weiteres hier - Gemeinde Hude

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weiteres hier - Gemeinde Hude
Sportstättenentwicklungsplanung
der Gemeinde Hude (Oldb)
Fortschreibung 2008
lt. Ratsbeschluss vom 03.07.08
Sportstättenentwicklungsplanung der Gemeinde Hude
Stand: April 2008
I.
Einleitung
II.
Statistische Erhebungen
III.
Bestandserhebung der Sportstätten in Hude
Gemeindeeigene Sportstätten (außerhalb von Schulen)
Vereinsanlagen
Schulsportanlagen
Sonstige Anlagen
Freizeitsport
Übersicht mit Erläuterungen
Übersicht über Auslastungen der Sporthallen – Hallenbelegung –
Barrierefreie Sportstätten
IV.
Die Sportvereine in Hude
V.
Zusammenarbeit Sport / Schule
VI.
Zusammenarbeit Sport/ außerschulische Jugendarbeit/ Präventionsarbeit
VII.
Förderung von Sportstätten
Gemeinde Hude
Landkreis Oldenburg
Land Niedersachsen
VIII. Die Bedeutung des Sports in der Gesellschaft
IX.
Maßnahmen / Ausblick
Auflistung der Maßnahmenwünsche zu den Sportstätten -Angaben der VereineMaßnahmenvorschläge aus Sicht der Verwaltung
Ausblick
X.
Anlagen
I. Einleitung
Der Rat der Gemeinde Hude hat erstmalig im Jahre 2002 einen Sportstättenentwicklungsplan für
die Gemeinde Hude beschlossen. Dieser Sportstättenentwicklungsplan ist Bestandserhebung zur
Sportstätteninfrastruktur und Ausblick für notwendige Projekte in der Zukunft. Die Erstellung des
Planes erfolgt unter Beteiligung der hiesigen Sportvereine und soll ihr Meinungsbild mit aufnehmen. Es ist Ziel, eine Bedarfsdeckung zum Thema Sportstätten zu erarbeiten und auch aufzuzeigen, wo Defizite bestehen.
Im Jahre 2007 wurde mit der Aktualisierung des Sportstättenplanes im Rahmen einer 1. Fortschreibung begonnen. Hiermit sollen aktuelle Entwicklungen aus den letzten 5 Jahren aufgenommen werden, gleichzeitig soll die Fortschreibung auch wieder den Ausblick für die nächsten 5 Jahre umfassen.
Mit den hiesigen Sportvereinen wurden Gespräche geführt, um ihr Meinungsbild aufzunehmen. Die
Ergebnisse ergeben sich aus Ziffer IX, hier sind die Stellungnahmen eingeflossen, die von den
Vereinen erarbeitet wurden.
Die Gemeinde Hude ist sich der Bedeutung des Sports als ein wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur in der Gemeinde voll bewusst. Die Sportvereine leisten eine Arbeit, die die Gemeinde in
eigener Zuständigkeit nicht leisten könnte. Das große ehrenamtliche Engagement, was hier gezeigt wird, soll weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt werden, weitere Sportstätten
sollen dazu beitragen, das Fundament für eine sportliche Betätigung der Bevölkerung zu legen.
Die Schaffung der Sportstätten sollte in Abstimmung zwischen der Gemeinde und den Vereinen
erfolgen, über die Trägerschaft und Finanzierung ist im Einzelfall zu verhandeln. Hierbei wird es
auch wichtig sein, die Erkenntnisse aufzunehmen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Aus den statistischen Erhebungen – siehe Ziffer II – ist zu ersehen, wie sich die Bevölkerungsstrukturen ändern werden. Auch an Hude wird die Veränderung der Altersstrukturen nicht
vorbeigehen, es wird daher auch im Sportbereich notwendig werden, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Dieses hat insbesondere Auswirkungen auf die Gestaltung der Sportstätten, d. h.
das Thema Barrierefrei wird beispielsweise noch verstärkter in den Vordergrund rücken.
Dass Sport aber auch einen wichtigen Faktor in der Entwicklung junger Menschen hat, sollte bei
allen Überlegungen zum demografischen Wandel nicht vergessen werden. Das Sozialverhalten in
der Gruppe kann am besten im Sport und in der gemeinsamen sportlichen Betätigung gelernt werden, der Sportverein ist somit ein erster Kontakt für junge Menschen im sozialen Miteinander.
Sportvereine leisten hier eine wichtige Ergänzung zur Arbeit in den Kindergärten und in den Schulen, die gute Qualifikation der Übungsleiter ist hierbei besonders wichtig.
Unter Ziffer X – Anlage 1 – ist eine gemeinsame Erklärung zur Bedeutung des Sports beigefügt,
die u. a. auch von der Interessenvertretung der Gemeinde Hude, dem Nds. Städte- und Gemeindebund, unterzeichnet worden. Das Motto dieser Erklärung ist auch geeignet als Motto für den
Sportstättenentwicklungsplan der Gemeinde Hude.
„Sport tut den Menschen in Kommunen gut!“
II. Statistische Erhebungen
Die statistischen Erhebungen teilen sich auf in eine Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Hude
für die Jahre 2005, 2006 und 2007, aufgeteilt nach insgesamt 9 Altersgruppen.
Des Weiteren beigefügt ist eine Auflistung über die einzelnen Bauerschaften und ihre aktuellen
Einwohnerzahlen zum 31.12.2007, aus der ersehen werden kann, wie sich die Einwohnerzahl auf
die Fläche der Gemeinde und die einzelnen Bauerschaften aufteilt.
Als 3. statistische Übersicht ist eine Auswertung nach Familienverbänden aufgeführt, aus der Familienstrukturen in etwa übersehen werden können. Aufgrund melderechtlicher Vorgaben ist diese
Auswertung aber nur als Anhaltspunkt zu versehen, da beispielsweise über 18-jährige Einwohnerinnen und Einwohner als Einfamilienhaushalt gewertet werden, auch wenn sie noch in ihrer Familie leben. Insofern dient diese Auflistung nur als Anhaltspunkt im Hinblick auf Familienstrukturen.
III. Bestandserhebung der Sportstätten in Hude
3.1
Gemeindeeigene Sportstätten (außerhalb von Schulen)
Halle am Huder Bach
Waldstadion mit Nebenplätzen
Stadion Huder Bach mit Nebenplätzen (Fläche TuS Vielstedt)
Stadion Wüsting mit Nebenanlagen
Hallenbad Hude
Naturbad Hude
Speed-Soccer-Arena
3.2
Vereinsanlagen
Tennisanlage Hude – Freiplätze – Tennishalle - Bouleplatz
Reitplatz / Reithalle Meierei – Linteler Straße
Reitplatz / Reithalle Oberhausen
Reitsportanlage Wöschenland
Reitsportanlage RuF Grummersort RC e. V.
Reitsportanlage Huder Pferdehof
Golfanlage Hude
Jahnhalle Hude mit Beachhandball- u. Beachvolleyballfeld
TV Fitnessstudio – Parkstraße 43
Modellflugplatz Wüsting
Reha-Sportheim Parkstraße
Sportarena Wüsting
Schießanlagen Hemmelsberg-Altmoorhausen, Hude, Hurrel,
Schießanlagen Langenberg, Lintel, Sandersfeld, Vielstedt, Wüsting
Tontaubenschießstand Vielstedt
3.3
Schulsportanlagen
Turnhalle Hohelucht
Turnhalle Hude-Süd
Turnhalle Jägerstraße / Allwetterplatz
Turnhalle Wüsting
3.4
Sonstige Anlagen
Hallenbad Seniorenzentrum
Reitsportanlage Vielstedter Pony- u. Freizeitclub
Reiterverein Kirchkimmen e. V.
Übungsplatz Verein für Deutsche Schäferhunde OG Hude
Teichgelände für Modellschiffe, Huder Bach
Skaterbahn Huder Bach
Skaterbahn Wüsting
Beachvolleyballfeld Tweelbäke
Fitnessstudio – Burgstraße (z. Zeit Leerstand)
3.5
Freizeitsport
Neben den genannten Sportstätten sind in der Gemeinde Hude umfangreiche Reitwegestrecken,
Wanderwege für Jogger und Wege für Inliner vorhanden. Das gutausgebaute Radwegenetz ist
nutzbar für Radfahrer. Der Freizeitsport außerhalb des Vereinslebens und selbstorganisiert stellt
einen wesentlichen Beitrag zur sportlichen Betätigung dar.
Die einzelnen Größen und verschiedenen Bestandteile der Sportstätten ergeben sich aus der Übersicht (3.6). Diese ist entsprechend der Systematik der Sportstättenstatistik des Landes in Freianlagen, Hallenanlagen und Bäder getrennt.
3.6 Auflistung der Sportstätten in der Gemeinde Hude - Übersicht mit Erläuterungen
09.05.08
Hallenanlagen
Standort
Sportstättenart
Halle am Huder Bach
Sporthalle
Turnhalle Wüsting
Sportarena Wüsting
Turnhalle Jägerstraße
Sporthalle
Sporthalle
Sporthalle
Turnhalle Hude-Süd
Halle Hohelucht
Jahnhalle
Sporthalle
Sporthalle
Sporthalle
Huder Tennisverein
Tennishalle
Schießsportanlage
Sandersfeld
Schießsportanlage
Langenberg
Schießsportanlage
Schießsportanlage
(Anlage ist
behindertengerecht)
Schießsportanlage
HemmelsbergAltmoorh.
Schießsportanlage
Hurrel
Schießsportanlage
Hude
Schießsportanlage
Schießsportanlage
Schießsportanlage
nutzbare Sportflächen u. Ausstattungsmerkmale
42 m x 27 m = 1.215 qm, 3-teilbar
Gymnastikraum = 12 m x 12 m = 144 qm
12 m x 25 m = 300 qm, nicht teilbar
44 m x 22 m = 968 qm
27 m x 15 m = 405 qm
Gymnastikhalle = 12 m x 12 m = 144 qm
27 m x 15 m = 405 qm, nicht teilbar
12 m x 22 m = 264 qm, nicht teilbar
= 998 qm
Spiegelraum = 121 qm
Gesamtfläche = ca. 1.530 qm
ca. 1.799 qm (Gesamtfläche), (3 Felder)
4x Kleinkaliber
3x Luftgewehr
10x Luftgewehr
10x Luftpistole
8x Kleinkalibergewehr
4x Kleinkaliberpistole
4x Kleinkaliberpistole (Duellanlage)
4x Kleinkaliberpistole (Stehende Scheibe)
1x Armbrust
1x Luftgewehr mit Laser (ohne jegliche Monition)
1x Bogenschießen 30 m
3x Kleinkaliber (offen)
4x Luftgewehr (geschlossen)
4x Kleinkaliber
4x Luftgewehr
10x Luftpistole/Luftgewehr
6x Kleinkaliber
2x Kleinkaliber
1x Pistole (Anlage wird z. Zeit modernisiert)
Eigentümer
Nutzer
Gemeinde Hude
div. Vereine, Schulen
Gemeinde Hude
SF Wüsting
Gemeinde Hude
SF Wüsting, Schulen
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
TV Hude
Vereine, Schulen
Vereine, Schulen
Vereine, Schulen, VHS
Tennisverein
Huder Tennisverein,
Schulen
Schützenverein Sandersfeld
Kommerz.
