GO-NICE - Paul-Ehrlich

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GO-NICE - Paul-Ehrlich
Essex Pharma GmbH,
München, Deutschland
GO-NICE
Beobachtungsplan
Nicht interventionelle Studie (NIS)
„Nicht interventionelle klinische Evaluierung der Anwendung
von Golimumab (Simponi®) bei Patienten mit rheumatoider
Arthritis, Psoriasis-Arthritis bzw. ankylosierender Spondylitis“
Beobachtungsplan
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Essex Pharma GmbH,
München, Deutschland
NIS-Synopse
Titel
„Nicht interventionelle klinische Evaluierung der Anwendung von
Golimumab (Simponi®) bei Patienten mit rheumatoider Arthritis,
Psoriasis-Arthritis bzw. ankylosierender Spondylitis“
Projektkennung
P06554
Studiendesign
Nicht interventionelle Multizentrische Studie
Anwendungsgebiete
Rheumatoide Arthritis (RA)
Psoriasis-Arthritis (PsA)
Ankylosierende Spondylitis (AS)
Medikation
Simponi® (Golimumab)
Studienkollektiv
In diese Studie sollen ca. 1.500 Patienten aufgenommen werden.
Die Rekrutierung erfolgt kompetitiv. Es soll jeweils eine ähnlich
hohe Anzahl von Patienten mit RA, PsA und AS aufgenommen
werden.
Studienzentren
Die NIS wird an ca. 400 Zentren in Deutschland durchgeführt:
- ca. 300 Rheumatologen
- ca. 100 Dermatologen
Beobachtungsplan
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Ziele der NIS
und zu dokumentierende Parameter
SICHERHEIT:
Evaluierung der klinischen Sicherheit von Simponi® unter
„Alltagsbedingungen“ durch die Bestimmung der folgenden
Parameter:
- Unerwünschte Ereignisse
- Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse
KLINISCHE ERGEBNISSE:
Evaluierung der Verbesserung des klinischen Status der Patienten
durch die Bestimmung folgender Parameter:
a) Bei allen Patienten:
- Beurteilung des klinischen Gesamteindrucks (Clinical
Global Impression, CGI)
- Allgemeine Evaluierung der Veränderung des
Krankheitsstatus (CGI)
- FFbH (Funktionsfragebogen Hannover)
(ein spezifischer Fragebogen in deutscher Sprache zur Erfassung der
funktionellen Beeinträchtigung, dessen Werte sich in HAQ-Werte
überführen lassen)
- Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional
Assessment of Chronic Illness Therapy (FACIT-Fatigue)
b) Erkrankungsspezifische Erfassung der Krankheitsaktivität:
- Rheumatoide Arthritis:
DAS28
- Psoriasis-Arthritis:
PsARC
- Ankylosierende Spondylitis: BASDAI
c) Ausgewählte Laborparameter (u.a. C-reaktives Protein [CRP],
Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit [BSG], Rheumafaktor
[RF], Antikörper gegen zyklisches citrulliniertes Peptid [CCP])
ÖKONOMISCHE ERGEBNISSE:
Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung der
folgenden Parameter:
- berufliche Situation
- ggf. Grund der Berentung
- Beeinträchtigung täglicher Routineaktivitäten
- zusätzliche medikamentöse Therapie
- Klinikaufenthalte in Tagen
- Zahl der krankheitsbedingten Fehltage und der Tage mit
eingeschränkter Produktivität (Absentismus und Präsentismus)
PATIENTENBEZOGENE ERGEBNISSE:
Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender
Parameter:
- Veränderung der Lebensqualität (EQ-5D)
- Anwendungskomfort des Autoinjektors
Beobachtungsplan
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Dauer
Dauer der Studie:
Einschluss des ersten Patienten:
Abschluss des letzten Patienten:
1. Quartal 2010
4. Quartal 2013
Dauer der Patientenbeobachtung:
Bis zu 24 Monate mit einem Beobachtungstermin zu
Studienbeginn und maximal 8 Beobachtungsterminen im Verlauf
der Behandlung.
Die Daten folgender
Patienten erfüllen die
Kriterien für die
Dokumentation:
Einschlusskriterien
und Dokumentationsvorgang
•
Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA), Psoriasis-Arthritis
(PsA) oder ankylosierender Spondylitis (AS), bei denen eine
Therapie mit Simponi® indiziert ist UND bei denen der Arzt
eine Therapie zur Verabreichung mittels Autoinjektor gewählt
hat.
•
Einwilligungserklärung des Patienten für die Verwendung
pseudonymisierter Daten zu wissenschaftlichen Zwecken liegt
vor.
Erwachsene Patienten (≥ 18 Jahre) mit RA, PsA oder AS, die
erstmals mit Simponi® – verabreicht mittels Autoinjektor –
behandelt
werden
sollen
und
die
eine
schriftliche
Einwilligungserklärung für die Verwendung ihrer Daten im
Rahmen dieser nicht-interventionellen Studie abgeben. Die
Entscheidung über die Einleitung einer Therapie mit Simponi® fällt
unabhängig von dieser nicht-interventionellen Studie (NIS).
Jedem Patienten wird eine eindeutige entpersonalisierte Identifikationsnummer zugewiesen.
Die Therapiedaten und die Angaben zu den Fragebögen werden
in einen elektronischen Dokumentationsbogen (eCRF) eingegeben.
Die Bestimmungen zum Datenschutz und die übrigen geltenden
behördlichen Anforderungen werden erfüllt.
Stichprobenumfang
Das Hauptziel dieser NIS ist die Dokumentation und Evaluierung
von Daten zur Sicherheit von Simponi®, d.h. zur Inzidenz und zur
Art der unerwünschten Ereignisse und der unerwünschten
Arzneimittelwirkungen.
Es wurde ein Stichprobenumfang von 1.500 Patienten gewählt,
um auch selten auftretende Ereignisse mit relativ hoher
Wahrscheinlichkeit erkennen zu können.
(Die zugehörigen Berechnungen enthält der Abschnitt zur Statistik
in Kapitel 9.)
Die Rekrutierung erfolgt kompetitiv. Es soll jeweils eine ähnlich
hohe Anzahl von Patienten mit RA, PsA und AS aufgenommen
werden (siehe Kapitel 9).
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Statistische
Auswertung
Die Hauptanalysen betreffen die Sicherheitsdaten zu allen
Patienten. Der gewählte Stichprobenumfang ist geeignet, um
selten auftretende unerwünschte Ereignisse erkennen zu können.
Die Inzidenz an unerwünschten Ereignissen und die Inzidenz an
unerwünschten Arzneimittelwirkungen werden berechnet und
beschrieben (siehe Kapitel 9).
Die klinischen, die ökonomischen und die patientenbezogenen
Ergebnisse werden unter Angabe von Häufigkeit, Medianwert,
Mittelwert, Standardabweichung, Spannweite und zweiseitigem
95 %-Konfidenzintervall deskriptiv analysiert.
Ein Patient gilt als auswertbar, wenn mindestens 2 Besuche
dokumentiert sind: Der Beobachtungstermin zu Studienbeginn
UND entweder der Termin nach 12 Monaten oder der Termin
nach 24 Monaten.
