Bundeszentralamt für Steuern

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Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern
Ausgangslage
Das Feinkonzept „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“
sieht vor, administrative steuerfachliche Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen und steuerliche Aufgaben des Bundesamts
für Finanzen in einem Bundeszentralamt für Steuern zu bündeln. Mit
der neuen Oberbehörde soll ein leistungsstarker und kostengünstiger Dienstleister zu zentralen steuerlichen Fragestellungen für die
Bundes-, Landes- und ausländischen Finanzverwaltungen aufgebaut werden. In einem ersten Schritt wurden zunächst die Abteilungen Steuern (rd. 400 Arbeitskräfte) und Bundesbetriebsprüfung (rd.
160 Arbeitskräfte) im Rahmen einer Neugliederung der heterogenen
Aufgabenstruktur des Bundesamts für Finanzen in einer Hauptabteilung zusammengefasst und mit operativer Organisations- und
Personalkompetenz ausgestattet.
Zentraler steuerlicher
Dienstleister
Mit der Zukunftsbehörde soll der Steuervollzug effektiver und effizienter werden. Dafür ist die verstärkte Wahrnehmung von steuerlichen Zentralfunktionen durch den Bund erforderlich, um die Steuerverwaltungen der Länder bei ihrer Aufgabenerledigung zu unterstützen, die Koordinierung in länderübergreifenden Fällen zu verbessern
und die Einhaltung bundeseinheitlicher Kriterien sicherzustellen. Es
gilt, gemeinsam mit den Ländern Steuerschlupflöcher aufzuzeigen,
Steuervermeidungsstrategien zu erschweren und die Steuerbasis
unter Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen zu festigen.
Ziel ist mittel- bis langfristig die Einführung eines einheitlichen Kontraktmanagements zwischen Bund und Ländern.
Effektiver und effizienter Steuervollzug
Durch eine umfangreiche interne Optimierung, insbesondere durch
die im Zusammenwirken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz erfolgende Fortentwicklung automationsgestützter Verfahrenskomponenten sowie die Einrichtung elektronischer Antragsverfahren, sollen wesentliche Beiträge zum Bürokratieabbau geleistet
und eine stärkere Serviceorientierung sowohl gegenüber den Steuerbürgern als auch den Partnerfinanzverwaltungen realisiert werden.
Neuausrichtung
Schwerpunkt des weiteren Strukturentwicklungsprozesses ist neben
der internen Optimierung die Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben einschließlich des Transfers von Aufgaben aus der Steuer-
Schwerpunkte der
Strukturentwicklung
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Bundeszentralamt für Steuern
abteilung des Bundesministeriums der Finanzen an das Bundesamt
für Finanzen.
Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben
Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Anforderungen und des
steuerpolitischen Bestrebens um zentralisierte Wahrnehmung verschiedenster Aufgabenbereiche ist die Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben in das Organisationsgefüge der Behörde ein andauernder Prozess. In diesem Rahmen sind folgende Tätigkeitsfelder
hervorzuheben:
• Organisationseinheiten für die Entwicklung und den Betrieb institutionalisierter Systeme zur Steigerung der Effizienz und der
Effektivität der Steuerverwaltung
Zur Verminderung der Komplexität des Steuerrechts und zur
Verbesserung des Zielerreichungsgrades steuergesetzlicher Regelungen sollen systematische Ansätze entwickelt werden. Für
die Bekämpfung von Steuerumgehungen und Steuerbetrug sollen
strategische Ansätze verstärkt geschaffen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen soll durch Implementierung
der Aufgabenfelder Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und Berichtswesen in das Bundesamt für Finanzen bei seiner Aufgabenerledigung unterstützt werden.
Gesetzesfolgenabschätzung
Steuerliche Gesetzesvorhaben sollen vor Einbringung in den
parlamentarischen Raum einer strukturierten Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen werden. Die Durchführung von Planspielen zur Überprüfung der Rechts- und Vollzugstauglichkeit eines
Gesetzentwurfs ist darin eingeschlossen.
Risiko-ManagementSysteme
Potenzielle Risiken, wie Steuerbetrug und Steuerumgehung, sollen durch systematische Erhebung und Auswertung steuerlicher
Informationen sowie durch den gezielten und effizienten Einsatz
von Verwaltungsressourcen minimiert werden.
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Voraussetzung dafür ist die Entwicklung bundeseinheitlicher Datenstrukturen, die es ermöglichen, gesicherte Erkenntnisse über
die Steuergesetzgebung und den Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland und deren volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Auswirkungen bereitzustellen.
