Julex - Educanet2

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Julex - Educanet2
2009
JULEX
Das Handbuch für Jugendliche in Basel-Landschaft und Basel-Stadt
JULEX
Liebe Leserin, lieber Leser
Hast du Ideen, Träume und Pläne, wie du in deiner
Umgebung etwas verändern möchtest?
Suchst du Infos über Möglichkeiten, wie du deine
Freizeit gestalten könntest?
Hast du eine Frage bezüglich deines Geldes?
Oder weisst du weder ein noch aus, weil
deine Freundin, dein Freund Schluss gemacht hat?
Läuft bei dir zu Hause, in der Schule oder bei
der Arbeit nicht alles so rund, und suchst du nach
Lösungen?
Auf diese und viele andere Fragen möchten diese
Seiten erste Antworten geben, und damit du
weisst, wo du dich wann an wen wenden kannst, hat es
zudem zu jedem Thema eine grosse Zahl von Adressen,
Telefonnummern und Internetseiten.
Wir wünschen dir viel Spass beim Durchstöbern
und hoffen, dir mit Julex einige Infos und
Tipps weitergeben zu können, die dir im alltäglichen Leben eine Hilfe sind.
Bestellungen
Basel-Landschaft: Gesundheitsförderung BL, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal, Tel. 061 552 62 87,
Fax 061 925 69 34, [email protected].
Basel-Stadt: Abteilung Jugend- und Familienförderung (JFF), Leimenstrasse 1, Postfach,
4001 Basel, Tel. 061 267 80 07, Fax 061 267 80 44, [email protected].
Impressum
Produktion und Copyright: Gesundheitsförderung Baselland, Volkswirtschafts- und Gesundheitsförderung BL, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal und Abteilung Jugend- und Familienförderung (JFF),
Leimenstrasse 1, Postfach, 4001 Basel.
Projektleitung: Irène Renz (Gesundheitsförderung BL), Charlotte Strub-Burckhardt (JFF).
Auflage: 12. Auflage 2009
Illustration und Layout: Hartmann Grafik, Jenny Hartmann, Basel, www.hartmann-grafik.ch.
Das Foto «Spinnennetz mit Tau©» (Kapitel Sucht) wurde von M. Baer (www.edlibaer.ch) freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Adressänderungen und Anregungen an: Gesundheitsförderung BL (s. oben).
Internet: www.gesundheitsfoerderung.bl.ch, www.ed.bs.ch
Websites/Links: Das Julex enthält Links zu Websites von Dritten, zum Teil zu privaten Angeboten.
Für deren Inhalt, die darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Angebote
sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen übernehmen die Kantone Baselland und
Basel-Stadt ausdrücklich keine Verantwortung.
Inhaltsverzeichnis
4 Freizeit
22 Schule, Ausbildung , Arbeit
34 Rechte, Pflichten
46 Gesundheit, Wohlfühlen + Schönheit
58 Liebe, Sexualität
70 Gewalt, Mobbing, sexueller Missbrauch
76 Sucht – Suchtmittel, Ess-Störungen,
68 Sucht – Selbstverletzendes Verhalten,
Internetsucht
90 Religion
96 Geld, Versicherungen
108 Die eigene Wohnung
114 Militärdienst, Zivildienst
119 Index A–Z
Freizeit
Für jede/jeden bedeutet Freizeit
etwas anderes. Sicher ist, dass
für dich Freizeit etwas Wichtiges
und Zentrales ist. Es bedeutet,
dich mit Gleichgesinnten auszutauschen, deine Kollegen und Kolleginnen
zu treffen, dich deinen Hobbys und
deinem Sport zu widmen, dich zu
engagieren für Dinge, welche dir
wichtig sind, oder einfach abzumachen, auszugehen.
Auf den folgenden Seiten findest du
viele Angebote für Jugendliche in der
Region, die nicht viel Eintritt
kosten oder dein Budget nicht stark
belasten.
Du wirst bestimmt Einiges finden,
das dich anspricht und sich zu nutzen
lohnt. Viel Spass beim Stöbern!
JUGENDRÄUME
Let’s flex – oder: chillen, sich treffen, spielen, töggele, Billard spielen, breaken, chatten, lachen, Partys organisieren oder besuchen, günstig konsumieren: All dies kennst du, oder
hast du schon gehört. Es sind die bekannten Dinge aus deinem Jugendhaus, deinem Jugendtreff oder deinem Jugendraum. Viele Gemeinden in der Region und Quartiere in der
Stadt haben eigene, betreute Jugendtreffs mit ausgebildetem Personal. In Baselland sind
diese im Verein Offene Jugendarbeit (VOJA) zusammengeschlossen (www.voja-bl.ch), und
in Basel-Stadt werden sie meist durch die Basler Freizeitaktion betrieben (www.bfa-bs.ch).
Zudem bieten auch die Kirchen und das Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes viele
Treffpunkte in der Region an. Allgemeine Informationen über die kirchliche Jugendarbeit
und das Jugendsozialwerk findest du unter: www.koje-online.ch (Koje, Koordinationsstelle der evang.-ref. Kirche BS), www.faju.ch (Fachstelle für Jugendarbeit der Reformierten
Kirche BL), www.kathbl.ch (Röm.-kath. Landeskirche BL), www.f80.ch/ecco.php (Fachstelle der Römisch katholischen Kirche BS für Kinder und Jugendarbeit),
www.jugendsozialwerk.ch (Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes).
In vielen Treffs läuft das, was die Besucherschaft, also unter anderem du, wünscht. Sei
dies eine Party, ein Konzert, eine Dance Battle, eine Spray-Action, ein Fotokurs, ein
DJ Kurs, oder was auch immer. In diesen Treffpunkten erhältst du meist auch viel Informationen: Einige haben sogar Bücher und Unterlagen zu Themen, die für dich interessant sein können, wie Drogen und Alkohol, Sexualität, Migration, Arbeit, Arbeitslosigkeit,
Arbeitsrecht, Gesundheit, usw.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die diese Treffpunkte betreuen, stehen unter
Schweigepflicht. Sie beraten dich, wenn du es willst, wissen über vieles Bescheid und
können dich unterstützen bei Bewerbungen für eine Arbeitsstelle, bei den Hausaufgaben, bei der Raumsuche, bei der Organisation von Anlässen und bei Problemen in der
Schule, zu Hause oder mit Kollegen und Kolleginnen usw.
Falls du den Jugendtreffpunkt nicht besuchst, aber Unterstützung brauchst, kannst du
die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Treffpunktes in deiner Gemeinde oder in
deinem Quartier trotzdem per Mail, telefonisch oder persönlich um Rat fragen. In den
meisten Fällen können sie dir weiterhelfen oder dir mindestens die richtige Adresse vermitteln.
BL
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Aesch: Jugendhaus «phönix», Landskronstr. 43, 4147 Aesch, Tel. 061 753 13 80,
[email protected], www.phoen-x.net
Allschwil: Jugendfreizeithaus Allschwil, Hegenheimermattweg 76, 4123 Allschwil,
Tel. 061 486 27 10, [email protected]
Arlesheim: Jugendhaus Arlesheim, Birseckstr. 2, 4144 Arlesheim, Tel. 061 701 34 44,
[email protected]
Arlesheim: Teeni-Club, Reformierte Kirchgemeinde, Blauenstrasse 12, 4144 Arlesheim,
Tel. 061 701 40 51, 079 772 01 52
Binningen: Jugendhaus Binningen, Galaxy, In den Schutzmatten 10, c/o Gemeinderverwaltung, 4102 Binningen, Tel. 061 422 04 55, [email protected], www.jugi4102.ch
Birsfelden: Jugendtreffpunkt Lavater / Kaffi Lava, Schulstr. 27, Postfach 810,
4127 Birsfelden, Tel. 061 319 05 55, [email protected], www.jugi-lava.ch
Bubendorf: JugendKultur Bubendorf (JKB), im Kindergarten Langgarben,
4416 Bubendorf, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, [email protected]
Dornach: Jugendhaus Dornach, Postfach 18, 4143 Dornach, Tel. 061 701 60 53,
[email protected], www.jugidornach.ch
Kaiseraugst: Jugendtreff Kaiseraugst, Junkholzweg 1, Postfach 1162, 4303 Kaiseraugst,
Tel. 061 811 57 26, [email protected]
Jugendzentrum Regio Laufen: Delsbergerstrasse 62, 4242 Laufen, Tel. 061 761 20 27,
www. jugendevents.ch, www.jugendsozialwerk.ch, [email protected]
Liestal: Jugend- und Kulturhaus Joy und Jugendmobil, Seestr. 4, 4410 Liestal,
Tel. 061 921 94 74; [email protected], www.jugendsozialwerk.ch
Lupsingen: Jugendraum Lupsingen, Liestalerstr. 36a, 4419 Lupsingen,
Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, [email protected]
Münchenstein: Jugend- und Kulturhaus Tramstation, Tramstr. 29, 4142 Münchenstein,
Tel. 061 411 00 52, [email protected], www.tramstation.ch
Muttenz: Jugend- und Kulturhaus Fabrik, Schulstr. 11, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 34 41,
[email protected], www.fabrik-muttenz.ch
Muttenz: Jugendtreff Rainbow (Angebote für verschiedene Altersstufen), Reformierte
Kirchgemeinde, Feldrebenweg 12 (Keller des Kirchgemeindehauses), 4132 Muttenz,
Tel. 061 461 14 35, www.refmuttenz.ch > Jugendarbeit, [email protected]
Oberwil: Jugendhaus Oberwil, Weiherweg 7, 4104 Oberwil, www.jugi-oberwil.ch,
[email protected], Tel. 079 541 10 31; [email protected],
Tel. 076 384 43 02
Oberwil: Jugi-Duubeschlag (Mittwoch 18.30 – 21.30), Reformierte Kirchgemeinde,
Hauptstr. 47, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 13 09
Oberwil: Jugendtreff Kaktus, Pfarrheim Oberwil, Kummelenstr. 3, 4104 Oberwil,
Tel. 079 765 61 35, [email protected]
Pratteln: Jugendtreffpunkt Pratteln, Gottesackerstr. 28, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 95 44,
[email protected], www.jugendtreffpunkt.ch
Pratteln: Jugendtreff Come In, Jakobsstr. 1, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 52 68,
[email protected]
Reigoldswil: Jugendraum relaxbox, Bretzwilerstr. 17, 4418 Reigoldswil,
Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, [email protected]
Reinach: Jugendhaus Palais noir, Bruggstr. 95, 4153 Reinach, 061 713 16 66,
[email protected], www.palaisnoir.ch
Reinach: Jugendcafi Paradiso, Reformierte Kirche Reinach, Bruderholzstr. 39,
4153 Reinach, Tel. 061 711 43 84
Sissach: Jugendlokal Underground, Zunzgerstr. 58, 4450 Sissach, Tel. 061 921 94 74,
www.jugendevents.ch, [email protected]
Therwil: Jugendhaus Therwil, Benkenstr. 14, 4106 Therwil, Tel. 061 721 62 70,
[email protected]
Therwil: Jugendcafi, Reformierte, Kirchgemeinde Therwil, Hinterkirchstr. 23, 4106 Therwil,
Tel. 061 721 49 55, [email protected]
VOJA BL und Region: Verein offene Jugendarbeit Baselland und Region,
JFZH Allschwil, Hegenheimermattweg 76, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 27 10,
www.voja-bl.ch, [email protected]
Waldenburg: do-it.now!, Pfarrgasse 10, 4437 Waldenburg, Tel. 061 961 00 51,
[email protected], www.do-it-now-2006.ch/
Weitere Infos findest du auf www.jugi.net und www.jugendsozialwerk.ch.
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BS
Bachgraben, Welschmattstrasse 30, 4055 Basel, Tel. 061 382 04 64,
[email protected]
Connect Café, Gerbergasse 30, 4001 Basel, Tel. 061 261 44 43, www.connectcafe.ch,
[email protected]
Dalbeloch, Weidengasse 53, 4052 Basel, 061 311 93 13, www.jugidalbeloch.ch,
[email protected]
Dreirosen, Unterer Rheinweg 168, 4057 Basel, Tel. 061 631 08 98, [email protected]
Eglisee, Egliseestrasse 90, 4058 Basel, Tel. 061 681 02 37, [email protected]
Gundeli, Meret Oppenheim-Str. 80, 4053 Basel, Tel. 061 361 39 79, [email protected]
Neubad, Brennerstrasse 9, 4054 Basel, Tel. 061 281 00 60, [email protected]
St. Johann, Elsässerstrasse 2, 4056 Basel, Tel. 061 322 49 88, [email protected]
Mädona (Treff für Mädchen und junge Frauen), Müllheimerstrasse 87, 4057 Basel,
Tel. 061 683 37 60, [email protected]
Creopolis, Dornacherstrasse 192, 4053 Basel, Tel. 076 441 26 15, [email protected]
E9, CVJM/CVJV, Eulerstrasse 9, 4051 Basel, Tel. 061 271 10 21, www.e-9.ch, [email protected]
Worldshop, Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, Tel. 078 635 71 83, [email protected]
Freizeitzentrum Landauer, Bluttrainweg 12, 4125 Riehen, Tel. 061 601 93 43,
www.jugi-landi.ch, [email protected]
GO-IN, Baselstrasse 53, 4125 Riehen, Tel. 061 643 90 65, [email protected]
Jugendtreffpunkte der Evangelisch-reformierten Kirche:
Mü 55, Mülhauserstr. 55, 4056 Basel, Tel. 076 524 24 34
Stephanus, Jugendkeller, Furkastr. 12, 4054 Basel, Tel. 061 286 11 49,
[email protected]
St. Markus, Gemeindehaus, Kleinriehenstr. 71, 4058 Basel, Tel. 061 681 01 11,
[email protected],
Titus, Im tiefen Boden 75, 4059 Basel, Tel. 061 361 82 80
Zwinglihaus: Gundeldingerstr. 370, 4053 Basel, Tel. 061 331 70 36
Andreashaus, Keltenweg 41, 4125 Riehen, Tel. 061 601 20 20 oder 061 601 93 42
Jugendtreffpunkte der Röm.-kath. Kirche:
Underground, Pfarrei St. Franziskus, Äussere Baselstr. 170, 4125 Riehen,
Tel. 061 651 52 46
Weitere Infos findest du auf www.bfa-bs.ch, Basler Freizeitaktion.
DIE „MOBILEN“
Streetworker, Gassenarbeiter, aufsuchende Jugendarbeiterinnen.
Nun gibt es in der Stadt und in einzelnen Gemeinden auch mobile Jugendarbeiterinnen
und Sozialarbeiter (in den Gemeinden arbeiten diese oftmals auch im Jugendtreff). Sie
besuchen die verschiedenen Orte, wo sich Jugendliche immer wieder treffen. Sie versuchen, neben dem Interesse an dir und deinen Bedürfnissen auch in Konfliktsituationen,
z. B. mit Anwohnern und Anwohnerinnen, zu vermitteln. Auch diese Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Ihr wichtigstes Interesse ist, dass du dich in
deinem Umfeld wohl fühlst und du von deiner Umgebung akzeptiert wirst. Dies heisst auch,
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dass sie dich durchaus auf Alkoholkonsum, Lärm, Gewalt oder Abfall ansprechen können.
Auch sie sind Kontaktpersonen für deine Anliegen.
Jugendmobil. In Baselland gibt es zudem noch das Jugendmobil des Jugendsozialwerkes. Dieses Mobil ist ein fahrbarer Minitreff, welcher ebenfalls auf öffentlichen
Plätzen in verschiedenen Dörfern erscheint. Das Jugendmobil kann aber auch gezielt für
eine Party oder ein Konzert gebucht werden.
BL
Jugendmobil BL, Postfach 230, Poststr. 2, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 74,
www.jugendsozialwerk.ch, [email protected]
Streetwork Regio Laufen, jeweils am Donnerstag 18 –22 Uhr auf dem Schulhausplatz
an der Baselstrasse in Laufen; Delsbergerstr. 62, 4242 Laufen, Tel. 061 921 94 74,
www.jugendevents.ch, [email protected]
Unterwegs im Laufental, Angebot der Gemeinden Blauen, Dittingen, Laufen, Liesberg,
Nenzlingen, Röschenz, Wahlen, Zwingen, Tel. 061 761 20 27, www.jugendevents.ch,
[email protected]
Streetwork Lausen, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, [email protected]
Streetwork Regio Liestal, Offene Jugendarbeit OJA, Poststrasse 2, 4410 Liestal,
Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, [email protected]
Mobile Jugendarbeit Leimental, Bottmingen–Oberwil–Therwil: c/o Sozialberatung,
Hauptstrasse 28, Oberwil, Tel. 079 421 54 82, [email protected]
Mobile Sommeraktion Allschwil, Jugendfreizeithaus Allschwil, jeweils von April bis ca.
Oktober mobil unterwegs an Freitag- und Samstagabenden, Tel. 061 486 27 10
Mobile Jugendarbeit Pratteln, Gottesackerstrasse 28, 4133 Pratteln,
Tel. 079 447 49 08, [email protected]
BS
Basler Freizeitaktion – Offene Jugendarbeit im Quartier, An der Bachgrabenpromenade,
Postfach 239, 4012 Basel, Tel. 061 382 04 64, [email protected],
www.bfa-baselwest.ch
Mobile Jugendarbeit Basel, Oetlingerstr. 173, 4057 Basel, Tel. 061 683 01 65,
[email protected], www.mjabasel.ch
Mobile Jugendarbeit Basel/Riehen, Postadresse: Wettsteinstr. 1, 4125 Riehen;
Besuchsadresse: Baselstr. 30, 4125 Riehen, Tel. 061 646 82 74, www.mjabasel.ch,
[email protected]
Schwarzer Peter, Aufsuchende Sozialarbeit mit Beratung (Englisch, Französisch,
Spanisch), Elsässerstr. 22, 4056 Basel, Tel. 061 383 84 84, [email protected]
www.schwarzerpeter.ch
DU SUCHST EINEN RAUM
Suchen. Feten und Party brauchen Raum. Dieser ist oftmals schwierig zu organisieren, vor allem die bezahlbaren Lokalitäten. Für Partys sind die Betreuerinnen und Betreuer deines Jugendtreffs eine mögliche erste Anlaufstelle. In Basel ist zudem das Sommercasino ein bekannter Partner für Raumvermietung (www.sommercasino.ch) oder
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Creopolis (www.creopolis.ch). Auch die Kirchen verfügen oftmals über Räume, welche sie
vermieten. Frage einfach bei der Kirchgemeinde an. Für Waldhütten und Grillstellen oder
andere Open-air-Aktionen können dir die Gemeinde, deren Homepage oder die Bürgergemeinde Auskunft geben. Bei Openair-Veranstaltungen benötigst du eventuell bestimmte Bewilligungen. Erkundige dich auf der Gemeindeverwaltung. Unter der Homepage www.raumfinder.ch findest du Räume, welche sich vielleicht für dein Vorhaben
eignen. Rat und Unterstützung findest du auch im Connect Café in Basel:
www.connectcafe.ch.
Organisieren. Bei einer Party gibt es, neben der Raumorganisation, weitere Dinge,
an die du denken musst: Flyer, Bewilligungen, Getränke, Eintritt, Sicherheit, Sound und
Licht usw. Denke daran: Der Verkauf und Ausschank von Wein und Bier an unter 16-Jährige und von Alcopops, Likören und Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Ebenso verboten ist der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige.
Musik. Wenn du einen Übungsraum suchst, orientierst du am besten alle Freunde und
Verwandten über deine Suche. Im Weiteren erkundige dich auf der Gemeinde, mach Anschläge in den Einkaufsläden und verteile Flyers. Zudem lohnt es sich, in Gewerbe- und
Industriebetrieben persönlich vorzusprechen und sich zu erkundigen, ob es in ihren
Räumlichkeiten eventuell möglich ist, sich einzumieten. Toll ist, wenn du Gleichgesinnte,
z. B. eine weitere Band, findest, mit der du zusammen den Raum suchen und die Kosten
teilen kannst.
DU WILLST DICH BEWEGEN
Fitness, Fussball, Kampfsport, Klettern, Wassersport, Basketball, Skaten, Snöben: Es gibt
unendlich viele Variationen, um sich fit zu machen oder zu halten und dabei Spass zu
haben. Viele Adressen findest du bei den kantonalen Sportämtern.
Auch Unterlagen über die Kurse und Lager von Jugend + Sport findest du unter diesen
Adressen: www.baselland.ch/sportamt (hier findest du auch ein Verzeichnis der Beach
Volleyball-Anlagen, der Finnenbahnen und der Street-Soccer-Anlagen in der Region) und
www.cd-bs.ch/jfs/sport.
Basketball. In Basel-Stadt gibt es bei der Dreirosenbrücke neu diverse Basketballfelder
für freies Spiel. In Baselland findest du Basketball-Körbe in den Schulsportanlagen vieler Gemeinden.
Midnight Basketball. In Basel gibt es regelmässige nächtliche Angebote. Zum Beispiel
im St. Johann in der Pestalozzi-Turnhalle jeden Samstag von 20.00 –23.00 Uhr oder bei
der Bärennacht im Kleinbasel (www.bcbaeren.ch/info/baerennacht.php).
Das gesamte schweizerische Angebot, inklusive Basel ist unter:
www.mb-network.ch/content/.
Klettern. Indoor: Kletterwände / Bouldern:
Kletterhalle 7, Dornacherstrasse 192, Basel, Tel. 061 331 07 07, www.kletterhalle7.ch
Dreirosen Freizeithalle (auch mit Trampolin, Billard, Speedhockey usw.) Tel. 061 681 95 65,
www.dreirosen.ch
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B2. Hardstrasse 46i, Pratteln, Tel. 061 823 22 50, www.bzwei.ch
Outdoor: Auf www.igklettern-basel.ch findest du Infos über Klettergebiete im Jura und die
Links zum SAC.
Skaten / Inline / BMX / Bike. Indoor:
Pumpwerk, Schorenweg 150, 4058 Basel (Lange Erlen), Tel. 061 275 97 81,
www.pumpwerk-bs.ch (Skaterpark mit Streetfläche, Minirampe und Halfpipe, Boulderhalle)
Weitere Anlagen findest du auf:
www.ssx.ch/skateparks.php
www.blackcrossbowl.blogspot.com/
www.skaten-basel.ch.
Es gibt Anlagen und Orte in der Stadt und in den verschiedenen Gemeinden, welche sich
als Streetfläche eignen. Orientiere dich direkt in der Scene, wo es zurzeit gerade am attraktivsten ist und es keine Probleme mit Lärm gibt.
BMX/ Bike- und Dirtbahnen gibt es noch relativ wenige. Allschwil verfügt über eine Anlage beim Jugendfreizeithaus, Hegenheimermattweg 76, und in Reinach gibt es eine BMX
Anlage am Rainweg und eine BMX-Bahn am Schänzli in der Nähe vom Joggeli. Zudem
sind die Downhillstrecke in Ettingen und die Dual Dirt Strecke in Sissach attraktiv. Im Horburgpark in Basel gibt es eine Dirtstrecke und eine Freeride-Strecke auf der Chrischona
(Riehen / Bettingen). Adressen dazu:
www.traildevils.ch
www.tourfinder.net
www.fastforwardbasel.ch
www.baselland.ch/sportamt
www.ed-bs.ch/jfs/sport
Wassersport. Schwimmbäder in deiner Nähe, Hallenbäder, Rhein, Birsköpfli zum
Schwimmen und Chillen, das kennst du ja und findest diese Bäder auch unter der Homepage der Stadt oder der verschiedenen Gemeinden. Bei Rhein, Birs und anderen natürlichen Gewässern lohnt es sich, dass du dich nach der aktuellen Wasserqualität erkundigst. Was einmalig und lohnenswert in der Region ist, ist der Wildwasserpark von
Hüningen. Näheres unter www.ville-huningue.fr/dn_sports_eau_vive/
Aerobic und Dance. Für Aerobicfreaks und Dancers gibt es unzählige Angebote für Ausbildung und Training. Auch in vielen Jugendtreffs wird regelmässig trainiert, dort meistens
Hip Hop. Erkundige dich in der Scene, kontaktiere die Jugendtreffs und suche über das
Netz oder via Telefonbuch Kursangebote.
Streetdance. roundabout ist ein Streetdance-Angebot für junge Frauen zwischen 12 und
20 Jahren. Einmal wöchentlich trifft man sich zum Training. Neben dem Streetdance-Training gehört auch ein gemütlicher Teil mit Plaudern und Snacks dazu. www.blueworld.ch
¡ round about moving girls
DU WILLST ETWAS BEWEGEN
Dir ist es wichtig, dass deine Ideen, Vorstellungen und dir wichtigen Themen zum Tragen
kommen. Sei es im Umweltbereich, in der Politik, im Sozialen oder in der Jugendarbeit –
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es gibt sehr viele Plattformen, wo dein Engagement Auswirkungen hat. Es ist ein gutes
Gefühl, sich für sich selbst, seine Umwelt, gegen Ungerechtigkeit und für ein Stück bessere Welt einzusetzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.
Jugendarbeit. Hier hast du die Möglichkeit, deine Erfahrungen weiterzugeben, Verantwortung zu übernehmen, zu organisieren und dich durch Kurse weiterzubilden. Seit 1991
haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage
Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit (vgl. S. 28). Dieser ist im Obligationenrecht in
Artikel 329e verankert. Du siehst, dein Engagement wird auch durch den Gesetzgeber
ernst genommen und geschätzt.
Pfadi Region Basel. Die Pfadi ist der grösste Jugendverband unserer Region und ist mit
über 40 lokalen Gruppen in der ganzen Region Basel präsent. Pfadi bietet Kindern und
Jugendlichen ab 7 Jahren ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm. Neben
den regelmässigen Treffen während des Jahres stehen das ganze Jahr über auch Lager
und Weekends auf dem Programm. Die Pfadi ist eine internationale Bewegung und ermöglicht so ihren Mitgliedern auch weltweite Kontakte und Freundschaften. Die Leiterarbeit könnte eine neue Herausforderung für dich darstellen und dir neue, wertvolle Erfahrungen ermöglichen. Die Pfadi Region Basel ist politisch und konfessionell
unabhängig. www.pfadi-region-basel.ch
Jungwacht & Blauring (JuBla) sind Kinder- und Jugendverbände, welche von der katholischen Kirche unterstützt werden, jedoch unabhängig von Konfession und Weltanschauung sind. Ihr Angebot an Lagern und Gruppenstunden (Aktionsprogramm unter der
Woche und am Samstagnachmittag) in den verschiedenen Ortschaften der Region
richtet sich vor allem an 7- bis 14-jährige Kinder. Wenn du jedoch 15 oder älter bist und
Freude am Leiten hast, kannst du dich an die Regionalstelle wenden. Dort wird man
dir gerne Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten geben, die sich dir bieten.
www.jublabasel.ch
CVJM/CVJF/Cevi. Der Christliche Verein junger Männer und Frauen engagiert sich in
verschiedenen Bereichen. Von der Ortsarbeit über Kinder- und Jugendlager bis hin zum
Engagement beim Powerchor (Ten-Sing) wird viel unternommen. Ruf einfach an, es werden immer einsatzfreudige junge Menschen gesucht. www.cevibasel.ch
BESJ Jungschar. Der Bund evangelischer Schweizer Jungscharen pflegt Verbindungen
zu evangelisch-freikirchlichen Gemeinschaften. Je nach BESJ-Gruppe werden alle 1– 2
Wochen Nachmittags- oder Abendprogramme und mehrmals pro Jahr Wochenendveranstaltungen organisiert. Auf regionaler wie auch lokaler Ebene werden Pfingst- und Sommerlager durchgeführt. www.besj.ch
Fachstelle für Jugendarbeit (FaJu) der Reformierten Kirche Baselland. Die FaJu organisiert und koordiniert während der Sommer-, Herbst- und Fasnachtsferien Lager für Kinder und Jugendliche im In- und Ausland. Den aktuellen Prospekt mit allen Lagern kannst
du telefonisch oder schriftlich anfordern. Jeden Frühling in der Nach-Osterwoche bietet
die FaJu einen Kurs für angehende Lagerleiter und -leiterinnen an. Dieser soll die Freude am Lagerleiten wecken und zeigen, was es braucht, um ein Lager auf die Beine zu
stellen. Schliesslich ist die Fachstelle für Jugendarbeit auch eine Anlaufstelle für solche,
welche ein Projekt (Theaterstück, Open Air usw.) organisieren möchten und dazu noch
fachliche oder finanzielle Unterstützung suchen. www.faju.ch
Blaues Kreuz Kinder- und Jugendwerk BL (BKKJ BL). Das ist ein christlicher, überkonfessioneller Jugendverband mit Schwerpunkt Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Kinder und Jugendliche finden hier Freiräume, in welchen sie Kreativität und
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Eigeninitiative entwickeln und ausleben können. Hauptangebote: Jungscharen, Kinderund Teenagergruppen, Kinderlager, Ausbildungskurse, roundabout-moving girls (HipHop
Tanzgruppen für Mädchen). www.blueworld.ch
BL
Blaues Kreuz Kinder- und Jugendwerk BL, Gasstr. 23, 4410 Liestal,
Tel. 061 922 03 43, www.blueworld.ch, [email protected]
BESJ, Bund evangelischer Jugendscharen, Marlies Neeser, Binningerstr. 58,
4153 Reinach, Tel. 061 711 22 13, [email protected]
Fachstelle für Jugendarbeit (FaJu), Rathausstr. 78, 4410 Liestal, Tel. 061 921 40 33,
www.faju.ch, [email protected]
JuSeSo Dekanat Liestal, Rheinstr. 20, 4410 Liestal, Tel./Fax 061 922 22 34,
www.jusesobl.ch, [email protected]
Röm.-kath. Landeskirche BL, Munzachstr. 2, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 61,
www.kathbl.ch, [email protected]
BS
ecco! Fachstelle für Kinder- und Jugendarbeit der Röm.-kath. Kirche Basel-Stadt,
Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel. 061 271 75 30, www.f80.ch/ecco.php,
[email protected]
KOJE, Koordinationsstelle Jugendarbeit der Evang.-ref. Kirche Basel-Stadt,
Knotenpunkt F80, Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel. 061 681 01 11,
www.koje-online.ch, [email protected]
Jugendzentrale der Israelitischen Gemeinde Basel, Eulerstr. 12, 4051 Basel,
Tel. 061 272 29 20, Fax 061 272 98 51
BL/BS
Pfadi Region Basel. Sekretariat, Rebecca Pichler, Luegislandstr. 265/16, 8051 Zürich,
www.pfadi-region-basel.ch
Jungwacht & Blauring BS / BL, Regionalstelle, Feierabendstr. 80, 4051 Basel,
Tel. 061 271 42 53, www.jublabasel.ch, [email protected]
CVJM / CVJF Regionalverband Basel, Regionalsekretariat, Socinstr. 15, 4051 Basel,
Tel. 061 264 85 01, www.cevibasel.ch, [email protected]
BESJ, Bund evangelischer Schweizer Jungscharen, Region, Tobias Frei,
Bettingerstr. 3, 4125 Riehen, Tel. 076 499 87 76, [email protected]
WWW
www.kja-basel.ch, Katholische Jugendarbeit beider Basel
www.f80.ch, Knotenpunkt F 80 (Blauring & Jungwacht, ecco!, infoklick.ch, KOJE, Pfadi,
Sprachraum F80 und tink.ch unter einem Dach)
SOZIALES ENGAGEMENT
Dir gefällt nicht alles, so wie es läuft, es reicht dir aber nicht, dies nur festzustellen. Bei
einigen Organisationen hast du die Möglichkeit, dich einzubringen, zu engagieren und
Spuren zu hinterlassen.
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Amnesty Jugendgruppen. Hier treffen sich junge Menschen, um sich gemeinsam für
die Menschenrechte einzusetzen mit: Strassen- oder Standaktionen, Theatervorführungen, Benefizkonzerten, Fussballturnieren und Informationsveranstaltungen an Schulen.
Die Jugendgruppen sind international vernetzt und nehmen regelmässig an Jugendgruppentreffen in anderen Ländern teil. www.amnesty.ch/de/aktiv/gruppen/jugendgruppen
Jugendrotkreuz, terre des hommes. Im Jugendrotkreuz setzen sich die Mitglieder mit
anderen Kulturen und fremden Lebenswelten auseinander. Fragen wie Chancengleichheit, Ausgrenzung, Gewalt, Migration und Globalisierung stehen dabei im Zentrum.
www.srk.ch. Terre des hommes Schweiz hat mit den Projekten imagine und imagine international wichtige Projekte realisiert, bei welchen das Mitwirken von Jugendlichen bei
Organisation und Durchführung zentral ist. www.terredeshommes.ch
Pro Juventute Sozialpraktikum. Das Sozialpraktikum wird in einer Familie mit mindestens zwei Kindern absolviert. Es handelt sich um überlastete Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Bereitschaft, mit der Familie zu leben, auch die Abende und
Wochenenden mit ihr zu verbringen und da zu helfen, wo es am nötigsten ist, sollte vorhanden sein. Die Dauer beträgt zwei bis sechs Wochen.
www.pro-juventute.ch/Dienstleistungen-und-Projekte.65.0.html#c112
Einsätze im Ausland. Hast du Lust, einen Auslandaufenthalt zu machen, möchtest dabei aber nicht die Schulbank drücken, sondern lieber in einem sozialen oder ökologischen
Projekt mitarbeiten? Der internationale Kultur- und Jugendaustausch ICYE bietet dir diese
Möglichkeit, und zwar in über 30 Ländern auf der ganzen Welt. Egal, ob du in Honduras
mit Strassenkindern, mit einer koreanischen Umweltschutzorganisation oder auf einer
Farm in Neuseeland arbeitest, du wirst nicht nur die Sprache des jeweiligen Landes lernen, sondern viel über die Menschen, Kultur, Traditionen oder auch Probleme erfahren.
Und da du mit einer Familie zusammenlebst, wirst du dich schnell heimisch fühlen. Egal,
welche Ausbildung du hast, alles was du kannst und weisst, kann dir nützlich sein. Das
Wichtigste sind deine Motivation und deine Offenheit anderen Kulturen gegenüber. So
wirst du viel über das Land und dich selbst erfahren. Zurück in der Schweiz wirst du das
Leben hier aus einer anderen Optik sehen, doch viele deiner Erfahrungen lassen sich
auch hier einbringen. Übrigens: Unter Umständen wird dir ein solcher Einsatz als Praktikum angerechnet. www.icye.ch
BL/BS
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amnesty international, Gruppen Basel, Postfach 1093, 4001 Basel,
http://www.amnesty-basel.ch/
ICYE, Belpstr. 69, Postfach, 3000 Bern 14, Tel. 031 371 77 80, www.icye.ch, [email protected]
Jugendrotkreuz, Schweizerisches Rotes Kreuz, Kompetenzzentrum Jugend,
Rainmattstrasse 10, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 387 71 11,
www.redcross.ch/org/youth/index-de.php , [email protected]
terre des hommes, Laufenstr. 12, 4018 Basel, Tel. 061 338 91 38,
[email protected], www.terredeshommes.ch
Pro juventute, Regionalzentrum, für die Kantone BL, BS, AG und SO, Schlüsselberg 15,
Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 711 03 10, [email protected],
www.projuventute.ch
UMWELT
Wenn du mehr als nur in deinem privaten Umfeld Sorge für deine Umwelt tragen möchtest, gibt es die Möglichkeit, dich weitergehend zu engagieren.
