16 - Welt der Wunder

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16 - Welt der Wunder
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Vorwort
Liebe Geschäftspartner, liebe Interessenten,
Welt der Wunder TV ist viel mehr als die seit 20 Jahren
bekannte Marke und Sendung „Welt der Wunder“.
Unter dem Sender-Claim „Endlich was interessantes!“
nehmen wir unseren Zuschauer 24 Stunden am Tag und
7 Tage die Woche mit auf eine spannende Reise und zeigen ihm, dass Anspruch im Privatfernsehen, Unterhaltung
und Erfolg kein Widerspruch ist.
Egal ob es sich um unsere Wissensformate handelt, die
es auf Welt der Wunder TV natürlich weiterhin geben wird
oder aber um Service- und Lifestyle-Themen, Unterhaltung, Reportagen, Dokumentationen und Events: Wir lieben unseren Zuschauer, nehmen ihn ernst und werden
ihm stets einen echten Mehrwert bieten.
Ein Programm, das sich im Großen, wie im Kleinen durch
Qualität abhebt: Emotionen statt Sensationen, Hintergrund statt Tratsch, konstruktives journalistisches Gespür
statt lauter Töne, positive Freude und Fernsehspaß für
Sie und Ihre ganze Familie, ohne unnötigen Voyeurismus
und Peinlichkeiten - das ist unser erklärtes Ziel!
Wenn Ihnen unser Ansatz gefällt, dann können sie uns
helfen! Denn nur mit Ihrer Unterstützung wird es uns gelingen, eine echte und erfolgreiche Alternative zum derzeitigen Programm zu schaffen.
Wir versprechen Ihnen dafür eine Zielgruppe, die hervorragend zu Ihnen und Ihren Kunden passt. Einfach neugierige und aufgeklärte Menschen, die ganz unabhängig ihres Alters, Geschlechts und Bildungsgrades aktiv im Leben stehen und sich den Herausforderungen des Lebens
positiv stellen. Für diese Menschen leben wir unsere Leidenschaft für das Fernsehen und freuen uns schon darauf, dass immer mehr Menschen, sich wieder in ihr Sofa
fallen lassen, uns einschalten, leise mit den Worten „Endlich was Interessantes!“ aufatmen und beginnen, ihre
Fernsehzeit wieder zu genießen.
im Smart TV, auf Tablets oder Mobile Devices, Online oder Print: Wir wünschen uns, dass unser Zuschauer Welt
der Wunder TV stets dort erleben kann, wo er sich gerade
aufhält und wie es ihm am besten gefällt. Damit ist Welt
der Wunder bestens gerüstet für die sich erweiternde
neue Medienwelt.
Wir wollen auch in der Vermarktung andere Wege gehen!
Zahlen, Fakten und Daten sind natürlich für Sie wichtig,
aber vielleicht zusätzlich auch eine gewisse individuelle
Note.
Wir vermarkten »Welt der Wunder TV« mit einem Team,
das sich mit dem Sender und dessen Programminhalten
unmittelbar identifiziert und Hand in Hand mit unseren
Programmmachern arbeitet. Wenn Sie also mit unseren
Kollegen sprechen, dann sprechen Sie direkt mit dem
ganzen Senderteam und werden stets auf ein offenes Ohr
für Ihre Bedürfnisse treffen.
Wir nehmen stets an neuesten Entwicklungen für eine
ganzheitliche und programmatische Vermarktung unseres Senders teil. Testen Sie uns auch im innovativen Bereich Adressable TV (HbbTV-basierte Werbeauslieferung) – Sie werden völlig neue Insights zu Ihrer IP-basierte TV-Kampagne erleben!
Schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen oder Ihre Wünsche
und Sie werden überrascht sein, mit welchen kreativen
Ideen, originellen Lösungen und spannenden Vorschlägen wir Sie unterstützen können. Probieren Sie uns aus!
Gute Grüße
Christian Herrmann, Geschäftsleiter
Hendrik Hey, Programmdirektor, Produzent
Selbstverständlich ist Welt der Wunder TV auch eine multimediale Plattform. Auf allen existierenden Screens und
auf vielen unterschiedlichen Ebenen nehmen wir Rücksicht auf die jeweiligen Bedürfnisse unserer Fans. Egal ob
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Inhalt
Vorwort .............................................................................................................................................................................................................................. 2
Inhalt ................................................................................................................................................................................................................................. 3
Welt der Wunder TV .......................................................................................................................................................................................................... 4
Senderpositionierung .................................................................................................................................................................................................... 4
Zielgruppen ................................................................................................................................................................................................................... 4
Empfangbarkeit ............................................................................................................................................................................................................. 4
Digital ................................................................................................................................................................................................................................ 5
Online ........................................................................................................................................................................................................................... 5
Videowerbung - Smart TV und Mobile ........................................................................................................................................................................... 5
Print................................................................................................................................................................................................................................... 6
Printmagazin ................................................................................................................................................................................................................. 6
App Smart View ............................................................................................................................................................................................................ 6
eMagazine .................................................................................................................................................................................................................... 6
Einfach besser fernsehen – einfach besser werben ........................................................................................................................................................... 7
Neue TV-Formate bei Welt der Wunder TV (Auswahl) ....................................................................................................................................................... 8
Programmplan ab Januar 2016 (laufende Änderungen vorbehalten) ................................................................................................................................ 9
Programm- und Werbeinselschema................................................................................................................................................................................. 10
Preisliste 2016 Werbespots ............................................................................................................................................................................................. 11
Preisliste 2016 Sponsoring .............................................................................................................................................................................................. 12
Preise & Rabatte ............................................................................................................................................................................................................. 13
Zuschläge ................................................................................................................................................................................................................... 13
Tarifarten .................................................................................................................................................................................................................... 13
Rabattstaffel ................................................................................................................................................................................................................ 13
Preisberechnung anderer Sekundenlängen ................................................................................................................................................................ 13
