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PDF , 1.618 KB - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Das Freiwillige
Soziale Jahr in Bayern
www.fsj.bayern.de
Herausgeber:
Trägerverbände für das FSJ in Bayern mit finanzieller
Förderung durch das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: Oktober 2012
Gestaltung und Druck:
Druckhaus Kastner, Wolnzach
Text und Redaktion:
Eva Kübelbäck, Katharina Kiehlmeier und Theresa Seegerer
mit Unterstützung durch die Trägerverbände des FSJ
Bildnachweis:
BDKJ Bayern, bpa, Martina Lingler, Bayerische Sportjugend, BRK,
IJGD, BAG Spielmobile
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Vorwort
Vorwort
Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sich
liche Orientierung. Die jungen Freiwilligen erwerben
jeder engagiert und mithilft. Der gesellschaftliche
neue Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ihr weiteres
Zusammenhalt wird in hohem Maße von der oft we-
Leben und insbesondere die Berufswahl von großer
nig sichtbaren und meist unspektakulären Arbeit be-
Bedeutung sind.
stimmt, die Menschen täglich freiwillig erbringen. Das
Engagement des Einzelnen für Andere bildet den Kitt,
Für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres
der unsere Gesellschaft zusammenhält. Für eine ge-
sind die zugelassenen Träger verantwortlich, die zu-
lebte Demokratie und ein menschliches Miteinander
sammen mit den von ihnen anerkannten Einsatzstel-
sind Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und
len die vorgeschriebene, an Lernzielen orientierte, pä-
Selbsthilfe von herausragender Bedeutung, ja eine
dagogische Begleitung gewährleisten. Ich danke den
unverzichtbare Voraussetzung.
bayerischen Trägern und Einsatzstellen für das vielfältige Angebot und die verantwortungsvolle Durchfüh-
Seit über 50 Jahren ist das gesetzlich geregelte Frei-
rung des FSJ.
willige Soziale Jahr (FSJ) ein Erfolgsmodell für junge
Menschen. Mit einem FSJ übernehmen die jungen
Rund 4000 junge Menschen beginnen jährlich ihr FSJ
Menschen verantwortungsvolle Aufgaben und set-
in Bayern. Mein besonderer Dank gilt deshalb allen
zen dabei ihre Fähigkeiten und Ressourcen ein, um in
Freiwilligen, die bis heute ein FSJ geleistet haben. Mit
sozialen, kulturellen und sportlichen Einsatzbereichen
ihrem guten Beispiel persönlichen Engagements sind
zu helfen. Dadurch machen sie wertvolle Erfahrungen
sie Vorbild für Andere und für die Bürgergesellschaft.
für die persönliche und berufliche Entwicklung. Als
Ich wünsche mir, dass noch viele junge Leute sich zu
Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung
einem Freiwilligen Sozialen Jahr entschließen.
bzw. Beruf ermöglicht das FSJ zusätzlich eine beruf-
München im Oktober 2012
Christine Haderthauer
Bayerische Staatsministerin
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
www.fsj.bayern.de
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Inhalt
Das Freiwillige
Soziale Jahr in Bayern
1. Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen, Grenzen und Fakten
Das Freiwillige Soziale Jahr– Chancen für Freiwillige,
Einsatzstellen und Gesellschaft .............................................................................
6
Das Freiwillige Soziale Jahr – Grenzen ..................................................................
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Das Freiwillige Soziale Jahr - Fakten ......................................................................
8
Was das FSJ ausmacht – Pädagogische Begleitung und
Bildungsarbeit im FSJ ...........................................................................................
9
2. Das Freiwillige Soziale Jahr - Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit mit kranken Menschen ...........................
10
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit mit alten Menschen ...............................
11
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit mit Menschen
mit Behinderung ..................................................................................................
12
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen ................................................................................................
13
Das Freiwillige Soziale Jahre in der Arbeit mit Menschen
mit psychischer Erkrankung .................................................................................
14
Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport .....................................................................
15
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur ...............................................................
16
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege .................................................
17
Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland .................................................................
18
3. Einsatzstelle werden ..........................................................................................
20
4. Trägerinformationen .........................................................................................
21
5. weitere Freiwilligendienste ..............................................................................
47
Das Freiwillige Ökologische Jahr in Bayern (FÖJ) ...................................................
47
Bundesfreiwilligendienst (BFD) .............................................................................
48
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ......................................................
49
6. Gesetzestexte .....................................................................................................
50
www.fsj.bayern.de
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Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen, Grenzen und Fakten
Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen für
Freiwillige, Einsatzstellen und Gesellschaft
Das Freiwillige Soziale Jahr, kurz FSJ, ist ein soziales
Bildungsjahr und eine ideale Orientierungsmöglichkeit für Jugendliche nach der Schule. Auch nach einer
abgeschlossenen oder abgebrochenen Ausbildung
bietet das FSJ die Chance einer Neuorientierung. Freiwillige können ihre Neigungen und Eignungen in der
Praxis überprüfen, berufliche Ziele abklären, ihre persönlichen Grenzen erfahren und wichtige Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln. Der Erwerb sozialer
Kompetenz und ein Gewinn an Lebenserfahrung sind
wertvoll für die persönliche und berufliche Zukunft jedes einzelnen Teinehmers – unabhängig davon, welcher weitere Berufsweg eingeschlagen wird.