Greenpeace. Seit 15 Jahren bietet Greenpeace Möglichkeiten sich zu engagieren. Dies
mit diversen Projekten, Lagern und Mitarbeit bei Standaktionen und Veranstaltungen.
http://info.greenpeace.ch/de/aktiv_werden/jugendundschule/index
WWF. Der WWF ist die grösste Umweltschutzorganisation der Welt. Auch hier bestehen
viele Möglichkeiten, sich für Umweltanliegen einzusetzen.
Inzwischen hat der WWF Schweiz auch eine Homepage extra für Jugendliche.
http://pandaction.wwf.ch/de/index.cfm
Naturschutz. Es gibt viele Möglichkeiten, sich für den Schutz von Natur, Tieren und Umwelt einzusetzen in Lagern, durch Mitarbeit bei Kampagnen und Projekten, mit Säuberungsaktionen, Öffentlichkeitsarbeit usw. Einen guten Überblick verschafft dir das Naturschutznetz im Internet. www.naturschutznetz.ch
Landdienst. Handfeste Erfahrungen bietet der Landdienst bei einer Bauernfamilie.
Ab 14 Jahren ist es möglich, den Bauernalltag zu erleben und mitzugestalten.
www.landdienst.ch/
BL
Jugendnaturschutz Baselland, Sarah Bühler, Weihermattweg 6, 4460 Gelterkinden,
Tel. 061 981 47 31, www.pronatura.ch/bl, [email protected]
Jugendnaturschutz Laufental, Christina Breme, Rüttliweg 65, 4143 Dornach,
Tel. 061 701 94 26, www.pronatura.ch/juna-laufental, [email protected]
Pro Natura Baselland, Kasernenstr. 24, Postfach 49, 4410 Liestal, Tel. 061 921 62 62,
www.pronatura.ch/bl, [email protected]
BS
Jugendnaturschutz Basel, Oliver Blume, Birseckstr. 25, 4127 Birsfelden,
Tel. 078 807 71 60, [email protected]
Pro Natura Basel, Schweizerischer Bund für Naturschutz, Gellertstr. 29, Postfach 419,
4020 Basel, Tel. 061 311 03 82, Fax 061 311 11 90, www.pronatura.ch/bs
BL/BS
Greenpeace, Schul- und Jugendarbeit, Bollwerk 35, 3011 Bern, Tel. 031 312 55 11,
www.greenpeace.ch
WWF Region Basel, Gundeldingerfeld, Dornacherstr. 192, 4053 Basel,
Tel. 061 272 08 03, Fax 061 272 08 03, www.wwf-bs.ch, [email protected]
Bauernverband beider Basel, Landdienst, Dorfstrasse 8, 4222 Zwingen,
Tel. 061 763 05 12, www.landdienst.ch
15
POLITIK
Politik ist nicht nur etwas für Erwachsene. Politik ist zukunftsgerichtet, das heisst, dass du
hier mitgestalten kannst, was morgen für dich wichtig ist. Falls du dich nicht in einer Partei engagieren möchtest, gibt es sowohl in Basel-Stadt wie auch in Baselland die Möglichkeit, sich auf kantonaler Ebene parteiunabhängig mit Politik auseinanderzusetzen. In
Basel-Stadt ist der junge rat vom Regierungsrat gewählt und bietet dir die Möglichkeit,
bei Projekten mitzuarbeiten und auch deine Meinung zu den politischen Geschäften einzubringen: www.junger-rat.ch. In Baselland kannst du dich im Jugendrat melden. Auch
dieser ist eine vom Regierungsrat gewählte Kommission und hat die Möglichkeit, bei jugendpolitischen Anliegen mitzugestalten, Initiativen zu ergreifen und sich einzubringen:
www.jugendratbl.ch. Beide Gremien haben bei jugendpolitischen Geschäften durchaus
Gewicht, sie werden ernst genommen, und ihre Ideen und Anliegen werden aufgenommen. In einigen Gemeinden gibt es zudem Jugendkommissionen, welche an deinem politischen Engagement sehr interessiert sind. Oft sind sie als Bindeglied zwischen Jugendlichen und Behörden tätig. Frage bei deiner Gemeinde nach.
Wenn dich eine bestimmte politische Partei anspricht, du dich mit deren Ideen einverstanden fühlst und dort mitarbeiten möchtest, bist du bei jeder Partei herzlich willkommen. Die meisten Parteien bieten eine eigene Parteifraktion für ihre Jungmitglieder an.
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BL
Jugendrat BL, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Rheinstr. 31, 4410 Liestal,
Tel. 061 925 50 39, www.jugendratbl.ch
Junge CVP Basel-Landschaft, Géraldine Häring, Brüelweg 51, 4147 Aesch,
Tel. 061 741 22 19, www.jcvp-basel.ch, [email protected]
Grüne Baselland, Postfach 267, 4012 Basel, Tel. 061 321 41 15, www.gruene-bl.ch,
[email protected]
Jungfreisinnige Baselland, Postfach 281, 4410 Liestal, www.jfbl.ch, [email protected]
Junge SVP BL, Geschäftsstelle, Siegmundstr. 1, 4410 Liestal, www.jsvp-bl.ch,
[email protected]
JUSO Baselland, Postfach 233, 4455 Zunzgen, Tel. 061 921 91 71, 079 740 99 84,
www.juso-bl.ch
Schweizer Demokraten Kanton Basel-Landschaft, Postfach 224, 4402 Frenkendorf,
www.schweizer-demokraten.ch/html/basel-land.html
BS
der junge rat Basel-Stadt, Rheinsprung 16, 4051 Basel, Tel. 079 249 11 58,
www.junger-rat.ch, [email protected]
BastA! – Basels starke Alternative, Rebgasse 1, 4005 Basel, Tel. 061 691 16 31,
www.basta-bs.ch/
Grüne Partei Basel-Stadt, Postfach 1442, 4001 Basel, Tel. 061 383 98 33,
www.bs.gruene.ch
JCVP Basel-Stadt, Balthasar Herter, Präsident JCVP Basel-Stadt,
[email protected], http://jcvp-basel.ch/cms/index.php
Jungfreisinnige BS, Postfach 432, 4003 Basel, www.jfbs.ch, [email protected]
Junge SVP BS, Postfach 313, 4005 Basel, www.jsvp-bs.ch
Jungliberale Basel, Postfach, 4001 Basel, www.jungliberale.ch, [email protected]
JUSO BS (Junge SP), Postfach 1618, 4001 Basel, www.juso.ch/basel
BL/BS
Junge Evangelische Volkspartei (jevp) der Schweiz, Sara Fritz, Birseckstr. 17,
4127 Birsfelden, Tel. 061 313 05 39, [email protected], www.jevp.ch
Junges grünes Bündnis, Postfach, 4005 Basel, www.jungesgruenesbuendnis.ch
pippilotta agentur für Mädchen- und Frauenprojekte und Mädchenpolitik,
www.pippilotta.ch, [email protected]
VIRTUELLES: MSN, FESTZEIT UND CO.
In den meisten Jugendtreffs, in vielen Schulen und Bibliotheken, zu Hause und an vielen
anderen Orten hast du die Möglichkeit, dich ins Netz einzuklinken. Super, gibt es diese
Foren, Chaträume und Informationsmöglichkeiten um sich auszutauschen, Fotos anzusehen, Partys zu publizieren, Ausgehtipps zu erhalten und Fun zu haben. Aber trotzdem gibt es verschiedene Dinge, welche du beim Gebrauch dieser Online-Angebote
unbedingt beachten solltest:
Internetsucht. Onlinegebrauch hat einen hohen Suchtcharakter, auch für Erwachsene. Deshalb überprüfe deinen Umgang mit dem Netz. Unter dem Kapitel «Sucht» auf
Seite 89 findest du mehr zum Problem Internetsucht.
Illegale Pornografie und Gewaltdarstellung. Im Internet ist auch Verbotenes aufgeschaltet. Das Betrachten von illegaler Pornografie, (z.B. Kinderpornografie, sexuelle Gewalttätigkeiten) ist moralisch und ethisch verwerflich. Hinter jedem Bild steht ein
echtes Kind, eine Frau, ein Mann, die Opfer von massiver Gewalt wurden. Das Herunterladen, Besitzen und die Weitergabe von harter Pornografie (Artikel 197 des Strafgesetzbuches) und brutaler Gewaltdarstellung (Artikel 135 des Strafgesetzbuches) ist
verboten und steht unter Strafe (vgl. auch «Neugierig auf Pornografie?», S. 61)
Chatten und Mobbing. Es kann vorkommen, dass Chaträume beleidigend, mobbend und respektlos sind. Dieser Missbrauch ist auch der Grund für viele Schulen, Arbeitgeber und Freizeiteinrichtungen, den Zugang zu Chaträumen immer häufiger auf ihren PC’s zu sperren. Zudem kann ein solcher Missbrauch strafrechtliche Folgen haben!
Falls du selbst Mobbingopfer innerhalb oder ausserhalb eines Chatraums wirst, rede unbedingt mit deinen Eltern, mit einer Bezugsperson aus der Jugend- oder Schulsozialarbeit oder mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, in die/den du Vertrauen hast.
Zudem sind Chaträume beliebte Eingangsseiten für Pädophile. Halte dich zu deiner eigenen Sicherheit an die Regeln für Chaträume: Keine Angaben über deinen wirklichen
Namen und dein Alter und keine Adresse oder Telefonnummer angeben, solange du nicht
wirklich weisst, wer deine Chatpartner oder deine Chatpartnerinnen sind. Wende dich sofort an eine dir bekannte erwachsene Vertrauensperson, wenn du unsicher bist über die
Identität deiner Chatpartner oder wenn du belästigt oder um Sachen gebeten wirst, die
du nicht tun willst.
17
WWW
www.feelok.ch
www.tschau.ch
www.safersurfing.ch
www.klicksafe.de
www.handysektor.de
JUGENDKULTUR UND SO WEITER
Ferienpass. Während der Schulferien, insbesondere im Sommer, bieten mehrere
Gemeinden und Städte einen Ferienpass an. Dabei hast du die Möglichkeit, an verschiedenen Tagen Dinge zu unternehmen, welche du sonst kaum tun würdest. Mal
Sport, mal eine Besichtigung, dann wieder Spass und Action. Das Angebot ist sehr vielfältig.
WWW
www.regio-ferienpass.ch: Birseck-Leimental
www.bfa-bs.ch: Basler Freizeitaktion
www.dreiland-ferienpass.org: 3-Land Ferienpass
www.ferienpass.ch: Ferienpass Laufental-Thierstein
www.x-island.ch: X-Island, Ferienpass Regio Liestal
www.pro-juventute.ch: Pro Juventute
Colour Key. Der Colour Key ist eine Vergünstigungs- und Freizeitkarte für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren im Dreiland. Er kostet pro Jahr
Fr. 30.–, und du kannst damit von rund 200 Vergünstigungen (z. B. Eintritte für verschiedene Sportarten, Kurse, Konzerte etc.) und von über 50 Gratisangeboten (z. B. Eintritt in
Museen oder Garten- und Hallenbäder, Mitgliedschaft bei GGG-Bibliotheken etc.) profitieren. Erhältlich ist der Colour Key u.a. bei der BaZ, beim Migros-Infoschalter im Claramarkt, bei der Migros-Klubschule, allen UBS-Filialen der Nordwestschweiz oder unter
www.colourkey.ch.
Connect Café. Connect Café ist ein Raum für Jugendthemen. Du findest dort Informationen, kannst dir Unterstützung für Projekte holen und erhältst Hilfe und Rat, wenn du
dich in einer schwierigen Situation befindest. Die Leute vom Connect Café können dich
für alle Fragen an die richtige Stelle verweisen und dir bei der Umsetzung von Ideen behilflich sein. Auch findest du dort viel Informationsmaterial und kannst dich dort mit anderen Jugendlichen vernetzen.
Connect Café, Gerbergasse 30, 4001 Basel. Tel. 061 261 44 43, www.connectcafe.ch,
[email protected]
Bibliotheken. In deiner Gemeinde oder deinem Quartier gibt es vielleicht eine
Bibliothek, in der du dir Bücher, CDs und DVDs ausleihen kannst. Wo deine nächste Bibliothek steht, kannst du auf den Webseiten der beiden Hauptstellen nachlesen.
18
BL
Kantonsbibliothek Baselland, Emma Herwegh-Platz 4, 4410 Liestal,
Tel. 061 552 50 80, www.kbbl.ch ¡ Bibliotheken BL ¡ Gemeindebibliotheken
BS
ABG Allgemeine Bibliotheken der GGG, Hauptstelle Schmiedenhof,
Im Schmiedenhof 10, 4001 Basel, Tel. 061 264 11 11, www.abg.ch
JuKiBu, Interkulturelle Bibliothek für Kinder und Jugendliche, Elsässerstr. 7,
4056 Basel, Tel. 061 322 63 19, www.jukibu.ch/, [email protected]
SOCA. Das Jugendkulturzentrum Sommercasino Basel, ein beliebter Ausgangsort,
bietet auch Unterstützung für Jugendliche beim Organisieren von Partys und Veranstaltungen. www.sommercasino.ch
Programmzeitung. Eine Riesensammlung von Ausgehtipps, Links zu Veranstalter
und Künstlern. www.programmzeitung.ch
WWW
www.rfv.ch Rockförderverein
www.poetryslam.ch Schweizer Portal für poetry slam
www.tschau.ch Vielseitige Jugendseite mit vielen Links
www.unet3.org Jugendseite aus dem Dreiländereck
JUGENDLICHE MIT EINER BEHINDERUNG
Jugendliche mit einer Behinderung haben Zugang zu allen Kultur- und Freizeitangeboten in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Sie sollen die reichhaltigen Angebote in den Kantonen aktiv und rege benutzen und mitgestalten. Spezielle Veranstaltungen und Treffpunkte für junge Menschen mit einer
Behinderung dienen der Kontaktaufnahme, dem Erfahrungsaustausch und fördern die
Hilfe zur Selbsthilfe.
BL/BS
BL
BS
Auskünfte zur Teilnahme an regulären Freizeitangeboten erteilt:
Präsidialdepartement Basel-Stadt, Martin Haug, Beauftragter für Gleichstellung und
Integration von Menschen mit einer Behinderung, Martinsgasse 16,
4051 Basel, Tel. 061 267 84 61, www.pd.bs.ch
Auskünfte zu speziellen Freizeitangeboten erteilen:
Stiftung Mosaik, Beratungsstelle für Behinderte, Wiedenhubstr. 57, 4410 Liestal,
Tel. 061 926 89 00, www.stiftungmosaik.ch
Pro Infirmis, Bachlettenstr. 12, 4054 Basel, Tel. 061 225 98 60, www.proinfirmis.ch
Verein Die Anderen, Postfach, 4007 Basel, Tel. 061 692 20 41, www.dieanderen.ch
19
BL/BS
Spiel, Spass, Austausch, Weiterbildung:
Für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung:
Bildungsclub Region Basel, Leimenstr. 31, 4051 Basel, Tel. 061 281 08 00,
www.bildungsclub.ch
insieme Freizeitzentrum Basel, Landskronstr. 32, 4056 Basel, Tel. 061 381 03 00,
www.insieme-basel.ch
Sport:
www.bs-basel.ch
plusport Behindertensport Basel, Tulpenweg 7, 4123, Allschwil, Tel. 061 481 59 40,
[email protected]
Für Personen mit einer geistigen Behinderung:
Beat Trachsler, Bleichiring 10, 4460 Gelterkinden, Tel. P: 061 921 28 74;
Tel. G: 061 813 11 05; E-Mail: [email protected]
20
Schule
Ausbildung
Arbeit
Das Ende der obligatorischen Schulzeit naht. Endlich bist du freier,
zufriedener, alles ist besser.
Alles besser? Für viele junge
Menschen ist dieser Lebensabschnitt
auch ein echt schwieriger Teil.
Schliesslich gilt es, Weichen zu
stellen, die das Berufsleben in eine
entscheidende Richtung verändern.
Also: Die Sache will gut überlegt sein. Eine Berufsausbildung, ein Zwischenjahr, eine weitere Schule besuchen oder…? Es ist wichtig, dass du dir für diese Entscheidung genügend Zeit nimmst, um herauszufinden, welche deine Stärken und Interessen sind. Damit
du bei diesen Fragen aber nicht ganz alleine dastehst, gibt es die Berufs- und Studienberatung. Sie ist freiwillig, kostenlos und untersteht der Schweigepflicht.
BERUFSBERATUNG & -INFORMATION
Im Berufsinformationszentrum (BIZ) oder in der Berufsinformation findest du Informationen auf Blättern, in Heften, Büchern, auf Videos und CDs zu allen Berufen und
Weiterbildungen – und zu Themen wie z.B. Berufswahl oder Bewerbung. Du kannst sie
während der Öffnungszeiten anschauen und zum Teil auch ausleihen. Ausserdem erhältst
du Informationen über Zwischenlösungen sowie Adressen und Auskünfte über freie
Lehrstellen (das aktuelle Lehrstellenangebot) und Adressen für Schnupperlehren.
In der Berufsberatung werden im persönlichen Gespräch mit einer diplomierten Berufsberaterin oder einem Berufsberater die persönlichen Interessen und Neigungen mit den
Fähigkeiten und Berufswünschen verglichen, persönliche Fragen und die Ziele der
Beratung geklärt und zusammen entsprechende Lösungen erarbeitet. Neben dem
Gespräch können verschiedene Hilfsmittel (z.B. Tests) eingesetzt werden. Die Jugendlichen erhalten Informationen über Berufe und die Arbeitswelt sowie über Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Eltern können gerne an den Beratungen teilnehmen.
Für eine persönliche Beratung solltest du dich frühzeitig anmelden, denn du musst mit
einer Wartefrist rechnen.
Gap, Case Management Berufsbildung ist ein neues Angebot an der Volksschule des
Kantons Basel-Stadt. Ab dem 9. Schuljahr erhältst du Unterstützung für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Damit keine Lücken zwischen Schule und Berufsbildung oder zwischen Berufsbildung und Berufstätigkeit entsteht, plant und koordiniert das Gap-Team
deine Zeit bis zum Arbeitseinstieg.
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BL
Berufsbildung und Berufsberatung, www.afbb.bl.ch,
Bottmingen: Berufsbildung und Berufsberatung, Wuhrmattstrasse 23, 4103 Bottmingen,
Tel. 061 426 66 66, Fax 061 426 66 99
Liestal: Berufsbildung und Berufsberatung, Rosenstr. 25, 4410 Liestal,
Tel. 061 927 28 28, Fax 061 927 28 30
BS
Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung, Rebgasse 14, 4058 Basel,
Tel. 061 267 86 82/87, www.bbe-bs.ch
Basler Berufsinformation, Rebgasse 14, 4058 Basel, Tel. 061 267 86 92,
www.bbe-bs.ch
Gap, Case Management Berufsbildung, Claramattweg 8, 4057 Basel,
Tel. 061 267 66 06, http://gap.edubs.ch, Anmeldung unter [email protected]
BL/BS
ProfessionnELLE, Kontaktstelle Frau und Arbeit, Rathausstr. 35, 4410 Liestal,
Tel. 061 921 55 55, www.professionnelle.ch
STUDIENBERATUNG
für Gymnasiasten/innen
Im persönlichen Gespräch mit psychologisch ausgebildeten Studienberaterinnen oder
Studienberatern kannst du deine Wünsche, Fähigkeiten und Prioritäten in Bezug auf
eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit erkunden und reflektieren. Die Beratung versteht sich als Orientierungshilfe zwischen den persönlichen Voraussetzungen und den
äusseren Möglichkeiten der Studien-, Berufs- und Arbeitswelt. Die Beratung ist vertraulich, neutral und kostenlos.
Eine selbstständige Auseinandersetzung mit studien- und berufskundlichen Unterlagen
ist wünschenswert. Umfassende Dokumentationen stehen in den BIZ Bottmingen und
Liestal oder in der Infothek der Studienberatung in Basel zur Verfügung – auch zur Ausleihe.
BL
Siehe Berufsbildung und Berufsberatung
BS
Studienberatung Basel, Steinengraben 5, 4051 Basel, Tel. 061 267 29 29,
Tel. 061 267 29 30 (Infothek), www.studienberatung.unibas.ch
SCHULE/WEITERBILDUNG
Welche Schule ist die richtige für dich? Für verschiedene Berufe ist der
Abschluss einer weiterführenden Schule Voraussetzung. Wende dich an die Berufs- oder
Studienberatung, dort wird man dir genauere Auskunft geben. Vielleicht weisst du aber
noch nicht genau, welchen Beruf du lernen willst, und möchtest dich während des Besuchs einer weiterführenden Schule für deine Berufswahl noch vorbereiten und informieren.
Auf Fragen zu weiterführenden Schulen (z.B. Schule für Brückenangebote, FMS, HMS,
Gymnasium) findest du in der Broschüre «Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft» (wird jedes Jahr an den Schulen verteilt, der Text ist unter www.bl.ch/schulen
einsehbar) und für den Kanton Basel-Stadt in den Broschüren «Nach der Orientierungsschule: die Bildungswege» und «Nach der Weiterbildungsschule: 3 Richtungen» Antworten. Auch in den BIZ oder der Berufsinformation sowie auf den Rektoraten der entsprechenden Schulen erhältst du Informationen.
BL
Amt für Volksschule, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Munzachstrasse 25c,
Postfach 616, 4410 Liestal, Tel. 061 552 50 98, Fax 061 552 69 69, www.bl.ch/schulen
BS
Ressort Bildung, Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Leimenstr. 1, 4001 Basel,
Tel. 061 267 84 07/08, Fax 061 267 62 91, www.ed.bs.ch, www.edubs.ch
25
Krach in der Schule. In der Schule kann es zwischendurch so richtig krachen.
Vielleicht fühlst du dich von deinem Lehrer bzw. deiner Lehrerin ungerecht behandelt,
erachtest deine Noten als zu tief angesetzt, oder es kommt des Öfteren zu Spannungen
zwischen euch... Wie auch immer: Probleme sind dazu da, gelöst zu werden, auch in der
Schule. Versuche zuerst einmal, mit deinem Lehrer oder deiner Lehrerin ins Gespräch zu
kommen. Erstens löst sich bei solchen Gesprächen schon ein Grossteil aller Konflikte, und
zweitens hat die Lehrkraft so nicht das Gefühl, dass du ohne ihr Wissen irgendetwas in
die Wege leitest.
Solltet ihr zu keiner befriedigenden Lösung kommen, kannst du dich im Kanton Basel-Landschaft an die Schulleitung oder an die Schulsozialarbeiter/innen deines Schulhauses bzw.
im Kanton Basel-Stadt an die/den Schulsozialarbeiter/in deines WBS-Schulhauses, die
Schulhausleitung oder an das Rektorat wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, den
Schulpsychologischen Dienst deiner Region in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft zu vermitteln und für beide Seiten die bestmögliche Lösung zu finden. Getraue dich, dort anzurufen!
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BL
Take off, Tagesstruktur für Jugendliche. Take off wendet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren zwischen Schule und Lehre. Von Montag bis Freitag steht
ein breites Angebot an schulischen und handwerklichen Modulen, sowie Laufbahnplanung
und Gruppenaktivitäten bereit. Für Jugendliche, die noch in der Schule sind, besteht in
Randstunden oder an einzelnen Nachmittagen ein Angebot zur Hilfe bei der Lehrstellensuche und in schulischer Förderung. – Wenn du glaubst, dass Take off etwas für dich wäre, dann melde dich und hole dir nähere Informationen.
Takeoff, Stiftung Jugendsozialwerk, Lausenerstr. 18, 4410 Liestal, Tel. 061 922 06 52,
www.jugendsozialwerk.ch, [email protected]
BL
Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatung
Für Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65, Fax 061 486 26 70,
[email protected]
Für das untere Baselbiet: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00,
Fax 061 426 92 19
Für den Bezirk Laufen: Enge Gasse 10, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23, Fax 061 761 46 66
Für das obere Baselbiet: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20,
Fax 061 921 18 71
Für Muttenz: Hauptstr. 52, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 86 40, Fax 061 461 86 39
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
Aesch: Lukas Mühlemann, Sekundarschule, Reinacherstr. 3, 4147 Aesch,
Tel. 079 796 71 90, [email protected]
Allschwil: Bettina Kräuchi, Sekundarschule, Feldstrasse 44, 4123 Allschwil,
Tel. 076 315 96 22, [email protected]
Arlesheim: Ysabel Agurto, Sekundarschule, Mattweg 54 c,
4144 Arlesheim, Tel. 076 315 33 49, [email protected]
Binningen: Vuk Djurovic, Sekundarschule Mühlematt, Lindenstr. 19, 4102 Binningen,
Tel. 076 315 35 39, [email protected]; Seraina Overhage, Sekundarschule Spiegelfeld, Im Kugelfang 3, 4102 Binningen. Tel. 076 357 40 94, [email protected]
Birsfelden: Silvia Rohner, Sekundarschule Rheinpark, Rheinparkstr. 18, 4127 Birsfelden,
Tel. 079 366 04 51, [email protected]
Frenkendorf: Yvonne Portenier, Schulstrasse 12, Postfach 114, 4402 Frenkendorf,
Tel. 079 643 01 11, [email protected]
Gelterkinden: Martin Meier, Sekundarschule Hofmatt 1, 4460 Gelterkinden,
Tel. 076 315 96 23, [email protected]
Laufen: Sekundarschule, Brislachstr. 60, 4242 Laufen: Annemarie von Allmen,
Tel. 076 357 40 68, [email protected]; Vuk Djurovic, Tel. 076 355 02 56,
[email protected]; Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein, Steinackerweg 7,
4242 Laufen: Annemarie von Allmen, Tel. 076 357 40 68, [email protected]
Liestal: Schulhaus Frenke, Bündtenstr. 5, 4410 Liestal: Nicole Gutzwiller,
Tel. 079 796 03 62, [email protected]; Nebojsa Scekic, Tel. 076 355 59 60,
[email protected]
Muttenz: Michael Krisztmann, Sekundarschule Donnerbaum, Schanzweg 20,
4132 Muttenz, Tel. 076 313 16 62, [email protected]
Münchenstein: Simone Suter, Schulsozialdienst, Pavillon Loog, Schulackerstr. 6,
4142 Münchenstein, Tel. 079 504 75 21, [email protected]
Oberdorf/Waldenburgertal: Silvia Salathe, Schulhaus Dorfmatt, Breitenweg 5,
4436 Oberdorf, Tel. 076 315 96 21, [email protected]
Oberwil: Sekundarschule Oberwil/Biel-Benken, Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 24,
4104 Oberwil: David Stalder, 079 541 10 31, [email protected]; Véronique
Alessio, Tel. 076 384 43 02, [email protected]
Pratteln: Sekundarschule Pratteln, Jasmin Azzola, Erliweg 12, 4133 Pratteln,
Tel. 079 214 96 52, [email protected]; Sekundarschule Fröschmatt,
Stephan Ackermann, Gartenstr. 9, 4133 Pratteln, Tel. 079 796 92 04,
[email protected]
Reigoldswil: Harry Barelds, Sekundarschule, Paul Suter Weg 5, 4418 Reigoldswil,
Tel. 076 315 96 27, [email protected]
Reinach: Sekundarschule Lochacker, Martin Spitteler, Lochackerstr. 75, 4153 Reinach,
Tel. 079 390 32 86
Sissach: Sekundarschule Kreis Sissach, Bützenenschulhaus, Bischofsteinweg 13,
und Schulhaus Tannenbrunn/D, Zunzgenstr. 68, 4450 Sissach: Monique Schwob,
Tel. 079 745 42 40, [email protected]; Sekundarschule Sissach, Diegten,
Rümlingen: Julian Hoffmann, Zunzgenstr. 54, 4450 Sissach, Tel. 076 355 02 52,
[email protected]
Therwil: Sekundarschule Känelmatt II, Känelmattweg 11, 4106 Therwil: Marius Sinniger,
Tel. 076 315 96 20, [email protected]; Colette Grafe, Tel. 076 315 96 25,
[email protected]
Zwingen: Sonja Bernhard, Sekundarstufe I, Friedhofweg 7, 4222 Zwingen,
[email protected]
Werkjahr BL, Erlimatt II, Erliweg 14, 4133 Pratteln: Maria Lumsden, Tel. 079 753 23 05,
[email protected]; Jürgen Funck, Tel. 076 357 40 66; [email protected]
Weitere Angaben über die Schulsozialdienste erhältst du beim
Amt für Volksschule, Fachstelle Jugend und Gesellschaft, Munzachstrasse 25c,
4410 Liestal, Tel. 061 522 59 88, [email protected]
BS
Schulpsychologischer Dienst BS, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00,
Fax 061 267 67 55, www.spd-basel.ch
Schulsozialarbeit Basel-Stadt, c/o Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Leitung: Erwin
Götzmann
WBS Mücke: Erwin Götzmann, Schlüsselberg 14, 4051 Basel, Tel. 079 456 23 81,
[email protected]
27
WBS St. Alban/KKL: Lotti Lienhard, Engelgasse 40, 4052 Basel, Tel. 079 771 51 60,
[email protected]
WBS Holbein: Colette Herter, Kanonengasse 9, 4051 Basel, Tel. 079 771 20 51,
[email protected]
WBS De Wette: Jael Gysin, De Wette Str. 7, 4051 Basel, Tel. 079 589 14 28,
[email protected]
WBS Bäumlihof: Markus Werner, Zu den drei Linden 80, 4058 Basel, Tel. 079 544 41 29,
[email protected]
WBS Leonhard: Andreas Lang, Leonhardstr. 15, 4051 Basel, Tel. 079 434 55 85,
[email protected]
OS Vogesen: Erna Rohrer, St. Johanns-Ring 17, 4056 Basel, Tel. 079 434 55 84,
[email protected]
PS St. Johann: Erna Rohrer, Spitalstr. 50, 4056 Basel, Tel. 079 434 55 84,
[email protected]
PS Volta: David Ruesch, Wasserstr. 40, 4056 Basel, Tel. 079 434 55 86,
[email protected]
KG des St. Johann-Quartier: David Ruesch, Wasserstr. 40, 4056 Basel,
Tel. 079 434 55 86, [email protected]
BERUFSLEHRE
Wenn du eine Lehre in Angriff nehmen möchtest, ist es wichtig, dass du dich frühzeitig
(ab September des letzten Schuljahres) nach einer Lehrstelle umsiehst. Deine Eltern,
dein/e Lehrer/in oder die Berufs- und Studienberatung können dir dabei helfen.
Ausführliche Informationen zur Berufslehre findest du in der «Berufswahlagenda». Dort
werden verschiedene Berufe vorgestellt und über die wichtigsten Themen der Berufswahl
und der Lehrstellensuche, wie zum Beispiel über den zeitlichen Ablauf, den Unterschied
zwischen einer Berufsbesichtigung und einer Schnupperlehre usw., informiert.
In der Lehre. Als Lehrling hast du bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf mindestens
fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Wenn du samstags arbeiten musst, hast du Anrecht auf einen freien Halbtag pro Woche.
Bis zum 30. Altersjahr hast du ausserdem Anrecht auf den so genannten Jugendurlaub.
Während dieses unbezahlten Jugendurlaubes kannst du dich pro Jahr während fünf
Arbeitstagen ehrenamtlich in einer sozialen Institution (z.B. als Ferienlagerleiter/in) engagieren. Während dieses Urlaubs muss dir dein Betrieb keinen Lohn zahlen. Am besten
füllst du das speziell dafür vorgesehene Formular aus, das du beim entsprechenden
Jugendverband beziehen kannst.
Krach während der Lehre. Wo Menschen aufeinander treffen, kann es zu Konflikten kommen. Versuche mit deiner Lehrmeisterin oder deinem Lehrmeister im Gespräch
zu bleiben. Auch sie oder er ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Wenn das Verhältnis ansonsten ungetrübt ist, wird man sicher ein Ohr für deine Anliegen haben und
dir auch erklären können, warum diese oder jene Sache eben so sein muss. Vieles ist
28
auch hier eine Frage des Tones... Falls du selbst nicht mehr weiter kommst, ist es besser,
Hilfe zu beanspruchen, als die Lehre abzubrechen: entweder bei deinen Eltern oder im
Kanton Basel-Landschaft beim/bei der Ausbildungsberater/in des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) bzw. im Kanton Basel-Stadt bei der/beim Berufsinspektor/in. Sie kennen die Lehrfirma und wissen, dass du dort in der Lehre bist, denn
sie haben den Lehrvertrag überprüft und auch unterschrieben.
BL
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Rosenstr. 25, 4410 Liestal,
Tel. 061 927 28 28, Fax 061 927 28 30, www.afbb.bl.ch
BS
Berufsberatung, Rebgasse 14, 4058 Basel, Tel. 061 267 86 87, www.bbe-bs.ch
Lernberatung Allgemeine Gewerbeschule Basel, Vogelsangstr. 15, 4005 Basel,
Tel. 061 695 65 55, [email protected]
Lehraufsicht, Clarastr. 13, 4005 Basel, Tel. 061 267 88 29, www.afbb-bs.ch
Lernberatung Berufsfachschule Basel, Kohlenberggasse 10, 4001 Basel,
Tel. 061 267 55 56, [email protected]
WER BEZAHLT DEINE AUSBILDUNG?
Normalerweise bezahlen die Eltern deine Ausbildung und kommen für deinen Unterhalt
auf – grundsätzlich sind sie auch bis zum Erreichen deiner Mündigkeit bzw. bis zum
Abschluss deiner Erstausbildung dazu verpflichtet. Bist du in einer Lehre, so bezahlst du
oft einen angemessenen Betrag an die Haushaltskosten. Sicher finden deine Eltern und
du Lösungen. Mache deinen Eltern Vorschläge und äussere deine Wünsche. Überlege dir
aber auch, was du ihnen anbieten kannst, um ihren Wünschen entgegenzukommen.
Beispiel 1: Dein Ziel ist es, Chemiker/in zu werden. Auf normalem Ausbildungsweg
würde dies die Matur und ein anschliessendes 4- bis 5-jähriges Studium bedeuten.
Deine Eltern müssen nun, soweit ihnen dies zugemutet werden kann, deine Ausbildung
mitfinanzieren. Sie können aber verlangen, dass du im elterlichen Haushalt wohnst und
überdies einem Nebenerwerb nachgehst, um mit dem verdienten Geld deine Ausbildungskosten mitzutragen. Auch werden sie von ihrer Unterhaltspflicht befreit, wenn du
aufgrund eigener Trödelei das Studium über die Norm verlängerst.
Beispiel 2: Nachdem du die Lehre als Kauffrau/Kaufmann absolviert hast, arbeitest du
fünf Jahre in deinem Beruf. Plötzlich kommst du auf die Idee, nachträglich die Matur zu
machen und dann Biologie zu studieren. Dieser Berufswunsch zählt nicht mehr als Erstausbildung. Die Eltern haben deshalb keine Verpflichtung mehr, dir die Ausbildung zu
finanzieren.
Kein Geld für’s Büffeln? Wenn dir und deinen Eltern finanzielle Mittel für die
weitere Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit fehlen, kannst du beim Kanton
einen Ausbildungsbeitrag, ein Stipendium oder ein zinsloses Ausbildungsdarlehen beantragen. Zusätzlich solltest du dich nach Möglichkeiten für andere Stipendiengelder er29
kundigen. Es gibt einzelne Stiftungen, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben,
junge Menschen bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Dabei sind die Beiträge
einer einzelnen Stiftung oft nur für einen bestimmten Beruf vorgesehen. Ein Verzeichnis
liegt in der Berufsinformation oder dem BIZ auf. Bei Fragen und für die entsprechenden
Adressen wende dich im Kanton Basel-Landschaft an das Amt für Berufsbildung und
Berufsberatung, Abteilung Ausbildungsbeiträge bzw. im Kanton Basel-Stadt an das Amt
für Ausbildungsbeiträge. Auch die pro juventute kann dir vielleicht weiterhelfen, oder du
wirfst einen Blick in das «Stipendienhandbuch».
