Protokoll 05 2011 - Gemeinde Vaz/Obervaz

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Protokoll 05 2011 - Gemeinde Vaz/Obervaz
Gemeinde Vaz/Obervaz
Gemeinderat
2011/05
Protokoll
der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 28. Juni 2011, 20.00 Uhr – 22.10 Uhr,
Aula Schulhaus Lenzerheide
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Sitzungsteilnehmer/innen
GEMEINDERAT
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Uehlinger Thomas, Vorsitz
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Ammann Viktor
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Baltermi Edgar
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Batiste Philippe
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Bergamin Giochen
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Betschart Ueli
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Cola Renato
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Möll Donata
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Parpan Georg
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Parpan Thomas
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Paterlini Romano
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Sigron Fabian
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Waser Jakob
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Wolf Michael
GEMEINDEVORSTAND
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Häusermann Urs, Gemeindepräsident
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Margreth Armin
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Raguth Prisco
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Sigron Elisabeth
VERWALTUNG
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Büchi Walter, Leiter Bauamt
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Graf Martin, Leiter Tiefbau
ARCHITEKT NEUBAU GEMEINDEHAUS
Protokoll Gemeinderatssitzung 2011/05
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Hartmann Michael
PROTOKOLL
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Gruber Johann, Gemeindeschreiber
Entschuldigt
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Baltermi Josef, Gemeinderat
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Parpan Marco, Gemeindevorstand
Traktanden
1. Begrüssung
2. Protokoll der 4. Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2011
3. Teilrevision Ortsplanung Hafner-Parkplatz, Parz. 3392 - Beschlussfassung zu Handen der
Urnengemeinde
4. Teilrevision Ortsplanung Parz. 2520, Lebensmittelladen Valbella
- Beschlussfassung zu Handen der Urnengemeinde
5. Meliorationsprojekt „Erneuerung Güterstrassennetz Vaz/Obervaz“ - Beschlussfassung zu
Handen der Urnengemeinde
6. Neubau Gemeindehaus - Nachtragskredit für 2. UG
7. Informationen und Varia
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Traktandum 1:
Begrüssung
Gemeinderatspräsident Thomas Uehlinger begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung. Einen
speziellen Willkommensgruss richtet er an die Zuschauer und an Novitats-Redaktorin Monika
Werder.
Die Traktandenliste wird in der vorliegenden Form genehmigt.
Traktandum 2: Protokoll der 4. Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2011
Das Protokoll der Sitzung vom 20. Mai 2011 wird genehmigt.
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Traktandum 3: Teilrevision Ortsplanung Hafner-Parkplatz, Parz. 3392
- Beschlussfassung zu Handen der Urnengemeinde
Thomas Parpan stellt namens der CVP-Fraktion den Antrag, auf das Geschäft nicht einzutreten und
dieses zur Überarbeitung an den Gemeindevorstand zurückzuweisen. Der Hafner-Parkplatz gehöre
dank seiner Dorfkern-nähe und dem hohen Parkplatzangebot zu den wichtigsten öffentlichen
Parkierungsmöglichkeiten in Lenzerheide und diene zudem auch seit Jahrzehnten als Marktplatz.
Die Dauerparkplätze für Saisonangestellte im Winter gehörten zur Grundinfrastruktur einer
Feriendestination.
Nach der Reduktion des öffentlichen Parkplatzangebotes beim ehemaligen EWO-Parkplatz dürfe
keine weitere Einschränkung der Parkierungsmöglichkeiten im Zentrum erfolgen.
Mit der in der vorliegenden Botschaft beschriebenen Revision sei nicht in genügendem Masse
gewährleistet, dass künftige Eigentümer bei einer Überbauung der Parzelle verpflichtet seien,
öffentliche unter- und oberirdische Parkierungsmöglichkeiten in ausreichender Zahl zu erstellen
bzw. zu erhalten.
Die CVP-Fraktion stelle sich klar auf den Standpunkt, dass das bestehende öffentliche
Parkplatzangebot, inkl. Dauerparkplätze, zumindest erhalten werden müsse. An den Kosten für
eine unterirdische Parkierungsanlage, solle sich die Bürgergemeinde, welche bei einer Umzonung
von einem Planungsgewinn von über 3 Mio. Franken profitiere, angemessen beteiligen.
