Broschüre zum Thema Kinderschutz - Jugendnetz

Transcription

Broschüre zum Thema Kinderschutz - Jugendnetz
Broschüre zum Kinderschutz
Prävention
Unterstützung
Hilfen
www.kinderschutznetzwerk-berlin.de
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
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Impressum
Heraussgegeben von der
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Otto-Braun-Str. 27, 10178 Berlin
www.berlin.de/sen/bwf
Redaktion: Petra Eichler
[email protected]
Gestaltung und Bilder: Jost Schilgen
Druck: Oktoberdruck AG
Auflage: 3000 Januar 2010
v.i.S.d.P Jens Stiller
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EINLEITUNG
„Polizei holt vernachlässigte Kinder aus völlig verdreckter Wohnung“, „Kind beinah verdurstet “, „Kinder allein
in der Wohnung gelassen“ - Schlagzeilen und Nachrichten wie diese findet man immer wieder in den Medien.
Oft sind es die spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung und - misshandlung, über die berichtet wird.
Dabei tauchen immer wieder Fragen auf, wieso denn
niemand etwas davon bemerkt haben will. War dem
Jugendamt die Familie bekannt? Hat es denn nicht gewusst, wie es um die Familie steht? Wieso ist den Behörden nie etwas aufgefallen? Verfügt Berlin nicht über ein
sehr differenziertes Angebot, um Familien und Kinder
zu helfen, sie zu beraten und die Kinder zu schützen?
Wer ist verantwortlich für das Wohl der Kinder? Wer
wird verantwortlich gemacht, wenn Kinder vor Gewalt
und Vernachlässigung nicht geschützt werden konnten?
Pädagogische Fachkräfte und Fachkräfte des Gesundheitswesens leisten eine verantwortungsvolle Arbeit,
die dennoch Risiken birgt. Risiken können nur dann minimiert werden, wenn in gemeinsamer Verantwortung
auf das Wohl und auf den besonderen Schutz von allen
Kindern und Jugendlichen geachtet wird.
Das Grundgesetz (GG) überträgt den Eltern neben dem
Recht, auch die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Dabei sieht
Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG im Hinblick auf die Aufgabenverteilung eine klare Rangfolge vor: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“. „Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Artikel
6 Absatz 2 Satz 2 GG). Hier hat das „Wächteramt“ des
Staates seine verfassungsrechtliche Grundlage.
Erwachsene sind also in der Pflicht, dafür zu sorgen,
dass die Rechte und der Schutz der Kinder auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wenn es Eltern nicht gelingt
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EINLEITUNG
dieser Aufgabe ausreichend nachzukommen, müssen
andere dafür Sorge tragen, Kinder und Jugendliche vor
Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.
Der Schutz junger Menschen vor Gefährdungen für ihr
Wohl ist nach § 1 Absatz 3 SGB VIII eine zentrale Aufgabe
der Jugendhilfe und Entscheidungsmaßstab ihres Handelns. Für das Jugendamt bedeutet dies, das Recht junger Menschen auf Fürsorge und Schutz durch den Staat
wahrzunehmen (Staatliches Wächteramt). Das Jugendamt ist auf der Grundlage des § 8a SGB VIII berechtigt
und verpflichtet, die Lebenssituation betroffener junger
Menschen zu prüfen, wenn konkrete Hinweise auf eine
Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Dieser Schutzauftrag beinhaltet eine doppelte Aufgabenstellung:
• Unterstützung und Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter
durch Beratung, Förderung und Hilfen zur Erziehung
• Intervention zum Schutz des Kinses oder Jugendlichen, ggf. Inobhutnahme oder Anrufung des Familiengerichtes mit dem Ziel einer Entscheidung gemäß
§ 1666 Absatz 1 BGB.
