Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken

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Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken
Schritt für Schritt
Eltern werden im Regionalverband
Saarbrücken — Ein Leitfaden für
Eltern mit Kindern bis drei Jahre
Impressum
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein Kind zu bekommen und groß zu ziehen ist
Wir haben versucht, die
etwas sehr schönes im Leben.
wichtigsten Informationen
Vieles wird anders, einiges auch ganz neu
aufzuzeigen. Der Leitfaden
für Sie. Wie die meisten Eltern werden Sie zahl-
soll kein Rezeptbuch für Sie sein. Er kann Ihnen An-
reiche Fragen haben. Vielleicht sind Sie auch
regungen und Auskunft geben, damit Sie im
manchmal verunsichert oder stehen vor einem
Interesse Ihres Kindes Entscheidungen individuell
Problem. Sicherlich möchten Sie Ihrem Kind
und situationsgerecht treffen können. Begleiten
einen guten Start ins Leben ermöglichen.
Sie so Ihr Kind Schritt für Schritt ins Leben!
Der Ihnen hier vorliegende Elternleitfaden soll
Im Regionalverband Saarbrücken gibt es ein
Sie bei Ihrer neuen und verantwortungsvollen
großes und vielfältiges Beratungs- und Informations-
Aufgabe unterstützen. Der Leitfaden gibt Ihnen
angebot. Adressen und Ansprechpartner in den
wichtige Informationen und Tipps für die ersten
10 Städten und Gemeinden finden sie unter
3 Jahre mit Ihrem Kind zur Hand.
„Angebote in Ihrer Nähe“ auf der folgenden
In den ersten Lebensjahren werden sowohl
Internetseite: www.regionalverband-
hinsichtlich der körperlichen, als auch der psycho- saarbruecken.de/ elternleitfaden
Herausgeber:
Regionalverband Saarbrücken
Verantwortlich:
Fachdienst Jugend
Redaktion:
Eveline Zobel (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen)
Dr. Gesine Thünenkötter (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen)
Illustrationen:
Bureau Stabil
4. aktualisierte Auflage, September 2016, 5.000 Stück
sozialen Entwicklung wichtige Weichen gestellt.
Ich danke allen Fachfrauen und Fach-
Die Säuglingspflege, die emotionale Beziehung
männern der unterschiedlichen Einrichtungen
und die Eltern-Kind-Bindung spielen gerade in den und Institutionen im Regionalverband Saarersten Lebensmonaten und Jahren eine wichtige
brücken für Ihre engagierte Mitarbeit, die ganz
Rolle. Was können Sie als Eltern in den Bereichen wesentlich zur Ausgestaltung und Qualität des
Entwicklung, Pflege, Ernährung beachten?
Elternleitfadens beigetragen haben.
Wie können Sie die Signale des Babys verstehen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Wie geht es Ihnen selbst mit Ihrer neuen Rolle
Jugendamtes und des Gesundheitsamtes stehen
als Eltern? Hier möchte der Elternleitfaden
Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen
„Schritt für Schritt“ ansetzen.
oder Beratung benötigen. Beim Lesen des Leit-
Mit dem Leitfaden werden Ihnen als junge
fadens wünsche ich Ihnen viel Freude und alles
Eltern Informationen und Beratungsmöglichkeiten Gute für die Entwicklung Ihres Kindes.
aufgezeigt. Schon während der Schwangerschaft
tauchen viele Fragen auf. Später spielt die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen genauso
eine wichtige Rolle, wie die richtige Ernährung oder der emotionale Umgang mit Ihrem Kind. Nicht auf Peter Gillo
alle Fragen kann dieser Leitfaden Antwort geben.
Regionalverbandsdirektor
3
Schritt für Schritt
Inhalt
1.Sie erwarten ein Baby / Schwangerschaft
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen........................................................................................................Seite 9
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere.............................................................................................................. Seite 10
Mutterschutz......................................................................................................................................................... Seite 11
Was ist zu regeln — vor der Geburt?........................................................................................................................ Seite 11
2. Die Geburt
Die Hebamme — Unterstützung für werdende Eltern............................................................................................... Seite 12
Frühe Hilfen........................................................................................................................................................... Seite 12
3.Ihr Baby ist da!
Was ist zu regeln — nach der Geburt?..................................................................................................................... Seite 15
Elternzeit............................................................................................................................................................... Seite 15
Betreuungsmöglichkeiten...................................................................................................................................... Seite 16
Interview mit einer Erzieherin............................................................................................................................... Seite 20
Vereinbarkeit von Familie und Beruf...................................................................................................................... Seite 22
Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern................................................................................................................... Seite 22
Alleinerziehende Mütter und Väter........................................................................................................................ Seite 23
4.Harmonische Beziehung von Anfang an
Elternkurs „Das Baby verstehen“........................................................................................................................... Seite 24
Stillgruppen / Stillberatung..................................................................................................................................... Seite 24
Babyclubs und Elternberatung............................................................................................................................... Seite 24
Babymassage......................................................................................................................................................... Seite 26
Prager -Eltern- Kind- Programm (PEKIP) – Entwicklungsbegleitung im ersten Lebensjahr.......................................... Seite 26
Purzelturnen.......................................................................................................................................................... Seite 27
4
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Musikgarten.......................................................................................................................................................... Seite 28
8.Beratungsmöglichkeiten
Babyschwimmen................................................................................................................................................... Seite 29
Beratungsstellen.................................................................................................................................................... Seite 58
Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe /Spielkreis....................................................................................................... Seite 29
Junge Mütter zwischen Mutterglück und Depression............................................................................................. Seite 60
Wir sind auch noch Mann und Frau....................................................................................................................... Seite 60
5.Gesunde Entwicklung
Meilensteine der Entwicklung................................................................................................................................ Seite 31
9.1. Nützliche Kontakte und Adressen........................................................................................................ Seite 63
Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren....................................................................................................... Seite 33
Die medizinischen Untersuchungen „U´s“............................................................................................................. Seite 34
9.2. Nützliche Internetadressen.................................................................................................................... Seite 67
Impfungen............................................................................................................................................................. Seite 37
Bereitschaftsdienst — Praxis für Kinder und Jugendliche......................................................................................... Seite 40
10. Notrufnummern......................................................................................................................................... Seite 68
Elternberatung....................................................................................................................................................... Seite 40
Wenn es anders kommt......................................................................................................................................... Seite 41
11. Online-Quellenangaben........................................................................................................................... Seite 69
Schreikinder.......................................................................................................................................................... Seite 43
Medienkonsum...................................................................................................................................................... Seite 44
6.Finanzielle Hilfen
Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elterngeld Plus....................................................................................................... Seite 48
Kindergeld............................................................................................................................................................. Seite 50
Bezüge für Waisenkinder....................................................................................................................................... Seite 51
Unterhaltsanspruch des Kindes............................................................................................................................. Seite 52
Unterhaltsvorschuss.............................................................................................................................................. Seite 52
Kindertagesbetreuung............................................................................................................................................ Seite 53
Wer hat Anspruch?................................................................................................................................................. Seite 53
7.Familienbildung........................................................................................................................................... Seite 57
Adressen und Ansprechpartner in den 10 Städten
und Gemeinden finden Sie unter „Angebote in Ihrer Nähe“
auf der folgenden Internetseite:
www.rvsbr.de/elternleitfaden
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
1. Sie erwarten ein Baby
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Die Beratungsstellen bieten konkrete Hilfe für Frauen und ihre
Familien vor, während und nach der Schwangerschaft.
Wir sind da für
• schwangere Frauen in Notsituationen
• werdende Mütter, angehende Väter und Familien
• junge Mütter / Eltern
• minderjährige Schwangere, Mütter und deren Partner
• Frauen mit Migrationshintergrund
• Jugendliche, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sexualpädagogik
Wir beraten und informieren
• bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
• bei Problemen und Konflikten, ausgelöst durch die Schwangerschaft
• bei rechtlichen Angelegenheiten, wie Mutterschutz, Kindschaftsrecht etc.
• bei Fragen zur Pränataldiagnostik
• bei zu erwartender Behinderung des Kindes
• bei finanziellen Fragen und bei der Vermittlung von Geldern aus
verschiedenen Fonds
NÄHERE INFORMATIONEN:
Sozialdienst Kath. Frauen
Schwangerenberatungsstelle
m Richard-Wagnerstr. 23
66111 Saarbrücken
N 0681 3 11 22 und
0681 3 63 86
Evangelische Schwangerenberatungsstelle für
Erziehungs-, Ehe- und
Lebensfragen
m GroßherzogFriedrich-Str. 37
66111 Saarbrücken
N 0681 6 57 22
Pro
m
N
Familia
Mainzerstr. 106
66121 Saarbrücken
0681 96 81 76 76
Donum Vitae — Schwangerschaftskonfliktberatung —
m Bahnhofstr. 70
66111 Saarbrücken
N 0681 9 38 67 34
• im Zusammenhang mit Fruchtbarkeit, Sexualität und Familienplanung
Wir bieten
• Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung eines
Beratungsnachweises
• allgemeine Schwangerschaftsberatung nach § 2 SchKG
• Kurse für werdende Mütter und nach der Geburt des Kindes
• sexualpädagogische Gruppenarbeit
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Wir begleiten nach der Schwangerschaft
Mutterschutz
• bei den ersten Schritten als Eltern
Während der Schwangerschaft genießt die werdende Mutter einen besonderen
• wenn Frauen alleinerziehend sind
Schutz. Dieser soll sowohl die Mutter als auch das Kind
• wenn Mütter ihre Berufsausbildung oder ihr Studium fortführen vor Gefährdungen, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am
wollen
Arbeitsplatz schützen. Für Vorsorgeuntersuchungen muss die Schwangere
von der Arbeit freigestellt werden und muss diese Zeit weder vor- noch
• nach der Geburt eines kranken oder behinderten Kindes
nacharbeiten. Die schwangere Frau darf in den letzten sechs Wochen vor
Das Beratungsangebot ist offen für jedermann, unabhängig von Religion
und bis acht Wochen nach der Entbindung bzw. bei Frühgeburten und
oder Staatsangehörigkeit. Die Beratung ist kostenlos und alle Beraterinnen
Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt
und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
werden.
Außerdem haben Frauen vom Beginn der Schwangerschaft an bis vier
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
Monate nach der Entbindung einen Kündigungsschutz.
Jede Schwangere hat während ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung
einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung
und Beratung, welche dazu dienen sämtliche Entwicklungen sorgfältig zu
Was ist zu regeln — vor der Geburt?
beobachten und mögliche Gefahren sowie Gesundheitsstörungen frühzeitig
Bereits in der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit die Vaterschaft
zu erkennen und abzuwenden. Die Kosten hierfür werden von der jeweiligen
zu einem Kind nicht verheirateter Eltern anerkennen zu lassen.
Krankenkasse übernommen. Durchgeführt wird sie von Hebammen (außer
Ultraschalluntersuchungen) und von Ärztinnen / Ärzten.
NÄHERE INFORMATIONEN:
Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz
m Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken
N 0681 8 50 00
Ministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz
m Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
N 0681 5 01 – 4500
Arbeitskammer des Saarlandes
m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8
66111 Saarbrücken
N 0681 40 05 – 0
Dies können Sie bei dem zuständigen Jugendamt oder bei den
Standesämtern gebührenfrei tun.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst einmal monatlich und ab
der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig durchgeführt. Im Rahmen
[email protected]
der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen
0681 506 – 5555
gemacht: im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft.
Diese ermöglichen die Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufes sowie
der Entwicklung des ungeborenen Kindes.
Bei der Erstuntersuchung wird vom Arzt oder der Hebamme ein Mutter-
Voraussetzungen zur Vaterschaftsanerkennung sind wie folgt:
• Antragsformular zur Vaterschaftsanerkennung
pass ausgestellt, in dem alle regulären Untersuchungen bereits aufgeführt
• Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile
sind. Damit im Notfall alle notwendigen Informationen vorliegen, sollte der
• persönliche Zustimmung der Mutter
Mutterpass immer mitgeführt werden.