Sonderwerbeformen und Sponsoring .............................................................................................................................................................................. 14
Programmsponsoring .................................................................................................................................................................................................. 14
Trailersponsoring ........................................................................................................................................................................................................ 14
Crossmediales Rubrikensponsoring (Tipp-Rubrik)....................................................................................................................................................... 14
Splitscreen-Werbung................................................................................................................................................................................................... 14
Gewinnspiel-Trailer ..................................................................................................................................................................................................... 14
Single Spot ................................................................................................................................................................................................................. 14
Social Advertising ............................................................................................................................................................................................................ 15
Kulturwerbung ................................................................................................................................................................................................................. 15
Kontakt ............................................................................................................................................................................................................................ 16
Sender-Vermarktung Welt der Wunder TV .................................................................................................................................................................. 16
Ad Sales / TV-Vermarktung / Werbedisposition ........................................................................................................................................................... 16
Spezial-Vermarktung Print & Digital ............................................................................................................................................................................ 16
Allgemeine Geschäftsbedingungen ................................................................................................................................................................................. 17
Definitionen ................................................................................................................................................................................................................. 17
Anwendungsbereich.................................................................................................................................................................................................... 17
Vertragsschluss .......................................................................................................................................................................................................... 17
Material ....................................................................................................................................................................................................................... 18
Gewährleistung ........................................................................................................................................................................................................... 19
Haftung ....................................................................................................................................................................................................................... 19
Preise und Rabatte ..................................................................................................................................................................................................... 19
Zahlung ....................................................................................................................................................................................................................... 20
Rechte ........................................................................................................................................................................................................................ 21
Vertragsbeendigung .................................................................................................................................................................................................... 21
Geheimhaltung............................................................................................................................................................................................................ 21
Schlussbestimmungen ................................................................................................................................................................................................ 22
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Welt der Wunder TV
Senderpositionierung
Welt der Wunder TV produziert ein weitgefächertes, niveauvolles Fernsehprogramm, das dem Anspruch der Zuschauer nach Information und Unterhaltung mit Qualität
gerecht wird. Wir senden für Menschen, denen Klatsch
und Tratsch nicht so wichtig sind, sondern die stattdessen
zielgerichtet und umfassend informiert sein wollen. Für
Menschen, die jeden Tag mit offenen Augen durch die
Welt gehen und neue Dinge lernen und erleben möchten.
Anstelle eines flüchtigen Blicks geht Welt der Wunder TV
journalistisch in die Tiefe und schaut hinter die Kulissen
und Ereignisse. Mit opulenten Bildern taucht der Zuschauer in Geschichten ein, die ihn nicht mehr loslassen.
Die Themen sind vielfältig, die Motive sind greifbar und
sie spiegeln das Leben wider.
Zielgruppen
Welt der Wunder TV richtet sich grundsätzlich an alle vielseitig interessierten und weltoffenen Zuschauer, die einen
hohen Anspruch an die Programmqualität eines TV-Senders stellen. Altersmäßig ist unser Programm im Kern für
die 25- bis 59-Jährigen konzipiert, bietet aber auch jüngeren und älteren Zuschauern interessante Inhalte.
Empfangbarkeit
Welt der Wunder TV ist in Deutschland und weltweit via
Livestream über folgende Wege empfangbar:
1. Satellit: Astra Digital 19.2 Ost
3. IPTV:
2. Kabel:
4. OTT: Vodafone (MobileTV), Zattoo (Free TV),
TV Spielfilm App (Live TV)
Kabel Deutschland (seit 25.11.2014) und in
weiteren Kabelnetzen D/A/CH
Entertain (T-Home)
5. Live-Stream (24/7) Webseite, Smart TV App,
Mobile TV App “go” (iOS+Android)
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Digital
Online
Welt der Wunder sendet unter www.weltderwunder.tv einen international empfangbaren Livestream (mit integrierter Video- und TV-Werbung/OnAir) das aktuelle Programm. Eine Vielzahl an Magazinthemen und
Services
aus der großen weiten Welt der Wunder erscheinen täglich neu unter www.weltderwunder.de.
Das kostenfreie Video On Demand-Portal des Senders:
www.video.weltderwunder.de
Welt der Wunder TV baute im Herbst 2014 seinen OnlineAuftritt weiter aus und launchte ein völlig neues, spannendes Onlineportal - u.a. in Kooperation mit Microsoft.
Weitere Werbe- und Kooperationsangebote:
WDW YouTube Channel (über 75.000 Abonnenten)
WDW Facebook (90.000 Fans)
www.weltderwunder.de
Wir bieten attraktive Standard-Werbeformen, vom klassischen Banner über Advertorials bis hin zu Bewegtbildwerbung an, die wir harmonisch auf unsere Sites integrieren.
Ergänzend entwickeln wir mit Ihnen gerne Sonderlösungen oder kreieren maßgeschneiderte Kommunikationsangebote.
„Weniger ist mehr“ – das Motto für die Platzierung von
Onlinewerbeformen. Die Onlinewerbung wird bei Welt der
Wunder TV so platziert, dass sie sich harmonisch in die
Seite einfügt und höchstmögliche Aufmerksamkeit beim
User erzielt.
Videowerbung - Smart TV und Mobile
Auch die Videowerbung in der Welt der Wunder SmartTV App (Samsung, LG, TechniSat, Entertain u.v.m.) und
mobilen App-Version „go“ für unterwegs ist möglich. Nutzen Sie die vielfältigen Online-Angebote, um mit unserer
attraktiven Zielgruppe nahezu überall zu kommunizieren.
