Sicherheitsdatenblatt

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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
*
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname:
PDL PROFI DRY LUBE Trockenfilm Kettenspray
· Artikelnummer:
· 1.2 Relevante identifizierte
Verwendungen des Stoffs oder
Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
PDL-6170
· Verwendungssektor
· Verwendung des Stoffes / des
Gemisches:
Antriebe und Maschinen die für Lebensmittel- oder
Tabakwarenverarbeitung bestimmt sind oder wo Temperaturen über 250
Grad Celsius erreicht werden.
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit /
Verbraucher
Gemäß Produktbezeichnung
Trockenschmiermittel für Dichtringketten
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Firma
Profi Products Reiner Bayer
Flörsheimer Ring 6
67705 Trippstadt
Telefon: (+49) 6306/70170
Telefax: (+49) 6306/7017-17
Email: [email protected]
· Auskunftgebender Bereich:
· 1.4 Notrufnummer:
*
category management
Beratungsstelle bei Vergiftungen, Mainz
Tel. 0049 (0) 6131 / 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Aerosol 1
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei
Erwärmung bersten.
GHS08 Gesundheitsgefahr
Asp. Tox. 1
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
GHS09 Umwelt
Aquatic Acute 1 H400
Aquatic Chronic 1 H410
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
GHS07
Skin Irrit. 2
STOT SE 3
H315
H336
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Handelsname: PDL PROFI DRY LUBE Trockenfilm Kettenspray
(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
GHS02, GHS07, GHS08, GHS09
Gefahr
· Gefahrbestimmende
Komponenten zur Etikettierung: Heptan
· Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck:
kann bei Erwärmung bersten.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach
Gebrauch.
P301+P310 B E I
V E R S C H L U C K E N :
S o f o r t
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über
50 °C/122 °F aussetzen.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen /
regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
Nicht anwendbar.
· vPvB:
Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen
Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 142-82-5
Heptan
50-100%
EINECS: 205-563-8
Flam. Liq. 2, H225;
Asp. Tox. 1, H304;
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic
Chronic 1, H410;
Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
CAS: 106-97-8
Butan
10-25%
EINECS: 203-448-7
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas C, H280
CAS: 74-98-6
Propan
10-25%
EINECS: 200-827-9
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas C, H280
CAS: 64742-52-5
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere naphthenhaltige
≤ 2,5%
EINECS: 265-155-0
Carc. 1B, H350
CAS: 108-88-3
Toluol
≤ 2,5%
EINECS: 203-625-9
Flam. Liq. 2, H225;
Repr. 2, H361d; STOT RE 2, H373; Asp. Tox. 1,
H304;
Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
aliphatische Kohlenwasserstoffe
≥ 30%
· Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu
entnehmen.
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*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nicht anwendbar.
· Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser
spülen.
· Nach Verschlucken:
Sofort ärztlichen Rat einholen.
· 4.2 Wichtigste akute und
verzögert auftretende Symptome
und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht, Löschmaßnahmen auf den Umgebungsbrand
abstimmen.
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
· Geeignete Löschmittel:
· Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende
Verfahren
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
· 6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
· 6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
*
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen
lassen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
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(Fortsetzung von Seite 3)
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen
über 50 °C (z.B. durch Glühlampen) schützen. Auch nach Gebrauch nicht
gewaltsam öffnen oder verbrennen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und
Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind
zu beachten.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den
Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter nicht gasdicht verschließen.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse:
2B
· Klassifizierung nach
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV):
· 7.3 Spezifische
Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überw achung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur
Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
142-82-5 Heptan
MAK Langzeitwert: 2100 mg/m³, 500 ml/m³
vgl.Abschn.XII
106-97-8 Butan
AGW Langzeitwert: 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
74-98-6 Propan
AGW Langzeitwert: 1800 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
· Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und
Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw.
längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
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(Fortsetzung von Seite 4)
· Handschuhmaterial
· Durchdringungszeit des
Handschuhmaterials
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig
gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum
Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der
Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material,
sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von
Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung
aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von
Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem
Einsatz überprüft werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu
erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
Aerosol
Farbe:
Gelblich
· Geruch:
Nach aromatischen Lösungsmitteln
· Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
· pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
Nicht bestimmt.