Mit dem im Jahr 2007 beschlossenen „Konzept für ein
Netzwerk Kinderschutz“ hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen
vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser
Verantwortung gerecht zu werden. Aufbauend auf
das vorhandene Hilfe- und Angebotssystem soll durch
Prävention und zielgenaue Hilfen sowie durch enge
und frühzeitige Kooperation und Zusammenarbeit der
verschiedenen beteiligten Institutionen die Effektivität des Kinderschutzes verbessert werden. Hierfür ist
eine fachliche Zusammenarbeit der niedergelassenen
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Gynäkologen/innen, Kinderärzte/innen, Geburtskliniken, Hebammen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, der Jugendämter, der Kindertagesbetreuung,
Schulen, u.a. bis hin zum Familiengericht und der Polizei erforderlich.
Die vorliegende Broschüre will allen Verantwortlichen
einen Überblick über die vorhandenen Unterstützungsund Hilfeangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Berlin geben. Eine umfassende Kenntnis
über das bestehende Hilfenetz ist eine wichtige Voraussetzungen dafür, Kinder, Jugendliche und Familien
schnell und wirksam zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kinderschutznetzwerk-berlin.de
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PRÄVENTION
Ausgangspunkt für Überlegungen zu einem besseren
Kinderschutz ist die Erkenntnis, dass Prävention das
beste Mittel ist, um Kinder effektiver vor Gefährdungen
für ihr Wohl zu schützen. Risiken, die im Alltag hoch belasteter Familien entstehen können, sollen frühzeitiger
erkannt und diesen Familien soll von Anfang an verlässliche Unterstützung und Begleitung angeboten werden.
Dafür ist es notwendig, insbesondere die Strukturen des
Gesundheitssystems und der Kinder- und Jugendhilfe
sowie andere Institutionen, die Kontakt zu jungen Familien haben, eng und verbindlich zusammenzuführen,
um eine Vernetzung im Kinderschutz zu erreichen.
Die ersten Ansprechpartner für werdende Mütter, Väter und Familien sind Gynäkologen/innen, Hebammen,
Mitarbeiter/innen der Geburtskliniken, Geburtshäuser,
Kinderärzte/innen, Arzthelfer/innen. Sie stehen für ein
vertrauensvolles Beratungsgespräch zur Verfügung und
informieren auch über:
• den sozialtherapeutischen Fragebogen JA BITTE Mutter werden – Mutter sein, der helfen kann, frühzeitig
einen Beratungsbedarf zum Thema Schwangerschaft
und Familie zu erkennen und Hilfen zu erhalten. Die
Beantwortung der Fragen erlaubt den Frauen in einer
Selbsteinschätzung ihren evtl. Hilfebedarf im persönlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Bereich zu erkennen. Wenn sich ein Beratungsbedarf ergibt, wird der
untere Teil des Bogens abgegeben und in Kürze meldet
sich eine passende Beratungsstelle bei der werdenden
Mutter.
• das Einlegeblatt für den Mutterpass, das den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,
dem/r behandelnden Arzt/Ärztin und der Hebamme
einen Einblick in die soziale und familiäre Situation der
Schwangeren geben soll. Mit dem niedrigschwelligen
Angebot sollen auch jene Mütter erreicht werden, die
von selbst keine Hilfe suchen. Das Einlegeblatt dient
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dazu, den Unterstützungsbedarf in prekären Lebenslagen oder Risikosituationen zu erkennen und möglichst
frühzeitige Hilfen anzubieten. Die Verwendung des Einlegeblattes erfolgt nur mit Einverständnis der Frau.
