtig. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen vor Ort (Jobcenter,
Arbeitsagenturen, Integrationsämter, örtliche Fürsorgestellen, Integrationsfachdienste) sind für
Arbeitgeber schwer nachvollziehbar. Hier ist lokal eine rechtskreisübergreifende und koordinierte
Zusammenarbeit notwendig.
Nach den Erfahrungen des teilnehmenden Unternehmers organisiert sich die Zusammenarbeit von
Menschen mit und ohne Behinderungen im Betrieb im Zeitablauf selbst. SbM wie auch nbM sind an
auf ihren Fähigkeiten ausgelegten Arbeitsplätzen erfolgreich, zufrieden und motiviert.
Über den IFD und die spezialisierten Kammerberater (bei IHK und HWK) versuchen die Landschaftsverbände den Kontakt zu Arbeitgebern zu verbessern. Über eine regionale Vernetzung kann
die Nähe zu den Arbeitgebern gestärkt werden.
Die Begleitung durch den IFD wird sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer/-in
als wichtige Unterstützung zur Festigung des Arbeitsverhältnisses und als Hilfestellung bei individuellen Fragestellungen herausgestellt.

Instrumente und Förderprogramme
In der Summe scheinen die Förderinstrumente der unterschiedlichen Stellen (v. a. Landschaftsverbände und Jobcenter) ausreichend zu sein. Gefordert werden aber mehr Beschäftigung schaffende
Maßnahmen im Sinne von ÖgB und Fördermöglichkeiten für das Coaching bzw. die Nachbetreuung
von Maßnahmeteilnehmer/-innen. Seitens der JC wird aber beklagt, dass viele Sonderprogramme
einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und insbesondere im Fall von RehaMaßnahmen die Zuständigkeiten bzw. Abgrenzungen von anderen Kostenträgern unklar sind.
Was fehlt, ist die Transparenz und die aufeinander abgestimmte Koordination und eine gebündelte
Bewerbung bzw. Abwicklung (Stichwort: Unterstützung aus einer Hand). Nach Auffassung einiger
JC sollten die Sonderprogramme mehr verstetigt werden bzw. überhaupt mehr über Regelstrukturen statt über Sonderprogramme gefördert werden.
Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung benötigen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer
Arbeitsaufnahme möglichst alle Informationen zu Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten – insbesondere auch der langfristigen Hilfen. Je früher die Integrationsämter, die IFD, die örtlichen Fachstellen informiert sind oder zumindest deren Unterstützungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden, desto „orientierter“ ist der Arbeitgeber und der Beschäftigte.

Organisation innerhalb der Jobcenter
Die Idee der Inklusion wird beim Jobcenter Kreis Unna als Aufgabe für die gesamte Organisation
verstanden. Das Jobcenter Kreis Unna hat einen/eine Inklusionsbeauftragte. Für sbM sind spezialisierte Fachvermittler/-innen zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittler/-innen und
AG-Service ist weiterzuentwickeln.
2
Eine Befragung der Jobcenter zkT in NRW hat ergeben, dass nicht alle JC mit spezialisierten Fachvermittler/-innen bzw. Teams arbeiten. Dies hängt mit dem generellen Organisationsmodell des JC
zusammen: Für die JC in Landkreisen, die weitgehend nach dem Delegationsmodell arbeiten, ist
nur der Querschnittsansatz möglich, d. h. alle Fachkräfte betreuen auch Kunden mit Schwerbehinderung. Sie werden aber in der Regel von spezialisierten Fachkräften auf Kreisebene unterstützt
(Kooperation mit der BA, Maßnahmeplanung, Informationsaufbereitung und -weitergabe etc.).
Zwei JC zkT realisieren Mischformen: im arbeitgeber- und vermittlungsorientierten Bereich gibt es
Fachkräfte mit speziellen Kenntnissen zu Fördermöglichkeiten etc., die ausschließlich die Zielgruppe beraten und vermitteln. Mit den weniger marktnahen Kunden arbeiten keine spezialisierten
Fallmanager/-innen.
Ziel des Jobcenter ist es, die Vermittlungshemmnisse, auf die das Jobcenter mit Maßnahmen und
Angeboten Einfluss nehmen kann, abzubauen oder zu verringern. Allerdings wird darauf verwiesen, dass Kunden mit Schwerbehinderung vielfach älter als 50 Jahre sind und zu 60 % keine Ausbildung haben und somit häufig unabhängig von der Schwerbehinderung ähnliche Hürden wie andere SGB II-Leistungsbeziehende bei der Vermittlung in reguläre Arbeitsverhältnisse haben.