BL
Amt für Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden, Tel. 061 552 79 99,
www.afbb.bl.ch, [email protected]
BS
Amt für Ausbildungsbeiträge, Holbeinstr. 50, Postfach 890, 4001 Basel,
Tel. 061 201 31 81
Sozialberatung und Stipendien der Universität Basel, Postfach, Petersplatz 1,
4003 Basel, Tel. 061 267 30 20/38, Fax 061 267 12 30, [email protected]
ARBEITSLOS ODER KEINE LEHRSTELLE
GEFUNDEN?
Kündige deine Stelle nicht ohne stichhaltigen Grund, bevor du nicht eine neue Stelle,
schriftlich bestätigt und zu 100% sicher, hast! In der Schweiz ist praktisch jede/r Arbeitnehmer/in gegen Arbeitslosigkeit versichert. Von deinem Lohn entrichtest du und auch
dein/e Arbeitgeber/in einen bestimmten Prozentsatz automatisch an die Arbeitslosenkasse. Wenn dir gekündigt worden ist, dann melde dich spätestens am ersten Tag
deiner Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Landschaft beim (Gemeinde-)Arbeitsamt bzw. im
Kanton Basel-Stadt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) als arbeitslos an.
Nimm dazu folgende Unterlagen mit:
• AHV-Ausweis
• Wohnsitzbescheinigung
• Ausländer/innen: Ausländerausweis, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung
• Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
Als Arbeitslose/r hast du sowohl Rechte als auch Pflichten. Informiere dich beim
Gemeindearbeitsamt oder beim KIGA (BL) bzw. beim RAV (BS). Man wird dir gerne
weiterhelfen und dich informieren über offen gemeldete Arbeitsstellen, Beschäftigungsprogramme und Angebote für Weiterbildungskurse. Tageszeitungen, Computer und
vieles mehr stehen dir dort zur Verfügung. Für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, gibt es sowohl in Baselland als auch in Basel-Stadt spezielle Angebote:
BL
30
Jugendberatungsstelle ‘wie weiter?’. ‘wie weiter?’ steht Jugendlichen im
Alter von 16 bis 22 Jahren zur Verfügung. Die Beratungsstelle unterstützt Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die keine Anlehrstelle oder Lehrstelle finden, und Jugendliche,
die ihre Lehre abgebrochen haben, damit sie den Weg in die Berufs- und Arbeitswelt
finden. Folgende Angebote stehen dir zur Verfügung: Beratung und Begleitung, Hilfe bei
der Lehrstellensuche, Bewerbungstraining, Schulung in Deutsch und Rechnen, Werkstattarbeit und PC-Training.
check-in aprentas ist ein Trainingsprogramm für Jugendliche, für die die Angebote der Jugendberatungsstelle «wie weiter?» zu kurz sind. In erster Linie wird praktisch
gearbeitet, daneben wird das Schulwissen verbessert. Die Anmeldung erfolgt über
‘wie weiter?’.
BS
PROJEKT «last minute». Kurz vor den Sommerferien startet «last minute» für
motivierte Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt, die in letzter Minute eine
Lehrstelle oder eine Anschlusslösung als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung
suchen. Berufsberater/innen unterstützen und beraten dich und erarbeiten mit dir realistische Berufsziele und die Wege, diese zu erreichen. Auskunft gibt die Berufsberatung Basel-Stadt.
BL/BS
LINK zum Beruf gibt Frauen und Männern ab 18 Jahren die Möglichkeit, einen fehlenden Schulabschluss nachzuholen. Je nach Vorbildung tritt man ins Niveau A oder E ein.
Nach einem Jahr und bestandener Prüfung erhält man das entsprechende Abschlusszertifikat. Der Lehrgang ist berufsbegleitend.
BL
check-in aprentas, Walzwerk, Tramstrasse 66, 4142 Münchenstein, Tel. 061 415 30 90,
[email protected]
e Lehr mit Kick, Stützangebot für Lernende mit Lücken im Schulbereich, gewerblichindustrielle Berufsfachschule Liestal, Mühlemattstr. 34, 410 Liestal, Matthias Schürch,
Tel. 061 906 88 40, Kick-Natel: 078 808 89 49, [email protected],
www.afbb.bl. > Für Jugendliche und Eltern > Infos zur Lehre
Jugendberatungsstelle ‘wie weiter?’, Haupstrasse 28, 4127 Birsfelden,
Tel. 061 552 79 79, Fax 061 552 79 80, www.afbb.bl.ch, [email protected]
KIGA Baselland, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstr. 32, 4133 Pratteln 1,
Tel. 061 826 77 77, Fax 061 826 77 88, www.kiga.bl.ch
RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren), www.kiga.bl.ch
Standorte der RAV BL: Gelterkinden, Laufen, Liestal, Münchenstein, Oberwil,
Pratteln – Adresse siehe Telefonbuch oder unter www.kiga.bl.ch
Sprungbrätt Muttenz, Informations- und Kurszentrum für Stellensuchende,
Eptingerstr. 41, 4132 Muttenz, Tel. 061 465 10 40
BS
Interkulturelles Foyer, Bildung und Beruf – Unterstützung bei der Berufsfindung für
junge arbeitslose Frauen (Migrantinnen und Einheimische), Birmannsgasse 8, 4055 Basel,
Tel. 061 261 42 79, Fax 061 261 42 76, [email protected], www. foyerbasel.ch
RAV, Regionale Arbeitsvermittlung,
Utengasse 36, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 267 87 87, Fax 061 267 99 39
Hochstrasse 37, Postfach, 4002 Basel, Tel. 061 267 50 09, Fax 061 267 50 80
lotse, bildung + arbeit/coaching, Bildungs- und Arbeitsprogramm für fremdsprachige
arbeitslose Jugendliche, Elsässerstr. 7, 4056 Basel, Tel. 061 271 04 56, Fax 061 271 04 59,
www.lotse.ch, [email protected]
31
Schule für Brückenangebote, Clarastr. 56, 4005 Basel, Tel. 061 691 55 00,
www.sba-basel.ch
Studentische Arbeitsvermittlung, Dings – Stiftung für studentische Dienstleistungen,
Kornhausgasse 2, 4051 Basel, Tel. 061 260 12 92, Fax 061 261 01 68,
[email protected], www.dings-shop.ch
BL/BS
LINK zum Beruf, Allgemeine Gewerbeschule Basel, Vogelsangstr. 15, 4005 Basel,
Tel. 061 695 62 23, [email protected], www.agsbs.ch
Mentoring für Jugendliche beider Basel, Hauptstr. 28, 4127 Birsfelden,
Tel. 061 552 79 88, [email protected], www.afbb.bl. > Für Jugendliche und Eltern > Keine Lehrstelle gefunden
www
www.treffpunkt-arbeit.ch
DAS ZWISCHENJAHR
Geschafft! Der lang ersehnte Moment ist da, die Schulzeit, vielleicht die Matur, das
Diplom mit Erfolg erreicht… Und jetzt? Vielleicht hast du es verpasst, rechtzeitig eine Lehrstelle zu suchen? Geradewegs in die nächste Ausbildung stürzen? Alles so schnell wie
möglich hinter sich bringen? Oder etwa eine Verschnaufpause ohne Prüfungsstress
einlegen? Es gibt verschiedene Formen eines Zwischenjahres und jede hat ihre eigenen,
spezifischen Vorteile. Also, die Sache will gut überlegt und geplant sein.
Jobben. Es gab Zeiten, in denen es relativ einfach war, einen Job zu finden. Zurzeit ist
es schwieriger geworden. Es gibt aber immer noch verschiedene Betriebe, welche befristete Jobs anbieten. Gelegenheiten bieten vor allem das Baugewerbe, der kaufmännische
Bereich, Warenhäuser sowie das Gesundheits- und Spitalwesen (v.a. Altersheime). Am
besten fragst du bei Verwandten und Bekannten, Kollegen/innen, schaust im Stellenanzeiger
nach. Oder melde dich direkt bei einem Betrieb, der dich interessiert, und frage, ob sie nicht
eine Arbeit für jemanden wie dich zu vergeben hätten. Vielleicht findest du einzelne
Angebote am Anschlagbrett (Stellenbörse) der Universität (www.unibas.ch/markt). Du
kannst dich aber auch bei den verschiedenen Stellenvermittlungsbüros als potentielle
Arbeitskraft melden. Hierbei gilt natürlich der Grundsatz: Je weniger wählerisch du bist,
desto grösser sind deine Chancen, fündig zu werden. Der grösste Vorteil des Jobbens liegt
in der Berufserfahrung, die du dabei gewinnst. Und ganz nebenbei erhältst du ja auch
einen Lohn, welcher es dir erlaubt, deine Ausbildung mitzufinanzieren.
Praktikum. Wenn du dich bereits für einen Ausbildungsgang entschieden hast oder
diesbezüglich noch etwas unsicher bist, kann dir das Praktikum helfen, dein zukünftiges
Arbeitsumfeld in der Praxis etwas näher kennen zu lernen. Für verschiedene Ausbildungen ist ein entsprechendes Praktikum sogar Vorbedingung, um überhaupt eine Chance
auf einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Also: Informiere dich rechtzeitig, was, wo und wie
erwartet wird.
32
Sprachkurs oder Auslandaufenthalt. Würdest du lieber andere Menschen
kennen lernen, vielleicht für eine bestimmte Zeit in einem anderen Land oder einer
anderen Sprachregion der Schweiz leben? Kultur und Menschen erleben und erfahren?
Möchtest du vielleicht einfach einmal weg von zu Hause? Jugendaustauschprogramme
sind möglich in der Form von Ausland-Schuljahr, Lager, Praktikum oder Au-pair-Aufenthalt.
Ein Zwischenjahr muss auch von der finanziellen Seite her gut geplant werden, denn
manche Möglichkeiten können sehr bald auf das Portemonnaie drücken. Beschäftige dich
früh genug mit deinen Plänen und Ideen, damit du nicht plötzlich mit leeren Händen
dastehst. Für weitere Informationen, Hilfe und Tipps wende dich entweder an deine
Schule oder an die nächstgelegene Berufs- und Studienberatungsstelle. Sie kennen die
Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen.
BL/BS
ch Jugendaustausch, Poststr. 10, Postfach 358, 4502 Solothurn,
Tel. 032 625 26 80, Fax 032 625 26 88, www.echanges.ch, [email protected]
Compagna + LK, Stellenvermittlung, vemittelt Au-pair-Stellen in der Westschweiz,
Rosengasse 1, 4410 Liestal, Tel. 061 921 57 32, Fax 061 921 48 33, www.compagna.ch,
[email protected]
Intermundo/Jugendaustausch Organisationen, Gerechtigkeitsgasse 12, Postfach 613,
3000 Bern 8, Tel. 031 326 29 20, Fax 031 326 29 23, www.intermundo.ch,
[email protected]
ICYE, Belpstr. 69, Postfach 473, 3000 Bern 14, Tel. 031 371 77 80, www.icye.ch, [email protected]
WWW
www.berufsberatung.ch
www.berufsberatung.ch/dyn/8188.asp (Info für Fremdsprachige)
www.ggg-basel.ch
www.inteam-basel.ch
www.jobfactory.ch
www.lenabb.ch
www.svb-asosp.ch
Weiterführende Literatur
• Was nach der Schule? Was junge Ausländer und Ausländerinnen und ihre Eltern
•
•
•
•
•
wissen sollten. Hrg. Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB.
[email protected]. (Broschüre erhältlich in 15 Sprachen)
Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft.
Wird jedes Jahr an den Schulen verteilt.
Nach der Orientierungsschule: Die Bildungswege. Erhältlich im Sekretariat jeder WBS
und beim Ressort Schule BS.
Berufswahlagenda. Diese erhältst du im 8. Schuljahr oder auf Anfrage beim Amt für
Berufsbildung und Berufsberatung.
Basler Studienführer. Erhältlich im Buchhandel oder bei der
Studienberatung BS.
Stipendienhandbuch, Ausbildung – wer hilft bei der Finanzierung? Im Buchhandel erhältlich.
33
Rechte
Pflichten
Sicher hast du Diskussionen
über Ausgang, Geld und Ausbildung
mit deinen Eltern. Was dürfen sie
entscheiden? Was darfst du alleine
entscheiden? Im Prinzip haben deine
Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr
ein sehr grosses Entscheidungsrecht. Und doch: So ganz ohne Rechte
bist auch du nicht!
DEINE RECHTE ALS TOCHTER, ALS SOHN
Die Eltern haben Erziehungsrechte gegenüber ihren Kindern. Der Staat muss dieses
Recht auf Erziehung und Familienleben achten. Die Eltern haben aber auch Pflichten: Sie
müssen für das Wohl ihrer Kinder sorgen, sie schützen und fördern. Im Interesse der Kinder sollen sie mit den Schulen und Behörden zusammenarbeiten.
Du musst den Eltern gehorchen, hast aber auch das Recht auf gewisse Freiheiten, die
deinem Alter entsprechen, zum Beispiel bei der Kleidung und den Freizeitaktivitäten. So
weit es möglich und sinnvoll ist, darfst du als junger Mensch selbst über dein Taschengeld und deinen Lohn verfügen, du kannst und sollst aber auch in zumutbarem Rahmen
zu deinem Lebensunterhalt beitragen. Gibt es Probleme mit der Unterhaltspflicht der Eltern, so kannst du das vor Gericht einklagen. Dabei unterstützt dich die Vormundschaftsbehörde deiner Gemeinde bzw. des Kantons.
Wenn sich die Eltern scheiden, hast du das Recht, vor Gericht angehört zu werden, und
du darfst mit beiden Elternteilen Kontakt haben, sofern es dir nicht schadet.
Bis zum Alter von 16 Jahren entscheiden die Eltern über die religiöse Erziehung ihrer Kinder, später kannst du selbst über deine Glaubenszugehörigkeit entscheiden. Die Religionsfreiheit gilt für alle, sie kann nur eingeschränkt werden, wenn die Grundrechte von
Drittpersonen verletzt werden. Zum Beispiel wenn Eltern aus religiösen Überlegungen die
Bildung und schulische Gleichbehandlung ihrer Kinder gefährden. Oder wenn ein Mädchen aus kulturellen Gründen beschnitten werden soll. Eine Genitalbeschneidung, auch
wenn sie mit der Zustimmung des Mädchens oder der Frau geschieht, zählt in der
Schweiz als eine schwere Körperverletzung bzw. Kindsmisshandlung und ist strafbar. Sollte dir eine Beschneidung bevorstehen, dann wende dich sofort an eine der unten stehenden Beratungsstellen oder an deine Ärztin, deinen Arzt.
Du kannst dich frühestens im Alter von 18 Jahren verheiraten. Ehen, die minderjährig im
Ausland geschlossen wurden, sind in der Schweiz ungültig. Die Eltern dürfen dich nicht
zu einer Ehe zwingen, auch wenn sie nur das Beste für dich wollen.
Niemand darf dich auf Grund deines Geschlechts, deiner Hautfarbe, der Religionszugehörigkeit oder der Herkunft benachteiligen. Manchmal tut es gut, unter sich zu sein, nur
unter gleichaltrigen Buben oder Mädchen mit der gleichen Muttersprache, manchmal
wagt man den Schritt in «fremde Gruppen» hinein. Beides ist wichtig und beides hat Platz.
Du darfst gleich sein wie die Mehrheit, und du darfst auch anders sein, mit all deinen Eigenheiten. Du hast das Recht darauf, deine eigene Identität zu finden, die aus verschiedenen Teilen besteht: Aus deiner Heimat in der Region Basel oder aus den Wurzeln deiner Eltern, falls sie an anderen Orten aufgewachsen sind. Du musst dich nicht
entscheiden zwischen der Herkunft deiner Eltern oder deiner Umgebung.
36
Wenn du mit diesen oben genannten Themen Probleme hast, dann suche Rat bei
Personen deines Vertrauens (zum Beispiel eine Lehrperson, eine Schulsozialarbeiterin,
ein Schulsozialarbeiter, eine Bezugsperson aus deinem Jugendtreff) oder gehe auf eine
Beratungsstelle (vgl. die Adressen im nächsten Kapitel «Jugendberatungen»).
Auch den Eltern kann es helfen, wenn sie eine Beratungsstelle aufsuchen oder sich Rat
bei Fachpersonen holen. Vielleicht kennt ihr auch Personen, denen beide Seiten vertrauen und die vermitteln können.
Für grobe Verletzungen deines Wohlbefindens und deiner Rechte sind die Vormundschaftsbehörden zuständig. Wichtig ist, dass dir Personen helfen können, die sich hier
mit den Ämtern auskennen.
JUGENDBERATUNGEN
Wenn gemeinsame Gespräche mit den Eltern nicht mehr möglich sind, können
Verwandte, Lehrpersonen oder die Jugendberatung oft weiterhelfen. Meistens sind auch
die Eltern froh, wenn Drittpersonen im Konfliktfall vermitteln. Es gibt diverse Jugendberatungsstellen, die du auch bei anderen Problemen und Schwierigkeiten anrufen kannst.
Das Telefon 147 kannst du sogar rund um die Uhr erreichen. Im Internet findest du ein
vielfältiges Informationsangebot und E-Mail-Beratungen. Zögere nicht, Hilfe anzunehmen.
Die Fachleute der Jugendberatungsstellen sind für dich da.
BL
Beratungsstelle für Schulkinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen in: Aesch,
Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Duggingen, Ettingen,
Laufental, Münchenstein, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Therwil, Adressen: www.fejb.ch
Jugendberatung helpnet, Postfach 230, 4410 Liestal, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p.
Min.), [email protected], www.helpnet-online.ch
Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen (Beratung und
Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Bezugspersonen in Fragen zu Sexualität, Schwangerschaft und Geburt sowie Partnerschaft, Ehe und Familie), www.bsb-bl.ch
Liestal: Rathausstr. 6, 4410 Liestal, Tel. 061 921 60 13
Binningen: Hauptstr. 85a, 4102 Binningen, Tel. 061 413 24 00
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter deines Schulhauses (vgl. s 26)
Hotline, Amt für Volksschule, Munzachstr. 25c, 4410 Liestal, Tel. 079 700 00 16
(Information und Beratung für Schüler/-innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte)
Vormundschaftsbehörde in deiner Wohngemeinde
Vormundschaftsamt des Kantons Basel-Landschaft, Schossstr. 3, 4133 Pratteln,
Tel. 061 826 91 60, www.bl.ch (Direktionen – Sicherheit – Zivilstandswesen),
[email protected]
BS
Beratungsstelle für Schulkinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen in Basel
und Riehen: Adressen: www.fejb.ch
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
Fax 061 683 08 81, [email protected]
Connect Café, Gerbergasse 30, 4001 Basel, Tel. 061 261 44 43, [email protected],
www.connectcafe.ch
Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4001 Basel,
Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, www.kindesschutz.bs.ch, [email protected]
Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt, Rheinsprung 16/18, 4001 Basel,
Tel. 061 267 81 03, www.vormundschaftsbehoerde.bs.ch, [email protected]
BL/BS
147 Nottelefon für Kinder und Jugendliche, 24h betreutes Telefon, erste Beratung
und Vermittlung geeigneter Stellen.
37
Alles was Recht ist, Kostenlose Rechtsberatung für Junge Leute bis 18 Jahre, Kinderlobby Schweiz, Tel. 062 888 01 88, www.kinderlobby.ch, [email protected]
Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, Steinenring 53, 4051 Basel,
Tel. 061 693 44 40, Fax 061 693 44 34, www.opferhilfe-bb.ch, [email protected]
Frauenhaus-Beratungsstelle, Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 693 05 55,
Fax 061 691 62 69
HDL, Beratung und Coaching für Jungen und Männer, Peter Merian-Strasse 49,
4002 Basel, Tel. 061 273 23 13, Fax 061 273 23 12, www.hdl.ch, [email protected]
Männerbüro Region Basel, Beratungsstelle für gewalttätige und gewaltbetroffene
Männer und Jugendliche, Feldbergstr. 55, 4057 Basel, Tel. 061 691 02 02
Beratungsstelle und Opferhilfe für gewaltbetroffene Frauen BS und BL
(ab 18 Jahren), Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 692 91 11, Fax 061 692 91 15,
www.opferhilfe-bb.ch
Triangel, Opferhilfe-Beratungsstelle beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und
Jugendliche, Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 683 31 45, Fax 061 683 31 47,
www.opferhilfe-bb.ch, [email protected]
www
www.147.ch, Information und E-Mail-Beratung
www.tschau.ch, Informationen und E-Mail-Beratung
www.fejb.ch, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen beider Basel
WAS IST AB WELCHEM ALTER ERLAUBT?
Schule, Job, Lehre.
Ab 13 Jahren: • Während der Schulzeit darfst du an schulfreien Halbtagen, während höchstens 3 Stunden und während höchstens 2 Stunden an ganzen Schultagen Botengänge,
leichte Arbeiten im Detailhandel und in Forstbetrieben übernehmen und für Handreichungen beim Sport herangezogen werden. • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf während
der Schulzeit 9 Stunden und während den Schulferien 15 Stunden nicht überschreiten.
Ab 14 Jahren: • In den Schulferien darfst du an Werktagen während höchstens 8 Stunden pro Tag 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber höchstens während der Hälfte der Ferien,
maximal also drei Wochen lang. Generell nicht erlaubt sind der Service in Bars/Restaurants und Arbeit während der Nacht und an Sonntagen sowie gefährliche Arbeiten.
Ab 16 Jahren: • Ferien- und Nebenjobs: Alle Arbeiten in einem Restaurant können
übernommen werden. Verträge, die vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen werden, sind
nur mit der Unterschrift der Eltern gültig. • Du hast bis zu deinem 20. Lebensjahr einen
Ferienanspruch von mind. 5 Wochen (anschliessend 4 Wochen).
Geld. Selbst verdientes Geld gehört den Jugendlichen. Wenn jemand bei den Eltern
lebt, haben die Eltern das Recht, einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten
zu verlangen.
Deine Eltern bestimmen, ob und wie viel Taschengeld du bekommst.
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Taschengeldempfehlungen:
5./6. Schuljahr:
25.– bis 30.– Fr. monatlich
7./8. Schuljahr:
30.– bis 40.– Fr. monatlich
9./10. Schuljahr:
40.– bis 50.– Fr. monatlich
Ab 11. Schuljahr:
50.– bis 80.– Fr. monatlich
evtl. Kleider, Wäsche, Schuhe 70.– bis 80.– Fr. monatlich
evtl. auswärtige Verpflegung
8.– bis 10.– Fr. täglich
• Bei regelmässiger Erwerbstätigkeit kann ab 16 Jahren ein Post- oder Bankkonto eröffnet werden. • Bei einer Erwerbstätigkeit musst du ab 18 Jahren Steuern bezahlen.
Alkohol/Drogen. • Der Verkauf von alkoholischen Getränken wie Wein und Bier an
Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Stärkere alkoholische Getränke wie gebrannte
Wasser oder Alkopops dürfen dir erst verkauft werden, wenn du 18 Jahre alt bist. • Der
Verkauf von Tabakwaren an unter 18-jährige ist in BS und BL gesetzlich verboten. • Sämtliche illegalen Drogen sind unabhängig von deinem Alter verboten, sowohl der Besitz
als auch der Konsum sind strafbar. Folgende Substanzen gelten u.a. als illegale Drogen:
Cannabis, Marihuana, Haschisch, Ecstasy, LSD, Kokain, Heroin, Crack.
Verkehrsmittel. Bis 14 Jahre darfst du alle Fahrzeuge ohne Motor selber fahren;
danach ist die Führerprüfung für Mofa und Traktor möglich. Ab 16 Jahren dürfen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden (Voraussetzung: bestandene theoretische und praktische Prüfung). Die Auto- und Motorrad-Führerprüfung
ist erst mit 18 Jahren erlaubt.
Sexualität. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Sexuelle Handlungen mit oder
zwischen jüngeren Menschen sind nur erlaubt, wenn der Altersunterschied nicht grösser
als 3 Jahre ist.
Wohnen. Alleine Wohnen darfst du ab 18 Jahren (mit Erlaubnis deiner Eltern darfst du
allerdings schon mit 16 Jahren ausziehen).
Religion. Ab dem 16. Lebensjahr kannst du deine Religion selber bestimmen.
Mit 18 Jahren bist du volljährig und kannst zudem:
• heiraten ohne Einwilligung der Eltern • abstimmen und wählen (als Schweizer/in)
• rechtsgültig unterschreiben (z.B. Verträge).
DAS JUGENDSTRAFRECHT
Jugendliche können als Täter, Opfer, Zeuge oder Mitwissende mit strafbaren Handlungen in Kontakt kommen. In vielen Fällen sind Minderjährige Opfer von strafbaren
Handlungen Erwachsener, sei es im Strassenverkehr oder in anderen Fällen.
Immer wieder begehen aber auch Jugendliche Straftaten, vielfach gegenüber anderen
Minderjährigen. Die häufigsten Delikte, die durch junge Menschen begangen werden,
sind Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Aber beispiels39
weise auch der Konsum von Cannabis oder das «Frisieren» eines Töffs stellen strafbare
Handlungen dar. Strafbar kann sich nicht nur machen, wer selber als Täter/in aktiv eine
Straftat begeht, sondern auch wer jemand anderen zu einer Straftat anstiftet oder ihm
dabei hilft (z.B. durch Ablenken der Kassiererin, «Schmiere Stehen»). Beispielsweise
kannst du dich schon strafbar machen, wenn du passiv daneben stehst, während deine
Kollegen einen Raub begehen. Getreu dem Motto: «mitgegangen, mitgehangen»!
Von besonderer Bedeutung sind Gewaltdelikte. Es darf nicht sein, dass es Jugendliche
nicht mehr wagen, «in den Ausgang» zu gehen, da sie vor der Gewalt anderer Jugendlicher Angst haben. Wenn doch etwas passiert, müssen wir gemeinsam dafür sorgen,
dass dies aufhört und Jugendliche (oder Erwachsene), die Unrecht begangen haben,
gestoppt werden und ihr Verhalten ändern. Dafür braucht es aber das Vertrauen und die
Mithilfe der Jugendlichen und ihrer Eltern. Wenn Polizei und Justiz von Straftaten (zum
Beispiel Raubdelikten und Erpressungen) nichts erfahren, können sie auch nichts dagegen unternehmen. Sie sind also sehr darauf angewiesen, dass sich Opfer von Straftaten
an sie wenden. Ein grosser Teil solcher Delikte – sofern eine Anzeige erstattet wird – kann
nämlich aufgeklärt und Deliktserien von Gruppen dadurch gestoppt werden.
Die Täter/innen, auch Minderjährige, von massiven Straftaten wie Raub können in Untersuchungshaft genommen werden, wenn Haftgründe vorliegen. Falls erforderlich, werden
sie für kürzere oder längere Zeit in spezialisierten Jugendheimen platziert. Ist dies nicht
nötig, erfolgt, verbunden mit klaren Weisungen, eine Entlassung nach Hause. Der grösste
Teil dieser Jugendlichen verändert in der Folge das Verhalten und lässt sich kaum mehr
schwere Delikte zuschulden kommen. Bei den meisten weniger schweren strafbaren
Handlungen von Jugendlichen bleibt es in der Regel bei einem einzigen Kontakt mit
Polizei und Justiz, denn wir alle machen manchmal Fehler.
Versuche deswegen, falls du Opfer einer Straftat geworden bist, mit einer Vertrauensperson
(z.B. Eltern, Schulsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiterin oder im Jugendhaus), mit Opferhilfestellen, der Fachstelle Kindesschutz oder auch mit der Polizei oder der Jugendanwaltschaft darüber zu sprechen (Adressen siehe auch unter «Gewalt»).
Was versteht man unter dem Jugendstrafrecht? Das Jugendstrafrecht
ist neu im Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz JStG) separat
zum Erwachsenenstrafrecht geregelt. Das JStG bestimmt die rechtlichen Folgen, wenn
Minderjährige strafbare Handlungen begehen. Ziel des Jugendstrafrechts ist die Rückfallprävention, die Förderung sowie die soziale Eingliederung des Täters. Das Jugendstrafrecht geniesst eine Sonderstellung, da es viel mehr über die Erziehung und Betreuung
der Minderjährigen enthält und es nicht bloss um die Bestrafung oder Vergeltung geht.
Wichtig ist, dass der/die Täter/in begreift, was schlecht gelaufen ist, dass man für sein
Handeln geradestehen muss, nach Möglichkeit den Schaden wieder gutmacht und sein
Verhalten ändert. Zunächst wird geprüft, ob der/die Jugendliche irgendwelche Erziehungs-, Betreuungs- oder Therapiemassnahmen benötigt. Ist dies der Fall, können
Schutzmassnahmen wie z.B. eine Aufsicht oder Betreuung, ein Heimaufenthalt, eine Therapie oder psychologische Unterstützung angeordnet werden. Sind solche Schutzmassnahmen nicht erforderlich, werden Strafen ausgesprochen (Verweis, Persönliche Leistung,
Busse, Freiheitsentzug in der Regel bis zu einem Jahr). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Strafbefreiung erfolgen. Das Recht ist nicht dazu da, einzelne Personengruppen zu schikanieren, sondern um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen, Schwächere zu schützen und nicht einfach das Recht des Stärkeren walten zu
lassen. Für detaillierte Informationen über das Strafverfahren oder allgemeine Infos zum
Jugendstrafrecht: www.jugendanwaltschaft.bl.ch (BL) und www.stawa.bs.ch (BS).
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Für wen gilt das Jugendstrafrecht? Das JStG gilt für Personen, die zwischen
dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine Straftat begangen haben.
Kinder unter 10 Jahren fallen nicht unter das JStG. Wenn unter 18-jährige strafbare Handlungen begehen, werden die Eltern und unter Umständen auch die Vormundschaftsbehörde informiert.
Mit Busse und Freiheitsentzug können nur Jugendliche ab 15 Jahren bestraft werden. Diese Strafen können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Erstmalige) auch bedingt ausgesprochen werden; d.h. dem/der Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, sich während einer festgelegten Probezeit zu bewähren. Bei sehr schweren Taten können
Jugendliche ab 16 Jahren auch mit Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren bestraft werden.
Für junge Erwachsene (18–25 Jahre) gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht. Sie
werden also nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt.
BL
Jugendanwaltschaft Baselland, Rheinstrasse 55, 4410 Liestal, Tel. 061 552 64 00,
www.jugendanwaltschaft.bl.ch
Jugenddienst der Polizei Baselland:
Leiter Jugenddienst: Kurt Frei, Tel. 061 926 31 50
Polizeistützpunkt Liestal: Daniel Wenger, Tel. 061 926 31 43
Polizeistützpunkt Muttenz: René Schaub, Tel. 061 467 17 39
Polizeistützpunkt Reinach: Sandra Kräuchi, Tel. 061 717 19 41
Polizeistützpunkt Binningen: Peter Schelker, Tel. 061 425 65 23
Polizeistützpunkt Sissach: Mathias Käser, Tel. 061 976 88 47
Polizeistützpunkt Laufen: Marcel Tresch, Tel. 061 766 17 18
BS
Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, Innere Margarethenstr. 14, 4051 Basel,
Tel. 061 267 71 71, www.stawa.bs.ch
Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt, Postfach 455, 4001 Basel,
Beatrice Inglin–Buomberger und Dieter von Blarer, Tel. 061 261 60 50, Fax 061 261 66 58,
www.ombudsstelle.bs.ch, [email protected]
AUSLÄNDISCHE JUGENDLICHE
Vielleicht gehörst du zu denjenigen Jugendlichen, die statt einem Schweizer Pass einen
ausländischen Pass besitzen. Auch wenn du in der Schweiz geboren bist und Dialekt
sprichst, sind für dich einige spezielle Informationen wichtig.
Beratungsdienste. Im Kanton Basel-Landschaft hilft dir der kostenlose Beratungsdienst des Ausländerdienstes BL (ald) weiter. Das Beratungsteam vom ald befasst sich
im Rahmen der Sprechstunde (10-sprachig) mit allen Belangen, die der Alltag mit sich
bringt. Der Ausländerdienst BL bietet auch verschiedene Kurse an, insbesondere
Deutschkurse, Staatskundekurse und Beschäftigungsprogramme.
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Im Kanton Basel-Stadt kannst du dich an die Ausländerberatung der GGG wenden. Sie
kann dir nützliche Adressen und vieles mehr vermitteln. Eine Liste mit Deutsch- und
Integrationskursen findest du ausserdem unter www.welcome-to-basel.bs.ch.
BL
Ausländerdienst BL (ald), Bahnhofstr. 16, 4133 Pratteln, Tel. 061 827 99 00,
Fax 061 827 99 09, [email protected], www.auslaenderdienstbl.ch
BS
Ausländerberatung der GGG, Eulerstr. 26, 4051 Basel, Tel. 061 206 92 22,
Fax 061 272 64 57, www.auslaenderberatung-basel.ch
Aufenthaltsbewilligungen. Als ausländische/r Jugendliche/r bist du normalerweise im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung. Wenn du in einem anderen Kanton
arbeiten oder wohnen möchtest, erkundige dich bei der Ausländerbehörde, ob du dazu
eine Bewilligung benötigst.
Bitte denke auch daran, wenn du dich mindestens sechs Monate im Ausland – z.B.
in deinem Heimatland – aufhältst, dass du dann deine Aufenthaltsbewilligung verlierst.
Damit dies nicht geschieht, musst du rechtzeitig (vor dem Aufenthalt oder während der
ersten sechs Monate) bei der Ausländerbehörde ein Gesuch stellen.
Ausweis B, Aufenthalter/innen. Dies sind Ausländer/innen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Die Bewilligung wird in der Regel jährlich oder alle fünf Jahre (für Angehörige aus den
EU/EFTA-Staaten) verlängert.
Ausweis C, Niedergelassene. Nach einem Aufenthalt in der Schweiz von fünf (EU/EFTA) oder zehn Jahren kann eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht ist nun unbeschränkt. Ausländer/innen haben zwar kein Stimm- und Wahlrecht,
sind aber sonst den Schweizern/innen weitgehend gleichgestellt.
Ausweis L, Kurzaufenthalter/innen. Kurzaufenthalter/innen halten sich befristet – in der Regel für weniger als ein Jahr – in der Schweiz auf (z.B. für ein Praktikum, Au-pair-Aufenthalt).
Ausweis G, Grenzgänger/innen. Ausländer/innen, die im ausländischen Grenzgebiet
wohnen und in der Schweiz erwerbstätig sind, erhalten den Ausweis G.
Ausweis F, vorläufig Aufgenommene. Betroffen sind abgewiesene Asylbewerber und
Asylbewerberinnen, deren Rückreise ins Heimatland nicht möglich oder nicht zumutbar
ist. Die vorläufige Aufnahme gilt, solange die vorläufige Aufnahme gerechtfertigt scheint,
und wird in der Regel jeweils für ein Jahr erteilt bzw. verlängert. Die Umwandlung in einen Ausweis B ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Ausweis N, Asylsuchende. Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben
und noch im Asylverfahren sind, erhalten den Ausweis N.