Weitere Ansprechpartner sind:
Zentren für sexuelle Gesundheit und
Familienplanung
• Beratung ggf. Untersuchung bei ungewollter
Schwangerschaft
• Schwangerschaftskonfliktberatung
• Vorsorgeuntersuchungen von nicht versicherten
Schwangeren
• Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit
pränataler Diagnostik
• Soziale Beratung für werdende Mütter und Väter
zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
• Beratung zum Unterstützungsangebot
„Aufsuchende Elternhilfe“
• Beratung und Untersuchung zu Fragen der
Schwangerschaftsverhütung
• Kostenübernahme von Verhütungsmitteln bei
geringem Einkommen
• Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids
Beratungsstellen freier Träger
• Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
• Familienplanung
• Sozialberatung
• Drogen-, Alkohol- und Suchtberatung
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
• Sozialarbeiter/innen nehmen Erstkontakte zu jeder
Familie nach Geburt eines Kindes auf, führen Ersthausbesuche nach jeder Geburt eines ersten Kindes
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PRÄVENTION
und im Übrigen wenn Risikoindikatoren vorliegen
durch und bieten Information und Beratung an
- zur Versorgung eines Kindes,
- in persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen
Fragen,
- zur Entwicklung eines Kindes,
- zu Angeboten und Kontaktmöglichkeiten im Bezirk.
• In ärztlichen Sprechstunden können Kinder kostenlos
vorgestellt, beraten und untersucht werden.
• Der KJGD führt ärztliche Untersuchungen der 3 ½ bis
4 ½ jährigen Kinder in den Tageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen sowie Einschulungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersu­chungen (U1 bis U9,
J1) durch. Diese Angebote sind nicht auf eine flächendeckende Versorgung angelegt, sondern grundsätzlich subsidiär und sozialkompensatorisch.
Zahnärztlicher Dienst (ZÄD)
• Für jedes in einer Tageseinrichtung und Kindertagespflegestellen betreute Kind wird jährlich eine zahnärztliche Untersuchung und eine Gruppenprophylaxemaßnahme zur Verhütung von Zahnerkrankungen
einschließlich Ernährungsberatung durchgeführt.
• Im Rahmen von Projekten kann in den Räumen des
ZÄD auch das Kennenlernen einer Zahnarztpraxis auf
den späteren Zahnarztbesuch vorbereiten (Angstabbau).
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UNTERSTÜTZUNG
Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht hat die Jugendhilfe den Auftrag, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen,
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren für ihr Wohl
zu schützen (vgl. § 1 SGB VIII).
Der Zeitraum der Schwangerschaft und die ersten Monate nach der Geburt ist eine Phase, in der Anforderungen an (werdende) Eltern entstehen und Unterstützung
benötigt wird. Häufig besteht bereits Kontakt mit Fachkräften des Gesundheitswesens (Hebammen, Ärzte/innen, Sozialarbeiter/innen).
Anliegen des präventiven Kinderschutzes ist es, diese
bereits vorhandenen Kontakte zu nutzen und im Bedarfsfall weitergehende Hilfen anzubieten.
Hilfebedarfe für Familien in schwierigen Lebenslagen
ergeben sich häufig an der Schnittstelle zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe .
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
Der KJGD bieten Beratung, Unterstützung und Koordinierung in allen Fragen der Gesundheit des Kindes oder
Jugendlichen sowie bei Problemen, die die gesundheitliche Entwicklung beeinträchtigen könnten (z.B. bei
Entwicklungsstörungen, Behinderungen, Einstufung
des Integrationsstatus für die Tageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen). Für Familien mit Säuglingen
erfolgt bei Bedarf eine weitergehende Begleitung, insbesondere wenn Risikofaktoren vorliegen, die die körperliche, seelische und soziale Entwicklung des Kindes
gefährden könnten.
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Der KJPD übernimmt Aufgaben der Untersuchung und
Behandlung verhaltensauffälliger und seelisch kranker
Kinder und Jugendlicher.
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UNTERSTÜTZUNG
Familienbildung
Für werdende Mütter, Väter und Familien bieten kommunale und freie Träger der Jugendhilfe spezielle Informationen und Kurse zu Fragen der Erziehung, der Förderung der gesunden Entwicklung des Kindes und zum
gewaltfreien Zusammenleben an. Es gibt viele Orte,
wo Eltern und Kinder gemeinsamen Aktivitäten nachgehen, Erfahrungen austauschen oder Unterstützung
bekommen können, unter anderem durch: MutterVater-Kind-Gruppen, Elterncafés und Elterntreffpunkte,
Gesprächskreise, PEKIP-Gruppen, Baby-Massage, Elternkurs „Starke Eltern – starke Kinder®“.
