Meersalz-Richtlinien

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Meersalz-Richtlinien
Meersalz-Richtlinien
Date of Issue: Mar 2003
»Cahier des Charges«
Einführung:
Um die Auslobung „Nature & Progrès” zu erhalten, muss in der gesamten
Produktion gemäß dem Reglement des Cahier des Charges von Nature & Progrès
gearbeitet werden.
Pluralität der Methoden im bio-ökologischen Landbau:
Das vorliegende Reglement stellt keine spezielle Methode des ökologischen
Landbaus dar, sondern es handelt sich um eine Zusammenstellung von
Produktionsweisen und Produkten, deren Verwendung durch das Cahier des
Charges der Vereinigung gestattet oder verboten ist.
Pflichtenheft für unraffiniertes Meersalz:
A
Unraffiniertes Meersalz
A1
Geografische Herkunft und Umwelt
A1.1
Geografische Herkunft
Atlantischer Ozean:
Bassin de Guérande: Gebiete der Kommunen Le Croisic, Batz sur mer, Le
Pouliguen, La Baulle, Guérande, La Turballe; Bassin du Mes: Gebiete der
Gemeinden Mesquer, Saint-Molf, Asserac; Ile de Noirmoutier; Ile de Ré;
Portugal: Algarve: Gebiete der Kommunen Olhão und Tavira im
Naturpark Ria Formosa und Gebiet der Kommune Castro Marim im
Naturpark Sapal do Castro Marim; Gebiet der Kommunen Aveiro und
Figueira da Foz (Erg. d.Ü.)
Kartografischer Nachweis verpflichtend
© für die Übersetzung: Marisol Böer & Siebert 2003-2004 – Angaben ohne Gewähr
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Date of Issue: Mar 2003
A1.2
A1.2.1
A1.2.2
A1.2.3
A1.2.4
Umwelt allgemein
Saline soll in Schutzgebiet liegen (Naturschutzgebiet, regionaler oder
nationaler Naturpark);
urban-industriell (siehe auch A1-3)
Außerhalb des Einflußbereichs und der Windrichtung großer
Industriezentren;
Mindestens 500 Meter entfernt von Hauptverkehrsadern (Autobahnen,
Schnellstraßen, Nationalstraßen etc.);
landwirtschaftlich:
Verschmutzung aus Landwirtschaft und Wasser (siehe auch A1-4)
Ohne Verschmutzungsrisiken durch Pestizide und chemische Düngemittel
(aus industrieller Viehzucht, intensiver Aquakultur,
Intensivlandwirtschaft);
Insektenbekämpfung
Örtliche Bekämpfung (Insektenfallen);
Physikalische Bekämpfung (Aufrechterhaltung im Wasser);
Biologische Bekämpfung (Bacillus thuringiensis Serotyp 14 gegen
Mücken); (Marisol hält dies für fragwürdig; Anm.d.Ü.)
Treibjagd (Immission durch Schrotkugeln)
Siehe Grenzwerte für Blei im Anhang;
A1.3
Wasserzirkulation
Gewinnung von Wasser ausschließlich aus dem Meer, ohne äußerliche
Verschmutzung;
Natürliche, nur auf Schwerkraft beruhende Zirkulation;
Wasserzirkulation in produktiven Zonen der Saline unabhängig von der
Zirkulation in Bereichen intensiver Aquakultur;
A1.4
Saline
Instandhaltung der Salinenbecken, Böschungen und Ufer manuell,
maschinell und thermisch durch Mähen und Abbrennen außerhalb der
Produktionszeit und außerhalb der Reproduktionsperiode der Fauna;
A2
Arbeitsbedingungen
A2.1
Arbeitstechnik
Traditionelle Arbeitsweise von Hand in Salinen mit Tonböden;
Natürliche Wasserzirkulation und Verdunstung durch Sonne und Wind;
Um die dem Produkt innewohnende Qualität zu gewährleisten, muss das
Salz im Wasser geerntet werden;
Waschen nach dem Aufhäufen ist nicht erlaubt;
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Date of Issue: Mar 2003
A2.2
Werkzeuge und Materialien
Werkzeuge aus Holz ohne chemische Behandlung;
Asbestzementplatten sind verboten;
Leichte Werkzeuge aus rostfreiem Stahl oder aber nicht in direktem
Kontakt mit dem Salz;
Aluminiumschaufeln dürfen vorübergehend benutzt werden.
Poly-Ethylen (PE) ist erlaubt für Utensilien.
