Landratsamt Schwandorf Redaktion - Markt Wernberg

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Landratsamt Schwandorf Redaktion - Markt Wernberg
Herausgeber:
Landratsamt Schwandorf
Redaktion:
Kreisjugendamt - Familienkompetenzzentrum –
Wackersdorfer Str.80
92421 Schwandorf
Stand: Juni 2003
Einige der angegebenen Adressen, Telefonnummern,
Öffnungszeiten und Einkommensgrenzen werden sich im Laufe
der Zeit ändern. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise in der
Tagespresse.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite:
www. landkreis-schwandorf.de
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Familiengründung: Schwangerschaft
und Geburt
7
1.1
Schwangerschaftsberatung
1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatung
Donum Vitae
Schwangerenberatung im Gesundheitsamt
1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas
7
7
8
9
10
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Rund um die Geburt
Hebammen im Landkreis Schwandorf
Forum für Schwangerschaft und Geburt
Ernährungsberatung: Produktberatung ohne
Verkaufsinteresse
11
11
13
Gesetzliche Regelungen
Mutterschutz
Das Recht auf Namensgebung
Elternzeit/Erziehungsurlaub
15
15
16
16
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
Finanzielle Hilfen
1.4.1 Landesstiftung "Mutter und Kind"
1.4.2 Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld
1.4
2
Babyjahre:Familien mit Kindern bis
drei Jahre
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
Gesetzliche Regelung
Elterliche Sorge
Vaterschaft
Umgangsrecht
Beistandschaft durch das Jugendamt
Unterhalt für Mutter und Kind
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
der elterlichen Sorge
1
14
17
17
18
20
20
20
20
21
21
22
23
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Finanzielle Hilfen
Kindergeld
Erziehungsgeld
Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten
24
24
24
26
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Unterstützung/Austausch/Initiativen
Tausend und keine Nacht :Schreibabyprojekt
Eltern-Kind-Gruppen
Alleinerziehende
26
26
27
28
2.4
Kinderbetreuung
2.4.1 Tagesmütter
2.4.2 Kinderkrippen
Kinderkrippe in Schwandorf
Krabbelstube in Burglengenfeld
2.4.3 Spielstuben
2.4.4 Au-pair-Hilfen
28
29
31
31
32
33
35
3
Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahren
36
3.1
3.2
3.3
3.4
Kindergärten im Landkreis Schwandorf
Frühförderung
Schulvorbereitende Einrichtungen
Erziehung aber wie? Guter Rat ist nicht teuer
36
43
45
46
4
Familien mit Schulkindern
48
4.1
4.2
4.3
Schulberatung und Schulpsychologen
Mittagsbetreuung an Schulen
Schulhorte
48
49
50
5
Jugendliche
51
5.1
5.2
5.3
Jugendverbände
Notrufnummern für Kinder und Jugendliche
Jugendschutzbestimmungen
51
53
54
6
Angebote für Aussiedler und ausländische
Familien
56
2
6.1
6.2
Angebote für Aussiedlerfamilien
Hilfen für ausländische Familien
56
57
7
Probleme und Notlagen
58
7.1
Erziehungsprobleme und Schwierigkeiten im
familiären Zusammenleben
7.1.1 Erziehungsberatung
7.1.2 Katholische Ehe- Familien- und Lebensberatung
7.1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes
58
58
61
63
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
65
65
65
67
67
69
70
Krankheit in der Familie
Freistellung der Eltern vom Arbeitsplatz
Kinderbetreuung und Fortführung des Haushalts
Krankenhaussozialdienste
Kuren für Eltern und Kinder
Staatliche Förderung der Familienerholung
Selbsthilfegruppen
7.3
Familien mit behinderten und pflegebedürftigen
Angehörigen
7.3.1 Frühförderung für sinnesbehinderte Kinder
7.3.2 Beratungsstellen für Menschen mit körperlicher
oder geistiger Behinderung
Caritasverband
Lebenshilfe
7.3.3 Verhinderungspflege
72
72
73
73
7.4
7.4.1
7.4.2
7.4.3
7.4.4
Seelisch erkrankte Menschen
Beratungsstelle für psychische Gesundheit
Tageszentrum für psychisch kranke Menschen
Regensburger Kinderzentrum St. Martin
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
74
74
75
76
76
7.5
Suchterkrankung
77
3
71
71
7.6
7.6.1
7.6.2
7.6.3
Gewalt in der Familie
Frauenhaus im Landkreis Schwandorf
Gewalt in nichtdeutschen Familien
Sexueller Missbrauch
78
79
80
80
7.7
7.7.1
7.7.2
7.7.3
7.7.4
7.7.5
Persönliche Notlagen
Hilfe bei Selbstmordgefahr
Mosesprojekte
Babyklappen und anonyme Geburt
Pflegefamilien
Adoptionsvermittlung
81
81
82
83
83
84
7.8
7.8.1
7.8.2
7.8.3
7.8.4
Wirtschaftliche Notlagen
Schuldnerberatung
Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
Befreiung von Rezept- und GEZ-Gebühren
SAD-Pass
85
85
86
87
87
8
Bildungsangebote für Eltern
88
8.1
8.2
8.3
Elternkurse
Volkshochschulen/Volksbildungswerke
Kirchliche Bildungswerke
Katholisches Bildungswerk
Frauenbund
88
88
89
89
89
9
Weitere wichtige Adressen im Landkreis
Schwandorf
89
9.1
9.2
Kommunale Gleichstellungsstelle
Fachstelle für Senioren
89
90
4
Symbole:
bedeutet: Information über den
gesetzlichen Rahmen
bedeutet: Informationen für
Alleinerziehende
€
bedeutet Informationen zu
finanziellen Hilfen
5
Zum Geleit:
Die Familie genießt den besonderen Schutz des Staates.
So sagen es Grundgesetz und Bayerische Verfassung in
seltener Deutlichkeit. Diesen Buchstaben des Gesetzes
mit Leben zu erfüllen, bedeutet eine tägliche
Herausforderung. Eine Herausforderung, der sich das
Landratsamt Schwandorf als wichtigste Anlaufstelle für
Familien täglich und gerne stellt.
Von der Schwangerenberatung bis zur Seniorenfachstelle reichen unsere
Angebote. Wer zu uns kommt, wird nicht als Bittsteller behandelt, sondern als
Partner, der sein gutes Recht verlangt und auch erhält. Doch so vielfältig die
Fragen und Probleme sind, mit denen Menschen zu uns kommen, so
verschieden und zahlreich sind auch die Angebote, die es für Familien gibt.
Vielen Hilfesuchenden war dies zu unübersichtlich, die Hemmschwelle war zu
hoch.
Deshalb bemüht sich das Landratsamt Schwandorf um „Hilfe aus einer Hand“.
Ein wichtiger Schritt zu dieser Klarheit und Übersichtlichkeit der Hilfen ist diese
neue Broschüre, die Sie in Händen halten. Dass es kein Angebot auf einen
Blick geworden ist, sondern ein Heft mit fast 100 Seiten, erfüllt uns mit Stolz.
Denn jede einzelne Seite beweist, dass im Landkreis Schwandorf ein breites
Angebot von amtlichen und ehrenamtlichen Angeboten für unsere Familien
besteht.
Wer sich in unserem Landkreis für Kinder entscheidet, steht in keiner
Lebenslage allein. Das ist die zentrale Botschaft dieser Seiten. Die Gliederung
nach Lebensalter und Lebenslagen erleichtert die Suche. Allen, die zum
Gelingen beigetragen haben, gilt für diese Arbeit mein herzlicher Dank.
Doch so umfangreich die Broschüre ist, vollständig kann und will sie nicht sein.
Deshalb lade ich alle Leserinnen und Leser ein, Änderungen, Ergänzungen
und Verbesserungen an uns weiterzugeben. Vor allem aber soll die Broschüre
auf keinen Fall das persönliche Gespräch ersetzen. Sie halten einen
Wegweiser in Händen, der Ihnen den Weg zu kompetenten und hilfsbereiten
Experten erleichtert.
In diesem Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern eine nutzbringende
Lektüre und den Familien im Landkreis Schwandorf einen guten Weg in eine
glückliche Zukunft.
Volker Liedtke
Landrat
6
1 Familiengründung: Schwangerschaft
und Geburt
1.1
Schwangerschaftsberatung
Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches. Das „Wunder
des Lebens“ lässt sich bereits während der Schwangerschaft
hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltag
und die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs.
„Andere Umstände“ können aber auch Unsicherheiten, viele
Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen: Sind wir
– bin ich - der Verantwortung ausreichend gewachsen? Wie
wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern? Bin ich in
der Lage alleine ein Kind groß zu ziehen? Wo kann ich
Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus?
Über alle Fragen und Probleme, die sich aufgrund einer
Schwangerschaft ergeben, können Sie in den Schwangerschaftsberatungsstellen sprechen, sich informieren und Rat
einholen.
1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen
„Staatlich anerkannt“ bedeutet hier, dass die Beratung für alle
Themen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, von
Familienplanung über finanzielle Hilfen für Mütter und Familien
bis hin zu Ehe- und Partnerproblemen zuständig ist und einen
Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB ausstellt.
Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen:
Beratung bei allen Fragen zur Schwangerschaft, bei gewollten
und ungewollten Schwangerschaften und allen Problemen, die
sich daraus ergeben
7
•
•
•
•
•
•
•
Beratung bei Familien-, Ehe- und Partnerproblemen, bei
Fragen zur Familienplanung, Verhütung und Sexualaufklärung
Information über gesetzliche Ansprüche und Leistungen
Information über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und
Kind“ und Vermittlung von finanziellen Hilfen der Stiftung.
! Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden!
(Mehr dazu: siehe auch S.17)
Unterstützung bei Behördenkontakten und Hilfestellung bei
Wohnungssuche
Informationen über Adoption , Pflegestellen, Einrichtungen
für Mutter und Kind
Längerfristige Begleitung und Beratung auch nach der
Geburt
Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch
Donum Vitae
DONUM VITAE in Bayern e. V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Adolf-Kolping-Platz 1
92421 Schwandorf
Tel: 09431/ 4 18 44
Rita Stadler-Probst, Ulrike Hierl
Dipl.- Sozialpädagoginnen (FH)
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch u. Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
und nach Vereinbarung
8.30 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
14.00 – 19.00 Uhr
Internetadresse: : www.donum-vitae-amberg.de
e-mail: [email protected]
8
DONUM VITAE in Bayern e.V. wurde gegründet von
katholischen Bürgern und Bürgerinnen, die sich aus christlicher
Verantwortung für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder
einsetzen und Frauen in Schwangerschaftskonflikten helfen
wollen. (Donum Vitae heißt übersetzt: Geschenk des Lebens)
Die Beratung von Donum Vitae ist ergebnisoffen, auf Wunsch
wird ein Beratungsnachweis ausgestellt.
Sie werden unabhängig von Staatsangehörigkeit und Konfession
- auf Wunsch auch anonym - beraten.
Die Beratungsgespräche sind vertraulich und unterliegen der
Verschwiegenheit.
Kosten: Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei.
Neben ihrem Beratungsangebot, baut Donum Vitae z. Zt.
Kursangebote auf; u. a.." Wohlfühltage für Schwangere", eine
Selbsthilfegruppe für Frauen, die abgetrieben haben, für
Mädchengruppe "Dem Geheimcode meines Körpers auf der
Spur".
Schwangerenberatung im Gesundheitsamt
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Schwandorf - GesundheitsamtWackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 38 650 Margit Malzer
Tel.: 09431 / 38 656 Gabrielle Beier,
Dipl.-Sozialpädagoginnen (FH)
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 – 15:30 Uhr, Freitag: 8 –12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
e-mail: [email protected]
[email protected]
9
Landratsamt Schwandorf / Gesundheitsamt
Außenstelle Oberviechtach
Bezirksamtstraße 7, Zimmer Nr. 28
92526 Oberviechtach
Tel: 09671/ 91 84 42 Waltraud Tragl,
Dipl.- Sozialpädagogin (FH)
Sprechzeiten:
Mo – Do: 8 – 15:30Uhr, Fr: 8 – 11:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung
ist vertraulich, auf Wunsch auch anonym.
Sie können gerne auch in Begleitung Ihres Partners oder einer
anderen Vertrauensperson zur Beratung kommen; auch
Hausbesuche sind möglich.
Kosten: Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei.
1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
im
Caritas-Sozialzentrum
Ettmannsdorfer Str.19 –21
Tel: 09431/ 3 81 60 oder
92421 Schwandorf
0961/ 3 89 14 28
Frau Schindler, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Sprechzeiten: Mittwoch: 9 –11 Uhr
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Beratung werden
garantiert.
Ein Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB kann nicht
ausgestellt werden.
Kosten: Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei.
10
1.2
Rund um die Geburt
1.2.1 Hebammen im Landkreis Schwandorf
Jede Frau hat das Recht, während der Schwangerschaft, der
Geburt und im Wochenbett die Hilfe und Unterstützung einer
Hebamme in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jeder
Versicherten Anspruch auf Hebammenhilfe in Form von
Beratung und Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei
Schwangerschaftsbeschwerden, sowie psychosomatische
Geburtsvorbereitung, Begleitung der Geburt und Betreuung von
Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit.
Anschließend finden Sie die Telefonnummern der im Landkreis
Schwandorf tätigen Hebammen, sowie das Belegkrankenhaus,
in dem sie praktizieren.
Krankenhaus Burglengenfeld:
•
Anja Dams, Tel.: 09471/ 20 03 50
•
Hanna Hallafutdinov, Tel.: 09471/ 60 03 78
•
Stefanie Hintermeier, Tel.: 09471/ 30 78 90
•
Gunilla Lehman, Tel.: 09404/ 64 18 88
•
Carola Quirin, Tel.: 09471/ 60 58 66
•
Wiebke Wallach, Tel.:09471/ 30 63 14
11
Krankenhaus Nabburg:
•
Petra Fleischmann, Tel.: 09672/ 91 61 54
•
Johanna Reichel, Tel.:09433/ 20 21 83
•
Christine Wild, Tel.: 09431/ 3 75 75
•
Angela Wittmann, Tel.: 09671/ 14 42
Krankenhaus Oberviechtach:
•
Sonja Böl, Tel.: 09671/ 9 14 25
•
Petra Thighl, Tel.:09435/ 50 29 26
Krankenhaus Schwandorf:
•
Agnes Graf Tel.: 09431/ 55348
•
Michaela Graf: Tel.: 09431/62603
•
Gabrielle Karl: Tel: 09471/20580
•
Gabrielle Schüler Tel.: 09471/2288
•
Edeltraud Wipfler Tel.: 09431/2562
12
Die Hebammenkunst ist bis in die frühe Geschichte der
Menschheit zurückzuführen und entwickelte sich aus der
solidarischen Hilfe, die sich Frauen untereinander bei
Schwangerschaften und Geburten leisteten.
Viele Hebammen lassen Zusatzqualifikationen in unterschiedlichen Heilmethoden wie Akupunktur, Aromatherapie,
Naturheilkunde, Homöopathie, Fußreflexzonenmassage usf. in
ihre Arbeit mit einfließen, oder bieten Kurse für werdende Eltern
an.
Das Kursangebot erstreckt sich von Geburtsvorbereitung,
Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik über
Schwangerenschwimmen, -bauchtanz und Yoga bis hin zu
Babymassagen.
Auskunft über das aktuelle Kursangebot erhalten Sie über die
Hebammen und zum Teil über die Programme der
Volkshochschulen.
Kosten:
Für alles medizinisch Notwendige sowie die oben unter
Hebammenhilfe aufgeführten Leistungen gilt Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Die Kosten für Kurse richten sich jeweils nach Art, Umfang und
Dauer des Kurses.
1.2.2 Forum für Schwangerschaft und Geburt
Das Forum für Schwangerschaft und Geburt wurde von
Schwandorfer Ärzten und Hebammen gegründet. Der erst Ende
2002 gegründete Verein hat sich als Ziel und Aufgabe gestellt,
fachkundig und fundiert über Schwangerschaft, Geburt und
Babybetreuung aufzuklären.
Angebot: fortlaufende Informationsveranstaltungen im
St. Barbara-Krankenhaus, Schwandorf.
Informationen erhalten Sie über die Tageszeitungen und die
Hebammen im Schwandorfer Krankenhaus.
Kosten: Der Eintritt ist frei.