Visum. Es gilt für die Dauer, für welche es ausgestellt wurde, maximal jedoch 90 Tage
innerhalb von sechs Monaten und wird für Personen benötigt, die über einen Reisepass
eines visumspflichtigen Staates verfügen. Besucher/innen bzw. Touristen/innen sind
nicht berechtigt, in der Schweiz zu arbeiten. Das Visum ist in der Regel für den ganzen
Schengen-Raum gültig. Zuständig für die Visumserteilung sind die Schweizer Auslandvertretungen.
Besucher/innen. Ohne Aufenthaltsbewilligungen dürfen Leute aus nicht visumspflichtigen Staaten bis zu drei Monaten in der Schweiz bleiben, höchstens jedoch sechs
Monate im Jahr.
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Einbürgerungen. Wenn du schon länger in der Schweiz lebst, möchtest du vielleicht Schweizer/in werden. Das Schweizer und das Gemeinde-Bürgerrecht kannst du beantragen, wenn du:
• insgesamt 12 Jahre in der Schweiz gewohnt hast (die Jahre zwischen dem 10. und
dem 20. Lebensjahr werden doppelt gerechnet);
• die letzten fünf Jahre im gleichen Kanton ununterbrochen gewohnt hast;
• in den letzten Jahren in der jeweiligen Gemeinde gewohnt hast (Gemeinden von
Baselland: in der Regel fünf Jahre; Gemeinden von Basel-Stadt: drei Jahre);
• keine laufenden Schulden oder Betreibungen hast;
• keine laufenden Strafverfahren gegen dich bestehen (offene Bussen, Haft- oder
•
•
Zuchthausstrafen) und keine Einträge im Strafregister wegen Vergehen und Verbrechen
vorliegen;
alle erforderlichen Papiere, wie z.B. Geburtsschein, Wohnsitzbescheinigung, Betreibungsregister-Auszug, Zentralstrafregister-Auszug, Steuerausweis, vorlegen kannst;
mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten (insbesondere auch mit der deutschen
Sprache) und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund
vertraut bist, die schweizerische Demokratie bejahst und die geltende Rechtsordnung
respektierst.
Wenn du diese Auflagen erfüllst und eine Bewilligung B oder C besitzt, kannst du die Einbürgerung beantragen. Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich (mind. Fr. 1000.–). Üblicherweise sind die Kosten bei
Jugendlichen etwas tiefer. In der Regel dauert ein Einbürgerungsverfahren zwei bis drei
Jahre.
Im Kanton Basel-Stadt können Jugendliche unter 23 Jahren – wenn sie während mindestens fünf Jahren in der Schweiz zur Schule gegangen sind – bereits nach drei Jahren
Wohnsitz im Kanton und einem Jahr in der Gemeinde eingebürgert werden. Zusätzlich
gibt es bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung.
Frage auf jeden Fall nach, ob bei dir dieses Verfahren angewendet werden kann. Eine
erleichterte Einbürgerung dauert in der Regel ein bis zwei Jahre.
Die Doppelbürgerschaft ist aus Schweizer Sicht grundsätzlich möglich. Du musst jedoch
auf der Botschaft deines Heimatlandes nach dessen Regelung fragen. Für türkische,
jugoslawische, französische und australische Staatsangehörige ist es z.B. möglich,
beide Pässe zu besitzen. Andere Staaten erlauben dies zum Teil nicht.
Nach der Einbürgerung gelten für alle Männer dieselben Militärpflichten. Das bedeutet,
dass du bis zu deinem 25. Geburtstag für die Aushebung (für den Militärdienst) aufgeboten werden kannst. Hast du bereits in einem anderen Land Militärdienst geleistet,
wirst du in der Regel nicht mehr zum Dienst aufgeboten.
BL
Anlaufstelle Baselland für Asylsuchende und andere AusländerInnen,
Oberfeldstrasse 11a, 4433 Pratteln, Tel. 061 821 44 77, Fax 061 821 45 83,
[email protected]
Ausländerdienst BL (ald), Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln, Tel. 061 827 99 00,
Fax 061 827 99 09, [email protected], www.auslaenderdienstbl.ch
STOPP RASSISMUS, Nordwestschweizer Beratungsstelle gegen Diskriminierung und
Rassismus, Oberfeldstrasse 11a, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 44 55, Fax 061 821 45 83,
[email protected]
Einbürgerungen, Sicherheitsdirektion, Allee 6, 4410 Liestal, Tel. 061 552 57 15
43
BS
Ausländerberatung der GGG, Eulerstr. 26, 4051 Basel, Tel. 061 206 92 22
Ressort Aufenthalt und Einbürgerung des Migrationsamtes BS, Rittergasse 11,
Postfach, 4010 Basel, Tel. 061 267 95 90, Tel. 061 267 81 81, www.bdm.bs.ch
Bürgergemeinde der Stadt Basel, Stadthausgasse 13, 4001 Basel, Tel. 061 269 96 10,
www.buergergemeindebasel.ch
Kantonale Anlaufstelle Rassistische Diskriminierung des Kanton Basel-Stadt,
Tel. 061 267 70 45, [email protected]
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Bevölkerung und Migration, Spiegelgasse 6–12, 4001 Basel, Tel. 061 267 71 71, www.bdm.bs.ch
(Auskünfte unter Aufenthaltsregelungen)
WWW
www.integration-bsbl.ch
www.welcome-to-basel.bs.ch
PROBLEME MIT DEN BEHÖRDEN?
Wenn du Probleme mit Behörden und Verwaltung von Kanton und Gemeinden hast,
kannst du dich an die Ombudsstelle wenden. Sie ist unabhängige Vermittlungsstelle zwischen Bevölkerung und den Institutionen mit öffentlichen Aufgaben und steht kostenlos
zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden der Ombudsstellen hören sich alle Hilfesuchenden persönlich an. Weil
die Anwendung von Vorschriften manchmal sehr kompliziert ist, versuchen sie, den Sachverhalt im beratenden Gespräch einfach und klar darzustellen, nehmen die Beschwerden
entgegen und untersuchen ohne Vorurteile, ob die Amts- und Dienststellen rechtmässig,
korrekt und zweckmässig gehandelt haben. Ziel ist es, durch Vermittlung eine Lösung der
Konflikte zu erreichen. Behörden und Institutionen sind der Ombudsstelle gegenüber zu
uneingeschränkter Auskunft verpflichtet. Die Mitarbeitenden der Ombudsstellen unterstehen, ähnlich wie ein Arzt oder eine Ärztin, der Schweigepflicht. Beschwerden und schriftliche Unterlagen leiten sie nur im Einverständnis mit den Hilfesuchenden weiter.
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BL
Ombudsman des Kantons Basel-Landschaft: Franz Bloch, Rheinstrasse 28,
4410 Liestal, Tel. 061 925 62 90, Fax 061 921 99 79, [email protected]
BS
Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt: Beatrice Inglin-Buomberger und Dieter
von Blarer, Freie Strasse 52, Postfach 455, 4001 Basel, Tel. 061 261 60 50,
Fax 061 261 66 58, www.ombudsstelle.bs.ch, [email protected].
Gesundheit,
Wohlfühlen +
Schönheit
In jeder Zeitung findest du Gesundheitstipps, die dir sagen, wie du
gesund, munter und fit wirst.
Was du brauchst, um dich wohl zu
fühlen, kannst aber nur du selbst
sagen und entsprechend zu dir
schauen. Damit deine Gesundheit in
der Balance bleibt, kannst du auch
andere Bedingungen verbessern.
Mit Bewegung, einer ausgewogenen
Ernährung, Entspannung und genügend
Schlaf tust du einiges für dein
persönliches Wohlbefinden und deine
Gesundheit.
GESUNDHEIT
Deine Gesundheit ist nicht einfach gut oder schlecht. Vieles hat einen Einfluss auf sie:
deine Umwelt, dein Erbgut und deine Seele. Nach der heutigen Vorstellung ist Gesundheit etwas, das sich ständig verändert. Du und auch alle anderen Menschen versuchen,
mit der Umwelt möglichst gut zurechtzukommen und zufrieden mit sich selbst zu sein.
Dein Wohlbefinden hat sicher mit deiner Gesundheit zu tun, aber nicht nur: Wenn du mit
dir selbst zufrieden bist, ist ein wenig Kopfweh eher auszuhalten als in stressigen Phasen. Wie du dich fühlst, ist also von dir selbst, aber auch vom Tag, deinen Freunden, dem
Schulstress und anderen Faktoren abhängig.
Wenn einmal nicht alles nach deinen Wünschen läuft, ist es wichtig, dass du weisst, wie
du dir selbst helfen kannst. Tu dir etwas Gutes, lass dich verwöhnen oder rede mit einer
guten Freundin oder mit deinem besten Freund darüber.
Immer auf Draht oder eher ein Couch Potato?
Bewegung, Ernährung und Entspannung hängen zusammen. Wenn du dich viel bewegst,
kannst du überschüssige Energie und Spannungen abbauen. Dadurch bist du viel ausgeglichener und weniger gestresst. Das heisst aber nicht, dass du nun jeden Tag stundenlang in der Gegend umherrennen musst. Eine halbe Stunde täglich reicht schon: Du
kannst gemütlich mit den Rollerblades durch die Gegend cruisen, mit dem Velo unterwegs sein oder eine Station früher aussteigen und die restliche Strecke zu Fuss zurücklegen. Wenn du deine Freundinnen oder Freunde motivieren kannst, dich zu begleiten,
macht die Sache sicher noch mehr Spass. Und du merkst, wie schnell diese halbe Stunde vergeht. Wenn du dich regelmässig bewegst, verbrauchst du auch zusätzliche Energie aus der Nahrung und stärkst deine Muskeln. Das wirkt sich auch positiv auf deinen
Körper aus: deine Haltung wird besser und dein Körper ist in Form und dadurch straffer.
Wenn du dich mehr bewegen möchtest, kannst du zusätzlich durch gezieltes Training
auch deine Ausdauer, deine Kraft oder deine Beweglichkeit trainieren. Beim Joggen oder
Walken geht es beispielsweise um die Ausdauer, im Krafttraining um die Kraft und im
Poweryoga werden Kraft und Beweglichkeit trainiert. Möchtest du deine Beweglichkeit
verbessern, kannst du regelmässig stretchen. Im Abschnitt «Sport» im Kapitel «Freizeit»
erhältst du dazu verschiedene Anregungen.
Was kommt auf deinen Teller?
Fit, schlank und ausgeglichen sein, das möchten die meisten. Wenn du dich ausgewogen ernährst, bekommt dein Körper alles Notwendige, um einen abwechslungsreichen,
manchmal vielleicht auch stressigen Alltag gut bewältigen zu können. So könnte dein
Speisezettel aussehen: Fang den Tag zum Beispiel mit einem feinen Müesli mit Früchten und Milch an. Nimm dir für die grosse Pause einen Apfel oder eine Birne und ein paar
Nüsse mit. Iss mittags einen Salat und ein Menü, das dir ausser Fleisch oder Fisch auch
Reis, Teigwaren oder Kartoffeln und eine Portion Gemüse bietet. Ein Riegel Schokolade
rundet das Essen für dich vielleicht gut ab. Nachmittags möchtest du mit deinen Kolle48
gen Glacee essen gehen? Dann könnte das Nachtessen für dich aus einem Glas Milch,
zwei Scheiben Brot, geschnittenen Rüebli, Gurken oder Fenchel mit einem Tomaten-Joghurt-Dip bestehen... Das Prinzip ist: Iss von allem und achte darauf, dass es auf deinem
Teller farbig und abwechslungsreich zugeht. Hamburger, Chips und Süssigkeiten liefern
vor allem Kalorien, deswegen sollten sie auf deinem Speisezettel keine Hauptrolle bekommen…
Essmaleins auf einen Blick
• Guter Start mit einem Frühstück. Flocken oder Brot zusammen mit einem Milchprodukt
und einer Frucht sorgen dafür, dass du schon morgens voll da bist.
• Regelmässig essen. Mit Frühstück, Mittagessen, Nachtessen als Hauptmahlzeiten und
dazwischen zwei kleineren Mahlzeiten (Znüni und Zvieri) bist du den ganzen Tag satt.
• Trennen von Essen und Beschäftigen. Nur wer in Ruhe isst, ohne Streit und Stress, aber
auch ohne Nebenbeschäftigung wie Fernsehschauen, Computer spielen oder telefonieren, wird mit Genuss satt und bietet dem Körper, was er braucht.
• Von allen Lebensmittelgruppen essen. Reichlich Früchte/Gemüse/Salat und Getreideprodukte/Kartoffeln/Hülsenfrüchte, ausreichend Milchprodukte und Fleisch, Fisch, Eier
und wenig Fettes, Süssigkeiten, Knabbereien: Wenn du dich daran hältst, hast du ausreichend Power und nicht zu viele Kilos.
• Reichlich trinken. Trinke viel Wasser und ungesüsste Getränke; gesüsste Getränke wie
Cola, Eistee, Citro etc. haben nicht nur unnötige Kalorien, sondern erfordern auch, das du
die Zähne putzest!
Wie viel schläfst du?
Fast einen Drittel deines Lebens verbringst du schlafend im Bett, denn der Schlaf ist unser wichtigstes Mittel zur Erholung. Du solltest wissen, wie viel Schlaf du durchschnittlich
brauchst, um am nächsten Tag wieder voll fit zu sein. Normalerweise sind das zwischen
acht und zehn Stunden. Schlafprobleme kommen oft vor bei jungen Menschen sowohl
beim Einschlafen als auch beim Durchschlafen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass
du deinen eigenen Schlafrhythmus findest und immer etwa zur gleichen Zeit ins Bett
gehst. Ebenso helfen Dir auch regelmässige Bewegung, leichte Abendessen und genügend Entspannung. Gestalte die letzte halbe Stunde vor dem Einschlafen nach deinen
Wünschen, indem du beispielsweise noch etwas leise Musik hörst, etwas liest oder einen
Tee trinkst. Laute Musik, Computerspiele, DVD oder TV – egal welches Programm – regen
wegen der Reizüberflutung zu stark an und behindern das Einschlafen. Während des Einschlafens solltest du auch nicht mehr von Handyanrufen und SMS’ gestört werden! Lassen sich deine Schlafprobleme nicht durch deine Anpassungen verändern, solltest du
dich von einer Fachperson, beispielsweise deiner Ärztin oder deinem Arzt, beraten lassen. Sie können dich sicher unterstützen, damit du wieder ausgeruht in den Tag starten
kannst.
Bist du oft gestresst?
Du bist sicher auch ab und zu gestresst: Termindruck, Ärger mit dem besten Freund,
nervende Geschwister und unzufriedene Eltern und zur Krönung noch ein spriessender
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Pickel auf dem Kinn. Am Morgen den Bus verpasst, die Schule stresst… Das gehört dazu. Das Wort Stress kommt übrigens aus dem Englischen und wurde für Materialprüfungen verwendet: Wie lange kann man ein Drahtseil spannen, bis es reisst? So ähnlich geht
es unseren Nerven manchmal auch.
Ein wenig Stress kann ganz spannend sein. In geringen Dosierungen kann Stress leistungssteigernd und anregend wirken. Vielleicht gehörst du auch zu denjenigen, die immer ein bisschen Druck brauchen, zum Beispiel um dich auf einen Vortrag vorzubereiten.
Oder du hörst Musik beim Arbeiten, weil du dich dann sogar besser konzentrieren kannst.
Ganz abschaffen sollten wir den Stress also nicht, aber wir müssen schauen, dass er nicht
zu gross wird. Denn dann wird man hektisch, planlos und macht Fehler. Wenn das häufig vorkommt, kann er sogar krank machen. Man weiss heute, dass Stress zu körperlichen
Langzeitfolgen wie Magenbeschwerden, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen und zu einer
Schwächung der Abwehrkräfte führen kann.
Wege aus dem Stress. Man kann beispielsweise ein Bad nehmen, ruhige Musik
hören, einen Spaziergang machen und so neue Energie tanken. Es gibt aber auch systematische, längerfristige und noch effektivere Vorgehensweisen. Wenn verschiedene Menschen den gleichen Stressauslösern (z. B. Termindruck) ausgesetzt sind, bewerten sie
diese oft unterschiedlich. Rede darüber mal mit deinen Kolleginnen und Kollegen. Ein
Teil des Stresses ist also durch die Intensität und Dauer objektiver Auslöser bedingt, ein
weiterer Teil durch unsere eigene Bewertung. Es lohnt sich, die Stressauslöser und den
eigenen Umgang mit Problemen genauer unter die Lupe zu nehmen:
• Welche Stressauslöser sind vermeidbar, welche nicht?
• Was ist mir wichtig? Was kann ich streichen, worauf möchte ich nicht verzichten?
•
•
•
•
Bin ich zu perfektionistisch oder stelle ich (oder stellt meine Umwelt) unrealistische
Erwartungen an mich?
Was sind meine Ziele und wie kann ich sie erreichen? Wo bekomme ich Unterstützung?
Wie steht es mit meiner Zeitplanung?
Nehme ich mir genug Zeit für Freunde, Hobbys und Sachen, die mir Spass machen?
Kann ich auch mal «nein» sagen?
Wie wär’s mit dem Lernen einer Entspannungstechnik wie Muskelrelaxation oder Yoga?
Angst
Angst ist lebenswichtig: Stellt euch vor, ihr hättet keine Angst, ohne zu schauen über eine befahrene Strasse zu laufen! Angst warnt uns vor Gefahren. Wir wären längst ausgestorben, wenn wir nicht in lebensbedrohlichen Situationen Angst hätten. Angst kann aber
unrealistisch und zu viel sein: Wenn man jeden Raum nach Spinnen absuchen muss,
bevor man sich darin aufhalten kann; oder wenn man sich nicht traut, mit einem Lift
zu fahren.
Angst wie in Urzeiten. Wir sind immer noch an eine Umwelt angepasst, wie sie
unsere Höhlen bewohnenden Vorfahren vorgefunden haben. Tauchte dort ein Säbelzahntiger oder ein Höhlenbär auf, war es sinnvoll, dass sich der Körper blitzschnell auf einen
Kampf oder – wenn aussichtslos – auf die Flucht vorbereitete. Bei Bedrohung schlägt daher das Herz schneller, das Blut wird in die Muskeln gepumpt, die Atmung beschleunigt
50
sich, damit mehr Sauerstoff aufgenommen werden kann. Die Aufmerksamkeit wird allein
auf die Gefahr beschränkt. Stellt euch nun vor, ihr schreibt eine Mathearbeit. Euch
schiesst durch den Kopf: «Wenn ich das nicht kann. Das gibt sicher eine ungenügende
Note». Das Herz beginnt zu rasen, ihr fühlt euch gefährdet und nun läuft das Steinzeitprogramm hier und heute ab. Euer Körper wird auf Flucht oder Kampf eingestellt, ihr könnt nur
noch an die drohende schlechte Note denken... keine gute Voraussetzung für einen klaren
Kopf. Trotzdem ist diese Körperreaktion in vielen, wirklich brenzligen Situationen auch heute noch biologisch sinnvoll, zum Beispiel wenn ihr in Sekundenschnelle von der Strasse
springen müsst, um einem Auto auszuweichen. Die Angstsymptome wie Schwindel, Herzklopfen, Atemlosigkeit können erschrecken und beunruhigen. Es ist wichtig zu wissen, dass
sie an sich harmlose und mit der Zeit abklingende Begleiterscheinungen der Angst sind.
Wege aus der Angst. Was tun, damit die Angst nicht zu stark wird und wir in unpassenden Situationen nicht einer zu starken körperlichen Reaktion ausgesetzt sind? Wie
können wir verhindern, dass unser Körper gar in einer dauernden Alarmbereitschaft ist,
die Energie zehrt und erschöpft?
Hier hilft es, gezielt Mut zu trainieren:
• Genau hinschauen: Was ist geschehen? Was denke ich darüber? Gibt es andere
Erklärungen? Gibt es Beweise dafür oder dagegen?
• Gefahr abschätzen: Was ist das Schlimmste, das passieren könnte? Überschätze ich
•
•
•
•
es nicht? Was wären die Konsequenzen? Mache ich aus einer Mücke einen Elefanten?
Wie kann ich mich auf das Wahrscheinlichste einrichten und das Schlimmste verhindern?
Mit Eltern oder Freundinnen und Freunden darüber reden: Was machen andere für
Erfahrungen?
Informationen sammeln, zum Beispiel aus dem Internet und aus Büchern.
Übung macht den Meister: Nicht weglaufen, sondern genau das machen, was Angst
macht – natürlich nur, wenn es nicht wirklich gefährlich ist.
Hilfe suchen: Scheue dich nicht, bei einer Fachperson Hilfe zu holen. Wende dich an
eine Jugendpsychologin/einen Jugendpsychologen oder an eine Jugendpsychiaterin/einen Jugendpsychiater. Wenn Ängste einem diktieren, wie man zu leben hat, dann
ist es wichtig, dass man dagegen gezielt vorgeht. Ängste können heute nämlich sehr
erfolgreich behandelt werden.
Und zum Schluss noch ein paar Tipps für Prüfungen:
• Checke deine Prüfungsvorbereitungen und Lerntechniken.
• Sorge für Entspannung (s. oben: Wege aus dem Stress).
• Versuche negative Gedanken durch hilfreiche zu ersetzen («Ich werde das schaffen»).
• Stellst du oder stellt dein Umfeld unrealistische Erwartungen an dich? Hilfe zur Klärung
gibt es bei der Berufs- und Studienberatung.
BL
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd
Bruderholz, Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00,
[email protected]
Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 23 55, Fax 061 761 66 11,
[email protected]
Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00,
[email protected]
51
Schulpsychologischer Dienst
Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65, Fax 061 486 26 70
Binningen: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00, Fax 061 426 92 19
Laufen: Enge Gasse, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23, Fax 061 761 46 66
Liestal: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20, Fax 061 921 18 71
Muttenz: Hauptstr. 52, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 55 59, Fax 061 463 25 13
BS
Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik (KJPK),
Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21, www.upkbs.ch
Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt,
St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, Fax 061 272 36 88,
[email protected], www.gesundheitsdienste.bs.ch
Schulpsychologischer Dienst Basel-Stadt, Austrasse 67, 4051 Basel,
Tel. 061 267 69 00, www.spd-basel.ch
BL/BS
Hausärztin, Hausarzt oder Kinderärztin, Kinderarzt in deiner Nähe.
Verein Gsünder Basel, Güterstr. 141, 4053 Basel, Tel. 061 263 03 36,
Fax 061 263 03 37, www.gsuenderbasel.ch, [email protected]
147 Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
helpnet jugendberatung, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. Min.)
www
www.suissebalance.ch (Ernährungs- und Bewegungsinformationen)
www.sge-ssn.ch (Schweizerische Gesellschaft für Ernährung)
www.talkingfood.de
www.tschau.ch
LITERATUR
• S. Schmidt-Traub (2001): Selbsthilfe bei Angst im Kindes- und Jugendalter,
Göttingen: Hogrefe
• S. Schneider, S. Borer (2002): Nur keine Panik. Was Kids über Angst wissen sollten.
Pro Juventute (eher für die Jüngeren)
• Schmid N. (1995): Frei von Prüfungsstress. Aarau: Sauerländer (mit Tonkassette)
Wenn du zur Ärztin / zum Arzt möchtest
Du hast das Recht zu einer Ärztin / einem Arzt zu gehen, wenn du das möchtest. In der
Sprechstunde wirst du mit ihr / mit ihm klären können, ob eine Behandlung ohne Wissen
deiner Eltern sinnvoll und möglich ist.
Die Schweigepflicht. Du hast das Recht auf das sogenannte «eingeschränkte Patientengeheimnis»: Wenn dein Arzt / deine Ärztin feststellt, dass du die nötige Reife (Urteilsfähigkeit) für das angesprochene Thema hast, ist er/sie zum Schweigen auch deinen
Eltern gegenüber verpflichtet, unter der Voraussetzung, dass du selber (z.B. schwerwiegende Krankheit) und / oder andere Personen (z.B. Ansteckungsgefahr) nicht in Gefahr
sind.
Besprich also, wenn es für dich wichtig ist, dass die Eltern nichts erfahren, mit deiner Ärztin / deinem Arzt jedes Mal, ob du die Schweigepflicht einfordern kannst.
52
Verhütungsmittel. Das Gleiche gilt für den Fall, wenn du ein rezeptpflichtiges Verhütungsmittel willst. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keinen
Grund dafür, dass sich der Arzt / die Ärztin nicht an die Schweigepflicht hält.
Schwangerschaft. Wende dich bei einer unerwünschten Schwangerschaft so früh
wie möglich an eine Ärztin / einen Arzt deines Vertrauens oder an die Beratungsstelle für
Schwangerschaft- und Beziehungsfragen (für Baselland) bzw. an die Abteilung Gynäkologische Sozialmedizin und Psychosomatik in der Frauenklinik in Basel-Stadt (vgl. Adressen unter diesem Abschnitt). Dort wird man dich beraten und dich, bis du eine eigenständige Entscheidung gefällt hast, begleiten. Du hast das Recht darauf, dass niemand
etwas über deine Situation erfährt. Die Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht, sie dürfen ohne deine Erlaubnis keine Informationen an Dritte (Eltern, Lehrer,
Freund etc.) weitergeben. In den ersten zwölf Wochen nach der letzten Periode triffst allein Du, als Frau, die Entscheidung für einen allfälligen Schwangerschaftsabbruch. Dies
ist auch ohne das Wissen und die Einwilligung der Eltern möglich. Der Abbruch wird von
einem Arzt / einer Ärztin durchgeführt werden.
Dein Einverständnis. Für eine medizinische Behandlung braucht es auch dein
Einverständnis, sobald du urteilsfähig bist, d. h. die Zusammenhänge und Folgen der Behandlung begreifen kannst. Wenn du mit einer Behandlung nicht einverstanden bist und
dich bei deinen Eltern und / oder bei der Ärztin / beim Arzt nicht durchsetzen kannst, wende dich ebenfalls an eine Beratungsstelle oder an die Schulsozialarbeiterin/den Schulsozialarbeiter in deiner Schule.
BL
Beratungsstelle für Schulkinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen
Binningen-Bottmingen, Familienzentrum, Curt Goetz-Str. 21, 4102 Binningen,
Tel. 061 421 40 41, [email protected]
Ehe- und Familienberatung Laufen, Hauptstrasse 20, 4242 Laufen, Tel. 061 761 35 15
(Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Bezugspersonen)
Erziehungs- und Jugendberatung, Falterstrasse 4, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 08 20
(Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Bezugspersonen)
Familien- und Jugendberatung Birseck, Aesch, Arlesheim, Pfeffingen, Reinach,
Hauptstr. 53, 4153 Reinach, Tel. 061 711 72 50, Fax 061 711 72 59,
[email protected]
Erziehungsberatungsstelle Birsfelden, Schulstrasse 25, 4127 Birsfelden,
Tel. 061 311 38 02 (Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und
Bezugspersonen)
Jugendberatung helpnet, Postfach 230, 4410 Liestal, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p.
Min.), [email protected], www.jugendsozialwerk.ch
Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen (Beratung und
Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Bezugspersonen in Fragen zu Sexualität, Schwangerschaft und Geburt sowie Partnerschaft, Ehe und Familie), www.bsb-bl.ch
Liestal: Rathausstrasse 6, 4410 Liestal, Tel. 061 921 60 13
Binningen: Hauptstrasse 85a, 4102 Binningen, Tel. 061 413 24 00
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter deines Schulhauses (vgl. S. 26)
Hotline, Amt für Volksschule, Munzachstr. 25c, 4410 Liestal, Tel. 079 700 00 16 (Information und Beratung für Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte)
53
Kantonsspital Liestal, Frauenklinik, Rheinstrasse 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 22 00
Kantonsspital Bruderholz, Ambulatorien/Sprechstunden, Tel. 061 436 21 92
BS
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
Fax 061 683 08 81, [email protected]
Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, 4005 Basel,
Tel. 061 686 68 68, Fax 061 686 68 69, www.familienberatungbasel.ch
Gynäkologische Sozialmedizin und Psychosomatik, Universitätsspital Basel,
Frauen-Poliklinik, Spitalstr. 21, 4031 Basel, Tel. 061 265 93 93, www.ufk-basel.ch
WWW
www.147.ch, Information und E-Mail-Beratung
www.tschau.ch, Informationen und E-Mail-Beratung
SCHÖNHEIT & WOHLFÜHLEN
Dein Körper
In keiner anderen Lebensphase verändert sich dein Körper so stark wie in der Pubertät.
Ein Wachstumsschub, meist zwischen 12 bis 15 Jahren, hilft dir dabei, dass du noch im
Jugendalter die Körpergrösse erhältst, die du als erwachsener Mensch haben wirst. Dabei wachsen aber nicht alle Körperteile im gleichen Tempo. Kopf, Hände und Füsse sind
die schnellsten und erreichen zuerst die Grösse von Erwachsenen. Auch deine Muskeln
wachsen, was du daran merkst, dass du mehr Kraft bekommst.
Die grösste Veränderung ist wohl aber die Entwicklung der sogenannten Geschlechtsmerkmale. Von aussen sieht man es bei den Jungs daran, dass z.B. Hoden, Penis, Schamund Achselhaare und der Bart wachsen. Sie bekommen einen Stimmbruch und den ersten Samenerguss. Bei den Mädchen wachsen z.B. die Brüste, Scham- und Achselhaare
und die Schamlippen, die Hüften können runder werden, und es kommt zum ersten Mal
die Periode.
In dieser Zeit verändern sich aber nicht nur dein Körper, sondern auch dein Denken und
deine Gefühle. Da kann es auch gut mal passieren, dass deine Gefühle Achterbahn fahren: super drauf und im nächsten Moment todtraurig und du hast das Gefühl, niemand
versteht dich – manchmal nicht mal mehr du dich selber. Das ist normal und liegt an den
Hormonen, die dir bei der Entwicklung helfen und von denen du mehr produzierst.
Auf einige dieser Veränderungen hast Du vielleicht schon sehnsüchtig gewartet, an andere musst du dich vielleicht zuerst gewöhnen. Obwohl du wohl in einer der spannendsten Zeiten deines Lebens stehst, kann es manchmal ganz schön anstrengend sein, diese Veränderungen des eigenen Aussehens zu akzeptieren und sich selbst kennen zu
lernen.
Schwitzen, Pickel & Co
Zu den körperlichen Veränderungen in der Pubertät gehört auch, dass du mehr schwitzt,
deine Haut und Haare vielleicht fettiger werden oder du Pickel bekommst. An den Ge54
schlechtsorganen entwickelt sich zudem ein stärkerer Körpergeruch. Eine regelmässige
Körperpflege, z.B. die Verwendung eines Deos oder regelmässige Reinigung mit milder
Seife, können dir dabei helfen, dass du dich dennoch wohlfühlst in deinem Körper. Bei
besonders starken Pickeln, d.h. Akne, kannst du dich auch an eine Apotheke oder Arzt/Ärztin wenden. Meistens jedoch verschwinden die Pickel von selbst wieder.
Bin ich schön?
Diese Frage hast du dir vielleicht auch schon gestellt, denn eigentlich wollen doch die meisten Menschen attraktiv sein und begehrt werden. Sich so zu fühlen ist aber manchmal
nicht ganz einfach, blicken uns doch tagtäglich Models und Stars mit scheinbar makellosem Aussehen entgegen. Dabei darf man nicht vergessen, dass viele Bilder bearbeitet
werden und die Personen nicht so zeigen, wie sie in Wirklichkeit aussehen.
Deine Gesichtsform und dein Körper sind Teil der Vererbung. Z.B. steht schon bei der Geburt fest, wie gross oder klein die Brust wird. Auch wenn du möglicherweise momentan
nicht ganz zufrieden damit bist, machen dich diese Gegebenheiten einzigartig und unterscheidbar von den anderen. Vielleicht machst du dir aber auch Gedanken, ob man nicht
mit Schönheitschirurgie etwas nachhelfen könnte. Wenn es keinen medizinischen Grund
gibt (z.B. Brustverkleinerung), dann warte ab, bis dein Körper ausgewachsen ist und entscheide dich erst dann, ob du dich so wie du bist akzeptieren kannst oder nicht. Seinen
Körper in seiner Einzigartigkeit zu akzeptieren wie er ist, braucht manchmal ein wenig Mut
und ein gutes Selbstwertgefühl. Dabei kann dich ein gesundes Alltagsverhalten unterstützen: zum Beispiel gesunde Ernährung, genügend Bewegung und Sport – damit hast du
automatisch reinere Haut und gesündere Haare. Weissere Zähne und somit ein schöneres Lachen hast du, wenn du auf das Rauchen verzichtest.
Piercings und Tattoos
Die häufigsten Piercings findet man in den Ohrläppchen. In den letzten 20 Jahren hat das
Bodypiercing stark zugenommen. Praktisch alle Körperteile werden durchstochen. Das betrifft auch Brustwarzen, die Zunge und die Genitalregion. Parallel zu diesen Gewohnheiten haben auch die Nebenwirkungen stark zugenommen. Je nach untersuchter Gruppe
haben 25 – 35 % unerwünschte Folgen, und die Hälfte dieser Personen benötigt ärztliche
Hilfe.
Nebenwirkungen
Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören lokale Infektionen am Ort des Piercings oder
Tattoos. Es gibt aber auch Berichte über Infektionen mit Hepatitis (Gelbsucht) und HIV.
Weitere Komplikationen sind Hautblutungen, Allergien, Schädigungen von Hautstrukturen
(Blutgefässe, Nerven, Brustwarzen, Ohrknorpel, etc.), Narbenwucherungen, Gefühlsstörungen etc. Ein besonderes Problem sind Piercings im Mundbereich. Bekannt sind Schädigungen des Zahnschmelzes und Zungenschwellungen, die bis zur Atemnot führen können.
Rechne auch damit, dass es Erwachsene gibt, die dich wegen eines Piercings oder eines
Tattoos nicht so akzeptieren, wie du das möchtest (z.B. Arbeitsplatz, Schule).
55
Wenn du ein Piercing oder ein Tattoo möchtest, dann:
• Sprich mit Freunden. Was haben sie für Erfahrungen gemacht, würden sie es wieder
machen?
• Überlege dir, ob du willst, dass alle deine Tattoos sehen?
• Denke daran, ein Tattoo wieder zu entfernen kann sehr schwierig sein.
• Falls du dich doch für ein Piercing oder Tattoo entscheidest, dann wähle die Körperstelle sorgfältig aus. Es gibt Stellen, die für Piercings problematisch sein können, wie Zunge, Genitalregion, Knorpelgewebe (Ohrmuschel, Nase), Brustwarze etc.
• Der Piercingschmuck sollten aus hochwertigem Chirurgenstahl, Gold, Titan oder Platin
sein.
• Hygiene ist das A und O. Nach dem Piercing sollte die Wunde gepflegt und sauber gehalten werden.
• Von Henna-Tattoos, die in gewissen Ferienregionen angeboten werden, ist abzuraten.
Oft wird Henna mit einem Farbstoff gestreckt, der zu langwierigen Allergien führen kann.
Auf das solltest du in einem Piercing- oder Tattoo-Studio achten:
• Es ist sauber und ordentlich.
• Du wirst ausführlich über Nebenwirkungen, Schmerzen und Wundpflege informiert.
• Du wirst nach Krankheiten und Medikamenteneinnahmen gefragt.
• Die Haut wird desinfiziert.
• Die Leute im Studio tragen für den Eingriff Handschuhe.
• Das Durchstechungsinstrument ist aus hochwertigem Chirurgenstahl, Gold, Titan oder
Platin.
Wenn du noch nicht volljährig bist. Dann braucht es für ein Piercing oder ein Tattoo die
Zustimmung bzw. die Unterschrift der Person, welche die elterliche Gewalt hat oder dein
Vormund ist.