WDW - Smart TV App
mit Livestream
WDW TV - Livestream
Welt der Wunder - Mediathek
MSN – Welt der Wunder Kooperation
WDW - Mobile TV App „GO“
mit Livestream
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Print
Printmagazin
Welt der Wunder steht für spannend verdichtende Erklärungskompetenz und vermittelt einer jungen, neugierigen
Generation von Lesern den Spaß am Wissen. Durch eine
Mischung aus beeindruckender Optik, aufwändigen InfoGrafiken und spannenden Texten werden selbst komplexe Themen anschaulich, verständlich und auf unterhaltsame Art und Weise erklärt. Die große Vielfalt an Themen aus Technik, Natur, Wissenschaft, Geschichte und
Forschung lässt das Heft zu einer Entdeckungsreise
durch den Kosmos werden.
ist durch die SmartViewFunktion ein fester und regelmäßiger
Bestandteil
des redaktionellen Angebotes geworden. Damit ist
Welt der Wunder das einzige, regelmäßig erscheinende AR-Magazin weltweit.
Welt der Wunder ist das einzige Magazin, das Männer
(auch) mit ihren Smartphones lesen. Augmented Reality
Print-Kombination
mit tv14? Alles ist möglich!
App Smart View
Print wird lebendig. Welt der Wunder ist das einzige Magazin, das Männer (auch) mit ihren Smartphones lesen.
Augmented Reality ist durch die Smart View-Funktion ein
fester und regelmäßiger Bestandteil des redaktionellen
Angebotes geworden. Damit ist Welt der Wunder das einzige, regelmäßig erscheinende AR-Magazin weltweit.
Welt der Wunder bietet seinen Lesern in jeder Ausgabe
ergänzend zum Heft umfangreichen, digitalen Zusatzcontent. Um diesen, wie z.B. 3D-Modelle, 360-Grad-Panora-
men, Videos, Bildergalerien etc. abzurufen, müssen unsere Leser nur
ihr Smartphone über die Seite mit
dem Smart View-Symbol halten.
Alle Features sind übrigens auch für
Anzeigen nutzbar. Profitieren Sie
von der hohen Nutzung der redaktionellen Basis und verbinden Sie
auch ihre Anzeigen mit digitalem
Content. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.youtube.de/WeltderWunder/AdSales
eMagazine
Das preisgekrönte Welt der Wunder eMagazine erscheint
parallel zur Printausgabe im Zeitungskiosk des AppleAppStore. Im monatlichen Rhythmus ist es hier im Einzelverkauf und Abonnement erhältlich. Mit dieser "designed
for tablet"-Variante können unsere Leser Welt der Wunder auf neue Art erleben. Viele Zusatzfeatures, deutlich
umfangreicherer Content sowie eine brillante Grafik ermöglichen ein völlig neues Lese-Erlebnis.
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Innovative
Technologien
und neue Werbeformen mit
interaktiven Bedienelementen und Videos ermöglichen
Ihrem Werbeauftritt höchste
Aufmerksamkeit – der Kreativität sind kaum noch
Grenzen gesetzt.
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Einfach besser fernsehen – einfach besser werben
Nutzen Sie das facettenreiche, qualitätsvolle Programmumfeld von Welt der Wunder TV, um die Freunde dieses
Programms, unsere Zuschauer bei Welt der Wunder TV,
für Ihre Markenkommunikation und Ihre Werbebotschaften gezielt anzusprechen. Profitieren Sie von einem Programmumfeld, das unsere Zuschauer schätzen und dem
sie ihr Vertrauen schenken.
Wir bieten neben klassischer Spotwerbung eine Vielzahl
interessanter Sonderwerbeformen und individueller, integrierter Kommunikationsmöglichkeiten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie unsere attraktiven,
kompetitiven Konditionen.
Andere Ideen und Individuallösungen erarbeiten wir
gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
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Ein engagiertes Verkaufsteam steht Ihnen jederzeit telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Unser Anspruch ist, Ihnen die tägliche Arbeit möglichst
leicht und damit angenehm zu machen.
Dabei unterstützt uns von technischer Seite ein erprobtes
und leistungsfähiges Buchungs- und Dispositionssystem
(MYDAS), das Ihnen jederzeit auch für die eigene OnlineBuchung vom Arbeitsplatz aus zur Verfügung steht.
Wir weisen Sie bei Bedarf gerne persönlich in das System
ein.
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Neue TV-Formate bei Welt der Wunder TV (Auswahl)
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Programmplan ab Januar 2016
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(laufende Änderungen vorbehalten)
Montag
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Tele Shopping
Technik
Service und Lifestyle
Faszination Mensch
Technik
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Service und Lifestyle
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Service und Lifestyle
Faszination Mensch
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Kurvenreich
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Science News
Science News
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Service und Lifestyle
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Technik
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Zimmer mit Streifen
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Science News
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"Q" Innovations Magazin
Secret Hunters
We
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Erru
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Zuk
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Service und Lifestyle
Kurvenreich
Technik
Service und Lifestyle
supergames.tv
Technik
Street Economy
Störtebeker WH
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Mythen und Geschichte
Mythen und Geschichte
Service und Lifestyle
Mythen und Geschichte
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Zimme r mit S tre ife n
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supergames.tv
Mythen und Geschichte
Music Nonstop
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Programm- und Werbeinselschema
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Preisliste 2016 Werbespots
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Preisliste 2016 Sponsoring
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Preise & Rabatte
Zuschläge
Erst- / Letzt-Platzierung: Für eine fixe Erst- oder Letztplatzierung im Werbeblock wird ein Zuschlag in Höhe von
25% auf den jeweiligen Spotpreis fällig. Erst- oder Letztplatzierungen werden nach Verfügbarkeit und Datum des
Buchungseingangs durch vergeben.