13
1.2.3 Ernährungsberatung: Produktinformation ohne
Verkaufsinteresse
Für schwangere Frauen und stillende Mütter stellt sich das
Thema: „Wie ernähre ich mich?“ oft mit neuer besonderer
Wichtigkeit. Vor allem Frauen, die bisher weniger Wert auf ihre
Ernährung gelegt haben, wollen jetzt ‚alles richtig machen‘.
Fachkundige Einzelberatung über gesunde Ernährung für
Schwangere und Stillende, Babykost und Kleinkinderernährung
gibt die:
Staatliche Ernährungsberatung
Regensburger Straße 51
92507 Nabburg
Tel.:09433 / 896-342 (-340 und –341)
Verena Ortner, Diplom-Ökotrophologin
e-mail: [email protected]
Hier erhalten Sie Informationen zu gesundem Essen und
Trinken auf der Grundlage neutraler, wissenschaftlicher
Erkenntnisse.
Neben Erstberatung bei Ernährungsfragen und -problemen
bietet die staatliche Ernährungsberatung auch Vorträge und
Seminare an, z.B. zur richtigen Ernährung im ersten Lebensjahr.
Die staatliche Ernährungsberatung ist auch erste Anlaufstelle bei
allen Fragen zu mehr Qualitätsbewusstsein bei der
Lebensmittelauswahl.
Veranstaltungshinweise finden Sie in der örtlichen Presse und
im Internet (www.landkreis-schwandorf.de), unter 'Bildung und
Veranstaltungen')
Kosten:
Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei.
Für Kurse und Seminare wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
14
1.3
Gesetzliche Regelungen
1.3.1 Mutterschutz
Für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten
während der Schwangerschaft und nach der Geburt eine Reihe
von Schutzbestimmungen. Diese sollen die werdende Mutter
und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und
Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen
Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen.
Insbesonders gilt:
•
•
•
•
•
Sie dürfen während der Schwangerschaft keinen Arbeiten
ausgesetzt werden, die gefährlich für das Leben und die
Gesundheit von Mutter und Kind sind.
Weitere Beschäftigungsverbote betreffen Fließband-,
Akkord-, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Ab dem sechsten Monat gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten, die ein ständiges Stehen und Gehen
bzw. ein ständiges Sitzen erfordern.
Die letzten sechs Wochen vor dem berechneten
Geburtstermin brauchen Sie als werdende Mutter nicht zu
arbeiten.
Für die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein
generelles Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Schutzfrist auf
12 Wochen.
Sobald Sie über Ihre Schwangerschaft Bescheid wissen, sollten
Sie diese und den voraussichtlichen Geburtstermin Ihrem
Arbeitgeber mitteilen.
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier
Monaten nach der Geburt besitzen Sie Kündigungsschutz.
Die örtliche Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen ist das Gewerbeaufsichtsamt Regensburg.
15
1.3.2 Und wie soll es heißen? - Das Recht auf
Namensgebung
Wenn Sie als Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben,
bestimmen beide Eltern den Geburtsnamen des Kindes durch
die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesbeamten.
Sie haben die Wahl zwischen dem Namen der Mutter und dem
Namen des Vaters.
Bei nichtverheirateten Müttern, die die Alleinsorge für ihr Kind
haben, erhält das Kind in der Regel den Namen der Mutter als
Geburtsnamen. Nähere Auskünfte zum Namensrecht erhalten
Sie beim Standesamt.
1.3.3 Elternzeit/Erziehungsurlaub
Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) haben Mütter
und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit
beträgt höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der
Vollendung des dritten Lebensjahres. Mit Zustimmung des
Arbeitgebers kann ein Jahr der Elternzeit über das dritte
Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten
Lebensjahres des Kindes genommen werden. Beide Eltern
können die Elternzeit im gleichen Zeitraum in Anspruch nehmen
oder sich abwechseln. Sie haben dann jeweils – in Betrieben mit
in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer/innen - einen Anspruch
auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15 bis 30
Wochenstunden. Während der gesamten Elternzeit besteht
Kündigungsschutz. Der Anspruch auf Verringerung der
Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber 8 Wochen vorher schriftlich
mitgeteilt werden.
Nähere Informationen zum Thema Elternzeit bekommen Sie
beim Amt für Versorgung und Familienförderung,
Regensburg, Tel.: 0941 / 780 900. Außensprechstunde im
Landratsamt Schwandorf: jeden 2. Montag im Monat,
13 – 15:30 Uhr, während dieser Zeit ist das Beratungsteam
auch telefonisch unter 0175 / 724 76 55 erreichbar.
16
1.4
Finanzielle Hilfen
1.4.1 Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
€
Die Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" bietet werdenden Müttern
in finanziellen Notsituationen unbürokratische Hilfe an. Zweck
der Stiftung ist es, durch finanzielle Unterstützung die
Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Voraussetzung ist, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen
(Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, usw.) nicht bzw.
nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Unterstützung besteht z. B. aus Beihilfen für Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Babymöbel, Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine, Heizgerät, Teppich und
andere Anschaffungen in Zusammenhang mit der Geburt des
Kindes sowie der Weiterführung des Haushalts und der
Betreuung des Kindes.
Höhe und Umfang der Leistungen sind unterschiedlich und auf
die individuelle Situation abgestimmt. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung dieser Hilfen besteht nicht.
! Ein Antrag muss vor Geburt des Kindes gestellt
werden !
Weitere Informationen und Anträge auf Mittel aus der
Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten Sie bei allen
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. (siehe
auch Seiten 7 - 11)
17
1.4.2 Mutterschaftsgeld – Entbindungsgeld
€
Berufstätige Frauen, die in einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, haben während
der Mutterschutzfristen, also 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei
Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) nach der Geburt
ihres Babys Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag. Lag das tatsächliche Einkommen höher, so ist der Arbeitgeber verpflichtet,
die Differenz bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohns als
Zuschuß zu zahlen.
Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern
muß bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Wenn Sie privat versichert oder geringfügig beschäftigt sind,
können Sie beim Bundesversicherungsamt einen einmaligen
Zuschuss von 210 € beantragen.
Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle Villemombler Str. 76
53 123 Bonn
Tel.-Nr.: 0228 / 619-1888
Mo – Fr: 9 –12 Uhr
Do auch 13 –15 Uhr
Internet: www.bundesversicherungsamt.de
Frauen, die als Familienmitglieder über ihren Mann in der
gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, sowie Frauen, die
ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wie z.B.
Studentinnen, bekommen zwar kein Mutterschaftsgeld; ihnen
stehen aber nach der Geburt des Babys 77 € Entbindungsgeld
von der Krankenkasse zu.
Sozialhilfeempfängerinnen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag.
Außerdem können Sie Beihilfe für Umstandskleidung und
Babyausstattung beantragen.
18
Eure Kinder sind nicht Eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter
Der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst.
Sie kommen durch Euch, aber nicht von Euch;
Und obgleich sie bei Euch sind gehören Sie Euch nicht.
Ihr dürft ihnen Eure Liebe geben,
Doch nicht Eure Gedanken,
Denn sie haben ihre eigenen.
Ihr dürft Ihren Körpern ein Heim geben,
Aber nicht ihren Seelen.
Denn ihre Seelen wohnen im Hause von Morgen,
Das Ihr nicht besuchen könnt,
nicht einmal in Euren Träumen.
Ihr dürft Euch bemühen, wie sie zu sein,
Aber sucht nicht,
Sie Euch gleich zu machen.
Denn das Leben läuft nicht rückwärts,
Noch verweilt es im Gestern.
Khalil Gibran (1883 -1931 )
19
2 Babyjahre: Familien mit Kindern bis
drei Jahre
2.1
Gesetzliche Regelungen
2.1.1 Elterliche Sorge
Eltern haben die Pflicht und das Recht für das minderjährige
Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Sorge
für die Person des Kindes, genannt Personensorge, sowie die
Sorge für das Vermögen des Kindes, genannt Vermögenssorge.
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das
Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und
seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Als volljährige, nicht verheiratete Mutter besitzen Sie
grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie können
aber auch mit dem Vater Ihres Kindes die gemeinsame
elterliche Sorge ausüben, wenn Sie sich beide darüber
einig sind. Die hierfür erforderliche gemeinsame
Sorgeerklärung können Sie bei einem Notar (kostenpflichtig)
oder beim Kreisjugendamt (kostenfrei) beurkunden lassen.
2.1.2 Vaterschaft
Eine besondere Anerkennung oder Feststellung der
Vaterschaft ist wichtig für Mütter, die nicht mit dem
Vater des Kindes verheiratet sind: Mit einer verbindlich
geklärten Vaterschaft sind auch wichtige rechtliche
Wirkungen verbunden. Unterhaltsansprüche für Sie
oder Ihr Kind, sowie z.B. Erbschafts-, Renten- oder
Krankenversicherungsansprüche sind davon abhängig.
Eine Anerkennungserklärung durch den Vater mit Zustimmung
der Mutter kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Vaterschaftsanerkennungen können kostenfrei erfolgen beim
Standesamt, beim Jugendamt und beim Amtsgericht sowie
kostenpflichtig beim Notar.
20
2.1.3 Umgangsrecht
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und beide
Elternteile sind zum Umgang mit ihrem Kind nicht nur berechtigt,
sondern auch verpflichtet.
„Umgang“ kann in Form von Besuchen, durch
Briefe oder Telefonate aber auch durch gemeinsam
verbrachte Zeit, auch Wochenenden oder Ferien
erfolgen.
Auch als allein sorgeberechtigte Mutter müssen Sie sich
in der Regel mit dem Vater des Kindes einigen in welchem
Umfang und in welcher Form er Kontakt zu seinem Kind haben
kann.
Im Konfliktfall – wenn trotz Vermittlung, z. B durch das
Jugendamt – kein Einvernehmen zu erreichen ist – kann das
Familiengericht über den Umfang des Umgangs entscheiden
und Näheres regeln.
Das Umgangsrecht kann auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist
2.1.4 Beistandschaft durch das Jugendamt
Wenn Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind alleine zusteht, oder
wenn Sie nicht verheiratet sind, die gemeinsame Sorge ausüben
und Ihr Kind bei Ihnen wohnt, können sie beim Jugendamt eine
Beistandschaft beantragen.
Das Jugendamt kann als Beistand Ihres Kindes die gerichtliche
Feststellung der Vaterschaft einklagen und Unterhaltsansprüche
geltend machen.
Die Beistandschaft schränkt Ihr elterliches Sorgerecht nicht ein
und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Beistandschaft wird kostenfrei angeboten.
21
2.1.5 Unterhalt für Mutter und Kind
Als alleinerziehende Mutter, die wegen der Pflege und
Erziehung Ihres Kindes keiner Erwerbsarbeit
nachgehen kann, haben Sie unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsunterhalt
vom Vater Ihres Kindes. Der Unterhaltsanspruch kann
schon vor der Geburt beginnen und endet in der Regel nach 3
Jahren.
Gegenüber seinem Kind ist der Vater solange zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bis das Kind seinen Unterhalt selbst
bestreiten kann. Ein verbindlicher Anspruch besteht aber nur,
wenn die Vaterschaft rechtswirksam geklärt ist.
Der unterhaltspflichtige Vater muss allerdings leistungsfähig sein
– was im Einzelfall schwierig festzustellen ist, wenn er
behauptet, nicht oder nur einen geringen Betrag zahlen zu
können. In diesem Fall sollten Sie fachkundigen Rat einholen,
eine Beistandschaft beantragen und letztlich die Höhe des
Unterhaltsanspruches gerichtlich klären lassen.
Eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung des Vaters kann beim
Notar oder kostenfrei beim Jugendamt beurkundet werden
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs wird individuell festgestellt
und ist unter anderem abhängig vom Nettoeinkommen des
Vaters und dem Bedarf des Kindes.
Kommt der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nach, besteht die
Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen. Diese
Leistung kann für maximal 6 Jahre, solange das Kind das 12.
Lebensjahr nicht vollendet hat, in Anspruch genommen werden.
Um eine gerechte Höhe des Unterhalts berechnen zu können,
sowie über eine eventuell mögliche Unterhaltsvorschussleistung
sollten Sie sich stets beraten lassen.
22
2.1.6 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der
elterlichen Sorge
Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt Sie vor und
nach der Geburt Ihres Kindes.
Landratsamt Schwandorf
- Kreisjugendamt –
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 471-0
! Bitte vereinbaren Sie
vorab einen Termin!
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 15:30
Freitag.
8.00 – 12:00
und nach telefonischer Vereinbarung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Gruppe
Beistandschaft“ des Jugendamtes sind zuständig für:
• Fragen zur Feststellung der Vaterschaft
• Unterhaltsfragen
• Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft und/oder die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes
• Beurkundungen z. B. von Vaterschaftsanerkennungen und
Unterhaltsverpflichtungen
• Fragen zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge
und Beurkundung entsprechender Sorgeerklärungen.
Rechtsberatungsmöglichkeiten:
Amtsgericht: Rechtsberatungsstelle nach dem
Beratungshilfegesetz (siehe auch S.87)
Rechtsanwälte/innen
23
2.2
Finanzielle Hilfen für Familien
2.2.1 Kindergeld
€
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, in
besonderen Fällen z.B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit,
Behinderung auch länger gezahlt. Monatlich gibt es 154 € für die
ersten drei Kinder, für das vierte und jedes weitere Kind
je 179 €.
Kindergeld wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für das
Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse des Arbeitsamtes.
Arbeitsamt Schwandorf
- Familienkasse Wackersdorfer Str. 4
92421 Schwandorf
Tel.: 09431/200-0
Internet: www.arbeitsamt.de
2.2.2 Erziehungsgeld
Mütter und Väter, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen und
erziehen und nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30
Wochenstunden Teilzeitarbeit leisten, erhalten auf schriftlichen
Antrag Erziehungsgeld, das einkommensabhängig gewährt wird.
Die Einkommensgrenzen liegen z. Zt. in den ersten 6 Monaten
bei 51.130 € / Jahr für Elternpaare und bei 38.350 € / Jahr für
Alleinerziehende.
Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten niedrigere
Einkommensgrenzen; werden diese überschritten, wird das
Erziehungsgeld entsprechend gemindert. Die Minderung des
Erziehungsgeldes beginnt bei einer Einkommensgrenze von
16.470 € im Jahr bei Elternpaaren und 13.498 € im Jahr bei
24
Alleinerziehenden. (Die hier geltende Einkommensberechnung
entspricht in etwa einem Jahres-Nettoeinkommen. Die
genannten Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere
Kind um einen Kinderzuschlag.)
Die Eltern können zwischen einem Regelbetrag in Höhe von
maximal 307 € monatlich, der bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes gewährt wird, und dem Budget-Angebot in
Höhe von maximal 460 € monatlich, das bis zum Ende des
ersten Lebensjahres des Kindes besteht, wählen.
Erziehungsgeld muß rechtzeitig und schriftlich für jeweils ein
Lebensjahr beantragt werden. Rückwirkend wird Erziehungsgeld
höchstens für 6 Monate vor der Antragstellung bewilligt.
In Bayern kann im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld für
die ersten 2 Lebensjahre für weitere 12 Monate ein
einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld von bis zu
256 € monatlich gezahlt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen denen des Bundeserziehungsgeldes.
Für eingehende Information und Antragstellung wenden Sie sich
bitte an das Amt für Versorgung und Familienförderung.
Amt für Versorgung und Familienförderung
Landshuter Str. 35
93055 Regensburg
Tel.: 0941 / 780 900
Fax.: 0941 / 78 09-247
e-mail: [email protected]
Außensprechstunde im Landratsamt Schwandorf:
jeden 2. Montag im Monat, 13 – 15:30 Uhr
während dieser Zeit ist das Beratungsteam telefonisch
unter 0175 / 724 76 55 erreichbar
25
2.2.3 Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten
Wenn Sie berufstätig sind und ihr Kind während Ihrer Arbeitszeit außerhalb Ihres Haushaltes betreuen lassen, sei es von
einer Tagesmutter, in einer Kinderkrippe, im Kindergarten oder
Hort, können Sie die Übernahme der Kosten beim Jugendamt
beantragen.
Voraussetzung für die Ganz- oder Teilübernahme der
Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie über ein niedriges
Einkommen verfügen oder sich noch in Ausbildung befinden.
