Orientierungshilfe für die ELR

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Orientierungshilfe für die ELR
Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung
Folgende Informationen sollten aus den Unterlagen hervorgehen
Förderschwerpunkt Arbeiten:
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Weitergehende Informationen erhalten Sie von der zuständigen
Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg sowie unter:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html
Bei der Vorlage von Anträgen ist generell zu beachten
Alle Antrag stellenden Gemeinden haben für den beantragten
Ort(steil)
eine
aktuelle
integrierte
Entwicklungskonzeption
einzureichen (Orientierung über den Inhalt gibt der im Internet
eingestellte Leitfaden).
Über den Umsetzungsstand von in Vorjahren bewilligten ELRMaßnahmen ist zu berichten.
Für jeden Ort ist eine eigene Projektliste zu erstellen; Ortsteile sind
untereinander zu priorisieren
Es ist ein Hinweis auf ggf. laufende Stadtsanierungen zu geben
bzw. ob beantragte Maßnahmen im Stadtsanierungsgebiet liegen.
Es sind die jeweils aktuellen, ins Internet eingestellten
Antragsformulare zu verwenden
Der Antrag ist termingerecht parallel je 2-fach mit allen Anlagen
vorzulegen:
- der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA Lörrach- Stabsstelle
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strukturpolitik)
- und dem Regierungspräsidium Freiburg.
I.
a) Erschließung Gewerbegebiet
2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc
Kommunaler
Antrag
(Fördervoraussetzung
bei
kommunalen Projekten ist rationeller Energieeinsatz,
Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender
Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen – ist
in Antrag entsprechend darzulegen)
Stand 2013-07
Information
über
Rechtskraft
des
Bebauungsplanes
(Verfahrensstand)
Wie viele erschlossene Gewerbeflächen gibt es in der Kommune?
Davon ist wie viel noch bebaubar? (in ha)
Planunterlagen aus denen hervorgeht:
→Größe des zu erschließenden Geländes
→grobe Einteilung der Grundstücke, Darstellung der einzelnen
Gewerke (Straße, Wasser, Abwasser u. ä.)
→geplante Belegung der Grundstücke (welche Firma geht wohin?)
Kosten- und Finanzierungsübersicht jeweils getrennt nach
Gewerken (Kosten nach DIN 276) (Position „Unvorhergesehenes
nicht
förderfähig,
Mehrwertsteuer
nicht
förderfähig,
Flächenausgleichsmaßnahmen außerhalb des zu erschließenden
Geländes sind nicht förderfähig)
Auflistung der an einer Ansiedlung interessierten Unternehmen:
→bisheriger
Standort
(Nahverlagerungsbescheinigung
der
abgebenden Gemeinde erforderlich, wenn Unternehmen von
Nachbargemeinden im Umkreis von ca. 30 Km kommen)
→bisherige Anzahl der Mitarbeiter und neu zu schaffende
Arbeitsplätze
Beschluss des Gemeinderates, aus dem eindeutig die Zustimmung
zu Bau und Finanzierung der Erschließung hervorgeht
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Kommunaler Bauhof
Begründung/Beschreibung
des
Projektes
(unverträgliche
Gemengelage?, zerstreut auf mehrere Standorte?)
Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. a. unter a) einschließlich
Planunterlagen und Lageplan
c) Kommunales Gründerzentrum
Begründung/Beschreibung des Projekts
Kosten- und Finanzierungsübersicht (s.a. unter a) einschließlich
Planunter-lagen und Lageplan
Achtung: die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu
einem Anteil von 10 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben
zuwendungsfähig
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELRRichtlinie)
förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu
25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz
eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen
entsprechende Aufteilung des Projektes, sofern bei privatgewerblichen Vorhaben absehbar ist, dass sowohl für die
Besitz- als auch Betriebsgesellschaft eine Förderung
beantragt werden soll
d) Zwischenerwerb von Grundstücken durch Kommune
→
Notwendigkeit des Erwerbs (insbesondere wenn zur Erreichung der
Entwicklungsziele auf den Grundstücken Ordnungsmaßnahmen,
z.B. Baureifmachung, durchgeführt werden müssen).
Planung der weiteren Verwendung
nicht der Erwerb ist förderfähig sondern nur der Zinsausgleich!
(Bagatellgrenze!)
zusätzliche Angaben zu o.g. erforderlich bei
a)
II.