Betreiber
Schützenverein
Langenberg
Schützenverein
HemmelsbergAltmoorhausen
Schützenverein
Hurrel
Schützenverein
Hude
Vereine, Schulen, VHS
Schützenverein Langenberg
Schützenverein
HemmelsbergAltmoorhausen
Schützenverein Hurrel
Schützenverein Hude
3.6 Auflistung der Sportstätten in der Gemeinde Hude - Übersicht mit Erläuterungen
09.05.08
Hallenanlagen
Schießsportanlage
Lintel
Schießsportanlage
Vielstedt
Schießsportanlage
Wüsting
Schießsportanlage
Huder Pferdehof
Reitclub Hude
Reitsportanlage
Reitsportanlage
Reit- u. Fahrverein
Holle- Wüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
REHA Sportheim
Parkstraße
TV Hude Fitnesstudio
Fitnessstudio
Reitsportanlage
5x Luftgewehr (geschlossen)
4x Kleinkaliber (offen), 1 Luftpistole (offen)
5x Kleinkaliber
4x Luftgewehr
4x Kleinkaliber
5x Luftgewehr
1x Luftpistole
900 qm (Halle)
998 qm (Halle) (Modernisierung in 2007
erfolgt)
600 qm (Halle)
Reitsportanlage
525 qm (Halle)
Übungsraum
Fitnesstudio
z. Z. Leerstand
Schießsportanlage
Schießsportanlage
Schützenverein Lintel
Schützenverein Lintel
Schützenverein
Vielstedt
Schützenverein
Wüsting
Schützenverein Vielstedt
Kommerz. Betreiber
Reitclub Hude
Huder Pferdehof
Reitclub Hude
180 qm (Gesamtfläche)
Reit- u. Fahrverein
Holle- Wüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
Privatbesitz
Reit- u. Fahrverein HolleWüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
REHA-Sportgruppe
188 qm (Gesamtfläche)
770 qm (Gesamtfläche)
TV Hude
Privatbesitz
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit
Schützenverein Wüsting
3.6 Auflistung der Sportstätten in der Gemeinde Hude - Übersicht mit Erläuterungen
09.05.08
Freianlagen
Standort
Stadion Wüsting
Stadion Huder Bach
Sportplatz Huder Bach
Waldstadion
Huder Tennisverein
Golf in Hude
Luftsport Modellfluggelände
Verein für Deutsche
Schäferhunde OG Hude
Huder Pferdehof
Reitclub Hude
Reit- und Fahrverein
Holle-Wüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
Reiterverein Kirchkimmen e. V.
Vielstedter Pony- u. Freizeitclub
RuF Grummersorter RC e. V.
Schiffsmodellbauclub Hude
Sportstättenart
Modellfluggelände
Übungsplatz
nutzbare Sportflächen u.
Ausstattungsmerkmale
22.000 qm (2 Groß- / 2 Trainingsfelder)
11.700 qm (2 Spielfelder)
Laufbahn, Sprung- und Wurfanlage
10.500 qm (2 Spielfelder), Flutlicht
15.360 qm (1 Groß- / 3 Kleinfelder)
Kleinfelder (Trainingsplätze) mit Flutlicht
1.800 qm (3 Spielfelder), 6 Außenplätze
216 qm (2 Bahnen 12 x 18 m, Unterstellgebäude)
74 ha (Gesamtfläche)
18-Loch- und 9-Lochanlage, Driving Range
1,3 ha Modellfluggelände
1 ha, Vereinsheim + Geräteschuppen (ca. 70 qm)
Reitsportanlage
Reitsportanlage
800 qm + 1.800 qm (Außenfläche)
1.575 qm 2 Hallen + 3.740 qm (Außenfläche)
Reitsportanlage
5.000 qm (Gesamtfläche)
Reitsportanlage
ca. 525 qm (Gesamtfläche)
Reitsportanlage
Reitsportanlage
Reitsportanlage
ca.800 qm (40x20)
ca. 2400 qm (40x60)
ca 14.600 (Gesamtfläche inkl. Grasrennbahn und
Grasspringplatz)
ca. 2.500 qm
Sportplatz
Sportplatz
Leichtathletikanlage
Sportplatz
Sportplatz
Tennisanlage,
Bouleplatz
Golfplatz
Skaterbahn Hude
Teichanlage
Huder Bach
Skaterbahn
Skaterbahn Wüsting
Skaterbahn
Tontaubenschießstand Vielstedt
Dorfplatz Tweelbäke
Jahnhalle
Schießstand
Beachvolleyball
BeachvolleyballBeachhandball
Gelände bei der Halle am Huder Bach, ca. 500
qm
Gelände beim Kindergarten, Jugendtreff Wüsting
ca. 300 qm
ca. 299 qm (Gesamtfläche)
Eigentümer
Nutzer
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
Gemeinde Hude
Huder Tennisverein
SF Wüsting, Schulen
FC Hude, Schulen
TV Hude, Schulen
TuS Vielstedt
FC Hude, weitere Vereine
div. Vereine
Huder Tennisverein
Golf in Hude GmbH &
Co. KG
Luftsportverein Hude.
Gemeinde Hude/
Verein
Kommerz. Betreiber
Privatbesitz/ Reitclub
Hude
Reit- und Fahrverein
Holle-Wüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
Privatbesitz
Privatbesitz
RuF Grummersorter
RC e. V.
Gemeinde Hude
Golf in Hude e.V.
Luftsportverein Hude e.V.
Verein, Polizei Delmenhorst
Huder Pferdehof
Reitclub Hude
Reit- und Fahrverein
Holle-Wüsting
Reitsportgemeinschaft
Wöschenland
Reiterverein Kirchkimmen e. V.
Vielstedter Pony- und Freizeitclub
RuF Grummersorter RC e. V.
Schiffsmodellbauclub Hude
Gemeinde Hude
Öffentlichkeit
Gemeide Hude
Öffentlichkeit
Hegering Hude
Gemeinde Hude
TV Hude
Hegering Hude
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit
3.6 Auflistung der Sportstätten in der Gemeinde Hude - Übersicht mit Erläuterungen
09.05.08
Freianlagen
Speed-Soccer-Arena
Sportplatz
450 qm (30 x 15 m)
Gemeinde Hude
Peter-Ustinov-Schule,
FC Hude
3.6 Auflistung der Sportstätten in der Gemeinde Hude - Übersicht mit Erläuterungen
09.05.08
Bäder
Standort
Freibad Hude
Sportstättenart
Hallenbad Hude
Freibad
Strand
Hallenbad
Seniorenzentrum
Hallenbad
nutzbare Sportflächen u. Ausstattungsmerkmale
Eigentümer
Nutzer
1.070 qm Waserfläche (2Becken) mit Sprunggrube
Gemeinde Hude
Vereine, Schulen, Allgemeinheit
263 qm Wasserfläche (2 Becken)
25 m x 12 m und 5 m x 2,5 m
60 qm Wasserfläche (1 Becken)
Gemeinde Hude
Vereine, Schulen, Allgemeinheit
Verein
Seniorenzentrum, Vereine
3.7 Auswertung über die Nutzung der Vereine der jeweiligen Turnhallen in Hude (Oldb)
(Stand: 31.01.2008)
Auslastung Montag bis Freitag von 14.00-22.00 Uhr
Verein
TV Hude
FC Hude
TuS Vielstedt
SF-WüstingAltmoorhausen
Kulturhof
VHS
GS Jägerstraße
Schulzentrum
OS Hohelucht
RehaSportverein
LJ Sandersfeld
DRK
Jugendfw NK
Marienhude
Freistunden
(Tatsächliche frei Stunden
/ anteilige freie Minuten)
Anz. Std.
Turnhalle
HudeSüd
Anzahl
Stunden
Turnhalle.
Jägerstr.
Anzahl
Stunden
Gymnastikh.
Jägerstraße
Anzahl
Stunden
Gymnastikh.
Huder Bach
Anz.Std.
Halle
am
Huder
Bach
Anzahl
Stunden
Turnhalle
Hohelucht
Anz. Std.
Sportarena
Wüsting
Anzahl
Stunden
Sporthalle
Wüsting
Anzahl
Stunden
Jahnhalle
Anzahl
Stunden
Spiegelraum
Jahnhalle
30,25
/
3,00
/
13,50
/
/
/
/
/
/
/
18,25
1,50
/
/
25,00
8,00
1,00
/
10,50
15,50
2,00
/
/
/
/
30,25
/
/
/
4,00
36,50
/
0,50
/
/
/
/
/
/
/
1,50
10,75
/
/
/
/
/
5,00
2,00
/
/
12,50
/
8,25
/
/
/
/
/
/
/
5,50
/
/
/
/
/
/
3,50
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
6,75
/
/
/
/
0,75
/
/
/
/
6,00
/
/
/
/
4,50
/
/
/
/
0,50
1,00
2,00
/
/
5,50
/
/
/
/
9,75
(4 / 2,75)
(0 / 0,75)
(6 / 0)
(1 / 3,50)
(0 / 0,50)
(3 / 2,5)
(5,00 / 4,75)
Ges.
Std.Zahl
%
29,50
/
/
/
163,50
25,00
6,50
34,25
44,86
6,86
1,78
9,40
/
/
0,50
/
/
/
/
2,00
/
4,00
/
/
1,50
26,00
2,50
9,50
3,50
12,50
0,41
7,13
0,69
2,61
0,96
3,43
/
/
1,00
/
35,00
/
/
/
0,50
2,00
/
/
/
/
4,50
1,00
2,00
1,00
0,50
75,25
0,27
0,55
0,27
0,14
20,64
(35,00 / 0)
(0 / 2,00)
(2 / 2,50)
(56 / 19,25)
1
Gesamtstunden
40,00
26,50
25,50
32,50
40,00
40,00
40,00
40,00
40,00
40,00
364,50
Die Grundschule Jägerstraße behält sich eine Nutzung der Halle/ Gymnastikraumes bis 17.00 Uhr vor. Aufgrund dessen ist dort die Gesamtzahl von
26,50/25,50 Stunden angegeben. Die PUS behält sich eine Nutzung des Gymnastikraumes bis 15.30 Uhr vor. Aufgrund dessen ist eine Stundenzahl
von 32,50 erfasst.