Kooperationen
Bewerberprofile sind für zkT nicht rechtskreisübergreifend zugänglich. Die Kostenträgerschaft zwischen Reha-Träger und BA, ist vielfach im Einzelfall zu klären.
Jobcenter sind keine Reha-Träger, haben aber in bestimmten Fällen die Kosten für die von dem
Reha-Träger empfohlenen Maßnahmen zu tragen. Zielgruppe des Integrationsamtes sind sbM mit
einem Grad der Behinderung > 50 und Gleichgestellte. Aufgrund der älter werdenden Belegschaften beobachten die Landschaftsverbände einen erhöhten Bedarf an Arbeitsplatzausstattung etc.
Die Arbeitsplätze in der WfbM sind teuer, auch deswegen haben die Landschaftsverbände und die
Politik Interesse daran, den Übergang in eine WfbM zu vermeiden bzw. den Übergang aus der
WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befördern. Der Übergang Schule – Beruf wird durch betriebliche Praktika und betriebliche Ausbildung befördert.
Jobcenter können nicht für alles Spezialisten vorhalten. Sie können z. B. für die Diagnostik, aber
auch z. B. zur Weiterqualifizierung des eigenen Personals externe Dienste in Anspruch nehmen.
Hier bieten sich Kooperationen mit IFD, WfbM oder dem Reha-Träger an.
Die Herausforderungen bei der Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen mit (Schwer-) Behinderung sind komplex und haben nicht immer einen unmittelbaren Arbeits-/Arbeitsplatzbezug. Daher
sind eine gute Kenntnis der regionalen Netzwerke der Behindertenhilfe sowie eine gute Vernetzung
mit diesen Stellen erforderlich. Eine Vernetzung vor Ort könnte unter Beteiligung des JC, der örtlichen Fürsorgestelle/Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, des IFD, von Bildungsträgern und
IHK-Beratern im regelmäßigen Austausch stattfinden. Neben der Transparenz untereinander können eine abgestimmte Arbeitgeberansprache und der Aufbau von ineinandergreifenden Dienstleistungen wesentliche Aufgabenstellungen sein. Vergabeverfahren, die sich nur an der Wirtschaftlichkeit orientieren, sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.

Arbeit und Inklusion
Arbeit bedeutet Wertschätzung, acht Stunden gelebte Partizipation. Es gibt kaum durch körperliche
Einschränkungen bedingte Grenzen. Menschen mit Behinderungen sind ganzheitlich wahrzunehmen.
3
Inklusion bedeutet Gestaltung der Arbeitswelt zum Ausgleich von Einschränkungen, Integration ist
in Abgrenzung dazu Anpassung.
Das SGB II werde nicht selten repressiv ausgelegt. Zum Beispiel an der telefonischen Erreichbarkeit lässt sich das kalte Image der Jobcenter festmachen. Jobcenter bedeutet für viele Kunden mit,
aber auch ohne Behinderung erlebte Ohnmacht.
Teilweise behinderungsbedingt eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten müssen als solche erkannt und dürfen nicht als mangelnde Mitwirkungsbereitschaft fehlgedeutet werden. Hier kann die
Doppelrolle der Jobcenterbeschäftigten (als Berater und als „Sanktionierer“) die betroffenen Personen mit Behinderung hemmen, sich wirklich zu „offenbaren“.
Der angesprochene „repressive Charakter“ der Jobcenter bzw. des SGB II wird nicht von allen
Teilnehmern geteilt. Die Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz ist in nahezu allen Jobcenter
eine wichtige Aufgabenstellung.
Ebenso kann der Zugang zur WfbM nur in Einzelfällen eine Alternative sein. Keine Abschiebung in
WfbM. Eine Arbeit in der WfbM ist für viele Menschen mit Behinderungen unbefriedigend und eine
künstliche Welt. Allerdings wird angemerkt, dass die Prüfung der Zugangsberechtigung zur WfbM
aktuell restriktiver erfolgt.
Forderung an die Jobcenter: In der Vermittlung und im Fallmanagement sollten mehr Betroffene/sbM selbst beschäftigt werden und Menschen mit Behinderungen beraten und betreuen.
Herausforderung für die Zukunft aus Sicht der KSL an die Adresse der Jobcenter