Privat-gewerblicher Antrag
Darstellung
des
Unternehmens
(kurzer
Werdegang/Branche/Besitzverhältnisse, Firmenspiegel)
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Lageplan (ggf. jetziger Standort mit Darstellung und
Beschreibung der möglichen Gemengelage und Folgenutzung
der freiwerdenden Gebäude und Flächen, künftiger Standort)
strukturelle Auswirkungen auf die Gemeinde
bisherige Anzahl der Mitarbeiter - neu zu schaffende
Arbeitsplätze
Darlegung Planungs-/ Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb,
Baugesuch, Planungsreife), Durchführungszeitraum
Detaillierte Baupläne bzw. ggf. Baugenehmigung mit
detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Kostenaufstellung
gemäß DIN 276. Baugenehmigung muss spätestens bis zur
Bewilligung vorliegen.
2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc
zusätzlich bei ELR/RWB-Projekten (hier gilt MindestInvestitionsbetrag in Größenordnung von 1 Mio. Euro):
aktuelles ELR/RWB-Prüfschema und Soll-Indikatorenblatt ist
auszufüllen
Betriebsverlagerung
Bisheriger Betriebsstandort
Wenn von Nachbargemeinde im Umkreis von 20-30 km
kommend Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden
Gemeinde notwendig
Beschreibung/Begründung des Projekts (siehe oben)
b) Betriebsneuansiedlung
Existenzgründer?
Betriebsverlagerung von extern,
außerhalb des 30-km-Radius?
d.h.
bisheriger
Standort
ELR-Rückflussmittel (in Ausnahmefällen außerhalb der regulären
ELR-Förderung möglich)
- Antragsstellung direkt beim Regierungspräsidium) mit üblichen
ELR-Antragsunterlagen
- Voraussetzung: Dringlichkeit des Vorhabens; u.a. muss bereits
zum Zeitpunkt der Antragsstellung Baugenehmigung vorliegen
Stand 2013-07
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Förderschwerpunkt Grundversorgung:
Privat-gewerbliche Maßnahme
Betriebsbeschreibung (kurzer Werdegang, Branche)
Welche Art der Grundversorgung, d.h. einziger Betrieb seiner
Art im Ort?
Bisherige Anzahl der Mitarbeiter – neu zu schaffende
Arbeitsplätze, Besitzverhältnisse; Besitzer des Betriebes muss
selbständig agieren, ohne Konzernabhängigkeit)
Umsetzungsreife/Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb,
Bauantrag, Planungsreife, Durchführungszeitraum)
Detaillierte Baupläne bzw. ggf. Baugenehmigung mit
detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung Verfahrensstand
Kostenaufstellung gemäß DIN 276
Die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil
von 10 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben
zuwendungsfähig
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELRRichtlinie)
förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu
25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz
eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen.
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung:
(Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist Nachweis, wie
durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen
Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen
Ressourcen
geschont
wird.
(rationeller
Energieeinsatz,
Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender
Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen – ist in
Antrag entsprechend darzulegen)
Kommunaler Antrag
2014 Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung 2013-07-11.doc
Stand 2013-07
Art des Projekts (Beschreibung des Projekts: Umnutzung?,
Umbau?, Neubau?)
Derzeitige Nutzung
Vorgesehene Nutzung (z.B. welche Vereine? Ortsverwaltung?
Belegungsplan)
Zustand/Baujahr des Gebäudes
Vorhandene anderweitige Einrichtungen vor Ort
Auflistung der Vereine / derzeitige Unterbringung der Vereine
Bei einer Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40
Bei grundlegender Sanierung von Mehrzweckhallen:
Pauschalierung 60:40 abzüglich 10% unterlassene
Bauunterhaltung
Energiesparmaßnahmen auflisten (Fördervoraussetzung)
Vorlage eines farbig angelegten Plansatzes (evtl. Photos, IstZustand)
Kosten- und Finanzierungsplan (MwSt. ist nicht förderfähig)
Bei Erwerb amtliche Schätzung
Anderweitige Fördermittel (z.B. Ausgleichstock, Feuerwehr,
Sport etc.)