Berichtswesen
• Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
Die auf Bundesebene zur Abmilderung von Nachteilen einer dezentralen Steuerverwaltung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs umfassen die Unterstützung
der Länderfinanzverwaltungen insbesondere durch:
- Koordinierung der Maßnahmen der beteiligten Stellen zur Betrugsbekämpfung bei staaten- und länderübergreifenden Fallkonstellationen (einschließlich der Vorbereitung „konzertierter“
Aktionen)
Zentrale
Koordinierung
- Bereitstellung sachdienlicher Informationen der Länder in Betrugsfällen in einer zentralen Datenbank (ZAUBER) und Auswertung dieser Informationen zur Erstellung von Risikoprofilen
ZAUBER /
Risikoprofile
- systematische Kontrolle von im Internet handelnden Unternehmen.
Internet-Abgleich
Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung sind dabei der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden sowie ausländischen Dienststellen, die mit der
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung befasst sind, von besonderer
Bedeutung.
Zusammenarbeit mit
anderen Behörden
Die Identifizierung und Analyse von Risiken sollen anhand des
vorhandenen Datenmaterials im Sinne eines Risiko-Management-Systems ausgestaltet werden. Der automationsgestützte
Internet-Abgleich wurde als wesentliches Segment der zentralen
Koordinierung bereits realisiert.
Risiko-Management
Die gefundenen Ansätze für die koordinierte Betrugsbekämpfung
sollen auf der Grundlage der bislang gesammelten Erfahrungen
bewertet und in Abstimmung mit den Ländern fortentwickelt wer-
Fortentwicklung
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den. Dies schließt Empfehlungen für strukturelle, gesetzliche,
strategische und taktische Verbesserungen ein. Es ist beabsichtigt, diese in die Feinplanung einzubringen.
• Umsatzbesteuerung eCommerce
Zentrale Stelle für die
Umsatzbesteuerung
elektronischer
Dienstleistungen
Die zunehmende Abwicklung von Leistungen über das Internet
stellt neue Anforderungen an den Steuervollzug. Das Bundesamt
für Finanzen wird über den systematischen Internet-Abgleich im
Rahmen der Betrugsbekämpfung hinaus einen wesentlichen Beitrag dazu erbringen, dass derartige Leistungen korrekt besteuert
und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Es wird für die
Bundesrepublik Deutschland als zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen von Drittlandsunternehmen an in der Europäischen Union ansässige Privatpersonen
tätig werden.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die Identifizierung
und Registrierung nicht in der Europäischen Union ansässiger
Steuerpflichtiger, die Entgegennahme elektronischer Umsatzsteuererklärungen (einschließlich Vereinnahmung der Steuer),
die Weiterleitung der Daten an die anderen Mitgliedstaaten und
die Zerlegung der eingenommenen Steuer in die Anteile der Mitgliedstaaten.
Voraussetzung für die Aufgabenerledigung ist ein Informationsund Datenaustausch mit den zentralen Anlaufstellen anderer Mitgliedstaaten. Eine innerbehördliche und darüber hinaus innerstaatliche Datenvernetzung ist zu implementieren, um alle beteiligten Stellen mit den Informationen zu versorgen, die sie für ihre
Aufgabenerfüllung benötigen.
Bekämpfung
illegaler
Betätigung
im Baugewerbe
Die aufbau- und ablauforganisatorische Eingliederung der Aufgaben
im Rahmen der Bekämpfung illegaler Betätigung im Baugewerbe
(Datenbank zum elektronischen Abruf von Informationen über erteilte Freistellungsbescheinigungen durch den Leistungsempfänger)
wurde abgeschlossen.
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Die Ausgestaltung der vorgesehenen neuen steuerlichen Aufgaben
wie z. B.
• Vergabe und Verwaltung eines allgemeinen Ordnungsmerkmals
für das Besteuerungsverfahren („Identifikationsmerkmal“)
• Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Informationssystems für einen Datenaustausch der Finanzbehörden (Bund / Länder / Europäische Union) im Hinblick auf eine einheitliche Zinsmindestbesteuerung innerhalb der Europäischen Union („ZinsRichtlinie“)
Identifikationsmerkmal
Zins-Richtlinie
ist noch abhängig von der Gestaltung entsprechender Rechtsgrundlagen und wird ggf. Eingang in die Feinplanung finden.
Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen
Die Strukturoptimierung der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Konzentration auf ministerielle Kernaufgaben auf den Gebieten Steuerpolitik, Steuergesetzgebung sowie zentraler Aspekte der Rechtsauslegung vor. Administrativ geprägte Aufgaben werden auf das Bundesamt für Finanzen bzw.
künftige Bundeszentralamt für Steuern verlagert. In diesem Zusammenhang werden die Schwerpunkte neu gesetzt, die Aufgabenerledigung gestrafft und Synergien erschlossen.