Landratsamt Schwandorf
-Kreisjugendamt –
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Tel.:9431 / 471378
Öffnungszeiten: Mo – Do: 8 – 15.30 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
2.3
Unterstützung, Austausch, Elterninitiativen
2.3.1 Tausend und keine Nacht – "Schreibabyprojekt"
Rund tausend Nächte sind es, bis ein Baby das dritte
Lebensjahr erreicht hat, und oftmals sind dies nicht ganz
einfache Nächte und Tage. Die meisten Babys weinen in den
ersten drei Monaten relativ oft.
Als "Schreibaby" gilt ein Kind, wenn es über mehrere Wochen
hinweg an drei aufeinander folgenden Tagen länger als drei
Stunden ohne erkennbaren Grund und ohne dass es beruhigt
werden kann, schreit.
Ob ihr Kind ein Schreibaby ist oder nicht, hängt jedoch nicht nur
davon ab, wie viele Stunden es am Tag schreit. Für Sie als
Eltern ist letztendlich ausschlaggebend, wann Sie mit dem
26
Schreien Ihres Babys an die Grenze Ihrer Belastbarkeit
kommen.
Um sich selbst und Ihrem Kind das Zusammenleben zu
erleichtern, ist es sinnvoll, fachliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen bevor die Belastung zu groß wird.
"Tausend und keine Nacht" – Sprechstunde für
Schreibabys
Jugend – und familientherapeutische Beratungsstelle
Ostengasse 33
93047 Regensburg
Tel.: 0941 / 507-2762
Das Angebot steht allen Hilfesuchenden aus der
gesamten Oberpfalz zur Verfügung.
Die Erfolgsaussichten sind sehr günstig. Meist kann mit
geringem zeitlichen Aufwand (durchschnittlich drei bis vier
Termine) betroffenen Eltern und Kindern geholfen werden.
2.3.2 Eltern-Kind-Gruppen
Eltern-Kind-Gruppen bieten Eltern die Gelegenheit
Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Kinder können
im Umgang mit Gleichaltrigen Gemeinschaftsfähigkeit einüben.
Eine Aufstellung der Eltern-Kind-Gruppen enthält die
Broschüre "Selbsthilfegruppen und helfende
Einrichtungen im Landkreis Schwandorf " (4. Auflage).
Die Broschüre liegt bei allen Städten und Gemeinden des
Landkreises und im Landratsamt vor.
27
2.3.3 Alleinerziehende Eltern
Unverheiratete, verwitwete, geschiedene und getrennt
lebende Mütter stehen vor speziellen Fragen und
Problemen. Wenn Sie sich mit Gleichbetroffenen
unterhalten wollen, stehen Ihnen im Landkreis
Schwandorf zwei Treffpunkte zur Verfügung:
Der Treffpunkt ‚Alleinerziehende Schwandorfs’ findet
regelmäßig jeden 2. Samstag im Monat, jeweils um 15
Uhr im Sozialzentrum Schwandorf, Höflingerstr. 11,
statt. Kinder können zu den Treffen mitgebracht
werden, sie werden während dieser Zeit betreut.
Anfragen und weitere Informationen bei der Treffpunktleiterin:
Anneliese Brock, Gabelsbergerstr.30,
92421 Schwandorf, Tel.: 09431 / 21 239
Eine weiterere Gruppe Alleinerziehender trifft sich im
südöstlichen Landkreisgebiet.
Anfragen und weitere Informationen sind erhältlich bei
Frau Doris Ederer, Tel.: 09434 / 44 09
2.4
Kinderbetreuung
Wenn Sie, als alleinerziehende oder auch verheiratete Eltern
berufstätig sein müssen oder wollen, oder sich noch in
Ausbildung befinden, sind Sie auf eine gute Kinderbetreuung
angewiesen. Findet sich niemand aus dem Verwandten- oder
Bekanntenkreis könnten Sie Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit
in einer Kinderkrippe oder durch eine Tagesmutter betreuen
lassen. Bei zeitlich geringem Betreuungsbedarf bietet sich auch
eine Spielstube an.
28
2.4.1 Tagesmütter
Tagespflege kann je nach Bedarf stundenweise, Halbtags- oder
Ganztags- Betreuung oder auch Übernachtung bedeuten:
Stundenweise, zum Beispiel wenn der Kindergarten keine
Übermittags - Betreuung anbietet, Übernachtung z.B. bei
Schichtarbeit.
Wichtig ist, dass Sie von der Qualität der Kinderbetreuung
überzeugt sind und Ihr Kind ruhigen Gewissens der Obhut der
Tagesmutter übergeben können. Ihr Kind spürt Ihre
Zufriedenheit mit der jeweiligen Fremdbetreuung, aber auch Ihre
Unsicherheit oder Zweifel. Sie sollten sich deshalb genügend
Zeit lassen, für sich und Ihr Kind eine Tagesmutter zu suchen,
zu der Sie volles Vertrauen haben können. Wenn Ihr Kind spürt,
dass Sie sich zufrieden und ohne Bedenken von ihm
verabschieden, kann es entspannt und aufgeschlossen der
neuen Situation begegnen.
Sie haben die Möglichkeit sich privat, z.B. über Zeitungsinserate
eine Tagesmutter zu suchen oder sich an die
Tagesmüttervermittlung des Sozialdienstes katholischer Frauen
wenden.
Die Tagesmüttervermittlung des Sozialdienstes katholischer
Frauen e.V. (SkF) Schwandorf ist Anlauf- und Vermittlungsstelle
zwischen Frauen, die Tagesmutter werden wollen und Eltern,
die eine stunden- oder tageweise Betreuung für ihre Kinder
suchen.
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.(SkF)
Adolf-Kolpingplatz 1
92421 Schwandorf
Tel. 09431 / 96 282 Petra Preißler-Urbanek, Dipl.Soz.Päd. (FH)
Andrea Kuttenberger, Dipl. Soz.Päd. (FH)
Öffnungszeiten:
Montag:
9 – 12 Uhr
Mittwoch
9 – 12 Uhr
Donnerstag 15 – 18 Uhr
e-mail: [email protected]
29
Angebot:
•
kostenfreie Vermittlung von Tagesmüttern, bzw. –kindern
•
Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen
•
Beratung und Einzelgespräche
•
Gesprächskreise (monatlicher Stammtisch für Tagesmütter)
•
Information zu Versicherungsfragen, finanzieller Vergütung,
Zuschüsse des Jugendamtes und Vertragsabschluss
(Muster- vordrucke zur Regelung des
Tagespflegeverhältnisses)
•
Beratung bei der Vorbereitung auf die Tagespflege
•
Begleitung der Kontaktaufnahme zwischen Eltern und
Tagesmutter
•
Hilfe, wenn Probleme oder Schwierigkeiten auftreten
Der Sozialdienst katholischer Frauen bietet auch einen Kurs für
Väter und Mütter an, die gemeinsam einen gewaltfreien Weg in
ihrer Erziehung finden wollen: den Elternkurs "Starke Eltern –
Starke Kinder“
Kosten:
Beratung und Vermittlung durch den Sozialdienst kath. Frauen
e.V. ist für Sie kostenfrei.
Die Kosten für eine Tagesmutter sind nicht festgelegt, sondern
im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren für alle Seiten frei
aushandelbar.
30
2.4.2 Kinderkrippen
Es gibt mittlerweile zwei Tagesstätten im Landkreis Schwandorf,
die Betreuung für Kinder im Vorkindergarten-Alter anbieten.
Beide sind aus privaten Eltern-Kind-Initiativen heraus
entstanden und arbeiten in Kooperation mit der
Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Kinderkrippe in Schwandorf
Kinderkrippe Schwandorf
Augustinstr.11
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 42 907 Ansprechpartnerin: Ulrike Fischer
Erzieherin
Öffnungszeiten: 7:30 – 17:00 Uhr
Angebot:
• Betreuung von Kleinkindern zwischen einem und drei Jahren
• Betreuungsmöglichkeiten: vormittags, nachmittags,
ganztags, 5 oder 8 Stunden täglich
• Mittagessen wird zu 2 € / Tag angeboten
• In der Kinderkrippe arbeiten pädagogisch ausgebildete,
erfahrene Mitarbeiterinnen
• Die Kinder lernen miteinander umzugehen und werden
musisch, sprachlich und motorisch gefördert
• Auf die Zusammenarbeit mit den Eltern in Form von
Elternabenden, Eltern-Rundbrief, Gesprächen und
gemeinsamen Festen wird großer Wert gelegt.
Zur Zeit gibt es in der Kinderkrippe 12 Ganztagsplätze ,
aufgeteilt auf 20 Teilzeitplätze.
Kosten:
halbtags: 154 € / Monat, ganztags: 307 € / Monat
31
Kinderkrippe in Burglengenfeld
Integrative Krabbelstube
Pestalozzistraße 5a
93133 Burglengenfeld
im Gebäude des AWO-Kindergartens
Tel.: 09471 / 607 977 Ansprechpartnerin: Ruth Kraus
Erzieherin
Öffnungszeiten:
Mo – Fr.: 8:00 – 13:00 Uhr und
Mo. und Di. nachmittags: 13:00 – 18:00 Uhr
Angebot:
• Betreuung von Kleinkindern zwischen einem und drei
Jahren.
• Die Kinder können regelmäßig an 2, 3 oder 5 Vormittagen in
die Krabbelstube kommen.
• Die pädagogische Zielsetzung geht weit über eine "Nur"Beaufsichtigung hinaus. Die Kinder werden durch gezielte
Angebote im sozialen, motorischen, kognitiven und kreativen
Bereich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen muss
mit Wartezeit gerechnet werden. Zur Zeit besuchen 34 Kinder
die Krabbelstube.
Monatliche Kosten:
2 Tage: 78 €
3 Tage: 117 €
5 Tage 183 €
€
Sollte es Ihre finanzielle Situation nicht erlauben,
den monatlichen Elternbeitrag ohne erhebliche Einschränkungen zu bezahlen, kann der Beitrag bezuschusst, bzw.
ganz übernommen werden.
Entsprechende Anträge können Sie beim Jugendamt stellen.
32
2.4.3 Spielstuben
"Thomas ist jetzt 2 ½ Jahre alt, etwas schüchtern und stark auf
mich fixiert. Es würde sehr schmerzhaft für ihn werden, von
heute auf morgen im Kindergarten mehrere Stunden von mir
getrennt zu sein. Deshalb gehe ich oft mit ihm in die Spielstube.
Ich bleibe noch eine Weile da, bis er Spielgefährten gefunden
hat und kann ihn dann von mal zu mal ein bisschen länger
alleine in der Spielstube lassen. So lernt er ganz allmählich
etwas mehr auf fremde Kinder und Erwachsene zuzugehen."
Die behutsame Abnabelung, von der diese Mutter spricht, kann
vor allem für Einzelkinder eine große Hilfe sein.
Von vielen Müttern wird die Einrichtung vor allem deshalb
geschätzt, weil sie ihre Kinder hier gut betreut wissen, während
sie in Ruhe etwas erledigen können.
Schwandorfer Spielstube
Friedrich–Ebert-Straße 8
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 – 17:00Uhr
Spielstube in Burglengenfeld
im Pfarrzentrum St. Josef
Johann-Baptist-Mayer-Str. 11
93133 Burglengenfeld
Öffnungszeit:
Donnerstag: 8:30 – 11:30 Uhr
33
Träger der Spielstuben ist der Sozialdienst katholischer Frauen
e.V. Schwandorf, Tel.:09431 / 96 282.
Angebot:
•
Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis maximal 8
Jahre; für jedes Kind steht die Spielstube Schwandorf für
zwei Termine je Woche zur Verfügung.
•
Während die Eltern einkaufen, etwas erledigen oder Termine
wahrnehmen, können die Kinder in der Obhut von
pädagogisch ausgebildeten Kräften und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen des SkF mit gleichaltrigen Kindern spielen.
•
Für Kinder unter 3 Jahren bietet die Spielstube ein
behutsames Gewöhnen an fremde Bezugspersonen.
•
Zum Teil kann die Spielstube auch dafür genutzt werden,
1-2 Kindergarten-Ferientage zu überbrücken.
Mitzubringen sind: Hausschuhe, eine kleine Brotzeit und evtl.
Windeln und Kleidung zum Wechseln.
Kosten:
Pro Kind und Betreuungseinheit wird um einen Beitrag von 2 €
gebeten.
Da die Spielstuben keine finanzielle staatliche Unterstützung
erhalten, sind sie auf Spenden angewiesen.
34
2.4.4 Au-pair-Hilfe
Möglicherweise haben Sie in Ihrer Wohnung ein Zimmer frei und
sind bereit Ihren Alltag mit einem jungen Menschen (18 bis
25 Jahre) aus dem Ausland zu teilen. Wenn Sie ihm helfen
wollen, Deutsch zu lernen und etwa 30 Wochenstunden Hilfe bei
Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit benötigen, kann eine
Au-pair-Kraft eine gute und finanziell akzeptable Lösung sein.
Sie zahlen monatlich mind. 200€ Taschengeld, und ermöglichen
die Teilnahme an einem Sprachkurs. Bei der Suche wenden Sie
sich am besten an eine Au-pair-Vermittlungsstelle oder das
Arbeitsamt.
Nichtkommerzielle Aupairvermittlungen sind z.B.
IN VIA Mädchensozialarbeit
Regensburg, Tel.:0941/5021-176/-175
Vij Nürnberg, Tel.:0911 / 9 444 530,
e-mail: [email protected]
IN VIA , Tel.:0911 / 586 869-17,
e-mail: [email protected].
Denken Sie daran, dass zum Teil sehr junge und unerfahrene
Männer und Frauen in die Familien kommen. Wenn alles gut
geht, kann so ein junger Mensch jedoch fast zu einem
Familienmitglied werden und alle Seiten haben gleichermaßen,
eben - au-pair – etwas davon.
35
3 Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahre
3.1 Kindergärten im Landkreis Schwandorf
Jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr hat bis zum Schuleintritt
Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Mit der wechselnden Zahl der Kindergartenkinder ändern sich
auch die Öffnungszeiten in einzelnen Kindergärten - die
folgende Übersicht kann deshalb nur Angaben zum aktuellen
Stand der Öffnungszeiten angeben.
Kindergarten, Anschrift
Gemeindekindergarten
"St. Andreas"
Zellweg 2
92540 Altendorf
Gemeindekindergarten
St.Barbara-Platz 9
92439 Bodenwöhr
BRK-Kindergarten "Theresia"
Bürgermeister-Berger-Str. 4
92436 Bruck
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Rathausstr. 21
92436 Bruck
Öffnungszeit der
Rufnummer
Mittageinzelnen
Gruppen
Leiterin
essen
(Stand: Juli 03)
09675/1258
Katja Baumer
7.15-12.30
8.15-11.45
-
09434/2230
Maria Stabl
7.30-13.30
7.30-12.30
12.45-16.15
-
09434/3044
Bianca
Feuerer
7.30-12.30
8.00-12.15
12.30-16.00
-
09434/797
Daniela Huber
7.30-13.15
7.30-11.30
12.30-16.30
-
36
09471/80360
Walburga
Zwack
8.00-16.30
7.00-13.30
7.30-13.00
8.00-12.30
8.00-12.00
12.00-16.30
46 € /mo.
