K O N Z E P T I O N - Kinderheim Eichenhof

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K O N Z E P T I O N - Kinderheim Eichenhof
KONZEPTION
Heilpädagogisches
Kinder- und Jugendheim
Zum Kesselhof 16
27356 Rotenburg (Wümme), OT Waffensen
Telefon 0 42 68-590
Telefax 0 42 68-1500
E-Mail: [email protected]
www.kinderheim-eichenhof.de
INHALT
Einleitung
Seite
1
1.
Unser Grundverständnis als
heilpädagogisches Heim
2
2.
Rechtsträgerschaft und geographische Lage
unserer Einrichtung
2
3.
Aufnahmekriterien - diese Kinder und Jugendlichen
können wir betreuen
3
4.
Organisatorischer Rahmen unserer Einrichtung
4
4.1
4.2
4.3
4
4
5
5.
Unser Haus in Waffensen
Die Beschulungsmöglichkeiten
Unsere Mitarbeiter
Fachlich-methodische Grundlagen unserer heilpädagogischen Arbeit
6
5.1
5.2
5.3
5.4
6
7
7
8
Dienst- und Fallbesprechungen
Mitarbeiterbesprechung
Formelle und informelle Gespräche
Gruppenergänzende therapeutische Angebote
6.
Sozialpädagogisch-therapeutische Arbeitsschwerpunkte
9
7.
Erziehungs- und Förderziele
11
8.
Ausblick
13
Einleitung
Mit dieser überarbeiteten Konzeption möchten wir
unsere Einrichtung und die seit über 31 Jahren
geleistete heilpädagogische Arbeit vorstellen und
Sie herzlich einladen, uns persönlich zu besuchen
und kennenzulernen.
Die Konzeption soll unser Selbstverständnis vermitteln und über die in unserem Heim vorhandenen
pädagogisch-therapeutischen Möglichkeiten informieren.
Im alltäglichen erzieherischen Handeln sollen die uns leitenden Gedanken in die
Praxis umgesetzt werden. Durch einen Austausch aller beteiligten Personen und
Institutionen findet eine laufende Überprüfung dieser Prinzipien auf ihre
Bedeutung für den Erziehungsprozeß statt. Unser Ziel ist es, somit auf veränderte
Erkenntnisse sowie auf die sich ändernden Bedürfnisse der von uns betreuten
Kinder und Jugendlichen eingehen zu können.
In dem wir uns auch als Heim mit in das dörfliche Leben einbringen, nimmt die
Öffentlichkeit wahr, daß es Heime gibt, daß es Kinder und Jugendliche gibt, die in
Heimen leben und daß die Heimerziehung eine gesellschaftliche Aufgabe ist.
Aus Gründen der sprachlichen Klarheit haben wir die männliche Schreibform gewählt,
die weiblichen Mitarbeiter unserer Einrichtung sind selbstverständlich mit
eingeschlossen.
Waffensen, im Januar 2005
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1. Unser Grundverständnis als heilpädagogisches Heim
Unser Selbstverständnis als heilpädagogische Einrichtung rührt daher, dass in
unserem Haus Kinder und Jugendliche leben, bei denen aufgrund außergewöhnlicher
Schwierigkeiten im Erziehungsprozeß Heilpädagogik als vertiefte Erziehungshilfe
notwendig geworden ist.
Wir betreuen Kinder und Jugendliche, die mit allgemein-pädagogischen Mitteln
nicht mehr ausreichend gefördert werden können, weil sie körperlich, sinnesmäßig oder geistig behindert sind bzw. weil seelische Beeinträchtigungen
eingetreten sind und die erforderlichen Erziehungshilfen nicht mehr innerhalb der
Familie bzw. über ambulante Möglichkeiten geleistet werden können.
2. Rechtsträgerschaft und geographische Lage unserer Einrichtung
Trägerin unserer seit 1973 bestehenden Einrichtung ist die gemeinnützige Kinderund Jugendheim „Eichenhof“ GmbH.
Unsere Einrichtung ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen
(DPWV).
