Entgelte bei Schadstoff-Anlieferungen - ab 2013 (PDF

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Entgelte bei Schadstoff-Anlieferungen - ab 2013 (PDF
Stadt Karlsruhe
Amt für Abfallwirtschaft
Entgelte der Stadt Karlsruhe
bei
Schadstoffanlieferungen
- soweit nicht aus Haushaltungen gültig ab 1. Januar 2013
Annahmepreise bei der Schadstoffsammelstelle der Stadt Karlsruhe,
Maybachstraße 10 a, 76227 Karlsruhe
Preisgruppe I
Haushaltsbatterien, Autobatterien
Preisgruppe II
Altfarben/Altlacke, Altöl/Heizöl, pflanzl. Fette und
Öle, Fette/Wachse, Klebstoffe, Kitt/Spachtel,
Fotochemikalien, Lösemittel CKW-frei und CKW-haltig,
feste ölhaltige Betriebsmittel, Aufsaug- und Filtermaterialen, Kosmetika, Medikamente
Preisgruppe III
Pflanzenschutz-/Holzschutzmittel, Tenside,
Spraydosen, Schlamm aus Tankreinigung,
Feuerlöscher, sonstige Schadstoffe
Preisgruppe IV
Laborchemikalien, Säuren/Laugen, Ammoniaklösungen,
Feuerlöschpulver, Reiniger (ätzend), Verpackung mit
schädlichen Verunreinigungen, Quecksilber
Preisgruppe V
Leuchtstoffröhre
kostenlose Annahme
(Batterieverordnung)
1,70 €/kg
2,90 €/kg
6,30 €/kg
0,60 €/Stück
Annahmebedingungen:
Anliefermengen von Schadstoffen, die 100 kg bzw. 500 Leuchtstoffröhren
übersteigen, sind mit der Schadstoffannahmestelle vorher abzustimmen (Tel. 495441
oder 133-7041).
Ein Gewerbetrieb bekommt einmal im Jahr eine Freimenge von 10 kg.
Öffnungszeiten:
Montag, Freitag
Dienstag, Donnerstag
Mittwoch, Samstag
09:00 bis 15:00 Uhr
09:00 bis 17:00 Uhr
geschlossen
Was ist zu beachten?
-
Schadstoffe sind möglichst in der Originalverpackung zur Entsorgung zu
übergeben.
-
Soweit sie nicht in der Originalverpackung angeliefert werden können, ist ihre
chemische Beschaffenheit auf Verlangen nachzuweisen.
-
Bei der Anlieferung von Schadstoffen sind die Anlieferscheine zu verwenden,
die die Stadt zur Verfügung stellt.
-
Achten Sie darauf, dass die Aufschrift des Gebindes mit seinem Inhalt
übereinstimmt.
-
Verpacken Sie rostige oder beschädigte Gebinde auslaufsicher.
-
Das Abstellen von Schadstoffen außerhalb der Annahmestelle ist verboten.
Erst mit der Annahme der Schadstoffe durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt gehen Eigentum und Verantwortung auf die Stadt
Karlsruhe über.
- Schadstoffhaltige Gebinde werden nicht zurückgegeben.
- Die Stadt kann die Annahme von Schadstoffen ablehnen, wenn deren
Entsorgung nicht oder nicht mehr gesichert ist.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Abteilung
Schadstoffsammlung (Tel. 133-7041) oder auch das Call-Center (Tel. 133-1003)
gerne zur Verfügung.
Stand: Dezember 2012