Verlagerung
administrativer Aufgaben
Die Analyse der Transferpotenziale wurde für folgende Aufgabenbereiche abgeschlossen:
Analyse der Transferpotenziale
• Automation in der Steuerverwaltung
• Außensteuerrecht
• Verfahrensrecht
• Umsatzsteuer und sonstige Verkehrsteuern sowie
• Ertragsteuern.
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Verzahnung mit der
Umstrukturierung im
BMF
Mit der Neuorganisation der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen wird die auf den Fachkonzepten aufbauende organisatorische und personalwirtschaftliche Zeit- und Maßnahmenplanung verzahnt. Soweit dies erforderlich ist, soll die Verlagerung
jeweils durch eine Pilotphase in einem gesonderten Arbeitsbereich
vorbereitet werden.
Schnittstelle zur Bundesfinanzakademie
Im Bundesministerium der Finanzen wird derzeit geprüft, ob Zielsetzung und Auftrag der Bundesfinanzakademie im Hinblick auf eine
bessere, strategische Grundlage für die Steuerpolitik und einen effizienteren Vollzug der Steuergesetze über die bestehende gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden müssen. Hierbei sollen auch
die Schnittstellen zwischen der Bundesfinanzakademie und dem
Bundeszentralamt für Steuern hinsichtlich der Unterstützung der
Steuerverwaltungen der Länder u. a. im Bereich der Aus- und Fortbildung bestimmt werden.
Interne Optimierung
Im Bundesamt für Finanzen ist die Erledigung der steuerfachlichen
Aufgaben durch Arbeitsgruppen auf Verbesserungspotenziale hin
untersucht worden. Der auf den gewonnenen Erkenntnissen aufsetzende Optimierungsprozess stellt sich in den Schwerpunktbereichen
wie folgt dar:
• Bundesbetriebsprüfung
Strategische
Ausrichtung
Die strategische Ausrichtung und der methodische Einsatz der
Bundesbetriebsprüfung sowie das Zusammenwirken mit den
Landesfinanzbehörden bei Außenprüfungen werden vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen eines Projekts bis Mitte
2004 weiter entwickelt. Die vorhandenen Ressourcen sollen zielgerichteter eingesetzt werden. Mittelfristig gilt es, die Bundesbetriebsprüfung im föderalen Gefüge der Finanzverwaltungen neu
zu positionieren, um über eine stärkere Einflussnahme des Bun-
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des auf den Steuervollzug die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
zu gewährleisten.
Eckpunkte einer verbesserten Aufgabenerledigung sind:
Eckpunkte
- eine straffere Aufbauorganisation, die Bildung von Großreferaten und die Ausweitung der Leitungsspannen
- eine methodische Analyse von Prüfungsschwerpunkten mit
Methoden der Risikoanalyse
- die Neugestaltung der Zusammenarbeit mit den Betriebsprüfungen der Länder
- die Berücksichtigung der gegenwärtigen Überlegungen zum
einheitlichen steuerlichen Identifikationsmerkmal und zur Gesetzesfolgenabschätzung
- der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit.
Die Einzelheiten werden Gegenstand der Feinplanung sein.
• Auskunftsdienste
Die ursprünglich in zwei Referate aufgeteilte Informationszentrale
für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) ist in einem Referat
zusammengeführt worden. Die Auskunftserteilung wurde stärker
an der steuerlichen Bedeutung ausgerichtet.
Informationszentrale
Die Vorgänge im Rahmen der Aufklärung von Auslandssachverhalten werden gescannt und als elektronische Akten mit den Einträgen in der Datenbank natürlicher und juristischer Subjekte im
Ausland (ISI-Datenbank) verknüpft. Auf nationaler Ebene wurden
die Vorbereitungen für einen flächendeckenden Anschluss der
Länder an die ISI-Datenbank abgeschlossen. Anfragen der Finanzämter an die Datei beschränkt Steuerpflichtiger und Unternehmer mit Sitz im Ausland (BEST-Datei) werden zeit- und kostensparend nur noch IT-gestützt im Dialogverfahren beantwortet.
Das neue Verfahren verbessert die Recherche und vernetzt stärker die steuerlichen Informationen auf nationaler Ebene.
Vernetzung steuerlicher
Informationen
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Verstärkung der
Serviceorientierung
Für die Einführung eines Qualitätsmanagements soll eine „Kundenbefragung“ bei den Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Ziel ist es, die Serviceorientierung des Informationsdienstes
zu verstärken und eine bessere Rückkoppelung zu erreichen.