Unser Kinder- und Jugendbereich in Waffensen befindet sich in dörflicher Lage in
einem eingemeindeten Stadtteil von Rotenburg (Wümme), ungefähr 7 - 8 km vom
Stadtkern entfernt. Rotenburg (Wümme)
ist eine Kreisstadt mit etwa 20.000 Einwohnern im Verkehrsdreieck zwischen
Hamburg, Bremen und Hannover.
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3. Aufnahmekriterien - diese Kinder und Jugendlichen können wir betreuen
In unserem Heim nehmen wir Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung
auf. In der Regel hat die geistige Behinderung zu weiteren
Beeinträchtigungen im motorischen, emotionalen, sprachlichen und sozialen Bereich geführt.
Eine Aufnahme ist ab dem Kindergarten- bzw. Vorschulalter möglich.
Nicht aufgenommen werden können geistig Behinderte,
bei denen aufgrund einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung die Pflegebedürftigkeit stark im
Vordergrund steht.
Der Besuch der Heimschule für geistig Behinderte
ermöglicht gute Lern- und Entwicklungsbedingungen für
Kinder und Jugendliche, die dem Grenzbereich zwischen
geistiger Behinderung und Lernbehinderung zuzuordnen sind, da diese dem
Unterricht einer öffentlichen Schule für Lernhilfe nicht, noch nicht bzw. noch nicht
wieder folgen können.
Weiterhin können in unserer Einrichtung Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufgenommen werden, die eine Schule für Lernhilfe besuchen.
In der Regel zeigen die in unserem Heim betreuten Kinder Verhaltensauffälligkeiten; sie entstammen oftmals schwierigen familiären Verhältnissen und
weisen dementsprechende Sozialisationsdefizite auf.
Häufig sind bei ihnen psychoneurotische Auffälligkeiten bzw. seelische Behinderungen entstanden oder drohen zu entstehen.
Die Rechtsgrundlagen für eine Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Einrichtung finden sich im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Bei Aufnahmeanfragen vereinbaren wir ein gemeinsames Gespräch.
Dieses findet in der Regel in unserer Einrichtung statt, gegebenenfalls
auch in den Elternhäusern, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie usw..
Bei diesem Gespräch bzw. Kennenlernen geht es darum, festzustellen,
ob wir für das jeweilige Kind bzw. Jugendlichen die notwendigen
Hilfemöglichkeiten anbieten können.
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4. Organisatorischer Rahmen unserer Einrichtung
4.1 Unser Haus in Waffensen
In unserer Einrichtung in Waffensen werden insgesamt 21 (3 x 7) Kinder und
Jugendliche in drei Wohn- und Erziehungsgruppen von in der Regel jeweils 3
Gruppenmitarbeitern betreut.
Die Bewohner leben in Ein- bzw. Zweibettzimmern, weiterhin sind für die
Wohngruppen jeweils getrennte Ess- bzw. Wohn- und Spielräume vorhanden.
Wir bewohnen ein umgebautes Bauernhaus, welches
neben dem Wohnbereich der Kinder und Jugendlichen gemeinsame Möglichkeiten für die Versorgung
sowie Therapie- und Fördermaßnahmen bietet.
Auf insgesamt 10.000 qm finden sich Hauptgebäude,
Nebengebäude, ein Fachwerkbackhaus, Stallungen,
Garagen, Fahrradschuppen, Mal- und Werkraum,
Freispielgelände mit Bolzplatz, Spielgeräten, Hütten,
Sandkiste usw., so dass ein großer Freiraum für die
Kinder und Jugendlichen vorhanden ist.
4.2. Die Beschulungsmöglichkeiten
Von unserem Heim aus kann eine staatlich anerkannte Schule für Kinder und
Jugendliche mit einer geistigen Behinderung sowie eine gleichfalls staatlich
anerkannte Schule für Erziehungshilfe in Rotenburg besucht werden.
Die schulische Förderung erfolgt hier auf der Grundlage der entsprechenden
Niedersächsischen Richtlinien.