09471/5638
Nicole Bauer
7.30-13.30
7.30-12.15
7.45-12.30
13.00-16.20
mitgebrachtes
Essen
wird
aufgewärmt
09471/608080
Claudia Jacob
7.30-13.30
7.30-13.00
8.00-13.30
-
09671/1339
Anette Zwack
7.30-13.00
-
09438/280
Brigitte
Dummer
7.30-13.30
7.45-11.00
12.30-16.00
-
Evangelischer Kindergarten
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 6
93142 Maxhütte-Haidhof
09471/2297
Brigitte FrischSchwarz
7.30-13.45
-
Kath. Kindergarten
"St. Barbara"
Ernst-von-Fromm-Str.6
93142 Maxhütte-Haidhof
09471/2354
Magrit
Scheuerer
7.30-15.30
7.30-13.30
45 €/mo
AWO-Kindergarten
Pestalozzistr. 5 a
93133 Burglengenfeld
Kath. Kindergarten
"Don Bosco"
Kallmünzer Str. 16a
93133 Burglengenfeld
Städt. Josefine-HaasKindergarten
Wilhelm-Busch-Str. 8
93133 Burglengenfeld
Gemeindekindergarten
"St. Ulrich"
Schulstraße 1
92542 Dieterskirchen
Gemeindekindergarten
Hansenbergstr. 10
92269 Fensterbach-Högling
37
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Rappenbügl
Teublitzer Str. 8
93142 Maxhütte-Haidhof
09471/4410
Gertraud
Hauser
7.30-13.30
8.00-12.00
-
09471/21023
Lydia BrassSchäffer,
Dagmar Strebl
7.30-13.30
8.00-11.30
12.30-17.30
-
09471/2579
Ulrike Reindl
7.15-13.30
7.30-13.30
8.00-12.30
2,30 €/
Essen
Kath. Kindergarten
"St. Angelus"
Regensburger Str. 14
92507 Nabburg
09433/9500
Miriam
Herrmann
7.15-13.45
8.00-12.30
-
Kath. Kindergarten
"St. Marien"
Sackwebergasse 24
92507 Nabburg
09433/6303
Margareta
Werner
7.30-13.45
7.15-13.30
7.45-12.30
8.00-12.15
-
Kath. Kindergarten
"St. Anna"
Hauptstraße 23
92445 Neukirchen-Balbini
09465/379
Tanja Zauner
7.30-11.30
12.30-16.00
-
Gerhardinger Kindergarten
Klosterberg 2
92431 Neunburg v.W.
09672/1395
Sr. M. Agnes
Bräu
7.30-12.15
7.45-11.15
12.45-16.15
-
Kath. Kindergarten
"St. Leonhard"
Friedhofstr. 2a
93142 Maxhütte-Haidhof
Kath. Kindergarten "Zum
Guten Hirten"
Pfarrer-Hien-Str. 2
93142 Maxhütte-HaidhofPirkensee
38
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Frühlingstr. 3
92431 Neunburg w.W.
Kath. Kindergarten
"St. Martin"
Frühlingstr. 5
92431 Neunburg v.W.
Gemeindekindergarten
"St. Marien"
Wagnerner Str. 8,
Pertolzhofen
92545 Niedermurach
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Gartenweg 26
93149 Nittenau
Kath. Kindergarten
"St. Monika"
Hubertusweg 26
93149 Nittenau
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Bründlweg 1
93149 Nittenau-Fischbach
Kath. Kindergarten
"St. Marien"
Zum Bahnhof 9
92526 Oberviechtach
09672/2123
Katrin Woithe
7.30-13.30
7.45-11.30
12.45-16.00
2,30€/
Essen
09672/3806
Isolde
Killermann
7.15-13.30
8.00-11.30
-
09675/1566
Edith Hoch
7.35-11.30
12.10-16.30
-
09436/8349
Elisabeth
Haberl
7.00-13.30
7.15-13.30
7.30-12.30 (Notgr.)
8.00-11.30
12.45-16.15
-
09436/2872
Anna Meier
7.00-13.30
7.30-11.30
12.45-16.15
-
09436/1346
Sandra Färber
7.30-12.30
8.00-11.30
12.30-16.00
-
09671/693
Sabine
Forster
7.15-13.15/13.30
7.30-12.30
7.30-11.15
7.30-12.15
12.30-16.15
5 €/ mo.
(Suppe)
39
Kath. Kindergarten
"St. Georg"
Pullenried 63
92526 Oberviechtach
Städt. Kindergarten
"St. Martin"
Sigertstr. 26
92536 Pfreimd
Kath. Kindergarten
"St. Franziskus"
Freyung 29
92536 Pfreimd
Gemeindekindergarten
Kindergartenstraße 2
92546 Schmidgaden
Kath. Kindergarten
"Kl. hl. Theresia"
Eslarner Str. 7
92539 Schönsee
Kath. Kindergarten
"Herz-Jesu"
Max-Reger-Str. 3
92421 Schwandorf
09677/318
Christa
Welnhofer
7.30-11.15/12.45
12.15-15.45
-
09606/515
Gabriele
Schönberger
7.45-11.45
7.15-12.30
7.45-12.30
7.45-11.30
12.30-16.00
12.45-16.00
-
09606/7179
Ingrid
Hofmaier
7.30-13.30
7.45-11.45
12.45-16.00
-
09435/1225
Andrea
Fischer
7.15-13.30
7.30-13.30
8.15-12.00
12.30-16.00
-
09674/644
Maria Sterr,
Christiane
Kraus
7.15-13.30/12.30
8.00-12.15
7.50-12.30
13.10-16.10
-
09431/61602
Veronika
Hitze
7.30-12.00/13.3015.45/7.30-15.45
7.30-13.30
-
7.30-12.00
7.30-13.30
13.00-16.15
-
Kath. Kindergarten
"St. Andreas"
St.-Andreas-Str. 6a
09431/2446
92421 Schwandorf-Fronberg Carina Dorner
WEITERE KINDERGÄRTEN
SCHWANDORF Seite 92
40
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Bahnhofstraße 12
92521 Schwarzenfeld
Kath. Kindergarten
"St. Martin"
Irrenloher Damm 13
92521 Schwarzenfeld
09435/795
Sr. Doris
Karle
09435/777
Nicole Münch,
Susanne
Lindner
Kath. Kindergarten
"St. Martin"
Sportplatzstr. 13
92449 Steinberg
Gemeindekindergarten
"St. Christophorus"
St-Barbara-Str. 2
92551 Stulln
AWO-Kindergarten
"Rappelkiste"
Münchshofener Str. 45
93158 Teublitz
-
7.15-16.00
7.15-13.30
2 €/ tgl.
7.15-13.00
-
09672/915115
Josefine
Sauerer
7.40-11.45
7.30-13.30
-
09431/50332
Maria Koller
7.30-13.30
7.30-12.00
-
09435/1287
Rosemarie
Hermann
7.30-16.00
7.30-12.45
7.45-11.45
12.45-16.00
-
09471/98850
Ulrike Bomertl
8.00-16.30
7.30-13.30
7.30-11.15
38 €/
mo
Gemeindekindergarten "Villa
09435/501410
Kunterbunt"
Sabine König
Fliederweg 10
92521 Schwarzenfeld
Gemeindekindergarten
"Schwarzachtal"
Klosterhof 11
92447 Schwarzhofen
7.30-13.30
41
Kath. Kindergarten
"Herz Jesu"
Dollinger Str. 5a
93158 Teublitz
Kath. Kindergarten
"Hl. Familie"
Hauauweg 10
92552 Teunz
Gemeindekindergarten
Regenbogen
Am Wasserturm 1
92442 Wackersdorf
Kath. Kindergarten
"St. Anna"
Am Franzosengraben 1
92533 Wernberg-Köblitz
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Pfarrer-Schreyer-Str. 12
92533 Wernberg-Köblitz
Kath. Kindergarten
"St. Andreas"
Frauensteinstr. 7
92559 Winklarn
09471/9623
Helga Schmid
7.15-13.40
7.20-11.40
12.15-16.40
-
09671/1257
Rosina Völkl
8.30-12.30
7.30-11.00
12.45-16.15
7.30-13.00
-
09431/755540
Monika Stehr
7.30-13.30
7.30-12.30
8.00-11.30
12.30-16.00
-
09604/914033
Gabriele
Lindermair
7.30-13.30
7.30-12.30
13.00-17.00
-
09604/1417
Eva Weidner
7.00-13.30
7.05-12.35
12.30-17.05
-
09676/228
Sr. Erna Hösl
7.50-11.50
7.30-12.15
12.40-16.10
-
Der Elternbeitrag, den Sie zu zahlen haben, soll Sie nicht
davon abhalten, Ihr Kind in den Kindergarten zu schicken.
Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit,
dass die Kosten auf Antrag beim Jugendamt ganz oder
teilweise übernommen werden.
42
€
3.2 Frühförderung
Je frühzeitiger eine (drohende) Behinderung, Teilleistungsschwäche, Entwicklungsverzögerung, Sprachstörung oder
sonstige Auffälligkeit bzw. Beeinträchtigung erkannt und
behandelt wird, desto wirksamer kann die Entwicklung des
Kindes positiv beeinflusst werden.
Aus diesem Grunde wurden Frühförderstellen eingerichtet, in
denen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gefördert
und behandelt werden können.
Die Behandlung kann ambulant in der Frühförderstelle oder
mobil in der jeweiligen Familie, eventuell auch im Kindergarten
erfolgen.
In Frühförderstellen arbeiten interdisziplinär zusammengesetzte
Teams von Heilpädagog/innen, Therapeut/innen, Ärzt/innen u.a.
zusammen, so dass ein ganzheitliches Behandlungskonzept
angewandt werden kann.
Förderziele können sein:
• Förderung der Wahrnehmung
• Schulung der Grob- und Feinmotorik
• Unterstützung der Sprachentwicklung und Kommunikation
• Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten
• Ermutigung zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der
Umwelt und der eigenen Behinderung.
Frühförderstellen, die je nach Einzugsgebiet ihre Dienste im
Landkreis Schwandorf anbieten, befinden sich in Irchenrieth,
Cham, Regensburg und Amberg. (HPZ = Heilpädagogisches
Zentrum)
Frühförderstelle , HPZ Irchenrieth, Tel.:09659/91238
Frühförderstelle der St. Guntherschule Cham,
Tel.: 09971/852670
Frühförderstelle, Kath. Jugendfürsorge, Regensburg,
Tel.: 0941/2980-0
Frühföderstelle, HPZ Amberg, Tel.: 09621/308-0
43
Die Behandlung in einer der Frühförderstellen
ist für die Eltern kostenfrei. Die Kosten werden
nach Verordnung durch einen Arzt weitgehend
von den Krankenkassen oder dem Sozialamt
im Landratsamt Schwandorf (Tel.:09431/471 126, Hr. Blank)
übernommen.
€
Bei einer eng umgrenzten Auffälligkeit eines Kleinkindes kann
der Haus- oder Kinderarzt auch eine Behandlung durch
Therapeut/innnen in freier Praxis verordnen:
•
Logopäd/innen
behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, Spracherwerbs- und Redeflussstörungen sowie
andere Beeinträchtigungen der Kommunikationsfähigkeit.
•
Physiotherapeut/innen
werden bei Störungen sowohl des Bewegungsapparates als
auch des zentralen und peripheren Nervensystems oder der
inneren Organe tätig ("Physiotherapeut/in" entspricht
weitgehend dem ehemaligen Beruf "Krankengymnast/in").
•
Ergotherapeut/innen
behandeln Einschränkungen in der Beweglichkeit und
Konzentrationsfähigkeit. Mit der Förderung körperlicher
Fähigkeiten und Funktionen wird auch die psychische und
soziale Entwicklung gestärkt. (Deutsche Bezeichnung:
Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/innen).
•
Motopäd/innen (Mototherapeut/innen)
arbeiten mit Kindern, die in ihren Wahrnehmungs- und
Bewegungsfunktionen eingeschränkt oder behindert sind
und als Folge davon im sozialen Leben und emotionalen
Erleben beeinträchtigt sind. Ziel ist die Förderung der
ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung.
44
3.3
Schulvorbereitende Einrichtungen
Die schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sind "besondere"
Kindergärten für Kinder mit Entwicklungsverzögerung bzw.
Lernbeeinträchtigung in den Bereichen Sprache, Motorik und
Wahrnehmung.
Aufgenommen werden Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren, die
mehr Förderung brauchen als der Regelkindergarten oder auch
Maßnahmen der Frühförderung anbieten können.
Ziel der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die sonderpädagogische Förderung der gesamten Entwicklung des
einzelnen Kindes, um es bestmöglich auf die Anforderungen der
Schule vorzubereiten. Gefördert wird insbesondere die
Sprachentwicklung aber auch die Entfaltung sozialer
Verhaltensweisen.
SVE Steinberg
Heidestr. 4
92449 Steinberg
Tel.:09431 / 60 343
SVE Nabburg
Rotbühlring 2a
92507 Nabburg
Tel.:09433 / 6838
SVE Nittenau
Fischbacher Str. 45
93149 Nittenau
Tel.: 09436 / 902 614
SVE Pirkensee
Hauptstr.3
93142 Maxhütte-Haudhof
Tel.: 09471 / 2575
Träger der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die Lebenshilfe
Schwandorf e. V.
Aussiger Strasse 2
92421 Schwandorf
45
3.4 Erziehung – aber wie ? Guter Rat ist nicht teuer!
Es gibt eine Menge unterschiedlicher Literatur zu Erziehungsthemen vom praktischen Ratgeber bis zur wissenschaftlichen
Abhandlung. Wer Bücher zu speziellen Themen, oder eine Liste
mit besonders empfehlenswerten Büchern sucht, kann
bei der Erziehungsberatungsstelle, Höflingerstr. 11 in
Schwandorf nachfragen.
Wer Internet-Zugang besitzt kann etliche interessante Websites
zu Fragen der Kindererziehung und Familienentwicklung finden,
z. B.:
www.elternimnetz.de
Ratgeber der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, eingerichtet
vom Bayerischen Landesjugendamt.
www.familienhandbuch.de
Handbuch zu Themen der Kindererziehung, Partnerschaft und
Familienbildung für Eltern, Erzieher, Lehrer und Wissenschaftler
mit Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch, eingerichtet
vom Staatsinstitut für Frühpädagogik
www.bke-elternberatung.de
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. ist ein
Fachverband der Erziehungsberatungsstellen und bietet neben
Bücherlisten, Elternchat auch online-Beratung an.
www. ane.de
Auf der Internetseite des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V.
steht interkulturelle Familienberatung im Vordergrund. Es gibt
Beratungsangebote in türkischer und arabischer Sprache.
Elternbriefe
Die Katholische Kirche legt die Elternbriefe „Du und Wir“ auf.
Diese Briefe werden kostenlos abgegeben. Weitere
Informationen erteilen die Pfarrämter.
46
Kinder lernen das, was sie erleben
Wenn ein Kind nur Kritik erlebt
lernt es zu verurteilen.
Wenn ein Kind nur Feindseligkeit erlebt
lernt es, aggressiv zu sein
Wenn ein Kind nur Spott erlebt
lernt es, schüchtern zu sein
Wenn ein Kind nur Schmach erlebt
lernt es, sich schuldig zu fühlen.
Wenn ein Kind Toleranz erlebt
lernt es, geduldig zu sein
Wenn ein Kind Hoffnung erlebt
lernt es, zuversichtlich zu sein
Wenn ein Kind Güte erlebt
lernt es, gerecht zu sein
Wenn ein Kind Hilfsbereitschaft erlebt
lernt es, Vertrauen zu haben
Wenn ein Kind Bestätigung erlebt
lernt es, mutig zu sein
Wenn ein Kind Geborgenheit und Freundschaft erlebt
lernt es, in der Welt Liebe zu finden.
Doretj Law Nolte
47
4 Familien mit Schulkindern
4.1
Schulberatung und Schulpsychologen
Vielfältige Schularten und Schulprobleme machen es für Eltern
manchmal schwer, sich alleine zurechtzufinden.
Die staatliche Schulberatung bietet Schülern,Eltern und Lehrern
qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen:
Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog/innen.
Die Schulberatung bietet Hilfe an bei
• Fragen zur Schullaufbahn
• Fragen der beruflichen Orientierung
• Lern- und Leistungsschwierigkeiten
• Verhaltensproblemen
• und bei schulischen Krisensituationen.
Neben Information über die unterschiedlichen Bildungswege und
Zugangsvoraussetzungen gibt die Schulberatung Kindern,
Jugendlichen, Eltern und Schulen Unterstützung in
pädagogisch-psychologischen Fragen, etwa bei Verhaltensproblemen, wie z. B. Ess-Störungen oder Krisensituationen,
z.B. Mobbing in der Schule.
Beratungslehrer sind jeweils für mehrere Schulen gleichen
Schultyps zuständig. Name, Telefonnummer und Sprechzeiten
der für ihre Schule zuständigen Beratungslehrkraft bzw.
Schulpsychologen erfahren Sie durch einen Aushang am
schwarzen Brett der Schule, im Sekretariat, beim Klassenlehrer,
dem staatlichen Schulamt im Landratsamt oder über die
staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz.
Die Schulberatung ist neutral, vertraulich und für Sie kostenfrei.