-44 °C
· Flammpunkt:
-97 °C
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zündtemperatur:
215 °C
· Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung
explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
1,1 Vol %
10,9 Vol %
· Dampfdruck bei 20 °C:
8300 hPa
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
0,695 g/cm³
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht anwendbar.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Nicht bzw. wenig mischbar.
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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(Fortsetzung von Seite 5)
· Viskosität:
Dynamisch:
Kinematisch:
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
VOC (EU)
VOC (EU %)
VOCV (CH)
· 9.2 Sonstige Angaben
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
94,4 %
94,4 %
656,1 g/l
94,41 %
94,41 %
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu
vermeidende Bedingungen:
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher
Reaktionen
· 10.4 Zu vermeidende
Bedingungen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
· 10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte:
*
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
· Schwere Augenschädigung/reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/
Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· 12.2 Persistenz und
Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
· Ökotoxische Wirkungen:
· Bemerkung:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Sehr giftig für Fische.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den
Untergrund.
In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton.
sehr giftig für Wasserorganismen
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
Nicht anwendbar.
· vPvB:
Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
*
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
UN1950
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG
· IATA
1950 DRUCKGASPACKUNGEN
AEROSOLS (HEPTANES), MARINE POLLUTANT
AEROSOLS, flammable
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
· Gefahrzettel
2 5F Gase
2.1
· IMDG, IATA
· Class
· Label
2.1
2.1
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe: Heptan
Ja
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
· Kemler-Zahl:
Achtung: Gase
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE
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(Fortsetzung von Seite 7)
· EMS-Nummer:
· Stowage Code
· Segregation Code
F-D,S-U
SW1 Protected from sources of heat.
SW22 For AEROSOLS with a maximum capacity of 1
litre: Category A. For AEROSOLS with a capacity above
1 litre: Category B. For WASTE AEROSOLS: Category
C, Clear of living quarters.
SG69 For AEROSOLS with a maximum capacity of 1
litre: Segregation as for class 9. Stow "separated from"
class 1 except for division 1.4. For AEROSOLS with a
capacity above 1 litre: Segregation as for the appropriate
subdivision of class 2. For WASTE AEROSOLS:
Segregation as for the appropriate subdivision of class
2.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
· IMDG
· Limited quantities (LQ)
· Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
*
1L
Code: E0
In freigestellten Mengen nicht zugelassen
2
D
1L
Code: E0
Not permitted as Excepted Quantity
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
· Kennzeichnung gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS02, GHS07, GHS08, GHS09
· Signalwort
Gefahr
· Gefahrbestimmende
Komponenten zur Etikettierung: Heptan
· Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck:
kann bei Erwärmung bersten.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach
Gebrauch.
P301+P310 B E I
V E R S C H L U C K E N :
S o f o r t
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
(Fortsetzung auf Seite 9)
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Handelsname: PDL PROFI DRY LUBE Trockenfilm Kettenspray
(Fortsetzung von Seite 8)
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über
50 °C/122 °F aussetzen.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen /
regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte
gefährliche Stoffe - ANHANG I
· Seveso-Kategorie
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
E1 Gewässergefährdend
P3a ENTZÜNDBARE AEROSOLE
· Mengenschwelle (in Tonnen) für
die Anwendung in Betrieben der
unteren Klasse
100 t
· Mengenschwelle (in Tonnen) für
die Anwendung in Betrieben der
oberen Klasse
200 t
· Technische Anleitung Luft:
Klasse
Anteil in %
NK
94,4
· Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
· Ansprechpartner:
· Abkürzungen und Akronyme:
H220
H225
H280
H304
Extrem entzündbares Gas.
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H350 Kann Krebs erzeugen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter
Exposition.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Herr Reiner Bayer
Telefon: +49 (0) 6306 7017-0
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par
chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
Flam. Gas 1: Entzündbare Gase – Kategorie 1
Aerosol 1: Aerosole – Kategorie 1
Press. Gas C: Gase unter Druck – verdichtetes Gas
Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2
Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2
Carc. 1B: Karzinogenität – Kategorie 1B
Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2
Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1
Aquatic Acute 1: Gewässergefährdend - akut gewässergefährdend – Kategorie 1
Aquatic Chronic 1: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 1
· * Daten gegenüber der
Vorversion geändert
DE