WWW
56
www.bag.admin.ch ¡ Themen/Lebensmittel und Gerbauchsgegenstände/themen von
A bis Z/Tattoo
www.feelok.ch/bodytalk/
www.feelreal.ch
www.initiativefuerwahreschoenheit.ch
www.tattooverband.ch (Verband schweizerischer Berufstätowierer; freiwillige Standesregeln)
Liebe
Sexualität
Sexualität ist im ganzen Leben
wichtig. Du kannst Sexualität mit
dem Erlernen einer Sprache
vergleichen. Gute Sexualität ist
nicht einfach angeboren, sie muss
erlernt und geübt und immer wieder
deinen wechselnden Bedürfnissen
und Lebensphasen angepasst werden.
Für jede Person spielt Sexualität eine andere Rolle. Für die einen ist sie im Moment
wichtig, für andere hat sie zurzeit wenig Bedeutung und es besteht kein Bedürfnis nach
Sexualität. Deine eigenen Bedürfnisse und Vorlieben findest du am besten heraus, wenn
du dir Zeit nimmst und dich mit deinen Gefühlen, Reaktionen, Empfindungen, Sehnsüchten, Wünschen und Phantasien wie auch mit deinem eigenen Körper beschäftigst. Du
kannst dadurch sehr viel Neues und Spannendes entdecken.
Auch Berührungen des eigenen Körpers zeigen dir und lehren dich, wo und wie Körperstellen erregbar sind, es kann prickelnd und angenehm sein. Du merkst dadurch, was dir
gefällt und was du nicht willst. Finde heraus, welchen Gedanken du gerne nachhängst,
wie die Umgebung und die Stimmung sein müssen und welche Vorlieben und Abneigungen du hast. Neben der partnerschaftlichen Sexualität behältst du immer deine persönliche Sexualität, deine Intimsphäre, über welche du ganz alleine bestimmst und du
niemandem Rechenschaft schuldig bist. Partnerschaftliche und eigene Sexualität schliessen sich aber nicht aus. In einer Partnerschaft hast nicht nur du, sondern auch dein Gegenüber sexuelle Wünsche und Vorstellungen von Nähe, Zärtlichkeit oder Liebe. Es ist spannend, diese Bedürfnisse auch bei deiner Freundin oder deinem Freund zu erforschen und
gegenseitig mitzuteilen und so Formen zu finden, welche euch beiden gut gefallen.
Sexualität ist sehr bunt, reichhaltig und mehr als nur miteinander schlafen. Sie beinhaltet auch, einander zu umarmen, sich zu lieben, erotische Worte zu sagen, zu schmusen, nebeneinander zu liegen, einander zu verwöhnen, zu streicheln und vieles mehr –
also alles, was dir Freude und Spass macht. Sei das alleine oder zu zweit, mit einer Freundin oder einem Freund. Du kannst dich aber auch als Mädchen in ein Mädchen oder als
Junge in einen Jungen verlieben. Auch die sexuelle Orientierung ist nicht starr und kann
sich im Verlauf deines Lebens ändern, es braucht Mut, zu seiner Neigung zu stehen.
Wichtig ist, dass du deinen Weg gehst.
In der Sexualität gibt es immer wieder Situationen und Momente, auf die du nicht vorbereitet bist. Du wirst davon überrumpelt, zum Beispiel wenn du dich plötzlich in eine
Person verliebst. Verliebt zu sein bedeutet, dass du dich zu einer Person sehr hingezogen
fühlst und sie dir nicht mehr aus dem Kopf geht. Deine Gedanken an dieses Mädchen
oder diesen Jungen sind aufregend. Wenn du diese Person siehst, bleiben dir die
Worte im Hals stecken. Dein Herz macht grosse Sprünge. Du findest diese Person super.
Du bewunderst und respektierst sie so, wie sie ist. Du hast den Wunsch, so viel Zeit wie
möglich mit ihr zu verbringen.
In einer Liebesbeziehung kommen immer zwei Menschen mit verschiedenen Lebenserfahrungen und unterschiedlichen Geschichten zusammen. Jede, jeder reagiert in einer
Situation auf andere Weise und oft unverständlich für den anderen. Das kann schnell zu
Irrtümern und Missverständnissen führen. Hier sind das Gespräch und der Austausch der
Gedanken sehr wichtig. Wenn Erwartungen und Wünsche an dich herangetragen werden, die du nicht erfüllen willst, oder du in eine unangenehme Situation kommst, nimm
dich selber sehr ernst und sage Nein. Denn Beziehung und Liebe bedeuten nicht, dem
anderen zuliebe nachzugeben, sondern Achtung vor dir und deinen Gefühlen. Natürlich
hat auch dein Gegenüber in jeder Situation dasselbe Recht.
Muss ich meinem Freund/meiner Freundin eigentlich alles erzählen? Nein, zum Beispiel deine sexuellen Phantasien. Dies sind Ideen, Geschichten oder Situationen, welche
in deinem Kopf ablaufen und dort stattfinden und nichts mit dem realen Leben zu tun
haben müssen. Sie können sehr lustig, aber auch komisch und verwirrend sein. Ent60
scheide selber, ob und was du deinem Partner, deiner Partnerin mitteilen möchtest, und
überlege gut, was für euch beide anregend oder aber auch verletzend sein kann.
Etwas anderes ist es mit der Treue. Für dich ist sicherlich Treue in deiner Beziehung
wichtig. Untreue ist schwierig zu verheimlichen und hat etwas mit eurer Freundschaft zu
tun. Ihr müsst euch vielleicht einmal die Fragen stellen, was ihr unter Treue versteht, wie
zufrieden oder glücklich jeder von euch in dieser Beziehung ist, wo es kriselt, wann Untreue beginnt. Klar bist du verletzt, gekränkt und unsicher, wenn dein Freund oder deine
Freundin dir untreu ist. Er oder sie hat wahrscheinlich ein schlechtes Gewissen. Untreue
ist häufig der Anlass für Trennungen.
Liebeskummer ist ein schlimmes Gefühl! Du denkst vielleicht, dass das Leben keinen
Sinn mehr hat und dass die Welt zusammenbricht. Alle Menschen erleben irgendwann
in ihrem Leben dieses schmerzhafte Gefühl. Liebeskummer tut sehr weh, und es gibt kein
Mittel dagegen. Rede mit deinen Freundinnen und Freunden, mit Menschen, die dir
nahe stehen, darüber und versuche so deinen Schmerz mitzuteilen und zu verarbeiten.
Liebeskummer verläuft in verschiedenen Phasen und es dauert eine Weile, bis du ihn
überwunden hast, aber du wirst darüber hinwegkommen, auch wenn du es dir im
Moment nicht vorstellen kannst. Am Anfang bricht die gewohnte Welt zusammen und es
entsteht eine gähnende Leere. Du fühlst dich wie gelähmt. Mehr und mehr wird dir
bewusst, wie gross dein Verlust und deine Verletzung sind; du spürst Verzweiflung und
willst diese Gefühle nicht mehr ertragen.
Hüte dich in dieser Phase vor Kurzschlusshandlungen: Alkohol und Drogen helfen dir
nicht, sondern schaffen neue Probleme. Tu dir nichts an und stehe diese Krise durch. Es
ist auch möglich, dass du eine grosse Wut empfindest. Am Schluss dieses ganzen
Prozesses wirst du immer weniger an den Verlust und deine alte Liebe denken. Du wirst
wieder Kraft, Lebensfreude und Optimismus haben. Dann ist die Zeit für eine Neuorientierung gekommen und du wirst deine Fühler vielleicht nach einer neuen Liebe ausstrecken.
Sexualität und Liebe beinhalten noch viel mehr, als hier beschrieben wurde.
Wir wünschen dir beim Erforschen und Erfahren dieser Themen Neugier und Mut.
Neugierig auf Pornografie. Pornografie bedeutet oft, dass in Bildern oder Filmen fast
nur sexuelle Handlungen und die Geschlechtsorgane gezeigt werden. Die Sexualität
muss dafür sehr vereinfacht dargestellt werden und reduziert sich stark auf Geschlechtsverkehr und nackte Haut. Sexualität beinhaltet aber noch viel mehr als nur das. Die meisten schauen sich aus Neugierde vor allem im Internet solche Seiten an und verlieren
dann nach ein paar Wiederholungen wieder das Interesse an «virtuellem» Sex. Wichtig
ist es, daran zu denken, dass viele Pornodarsteller/innen Ihren Körper operiert haben und
auch die Handlungen nicht dem echten Leben entsprechen müssen. Es gibt Menschen,
die sich durch diese Bilder in ihrem Geschmack verletzt fühlen. Andere wiederum sind
fasziniert und bleiben hängen. Das Betrachten pornografischer Bilder und Filme erregt
sie, und sie möchten diese Art der Erregung immer wieder erleben, denn das Gehirn
passt sich nach einer Weile an die Eindrücke an und braucht dann immer mehr und stärkere Reize, um den gleichen Effekt zu erzielen. Es kann ein Sucht-Verhalten entstehen,
wie es von anderen Süchten bekannt ist (vgl. «Internetsucht», S. 89): Unter Pornosucht
versteht man das zwanghafte Anschauen von pornografischen Bildern oder Videos. Das
61
heisst, dass Porno-Süchtige nicht mehr frei sind, ihren Pornokonsum selbstbestimmt zu
steuern. Sie brauchen oft therapeutische Hilfe, um auszusteigen.
BL
Beratungsstellen PDA (Psychiatrischer Dienst für Abhängigkeitserkrankungen),
www.kpd.ch
Laufen: Bahnhofstr. 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 24 20, [email protected]
Liestal: Wiedenhubstr. 55, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 80, [email protected]
Münchenstein: Emil Frey-Str. 85, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 04 55,
[email protected]
Reinach: Baselstr. 1, 4153 Reinach, Tel. 061 712 15 15, [email protected]
BS
Abteilung Kindes- und Jugendschutz, Leonhardstrasse 45, Postfach, 4001 Basel,
Tel. 061 267 45 55, [email protected]
Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken
Basel (UPK), Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel. Tel. 061 685 21 21,
Fax 061 685 21 78
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
www.bfa-bs.ch
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement des
Kantons Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20,
www.gesundheitsdienste.bs.ch
WWW
www.feelok.ch
www.tschau.ch
www.safersurfing.ch
www.klicksafe.de
www.handysektor.de
VERHÜTUNG
Wenn ihr euch dazu entschieden habt, zusammen zu schlafen, müsst ihr die Art und Weise
der Verhütung vorher miteinander besprechen. Hast du diese Frage gut geklärt, kannst du
entspannter, sicherer deine Sexualität geniessen und musst dich später nicht unnötig mit
einer ungewollten Schwangerschaft belasten. Das Angebot an Verhütungsmitteln ist gross
und es gibt keine Patentlösung. Deshalb ist es wichtig, dass du dich für eine Methode
entscheidest, die zu dir passt und dir genug Sicherheit gibt. Frauen und Männer brauchen
im Verlaufe ihres Sexuallebens unterschiedliche Verhütungsmethoden, sie sollten den
wandelnden Bedürfnissen angepasst werden. Wichtig ist es, die Frage nach der Verhütung gemeinsam zu besprechen und die Kosten gleichermassen zu übernehmen.
Welche Verhütungsmethode passt zu uns? Es gibt eine grosse Auswahl
an verschiedenen Methoden. Laut Statistik sind die Pille und das Kondom/Präservativ
bei Jugendlichen am beliebtesten. Weniger oft angewendete Verhütungsmethoden sind
die Spirale, das Diaphragma, das Femidom, das Implanon, die Dreimonatsspritze, Scheidenzäpfchen und die natürlichen Verhütungsmethoden wie Billings-Methode (Schleim62
strukturmethode), Basaltemperaturmessung, Temperaturmethode, Kalendermethode und
Koitus interruptus (unterbrochener Geschlechtsverkehr).
An dieser Stelle wird auf die beiden Methoden eingegangen, welche von Jugendlichen
am häufigsten angewendet werden. Weitere Information zu den anderen Methoden
kannst du im Internet nachschauen oder mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen.
Die Pille. Die Pille ist ein Hormonpräparat. Sie verhindert oder verzögert den Eisprung.
Das heisst, es wird keine Eizelle mehr zur Befruchtung in den Eileiter und die Gebärmutter
abgegeben. Ausserdem sorgt die Pille dafür, dass sich die Gebärmutterschleimhaut nicht
aufbaut und der Schleim im Gebärmutterhals sich verfestigt, so dass Spermien kaum mehr
in die Gebärmutter eindringen können. Diese Wirkung tritt aber nur ein, wenn die Pille
regelmässig eingenommen wird. Der körpereigene Zyklus wird durch die Pille fremdbestimmt. Die Pille kann nur gegen ein ärztliches Rezept in der Apotheke bezogen werden.
Kosten: Fr. 150.– bis 230.– jährlich (Kombinationspille), Fr. 150.– bis 170.– jährlich
(Minipille). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wichtig: Damit die Wirkung der Pille eintritt, muss sie unbedingt vorschriftsmässig und
pünktlich eingenommen werden. Bestimmte Medikamente wie z.B. Antibiotika können die
Wirkung der Pille beeinträchtigen. Auch Erbrechen und Durchfall können zur Folge haben,
dass die Wirkstoffe nicht vollständig im Körper aufgenommen werden und somit die verhütende Wirkung wegfällt. Bei Unsicherheiten kannst du die Ärztin oder den Arzt anrufen.
Und ausserdem: Die Pille schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie zum
Beispiel Aids! Sie bietet aber in Kombination mit dem Kondom einen optimalen Schutz.
Das Kondom/Präservativ. Das Kondom, auch Präservativ, Pariser oder Gummi
genannt, ist eine dünne Gummihülle, die über das steife Glied gerollt wird. Das Kondom
fängt den Samenerguss auf, damit keine Spermien in die Scheide gelangen können.
Nach dem Gebrauch muss das Kondom beim Herausziehen aus der Scheide beim Gliedansatz mit den Fingern festgehalten werden, damit es nicht abrutscht. Bei jedem
Geschlechtsverkehr immer einen neuen «Gummi» verwenden! Nach dem Gebrauch
verknotet in den Abfall werfen.
Wichtig: Kondome schützen vor sexuell übertragbaren Krankheiten, also auch vor Aids.
Achtung: Kondome nicht mit fetthaltigen Gleitmitteln, Ölen oder fetthaltigen chemischen
Verhütungsmitteln zusammen verwenden. Fett lässt Kondome undicht werden. Nimm ein
wasserlösliches Gleitmittel.
Geprüfte Kondome: Sie tragen den Vermerk MD, CD oder zusätzlich OK.
Und ausserdem: Es lohnt sich, das Überrollen zu üben! In der Condomeria, Apotheken und
grösseren Warenhäusern gibt es verschiedene Farben, Formen und Grössen. Spasskondome sehen zwar cool und witzig aus, aber zu mehr sind sie meist nicht zu gebrauchen.
Kondome sind erhältlich in: Apotheken, Drogerien, Warenhäusern und anderen Geschäften, aus Automaten am Bahnhof und in vielen Restaurants und in Spezialgeschäften.
63
IST IRGENDETWAS SCHIEF GELAUFEN?
Pille vergessen, Kondom gerissen ...
Die «Pille danach». Die «Pille danach» ist ein Hormonpräparat, welches spätestens
48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Dadurch wird
der Eisprung unterdrückt und die Einnistung des Eis in die Gebärmutterschleimhaut
verhindert. Dieses Medikament ist in allen Apotheken nach einem Gespräch mit der
Apothekerin oder dem Apotheker wie auch in den Spitälern ab dem 16. Altersjahr erhältlich.
Wichtig: Die «Pille danach» sollte nicht als regelmässige Methode, sondern nur im
Notfall (ungeschützter Geschlechtsverkehr, Abrutschen oder Reissen des Kondoms) angewendet werden.
Und ausserdem: Auch die «Pille danach» bietet keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
Trotzdem schwanger?
Als Erstes ist es wichtig, dass ihr nicht den Kopf verliert, sondern euch die nächsten
Schritte sorgfältig überlegt.
Der Schwangerschaftstest. Einen Schwangerschaftstest kannst du in der
Apotheke oder in grösseren Warenhäusern kaufen. Um ganz sicher zu sein, lass einen
Test bei deiner Frauenärztin oder im Ambulatorium des Kantonsspitals vornehmen.
Die Vertrauens- oder Fachperson. Sucht euch eine Vertrauensperson und
wendet euch an eine Fachperson der Beratungsstellen, mit der ihr darüber sprechen
könnt, die euch die verschiedenen Wege und Konsequenzen aufzeigt und euch in der
Entscheidungsfindung begleitet. Die Entscheidung, ob du die Schwangerschaft akzeptieren kannst oder ob du sie abbrechen willst, ist in jedem Fall sehr schwierig. Diese
endgültige Entscheidung trifft die Frau.
Der Schwangerschaftsabbruch. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der
Schweiz bis zur 12. Woche nach der letzten Periode erlaubt und wird von einer dazu
beauftragten Ärztin oder einem Arzt durchgeführt. Bist du unter 16 Jahren, ist ein Beratungsgespräch bei einer für Jugendliche spezialisierten Stelle (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst oder die Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen BL oder die Abteilung Gynäkologische Sozialmedizin und Psychosomatik in der
Frauenklinik in Basel-Stadt) obligatorisch. Ein Abbruch ist ein einschneidendes Erlebnis
im Leben einer Frau und kann durch aktive Verarbeitung gut überwunden werden.
Fragen zu Sexualität und Schwangerschaft? Im Kanton Basel-Landschaft bieten die Beratungsstellen in Liestal, Tel. 061 921 60 13, und Binningen,
Tel. 061 413 24 00, kostenlose telefonische und persönliche Beratungen für Jugendliche
zu allen Themen der Sexualität an.
Im Kanton Basel-Stadt kannst du ohne Voranmeldung jeweils Mittwoch, 14.00 –16.00 Uhr,
in die Jugendsprechstunde des Schulärztlichen Dienstes an der St. Alban-Vorstadt 19
64
gehen oder telefonisch einen Termin vereinbaren: Tel. 061 267 45 20; [email protected],
www.gesundheitsdienste.bs.ch.
Ausserdem bieten dir die Kantonsspitäler Baselland und Basel-Stadt sowie deine Frauenärztin oder der Frauenarzt normale Sprechstunden an.
(Siehe auch Kapitel «Wenn du zur Ärztin / zum Arzt möchtest», S. 52)
BL
Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, www.bsb-bl.ch
Rathausstrasse 6, 4410 Liestal, Tel. 061 921 60 13, [email protected]
Hauptstr. 85A, 4102 Binningen, Tel. 061 413 24 00, [email protected]
Kantonsspital Bruderholz, 4101 Bruderholz, Tel. 061 436 36 36, www.bruderholzspital.ch
Kantonsspital Laufen, Lochbruggstr. 39, 4242 Laufen, Tel. 061 765 32 32, www.ksla.ch
Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25, www.ksli.ch
BS
Frauenpoliklinik und Abteilung für Sozialmedizin und Psychosomatik Universtitätsspital Basel, Spitalstrasse 21, 4031 Basel, Tel. 061 265 93 93 / 94, www. ufk-basel.ch
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel,
Tel. 061 272 36 88, Fax 061 272 36 88, [email protected],
www.gesundheitsdienste.bs.ch
BFA, Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, www.bfa-bs.ch,
[email protected]
Weitere Adressen von Beratungsstellen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten».
HIV/AIDS
Beim Entdecken und Erforschen deiner Sexualität ist es auch wichtig zu wissen, was Aids
ist, wie die Krankheit übertragen wird und wie du dich sicher schützen kannst. Das hängt
eng mit Liebe und Achtung zusammen. Liebe heisst, mit dem eigenen Leben und mit
dem Leben anderer respektvoll umzugehen. Aids geht uns alle etwas an. Wer heute
jemanden kennen lernt und sich verliebt, darf Aids nicht vergessen. So viel also vorweg:
Wer was von Sexualität versteht, braucht Kondome, immer!
Was ist AIDS?
Die Abkürzung steht für «Acquired Immune Deficiency Syndrome», was so viel wie
«erworbene Schwächung des Immunsystems» heisst. Aids ist eine sexuell übertragbare
Krankheit. Das so genannte Aids-Virus heisst HIV (Human Immunodeficiency Virus,
übersetzt bedeutet das «menschliches Immunschwächevirus»). Wenn jemand mit dem
Virus angesteckt ist, kann diese Person über Jahre hinweg völlig gesund weiterleben. Das
bedeutet, dass dieser Mensch zwar das Virus in sich trägt, aber nicht aidskrank ist. Eine
HIV-Ansteckung kann mit einem Test nachgewiesen werden.
Erst wenn sich die Viren zu vermehren beginnen, können sich Krankheiten, welche wir
als Aids bezeichnen, entwickeln. In unserem Körper ist das Immunsystem (= Abwehrsystem) dafür verantwortlich, dass Bakterien, Viren, Parasiten oder Pilze zerstört werden.
65
Dieses Abwehrsystem wird durch das HI-Virus nach und nach abgebaut. So werden
Krankheiten, die unter normalen Umständen heilbar wären, für die betroffenen Menschen
lebensbedrohend.
Wie wird das Virus übertragen?
1. Beim ungeschützten Sex. Das HI-Virus wird in erster Linie durch ungeschützten sexuellen Kontakt übertragen. Bei jedem ungeschützten Geschlechtsverkehr (ohne Kondom) ist eine Übertragung möglich!
Kein Risiko besteht bei Sexualpraktiken, die unter dem Namen «Safer Sex» bekannt sind.
Dazu gehören Zungenküsse, Petting und alle Arten von Geschlechtsverkehr, bei denen
das Glied mit einem Gummi geschützt ist.
Unsicher oder gefährlich wird Sex durch das ungeschützte Einführen des Gliedes:
• in die Scheide (Vagina);
• in den After oder Enddarm. Bei dieser Art des Geschlechtsverkehrs, dem so
genannten Analverkehr, ist das Risiko sehr hoch;
• in den Mund. Durch diese Art des Geschlechtsverkehrs, den so genannten
Oralverkehr, kann das Virus nur übertragen werden, wenn Sperma oder Periodenblut
in den Mund aufgenommen wird.
Wie kannst du dich schützen? Das Präservativ/Kondom ist das einzige Mittel, um sich
sicher vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen (abgesehen von Enthaltsamkeit
und offen abgesprochener, gegenseitiger Treue unter HIV-negativen Partnern/innen). Sex
nur mit Präservativ haben zu wollen, ist keine Misstrauenserklärung, sondern bedeutet
überlegtes Sorgen für sich und die anderen. Es ist eine Liebeserklärung.
Geschützt bist du auch bei sicheren Liebespraktiken (Safer Sex), wie z.B. Zungenküssen,
Petting, Oralverkehr, wenn kein Samen oder Blut in den Mund gelangt. Beim Vaginal- oder
Analverkehr grundsätzlich immer geprüfte Kondome verwenden.
Nein sagen. Falls du dich entscheidest, mit dem Sex zu warten, bis die oder der Richtige
kommt oder bis du verheiratet bist, so ist das dein Recht. Dies auch, wenn deine Freundinnen und Freunde dies überhaupt nicht cool finden. Solche Entscheidungen sind sehr
persönlich und allein deine Sache. Aber auch wenn die oder der Richtige auftaucht,
bedeutet dies, dass der Umgang mit Treue und der Gebrauch von Schutzmassnahmen
geklärt werden müssen. Falls einer von beiden in der Vergangenheit bereits eine Beziehung hatte, kann ein HIV-Test sinnvoll sein. Lasst euch von einer Fachperson beraten.
2. Beim Spritzen von Drogen. Eine weitere Möglichkeit, das HI-Virus weiterzugeben, ist der Austausch von gebrauchten Spritzen.
3. Von der HIV-positiven Mutter auf das Kind. Das HI-Virus kann von
der HIV-positiven Mutter während der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden.
Kein Ansteckungsrisiko besteht bei ...
• Händeschütteln, Umarmen, Begrüssungskuss;
• gemeinsamem Gebrauch von Geschirr (auch z.B. beim Fondue oder Abendmahl),
66
Handtüchern, Bettzeug, Toilettenartikeln;
• Schmusen, Küssen;
• Husten, Niesen, Tränen;
• Benützung von Toiletten, Hallenbad, Sauna;
• medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, sofern die üblichen
Hygienevorschriften beachtet werden;
• der Betreuung von HIV-positiven und aidskranken Menschen.
Der AIDS-Test
Den Aidstest kannst du bei der Ärztin, beim Arzt deines Vertrauens oder bei einer anonymen Teststelle durchführen lassen. Hier beträgt die Kostenbeteiligung Fr. 50.–.
Vom Zeitpunkt einer Risikosituation an musst du 12 Wochen warten, bis du einen aussagekräftigen Aids-Test machen kannst. Das gilt auch für den sogenannten HIV-Schnelltest, der in der Praxis innerhalb von 30 Minuten ausgewertet wird. Während dieser Zeit
musst du dich konsequent schützen, denn solltest du dich angesteckt haben, gibst du
das Virus bereits weiter. Das Testergebnis HIV-negativ bedeutet, dass du dich nicht mit
dem HI-Virus angesteckt hast.
Der Aids-Test ist in folgenden Fällen angebracht:
• Wenn du Ansteckungsrisiken im Sex- und/oder Drogenbereich eingegangen bist.
• Wenn du eine neue Beziehung eingehen oder ein Kind haben und punkto Aids auf
Nummer sicher gehen möchtest.
Anonyme Teststellen:
Kantonsspital Liestal, Abteilung Medizinische Diagnostik, Rheinstr. 26, 4410 Liestal,
Tel. 061 925 23 64 (tagsüber)
Aids-Hilfe beider Basel, Clarastrasse 4 (3. Stock), 4058 Basel, Tel. 61 685 25 07,
www.ahbb.ch/hiv-test.html
BL
Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25, www.spitalliestal.ch
BS
HIV-Sprechstunde Kantonsspital Basel, Medizinische Poliklinik, Petersgraben 4,
Tel. 061 265 50 05
BL/BS
AIDS-Hilfe beider Basel (AHbB), Clarastr. 4, 4058 Basel, Tel. 061 685 25 00,
Fax 061 685 25 01, www.ahbb.ch, [email protected]
Ökumenisches Aids-Pfarramt beider Basel, Peterskirchplatz 8, 4051 Basel,
Tel. 061 262 06 66, Fax 061 261 07 69, [email protected], www.apbs.ch
Weitere Adressen von Beratungsstellen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten».
www
www.ahbb.ch, Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema HIV / Aids
in der Region Basel
www.aids.ch, Umfassende Informationen zum Thema AIDS
www.drgay.ch, Antworten auf alle Fragen zum Thema Homosexualität
www.durchblick.ch, Online-Fragen zur Sexualität
67
www.feelok.ch, Informationen zum Thema Liebe und Sexualität
www.frauenarztbesuch.de, eine Website rund um Fragen zum Frauenarztbesuch
www.habs.ch, homosexuelle Arbeitsgruppen Basel
www.jonet.de, Jugendmagazin mit diversen Informationen
www.lesbian.ch, Homepage für lesbische und bisexuelle Frauen
www.lilli.ch, Site für jugendliche und junge Frauen und Männer. Beantwortet Fragen
über Sexualität, Beziehungen, Mannsein, Frausein und sexuelle Gewalt
www.loveline.de, allgemeine Infos von A–Z
www.lustundfrust.ch, allgemeine Informationen von A–Z
www.pinkcross.ch, nationaler Dachverband der homosexuellen Männer
www.rainbowgirls.ch, Information und Beratung für junge lesbische und bisexuelle Frauen
www.tschau.ch, Informationen und Auskunft zu allen Fragen, die Jugendliche
beschäftigen, mit E-Mail-Beratung
www.147.ch, die Homepage der Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche
Achtung: In der Schweiz gilt nicht dasselbe Recht wie in Deutschland!
HEPATITIS UND HPV
Hepatitis B ist wie Aids eine gefährliche Infektionskrankheit. Das Hepatitis-B-Virus wird
über die gleichen Wege übertragen wie das Aids-Virus, es überträgt sich aber schneller
und einfacher. Mögliche Übertragungswege sind ungeschützter Geschlechtsverkehr,
Kontakt mit Blut, unsterile Spritzen beim Drogenkonsum, Tatoos und Piercings mit unsterilen Instrumenten und Schwangerschaft. Ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung haben
Personen, die im Medizinalbereich arbeiten und besteht auf Reisen in gefährdete Gebiete
(Ärztin bzw. Arzt fragen) sowie beim Zusammenleben mit angesteckten Personen.
Das Hepatitis-B-Virus ist verantwortlich für die Krankheit Hepatitis B. Es greift gezielt die
Leber an und schädigt sie. Eine Folge davon ist eine gelbe Hautfarbe, weshalb Hepatitis
auch «Gelbsucht» genannt wird. Die Zeichen einer Infektion sind oft untypisch: Grippegefühl, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Fieber, Gelenkschmerzen, Müdigkeit. Nur
ein Drittel der Angesteckten bekommt eine gelbe Haut und gelbe Augen, ein weiteres
Drittel hat sogar keine Zeichen einer Krankheit. Viele Menschen wissen deshalb nicht,
dass sie das Virus in sich tragen und können dadurch andere Menschen anstecken. In
vielen Fällen heilt die Krankheit von selbst aus. Bleibt das Virus aber während langer Zeit
im Körper, kann es zu Leberschrumpfung und Leberkrebs kommen.
Im Gegensatz zu HIV gibt es gegen Hepatitis B eine Impfung, die vor einer Ansteckung
schützt. Deswegen wird empfohlen, dass sich alle Kinder ab 11 Jahren impfen lassen.
Wichtig ist, dass die Impfung vor dem Alter mit dem höchsten Ansteckungsrisiko (15–35
Jahre) gemacht wird. Die Impfung kann von jeder Ärztin bzw. jedem Arzt vorgenommen
werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. In beiden Kantonen wird
die Impfung auch an der Schule angeboten, im Kanton Basel-Landschaft im letzten obligatorischen Schuljahr, im Kanton Basel-Stadt in der 7. Klasse.
68
Die Impfung besteht je nach Impfstoff in einer Serie von zwei bzw. drei Spritzen in den
Oberarm. Die Impfung schützt jedoch nur vor Hepatitis B, also nicht vor HIV oder einer
ungewollten Schwangerschaft!
HPV ist die Abkürzung für «Humane Papillomaviren». HP-Viren können bei Frauen Gebärmutterhalskrebs und andere Erkrankungen wie Warzen im Geschlechtsbereich verursachen. In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 250 Frauen an Gebärmutterhalskrebs,
90 davon sterben daran. HP-Viren sind sehr verbreitet. Von 100 Mädchen stecken sich
im Lauf ihres Lebens 70 mit HP-Viren an. Die Ansteckung geschieht über Sexualkontakte, vor allem durch direkten Schleimhautkontakt. Kondome bieten einen Schutz, jedoch
keinen absoluten. Die Ansteckung mit HPV verursacht meist keine Beschwerden, man
bemerkt nichts und weiss deshalb auch nicht, ob man Trägerin oder Träger des Virus ist.
Erst Jahre oder Jahrzehnte später kann dann ein Krebs entstehen.
Zur Vorbeugung des Gebärmutterhalskrebses wird zum einen die regelmässige Untersuchung bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt (sog. Krebsabstrich) und zum anderen die HPV-Impfung für Mädchen empfohlen. Die Impfung schützt Mädchen und junge
Frauen vor einer Ansteckung mit den HP-Viren 16 und 18. Mädchen ab 11 Jahren (bis 19
Jahre) können sich impfen lassen. Wichtig ist, dass die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr – das heisst vor einer möglichen Ansteckung – durchgeführt wird. Die
Impfung umfasst 3 Spritzen innerhalb von 6 Monate. Die Schulgesundheitsdienste Basel-Stadt und Basel-Land bieten auch diese Impfung über die Schulen an. Du kannst dich
aber auch an deine Ärztin oder deinen Arzt wenden. Mädchen aus dem Kanton BaselStadt können die Impfung auch beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (vgl. Adresse unten) machen lassen. Die Kosten werden von den Kantonen und den Krankenkassen übernommen.
BS
Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst, St. Albanvorstadt 19, 4052 Basel,
Tel. 061 267 45 20, www.gesundheitsdienste.bs.ch, [email protected]
LITERATUR
• AIDS-Hilfe Schweiz (2007): Hey Girls! Eine Broschüre für Mädchen und junge Frauen.
www.aids.ch, als PDF oder Gratisbroschüre.
69
Gewalt
Mobbing
sexueller
Missbrauch
Wenn dir Gewalt zugefügt wurde,
bist du verletzt worden. Vielleicht
körperlich, sicher aber seelisch.
Dies ist meistens mit Schmerzen
verbunden, die schwer zu ertragen
sind. Auch nach Jahren sind die
Wunden oft noch nicht verheilt.
Es ist nicht leicht, mit solchen
Schmerzen nach aussen zu gehen und
Hilfe zu suchen. Es braucht viel
Kraft und Mut, um den ersten Schritt
zu wagen. Und der erste Schritt
ist oft der schwierigste.
GEWALT
Gewalt wird oft verschwiegen und hat doch viele Namen. Wir zählen hier einige auf,
aber es sind längst nicht alle: • Drohung • Körperverletzung • Gewalt in der Partnerschaft
• häusliche Gewalt • sexuelle Ausbeutung in der Kindheit oder in anderen Abhängigkeitsbeziehungen (z.B. in der Therapie) • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, zu Hause oder
auf der Strasse • Vergewaltigung • Raub • Entführung • Opfer im Strassenverkehr • Freiheitsberaubung • Nötigung • Erpressung etc.
Opferhilfe beider Basel – Hilfe für Betroffene. Manchmal ist es zu
schwierig, alleine ein Problem zu lösen. Vielleicht hast du auch Angst, es könnte etwas
Schlimmes passieren, wenn du darüber sprichst. Wenn du Unterstützung möchtest und
noch nicht 18 bist, ruf bei der Opferhilfe beider Basel an und lass dich mit dem Fachbereich Triangel verbinden. Dort sind zwei Frauen und ein Mann, die dir zuhören und mit dir
gemeinsam nach Möglichkeiten suchen. Du kannst wählen, von wem du beraten werden
möchtest. Wenn du nicht alleine kommen magst, kannst du gerne eine Freundin oder
einen Freund mitbringen.
Wenn du eine Frau und älter als 18 Jahre bist und in einer Beziehung Gewalt erlebst oder
erlebt hast, dann lass dich mit dem Fachbereich Limit verbinden.
Die Frauen bei Limit werden dich auch unterstützen, wenn du sexueller Gewalt ausgesetzt
warst oder bist. Die Mitarbeiterinnen bei Limit sind spezialisiert auf Fragen, die mit Gewalt
in der Partnerschaft oder der Familie zusammenhängen. Sie werden dir zuhören, dich ernst
nehmen und dich sowohl telefonisch als auch persönlich beraten können. Zudem begleiten sie dich, wenn es nötig ist, zu weiteren Fachstellen oder Anwältinnen und leisten Sachhilfe. Männer plus bietet im Rahmen der Opferhilfe wiederum Beratung und Unterstützung
für männliche Jugendliche und Männer, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder Gewalt in der Beziehung erleben.