Bessere Koordination der Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher

Freundlicheres, wertschätzendes Klima in Jobcenter schaffen
Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bei Erwerbsminderung werden nicht als Alternativen
zur Arbeitsvermittlung gesehen. Bei Verrentung wird die Gefahr der Exklusion/des Ausschlusses
vom Arbeitsmarkt und der damit verbundenen sozialen Teilhabemöglichkeiten gesehen. Erwerbsminderungsrenten sind häufig nicht existenzsichernd, und die Menschen auf (ergänzende) Sozialhilfe angewiesen. Erwerbsminderungsrente als Versicherungsleistung kann nur als zusätzliches
Instrument zur Sicherung des Lebensunterhaltes gesehen werden. Von Seiten der Jobcenter wird
betont, dass Erwerbsminderungsrente und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII)
vorrangige Leistungen und in diesem Sinne keine Alternativen zur Arbeitsvermittlung sind.
Bottrop, 22.05.2015
4
Workshop :
„Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“
Moderation:
Pauline Blumental, Oliver Schweer, G.I.B.
Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen
und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015
Einleitung
In dem Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ wurden in
zwei Gesprächskreisen neue Entwicklungen im Bereich Zuwanderung behandelt, die dazu
führen, dass neue Personengruppen in das SGB II übergehen. Dazu gehören die steigende
Zahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Wirkung zum 1. März 2015. Es wurde erörtert, welche Ansätze es bereits
gibt, um Zuwanderinnen und Zuwanderern passgenau zu unterstützen und welche Erfahrungen nutzbar für die Arbeit der Jobcenter sein können.
Erster Gesprächskreis: „Zuwanderung als Herausforderung im SGB II –
Erfahrungen aus den Bleiberechtsnetzwerken“
Dieser Gesprächskreis beschäftigte sich mit Flüchtlingen, die sich bereits viele Jahre in
Deutschland aufhalten. Zu diesem Zweck waren Vertreterinnen und Vertreter aus den Bleiberechtsnetzwerken „MAMBA – Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland“ 1 sowie „CHANCE –
Bleiberecht am Rhein – Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit – Köln/Bonn/Düsseldorf“ 2 eingeladen. Landesweit gibt es sieben Bleiberechtsnetzwerke3, die über das ESF-Bundesprogramm
„Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II"4 bis zum 30.06.2015 gefördert werden. In der
kommenden ESF-Förderperiode erfolgt die Förderung über das Programm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“5, wobei noch unklar ist, wie viele Netzwerke zukünftig in NRW gefördert werden. Die Bleiberechtsnetzwerke kümmern sich um die Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen. Ein Schwerpunkt des Gesprächs waren Angebote für die sogenannten „25 (5)“-Fälle, welche von den Neuregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
betroffen sind. Es handelt sich dabei um Menschen, die bislang über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verfügten. Für diese Gruppe gilt seit 1. März 2015, dass sie
ins SGB II wechseln, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung mindestens 18 Monate zurückliegt.
Die wichtigsten Aussagen zu diesem Thema:



1
Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene, an denen u. a.
Jobcenter, Beratungseinrichtungen der Flüchtlingsarbeit und Bildungsträger beteiligt
sind.
Bundesweit wird die Gruppe derjenigen, die zum 1. März 2015 aufgrund von § 25
Abs. 5 AufenthG ins SGB II wechseln, auf ca. 50.000 Menschen geschätzt; in NRW
sind es schätzungsweise 16.000 Menschen.
Unter den Flüchtlingen, die im Rahmen der Bleiberechtsnetzwerke unterstützt wurden, gibt es ein breites Spektrum an Qualifikationen und Erfahrungen. Hier ist es
notwendig, dass die Wege zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen vereinfacht
werden und informelle Qualifikationen leichter Berücksichtigung finden.
www.mamba-muenster.de
http://www.jobcenterkoeln.de/site/chance/
3
www.perspektive-arbeit-nrw.de
4
http://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/Geschichte-des-ESF/Foerderperiode-2007-2013/ESFProgramme/Programme/programm_bleiberecht.html
5
http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmas/2014-10-21-ESFIntegrationsrichtlinie-Bund.html
Seite 1 von 3
2
Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen
und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015




Im November 2014 sind Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende
mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten: Die Wartefrist
für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die
ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich
ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. für eine konkrete Beschäftigung muss
eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die ZAV
(Agentur für Arbeit) um Zustimmung anfragen muss. Dies führt faktisch jedoch noch
immer dazu, dass im Zuge der Prüfung ein Zugang zum Arbeitsmarkt oft erst nach 15
Monaten erfolgen kann (Wegfall der Vorrangprüfung).
Der Systemwechsel der betroffenen Menschen vom AsylbLG ins SGB II erfordert von
den Jobcentern ein verständnisvolles und sensibles Vorgehen, da insbesondere die
„25 (5)“-Fälle zum großen Teil bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und
erst jetzt mit Orientierung auf den Arbeitsmarkt angesprochen werden. Diese Menschen dabei zu unterstützen, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, wird Zeit
in Anspruch nehmen!
Bei der Arbeitsmarktintegration spielt auch bei der Zielgruppe mit teils langjährigem
Aufenthalt in Deutschland das Thema Sprachförderung eine zentrale Rolle.
Über die Bleiberechtsnetzwerke wird eine Schulung „Ausländerrechtliche Qualifizierung“ u. a. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern angeboten. Für die
Phase nach dem Förderzeitraum wird eine Kooperation mit dem IQ Netzwerk NRW
angestrebt, das u. a. Schulungen im Bereich Interkulturelle Kompetenzentwicklung/Interkulturelle Öffnung in Jobcentern in NRW bereitstellen wird. Entsprechende
Angebote werden zeitnah kommuniziert.
Zweiter Gesprächskreis: „Der Modellansatz Early Intervention – was können
Jobcenter daraus lernen?“
Das Modellprojekt „Early Intervention – Jeder Mensch hat Potenzial“ wird von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und
dem ESF-Bundesprogramm „XENOS – Arbeitsmarktliche Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen“ seit dem 1. Januar 2014 bundesweit in neun Agenturbezirken
erprobt (in NRW: Köln). Ziel des Modellansatzes ist die möglichst frühzeitige Aktivierung und
individuelle Unterstützung von Flüchtlingen mit hoher Bleiberechtsperspektive im Integrationsprozess nach ihrer Ankunft in Deutschland. Anfang 2015 wurde der Ansatz unter
dem Namen „Early Intervention NRW Plus“ auf die drei Standorte Ahlen-Münster, Detmold
und Dortmund ausgeweitet. Es waren Vertreterinnen und Vertreter des Modellansatzes
„Early Intervention NRW Plus“ aus den Regionen Detmold und Münster sowie des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Gesprächskreis eingeladen.
Die wichtigsten Aussagen zu diesem Thema:


Projektpartner des Modellansatzes „Early Intervention NRW Plus“ sind die
Regionaldirektion NRW, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW sowie die drei Agenturen für Arbeit Detmold, Dortmund und Ahlen-Münster. Weitere
involvierte Akteure vor Ort sind u. a. die Ausländerbehörde, das Sozialamt, das Bleiberechtsnetzwerk und Bildungs- und Sprachkursträger.
Der Modellansatz bezieht sich zwar vorrangig auf den SGB III-Bereich und damit auf
die Agenturen für Arbeit. Da in den meisten Fällen ein Rechtskreiswechsel in den ZuSeite 2 von 3
Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung
„10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen
und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015







ständigkeitsbereich der Jobcenter für die Teilnehmer/-innen ansteht, sobald ein Asylantrag anerkannt ist, ist eine enge Kooperation von Arbeitsagenturen und Jobcentern
notwendig. Die Gesprächspartner machten deutlich, dass es sinnvoll ist, ein Übergabemanagement aufzubauen, um personenbezogene Unterstützungsprozesse fortsetzen zu können und nicht „bei Null“ anfangen zu müssen.
Für eine gelungene Zusammenarbeit sind insbesondere die Rollen- und Aufgabenklärung zwischen den Akteuren erforderlich. Zu den Aufgaben gehören neben der Vermittlung in Arbeit z. B. das Clearing, die Kompetenzfeststellung, die Anerkennungsberatung, die Qualifizierung und die Vermittlung in geeignete Deutschkurse.
Bundesweit rechnet das BAMF im Jahr 2015 mit 400.000 Asylerstanträgen. Ausgehend von einer Verteilung nach dem „Königssteiner Schlüssel“6 sind das rund 85.000
Erstanträge in Nordrhein-Westfalen.7
Über den Bundesmodellansatz „Early Intervention“ sollen in Köln 100 Menschen unterstützt werden. Durch „Early Intervention NRW Plus“ wird es ca. 300 weitere Teilnehmerplätze in Detmold, Dortmund und Ahlen-Münster geben.
Des Weiteren wurden in folgenden Agenturen je eine zusätzliche Vermittlungskraft
eingestellt, die auf das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen spezialisiert ist:
Aachen-Düren, Bielefeld, Bochum, Bonn, Coesfeld, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Iserlohn, Recklinghausen, Rheine und Solingen-Wuppertal. Der Richtwert für die Betreuungsrelation der Integrationsfachkraft ist die Betreuung von bis zu
100 Kunden. Je nach individuellem Aufwand der Kunden kann dies auch variieren.
Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Pakistan, Afghanistan, Iran und Eritrea.
Grundlegende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration der Zielgruppe. Da Flüchtlinge keinen Zugang
zum Integrationskurs haben, stehen ihnen nur die Sprachkurse des ESF-BAMF-Programms zur Verfügung. Die wenigsten Flüchtlinge verfügen über das Sprachniveau
A1, welches als Zugangsvoraussetzung neu eingeführt wurde und somit ein „k.o.Kriterium“ für diese Zielgruppe bildet. Zusätzlich stehen in der aktuellen Förderphase
weniger Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig steigt im Zuge der Flüchtlingsthematik der
Bedarf nach Sprachkursen. An dieser Stelle besteht zentraler Handlungsbedarf: Entweder müssen die Integrationskurse für diese Zielgruppe geöffnet oder die Mittel für
das ESF-BAMF-Programm aufgestockt werden.
Da es sich in vielen Fällen um Menschen handelt, die teilweise traumatisierende
Erfahrungen in ihrem Herkunftsland oder auf der Flucht nach Deutschland gemacht
haben, sind neben arbeitsmarktorientierten Unterstützungsleistungen unbedingt auch
psycho-soziale Dienste auszubauen.
Durch „Early Intervention NRW Plus“ und den zusätzlichen spezialisierten Fachkräften
in den oben genannten Agenturen können in NRW maximal 1.700 Flüchtlinge betreut
werden. Das entspricht nur etwa zwei Prozent der Flüchtlinge, die aktuell in NRW
erwartet werden. Es wäre daher sinnvoll und notwendig, landesweit entsprechende
Aktivitäten und Kooperationen auch außerhalb der beteiligten Regionen umzusetzen.
Bottrop, 08.06.2015
Pauline Blumental und Oliver Schweer (G.I.B.)
6
http://www.bamf.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/koenigsteinerschluessel.html?view=renderHelp[CatalogHelp]&nn=1363258
7
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/2015-05-07-prognoseschreibenasylantraege.pdf?__blob=publicationFile
Seite 3 von 3