Die Politische Gemeinde solle sich zudem überlegen, die betreffende Parzelle einer vorbestimmten
Nutzung zuzuführen, wobei die entsprechende Diskussion nicht nur innerhalb des
Gemeindevorstandes geführt werden solle. Als mögliche Nutzungsvarianten werden genannt: Reine
Hotelzone, gemischte Zone mit prozentualem Anteil oder hotelähnliche Anlage bzw.
Zweitwohnungen, nur Erstwohnungen, etc.
Wie Walter Büchi erklärt, ist die Umzonung seitens der Bürgergemeinde und von privater
Interessenz initiiert worden. Wie aus der Botschaft hervorgehe, sei die Sicherung der öffentlichen
Parkplätze ein wichtiges Anliegen. Die Politische Gemeinde habe genügend Möglichkeiten auf die
weitere Entwicklung einzuwirken. So bedürfe es der Zustimmung seitens der Politischen Gemeinde
für Landverkauf durch die Bürgergemeinde. Zudem bestehe Quartierplanpflicht. Die Zugehörigkeit
der Parzelle zur Kernzone lasse eine breite Nutzung zu. Im kommenden Jahr sei mit der
Eidgenössischen Abstimmung zur Landschaftsschutzinitiative zu rechnen. Eine Annahme dieser
Initiative hätte zur Folge, dass während 20 Jahren kein Land mehr in die Bauzone aufgenommen
werden könnte.
Auch Urs Häusermann ist überzeugt, dass seitens der Politischen Gemeinde im Rahmen der
Quartierplanung genügend Möglichkeiten für eine Einflussnahme zugunsten einer sinnvollen
Nutzung der Parzelle bestehen.
Laut Georg Parpan wurde bisher als Voraussetzung für Umzonungen immer ein konkretes Projekt
vorausgesetzt. Im vorliegenden Fall werde von diesem Grundsatz abgewichen. Er frage sich, ob es
in der Gemeinde nicht bereits genügend Bauland gebe.
Gemäss Urs Häusermann reicht die Baulandreserve theoretisch für 15 Jahre. Es sei davon
auszugehen, dass nicht alles verfügbare Bauland überbaut werde.
Auch Romano Paterlini stellt in Bezug auf die Praxis für Einzonungen/Umzonungen einen
Paradigma-Wechsel fest. Früher habe man auf konkreten Projekten als Voraussetzung für
Zonenplanänderungen beharrt. Zudem sei die vorliegende Botschaft eher dürftig. Er erachte die
Grundidee einer Umzonung nicht als falsch, wolle aber für eine Entscheidungsfindung eine klare
Vorlage.
Urs Häusermann räumt ein, dass die vorliegende Situation nicht mit bereits erfolgten Umzonungen
(z. B. Fadail für Hotel Weber oder Dieschen sot für Projekt JägerBau) vergleichbar sei, da es sich im
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vorliegenden Falle um eine Umzonung in der Kernzone handle. Die relevanten Aussagen seien
zudem in der Botschaft enthalten.
Viktor Ammann erachtet die mit der Vorlage angestrebte verdichtete Bauweise als sinnvoll. Die
öffentlichen Parkplätze müssten jedoch zwingend ersetzt und allenfalls verdoppelt werden
(Parkhaus). Dies kann laut Urs Häusermann im Rahmen der Quartierplanung geregelt werden.
Walter Büchi ergänzt, dass die bestehenden öffentlichen Parkplätze mindestens im gleichen
Rahmen ersetzt werden müssten. Dazu kämen die mit allfälligen Bauvorhaben verbundenen
Pflichtparkplätze. Er erachte jedoch die Hürde für eine Überbauung als hoch, da die Realisierung
der erforderlichen Parkierungsmöglichkeiten mit hohen Kosten verbunden sei.
Giochen Bergamin vertritt die Meinung, dass sich die Bürgergemeinde an der Realisierung der
Parkplätze finanziell beteiligen müsste. Auch er meint, dass die Vorlage noch zuviele Unklarheiten
aufweise und unterstützt deshalb eine Zurückweisung mit Grundsatzdiskussion bei anderer
Gelegenheit.