Informationszentrum
Seit Anfang 2002 werden im Informationszentrum „Steuern im Inund Ausland“ (IZSt) Anfragen aus dem Bundesministerium der
Finanzen zum ausländischen Steuerrecht beantwortet und
steuerliche Gesetzgebungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit
internationalen Entwicklungen sowie mit den Grundzügen
der Steuersysteme anderer EU- und OECD-Staaten überprüft.
Der Ausbau des Auskunftsdienstes wird mit einer Bedarfsanfrage
an die Länderfinanzverwaltungen vorbereitet.
• Internationale Amtshilfe
Der Aufgabenbereich der zwischenstaatlichen Amtshilfe umfasst
den Auskunftsaustausch in Steuersachen und die Unterstützung
im Rahmen der Beitreibung und Zustellung. Die Koordination der
passiven Prüfungen bei multilateralen Umsatzsteuerprüfungen,
die nach dem Fiscalis-Programm der Europäischen Union gefördert werden, soll wegen der bestehenden Sachnähe in den Aufgabenbereich der zentralen Koordinierung von Maßnahmen zur
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs überführt werden.
Aufgabenbündelung
Die in der Außenstelle Saarlouis auch weiterhin wahrgenommene
Aufgabe Amtshilfe wurde im Zuge der einheitlichen Gestaltung
vergleichbarer Arbeitsabläufe in Bonn organisatorisch zusammengefasst.
Auswertung der
Auskunftsvorgänge
Die Vorgänge im Amtshilfeverkehr werden für die Bekämpfung
des Umsatzsteuerbetrugs von Abwicklungsteams ausgewertet.
Steuerlich relevante Informationen werden an die zuständigen
Steuerverwaltungen der Länder weitergeleitet.
Elektronische
Erledigung
Im internationalen Amtshilfeverkehr soll die elektronische Erledigung von Auskunfts- und Beitreibungsfällen realisiert werden. Mit
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den Ländern soll ein Verfahren über die Rückmeldung von Auswertungsergebnissen vereinbart werden.
• Fachaufsichtsbereiche
Die Gewährung des Familienleistungsausgleichs (Festsetzung
und Auszahlung des Kindergelds) erfolgt gegenwärtig in rd.
16.000 Familienkassen (Bundesanstalt für Arbeit und öffentlichrechtliche Arbeitgeber). Einer effizienten Aufgabenerledigung und
der gebotenen Spezialisierung der Bearbeiter steht die Größe der
Familienkassen entgegen (in 50 % der Familienkassen ist nur ein
Bearbeiter eingesetzt, in weiteren 25 % sind es zwei Bearbeiter).
Familienleistungsausgleich
Die Fachaufsicht wird dadurch erschwert. Die Schwerpunkte von
Optimierungsbemühungen liegen in:
- der Verbesserung des Betreuungsangebots, insbesondere
durch die Einrichtung eines fachspezifischen Internetforums
- der Ausweitung der Fachgeschäftsprüfungen
- dem Ausbau des Schulungsangebots.
Im Hinblick auf die auch durch den Bundesrechnungshof festgestellten Fehlerquoten in Höhe von bis zu 20 % wurde die Anzahl
der Fachgeschäftsprüfungen deutlich gesteigert. Die Fehleranalyse soll Anhaltspunkte für die Rückführung der Fehlerschwerpunkte und für die Ausrichtung des Prüfungsgeschäfts nach Risikogesichtspunkten aufzeigen.
Die konzeptionelle und inhaltliche Betreuung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bundesfinanzakademie. Der
Wissensstand der Bearbeiter in den Familienkassen soll dabei
auch über ein Online-Schulungs- und Informationssystem
(„LernCULtur Familienkasse - CUL“) verbessert werden. Eine
erste Version wird derzeit im Rahmen eines Pilotverfahrens in
verschiedenen Familienkassen getestet.
Ein ganzheitliches Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Familienleistungsausgleichs - insbe-
Interministerielle
Arbeitsgruppe
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sondere durch weiter gehende Konzentration der Familienkassen
- einschließlich entsprechender Konsequenzen für die organisatorische Zuordnung der Aufgabe sowie für die Fachaufsicht wird
bis zum Frühjahr 2004 von einer interministeriellen Arbeitsgruppe
des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wird
dabei auch Vorschläge für eine Änderung des materiellrechtlichen Anspruchsrahmens und eine Standardisierung des
Bearbeitungsverfahrens entwickeln. Ergebnisse sollen in die Initiative Bürokratieabbau eingebracht werden.
Altersvermögensgesetz und geringfügige
Beschäftigungen
Die weiteren Fachaufsichtsbereiche über die Zulagengewährung
im Rahmen des Altersvermögensgesetzes durch die zentrale
(Zulagen-) Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und über den Einzug der einheitlichen Pauschsteuer für
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesknappschaft / Verwaltungsstelle Cottbus wurden mit der Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich zusammengeführt.