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Schritt für Schritt
2. Die Geburt
Die Hebamme — Unterstützung für werdende Eltern
NÄHERE INFORMATIONEN:
Saarländischer
Hebammenverband
N 0681 40 12 17 94
w www.hebammenverband saar.de
Die Hebamme ist die fachlich kompetente und einfühlsame Fachfrau von
Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten hierfür
tragen die Krankenkassen.
Neben der Feststellung der Schwangerschaft führen Hebammen
Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch, beraten
und leisten Hilfe. Bei Auffälligkeiten ziehen sie einen Frauenarzt hinzu.
Jugendamt Regionalverband Saarbrücken /
In Geburtsvorbereitungskursen stimmen sie die werdenden Eltern auf die
Frühe Hilfen
Geburt und die Zeit danach ein.
m Heuduckstr. 1 Die Geburt selbst kann in einem Krankenhaus, einem Geburtshaus oder
66117 Saarbrücken
zu Hause erfolgen. Hierbei ist immer eine Hebamme anwesend. In Kliniken
ist in aller Regel auch ein Arzt anwesend. In jedem Fall hinzugezogen wird
ein Arzt bei Komplikationen.
Nach der Geburt kommt die Hebamme zunächst täglich nach Hause
und begleitet die körperliche und seelische Umstellung von Mutter und
Kind. Bis zur 12. Woche werden die Besuche nach und nach seltener.
Danach stehen der Familie bis zur Einführung der Beikost bzw. dem Ende
der Stillzeit noch weitere 8 Beratungen durch die Hebamme zu. Die Rückbildungsgymnastik wird etwa 6 – 8 Wochen nach der Geburt begonnen, am
besten mit anderen jungen Müttern zusammen in einem Rückbildungskurs.
Frühe Hilfen
12
Koordinierungsstelle
„Frühe Hilfen“
Frühe Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und
Dr. Gesine Thünenkötter
N 0681 5 06 – 5 409
Gerade die erste Zeit ist wichtig, um dem Baby einen guten Start ins Leben
Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen in der Zeit der Neuorientierung zu
zu ermöglichen. Wie können die Signale des Kindes verstanden werden?
einer wichtigen Bezugsperson für die Familien werden. Sie besuchen die
Eveline Zobel
N 0681 5 06 – 5260
Wie geht es den Eltern selbst in der neuen Situation? Die MitarbeiterInnen
Familien während des ersten Lebensjahres und bei medizinischen Bedarfen
der Koordinierungsstellen vor Ort stehen (werdenden) Eltern bei Fragen vor
bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und bieten individuelle Unterstützung im
und nach der Geburt und bis zum Einschulungsalter zur Verfügung.
vertrauten häuslichen Umfeld, insbesondere für Familien in schwierigen
Dabei können speziell ausgebildete Familienhebammen und Familien-
Lebenssituationen, an.
Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
3. Ihr Baby ist da
Was ist zu regeln — nach der Geburt?
Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt (das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes)
anmelden. Dazu benötigen Sie u.a. die Erklärung über den Vornamen Ihres
Kindes.
NÄHERE INFORMATIONEN:
Standesamt Saarbrücken
m Rathausplatz
66111 Saarbrücken
N 0681 90 50
Das Formular dazu erhalten Sie sowohl in den Geburtskliniken als auch
im Geburtshaus oder online auf der Internetseite des Standesamtes
Saarbrücken.
Nach der Beurkundung der Geburt kann die Geburtsurkunde entweder beim
zuständigen Standesamt abgeholt oder Ihnen zugesandt werden.
Um mehr Zeit für Ihr Kind nach der Geburt zu haben, können Sie Anträge
wie z.B. auf Kindergeld oder Erziehungsgeld schon vorher ausfüllen. Ein Mitglied
ihrer Familie braucht dann nur noch die Anträge mit der Geburtsurkunde bei
dem jeweiligen Amt abzugeben.
Elternzeit
Der Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate
der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag
des Kindes zu übertragen bzw. zu „verschieben“, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Arbeitskammer des
Saarlandes
m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8
66111 Saarbrücken
N 0681 40 05 – 0
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit. Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren
die Elternzeit genommen werden soll.
Gemeinsame Elternzeit möglich
Es ist möglich, dass beide Elternteile die Elternzeit ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte ohne
und auf mehrere Abschnitte mit Einverständnis des Arbeitgebers verteilt werden.
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Die Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung stellen sich für die Beteiligten
Wer Elternzeit nimmt, kann in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
in unterschiedlicher Weise dar. Für die Eltern schaffen sie die Voraussetzung
(Auszubildende zählen nicht mit) in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden
Berufstätigkeit und Familie zu realisieren. Für Kinder bieten sie gute
arbeiten. Dabei besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Nach
Möglichkeiten für eine gelingende Sozialisation.
Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen
gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
NÄHERE INFORMATIONEN:
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken
Ansprechpartnerinnen
Tagespflege
N 0681 5 06 – 5262
N 0681 5 06 – 5113
Kindertagesbetreuung
Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will einkommens-
Familienpflege
schwache Familien bei den Kosten der Kindertagesbetreuung unterstützen.
Familienpflege richtet sich an Familien, in denen die haushaltsführende
Person in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung erkrankt ist.
In der zuständigen Abteilung können Sie die Übernahme der
Elternbeiträge und des Essensgeldes beantragen.
Zur Betreuung gehören Weiterführung des Haushaltes, Kochen, Einkaufen
und Wäschepflege, sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder,
Wer hat Anspruch?
altersgerechte Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach
Die Kosten tragen in der Regel die zuständige Krankenkasse, in besonderen
dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch
Einzelfällen das Jugendamt oder der Rentenversicherungsträger.
auf Übernahme. Sollten Sie ein Einkommen beziehen, gibt es für den
Anspruch auf Übernahme keine „Faustformel“.
Familienpatenschaften
KONTAKTADRESSE:
Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung
e.V.
m Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
N 0681 30906-0
w www.caritas-
saarbruecken.de
Wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen und hohe Ausgaben im
Mit dem Angebot Familienpatenschaften unterstützen Ehrenamtliche
Rahmen einer wirtschaftlichen Lebensführung haben, könnten Sie ohne
Familien mit jüngeren Kindern. Sie bieten Hilfe an bei Umgang mit Ämtern
Weiteres einen Anspruch haben, der mit Hilfe einer Einkommensberechnung
und Behörden und bei der Freizeitgestaltung mit den Kindern.
ermittelt wird.
Sie können in die Kinderbetreuung eingebunden werden, wenn Eltern
dringende Angelegenheiten alleine zu erledigen haben oder stehen als
KONTAKTADRESSE:
Jugendamt Regionalverband Saarbrücken
Wirtschaftliche Jugendhilfe 51.33
m Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
N 0681 506 5555
Seit dem 01.08.2011 ist das letzte Kindergartenjahr nicht mehr beitragsfrei.
Auch hierfür kann die Übernahme beantragt werden.
Ansprechpartner zur Verfügung bei Berufsausbildung der Eltern.
Eine Einkommensberechnung wird dabei klären, ob die Übernahme des
Regelbeitrages ganz, zur Hälfte oder gar nicht erfolgt.
Die Ehrenamtlichen sind durch Schulung auf die Aufgabe vorbereitet und
werden unterstützt. Das Angebot ist kostenfrei.
Welche Unterlagen werden in Kopie zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt?
Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen:
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Betreuungsmöglichkeiten
Kindertageseinrichtungen
Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens)
Seit dem 01. August 2013 haben Kinder unter 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf
einen Krippenplatz. Unter www.rvsbr.de/elternleitfaden in der Kategorie „Angebote
/ Geburtsurkunde des Kindes
in Ihrer Nähe“ finden Sie alle Kindertagesstätten, die Krippenplätze anbieten.
• Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des • Ausweis oder Pass / Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung • Meldebescheinigung
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Sollten Sie
NÄHERE INFORMATIONEN:
Bundesagentur für Arbeit
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0800 45 55 50
(kostenfrei)
Jobcenter im Regional­
verband Saarbrücken
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0681 8 76 49 00
• eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter machen
• sich in Ausbildung / Studium oder befinden
• im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein
• Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenverhältnis,
Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen erfragen Sie für Ihre persönliche Situation, welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind.
Kindertagesbetreuung
Seit August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bei Betreuungsplätzen ist grund-
bestehende Betreuungsangebote in der Kindertagespflege im
Regionalverband Saarbrücken.
Bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung unterstützt Sie der
Kitaplaner des Regionalverbandes mit seiner Internetseite www.
kitaplatz-regionalverband.de.
In diesem Web-basierten System werden alle Kindertageseinrichtungen
im jeweiligen Einzugsbereich mit ihren spezifischen Angeboten dargestellt.
Die Eltern können über das Internet nach bestimmten Auswahlkriterien
geeignete Kindertageseinrichtungen herausfiltern und ihre Kinder auch
online für einen Kitaplatz vormerken.
Auch bei der Nutzung des Kitaplaners finden Sie Hilfe und
Unterstützung bei der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege.
sätzlich zu unterscheiden zwischen Kindertageseinrichtung und
Kindertagespflege, also der Betreuung durch eine Tagesmutter oder
Tagesvater.
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, sie
findet regelmäßig im Haushalt der Tagespflegeperson statt, dabei werden
nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut. Die Kindertagespflege kann
ebenfalls im Haushalt der Kindeseltern stattfinden. Sie kann individuell und
flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und passt sich dem
Betreuungsbedarf der Eltern an. Kindertagespflege wird zusätzlich in Großtagespflegestellen angeboten. Dort arbeiten mindestens 2 Kindertagespflegepersonen, die nicht mehr als 10 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen.
Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen
eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern ist Auftrag in beiden Betreuungsformen.
Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson suchen oder selbst Tagesmutter/
Tagesvater werden möchten, berät sie die Servicestelle Kinderbetreuung &
Kindertagespflege an zwei Standorten in Saarbrücken und Völklingen. Neben
der persönlichen Information in der Beratung erhalten Sie auch auf der
Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege
Standort Saarbrücken
m Försterstraße 36
66111 Saarbrücken
N 0681 8308626
Standort Völklingen
m Kreppstraße 3
66333 Völklingen
N 06898 1690380
@ info@service-
kinderbetreuung.de
w www.service kinderbetreuung.de
KONTAKT JUGENDAMT
Jugendamt Regionalverband Saarbrücken
Jugendhilfeplanung und
Fachcontrolling
m Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
N 0681 5065161
w www.kitaplatz-
regionalverband.de
Projekt „Leihgroßeltern schenken Familien Zeit“
Leihoma oder Leihopa bieten Kindern und Ihren Familien eine Beziehung an.
Sie sind kein Babysitter und auch keine Haushaltshilfe, sondern Sie
gestalten gemeinsam und in Absprache mit der Familie Art und Umfang der
Kontakte zur Familie und zu ihrem Leihenkelkind.
Junge Familien wünschen sich für ihre Kinder Großeltern und ältere
Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. und der Kinderbetreuungsbörse
KONTAKTADRESSE:
Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V.
m Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken
N 0681 9068191
Saarbrücken/Völklingen. Eine Projektleiterin schult und begleitet die
@ leihgrosseltern@
Ehrenamtlichen und hilft bei der Vermittlung der Familien.
Menschen möchten gerne eine andere Familie sinnvoll unterstützen.
Beziehungen zwischen den Generationen zu fördern, ist Ziel dieses Projektes.
Das Projekt ist eine Zusammenarbeit der Katholischen
fbs-saarbruecken.de
Internetseite www.service-kinderbetreuung.de einen Überblick über
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Erfahrungen einer türkischstämmigen Mutter und Erzieherin
Frage: Frage:
Sie sind gerade ebenfalls schwanger und haben noch einen
Meryem Gümüs: Ich liebe es mit Kindern zu arbeiten und sie in ihrer per-
2-jährigen Sohn. Was denken Sie über Frühförderungsmöglich-
sönlichen Entwicklung zu unterstützen.
eiten für Kinder unter 3 Jahren, wie z.B. die Unterbringung Frage: Was finden Sie an Ihrer Arbeit gut und was eher nicht so gut?
in einer Krippeneinrichtung?