Im Anschluss an die Diskussion beschliesst der Gemeinderat mit 10 : 4 Stimmen Nichteintreten
und Zurückweisung des Geschäfts an den Gemeindevorstand zur Überarbeitung.
Traktandum 4: Teilrevision Ortsplanung Parz. 2520, Lebensmittelladen Valbella
- Beschlussfassung zu Handen der Urnengemeinde
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig Eintreten.
Georg Parpan geht aufgrund der vorhandenen Unterlagen davon aus, dass die sich im Besitz der
Bürgergemeinde befindende Parzelle Nr. 2494 von der Teilrevision betroffen ist und nicht Parzelle
Nr. 2520.
Laut Walter Büchi sind beide Parzellen betroffen. Diesbezüglich werde noch eine Präzisierung in der
Abstimmungsbotschaft vorgenommen.
Georg Parpan erkundigt sich nach dem Grund für die Aufhebung der Waldabstandslinie, welche
auch Einfluss auf Parzelle Nr. 2519 habe.
Walter Büchi erklärt, dass sich seit der Festlegung der Waldabstandslinie die rechtlichen
Verhältnisse zugunsten der betroffenen Grundeigentümer geändert hätten. Bei der Aufhebung der
Waldabstandslinie handle es sich um eine rein formelle Anpassung an die heutigen Gegebenheiten.
Giochen Bergamin möchte wissen, ob die bauliche Ausnutzung auf Parzelle Nr. 2520 erhöht werde.
Dies wäre gemäss Walter Büchi möglich, wenn die Bürgergemeinde Nutzung ab Parzelle Nr. 2494
verkaufen würde. Dies sei jedoch Angelegenheit der betroffenen Grundeigentümer.
Der Gemeinderat entspricht dem Antrag des Gemeindevorstandes, der Teilrevision Ortsplanung
„Parzelle Nr. 2520“ zuhanden der Urnenabstimmung zuzustimmen, einstimmig.
Traktandum 5: Meliorationsprojekt „Erneuerung Güterstrassennetz Vaz/Obervaz“
- Beschlussfassung zu Handen der Urnengemeinde
Armin Margreth, Präsident der Flurwegkommission, informiert anhand einer ausführlichen
PowerPoint-Präsentation über die Ausgangslage, die heutige Situation in der Landwirtschaft, den
geplanten Ausbau des Wegnetzes, Kosten und Finanzierung des Vorhabens sowie das geplante
weitere Vorgehen. Zudem verfügt der Gemeinderat über die Botschaft mit den ergänzenden
Unterlagen.
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Der Gemeinderat beschliesst einstimmig Eintreten.
Romano Paterlini erkundigt sich, ob mit einem vergleichbaren Projekt auch in Lenzerheide und
Valbella zu rechnen sei und ob im Rahmen des Projekts einzelne Wegparzellen ausgeschieden
würden. Die Frage betreffend vergleichbarem Projekt wird durch Armin Margreth verneint. Die
Alpstrassen in Lenzerheide und Valbella würden wohl auch landwirtschaftlich genutzt, seien aber
aufgrund der übrigen Funktionen, welche diesen zukämen, nicht beitragsberechtigt.
Martin Graf erklärt, dass die Wege einzelne Parzellen bilden werden, welche sich im Eigentum der
Gemeinde befinden.
Michael Wolf fragt nach den Grundlagen für die Aufteilung der Restkosten zu je 50 Prozent auf die
Politische Gemeinde und auf die Bürgergemeinde. Die vorgeschlagene Finanzierung der Restkosten
stützt sich laut Urs Häusermann nebst den übergeordneten Regelungen auf das Reglement
zwischen der Politischen Gemeinde Vaz/Obervaz und der Bürgergemeinde Vaz/Obervaz über die
Verwendung von Erlösen aller Art aus dem Nutzungsvermögen.
Michael Wolf erkundigt sich weiter, ob der Bodenbeschaffungsfonds der Politischen Gemeinde und
derjenige der Bürgergemeinde in etwa den gleichen Stand aufweisen. Urs Häusermann erklärt, dass
er diese Frage nicht abschliessend beantworten könne. Laut Johann Gruber ist diese Frage jedoch
für die vorgeschlagene Aufteilung auch nicht relevant, weil die in den beiden Fonds enthaltenen
Mittel ohnehin nur zweckgebunden eingesetzt werden dürfen und es für die Entnahme von Mitteln
aus den Fonds jeweils der gegenseitigen Zustimmung bedürfe.