• Zentralstelle Umsatzsteuer
UmsatzsteuerKontrollverfahren
Die Zentralstelle Umsatzsteuer ist bei der Durchführung des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens im Rahmen des europäischen
Binnenmarktes insbesondere zuständig für:
- die zentrale Datenbank zur Erfassung aller Unternehmer in
Deutschland, die umsatzsteuerlich geführt werden und am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen
- die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
- die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für inländische Unternehmer
- die Entgegennahme der „Zusammenfassenden Meldungen“
und Speicherung der Daten
- den Austausch der gespeicherten Informationen mit anderen
Mitgliedstaaten.
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Sie ist als Dienstleister gegenüber Unternehmern, den Länderfinanzbehörden sowie den übrigen Mitgliedstaaten tätig.
Die föderale Struktur der deutschen Finanzverwaltung führt zu
einer Vielzahl von Schnittstellen, die eine automationsgestützte
Aufgabenerledigung unabdingbar machen. Über den laufenden
Strukturentwicklungsprozess soll der Aufgabenbereich den Anforderungen an ein zukunftsfähiges Kontrollsystem, insbesondere
unter Berücksichtigung moderner elektronischer Kommunikationsformen, angepasst und gleichzeitig auf die Osterweiterung
der Europäischen Union ausgerichtet werden. Dies umfasst vor
allem:
Zukunftsfähigkeit des
Kontrollverfahrens
- die aufbauorganisatorische Straffung und stärkere Serviceorientierung
- die Einrichtung von Onlineverfahren zur Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen und zur Bestätigungsabfrage
Onlineverfahren
- eine bessere Informationsvernetzung auf nationaler und auf
europäischer Ebene
- die bessere Verzahnung der einzelnen Kontrollsegmente.
Nach einer multilateralen Vereinbarung soll ab Mitte 2004 die
Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer
Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen eines neuen Kontrollverfahrens begründet
werden.
Kontrollverfahren zur
Erwerbsbesteuerung
neuer Fahrzeuge
Es ist beabsichtigt, dass die Unternehmer bzw. Fahrzeuglieferer
die Meldungen - entsprechend dem für Zusammenfassende Meldungen bestehenden Verfahren - direkt beim Bundesamt für Finanzen abgeben. Informationen der anderen europäischen Mitgliedstaaten gehen ebenfalls beim Bundesamt für Finanzen ein
und werden an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Ab Herbst 2003 wird zunächst in Abstimmung mit den
Bundesländern eine Verfahrensbeschreibung entwickelt.
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• Zentralisierte Verfahren zur Steuerentlastung
Im Bundesamt für Finanzen sind in den Bereichen Umsatz- und
Ertragsteuern verschiedene Entlastungsverfahren für in- und
ausländische Antragsteller zentralisiert.
Umsatzsteuervergütung
Im Umsatzsteuervergütungsverfahren erhalten ausländische
Unternehmer, die im Inland selbst keine Umsätze oder nur bestimmte, im Gesetz genannte Umsätze tätigen, die Umsatzsteuer, die sie für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in der
Bundesrepublik Deutschland bezahlt haben, in einem besonderen Verfahren vergütet, ohne dass sie bei einem inländischen Finanzamt registriert sein müssen.
Darüber hinaus sind bestimmte internationale Einrichtungen,
Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder von Verkehrsteuern
(insbesondere von der Umsatzsteuer) und bestimmten
Verbrauchsteuern zu entlasten. Die bevorrechtigten Mitglieder
entsprechender Einrichtungen werden im Rahmen der für ausländische Diplomaten / Konsularbeamte geltenden Regelungen
von der Umsatzsteuer entlastet.
Umstrukturierung
der Aufgabenwahrnehmung
Als Ergebnis der durchgeführten Strukturanalyse wurde die Anzahl der Fachreferate von drei auf zwei reduziert und die Aufgabenwahrnehmung umstrukturiert. In einem Referat werden Klageverfahren, Grundsatzfragen sowie die Umsatzsteuervergütung
an internationale Einrichtungen, Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder bearbeitet. Dem zweiten Referat obliegt die Umsatzsteuervergütung an ausländische Unternehmer. In dem Referat „Klageverfahren“ soll darüber hinaus referatsübergreifend die
Bearbeitung aller zweitinstanzlichen Streitverfahren konzentriert
werden.
Ganzheitliche
Vorgangsbearbeitung
Die Antragsbearbeitung soll durch die Neugliederung der Sachbezirke, je nach Branche unter Bildung von Poolsystemen, sowie
durch eine ganzheitliche Vorgangsbearbeitung optimiert werden.