Neben der schulischen Förderung geistig behinderter
Schüler bis einschließlich der sogenannten Werkstufe als
Vorbereitung auf die Tätigkeit in einer Werkstatt für
Behinderte, hat diese Schule eine wichtige Bedeutung
für Schüler, die dem Unterricht einer öffentlichen Schule
für Lernhilfe noch nicht oder noch nicht wieder folgen
können.
Oftmals müssen schulische Defizite aufgearbeitet werden
bzw. Kinder und Jugendliche müssen motiviert werden,
wieder „Schule mitzumachen“, bevor an einen Besuch
öffentlicher Schulen gedacht werden kann.
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Wir arbeiten mit der Heimschule über regelmäßige Lehrer-Erzieher-Konferenzen
sowie Einzelgespräche bis hin zu einer täglichen Abstimmung eng zusammen.
Weiterhin sind in Waffensen bzw. Rotenburg sämtliche öffentlichen Schulen von
einer Schule für Lernhilfe über Grund- und Hauptschulen einschließlich Schulkindergarten bis hin zu Berufsbildenden Schulen vorhanden und werden durch
unsere Kinder und Jugendlichen besucht.
Die schulische Förderung unserer Kinder und Jugendlichen und damit verbunden
eine intensive Hausaufgaben- und Nachhilfebetreuung ist ein Schwerpunkt
unserer heilpädagogischen Arbeit.
4.3 Unsere Mitarbeiter
In unserem Haus in Waffensen sind derzeit 14 Mitarbeiter einschließlich der
Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte tätig, hinzu kommen noch Praktikanten
verschiedener Berufsgruppen und unsere therapeutischen Honorarkräfte.
Wichtig ist uns der Hinweis, daß diese Mitarbeiter in der Regel langjährig in unserer
Einrichtung tätig sind, so dass stabile und belastungsfähige Beziehungen zu den
Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden können.
Unsere pädagogisch-therapeutischen Mitarbeiter sind
Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Erzieher,
außerdem Diplom-Sozialpädagogen sowie ein DiplomPsychologe.
Für gruppenübergreifende therapeutische Angebote stehen zusätzlich als Honorarkräfte eine Sprachheillehrerin, ein
Kunst- und Werktherapeut sowie ggf. ein Psychiater zur
Verfügung.
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5. Fachlich-methodische Grundlagen unserer heilpädagogischen Arbeit
Die Wohn- und Erziehungsgruppen sind der Mittelpunkt unserer heilpädagogischen
Arbeit. Jede Gruppe wird in der Regel von 3 ausgebildeten Mitarbeitern betreut,
ergänzende therapeutische Maßnahmen finden in Absprache und Zusammenarbeit
mit den Gruppenmitarbeitern statt.
Im Vordergrund steht eine ganzheitliche
Förderung der Persönlichkeit der von uns
betreuten Kinder und Jugendlichen. Wichtig ist
hierbei, für unsere Bewohner einen vertrauten und
überschaubaren Lebensraum zu schaffen.
5.1 Dienst- und Fallbesprechungen
Individuelle Erziehungsfragen klären wir in den
sogenannten Dienst- bzw. Fallbesprechungen,
die vierzehntägig bzw. bei Bedarf stattfinden.
In diesen Besprechungen geht es darum, Klarheit über die besonderen Ursachen
und Bedingungen der Beeinträchtigungen eines Kindes oder Jugendlichen zu erhalten,
um gemeinsam Mittel und Wege zu finden, ihm zu einer weitgehend selbständigen
Persönlichkeitsentwicklung zu verhelfen.
An den Besprechungen nehmen die Erzieher der betreffenden Gruppe des Kindes
sowie der Heimleiter und der Diplom-Psychologe teil, im Bedarfsfall auch weitere
gruppenübergreifende Mitarbeiter.
Ziel der Fallbesprechungen ist es, für das betreffende Kind bzw. den Jugendlichen ein individuelles
Erziehungskonzept bzw. einen Hilfeplan zu
erarbeiten oder ggfs. veränderten Bedingungen
und Erfordernissen anzupassen.