Fabian Sigron möchte wissen, warum die Voa Dal nicht im Projekt enthalten ist. Martin Graf erklärt,
dass sich diese nicht im ursprünglichen Meliorationsgebiet befinde und deshalb
Beitragskriterien nicht erfülle. Vorliegend handle es sich „nur“ um ein Erneuerungsprojekt.
die
Giochen Bergamin sieht die Notwendigkeit für die vorgesehenen Massnahmen, erachtet jedoch die
damit verbundenen Gesamtkosten als sehr hoch. Gleichzeitig befürchtet er einen relativ grossen
Eingriff in die Landschaft aufgrund der Strassenbreite. Auch Georg Parpan ist der Meinung, dass die
Strassenbreite aus Gründen des Landschaftsbildes und der Kosten reduziert werden sollte und
generell beim Ausbau von Strassen (inkl. Waldstrassen) ein gewisses Augenmass gewahrt werden
sollte.
Martin Graf hat Verständnis für diese Einwendungen. Die Auflagen für Meliorationsbeiträge seien
jedoch sehr streng und müssten strikte eingehalten werden. Dies betreffe auch die Strassenbreite.
Nichteinhalten dieser Auflagen habe eine Streichung der Bundes- und Kantonsbeiträge zur Folge.
Immerhin könne festgestellt werden, dass sich diese Auflagen in der Praxis bewährt hätten, wie die
Dauerhaftigkeiten der entsprechenden Bauwerke zeige. Zudem sei der negative Einfluss auf das
Landschaftsbild in der Regel geringer als befürchtet, sobald die Begrünungen abgeschlossen seien.
Auf die Frage von Georg Parpan, was für ein Preis pro m2 im Rahmen des nötigen Landerwerbs
bezahlt werden müsse, teilt Martin Graf mit, dass dieser Preis noch nicht festgelegt worden sei. Es
sei jedoch der Wert, welcher für landwirtschaftliche Grundstücke gelte und sich deshalb unter Fr.
5.00 bewegen werde.
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Romano Paterlini sieht die Notwendigkeit des Projekts. Er begrüsst, dass die Verbindungsstrasse
Canius - Zorten im Projekt enthalten ist. Aufgrund der vorhandenen Mittel im
Bodenbeschaffungsfonds der Bürgergemeinde bzw. der Politischen Gemeinde schlägt er die
Finanzierung der Restkosten durch die Bürgergemeinde zu zwei Dritteln und durch die Politische
Gemeinde zu einem Drittel vor. Dies entspreche auch der Praxis bei überkommunalen Institutionen
(z. B. Kreis), wo für den Verteilschlüssel ebenfalls auf die Wirtschaftskraft abgestellt werde.
Johann Gruber weist darauf hin, dass dem Verteilschlüssel im vorliegenden Falle keine allzu grosse
Bedeutung zukomme, da die Mittel im jeweiligen Fonds der Bürgergemeinde wie auch der
Politischen Gemeinde nur zweckgebunden eingesetzt werden dürften und dabei die gegenseitigen
Zustimmung erforderlich sei.
Für Romano Paterlini ist die Zusammenarbeit zwischen Politischer Gemeinde und Bürgergemeinde
nicht immer klar. Er ist auch der Ansicht, dass die Rechnung der Politischen Gemeinde in Bezug auf
die Spezialfinanzierungen (inkl. Bodenerlösfonds) nicht transparent ist. Er bittet diesbezüglich um
detailliertere Auskunft bei nächster Gelegenheit.
Ueli Betschart weist auf den grossen Handlungsbedarf im Bereich des Güterstrassennetzes hin. Mit
der Realisierung werde der Wert des Kulturlandes gesteigert und die Bewirtschaftung könne damit
für viele Jahre sichergestellt werden.