Es werden Untergruppenanalysen und Zwischenanalysen
durchgeführt.
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1 Hintergrund
Nicht interventionelle Studien (NIS) sind sowohl für Pharmaunternehmen als auch für
Aufsichtsbehörden wichtige Instrumente der pharmazeutischen Forschung. Im Jahr 2008 wurde
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von 215 neuen NIS-Projekten in Kenntnis
gesetzt. Besonders bedeutsam ist, dass 54 dieser Studien für neu zugelassene Präparate
initiiert wurden. Diese relativ hohe Zahl ist nicht sehr überraschend, da Pharmaunternehmen
gesetzlich verpflichtet sind, unter Alltagsbedingungen Daten zur Sicherheit, zur Wirksamkeit und
zu gesundheitlichen Auswirkungen neu auf den Markt gebrachter Arzneimittel zu sammeln.1
Der deutsche Gesetzgeber sowie die Aufsichtsbehörden und Pharmaverbände (wie etwa der
Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller [VFA], aber auch die European Federation of
Pharmaceutical Industries and Associations EFPIA) haben daher vor Kurzem Richtlinien für
nicht interventionelle Studien herausgegeben. Diese Richtlinien enthalten die Anforderungen,
die eine NIS erfüllen muss, um als geeignetes Instrument für die Erhebung von Daten aus der
Praxis gelten zu können.
Das Projekt GO-NICE ist darauf ausgelegt, alle derzeit geltenden Anforderungen vollständig zu
erfüllen und die Forderungen deutscher Interessengruppen, wie der IQWiG (Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) und des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss),
zu berücksichtigen.
Simponi® (Golimumab) ist ein neuer TNF-Blocker (ATC-Code L04AB06, „Tumornekrosefaktoralpha[TNF-alpha]-Hemmer“). Es handelt sich um einen vollständig humanen monoklonalen
Immunglobulin-G1κ(IgG1κ)-Antikörper, der aus einer murinen Hybridom-Zelllinie gewonnen wird
und mit hoher Affinität und Spezifität sowohl an lösliche als auch an membranständige Formen
von TNF-alpha bindet und auf diese Weise die biologische Aktivität von TNF-alpha neutralisiert.
Eine abnorm hohe TNF-Konzentration war mit der Pathophysiologie verschiedener immunvermittelter Erkrankungen, einschließlich der rheumatoiden Arthritis (RA), der Psoriasis-Arthritis
(PsA) und der ankylosierenden Spondylitis (AS), korreliert.
Der klinische Nutzen von Simponi® besteht in der Reduktion der Symptomatik bei Patienten mit
mittelschwerer bis schwerer aktiver RA und bei Patienten mit aktiver fortschreitender PsA, die
auf eine vorangegangene Therapie mit antirheumatischen Basistherapeutika (DMARDs) nur
unzureichend angesprochen haben. Simponi® lindert darüber hinaus die Symptomatik bei
Patienten mit schwerer aktiver AS.
Simponi® wird als subkutane Injektion verabreicht. Im Unterschied zu anderen TNF-Blockern ist
bei Simponi® nur einmal im Monat die Injektion einer Dosis von 0,5 ml (50 mg Golimumab)
erforderlich.
Simponi® ist für die Anwendung mit dem SmartJect®-Autoinjektor unter ärztlicher Aufsicht bzw.
für die Selbstinjektion durch den Patienten vorgesehen. Der Autoinjektor wurde für Patienten
entwickelt, bei denen die Funktion der Hände infolge der rheumatoiden Arthritis eingeschränkt
ist. Die Entwicklung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit RA-Patienten.
Diese prospektive, nicht interventionelle Studie ist auf die Beurteilung der therapeutischen
Sicherheit und Wirksamkeit von Simponi® (bestimmt als die Rate an Patienten, bei denen es zu
einer Besserung der CGI-Werte kommt) in der Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der
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Psoriasis-Arthritis und der ankylosierenden Spondylitis unter Alltagsbedingungen ausgelegt.
Zusätzlich werden Daten zu gesundheitsökonomischen Aspekten – wie etwa Kosten – und
Daten zu subjektiv vom Patienten bewerteten Parametern (patient reported outcomes, PRO) –
wie der Lebensqualität und dem Eindruck des Patienten in Hinblick auf die
Anwendungsfreundlichkeit (patientenbezogene Ergebnisse) – erhoben.
Es ist die Aufnahme von ca. 1.500 Patienten geplant. Aufgrund des Designs als nicht
interventionelle Studie wird Essex Pharma GmbH in der Lage sein, jederzeit bei Bedarf
Zwischenanalysen durchzuführen. Die volle Kontrolle über die Daten und die Verfügbarkeit
früherer Daten sind entscheidend für die Bereitstellung von Informationen und die Erstellung
von Analysen für die Gesundheitsbehörden, die Krankenversicherer, das IQWiG und weitere
Parteien. Diese nicht interventionelle Studie soll helfen zu gewährleisten, dass Essex Pharma
GmbH über die Daten verfügt, die erforderlich sind, um die Anforderungen der
Gesundheitsbehörden, der Krankenversicherer und/oder weiterer Parteien zu erfüllen.
Das NIS-Design gewährleistet die Erhebung von Daten unter Alltagsbedingungen, ohne dass
Ärzte oder Patienten beeinflusst werden.
2 Ziele und Parameter
Diese nicht interventionelle Studie soll Daten zu Patienten liefern, die mit Simponi® gemäß der
Fachinformation2 behandelt wurden.
Ziele der Studie und für die Evaluierung verwendete Parameter:
• SICHERHEIT:
Evaluierung der klinischen Sicherheit von Simponi® unter „Alltagsbedingungen“ durch die
Bestimmung der folgenden Parameter:
- Unerwünschte Ereignisse
- Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse
• KLINISCHE ERGEBNISSE:
Evaluierung der Verbesserung des klinischen Status durch die Bestimmung folgender
Parameter:
a) Bei allen Patienten:
Beurteilung des klinischen Gesamteindrucks (Clinical Global Impression, CGI)
Allgemeine Evaluierung der Veränderung des Krankheitsstatus (CGI)
Klinische Wirksamkeit von Simponi® (CGI)
FFbH3 (Funktionsfragebogen Hannover)
Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional Assessment of Chronic
Illness Therapy (FACIT-Fatigue)
b) Spezifische Fragebögen zur Krankheitsaktivität:
Rheumatoide Arthritis:
DAS28
Psoriasis-Arthritis:
PsARC
ankylosierende Spondylitis: BASDAI
c) Ausgewählte Laborparameter (u.a. C-reaktives Protein [CRP],
Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit [BSG], Rheumafaktor [RF], Antikörper gegen
zyklisches citrulliniertes Peptid [CCP])
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• ÖKONOMISCHE ERGEBNISSE:
Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender Parameter:
berufliche Situation
ggf. Grund der Berentung
Beeinträchtigung täglicher Routineaktivitäten
zusätzliche medikamentöse Therapie
Klinikaufenthalte in Tagen
Zahl der krankheitsbedingten Fehltage und der Tage mit eingeschränkter Produktivität
(Absentismus und Präsentismus)
• PATIENTENBEZOGENE ERGEBNISSE:
Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender
Parameter:
Veränderung der Lebensqualität (EQ5D)
Anwendungskomfort des Autoinjektors (Patientenzufriedenheit)
Mit dem CGI werden der aktuelle Status einer Erkrankung (nicht krankheitsspezifisch), die
Veränderung des klinischen Status sowie die Wirksamkeit der angewendeten Therapie
evaluiert.