Die Opferhilfe bietet darüber hinaus im Rahmen der BO (Beratung für Opfer von Straftaten) Beratung und Begleitung für erwachsene Frauen und Männer, welche von Gewalt betroffen waren, wie z. B: von Körperverletzung, Drohung, Raub etc. Ebenfalls beraten wirst
du bei der BO, wenn du von einem Verkehrsunfall betroffen bist und in diesem Zusammenhang nicht weisst, wie du bei den Versicherungen vorgehen musst.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Opferhilfe beider Basel stehen unter Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos. Ruf einfach bei der Opferhilfe beider Basel an, und
man wird dich gerne an die zuständigen Fachbereiche vermitteln.
Das Frauenhaus bietet Frauen ab 18 Jahren Schutz, Beratung und Unterkunft, wenn sie
von häuslicher Gewalt (Freund, Ehemann, Eltern, Verwandte) betroffen sind. Wir sind rund
um die Uhr erreichbar.
Wenn dir sexuelle / körperliche Gewalt angetan wurde, solltest du ein ärztliches Zeugnis
einholen. Gehe zu einer ärztlichen Fachperson oder auf die Notfallstation des Unispitals
Basel resp. der Kantonsspitäler Liestal, Laufen oder Bruderholz. Du kannst dich jederzeit
durch eine Freundin, einen Freund begleiten lassen.
Täter. Nicht nur für die Opfer gibt es Beratungsstellen. Denn manche Täter merken
selber, dass ihr Handeln nicht nur Opfer fordert, sondern auch ihnen schadet, und sie
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möchten deshalb etwas ändern. Diese spezialisierten Beratungsstellen helfen den Tätern,
die Mechanismen der Gewalt zu erkennen, und geben den Jugendlichen und jungen
Erwachsenen die Möglichkeit, Alternativen zur Gewalt zu lernen.
MOBBING
Mobbing ist eine Form von Gewalt, bei der eine Person oder eine Gruppe von Personen
eine andere Person immer wieder absichtlich beleidigt. Mobbing bedeutet Rempeleien,
Stossen, Rufen von Übernamen, Auslachen und Ausgrenzen, sexuell Belästigen –
böswillige Handlungen also, die kein anderes Ziel haben, als eine Person zu verletzen.
Mobbing kann überall passieren: in der Schule, zu Hause, am Arbeitsplatz, beim Sport.
Mobbing ist schlimm. Jede und jeder hat das Recht, sich wohl und sicher zu fühlen.
Was können Opfer tun?
• Rede mit einer Person, die helfen kann.
• Erinnere dich an dein Recht, dich sicher zu fühlen.
• Schau dem Täter oder der Täterin in die Augen.
• Sag: «Hör auf, mich zu tyrannisieren!»
• Sprich darüber, bis es aufhört!
Was du nicht machen solltest:
• Mach dir keine Vorwürfe.
• Verstecke dich nicht.
• Leide nicht still vor dich hin.
SEXUELLER MISSBRAUCH
Ausbeutung liegt nicht erst dann vor, wenn du von jemandem zum Geschlechtsverkehr
gezwungen wirst. Ausbeutung besteht bereits dann, wenn Gruppendruck auf dich ausgeübt wird oder jemand seine Machtposition oder deine Unwissenheit ausnützt, um dich zu
Handlungen oder Gesprächen im sexuellen Bereich zu zwingen und um seine Bedürfnisse
nach Macht, Anerkennung, Körperkontakt und Sexualität auf Kosten einer schwächeren Person zu befriedigen.
Bei der Ausbeutung von Kindern ist der/die Täter/in in den meisten Fällen ein Mensch,
der den Kindern bekannt ist, oftmals ist es sogar eine Vertrauensperson aus nächster
Nähe (Vater, Grossvater, Nachbarin, Tante, Onkel, Geschwister, Gleichaltrige etc.). Ausbeutung geschieht in den seltensten Fällen mittels brutaler körperlicher Gewaltanwendung. Häufiger werden Drohungen und Erpressungen eingesetzt. Es lässt sich oft kein
eindeutiger sexueller Übergriff von aussen feststellen, und du bist vielleicht unsicher, ob
da wirklich etwas passiert (ist). Du fühlst dich aber unwohl, beschämt, möglicherweise
sogar mitschuldig und es ist dir zuwider, in der Nähe dieses Menschen zu sein.
Doch nicht nur Kinder sind von Ausbeutung betroffen. Auch Jugendliche und Erwachsene
werden immer wieder Opfer von Menschen, die ihre Macht und Überlegenheit zur eigenen Bedürfnisbefriedigung ausnützen.
73
Es handelt sich dann um sexuelle Ausbeutung, wenn
• dich jemand zur eigenen sexuellen Erregung anfasst oder berühren lässt. Dies muss
nicht nur den Geschlechtsbereich (Po, Brust, Penis, Scheide) betreffen;
• jemand dich dazu überredet oder zwingt, ihn/sie nackt zu betrachten oder bei
sexuellen Aktivitäten zuzusehen;
• dich jemand zu pornographischen Zwecken benutzt oder dir Pornographie vorführt;
• jemand deinen Intimbereich berührt und/oder dich zum Geschlechtsverkehr zwingt,
also vergewaltigt;
• wenn dich jemand anmacht, obwohl er/sie weiss, dass du nichts von ihm/ihr willst.
Wichtig ist, dass du weisst, dass du nichts tun musst, was du nicht möchtest. Dein
Körper gehört dir, und du alleine bestimmst, was mit ihm geschieht oder eben nicht. Auch
wenn die Handlungen unter einem «spielerischen» Deckmantel erscheinen: Wenn andere Menschen dein «Nein» nicht respektieren oder dich auslachen («sei doch nicht so
verknorzt ...») oder dir gar drohen (z.B. dir die Stelle zu kündigen oder so), dann suche
dir unbedingt eine Vertrauensperson (Vater, Mutter, Lehrer, Lehrerin, Arzt, Ärztin etc.), die
dich ernst nimmt und dir in deiner Situation auch konkret weiterhelfen kann. Gib nicht auf,
bis dir jemand aus deiner Situation heraushilft. Jedes vierte Mädchen und jeder siebte
Junge erlebt sexuelle Ausbeutung. Oftmals liegen solche Erlebnisse schon viele Jahre
zurück, und doch beschäftigen sie einen noch immer.
Wenn auch du Opfer solcher Übergriffe bist, ist es ausserordentlich wichtig, dass du nicht
versuchst, alleine mit diesem Problem fertig zu werden. Dabei ist es egal, ob diese Übergriffe in der «wirklichen» Welt oder zum Beispiel auch im Chat passiert sind. Niemand
darf dich zwingen, solche Geheimnisse für dich zu behalten. Du darfst, ja du musst sie
weitergeben und dir in deiner Situation helfen lassen. Auch Schuld- und Schamgefühle
können dich kaputtmachen. Wenn dir jemand solche Dinge antut, bist nicht du schuld
daran, selbst wenn dir dies vielleicht eingeredet wird!!!
Wenn du vergewaltigt, das heisst zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden bist, dann
nütze die medizinischen Möglichkeiten aus. Lass dich untersuchen, möglichst während
der folgenden drei Tage. Die Untersuchung dient einerseits deiner Gesundheit (Verletzungen, Schwangerschaft, Infektionskrankheiten), andererseits spielt sie eine wichtige
Rolle, wenn du dich dazu entschliesst, eine Anzeige zu machen (Spurensicherung).
Mach eine Anzeige! Du solltest unbedingt alle offen stehenden Möglichkeiten
wahrnehmen; du kannst dich begleiten lassen durch eine dir nahestehende Person. Vor
allem: Mach eine Anzeige gegen den Täter oder die Täterin! Wenn du dir eine Anzeige
überlegst oder dich dazu entschlossen hast, gehe zur Polizei oder wende dich an das
Nottelefon oder an die Beratungsstelle Triangel! Du kannst dich auch an die beiden Beratungsstellen wenden, wenn du keine Anzeige machen willst, aber mit einer erfahrenen
Fachperson, die unter Schweigepflicht steht, über das Geschehene sprechen möchtest.
Bei einer Anzeige haben Mädchen das Recht, dass eine Polizeibeamtin ihre Aussage aufnimmt.
Eine Vergewaltigung kann auch innerhalb von Beziehungen erfolgen! Vielleicht droht dir
dein Freund, wenn du nicht mit ihm schlafen möchtest. Vielleicht schlägt er dich und
zwingt dich so zum Sex. Auch dies ist eine Vergewaltigung, und du solltest dich mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen (Spermiennachweis, Anzeige).
Wichtig ist immer, dass du deine Probleme nicht in dich hineinfrisst. Erzähl einer Vertrauensperson von deinen Problemen und Erlebnissen.
74
BL
Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz, Rathausstr. 2, 4410 Liestal,
Tel. 061 925 59 30, [email protected], www.kindesschutz.bl.ch
Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25
Kantonsspital Laufen, Lochbruggstr. 39, 4242 Laufen, Tel. 061 765 32 32
Kantonsspital Bruderholz, 4101 Bruderholz, Tel. 061 436 36 36
Jugendberatung helpnet, Postfach 230, 4410 Liestal, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. M.),
[email protected], www.helpnet-online.ch
Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten (Beratung nach
Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30,
[email protected], www.christinavogel.ch
BS
Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4001 Basel,
Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, [email protected]
Anlaufstelle für medizinische Hilfe, Universitäts-Frauenklinik, Gynäkologische
Sozialmedizin/Psychosomatik, Spitalstr. 21, 4031 Basel, Tel. 061 265 90 43
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel,
Tel. 061 683 08 80, Fax 061 683 08 81, [email protected]
Notfallstation der Frauenklinik Basel-Stadt, Spitalstr. 21, 4031 Basel, 061 328 75 00
Notfallstation Universitätsspital Basel, Petersgraben 4, 4051 Basel, 061 265 25 25
BL/BS
Frauenhaus Basel, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 681 66 33
www.frauenhaus-schweiz.ch
Opferhilfe beider Basel: Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 205 09 10,
www.opferhilfe-beiderbasel.ch (hier auch: bo, limit, triangel, männerplus),
[email protected];
Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen beider Basel: www.fejb.ch
Männerbüro Region Basel, Beratungsstelle für gewalttätige und gewaltbetroffene
Männer und Jugendliche, Feldbergstr. 55, 4057 Basel, Tel. 061 691 02 02,
www.mbrb.ch, [email protected]
HDL. «Hau den Lukas», Beratung und Coaching für Jungen und Männer,
Peter Merian-Str. 49, 4002 Basel, Tel. 061 273 23 13, Tel. 079 448 10 05, www.hdl.ch
Institut für Gewaltberatung Basel, Singerstr. 8, 4002 Basel, Tel. 079 700 22 33,
Anlaufstelle Rechtsextremismus, c/o Dr. D. Bongers, Grünhagweg 2, 4410 Liestal,
079 763 95 89, [email protected], www.bl.ch ¡ Sicherheit ¡ Rechtsextremismus
TELEFON Polizeinotruf, Tel. 117
Sanitätsnotruf, Tel. 144
147 Telefonhilfe, Tel. 147 (rund um die Uhr)
24h-Notfallnummer für Kindes- und Jugendschutz. Tel. 061 685 65 65 (Universitätskinderspital beider Basel)
helpnet jugendberatung, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. Min.)
WWW
www.mobbing-info.ch
www.notbetten.ch
www.tschau.ch
www.unet3.org
www.schueler-mobbing.de
www.gewaltberatung.org
75
Sucht
Suchtmittel
Ess-Störungen
Selbstverletzendes
Verhalten
Internetsucht
Sucht hat viele Gesichter.
Vielleicht denken wir bei diesem
Wort zuerst einmal an Heroin
oder Alkohol. Doch Sucht kann auch
ganz andere Formen haben, wie
z.B. die Arbeits -, Sport-, Spiel-,
Internet-, Magersucht oder die
Sucht, sich selber zu verletzen.
Sucht ist nicht nur das, was man von
aussen sehen kann. Viele Süchte
geschehen im Versteckten und haben
mit der inneren Verfassung eines
Menschen zu tun. Es ist etwas, von
dem wir alle bedroht werden können,
also auch du und ich.
SUCHTMITTEL
Wovon reden wir?
Wir sind vielen Einflüssen und vielen Anforderungen und Problemen ausgesetzt. Je nach
Typ Mensch gehen wir mit dieser Tatsache etwas anders um. Es gibt welche, die zur Entspannung zum Beispiel ein Computerspiel machen, sich mit einem Stück Schokolade trösten oder sogar ein alkoholisches Getränk konsumieren. Vielleicht mag eine solche Reaktion dazu dienen, für einen Moment von der Situation Abstand zu gewinnen. Wenn
solches und ähnliches Verhalten jedoch zur Gewohnheit wird, begeben wir uns in den
Bereich abhängigen Verhaltens, auch wenn uns diese Entwicklung gar nicht bewusst ist.
Und dann gibt es Suchtmittel, die einem keine Zeit lassen, eine Gewohnheit zu entwickeln,
weil sie praktisch sofort süchtig machen.
Man weiss heute, dass unser Gehirn durch den Konsum eines Suchtmittels im jugendlichen Alter Veränderungen erfährt, die sehr schwer rückgängig gemacht werden können.
Der Körper und die Psyche werden von den Suchtmitteln angegriffen. Dies zeigt sich deutlich an den verschiedenen Entzugserscheinungen:
Körperliche Abhängigkeit: Körperlich abhängig wird man, wenn man regelmässig und oft einen bestimmten Stoff zu sich nimmt, z.B. Alkohol oder Heroin. Unter Umständen muss man mit der Zeit auch die Dosis steigern, um die gewünschte Wirkung zu
erhalten. Falls man dann einmal keinen Stoff mehr hat, reagiert der Körper heftig mit Entzugserscheinungen wie Kopf- und Magenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Diese unangenehmen körperlichen Reaktionen erschweren das Aufhören.
Psychische Abhängigkeit: Das Suchtmittel hat vielleicht geholfen, die Probleme erst einmal zu überdecken. Wenn das Suchtmittel entfällt oder man eine Tätigkeit,
der man allzu oft nachgegangen ist, nicht mehr ausüben kann, fehlt etwas: Man verspürt
eine Leere und einen Drang nach dem Suchtmittel oder dem süchtigen Verhalten, weil
das Suchtmittel als Belohnung im Gehirn gedient hat. Das ist sehr schwer auszuhalten.
Oft spielt sich rund um ein Suchtmittel auch ein Ritual ab, das fehlen kann, z.B. eine Zigarette in der Hand zu halten oder zusammen mit Kollegen oder Freundinnen einen Joint
zu bauen.
Wie erkenne ich Sucht?
Du willst wissen, woran man eigentlich erkennt, ob jemand süchtig ist? Folgende Merkmale zeigen dir, ob eine Sucht besteht:
• wenn ein starker Zwang oder Wunsch besteht, Suchtmittel zu konsumieren;
• wenn man die Menge und den Zeitpunkt, wann man konsumiert, nicht mehr im Griff hat;
• wenn man ohne das Suchtmittel Entzugserscheinungen hat;
• wenn man immer mehr davon braucht, um dieselbe Wirkung zu erreichen;
• wenn man andere Interessen zugunsten des Konsums oder der Beschaffung des
Suchtmittels vernachlässigt;
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• wenn man merkt, dass die Suchtmittel körperlich oder seelisch schaden,
und man sie trotzdem einnimmt.
Diese Kriterien gelten nicht nur für Suchtmittel sondern auch für süchtige Tätigkeiten.
Wie kann ich jemandem helfen?
Wenn du einen Freund oder eine Freundin hast und du vermutest oder weisst, dass er
oder sie ein Suchtmittel konsumiert, möchtest du vielleicht helfen. Wichtig ist mitzuteilen, dass du dir um das Wohlergehen und um die Gesundheit des Freundes oder der
Freundin Sorgen machst. Du kannst fragen, ob eine schwierige Situation in der Schule
oder zu Hause besteht, ob Liebeskummer oder andere Gründe vorliegen, die dazu verleiten, die Situation mit Suchtmitteln zu überdecken. Vielleicht gibt es aber auch gar keinen sichtbaren Grund. Akzeptiere den Suchmittelkonsum nicht. Sprich einfach mit der betreffenden Person und äussere deine Besorgnis. Du kannst dich auch selber an eine
Vertrauensperson oder an eine Suchtberatungsstelle wenden und dort fragen, wie du dich
gegenüber Freunden mit Suchtproblemen verhalten sollst.
Und wenn du selber suchtgefährdet bist?
Wenn du merkst, dass du in ein süchtiges Verhalten geraten bist, kannst du dir Hilfe holen. Im Idealfall sprich mit einer Person deines Vertrauens. Du kannst dich auch immer
an eine der Stellen wenden, die am Schluss dieses Kapitels aufgeführt sind: Alle können
dich beraten oder an die richtige Institution oder Person weiterleiten. Sich Hilfe holen ist
ein Zeichen von Stärke und niemand wird dich auslachen, wenn du das tust.
Tipps:
• Versuche nicht, Probleme mit Suchtmitteln zu überdecken, sondern versuche,
die Probleme zu lösen.
• Hole dir Hilfe, wo auch immer du sie brauchst.
• Informiere dich über Suchtmittel und deren Wirkung.
• Pflege Freundschaften und mache dich auf die Suche nach einem weiteren
Freundeskreis, in dem keine Suchtmittel konsumiert werden.
• Verschaffe dir Erlebnisse, die den Alltag bereichern – ohne Suchtmittel.
• Nimm Beziehungen und Gefühle wichtig.
Legale Suchtmittel
Legale Suchtmittel sind Stoffe, die man kaufen oder konsumieren kann, ohne strafbar zu
werden, die aber suchtbildende Substanzen enthalten. Die Legalität eines Suchtmittels
sagt nichts darüber aus, wie gesundheitsschädigend der Stoff ist oder wie schnell man
davon abhängig wird. Zu diesen legalen Suchtmitteln gehören Alkohol, Tabakprodukte,
Medikamente, wenn sie unsachgemäss angewendet werden, und Lösungsmittel.
Tabak. Der Tabakrauch enthält mehr als 4800 chemische Stoffe, davon ist bei über 70
dieser Substanzen eine krebserregende Wirkung nachgewiesen. Das Nervengift Nikotin,
das in allen Zigaretten enthalten ist, macht sehr rasch abhängig, ähnlich schnell wie He79
roin! Der Wirkstoff gelangt innerhalb weniger Sekunden ins Gehirn, die Wirkung lässt aber
bereits nach 30 bis 60 Minuten nach. Bei abhängigen Raucherinnen und Rauchern meldet sich darum bald wieder ein starkes Verlangen nach Nikotin. Wird dieses nicht gestillt,
tauchen Entzugserscheinungen auf. Die psychische Abhängigkeit wird verstärkt durch die
Rituale und Abläufe, die mit dem Rauchen verbunden sind.
Die gesundheitliche Schädlichkeit wird durch das Nikotin, den Teergehalt und andere giftige Stoffe im Tabakrauch verursacht. Über 8000 Menschen in der Schweiz sterben jährlich an den Folgen des Rauchens. Krebs- und Kreislauferkrankungen sind die häufigsten
Folgekrankheiten. Je früher ein Mensch anfängt zu rauchen (und nicht rechtzeitig wieder
aufhört), desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer tabakbedingten Erkrankung. Besonders risikoreich ist das Rauchen in der Jugendzeit, da der Körper noch in der Entwicklung steht. Auch das Passivrauchen ist schädlich. Jedes Jahr sterben schätzungsweise
mehrere hundert Menschen in der Schweiz, weil sie unfreiwillig mitrauchen.
Der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-jährige ist in den Kantonen BS und BL verboten.
Alkohol. Alkohol gilt auch in der Schweiz als Droge Nummer eins. 300 000 Menschen
in der Schweiz sind alkoholabhängig. Abhängigkeit kann sich sowohl als regelmässiger
Konsum zeigen als auch ein in grösseren oder kleineren Abständen auftretendes
«Rauschtrinken».
Psychisch kann der Alkohol negative Auswirkungen auf die Selbsteinschätzung sowie
die Kritik- und Urteilsfähigkeit haben. Je nach seelischer Grundstimmung kann Alkohol
verstärkend euphorisch, depressiv oder aggressiv wirken. Ein nicht der Situation angepasster Alkoholkonsum kann schwerwiegende Folgen im Strassenverkehr haben, und
dies nicht nur beim Führen eines motorisierten Fahrzeugs. Auch bei der Arbeit und beim
Sport kann es durch Alkoholkonsum zu Unfällen kommen.
Ein Alkoholrausch ist nichts anderes als eine Vergiftungserscheinung. Regelmässige Vergiftungen können auch körperliche Schäden hervorrufen: Magenerkrankungen, Herz- und
Gefässstörungen, Leberschädigungen, Ausschaltung von Gehirnfunktionen, Nerven- und
Geisteskrankheiten.
An Jugendliche unter 16 dürfen keine alkoholischen Getränke verkauft werden, an Jugendliche unter 18 nur Wein und Bier, und erst wer 18 Jahre alt ist, darf jedes alkoholische
Getränk inklusive Alkopops auf Spirituosenbasis kaufen.
Medikamente. Schmerz-, Beruhigungs- und Aufputschmittel können als Suchtmittel verwendet werden. Auch rezeptfreie Medikamente können süchtig machen. Unter
Missbrauch von Medikamenten versteht man den Konsum in unnötig hoher Dosis oder
über die Behandlungszeit hinaus. Viele Medikamente können abhängig machen, verursachen schädliche Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder Genussmitteln und
können zum Beispiel die Fahrtüchtigkeit oder die Aufmerksamkeit negativ beeinflussen.
Lösungsmittel (Schnüffelstoffe). Die Einatmung von Lösungsmitteldämpfen
wird als Schnüffeln bezeichnet. Als Schnüffelstoffe werden Klebstoffe, Verdünnungsmittel, Lösungsmittel, Farbreiniger, Feuerzeuggas, Haarspray, Benzin verwendet. Nach ersten
Reizerscheinungen wie Atemnot oder Übelkeit kann beim weiteren Einatmen eine Rauschwirkung entstehen, die je nach Stoff wenige Sekunden bis mehrere Minuten andauert.
Es kann zu gesundheitlichen Schädigungen des Gehirns, zu Verätzung der Atemwege
oder zum Ausfall des Atemzentrums im Gehirn und damit zu einem plötzlichen Tod kommen.
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Illegale Suchtmittel
Illegale Suchtmittel sind Stoffe, deren Konsum und Handel in der Schweiz nach Gesetz
verboten sind. Sie sind in unterschiedlichem Masse gesundheitsschädigend und führen
zu Sucht.
Cannabis. Bei dieser zu den Halluzinogenen gehörender Droge unterscheidet man
drei Formen: Marihuana (Blätter und Blütenstände der weiblichen Pflanze), Haschisch
(das Harz der Pflanze) und Haschischöl. Die Wirkung ist stark von der seelischen Grundstimmung des Konsumenten und der Konsumentin abhängig. Cannabiskonsum kann
Gefühle von Langeweile, Stress und Bedeutungslosigkeit abwenden, aber auch in Gleichgültigkeit und zu Verlust des Realitätsgefühles führen.
Regelmässiger Cannabiskonsum bewirkt eine psychische und eine leichte physische Abhängigkeit und beeinträchtigt Gedächtnis-, Motivations- und Lernleistungen und vermindert die Reaktionsfähigkeit, was das sichere Fahren im Strassenverkehr verhindert. Bei
Cannabisnachweis während des Fahrens eines Motorfahrzeugs kann der Führerausweis
entzogen werden. Die schulische oder berufliche Zukunft wird bei regelmässigem Konsum negativ beeinflusst durch eine sich schleichend einstellende Gleichgültigkeit und
Vergesslichkeit. Unbestritten ist, dass ein starker Konsum (z.B. täglich) im Jugendalter die
Entwicklung zum selbständigen Erwachsenen behindern kann. Cannabis kann zudem als
Verstärker bei schon vorhandenen psychischen Störungen wirken.
Cannabis wird meistens mit Tabak vermischt geraucht, gekifft (Joint = Cannabiszigarette), seltener auch mit Speisen vermischt gegessen oder getrunken. Einige Untersuchungen bestätigen: Durch einen Joint gelangen ca. 6-mal so viel krebserzeugende Giftstoffe in die Lunge als durch Zigaretten. Der Konsum von so genannten «Space-Cakes»
(Kuchen/Plätzchen, die mit Cannabis versehen sind) kann unerwartet starke Auswirkungen haben, welche sich in Angst- und Panikzuständen äussern können. Gegessen setzt
die Wirkung erst nach einer halben bis zu zwei Stunden ein und dauert je nach Dosis 4 bis
über 12 Stunden.
Der Konsum, Besitz, Anbau von und der Handel mit Cannabisprodukten mit über 0.3 % THCGehalt (Tetrahydrocannabinol) verstossen gegen das Gesetz und sind somit strafbar.
Partydrogen (Designerdrogen und Ecstasy). Designer-Drogen sind
Mittel, die auf synthetischer oder halbsynthetischer Grundlage basieren. Sie werden sehr
oft unter exotischen Namen gehandelt. Beispiele dafür sind «Cosmic Space», «China Trip»
oder auch «Ecstasy» (MDMA), das schon 1914 als Appetitzügler entwickelt wurde.
Designer-Drogen werden oftmals in kleinen Hobbylabors hergestellt, indem man die chemische Zusammensetzung so verändert, dass sie eine neue Wirkung erzielen. Meistens
ist die Zusammensetzung der Pillen nicht erkennbar, es können viele weitere Stoffe beigemischt werden, die ebenfalls gesundheitsschädigend sind. Daraus entsteht ein gefährliches
Risiko, da man aufgrund des Aussehens nicht erkennen kann, welche Wirkstoffe die Droge
enthält, so dass unberechenbare Wirkungen eintreten können. Zudem stören diese Stoffe
die Hirnentwicklung; deshalb sollten sie nicht in der Jugendzeit eingenommen werden.
Partydrogen wirken stimulierend und intensivieren Gefühle und Kommunikation, sie unterdrücken die Müdigkeit, was zu stundenlangem Tanzen verführt, obwohl der Körper aufgrund seiner Kräfte gar nicht mehr zu einer Leistungserbringung fähig wäre. Die Folge ist
ein Zusammenbruch der Körperfunktionen. Falls du trotzdem an einer Technoparty Ecstasy
einnimmst, solltest du unbedingt folgende Punkte beachten:
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• nie mehr als 3 bis 4 Mal im Jahr einnehmen;
• keinen Alkohol, keine Medikamente oder andere Drogen zusätzlich
konsumieren (das Risiko von Gesundheitsschäden vervielfältigt sich!);
• genügend Verschnaufpausen machen;
• genügend nichtalkoholische Getränke trinken;
• öfters frische Luft einatmen;
• nicht zu warm anziehen.
Aufputschmittel. Dies sind Stoffe mit anregender Wirkung, die meist Amphetamine beinhalten. Sie sind unter dem Namen Speed, Weckamine oder Peps bekannt und
werden auf dem Drogenschwarzmarkt oft mit Milchpulver gestreckt oder als Mischsubstanz angeboten. Sie beeinflussen die Schlaf- und Wachzentren des Gehirns, vermindern
Ermüdung und steigern die Leistungsfähigkeit. Das Risiko einer Überdosis ist relativ hoch,
was zum Beispiel zu plötzlichen Todesfällen im Sport führen kann. Sie machen relativ
schnell psychisch und körperlich abhängig.
Halluzinogene (LSD, Meskalin u.a.). Halluzinogene bewirken je nach Dosierung starke Veränderungen der Wahrnehmung und des Erlebens (halluzinogen = innere Bilder und Gefühle hervorrufend). Auch Horrortrips mit Wahnsinns-, Angst- und
Schreckenszuständen können häufig auftreten. Noch Wochen nach dem Konsum können so genannte Nachräusche («flash-backs») auftreten. Ausserdem können Halluzinogene vorhandene, aber noch nicht ausgebrochene psychische Störungen (Psychosen)
auslösen.
Zur Gruppe der Halluzinogene gehören u.a. folgende Substanzen:
• LSD (Lysergsäure-Diäthylamid): Wird synthetisch hergestellt. LSD wird entweder auf
•
•
Fliesspapier oder in Tablettenform eingenommen. Bereits wenige Millionstel Gramm
zeigen Wirkung;
Psilocybin/Psilocin: Wirkstoffe der so genannten «Zauberpilze»;
Meskalin: Bestandteil des mexikanischen Peyote-Kaktus.
Kokain/Crack. Kokain wird aus den Blättern des Cocastrauches gewonnen. Es
kommt als weisses Pulver (Schnee) auf den Drogenmarkt. Crack ist eine chemische Abwandlung von Kokain. Meistens wird Kokain geschnupft, seltener in Wasser aufgelöst und
gespritzt; Crack wird geraucht.
Kokain erzeugt eine kurz anhaltende Euphorie, unterdrückt Ermüdungserscheinungen
und zügelt den Appetit. Es führt relativ langsam zu einer körperlichen, jedoch sehr schnell
zu einer psychischen Abhängigkeit. Auf die kurze stimulierende Wirkung («high») folgt
jeweils der Absturz («crash»). Die Folgen sind starke Angstgefühle und Wahnbilder.
Die Wirkungsstärke ist durch den unterschiedlichen Reinheitsgrad des Kokains schwer
einzuschätzen. Bei fortgeschrittener Sucht nehmen die unerwünschten toxischen (giftigen) Wirkungen zu, die erwünschten Effekte (Rauschzustand) hingegen ab. Das Heraufsetzen der Dosis nützt nichts.
Opiate (Morphin, Heroin, Methadon). Opiate finden in der Medizin vor allem
als Schmerzmittel ihre Anwendung. Aus Opium, das aus dem Schlafmohn gewonnen
wird, wird Morphin und daraus wiederum Heroin hergestellt. Heroin kommt als geruchfreies weisses oder braunes Pulver auf den Drogenmarkt, meist mit verschiedenen Sub82
stanzen wie Waschpulver, Mehl, Milchpulver aber auch mit dem hochgiftigen Strychnin
gestreckt. Man kann den Heroinanteil deshalb zum voraus nicht bestimmen (Gefahr von
Überdosis, Goldener Schuss).
Durch die Einnahme werden negative Empfindungen (Schmerz, Leere, Sorgen usw.) überdeckt. Dazu kommt ein kurzfristiges Hochgefühl (Flash). Neben dem Spritzen (Fixen)
kann Heroin auch geschnupft (gesnifft) oder es können die Dämpfe inhaliert werden (Folienrauchen). Heroin macht nach ganz kurzer Zeit süchtig, und zwar unabhängig von der
Art der Konsumation. Körperliche Schädigung durch unreinen, gestreckten Stoff, das soziale Abgleiten in das Drogenmilieu und die damit verbundene psychische und körperliche Vernachlässigung kommen dazu, ebenso wie Infektionsgefahren (Aids, Hepatitis,
Abszesse u.a.).
Schon ein kurzzeitiger Konsum kann zu einer schweren seelischen und körperlichen Abhängigkeit führen. Ein körperlicher Entzug kann mit einer schweren Grippeerkrankung
verglichen werden. Lebensgefahr besteht dann, wenn eine zu hohe Dosierung einen
Atem- und Herzstillstand bewirkt.
Methadon ist ein vollsynthetischer Heroinersatz, der als Ersatzmedikament verschrieben
werden kann, um schwer Heroinabhängigen wieder einen geregelten Alltag zu verschaffen, da sie keinen Beschaffungsstress mehr haben.
K.O.-Tropfen. K.O.-Topfen sind Wirkstoffe, die insbesondere mit alkoholischen Getränken zu einer rasch eintretenden, kurzfristig anhaltenden Bewusstlosigkeit führen können. Meist handelt es sich um GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure). Die Tropfen werden
unbemerkt in Getränke gemischt, um Personen betäubt oder willenlos zu machen. Pass
also auf, wenn du unterwegs unbeaufsichtigt dein Glas stehen lässt, und sei beim Offenausschank vorsichtig, wenn der Anbieter nicht vertrauenswürdig ist.
Mischkonsum
Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von verschiedenen Substanzen. Vor allem
Alkohol wird oft mit illegalen Suchtmitteln kombiniert. Die Wirkungen der einzelnen Substanzen können sich verstärken, oder es treten neue, nicht voraussehbare Wirkungen auf.
Die Gefahr der gesundheitlichen Schädigung ist stark erhöht, darum mixe keine Drogen!
Notfall - was tun?
Wenn du an einer Party oder an einer Veranstaltung bist, kann es passieren, dass jemand
plötzlich zusammenbricht. Dann ist rasches Handeln notwendig. Bei Verdacht auf Drogenüberdosis, Alkohol- oder Medikamentenvergiftung oder in bedrohlichen Situationen
(Bewusstlosigkeit) ist eine
• Sofortige Spitaleinlieferung mittels Ambulanz (Telefon 144) notwendig.
BL
Beratungsstellen PDA (Psychiatrischer Dienst für Abhängigkeitserkrankungen),
www.kpd.ch
Laufen: Bahnhofstr. 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 24 20, [email protected]
Liestal: Wiedenhubstr. 55, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 80, [email protected]
83
Münchenstein: Emil Frey-Str. 85, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 04 55,
[email protected]
Reinach: Baselstr. 1, 4153 Reinach, Tel. 061 712 15 15, [email protected]
Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten
(Beratung nach Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30,
[email protected], www.christinavogel.ch
Fachstelle Alkohol und Sucht – Blaues Kreuz, www.bkbl.ch
Liestal: Bleichemattweg 56, 4410 Liestal, Tel. 061 901 77 66, Fax 061 901 78 26
Münchenstein: Bruckfeldstr. 3, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 06 66
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd
Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00,
[email protected]
Laufen: Rennimattstr. 83, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00,
[email protected]
Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00,
[email protected]
Suchtprävention, Gesundheitsförderung Baselland
Susanna Piccarreta, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal, Tel. 061 552 62 18,
www.gesundheitsfoerderung.bl.ch, [email protected]
84
BS
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt,
St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, Fax 061 272 36 88,
www.gesundheitsdienste.bs.ch, [email protected]
Schulpsychologischer Dienst, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00,
Fax 061 267 67 55
Abteilung Sucht, Schanzenstr. 13, Postfach 141, 4004 Basel,
Tel. 061 265 89 50, Fax 061 265 89 51
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
Fax 061 683 08 81, www.bfa-bs.ch
Blaues Kreuz Basel, Beratungsstelle für Alkohol- und Suchtprobleme, Peterskirchplatz 9,
4051 Basel, Tel. 061 261 56 13, Fax 061 263 94 70, [email protected]
suchtinfo.ch, Fachstelle für Suchtprävention,
Tel./Fax 061 261 26 50, www.suchtinfo.ch, [email protected]
Drop-In, Drogenberatungsstelle, Mülhauserstr. 113, 4056 Basel, Tel. 061 387 99 99,
Fax 061 387 99 95, www.suchthilfe.ch, [email protected]
Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4051 Basel,
Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, [email protected]
BL/BS
Fachstelle Tabakprävention der Lungenliga beider Basel, Kanonengasse 33,
Postfach, 4410 Liestal, Tel. 061 927 91 25, Fax 061 927 91 29, www.lungenliga-bl-bs.ch,
[email protected]
MUSUB, Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel,
www.musub.ch, [email protected]
Basel: Nauenstr. 71, 4052 Basel, Tel. 061 273 83 05, Fax 061 273 83 06
Liestal: Bleichemattweg 56, 4410 Liestal, Tel. 061 903 92 77, Fax 061 901 78 26
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Freiestr. 16, 8032 Zürich,
24-h, Notfallnummer 145, nichtdringliche Fälle Tel. 044 251 66 66, Fax 044 252 88 33,
www.toxi.ch, [email protected]
www
www.feelreal.ch, für junge Frauen zwischen 15 und 25
www.feelok.ch, Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit
www.tschau.ch, Informationen u.a. zum Thema Sucht und Drogen
www.sfa-ispa.ch, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
Weitere Adressen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten» (Jugendberatungen) und im
Kapitel «Schule, Ausbildung und Arbeit» (Krach in der Schule).