Der Gemeinderat stimmt den Anträgen des Gemeindevorstandes
 das Meliorationsprojekt „Erneuerung Güterstrassennetz Vaz/Obervaz“ zu genehmigen,
 den dazu notwendigen Bruttokredit von CHF 4.1 Mio. zu genehmigen,
 den Finanzierungsplan, welcher die Bezahlung der Restkosten nach Abzug der Beiträge von
Bund und Kanton je hälftig über den Bodenbeschaffungsfonds der Politischen Gemeinde und
der Bürgergemeinde vorsieht, zu genehmigen,
 die Anordnung für die Durchführung des Projektes „Strukturverbesserung in der
Landwirtschaft“ gemäss Art. 17 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden zu
genehmigen und die Politische Gemeinde Vaz/Obervaz mit der Durchführung des Projektes zu
beauftragen,
 das Reglement für das Projekt Erneuerung des Güterstrassennetzes Vaz/Obervaz
(Meliorationsreglement) zu genehmigen und
 das Geschäft in diesem Sinne der Urnenabstimmung vom 28. August 2011 zu unterbreiten,
einstimmig zu.
Traktandum 6: Neubau Gemeindehaus - Nachtragskredit für 2. UG
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig Eintreten.
Im Anschluss an die einleitenden Bemerkungen durch Gemeindepräsident Urs Häusermann listet
Walter Büchi den Werdegang der Projekte Neubau Gemeindehaus sowie Überbauung Diehl nach
terminlicher Abfolge auf.
Der ersuchte Nachtragskredit ergibt sich aus der Möglichkeit zur Realisierung eines zusätzlichen
Untergeschosses im Gemeindehaus in Koordination mit der Überbauung Diehl. Details dazu sind in
der vorliegenden Botschaft enthalten.
Georg Parpan erkundigt sich nach allfälligen Konsequenzen, falls auf die Realisierung des
zusätzlichen Untergeschosses verzichtet wird. Wie Walter Büchi erklärt, würde sich die Tiefe der
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Baugrube verändern, was kostenrelevant wäre. Zudem würden die sich mit dem zusätzlichen
Untergeschoss ergebenden Möglichkeiten zur Optimierung des Raumkonzepts und der Parkierung
entfallen (Reserveflächen/Zusatzräume). Laut Urs Häusermann könnte das Projekt auch in der
ursprünglichen Form realisiert werden. Dies wäre seines Erachtens jedoch aufgrund der sich nun
bietenden Optimierungsmöglichkeiten nicht sinnvoll, zumal das betreffende Haus der Überbauung
Diehl zu gegebener Zeit ins Eigentum der Gemeinde übergehen werde und sich die beiden Projekte
optimal ergänzten.
Viktor Ammann vertritt der Meinung, dass das zusätzliche Untergeschoss realisiert werden sollte,
weil sich dadurch die Möglichkeit zur Projektoptimierung ergebe. Er beantragt jedoch, den
Projektkredit von 5.9 Mio. Franken zuzüglich den Nachtragskredit von Fr. 450‘000.00 als
Kostendach zu definieren.
Urs Häusermann erklärt, dass die Baukommission sehr wohl darauf achte, dass der Kostenrahmen
eingehalten werden könne. Nach heutigem Planungsstand sei dies auch der Fall. Projektverfasser
Michael Hartmann teilt mit, dass die Vergabe von verschiedenen Arbeitsgattungen im Rahmen von
rd. CHF 2.5 Mio. bereits erfolgt sei. Ein Kostendach sei bei Bauprojekten dieser Art eher schwierig,
weil nicht alle Details im Vornherein bekannt seien. Walter Büchi weist darauf hin, dass die
Gemeinde keine Preisverhandlungen führen könne. Die Preise seien gegenwärtig aufgrund der
regen Bautätigkeit eher hoch. Die Baukommission werde jedoch alles daran setzen, die Kosten „im
Griff zu behalten“.
Viktor Ammann erachtet die Qualität der Ausschreibungen als nicht sehr hoch, wenn die zu
erbringenden Leistungen nicht im Detail bekannt seien. Walter Büchi verweist auf den Neubau
„EWO-Halle“. Dieses Projekt sei ein Beispiel dafür, dass man durchaus in der Lage sei, die Kosten
unter Kontrolle zu halten. Urs Häusermann bittet den Gemeinderat, der Baukommission und dem
Gemeindevorstand das nötige Vertrauen zu schenken. Dort sei man sich durchaus bewusst, dass
der verfügbare Kredit eingehalten werden müsse. Man sei auch in der Lage zwischen Wünsch- und
Machbarem zu unterscheiden.