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Die im Bereich der Ertragsteuern konzentrierten Steuererstattungs- und Steuerfreistellungsverfahren betreffen im Wesentlichen:
Entlastung von
Ertragsteuern
- die Entlastung von Kapitalertragsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen
Union und besonderen Vereinbarungen für internationale Organisationen
- die Vergütung von Körperschaftsteuer und Erstattung von Kapitalertragsteuer an bestimmte inländische Steuerbeteiligte
- die Entlastung von Abzugsteuern auf Einnahmen von im Ausland ansässigen Personen aus Lizenzgebühren, der Verwertung von Urheberrechten oder der Überlassung von Know-how
sowie aus künstlerischen oder sportlichen Darbietungen auf
Grund von Doppelbesteuerungsabkommen.
Synergieeffekte sollen durch die Zusammenführung der bislang
getrennten Entlastungsbereiche in einem Großreferat erzielt werden.
Organisatorische
Straffung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Freistellungsaufträge für
Kapitalerträge wurde in der bisherigen Organisationseinheit belassen.
Bei Massenverfahren zur Steuerentlastung kann eine weitere
Ablaufoptimierung über einen verstärkten Einsatz automatisierter
Verfahrenskomponenten erreicht werden. Durch die eGovernment-Initiative BundOnline 2005 werden Möglichkeiten zur elektronischen Antragstellung mit elektronischer Signatur sowie einer
elektronischen Bescheiderteilung eröffnet.
Elektronische
Geschäftsabwicklung
Ziel ist eine gesamtheitliche elektronische Geschäftsabwicklung.
Die Entlastung von Kapitalertragsteuer wurde für bestimmte Fälle
bereits in ein elektronisches Antragsverfahren überführt („Datenträgerverfahren“ - DTV). Für die Steuerentlastung bei Einkünften
aus der Verwertung von Rechten sowie aus künstlerischen oder
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sportlichen Darbietungen werden derzeit die Voraussetzungen für
eine entsprechende Pilotphase erarbeitet.
Im Umsatzsteuervergütungsverfahren ist die Pilotierung eines
elektronischen Antragsverfahrens für Anfang 2004 vorgesehen.
Querschnittaufgaben
Aufgabenbündelung
Übergreifende Aufgaben sollen von den Fachaufgaben getrennt und
in einem Querschnittbereich gebündelt werden. Dies betrifft insbesondere OPH- und Justitiariatsaufgaben sowie die Schnittstelle zwischen den Fachbereichen und dem zentralen IT-Dienstleister und
abteilungsübergreifende Projekt- und Fachaufgaben.
IT-Schnittstelle
Der Bereich der IT-Schnittstelle soll die steuerfachlichen Erfordernisse mit den IT-technischen Möglichkeiten verzahnen und folgende
Aufgaben umfassen:
DokumentManagement-System
•
die Mitwirkung bei der Entwicklung einer IT-Strategie sowie bei
der Konzeption und Einführung steuerfachbezogener IT-Anwendungen
•
die systematische, dem Auftraggeber eines IT-Entwicklungsvorhabens im Vorfeld der Abnahme obliegende, qualitätssichernde
Begleitung
•
Aufbau und Pflege der Internet-Darstellung.
Im Vorfeld dieser Entwicklung soll in einem Projekt zur innerbehördlichen Ablaufoptimierung das derzeitige großrechnergestützte Registratur- und Ablagesystem durch ein Dokument-ManagementSystem ersetzt werden.
Zum Jahresende 2003 soll in ausgewählten Arbeitsbereichen der
Einsatz des Dokument-Management-Systems erprobt werden. Nach
Auswertung der Ergebnisse soll in einem zweiten Schritt der Ausbau
zur kompletten Workflow-Bearbeitung erfolgen.
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Ein weiteres Großvorhaben soll eine zentrale IT-gestützte Recherchemöglichkeit über alle angeschlossenen Datenbanken schaffen
(PORTAL). Eine Pilotierung ist für Anfang 2004 vorgesehen.
PORTAL
Künftige Organisationsstruktur
Die Aufbauorganisation des einzurichtenden Bundeszentralamts für
Steuern wird im Wesentlichen bestimmt durch:
Aufbauorganisation
• Bündelung der operativen steuerlichen Aufgaben des Bundes
• Fortentwicklung der steuerfachlichen Kompetenz für länderübergreifende und internationale Fragestellungen und Optimierung
der Serviceaufgaben
• Informationsvernetzung im Bund / Länder- und im internationalen
Bereich unter Einbettung eines zentralen Risiko-Managements
und eines Berichtswesens
• Institutionalisierung der Gesetzesfolgenabschätzung im Steuerbereich, einschließlich der Durchführung von Planspielen und der
Erarbeitung von Strategien zur Verhinderung von Steuerumgehung
• Unterstützung der Länder bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs
• strategische Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung.