Mit dem FFbH3 wird die Behinderung des Patienten auf einer 18-Punkte-Skala für die
Aktivitäten des täglichen Lebens erfasst. Der FFbH ähnelt dem Gesundheitsfragebogen HAQ
(Health Assessment Questionnaire), doch ist seine Anwendung in Deutschland stärker
verbreitet. Die beiden Skalen korrelieren in hohem Maße, und die Werte des FFbH lassen sich
mit folgender Formel in HAQ-Werte überführen: HAQ = 3,16 – 0,0286 FFbH.
Die Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional Assessment of Chronic Illness
Therapy-Fatigue (FACIT-Fatigue)4 dient zur Beurteilung der Erschöpfung des Patienten. Sie
umfasst 13 spezifische Aspekte der Erschöpfung: Schwäche, Antriebslosigkeit, Müdigkeit, die
Schwierigkeit, etwas anzufangen, die Schwierigkeit, etwas zu Ende zu bringen, Energie,
Aktivität, Schlaf, Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Aktivitäten, Frustration und soziale Aktivitäten.
Der Wertebereich des FACIT-Fatigue reicht von 0 bis 52 Punkten, wobei eine höhere Punktzahl
für eine weniger stark ausgeprägte Erschöpfung steht. Dieses Instrument wurde für die
Allgemeinbevölkerung und für Patienten mit RA validiert.
Beim DAS28, dem PsARC und dem BASDAI handelt es sich um krankheitsspezifische
Fragebögen zur Beurteilung des aktuellen Status der jeweiligen Erkrankung bzw. zur
Beurteilung der Veränderung des klinischen Status. Der DAS28 ist speziell für Patienten mit
rheumatoider Arthritis vorgesehen, der PsARC für Patienten mit Psoriasis-Arthritis und der
BASDAI für Patienten mit ankylosierender Spondylitis.
Der von der EuroQol-Gruppe entwickelte EuroQol-Fragebogen (EQ5D)5 ist ein allgemein
einsetzbares Instrument für die Bewertung des aktuellen allgemeinen Gesundheitszustands. Er
umfasst fünf Domänen (Mobilität, Selbstversorgung, allgemeine Tätigkeiten, Schmerzen oder
körperliche Beschwerden und Angst oder Niedergeschlagenheit) sowie eine visuelle
Analogskala (VAS). In Abhängigkeit davon, wie der Befragte seinen Gesundheitszustand in den
einzelnen Domänen beurteilt, können Werte von 0 bis 100 erreicht werden. Bei einem Wert von
100 entspricht der aktuelle Gesundheitszustand völliger Gesundheit; bei einem Wert von 0
entspricht der aktuelle Gesundheitszustand dem Tod. Auf der Basis der in den fünf Domänen
erreichten Werte wird ein Summenscore zwischen 0 und 1 errechnet. Ein Summenscore von 1
steht für einen einwandfreien Zustand. Darüber hinaus muss der Patient seinen aktuellen
Gesundheitszustand auf einer 20 Zentimeter langen vertikalen visuellen Analogskala von 0 bis
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100 markieren, die ein Kontinuum vom besten vorstellbaren bis zum schlechtesten vorstellbaren
Gesundheitszustand darstellt. Der EQ5D hat sich als zuverlässiges, valides Instrument zur
Selbstbeurteilung bewährt. Er ist das am häufigsten für allgemeine Evaluierungen im
Gesundheitswesen – auch für Kosten-Nutzen-Evaluierungen – eingesetzte Instrument.
3 Studienzentren
Diese multizentrische, nicht interventionelle Studie soll an ca. 300 rheumatologischen und
ca. 100 dermatologischen Studienzentren in Deutschland durchgeführt werden. Sowohl
geeignete Krankenhäuser als auch Praxisärzte sollen teilnehmen.
4 Patienten
4.1 Stichprobenumfang
Eines der Hauptziele ist die Dokumentation und Evaluierung von Daten zur Sicherheit von
Simponi®, d.h. zur Inzidenz und zur Art der (schwerwiegenden) unerwünschten Ereignisse und
der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wird eine statistische Begründung für den
Stichprobenumfang von 1.500 Patienten gegeben, der es erlaubt, das Auftreten unerwünschter
Ereignisse ab einer Inzidenz von 0,1 % zu erkennen (siehe Kapitel 9). Dank der großen Zahl
von Zentren und Patienten ist ein repräsentativer Querschnitt der realen Situation gewährleistet.
4.2 Die Daten folgender Patienten erfüllen die Kriterien für die Dokumentation
Erfasst werden Patienten und Patientinnen mit rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis oder
ankylosierender Spondylitis, bei denen nach Ermessen des Arztes (unter Beachtung der
aktuellen Fachinformation) erstmals eine Behandlung mit Simponi®, verabreicht mittels
Autoinjektor, eingeleitet werden soll. Patienten, bei denen laut Fachinformation2 Gegenanzeigen
bestehen, dürfen nicht in die NIS eingeschlossen werden.
Die Ziele der Studie und das Studiendesign werden erläutert (siehe Patienteninformation zum
Datenschutz und Einwilligungserklärung, Anhang 3). Vor der Aufnahme in die Studie wird die
Einwilligung der teilnehmenden Patienten in die Erhebung, Weiterleitung und Verarbeitung
pseudomymisierter Daten eingeholt.
Wenn ein Patient im Laufe der Beobachtungsdauer auf die Applikationsform von Simponi® als
Fertigspritze umgestellt wird, kann die Dokumentation fortgesetzt werden. Der Grund für die
Umstellung muss angegeben werden.
5 Dauer der Studie und Studiendesign
Diese multizentrische, prospektive, nicht interventionelle Studie wird über einen Zeitraum von
4 Jahren durchgeführt. Der erste Patient wird im ersten Quartal 2010 rekrutiert.
Voraussichtliches Ende der Behandlungsphase ist das vierte Quartal 2013. Der abschließende
statistische Bericht wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 vorliegen.
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Die Datenerhebung bei den einzelnen Patienten erfolgt bei bis zu 9 Beobachtungsterminen
innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten (ein Beobachtungstermin zu Studienbeginn
und bis zu 8 vierteljährliche Beobachtungstermine im Verlauf der Behandlung). Die Daten
werden mittels eines webbasierten elektronischen Dokumentationsbogens erhoben.
Die Daten zu den klinischen, ökonomischen und patientenbezogenen Ergebnissen werden
entsprechend dem üblichen Vorgehen vom Arzt im elektronischen Dokumentationsbogen
erfasst. Zusätzlich werden die Patienten bei sechs Besuchen zum Anwendungskomfort des
Autoinjektors vom behandelnden Arzt befragt.