Hier soll auch herausgearbeitet werden, was
durch die Mitarbeiter in der Gruppe zu leisten ist
und wo zusätzliche therapeutische Hilfen
notwendig sind.
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5.2 Mitarbeiterbesprechung
Die Mitarbeiterbesprechung ist der umfassendste Gesprächskreis im Heim. An ihr
nehmen alle Mitarbeiter unserer Einrichtung teil.
In dieser wöchentlich zusammenkommenden Runde werden pädagogische Themen
von grundsätzlicher Bedeutung, organisatorische Fragen usw. besprochen, um den
gemeinsamen Alltag gestalten zu können.
Ein wesentliches Ziel ist es hier, unreflektiertes pädagogisches Vorgehen in Frage
zu stellen und zu verändern, um zu einem gemeinsamen, von allen Mitarbeitern
getragenen Standpunkt zu kommen.
Weiterhin informieren sich die Mitarbeiter wechselseitig über die täglich auftretenden Probleme und Vorkommnisse.
5.3 Formelle und informelle Gespräche
Hierunter verstehen wir regelmäßige bzw. bei besonderen Anlässen notwendige
Gespräche mit dem Einrichtungsleiter, dem Diplom-Psychologen, den Lehrkräften der
Heimschule, den Lehrkräften der öffentlichen Schulen, dem Sprachheillehrer usw..
Diese Gespräche machen einen wesentlichen Teil
unserer Arbeit aus, denn allein durch Mitarbeiter- und
Fallbesprechungen sind noch nicht die Voraussetzungen
geschaffen, die für ein kontinuierliches erzieherisches
Handeln erforderlich sind.
Alle Kinder und Jugendlichen
sowie die Mitarbeiter einer
Erziehungsgruppe stehen in
einem täglichen Austausch
über die Angelegenheiten der
Gruppe. Hier werden die
alltäglichen Probleme geklärt,
damit wir ein konstruktives
Miteinander erreichen.
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5.4 Gruppenergänzende therapeutische Angebote
Zum Aufgabenbereich des Diplom-Psychologen gehört es, die tägliche heilpädagogische Arbeit zu unterstützen. Hierzu zählt das Erstellen psychodiagnostischer
Gutachten unter bestimmten Fragestellungen sowie die Einleitung,
Aufstellung und Begleitung detaillierter Erziehungspläne und Konzepte in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Gruppenerziehern.
Über Beratungsangebote in verschiedenen Formen wird eine Begleitung der
heilpädagogischen Arbeit gewährleistet, hinzu kommen Fortbildungsangebote für unsere Mitarbeiter.
Ein weiteres Angebot des Diplom-Psychologen ist Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien mit unseren Kindern und Jugendlichen.
Die Therapien umfassen verhaltenstherapeutische Maßnahmen, Gesprächsund Spieltherapien, Beratungen mit Kindern und Jugendlichen sowie weitere
therapeutische Maßnahmen, die im Einzelfall erforderlich werden.
Der Diplom-Psychologe steht auch für Kriseninterventionen zur Verfügung.
Der heimbetreuende Psychiater hat im Rahmen unserer heilpädagogischen Arbeit
eine beratende Funktion bei medizinisch-psychiatrischen Fragestellungen.
In diesen Bereich fällt auch die Einleitung sowie Begleitung evtl. notwendig werdender ergänzender medikamentöser Behandlungen. In Rotenburg kann auf die
Angebote einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zurückgegriffen werden.
Bei den in unserem Heim betreuten Kindern und Jugendlichen treten oftmals
Sprachbehinderungen unterschiedlicher Formen und Entstehungsgeschichten auf.
Für die Förderung der sprachgestörten Bewohner ist eine Sprachheillehrerin als
Honorarkraft tätig.