Schutz- und Pflegemittel für Holz- und Metallwerkzeuge müssen den
Richtlinien (Cahier des Charges) „N et P Bio-Environment” entsprechen;
A2.3
Transport und Lagerung
Aufschütten auf Halden im Freien im Arbeitsbereich;
Schutz und Abdecken des Salzes mit Folien aus Poly-Ethylen (PE) oder
Ethyl-Vinyl-Acetat (E.V.A.);
Obligatorische Schutzschicht zwischen Untergrund und Salz;
Ständige Reinigung der Lagerhallen, insbesondere vor und nach allen
Arbeitsvorgängen im Zusammenhang mit dem Salz;
Einsatz emissionsarmer Transportmaschinen mit Gas- oder
Elektromotoren in den Lagerhallen;
Schutz von Hölzern und Hallen gemäß Pflichtenheft: »Cahier des Charges
N et P Bio-Environment«;
Belüftung der Lagerhallen nach Arbeitsvorgängen im Zusammenhang mit
dem Salz;
A2.4
Analytische Qualität des Produkts
A2.4.1 Positivliste
(in Arbeit)
A2.4.2 Negativliste
Untersuchung auf verschiedene Elemente, die geeignet sind, die
ursprüngliche Qualität des unraffinierten Meersalzes zu beeinträchtigen;
im einzelnen gelten folgende Kriterien:
Nitrate
Ammonium
Nitrite
Pestizidrückstände
unterhalb der gesetzlich zulässigen
Grenzwerte
frei von
frei von
frei von
(»frei von« muss korrekt heißen: nicht nachweisbar, d.h. unterhalb der
technischen Nachweisgrenze; Anm.d.Ü.)
Schwermetalle allg.
unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte
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Date of Issue: Mar 2003
im einzelnen gelten folgende Kriterien:
Blei
Cadmium
Quecksilber
Arsen
0.25
0.05
0.01
0.07
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Bakteriologie und Viren
Grenzwerte wie folgt:
Mesophile aerobe Flora
Summe Koliforme
Koliforme
Streptococcus sp.
Halophile aerobe Flora
< 100/g
0
0
0
< 100/g
Radioaktivität
nur natürliche
Kohlenwasserstoffe
und Treibstoffrückstände
frei von
Freies Chlor und
Hypochloride
frei von
A3
Weiterverarbeitung und Verpackung
A3.1
Rohes Salz
A3.1.1 Waschen
Verboten;
A3.1.2 Trocknung und Lagerung
Natürliche Trocknung in der Sonne und Lagerung, so wie es ist („Gros
Sel”);
Alle Trocknungsmethoden, die das Produkt in seinen ursprünglichen
physikalisch-chemischen Eigenschaften verändern, sind verboten;
Direkte Trocknung des Salzes ist verboten;
Verpackung in Big-Bags aus Poly-Ethylen (PE) oder Poly-Propylen (PP);
A3.1.3 Additive
Keinerlei Zusatzstoffe sind erlaubt (auch nicht Jod, Magnesium, Fluor);
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Date of Issue: Mar 2003
A3.2
Vermahlenes Salz („Sel Fin”)
A3.2.1 Waschen und Trocknen
Wie unter A3.1;
A3.2.2 Vermahlen
Mahltechniken dürfen die ursprünglichen physikalisch-chemischen
Eigenschaften des Salzes nicht verändern;
A3.3
Aromatisiertes Salz
Wie unter A3.2;
Verwendete Heilkräuter, Gewürze, aromatische Pflanzen und Gemüsen
müssen ausschließlich aus kontrolliertem biologischem Anbau (kbA)
stammen, außer wenn es sie nicht in Bio-Qualität gibt;
A3.4
Verschiedene Salze (Viehsalz, etc.)
Wie unter A3.1;
Ein Gehalt von 10 % unlöslichen Stoffen (Schlamm, Lehm, organische
Materi, etc.) darf nicht überschritten werden;
A3.5
Verpackungsmaterialien
Erlaubt sind:
Glasbehälter und Weckgläser;
Paraffinierter Karton (hochreines Paraffin);
Plastikbeutel aus Poly-Ethylen niedriger Dichte (PE LD);
Behälter aus Poly-Ethylen hoher Dichte (PE HD) und Ploy-Propylen (PP);
Bei Verpackungen, die Aluminium enthalten, darf dieses nicht in direktem
Kontakt zum Salz stehen;
A3.6
Antihygroskopische Produkte (Feuchtigkeitsabsorber)
Kapseln mit mineralischen Produkten oder natürlichen organischen
Substanzen sind erlaubt;
© Cahier des Charges, Nature et Progrès, Edition Ete 1998
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