Erziehungs- und Familienberatung
Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine spezifische Jugendhilfeleistung, die in jedem Berliner Bezirk
in öffentlicher und freier Trägerschaft vorgehalten wird.
Im Mittelpunkt des Angebotes stehen
• Beratung und Bildung zu allgemeinen Fragen der
Erziehungsförderung
• Beratung als ambulante Hilfe zur Erziehung
• Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung
und Scheidung
• Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der
Personensorge
Aufsuchende Elternhilfe
Als Bestandteil des Sozialen Frühwarnsystems in Berlin
ist „Aufsuchende Elternhilfe“ ein ambulantes Angebot,
das bereits vor der Geburt einsetzt. Der Schwerpunkt
der Hilfe liegt in der Koordinierung der Hilfesysteme
und sozialen Netze. Sie ist eine konkrete Hilfe für Erstgebärende in belastenden Lebenslagen, die aus Mangel an Erfahrungen, Kenntnissen oder Motivation bzw.
aus Überforderung nicht in der Lage sind, sich die notwendige Unterstützung zu organisieren. Sie dient der
Stärkung der Elternkompetenz in der Schwangerschaft
und nach der Geburt. Von daher liegt ein besonderer
Schwerpunkt im sozialpädagogischen Ansatz, so dass
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„Aufsuchende Elternhilfe“ von Sozialpädagogen/innen
oder Sozialarbeiter/innen erbracht wird. Eine enge Zusammenarbeit mit Hebammen ist allerdings vorgegeben.
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter
und Kinder
Dieses stationäre Angebot (§ 19 SGB VIII) richtet sich an
Mütter (Väter) bzw. an Schwangere, die Unterstützung
bei der Erziehung und Pflege ihres unter 6 Jahre alten
Kindes benötigen. Grundsätzliche Zielstellung der Hilfe
ist die Verselbstständigung und Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung mit dem Kind, die Festigung der Bindung zwischen Mutter (Vater) und Kind
und die Stärkung der Erziehungskompetenz.
Berliner Hotline-Kinderschutz 61 00 66
Seit Mai 2007 steht die Hotline Kinderschutz allen Ratsuchenden, die sich Sorge um Kinder oder Jugendliche
machen, rund um die Uhr zur Verfügung. Gemeinsam
mit den Anrufern wird eine Gefährdungseinschätzung
vorgenommen. Auch Fachkräfte der Gesundheitsdienste, der Jugendhilfe und aus anderen Bereichen können
dieses Angebot als Einschätzungshilfe nutzen. Sollte es
Hinweise auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls
geben und eine sofortige Inaugenscheinnahme des Kindes erforderlich sein, wird diese vom Jugendamt bzw.
dem Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt und
ggf. das Kind oder der Jugendliche unverzüglich in Obhut genommen.
Berliner Notdienst Kinderschutz
Der Kinder- Jugend- Mädchennotdienst, die Kontaktund Beratungsstelle (KuB) mit dem Sleep In-, sowie die
Hotline-Kinderschutz tragen den gemeinsamen Namen
Berliner Notdienst Kinderschutz. Der Berliner Notdienst
Kinderschutz ist eine sozialpädagogische Einrichtung
zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
gemäß § 42 SGB VIII. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf
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UNTERSTÜTZUNG
ein „rund-um-die-Uhr-Angebot“ für die ganze Stadt,
das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die
Trägerschaft hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter,
Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann
durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind.
Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst
61 00 61
61 00 62
61 00 63
www.berliner-notdienst-kinderschutz.de
Berlinweite Träger im Kinderschutz
Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.
bietet Eltern bzw. Familien sofortige Beratung (auch
anonym) bei drohender oder bereits erfolgter Kindeswohlgefährdung. In Krisensituationen ist die vorübergehende Aufnahme in die Kinderwohngruppe möglich.