48
Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz
Hans-Sachs-Str. 2
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 220 36
Telefonsprechzeiten: Montag: 15 – 17 Uhr
Freitag: 10 – 12 Uhr
Schulpsychologen für die Volksschulen im Landkreis
Schwandorf:
- Susanne Knorr
Telefon: 09435 / 307 956
Telefonsprechstunden: Montag: 12:30 – 13 Uhr
Mittwoch: 16 – 16:30 Uhr
persönliche Beratungsstunden: nach Vereinbarung
- Heinrich Zagel
Tel.:09431 / 43 943
Telefonsprechstunden : Mittwoch: 14 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 9.30 Uhr
persönliche Beratungsstunden: nach Vereinbarung
4.2
Mittagsbetreuung an Schulen
An bisher 11 Schulen im Landkreis findet eine Mittagsbetreuung, in der Regel beschränkt auf die unteren Jahrgangsstufen im Schulgebäude statt.
Träger der Mittagsbetreuung können Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, sonstige Institutionen aber auch
Elterninitiativen sein.
Die täglichen Betreuungszeiten sind von Schule zu Schule
unterschiedlich lang, sie beginnen jeweils mit Unterrichtsende
49
und dauern mindestens bis 13 Uhr ( teilweise auch bis 14 oder
14:30 Uhr) – zum Teil wird Mittagsverpflegung angeboten.
Die Elternbeiträge liegen zwischen 15 und 48 € im Monat.
Ansprechpartner für Eltern, die eine Mittagsbetreuung an Ihrer
Schule benötigen sind die Schulleitung und die zuständige
Gemeindeverwaltung.
4.3 Schulhorte
Horte sind Einrichtungen zur Betreuung, Bildung und Erziehung
von 6 bis 15jährigen. Sie geben Eltern die Möglichkeit
Berufstätigkeit und Familie mit gutem Gewissen vereinbaren zu
können.
Name, Anschrift
Rufnummer, KinMittag
Öffnungszeiten
Leiterin
der
-essen
Gerhardinger Hort
Klosterberg 4
92431 Neunburg v.W.
09672/
9249666
Sr. Barbara
Bögelein
Hort im AWOKindergarten
Rappelkiste
Münchshofener Str. 45
93158 Teublitz
09471/
98850
Ulrike
Bomertl
20
11.30-17.00,
in den Ferien
nach
Vereinbarung
ganztägig
41 €/
mo.
24
10.45-16.30,
in den Ferien
nach
Vereinbarung
ganztägig
40 €/
mo.
In weiteren Gemeinden des Landkreises wird die Einrichtung
von Horten geplant bzw. diskutiert. Den aktuellen Stand der
Dinge erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
50
5
Jugendliche
5.1 Jugendverbände, soziale Initiativen
5.1.1 Kommunale Jugendarbeit
Unter kommunaler Jugendarbeit versteht man die Aufgaben, die
der Landkreis gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
erledigen muß. Früher gab es dafür den Begriff "Jugendpflege",
deshalb heißen die Sozialarbeiter in diesem Bereich "Jugendpfleger". Die Leistungen der kommunalen Jugendarbeit richten
sich an junge Menschen bis 27 Jahre.
Die Aufgaben und Angebote sind vielfältig, z.B.:
- Erstellung von Konzepten, Planung und Statistik der
Jugendarbeit
- Beratung und Schulung von Jugendleiter/innen und
Jugendbeauftragten,
- Unterstützung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter im
Bereich Jugendarbeit, auch durch Materialverleih (Beamer,
Broschüren, Fachliteratur)
- Ausgabe von Jugendherbergsausweisen
- Information zum Jugendschutz
- Betrieb von Kinder- und Jugendbüros (Teublitz, MaxhütteHaidhof, Burglengenfeld)
- außerschulische Jugendbildung
- Ferienfreizeiten und –fahrten für Kinder und Jugendliche
Kreisjugendpfleger im Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
09431/471 316
Frau Hösamer
09431/471 389
Herr Kuhn
5.1.2 Kreisjugendring
Nach dem Ende der Naziherrschaft mit ihrer politischen Gleichschaltung aller Jugendverbände bildeten sich in den Landkreisen neue Zusammenschlüsse von Jugendgruppen und
51
verbänden, aus denen dann die Kreisjugendringe hervorgingen.
Es handelt sich dabei um Zusammenschlüsse unterschiedlicher
Jugendgruppen und Jugendverbände aus freiem Willen mit der
Zielsetzung gemeinsam Aufgaben der Jugendarbeit wahrzunehmen.
Angebote des Kreisjugendrings sind z. B.:
Beratung, Schulung und Hilfestellung für die Gruppenleiter
und Jugendlichen im Freizeitbereich und bei
außerschulischen Bildungsfragen
Zuschußberatung für Jugendgruppen
Materialverleih (Zelte, Feldbetten, Spielmobil, ButtonMaschine, Fahrradtransportanhänger)
Freizeiten und Kulturprogramm, Kurse, Fahrten - und einiges
mehr
Kreisjugendring Schwandorf
Krondorfer Str.2
92421 Schwandorf
Tel. 09431/20336
5.1.3 Katholische Jugendstelle
Die Katholische Jugendstelle Schwandorf ist eine Regionalstelle
des Bischöflichen Jugendamtes Regensburg.
Arbeitsschwerpunkt ist die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern und die Koordinierung und Unterstützung der
kirchlichen Jugendarbeit.
Ziele: Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihr Leben
als Christen in der heutigen Zeit zu entfalten und motiviert
werden, Kirche, Gesellschaft und Umwelt verantwortlich
mitzugestalten.
Katholische Jugendstelle
Öffnungszeit:
Höflinger Strasse 11
Mo: 13 – 18 Uhr
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 2200 (Lill Dirk, kirchlicher Jugendpfleger)
Internet:www.jugendstelle-schwandorf.de
52
5.2
Notrufnummern für Kindern und Jugendliche
Jugendschutzstelle Regensburg,
Tel.:0941/507 47 60
Ostengasse 31
oder /507 47 61
Die Jugendschutzstelle nimmt vorübergehend obdach- oder
schutzsuchende Jugendliche auf (auch auf eigenen Wunsch).
Kinderschutzbund
Amberg
Tel.: 09621 / 2 11 11
Kemnath
Tel.:09642 / 29 07
Regensburg: Tel.:0941 / 5 999 966
Kreisjugendamt Schwandorf
Tel: 09431 / 471 381
Wackersdorfer Str. 80
Öffnungszeiten: Mo – Do: 8 –15.30 Uhr, Fr.:8 – 12 Uhr
Kinder und Jugendliche, die beim Jugendamt um Hilfe
nachfragen, weil ihnen zu Hause die Gefahr von Misshandlung
droht, werden nicht wieder nach Hause zurück geschickt.
Krisendienst HORIZONT
0941 / 5 81 81
93047 Regensburg, Hemauer Str. 8
Hilfe bei Selbstmordgefahr und Krisenintervention
Kinder- und Jugend-Krisentelefon:
0800 / 111 0 333
Telefonseelsorge
0800 / 1110111 und 0800 / 111 0 222
! Für die letzten 3 Nummern sind Anrufe gebührenfrei!
Beauftragte für Frauen und Kinder bei der Polizei
(Gewaltopferberatung):
Polizeidirektion Regensburg, Frau Barbara Wilhelm und
Frau Sabine Roidl: 09431/ 506-1138
Ansprechpartnerinnen Polizeidirektion Amberg:
Frau Wied-Wieden, Frau Badewitz 09621/890-219 oder -218
53
5.3 Jugendschutzbestimmungen
laut Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
Die erziehungsberechtigten Personen sind nicht verpflichtet,
alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur
Volljährigkeit die Verantwortung
Betrifft
Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
Aufenthalt in
Gaststätten,
Kinder
unter 14
Jahren
Jugendliche
unter 16
Jahren
Jugendliche
unter 18
Jahren
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
JA zwischen 5
JA zwischen 5
JA zwischen 5
und 23 Uhr, um und 23 Uhr, um
eine Mahlzeit
eine Mahlzeit
und 24 Uhr
oder ein Getränk oder ein Getränk
danach in
Begleitung eines
einzunehmen
einzunehmen
oder in
oder in
ErziehungsbeBegleitung eines Begleitung eines
rechtigten
ErziehungsbeErziehungsberechtigten
rechtigten
Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder
vergleichbaren
Vergnügungsbetrieben
NEIN
NEIN
NEIN
Abgabe / Verzehr von
Branntwein, oder
branntweinhaltigen
Getränken
NEIN
NEIN
NEIN
54
Abgabe/Verzehr
anderer alkoholischer
Getränke, z.B. Wein,
Bier,o.ä.
Anwesenheit bei
öffentlichen Tanzveranstaltungen, z. B.
Disco
Anwesenheit bei
Tanzveranstaltungen
von anerkannten
Trägern der Jugendhilfe;bei künstlerischer
Betätigung; zur
Brauchtumspflege
Besuch öffentlicher
Filmveranstaltungen
nur bei Freigabe des
Films ohne Altersbeschränkung,ab
6/12/16 Jahren.
(Kinder unter 6 Jahre
nur mit Erziehungsberechtigtem)
NEIN
NEIN
ja, in Begleitung
eines Personensorgeberechtigten (Eltern/
Vormund)
JA
NEIN
ja, in Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten
NEIN
ja, in Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten
JA BIS 24 UHR
danach in
Begleitung eines
Erziehungsberechtigten
JA,
bis 22 Uhr
JA,
bis 24 Uhr
JA,
bis 24 Uhr
danach in
danach in
danach in
Begleitung eines Begleitung eines Begleitung eines
ErziehungsbeErziehungsbeErziehungsberechtigten
rechtigten
rechtigten
JA,
bis 20 Uhr
JA,
bis 22 Uhr
JA,
bis 24 Uhr
danach in
danach in
danach in
Begleitung eines Begleitung eines Begleitung eines
ErziehungsbeErziehungsbeErziehungsberechtigten
rechtigten
rechtigten
55
Abgabe von
Bildträgern mit Filmen
oder Spielen nur
entsprechend der
Freigabekennzeichen
ab 6/12/ 16 Jahren
JA
JA
JA
Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit
Gewinnmöglichkeiten
NEIN
NEIN
NEIN
Benutzung von Bildschirmunterhaltungsgeräten ohne
Gewinnmöglichkeit
NEIN
ja, in Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten
NEIN
ja, in Begleitung
eines
Erziehungsberechtigten
JA
Abgabe und Konsum
von Tabakwaren
NEIN
NEIN
JA
Erziehungsberechtigte im Sinne des Gesetzes zum Schutz der
Jugend in der Öffentlichkeit sind:
1. Personen, denen die Personensorge zusteht
2. jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer
Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten entsprechende
Aufgaben wahrnimmt
6. Angebote für Aussiedler und
ausländische Familien
6.1
Angebote für Aussiedlerfamilien
Alle Hilfen, die im Familienratgeber genannt sind, können auch
von Aussiedlern in Anspruch genommen werden.
56
Beratungs- und Betreuungsangebote für Spätaussiedler
Der Caritasverband bietet neben Beratung und materieller Hilfe
in Form von secondhand Kleidung und Hausrat, Bildungsveranstaltungen und schulische Nachilfe an.
Caritasverband e.V.
Ettmannsdorfer Str. 19 – 21
92421 Schwandorf
Tel.: 09431/ 38160
Offener Jugendtreff Onyx
Der Jugendtreff ist für Jugendliche aller Nationalitäten offen.
Neben regelmäßigen Programmangeboten, wie z.B. Keyboard,
Basketball, Computer gibt es Workshops und
Infoveranstaltungen, Ausflüge und Feste
ONYX
Ettmannsdorfer Str. 18, Schwandorf
Öffnungszeiten: dienstags, donnerstags und freitags
Von 17– 21 Uhr, im Sommer 18 - 22 Uhr
Montag – Freitag ab 16 Uhr: Wechselnde Gruppenangebote
Der Kinder- und Jugendtreff ist Teil des Projekts
„Gemeinwesenorientierte Jugendsozialarbeit in der Stadt
Schwandorf – gezielte Betreuung und Förderung von
jugendlichen Spätaussiedlern im Freizeit-, Schul- und
Ausbildungsbereich“.(Ein Gemeinschaftsprojekt des
Caritasverbandes e.V. und des Diakonievereins Schwandorf
e.V.)
6.2
Hilfen für ausländische Familien
Alle Hilfen, die im Familienratgeber genannt sind, können in der
Regel auch von ausländischen Familien in Anspruch genommen
werden.
Beratung und Hilfe für ausländische Familien bietet der
Caritasverband Schwandorf e.V. an (siehe 6.1).
57
7
Probleme und Notlagen
7.1
Probleme und Schwierigkeiten im familiären
Zusammenleben
7.1.1 Erziehungsberatung
Es gibt Zeiten, in denen das Verhältnis zwischen Kindern und
Eltern schwierig ist. Häufig kommt dies vor z.B. während des
"Trotzalters", bei der Einschulung und in der Pubertät, aber auch
bei Beziehungsproblemen, Trennung oder Scheidung der Eltern.
Das in diesen Phasen auftretende Verhalten der Kinder kann für
Eltern schmerzlich und konfliktreich sein, z. B. wenn Ihr Kind
- immer noch, oder wieder Bettnässer ist, zu stottern anfängt, im
Schlaf immer wieder aufschreit;
- auffallend motorisch unruhig oder extrem lustlos ist;
- auf seine Geschwister übermäßig eifersüchtig reagiert;
- auffallend schüchtern ist, erhebliche Kontaktschwierigkeiten
hat und keine Freunde findet;
- sich dauernd unverstanden oder ungerecht behandelt fühlt;
- zu Hause oder in Läden stiehlt;
- sich gegenüber Eltern, Lehrern, Mitschülern und Freunden
überaus provozierend oder aggressiv verhält;
- schon bei kleinen Misserfolgen regelmäßig wütend und
beleidigt reagiert;
- in der Schule dauernd den Unterricht stört, sich nicht
konzentrieren kann oder plötzlich in seinen Leistungen
gravierend schlechter wird;
- Alkohol oder andere Drogen zu sich nimmt.
Wenn solche Verhaltensweisen Ihres Kindes Sie überfordern
und hilflos machen, sollten Sie sich an eine
Erziehungsberatungsstelle wenden!
58
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Höflingerstraße 11
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 99 701-0
Telefax:09431 /99 701-20
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr und 13 – 15:30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Außensprechtage (nach Vereinbarung):
92526 Oberviechtach
Bezirksamtstraße 7
Dienstag: 8 -17 Uhr
93149 Nittenau
Haus des Gastes
Mittwoch: 8 –17 Uhr
An die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
können Sie sich auch dann wenden, wenn Ihr Kind zwar nicht
"auffällig" ist, aber
•
•
•
•
•
Sie sich durch Kindererziehung, Haushalt und
möglicherweise noch Berufstätigkeit überfordert und
erschöpft fühlen
es zwischen Ihnen als Eltern immer wieder erheblichen Streit
um die "richtige" Kindererziehung gibt
Sie im Stress oder aus Wut heraus Ihr Kind schlagen,
obwohl Sie das eigentlich nicht wollen
Sie sich scheiden lassen wollen und eine Sorgerechts- und
Umgangsregelung finden wollen, die für Ihr Kind und Sie am
geeignetsten ist
Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind sexuell missbraucht
wurde.
59
Die Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft der Katholischen
Jugendfürsorge ist eine unabhängige Einrichtung der
Jugendhilfe.
Sie steht allen offen, die im Bereich der Erziehung auf Fragen
und Schwierigkeiten stoßen.
Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, wonach
Kinder, Jugendliche und Eltern einen Anspruch auf Beratung
und pädagogisch-therapeutische Hilfe in Erziehungsfragen, bei
individuellen Problemen, und bei Trennung oder Scheidung
haben.
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich
vorgenommen werden. Mit Wartezeit für einen Beratungstermin
müssen Sie rechnen.
Für Ratsuchende in Krisensituationen ist die Beratungsstelle
bestrebt, Soforttermine zur Verfügung zu stellen.
Alles was Sie im Beratungsgespräch mitteilen ist vertraulich. Die
Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Kontakte zu Personen und Einrichtungen außerhalb der
Beratungsstelle finden nur mit Ihrem ausdrücklichen
Einverständnis bzw. auf Ihren Wunsch hin statt.
Neben Beratungsgesprächen bietet die Erziehungsberatung
auch Gruppengespräche und Kurse an:
• "Erziehen will gelernt sein" (Mütterkurs)
• Autogenes Training für Kinder
• "Jedes Kind kann schlafen lernen"
• Gruppe für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitstörung
• Gruppe für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien.
Angebot und Beginn neuer Kurse werden über die örtliche
Presse bekannt gegeben.