Verbundwerbung: Unter Verbundwerbung wird die Gemeinschaftswerbung von zwei oder mehr Werbetreibenden innerhalb eines Spots verstanden. Verbundwerbung
bedarf der vorherigen Genehmigung durch Welt der Wunder TV. Der Sender behält sich vor, für jeden zusätzlich
genannten Werbetreibenden innerhalb ein und desselben
Spots einen Aufschlag von 15% auf den Preis gemäß offizieller Preisliste zu erheben.
Zuschläge für Erst-/Letztplatzierung fließen zu 100% in
das für die Rabattberechnung zugrundeliegende Buchungsvolumen mit ein.
Tarifarten
Zur besseren Kennzeichnung und Auswertbarkeit haben wir unsere Werbeblöcke und –produkte in verschiedenen Tarifarten unterteilt.
01 = Klassisch
79 = Singlespot
91 = Sponsoring Opener
92 = Sonosoring Reminder
93 = Sponsoring Closer
Rabattstaffel
Umsatz / Kunde
in €
Rabatt
in %
Umsatz / Kunde
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Rabatt
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ab 5.000 €
2% ab 100.000 €
6%
ab 10.000 €
3% ab 150.000 €
8%
ab 30.000 €
4% ab 250.000 €
10%
ab 60.000 €
5% ab 350.000 €
12%
ab 500.000 €
15%
Preisberechnung anderer Sekundenlängen
Preis 30 Sekunden
gewünschte
x
= Preis
30
Spotlänge
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Sonderwerbeformen und Sponsoring
An dieser Stelle werden einige Sonderwerbeformen vorgestellt. Für Sonderwerbeformen gelten spezielle rechtliche Bedingungen, die bei der Gestaltung berücksichtigt
werden müssen.
Für individuelle Anfragen und konkrete Konzepte und sowie Angebote wenden Sie sich bitte direkt an den Sender.
Programmsponsoring sollte idealerweise über einen längeren Zeitraum auf bestimmten Sendeplätzen oder Programmreihen/-serien eingesetzt werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Ausnahme bildet das
Eventsponsoring, das sich punktuell auf einen Programmevent bezieht. Dies kommt vor allem häufig bei der
Übertragung von reichweitenstarken Sportveranstaltungen vor.
Programmsponsoring
Das Programmsponsoring bietet Werbetreibenden die
Möglichkeit, als Präsenter eines ausgewählten Programms aufzutreten und sich damit den Imagetransfer einer Programmmarke auf seine Marke zu Eigen zu machen. Wichtig ist dabei die Auswahl des passenden Programms für die jeweilige Marke, um diesen Transfer optimal zu nutzen. Daneben ist ein Hauptziel des Programmsponsorings, Bekanntheitsgrad und Markenaktualität aufzubauen sowie möglichst Imageeffekte zu erzielen.
Der Auftritt als Programmsponsor umfasst einen Opener
zu Beginn der Sendung, einem Reminder zu Beginn oder
am Ende eines jeden Unterbrecherwerbeblocks sowie einem Closer am Ende der Sendung. Die Länge der einzelnen Elemente beträgt jeweils 7 Sekunden.
Innerhalb der rechtlichen Grundlagen gibt es viele kreative Möglichkeiten der Gestaltung. Angefangen vom einfachen »Viel Spaß bei der folgenden Sendung wünscht
Ihnen …« bis hin zu kleinen Geschichten, die in der Abfolge der einzelnen Elemente erzählt werden können.
Sponsorhinweise werden nach der gültigen Tarifliste vergütet, pro rata temporis für 7 Sekunden des Tarifpreises
eines 30-Sekundenspots zuzüglich eines Sponsoringaufschlages von 30%.
Trailersponsoring
Das Trailersponsoring kann nur in Verbindung mit dem
Programmsponsoring stattfinden und bietet eine optimale
Verlängerung des Programmsponsorings. Beim Trailer-
sponsoring wird der Programmsponsor in den vom Sender zur Bewerbung der Programmmarke eingesetzten
Programmtrailern eingebunden. Die Länge der Einbindung beträgt 5 bis 7 Sekunden.
Crossmediales Rubrikensponsoring (Tipp-Rubrik)
Maßgeschneiderte
Produktkommunikation:
Beim
Rubrikensponsoring tritt der Werbetreibende außerhalb
der Werbeinseln im Programm als exklusiver Presenter
einer redaktionellen, in sich abgeschlossenen Rubrik, auf.
Die Platzierung der redaktionellen Rubrik in der laufenden
Sendung ermöglicht eine extrem hohe Verbindung zwischen Sponsor und der Marke Welt der Wunder (oder
Format) mit zahlreiche Möglichkeiten zum crossmedialen
Markenauftritt (TV, Online, Print, Mobil, OTT).
Splitscreen-Werbung
Auf Anfrage.
Gewinnspiel-Trailer
Interessante, thematisch gut eingebundene Gewinnspiele
mit attraktiven Preisen oder Aktionen finden hohes Interesse und Involvement beim Zuschauer. Gewinnspiele
bieten damit auch Werbetreibenden aufmerksamkeits-
starke Möglichkeiten der Produkteinbindung und
-auslobung. Gewinnspiele bieten weiterhin gute crossmediale
Verlängerungsmöglichkeiten ins Internet.
Single Spot
Exklusive Variante der klassischen Spotbuchung als aufmerksamkeitsstarke Alleinstellung im Vollbild.
Kombiniert mit einem speziellen Werbetrenner wird die
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Werbung entweder vor oder nach einer klassischen
Werbeinsel oder als Scharnierblock zwischen zwei Sendungen exklusiv platziert. Aufschlag 50%.
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Social Advertising
Werbung dient nicht ausschließlich dem Absatz von Produkten und Dienstleistungen, sondern kommt gelegentlich auch zur Bekanntmachung gesellschaftlich relevanter
Projekte zu Einsatz. In besonderen Fällen, wie z.B. Katastrophenhilfe, wichtige Spendenaufrufe o.ä. unterstützt
Welt der Wunder TV ausgewählte Projekte durch besondere Konditionen.