Das FSJ ist mehr als ein Praktikum,
es bedeutet auch:
Verantwortung für sich und andere übernehmen
im Team arbeiten
im Arbeitsalltag bestehen
mit schwierigen Situationen umgehen
auf Menschen zugehen
eigenständiges Lernen
sich in Seminaren weiterbilden
selbstständig leben können
praktische Erfahrungen sammeln
die Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern
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Soziale Einrichtungen profitieren vom Engagement
junger motivierter Menschen, die neue Ideen und Perspektiven einbringen. Sie können Anstoß für Innovationen geben und ein erweitertes Angebotsspektrum
ermöglichen. Ein erfolgreich abgeschlossenes FSJ eröffnet die Option, zukünftige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu gewinnen.
Auch die Gesellschaft profitiert vom Freiwilligen
Sozialen Jahr. Durch das Engagement der Freiwilligen werden viele Dienstleistungen an Menschen erst
möglich und bezahlbar, allerdings dürfen Fachkräfte
nicht durch Freiwillige ersetzt werden.
Die Möglichkeit sich zu orientieren und die eigenen
beruflichen Vorstellungen zu überprüfen, stärkt die
Entscheidung für einen Ausbildungsberuf oder ein
Studium und vermindert somit die Anzahl der Ausbildungsabbrüche.
Jugendliche können durch ihre eigene Erfahrung als
Multiplikatoren dienen und gesellschaftliche Tabus
aufbrechen, wie psychische Erkrankungen, Behinderungen, Tod und Sterben.
Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen, Grenzen und Fakten
Das Freiwillige Soziale Jahr – Grenzen
Aber das FSJ hat auch Grenzen. Freiwillige können
nur in Einsatzstellen eingesetzt werden, die die Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen
Sozialen Jahres erfüllen und geeignete Bedingungen
bieten. Diese sind:
erfüllen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Schwere persönliche Defizite von Bewerbern können
durch die pädagogische Begleitung im FSJ nicht aufgefangen werden. Hierfür gibt es verschiedene spezialisierte Maßnahmen der Jugendhilfe.
Das FSJ kann auch keine Maßnahmen der Berufsvorbereitung ersetzten.
bieten eines Aufgabenfeldes, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Interessen von Freiwilligen orientiert und deren Entwicklung ermöglicht
fachlich und persönlich geeignete Anleiterinnen
und Anleiter
vertragliche Bindung an einen zugelassenen Träger
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Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen, Grenzen und Fakten
Das Freiwillige Soziale Jahr – Fakten
Für wen ist das FSJ geeignet?
Bewerben können sich alle jungen Menschen, die
mindestens ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch
nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass sich die Interessenten im sozialen Bereich engagieren und dabei Erfahrungen in sozialen
Berufsfeldern sammeln wollen.
Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?
Das FSJ bietet Tätigkeitsbereiche in fast allen sozialen
und kulturellen Arbeitsfeldern im gemeinwohlorientierten Bereich.
Pflegerischer Bereich, z. B.
Krankenhäuser
Altenwohn- und Pflegeheime
Mobile soziale Dienste
Psychiatrische Krankenhäuser
Behinderteneinrichtungen
Kur- und Rehakliniken
Pädagogischer Bereich, z. B.
Kindertagesstätten
Schulen, Förderschulen
Jugendzentren
Tagesgruppen, Heim
Kultureller Bereich, z. B.
Theater
Museen
Kulturläden
Stadtteilzentren
Medien
FSJ im Sport
Kinder- und Jugendbetreuung bei Spiel-, Sport- und
Freizeitangeboten der Sportvereine, Sportfachverbände und Bildungsstätten des Sports
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FSJ in der Denkmalpflege
Denkmalpflegebehörden der Kommunen, Länder
und Landeskirchen
Handwerksbetriebe mit denkmalpflegerischen
Aufgaben (Steinmetz, Lehmbauer, Stuckateure)
Welche Leistungen erhalten
die Freiwilligen im FSJ?
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung
von Jugendfreiwilligendiensten können die Freiwilligen erhalten:
Taschengeld
Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld
Unterkunft oder Wohngeld
Arbeitskleidung
vollen Sozialversicherungsschutz ( Kranken-, Pflege-,
Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung)
qualifizierte Anleitung und Begleitung
25 Seminartage
vertraglich geregelte Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
qualifiziertes Zeugnis
Ein Anspruch auf Kindergeld, eventuell Waisenrente
sowie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge besteht
grundsätzlich während des FSJ weiter.