100
3.7 Zusammenstellung sämtlicher Nutzungszeiten des Hallenbades
Montag
Dienstag
/
6.30 - 7.45
Frühschwimmen
7.30 - 8.15 Schule
7.30 - 8.15
Vielstedter Str./ Polizei Schule Vielstedter Str.
8.15 - 9.10
8.15 - 9.10
PUS (OS)
Hude-Süd
9.10 - 10.00
9.10 - 10.00
Frei
Jägerstr./ Hude Süd
10.00 - 11.00
Aqua-Fitness
10.00 - 11.00
Jägerstr./ Hude-Süd
11.00 - 12.00
PUS
12.00 - 13.00
PUS
13.00 - 16.30
Reinigung
16.30 - 18.00
VHS
18.00 - 21.00
TV
/
11.00 - 12.00
Jägerstr./Hude Süd
12.00 - 13.00
Jägerstr./ PUS (OS)
13.00 - 14.00
Schule Vielstedter Str.
15.30 - 16.15
KG Regenbogeninsel
15.30 - 17.30
Öffentlichkeit
17.30 - 18.30
Senioren
18.30 – 19.30
DLRG
19.30 - 22.00
Öffentlichkeit
/
/
Montag
Schulen 197,5 Min.
Öffentlichkeit 0 Min.
Vereine 352,5 Min.
Dienstag
Schulen 435 Min.
Öffentlichkeit 405 Min.
Vereine 60 Min.
Mittwoch
Donnerstag
/
7.30 - 9.00 PUS
8.15 - 9.10 VHS/Pus
9.10 - 10.00 VHS/ KG
Altmoorh. u. Villa K.
10.00 - 11.00 VHS bis
10.30/ KG Villa Kunter.
11. - 12.00
Kath. GS
12.00 - 13.00
Kath. GS
/
/
/
7.30 - 8.15
Schule Vielstedter Str.
8.15 - 9.15
Schule Vielstedter Str
9.10 - 10.00 SprachheilKG Ganderkesee
10.00 - 11.00
KG u. GS Wüsting
11.00 - 12.00
KG u. GS Wüsting
12.00 - 13.00
PUS (OS)
/
/
Freitag
Samstag
6.30 - 7.45
Frühschwimmen
frei
Sonntag
/
/
/
/
8.15 - 9.10
Jägerstr./Hude-Süd
9.10 - 10.00
Jägerstr./Hude-Süd
8.00 - 10.00
TV Hude
10.00 - 12.30
TV Hude/ DLRG
9.00 - 12.30
Öffentlichkeit
10.00 - 11.00
Jägerstr./Hude-Süd
13.00 - 15.00
Öffentlichkeit
14.00 - 17.30
Öffentlichkeit
11.00 - 12.00
Jägerstr./Hude-Süd
12.00 - 13.00
Jägerstr./Hude-Süd
/
15.00 - 16.00
Angebote
16.00 - 18.00
Öffentlichkeit
/
/
15.30 - 17.30
Öffentlichkeit
17.30 - 19.30
TV
19.30 - 21.00
Öffentlichkeit
21.00 - 22.00
DLRG
15.30 - 17.30
Öffentlichkeit
17.30 - 18.30
Senioren
18.30 - 19.30
Aqua-Fitness
19.30 - 22.00
Öffentlichkeit
15.30 - 17.30
Öffentlichkeit
17.30 - 19.30
TV Hude/ DLRG
19.30 - 22.00
Öffentlichkeit
/
Mittwoch
Schulen 292,5 Min.
Öffentlichkeit 210 Min.
Vereine 262,50 Min.
Donnerstag
Schulen 335 Min.
Öffentlichkeit 330 Min.
Vereine 60 Min.
Freitag
Schulen 285 Min.
Öffentlichkeit 345 Min.
Vereine 120 Min.
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
Samstag
Schulen 0 Min.
Öffentlichkeit 300 Min.
Vereine 270 Min.
18.00 - 19.30
Proteus Taucher
19.30 - 21.00
Feuerwehr 14 täg.
/
Sonntag
Schulen 0 Min.
Öffentlichkeit 420 Min.
Vereine 135 Min.
Die derzeitige Gesamtnutzungszeit beträgt 4.815 Min.
Die Schulen/KG nutzen das Hallenbad mit 32,09 % (1.545 Min.), die Vereine inkl. VHS mit 26,17 % (1.260 Min.) und die Öffentlichkeit nutzt das Bad mit
41,74 % (2.010 Min.)
3.8 Barrierefreie Sportstätten
Bei der Struktur der Sportstätten ist es wichtig, verstärkt dem Aspekt der barrierefreien Sportstätten zu entsprechen. Dieser Entwicklung wurde z. B. dadurch Rechnung getragen, dass in den großen Sportstätten wie der Halle am Huder Bach, der Jahnhalle und der Sportarena in Wüsting behindertengerechte Toiletten eingebaut wurden. Bei weiteren Baumaßnahmen der Gemeinde wird
diesem Aspekt dadurch Rechnung getragen, indem in die Planungen auch die Belange einer Barrierefreiheit mit aufgenommen werden. Im Rahmen der geplanten Sanierung des Hallenbades soll
auch dieser Aspekt mit aufgenommen werden.
Bei Bauvorhaben der Vereine im Rahmen der außerschulischen Sportförderung hat die Gemeinde
Hude einen Passus mit aufgenommen, dass dieser Punkt im Rahmen der Antragsverfahren geprüft wird und die Herstellung der Barrierefreiheit Bestandteil von Baumaßnahmen sein muss. Ausführungen zur Richtlinie der Gemeinde Hude zur außerschulischen Sportförderung befinden sich
unter der Ziffer VII – Förderung von Sportstätten.
Das Nds. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen enthält ebenso Aussagen zum Thema,
eine Ausfertigung des Gesetzes findet sich in Ziffer X – Anlage 2.
Im Rahmen des Leitbildes der Gemeinde wurde der Umsetzung der Barrierefreiheit besondere
Bedeutung beigemessen.
IV. Die Sportvereine in Hude
Die Gemeinde Hude zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot an Sportvereinen aus. Alle gängigen Sportarten werden in der Gemeinde angeboten, für Bürgerinnen und Bürger bietet sich hier
die Auswahl aus einer großen Palette unterschiedlichster Angebote.
Vom Land Niedersachsen wurden Erhebungen durchgeführt, die sich auf die Anzahl der Mitglieder
beziehen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass sich zwischen den Jahren 1998 und 2007 die
Zahl der Mitglieder in niedersächsischen Vereinen von 2.742.072 auf 2.832.261 erhöht hat. Interessant ist hierbei, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren von 900.047 in 1998
auf 975.776 im Jahr 2007 gesteigert wurde.
Die Zahlen basieren auf einer Mitteilung des Nds. Innenministerium aus dem Jahre 2007 als Antwort auf eine Anfrage im Nds. Landtag.
29.05.2008
IV. Die Sportvereine in Hude
Verein
Mitgliederzahl
bis 18
ab 19
Reit- und Fahrverein Holle - Wüsting
Reitsportgemeinschaft Wöschenland e. V.
Reitclub Hude e. V.
RuF Grummersorter RC e. V.
Reitverein Huder Pferdehof e. V.
Reiterverein Kirchkimmen e. V.
Vielstedter Pony- u. Freizeitclub
Integrierter Reitverein Vielstedt
FC Hude
TuS Vielstedt e. V.
Sportfreunde Wüsting-Altmoorhausen
TV Hude
Huder Tennisverein e. V.
Luftsportverein Hude e. V.
Huder Klosterbuben
Golf in Hude e. V.
Fischereiverein Hude
Fischereiverein Wüsting e. V.
Jakkolo Sportclub Niedersachen e. V.
Deutscher Jakkolo Bund e. V.
Kegelsportclub Hude
Boßelclub Vielstedt- Hude
ProteusTaucher e. V.
Radfahrerverein Reiherholz e.V.
Schiffsmodellbauclub Hude
Schützenverein HemmelsbergAltmoorhausen
Schützenverein Langenberg
Schützenverein Lintel
Schützenverein Sandersfeld
Schützenverein Vielstedt
Schützenverein Hurrel
Schützenverein Wüsting
Schützenverein Hude
Verein f. Deutsche Schäferhunde OG
Hude
Verein f. Hundesport e.V.
DLRG-Ortgruppe Hude e. V.
Reha-Sportgruppe Hude e. V.
Shinzen- Ryu e. V.
Hegering Hude
Gesamt:
390
181
83
2
376
169
38
9
94
85
21
6
keine festen Mitglieder
69
65
630
383
207
71
1043
519
2606
1224
221
49
95
2
49
0
675
53
40
0
605
60
223 (inkl. 5 Vereine) 15
37 (inkl. 2 Vereine)
0
26
0
129
36
37
4
90
19
22
2
137
0
209
81
207
29
9
15
/
4
247
136
524
1382
172
93
49
622
40
545
203
35
26
93
33
71
20
137
223
163
210
183
77
393
176
39
22
31
33
33
13
36
6
2
201
132
177
150
64
357
170
37
51
325
464
21
60
10.321
2
223
0
16
0
3.371
49
102
464
5
60
6.950
V. Zusammenarbeit Sport / Schule
Sport hat auch im schulischen Bereich seinen Stellenwert. Die vorhandenen Sportstätten bei den
Schulen werden am Vormittag von diesen genutzt, am Nachmittag stehen sie den Vereinen im
Rahmen der außerschulischen Sportnutzung zur Verfügung. Auch Kooperationen zwischen den
Sportvereinen und den Schulen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften sind vorhanden und sinnvoll. Sie ergänzen beispielsweise das Nachmittagsangebot in der Grundschule Jägerstraße und in
der Peter-Ustinov-Schule. Ein sinnvolles Miteinander zwischen Schule und Sport bietet eine positive Grundlage für die Stärkung des Angebotes und hat für beide Seiten Vorteile. Über Kooperationen können auch neue Mitglieder an die Vereine herangeführt werden, die Schule kann ihr eigenes Angebot sinnvoll und an den Interessen der Schüler ausgerichtet erweitern. Es wird für die
Zukunft Aufgabe von Schule / Vereinen/ Gemeinde sein, diese Form der Kooperation inhaltlich
weiter zu gestalten und für alle Beiteiligten positiv zu gestalten.
Auch besteht die Möglichkeit, im Rahmen dieser Kooperation Sportstätten der Vereine zu nutzen,
die weitere Angebote umfassen als die gemeindlichen Sportstätten. Zu erwähnen sind beispielsweise der Golfplatz, die Tennishalle und die Jahnhalle.