Im Falle eines unterstützungswürdigen Projektes gewährt
Welt der Wunder TV einen speziellen Rabatt in Höhe von
60% des Spotpreises gemäß offizieller Preisliste zuzüglich USt., sofern gesetzlich geschuldet. Agenturprovision
wird nicht gewährt. Weitere Rabattierungen sind nicht
möglich.
Kampagnen, die den Konditionen für Social Advertising
unterliegen, werden ausschließlich nach Verfügbarkeit
eingeplant und sind grundsätzlich mit einem kurzfristigen
Schieberecht ausgestattet.
Einschaltpläne für Social-Kampagnen werden grundsätzlich nachträglich jeweils am Ende eines jeden Monats
ausgestellt.
Kulturwerbung
Die Programmphilosophie von Welt der Wunder TV beinhaltet unter anderem auch eine starke kulturelle Ausrichtung. Somit stellt Welt der Wunder TV für Kampagnen, die
auf kulturelle Veranstaltungen hinweisen, wie z.B. Ausstellungen, Konzerte, Festivals etc., im Rahmen der verfügbaren Werbezeiten, spezielle Konditionen zur Verfügung.
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Ihre Ansprechpartner siehe Seite 16
Der Kulturtarif bedeutet einen Fixrabatt in Höhe von 50%
auf die Preise gemäß offizieller Senderpreisliste, zuzüglich USt. sofern gesetzlich geschuldet. Agenturprovision
wird nicht gewährt. Weitere Rabattierungen sind nicht
möglich.
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Kontakt
Sender-Vermarktung Welt der Wunder TV
Ihr Ansprechpartner für vermarktungsübergreifende Fragen und Kooperationen mit dem Sender, der Marke Welt der
Wunder und Programm:
Geschäftsleiter:
Christian Herrmann
[email protected]
Fon +49 89 45 25 4 818
Fax +49 89 45 45 4 888
Ltg. Marktforschung:
Michaela Pauly
[email protected]
Ltg. Werbeplanung & -Controlling:
Karsten Ohlrog
[email protected]
Fon +49 89 45 25 4 817
EDI-Daten, Programm- und Werbeinselschema, Preisliste:
► www.weltderwunder.de/tv-sender/mediadaten/
Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH
Rosenheimer Str. 145 b+c
D-81671 München
www.weltderwunder.tv
HRB München 183847
USt.-IdNr.: DE271427626
Geschäftsführer: Prof. Dr. Frank Winnenbrock
Programmdirektor: Hendrik Hey, VisdP
_________________________________________________________________________________________________
Ad Sales / TV-Vermarktung / Werbedisposition
Ihre Ansprechpartner für Werbebuchungen bei unserem TV-Vermarkter:
Sales:
Steffen Bock
[email protected]
Fon +49 89 614240 – 502
Werbedisposition:
Marcus Aulbur
[email protected]
Fon +49 89 614240 – 501
Goldbach Germany GmbH
Feringastr. 12 B
85774 Unterföhring
www.goldbachgermany.de
_________________________________________________________________________________________________
Spezial-Vermarktung Print & Digital
Ihre Ansprechpartner bei unseren Spezialvermarktern
Print
Arne Sill, Anzeigenleitung
Bauer Advertising KG, Hamburg
Fon: +49 40 3019-3090
[email protected]
www.baueradvertising.de/welt-der-wunder
Online
Videowerbung: Smart TV, Mobile Web & App
IP Deutschland - netzathleten media
Smartclip AG
Anke Bernards, Content Network Manager
Fon: +49 89 1894 139 - 46
[email protected]
Fon: +49 40 68 87 687 - 0
[email protected]
Viktoria Stöckert, Channelmanagerin
WdW YouTube Channel: Snack TV Media / A Yahoo company
Fon: +49 89 23197 312
[email protected]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen für alle Werbeleistungen der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH, München im TV und Online/Digital.
Definitionen
a. Unter AGB versteht man die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e. Werbesendung ist der Oberbegriff für Werbespots und
Sonderwerbeformen.
b. Unter Sendung oder Ausstrahlung versteht man die
Verbreitung an eine unbestimmte Vielzahl von Zusehern im Ausstrahlungs- oder Sendegebiet kabelgebunden, terrestrisch, über Satellit oder als internetgestützte Verbreitung (»IPTV«).
f.
c.
Vertragspartner im Sinne dieser AGB kann ein Werbungtreibender oder eine Agentur sein.
Werbespot ist ein werblich gestalteter Film, in dem ein
Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel im TV-Programm beworben wird.
g. Sonderwerbeformen ist der Oberbegriff für die sonstigen Formen der Produkt- oder Markenpräsentation im
TV Programm, die nicht Werbespot im engeren Sinne
sind.
d. Sendeunterlagen sind die vom Vertragspartner einzureichenden Vorlagen für die Werbesendungen, z. B.
Storyboard, Bild- und Tonträger.
Anwendungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das
Rechtsverhältnis zwischen der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH (im Folgenden: WdW), München,
und Vertragspartnern im Zusammenhang mit Werbeleistungen bei WdW.
b. Einzelvertragliche Abreden gehen diese AGB vor.
c.
Besondere Regelungen dieser AGB gehen allgemeinen AGB-Regelungen vor.
Vertragsschluss
Agentur weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Zustandekommen des Vertrages Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an WdW ab. WdW nimmt diese Abtretung hiermit an. Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die
Agentur mit der Bezahlung der Forderung gegenüber
WdW im Verzug ist.
a. Angebote von WdW sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen
Leistungen.
b. Der Vertragsschluss erfolgt durch eine schriftliche Annahme des von dem Vertragspartner unterbreiteten
Angebots. Maßgeblich für den Vertrag ist der von
WdW bestätigte Inhalt, sofern der Vertragspartner diesem nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt
schriftlich widerspricht. Der Vertrag ist auch ohne
Festlegung einer bestimmten Platzierung der Werbemaßnahme wirksam geschlossen.
c.