6 Medikation
Es werden Daten von Patienten erfasst, die eine Einwilligungserklärung abgegeben haben und
gemäß dem Therapiestandard mit Simponi® (Golimumab) behandelt wurden. Die in der
Fachinformation2 (siehe Studienordner) enthaltenen Hinweise zur Verabreichung und zu
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
6.1 Darreichungsformen von Simponi® (Golimumab)
Simponi® ist kommerziell erhältlich als SmartJect®-Autoinjektor zum Einmalgebrauch sowie als
Fertigspritze, jeweils mit 50 mg Golimumab. Beide Applikationsformen sind für die subkutane
(s.c.) Injektion vorgesehen.
6.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung
Die Behandlung mit Simponi® ist von entsprechend qualifizierten Ärzten, die in der Diagnose
und der Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der Psoriasis-Arthritis bzw. der ankylosierenden
Spondylitis erfahren sind, einzuleiten und zu überwachen. Patienten, die Simponi® erhalten,
muss gemäß der Fachinformation die in der Arzneimittelpackung enthaltene PatientenHinweiskarte mit Warnhinweisen ausgehändigt werden.
Simponi® ist subkutan zu injizieren. Nach einer ordnungsgemäßen Schulung in der subkutanen
Injektionstechnik kann sich der Patient Simponi® selbst injizieren, wenn der Arzt dies für sinnvoll
erachtet; falls erforderlich, erfolgt eine ärztliche Überwachung. Der Patient wird angewiesen, die
gesamte Dosis von Simponi® gemäß der in der Packungsbeilage enthaltenen ausführlichen
Anleitung zur Verabreichung zu injizieren.
Rheumatoide Arthritis:
Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats,
verabreicht.
Simponi® ist in Kombination mit Methotrexat zu verabreichen.
Psoriasis-Arthritis:
Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats,
verabreicht.
Ankylosierende Spondylitis:
Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats,
verabreicht.
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7 Dokumentation der Parameter
Die folgenden Angaben werden entsprechend den Zielen und Parametern dieser Studie erfasst:
Beobachtungstermin zu Studienbeginn:
• Patienteninformation zum Datenschutz und Einwilligungserklärung
• Kenngrößen der Patienten / Soziodemographische Daten (z.B. Alter, Geschlecht)
• Diagnose (RA, PsA oder AS)
• Begleiterkrankungen
• Klinische Anamnese / Vitalparameter
• Früher angewendete Therapien und Begleittherapien (Therapieerfahrung)
• Tuberkulose-Screening
• Klinische Gesamtbeurteilung durch den Arzt (Clinical Global Impression, CGI)
• Fragebogen zu klinischen, ökonomischen und patientenbezogenen Erfolgsparametern (z.B.
Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie)
• Ausgewählte Laborparameter
Beobachtungsbesuche (vorzugsweise alle 3 Monate: Monat 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21 und 24)
• Klinische Wirksamkeit von Simponi® (CGI)
• Klinische Gesamtbeurteilung der Veränderung (CGI)
• Dokumentation/Meldung von UEs/SUEs
• Begleitmedikationen
• Nutzung von Ressourcen im Behandlungsalltag bei RA, PsA und AS (Gesundheitsökonomie)
• Fragebogen zur Krankheitsaktivität (DAS28, PsARC, BASDAI)
• Fragebogen zu Funktionsbeeinträchtigungen (FFbH)
• Erschöpfungs-Fragebogen (FACIT-Fatigue) - nur in den Monaten 3, 6, 12, 18, 24
• Patientenzufriedenheit mit der Behandlung und mit dem Anwendungskomfort des
Autoinjektors - nur in den Monaten 3, 6, 12, 18, 24
• Status der Simponi® Therapie und sofern zutreffend: Grund für das Absetzen der Therapie
Zusätzliche Evaluierungen in den Monaten 6, 12, 18, 24
Ökonomische Parameter
• Veränderung der beruflichen Situation / soziodemographischen Daten
• Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie
Patientenbezogene Parameter
• Lebensqualität/Veränderung der Lebensqualität (EQ-5D)
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Die NIS darf keinen Einfluss auf die Entscheidung für die Therapieoption oder die
diagnostischen Verfahren haben. Die Verfahren für die Therapiekontrolle liegen im Ermessen
des Arztes und müssen ausnahmslos den relevanten therapeutischen Leitlinien und
Routineverfahren und den individuellen klinischen Anforderungen entsprechen. Die in der
Fachinformation2 beschriebenen Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen und Verabreichungshinweise sind bei der Wahl der Therapie mit Simponi® zu berücksichtigen.
Die Daten werden in elektronische Dokumentationsbögen (eCRFs) eingegeben. Die eCRFs
stehen auf einer Website im Internet zur Verfügung. Es ist keine Installation spezieller Software
im Computersystem des Zentrums erforderlich. Der Zugriff auf das System ist durch die
Verwendung individueller Konten und Passwörter beschränkt. Jedem teilnehmenden Arzt
werden ein Passwort und Hinweise zum eCRF-System bereitgestellt.
Um eine hohe Qualität der Daten zu erreichen, können zusätzliche Abfragen erstellt werden, die
es ermöglichen, die in den eCRF eingegebenen Daten zu verifizieren (siehe auch die Hinweise
zu den eCRFs).
Die Daten werden in einer Forschungsdatenbank verwaltet, die die Grundlage der
biometrischen Evaluierung und der Erstellung der Zwischen- und der Abschlussberichte zur
Studie bildet. Die Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW, siehe Abschnitt 8)
gehen an die Essex Pharma GmbH, die sie entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen
verarbeitet.
8 Unerwünschte Ereignisse (UEs)
8.1 Beurteilung und Meldung von unerwünschten Ereignissen
Unter einem unerwünschten Ereignis (UE) ist jedes ungünstige medizinische Vorkommnis zu
verstehen, das bei einem Patienten auftritt, dem ein Arzneimittel, ein Biologikum oder ein
Medizinprodukt (unabhängig von der jeweils gewählten Dosis) verabreicht wurde, das aber
nicht notwendigerweise in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Therapie stehen muss.
Ein UE ist sowohl jede neu aufgetretene Erkrankung als auch jede Verschlimmerung einer
bereits bestehenden Erkrankung. Als UEs gelten auch das Eintreten einer Schwangerschaft
(auch wenn diese nicht unbedingt unerwünscht ist), eine absichtliche oder versehentliche
Überdosierung, Missbrauch oder das Auftreten von Entzugssymptomen nach Absetzen sowie
das Ausbleiben einer pharmakologischen oder biologischen therapeutischen Wirkung.
Alle bei einem Patienten aufgetretenen UEs sollten sowohl in der Krankenakte des
Patienten als auch im NIS-Dokumentationsbogen festgehalten werden. Bei jedem UE wird
das Datum seines Auftretens und Abklingens, sein Schweregrad sowie der Zusammenhang
zum verabreichten Arzneimittel dokumentiert. Der Schweregrad eines UE wird anhand
spezifischer Richtlinien bestimmt. Desgleichen werden für jedes UE jegliche
Therapiemaßnahmen sowie etwaige Folgen dokumentiert (z.B. stationäre Behandlung, Abbruch
der Therapie, usw.).