Angebote der Elternbildung (z.B. Elternabende, Elterngruppen, Eltern-Kind-Gruppen) sowie Fortbildung von
Professionellen und fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit
machen den präventiven Anteil der Beratungsarbeit
aus. Darüber hinaus bietet das Kinderschutz-Zentrum
für Professionelle Fachberatung zum Umgang mit Familien bei Misshandlung, sexuellem Missbrauch und
Vernachlässigung sowie zur Risikoeinschätzung der Gefährdung gemäß § 8a SGB VIII.
www.Kinderschutz-Zentrum-Berlin.de
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Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V.
bietet Beratung (auch anonym), Krisenintervention und
Hilfe für Eltern, Kinder, Angehörige oder Nachbarn bei
Gewalt gegen Kinder an. Die Angebote zur Fachberatung von pädagogischen Fachkräften dienen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos und der Planung
der weiteren Handlungsschritte im konkreten Fall. Des
weiteren bietet der Kinderschutzbund allgemeine Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Umgang bei Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz nach § 8a SGB
VIII an.
Neben diesen Beratungen bietet der Deutsche Kinderschutzbund den Elternkurs „Starke Eltern- Starke Kinder®“ an. Der Kurs vermittelt das anleitende Erziehungsmodell und unterstützt Eltern darin, den Familienalltag
wieder entspannt und gewaltfrei zu machen.
www.kinderschutzbund-berlin.de
Kind im Zentrum –
Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gAG
bietet betroffenen Mädchen und Jungen und ihren Angehörigen/Bezugspersonen Beratung und Therapie zur
Bearbeitung/Bewältigung des sexuellen Missbrauchs
und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Das Hilfeangebot richtet sich auch an Täter zur Bearbeitung ihres
sexuell missbräuchlichen Verhaltens, einschließlich
konkrete Maßnahmen zur Rückfallprävention. Darüber
hinaus bietet Kind im Zentrum für Professionelle und
Institutionen fallbezogene Fachberatungen an und
führt fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch.
www.ejf-lazarus.de
Wildwasser e.V. Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen
Missbrauch an Mädchen
bietet Mädchen und Angehörigen/Bezugspersonen
Beratung zur Bearbeitung/Bewältigung des sexuellen
Missbrauchs und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Da13
UNTERSTÜTZUNG
rüber hinaus führt Wildwasser e.V. fallbezogene Fachberatungen für Professionelle und Institutionen durch
sowie Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch.
Bei Bedarf können Mädchen in die Krisenwohnung aufgenommen werden. Wildwasser e.V. bietet mädchenspezifische ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung an und ist am Mädchennotdienst beteiligt.
www.wildwasser-berlin.de
neuhland e.V.
ist eine Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Notlagen, wenn Gefühle der Ausweglosigkeit
oder Suizidgefahr bestehen. Bei Bedarf besteht die Aufnahmemöglichkeit in die Krisenwohnung. Im Rahmen
der Präventionsarbeit zum Thema Suizidgefährdung
bietet neuhland e.V. Informationsveranstaltungen für
Schulklassen, Studentengruppen und Multiplikatoren
sowie Projektarbeit in Schulen. Darüber hinaus führt
neuhland e.V. Fortbildungen sowie Beratung und Supervision bei Suizidgefährdung von Jugendlichen für Fachkräfte aus anderen Einrichtungen und Diensten durch.
www.neuhland.de
Strohhalm e.V.
ist eine Fachstelle für Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen und arbeitet
als Projekt beratend, fortbildend und erzieherisch mit
Kindern und Erwachsenen. Schwerpunkte der Arbeit
sind ein Präventionsprogramm gegen sexuellen Missbrauch für Grundschulen und Kindertagesstätten und
die Beratung pädagogischer Fachkräfte. Interkulturelle
Präventionsarbeit in Grundschulen, Kindertagesstätten und Kindereinrichtungen/Mädchenzentren sozialer
Brennpunkte ist ein weiterer Schwerpunkt.