Meryem: Was ich an meiner Arbeit gut finde, ist z.B. die Tatsache, Was finden Sie daran gut und was schlecht?
dass ich mit Kindern arbeiten kann, sie in Ihrer persönlichen
Meryem: Über die Unterbringung in der Krippe oder überhaupt die sowie sozialen Entwicklung begleiten und unterstützen Frühförderung von Kindern kann ich nichts Negatives sagen.
kann und ihnen so soziale Kompetenzen vermitteln kann
Dort erwerben Kinder soziale sowie sprachliche Kompetenzen,
Frage: Was empfinden Sie als (überaus) wichtig an Ihrer Arbeit?
werden selbstständiger in ihren Entscheidungen, lernen wie
Meryem: Wichtig ist natürlich, dass die Kinder im Mittelpunkt der sie sich in einer Gruppe zu verhalten haben und werden Tätigkeit stehen und dass es einem bewusst ist, dass man
dadurch im Umgang mit anderen Kindern gestärkt.
für die Kinder eine wichtige Bezugsperson ist und sich Frage: Ist Ihr Sohn in einer Krippeneinrichtung untergebracht?
dementsprechend verhalten muss.
Meryem: Ja, ich fand damals schon und finde heute noch, dass es Frage: Was sollte man Ihrer Meinung nach als ErzieherIn unbedingt
seine Entwicklung positiv beeinflusst.
haben (Charaktereigenschaften)?
Frage: Welche Veränderungen stellen Sie an Ihrem Sohn fest, seit
Meryem: Als ErzieherIn sollte man seelisch und körperlich belastbar er die Krippe besucht?
sein, Ausdauer haben, kreativ sein und natürlich Lust an Meryem: Seitdem er in die Krippe geht, ist er viel selbstständiger und
der Arbeit mit Kindern und in der Natur haben.
kommt mit anderen Kindern viel besser klar. Er hat auch Frage: Was halten Sie von dem Gesetz, das am 01. August 2013 schon einige Freunde und geht gerne dahin.
in Kraft getreten ist und Kindern ab dem vollendeten ersten Frage: Werden Sie Ihr zweites Kind ebenfalls in eine Krippenein-
Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz richtung geben? Wenn ja, wieso?
gewährt?
Meryem:
Ja. Dafür kann ich gleich zwei Gründe nennen: erstens Meryem: Ich finde das ist ein Schritt in die richtige Richtung,
weil ich mit meinem Sohn sehr positive Erfahrungen ge-
da Kinder unter 3 Jahren bisher in Bezug auf Frühförderung
macht habe und zweitens weil ich möglichst bald wieder zu sehr vernachlässigt wurden und ich wünschte mehr in meine Arbeit als Erzieherin zurückkehren möchte.
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Wieso sind Sie Erzieherin geworden?
Eltern mit Migrationshintergrund würden dieses Recht auch nutzen.
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Alleinerziehende Mütter und Väter
NÄHERE INFORMATIONEN:
Bundesagentur für Arbeit
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0800 45 55 50
(kostenfrei)
Bei der Wiederaufnahme des Berufs sowie der Auswahl des Arbeitgebers
Alleinerziehende Mütter sowie auch Väter stehen täglich vor besonderen
spielt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, also von Privatleben
Herausforderungen. Sie müssen versuchen, die Erziehung des Kindes, die
und Berufsleben eine wesentliche Rolle.
Organisation des Alltags und den Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Die folgenden zwei Dinge erleichtern für den Arbeitnehmer den Einstieg
funktioniert und besonders gut geregelt ist. Hierbei sind die Organisation
Jobcenter im Regional­
verband Saarbrücken
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0681 8 76 49 00
bzw. den Wiedereinstieg ins Berufsleben erheblich:
einer geeigneten Kindertagesbetreuung und ein familienfreundliches und
Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Alltag mit Kind und Beruf gut
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen, d.h. v.a. flexible Arbeitszeiten und (finanzielle) Sicherheit und
• zuverlässige, bezahlbare und hochwertige Kindertagesbetreuung für
Kinder aller Altersstufen.
verständnisvolles Arbeitsumfeld von besonderer Bedeutung.
Zur Entlastung der alleinerziehenden Elternteile gibt es staatliche
Unterstützung (siehe Punkt 6) oder vereinfachte Regelungen bei Ausbildung
(z.B. Ausbildung in Teilzeit), Studium oder Wiedereinstieg in den Beruf.
Bei ständigen Problemen und Krisen innerhalb der Familie gibt es Hilfs-
Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern
und Beratungsangebote, durch die Alleinerziehende entlastet, unterstützt
Für viele Jugendliche mit Kind stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und ermutigt werden sollen.
ein großes Problem dar. Diese Jugendlichen können eine Ausbildung in
Teilzeit aufnehmen und so durch eine Verkürzung der Ausbildungszeit pro
Tag oder pro Woche einen Beruf in Teilzeit-Form erlernen.
Es gibt zwei Varianten von Teilzeitausbildung:
• die Ausbildung in Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer,
d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 25 Wochenstunden.
• die Ausbildung in Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungsdauer um maximal 1 Jahr, d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Die Teilzeitausbildung hat zudem noch viele Vorteile:
• bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf(-sausbildung)
•flexible Gestaltung der Ausbildungszeit
• der Erwerb einer qualifizierten Berufabschlusses
• Abwechslung im Alltag
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
4. Harmonische Beziehung von Anfang an
Elternkurs „Das Baby verstehen“
NÄHERE INFORMATIONEN:
Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken
m Mainzer Str. 269
66121 Saarbrücken
N 0681 6 13 48
Auch der Elternkurs „Das Baby verstehen“ gehört zum Landesprogramm
Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V.
m Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken
N 0681 9068 – 191
der Eltern zum Thema gemacht. Der Kurs setzt sich aus fünf Doppelstunden
„Frühe Hilfen“. Dieser Kurs behandelt die ganz alltägliche Kommunikation
zwischen dem Baby und seinen Eltern. Das „Lesen“ des Babys steht im
Mittelpunkt der Kursstunden. Durch spielerische Übungen werden auch
das persönliche Wohlergehen und die neue Situation in der Paarbeziehung
zusammen und beinhaltet die Entwicklungsprozesse und das Ausdrucksverhalten des Babys. Dadurch kann späteren Missverständnissen vorgebeugt
werden. Außerdem wird die Bindung zum Kind dadurch fester. Zusätzlich
profitieren die Eltern vom Erfahrungsreichtum der Kursleiter und können
sich mit anderen Eltern austauschen. Alle werdenden Mütter und Väter und
die, die gerade ein Kind bekommen haben und ihr Baby besser verstehen
möchten, können sich für die Teilnahme an einem Kurs anmelden.
Stillgruppen / Stillberatung
Adressen in Ihrer Nähe
finden Sie unter:
w www.rvsbr.de/
elternleitfaden
Erfahrungsaustausch rund um das Thema Stillen durch ausgebildete
Stillberaterinnen.
Stillende Mütter werden während der gesamten Stillzeit durch Information,
Beratung bei Stillschwierigkeiten und Ermutigung im Alltag mit einem
gestillten Baby unterstützt. Der Besuch einer Stillgruppe ist bereits in der
Schwangerschaft sinnvoll.
Babyclubs und Elternberatung
Nähere Informationen
zu den Babyclubs:
Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V.
m Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken
N 0681 90 68 – 191
Wenn Sie als Eltern Interesse an Spielanregungen haben und die Entwicklung
Ihres Babys fördern möchten, können Sie sich in entspannter Atmosphäre
mit anderen Eltern austauschen. Die Babyclubs bieten die Möglichkeit, mit
anderen Eltern über schlaflose Nächte zu reden und sich über das erste
strahlende Lächeln auszutauschen. Die Babyclubs sind ein kostenloses
offenes Angebot und finden wöchentlich statt.
24
25
Schritt für Schritt
NÄHERE INFORMATIONEN:
Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken
m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken
N 0681 6 13 48
Zur Elternberatung:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Gesundheitsamt
Saarbrücken
N 0681 5 06 – 5401
Adressen in Ihrer Nähe
finden Sie unter:
w www.rvsbr.de/
elternleitfaden
Sie werden von erfahrenen Babyclub-Leiterinnen und Familienhebammen
geleitet.
Jeweils einmal im Monat wird in den Babyclubs eine medizinische Eltern-
Schritt für Schritt
zu Bewegungen an. Sie nehmen auch Kontakt zu den anderen Erwachsenen auf.
Die Eltern beobachten die Entwicklung der Kinder und erkennen, dass
jedes Baby seinen eigenen Entwicklungsrhythmus hat und unterschiedliche
beratung durch das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken ange-
Verhaltensweisen zeigt. Die Eltern werden unterstützt, sich an den Bedürfnissen
boten. Diese Elternberatung wird von Kinderärztinnen, Kinderkrankenschwestern
ihres Babys zu orientieren. Die Gruppenleitung greift Stimmungen der Eltern
und Familienhebammen durchgeführt. Angeboten werden Beratung zu Gesundheit
und ihren Babys auf und schafft eine entspannte Atmosphäre, in der die Eltern
und Krankheit Ihres Kindes. Anregungen zu Ernährung, Pflege und Entwicklung
über ihre unterschiedlichen Gefühle reden können. Sie tauschen Erfahrungen
des Kindes, sowie Messen und Wiegen gehören ebenfalls dazu. Sie erhalten
über ihre neue Rolle als Eltern und über die veränderte Alltags- und Berufs-
dort auch Informationen über weitere Institutionen wie Kinderärzte, Beratungs-
situation aus.
stellen oder Frühförderung.
Eltern äußern nach dem Besuch der Gruppen häufig, dass ihnen der Austausch und die entstandene vertrauensvolle Atmosphäre geholfen haben, im
Babymassage
Umgang mit dem Kind sicherer zu werden und dass sie sich ihrer Kompetenzen
Bei der Babymassage wird durch Stimulation der Haut und bestimmter Reflex-
bewusster geworden sind.
zonen eine Harmonisierung des Kindes erreicht und seine Entwicklung im
positiven Sinne beeinflusst.
Babymassage hilft Ihnen mit dem Kind eine Kommunikation mit allen
Purzelturnen
Gemeinsam mit den Eltern sollen Lust und Spaß an der Bewegung gefördert
Sinnen aufzubauen und seine Körpererfahrung in eine gesunde Balance zu
werden. Nach einer Aufwärmphase wird mit den unterschiedlichsten Ma-
bringen. Sie bietet den Vorteil, dass die Eltern Entspannungstechniken erlernen
terialien die Bewegungsfreude der Kinder unterstützt und weiterentwickelt.
und diese jederzeit ausführen können. Berührung und Massage verstärken
Durch Beobachten der Kinder beim Krabbeln, Klettern, Laufen und Rollen
in erheblichem Maße die positive Eltern-Kind-Beziehung, geben Sicherheit,
lernen die Eltern die motorischen Fähigkeiten ihrer Kinder besser einzuschätzen
Ausgeglichenheit und Wohlbehagen
und werden sicherer im Umgang mit ihnen.
Adressen in Ihrer Nähe
finden Sie unter:
w www.rvsbr.de/
elternleitfaden
Prager - Eltern - Kind- Programm (PEKiP) — Entwicklungsbegleitung im ersten
Lebensjahr
Das PEKiP ist ein Angebot der frühen Elternbildung. Ab der 6. Lebenswoche
treffen sich 6 – 8 Eltern mit ihren Babys wöchentlich in einer kleinen Gruppe,
die während des 1. Lebensjahres der Kinder zusammen bleibt. Man trifft sich
in einem warmen, mit Matten ausgelegten Raum. Die Babys werden ausgezogen
und haben so mehr Bewegungsfreiheit, die sie spontan und intensiv nutzen.
