196842-MAMB1 80_95x19 5L120 74,1 ET15-17

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196842-MAMB1 80_95x19 5L120 74,1 ET15-17
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
13-0430-A00-V01
TGA-Art
Prüfgegenstand
13.1
PKW-Sonderräder
8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Keskin Tuning Europa GmbH
Fertiger/Zulieferer
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Hersteller
Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
37227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand
PKW-Sonderrad
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
Achse 1
MAM B1
MAM B1-8019
8Jx19H2
Mittenzentrierung
Achse 2
MAM B1
MAM B1-9519
9,5Jx19H2
Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
X9
MAM B1-8019 X9/ohne Ring
5/120/74,1
X9
MAM B1-9519 X9 / ohne Ring
5/120/74,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Achse 1
MAM GERMANY
MAM B1-8019
8Jx19H2
ET (s.o.)
W ww. STW
Monat und Jahr
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
15
17
2150
2100
700
735
Achse 2
MAM GERMANY
MAM B19519
9,5Jx19H2
ET (s.o.)
W ww. STW
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Bund
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
110
28
Prüfungen
Die Gutachten Nr. 55035913 und 55081012 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
BMW
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
13-0430-A00-V01
TGA-Art
Prüfgegenstand
13.1
PKW-Sonderräder
8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Keskin Tuning Europa GmbH
Fertiger/Zulieferer
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Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe
5/D
e1*93/81*0028*..
e1*98/14*0028*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
76-210
76-210
76-210
76-210
76-210
235/35R19
245/35R19
265/30R19
275/30R19
285/30R19
K1a R02 T87 T91
K1a R02 T89 T93
K2b R03 T89 T91 T93
K2c R03 T92 T96
K2c R03 T94
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A19
Car K42 K44
K46 K56 KD5
Lim R21 V19
S01
Auflagen und Hinweise
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
13-0430-A00-V01
TGA-Art
Prüfgegenstand
13.1
PKW-Sonderräder
8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Keskin Tuning Europa GmbH
Fertiger/Zulieferer
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Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KD5
Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge ab einschließlich EGTypgenehmigungs-Nr. e1*93/81*0028*03 (geänderte Abdeckung des Tanks).
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
T87
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
13-0430-A00-V01
TGA-Art
Prüfgegenstand
13.1
PKW-Sonderräder
8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Keskin Tuning Europa GmbH
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T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92
Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94
Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96
Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V19
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 21
Vorderachse
Hinterachse
225/35R19
225/40R19
225/45R19
235/35R19
235/40R19
235/45R19
235/50R19
245/30R19
245/35R19
245/40R19
245/45R19
255/30R19
255/35R19
255/40R19
255/45R19
275/30R19
245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
255/35R19
245/40R19
255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
265/35R19, 275/35R19
255/40R19
255/45R19
305/25R19
265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
275/35R19, 285/35R19
275/40R19
305/25R19
285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
285/35R19, 295/35R19
285/40R19
315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Wuxi, China ab Januar 2010 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TUV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
13-0430-A00-V01
TGA-Art
Prüfgegenstand
13.1
PKW-Sonderräder
8Jx19H2 Typ MAM B1-8019 und
9,5Jx19H2 Typ MAM B1-9519
Keskin Tuning Europa GmbH
Fertiger/Zulieferer
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Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juni 2013
Tufan
00196842.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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