Die Aufbauorganisation soll unter den vorgegebenen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Parametern in fachspezifische
Abteilungen für Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug, für Aufgaben mit stark wiederholenden Tätigkeitsstrukturen, für
die Bundesbetriebsprüfung sowie eine Abteilung für Querschnittaufgaben gegliedert werden.
Fachspezifische
Ausrichtung
Die Behördenleitung wird durch einen Leitungsstab unterstützt, dem
konzeptionelle und strategische Aufgaben übertragen werden.
Der Vizepräsident leitet die Querschnittabteilung.
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Bundeszentralamt für Steuern
Die Grobplanung zur Aufbauorganisation ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
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Bundeszentralamt für Steuern
Präsident
Leitungsstab
6 WHX HUXQ JVD XIJ DEHQ
*)
Abteilung Q
*)
Abteilung Steuern I
4XHUVFKQLWW3URMHNW
DEWEHUJUHLIHQGH
)DFKDXIJDEHQ
QWHUQDWLRQDOHU
%HUHLFK8PVDW]VWHXHU
EHWUXJVEHNlPSIXQJ
R eferat
Organisation,
Personal,
Innenrevision
R eferat
internationale
Amtshilfe
L
*)
Abteilung Steuern II
(UVWDWWXQJV9HU
JWXQJVXQG5HFKWV
PLWWHOYHUIDKUHQ
R eferat
Klageverfahren,
U msatzsteuerVergütung
*)
Abteilung Steuern III
)DFKDXIVLFKW*HVHW]HV
IROJHQDEVFKlW]XQJ
R eferat
Autom ation in den
Steuerverwaltungen
der Länder, JUR IS
**)
Abteilung
Bundesbetriebsprüfung
Bp-Innendienst
Prüfungsreferat
(QH UJLH %LODQ ]VW HXH UUH FKW
R eferat
Innerer Dienst,
H aushalt, Justitiariat
R eferat
Umsatzsteuerbetrugsbekäm pfung
R eferat
Entlastung von
Ertragsteuern
R eferat
) DF KDXIVLF KW ) D P LOLHQ OHLV WXQ JVD XVJOH LFK $ OWH UV
Y HUP |JHQ VJHV HW ] XD Prüfungsreferat
( OHN WURWH FKQ LN LQW HUQ
6 WH XHUUHFK W
Prüfungsreferat
Fahrzeugbau,
. |US HUV FKD IW * H ZHUE H6 W
R eferat
ITQuerschnittaufgaben,
IT-Schnittstelle
R eferat
3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V
EH UJUHLIHQ GH
6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ
R eferat
U msatzsteuerkontrollverfahren
R eferat
U msatzsteuervergütung
R eferat
G esetzesfolgenabschätzung
Prüfungsreferat
Bau, Maschinenbau,
%H WULH EVW lW WHQ
Prüfungsreferat
Chemie, Pharmazie,
9 HUUHF KQXQ JVS UHLV H
R eferat
Verständigungs- und
Schiedsverfahren
R eferat
steuerliche
Kontrollverfahren
R eferat
Steuerliches
Servicecenter Inland
Prüfungsreferat
1 DK UXQ JV* H QXVV P LWW HO
8 P ZDQ GOXQJV VW HXH UUH FKW
Prüfungsreferat
6 RQ VW )H UW LJ XQJ + D QGHO
R eferat
3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V
EH UJUHLIHQ GH
6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ
R eferat
Informationszentrale
für steuerliche
Auslandsbeziehungen
R eferat
weitere
Steuerfachaufgaben
R eferat
weitere
Steuerfachaufgaben
( LQ NRP P HQV WH XHUUHF KW
Prüfungsreferat
6R QVW LJH ) LQDQ] GLHQV WO 6 WH XHUV SDUP R GHOOH
Prüfungsreferat
R eferat
3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V
EH UJUHLIHQ GH
6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ
E HWU $ OWHUVY HUV RUJX QJ
R eferat
Informationszentrum
Steuern
P D WKH P D W 6 W DWLV WLN
Prüfungsreferat
9 HUVLFK HUXQ JHQ
9 HUV LFKH UXQJ VV WHX HU
Prüfungsreferat
*)
Leitungsspannen
für Abteilungen:
für Referate:
für Referate m it stark
wiederholenden Tätigkeiten:
)LQ DQ]LQ QRY DWLRQ HQ
. UH GLWLQ VWLW XW H
m ittelfristig m indestens 8 Referate
> 25 Arbeitskräfte
> 50 Arbeitskräfte
Prüfungsreferat
9 HUN HKU VRQ VW ' LHQV WO 9H UN HKUV 8 P VD W]V WH XHU
Prüfungsreferat
/R KQV WHX HU$X ‰H QSU IX QJ
/RKQ VW HXHU
**)
Im Rahm en der Feinplanung wird untersucht,
- ob und inwieweit eine Aufteilung der Aufgaben auf
zwei Abteilungen nowendig ist
- welche Leitungsspannen für die Bundesbetriebsprüfung
sachgerecht sind
Prüfungsreferat
0H GLHQ . RP P XQLN DW LR Q
H& R P P HUFH
Prüfungsreferat
6R QVW LJH $ 2 * HP HLQQW ]LJ NHLW VUH FKW
____________________________________________________________25 ______________________
Bundeszentralamt für Steuern
In der Zukunftsbehörde werden Referate mit größeren Leitungsspannen eingerichtet. Durch eine zunehmend eigenverantwortliche
Aufgabenerledigung werden die Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes verstärkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Referatsleitung wird von operativen Aufgaben entlastet
und soll die frei werdenden Ressourcen für Management-Aufgaben
nutzen.