Die Patienten werden vom behandelnden Arzt auf Anzeichen eines UE hin befragt und/oder
untersucht. Die Befragung von Patienten im Hinblick auf das mögliche Auftreten von
unerwünschten Ereignissen wird dabei allgemein gehalten, z.B.: „Wie geht es Ihnen, seitdem
Sie das letzte Mal untersucht wurden?” Dem Patienten wird weder das Vorhandensein noch
das Fehlen von spezifischen UEs suggeriert.
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8.2 Beurteilung des Schweregrades
Zusammenhangs mit dem Arzneimittel
des
unerwünschten
Ereignisses
und
des
Die Beurteilung des Schweregrades eines unerwünschten Ereignisses sollte durch einen
medizinisch entsprechend qualifizierten Arzt erfolgen.
Der Schweregrad der UEs wird gemäß der folgenden Definitionen zu beurteilen:
Leicht:
Auffälligkeit, Symptom oder Ereignis wird zwar wahrgenommen, jedoch gut toleriert;
Mäßig:
Beschwerden, die die normale Aktivität beeinträchtigen und möglicherweise eine Intervention
erforderlich machen;
Schwer:
Der klinische Status des Patienten ist in signifikanter Weise beeinträchtigt, die normale Aktivität
ist nicht mehr möglich, eine Intervention ist erforderlich;
Lebensbedrohlich:
Unmittelbare Lebensgefahr.
Ein medizinisch entsprechend qualifizierter Arzt muss anhand der verfügbaren Informationen
und entsprechend der folgenden Richtlinien den Zusammenhang eines jeden UE mit dem
Einsatz des Arzneimittels beurteilen:
Zusammenhang unwahrscheinlich:
Ereignis steht nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel bzw. die Ursache für das
Ereignis wurde identifiziert bzw. das Arzneimittel, Biologikum oder Medizinprodukt kommt nicht
als Ursache für das UE in Betracht;
Zusammenhang möglich:
Ereignis steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel, ist wahrscheinlich aber auf
andere Gründe zurückzuführen; eine Beteiligung des Arzneimittels, Biologikums oder
Medizinproduktes kann allerdings nicht ausgeschlossen werden;
Zusammenhang wahrscheinlich:
Ereignis steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel, andere Gründe für das UE
sind zwar möglich, aber unwahrscheinlich.
Die Beurteilung einer unerwünschten Arzneimittelwirkung als „erwartet“ bzw. „unerwartet“ erfolgt
anhand der aktuellen Fachinformation (Referenzdokument).
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8.3 Überwachung unerwünschter Ereignisse
Patienten, bei denen UEs aufgetreten sind, werden - je nach Ermessen des behandelnden
Arztes - anhand einschlägiger klinischer Untersuchungen und Labortests überwacht. UEs, die
nach Abschluss der AWB noch anhalten, sollten dem Hausarzt mitgeteilt werden, der dann die
Notwendigkeit einer weiteren medizinischen Versorgung bestimmt und diese gewährleistet.
Alle Maßnahmen und alle Ergebnisse, die im Rahmen der Nachuntersuchungen erhoben
werden, sollten ggf. auf der entsprechenden Seite im Beobachtungsbogen sowie in der
Krankenakte des Patienten festgehalten werden. Labormedizinische Ergebnisse, die im
Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen erhoben werden, werden der Krankenakte des
Patienten beigefügt.
Die Abteilung Pharmacovigilance der Essex Pharma behält sich vor, die o.g. Informationen ggf.
im Rahmen der weiteren Bearbeitung des UEs anzufordern.
8.4 Bekannte
unerwünschte
Ereignisse,
Grunderkrankung des Patienten stehen
die
im
Zusammenhang
mit
der
UEs, die eindeutig im Zusammenhang mit der/den Grunderkrankung(en) des Patienten stehen,
sollten nicht als UEs im Rahmen dieser AWB erfasst werden.
8.5 Bekannte potenzielle Toxizitäten des Arzneimittels
In klinischen Prüfungen zu Simponi® wurden die folgenden UEs beschrieben:
•
Allergische Reaktionen (Bronchospasmus, Überempfindlichkeit, Urtikaria)
•
Reaktionen an der Injektionsstelle, einschließlich Erythem, Urtikaria, Induration, Schmerz,
Bluterguss, Juckreiz, Reizung und Parästhesie im Bereich der Injektionsstelle
•
Infektionen, einschließlich Sepsis und Tuberkulose
•
Herzinsuffizienz (Neuauftreten oder Verschlechterung)
•
Positiver Befund der Bestimmung des ANA-Titers
•
Maligne Erkrankungen, einschließlich Lymphomen
Konsultieren Sie die aktuelle Fachinformation für alle zusätzlichen Informationen. Die in diesem
Abschnitt erwähnten UEs müssen, unabhängig von ihrer Ursache, in der Krankenakte des
Patienten und im Beobachtungsbogen festgehalten werden.
8.6 Definition eines schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses
Ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SUE) ist jedes Ereignis, das, unabhängig von
der jeweils gewählten Dosis, nach Anwendung eines Arzneimittels, Biologikums oder
Medizinproduktes auftritt und eines der folgenden Ergebnisse nach sich zieht:
• Tod
• Lebensbedrohliches UE (d. h. ein Ereignis, infolge dessen der Patient aus Sicht der Person,
die dieses Ereignis als erste meldet, einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgesetzt ist)
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• Bleibende oder signifikante Behinderung/Arbeitsunfähigkeit
• Erforderliche stationäre Behandlung (d. h. Einweisung
Verlängerung eines stationären Aufenthalts des Patienten
• Kongenitale Missbildung oder Geburtsschädigung
in
ein
Krankenhaus)
oder
Darüber hinaus können bedeutsame medizinische Ereignisse, auch wenn sie nicht den Tod
des Patienten zur Folge haben, nicht lebensbedrohlich sind bzw. keine stationäre Behandlung
erforderlich machen, als schwerwiegende unerwünschte Ereignisse eingestuft werden, wenn
diese den Patienten gemäß einer angemessenen medizinischen Beurteilung gefährden und
eine medizinische bzw. chirurgische Intervention erforderlich ist, um die in dieser Definition
aufgeführten Folgen zu verhindern. Beispiele für derartige medizinisch bedeutsame Ereignisse
sind allergische Bronchospasmen, die eine intensive medizinische Betreuung entweder in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder zu Hause erforderlich machen, Blutdyskrasien oder
Krampfanfälle, die nicht stationär behandelt werden müssen, oder das Auftreten einer
Medikamentenabhängigkeit oder eines Medikamentenmissbrauchs.
Darüber hinaus müssen alle Laborwertveränderungen gemeldet werden, die medizinisch
bedeutsam sind und die Kriterien für ein SUE erfüllen.
Bei etwaigen Zweifeln, ob ein UE als schwerwiegendes UE oder als nicht schwerwiegendes UE
zu erachten ist, sollte das UE als schwerwiegendes UE betrachtet werden.