Im Rahmen eines Kunst- und Werkunterrichtes werden in Einzelförderung bzw.
in Kleingruppen die verschiedensten Techniken wie Malen, Werken, Töpfern,
Modellieren usw. eingesetzt. Mit diesen Methoden soll über das Schaffen und
Bearbeiten einfacher Gegenstände eine Stärkung der Ausdruckskraft, der
manuellen Geschicklichkeit sowie der emotionalen
Ausdrucksfähigkeit und des Selbstwertgefühls erreicht
werden. Der Kunst- und Werkunterricht findet in enger
Absprache mit den Erziehern der Gruppen statt.
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6. Sozialpädagogisch-therapeutische Arbeitsschwerpunkte
Ziel der Arbeit mit unseren Kindern und Jugendlichen ist eine möglichst
ganzheitliche Entwicklungs- bzw. Persönlichkeitsförderung.
Im Rahmen unserer heilpädagogischen Betreuung versuchen wir über ein überschaubares bzw. familienähnliches Klima eine Geborgenheit und Verläßlichkeit zu
vermitteln, die eine wichtige emotionale Grundlage für das weitere erzieherische
Tätigwerden schafft.
Für jedes Kind soll ein möglichst belastungsfreier Raum entstehen, in dem es seine
eigenen und die Grenzen der Gruppe wahrnehmen und so die persönlichen
Entwicklungsmöglichkeiten erweitern kann. Gemeinsam wollen wir in einem überschaubaren Lebensraum versuchen, einen „gelungenen Alltag“ (H. THIERSCH) zu
erreichen.
Unser erzieherisches Vorgehen umfaßt, neben den bereits aufgeführten therapeutischen Angeboten, ganz wesentlich Maßnahmen aus dem Bereich der Heilpädagogik.
In Einzel- bzw. Gruppenarbeit finden Medien wie Gespräche, Rollenspiele,
Musik, Spiele, Psychomotorik, Werken usw. Anwendung.
Die differenzierten Behandlungsweisen des heilpädagogischen Vorgehens werden
jeweils an den Erfordernissen des Einzelnen ausgerichtet.
Für unsere Kinder und Jugendlichen besteht die
Möglichkeit des heilpädagogischen Reitens. Gerade
über das Medium Pferd sind positive Veränderungen in
den verschiedensten Persönlichkeitsbereichen zu erreichen.
Wir verfolgen bei unserer erzieherischen Tätigkeit
einen handlungsorientierten Lernansatz, d.h., daß die
Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in
Alltagssituationen im Vordergrund steht.
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Neben diesen gezielten Maßnahmen ist weiterhin wichtig, was sich im Alltag
an Begegnungsmöglichkeiten im Heim sowie bei den Außenkontakten ergibt.
Bei der Freizeitgestaltung versuchen wir, die Eigeninitiative zu fördern; über
Angebote im Heim wollen wir motivieren, bestehende öffentliche
Freizeitmöglichkeiten in Vereinen, Jugendgruppen usw. wahrzunehmen. Zur
Integration im Gruppenbereich und zur Findung individueller
Freizeitbedürfnisse bieten wir zudem verstärkt Gruppenaktivitäten an.
Eine wichtige Aufgabe ist es, unseren Kindern und Jugendlichen über
handwerklich vorgebildete Erzieher Grundfertigkeiten im handwerklichen
Bereich zu vermitteln.
In Kleingruppen findet ein Kennenlernen der verschiedenen Arbeitstechniken und
Materialien statt. Es wird erfahren, daß sich auch über die Tätigkeit mit Materialien
Beziehungen herstellen lassen, daß Gegenstände von Eigenhand verändert, Objekte
selbst erschaffen werden können.
Als positive Auswirkung ergibt sich zunächst einmal eine Verbesserung grob- und
feinmotorischer Fähigkeiten.
Das eigenständige Tätigsein vermittelt ein Gefühl von Leistungsfähigkeit und trägt
zu einem wachsenden Selbstwertgefühl bzw. einer erhöhten Leistungsmotivation bei.
Auf diese Weise wollen wir erreichen, daß die in unserem Haus betreuten Kinder
und Jugendlichen besser auf den Übergang in die Werkstatt für Behinderte, das
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein
Lehr- bzw. Anlernverhältnis vorbereitet sind.