Die PEKiP — GruppenleiterIn zeigt Anregungen, die dem Entwicklungsstand der
Kinder entsprechen. Durch das Spielangebot werden die Babys selber aktiv,
interessieren sich füreinander, erkennen sich wieder und regen sich gegenseitig
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Schritt für Schritt
Adressen in Ihrer Nähe
finden Sie unter:
w www.rvsbr.de/
elternleitfaden
Schritt für Schritt
Musikgarten
Babyschwimmen
Die Musikgartenstunde ist eine ausgewogene Mischung aus Singen und
Bei diesem Kurs wird das Kind mit dem Element Wasser vertraut gemacht.
Sprechen, Bewegung und Instrumentalspiel. Diese musikalische Frühförderung
Es gewöhnt sich an Nässe und Kälte, an Wasserdruck und Wasserwiderstand,
lässt Kinder erleben, wie viel Freude im gemeinsamen Musizieren, Singen
an die horizontale Schwimmlage, Auftriebskräfte des
und Tanzen liegt. Ohne Leistungsdruck, in einer kleinen Gruppe, werden
Wassers sowie an einen regelmäßigen Atemrythmus im Wasser.
Kinder spielerisch an Musik herangeführt. Geleitet werden diese Kurse von
einer lizenzierten Musikgarten-Lehrerin oder einem -Lehrer.
In allen drei Phasen sind die Eltern mit dabei. Diese drei Phasen
gliedern sich wie folgt:
Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe / Spielkreis
Ermöglichen Eltern und Kindern Kontakte, die im Alltag nur schwer zustande
kommen. Die Eltern können Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig
unterstützen. Den Kindern wird die Möglichkeit eines ersten, von den Eltern
• Musikgarten für Babys von 0 – 18 Monaten
begleitenden Gruppen-Erlebnisses geboten.
Babys erkunden mit Hingabe Stimme und Körper. Sie untersuchen alles in der näheren Umgebung, was rasselt und knistert, leuchtet und klappert. Genau die richtige Zeit, um Rasseln, Klanghölzer und bunte Tücher zu erobern.
• Musikgarten Teil 1 von 18 Monaten bis 3 Jahren
„Wir machen Musik“. Die Kleinkinder werden immer aktiver.
Das Staunen über Bewegung, Echospiele und Instrumentalspiel stei gert sich und wird begeistert imitiert.
Dieser Kurs geht auf den wachsenden Erlebnisraum der Kinder ein.
• Musikgarten Teil 2 von 3 Jahren bis 5 Jahren
Der musikalische Jahreskreis. Im Kindergartenalter nehmen die Kinder den Ablauf des Jahres wahr. Die Kinder werden unabhängiger, das Gruppenerlebnis rückt in den Mittelpunkt. Der Musikgarten reagiert mit rhythmischen und sprachlichen Echospielen, mit Tänzen und gezieltem Einsatz von Instrumenten.
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Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
5. Gesunde Entwicklung
Meilensteine der Entwicklung
Meilensteine bezeichnen das erstmalige Auftreten von bestimmten
Entwicklungsschritten. Der Zeitpunkt des Erreichens der Meilensteine kann
von Kind zu Kind sehr unterschiedlich sein.
Bei Unsicherheiten, ob die Entwicklung Ihres Kindes altersentsprechend ist,
sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt.
• 5 Wochen bis 3 Monate
Im Alter von 6 Wochen wendet der Säugling Kopf und Augen zum Licht, er betrachtet das Gesicht seiner Mutter und reagiert auf Sprache. Er beruhigt sich beim Klang der Stimme seiner Mutter und lächelt.
Er hält den Kopf eine kurze Weile, ohne zu wackeln.
Mit drei Monaten greift er nach Dingen, die man ihm in die Hand gibt, lächelt spontan, lallt, kann den Kopf heben und halten.
• 3 – 5 Monate
Das Kind kann sich vom Bauch auf den Rücken drehen.
Es greift selbstständig nach Dingen und kann seine Hände vor dem
Körper zusammenbringen.
Es erkennt vertraute Personen und lächelt andere Babys an.
• 6 – 9 Monate
Es greift Gegenstände, zum Beispiel eine Rassel, wechselt sie von einer Hand in die andere. Es kann sich selbstständig umdrehen, ohne Hilfe länger sitzen und mit Unterstützung sein Gewicht auf den Füßen tragen. Es kann eine Flasche halten, mit den Fingern essen und größere Stücke kauen. Es ahmt Husten nach, lacht, kreischt und bildet Laute, wie „dada“.
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31
Schritt für Schritt
• 9 – 12 Monate
Schritt für Schritt
Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren
Das Baby krabbelt oder robbt, zieht sich zum Stehen hoch, läuft an Lange bevor das Kind selber sprechen kann, beginnt bereits der Sprach-
Möbeln entlang und vielleicht sogar schon frei.
erwerb. Er setzt voraus, dass das Kind einströmende Reize wie Gehörtes
Es versteht die Bedeutung des Wortes „nein“, kann in die Hände
und Gesehenes exakt und ohne Einschränkung aufnehmen kann. Andere
klatschen, vielleicht ein paar Wörter sprechen und eventuell einfache Sinnesreize wie „Spüren“, „Empfinden“, die Informationen über die Lage
Anweisungen verstehen.
der Körperteile und schließlich die Motorik gehören ebenfalls zu den
Adressen von Kinderärzten in Ihrer Nähe finden
Sie unter:
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elternleitfaden
Voraussetzungen.
• 1 – 2 Jahre
Zu ihnen gehören auch Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Atmo-
Das Kind lernt laufen und klettern und interessiert sich für alles sphäre der Geborgenheit und des Wohlfühlens in seiner Umgebung unter-
Mögliche. Es kann auf einem Tretauto sitzen und fahren.
stützen den Spracherwerb wie die sprachlichen Anregungen durch Mutter
Es verwendet bis zu 20 Wörter und beginnt, sie mit einfachen Sätzen und Vater, Geschwister und das gesamte soziale Umfeld.
zu verknüpfen.
Unter diesen Bedingungen lernen die meisten Kinder fast ohne ersichtliche
Es ahmt mit Vergnügen Tätigkeiten nach und befolgt einfache Anstrengung das Sprechen und die Sprache. Sie äußern sich verständlich,
Aufforderungen, wie zum Beispiel seine Schuhe zu bringen.
bauen ihren Wortschatz auf und werden immer sicherer im Gebrauch von
Es kann einen Löffel halten, zum Mund führen und beginnt zu Satzstrukturen. Allerdings dürfen auch am dritten Geburtstag schwierige
kritzeln. Manche Kinder bekommen jetzt erste Wutanfälle.
Laute (z.B. s, sch, g, k) und Lautverbindungen (z.B.: kn, bl, kr) noch falsch
gebildet werden. Diese Fehler liegen im Rahmen der normalen Sprachentwicklung.
• 2 – 3 Jahre
Dazu gehören auch Unsicherheiten in der Satzbildung.
Ungefähr mit 2 Jahren kann ihr Kind mit Unterstützung Treppen Erst dann spricht man von einer Sprachentwicklungsverzögerung, wenn der
steigen und es beginnt, mit beiden Beinen zugleich zu springen.
Spracherwerb deutlich verzögert abläuft, d.h. nicht dem Lebensalter entspricht.
Mit 2 1/2 kann es selbstständig Treppen steigen, beidbeinig springen Zu den Fehlentwicklungen gehören auch Auffälligkeiten im Stimmklang (Näseln,
und einen Ball schießen ohne hinzufallen.
heisere Stimme) und Veränderungen im Sprechtempo und Sprechrhythmus.
Mit 2 Jahren kennt es 5 Körperteile, benutzt circa 50 Wörter und kann Es gibt viele Möglichkeiten, um sprachauffällige Kinder im Alltag zu
einfache Sätze bilden. Etwa mit 2 1/2 verwendet es Pronomen wie fördern: mit dem Kind sprechen, Tagesabläufe sprachlich kommentieren,
„mich“, „du“ oder „ich“, stellt erste Fragen und kann einfachen Bücher gemeinsam anschauen, Verse aufsagen und Lieder singen, dem Kind
Geschichten und Unterhaltungen folgen.
zuhören. So kann in vielfältiger Weise die Sprachentwicklung des Kindes
unterstützt werden.
Die KinderärztInnen beraten besorgte Eltern gerne bei der Sprachentwicklung ihrer Kinder. Der Ausschluss einer organisch bedingten Hörstörung
sollte immer vor einer Sprachtherapie stehen. Bei Bedarf kann dann die
fachliche Hilfe eines Sprachtherapeuten und Logopäden eingeleitet werden.
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33
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Die medizinischen Untersuchungen „U´s“
ein Hörtest mit einem speziellen Gerät durchgeführt. Die vorsorgliche Es gibt in Deutschland ein medizinisches Vorsorgeprogramm für Kinder, das
Vitamin-D-Gabe, die notwendig ist, um eine Rachitis (Knochenerweichung)
regelmäßige Untersuchungen von Geburt an bis ins Jugendalter vorsieht.
zu vermeiden wird besprochen. Zudem erhalten die Eltern Informationen
Ziel ist es, Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu
zur Ernährung und Pflege des Kindes sowie über Schutzimpfungen.
Adressen in Ihrer Nähe
finden Sie unter:
w www.rvsbr.de/
elternleitfaden
erkennen und bei Bedarf zu behandeln. Die Untersuchungen werden von
den Krankenkassen bezahlt.
Im Saarland wird die Teilnahme an den U´s durch das Zentrum für Kinder-
• U3: 4. und 5. Lebenswoche
Ähnlich wie bei der U 2 untersucht der Kinderarzt nochmals alle vorsorge (ZfK) überwacht. Wird bei einem Kind eine Vorsorgeuntersuchung nicht
Organe, das Wachstum und den Ernährungszustand sowie das Nerven-
durchgeführt, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Erinnerung vom
system; er / sie beurteilt, ob das Kind sich normal bewegt, auf Geräusche ZfK. Bei im Verlauf weiterhin fehlender Vorsorge setzt sich das Gesundheitsamt
reagiert und sieht. Ein wichtiger Teil bei dieser Untersuchung ist die Be-
mit den Sorgeberechtigten in Verbindung, um über die Notwendigkeit der
urteilung der Hüftgelenke, die neben der äußerlichen Untersuchung Vorsorge zu informieren. Kann kein Kontakt zur Familie hergestellt werden
auch mit Ultraschall erfolgt. Die Eltern werden zu Themen wie Ernährung, oder wird die Vorsorgeuntersuchung auch nach Kontaktaufnahme von ZfK
Pflege, Schlaf und Weinen des Kindes beraten.
und Gesundheitsamt nicht durchgeführt, wird das Jugendamt eingeschaltet,
• U4: 3. – 4. Lebensmonat
um im Rahmen seines Schutzauftrages für Kinder eine eventuelle Kindeswohl-
gefährdung auszuschließen.
Bei diesem Termin untersucht der Arzt vor allem die körperliche
und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes.
Die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Zeiträumen:
Im Spiel mit dem Baby prüft er beispielsweise, ob es einen Gegen-
stand in der Hand halten und ihn mit den Augen verfolgen kann.