Alle SUEs, ob diese nun im Zusammenhang mit dem verabreichten Arzneimittel stehen bzw.
erwartet waren oder nicht, müssen vom behandelnden Arzt oder einem entsprechend
qualifizierten Vertreter innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach dem erstmaligen
Bekanntwerden des Ereignisses per Fax auf dem vorgesehenen Formular für
schwerwiegende unerwünschte Ereignisse der Essex Pharma gemeldet werden, und zwar
unter folgender Adresse:
Essex Pharma GmbH
Abteilung Pharmacovigilance
Thomas-Dehler-Str. 27
81737 München
Fax: 0800 6 27 31 380 oder (089) 6 27 31-380
Tel: 0800 6 27 31 395 oder (089) 6 27 31-395
E-Mail: [email protected]
Neben der Nummer der NIS und dem Arzneimittel sollte der Bericht die folgenden Informationen
enthalten:
• Angaben zum behandelnden Arzt: Name, Adresse und Telefonnummer
• Demographische Daten des Patienten (Initialen, Patientennummer, Alter, Geschlecht)
• Dosierung des Arzneimittels, Beginn und Ende der Verabreichung
• Beschreibung des unerwünschten Ereignisses/der unerwünschten Ereignisse sowie
Zeitpunkt des Auftretens und aktueller Zustand des Patienten
• Behandlung des unerwünschten Ereignisses/der unerwünschten Ereignisse
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Essex Pharma GmbH,
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• Kausalitätsbewertung durch den behandelnden Arzt
Das Dokument sollte vom behandelnden Arzt unterschrieben werden.
Wird der Bericht ausnahmsweise telefonisch an die Essex Pharma GmbH übermittelt (z. B., um
die Meldefrist einzuhalten), muss dieser eine vollständige Beschreibung des Ereignisses und all
seiner Folgen umfassen, einschließlich der Kausalitätsbewertung des behandelnden Arztes
bezüglich des Zusammenhanges mit dem Arzneimittel. Dem telefonischen Bericht sollte
unverzüglich ein schriftlicher Bericht nachgereicht werden.
Alle SUEs, die im Zeitraum zwischen der Aufnahme des Patienten in die nicht interventionelle
Studie und 30 Tage nach dessen Ausscheiden aus der Studie (regulär oder vorzeitig) auftreten,
müssen gemeldet werden. Ein Patient gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der
Einwilligungserklärung als Teilnehmer an der nicht interventionellen Studie.
Alle meldepflichtigen Berichte über SUEs werden in Übereinstimmung mit den nationalen
Gesetzen und Richtlinien durch die Essex Pharma bzw. den jeweiligen Lizenzpartner den
zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet.
8.7 Meldung des Todes eines Patienten
Jeder Tod eines Patienten, der nach dessen Aufnahme in die nicht interventionelle Studie bzw.
innerhalb von 30 Tagen nach dessen Ausscheiden aus der Studie auftritt, muss, unabhängig
von der zugrunde liegenden Ursache, innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach dem
erstmaligen Bekanntwerden des Todes des Patienten durch den behandelnden Arzt oder
einen entsprechend qualifizierten Vertreter der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex
Pharma gemeldet werden. Wird der Bericht nicht auf dem für SUEs vorgesehenen Formular
übermittelt, sondern in telefonischer Form, muss er eine vollständige Beschreibung der
Todesumstände umfassen, einschließlich einer Kausalitätsbewertung des behandelnden Arztes
bezüglich des Zusammenhangs mit dem Arzneimittel.
Wird eine Autopsie durchgeführt, muss eine anonymisierte Kopie des Autopsieberichtes an die
Essex Pharma GmbH als Sponsor bzw. einen Vertreter des Sponsors übermittelt werden.
Alle meldepflichtigen Berichte über Todesfälle werden in Übereinstimmung mit den nationalen
Gesetzen und Richtlinien durch die Essex Pharma GmbH bzw. den jeweiligen Lizenzpartner
den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet.
8.8 Meldung von Schwangerschaften
Informationen zu Schwangerschaften der Studienteilnehmer werden von der Abteilung für
Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH erhoben. Sollte eine Patientin, einschließlich
der Partnerin(nen) eines männlichen Patienten, im Verlauf der nicht interventionellen Studie
schwanger werden, muss der behandelnde Arzt oder der entsprechend qualifizierte Vertreter
dies innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der behandelnde Arzt bzw. der entsprechend
qualifizierte Vertreter von der Schwangerschaft erfahren hat, der Abteilung für
Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Tritt im Zusammenhang mit der
Schwangerschaft ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf (z. B. Spontanabort oder
Missbildung), gilt der Zeitrahmen für die Meldung eines SUEs (ein Werktag). Die Ergebnisse der
Verlaufsbeobachtung der Schwangerschaft sollten, soweit praktikabel, ebenfalls an die Essex
Pharma GmbH weitergeleitet werden.
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8.9 Bereits vor Einschluss des Patienten in die Studie geplante Krankenhausaufenthalte
oder Eingriffe
Wird der Patient im Verlauf der nicht interventionellen Studie wegen eines Ereignisses/einer
Erkrankung, das/die bereits vor Studienbeginn vorlag, stationär behandelt oder unterzieht er
sich einem Eingriff (z.B. elektive Chirurgie), der bereits vor Einschluss des Patienten in die
Studie geplant war, so gilt diese stationäre Behandlung als therapeutische Intervention und
nicht als das Ergebnis eines SUEs. Verschlimmert sich das Ereignis/die Erkrankung jedoch im
Verlauf der nicht interventionellen Studie, so muss diese Verschlimmerung als UE gemeldet
werden (oder als SUE, wenn das Ereignis/die Erkrankung eine schwerwiegende Folge, wie eine
stationäre Behandlung, nach sich zieht).
8.10 Meldung von Überdosierungen
Eine Überdosierung ist
übersteigende Dosierung.
jede
die
gemäß
Fachinformation
empfohlene
Höchstdosis
Informationen zur Überdosierung des in dieser nicht interventionellen Studie untersuchten
Arzneimittels werden von der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH
erhoben. Sollte im Verlauf der nicht interventionellen Studie das Arzneimittel bei einem
Patienten absichtlich oder unabsichtlich überdosiert worden sein (unabhängig davon, ob die
Überdosis Symptome hervorruft oder nicht), muss der behandelnde Arzt oder ein entsprechend
qualifizierter Vertreter dies innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der behandelnde Arzt bzw.
der entsprechend qualifizierte Vertreter von der Überdosierung erfahren hat, der Abteilung für
Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Alle Informationen zu den Folgen
einer Überdosierung des Arzneimittels, die im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen erhoben
werden, müssen an die Essex Pharma GmbH weitergeleitet werden.
Alle Ereignisse, die im Zusammenhang mit einer Überdosierung des Arzneimittels auftreten
bzw. beobachtet werden (unabhängig davon, ob die Überdosierung beabsichtigt oder
unbeabsichtigt erfolgte), sowie jeder Missbrauch des Arzneimittels und/oder alle etwaigen
Entzugserscheinungen, die nach Absetzen des Arzneimittels auftreten, werden als UE
angesehen und müssen als solches gemeldet werden. Tritt im Zusammenhang mit der
Überdosierung ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf (z. B. Spontanabort oder
Missbildung), gilt der Zeitrahmen für die Meldung eines SUEs (ein Werktag).