ESS-STÖRUNGEN
Warum?
Über Fernsehen, Film, Werbung, aber auch Zeitschriften und Musik werden wir immer
wieder mit «dem Schönheitsideal» schlechthin konfrontiert. Hier das superschlanke, vollbusige Topmodel, dort der sportliche, durchtrainierte Körper von Mister soundso … Und
alle möchten sie uns nur eines vermitteln: das Ideal, nach dem wir alle streben sollen.
Besonders Mädchen im Teenageralter werden mit diesen Vorstellungen richtiggehend
bombardiert. Kein Wunder also, wenn immer mehr junge Menschen versuchen, diesem
Ideal mit allen Mitteln nachzueifern.
Ess-Störungen einfach nur auf den Einfluss von Bildern mit Topmodels zurückzuführen,
wäre allerdings zu einseitig. Oft sind die Gründe sehr vielschichtig und tiefgründig. Krach
zu Hause, Stress in der Schule, Liebeskummer, frühkindliche Störungen und sexuelle
Ausbeutung können Hintergründe sein.
Ess-Störungen können nicht einfach abgestellt werden. Es braucht tiefer gehende
Beratung und Hilfe, welche die eigentlichen, tiefer liegenden Probleme zum Vorschein bringen. Nicht wenige junge Menschen verfallen in eine der verschiedenen Ess-Störungen.
Betroffene Menschen verlieren die Kontrolle über ihr Essverhalten, beschäftigen sich
zwanghaft mit Essen, Figur und Gewicht.
Sehr viele junge Mädchen und auch Knaben haben während der Pubertät Phasen, in
denen ihnen das normale, regelmässige Essen grosse Mühe macht. Vielleicht kennst du
das selber auch: Du bist nach der Schule alleine zu Hause und hast einen schlimmen
«Essanfall» oder einen «Schokoladenabsturz». Danach fühlst du dich dick und mies.
Es ist sehr unangenehm, aber sehr vielen jungen Menschen geht es so. Finden solche
Phasen kein Ende oder hast du das Gefühl, es alleine nicht mehr zu schaffen, dann sprich
offen mit einer Vertrauensperson darüber und wende dich an eine der aufgeführten Beratungsstellen. Es ist gut möglich, dass du mit dem Essen einen tiefer liegenden Kummer
«hinunterstopfen» möchtest. Deshalb ist es wichtig, das Problem an der Wurzel zu
packen.
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Magersucht (Anorexie)
Von der Magersucht sind mehrheitlich junge Frauen oder Mädchen betroffen. Den einzigen Weg zur Traumfigur sehen sie im Hungern. Sie nehmen kaum mehr Nahrungsmittel
zu sich, ernähren sich höchstens von leichten Speisen wie Salaten, Natur-Joghurts
und trinken Mineralwasser. Auch wenn sie noch so dünn sind, haben sie immer ein
schlechtes Gewissen, etwas zu essen, und fühlen sich zu dick. Sie sind geplagt von
Gedanken an Kalorien und «Wiedergut-mach-Sport». Magersucht kann lebensbedrohende Ausmasse annehmen, wenn nicht rasch etwas dagegen unternommen wird.
Sie ist nicht einfach nur die Unlust am Essen, sondern kann (lebens-)gefährliche Auswirkungen auf die Psyche und den Körper eines Menschen haben.
Ess- und Brechsucht (Bulimie)
Oberflächlich gesehen, beginnt eine Ess- und Brechsucht oft mit dem Wunsch abzunehmen. Am Anfang funktioniert das Abnehmen auf diese Art sehr gut, aber der Schein
trügt: Bald schon stellen die Betroffenen fest, dass sie gar nicht mehr normal essen
können. Zwanghaft gehen sie nach jedem Essen auf die Toilette und übergeben sich.
Es folgen richtige Fressorgien, welche ihr Ende wieder über der WC-Schüssel finden. Statt
sich über eine bessere Figur zu freuen, ist man von Schuldgefühlen und Selbsthass
geplagt. Darüber zu sprechen ist sehr schwer, denn diese Sucht geschieht unauffällig und
heimlich. Da sich der Körper mit der Zeit auf diese Art der Ernährung einstellt, ist von
aussen oft nichts zu sehen. Für den Körper ist eine solche Sucht sehr negativ: Die
Magensäure greift die Zähne an, die Haare fallen aus etc. Es entsteht ein Mangel an den
notwendigen Mineralien und Vitaminen.
Hilfe holen
Wenn du mit deinem Leben nicht mehr klarkommst, dann versuche nicht, deinen Kummer in dich hineinzuessen oder durchzuhungern. Versuche deine Probleme mit einem
Freund oder einer Freundin zu besprechen und traue dich, bei einer der verschiedenen
Beratungsstellen anzurufen oder vorbeizuschauen. Wende dich an eine Ärztin oder
einen Arzt deines Vertrauens.
Wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden kennst, der vermutlich an einer EssStörung leidet, kannst auch du deinen Teil dazu beitragen, diesem Menschen zu helfen.
Verurteile diese Person nicht einfach, sondern versuche zu verstehen, dass der Grund für
dieses Verhalten oft viel tiefer sitzt, als man auf den ersten Blick meint. Sprich über deine
Wahrnehmung und deine Sorgen.
BL
86
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd
Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00,
[email protected]
Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00,
[email protected]
Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00,
[email protected]
Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten
(Beratung nach Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel,
Tel. 061 382 26 30, [email protected]
BS
Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP),
Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21, Fax 061 685 21 78
Sprechstunde Psychotherapie-Indikation SPIS, Spitalstr. 22, 4056 Basel,
Tel. 061 325 80 22, Mo – Fr 8.30 –12.00 /14.00 –17.00 Uhr
Kinder und Jugend-Gesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt,
St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, Fax 061 272 36 88, [email protected]
OA – Anonyme Esssüchtige, Kontakt-Tel. 031 332 34 52
Spezielle ambulante Sprechstunde für Kinder und Jugendliche
mit Fettsucht-Problemen, Pädiatrische Poliklinik, Römergasse 8, 4058 Basel,
Tel. 061 685 62 24 (Mo 14.00–16.00 Uhr)
BL/BS
Arbeitsgemeinschaft Essstörungen AES (anonymes Beratungsangebot),
Postfach 1332, 8032 Zürich, Tel./Fax 043 488 63 73, www.aes.ch
SELBSTVERLETZENDES VERHALTEN
Was ist das?
Als eine Reaktion auf sehr schwierig auszuhaltende und überwältigende Gefühle von
Trauer, Hass oder Selbsthass fügen manche Jugendliche sich selbst Verletzungen zu.
Auch ein Gefühl von unerträglicher innerer Leere, explosiver Anspannung oder das Gefühl, nichts mehr ausser dem eigenen Körper kontrollieren zu können, kann zu dem
Wunsch führen, sich selbst verletzen zu wollen.
Warum fügen Jugendliche sich selbst
Verletzungen zu?
Jeder und jede hat Probleme in seinem/ihrem Leben, und oft braucht man auch Hilfe von
jemand anderem. Aber es gibt Dinge, mit denen es so schwierig ist umzugehen oder jemandem auch nur davon zu erzählen, dass manche Menschen sich ganz verschliessen.
Wenn dann der innere Druck so gross wird, dass man zu explodieren glaubt, ist der Punkt
erreicht, an dem einige Betroffene beginnen, sich selbst zu verletzen. Sie glauben, sich
nur so helfen zu können. Das kann zum Zwang wie bei einer Sucht werden.
Betroffene Jugendliche sprechen von diesem Schmerzzufügen als «sich selbst ein Gefühl machen, mit dem ich umgehen kann» oder «spüren, dass ich nicht tot bin». Hinter
dieser Selbstverletzung steht also nicht zwingend die Absicht, das Leben zu beenden,
sondern vielmehr ist es ein Hilferuf!
Für manche Jugendliche ist es auch ein Mittel, Aufmerksamkeit zu bekommen oder die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu zeigen.
87
Was kannst du tun?
Wenn du selbst betroffen bist, sind das vielleicht Gefühle, die du spürst und wiedererkennst:
Schuldgefühle
Hilflosigkeit
Verzweiflung
Einsamkeit
Beschämung
Angst
weil du nicht aufhören kannst, dich selbst zu verletzen,
obwohl du gerne damit aufhören würdest.
weil du nicht mehr weisst, was du machen sollst.
weil du glaubst, dass es nie mehr besser werden wird.
weil du nicht weisst , an wen du dich wenden sollst.
weil alle dich für verrückt halten könnten.
weil du nicht weisst, warum du das tust, und es schlimmer wird.
Hilfe holen!
Wenn dir Selbstverletzung der einzige Weg scheint, mit all dem Schwierigen in dir oder
mit dem, was du in der Vergangenheit erlebt hast, umzugehen, brauchst du Hilfe!
Es hilft, wenn du jemanden findest, dem du vertrauen kannst – auch wenn es Mut braucht
sich zu öffnen; das kann jemand in deiner Familie oder deinem Freundeskreis sein.
Manchmal wissen aber auch sie nicht weiter oder bekommen Angst um dich, und dann
ist es gut, dich an eine Fachperson zu wenden.
Wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden kennst, der sich selbst verletzt, sprich mit
ihr (Mädchen sind häufiger betroffen als Jungs) oder ihm über das, was du siehst – vielleicht kannst du damit schon helfen und Mut machen, Hilfe zu suchen.
88
BL
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst:
Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, [email protected]
Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, [email protected]
Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, [email protected]
Schulpsychologischer Dienst:
Für Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65,
Für das untere Baselbiet: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00,
Für den Bezirk Laufen: Enge Gasse 10, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23,
Für das obere Baselbiet: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20,
Für Muttenz: Hauptstr. 52, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 86 40,
Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten (Beratung nach
Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30,
[email protected], www.christinavogel.ch
Jugendberatung helpnet, Postfach 230, 4410 Liestal, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. M.),
[email protected], www.helpnet-online.ch
BS
Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP),
Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21
Psychotherapeutische Tagesklinik (PTK), Socinstr. 55a, 4051 Basel,
Tel. 061 325 55 92, Tel. 061 325 55 91
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst / Gesundheitsförderung Basel-Stadt,
St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20,
www.gesundheitsdienste.bs.ch, [email protected]
Schulpsychologischer Dienst, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00
Schulsozialarbeit (SSA) Basel-Stadt, Erwin Götzmann (Leiter),
Tel. 079 456 23 81, [email protected]
BS/BL
Telefon 147, Hilfe für Kinder und Jugendliche in Not,
www.pro-juventute.ch/pro-juventute-Beratung.486.0.html
Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen beider Basel, Adressen:
www.fejb.ch
Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter in deiner Schule
WWW
www.tschau.ch
www.147.ch
INTERNETSUCHT
Wie viele Stunden verbringst du in Festzeit, oder anderen Chaträumen, beim Surfen, beim
Anschauen von pornografischen Darstellungen? Wenn du nach Hause oder ins Jugendhaus kommst, musst du dich dann immer als Erstes einloggen, um zu überprüfen, ob
was Neues da ist? Wie oft denkst du während des Tages an dein Forum? Was kommt zu
kurz wegen deines Internetkonsums?
Falls du feststellst, dass es dir schwer fällt, einen guten Umgang mit dem Netz zu haben,
dann sprich mit jemandem darüber und hole dir Hilfe: Tausche dich mit Kolleginnen/Kollegen aus, frage deine Eltern, eine deiner Lehrpersonen, die Schulsozialarbeiterin oder
den Schulsozialarbeiter deines Schulhauses, deine Bezugsperson im Jugendhaus um
Rat oder gehe zu einer der folgenden Beratungsstellen.
BL
Beratungsstellen PDA (Psychiatrischer Dienst für Abhängigkeitserkrankungen),
www.kpd.ch
Laufen: Bahnhofstr. 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 24 20, [email protected]
Liestal: Wiedenhubstr. 55, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 80, [email protected]
Münchenstein: Emil Frey-Str. 85, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 04 55,
[email protected]
Reinach: Baselstr. 1, 4153 Reinach, Tel. 061 712 15 15, [email protected]
BS
Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik KJPK, Schaffhauserrheinweg 55,
4058 Basel. Tel. 061 685 21 21, Fax. 061 685 21 78, www.upkbs.ch
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
www.bfa-bs.ch
Kinder- und Jugendgesundheitsdienste Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement des
Kantons Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20,
www.gesundheitsdienste.bs.ch
89
Religion
Du kennst sicher einige Religionen:
Judentum, Christentum, Islam,
Buddhismus und Hinduismus zählen zu
den so genannten „Weltreligionen“.
Aber hast du gewusst, dass es allein
im Raum Basel rund 300 verschiedene
religiöse Gemeinschaften gibt?
Menschen – jedenfalls die meisten – versuchen einen Sinn im Leben zu finden. Auf
schwierige Fragen wie: «Woher kommt das Leben? Was kommt nach dem Tod? Weshalb
gibt es das Böse in der Welt? Wozu bin ich auf der Welt?» wurden schon seit Jahrtausenden Antworten gesucht. Viele Menschen finden für sich den Sinn im Leben durch
eine Religion; ihr Glaube gibt ihnen Halt und Sicherheit. Religion hilft ihnen, Handlungsleitlinien ihres täglichen Lebens festzulegen, schwierige Zeiten im Leben zu bewältigen
und Hoffnung zu schöpfen.
Es gibt unzählige Konfessionen und Glaubensrichtungen, die sich in der Lehre und der
Praxis von ihrer «Mutterreligion» unterscheiden. Immer wieder entstehen auch neue Weltanschauungen oder Sinnsysteme, die Anhängerinnen und Anhänger finden. Europas
Kulturen sind bisher vorwiegend von jüdisch-christlichen Traditionen geprägt, durch
Migration und andere Phänomene der Globalisierung (Medien, Reisetätigkeit...) haben
auch Gemeinschaften anderer Religionen bei uns Fuss gefasst.
WAS IST RELIGION UND WAS GLAUBEN
RELIGIÖSE MENSCHEN?
Eine Religion ist ein System von Ideen, Vorstellungen und Praktiken, das auf dem Glauben an eine ausserweltlich existierende Macht gründet, welche den Lauf der Welt und
das Leben der Menschen beeinflussen kann. Religiöse Menschen glauben in der Regel
an eine oder mehrere Gottheiten oder beziehen sich auf ein transzendentes (ausserweltliches), unpersönliches Prinzip.
In den meisten Fällen haben Religionen eine Vorstellung darüber, wie die Welt entstanden ist (so genannte Schöpfungsgeschichten oder Schöpfungsmythen) und ein Bild der
letzten Dinge. Dazu gehört die Frage, was mit dem Menschen nach dem Tod geschieht,
und was letztlich mit der Welt geschehen wird.
Abgesehen von den Glaubensinhalten und der Lehre unterscheiden sich Religionen und
Konfessionen häufig durch die Spiritualität, das heisst in der Art, wie die Religion gelebt
wird und welche Rituale gepflegt werden. Es gibt verschiedene Spiritualitätsformen und
Arten von Ritualen. Einige Rituale sind relativ stark durch die Religion formalisiert, zum
Beispiel Gottesdienste, religiöse Feiern und die so genannten Übergangsrituale bei der
Geburt, der Hochzeit oder dem Tod. Zu den eher persönlich gestalteten religiösen Ritualen gehören zum Beispiel das Gebet und die Meditation. Viele Religionen kennen bestimmte Formen von Alltagsspiritualität, zum Beispiel die Unterstützung von Bedürftigen
mit Geld oder Nahrungsmitteln, eine grundsätzliche Barmherzigkeit mit den Mitmenschen
oder auch der bewusste, meist zeitlich begrenzte Verzicht (Askese) auf Genuss- oder
Luxusgüter, zum Beispiel Fasten.
Die meisten Angehörigen einer Religionsgemeinschaft leben ihren Glauben eher wenig
öffentlich: In unserer Gesellschaft gilt Religion als Privatsache, und es ist eher unüblich,
seine religiösen Überzeugungen im Alltag zum Thema zu machen. Aber in allen Religionen gibt es auch «religiöse Virtuosen», die ihr Leben ganz in den Dienst ihres Glaubens
stellen und zum Beispiel einem Orden beitreten.
92
WIE HANDELN RELIGIÖSE MENSCHEN?
Moral gibt Antworten auf die Frage: «Wie sollen wir handeln?» Fast alle Religionen
haben ein moralisches Wertesystem entwickelt, dessen Einhaltung sie fordern. Dieses
System umfasst Vorstellungen darüber, was richtig und falsch, was gut und was böse ist,
und wie man folglich zu handeln und zu denken hat. Obgleich diese Vorstellungen von
Religion zu Religion variieren, stehen hinter solchen religiösen Pflichten in vielen Religionen ähnliche moralische Prinzipien. Am bekanntesten ist die so genannte Goldene
Regel «Was du nicht willst, was man dir tu’, das füg’ auch keinem Andern zu», deren
Einhaltung wohl jede Religionsgemeinschaft befürworten kann.
Viele Glaubensgemeinschaften kennen ausser diesen übergeordneten moralischen
Massstäben auch konkreter formulierte Regelungen des persönlichen Lebenswandels
ihrer Mitglieder (Bekleidungsvorschriften, Speisevorschriften, Sexualmoral etc.). Häufig
sind es diese Regelungen, die in Konflikt mit allgemein gesellschaftlichen Einstellungen
und Lebensgewohnheiten treten und, anders als die übergeordneten Massstäbe, auch
eher einem Wandel unterliegen und angepasst werden können.
GROSSES ANGEBOT
In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, und alle Frauen und Männer ab sechzehn Jahren gelten als religiös mündig. Das heisst, sie können selber entscheiden, ob und zu welcher Religionsgemeinschaft sie gehören wollen. Davor bestimmen die Eltern über eine
Zugehörigkeit. Die Entscheidung ist aber nicht einfach: In unserer Gesellschaft ist der so
genannte «Supermarkt der Weltanschauungen» eine verbreitete Realität: Einzelpersonen
und Gruppen stellen Ideen und Rituale aus religiösen und anderen Weltanschauungen
neu zusammen und schneiden sie auf ihre Bedürfnisse zu. Das Angebot an Religionen
und der Markt an weltanschaulichen und religiösen Gruppierungen ist riesig und schier
unüberschaubar. Dies macht ein Zurechtfinden nicht einfach. Immer weniger wächst man
als Kind einfach in einen Glauben hinein und kann seine eigene Religiosität auf Grund
von Erfahrungen entwickeln. Genau sowenig, wie Kinder heute den gleichen Beruf wie
ihre Eltern ergreifen, wird deren Glauben übernommen. Wer also auf der Suche ist, der
muss sich im Dschungel der Angebote selbst zurechtfinden.
WIRKUNGEN VON RELIGIONEN
Neben den vielen positiven Wirkungen, die Religion auf die Menschen und ihr Zusammenleben haben kann, wissen wir leider auch um unzählige Gewalttaten und Kriege, die im Namen einer Gottheit oder einer Religion getätigt wurden und werden. Die
allermeisten Angehörigen der betroffenen Religionsgemeinschaften und auch viele der
religiösen Führer bezeichnen dies aber als Missbrauch ihrer Religion.
93
GEFÄHRLICHE RELIGIONSGEMEINSCHAFT?
Vielleicht hast du schon vom Begriff «Sekte» gehört oder gelesen. Er wird in der
Umgangssprache für religiöse Gruppierungen verwendet, die in einer nicht immer genau
bestimmten Weise als gefährlich gelten.
Der Begriff enthält eine negative Beurteilung, weshalb heute in Fachkreisen eher von
«religiösen Sondergemeinschaften», «neureligiösen Gemeinschaften» oder auch «konfliktträchtigen Anbietern am Lebenshilfemarkt» gesprochen wird. Diese Bezeichnungen sind
neutraler und nicht von vornherein negativ wertend.
Die Warnung vor so genannten Sekten entspringt in der Regel der Sorge um eine
Vereinnahmung von ahnungslosen Neumitgliedern in ein unentrinnbares System von
Heilsversprechen, Geldforderungen und Abhängigkeiten. In den meisten Fällen ist der
Verdacht oder der Vorwurf, eine religiöse Gemeinschaft sei gefährlich, nicht generell
haltbar, und die Beurteilung ist von der persönlichen Einschätzung und Wertung der Betrachterin oder des Betrachters abhängig. Es kommt immer auf die einzelnen Menschen
an, die in einer Gemeinschaft Einfluss haben.
Aber: Sei kritisch! Prüfe, mit was für einer Gemeinschaft du es zu tun hast, und worauf
du dich allenfalls näher einlassen willst. Wenn es dir nicht so gut geht, bist du vielleicht
leichter für einfache Lösungswege und Heilsversprechungen empfänglich. Du kannst die
angegebenen Adressen und Bücher zu Rate ziehen. Wenn du dir nicht sicher bist oder
wenn du ein ungutes Gefühl bei der Sache hast, dich zu Dingen gedrängt fühlst, die du
eigentlich nicht willst (zum Beispiel im Zusammenhang mit Geldzahlungen oder Geheimhaltungsvorschriften), dann lass dich beraten. Es gibt einige sehr kompetente Stellen,
an die du dich wenden kannst. Auf der Website von Inforel (unter www.inforel.ch/i80e30)
kannst du ausserdem eine Kriterienliste zur Einordnung der Gefährlichkeit von religiösen
Gemeinschaften finden (du kannst sie auch bei Inforel bestellen).
94
BL
askja bl, Römisch-katholische Arbeitsstelle kirchliche Jugendarbeit Baselland,
Rheinstrasse 20, 4410 Liestal. Tel./Fax 061 922 22 34, www.kja-basel.ch,
[email protected]
Christkatholische Landeskirche, Pfr. Victor Jungo, Schönenbuchstrasse 8,
4123 Allschwil, Tel. 061 483 92 25, www.christkath.ch, [email protected]
Fachstelle für Jugendarbeit, Reformierte Kirche Baselland, Rathausstrasse 78,
Postfach 449, 4410 Liestal, Tel. 061 921 40 33, Fax 061 921 40 37,
www.faju.ch, [email protected]
JuSeSo Dekanat Liestal (oberes Baselbiet), Rheinstrasse 20, 4410 Liestal,
Tel./Fax 061 922 22 34, Notfall-Nummer: 079 824 81 23, www.kja-basel.ch,
[email protected]
Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, Rheinstrasse 21, 4410 Liestal,
Tel. 061 921 51 08
BS
Christkatholische Kirche Basel-Stadt, Diakonin Karin Schaub, St. Johanns-Vorstadt 27,
4056 Basel, Tel. 061 322 43 57, Fax 061 322 44 71, www.christkath.ch,
[email protected]
ecco! Fachstelle für Kinder- und Jugendarbeit der römisch-katholischen Kirche
Basel-Stadt, Feierabendstr. 86, 4051 Basel, Tel. 061 271 75 30, Fax 061 281 00 53,
www.f80.ch / www.kja-basel.ch, [email protected]
Jugendkirche Basel, Waldenburgerstr. 32, 4052 Basel, Tel. 061 271 75 04,
www.jugendkirche-basel.ch, [email protected]
Jugendzentrale der Israelitischen Gemeinde, Leimenstrasse 24, Postfach,
4003 Basel, Tel. 061 272 29 20, www.igb.ch
KOJE Koordinationsstelle Jugendarbeit der evangelisch-reformierten Kirche
Basel-Stadt, Knotenpunkt F80, Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel./Fax 061 681 01 11,
www.koje-online.ch, [email protected]
BL/BS
Evangelische Informationsstelle Kirchen – Sekten – Religionen, Wettsteinweg 9,
8630 Rüti ZH, Tel. 055 260 30 80 (Mo – Fr 9 –13 Uhr), www.relinfo.ch, [email protected]
INFOREL, Information Religion, Postfach, 4009 Basel, Tel. 061 303 93 30,
www.inforel.ch, [email protected]
infoSekta, Fachstelle für Sektenfragen, Birmensdorferstr. 421, 8055 Zürich,
Tel. 044 454 80 80 (Mo 17–19 Uhr, Do 9 –12 Uhr, Fr 9–12 Uhr), Fax 044 454 80 82,
www.infosekta.ch, [email protected]
Ökumenische Beratungsstelle, Religiöse Sondergruppen und Sekten,
Geissmattstr. 57, 6004 Luzern, Tel. 041 211 04 33, Fax 041 211 04 34, www.sektenberatung.ch, [email protected]
religions.basel, c/o Die Organisation GmbH, Mühleberg 12, Postfach 1835,
4001 Basel, Tel. 061 201 09 78, Fax 061 201 09 79,
www.religionsbasel.ch, [email protected]
Linkliste «Informationen über verschiedene Religionen» (Region Basel) auf
www.inforel.ch
Viele andere Religionsgemeinschaften haben Angebote für Jugendliche.
Informiere dich direkt bei ihnen.
LITERATUR
• Religionen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Basel 2000 (Manava),
Bezug bei INFOREL.
• Kriterienliste «gefährliche Sekte» oder «seriöse Religionsgemeinschaft»?:
Gratis bei INFOREL zu beziehen.
• Harald Baer, Hans Gasper, Joachim Müller (Hg.): Lexikon neureligiöser Gruppen,
Szenen und Weltanschauungen, Freiburg, Basel und Wien 2005 (Herder).
95
Geld
Versicherungen
Haben oder nicht haben, das ist
hier die Frage. Wer Geld hat,
hat die Wahl, und wer die Wahl hat,
hat die Qual...
Sparen, kaufen, mieten, leasen,
abzahlen, Kredit aufnehmen.
Wer Geld hat, sollte sich über
dessen Verwendung Gedanken machen.
Wer keines hat, umso mehr...
DEIN BANKKONTO
Geld, das deine Eltern in deinem Namen auf einem Bankkonto angelegt haben, gehört
dir. Das heisst, sie dürfen lediglich die Zinsen dieses Geldes dazu verwenden, deine
Erziehung und Ausbildung (mit) zu finanzieren. Wenn du das 18. Lebensjahr erreicht hast,
müssen dir die Eltern dieses Geld übergeben. Wenn du Geld verdienst und zu Hause
wohnst, können deine Eltern von dir verlangen, dass du ihnen einen entsprechenden
Betrag für den Lebensunterhalt abgibst (ZGB, Artikel 323).
VORSICHT MIT KREDITEN!
«Zuverlässig, schnell, diskret.» Hundertfach kannst du täglich Reklamen für einen Konsumkredit oder eine Kreditkarte lesen. Natürlich ist es sehr verlockend, in einer finanziellen Krise einen Kredit aufzunehmen, doch die Folgen sind oft schlimmer, als man denkt.
Es ist zwar relativ problemlos, einen Kredit oder eine Kreditkarte zu erhalten, dies endet
jedoch meist problematisch... Leicht kannst du so, wie es übrigens Tausenden passiert,
in die Schuldenmühle geraten.
Bevor du also einen solchen Schritt unternimmst, überlege dir genau, ob du während der Tilgungsdauer – bei einem Konsumkredit kann das mehrere Jahre dauern –
tatsächlich die monatlichen Rückzahlungsraten pünktlich und regelmässig bezahlen kannst. Die Zinsen betragen übrigens je nach Bank zwischen 8 und 15%!
VERTRÄGE
Der Kaufvertrag. Am sichersten für dich und dein Geld ist, die Ware, die du erwerben möchtest, sofort mit dem eigenen Geld zu bezahlen. Erstens ist dies bedeutend günstiger als die anderen Wege, und zweitens läufst du nicht Gefahr, dass es dir plötzlich nicht
mehr möglich ist, den Vertrag (oder die Verträge) zu erfüllen und die Ratenzahlungen einzuhalten.
Kauf-/Mietvertrag. Wenn du die Idee hast, den Fernseher fürs Erste nicht bar zu
bezahlen, sondern in Raten dessen Eigentümer/in zu werden, wirst du auf die verschiedensten Vertragsformen treffen: Kauf-/Mietvertrag, Abzahlungsvertrag, Leasingvertrag etc.
Man wird dir von den Möglichkeiten und tiefen Kosten solcher Verträge vorschwärmen.
Doch die Kehrseite dieses vielleicht auf den ersten Blick attraktiven Angebotes liegt darin, dass der Betrag, den du bis zum Schluss total bezahlst, wesentlich höher zu stehen
kommen wird als bei Barzahlung des vollen Preises gleich zu Beginn.
Zudem wird eine (aus welchen Gründen auch immer) notwendige vorzeitige Vertragsauflösung eine sehr mühsame Angelegenheit, die meistens zusätzliche, nicht
kalkulierte Kosten und Nachforderungen verursacht.
98
Solltest du während der Vertragsdauer mit deinen Zahlungen in Verzug geraten, so kann
das Verkaufsgeschäft vom Vertrag zurücktreten und die fehlende Teilzahlung oder den
Restverkaufspreis einfordern. Hast du keine Möglichkeit, der Aufforderung nachzukommen, musst du das Gut zurückgeben. Du erhältst dafür einen Teil deiner Zahlungen zurück. Das heisst, das Geschäft darf nur einen angemessenen Mietzins und allenfalls eine
Entschädigung für eine ausserordentliche Abnützung zurückbehalten. Nicht erlaubt, auch
wenn sie evtl. im Vertrag festgelegt wurden, sind Abmachungen, die dir eine Strafzahlung anlasten wollen, falls du den Vertrag nicht einhältst. Bei Fragen, z.B. wenn du unsicher
bist, ob dich nicht jemand betrogen hat, kannst du dich an die Rechtsberatung wenden.
Leasingvertrag. Diese Art, ein Gut zu erwerben, tritt vor allem im Zusammenhang
mit Autos in Erscheinung. Sie ist extrem teuer. Ohne die Unterschrift der Eltern hast du nur
dann die Möglichkeit, einen solchen Vertrag abzuschliessen, wenn du 18 Jahre alt bist und
ein sicheres Einkommen nachweisen kannst. Das Leasinginstitut muss also nachprüfen,
ob du genügend zahlungskräftig bist. So oder so: Es ist teuer, auf diese Weise ein Auto
zu erwerben. Und, du bindest dich über mehrere Jahre an die Leasingkreditfirma. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist zwar theoretisch möglich, aber mit riesigen
Nachzahlungen für die ausfallenden Leasingraten verbunden.
VERSICHERUNGEN
Nicht alles, was «unbedingt notwendig» und «dringend empfehlenswert» genannt wird, ist
für dich in deiner persönlichen Situation das Beste. Trotzdem ist es nicht nur vorteilhaft,
bestimmte Versicherungen zu haben, sondern schlichtweg notwendig. Oftmals bist du als
Jugendliche oder Jugendlicher in die Versicherungen deiner Eltern miteingeschlossen, dies
manchmal sogar auch dann, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Also: zuerst abklären.
Krankenkasse. Die Krankenkasse ist obligatorisch. Du bezahlst ca. Fr. 100.– pro
Monat in Baselland bzw. ca. 120.– in Basel-Stadt, wenn du unter 18 bist. Ab 18 Jahren
betragen die Prämien pro Monat deutlich mehr: ca. Fr. 220.– in Baselland, ca. Fr. 270.–
in Basel-Stadt. Das tönt nach sehr viel Geld – ist es auch. Und doch ist es immer noch
billiger, als wenn du die Arzt-, Medikamenten- und Spitalkosten selber tragen müsstest.
Zwar ist die Krankenkasse wie gesagt obligatorisch, doch welche der vielen Kassen dich
versichern soll, das entscheidest du.
Es lohnt sich, Vergleiche anzustellen und abzuklären, welche Leistungen in die Prämien
eingeschlossen sind. Lass dich auch über die günstigeren Versicherungsmodelle wie
Hausarztmodelle (HMO) oder die Vereinbarung einer höheren Jahresfranchise (ab 18
Jahren; bis 18 Jahre bezahlst du keine Franchise) informieren. Wenn du die Krankenkasse
wechseln möchtest, kannst du dies jeweils bis spätestens Ende November, gültig für das
folgende Jahr, tun. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine Krankenkasse.
Wenn deine Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, haben sie Anspruch
auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie für die Familie. Diese Verbilligung muss
beantragt werden. Entsprechende Formulare werden den Bezugsberechtigten von der
Sozialversicherungsanstalt (BL) bzw. vom Amt für Sozialbeiträge (BS) zugestellt oder können dort bestellt werden.
99
Unfallversicherung. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bist du automatisch
und obligatorisch für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Bei Arbeitsunfähigkeit
infolge eines Unfalles bezahlt dir die Versicherung ein Taggeld von 80% deines Lohnes.
Die Prämien werden automatisch von deinem Lohn abgezogen.
Wenn du arbeitslos bist, kläre bei deiner Krankenkasse unbedingt ab, inwieweit du gegen Unfälle versichert bist. Eine Unfallversicherung ist enorm wichtig, denn ein einmaliger Unfall kann ohne Versicherung zu einer lebenslangen finanziellen Belastung werden.
Privathaftpflicht. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt für dich Schäden,
die du anderen zufügst, z.B. wenn du den Laptop deiner Freundin demolierst. Sie ist verhältnismässig günstig (Fr. 100.– bis 150.– im Jahr) und deckt sehr hohe Schäden mit einem Selbstbehalt von Fr. 200.– (Betrag, den du im Schadensfall selbst berappen musst).
Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt auch Schäden bei gemieteten Wohnungen.
Kläre jedoch zuerst ab, ob und wieweit du eventuell in einer Versicherung deiner Eltern
miteingeschlossen bist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.
Lass dich zu keinem Versicherungsabschluss überreden. Nimm dir Zeit zum Überlegen, schlafe darüber, und vor allem: vergleiche!
Beachte in jedem Fall das Kleingedruckte, bevor du einen Versicherungsvertrag
unterschreibst, und lass dir immer eine schriftliche Offerte geben.
WO DEIN GELD SONST NOCH HINGEHT
AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung). Die AHV/IV (1. Säule) sichert dein Einkommen, wenn du pensioniert oder
aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig wirst. Grundsätzlich sind alle
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem Jahr, indem sie 18 bzw. 21 Jahre alt werden, beitragspflichtig. Solange du einer Arbeit nachgehst, wird ein Teil deines Lohnes
automatisch abgezogen und in deinem Namen an die AHV/IV-Kasse einbezahlt.
Wenn du noch kein Einkommen hast, wirst du erst ab dem Jahr beitragspflichtig, in dem
du 21 Jahre alt wirst. Ab diesem Jahr zahlst du dann einen Minimalbeitrag von derzeit
Fr. 460.–. Wichtig ist, dass du ab dem Jahr, in dem du 21 Jahre alt wirst, keine Lücke aufweist. Nur so wirst du später das Rentenmaximum erhalten. Melde dich bei der kantonalen Ausgleichskasse oder bei den AHV/IV-Zweigstellen der Gemeinden.
BVG (Bundesversorgungsgesetz). Die Pensionskasse (2. Säule) ist nach
vollendetem 17. Altersjahr für Arbeitnehmende obligatorisch. Das BVG soll neben der
AHV/IV gewähren, dass du nach deiner Pensionierung deinen bisher gewohnten Lebensstil weiterführen kannst. Die 1. und 2. Säule richten sich nach der Höhe deines Einkommens. Wer mehr verdient, bezahlt mehr.