Ist Gemeinde nicht Eigentümerin des Gebäudes → Vertrag über
uneingeschränktes Belegungsrecht auf 20 Jahre für Gemeinde
und angemessene Beteiligung der Gemeinde an Invest.kosten
(i. d. R. 10%)
Wohnumfeldmaßnahmen: Vorlage Gestaltungsplan und
Platzgröße (qm)
Kostenbegrenzung: ca. 130,00 € (Netto) pro qm
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Der Antragssteller hat eine von ihm und vom Eigentümer
unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass die notariell bestätigte Eigentumsübertragung vom
Eigentümer auf den Antragssteller demnächst erfolgen wird
oder
- dass der Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht am
Förderobjekt für die Dauer der 15jährigen Zweckbindungsfrist
an den Antragssteller überträgt
Förderschwerpunkt Wohnen:
Erhebung der Baulücken und Leerstände und Vorlage einer
Nutzungskonzeption der Gemeinde ist zwingend erforderlich
Objekt in Lageplan einzeichnen, Flurstücksnummer
(Voraussetzung Schaffung von Wohnraum innerhalb der
historischen Ortslage)
Art des Projekts/ Beschreibung des Projekts
=>Umnutzung vorhandener Gebäude (z.B. Ausbau Scheune zu
Wohnraum); Vorlage farbig angelegter Planunterlagen zur
Beurteilung der Umnutzung + aktuelle Bilder)
=>Ortsbildgerechte Neubauten, sofern keine bisher unbebauten
Flächen überbaut werden
=>Maßnahmen
zur
Erreichung
zeitgemäßer
Wohnverhältnisse/Modernisierung
(umfassende
Modernisierung – nicht nur Fassade oder unterlassene
Unterhaltung! Baujahr in der Regel vor 1945)
=>Vorbereitendes
wohnraumbezogenes
Projekt
(wie
Baureifmachung von Grundstücken)
Aussage über die Energiesparpotentiale der geplanten
Maßnahme Einsatz von natürlichen Ressourcen (z.B. Dämmung
über Standard, Nutzung Solarenergie, Holzpelletsheizung....),
da die Anwendung umweltfreundlicher, ressourcenschonender
Bauweisen zu Fördervorrang führt → erhöhte Anforderungen
ab PJ 2012; siehe hierzu separates Hinweisblatt zur
Ausschreibung vom 24.06.2011 zum Umgang mit der
ökologischen Komponente im ELR
Mietwohnungen in Neubauten sind nicht förderfähig
Dachausbau (Erweiterung der Wohnung) in vorhandenem
Wohnhaus ist keine Umnutzung
Die Beantragung von zwei eigen genutzten Wohnungen ist nicht
möglich, da ein Antragsteller nicht zwei Wohnungen gleichzeitig
nutzen kann. Hier Aussage erforderlich, ob zweite Wohnung
vermietet wird oder unentgeltlich Kindern o. ä. überlassen wird.
Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein. Die
Gemeinde bestätigt die Eigentümerschaft des Eigentümers.
Falls der Antragssteller (noch) nicht Eigentümer des fördernden
Objekts ist:
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Bei mehreren Antragsstellern oder Eigentümern ist die
Erklärung von allen Antragsstellern/Eigentümern zu
unterschreiben.
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Antragsformular ELR-3:
- Alle Eigentümer (=Antragsteller) werden mit Geburtsdatum im
Adressfeld eingetragen und unterschreiben den Antrag.
- Die Spalte „Finanzierung der Gesamtkosten“ ist vollständig
und in der Addition richtig auszufüllen. Bei den Angaben zum
Zuschuss (beantragte Förderung ELR) ist darauf zu achten,
dass die Höchstförderbeträge je Wohnung gemäß Ziff. 8.3.2 der
Richtlinie nicht überschritten werden.
- Der Antrag ELR-3 ist 4-fach mit Originalunterschrift(en)
des/der Antragssteller(s) vorzulegen (2 für LRA; 2 für RP).
Besondere Hinweise zur Finanzierung im Antrag ELR-3:
Die Finanzierung im ELR-Antrag „Wohnen“ darf außer der ELRFörderung keine weiteren Landesmittel enthalten gemäß Ziff.
9.1 der Verw.vorschrift. (Einzige Ausnahme: Es liegt
nachgewiesenermaßen ein stark gefährdetes Kulturdenkmal
vor).
Der Antragsteller wird deshalb gebeten, eine von ihm
unterzeichnete Erklärung vorzulegen, dass die im ELRAntrag
„Wohnen“
aufgeführte/zugrundeliegende
Finanzierung außer dem beantragten ELR-Zuschuss keine
Fördermittel des Landes Baden-Württemberg enthält und
dass die Finanzierung gesichert ist.
Alternativ kann der Antragsteller auch eine gleichlautende
Bescheinigung seiner Hausbank vorlegen.