Darüber hinaus werden vom Land Niedersachsen Mittel für diese Aufgabe bereitgestellt, siehe
Richtlinie für die Bereitstellung von Fördermitteln für Leiterinnen und Leiter von Kooperationsgruppen des Aktionsprogramms „Schule und Sportverein“ Anlage 3. Die Richtlinie ist zurzeit bis zum
31.07.2008 befristet, eine neue Richtlinie für das Schuljahr 2008/2009 soll gesondert veröffentlicht
werden. Die Richtlinie ist Teil der Abhandlung zu Ziffer VI – Förderung Land Niedersachsen.
VI. Zusammenarbeit Sport / Außerschulische Jugendarbeit / Präventionsarbeit
6.1 Zusammenarbeit Sport / Außerschulische Jugendarbeit
Die Kooperation zwischen außerschulischer – offener – Jugendarbeit und dem Sport zeigt sich in
unterschiedlichen Bereichen.
Die Kooperation wird auch im Rahmen internationaler Jugendarbeit – z. B. der Miniolympiade –
gepflegt, der internationale Jugendaustausch insgesamt wird über den Gemeindejugendpfleger bei
den Vereinen unterstützt. Im Rahmen der bestehenden Städtepartnerschaften der Gemeinde Hude
werden Kontakte hergestellt und Hilfestellung bei Finanzierungsanträgen gegeben. Die Gemeinde
verfügt über Partnerschaften mit Arnage in Frankreich, Fiume Veneto in Italien, Nowe Miasto Lubawskie in Polen und Kröpelin in Mecklenburg-Vorpommern. Mit diesen vier Partnergemeinden
besteht auch ein sportlicher Austausch.
Im Rahmen von Freizeitangeboten für Jugendliche wird ebenfalls eine Verknüpfung zwischen
Sport und Jugendarbeit hergestellt. So ist beispielsweise der Gemeindejugendpfleger in die Ausweisung neuer Bolzplätze eingebunden, Gespräche mit Jugendlichen sollen hier Bedarfe aufzeigen. Im Bereich der offenen Halle wird im 14-tägigen Wechsel zwischen Hude und Wüsting jeweils
freitags von 22.00 Uhr bis 01.00 Uhr ein offenes Jugendangebot vorgehalten. Auch im Bereich des
Hallenbades werden Veranstaltungen gemeinsam für Jugendliche organisiert, das Hallenbad als
Sportstätte und das Heranführen an das Hallenbad als Veranstaltungsort stehen hierbei im Vordergrund.
Im Rahmen des Gemeindejugendringes werden auch die Interessen der Sportvereine wahrgenommen, die Vereine können sich in dieses Jugendgremium aber auch selber einbringen. Eine
weitere Gesprächsebene befindet sich im Rahmen des Sportforums.
Ein weiterer Anknüpfungspunkt für Kooperation ist die Jugendleitercard, hier wird von der Jugendpflege die Heranführung von jungen Menschen an die Ausbildung zum Jugendleiter gefördert. Im
Rahmen der Neufassung der Richtlinien zur Jugendförderung ist auch eine Unterstützung der Vereine bei der Abwicklung von Ausbildungen zur Jugendleitercard vorgesehen.
Zum Thema Prävention und Sport wird auf die nachfolgende Abhandlung verwiesen.
6.2 Die Rolle des Sports in der Prävention
Sportliche Betätigung ist - medizinisch gesehen - ein unbestrittenes Mittel zur
Gesundheitsförderung des gesamten Organismus in jedem Lebensalter. Das HerzKreislaufsystem wird gestärkt, mögliche Krankheiten können durch gezielte Bewegung
Vorbeugung oder Linderung erfahren. Nur extremer Leistungssport kann das Gegenteil
bewirken und führt oft zu gegenteiligen Effekten.
In der ganzheitlichen Präventionsarbeit haben aber insbesondere die sozial-psychologischen
Faktoren des Sports eine Bedeutung:
Sport hat präventiven Charakter, wenn er in Gemeinschaft mit Spaß ausgeführt wird. Soziales
Miteinander und Anerkennung fördern das Selbstwertgefühl des Einzelnen.
Sport ermöglicht es, Grenzerfahrungen am eigenen Leibe zu erfahren (z.B. beim Klettern oder
Rafting) oder Stress und Aggressionen abzubauen ohne sich und andere zu verletzen. Spaß,
Geselligkeit, Anerkennung, Abenteuer, Entspannung, Nervenkitzel, Grenzüberschreitung… sind
auch Beweggründe, warum Suchtmittel probiert werden.
Sportliche Aktivitäten können all diese Funktionen ohne Gesundheitsgefährdung ermöglichen:
Der Rausch durch Bewegung; Spaß, Geselligkeit, Grenzüberschreitungen durch neue
Bewegungsformen und Abenteuersportarten, der Geschwindigkeitsrausch beim Radfahren oder
Skaten, Anerkennung in der Gruppe durch Vorstellung eines perfekten Hip Hops oder einer
gelungenen Eskimorolle… können eine Droge ersetzen!
Ein Sport-Präventionsprogramm bietet gerade Kindern und Jugendlichen die Chance, sich
und ihre Kräfte auszuprobieren und zu messen und den sozialen Rahmen für ein sucht- und
gewaltloses Aufwachsen zu ermöglichen.
Angebote müssen dahingehend folgende Aspekte berücksichtigen:
•
•
•
•
•
•
Sie sollen attraktiv sein (entsprechende Trendsportarten wie z.B. Skaten, Klettern,
Boxen, Tanzen ... unter Leitung anerkannter Trainer für Jugendliche)
Sie sollten integrativ wirken (dick und dünn, sportlich und unsportlich, verschiedene
Kulturkreise...bewegen sich zusammen ohne Ausschlussverfahren)
Sie sollen Grenzerfahrungen und Leistung ermöglichen
Sie sollen Stress abbauen und nicht aufbauen
Sie sollten sowohl geschlechtshomogene wie -heterogene Angebote beinhalten (Boxen
und Fußball auch für Mädchen, Fitness, Tanz auch für Jungengruppen)
Sie sollten sich ihres präventiven Charakters bewusst sein und den „ganzen“ Sportler in
seiner Persönlichkeit sehen , nicht nur den „Bewegungsapparat Mensch“.
Es ist zu prüfen, wie eine Realisierung dieser Angebote erfolgen kann. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur und den Einsatz qualifizierter
Trainer.
Gez. B. Lohmann-Liebezeit, 19.12.2007
VII. Förderung von Sportstätten
7.1 Förderung durch die Gemeinde Hude
Die Gemeinde Hude ist Träger von gemeindeeigenen Sportstätten und für die laufende Unterhaltung zuständig. Hier werden die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, um den Standard der Sportstätten zu erhalten. Neben der reinen baulichen Unterhaltung werden auch Haushaltsmittel für die Geräteunterhaltung in den Hallen zur Verfügung gestellt.
Für die Schulsportanlagen im Grundschulbereich werden diese laufenden Unterhaltungskosten
vollständig von der Gemeinde getragen, im Bereich des Sekundars I beteiligt sich der Landkreis
mit 50 % an den Kosten. Diese Vorgaben ergeben sich aus den Vorschriften des Nds. Schulgesetzes.
Im außerschulischen Sportbereich fördert die Gemeinde Hude im Rahmen der Richtlinie zur außerschulischen Sportförderung. Diese Richtlinie richtet sich an die Vereine, die eigene Anlagen
unterhalten und dabei Förderungen der Gemeinde in Anspruch nehmen möchten. Die Richtlinie ist
als Anlage 4 beigefügt. Für die Zukunft ist zu prüfen, ob eine Anpassung der derzeitigen Höchstgrenzen der Förderung erfolgen sollte.
Neben der investiven Förderung erhalten die Sportvereine von der Gemeinde Unterstützungen im
Bereich Jugend und Senioren. Die Förderung der Jugend wurde durch Ratsbeschluss vom
22.11.2007 neu geregelt und in der Summe erhöht. Der Ratsbeschluss ist als Anlage 5 beigefügt.
Für die Seniorenarbeit erfolgt eine Unterstützung auf der Basis der als Anlage 6 beigefügten Richtlinien.
Eine weitere Unterstützung erfolgt im Rahmen von Bandenwerbung in gemeindeeigenen Sportstätten, die Erlöse fließen zweckgebunden in die Jugendarbeit. Der entsprechende Beschluss ist als
Anlage 7 beigefügt.
Für die Zukunft wird nach wie vor angestrebt, im Rahmen des Möglichen auch Sportstätten zu privatisieren, um die Vereine stärker als bisher in die Verantwortung für Sportstätten mit einzubeziehen. Dies wird in den Bereichen möglich sein, wo Sportstätten außerhalb von Schulanlagen bestehen. Denkbar wäre eine Regelung für das Waldstadion mit Nebenplätzen. Ebenso wäre dieses
Modell denkbar für die Realisierung eines weiteren Sportangebotes im Bereich der Sportanlage
am Huder Bach.
7.2 Förderung durch den Landkreis Oldenburg
7.3 Förderung durch das Land Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert durch unterschiedliche Richtlinien den Sport. Durch die Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen werden
Haushaltsmittel für investive Sportförderung zur Verfügung gestellt. Die Richtlinie ist als Anlage 8
beigefügt. Weitere Finanzmittel werden für laufende Unterstützungen z. B. im Bereich Übungsleiter
und Fachübungsleiter, im Bereich Kooperation Schule / Sportverein und über die Nds. Sportstiftung zur Verfügung gestellt. Die Abstimmung der Verfahren läuft in der Regel über den Landessportbund, dieser kooperiert vor Ort in der Förderung mit dem Kreissportbund.
Der Landkreis Oldenburg hat beschlossen, dass eine Förderung von Sportstätten in Höhe der
Landesförderung erfolgt. Diese Förderung besteht jedoch nur bei Maßnahmen im außerschulischen Bereich, der schulische Bereich ist durch die Vorschriften des Nds. Schulgesetzes und die
Fördermöglichkeiten z. B. aus der Kreisschulbaukasse abgedeckt.
Weitere Fördermöglichkeiten sind auch über die Nds. Lottostiftung gegeben.
Auskünfte zur Landesförderung und zur Landkreisförderung werden über Landessportbund bzw.
Kreissportbund gegeben. Wesentliche Informationen sind im Internet unter der Adresse www.lsbniedersachsen.de erhältlich. Auch sind Informationen über das Nds. Ministerium für Inneres und
Sport erhältlich.
In der Koalitionsvereinbarung für das Land Niedersachsen für den Zeitraum 2008 – 2013 sind auf
Seite 13 Informationen und Absichtserklärungen zum Thema Sport erhältlich. Das Land hat sich
hier zum Ziel gesetzt, zusammen mit den Kommunen, Vereinen und Verbänden, die Sportinfrastruktur zu modernisieren, damit der Breiten- wie Spitzensport in Niedersachsen weiterhin unter
attraktiven Rahmenbedingungen stattfindet. Die Sanierung der Sportstätten stellt ein wichtiges
gemeinsames Anliegen dar. Die Förderung des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements im
Sportwesen ist ein weiteres Ziel. Schulsport wird als elementarer Teil der Persönlichkeitsentwicklung des heranwachsenden jungen Menschen anerkannt. Es soll ein gemeinsames Vorgehen gegen Doping und Gewalt im Sport erfolgen.