8.11 Meldung von Tumoren und lymphoproliferativen Erkrankungen
Wenn bei einem Patienten während der Teilnahme an der NIS ein Tumor und/oder eine
lymphoproliferative Erkrankung diagnostiziert wird, ist dieser Tumor bzw. diese
lymphoproliferative Erkrankung innerhalb von 5 Werktagen nach der Diagnostizierung durch
den Arzt/nach dem Bekanntwerden an die Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex
Pharma GmbH zu melden. Wenn Kriterien für ein SUE zutreffen, gilt entsprechend die 24Stunden-Frist für die Meldung. Sofern irgend möglich, sind auch Informationen zum Verlauf der
Erkrankung weiterzuleiten.
8.12 Meldung einer Tuberkulose
Wenn bei einem Teilnehmer einer nicht interventionellen Studie eine aktive Tuberkulose
diagnostiziert wird, muss der behandelnde Arzt oder dessen Vertreter diese Erkrankung
innerhalb von 5 Werktagen nach der Diagnostizierung/dem Bekanntwerden der Tuberkulose an
die Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Wenn ein oder
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mehrere Kriterien für ein SUE zutreffen, gilt entsprechend die Frist für die Meldung von SUEs.
Darüber hinaus ist der Arzt angewiesen, der in Deutschland geltenden gesetzlichen
Meldepflicht für aktive TB nachzukommen.
8.13 Meldung von Qualitätsreklamationen des Arzneimittels
Jeder Mangel oder mögliche Mangel des Arzneimittels muss vom behandelnden Arzt oder
einem entsprechend qualifizierten Vertreter an die folgende Adresse gemeldet werden:
Essex Pharma GmbH
Abteilung Pharmacovigilance
Thomas-Dehler-Str. 27
81737 München
Fax: 0800 6 27 31 380 oder (089) 6 27 31-380
Tel: 0800 6 27 31 395 oder (089) 6 27 31-395
E-Mail: [email protected]
und zwar innerhalb eines Werktages (24 Stunden), nachdem der mögliche Mangel erstmals
bemerkt wurde. Der Bericht kann entweder per Telefon oder per Fax auf dem Formular zu SUEMeldungen und Qualitätsmängeln des Arzneimittels übermittelt werden. Die fraglichen
Bestandteile des Präparats bzw. der Verpackung müssen, sofern verfügbar, an einem sicheren
Ort und unter besonderen Bedingungen aufbewahrt werden, bis geklärt ist, ob das Arzneimittel
wegen der Mängel zur weiteren Untersuchung an den Hersteller zurückgegeben werden muss.
Steht die mangelnde Qualität des Arzneimittels im Zusammenhang mit einem SUE, muss
dieses SUE separat gemeldet werden. Im Bericht über das SUE sollte dann die
Qualitätsreklamation des Arzneimittels auch erwähnt werden.
9 Berechnung des Stichprobenumfangs, statistische Analyse und Berichte
9.1 Berechnung des Stichprobenumfangs
Diese NIS untersucht Behandlungsszenarien unter Alltagsbedingungen und vermehrt so den
Bestand an Sicherheitsdaten zu diesem Arzneimittel. Sie ergänzt die in klinischen Prüfungen
gesammelten Daten. Eines der Hauptziele ist die Dokumentation und Evaluierung von Daten
zur Sicherheit von Simponi® – d.h. die Bestimmung der Inzidenz und der Art der auftretenden
(schwerwiegenden) unerwünschten Ereignisse und der unerwünschten Arzneimittelwirkungen.
Nachfolgend wird eine statistische Begründung für den Stichprobenumfang von 1.500 Patienten
gegeben, der es erlaubt, das Auftreten unerwünschte Ereignisse bis zu einer Inzidenzrate von
0,1 % zu erkennen.
Auf der Basis der beobachteten Inzidenz an bestimmten Arten unerwünschter Ereignisse (z. B.
zusammengefasst nach der MedDRA-Terminologie) kann anhand der Daten ein 95 %Konfidenzintervall für die zugrunde liegende (unbekannte) tatsächliche Inzidenz ermittelt
werden.
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Die obere Grenze dieses Konfidenzintervalls stellt einen sinnvollen Grenzwert für diese Inzidenz
dar. Sie hängt von der Patientenzahl und von der innerhalb der Stichprobe beobachteten
Inzidenz ab. Die nachstehende Tabelle gibt die obere Grenze eines zweiseitigen 95 %
Konfidenzintervalls für den Anteil (unter Verwendung der Normalapproximation für einen großen
Stichprobenumfang) bei verschiedenen beobachteten Inzidenzen unter der Annahme eines
Gesamt-Stichprobenumfangs von 1 500 Patienten und einer Abbruchrate von 15 % wieder:
Beobachtete Inzidenz an UEs
Obere Grenze des Konfidenzintervalls
0,001
0,003
0,005
0,009
0,010
1,015
0,020
0,027
0,030
0,039
0,040
0,050
0,050
0,062
0,100
0,116
0,150
0,169
0,200
0,221
Beispiel: Wenn die beobachtete Inzidenz (der Anteil) eines bestimmten unerwünschten
Ereignisses in der Stichprobe 1 % beträgt, ergibt sich eine Obergrenze des 95 %-Konfidenzintervalls von 1,5 %. Demnach lässt sich folgern, dass die (unbekannte) wahre Inzidenz dieses
betreffenden unerwünschten Ereignisses in einer Population, die dem Studienkollektiv der NIS
ähnelt, nicht höher als 1,5 % ist.
Der gewählte Stichprobenumfang ist außerdem geeignet, um selten auftretende unerwünschte
Ereignisse erkennen zu können. Die nachstehende Tabelle zeigt die Wahrscheinlichkeit, dass
ein bestimmtes unerwünschtes Ereignis bei mindestens 1 Patienten auftritt, in Abhängigkeit von
der (unbekannten) Inzidenz dieses Ereignisses:
Inzidenz des UEs
Wahrscheinlichkeit
0,0010
0,741
0,0020
0,933
0,0030
0,983
0,0040
0,996
0,0050
0,999
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Beispiel: Ist die Inzidenz eines bestimmten unerwünschten Ereignisses größer oder gleich
0,1 %, so liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das betreffende Ereignis bei mindestens einem
Patienten in der Stichprobe auftritt, bei über 74 %.
Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch selten auftretende Ereignisse erkannt werden, bei
einem Stichprobenumfang von 1.500 Patienten relativ hoch.
9.2 Statistische Auswertung
Die klinischen, die ökonomischen und die patientenbezogenen Ergebnisse werden deskriptiv
analysiert.
Ein Patient gilt als auswertbar, wenn mindestens 2 Besuche dokumentiert sind: der
Beobachtungstermin zu Studienbeginn UND entweder der Termin nach 12 Monaten oder der
Termin nach 24 Monaten.
Für die kontinuierlichen Variablen werden Mittelwerte, Medianwerte, Maximalwerte,
Minimalwerte und die Standardabweichung berechnet. Für die ordinalen und die kategorialen
Variablen werden Häufigkeiten berechnet. Patienten, bei denen Daten zu einem Parameter
fehlen, werden von der Berechnung der Häufigkeiten zu diesem Parameter ausgeschlossen.