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Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des Antragstellers vor
einer evtl. späteren Rückforderung wegen Doppelförderung mit
Landesmitteln.
Der Antragsteller ist selbst für die im ELR-Antrag aufgeführte
Finanzierung verantwortlich und hat die Finanzierung rechtzeitig
mit seiner Hausbank/Finanzierungsberatung abzuklären.
Falls sich die Finanzierung ändert, ist ein neuer vollständig
ausgefüllter Antrag auf Formblatt ELR-3 in 4facher Ausfertigung
vorzulegen, der alle Finanzierungsänderungen mit beinhaltet.
Die Finanzierung muss vor der Bewilligung des ELRZuschusses feststehen.
Eine anderweitige Landesförderung kann mit dem ELR
kombiniert werden, wenn die darauf entfallenden Kosten klar
und ohne Überschneidung von den für den ELR-Zuschuss
gebundenen Kosten abgegrenzt werden können. D. h. dass die
auf eine anderweitige Landesförderung entfallenden Kosten
nicht in der ELR-Kostenschätzung und im ELR-Antrag
aufgeführt sein dürfen. Die exakte Kostentrennung ist vom
Architekten vorzunehmen. Falls keine exakte Trennung und
Zuordnung der Kosten erfolgen kann, ist eine Kombination mit
dem ELR nicht möglich.
Zusätzlich wird um Erläuterung aller neben dem ELR in
Anspruch genommener Förderprogramme gebeten.
Erforderliche Anlagen zum Antrag ELR-3:
- die baurechtlich genehmigten farbigen Planunterlagen sind in
4-facher Ausfertigung vorzulegen
- die auf dieser Planung basierende vom Architekten/Planer mit
Datum und Original-Unterschrift versehene Kostenschätzung
nach DIN 276 (ELR-Formblatt im Internet abrufbar) ist in 2facher
Ausfertigung vorzulegen
- Die „Gesamtkosten brutto“ im Antrag und in der
Kostenschätzung müssen übereinstimmen.
Im Antrag und in der Kostenschätzung sind nur die Kosten für
das zu fördernde Objekt aufzuführen. Wurden z.B. Kosten für
eine zweite Wohnung mit einbezogen, die nicht Gegenstand der
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Stand 2013-07
Förderung ist, sind diese Kosten vom Architekten herauszurechnen. Desgleichen sind Kostenanteile herauszurechnen, die
sich auf Installationen für andere, nicht geförderte Wohnungen
im Haus beziehen (z.B. der betreffenden Kostenanteil für eine
neue Heizungsanlage im Haus)
Formblatt ELR-5 (4-fach vorzulegen):
Es ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich (bei Umnutzungen mit Bildern von
allen Seiten des Objekts)
Der Bauantrag oder (falls schon erteilt) die Baugenehmigung
sind dem Antrag 4-fach in Kopie beizufügen. Falls keine
Baugenehmigung erforderlich sein sollte (z.B. bei
Modernisierung) ist dies von der Gemeinde zu bestätigen.
Liegt die Baugenehmigung oder der Antrag auf Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vor, müssen
zumindest baugenehmigungsreife Planunterlagen vorliegen. Die
Baugenehmigung ist dem Regierungspräsidium spätestens vor
der Bewilligung zuzuleiten.
Dem Antrag ist eine Wohn- und Nutzflächenberechnung des
Architekten beizufügen (4-fach)
Das Projekt muss sich in historischer Ortslage befinden.
Es werden mindestens 70m² Wohnfläche und 3 Zimmer je
Wohnung erreicht.
Im Antrag ist anzugeben, ob das Förderobjekt unter Denkmalschutz steht und ob Denkmalförderung beantragt wurde/wird.
Bei Beantragung einer Denkmalförderung ist dem ELR-Antrag
eine Erklärung des Antragstellers beizufügen, dass die ELRKostenschätzung keine Kosten erhält, die im Rahmen der
Denkmalförderung beantragt wurden/werden.
Die Gemeinden werden gebeten, nach der Bewilligung darauf
zu achten, dass die Baubeginnsanzeigen dem
Regierungspräsidium zeitgerecht vorgelegt werden. Für die
weitere EDV-Bearbeitung wird hier das genaue Datum des
Investitionsbeginns benötigt. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald
dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsanträge
abgeschlossen sind.
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Übergreifendes Projekt
Betreuung der Konzeptumsetzung
Konzept zur Umsetzung der gemeindlichen Konzeption
förderfähig sind Beratungsleistungen
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Stand 2013-07
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