Als überregionale Aussage hat die Landesregierung eine positive Meinung zur Bewerbung der
freien und Hansestadt Hamburg als Austragungsort der olympischen Sommerspiele 2016. Das
Land Niedersachsen würde sich hier als Standort für interessante Wettkämpfe anbieten.
Es muss auch Ziel im Landkreis Oldenburg und der Gemeinde Hude sein, aufbauend auf diese
Absichtserklärungen weiter Fördermittel für die Sanierung von hiesigen Sportstätten in Anspruch
zu nehmen.
VIII. Die Bedeutung des Sports in der Gesellschaft
Aus der Übersicht der Sportvereine ist zu entnehmen, dass 10.321 Einwohnerinnen und Einwohner aus Hude Mitglieder in Sportvereinen sind. Dieses entspricht 65,44 % der Gesamtbevölkerung
von Hude. Diese Zahlen zeigen auf, dass über 50 % und somit über die Hälfte der Bevölkerung in
Hude Anteil am Sportgeschehen nehmen. Dies kann sowohl in aktiver Form als auch in passiver
Mitgliedschaft bzw. im ehrenamtlichen Bereich oder im Vorstandsbereich sein.
Die Zahlen belegen auch, dass der Sport in seiner Bedeutung für das Gemeinwesen sehr hoch
anzusiedeln ist. Neben dem präventiven Charakter der sportlichen Betätigung zur Gesundheitsförderung ist insbesondere der soziale Charakter zu sehen. Unter sozialem Charakter ist die Gemeinsamkeit zu verstehen, die sich im Sportverein entwickelt. Sei es die Heranführung von jungen
Menschen an soziale Strukturen oder die Freizeitgestaltung für Erwerbstätige, die wesentlich zum
Stressabbau nach dem Berufsalltag beiträgt. Auch Angebote für Senioren sind gerade im Hinblick
auf den demografischen Wandel eine besondere Herausforderung, diese Bevölkerungsgruppe
wird kontinuierlich zunehmen. Hier wird es auch eine Aufgabe der Sportvereine sein, sich auf diesen Wandel einzustellen.
Das Zusammentreffen von gleich gesinnten Menschen, die aus unterschiedlicher Motivation Sport
betreiben, ist eine wesentliche Aufgabe der Vereine. Der Breitensportgedanke sollte im Vordergrund stehen, der Leistungssport darf aber auch nicht vernachlässigt werden. Durch Erfolge im
Leistungssport entstehen für die Vereine Aushängeschilder, die für das Marketing im Sport besonders wichtig sind. Für junge Menschen sind Erfolge der Vereine häufig Anlass, das Vereinsangebot
in Anspruch zu nehmen und tragen somit zur Steigerung von Mitgliedszahlen bei.
Erfolgreiche Sportler aus Huder Sportvereinen haben dazu beigetragen, die Vereine auch über die
Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt zu machen. Dieses hat in vielen Bereichen z. B. beim Jugendhandball zu wachsenden Mitgliederzahlen geführt.
Die Vereine sollten darauf hinarbeiten, eine gesunde Mischung zwischen Breiten- und Spitzensport
im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern. Die zunehmende Technisierung unserer Welt führt dazu, dass eine stark ergebnisorientiert geprägte Gesellschaft entsteht, die auch Ausgleichsmöglichkeiten sucht. Die ausschließliche Konzentrierung auf das Berufsleben führt zu gesundheitlichen
Problemen, die durch ein effektives Sportangebot aufgefangen werden können. Aus diesem Grunde sollte auch dem Breitensport besonders Beachtung geschenkt werden, da dort kein Leistungsdruck im Vordergrund steht, sondern der Spaß am Sport. Dadurch kann der bereits erwähnte
Stressabbau wesentlich erleichtert werden.
Für junge Menschen sollte beim Sport insbesondere das soziale Miteinander in der Gruppe im
Vordergrund stehen. Die Integrationsfähigkeit von jungen Menschen wird durch den Sport gefördert. Hier stellt die Arbeit der Übungsleiter einen wesentlichen Pfeiler des Gemeinwesens dar.
Ohne das ehrenamtliche Engagement von Vereinsfunktionären und Übungsleitern wäre die Leistung der Sportvereine undenkbar. Dieser Aspekt wird von der Gemeinde Hude anerkannt und für
außerordentlich wichtig eingestuft. Eine Form der Anerkennung ist der seit einigen Jahren regelmäßig begangene Tag des Ehrenamtes, in dem auf Vorschlag aus den Vereinen ehrenamtlich
Tätige für ihre Arbeit gewürdigt werden. Dieser Tag soll insbesondere dazu dienen, den Stellenwert des Ehrenamtes zu betonen und der Öffentlichkeit ins Bewusstsein zu führen.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, aktive Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionäre aus Vereinen zu ehren. Die Richtlinie der Gemeinde Hude für die Ehrung von Personen, Vereinen und
Verbänden sieht hierzu entsprechende Kriterien vor. Diese Richtlinie ist als Anlage 9 beigefügt.
Die Gemeinde Hude wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Sport auch weiterhin unterstützen.
Auch im Leitbild der Gemeinde Hude wurde unter der Rubrik „Schätze für die Zukunft“ das Handlungsfeld „Sicherung und Ausbau eines bedarfsgerechten Sport-/stättenangebotes“ mit aufgenommen.
IX. Maßnahmen / Ausblick
9.1 Auflistung der Maßnahmewünsche aus den Vereinen
1. Stellungnahme des TV Hude
Der TV Hude hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme in die Planungen eingebracht.
Aufgrund des Gesamtumfanges der Stellungnahme (27 Seiten) wird an dieser Stelle eine Zusammenfassung gegeben. Die vollständige Stellungnahme kann bei Bedarf gerne bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Zusammenfassung:
-
Erhöhter Bedarf an Trainingszeiten in verschiedenen Sparten, Schaffung zusätzlicher Hallenkapazitäten,
Erweiterung des Angebotes im Fitnessstudio,
Zusätzlicher Einsatz hauptamtlicher Kräfte notwendig, Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen
nicht möglich, Erschließung neuer Finanzquellen erforderlich,
Verzicht auf Sportstättenbenutzungsgebühren durch die Gemeinde,
Erhöhte Förderung des Leistungssports,
Sport als Wirtschaftsfaktor sehen und anerkennen, Kooperation im Tourismusbereich
Zusammenarbeit Krankenkassen, Prüfung Kostenbeteiligung
Sport für Gesundheit und als Prävention,
Erhöhung der Schwimmstunden für die Grundschulen – Forderung an das Land Niedersachsen,
Mehr Angebote für Sport in der Freizeit,
Förderung der Vereinsmitgliedschaft für sozial schwache Kinder durch die Gemeinde,
Verstärkung der Kooperation Sport Æ Schule / Kindergarten,
Verbesserung der Umkleidesituation im Bereich Huder Bach
2. Stellungnahme des FC Hude
Die gesamte Stellungnahme ist ebenfalls umfangreich und bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Zusammenfassung:
-
Mitgliederentwicklung sehr positiv, Tendenz im Jugendbereich zunehmend,
Erweiterung der Kapazitäten im Bereich Huder Bach, insbesondere im Hinblick auf Umkleideräume notwendig,
Schaffung neuer Spielfelder notwendig,
Installation einer Flutlichtanlage beim Waldstadion
3. Stellungnahme Sportfreunde Wüsting-Altmoorhausen
Zusammenfassung:
-
Mitgliederentwicklung positiv und weiter steigend,
Schaffung eines Funktionsgebäudes auf dem Stadiongelände,
Erweiterung der Flutlichtanlage im Stadion,
Schaffung eines weiteren Großspielfeldes,
Schaffung eines Beachvolleyballfeldes,
Vergrößerung des vorhandenen Bolzplatzes,
Kooperation Schule / Sport intensivieren
4. Stellungnahme der Reha-Sportgruppe
Zusammenfassung:
-
Schaffung eines Warmwasserbeckens als Erweiterung beim Hallenbad,
-
Schaffung neuer Kapazitäten im Bereich Huder Bach – Gesundheitszentrum
In einem Gespräch mit allen Sportvereinen auf Einladung der Gemeindeverwaltung am 29.11.2007
wurden ergänzende Hinweise allgemeiner Art gegeben:
-
Ausbau der Kooperation Schule / Sport,
Ergänzung um Bolzplätze / Basketballplätze für den Freizeitsport,
Verbesserung der Ausschilderung zu Sportstätten,
Reaktion auf den demografischen Wandel gestalten,
Besserer Zugang zu den Vereinen für sozial schwache Kinder, z. B. Einbeziehung von Vereinsbeiträgen in die Familien- und Sozial-Card
9.2 Maßnahmevorschläge aus Sicht der Verwaltung
-
Sanierung des Hallenbades im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde,
Privatisierung von Sportanlagen, z. B. Waldstadion,
Erhöhung des Angebotes an frei zugänglichen Bolzplätzen für den Freizeitsport,
Unterstützung und Verstärkung der Kooperation Schule / Vereine,
Schaffung eines neuen Sportgebäudes im Bereich Huder Bach (Gesundheitszentrum) in
Kooperation der Vereine mit Unterstützung der Gemeinde,
Schaffung eines neuen Fußballbereiches mit 2 Plätzen in Hude sowie Ergänzung des Stadions in Wüsting um einen 3. Sportplatz
Bei der Realisierung der Maßnahmen ist einerseits dem Präventionsgedanken des Sports wesentlich Rechnung zu tragen, für bestimmte Dienstleistungen im Sportbereich muss auch die Frage der
Refinanzierung durch zusätzliche Beiträge geprüft werden. Auch die Kooperation z. B. mit Krankenkassen sollte intensiviert werden. Eingesparte Mittel durch Prävention / Bewegung und damit
Gesundheitsvorbeugung müssten auch der Verbesserung des Sportangebotes zugute kommen.
Die gewünschte Schaffung von weiteren Hallenkapazitäten ist nachvollziehbar, erscheint aber derzeit aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde nicht realistisch. Bei der Hallenbelegung ist
weiter an einer Optimierung der Nutzung zu arbeiten.