• U1: direkt nach der Geburt
Die erste Untersuchung ist eine allgemeine Kontrolle und findet gleich Jetzt stehen auch die ersten Schutzimpfungen an. Zudem berät der nach der Geburt statt. Arzt oder Hebamme untersuchen das Neugeborene Arzt die Eltern bei der Einführung der Beikost.
im Hinblick auf die Atmung, den Herzschlag, die Hautfarbe, Muskelspannung • U5: 6. – 7. Lebensmonat
und Bewegungsfähigkeit. So kann festgestellt werden, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht. Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung steht die Überprüfung der Entwicklung Außerdem wird das Kind auf mögliche Fehlbildungen untersucht.
von Motorik, Sozialverhalten und „Sprache“ des Kindes neben der weiteren körperlichen Entwicklung an erster Stelle. Spielerisch prüft der Arzt z.B, ob 34
• U2: 3. – 10. Lebenstag
ein Kind mit beiden Händen greifen kann, sich auf Seite und Bauch dreht, Bei der zweiten Untersuchung prüft der Kinderarzt, ob es beim sich abstützt und sich zu Geräuschen umwendet. In der Aufrichtentwicklung Baby Hinweise auf Fütterstörungen, Fehlbildungen, Bewegungsstörungen, gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern. Im Zweifelsfall ist Erkrankungen, Verletzungen oder Anpassungsstörungen gibt. Ihm evtl. einige Wochen später eine weitere Untersuchung sinnvoll, um Fehl-
wird bei dieser Untersuchung auch ein wenig Blut abgenommen, um entwicklungen auszuschließen. Auch erste Hinweise zu Gesunderhaltung seltene schwere Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Es wird auch der jetzt allmählich durchbrechenden ersten Zähne werden gegeben.
35
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
•U6: 10. – 12. Lebensmonat
Bei allen Vorsorgeuntersuchungen werden die notwendigen Impfungen In diesem Alter sind Kleinkinder schon recht mobil und erkunden ihre nach den Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission) durchge-
Umwelt. Auf die neuen Fähigkeiten wie Krabbeln, Hochziehen am Schrank, führt und eventuell versäumte Impfungen nachgeholt.
die ersten Schritte an der Hand oder das kurzfristige eigenständige Stehen achtet der Kinderarzt bei diesem Untersuchungstermin besonders.
Impfungen
Das Verhalten des Kindes informiert ihn zudem über die geistige Entwicklung Die ständige Impfkommission (STIKO) wird vom Bundesgesundheitsministerium
seines kleinen Patienten. Auch prüft er das Sprachverständnis und die berufen; sie empfiehlt für Säuglinge und Kleinkinder folgende Impfungen,
Sprachentwicklung und achtet auf Augenfehlstellungen.
für die auch die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
Außerdem werden die Eltern hier über die Gefahr von Kinderunfällen informiert, die gerade in diesem Alter gehäuft auftreten.
Erkrankungen, gegen die geimpft wird, schon im frühen Säuglingsalter auf-
Der Aufbau des Impfschutzes sollte so früh wie möglich beginnen, da
NÄHERE INFORMATIONEN:
Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst
N 0681 5 06 – 5401 (Sekretariat)
@ sekretariat-jaed@
rvsbr.de
Zentrum für Kindervorsorge
N 06841 1 64 61 40
@ [email protected]
treten und sehr schwer verlaufen können. Der Impfschutz, der im Säuglings •U7: 21. – 24. Lebensmonat
alter aufgebaut oder begonnen wurde, sollte bei Kindern und Jugendlichen
Neben der körperlichen Entwicklung prüft der Arzt z.B., ob das Kind aufgefrischt oder vervollständigt werden. Ob weitere Impfungen, die von der
alleine gehen, sich bücken und wieder aufrichten kann.
STIKO nicht generell empfohlen werden, für Ihr Kind sinnvoll sind, kann Ihr
Er untersucht, ob das Kind richtig sehen und hören kann, wie es Kinderarzt beurteilen. Sprechen Sie ihn darauf an.
spricht und wie es Gesprochenes versteht. Hier ist die Mithilfe der Eltern erforderlich, da Kinder in diesem Alter gegenüber fremden Personen oft •Ab dem 3. Lebensmonat (2 Monate altes Kind):
ängstlich oder zurückhaltend sind. Gerade bezüglich der Sprachentwicklung Jeweils im Abstand von mindestens 4 Wochen werden 3 Impfungengegen gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern, so dass zum Diphtherie, Wundstarrkampf (Tetanus), Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio), Teil auch der Verlauf beurteilt werden muss.
Hepatitis B, und HIB (Hämophilus influenzae Typus B) verabreicht. Zusätzlich sollte gleichzeitig je eine Impfung gegen Pneumokokken (Hirnhautentzün-
•U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
dung, Lungenentzündung) erfolgen. Schon ab der 6. Woche ist eine Schluck-
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen u.a. allergische Erkrankungen, impfung gegen Rotaviren (häufigster Durchfallerreger) empfohlen, die 2 Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, bzw. 3 x (je nach Impfstoff) im Abstand von 4 Wochen verabreicht wird.
Sprachentwicklungstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.
• Ab dem 12. Lebensmonat:
Erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken und eine Weitere Untersuchungen sind:
4. Impfung gegen Diphtherie / Tetanus / Keuchhusten / HIB / Polio / •U8: 46. bis 48. Lebensmonat
Hepatitis B und Pneumokokken.
•U9: 60. bis 64. Lebensmonat und J1 mit 12 bis 14 Jahren
• Ab dem 13. Lebensmonat:
Impfung gegen Meningokokken C (Hirnhautentzündung)
Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
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39
Schritt für Schritt
Bereitschaftsdienst-Praxis für Kinder- und Jugendliche
Wenn es anders kommt …
STANDORTE:
Klinikum Saarbrücken,
Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin
m Winterberg 1
66119 Saarbrücken
N 0681 963-3000
Die Bereitschaftsdienst-Praxis ist ein Service der niedergelassenen
Ihr Kind wurde zu früh oder mit einer Behinderung geboren oder es ist von
Kinderärzte in Zusammenarbeit mit den Kinderkliniken und der
einer Behinderung bedroht. Alles ist plötzlich anders. Sowohl in der ersten
Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.
Zeit als auch im Laufe der nächsten Jahre brauchen Sie als Eltern
Um allen Kindern und Jugendlichen auch am Wochenende, an Feiertagen
Informationen, Beratung und Unterstützung und wünschen sich vielleicht
und Brückentagen fachärztliche Hilfe anzubieten, gibt es im Saarland aktuell
Austausch mit anderen betroffenen Eltern. Es ist gut, sich von Anfang an
Marienhaus Klinikum
Saarlouis
m Kapuzinerstr. 4
66740 Saarlouis
N 06831 1257883
an drei Standorten Bereitschaftsdienst-Praxen.
Rat zu holen. Es gibt viele Anlaufstellen, die Eltern eines entwicklungs-
Marienhaus Klinik
St. Josef Kohlhof, Neunkirchen,
m Klinikweg 1 – 5
66539 Neunkirchen
N 06821 363-2002
Bei Lebensgefahr rufen
Sie bitte direkt den Notarzt über die Rettungsleitstellte 19222 (bei Handy
mit Vorwahl 0681) oder
112.
verzögerten oder behinderten Kindes unterstützen können.
Diesen Bereitschaftsdienst können Sie zu folgenden Zeiten in Anspruch
nehmen:
Das Angebot richtet sich an alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die in ihrer
An Feiertagen und Brückentagen von 8 Uhr morgens bis um 8 Uhr
körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen oder auch sozialen
des Folgetages.
Entwicklung Unterstützung benötigen. Die Eltern können sich direkt an die
An Heiligabend, Silvester und Rosenmontag.
Frühförderstellen wenden und im Rahmen einer offenen Beratung ihre
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
Lebenshilfe Saarbrücken,
Frühförderzentrum gGmbH
m Stettiner Str. 1
66121 Saarbrücken
N 0681 9 80 55 – 0
@ e.jung@lebenshilfe saarbruecken.de
Haus der Parität, Frühförder- und Reha-Ambulanz
m Försterstr. 39
66111 Saarbrücken
N 0681 38 85 – 246
@ B.Loesle@
Haus-der-Paritaet.de
über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote beraten. Früherkennung,
Frühförderstelle der
Lebenshilfe SaarbrückenDudweiler
m Winterbachsroth 7
66125 Dudweiler
N 068 97 / 7 78 94 – 12
@ [email protected]
Diagnostik, Beratung und Therapie sollen möglichst früh einsetzen, um
Frühförderstelle der
Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes besprechen. Sie werden umfassend
Elternberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
späteren Benachteiligungen des Kindes entgegen zu wirken. Die MitarbeiterInnen Lebenshilfe Völklingen e.V.
Das Frühe Hilfen Team des Gesundheitsamtes, bestehend aus Kinder-
arbeiten flexibel in den Familien, in den Frühförderstellen und in Kitas. Das
ärztInnen, Kinderkrankschwester und Familienhebammen, bietet eine kostenRäumlichkeiten der Gemeinwesenarbeit-Projekte parallel zu den Babyclubs
statt (siehe Angebote in Ihrer Nähe – Elternberatung).
Angeboten werden:
NÄHERE INFORMATIONEN:
Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst
N 0681 5 06 – 5401
(Sekretariat)
@ gesine.thuenenkoetter
@rvsbr.de
@ sekretariat-jaed@
rvsbr.de
Interdisziplinäre Frühförderung
Am Wochenende von Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr.
freie Elternberatung an. Diese findet in der Regel einmal monatlich in den
40
Schritt für Schritt
• Unterstützung in Fragen zu Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes
• Beratung zu Gesundheit und Krankheit des Kindes
• Impfberatung
• Wiegen und Messen des Kindes
• Körperliche Untersuchung
• Vermittlung zu weiteren Institutionen wie Kinderärzten, m Waldstr. 20
66333 Völklingen
N 068 98 91 47 30
komplexe Angebot umfasst neben heilpädagogischer Förderung auch medizinisch – @ info@lebenshilfe-
therapeutische Behandlungen, wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. voelklingen.de
Interdisziplinäre Früh­
förderung
m Im Füllengarten 99
66115 Saarbrücken Burbach
N 0681 755 904 – 71
FAX 0681 755 904 – 77
@ fruehfoerderung@
dwsaar.de
Beratungsstellen, Frühförderstellen etc.
41
Schritt für Schritt
NÄHERE INFORMATIONEN:
Miteinander leben lernen e.V,
m Gewerbepark
Eschberger Weg
Gebäude 3,
66121 Saarbrücken
N 0681 6 87 97 – 0
@ [email protected]
w www.mllev.de
Schritt für Schritt
Miteinander Leben Lernen e.V.
Schreikinder, Klinikum Saarbrücken
Ziel des Vereins ist die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens
Einerseits ist Schreien die einzig mögliche und normale kommunikative
von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir bieten Unterstützung und
Äußerung des jungen Säuglings. Gerade Eltern mit ihrem 1. Kind fällt es
Beratung auf dem Lebensweg von Anfang an. Wenn Sie als Eltern ihr Kind
aber schwer, diese Äußerungen zu interpretieren und Schmerz und ernst-
gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung wachsen, spielen, lernen
hafte Zustände zu unterscheiden, zum Beispiel von dem, wie es der Psychologe
lassen wollen, beraten MitarbeiterInnen und betroffene Eltern von Miteinander
René Spitz nannte, Recht des Säuglings auf Wut.
Leben Lernen Sie gerne über die Möglichkeiten der Unterstützung in Krippen,
Auch gibt es junge Säuglinge, die exzessiv schreien, häufig als Bauch-
Kindergärten und Schulen an Ihrem Wohnort. Vielleicht wollen Sie aber auch
schmerzen interpretiert und dann mit daraufzielenden unnötigen Medikamenten
nur einmal mit anderen Eltern, die ähnliche Erfahrungen haben, austauschen
und Maßnahmen behandelt werden.
oder Antworten auf ganz konkrete Fragen haben.
Klinikum Saarbücken
Prof. Dr. Jens Möller
N 0681 9 63 – 2161 FAX 0681 9 63 – 2126
w www.klinikum-
saarbruecken.de
Die Klinik für Kinder und Jugendmedizin am Klinikum Saarbrücken versucht, auch in Zeiten ökonomischer Restriktionen im Gesundheitswesen,
Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit des Austauschs mit betroffenen Eltern
bestehende Angebote vorzuhalten. Dies bedeutet ständige Information und
KISS — Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland
die Bereitschaft für diejenigen Eltern, da zu sein, denen ihre schreienden
Kinder so große Sorgen und Probleme machen, dass sie nicht weiter
Futterstraße 27
wissen. Hierfür sind unsere diensthabenden Ärzte rund um die Uhr da.