Kosten:
Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Ein freiwilliger
Unkostenbeitrag kommt den betreuten Kindern und
Jugendlichen zugute und wird gerne angenommen.
60
7.1.2 Katholische Ehe- Familien- und Lebensberatung
Alle Menschen können in ihrem persönlichen Leben, in Ihrer Ehe
oder Partnerschaft Phasen mit besonderen inneren oder
äußerlichen Belastungen erleben:
- soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten können Menschen
so einschränken, dass sie ihre Lebensfreude und ihren
Lebensmut verlieren;
- Menschen können so unsicher sein und sich so ängstigen,
dass sie damit alleine nicht mehr zurechtkommen;
- auch unter Einsamkeit können Männer und Frauen extrem
leiden;
- Partner haben sich nicht mehr viel zu sagen oder streiten sich
häufig aus nichtigen Anlässen;
- ein Partner akzeptiert den anderen nicht so, wie er ist;
- eine Beziehung ist in sexueller Hinsicht unbefriedigend;
- es kommt zu Konflikten wegen Verwandten, Freunden oder
einer außerehelichen Beziehung;
- die Partnerschaft wird durch Behinderung, Krankheit,
Alkoholismus, Medikamenten- oder Drogenmißbrauch belastet;
- ein Partner wird bei Auseinandersetzungen gewalttätig gegen
den anderen oder gegen die Kinder;
- Partner wollen sich trennen oder scheiden lassen, haben aber
Angst vor negativen Folgen, vor allem für die Kinder.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Ihre Probleme nicht
mehr alleine, bzw. zu zweit lösen können, sich aber auch nicht
mit ihnen abfinden wollen, sollten Sie sich an eine Ehe-,
Familien- und Lebensberatung wenden.
Bei einem Partnerschaftsproblem ist es natürlich am besten,
wenn Sie gemeinsam an einer Beratung teilnehmen. Vielleicht
wollen Sie aber zunächst lieber ein Gespräch ohne Ihre
Partnerin oder Ihren Partner führen. Häufig kommt es auch
61
vor, dass sich ein Partner weigert, zur Beratung mitzukommen,
weil er "selbst ja keine Probleme hat". Auch dann ist eine
Beratung hilfreich.
Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Höflinger Str.11
- Sozialzentrum 92421 Schwandorf
Terminvereinbarungen
Tel.: 09431 / 99 70 00
sind in
jedem Fall erforderlich!
Das Beratungsangebot ist offen für alle, unabhängig von Alter,
Familienstand, Konfession und Weltanschauung.
Die Mitarbeiter der Beratungsstelle kommen aus
unterschiedlichen psychologischen, pädagogischen und sozialen
Grundberufen und verfügen über eine mehrjährige
Zusatzausbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung.
Neben Einzel- und Paargesprächen werden auch
Familiengespräche und Gruppenarbeit angeboten.
Alles was Sie im Beratungsgespräch mitteilen ist vertraulich. Die
Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Die Beratungsstelle ist eine Einrichtung der Diözese
Regensburg.
Sie wird aus kirchlichen Mitteln finanziert .Die Diözese bittet Sie
im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine Kostenbeteiligung in
Form einer Spende.
62
7.1.3 Kreisjugendamt / Allgemeiner Sozialdienst
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes im
Kreisjugendamt bieten Kindern, Jugendlichen, Eltern und jungen
Volljährigen Beratung, Information und Hilfe in Problem- und
Krisensituationen an.
Landratsamt Schwandorf
- Kreisjugendamt –
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 471 380
Telefax: 09431/ 382
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag:
8 – 11:30 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13:30 – 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch telefonisch
einen Termin !
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als
Kontrollinstanz und Eingriffsbehörde, sondern als moderne
Dienstleistungsbehörde, für die die Beratung von jungen
Menschen und ihren Eltern im Mittelpunkt steht.
Es bleibt aber Ausfallbürge für die Erziehung eines Kindes,
wenn die Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht
wahrnehmen oder z.B. wegen Krankheit, Strafhaft oder
Todesfall nicht wahrnehmen können.
Auch muss es weiterhin bei bedeutenden Verstößen gegen das
Kindeswohl eingreifen, also insbesondere bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung.
Zu den Angeboten des Jugendamtes gehören insbesondere:
• Förderung der Familienerziehung z. B. durch Beratung in
Erziehungsfragen
• Beratung bei der Ausübung der elterlichen Sorge
63
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und
Scheidung von Eltern
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und
Familiengericht
Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
Vermittlung von Tages- oder Vollzeitpflege
Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen
Erziehungsbeistandschaft (Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen bei Schwierigkeiten und Problemen in Familie,
Schule, Beruf und Freizeit; Förderung von Entwicklung und
Selbständigkeit sowie Verbesserung des Lebensbezugs zur
Familie)
Sozialpädagogische Familienhilfe (Hilfe zur Selbsthilfe durch
intensive Betreuung und Begleitung von Familien, Stärkung
und Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenzen,
Hilfe bei der Lösung von Konflikten und Krisen,
Unterstützung bei der Lösung von Alltagsproblemen und im
Kontakt mit Behörden und Institutionen)
Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und
Jugendlichen in Notsituationen
Sozialpädagogische Beurteilung, Betreuung und Mitwirkung
bei Jugendgerichtsverfahren
Erteilung von Pflegeerlaubnissen
Durchführung von Adoptionsverfahren usf.
€
Wenn auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch
besteht, übernimmt das Jugendamt weitgehend
die Kosten.
Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips wird ein großer Teil der
Leistungen von Trägern der freien Jugendhilfe ( z.B. den
kirchlichen Wohlfahrtsverbänden) ausgeführt, so dass sie vom
Jugendamt nur vermittelt werden.
64
7.2 Krankheit von Eltern oder Kind
7.2.1 Freistellung der Eltern vom Arbeitsplatz zur Pflege
kranker Kinder
Berufstätige Väter und Mütter in der gesetzlichen
Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der
Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren:
-
Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage;
bei mehreren Kindern maximal 25 Tage.
-
Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage;
bei mehreren Kindern maximal 50 Tage.
Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, zahlt die
gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, unter folgenden
Voraussetzungen: das Kind ist in der gesetzlichen
Krankenkasse mitversichert und im Haushalt lebt keine andere
Person, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte.
7.2.2 Kinderbetreuung und Fortführung des Haushalts bei
Erkrankung der Eltern
Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung
können die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe erhalten,
wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder Krankheitsfall
die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei
Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Sollte eine
andere Person, die im Haushalt lebt, den Haushalt weiterführen
können, so besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe.
65
Gründe für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe können
sein:
- Risikoschwangerschaft und Entbindung
- Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der Mutter
- Langwierige, schwere Erkrankung des haushaltsführenden
Elternteils
- Entlastung der Eltern in Familien mit schwer kranken oder
behinderten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
- Besondere Notsituation
bei Alleinerziehenden
Schnelle, flexible Hilfe durch qualifizierte Kräfte bieten an:
Waldfee e. V.
hauswirtschaftliche & soziale Dienstleistungen
Ringseisstr.4 – 6
92447 Schwarzhofen
Tel.: 09672 / 9151 60
e-mail: [email protected]
Dorfhelferinnen sind in der Regel in Haushalten mit
landwirtschaftlichem Betrieb tätig, bei Bedarf und
freien Kapazitäten übernehmen sie auch
Haushaltsführung und Kinderbetreung in sog.
städtischen Haushalten. Anfragen an:
Tel.: 09672 / 3278 Frau Vetter (Einsatzleiterin)
Weitere mögliche Ansprechpartner sind Sozialstationen und der
Maschinen- und Betriebshilfsring Schwandorf e. V.
Tel.: 09431 / 9610 33
66
7.2.3 Krankenhaus - Sozialdienste
In allen Krankenhäusern des Landkreises gibt es Sozialdienste.
Die Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes stehen allen Patienten
und Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Insbesondere helfen sie weiter:
• bei psychosozialen Problemen (Krankheitsverarbeitung,
familiäre, berufliche und finanzielle Probleme, Einleitung von
Suchtentwöhnung, Organisation von Haushaltshilfen für
Mütter, usw.)
• bei sozialrechtlichen Problemen
(schwerbehindertenrechtliche Fragen, Einleitung von
gesetzlicher Betreuung, rentenrechtlichen Problemen, usf.)
• bei Problemen der Nachbetreuung (ambulante Pflege,
Pflegeeinstufung, Pflegeheim-unterbringung, usw.)
• bei Fragen zu Rehabilitation, Anschlußheilbehandlung,
Suchtentwöhnung
• Vermittlung an Selbsthilfegruppen
Raumnummer und Sprechzeiten des jeweiligen Krankenhaussozialdienstes erfahren sie an der Pforte oder beim Krankenhausperonal.
7.2.4 Kuren für Mutter/Vater und Kinder
Das Ziel einer Mutter-, bzw. Vater-Kind-Kur ist, Eltern, vor allem
Müttern und ihren Kindern neue Kraft zu geben. Kraft für die
Überwindung von Krankheiten, aber auch für die
Alltagsbewältigung und für neue Perspektiven.
Voraussetzung für den Anspruch auf eine stationäre Mütter-/
Väter-Kind-Kur ist, dass eine ambulante Behandlung nicht
ausreicht, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu
lindern. Zur Beantragung einer Eltern-Kind-Kur brauchen Sie
und Ihre Kinder ärztliche Atteste.
Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen, bei medizinischer
Notwendigkeit ist Verlängerung möglich. Urlaubstage gehen
durch die Mutter-Kind-Kur nicht verloren.
67
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt für
Personen über 18 Jahre 9 € je Kalendertag. Befreiung von
Zuzahlung kann bei geringem Einkommen (Härtefallregelung)
beantragt werden. Kinder sind von Zuzahlungen immer befreit.
Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls die Krankenkasse. Hierfür
haben Sie eine Zuzahlung von 13 € pro einfache Fahrt und
Person zu bezahlen. Eine Befreiung können Sie ebenfalls bei
Ihrer Krankenkasse beantragen.
Rat und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie beim
Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V.
Ettmannsdorfer Str.19 – 21
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 3816-0
Aussensprechstunden finden einmal im Monat von
9 – 11 Uhr statt und zwar in:
Burglengenfeld: jeden 2. Montag im Monat,
im Rathaus, Marktplatz 2
Nabburg: jeden 4. Dienstag im Monat,
Caritas-Sozialstation, Bahnhofstr. 16
Neunburg v. W.: jeden 3. Montag im Monat,
Jugendheim, Im Berg 10
Nittenau: jeden 1. Dienstag im Monat
Haus des Gastes (1. Stock), Am Burghof 4
Oberviechtach: jeden 1. Montag im Monat,
Pfarrheim, Am Bahnhof 7
Familienerholung bieten überregional auch weitere
Wohlfahrtsverbände an, insbesondere das Diakonische
Werk, das Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt.
68
7.2.5 Förderung von Familienerholung
Familienerholung
soll der Gesundheit aller Familienmitglieder dienen und die
Familiengemeinschaft stärken. Der Freistaat Bayern gewährt
deshalb im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
einkommensschwachen Familien Zuschüsse für Erholungsaufenthalte in anerkannten Familienferienstätten.
Voraussetzungen:
Eltern und Kinder haben ihren Wohnsitz in Bayern und die Eltern
beziehen Kindergeld.
Das monatliche Einkommen (unter Berücksichtigung von
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, zusätzlichen Monatsgehältern Kindergeld wird nicht berücksichtigt) darf
für einen Elternteil
770 €
für Ehegatten
980 €
und je Kind weitere 300 €
nicht übersteigen.
Der Erholungsaufenthalt darf 5 Tage nicht unterschreiten.
Förderungsfähig sind bis zu 14 Tage.
Die staatliche Zuwendung beträgt für jedes Kind
9,20 € pro Verpflegungstag, für ein wesentlich
behindertes Kind täglich 11,76 €
Bei besonders einkommensschwachen Familien (die z. B. von
Ausbildungsförderung oder Sozialhilfe leben) können auch die
erwachsenen Teilnehmer der Familienerholung einen Zuschuss
von 9,20 € pro Tag erhalten.
€
Informationen und Beratung zu Familienerholung und
anerkannten Familienerholungsstätten bekommen Sie beim
Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V. (siehe
7.2.4), bzw. dem jeweiligen Träger der Familienerholung.
Dort erfolgt auch die Antragsstellung.
69
Urlaub auf dem Bauernhof
wird unter den gleichen Voraussetzungen und in gleicher Höhe
gefördert, wie der Erholungsaufenthalt in einer
Familienferienstätte. Antragstellung erfolgt hier beim:
Landratsamt Schwandorf, - Sozialamt –
1. Stock, Zimmer 112, Frau Scharf (nur vormittags)
Wenn Ihr monatliches Einkommen über den Fördervoraussetzungen liegt, lassen Sie sich nicht entmutigen und prüfen Sie,
ob ein Erholungsurlaub nicht doch finanziell erschwinglich ist
7.2.6 Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen beruhen auf der Erkenntnis, dass die Gruppe
mehr erreichen kann als der Einzelne: Menschen mit gleichen
Problemen kommen regelmäßig zusammen, um ihre
Schwierigkeiten zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen
und sich gegenseitig zu unterstützen.
Das gemeinsame Problem kann eine Krankheit sein, eine Sucht,
seelische oder soziale Not; häufig handelt es sich auch um eine
schwierige Lebenssituation.
Das Sachgebiet Sozialwesen im Landratsamt Schwandorf hat im
Februar dieses Jahres eine aktualisierte Zusammenstellung der
örtlichen Selbsthilfegruppen neu herausgegeben. Die
Broschüre mit dem Titel "Selbsthilfegruppen und helfende
Einrichtungen für den Landkreis Schwandorf" ist erhältlich
im Landratsamt Schwandorf und bei den Stadt- und
Gemeindeverwaltungen des Landkreises.
Internet: www.landkreis-schwandorf.de (Soziales)
Wenn Sie sich mit Gleichbetroffenen austauschen wollen, zu
Ihrer ganz speziellen Problematik aber vor Ort keine Selbsthilfegruppe finden, können sie in den Nachbarlandkreisen und
70
- städten nachfragen. Ein umfangreiches Verzeichnis an
Adressen können Sie über KISS (Kontakt und Informationsstelle
für Selbsthilfegruppen ) in Regensburg Tel.:0941/ 5 28 22
erhalten, www.kiss-regensburg.org
Sie können auch Ihre eigene Selbsthilfegruppe gründen, bzw.
aufbauen. Empfehlenswerte Anleitungen dazu sind erhältlich
über: Nakos (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur
Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen),
Wilmersdorferstr.Str. 39, 10627 Berlin.
Internet: www.nakos.de
Informationsmaterialien von Nakos sind kostenfrei – der Versand
muß bezahlt werden. (Anforderung unter Beigabe von
Briefmarken und einem adressierten Rückumschlag an:).
NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung
und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Wilmersdorfer Strasse 39
10627 Berlin
7.3 Familien mit behinderten und pflegebedürftigen
Angehörigen
7.3.1 Frühförderung für sinnesbehinderte Kinder
Je früher körperlich- oder sinnesbehinderte Kinder darin
gefördert werden, mit ihrer Behinderung umgehen zu lernen,
kompensierende Fähigkeiten auszuweiten und persönliche
Fähigkeiten weiter zu entwickeln, desto höher sind ihre Chancen
auf ein selbstbewußtes und zufriedenstellendes Leben.
Institut für hörgeschädigte Menschen
Eichendorffstr. 111
94315 Straubing
Tel.:09421/ 542-0 FAX: 09421/542-100
71
Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
Weißenburgstr. 10
93055 Regensburg
Tel.:0941/79 34 52, FAX: 0941/793486,
e-mail: [email protected]
Internet: www.blindeninstitut.de
7.3.2 Beratungsstellen für Menschen mit körperlicher oder
geistiger Behinderung
Caritasverband
Der Fachdienst Offene Behindertenarbeit im Caritasverband
bietet Behinderten und deren Angehörigen Beratung und
Unterstützung bei persönlichen und behindertenspezifischen
Fragen an.
Um Menschen mit Behinderungen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen werden Freizeit- und
Begegnungsmaßnahmen organisiert.
Darüber hinaus kann der Fachdienst die Familie durch stundenund tageweise Betreuung von Behinderten entlasten (Familienentlastender Dienst).
Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Der Fachdienst stellt seine Leistungen schwerpunktmäßig
körper- und sinnesbehinderten, chronisch kranken Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren Angehörigen zur
Verfügung
Fachdienst Offene Behindertenarbeit im Caritasverband
für den Landkreis Schwandorf e. V.
Ettmannsdorfer Str. 19 – 21
92421 Schwandorf
Telefon 09431 / 3816-0
e-mail: [email protected]
Der Fachdienst ist erreichbar Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und 13 – 17 Uhr
72
Auf Wunsch kommt der Fachdienst auch zu einem
Hausbesuch.
Lebenshilfe Schwandorf e.V.
Beratung und Unterstützung für geistig- und/oder
mehrfachbehinderte Menschen und ihre Familien, insbesondere
Entlastung bei der Pflege bietet der Familienentlastende Dienst
der Lebenshilfe
Familienentlastender ambulanter Dienst der
Lebenshilfe Schwandorf e.V.
Ohmstr. 26
92421 Schwandorf
Tel.: 09431/ 41 866
7.3.3 Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung der Pflegeperson
und greift ein, wenn diese aus persönlichen Gründen, wie z.B.
Urlaub, Krankheit oder Überlastung vorübergehend nicht in der
Lage ist, die Pflege zu gewährleisten.
Verhinderungspflege wird von der zuständigen Kasse für den
Maximalzeitraum von insgesamt 4 Wochen innerhalb eines
Kalenderjahres gewährt. Die Pflegeperson kann selbst die
Ersatzpflegeperson (Verwandte, Freunde) oder den
professionellen Pflegedienst benennen, der die Pflege in der
gewohnten häuslichen Umgebung gewährleisten soll. Außerdem
gibt es die Möglichkeit den Pflegebedürftigen in einer stationären
Kurzzeitpflege unterzubringen.
Pflegende Angehörige haben ein Recht auf
Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens
1 Jahr die Pflege durchgeführt haben oder
Pflegeleistungen abgerechnet wurden
(§ 39 SGB XI).
Weitere Information geben die familienentlastenden Dienste des
Caritasverbandes und der Lebenshilfe. ( Adressen siehe 7.3.2)
73
7.4
Seelisch erkrankte Menschen
7.4.1 Beratungsstelle für psychische Gesundheit
Seelische Probleme und Krisen kennt jede(r) in seinem Leben.
Meist können wir solche Situationen aus eigener Kraft oder mit
Hilfe von Freunden oder Angehörigen bewältigen.
Wenn diese Hilfe nicht mehr ausreicht und Probleme auftreten,
mit denen Sie allein nicht mehr zurechtkommen, finden Sie in
der Beratungsstelle für psychisch Kranke und Menschen in
Lebenskrisen einen Kreis von erfahrenen Menschen, an den Sie
sich wenden können.
Schwandorfer Diakonie Zentrum
–sozialpsychiatrischer DienstBeratungsstelle für psychische Gesundheit
Waldschmidtstr. 14
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 8817-0
e-mail: [email protected]
Mo – Fr.: 9 – 12 Uhr, und Mo – Do.:13 – 16 Uhr
Die Anmeldung kann telefonisch oder auch durch
persönliche Vorsprache erfolgen, in begrenztem Umfang
sind auch Hausbesuche möglich.
Angebot:
• Einzel-, Paar- und Familienberatung: Die
Gesprächsangebote richten sich an Menschen, die unter
Kontaktschwierigkeiten, Unsicherheitsgefühlen, Ängsten
oder depressiven Verstimmungen leiden oder sich in einer
ausweglos erscheinenden Situation befinden.
• Beratung von Angehörigen: Angehörige erhalten
Unterstützung, um mit dem psychisch erkrankten
Familienmitglied und ihren Problemen mit ihm besser
umgehen zu können. In regelmäßigen Abständen wird eine
Angehörigengruppe angeboten, die der Information,
Entlastung und gegenseitigen Unterstützung dient.
74
•
•
•
Berufsbegleitender Dienst: :Der berufsbegleitende Dienst
bietet berufstätigen Menschen mit Behinderung sowie
psychisch Kranken, die von Behinderung bedroht sind, Hilfen
zum Erhalt des Arbeitsplatzes an.
Nachbetreuung erhalten Sie, wenn Sie nach einem
stationären Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer psychosomatischen Klinik Unterstützung bei
der Bewältigung Ihres Lebensalltags brauchen.
Gesprächs- und Kontaktgruppen: In der Gruppe haben Sie
die Möglichkeit, die eigenen Schwierigkeiten im Austausch
mit anderen Menschen besser einordnen und verstehen zu
können und gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei und auf Wunsch anonym.
7.4.2 SchwaTZ – Schwandorfer Tageszentrum für
psychisch kranke Menschen
Das Tageszentrum SchwaTZversteht sich als Kontakt- und
Begegnungsstätte für psychisch kranke und behinderte
Menschen, sowie deren Angehörige und Freunde. Ziel des
Tageszentrums ist, den Betroffenen innerhalb eines Schutz- und
Schonraumes eine sinnvolle Tagesstrukturierung zu
ermöglichen. Darüber hinaus trägt es zur Entlastung der
Angehörigen psychisch Langzeitkranker bei.
Schwandorfer Diakonie Zentrum
Tageszentrum / 1. Stock
Öffnungszeiten:
Waldschmidtstrasse 14
Mo – Do: 9 - 16 Uhr
92421 Schwandorf
Fr.:
9 – 13.30 Uhr
Tel.:09431 / 8817-0
e-mail: [email protected]
Das Angebot reicht von Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
sozialem und lebenspraktischem Training, über Kaffeestube und
Mittagstisch bis hin zu Freizeitangeboten.
Für die NutzerInnen ist der Besuch im Tageszentrum kostenfrei.
75
7.4.3 Regensburger Kinderzentrum St. Martin
Das Regensburger Kinderzentrum St. Martin ist eine Ambulanz.
Es behandelt Kinder und Jugendliche vom Säuglingsalter bis zu
18 Jahren mit neurologischen Störungen oder mit Auffälligkeiten
in ihrer Entwicklung. Neben Diagnostik und Beratung bietet das
Sozialpädiatrische Zentrum auch Therapie an. Die therapeutischen Verfahren reichen von neurologischen und neuroorthopädischen Therapien bis zu auf das Familiensystem bezogenen
Psychotherapien
Regensburger Kinderzentrum St. Martin
Wieshuberstr. 4
93059 Regensburg
Tel.: 0941 / 46 502-0
Internet: www.kinderzentrum-regensburg.de:
Sie können sich direkt an das Kinderzentrum St. Martin wenden
oder Ihren Kinder-, bzw. Hausarzt nach einer Überweisung
fragen.
7.4.4 Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
ist ein eigener Bereich im Bezirksklinikum Regensburg, der ganz
auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet
ist.Die Klinik verfügt über ambulante und stationäre Diagnostikund Behandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller
Altersstufen. Zur Behandlung kommen alle kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheiten, Entwicklungsstörungen, Schulleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.
In einer eigenen Klinikschule werden die Kinder in kleinen
Gruppen oder einzeln beschult.
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Universitätsstr.84
93042 Regensburg
Tel.: 0941 / 941 4003
Internet: www.bkr-regensburg.de
76
7.5 Suchterkrankung
Wenn Sie Probleme mit Alkohol, und/ oder anderen Drogen, z.B.
Medikamenten, chemischen Suchtmitteln oder anderen Formen
von Abhängigkeit, z.B. Essstörungen haben und einen Weg aus
der Abhängigkeit suchen, finden Sie Beratung in der Suchtpräventionsstelle des Gesundheitsamtes und der Fachambulanz
für Suchtprobleme.
Gesundheitsamt Schwandorf (Sozialdienst)
Wackersdorfer Str.78 a
Tel.: 09431 / 386-0
Fachambulanz für Suchtprobleme
Psychosoziale Beratung und Behandlung
Ettmannsdorfer Str. 19 –21
92421 Schwandorf
Tel.09431 / 3816-0
Abhängig von der Schwere der Erkrankung reicht eine
ambulante Therapie, zum Teil ist eine stationäre Behandlung
erforderlich.
An Behandlungsmöglichkeiten stehen in der näheren Umgebung
stationäre Einrichtungen im Bezirksklinikum Regensburg, im
Bezirkskrankenhaus Wöllershof (bei Neustadt) und der Frankenalbklinik Engelthal zur Verfügung.
Ambulante Therapien werden ebenfalls in diesen Einrichtungen
durchgeführt, aber auch von der Fachambulanz in Schwandorf
angeboten.
Das Ziel der Behandlung ist die Abstinenz.
Über die Form der Behandlung entscheidet letztlich der
Betroffene selbst. Die Beratungsstelle, sein Hausarzt, Angehörige und Freunde können nur unterstützende Begleiter sein.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei – Die Kosten für
Entzugsbehandlung trägt die Kranken-, bzw. Rentenkasse.
77
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1)
§ 1631 (2)
"Kinder haben ein Recht
auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen
und andere entwürdigende Maßnahmen
sind unzulässig"
Kinder und Jugendhilfegesetz
Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII)
§ 1 (1)
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
7.6
Gewalt in der Familie
78
7.6.1
Frauenhaus im Landkreis Schwandorf
Vor rd. 100 Jahren wurde das "Recht" des Ehemannes , seine
Frau zu 'züchtigen' abgeschafft. Das Grundgesetz garantiert in
Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden
Menschen. Keine Frau muss schweigen, sich schämen, oder erdulden, wenn sie geschlagen, misshandelt oder vergewaltigt
wurde.
Schämen müssen sich die Täter.
Das autonome, staatlich anerkannte Frauenhaus im Landkreis
Schwandorf existiert seit 1989 und nimmt jede von Gewalt
betroffene Frau mit ihren Kindern auf – zu jeder Tages- und
Nachtzeit und unabhängig von nationaler Herkunft, Religion oder
Weltanschauung.
Frauen helfen Frauen e. V.
Postfach 1233
Notruf: 09471 / 71 31
93130 Burglengenfeld
Das Frauenhaus bietet
- Zuflucht: Jede Frau, die von ihrem Mann oder Freund seelisch
und körperlich misshandelt wird, wird aufgenommen und bei den
ersten Schritten in ein neues, selbstbestimmtes Leben
unterstützt.
- Schutz und Anonymität: Die Adresse des Frauenhauses ist
anonym. Männer dürfen nicht in das Frauenhaus. Niemand
erfährt, welche Frauen sich im Frauenhaus aufhalten.
- Wohnmöglichkeit: Es stehen sechs Schlafräume, ein
Gemeinschaftsraum, Spielzimmer, Küche und Sanitärräume zur
Verfügung.
Unter der Notrufnummer erhalten Frauen und Mädchen , die von
sexueller Gewalt unmittelbar betroffen sind rund um die Uhr Rat
und Hilfe.
Sie können einen Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin des
Frauenhauses an einem Treffpunkt außerhalb des Hauses
telefonisch vereinbaren.
79
7.6.2 Gewalt und Konflikte in nichtdeutschen Familien
Rosa e. V. ist ein (anonymes) Wohnprojekt für Frauen
nichtdeutscher Herkunft zwischen 16 und 21 Jahren, die mit
Familie und Umfeld aufgrund unterschiedlicher
Lebensvorstellungen in Konflikt geraten, von Zwangsheirat
bedroht sind und vor seelischer oder körperlicher Gewalt Schutz
suchen. In der Jugendhilfeeinrichtung werden Frauen aus dem
gesamten Bundesgebiet aufgenommen und betreut.
Rosa e. V., Postfach 40 10 67, 70410 Stuttgart,
Tel.: 0711 / 53 98 25
7.6.3 Sexueller Missbrauch
Folgende Fachstellen geben Hilfe und Beratung für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch
und sexueller Gewalt unmittelbar betroffen sind oder waren. Sie
bieten auch Gespräche und Rat für Familienangehörige,
ErzieherInnen, LehrerInnnen, Verwandte und Nachbarn von
Opfern, bei denen sie sexuellen Missbrauch vermuten.
-
Erziehungsberatung 09431 /99 70 10
Ehe- und Familienberatung 09431/ 99 70 00
Sozialpsychiatrischer Dienst 09431/ 42 542
Caritasverband 09431/ 17 66
Sozialdienst katholischer Frauen 09431/ 41844 und / 96282
Frauenhaus 09471/ 71 31
Jugendamt 09431/ 471-384
Gesundheitsamt 09431/ 386-33
Gleichstellungsstelle – Landratsamt 09431/ 471-357
Polizei 0941/ 506-1138
Die oben genannten Fachstellen haben sich zum Arbeitskreis
Sexueller Missbrauch im Landkreis Schwandorf
zusammengeschlossen und bieten
• Beratung mit dem Ziel, sexuellen Missbrauch zu beenden
• Therapie, bzw. Vermittlung von Therapie mit dem Ziel,
die Folgen von sexuellem Missbrauch zu bearbeiten
80
•
•
Hilfe zur Stärkung des sozialen Umfelds von Opfern
Zur Vorbeugung: Aufklärung durch Information und Enttabuisierung sowie Informationsmaterial zum Ausleihen
und Verteilen.
Weitere Hilfsangebote:
Selbsthilfe: Mut e.V., Postfach 1026, 92401 Schwandorf,
Tel.:09431/ 99 64 33
Notruf und Beratung für vergewaltigte und belästigte Frauen e.V.
0941/ 2 41 71
7.7 Persönliche Notlagen7.7.1 Hilfe bei Selbstmordgefahr
Konflikte, Probleme, Schwierigkeiten kennt jeder in seinem
Leben. Manchmal gibt es Situationen, die die verfügbaren
Bewältigungsmöglichkeiten übersteigen. Dann können
Hilflosigkeit, Ratlosigkeit und Verzweiflung so massiv werden,
dass der Gedanke, sich das Leben zu nehmen, auftaucht.
Wenn Sie selbst betroffen sind und sich in einer akuten Krise
befinden, bereits einen Suizidversuch unternommen haben oder
als Angehöriger, Freund oder in anderer Weise mit betroffen
sind, können Sie sich – auch anonym – an den Krisendienst
Horizont wenden.
Krisendienst Horizont
Hilfe bei Selbstmordgefahr
Krisentelefon:
Hemauer Str. 8
0941 / 5 81 81
93047 Regensburg
Mitarbeiter von Horizont sind persönlich und telefonisch
erreichbar:
Montag – Donnerstag
8 – 16 Uhr
Freitag:
8 – 18 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage
14 – 18 Uhr
In Beratungsgesprächen können Sie gemeinsam mit erfahrenen
Ansprechpartnern die bestehende Situation, die entstandenen
81
Schwierigkeiten und die gegenwärtige Eskalation der Probleme
klären. Dieser erste Schritt kann helfen die akute Krise zu
entschärfen.
Krisengespräche bei Horizont sind grundsätzlich vertraulich.
Finanziert wird der Krisendienst aus kirchlichen und privaten
Mitteln.
7.7.2 Moses-Projekte - "Ein Kind abgeben, statt aussetzen
oder töten"
Mosesprojekte haben das Ziel, Frauen die schwanger sind oder
ein Kind geboren haben und sich in einer extrem belastenden,
ausweglos erscheinenden Situation befinden, zu erreichen und
aufzufangen, bevor sie eine folgenschwere, lebensgefährliche
Kurzschlusshandlung für sich und das Kind begehen.
Für die Mutter besteht die Möglichkeit anonym, d. h. ohne ihren
Namen nennen zu müssen, Beratung vor der Geburt und
medizinische Hilfe bei der Geburt zu erhalten.
Sie kann ihr Kind auch anonym in der Beratungsstelle in Obhut
geben.
Wenn Sie es dabei belässt und sich nicht mehr meldet, wird das
Kind nach acht Wochen in eine Adoptivfamilie vermittelt.
Moses-Projekt Amberg
bei Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen,
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Regensburger Str. 28
Tel.: 09621 / 2 22 00
92224 Amberg
Moses-Projekt Regensburg
bei Donum Vitae in Bayern e. V.,
Maximilianstr. 13,
Tel.: 0941 / 59 56 49-0
93055 Regensburg
82
7.7.3 Babyklappe und anonyme Geburt
Frauen in extremer Not können hier ihr Kind ohne Preisgabe
ihrer Identität und straffrei in einem Wärmebettchen ablegen.
Die Mutter hat ca. 8 Wochen Zeit, ihren Entschluss, das Kind
wegzugeben, zu überdenken und evtl. rückgängig zu machen.