Zu diesen Bemühungen zählen wir auch die Gewöhnung an die Übernahme von
Verantwortung für die Pflege und Betreuung unserer Schweine, Katzen, des
Aquariums usw..
Verantwortungsgefühl verbindet sich auch mit kleinen Pflichten und Tätigkeiten im
Haushalt sowie im Garten (biologischer Gemüseanbau).
Im Rahmen unserer heilpädagogischen Arbeit nimmt die Elternarbeit bzw. die
Kontaktpflege zu den Herkunftsfamilien einen wichtigen Stellenwert ein.
Besuche an den sogen. langen Wochenenden sowie in den Hauptferienzeiten halten
die Kontakte aufrecht. Über regelmäßige Gespräche mit den Eltern erhalten wir
Aufschluß und Informationen über besondere
Probleme in der Familie oder im Beziehungsverhältnis
zwischen Eltern und Kind. Dies führt in der Regel zu
einem besseren Verständnis der kindlichen bzw.
jugendlichen Verhaltensweisen.
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Wir geben den Eltern die Möglichkeit, besuchsweise am Leben des Heimes bzw. der
Wohngruppe teilzunehmen. Oft entsteht erst dadurch eine vertrauensvolle
Grundlage für sach- und problembezogene Gespräche.
Auch für die Zeit nach einer möglichen Wiedereingliederung in das Elternhaus stehen
wir den Eltern für Gespräche zur Verfügung.
7. Erziehungs- und Förderziele
Die unterschiedlichen Persönlichkeiten der in unserer Einrichtung betreuten Kinder
und
Jugendlichen
erfordern
ein
weitgehend
individualisierendes
Erziehungsangebot, wobei wir im folgenden die uns wichtigen allgemeinen
Erziehungsprinzipien nennen.
Für jedes Kind bzw. Jugendlichen wird ein Erziehungskonzept bzw. Hilfeplan
entwickelt, in dem die einzelnen Erziehungsschritte, die Erziehungsziele und
-methoden erarbeitet, umgesetzt und überprüft werden, um sie somit ggf. veränderten Umständen anpassen zu können.
Bei unserem erzieherischen Handeln versuchen wir, einen sozial-integrativen bzw.
partnerschaftlichen Erziehungsstil zu realisieren. Wir sehen es als Aufgabe der
heilpädagogischen Heimerziehung an, dem Kind bzw. dem Jugendlichen dabei zu
helfen, in einem Entwicklungsprozeß persönliche Identität zu erlangen und zugleich
die Fähigkeit zu erwerben, in sozialen Konflikten geeignete Lösungswege zu beschreiten.
Ein wichtiges Anliegen ist uns die Wiedereingliederung der von uns betreuten
Kinder und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien.
Ist dieses nicht möglich, bieten wir nach Beendigung der Schulzeit für die
Absolventen der Schule für Lernhilfe einen weiterführenden Schulbesuch im
Rahmen der berufsbildenden Schulen bzw. auch eine Vermittlung in Lehr- und
Anlernstellen an. Gleichzeitig verstärken wir die Förderung und den Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten im weitesten Sinne, um eine allmähliche Ablösung vom
Heim und eine möglichst weitgehende Verselbständigung zu erreichen.
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Zu diesem Prozeß kann auch eine berufsausbildungsbegleitende ambulante
Nachsorge im Anschluß an eine stationäre Betreuung in unserem Heim gehören.
Für die Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung ist es nach Abschluß der
staatlich anerkannten Schule für geistig Behinderte möglich, die „Wümme-AllerWerkstätten für Behinderte e.V.“ in Rotenburg (Wümme) zu besuchen, verbunden mit einem Übergang in unseren Wohnheimbereich.
Nachfolgend nennen wir verschiedene uns wichtige Erziehungsziele, wir möchten an
dieser Stelle auch auf PAUL MOOR hinweisen, der es als ein vorrangiges Ziel der
Heimerziehung ansieht, dem Kind bzw. Jugendlichen zu einem sinnerfüllten
Leben zu verhelfen.
Unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeit steht die Entwicklung und
Förderung der geistigen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten im Vordergrund, um den Erwerb einer differenzierten Handlungsfähigkeit zu erreichen.
Die folgenden Bereiche sind uns hierbei wichtig:
■ Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens bzw.
Selbstwertgefühls,
■ Selbstversorgung und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung,
■ weitestgehende lebenspraktische Unabhängigkeit und Tüchtigkeit,
■ Zurechtfinden und angemessenes Erleben der Umwelt,
■ Orientierung in sozialen Bezügen und Mitwirkung bei ihrer Gestaltung,
■ Erkennen und Gestalten der Sachumwelt.
In diesem Zusammenhang ist auch der
Abbau der verschiedensten Verhaltensauffälligkeiten bzw. das Verhindern ihres
Entstehens wichtig. Über Einzel- und
Gruppengespräche versuchen wir, eine
größere Einsichtsfähigkeit in eigenes bzw.
fremdes problematisches Verhalten zu
erreichen. Die
Kinder
und
Jugendlichen
sollen befähigt
werden, mit ihrer sozialen Umwelt in eine konstruktive Wechselwirkung zu treten.
Hierzu zählt auch das Annehmen und Ausdrücken
eigener Gefühle, Erfahrungen und Mängel auf der
Grundlage einer positiven Beziehung zum Umfeld.
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An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, daß eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Pädagogen bzw. Therapeuten und dem Kind bzw. Jugendlichen
eine notwendige Grundbedingung pädagogisch-therapeutischen Handelns
überhaupt ist.
Wichtig ist eine Normalisierung der Wohn- und Lebensbedingungen
unserer Kinder und Jugendlichen. Wir streben eine Zusammenarbeit mit
öffentlichen Einrichtungen, Vereinen usw. an, um so möglichst eine
Integration in das soziale Umfeld zu erreichen (Leichtathletik,
Schwimmen, Fußball, Handball, um hier nur einige der Möglichkeiten zu
nennen). Aus diesem Grunde fördern wir Außenkontakte und
-beziehungen, so z.B. im Rahmen einer möglichst selbständigen
Freizeitgestaltung, Freundschaften im Dorf usw..
8. Ausblick
Bei einem Rückblick auf die in den vergangenen 31 Jahren in unserer Einrichtung
geleistete heilpädagogische Arbeit fühlen wir uns im wesentlichen durch die
Entwicklungsverläufe und Rückmeldungen unserer ehemaligen Bewohner in unserer
erzieherischen Grundhaltung bestätigt.
Inzwischen haben wir ein Wohnheim als langfristige Lebensmöglichkeit für
diejenigen geistig Behinderten eingerichtet, die ausgeschult worden sind und bei
denen eine Reintegration in die Herkunftsfamilie und den ursprünglich sozialen
Bezugsrahmen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. Zur pädagogisch-therapeutischen
Arbeit im Wohnheim haben wir eine gesonderte Konzeption erstellt.
Unsere Erfahrungen zeigen, daß für die in unserem Hause betreuten sogenannten
Lernbehinderten im Hinblick auf ihre Schulentlassung sowie darauf folgende
berufsbildende Maßnahmen bzw. Lehr- und Anlernverhältnisse eine nachsorgende
bzw. ambulante Betreuung notwendig ist.
Dies gilt insbesondere, wenn keine Reintegrationsmöglichkeit besteht bzw. noch
keine genügende Persönlichkeitsreife und
Selbständigkeit zu einem eigenständigen Leben
entwickelt worden ist.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihre
Neugier geweckt haben und laden Sie herzlich zu
einem persönlichen Kennenlernen ein. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an:
Herrn Ralf Doran, Dipl.-Soz.-Päd., oder
Herrn Dr. Ronald Doran, Dipl.-Psychologe,
beide unter der Telefon-Nr: 0 42 68 - 590
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