66111 Saarbrücken
Email: [email protected]
Tel. 0681 9 60 21 30
Internet: www.selbsthilfe-saar.de
Pflegestützpunkt
im Regionalverband
Saarbrücken
m Stengelstr. 12
66117 Saarbrücken
N 0681 5 06 – 53 22
@ sb-mitte@psp-saar.
net
w www.psp-saar.net
Für therapeutische Hilfen stehen neben erfahrenen Kinderkrankenschwestern und -ärzten eine spezielle geschulte Psychologin und eine
Logopädin zur Verfügung.
Der Pflegestützpunkt im Regionalverband bietet Beratung und Hilfe zu
Oft ist aber ein kurzer stationärer Aufenthalt erforderlich.
allen Fragen rund um die Leistungen der Pflegekassen. Die Beratung kann in
Dort können aus der kontinuierlichen Beobachtung des Kindes und seiner
den Pflegestützpunkten oder auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Eltern therapeutische Konzepte entwickelt und gleichzeitig medizinische
Ursachen ausgeschlossen werden.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist zuständig für Leistungen
Die Kinderklinik des Klinikums Saarbrücken verfügt über alle
der Eingliederungshilfe z.B. für Integrationshelfer in Kindergärten oder der
diagnostischen Einrichtungen, wie z.B. Sonographie, EEG, Entwicklungs-
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.
diagnostik und -therapie, um schwere Grunderkrankungen auszuschließen.
Landesamt für Soziales
Unser Angebot versteht sich als Notfallangebot und eines für
schwerwiegende Regulationsstörungen, die stationär behandelt werden
Hochstraße 67
42
müssen. Er ersetzt nicht ein geplantes ambulantes Management, das in
66115 Saarbrücken
Internet:
Saarbrücken die Regulationssprechstunde der Klinik für Kinder- und
Tel.: 0681 99 78 – 0
www.saarland.de/landesamt_soziales.htm
Jugendpsychiatrie der SHG anbietet.
43
Schritt für Schritt
NÄHERE INFORMATIONEN:
SIAP — Kleinkindambulanz
m Großherzog-Friedrich-
Str.35
66111 Saarbrücken
Anmeldung unter:
Sekretariat SIAP
N 0681 3 8 91 27 01
Schritt für Schritt
Schreikinder, Säuglings- und Kleinkindambulanz
wenn die anderen sich bei einer Unterhaltungssendung amüsieren,
In der Kleinkindambulanz werden vordringlich Kleinkinder im Alter von 0 – 3
möchten auf der Computertastatur "mitarbeiten" oder auf dem Smartphone
Jahren mit Regulationsproblemen behandelt. Zu den Regulationsstörungen
"Bildchen antippen". Kleine Kinder können aber auch nervös, wütend oder
gehören das exzessive Schreien bei Säuglingen sowie Schlaf- und Fütter-
erschöpft auf die Medienumgebung reagieren, weil ihnen alles zu viel wird.
störungen. Auf Anfrage werden jedoch auch Familien mit Kindern bis zum
Setzen Sie deshalb Ihr Kind nie unkontrolliert Medien wie Radio oder
Alter von maximal 5 Jahren mit Schlaf-, Angst- und Verhaltensstörungen
Fernsehen aus und achten Sie darauf, wie es auf die Medienumgebung in
beraten. Dabei werden die Kinder nach den aktuellen Behandlungsleitlinien
Ihrer Familie reagiert - ob es etwa durch die Geräusche aus dem Fernsehen,
der AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften
durch hektische Stimmen oder durch dramatische Musik beeinträchtigt
e.V. für psychische Störungen in der frühen Kindheit und einem an der
wird, weint oder unruhig wird. Dann schalten Sie doch einfach einmal alle
Universität Heidelberg unter der Leitung von Prof. Dr. M. Cierpka ent-
Geräte ab!
wickelten und seit 10 Jahren erprobten Programm untersucht, diagnostiziert
und die Interaktion mit ihren Bezugspersonen beobachtet. Die Behandlungs-
Erste Erfahrungen mit Medieninhalten
dauer variiert individuell, ist aber häufig bereits nach vier Behandlungs-
Im Verlauf seines ersten Lebensjahres wird das Baby immer vertrauter mit
einheiten beendet. Neben der Einzelberatung existiert auch ein Gruppenangebot.
"seiner" Sprache. Es beginnt, Gesichtsausdrücke und Tonfälle zu unter-
Generell soll den Eltern Sicherheit im Umgang mit dem Kind vermittelt
scheiden und erste Wörter zu verstehen. Ab etwa sechs Monaten werden
werden und die Beziehungsstärkung im Vordergrund stehen. Eine sichere
Bilder für Kinder interessant und Bilderbücher werden damit zum
Bindung stellt die wichtigste Grundlage für die weitere psychische und auch
wichtigsten Medium. Vorlesen, Geschichten erzählen und gemeinsam Singen
die körperliche Entwicklung des Kindes dar. Anstehende Entwicklungsschritte
oder Musik machen gefallen Kindern in dieser Zeit sehr gut. Lesen Sie Ihrem
des Kindes werden erläutert und ggf. auch in Videoanalysen deutlich ge-
Kind regelmäßig vor, zeigen Sie auf die Bilder oder lassen Sie Ihr Kind die
macht. Die Eltern werden darin unterstützt, sich leichter in die Innenwelt
Bilder deuten und "besprechen", auch wenn es zunächst nur "brabbeln"
des Kindes einfühlen zu können, um deren Verhalten besser nachvollziehen
kann. Reden Sie mit ihm über das, was es sieht und was Sie vorlesen. So
und darauf abgestimmt reagieren können. Die Zuweisung der Patienten
lernt es, das Gesehene mit Sprache zu verbinden.
erfolgt durch einen Kinderarzt und es besteht eine enge Zusammenarbeit
Zwischen dem ersten und dem zweiten Geburtstag nehmen die sprach-
mit dem Netzwerk der Frühen Hilfen sowie weiteren wichtigen Anlaufstellen
lichen Fähigkeiten von Kindern meist stark zu. Kleine Geschichten in Bilder-
für Eltern und Kinder im Regionalverband Saarbrücken.
büchern sind dann genau das Richtige. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob
Sie "klassische Bücher" lesen oder eine Bilderbuch-App auf dem Tablet oder
44
Medienkonsum von Kleinkindern
Smartphone nutzen. Kinder genießen dann auch, einfache Geschichten von
Auch die Kleinsten reagieren auf Medien
CD zu hören, sie können anregend oder auch entspannend sein. Häufig
Auch wenn Babys und Kleinkinder noch kaum etwas von dem verstehen,
wechseln sich einfache kurze Hörgeschichten mit Musik ab. Besonders
was sie aus den Medien ringsum wahrnehmen, reagieren sie darauf: Sie
gefällt es ihnen, in Bilderbüchern oder auf Hörkassetten Figuren oder Lieder
freuen sich über Musikstücke, quietschen vielleicht vor Vergnügen mit,
wiederzuerkennen. Deshalb möchten sie die selben Bücher immer wieder
45
Schritt für Schritt
anschauen und die selbe Hörgeschichten immer wieder hören.
Notizen
Allerdings sollten Hörmedien in diesem Alter höchstens 30 Minuten
am Tag genutzt werden.
Fernsehen für die Kleinsten?
Babys und Kleinkinder brauchen kein Fernsehen, denn sie können
nicht wirklich etwas damit anfangen und die Bildfolge ist zu schnell,
als dass sie überhaupt etwas erfassen könnten. In diesem Alter hat
Fernsehen keine förderlichen Aspekte. Im Gegenteil - Studien weisen
darauf hin, dass Fernsehen in den ersten Lebensjahren die
sprachliche Entwicklung hemmt, Kinder schlechter schlafen lässt
und den Austausch zwischen Eltern und Kind behindert. Wenn es in
Ausnahmefällen doch dazu kommt, beispielsweise wenn Vater oder
Mutter mit einem älteren Geschwisterkind etwas anschauen, dann
sollte die Fernsehzeit auf höchstens 20 Minuten begrenzt sein.
Keinesfalls sollte Ihr Baby oder Kleinkind allein vor dem Fernseher
sitzen.
Auch von Spielen auf Handys oder Computer wird für die Kleinsten
abgeraten.
(http://www.kindergesundheit-info.de, Stand: 30.04.2015)
46
47
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
6. Finanzielle Hilfen
Mutterschaftsgeld
NÄHERE INFORMATIONEN:
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und
Familie
— Elterngeldstelle —
m Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
N 0681 5 01 – 00
Jede Frau, die eigenständig krankenversichert ist, hat in der Zeit des Mutterschutzes einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.
Dies gilt sowohl für Freiwillig- als auch Pflichtversicherte.
Voraussetzungen für den Erhalt:
• es besteht ein Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis
• das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zulässig gekündigt
• es besteht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, mit
Zahlungsanspruch auf Krankengeld
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen
Nettolohn der letzten drei Kalendermonate und beträgt höchstens 13 EURO
für jeden Kalendertag.
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor der voraussichtlich geplanten Entbindung bei der Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt gestellt werden.
Elterngeld
Seit dem 01. Januar 2007 gibt es das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(BEEG). Durch das Elterngeld soll der Einkommensausfall eines Elternteils,
der durch die Geburt eines Kindes bedingt ist, ausgeglichen werden.
Das Elterngeld macht i. d. R. 67 % des Einkommens der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes aus. Bei einem durchschnittlichen Einkommen
von unter 1.000 EURO kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % erhöhen bzw.
bei einem durchschnittlichen Einkommen von über 1.200 EURO auf 65 % absenken.
Das Elterngeld wird monatlich in Höhe von mindestens 300 EURO gezahlt z.B.
bei Erwerbslosigkeit beider Elternteile und höchstens 1.800 EURO und wird
maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann
48
49
Schritt für Schritt
NÄHERE INFORMATIONEN:
Bundesagentur für Arbeit
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 01801 54 63 37
w www.arbeitsagentur.de
Schritt für Schritt
höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Den Anspruch auf weitere zwei
Das Kindergeld wird grundsätzlich:
Monatsbeträge haben Alleinerziehende oder Eltern, die sich bei der Einschränkung
• für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
der Erwerbstätigkeit abwechseln.
• für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr und
• für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Der Antrag auf Elterngeld kann sowohl als Papierformular als auch direkt
online gestellt werden, wobei die zweite Form wesentlich einfacher und
komfortabler ist und eine schnellere Bearbeitung des Antrags ermöglicht.
Die Anträge auf Kindergeld werden bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt und auch dort bearbeitet.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus machte es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und
Bezüge für Waisenkinder
Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn Eltern (auch ohne
Jedes Kind, dessen Eltern/ -teil stirbt, hat Anspruch auf Halb- bzw. Voll-
Teilzeiteinkommen) können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus
waisenrente, auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des /
einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt
der Verstorbenen leben. Jedoch müssen nichteheliche Kinder vom Vater
das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende
anerkannt worden sein (beim Jugendamt, Amtsgericht, Notar oder Standesamt).
Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei
Waisenrente steht Kindern prinzipiell bis zum 18. Lebensjahr zu. Es gibt
bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das Eltern
allerdings die Möglichkeit Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr zu erhalten,
ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über
wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung macht. Darüber hinaus
den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die
erhält das Kind weiterhin Waisenrente, wenn es eine Behinderung hat und
Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.
deshalb nicht sein eigenes Geld verdienen kann.
So beantragen Sie ElterngeldPlus:
Voraussetzungen Waisenrente zu erhalten:
• Sie können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Rentenversicherung eingezahlt haben
Kindergeld
Ministerium für Soziales,
— Elterngeldstelle —
m Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
N 0681 5 01 – 00
50
NÄHERE INFORMATIONEN:
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken,
Vormundschaften,
N 0681 5 06 – 5142
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken,
Beistandschaften,
N 0681 506 – 5142
• der/die Verstorbene/n müssen mindestens 5 Jahre in die deutsche • bei Berufsanfängern reicht auch die einmalige Einzahlung in die
Rentenversicherung.
