- Breitband

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Innovation im Kabelnetz
Absender: Gemeindeverwaltung Thiendorf
Markterkundung
Zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen
im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen
ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft
I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Thiendorf
Kamenzer Str. 25
01561 Thiendorf
www.thiendorf.de
Kontaktstelle:
Innok@ GmbH
Bergmannstr. 26
01979 Lauchhammer
[email protected]
www.innoka.de
Ansprechpartner: Ralf Berger
I.2) Gegenstand des öffentlichen Interesses
Die Gemeindeverwaltung Thiendorf beabsichtigt, den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen
der nächsten Generation, sogenannten NGA-Netzen (Next Generation Access), zu beschleunigen.
ABSCHNITT II: Gegenstand der Markterkundung
II.1) Verfahrensgegenstand
Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Bekanntgabe von Investitionsabsichten
zum Auf- bzw. Ausbau von NGA-Netzen im Rahmen der Markterkundung nach Teil A, Nummer 4.1.2 der
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des
Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen.
II.2) Kurzbeschreibung des Gegenstandes der Markterkundung
Nichtförmliches Markterkundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung, keine
Vorinformation i.S.d Richtlinie 18/2004/EG bzw. i.S.d. Vergaberechts: Die handelnde Gemeindeverwaltung Thiendorf behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines
Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor.
Im Zuge dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahrens prüft die handelnde Gemeindeverwaltung
Thiendorf, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter
beabsichtigen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste mit Übertragungsraten
von mindestens 30 Mbit/s im Downstream im Zeitrahmen bis 10/2018 anzubieten.
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II.3) Liste abfragerelevanter Gebiete und Darstellung des Bedarfs
Thiendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Meißen in Sachsen. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft
Thiendorf. Die Gemeinde Thiendorf liegt zwischen der Großenhainer Pflege und den KönigsbrückRuhlander Heiden, unmittelbar an der Bundesautobahn 13 sowie an der Bundesstraße 98.
Ort
Lötzschen
Einwohner
139
Gewerbe
10
Lüttichau
66
5
Lüttichau-Anbau
23
Naundorf bei Ortrand
118
15
Ponickau
504
19
Sacka
538
52
Stölpchen
123
6
Thiendorf
480
56
Welxande
309
28
2.300
191
Gesamt
Gewerbegebiet östlich der Autobahn
Seine ausgesprochen verkehrsgünstige Lage unmittelbar an der Bundesautobahn A 13 (Dresden-Berlin)
macht Thiendorf zu einem der wichtigsten Gewerbe- und Logistikstandorte Nordsachsens. Bereits 1993
wurde direkt an der Autobahnabfahrt gelegen mit dem Bau eines Gewerbegebietes begonnen, welches
bis 2002 in 3 Bauabschnitten fertig gestellt wurde.
Der Standort
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o
o
o
o
von 1993 bis 2002 in 3 Bauabschnitten entstanden
Gesamtfläche des Gewerbegebietes umfasst 42 ha
bisherige Ansiedlung von 11 Betrieben
ca. 670 Arbeitsplätze wurden geschaffen
3,7 ha Gewerbefläche sind noch zu vergeben
Unternehmen
In Thiendorf haben sich bereits zwei national bekannte
Logistikunternehmen (Netto-Logistik GmbH und TRINKS-Logistik
GmbH) angesiedelt. Außerdem erweist sich der Gewerbestandort
als zunehmend interessant für Unternehmen des Garten- und
Landschaftsbaus.
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Weitere Gewerbegebiete:
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OT Sacka, Großenhainer Straße
OT Stölpchen, Grafe-Beton
Im Untersuchungsgebiet leben 2.300 Einwohner und es gibt 191 angemeldete Gewerbe.
Grafe-Beton Stölpchen
GWG östlich der Autobahn
GWG Sacka
Abbildung 1: Übersicht Untersuchungsgebiet inkl. Gewerbegebiet (rot)
ABSCHNITT III: Weiteres Verfahren und Anforderungen
III.1) Anforderungen zur Wertung von Bekundungen und weiteres Verfahren
Geplante Investitionsvorhaben privater Investoren müssen so angelegt sein, dass innerhalb eines
Zeitraums von drei Jahren eine vergleichbare Versorgbarkeit gemäß Teil A, Nummer 4.2 der
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des
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Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen für das Erschließungsgebiet erzielt wird, wobei der
Abschluss der Investitionen innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Frist vorgesehen sein sollte.
Entsprechende Investitionsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn Planungen auf der Grundlage
definitiver Beschlüsse zur Erschließung nachgewiesen werden.
Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen
des Markterkundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen sind neben der Einhaltung
voran genannter Anforderungen, weitere qualitative Merkmale der Angebote wie unter anderem
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Vorlage eines technisch untersetzten Projekt- und Zeitplans (inklusiver definierter Meilensteine)
für den Netzausbau
Befähigungsnachweise (nach dem Telekommunikationsgesetz; Referenzprojekte)
Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
Angaben über erreichbaren Mindestbandbreiten für gewerbliche und private Anschlussnehmer
Angaben über die voraussichtlichen Endkundenpreise und das Abrechnungsverfahren
sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte
Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die betroffene
Kommune erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine Auswahl eines Netzbetreibers im Zuge der
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des
Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (vergleich Teil A, Nummer 7.4) beginnen.
III.2) Fristende für die Einreichung von Bekundungen
30 Kalendertage ab Tag der Absendung dieser Markterkundung
III.3.) Tag der Absendung dieser Markterkundung
01.10.2015
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