ALV (Arbeitslosenversicherung). Nach der Erfüllung der obligatorischen
Schulpflicht bist du automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Prämie wird dir,
100
wenn du arbeitstätig bist, direkt vom Lohn abgezogen und an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt (vgl. S. 28).
BL
Sozialversicherungsanstalt BL, Hauptstr. 109, Postfach, 4102 Binningen,
Tel. 061 425 25 25, Fax 061 425 25 00, www.sva-bl.ch
BS
Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62, Postfach, 4005 Basel,
Tel. 061 267 86 65/66, Fax 061 267 86 44, www.asb.bs.ch, [email protected]
Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wettsteinplatz 1, Postfach, 4001 Basel,
Tel. 061 685 22 22, Fax 061 685 23 23, www.ausgleichskasse-bs.ch,
[email protected]
IV-Stelle Basel-Stadt, Lange Gasse 7, 4002 Basel, Tel. 061 225 25 25,
Fax 061 225 25 00, [email protected]
www
www.bsv.admin.ch, Bundesamt für Sozialversicherung
www.comparis.ch, vergleiche die Prämien der Krankenkassen
www.treffpunkt-arbeit.ch, Arbeitslosenversicherung
SCHULDEN
Wenn du deinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommst, erhältst du in der
Regel eine erste Mahnung, mit der du zur Zahlung aufgefordert wirst. Wenn es dir nicht
möglich ist, die Forderung innerhalb der vorgegebenen Frist zu bezahlen, nimm mit dem
oder der Rechnungssteller/in (Gläuberiger/in) Kontakt auf und versuche zu erklären, dass
du zurzeit nicht zahlungsfähig, aber gewillt bist, die Schuld zu begleichen. Auf diese
Weise kannst du vielleicht eine Ratenzahlung oder eine andere Zahlungsart vereinbaren
und die drohende Betreibung abwenden. Eine Betreibung kann dir der/die Rechnungssteller/in nämlich auch ohne vorangehende Mahnung schicken (obwohl dies vermutlich
kaum eintreten wird). Wie auch immer: Es lohnt sich auf jeden Fall, die Sache schnellstmöglich zu regeln.
Wirst du betrieben, so erhältst du einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt und einen
entsprechenden Eintrag im Betreibungsregister, welcher dir später beispielsweise bei der
Wohnungssuche Probleme bereiten könnte.
Entweder bezahlst du nun den geforderten Betrag inklusive Gebühren, oder du einigst
dich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung. In beiden Fällen werden alle weiteren
rechtlichen Schritte vorläufig eingestellt.
Bist du der Meinung, der geforderte Betrag sei unrechtmässig in Rechnung gestellt,
kannst du selbst rechtliche Schritte unternehmen, indem du Rechtsvorschlag erhebst.
Das machst du, indem du auf der Rückseite des Zahlungsbefehls beim Titel «Rechtsvorschlag» das Datum und deine Unterschrift einsetzt. Danach kannst du den Zahlungsbefehl dem Pöstler wieder mitgeben bzw. am Postschalter wieder abgeben oder den Zahlungsbefehl innert 10 Tagen an das Betreibungsamt zurücksenden. Dieser Rechtsvorschlag
wird vom Betreibungsamt an den Rechnungssteller weitergeleitet, der die weiteren Schritte (Friedensrichter oder Gericht) einleitet. Dort muss er beweisen, dass die an dich ge101
stellte Zahlungsaufforderung rechtens ist. Verlierst du das Verfahren, musst du neben der
ausstehenden Rechnung auch die Verfahrens- und Betreibungskosten übernehmen.
Unternimmst du trotz Zahlungsbefehl nichts, nimmt das Verfahren seinen Lauf. Wenn du
die geforderte Summe nicht bezahlen kannst, entscheidet der Pfändungsbeamte aufgrund deiner persönlichen Situation, ob und welche Gegenstände er aus deinem Besitz
und/oder ob er einen Teil deines Lohnes pfändet, um deine Schulden zu tilgen.
Schulden zu haben ist schwierig genug. In solchen Situationen nicht weiterzuwissen ist
noch verheerender. Lass dich von einem Anwalt, von der Fachstelle für Schuldenfragen Baselland, der Budget- und Schuldenberatungsstelle plusminus Basel oder einer Jugendberatungsstelle beraten.
WEITERE GELDFALLEN
Telefon/Handy. «chat für zehn», «party line» oder wie sie auch immer heissen …
Diese sündhaft teuren Möglichkeiten, Freunde per Telefon kennen zu lernen, gelten als
Spezialnummern («Business Numbers»). Auch Pizzakuriere, Reservierungen von Kinotickets, Supportdienste z.B. für Computer etc. finden sich zum Teil unter solchen Nummern.
Beachte hierbei, dass Business Numbers spezielle Tarife haben, die jeweils von gratis
oder Normaltarif (0800 xxx xxx) bis zu 4.23 Fr./Minute und theoretisch mehr kosten können (090x xxx xxx). Erhöhte Tarife gelten u.a. auch für gewisse Kurznummern (z.B. für die
Auskunft 111).
Glücksspiele. Die Gewinnchancen sind ausserordentlich klein, so dass du meistens
das eingesetzte Geld verlierst. Wenn du trotzdem das Erlebnis des Glücksspiels haben
möchtest, setze einen für deine Verhältnisse vertretbaren Betrag ein und höre auf zu spielen, wenn du den verbraucht hast.
102
WWW
www.maxmoney.ch, Auf dieser Website findest du weitere Schuldenfallen und
nützliche Tipps zum Thema Budget.
BL
Betreibungs- und Konkursämter, In den Bezirksschreibereien in Arlesheim, Binningen,
Laufen, Liestal, Sissach, Waldenburg.
Fachstelle für Schuldenfragen BL, Hauptstr. 18, 4132 Muttenz, Tel. 061 462 03 73,
Fax 061 462 03 82, [email protected], www.schuldenberatung-bl.ch
frauenplus Baselland, Budget-, Rechtsberatung, Sozialfonds, Büchelistr. 6, 4410 Liestal,
Tel. 061 921 60 20, Fax 061 921 60 02, www.frauenplus.ch, [email protected]
BS
Betreibungs- und Konkursamt, Tel. 061 267 81 81, www.bka.bs.ch,
Betreibungsamt: Bäumleingasse 1/3, Postfach, 4001 Basel,
Konkursamt: Bäumleingasse 5, Postfach, 4001 Basel
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
[email protected]
Plusminus, Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel,
Tel. 061 695 88 22, Fax 061 695 88 23, www.plusminus.ch, [email protected]
BL/BS
Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen beider Basel,
Adressen: www.fejb.ch
Siehe auch unter Kapitel «Rechte und Pflichten» (Jugendberatungen).
STEUERN
Vom 18. Lebensjahr an wirst du jährlich von der Gemeinde, dem Kanton und dem Staat
dazu aufgefordert, eine Steuererklärung auszufüllen. Aus diesem Grund schicken dir die
Behörden vorgedruckte Formulare, welche auf den ersten Blick kaum verständlich zu sein
scheinen. Doch keine Angst: Mit ein bisschen Übung wirst du schon bald den Durchblick
haben. Frage deine Eltern, ob sie dir helfen können. Oder vielleicht hast du ja auch eine
besonders clevere grosse Schwester oder einen Schulkollegen, die/der dir gerne weiterhilft. Solltest du trotz aller Hilfestellungen noch Probleme haben, kannst du dich bei der
Steuerbehörde deiner Gemeinde erkundigen. Wenn du zu Hause einen PC hast, kannst
du die Steuererklärung mit Hilfe der CD, die dir die Steuerverwaltung zuschickt, ausfüllen.
Wenn du das Ausfüllen deiner Steuererklärung verschläfst, wirst du zuerst einmal schriftlich auf dein Versäumnis hingewiesen. Gegebenenfalls kannst du eine Fristerstreckung
verlangen, damit dir genügend Zeit bleibt, um auszurechnen, wie viel Geld du der
Gemeinde, dem Kanton und dem Bund bezahlen musst.
Solltest du trotz Aufforderung nichts von dir hören lassen, kommt es zu einer «Einschätzung». Das heisst, die Behörden berechnen aufgrund früherer Steuerveranlagungen dein
steuerbares Einkommen. Meistens führen solche Steuereinschätzungen zu einem
höheren steuerbaren Betrag und entsprechen nicht deinem wirklichen Einkommen.
Zudem kann es dir passieren, dass du gebüsst wirst, wenn du die Steuererklärung nicht
fristgerecht einreichst. Mit der Steuererklärung kannst du hingegen die Verrechnungssteuer, die dir regelmässig vom Bank- oder Postkonto abgezogen wird, zurückfordern.
Noch etwas: Die Steuererklärung musst du auch dann ausfüllen, wenn dein Einkommen
so gering ist, dass du gar keine Steuern bezahlen musst. Wenn du schliesslich die Steuerveranlagung erhältst, vergleiche die darauf vermerkten Beträge mit deiner Steuererklärung
(unbedingt Kopie aufbewahren!). Solltest du Einwände haben, kannst du innert 30 Tagen
bei der kantonalen Steuerverwaltung schriftlich Einsprache erheben.
Rechtsmittel. Der/die Steuerpflichtige und die Gemeinde können innert 30 Tagen nach
der Eröffnung der Veranlagung schriftlich Einsprache bei der kantonalen Steuerverwaltung
erheben (§ 122 StG). Auch gegen eine amtliche Veranlagung kann Einsprache erhoben
werden. Der/die Steuerpflichtige hat jedoch im Rechtsmittelverfahren die Unrichtigkeit der
Veranlagung nachzuweisen. Dazu muss die Steuererklärung komplett ausgefüllt werden.
Er/sie hat ausserdem die dadurch verursachten Mehrkosten angemessen zu vergüten
(§ 106 Abs. 3 StG). Gegen eine provisorische Veranlagung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Eine Einsprache ist erst gegen die später folgende definitive Veranlagung möglich. Durch
die Ergreifung eines Rechtsmittels wird die Fälligkeit der Steuer nicht hinausgeschoben
103
(§ 135 Abs. 6 StG). Bei Unklarheiten oder Fragen erhältst du bei der kantonalen Steuerverwaltung BL bzw. BS Auskunft. Du hast auch die Möglichkeit, deine Steuern in Raten zu bezahlen.
Es empfiehlt sich sehr, von der Möglichkeit der monatlichen Vorauszahlung für die
Kantonssteuern und die Gemeindesteuern (Einzahlungsscheine bei deiner Gemeinde bestellen) Gebrauch zu machen. So kannst du monatlich von deinem Lohn einen gewissen
Betrag einzahlen und hast bis Ende Jahr die Steuern oder einen Teil davon bereits bezahlt.
BL
Kantonale Steuerverwaltung BL, Rheinstr. 33, 4410 Liestal, Tel. 061 925 51 20,
www.bl.ch/docs/fkd/steuern/main-steuern.htm
BS
Steuerverwaltung Basel-Stadt, Fischmarkt 10, 4001 Basel, Tel. 061 267 81 81,
Fax 061 267 96 25, www.steuerverwaltung.bs.ch
TASCHENGELD
Für 13-16-Jährige
Wenn es ums Geld geht, sind die Eltern heute in der Regel grosszügig, obwohl kein
Gesetz sie dazu verpflichtet. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den
Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Du und deine Eltern vereinbaren miteinander, wofür das Taschengeld eingesetzt wird.
Vorschläge der Budgetberatung Schweiz
pro Monat:
Taschengeld/Handy
Coiffeur/Körperpflege
Kleider/Wäsche/Schuhe
Schulmaterial (ohne Lehrmittel + Exkursionen)
Velo/Mofa
Nach Aufwand:
Auswärtige Verpflegung pro Tag
Fahrkosten (Abonnemente)
Bücher, Exkursionen, Lager, Sport
104
50.–
30.–
70.–
10.–
10.–
8.–
bis 100.–
bis 40.–
bis 80.–
bis 20.–
bis 30.–
bis
10.–
EIN BUDGETVORSCHLAG
Für Lernende
Kennst du dieses Erlebnis auch? – Wenn am Ende deines Geldes noch so viel Monat
übrig bleibt? Dann macht es Sinn, wenn du ein Budget aufstellst. Es kann dir helfen, mit
deinem Geld sparsamer umzugehen.
Beispiel zur Einteilung des Lehrlingslohnes:
Lehrlingslohn netto
ohne 13. Monatslohn + Gratifikation
Fixkosten
Krankenkassenprämie2 (Grundvers.1/bis 18 Jahre)
Krankenkasse2 (Grundvers.1/19 –25 Jahre)
Fahrspesen: U-Abo, Mofa, Velo
850.–
----
80.–
1000.–
80.–
80.–
250.–
80.–
70.–
30.–
80.–
40.–
90.–
40.–
Taschengeld: Ausgang, Freizeit
Handy
Schulmaterial (ohne Lehrmittel)
140.–
30.–
20.–
180.–
30.–
20.–
200.–
30.–
20.–
Rückstellungen
Franchise, Arzt, Zahnarzt, Optiker
Steuern3
Sparen (Ferien, Autofahrstunden usw.)
------100.–
50.–
---150.–
50.–
---150.–
80.–
140.–
90.–
550.–
850.–
1000.–
Persönliche Auslagen
Kleider, Wäsche, Schuhe
Coiffeur, Körperpflege
Verfügbarer Betrag für
Auswärtige Verpflegung4, und/oder
Anteil Kost und Logis
Total
BL
550.–
1
Erhöhte Prämie für junge Erwachsene (19 – 25 Jahre) Prämienverbilligung nicht berücksichtigt
2
Rest wird von den Eltern bezahlt.
3
Die Steuerpflicht der Lernenden ist wohnsitzabhängig
4
Berufsbedingte auswärtige Verpflegung: 8.– bis 10.– pro Mahlzeit
frauenplus BL / Frauenverein Muttenz, c/o Ursula Stauffer, Brühlweg 3, 4132 Muttenz,
105
Tel. 061 461 30 49, [email protected]
106
BS
BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80,
[email protected]
Plusminus, Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel,
Tel. 061 695 88 22, Fax 061 695 88 23, www.plusminus.ch, [email protected]
BL/BS
Sozialhilfebehörde oder Sozialdienst an deinem Wohnort.
WWW
www.budgetberatung.ch
Die eigene
Wohnung
Irgendwann kommt jede/r an den
Punkt, an dem er oder sie von zu Hause
weg in eine eigene Wohnung ziehen
möchte. Wenn du vor dieser Entscheidung stehst, solltest du dir einige
Dinge schon im Voraus gut überlegen:
Wofür interessierst du dich?
Möchtest du zusammen mit anderen in
einer WG oder lieber allein in einer
eigenen Wohnung leben? Wie viel
Platz brauchst du zum Leben? Welche
Sonderwünsche sind dir wichtig?
DAS GELD
Ohne Geld läuft (fast) nichts. Auch bei Wohnungen nicht. Überlege dir gut, wie viel du für
eine Wohnung aufbringen kannst. Bei der angegebenen Wohnungsmiete musst du
immer nachfragen, ob diese «inklusive» oder «exklusive» Nebenkosten (Heizung, Strom,
Hauswartung etc.) ist. Bedenke auch: Alleine zu wohnen kann bedeuten, dass noch
viele andere, bisher selbstverständliche Dinge plötzlich auf dein Portemonnaie drücken:
• Telefon- und TV-, Radio- und Internetanschluss
• Waschmittel für Kleider, Geschirr
• Möbel und Einrichtungen
• Strom-, Telefon- und Wasserrechnung
• Essen
• und vieles mehr
Als Faustregel gilt: Für die Wohnungsmiete soll nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausgegeben werden. Vergiss auch nicht, dass die Mietzinse innert kurzer Frist um
einiges ansteigen können (Steigen der Hypothekarzinsen).
Eine geeignete Wohnung zu finden kann ganz schön schwierig sein. Deshalb:
• Frage Bekannte, Freunde und Verwandte nach frei stehenden Wohnungen
• Lies regelmässig die Inserate in den Zeitungen
• Suche auf entsprechenden Seiten im Internet
• Erkundige dich bei verschiedenen Liegenschaftsverwaltungen nach freien Wohnungen
• Wirf einen Blick auf die diversen Anschlagbretter z.B. in Geschäften oder bei der
Universität (siehe auch: www.unibas.ch/markt)
Wenn du ein Angebot findest, das deinen Vorstellungen entspricht, ruf die angegebene
Nummer schnellstmöglich an und vereinbare einen Besichtigungstermin. Du könntest
zusätzlich einen kurzen Brief an die Verwaltung schreiben, in welchem du begründest,
warum gerade diese Wohnung diejenige ist, die du dir schon seit langem erträumt hast.
Beim Besichtigungstermin nicht unbedingt im «Schmuddellook» erscheinen!
BL/BS
110
Stiftung Dings – Stiftung für Studentische Dienstleistungen, Kornhausgasse 2,
4051 Basel, Tel. 061 260 12 92, Fax 061 261 01 68, [email protected],
www.dings-shop.ch
Verein Studentische Wohnvermittlung (WoVe), Petersgraben 50, 4051 Basel,
Tel. 061 261 97 58, Fax 061 261 97 40, info@wove, www.wove.ch
DER MIETVERTRAG
Wenn du die Zusage für eine Wohnung erhalten hast, verlange einen schriftlichen
Mietvertrag inklusive einer vorgedruckten Mängelliste. Im Mietvertrag sind die Rechte und
Pflichten beider Seiten (Mieter/in und Vermieter/in) geregelt. Dazu gehören die Vereinbarungen betreffend Mietzins, Kündigungsfrist und allfällige Sonderregelungen (unbedingt schriftlich verlangen!) etc.
Wenn von dir ein Depot (eine Sicherheit für die/den Vermieter/in) verlangt wird, muss
dieses vom Vermieter oder der Vermieterin bei einer Bank, in Form eines Sperrkontos,
auf deinen Namen angelegt und durch einen Beleg bestätigt werden. Die Zinsen dieses
Kontos erhältst du! Gründest du zusammen mit anderen eine WG, ist es oft ratsam, wenn
nur eine oder zwei Personen den Mietvertrag unterschreiben. Die anderen Mitbewohner/innen gelten dann als Untermieter/innen.
Die Mängelliste. Wenn du in die Wohnung einziehst, solltest du zuerst die Mängelliste ausfüllen. Besichtige deinen neuen Lebensraum genau und kontrolliere alle möglichen und unmöglichen Dinge. Sollten dir dabei Mängel auffallen, so trage sie in die
Mängelliste ein und sende diese eingeschrieben innerhalb von 30 Tagen an deine/n
Vermieter/in. Behalte für dich eine Kopie davon. Fallen dir später noch Mängel auf, solltest
du diese der/dem Vermieter/in ebenfalls schriftlich und eingeschrieben mitteilen.
PROBLEME MIT DEM MIETVERHÄLTNIS
Hast du Fragen oder Probleme, die während deines Mietverhältnisses auftreten, dann
setze dich zuerst einmal mit deinem Vermieter bzw. deiner Vermieterin in Verbindung. In
den meisten Fällen lässt sich gemeinsam eine Lösung finden. Sollte es aber zu Schwierigkeiten kommen, so hast du die Möglichkeit, dich kostenlos bei der Schlichtungsstelle
beraten zu lassen. Auch bei der Beratungsstelle des Mieterinnen- und Mieterverbandes
kannst du Fragen im Zusammenhang mit deiner Wohnung stellen. Ist aber eine Einigung
mit der Vermieterin oder dem Vermieter nicht möglich, bietet die Schlichtungsstelle den
Mietparteien, welche sich über eine rechtliche Frage zum Mietverhältnis nicht einigen können, ein Schlichtungsverfahren an.
BL
Mieterinnen- und Mieterverband BL u. Dorneck-Thierstein, Postfach 396,
4005 Basel, Tel. 061 666 60 90, Fax 061 666 60 98;
Rechtsberatung: Tel. 061 666 69 69, E-Mail: [email protected]
www.mieterverband.ch/baselland
Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,
Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Tel. 061 925 66 56, Fax 061 925 69 38
BS
Mieterinnen- und Mieterverband Basel, Postfach 396, 4005 Basel,
Tel. 061 666 60 90, Fax 061 666 60 98; Rechtsberatung: Tel. 061 666 69 69,
www.mieterverband.ch/baselstadt
111
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Utengasse 36,
Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 267 81 81, Fax 061 267 60 08
DIE KÜNDIGUNG
Kündige nie deine Wohnung, bevor du eine neue Wohnmöglichkeit garantiert zugesagt
bekommen hast. Wenn du kündigst, musst du dies schriftlich tun. Nebst Datum und
Unterschrift genügt der Satz «Ich kündige per …». Die Kündigung muss vor Beginn der
Kündigungsfrist beim Empfänger eintreffen, am besten eingeschrieben.
Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag festgehalten. Sie dauert in der Regel drei Monate
(Quartal). Dies jeweils auf Monatsende. Meistens kann auf Ende Dezember nicht gekündigt
werden. Wenn du in einer kürzeren Zeitspanne die Wohnung abgeben möchtest, bist du
dazu verpflichtet, eine/n Nachmieter/in zu finden, der/die zu den gleichen Bedingungen
die Wohnung übernimmt. Nachmieter/innen müssen zumutbar sein und die Miete
bezahlen können. Wenn dir gekündigt wird und du dadurch in eine Notsituation gerätst,
kannst du dich zur Wehr setzen. Erkundige dich sofort beim Mieterinnen- und Mieterverband nach deinen Möglichkeiten. Du hast die Möglichkeit, eine Kündigung innert 30
Tagen rechtlich anzufechten und um Erstreckung zu ersuchen. Die Kündigung vom Vermieter ist nur gültig, wenn sie dir mit einem amtlichen Formular mitgeteilt wurde.
DER AUSZUG
Wenn du aus deiner alten Wohnung ausziehst, solltest du früh genug einige Dinge
planen. Melde Telefon und Strom mindestens 2 Wochen vor dem Auszug ab. Informiere
deine/n Arbeitgeber/in, die Gemeindeverwaltung, die Post, Versicherungen, Militär- (oder
Zivilschutz-) und allenfalls die Feuerwehrbehörde, Freunde, Bekannte etc. über deine
Adressänderung. Du kannst dazu auf der Post gratis vorgedruckte Karten beziehen.
Für die normale Abnützung deiner Wohnung kannst du nicht zur Verantwortung gezogen
werden. Grössere Schäden, wie zum Beispiel ein demolierter Herd oder ein Sprung im
Lavabo, werden dir jedoch angelastet. Wenn du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, übernimmt diese normalerweise solche Schäden. Nimm deshalb frühzeitig mit
deiner Versicherung Kontakt auf.
Wenn es zur Übergabe der Wohnung kommt, wirst du vom Vermieter oder der Vermieterin ein Wohnungsabnahmeprotokoll zur Unterzeichnung erhalten. Darauf sind auch die
Schäden, die die/der Vermieter/in dir zuschreiben möchte, aufgelistet. Wenn du die
Mängelliste von deiner Wohnungsübernahme hast, kannst du die Haftung für alle dort
aufgeführten Schäden ablehnen. Lies das ganze Protokoll sorgfältig und in aller Ruhe
durch. Vermerke, mit welchen Punkten du nicht einverstanden bist. Rechnest du damit,
dass es zu Streitigkeiten kommt, dann wende dich frühzeitig an den Mieterinnen- und
Mieterverband. Ist das Wohnungsabnahmeprotokoll von beiden Seiten unterschrieben,
können nachträglich keine weiteren Forderungen gestellt werden.
112
Und noch etwas: Plane deinen Auszug rechtzeitig. Putzen und Zusammenpacken brauchen meistens mehr Zeit als das Einziehen.
OBDACHLOS
Bist du von einem auf den anderen Tag ohne Dach über dem Kopf und weisst nicht, wo
du schlafen sollst? Falls du für die erste Nacht keinen Platz in einer Notschlafstelle
findest, kannst du dich an die Fürsorgebehörde deiner Wohngemeinde wenden. Sie wird
dir weiterhelfen, eine Lösung in der Notsituation zu finden. «Ein Dach überm Kopf» ist
eine gute Broschüre über verschiedene Wohnmöglichkeiten (therapeutische WGs, Lehrlingsheime etc.). Du kannst sie beim Verein NEUSTART bestellen oder auf dessen Website anschauen.
BL /BS
NEUSTART, Verein für Bewährungs- und Sanierungshilfe für Strafentlassene,
Therwilerstr. 7, Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 281 37 00, Fax 061 281 37 30,
www.vereinneustart.ch, [email protected]
BUCHTIPP
• Diem, R. (2000). Meine erste Wohnung. Beobachter-Buchverlag, Fr. 19.80.
113
Militärdienst
Zivildienst
Sofern männlich und Schweizer
Bürger, bist du gemäss Bundesverfassung wehrpflichtig.
Für Frauen ist der Militärdienst
nach wie vor freiwillig.
MILITÄRDIENST/ZIVILSCHUTZ
Im Rahmen des Rekrutierungskonzepts erhalten alle 16-jährigen Schweizer Frauen und
Männer vom kantonalen Kreiskommando eine schriftliche Vorinformation zur allgemeinen
Wehrpflicht mit einer Informationsbroschüre.
Diese gibt dir eine erste Übersicht über unsere Sicherheitspolitik mit den Bereichen
Armee, Bevölkerungsschutz und Zivildienst. Auch alle Kontaktadressen der militärischen
Vorbereitungskurse sind in dieser Broschüre aufgeführt.
Im 17. Altersjahr erfolgt für die Männer die schriftliche, militärische Erfassung. Ein Personalblatt mit deinen unvollständigen Personalien wird dir per Post zur Überprüfung bzw.
zur Ergänzung zugestellt.
Im 18. Altersjahr erhalten die Männer ein Aufgebot und die Frauen eine Einladung zum
Orientierungstag.
Mit der Teilnahme am Orientierungstag beginnt auch die Vorbereitung auf die Rekrutierung. An diesem Tag erhältst du einen vertieften Einblick in unsere Sicherheitspolitik, die
Armee, den Zivilschutz, den Zivildienst sowie die Rekrutierung. Gleichzeitig wird mit dir
auch der Zeitpunkt der Rekrutierung und der folgenden Grundausbildung (Rekrutenschule oder Einführungskurs Zivilschutz) festgelegt. Dieser hängt von deiner Berufs- oder
Schulsituation ab. Es liegt der Armee daran, dir in der Koordination der zivilen und militärischen Ausbildung zu helfen. Sie stellt darum auf dem Internet ein Merkblatt zur Verfügung (www.zivil-militaer.ch ¡ Allgemeine Informationen ¡ Ich bin ein Angehöriger der
Armee (AdA) im Studium). Unterstützung bei der Lösungsfindung von Koordinationsproblemen bieten dir auch die Beratungsstellen zivile-militärische Ausbildung von Hochschulen und anderen Bildungsstätten, die Verbindungsstelle zivil-militärische Ausbildung der
Territorialregion 2, die Kreiskommandos der Kantone und das Personelle der Armee an.
ZIVILDIENST
Wenn du den Militärdienst mit deinem Gewissen und deiner ethischen Grundeinstellung
nicht vereinbaren kannst, hast du die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst – den Zivildienst – zu leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits die RS oder einzelne WKs geleistet wurden, ein Gesuch für den Zivildienst kannst du jederzeit einreichen. Für Stellungspflichtige (vor der Rekrutierung) gilt jedoch, dass der kantonale Orientierungstag
besucht sein muss. Reichst du das Gesuch mehr als drei Monate vor einer Militärdienstleistung ein, musst du nicht einrücken.
Das Gesuchsformular und weitere Informationen zum Vollzug des Zivildienstes findest
du unter www.zivi.admin.ch.
Einige Wochen nach dem Einreichen des Gesuchs erhältst du den Zulassungsentscheid.
Der Dienst im öffentlichen Interesse dauert eineinhalbmal so lang wie der nicht geleistete Militärdienst und wird bei gemeinnützigen Institutionen und Organisationen unter anderem im Sozialbereich, im Gesundheitswesen oder im Umweltschutz geleistet. Zeitpunkt
und Dauer der Einsätze sind weitgehend frei wählbar, mit Ausnahme des «langen» Einsatzes (180 Tage, kann in 2 Etappen geleistet werden). Die Mindestdauer eines Einsatzes
116
beträgt 26 Tage. Empfohlen wird ausserdem, die Zivildiensteinsätze möglichst früh zu leisten.
ERWERBSERSATZORDNUNG (EO)
Jede Person, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leistet, hat von der Sozialversicherung «EO»-Leistungen zugut. Während der Grundausbildung erhältst du derzeit pro
Tag einheitlich Fr. 62.– brutto als Entschädigung für den Verdienstausfall. Unterstützungsbzw. Unterhaltspflichtige können Zulagen erhalten. Es gelten spezielle Entschädigungsansätze für Beförderungs- und Ausbildungsdienste. Für weitere Fragen steht dir die Ausgleichskasse deines Kantons zur Verfügung.
SOZIALDIENST DER ARMEE
Der Sozialdienst der Armee hilft allen Armeeangehörigen in Schulen und Kursen sowie
ihren Familien, die infolge der Militärdienstpflicht in ihren persönlichen, beruflichen oder
familiären Verhältnissen in Schwierigkeiten geraten. Die Hilfe wird rasch und unbürokratisch geleistet. Sie besteht aus Informationen, Beratung und, wenn nötig, auch aus
finanzieller Unterstützung. Falls dir eine Militärdienstleistung, z.B. die Rekrutenschule,
Probleme verursacht, kannst du dich vor, während oder nach dem Dienst vertrauensvoll
an den Sozialdienst der Armee wenden.
BL
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landschaft, Kreiskommando,
Oristalstr. 100, 4410 Liestal, Tel. 061 552 72 72, Fax 061 552 72 79,
[email protected], www.militaer.bl.ch
BS
Rettung Basel-Stadt, Zeughausstr. 2, Postfach, 4002 Basel,
Tel. 061 316 72 10, Fax 061 316 72 19, www.rettung-bs.ch
Kreiskommando Basel, Sektionschef, Zeughausstr. 2, Postfach, 4002 Basel,
Tel. 061 316 72 10
BL/BS
Personelles der Armee (FGG 1), Rodtmattstr. 110, 3003 Bern
Koordination zivil-militärische Ausbildung, www.zivil-militaer.ch ¡ Allgemeine Informationen ¡ Ich bin Angehöriger der Armee (AdA) im Studium ¡ Merkblatt
oder www.terreg2.ch ¡ Information ¡ Urlaub, Fraktionierung und Dienstverschiebung
Hotline Personelles der Armee (FGG 1), Tel. 031 324 24 24,
[email protected], www.armee.ch/info
Rekrutierung (Rekr), Tel. 031 324 24 83, [email protected],
www.rekrutierung.ch oder www.armee.ch/info ¡ Stellungspflichtige und Rekrutierung
Frauen in der Armee (DFA), Tel. 031 324 32 74,
[email protected], www.fraueninderarmee.ch oder www.armee.ch/info ¡
Frauen in der Armee
117
Armeeseelsorge (AS), Tel. 031 324 32 44,
[email protected], www.armee/info ¡ Themen von A – Z
Sozialdienst der Armee (SDA), Tel. 031 324 24 83
[email protected], www.armee.ch/info ¡ Themen von A – Z
Vollzugsstelle für den Zivildienst, Markerweg 6, 3600 Thun,
Tel. 033 228 19 99, Fax 033 228 19 98, www.zivil-dienst.ch, [email protected]
Zivildienst, Regionalzentrum Aarau, Kasernenstrasse 28, 5000 Aarau,
Tel. 062 832 63 77, Fax 062 832 63 73, www.zivi.admin.ch, [email protected]
Beratungsstelle für Militärdienstverweigerung und Zivildienst, Stationsstr. 32,
Postfach, 8036 Zürich, Tel. 044 450 37 37, Fax 044 450 41 46, www.zivildienst.ch,
[email protected]
Telefon für Militärprobleme, Tel. 044 420 00 44 (Mo – Fr, 14.00 –17.00), www.militel.ch
Cevi Militär Service, Forchstr. 58, Postfach 1414, 8032 Zürich, Tel. 044 383 97 34,
Fax 044 382 06 80, www.cevi.ch/cms, [email protected]
118
Index A-Z
Aerobic
AHV/IV
AIDS
AIDS-Test
Alkohol
ALV
Angst
Anorexie
Arbeitslos
Armee
Arzt/Ärztin
Aufenthaltsbewilligung
Ausbildungsbeiträge
Auslandaufenthalt
Auslandeinsätze
Ausländerberatung
Ausländische Jugendliche
Auszug aus der Wohnung
11
100
65
67
39, 80
100
50
86
30
115
52
42
29
30
14
42
41
112
Basketball
Behinderung
Behörden
Berufsberatung
Berufsinformation
Berufslehre
Bewegung
Bibliotheken
Bike
BMX
Budgetvorschlag für Lehrlinge
Bulimie
BVG
10
19
44
24
24
28
10, 48
18
11
11
105
86
100
Cannabis
Chatten
Computer
Crack
Dance
Doppelbürgerschaft
Drogen
Ecstasy
Einbürgerung
Erwerbsersatzordnung (EO)
81
17
17
82
11
43
39, 78
81
43
117
Ess- und Brechsucht
Essen
Ess-Störungen
86
48
85
Ferien
18
Geld
Gesundheit
Gewalt
Glücksspiele
Halluzinogene
Haschisch
Hepatitis B
Heroin
HIV
HPV, Humane Papillomaviren
97, 110
47
17, 71
102
82
82
68
82
65
69
Inline
Internet
Internetsucht
11
17
17, 89
Job
Jugendarbeit
Jugendberatung
Jugendgruppen
Jugendhäuser
Jugendstrafrecht
Jugendtreffpunkte
32
12, 26
37
13
6
39
6
K.O.-Tropfen
Kaufvertrag
Kredite
Klettern
Kokain
Kondom
Krankenkasse
Kultur
83
98
98
10
82
63
99
18
Lager
Landdienst
Leasingvertrag
Lehrlingslohn
Lehrstelle
Liebe
12
15
99
105
30
60
119
Liebeskummer
Lösungsmittel
LSD
Magersucht
Medikamente
Meskalin
Mietvertrag
Militärdienst
Missbrauch
Mobbing
Mobile Jugendarbeit
Natur
Obdachlos
Ombudsstellen
Opferberatungsstellen
Opferhilfestellen
Opiate
Parteien BL/BS
Piercing
Pille
Pille danach
Politik
Polizei
Pornografie
Praktikum
Präservativ
Privathaftpflicht
Raumsuche
Religion
Schlafen
Schnüffelstoffe
Schönheit
Schulden
Schule
Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit
Schwangerschaft
Schweigepflicht
Sekte
120
61
80
82
86
80
82
98, 111
115
71
17, 71
8
15
113
44
75
38
82
16
55
63
64
16
41
17, 61
32
63
100
9
92
49
80
54
101
25
26
26
53, 64
52
94
Selbstverletzendes Verhalten
Sexualität
Sexueller Missbrauch
Skaten
Sport
Sprachkurse
Steuern
Stipendien
Strafrecht
Streetdance
Stress
Studienberatung
Sucht
Suchtmittel
Tabak
Taschengeld
Taschengeldempfehlungen
Tatoo
Treue
Umwelt
Unfallversicherung
Vergewaltigung
Verhütung
Versicherungen
Verträge
87
60
73
11
10, 19
33
103
29
39
11
49
25
78
78
79
104
38, 104
55
61
15
100
72
53, 62
99
98
Wassersport
Weiterbildung
Wohnung
11
25
110
Zigaretten
Zivildienst
Zivilschutz
Zwischenjahr
79
116
116
32