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen sowie von der Staatsangehörigkeit gezahlt.
Beginn der Auszahlung:
• unmittelbar nach dem Tod der/ des Eltern/ -teils
Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt monatlich:
oder
• für das erste und zweite Kind 190 EURO
• spätestens nach Ablauf des Monats, in dem diese gestorben sind.
• für das dritte Kind 196 EURO
• für das vierte und jedes weitere Kind 221 EURO.
51
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Höhe des Anspruchs:
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt monatlich:
Die Höhe der Waisenrente wird individuell durch die deutsche
• für Kinder unter sechs Jahren 145 EURO
Rentenversicherung berechnet.
• für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 194 EURO.
Wichtig:
Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
Damit die Waisenrente ausbezahlt werden kann, muss ein Antrag beim
Bei geringem Einkommen der Eltern kann der Elternbeitrag für
Rententräger der/ des Verstorbenen gestellt werden, max. 1 Jahr nach
Kindertageseinrichtungen vom Jugendamt übernommen werden.
dem Sterbefall.
Kindertagesbetreuung
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken,
Unterhaltsvorschuss,
N 0681 5 06 – 5142
Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken
Abteilung Wirtschaftliche
Jugendhilfe
N 0681 5 06 – 5132
Unterhaltsanspruch des Kindes
Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will einkommens-
Ein minderjähriges Kind hat das Recht von einem Elternteil, mit dem es
schwache Familien bei den Kosten der Kindertagesbetreuung unterstützen.
nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt zu beziehen. Die Höhe des Unter-
In der zuständigen Abteilung können Sie die Übernahme der Elternbeiträge
halts hängt einerseits vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen
und des Essensgeldes beantragen.
des getrennt lebenden Elternteils und andererseits vom Alter des Kindes ab.
Der Unterhalt ist monatlich und im Voraus zu zahlen. Zur Durchsetzung der
Wer hat Anspruch?
Unterhaltsansprüche des Kindes hat der betreuende Elternteil einen Anspruch
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach
auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt und kann bei Bedarf
dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch
darüber hinaus eine Beistandschaft zur rechtlichen Vertretung des Kindes
auf Übernahme. Sollten Sie ein Einkommen beziehen, gibt es für den
beantragen.
Anspruch auf Übernahme keine „Faustformel“. Wenn Sie ein geringes
Einkommen erzielen und hohe Ausgaben im Rahmen einer wirtschaftlichen
Unterhaltsvorschuss
Lebensführung haben, könnten Sie ohne Weiteres einen Anspruch haben,
Durch die Unterhaltsvorschussstelle erhalten Kinder bis maximal zur
der mit Hilfe einer Einkommensberechnung ermittelt wird. Seit dem
Vollendung des 12. Lebensjahres Leistungen, wenn sie bei einem allein
01.08.2011 ist das letzte Kindergartenjahr nicht mehr beitragsfrei. Auch
erziehenden Elternteil leben und der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht
hierfür kann die Übernahme beantragt werden. Eine Einkommensberech-
oder nicht ausreichend Unterhalt leistet bzw. leisten kann. nung wird dabei klären, ob die Übernahme des Regelbeitrages ganz, zur
Hälfte oder gar nicht erfolgt.
Unterhaltsvorschuss kann längstens für 72 Monate in Anspruch genommen
werden. Der Anspruch besteht darüber hinaus nur, wenn der allein erziehende
52
Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten dauernd
Welche Unterlagen werden in Kopie zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt?
getrennt lebt.
Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen:
53
Schritt für Schritt
• Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des Schritt für Schritt
• Wohngeld- oder Lastenzuschussbescheid sonstigen Sonderzahlungen)
Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens)
• Nachweis über Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld
• BAföG-Bescheid, BAB-Bescheid, Stipendium
• Rentenbescheid
• Ausweis oder Pass / Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung /
Geburtsurkunde des Kindes
• Meldebescheinigung
Postanschrift:
Regionalverband Saarbrücken —
Jugendamt — Wirtschaftliche
Jugendhilfe 51.33
m Heuduckstraße 1
Kosten der Unterkunft
Sollten Sie eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
machen oder befinden Sie sich in Ausbildung / Studium, brauchen wir
Nebenkosten ohne Strom)
Nachweise über:
• Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Mietvertrag und • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (entsprechender Mietvertrag)
• Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung
• Nachweis über Wohnungseigentum (Jahreskontoauszug der • Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter
Darlehenszinsen, Straßenreinigung, Müllgebühren, Heizung, Wasser-
• Sprachkurs
und Abwasserbescheid, Grundsteuerbescheid, Wohngebäudeversicherung,
• Umschulung
Schornsteinfeger, Größenangabe der selbst genutzten Wohnungfläche)
• Kinderbetreuungskosten
66117 Saarbrücken
N 0681 5 06 – 5142
Annahme von Anträgen:
Di, Mi, Fr
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Do 13:30 Uhr – 17:30 Uhr
Servicezeit Telefon:
Mo, Do
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo, Di, Mi
13:30 Uhr – 15:00 Uhr
N 0681 5 06 – 5132
Besondere Belastungen
Wenn Sie im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, dann benötigen wir
letzten 3 Monate)
außerdem von Ihnen:
mit Kaufvertrag / Verwendungszweck
• Aktueller Bescheid
• Nachweise über Unterhaltszahlungen (Bankauszüge mindestens der • Nachweise über Darlehen oder sonstige Schulden (Darlehensvertrag) • Nachweise über Versicherungen (Versicherungspolice oder –urkunde) Wenn Sie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenver-
für Hausrat, Haftpflicht, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, hältnis, Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen, legen Sie bitte
private Kranken- und Pflegeversicherung (keine Zusatzversicherung!)
folgende Unterlagen vor:
Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn ALLE Unterlagen
Einkommen
vollständig vorliegen!
• Arbeitsvertrag, Gehaltszettel (möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstigen Sonder zahlungen)
• Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung / Einnahmenüber-schussrechnung bei Selbstständigen (möglichst vom Steuerberater)
54
55
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
7. Familienbildung
Die Familienbildungsstätten (FBS) im Regionalverband bieten ein umfangreiches Bildungsangebot mit dem Schwerpunkt Familie an.
Mit ihrem jährlich erscheinenden Programm laden sie zu Kursen,
Informationsabenden und Tagesveranstaltungen ein. Die speziell auf die
Bedürfnisse von Kindern und Eltern eingerichteten Räume bieten die
Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung gemeinsam zu spielen, sich auszutauschen und voneinander und miteinander zu lernen.
Interessierte und Kursteilnehmerinnen sind hier herzlich willkommen
und können sich gerne mit Fragen und Anregungen an die Mitarbeiterinnen
NÄHERE INFORMATIONEN:
Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V.
m Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken
N 0681 90 68 – 191
Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken
m Mainzer Str. 269
66121 Saarbrücken
N 0681 6 13 48
der FBS wenden.
Die FBS sind Bildungseinrichtungen für Familien. Dabei begleiten und
unterstützen sie die unterschiedlichen Familienformen, wie sie sich aktuell
in der Gesellschaft zeigen und richten sich damit an Menschen verschiedenster
Altersgruppen, Nationalitäten und Religionen.
Die Angebote der Familienbildungsstätten sind vielfältig, sie reichen
von PEKiP Kursen über Homöopathie für Kinder und Erwachsene,
Kreativangebote für alle Altersgruppen, bis hin zu speziellen Ferienaktionen.
Eine gute Übersicht bietet das jährlich erscheinende Programm.
Darin finden Sie Kurse und Veranstaltungen zu den Themenbereichen:
Familie in Kirche und Gesellschaft
Eltern und Kinder
Kinder und Jugendliche
Familie und Gesundheit
Familie und Kreativität
und viele weitere Angebote…
56
57
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
8. Beratungsmöglichkeiten
Beratungsstellen
Evang. Beratungsstelle für
Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und
Sexualpädagogik
m
Großherzog–Friedrich–Str. 37
66111 Saarbrücken
Die Beratungsstellen im Regionalverband Saarbrücken bieten Ihnen
kostenfreie Angebote durch pädagogisch-psychologische Fachkräfte. Sie
beraten bei Fragen der Erziehung und rund um die Familie, bei Problemen
in der Partnerschaft und bieten Lebensberatung in Krisensituationen, bei
N 0681 6 57 43
Trauer und Einsamkeit. Sie unterstützen Jugendliche bei Problemen mit dem
SOS – Kinderdorf Saarbrücken
Erwachsenwerden, im Elternhaus, mit Freundschaften und in Schule und
Jugendhilfe, Ausbildung und
Beratung
m Johannisstraße 6
(Postadresse Seilerstraße 6)
66111 Saarbrücken
N 0681 91 00 70
Ausbildung
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken e.V.
m Am Schlossberg
66119 Saarbrücken
N 0681 3 25 33
Partnerschaftsproblemen sowie der Verbesserung der Beziehung in
Erziehungs-, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstelle
des Bistums Trier
m Ursulinenstraße 67 66111 Saarbrücken
N 0681 6 67 04
@ lb.saarbruecken@
bistum-trier.de
Viele Konflikte werden von Eltern selbst gelöst. Wenn Sie aber allein
nicht mehr zurechtkommen, bieten Ihnen die Beratungsstellen Hilfe an.
Ehe- und Paarberatung dienen der Bewältigung von
folgenden Situationen:
•wenn die Familie in eine Krise geraten ist
•bei Sorgen über die Entwicklung des Kindes
•bei Unsicherheit in Erziehungsfragen
•bei Fragen des familiären Zusammenlebens
•bei Trennung und Scheidung
•bei Fragen, wie gute Elternschaft trotz Trennung gelingen kann
wenn Sie in einer Patchworkfamilie leben
zu Familienplanung und Sexualität
•Informationen über die Möglichkeiten der Empfängnisverhütung
und Sterilisation
•Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
•Sexualberatung
•Psychologisch-therapeutische Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
58
59
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
Junge Mütter zwischen Mutterglück und Depression
Die meisten frisch gebackenen Eltern bilden ein gutes Team. Sie sorgen
Sabine M. ist mit ihrem 1. Kind seit einer Woche aus dem Krankenhaus
abwechselnd oder gemeinsam gut für ihr Kleines. Das schweißt zusammen.
entlassen und wieder zu Hause. Sabine und dem Baby geht es gut.
Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem sich einer der Eltern die
Sabine hat allen Grund glücklich und zufrieden zu sein: die Geburt verlief
Frage stellt: Sind wir eigentlich nur noch Eltern? Vor wie vielen Jahren hatten
ohne Komplikationen, das Kind ist gesund, ihr Mann ist stolz in seiner
wir denn das letzte Mal Sex? Wie lange ist es schon her, dass wir über etwas
neuen Vaterrolle, von Familie und Freundeskreis kommen Glückwünsche.
anderes gesprochen haben als über Verdauung, Fläschchen und Strampler?
Aber — Sabine wagt es kaum diese Gefühle zuzulassen, geschweige
Es wird Zeit, auch noch mal an sich selbst als Paar zu denken:
denn darüber zu reden. Da ist ihre Hilflosigkeit, wenn das Baby schreit und sie
Gemeinsam etwas ohne Kind erleben und genießen, z.B. gemeinsam essen
sich gar nicht erklären kann warum. Eigentlich müsste es doch zufrieden
gehen, eine Radtour, ein Saunabesuch — es tut gut, sich auch noch als
sein, das mit dem Stillen klappt und die Windeln sind frisch gewechselt.
Mann und Frau fühlen zu können.
Sie fühlt sich nur noch müde, könnte sich überall hinlegen und auf der Stelle
Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Elternsein. Das muss allerdings
einschlafen. Da ist dann noch das starke Bedürfnis ganz für sich alleine
organisiert werden. Hier sind Großeltern und Freunde, bei denen das Kind
zu sein, in Ruhe zu lesen oder einen Stadtbummel zu machen.
in guten Händen ist, Gold wert.