Der Vertrag kommt auch durch Erbringung der Leistung durch WdW zustande.
d. Ein Konkurrenzausschluss wird von WdW nicht gewährt.
e. Bei einer Beauftragung durch Werbeagenturen wird
der Vertrag im Zweifel mit der Agentur geschlossen.
Soll der Kunde der Agentur Vertragspartner von WdW
werden, ist dieser gegenüber WdW ausdrücklich zu
nennen. Die Agentur hat auf Anforderung von WdW
einen Mandatsnachweis zu erbringen. Auch in diesem
Fall haftet die Agentur neben ihrem Kunden als Gesamtschuldner. Die Fakturierung erfolgt stets an die
Agentur. Bei Agenturbuchungen ist WdW berechtigt
Buchungsbestätigungen auch an den Kunden der
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f.
Werbungtreibenden sind bei Buchungen stets namentlich zu benennen.
g. Die Zusammenfassung von zwei oder mehreren Werbungtreibenden in einer einzigen Werbesendung
(nachfolgend: Verbundwerbung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von WdW. WdW kann
in Fällen von Verbundwerbung einen Zuschlag erheben, unabhängig von der Anzahl der Werbungtreibenden. Diese Regelung gilt nicht für konzernrechtlich
verbundene Unternehmen, d. h. wenn einer der Werbungtreibenden zu mehr als 50% an den anderen
Werbungtreibenden beteiligt ist oder aber ein entsprechender Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag zwischen den Unternehmen besteht. Maßgebend
ist die Konzernstruktur per 01. Januar des Kalenderjahres. Die Konzernstruktur ist bis spätestens zum 30.
Juni des Kalenderjahres nachzuweisen.
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h. Soweit von dem Vertragspartner für die Werbemaßnahme Material zur Verfügung zu stellen ist (z.B. Werbespots, Anzeigen etc.), ist dieses spätestens 4 Werktage vor dem Zeitpunkt der geplanten Werbemaßnahme in der vereinbarten Form an WdW zu übergeben. Bei einer späteren Anlieferung behält sich WdW
das Recht vor, seine Leistung zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen.
i.
WdW ist berechtigt, parteipolitische Werbung zurückzuweisen.
Material
die Werbeleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Der Vertragspartner bleibt zur Bezahlung der
geschuldeten Vergütung verpflichtet, bis eine Ersatzbuchung die Mindereinnahmen von WdW kompensiert.
a. Der Vertragspartner wird WdW bei der Anlieferung die
für eine Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften
notwendigen Informationen mitteilen (z. B. Titel, Komponist, Verlag, Produzent einer Werbemusik).
b. WdW ist berechtigt, das vom Vertragspartner übergebene Material zurückzuweisen oder eine bereits begonnene Werbemaßnahme abzubrechen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Insbesondere, wenn
das Material gegen geltendes Recht oder die guten
Sitten verstößt (darunter fallen z.B. Werbung für Spirituosen, Zigaretten, Erotikartikel und Potenzmittel sowie rassistische Werbung), technische Anforderungen
von WdW nicht erfüllt oder wegen seines Inhalts oder
seiner Herkunft für WdW unzumutbar ist.
c.
Unzumutbar ist das Material insbesondere dann,
wenn es für WdW oder dessen verbundene Unternehmen in einer wie auch immer gearteten Form imagebeeinträchtigend ist und/oder Produkte bzw. Dienstleistungen bewirbt, die mit WdW oder dessen verbundenen Unternehmen in direkter oder indirekter Konkurrenz stehen.
d. Der Vertragspartner hat in diesen Fällen unverzüglich
neues Material zur Verfügung zu stellen.
e. Kann die Werbemaßnahme nicht durchgeführt werden, weil der Vertragspartner Material oder Unterlagen an WdW nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß übergeben hat oder weil WdW das Material gem.
Ziff. 1.3.3 zurückgewiesen und der Vertragspartner Ersatzmaterial nicht rechtzeitig geliefert hat, ist WdW berechtigt, den Werbeplatz anderweitig zu besetzen und
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f.
Für den Inhalt der Werbemaßnahmen und das dafür
bereit gestellte Material und die Klärung sämtlicher
Rechte hieran (Bild, Ton, Musik, etc.) ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. WdW übernimmt keine rechtliche Prüfung der Werbemaßnahmen. Der Vertragspartner garantiert, dass sämtliche
Inhalte der Werbemaßnahmen rechtmäßig sind, insbesondere nicht gegen urheber-, medien-, presse-,
werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder
Regelungen zum Jugendschutz verstoßen und keine
Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner stellt
WdW insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die
aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung
des Vertrages entstehen. Die Freistellung umfasst
auch die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.
g. WdW ist nicht verpflichtet, das Material nach Ende des
Leistungszeitraums aufzubewahren. Sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ende
des Leistungszeitraums um eine Rücksendung des
gelieferten Materials bittet, ist WdW berechtigt, dieses
an den Vertragspartner auf dessen Kosten zurückzusenden oder zu vernichten. Für Verlust oder Beschädigung des Materials haftet WdW nur gem. Ziff. 1.5.
h. Bei der Buchung von Werbespots ist eine Mindestlänge von vier Sekunden einzuhalten.
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Gewährleistung
des Einflussbereichs von WdW scheitert. Im Übrigen
wird WdW Nacherfüllung leisten. Die Art der Nacherfüllung wird von WdW bestimmt. Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, den Preis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
a. Die von WdW erbrachte Leistung gilt als fehlerfrei, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Wochen
nach Beginn der Leistungserbringung durch WdW die
Mangelhaftigkeit der Leistung gegenüber WdW
schriftlich anzeigt.
b. Erbringt WdW seine Leistung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist WdW gleichwohl von
seiner Leistungspflicht befreit, soweit die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtung aus Gründen außerhalb
c.