Für die zu verschiedenen Zeitpunkten bestimmten Parameter werden die Unterschiede
gegenüber den Ausgangswerten ermittelt. Für die Veränderungen bei den einzelnen Patienten
werden Signifikanztests durchgeführt.
Es erfolgen Subgruppenanalysen für die verschiedenen Anwendungsgebiete (rheumatoide
Arthritis, Psoriasis-Arthritis, ankylosierende Spondylitis). Zwischenanalysen werden nach
Bedarf, z. B. jährlich, durchgeführt.
Neben den deskriptiven Analysen ist geplant, ausgedehnte erklärende Analysen durchzuführen,
um einen tieferen Einblick in die Therapieschemata bei diesen Anwendungsgebieten zu
erlangen. Darüber hinaus werden Daten aus dieser NIS die Basis für zukünftige
gesundheitsökonomische Studien unter Alltagsbedingungen bei allen drei interessierenden
Anwendungsgebieten bilden.
Die Ergebnisse gehen in den Abschlussbericht der Studie ein.
10 Qualitätssicherung/Überwachung
Die an dieser nicht interventionellen Studie teilnehmenden Ärzte werden von der Essex
Pharma GmbH und vom Auftragsforschungsinstitut (Contract Research Organization, CRO),
das die Studie durchführt, unterstützt.
Während der nicht interventionellen Studie finden an den teilnehmenden Studienzentren
Überwachungs- bzw. Auditbesuche zur Qualitätssicherung statt, um die hohe Qualität der
Daten zu gewährleisten. Diese Besuche werden nach einem festen Schema durchgeführt. Eine
Überwachung erfolgt außerdem in Form von Telefonkontakten und auf elektronischem Wege
(Kontrolle der elektronischen Dokumentationsbögen, Erstellung von Fragenentwürfen etc.).
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11 Finanzielle Aufwandsentschädigung/Vergütung
Gemäß den Empfehlungen des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) gilt die Teilnahme an einer NIS als medizinische Tätigkeit, weshalb sich die finanzielle
Vergütung für im Rahmen der NIS geleistete Aufgaben nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GoÄ) richtet. Die für die Teilnahme an dieser NIS geleistete Vergütung ist eine Entschädigung
für die Datenbeschaffung und die Dokumentation, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand des
Vertrautmachens mit dem Studienprotokoll und dem eCRF-System und für die Bereitstellung
von Patienteninformationen.
Das Arzneimittel, das Gegenstand der Beobachtung ist, wird vom Arzt gemäß dem
medizinischen Routinevorgehen verordnet. Die Kosten für medizinische Verfahren oder
Leistungen, die im Rahmen des routinemäßigen medizinischen Behandlungsvorgehens
bereitgestellt werden, werden von den Krankenversicherern erstattet.
12 Rechtliche Aspekte
Die NIS wird gemäß § 67 (6) des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) dem Paul-EhrlichInstitut, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der
Krankenkassen gemeldet. Die Meldung umfasst Angaben zu den Zielen der nicht
interventionellen Studie, zu den Einzelheiten der Durchführung, zur Datenerfassung, zu den
Zeitrahmen und zum Vorgehen bei der Patientenaufklärung sowie die Namen der
teilnehmenden Prüfärzte und die Höhe der Aufwandsentschädigung.
Zur Durchführung der NIS wird eine geeignete Ethikkommission konsultiert.
13 Kriterien für die Beendigung der Studie
Essex Pharma kann diese nicht interventionelle Studie insgesamt bzw. die Teilnahme weiterer
Patienten durch die Benachrichtigung der teilnehmenden Zentren mit einer Frist von 30 Tagen
beenden. Die verfügbaren Daten werden dennoch gesammelt, ausgewertet und weitergeleitet.
Darüber hinaus steht es den Patienten jederzeit frei, ihre Einwilligung in die Verarbeitung
weiterer Daten zu widerrufen. Ein solcher Widerruf darf keine Nachteile für den Patienten nach
sich ziehen.
14 Publikationsgrundsätze
Nach erfolgten Zwischenanalysen werden Berichte erstellt, und den aktiv zur Studie
beitragenden Studienzentren sowie den Behörden werden bei Bedarf Zusammenfassungen zur
Verfügung gestellt.
Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Studie (letzter Besuch des letzten Patienten)
wird eine statistische und medizinische Zusammenfassung der Studienergebnisse veröffentlicht.
Es wird ein Publikationsplan erstellt. Der Autor bzw. die Autoren werden unter den Prüfärzten
ausgesucht, die hohe Rekrutierungszahlen und eine Dokumentationsleistung von hoher Qualität
aufweisen, sowie unter externen Experten und den zuständigen Mitarbeitern des Sponsors.
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München, Deutschland
Literaturverzeichnis
1 Übersicht: der KBV gemeldete Anwendungsbeobachtungen 2008; KBV-Bericht;
Dezernat 4, Abteilung Arzneimittel, 14. April 2009.
2 Fachinformation Simponi®
3 FFbH in: Lautenschläger, J., Mau, W., Kohlmann, T., Raspe, H. H., Struve, F., Brückle, W., Zeidler, H.
Vergleichende Evaluation einer deutschen Version des Health Assessment Questionnaires (HAQ) und
des Funktionsfragebogens Hannover (FFbH). Z Rheumatol 1997, Mai–Juni; 56(3): 144–55.
4 FACIT-Fatigue in: Cella, D., Yount, S., Sorensen, M., Chartash, E., Sengupta, N., Grober, J. Validation
of the Functional Assessment of Chronic Illness Therapy Fatigue Scale relative to other
instrumentation in patients with rheumatoid arthritis. J Rheumatol 2005, Mai; 32(5): 811–9.
5 EQ-5D in: Brooks, R. EuroQol: The current state of play. Health Policy 1996; 37: 53–72.
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Essex Pharma GmbH, München, Deutschland
Dokumentationsplan
Verfahren
Visit 1
Visit 2
Visit 3
Visit 4
Visit 5
Visit 6
Visit 7
Visit 8
Visit 9
Monat 0
Monat 3
Monat 6
Monat 9
Monat 12
Monat 15
Monat 18
Monat 21
Monat 24
Abbruchdokumentation
Patienteneinverständniserklärung
X
Soziodemographische Daten des Patienten / Änderungen
X
Diagnose (RA, PsA, AS)
X
Begleiterkrankungen / Änderungen
X
Klinische Anamnese / Vitalparameter
X
Früher angewendete Therapien & Begleittherapien
(Therapieerfahrung)
X
Tuberkulose-Screening
X
Klinischer Gesamteindruck des Patienten / Änderungen (CGI)
X
Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie
X
Laboruntersuchung
X
®
Klinische Wirksamkeit SIMPONI (CGI Efficacy)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Begleitmedikation / Änderungen
X
Nutzung Ressourcen / Gesundheitsökonomie
X
DAS28 (RA) / PsARC (PsA) / BASDAI (AS)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
FFbH
X
X
X
X
X
X
X
X
X
FACIT-Fatigue
X
X
X
X
X
X
EQ5D
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Anwendungskomfort Autoinjektor / Patientenzufriedenheit
X
X
Unerwünschte Ereignisse (UE/SUE)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
®
Status der SIMPONI Therapie / Abbruchgrund
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