Giochen Bergamin möchte wissen, wer die von der Gemeinde realisierten Parkplätze benutzen wird.
Er meint, dass diese nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollten und dass der
Privatverkehr möglichst eingedämmt werden sollte. Entsprechende Regelungen wurden gemäss Urs
Häusermann noch nicht erarbeitet.
Der Antrag von Viktor Ammann wird mit 7 : 7 Stimmen (Stichentscheid Gemeinderatspräsident)
abgelehnt.
In der Folge wird dem Antrag des Gemeindevorstandes, einen Nachtragskredit von Fr. 450‘000.00
zulasten Konto 070.503.01 für das 2. Untergeschoss Neubau Gemeindehaus zu bewilligen,
einstimmig entsprochen.
Urs Häusermann bedankt sich für die Zustimmung und versichert, dass die Verantwortlichen alles
daran setzen werden, dass dem Anliegen, welches dem Antrag von Viktor Ammann zugrunde liege,
Rechnung getragen werden könne.
Traktandum 7: Informationen und Varia
a) Informationen Gemeindepräsident
Resort Jägerbau, ehem. Club Med-Areal
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Einem Baubeginnn im kommenden August sollte nichts mehr im Wege stehen.
„Das Zelt“ gastiert in Lenzerheide
Die Anwesenden werden ermuntert, das attraktive Angebot zu nutzen. Für die einzelnen
Vorstellungen sind noch Plätze verfügbar.
b) Varia
Viktor Ammann erkundigt sich, ob die Fristen der Wintersperre im Rahmen der Teilrevision
Baugesetz angepasst werden und ob Massnahmen zur Eindämmung der Strassenverschmutzungen
durch Transporte von Aushubmaterial geplant sind. Die Anpassung der Wintersperre ist laut Urs
Häusermann vorgesehen. Das Thema „Strassenverschmutzungen“ sei im Rahmen der Revision noch
nicht thematisiert worden. Diesbezügliche Anregungen könnten aber noch eingebracht werden.
Jakob Waser möchte wissen, was in Bezug auf das Geser-Haus beim Heidsee läuft. Gemäss Urs
Häusermann sind diesbezügliche Abklärungen im Gange. Auf die Anschlussfrage von Renato Cola,
wann mit konkreten Ergebnissen gerechnet werden könne, erklärt Urs Häusermann, dass dies im
Rahmen der Ausarbeitung des Budgets 2012 der Fall sein sollte. In diesem Zusammenhang regt
Renato Cola an, auch die allfällige Anschaffung eines Trampolins für den Heidsee (analog Badesee
Savognin) zu prüfen. Gemäss Urs Häusermann würden sich die Kosten dafür auf rd. Fr. 4‘000.00
belaufen. Erste Abklärungen hätten gezeigt, dass sich ein solches für den Heidsee nicht eigne, da
der Wasserstand an dem in Frage kommenden Bereich zu tief sei. Grundsätzlich erachte er das
bereits vorhandene Angebot als ausreichend und gut. Die Anregung, dies im Rahmen der
Optimierungs-abklärungen nochmals zu prüfen, werde jedoch entgegen genommen.
Ueli Betschart erkundigt sich nach den Änderungen im Rahmen der kürzlich erfolgten Teilrevision
des gemeindeeigenen Personalreglements. Die Änderung betriff laut Urs Häusermann die Regelung
der arbeitsfreien Tage (Freitag nach Auffahrt statt Gründonnerstag). Die Revision sei in Anpassung
an die Änderung des Personalreglements des Kantons Graubünden erfolgt.
Die Frage von Georg Parpan betreffend die Durchführung von Etappen der „Tour de Ski“
beantwortet Walter Büchi dahingehend, dass geplant sei, diese ab 2013 alternierend in Lenzerheide
und im Val Müstair druchzuführen. Die Löschung des durch den Gemeinderat bewilligten
Nachtragskredites von Fr. 50‘000.00 für das Jahr 2011 werde anlässlich einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Lenzerheide, 13. Juli 2011
GEMEINDERAT VAZ/OBERVAZ
Der Präsident:
Der Gemeindeschreiber:
Thomas Uehlinger
Johann Gruber