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistung.
c.
Die Haftung für einen typischerweise vorhersehbaren
Schaden umfasst keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden.
Haftung
a. WdW haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für
Schäden nur, wenn WdW, deren gesetzliche Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht haben oder der Schaden
auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
zurückzuführen ist.
b. Bei der Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass WdW grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, sowie bei der Haftung
für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern,
die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte
von WdW sind, ist die Haftung von WdW auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel das Auftragsvolumen nicht übersteigt, beschränkt.
d. Die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von
WdW oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, die Haftung nach gesetzlichen
Vorschriften zur Produkthaftung sowie die Haftung für
eine übernommene Garantie bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
e. Ist die Haftung von WdW nach den vorstehenden
Bestimmungen ausgeschlossen, sind auch persönliche Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WdW ausgeschlossen.
Preise und Rabatte
a. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmt sich die
Höhe der Vergütung von WdW nach den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Preislisten von
WdW.
b. Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben sind in den
Preisen nicht enthalten. Diese werden, sofern geschuldet, zusätzlich in Rechnung gestellt.
c.
Eventuelle Produktionskosten von WdW sowie Kosten
für notwendige Bearbeitungen des Materials durch
WdW werden gesondert berechnet.
d. Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend
berücksichtigt.
e. Mehrere Werbungtreibenden werden als ein Konzern
rabattiert, wenn einer der Werbungtreibenden zu mehr
als 50% an den anderen Werbungtreibenden beteiligt
ist oder aber ein entsprechender Beherrschungs- oder
Gewinnabführungsvertrag zwischen den Unternehmen besteht. Die Konzernstruktur ist bis spätestens
zum 30. Juni des Kalenderjahres nachzuweisen.
f.
Konzernrabatte bedürfen stets der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch WdW bei Vertragsabschluss. Maßgebend ist der Konzernstatus per 01. Januar des Kalenderjahres. Die Beendigung einer Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen. Die
Konzernrabattierung endet automatisch mit Ablauf
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des Monats der Beendigung der Konzernzugehörigkeit. Über diesen Zeitraum im Voraus gewährte Rabatte sind zurückzuerstatten.
g. Sofern verpflichtet, wird der Vertragspartner, sofern
Vertragspartner eine Agentur ist, alle empfangenen
Rabatte und Skonti den von ihr betreuten Werbungtreibenden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls
an diese weiterreichen.
h. 50 % Abzug auf die Ausstrahlung des Pflichthinweises
bei Werbung für Pharmaprodukte im Sinne des § 4 (3)
HWG werden gewährt, sofern der Pflichthinweis dem
von OWM bzw. BAH empfohlenen Standard (grauer
Hintergrund, weißer Text, 4 Sekunden Länge) entspricht. Bei Abweichungen entfällt der Abzug.
i.
Für die von einer Agentur erteilten oder abgewickelten
Aufträge wird ein AE in Höhe von 15 % auf das Rechnungs-Netto, d. h. auf die Rechnungssumme ohne
Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor
Skonto gewährt. Voraussetzung sind der schriftliche
Nachweis der Agenturtätigkeit und die Fakturierung an
die Agentur. Gegenüber Kleinst- oder Scheinagenturen behält sich WdW die Ablehnung der AE vor.
j.
Die in der jeweils gültigen Rabattstaffel aufgeführten
Rabatte werden auf das durch einen Werbetreibenden
bei WdW gebuchte und tatsächlich ausgelieferte Mediabruttovolumen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt.
19
Zahlung
ein Skontoabzug bereits bei Zahlung der für diesen
Monat ursprünglich erstellten Rechnung berechtigt
war und der nachberechnete Betrag binnen 10 Tagen
ab Rechnungsdatum bei WdW eingeht. Die Neuberechnung umfasst auch Differenzen, die sich aus geänderten Rabattsätzen oder aus von Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren ergeben. Der Ausgleich einer Gutschrift erfolgt durch Verrechnung oder
Zahlung; wurde die mit der Gutschrift stornierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt, wird auch vom
Gutschriftbetrag ein entsprechender Abzug vorgenommen.
a. Die Zahlungen der Vergütung von WdW sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. WdW ist berechtigt,
Vorauszahlung zu verlangen und die Ausführung der
Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.
b. Bei Zahlungsverzug kann WdW dem Vertragspartner
die üblichen gesetzlichen Verzugszinsen und die Kosten für das Inkasso in Rechnung stellen.
c.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den
Vertragspartner ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
h. Tage im Sinne dieses Abschnitts sind Kalendertage.
i.
Zahlungen leistet der Vertragspartner ausschließlich
auf das in der Rechnung genannte WdW-Konto.
d. Werbesendungen werden im Regelfall monatlich im
Voraus auf der Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 3 Werktage vor der ersten
Ausstrahlung eines jeden Monats ohne Abzug auf
dem WdW-Konto eingehen, andernfalls kann WdW
die Ausstrahlung verweigern. Bei Eingang innerhalb
von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2%
Skonto gewährt; erfolgt die Buchung weniger als 13
Tage vor der ersten Ausstrahlung des jeweiligen Monats, werden 2% Skonto nur dann gewährt, wenn der
Rechnungsbetrag spätestens 3 Werktage vor der ersten Ausstrahlung des betreffenden Monats bei WdW
eingeht.
j.