www.strohhalm-ev.de
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HILFE-FÜR-JUNGS e.V. mit den Projekten
• Subway: Hilfe für Jungs, die anschaffen gehen
• berliner jungs: Prävention von pädosexuellen Übergriffen auf Jungen
• tag und nacht: flexible Einzelfall- und Familienhilfen
für Jungen
HILFE-FÜR-JUNGS e.V. bietet in der Anlaufstelle Beratung und Hilfe für Jungen, die unterwegs sind und ‘anschaffen’ gehen. Im Rahmen niedrigschwelliger Arbeit
wird Hilfe bei Problemen mit Gewalterfahrung, bei Obdach- und Wohnungslosigkeit, mit Hygiene, sexuellen
Praktiken und übertragbaren Krankheiten geboten.
Das präventive Projekt berliner jungs leistet Aufklärungsund Beratungsarbeit bei außerfamiliärer Gewalt gegen
Jungen und dient dem Schutz von Jungen gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, insbesondere
im öffentlichen Raum. Das Projekt führt Präventionsveranstaltungen für Jungen durch, arbeitet in Schulen und
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und bietet
Beratung für von Gewalt betroffenen Jungen und deren
Erziehungsberechtigte. Darüber hinaus bietet berliner
jungs Multiplikatorenschulungen für Mitarbeiter/innen
der Jugendhilfe an.
www.subway-berlin.org
www.jungen-netz.de
Über das dichte Netz von Beratungsstellen und Angeboten öffentlicher und freier Träger in Berlin informiert
die gemeinsame Internet-Seite
www.kinderschutznetzwerk-berlin.de
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HILFEN
Wenn Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bestehen, kann sich jeder persönlich, telefonisch,
schriftlich oder per E-Mail - auch anonym - zur vertrauensvollen Beratung an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes oder den Regionalen
Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes wenden.
Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Information aus der Beratung und die persönlichen Daten streng
vertraulich zu behandeln.
Die Mitarbeiter/innen gehen unverzüglich allen Meldungen nach, die darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder
Jugendlichen gefährdet ist. Neben der Hilfeleistung in
akuten Fällen hat die Prävention im Kinderschutz einen
hohen Stellenwert. Gemeinsam mit den Betroffenen
klären die Mitarbeiter/innen die Ursachen, unterstützen die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungsund Erziehungsaufgaben und bieten Beratung sowie
konkrete Hilfen an.
Welche Gefährdungsmomente und
Risikofaktoren gibt es?
Kinder und Jugendliche benötigen für eine gesunde
Entwicklung die richtige Ernährung, körperliche Pflege,
gesundheitliche Versorgung, emotionale Zuwendung,
Aufsicht und Schutz sowie Anregung durch ihre Erziehungspersonen. Eine Kindeswohlgefährdung besteht
immer dann, wenn diese Grundbedürfnisse gar nicht,
beziehungsweise nicht ausreichend erfüllt werden.
Kindeswohlgefährdung
Die Kindeswohlgefährdung ist ein das Wohl und die
Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich
geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln
bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch
Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen (wie z.B. Heime, Kindertagesstätten, Schulen, Kli16
niken oder in bestimmten Therapien). Sie kann zu nichtzufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen
Schädigungen und / oder Entwicklungsgefährdungen
bei einem Kind oder Jugendlichen führen. Im Interesse
der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen wird daher die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen und
Familiengerichten in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge notwendig.
Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maße
betroffen. Vernachlässigung, körperliche Gewalt, seelische und sexuelle Misshandlungen von Kindern oder
Jugendlichen sind in unserer Gesellschaft Probleme ersten Ranges. Familiäre Gewalt ist die am weitesten verbreitete Form von Gewalt überhaupt.