Danach wird das Baby zur Adoption freigegeben.
Klinik St. Hedwig
Steinmetzstraße 1-3
Regensburg
Tel.:0941/ 2080-0
Zu finden ist die Babyklappe auf der rechten Seite – noch
weit vor dem Haupteingang, versteckt hinter Büschen
Kreiskrankenhaus Kehlheim
Traubenweg 3
Kehlheim
Tel.:09441/702-0
Anonyme Geburten sind an folgenden Krankenhäusern in der
näheren Umgebung möglich:
Klinik St Hedwig. Regensburg, , Steinmetzstr 1-3,
Tel.:0941/2080-0
St Anna Krankenhaus, Sulzbach-Rosenberg, Krankenhausstr.
16, Tel.:09661/ 520-0 (ambulante Geburt)
Klinikum Süd, Nürnberg, Breslauer Str. 201,
Tel.: 0911/ 398-2804
7.7.4 Pflegefamilien
Wenn Sie sich in einer persönlichen, familiären oder finanziellen
Situation befinden, in der sie kaum in der Lage sind, ihr Kind
selbst zu versorgen und zu betreuen, besteht die Möglichkeit
eine Pflegefamilie für das Kind zu suchen.
Um eine geeignete Pflegefamilie zu finden können Sie sich an
den Allgemeinen Sozialdienst im Kreisjugendamt wenden.
83
Man unterscheidet Kurzzeit-, Langzeit- , und Dauerpflegestellen.
Wenn Sie ihr Kind in eine Pflegestelle geben, behalten Sie die
vollen elterlichen Rechte und Pflichten.
Für eine ungestörte seelische und soziale Entwicklung des
Kindes ist dabei wichtig, daß leibliche Eltern und Pflegeeltern die
Erziehungsaufgabe gemeinsam tragen und nicht gegeneinander
arbeiten.
Der Pflegekinderfachdienst im Kreisjugendamt ist
Ansprechpartner für die Bewerbung als Pflegeeltern und die
Vermittlung von Pflegekindern. Hier besteht auch die Möglichkeit
an Qualifizierungskursen für Pflegeeltern teilzunehmen.
Landratsamt Schwandorf
-Kreisjugendamt, PflegekinderfachdienstWackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Tel.:09431/471 384
Frau Glötzl, Dipl.Soz.Päd.(FH)
und; 09431/ /471 426 Herr Mauritz, Dipl.Soz.Päd.(FH)
7.7.5 Adoptionsvermittlung
Wenn Sie und ihr Kind sich in einer sehr schwierigen Situation
befinden für die Sie in absehbarer Zeit keine Veränderung
erwarten können, oder wenn Sie langfristig nicht in der Lage
sein werden, Ihr Kind selbst zu versorgen, da Sie auch aus
Ihrem sozialen Umfeld keine oder nur wenig Unterstützung
erhalten, kann die Entscheidung Ihr Kind zur Adoption frei zu
geben, die bestmögliche Alternative für ihr Kind und seine
Zukunft sein.
Es ist ein schwerer Entschluß, anderen Eltern sein Kind
anzuvertrauen. Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption
freigeben, stellen ihre eigenen Bedürfnisse, Interessen und
Rechte hinter dem Wohl ihres Kindes zurück. Sie wollen ihm
Chancen auf eine liebevolle und gesicherte Zukunft eröffnen, die
sie ihm selbst in ihrer schwierigen Situation nicht bieten können.
84
Mit der Adoption wird das alte Verwandschaftsverhältnis
vollkommen gelöst; das Kind gehört ganz zur neuen Familie , mit
allen Rechten und Pflichten eines ehelichen Kindes.
Weitere Informationen und Entscheidungshilfen erhalten Sie bei
der Adoptionsvermittlungsstelle im Jugendamt.
Landratsamt Schwandorf – KreisjugendamtWackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 471 344 Frau Mickisch, Dipl. Soz.Päd (FH)
Die Adoptionsvermittlung berät, überprüft und begleitet auch
Paare, die Adoptiveltern werden wollen oder ein Kind adoptiert
haben.
7.8 Wirtschaftliche Notlagen
7.8.1 Schuldnerberatung
€
Wenn Ihre Schuldenlast unübersehbar und zur Bedrohung wird,
wenn Sie Abzahlungsraten nicht mehr leisten können, wenn
Pfändungen drohen oder wegen Mietschulden eine
Zwangsräumung ansteht, wenn Sie überhaupt nicht mehr
wissen, wie Sie Ihre Schulden je begleichen können – kann eine
Schuldnerberatung Ihnen weiterhelfen.
Beratungsstelle für Arbeitslose mit integrierter
Schuldnerberatung und staatlich anerkannter
Insolvenzberatung im Diakonischen Werk
Waldschmidtstr. 14
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 88 17- 0
Durchwahl -19 Frau Müller (Dipl. Sozialpädagogin)
-18 Frau Train (Dipl.Sozialarbeiterin)
Beratungstermine nach Vereinbarung
85
Die Anmeldung kann telefonisch oder auch durch persönliche
Vorsprache erfolgen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und auf
Wunsch anonym.
Die wichtigsten Unterstützungsleistungen der spezialisierten
Arbeitslosen- und Schuldnerberatung sind:
• Finanzielle Existenzsicherung (Beratung über ergänzende
soziale Leistungen und Pfändungsschutz)
• Schuldenübersicht und Haushaltsbudgetplanung
• Verhandlungsführungen mit Gläubigern
• Außergerichtliche Einigung
• Rechtsberatung, insbesondere über Leistungen des
Arbeitsamtes und Sozialamtes
Schuldnerberatung bietet auch der Allgemeine
Rettungsverband e.V. an:
Regensburger Str. 46
Tel.: 09431 / 74 50-0
92421 Schwandorf
Mo bis Fr.: 9 – 12 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung
7.8.2 Prozeßkostenhilfe
Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht
möglich ist, die Kosten für einen Prozess vor Gericht
aufzubringen, können Sie oder ein von Ihnen beauftragter
Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe beantragen.
Voraussetzung für die vollständige oder teilweise Übernahme
von Gerichts- und Anwaltskosten ist, dass Ihr Einkommen
festgelegte Grenzen (analog Bundessozialhilfegesetz) nicht
überschreitet. Außerdem prüft das Gericht vorab, ob es
Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Klage gibt und ob sie
nicht mutwillig geführt wird.
Rechtsberatungs- und antragstelle beim Amtsgericht
Kreuzbergstr. 19
Zimmer 109 / 1. Stock
Tel.: 09431/383-0
92421 Schwandorf
86
7.8.3 Befreiung von Rezept- und
Rundfunkgebühren
€
Befreiung von TV und Rundfunkgebühren (GEZ-Befreiung)
Wenn Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben oder
Sozialleistungen, wie z.B. Sozialhilfe beziehen, können Sie auf
Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit
werden.
Die Regelsätze für die Befreiung ändern sich häufig. In der
Regel sollte jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt sich
unverbindlich ausrechnen lassen, ob Anspruch auf diese
Gebührenbefreiung besteht.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung,
Ordnungsamt. (Für die Stadt Schwandorf: Ordnungsamt, Altes
Rathaus, 1. Stock)
Befreiung von Rezeptgebühren
Die Kosten der medizinische Versorgung können für
einkommensschwache Personen und Familien auf ein
zumutbares Mindestmaß oder völlig reduziert werden.
Auskünfte über die jeweilig geltenden Einkommensgrenzen
erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
7.8.4 SAD-Pass
Damit ein geringes Einkommen Menschen nicht vom sozialen
und kulturellen Leben im Landkreis ausschließt, wurde vom
Netzwerk soziale Fachberatung im Landkreis Schwandorf
(einem Zusammenschluß der sozialen Fachberatungen) der
SADpass ins Leben gerufen.
Mit dem SADpass erhalten Sie Ermäßigung auf bestimmte
Kosten, wie z.B. Eintrittsgelder, Bustickets, Gebühren oder
Beiträge.
Ein SADpass (einschließlich der Ermässigungsliste) ist erhältlich
im Landratsamt (ZEBIS im Foyer), in sozialen Beratungsstellen
und bei den Gemeindeverwaltungen
Als Nachweis eines geringen Einkommens ist der Bezug von
Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder die GEZ-Befreiung
vorzulegen.
87
8
Bildungsangebote für Eltern
8.1
Elternkurse
Spezielle Eltern-Kurse bieten an:
• Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Tel.:09431 / 96 282
"Starke Eltern – Starke Kindern“ (siehe auch Seite 32)
• Erziehungsberatungsstelle Tel.: 09431 / 99 701-0
"Erziehen will gelernt sein“ (siehe auch Seite 61)
8.2
Volksbildungswerke/Volkshochschulen
In den Programmen der Volkshochschulen finden sich immer
auch Bildungsangebote für Eltern.(Wenn nicht, bekunden Sie
doch Ihr Interesse daran!)
•
•
•
•
•
Volkshochschule Schwandorf
Brauhausstrasse 9
92421 Schwandorf
Tel.:09431 / 42 060
Internet: www.schwandorf.de/vhs/home.htm
Volkshochschule im Städtedreieck e.V.
-Burglengenfeld – Maxhütte-Haidhof – Teublitz
Bahnhofstr.44
93142 Maxhütte-Haidhof
Tel.:09471 / 300 63
Internet: www.vhs-staedtedreieck.de
Volkshochschule Neunburg vorm Wald
Ufertal 14
92431 Neunburg v. Wald
Tel.:09672 / 43 39
Internet: www.sadnet.de/vhsneunburg
Volkshochschule Nabburg
Am Pfaffenweiher 14
92507 Nabburg
Tel.:09433 / 201 260
Internet: www.VHS-nabburg.de
Volksbildungswerk Oberviechtach
Schützenring 5
92526 Oberviechtach
Tel.: 09671 / 894
88
8.3
Kirchliche Bildungswerke
Programme erhalten Sie bei Ihrem Pfarramt.
•
Kath. Bildungswerk im Landkreis Schwandorf e. V.
Höflingerstr.11
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 / 22 68
Das Katholische Bildungswerk bietet neben Eltern-KindGruppen familientherapeutische Seminare an.
•
Katholischer Deutscher Frauenbund
Diözesanverband Regensburg e.V.
Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg
0941 / 597-22 24
Unter anderem findet sich z. Zt. im Programm: ein
Ausbildungskurs für Tagesmütter, ein Familienwochenende:
„Wie lerne ich mit dem Kind richtig“, und eine Seminarreihe:
„Der Erziehungsführerschein“
9
Weitere wichtige Adressen im
Landkreis Schwandorf
9.1 Kommunale Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsbeauftragte: Helga Forster
Landratsamt Schwandorf ,
Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf
Zimmer-Nr. 144
¨ Wann und wie ist die Gleichstellungsbeauftragte
erreichen:
Von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische
Terminvereinbarung
Per Telefon:
09431/471-357
Per Telefax:
09431/471-110
Per E-mail:
[email protected]
89
zu
¨ Warum eine Gleichstellungsstelle?
Im Grundgesetz wurde die Gleichberechtigung von
Frauen und Männern bereits verankert. Die Realität sieht
leider noch nicht so rosig aus. Frauen haben nicht
immer und überall die gleichen Chancen. Sie haben zum
Teil mit erheblichen frauenspezifischen Problemen und
Benachteiligungen zu kämpfen.
¨ Aufgaben der Gleichstellungsstelle
•
•
•
•
9.2
Die Gleichstellungsstelle als Anlauf- und Beratungsstelle
à für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Schwandorf
à für Beschäftigte des Landkreises
Die Gleichstellungsstelle als Initiator
à um Themen, die Frauen bewegen, aufzugreifen
à um bestehende Defizite in der Gleichberechtigung
aufzuzeigen und Aktivitäten dazu zu entwickeln
à um Anregungen von Mitarbeiter/innen und Bürger/innen
zu realisieren
Die Gleichstellungsstelle als Informationsstelle zur
frauenspezifischen Themen
à durch Pressearbeit
à durch Publikationen zu aktuellen Themen
à durch Info-Veranstaltungen
à durch Ausstellungen
Die Gleichstellungsstelle als Koordinierungs- und
Vernetzungsstelle
à für Frauenverbände –vereine, -organisationen,
à für Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände,
Kirchen
Fachstelle für Senioren
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
ZimmerNr. 124
Tel.: 09431 471 386,
92421 Schwandorf
Fax 09431 471 102
Hr.Poguntke/Fr.Schuster
e-mail: poguntke@landkreis –schwandorf.de
90
Die Fachstelle für Senioren berät und informiert Einzelpersonen
und Institutionen bei vielen Fragen der Organisations- und
Hilfeangebote älterer Menschen.
Zum Beispiel:
- Förderung von Seniorenvereinen
(im Seniorenverein wird Geselligkeit und Unterhaltung gepflegt,
Informationsveranstaltungen, Ausflüge und Fahrten finden statt,
dem Alleinsein und der Vereinsamung wird entgegengewirkt,
Lebensqualitäten bleiben erhalten ...)
- Seniorenbeirat, Seniorensprecher
(Senioren vertreten ihre Belange, Interessen und Bedürfnisse
am Besten selber; die selbstbestimmte und gleichberechtigte
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird gefördert...)
-barrierefreies und seniorengerechtes Bauen und Wohnen
(trotz körperlicher Einschränkungen oder Behinderungen soll
das Wohnen weiterhin zuhause durch Um- oder Einbauten,
ermöglicht werden, Neubauten sind entsprechend zu planen
und seniorengerecht zu bauen...)
- Altenhilfe- und Versorgungskonzepten, Bedarfsplan
(im Landkreis müssen ausreichend Heimpflegeplätze,
ambulante und teilstationäre Dienste vorhanden sein, Strukturen
für weitere Seniorenhilfsdienste sind zu fördern ...)
- Einzelfallberatung
(wie finde ich das richtige Heim, wer hilft bei Renten/Betreuungs-/Vererbungsfragen, welche Vorsorge treffe ich für
mich...)
- Seniorenfachveranstaltungen
( zur Gesundheit, Sicherheit, Recht, Vorsorge...)
Das Landratsamt, Fachstelle für Senioren, ist nach dem
Heimgesetz für die Aufsicht der Altenpflegeheime im Landkreis
Schwandorf seit dem 1.Januar 2002 zuständig.
Anregungen oder Beschwerden melden Sie bitte unter
Tel.:09431 471 386
91
Kath. Kindergarten
"St. Florian""
Am Mühlgraben 4
92421 Schwandorf/Klardorf
09431/742129
Rosemarie
Dirscherl
7.30 - 13.30
8.00 - 13.30
8.00 - 12.30
13.00 - 17.00
-
Kath. Kindergarten
"St. Jakob"
Marktplatz 16
92421 Schwandorf
09431/43527
Lucia
Fleischmann
7.30 - 16.00
7.30 - 12.30
12.30 - 16.00
3,21€/
Essen
Kath. Kindergarten
"St. Josef"
Kindergartenstr. 6
92421
Schwandorf/Dachelhofen
09431/529253
Maria
Bachfischer
7.00 - 13.30
7.00 - 11.30
12.30 - 16.00
-
Kath. Kindergarten
"St. Konrad"
Blumenstr. 13
92421 Schwandorf/
Ettmannsdorf
Kath. Kindergarten
"St. Paul"
Jahnstr. 48
92421 Schwandorf
09431/9584
Ingrid
Bleistein
7.30 - 12.30
13.00 - 17.00
-
09431/2832
Rosalinde
Singer
7.30 - 12.30
7.30 - 13.30
7.30 - 16.00
7.30 - 16.30
-
Kath. Kindergarten
"St. Wolfgang"
Neißer Str. 8
92421 Schwandorf
09431/42616
Anja
Böckmann
7.30 - 16.00
7.30 - 12.30
7.30 - 13.30
16.00 (2x)
3,50€/
Essen
Kath. Integrationskindergarten
"St. Anna"
Am Steig 8
92421 Schwandorf/Krondorf
09431/3035
Marianne
Wack
7.30 - 13.30
7.00 - 13.00
8.30 - 12.30
7.30 - 11.30
12.30 - 16.30
-
Städt. Kindergarten
Arberstr. 5
92421 Schwandorf
09431/1664
Johanna
Riehl
7.30 - 12.30
+ 12.45 16.00
7.00 - 13.30
(3x)
-
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93