9.3 Ausblick
Insgesamt ist von einer ausreichenden Versorgung mit Sportstätten in Hude zu sprechen. Defizite
im Bereich der Hallenkapazitäten werden gesehen, ein Ausgleich muss sich aber an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde mit orientieren. Ein verstärktes Engagement der
Vereine mit eigenen Sportstätten unter Ausschöpfung aller möglichen öffentlichen Förderungen ist
anzustreben. Im Rahmen des demografischen Wandels ist verstärkt auf die Tendenz zum Gesundheitssport zu achten, Angebote für Senioren sind neu zu strukturieren. Die Barrierefreiheit von
Sportstätten wird ein wesentliches Anliegen für die Zukunft sein, um allen Bevölkerungsgruppen
den Zugang zu Sportstätten zu schaffen.
Die Sanierung des Hallenbades auch unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit ist ein weiteres wesentliches Anliegen.
Eine Ausdehnung der Sportstättenplanung auf der Ebene des Landkreises Oldenburg ist wünschenswert, bei der Sportförderung sollte auch der unterschiedliche Ausstattungsstandards Berücksichtigung finden, ebenso die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden. Hier ist der Landkreis Oldenburg gefordert, über eine Sportstättenplanung Richtzahlen zu entwickeln, die u. a. in
die Vergabe von Sportfördermitteln einfließen sollten.
X. Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Erklärung zum Sport
Anlage 2: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Anlage 3: Richtlinie für die Bereitstellung von Fördermitteln für Leiterinnen bzw. Leiter von
Kooperationsgruppen des Aktionsprogramms „Schule und Sportverein“
Anlage 4: Richtlinie für außerschulische Sportförderung
Anlage 5: Ratsbeschluss „Neuregelung der Jugendförderung“
Anlage 6: Richtlinie für Seniorenarbeit
Anlage 7: Grundsatzbeschluss zur Bandenwerbung in Sportstätten
Anlage 8: Richtlinie des Landes Niedersachen
Anlage 9: Verordnung über die Förderung der Sportverbände und –vereine aus den Konzessionsabgaben
Anlage 10: Richtlinie der Gemeinde Hude für die Ehrung von Personen, Vereinen und Verbänden
Anlage 1
Sport tut den Menschen in Kommunen gut!
Gemeinsame Erklärung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen
Städtetages, des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, des Niedersächsischen Landkreistages und des LandesSportBundes Niedersachsen zur Bedeutung des Vereinssports
Präambel
In Niedersachsen haben der Schutz und die Förderung des Sports seit 1997 Verfassungsrang (Artikel 6 der
Niedersächsischen Verfassung). Der Niedersächsische Landtag hat mit dieser Entscheidung dem gesellschaftlichen Stellenwert des Sports gerade auch für die Gemeinden, Städte und Landkreise Rechnung getragen.
Aufgabe der Kommunen ist, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit zu stellen.
Dieses gilt grundsätzlich auch für Sportstätten. Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Niedersachsen
sind mit ihrer traditionell vielfältigen und gezielten Förderung seit jeher unverzichtbarer Hauptpartner der
Sportvereine. Sie haben trotz ihrer zum Teil äußerst schwierigen Finanzsituation immer wieder bewiesen,
dass die Förderung des Vereinssports ein bedeutender Faktor ihrer Kommunalpolitik ist. Dieser besondere
Stellenwert der kommunalen Sportförderung soll auch im Rahmen der staatlichen Haushaltsaufsicht berücksichtigt werden. Auch zu Zeiten angespannter Kommunalhaushalte muss es den Kommunen möglich
sein, Sportförderung zu betreiben.
Mit der vorliegenden gemeinsamen Erklärung wollen die Unterzeichner die Bedeutung des Sports – insbesondere des Vereinssports – für alle Bereiche der Gesellschaft betonen. Die Unterzeichner werben für eine
offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte Zusammenarbeit. Denn angesichts der sich ständig
verändernden Freizeitgewohnheiten, der regional und lokal unterschiedlichen Folgen des demographischen
Wandels sowie der angespannten Finanzsituation der öffentlichen Haushalte sind in Zukunft neue auf die
lokalen und regionalen Bedingungen angepasste Formen der Partnerschaft und Förderung auch mit dem
Vereinssport sinnvoll und notwendig. Ein Instrument dabei können Bündnisse für den Sport sein. Sie können dazu beitragen, dass sich der organisierte Sport mit seinen vielfältigen sozialpolitischen Aspekten konstruktiv in die kommunale Entwicklung einbringen kann.
Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports
Der gesellschaftliche und soziale Beitrag des Sports ist unentbehrlicher Bestandteil eines funktionierenden
Gemeinwesens. Sport ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge sowie bedeutender und gewichtiger sozialer
und ökonomischer Standortfaktor. Die Attraktivität und der Freizeitwert einer Kommune sind in hohem Maße von den Sportangeboten geprägt.
Durch den Sport werden viele Wirtschaftsbereiche einer Kommune beeinflusst. Der Sport ist elementarer
Bestandteil kommunaler Infrastruktur. Er hat einen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzwert,
der sich aus den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und Soziales schöpft.
Die Leistungen des Vereinssports für Kommunen
Die Sportvereine leisten einen zentralen und nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl im Land Niedersachsen. Dafür verantwortlich ist insbesondere ihre gemeinwohlorientierte Grundausrichtung. Die vielfältigen
Angebote des Sports sind ein unverzichtbarer Beitrag zur Lebensqualität in den Städten, Gemeinden und
Kreisen, ein wichtiges Element für den inneren Zusammenhalt unseres Gemeinwesens und damit ein Bestandteil unseres Zusammenlebens.
Im Rahmen sportlicher Betätigung finden gesellschaftliche Interaktion und sozialer Ausgleich statt. Sportvereine in Niedersachsen werden diesem Anspruch auch durch ihre moderaten Beitragsstrukturen gerecht:
Sie schließen niemanden aus, der sportwillig, aber nicht zahlungsfähig ist. Mit dem praktizierten Solidarmechanismus – weniger zahlungskräftige Kinder und Jugendliche müssen weniger zum Gesamtbudget des
Vereins beitragen – entsprechen sie dem selbst gesetzten Anspruch des Vereinssports „Sport für Alle“ und
sind ein wesentlicher Pfeiler der Jugendsozialarbeit vor Ort.
Der Sport ist eine integrative Kraft
Er kann zur Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Stellung beitragen und för-
Anlage 1
dert so das Miteinander der Einwohnerinnen und Einwohner.
Der Sport ist eine soziale Kraft
Der Sport trägt zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen z.B. mit seinen beiden Aktionsprogrammen Kindertagesstätte und Sportverein sowie Schule und Sportverein bei. Er verbessert damit
das Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot im vorschulischen wie auch außerunterrichtlichen Bereich.
Der Sport ist eine gewaltpräventive Kraft
Sportliche Betätigung kann das Selbstwertgefühl des Einzelnen und dessen Entfaltung zu einer Persönlichkeit fördern. Der Vereinssport ist vor allem für Jugendliche eine bezahlbare, sinnvolle und notwendige Alternative zu anderen Freizeitaktivitäten und fördert Teamgeist und Fairness. Der Sport kann so auch Sinngebung für den Alltag werden.
Der Sport ist eine gesundheits-präventive Kraft
Sport und Bewegung tragen zur Gesunderhaltung des Menschen bei und sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Zertifizierte gesundheitsorientierte Angebote der Sportvereine leisten
einen Beitrag zur Unterstützung der präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen auch des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes. Lebensqualität und Gesundheit sind heute Werte, die für viele
Menschen bei der Wohnortwahl von Bedeutung sind.
Der Sport ist eine regional-wirtschaftliche Kraft
Der Sport schafft Arbeitsplätze nicht nur in Sportvereinen, sondern auch in der regionalen Wirtschaft, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Sportstätten. Sport ist zudem ein
Imagefaktor für Kommunen. Sportförderung ist deshalb auch immer Wirtschafts- und Tourismusförderung.
Der Sport ist eine gemeinschafts-bildende Kraft
Der Vereinssport bietet Menschen aller Altersstufen und mit unterschiedlichen biograghischen Hintergründen vielfältige Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements. Der Vereinssport ist deshalb ein wichtiger
sozialer Ort, an dem Lebensqualität für Jede und Jeden erfahrbar werden kann. Lebendige Kommunen
brauchen lebendige und sinnorientierte Felder für Privatinitiativen und Ehrenamt.
Die aktuell 320.000 Ehrenamtlichen im Sport stellen dabei einen bedeutsamen Pfeiler der Bürgergesellschaft in den Gemeinden, Städten und Landkreisen dar.
Hannover, 7. Mai 2007
Rainer Timmermann
(Präsident Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund)
Klaus Wiswe
(Vorsitzender Niedersächsischer Landkreistag)
Dr. h.c. Martin Biermann
(Präsident Niedersächsischer Städtetag)
Uwe Schünemann
(Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport)
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach
(Präsident LandesSportBund Niedersachsen e. V.)
DNG 3/2007, Seite 88
Anlage 3
Anlage 4
Richtlinien
der Gemeinde Hude(Oldb) für die außerschulische Sportförderung
(Neufassung vom 19.12.1989;
Fassung mit Änderung vom 01.11.2001 und 08.02.2007)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.
Bereitstellung der finanziellen Mittel und Zweckbindung
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können nur solche Vorhaben, Einrichtungen
oder Maßnahmen gefördert werden, die die Möglichkeiten sportlicher Betätigung erhalten,
verbessern oder neu einrichten.
1.2.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind nur diejenigen Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Hude (Oldb)
haben, sich die Pflege und Förderung des Sports zur Aufgabe gemacht haben und die eine
aktive Jugendarbeit betreiben. Die Vereine sollen Mitglied im Gemeindejugendring sein und
zusätzlich ist eine Mitgliedschaft im Landessportbund oder einer seiner
Anschlußorganisatioen anzustreben. Der Verein hat eine Sportart zu betreiben, die vom
Landessportbund anerkannt ist. Entsprechendes gilt für Organisationen anderer Vereine.
1.3.
Antragsform
Eine Förderung kann nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Der Antrag ist bei der
Gemeindeverwaltung zu stellen. Ihm sind sämtliche Unterlagen beizufügen, die zur
genauen Beschreibung des Vorhabens, zum Nachweis seines Bedürfnisses und der
erforderlichen Mittel notwendig sind. Dazu zählen je nach Antragsart genehmigungsfähige
Baupläne, Kostenvoranschläge, Finanzierungspläne, Terminpläne, Programme usw. Bei
Baumaßnahmen ist durch einen Grundbuchauszug nachzuweisen, daß das Grundstück im
Eigentum des Antragstellers steht. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, muß ein
langfristiger Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtsvertrag vorgelegt werden.
1.4.
Finanzielle Abwicklung
Die Auszahlung von Investitionszuschüssen erfolgt nach Fertigstellung des Vorhabens und
Feststellung der beihilfefähigen Aufwendungen.