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als
Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie
Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu
Lasten des Vertragspartners.
e. Beanstandungen einer Rechnung kann der Auftraggeber bis 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung gegenüber WdW geltend machen. Danach gilt die Rechnung
als genehmigt.
m. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, befindet
sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, wenn
der Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt
der Rechnung auf dem WdW-Konto eingeht. Zum
Nachweis des Zugangs einer Rechnung, die per Telefax an den Vertragspartner abgesandt wird, genügt die
Vorlage des Telefax-Sendeberichts. Bei Zahlungsverzug ist WdW berechtigt, die Durchführung des Auftrags zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet für den Verzugsschaden. WdW berechnet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
f.
Tage im Sinne dieses Abschnitts sind Kalendertage.
g. Ändern sich Auftragsdaten nachträglich für einen Ausstrahlungsmonat stellt WdW eine sich für diesen Monat ergebende gesonderte Differenzabrechnung oder
erteilt eine Differenzgutschrift. Der Rechnungsbetrag
muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt
auf dem Konto von WdW eingehen. 2% Skonto auf
diesen Rechnungsbetrag werden nur gewährt, wenn
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k. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch WdW schriftlich anerkannt wurden. Der
Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
l.
Rechnungswährung für alle Zahlungsvorgänge ist der
Euro.
20
Rechte
a. Der Vertragspartner garantiert, Inhaber aller für eine
vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen erforderlichen Rechte zu sein und sie zu Zwecken der Vertragserfüllung in dem zeitlich, örtlich und
inhaltlich erforderlichen Umfang auf WdW übertragen
zu können. Ausgenommen hiervon sind lediglich die
von Verwertungsgesellschaften ausschließlich wahrgenommenen Rechte.
b. Er garantiert ferner, dass die Werbemaßnahme nicht
Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeitsoder sonstige Rechte Dritter verletzt.
c.
Der Vertragspartner überträgt WdW sämtliche für die
vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahme
erforderlichen Nutzungsrechte. Das sind Insbesondere:

Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, insbesondere terrestrisch, Kabel, Satellit,
IPTV, Mobile Devices, ungeachtet der Ausgestaltung z. B. als Free-TV, Pay-TV, Pay per View etc.,
und Kabelweitersendung,


Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung
(insbesondere Abruf im Internet, Video on demand),
Das Recht zur Archivierung, das Recht Sendungen und auf öffentliche Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben öffentlich wahrnehmbar zu
machen sowie das Recht zur Bearbeitung.
d. Die Rechtsübertragung erstreckt sich zeitlich, inhaltlich und örtlich auf den für die Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahme erforderlichen Umfang.
e. Hinsichtlich des Senderechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erfolgt die Rechtsübertragung stets örtlich unbegrenzt.
f.
WdW ist berechtigt, die Rechte zu Zwecken der Vertragserfüllung auf Dritte zu übertragen.
g. Der Vertragspartner stellt WdW von allen Ansprüchen
Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller daraus
entstehenden Rechtsberatungs- und Rechtsverteidigungskosten sowie der darüber hinausgehenden
Schäden. Der Vertragspartner wird WdW bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen unterstützen.
Vertragsbeendigung
a. Der Vertragspartner kann, sofern die Parteien nichts
anderes schriftlich vereinbaren, bis zu 6 Wochen vor
der ersten fest gebuchten Ausstrahlung vom Vertrag
ganz oder teilweise zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt
weniger als 6 Wochen vor der ersten fest gebuchten
Ausstrahlung, schuldet der Vertragspartner die vereinbarte Vergütung in Höhe von 80%.
b. WdW kann vor Ausführung der Leistung von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ausführung der Leistung
aus nicht von WdW zu vertretenen Gründen unzumutbar erschwert wird (z. B. durch behördliche Anordnungen). Ansprüche des Vertragspartners sind in diesem
Fall ausgeschlossen.
c.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch WdW liegt insbesondere vor, wenn:




Ein Dritter wegen der vertragsgegenständlichen
Leistung Unterlassungsansprüche gegen eine der
Vertragsparteien geltend macht;
der Vertragspartner seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sein Unternehmen liquidiert;
Der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Vertragspartners eröffnet oder beantragt oder
mangels Masse abgelehnt wurde.
Der Vertragspartner gesetzliche Vorschriften verletzt, gegen wesentliche Verpflichtungen nach diesem Vertrag verstößt oder den guten Ruf von
WdW erheblich gefährdet.
d. Sollte WdW Rabatte im Hinblick auf eine längere geplante Vertragslaufzeit gewährt haben, so sind diese
bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zurück zu
gewähren.
Geheimhaltung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen
und Daten, die er von WdW im Zusammenhang mit der
Durchführung dieses Vertrages erhalten hat oder in Zukunft erhält, insbesondere Preislisten und Verträge, ver-
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traulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Vertragspartner wird Dritten gegenüber über
alle von WdW erhaltenen Leistungen Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit WdW.
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Schlussbestimmungen
rung und die neuen Geschäftsbedingungen in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder Telefax) informieren.
Sofern der Vertragspartner den geänderten AGB nicht
innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe
der Änderungen gegenüber WdW schriftlich widerspricht, gelten diese als genehmigt.
a. Es finden ausschließlich diese AGB von WdW Anwendung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn WdW bei Ausführung
seiner Leistungen den Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen hat.
c.
Programmstrukturen, Preisgruppen, Preislisten sind
Bestandteile dieser AGB.
d. Der Vertragspartner bestätigt, dass er diese vor Vertragsschluss erhalten hat.
e. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
f.
Die Abtretung von Forderungen des Vertragspartners
gegen WdW an Dritte ist ausgeschlossen.
g. WdW behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.
WdW wird den Vertragspartner über eine evtl. Ände-
h. Anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
i.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
München.
j.
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise
unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln
nicht. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vereinbarung unverzüglich durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine
solche Abrede als ersetzt. Diese Regelung findet auch
auf Vertragslücken entsprechende Anwendung.
München, den 01.04.2015
Gültig für die Zeit ab: 01.01.2014
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