In der Schwangerschaft erschien alles noch leicht. Da waren die Leute
Das Kind profitiert von anderen liebevollen Menschen. Keine Sorge, das
aus der Geburtsvorbereitungsgruppe, mit denen sie sich austauschen konnte,
hat mit Egoismus nichts zu tun. Im Gegenteil: wer seine Partnerschaft pflegt
ihr Mann, mit dem sie gemeinsam in einer Zeit unbeschwerter Vorfreude
und lebendig erhält, sorgt für eine Atmosphäre, in der ein Kind gut
leben konnte. Und jetzt? Wer hätte schon Verständnis dafür, dass sie sich
gedeihen kann.
so traurig und so unfähig fühlt? Sabine hat Angst vor der Zukunft, kein
eigenes Leben mehr, nur noch müde und fremd bestimmt, reduziert auf
ihre Mutterrolle. Wenn sie ihr Kind betrachtet, hat sie ein schlechtes
Gewissen und könnte nur noch heulen.
So wie ihr geht es vielen jungen Müttern, sie weiß es nur noch nicht.
An dem Tag, an dem sie es wagen wird, offen über ihre Gefühle zu sprechen,
wird sie sich entlastet fühlen und den Mut haben, ihr neues Leben gestalterisch
in die Hand zu nehmen.
Wir sind auch noch Mann und Frau
Das erste Kind verändert (fast) alles: Aus dem Paar wird eine Familie, aus
den Partnern werden Eltern und der Alltag wird bestimmt von ganz neuen
Anforderungen und Aufgaben. Füttern, „Bäuerchen“ machen, Windeln
wechseln, freundliches Zureden und Beruhigen bilden die Tagesordnung,
während die „Nachtordnung“ oft gänzlich aus den Fugen gerät.
60
61
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
9.1. Nützliche Kontakte und Adressen
A
E
Arbeitskammer des Saarlandes
m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8
66111 Saarbrücken
N 0681 4005 – 0
@ [email protected]
w www.arbeitskammer.de
w www.saarland.de/landesamt_
soziales.htm
Arbeitsstelle für Integrationspädagogik
Verein Miteinander Leben Lernen e.V.
m Gewerbepark Eschberger Weg,
Gebäude 3
66121 Saarbrücken
N 0681 867 97 – 0
@ [email protected]
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
m Ursulinenstr. 67,
66111 Saarbrücken
N 0681 6 67 04
@ [email protected]
w www.bistum-trier.de
Arbeitsstelle für Integrationspädagogik des
Caritasverbandes Trier und des Diakonischen
Werkes an der Saar
m Poststr. 50
66333 Völklingen
N 068 98 98 42 25
@ [email protected]
Evang. Beratungsstelle für Erziehung,
Ehe und Lebensfragen
m Großherzog-Friedrich-Str. 37,
66111 Saarbrücken
N 0681 6 57 22
w [email protected]
66115 Saarbrücken
N 0681 99 78 – 0
w www.arbeitsagentur.de
Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken
m Mainzer Str. 269
66121 Saarbrücken
N 0681 6 13 48
@ [email protected]
w www.ev-familienbildungsstaette-
saar.de
D
F
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Saarbrücken e.V.
m Am Schloßberg 3
66119 Saarbrücken
N 0681 3 25 33
@ [email protected]
w www.kinderschutzbund-saarbruecken.de
Familienkasse der
Agentur für Arbeit Saarbrücken
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0800 4 55 55 30 / –33
(kostenfrei)
B
Bundesagentur für Arbeit
m Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
N 0800 4 5 55 50 (kostenfrei)
62
Landesamt für Soziales — Erziehungsgeldkasse
m Hochstr. 67
63
Schritt für Schritt
Familienservicebüro
Familie gibt Aufwind e.V.
m Sulzbachstr. 81
66280 Sulzbach
N 06897 508-225
w www.familienservicebuero
sulzbach.de
Frühförderstelle Gemeinnützige
Gesellschaft für
Paritätische Sozialarbeit mbH
m Försterstraße 39
66111 Saarbrücken
N 0681 3885-0
w www. gps-srp.de
Schritt für Schritt
G
Gesundheitsamt Saarbrücken
Jugendärztlicher Dienst
m Stengelstr. 10 – 12
66117 Saarbrücken
N 0681 5 06 – 5401
FAX 0681 5 06 – 5393
@ [email protected]
J
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
Kath. Familienbildungsstätte
m Ursulinenstraße 67
66111 Saarbrücken
N 0681 9068191
w www.fbs-saarbruecken.de
Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken /
Völklingen
w www.kinderbetreuungsboerse-
saarbruecken.de
@ [email protected]
Standort Saarbrücken:
N 0681 75595100
m Försterstr. 36
66111 Saarbrücken
N 0681 8 30 86 26
Frühförderstelle der Lebenshilfe
Saarbrücken
m Stettiner Straße 1
66121 Saarbrücken
N 0681 980550
@ [email protected]
Frühförderstelle der Lebenshilfe
Saarbrücken-Dudweiler
m Winterbachsroth 7
66125 Saarbrücken
N 068 97 7 7 894 – 12
w www.lebenshilfe-sft.de
Frühförderstelle der Lebenshilfe
Völklingen e.V.
m Waldstr. 20
66333 Völklingen
N 068 98 9 14 73 15
w www.lebenshilfe-voelklingen.de
64
Jugendamt Regionalverband
Saarbrücken
m Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
N 0681 506 – 5555
w www.jugendamt-rvsbr.de
K
Kath. Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen
m Richard-Wagner-Str. 23
66111 Saarbrücken
N 0681 3 11 22 oder 3 63 86
w www.skf-saarbruecken.de
Kath. Erwachsenenbildung im Bistum Trier
— Fachstelle Saarbrücken —
m Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken
N 0681 9 06 81 91
@ [email protected]
w www.keb-saarbruecken.de
Klinik St. Theresia Caritas
m Rheinstr. 2
66113 Saarbrücken
N 0681 4060
m Hafenstraße 18
66111 Saarbrücken
w www.jobcenter-rvsbr.de
KLINIKEN / KRANKENHÄUSER:
Kinderklinik am Klinikum
Saarbrücken gGmbH
m Winterberg 1
66119 Saarbrücken
N 0681 / 963-0
w www.klinikum-saarbruecken.de
Standort Völklingen:
m Poststr. 33
66333 Völklingen
N 068 98 1 69 03 83
w www.caritasklinik.de
Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Krankenhaus Püttlingen
m In der Humes 35
66346 Püttlingen
N Telefonzentrale: 06898 / 55-0
@ [email protected]
SHG-Kliniken Völklingen
Kleine Tiger e.V.
m Marktstr. 1a
66280 Sulzbach
N 068 97 978 9570
@ [email protected]
m Richardstraße 5-9
66333 Völklingen
N 06898 12 – 0
Krankenhaus St. Josef
CTS – Schwestern vom Heiligen
Geist GmbH
m Klosterstr. 14
66125 Saarbrücken
N 068 97 79 90
L
La Leche Liga e.V. Stillgruppe
Saarbrücken Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V.
m Ursulinenstr.67
66111 Saarbrücken
N 0681 9068191
w www.fbs-saarbruecken.de
65
Schritt für Schritt
Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz
m Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken
N 0681 8 50 00
Landesamt für Soziales
m Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
N 0681 99 78 22 99 oder 9 97 80
M
Ministerium für Inneres, Familie,
Frauen und Sport
m Franz-Josef-Röder-Str. 21
66119 Saarbrücken
N 0681 501 – 2100
Ministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz
m Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
N 0681 501 – 4500
Miteinander Leben lernen e.V.
m Gewerbepark
Eschberger Weg 3
66121 Saarbrücken
N 0681 68 79 70
w www.mll-saar.de
S
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
des Regionalverbandes Saarbrücken
m Schlossplatz 2A
66119 Saarbrücken
N 0681 506 50 64
w www.regionalverband-saarbruecken.de
66
Schritt für Schritt
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
der Verbraucherzentrale des Saarlandes
m Triererstraße 22
66111 Saarbrücken
N 0681 540 19
w www.vz-saar.de
Schwangerenberatungsstelle
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
m Richard-Wagner-Straße 17
66111 Saarbrücken
N 0681 93 62 59 - 0
w www.skf-saarbruecken.de
Schwangerenberatungsstelle Pro Familia
m Mainzer Str. 106
66121 Saarbrücken
N Telefon: 0681 96817676
@ [email protected]
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
des Caritasverbandes für Saarbrücken und
Umgebung e. V.
m Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
N 0681 309 06 12
0681 309 06 40
w www.caritas-saarbruecken.de
Evang. Schwangerenberatungsstelle
Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualpädagogik
m Großherzog-Friedrich-Straße 37
66111 Saarbrücken
N 0681 / 65743
@ [email protected]
m Karcherstr. 13
SOS Kinderschutz- und Beratung
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
des Diakonischen Werkes an der Saar
gGmbH in Völklingen
m Gatterstraße 13
66333 Völklingen
N 06898 914 76-28
06898 914 76-26
w www.dzvk.dwsaar.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des
Vereins zur Förderung der Bewährungs- und
Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V.
m Knappschaftsplatz 3
66111 Saarbrücken
N 0681- 948 23 0
w www.verein-bwh.de
Schwangerenberatungsstelle
Donum Vitae im Saarland e.V.
m Bahnhofstraße 70
66111 Saarbrücken
N 0681 9 38 67 34
@ [email protected]
66111 Saarbrücken
N 0681 91 00 70
V
Vergiftungszentrale Saarland
N 068 11 92 40
Homburg/Saar
9.2. Nützliche Internetadressen
www.bzga.de
www.mllev.de
www.ich-geh-zur-u.de
www.familienratgeber.de
www.kindersicherheit.de
www.kindernetzwerk.de
www.bmfsfj.de
www.selbsthilfe-saar.de
www.beruf-und-familie.de
www.gesundes-kind.de
www.dji.de
www.kinderaerzteimnetz.de
www.familienhandbuch.de
www.hebammenverband-saar.de
www.bildungsserver.de
www.bke-beratung.de
www.saarbrücken.de
Adressen und Ansprechpartner in den 10 Städten
und Gemeinden finden Sie unter „Angebote in Ihrer Nähe“
auf der folgenden Internetseite:
www.rvsbr.de/elternleitfaden
67
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt
10. Notrufnummern
11. Online-Quellenangaben
☎
68
Polizei 110
Feuerwehr / Notruf
112
Notdienstfinder für Apotheken
0800 00 2 28 33 oder 0800 00 2 28 33
Vergiftungszentrale
068 41 1 92 40
Telefonseelsorge
(für Menschen mit seelischen Krisen) 0800 1 11 01 11 oder
0800 1 11 02 22
Kinder- und Jugendtelefon
0800 1 11 03 33
Elterntelefon
0800 1 11 05 50
Jugendamt Service
0681 5 06 – 55 55
Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA)
www.kindergesundheit-info.de
www.kindersicherheit.de
www.familienplanung.de/schwangerschaft
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Kindesunterhalt:
www.familien-wegweiser.de/wegweiser
Unterhaltsvorschuss:
www.bmfsfj.de
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
www.fruehehilfen.de
Landeshauptstadt Saarbrücken
www.saarbruecken.de/rathaus/
buergerservice/geburt
Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de/web/content/.../
KindergeldKinderzuschlag/.../index.htm
www.arbeitsagentur.de/web/.../DE/.../
Ausbildung/Berufsausbildung/.../index.htm
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
www.vlh.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
www.saarland.de/fruehe-hilfen.htm
www.elterngeld.saarland.de
69
Schritt für Schritt
Notizen
70
Notizen
71
Verstehen
ist einfach.
Wenn man einen
Finanzpartner hat,
der die Region und
ihre Menschen kennt.
Sprechen Sie mit uns.
sparkasse-saarbruecken.de