Die Zuschüsse können zur Hälfte ausgezahlt werden, wenn die Hälfte der Gesamtkosten
durch Rechnungen nachgewiesen wird.
Die Zuschüsse werden mit der Auflage gewährt, daß bei einer Zweckentfremdung der
Sporteinrichtung vor Ablauf von 20 Jahren der Restzeit ein entsprechender Teilbetrag des
gewährten Zuschusses zurückzuzahlen ist.
2.
2.1.
Voraussetzungen für die Förderung
Eigenmittel
Der Antragsteller muß einen seiner Finanzlage entsprechenden Anteil an Eigenmitteln und
Eigenleistungen selbst erbringen und zu diesem Zweck Mitgliedsbeiträge in angemessener
Höhe erheben.
Anlage 4
2.2.
Nutzung aller Förderungsmöglichkeiten
Es sind alle Förderungsmöglichkeiten auszunutzen, die der Bund, das Land, der Landkreis,
der Landessportbund bzw. seine Untergliederungen und die Fachverbände des Sports
bieten. Maßnahmen, für die übergeordnete Institutionen Zuschüsse bewilligen, haben
Vorrang.
Die Finanzierung der Vorhaben muß einwandfrei gesichert sein.
2.3.
3.
3.1.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Förderungsmittel besteht nicht.
Förderungswürdige Maßnahmen
Neubau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportanlagen
Für den Neubau, die Erweiterung und die Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen
kann ein Zuschuß bis zu 20%, höchstens jedoch 51.000,00 EURO der nachgewiesenen
beihilfefähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Ein Verein kann für mehrere vereinseigene Sportanlagen in dem o.g. Sinne Anträge auf
Bezuschussung stellen. Zu berücksichtigen ist, daß für einen Verein die maximale
Zuschußhöhe für einen beantragten Zuschuß oder für mehrere beantragte Zuschüsse in
dem o.a. Sinne nicht überschritten werden darf.
Neue Anträge im Rahmen der Richtlinien können von dem mit der maximalen
Zuschußhöhe betroffenen Verein erst wieder nach Ablauf von 10 Jahren nach der letzten
Zuschußgewährung, mit der die maximale Zuschußhöhe von 51.100 EURO erreicht wurde,
wieder gestellt werden. Beginn der Laufzeit ist das letzte Beschlußdatum des zuständigen
Beschlußorgans des Rates der Gemeinde Hude (Oldb). Die Rückrechnung von 10 Jahren
beginnt mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinien.
Zuschüsse werden nicht bewilligt, wenn mit dem Neubau, Erweiterungsbau oder den
Instandsetzungsarbeiten vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde, es sei
denn, dem vorzeitigen Baubeginn wurde schriftlich zugestimmt.
Aufwendungen, die die Summe des anerkannten Kostenvoranschlages übersteigen,
bleiben, sofern sie nicht durch unvermeidbare Preissteigerungen verursacht wurden, bei
der Berechnung unberücksichtigt und sind anderweitig zu decken.
Bleiben die endgültigen Baukosten unter dem als beihilfefähig anerkannten Betrag, so wird
der Zuschuß nach den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Kosten bemessen.
Beginn und Fertigstellung von Bauten sind der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Instandsetzungsmaßnahmen sind nur zuschußfähig, wenn ihre Kosten die zumutbare
Eigenbelastung übersteigen.
Beim Neubau, der Erweiterung und Instandsetzung von Sportanlagen soll den Grundsätzen
der Barrierefreiheit Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Möglichkeiten des
Objektes wird die Bezuschussung von der barierrefreien Gestaltung der Anlage abhängig
gemacht.
Anlage 4
3.2.
4.
Beschaffung und Instandsetzung von langlebigen Sportgeräten
Für die Beschaffung und Instandsetzung von langlebigen Sportgeräten im Werte bis zu
2.600,00 EURO können Zuschüsse in Höhe bis 20% des nachgewiesenen
Rechungsbetrages gewährt werden.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.01.1990 in Kraft.
Anlage 5
Anlage 6
Richtlinie der Gemeinde Hude (Oldb) für die Seniorenarbeit
(Fassung mit Änderung vom 13.05.2004)
§1
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird Seniorenarbeit nach dieser Richtlinie
gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
Senioren nach dieser Richtlinie sind alle, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
§2
Förderungswürdig im Sinne dieser Richtlinie sind alle Vereine, Gruppen, Organisationen und
sonstige Vereinigungen, die
a. ihren Sitz in der Gemeinde Hude (Oldb) haben,
b. mindestens 20 Mitglieder haben,
c. Seniorenarbeit im Sinne dieser Richtlinie betreiben.
§3
Die Zuschussanträge nach dieser Richtlinie sind über die Seniorenvertretung an die
Gemeinde Hude zu richten. Die Seniorenvertretung bestätigt das Vorliegen der
Voraussetzungen nach § 2 bis 2 c.
§4
Die durch die Gemeinde Hude (Oldb) zur Verfügung gestellten Mittel werden den
Antragstellern als Pauschalsumme zur Verfügung gestellt. Seniorenarbeit im Sinne der
Richtlinie sind Veranstaltungen, die Geselligkeit und Unterhaltung fördern sowie Bildung und
kultureller Arbeit dienen. Die Vereinigungen im Sinne des § 2 erhalten einen Betrag von bis
zu 1,- € pro Mitglied/Jahr. Daneben wird ein Grundbetrag gezahlt, der sich wie folgt staffelt:
- bis 50 Mitglieder
51,00 €
- bis 100 Mitglieder
77,00 €
- bis 200 Mitglieder 100,00 €
- über 200 Mitglieder 130,00 €
Die Förderhöhe des Pro-Kopf-Betrages ist auf eine Mitgliederzahl von max. 300 begrenzt.
§5
Grundlage für die Ermittlung der Zahl der Mitglieder ist die Mitgliederbestandsmeldung, die
von den Vereinigungen zum 01.02. eines jeden Jahres einzureichen ist.
Der Zuschuß wird den Antragstellern auf der Basis der eingereichten Mitgliederbestandsmeldung im Voraus auf das laufende Jahr gewährt.
Die Gemeinde Hude (Oldb) behält sich vor, im Einzelfall eine zweckentsprechende
Verwendung des Zuschusses zu prüfen. Sollte sich im laufenden Jahr herausstellen, daß die
Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung nicht erfüllt waren,
kann der Zuschuß zurückgefordert werden.
Anlage 6
§6
Die Richtlinie der Gemeinde Hude (Oldb) über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen
der Altenbetreuung vom 23.05.1985 tritt ab 01.01.1998 außer Kraft. Die Richtlinie über die
laufende Förderung der Seniorenarbeit gilt rückwirkend ab 01.01.1998.
Die Änderung der Richtlinie für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Hude (Oldb) tritt zum
01.01.2007 in Kraft.
(Beschluss des Rates der Gemeinde Hude (Oldb) vom 13.05.2004)
Anlage 7
Bandenwerbung in gemeindlichen Sportstätten
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.07.1999 wurde folgender Grundsatzbeschluss
gefasst:
In gemeindeeigenen Sportstätten wird Bandenwerbung zugelassen. Der Erlös der
Bandenwerbung steht zu 100 % den Vereinen zu und ist zweckgebunden für die
Jugendarbeit zu verwenden.
Aufgrund dieses Beschlusses ist es zukünftig nicht mehr erforderlich, entsprechende
Verlängerungen über gewisse Zeiträume vorzunehmen.
Bei der Bandenwerbung ist auch zukünftig zu berücksichtigen, dass Werbung für Zigaretten,
Alkohol und Spielotheken nach wie vor generell ausgeschlossen ist.
Anlage 9
Verordnung über die Förderung der Sportverbände und –vereine aus den Konzessionsabgaben (VO-Sport)
Vom 1. März 2004 (Nds.GVBl. Nr.7/2004 S.95), geändert durch VO vom 27.3.2007
(Nds.GVBl. Nr.9/2007 S.133) und v. 6.3.2008 (Nds.GVBl. Nr.4/2008 S.79) - 21013 Aufgrund des § 8 Abs. 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) vom 21. Juni 1997 (Nds.GVBl. S. 289), zuletzt geändert durch Artikel 12
des Gesetzes vom 12. Dezember 2003 (Nds.GVBl. S. 446), wird verordnet:
§1
Anerkennung von Sportverbänden und -vereinen
(1) Niedersächsische Sportverbände und -vereine können vom Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) nach § 8 Abs. 2 NLottG anerkannt werden, wenn sie
1. gemeinnützig sind,
2. als Hauptzweck eine oder mehrere Sportarten pflegen oder fördern, die zur Erhaltung, Steigerung oder Wiederherstellung körperlicher Leistungsfähigkeit wesentlich beitragen, und
3. die Gewähr für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Finanzhilfemittel bieten und in angemessenem Umfang Eigenmittel einbringen.
(2) Der LSB hat die Anerkennung zu widerrufen, wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
§2
Verfahren für die jährliche Planung der Mittelvergabe
(1) Der LSB legt dem für den Sport zuständigen Ministerium (Fachministerium) jeweils bis
zum 15.November die Planung für die im nachfolgenden Haushaltsjahr beabsichtigten
Ausgaben (Bruttoveranschlagung) aus der ihm zustehenden Finanzhilfe vor. Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben entsprechend den Förderungszwecken nach § 8
Abs. 3 NLottG sowie eine Übersicht über die aus der Finanzhilfe geförderten Stellen sind
beizufügen. Die Vorlage des Haushaltsplans reicht aus, wenn dieser die aus der Finanzhilfe fließenden Einnahmen und die daraus finanzierten Ausgaben einschließlich der Stellen getrennt nach den Förderungszwecken des § 8 Abs. 3 NLottG ausweist. Wesentliche
Änderungen der Planung über die beabsichtigte Verwendung der Finanzhilfe sind dem
Fachministerium mitzuteilen.
(2) Soweit die Finanzhilfe in organisatorisch eigenständigen Bereichen des LSB verwendet wird oder Sportverbände vom LSB feste Kontingente zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen des § 8 NLottG und dieser Verordnung erhalten, hat der LSB
die Zuschussbeträge aus der Finanzhilfe entsprechend auszuweisen und die Haushaltspläne einschließlich der Stellenpläne dieser Bereiche oder Empfänger beizufügen. Satz 1
gilt nicht für Sportverbände, die ein festes Kontingent aus der Finanzhilfe von weniger als
300.000 Euro erhalten.
(3) Soll eine Baumaßnahme mit mehr als 100.000 Euro oder eine Sportveranstaltung mit
mehr als 20.000 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden, so ist hierfür das Einvernehmen mit dem Fachministerium erforderlich.
Anlage 9
(4) Erfüllt die Planung der Mittelvergabe nicht die Anforderungen nach den Absätzen 1
und 2, so kann das Fachministerium die Verwendung der Mittel von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen.