Führungs- und Steuerungsinstrumente
Unterstützt wird sie dabei durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, insbesondere durch ein Qualitätsmanagement und die
Kosten- und Leistungsrechnung.
Mittelfristig soll eine Ergänzung um Zielvereinbarungssysteme und
eine Plankostenrechnung mit Entwicklung von Betriebszahlen erfolgen. Letztere sieht die Einführung einer um Qualitätsindikatoren erweiterten Leistungsrechnung und einer Kostenkontrolle mit Abweichungsanalysen vor.
Standorte
Der Dienstsitz in Bonn sowie die Standorte Berlin und Saarlouis
werden für die Aufgabenerledigung des künftigen Bundeszentralamts für Steuern beibehalten. Unabhängig davon ist im Rahmen der
Planungen in der Bundeszollverwaltung „Arbeit für den Osten“ vorgesehen, steuerfachliche Aufgaben mit einer Personalbindung von
etwa 85 Arbeitskräften an den Standort Schwedt zu verlagern. Für
das einheitliche Unterbringungskonzept werden insbesondere Lösungsansätze für die derzeitige räumliche Verteilung am Standort
Bonn und eine übergreifende Unterbringung in Berlin geprüft. Die
Standorte des künftigen Bundeszentralamts für Steuern sind im Anhang dargestellt.
Dem Bundeszentralamt für Steuern stehen alle Planstellen und
Stellen der Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung des
Bundesamts für Finanzen, einschließlich der anteiligen Planstellen
und Stellen des OPH-Bereichs, zur Verfügung.
Personalwirtschaftliche Maßnahmen
Personalwirtschaftliche Maßnahmen werden unter Beibehaltung der
bisherigen Standards der Sozialverträglichkeit durchgeführt. Dazu
gehört auch, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben weiterhin an ihren derzeitigen Standorten wahrnehmen können.
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Bundeszentralamt für Steuern
Die Detailplanung einschließlich der Ermittlung des mit Errichtung
der neuen Oberbehörde entstehenden gesetzlichen Änderungsbedarfs über die Anpassung des Finanzverwaltungs- sowie des Bundesbesoldungsgesetzes (Behörden- und Amtsbezeichnungen) hinaus ist Gegenstand der Feinplanung.
Meilensteine der Realisierung
Der weitere Strukturentwicklungsprozess stellt sich in zeitlicher Abstufung wie folgt dar:
Stufenprozess
1. Stufe ab 2004
Die Verbesserung der Aufgabenerledigung infolge der Umsetzung
des Feinkonzepts und die Eingliederung der beschriebenen neuen
Aufgaben werden bis zur Jahresmitte 2004 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Familienkassen
werden, insbesondere soweit die Fachaufsicht betroffen ist, einbezogen.
Reorganisation
Die Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und
ein Berichtswesen bilden neue zusätzliche Aufgabenschwerpunkte.
Der Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen
wird nach Abschluss der Planungen Ende 2003 mit den Bereichen
Automation und Außensteuerrecht eingeleitet.
Aufgabentransfer
2. Stufe ab 2006
Mit Ausgliederung des Dienstleistungszentrums und der Abteilung
Informationsverarbeitung aus dem Bundesamt für Finanzen wird aus
den verbleibenden Bereichen am 1. Januar 2006 das Bundeszentralamt für Steuern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen mit Dienstsitz in Bonn und Standorten in Berlin, Saarlouis
und Schwedt eingerichtet.
Einrichtung des
Bundeszentralamts
für Steuern
Spätestens im Jahr 2008 soll die Aufgabenverlagerung aus der
Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossen sein.
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