Vernachlässigung
Der Begriff der Vernachlässigung bezeichnet das gesamte Spektrum relevanter Unterlassungen. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen,
die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen
Maßnahmen (Ernährung, Bekleidung, Körperpflege,
medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht
durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung) nicht oder
nicht ausreichend und werden dadurch beeinträchtigt
und geschädigt.
Körperliche Gewalt
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch
die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den
Jugendlichen, insbesondere Schlagen, Treten, Schütteln,
Verbrennen, Würgen, Verätzen, Stichverletzungen zufügen, der Kälte aussetzen etc.. Die Mehrzahl der körperlichen Misshandlungen hinterlässt dabei sichtbare
Spuren auf der Haut.
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HILFEN
Seelische Gewalt
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugspersonen und Kind bzw. Jugendlichen führen und
dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern,
wie etwa Androhung von Gewalt und Vernachlässigung,
Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten, Ausdruck von Hassgefühlen, Ausübung von Gewalt, Aufforderung an das Kind oder den Jugendlichen, andere zu
vernachlässigen oder zu misshandeln.
Häusliche Gewalt
Gewaltsame Interaktionen im Elternhaus stehen in enger Beziehung zu psychosozialen Störungen, zum Auftreten von sozialabweichendem Verhalten und Kriminalität im Kindes- und Jugendalter, insbesondere durch
das Miterleben von gewalttätigen Auseinandersetzungen (emotionale, körperliche und sexuelle Gewalthandlungen) zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen,
Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter).
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder oder Jugendliche
sind alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor einem
Kind oder Jugendlichen, die dazu dienen, die eigenen
Bedürfnisse nach Nähe und Intimität, nach Macht und
Kontrolle, nach Sex zu befriedigen, insbesondere das
Einbeziehen des Kindes oder Jugendliche in eigene sexuelle Handlungen, Nötigung des Kindes oder Jugendlichen, sexuelle Handlungen vor den eigenen Augen
durchzuführen, Aufforderung an das Kind oder Jugendlichen, sich mit und/oder vor anderen sexuell zu betätigen.
Risikofaktoren
Die wichtigsten Faktoren, die die Risiken erklären, fin18
den sich in der Lebenslage der Eltern und machen deren
Kinder besonders verletzbar. Ein besonderes Problem
liegt darin, dass häufig eine Kombinationmehrerer Risikofaktoren auftritt.
Risikofaktoren sind insbesondere Sucht, psychische
Krankheit, geistige Behinderung, angespannte finanzielle Situation, Schulden, Analphabetismus, Arbeitslosigkeit, Eltern- oder Partnerkonflikte, unerwünschte
Elternschaft, kulturell bedingte Konflikte, mangelnde
Integration in die eigene Familie oder das soziale Umfeld.
Familien und Lebensgemeinschaften in schwierigen Lebenslagen sollten daher früh erkannt und angesprochen
werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Kindeswohlgefährdung und die hieraus folgenden Entwicklungsproblem zu senken. Präventive und unterstützende Angebote können hier frühzeitig am wirksamsten helfen.
Liegen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
vor, ist es erforderlich, unverzüglich tätig zu werden,
insbesondere durch
• Nachgehen von Hinweisen über Kindeswohlgefährdungen, Inaugenscheinnahme des gefährdeten Kindes oder Jugendlichen
• Einschätzung von Gefährdungssituationen
• Gespräche mit der Familie und allen Kooperationspartnern
• Aktivierung von Familienressourcen
Darüber hinaus obliegt dem Jugendamt:
• die Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes
• ggf. die Anrufung des Familiengerichtes
• die Einleitung medizinischer oder sozialpädagogischer Diagnostik
• die Unterstützung der Familie durch Hilfe zur
Erziehung
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Kontakte
Krisendienst Kinderschutz der Jugendämter
Bezirkseinwahl + 55555
Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte Neukölln
Pankow
Reinickendorf Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick
902919029890296902939018290239902959029490279902999027790297-
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Hotline-Kinderschutz 61 00 66 rund um die Uhr
und im Internet unter:
www.kinderschutznetzwerk-berlin.de
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