§3
Verwendung der Finanzhilfe
(1) Von der Finanzhilfe sind mindestens zu verwenden:
1. 3.700.000 Euro für die Errichtung oder Sanierung von Sportanlagen,
2. 4.800.000 Euro für die Bezuschussung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern
im Breitensport,
3. 2.400.000 Euro für den Trainereinsatz sowie die Durchführung von Trainingslagern und Lehrgängen im Rahmen des Übungsbetriebs im Leistungssport und
4. 500.000 Euro für Maßnahmen, die der Integration von Kindern und Jugendlichen
mit Migrationshintergrund sowie sonstigen sozial benachteiligten Personengruppen in anerkannte Sportvereine dienen.
(2) Es können im Haushaltsjahr 2004 bis zu 5 vom Hundert der Finanzhilfe, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 bis zu 3 vom Hundert und vom Haushaltsjahr 2007 an bis zu 1
vom Hundert für Verwaltungsaufwand in Anspruch genommen werden. Verwaltungsaufwand im Sinne des Satzes 1 sind nicht Personalausgaben und Sachausgaben, die den
Sportförderungsaufgaben nach § 8 Abs. 3 NLottG unmittelbar zugeordnet werden können, insbesondere sind es nicht
1. Personalausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für ihre Tätigkeit eine
sportfachliche Qualifikation in Sportpädagogik, Sportwissenschaft oder als DiplomTrainerin oder Diplom-Trainer des Deutschen Sportbundes benötigen,
2. Personalausgaben für sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die funktionelle Betriebsführung von Sportschulen einschließlich der dazugehörigen Sportaußenanlagen zuständig sind,
3. Sachausgaben, die ausschließlich im Zusammenhang mit den Personalausgaben
nach den Nummern 1 und 2 entstehen, und
4. Sachausgaben, die nicht dem allgemeinen Geschäftsbedarf dienen.
§4
Nachweis und Prüfung der Verwendung der Finanzhilfe
(1) Der LSB legt dem Fachministerium bis zum 30.September für das abgelaufene Haushaltsjahr einen durch eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss über die Verwendung der Finanzhilfe vor; es genügt der Gesamtjahresabschluss, wenn hieraus die Verwendung der
Finanzhilfe ersichtlich ist. Aus dem Abschluss muss getrennt nach den Förderungszwecken des § 8 Abs. 3 NLottG ersichtlich sein, wie die Finanzhilfe verwendet worden ist und
in welcher Höhe Ausgabereste auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die
Wirtschaftsprüferin, der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
vom LSB im Einvernehmen mit dem Fachministerium zu beauftragen.
(2) Der LSB hat sicherzustellen, dass die zweckentsprechende Verwendung der von ihm
nach den verbandseigenen Regelungen an die Kreis- und Stadtsportbünde, Bezirkssportbünde sowie die Sportverbände und -vereine vergebenen Mittel aus der Finanzhilfe nachgewiesen wird. Vor dem Erlass oder der Änderung der verbandseigenen Regelungen ist
dem Fachministerium frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Erfüllen die
verbandseigenen Regelungen nicht die Anforderungen des § 8 NLottG und dieser Ver-
Anlage 9
ordnung, so kann das Fachministerium die Verwendung der Mittel von der Erfüllung entsprechender Auflagen abhängig machen.
(3) Die Prüfung der Verwendungsnachweise nach Absatz 2 Satz 1 obliegt dem LSB. Er
regelt in den Fällen, in denen Sportverbände feste Kontingente aus der Finanzhilfe erhalten, in Abstimmung mit den Sportverbänden und im Einvernehmen mit dem Fachministerium, ob abweichend von Satz 1 die Prüfung der Verwendungsnachweise und des Jahresabschlusses der Sportverbände durch eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzunehmen ist. In diesen Fällen ist der Prüfauftrag vom LSB im Einvernehmen mit dem Fachministerium zu erteilen. Die Prüfberichte
sind dem Fachministerium bis zum 30.September für das vorige Haushaltsjahr zuzuleiten.
Die Originalbelege für jede geförderte Maßnahme sind zu Prüfzwecken zehn Jahre lang
aufzubewahren.
(4) Soweit die Prüfung der Verwendungsnachweise und des Jahresabschlusses der
Sportverbände nicht durch eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen wird, prüft der LSB jährlich zufällig ausgewählte Verwendungsnachweise für mindestens 10 vom Hundert, bei Baumaßnahmen
für mindestens 15 vom Hundert der aus der Finanzhilfe jeweils vergebenen Mittel bei den
Empfängern. Die Prüfungen sollen in einem vertretbaren Zeitraum alle Empfänger erfassen. Die Auswahl, die geprüften Verwendungsnachweise, der Prüfungsumfang und das
Ergebnis der Prüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
(5) Soweit der LSB seinen Prüfverpflichtungen nach den Absätzen 3 und 4 nicht nachkommt, gilt die Finanzhilfe als zweckwidrig verwendet.
§5
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Förderung der Sportverbände und -vereine aus den Konzessionsabgaben vom 16.Dezember 1998 (Nds.GVBl. S.717) außer Kraft.
Anlage 10
Richtlinie
für die Ehrung von Personen, Vereine und Verbänden
(in der Fassung vom 29.10.1991)
Aktive Sportler(innen), die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hude (Oldb) haben, sollen für ihre
Leistungen ausgezeichnet werden. Daneben soll auch Sportlern, die sich um den Sport auf
Gemeindeebene besondere Verdienste erworben haben, sichtbare Anerkennung zuteil werden.
I
Aktive Sportler(innen), die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hude (Oldb) haben, sollen für ihre
Leistungen ausgezeichnet werden. Daneben soll auch Sportlern, die sich um den Sport auf
Gemeindeebene besondere Verdienste erworben haben, sichtbare Anerkennung zuteil werden.
Der Art der Verdienste entsprechend werden Plaketten
„Für hervorragende sportliche Leistungen“,
„Für besondere Verdienste um den Sport“
geschaffen. Über die Verleihung wird eine Besitzurkunde ausgestellt. Zusammen mit der Plakette
werden Anstecknadeln ausgegeben.
II
Die Plakette " für hervorragende sportliche Leistungen" in Gold wird verliehen für:
a) Teilnahme an Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften
b) die 5. Berufung in eine Nationalmannschaft
c) Erringung einer Deutschen Meisterschaft
d) Erringung der 3. Norddeutschen Meisterschaft
e) Erringung der 5. Landesmeisterschaft
f) Erringung der 10. Bezirksmeisterschaft
g) Mannschaftserfolge (zuständiger Fachverband und Kreissportbund nehmen in jedem Einzelfall
gemeinsam Stellung zur Ehrungswürdigkeit).
Anlage 10
Die Plakette "Für hervorragende sportliche Leistungen" in Silber wird verliehen für:
a) eine Berufung in die Nationalmannschaft
b) Erringung eines 2. bis 4. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft
c) Erringung einer Norddeutschen Meisterschaft
d) Erringung der 2. Landesmeisterschaft
e) 3. Berufung in eine Landesauswahl
f) Erringung der 5. Bezirksmeisterschaft
g) Erringung der 10. Kreismeisterschaft
h) Mannschaftserfolge (zuständiger Fachverband und Kreissportbund nehmen in jedem Einzelfall
gemeinsam Stellung zur Ehrungswürdigkeit).
III
Die Plakette "Für besondere Verdienste um den Sport" in Gold soll an Sportkameraden(innen), die
25 Jahre, die in Silber an Sportkameraden(innen), die 15 Jahre als Leiter bzw. Abteilungsleiter in
einem Sportverein ehrenamtlich noch tätig sind. Für die Verleihung sind strenge Maßstäbe
anzulegen, um den Wert der Auszeichnung zu wahren.
IV
Sportvereine werden aus Anlaß ihres 50-, 75- und 100-jährigen(usw. alle 25 Jahre) Bestehens
durch Verleihung einer Urkunde und Überreichung einer Ehrengabe bedacht. Über die Art der
Ehrengabe wird im Einzelfall entschieden.
V
Plaketten aufgrund der Tatbestände der Ziff. II sind nach Rücksprache mit dem Verein des zu
ehrenden Sportlers zu verleihen.
Anträge auf Verleihung von Plaketten oder Durchführung sonstiger Ehrungen aufgrund der
Tatbestände der Ziff. III und IV sind von den Vereinen über den Fachverband beim Kreissportbund
Landkreis Oldenburg einzureichen. Dieser gibt die Anträge mit einer Stellungnahme an die
Gemeinde Hude (Oldb) weiter. Die Verleihung erfolgt im Namen der Gemeinde Hude (Oldb). Der
vorhergesehene Termin der Verleihung wird dem Verein rechtzeitig mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch
auf Verleihung besteht nicht. Plaketten gleicher Art können an dieselbe Person nur einmal
verliehen werden.
Anlage 10
VI
Vereine und Verbände mit ihrem Sitz in der Gemeinde Hude (Oldb) sollen durch die Gemeinde
Hude (Oldb) eine sichtbare Anerkennung erhalten, wenn sie sich durch ihr Wirken besondere
Verdienste um Hude erworben haben. Die Betätigung dieser Vereine und Verbände kann z.B. in
den Bereichen Naturschutz, Kultur, Jugendpflege, Sozialarbeit erfolgen. Eine Entscheidung erfolgt
im Einzelfall durch den Verwaltungsausschuß der Gemeinde Hude (Oldb).
Die Anerkennung erfolgt durch die Überreichung einer Ehrenurkunde sowie die Übergabe einer
Ehrengabe. Über die Art der Ehrengabe wird im Einzelfall entschieden.
Neben der Ehrung von Vereinen und Verbänden ist auch die Ehrung von Vorstandsmitgliedern
oder Delegierter dieser Vereine und Verbände möglich. Eine Ehrung erfolgt dann, wenn
Vorstandsmitglieder oder Delegierte 15 Jahre in dem Verein oder Verband verantwortlich tätig
gewesen und im Zeitpunkt der Verleihung noch tätig sind.
Neben der Ehrung von Vereinen und Verbänden sowie Vorstandsmitgliedern oder Delegierten ist
auch eine Ehrung von verdienten Einzelpersonen möglich. Voraussetzung für diese Ehrung ist es,
daß diese Personen durch ihr Wirken einen positiven Einfluß auf die Entwicklung von Hude
genommen haben. Die Entscheidung über diese Ehrung erfolgt ebenfalls durch den
Verwaltungsausschuß der Gemeinde Hude (Oldb) im Einzelfall. Gleiches gilt für die Art der Ehrung.
Ein Rechtsanspruch auf Ehrung besteht nicht.
(Beschluß des Rates der Gemeinde Hude (Oldb) vom 29.10.1991).