Merkblatt über Eheschließungen

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Merkblatt über Eheschließungen
Stand : Januar 2014
Merkblatt über Eheschließungen
Wirksamkeit der Ehe
Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Daher gibt es kein Verfahren für die Anerkennung der im Ausland
geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam geschlossen wurde, stellt sich immer
dann, wenn es um weitere Amtshandlungen geht, so zum Beispiel bei der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister, der Abgabe einer Namenserklärung
oder bei der Eintragung in die Steuerkarte. Diese Vorfrage prüft die zuständige Behörde
dann in eigener Verantwortung.
I. Eheschließungen in der Republik Moldau
Allgemeine Informationen können Sie bei der Botschaft der Republik Moldau (www.germania.mfa.md) erfragen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei dem Standesamt in der Republik
Moldau, bei dem Sie heiraten möchten. Zur Eheschließung ist ein gültiger Reisepass mit
Übersetzung vorzulegen. Im Folgenden werden die Dokumente genannt, die außer dem
Reisepass von allen Standesämtern in der Republik Moldau von dem/der deutschen Verlobten verlangt werden:
a) Ehefähigkeitszeugnis: Dieses bestätigt, dass für die Eheschließung der beiden Verlobten kein Ehehindernis (zum Beispiel eine noch bestehende Ehe eines der Verlobten) besteht.
Ehefähigkeitszeugnis – wie und wo erhält man es? Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz
noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standsamt I in Berlin zuständig. Der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann in
der Botschaft aufgenommen werden. Für die damit verbundene Unterschriftsbeglaubigung
fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EURO an.
Es sollte zunächst bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland nachgefragt werden, welche Dokumente dafür vorzulegen sind.
Grundsätzlich müssen bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses von beiden Verlobten beigebracht werden:
 beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und/oder eine Abstammungsurkunde
 Aufenthalts-(Melde-)bescheinigung
 beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
 falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde (mit Angaben zu dem
Sorgerecht für minderjährige Kinder)
 falls verwitwet: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
 falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil
Hinweise:
• Moldauische Urkunden werden für den Gebrauch in Deutschland grundsätzlich nur
anerkannt, wenn sie legalisiert wurden. Alle Hinweise bezüglich der Legalisation
von moldauischen Dokumenten entnehmen Sie bitte dem Legalisationsmerkblatt
der deutschen Botschaft.
• Von den deutschen Standesämtern wird in der Regel eine Übersetzung der moldauischen Urkunden in die deutsche Sprache nach der sog. ISO-Norm gefordert.
Achten Sie bitte darauf, dass der von Ihnen gewählte Übersetzer tatsächlich gemäß dieser Norm übersetzt.
In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt. Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in
Deutschland zu beachten ist.
Eine Ausnahme davon sind Ehefähigkeitszeugnisse, die gemäß CIEC-Übereinkommen
Nr.20 ausgestellt wurden. Diese müssen nicht legalisiert werden.
b) Geburtsurkunde: Diese erhalten Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
c) im Fall einer Vorehe: Scheidungsurteil und –urkunde bzw. Sterbeurkunde des früheren
Ehegatten.
Hinweis: Seit November 2007 entfällt das Erfordernis zur Vorlage eines Führungszeugnisses.
Grundsätzlich gilt: Alle deutschen Urkunden (außer Ehefähigkeitszeugnis) müssen nach
erfolgter Vorbeglaubigung durch die zuständigen deutschen Behörden von der Botschaft
der Republik Moldau bzw. dem moldauischen Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk
der/die deutsche Verlobte wohnt, legalisiert werden. Von allen Urkunden wird auch eine
Übersetzung in die moldauische Sprache benötigt.
Prüfen Sie vor Ihrer Abreise in die Republik Moldau, ob alle Urkunden, die in legalisierter Form notwendig sind, legalisiert wurden!
Die deutsche Botschaft hat keine Möglichkeit, in Deutschland ausgestellte Urkunden
zu legalisieren.
II. Nach der Eheschließung in der Republik Moldau
Nach der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Da es sich um
eine moldauische Urkunde handelt, empfiehlt es sich, diese Urkunde von der deutschen
Botschaft legalisieren zu lassen. Beachten Sie hier bitte wieder das Legalisationsmerkblatt.
Informationen zur Visumserteilung zwecks Familienzusammenführung entnehmen Sie bitte
dem entsprechenden Merkblatt der Visastelle.
III. Eheschließung in Deutschland
Bitte wenden Sie sich zunächst an das deutsche Standesamt, bei dem Sie heiraten
möchten. Dort erhalten Sie eine Aufzählung aller Dokumente, die von beiden Verlobten
vorzulegen sind. Fallabhängig kann es hier unterschiedliche Anforderungen geben. Grundsätzlich werden folgende Urkunden benötigt:
 beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und/oder eine Abstammungsurkunde
 aktuelle Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand bzw. „internationales
Ehefähigkeitszeugnis“ (siehe unten)
 Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
 falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde
 falls verwitwet: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
 falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil
In der Republik Moldau werden nach Beitritt zum CIEC-Übereinkommen Nr. 20 sog. „internationale Ehefähigkeitszeugnisse“ ausgestellt. Diese werden in der Regel ohne Legalisation vom deutschen Standesamt anerkannt.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Direktion für die Ausstellung von Dokumenten, Str. M. Viteazul 11/1 in Chisinau, was zur Erlangung dieses Dokumentes vorzulegen ist.
Ob eine Legalisation aller Dokumente erforderlich ist oder ob die ausländischen Urkunden
auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt werden können, entscheidet die deutsche
Behörde, bei der die Urkunden vorzulegen sind. In den meisten Fällen wird allerdings eine
Legalisation der Urkunde (außer Ehefähigkeitszeugnis, s.o.) verlangt. Bitte beachten Sie
dazu das Legalisationsmerkblatt.
IV. Vor der Eheschließung in Deutschland
Um zur Eheschließung nach Deutschland reisen zu können, muss der/die moldauische
Partner(in) ein Visum zur Eheschließung beantragen. Damit dieses erteilt werden kann, sollte in Deutschland die Eheschließung vorab angemeldet werden. Bitte beachten Sie das
Merkblatt der Visastelle zu diesem Thema.
Wenn ein Verlobter die Eheschließung in Deutschland allein anmelden soll, so muss der
andere Verlobte sein Einverständnis hierzu durch eine sogenannte „Beitrittserklärung“ geben. In diesem Formular, das Sie bei dem deutschen Standesamt erhalten können, werden
die Personalien beider Verlobten eingetragen. Außerdem gibt man den gewünschten Namen nach der Eheschließung an. Die/der moldauische Verlobte muss dieses Dokument eigenhändig unterzeichnen und die Unterschrift in der Botschaft beglaubigen lassen. Eine
Unterschriftsbeglaubigung kostet in diesem Fall 25,00 Euro.
V. Allgemeines
Die Öffnungszeiten der deutschen Botschaft für Legalisationen sind wie folgt:
Montag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr.
Terminvereinbarungen sind nicht nötig. Alle oben genannten Rechtsgeschäfte können
grundsätzlich innerhalb eines Vormittags durchgeführt werden. Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen Botschaft der Republik Moldau
unter http://www.chisinau.diplo.de .