Außerdem wird das FSJ meistens bei Ausbildungen in
sozialen Berufsfeldern als Vorpraktikum anerkannt.
Was ist sonst noch wichtig?
Ein Freiwilliges Soziales Jahr dauert in der Regel 12
Monate. Das FSJ wird anerkannt, wenn der Dienst
mindestens 6 Monate und höchstens 24 Monate
geleistet wurde.
Frühzeitige Bewerbungen (3 bis 6 Monate vor Beginn)
sind an die zugelassenen Träger des FSJ zu richten.
Das Freiwillige Soziale Jahr – Chancen, Grenzen und Fakten
Was das FSJ ausmacht – Pädagogische
Begleitung und Bildungsarbeit im FSJ
Was das FSJ zu einem sozialen Bildungsjahr macht
und von einem Praktikum unterscheidet, ist die pädagogische Begleitung und die Bildungsarbeit. Diese
ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom jeweiligen
FSJ-Träger sichergestellt.
Die pädagogische Begleitung umfasst
die an Lernziele orientierte, fachliche Anleitung
der Freiwilligen durch die Einsatzstelle
die individuelle Betreuung der Freiwilligen
die Seminararbeit
Die pädagogische Begleitung orientiert sich vor allem
am individuellen Bedarf der Freiwilligen. Die Inhalte
können einsatzbezogene, zukunftsorientierte und
persönliche Fragen sein.
Festangestellte pädagogische Fachkräfte des Trägers
des FSJ stehen den Freiwilligen und den Einsatzstellen
während des gesamten Jahres als Ansprechpartner
zur Verfügung. Damit die pädagogische Begleitung
garantiert werden kann, ist eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Einsatzstelle von
großer Bedeutung. Dies wird unter anderem durch
Besuche der Freiwilligen in den Einsatzstellen und regelmäßigen telefonischen Kontakt gewährleistet.
Auf der Grundlage eines erfahrungsbezogenen, ganzheitlich-emanzipatorischen Bildungsansatzes sollen die
Freiwilligen vor allem durch die Seminararbeit im FSJ in
ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch verschiedene Methoden
wie Gruppenarbeit, kollegiale Beratung, Projektarbeit,
Erlebnispädagogik, Selbstversorgung usw..
Inhalte der Seminararbeit sind das Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen, die Reflexion des eigenen Verhaltens im praktischen Einsatz und in den
Seminaren, die Bearbeitung von sozialen, gesellschaft-
lichen, politischen, kulturellen und gesundheitlichen
Themen und die Auseinandersetzung mit anderen
Freiwilligen in der Gruppe. Die Themen werden von
den Freiwilligen selbst gewählt, da Mitbestimmung
und Selbstständigkeit wichtige Aspekte der Bildungsarbeit sind.
Erlebnisse und Gespräche während der Seminare und
der pädagogischen Begleitung in den Einsatzstellen
fördern die Zukunftsorientierung der Jugendlichen
und lassen die Freiwilligen gestärkt in die Berufswelt
gehen.
„Ich möchte die Zeit mit euch nicht missen, denn ihr
alle habt mir geholfen, einen neuen Weg zu finden.
Merci!!!“ (Kathrin)
„Das Jahr war einfach super, hab es auf keinen Fall
bereut das FSJ zu machen. Auch die Seminare waren
einfach super cool, hat alles gepasst!!!“ (Carina)
„War mir ein Vergnügen bei dieser Wahnsinns FSJ
Gruppe dabei gewesen zu sein!“ (Chris)
„Was ich noch sagen wollte: finde das FSJ total klasse,
kann es nur weiterempfehlen!“ (Carina)
„Ich habe während des FSJs viel über Menschen und
das Leben gelernt!“ (Chrissi)
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Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr
in der Arbeit mit kranken Menschen
Kranke Menschen sind auf fremde Unterstützung angewiesen. Waschen, anziehen oder essen – auf einmal
wird für ganz Alltägliches Hilfe benötigt. Unterschiedliche Krankheitsbilder und Situationen verlangen sehr
verschiedene Hilfestellungen, die auch von Freiwilligen erbracht werden können.
Freiwillige im Sozialen Jahr können in stationären
Einrichtungen, wie
Krankenhaus
Kurklinik
Rehaklinik
oder in ambulanten Diensten der Krankenversorgung, wie
mobiler sozialer Dienst
Rettungsdienst
tätig sein.
Die Freiwilligen unterstützen und entlasten das Fachpersonal (Gesundheits- und Krankenpflegerinnen,
Ärztinnen, Therapeutinnen) und leisten wichtige
Dienste für die kranken Menschen.
Dazu können
pflegerische Tätigkeiten (Unterstützung bei der
Körperpflege, Hilfestellung beim Essen, einfache
Pflegeaufgaben...)
Patientenbegleitdienste (Begleitung zu Behandlungen, Besorgungen...)
Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte
und
hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören.
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Die Freiwilligen im Sozialen Jahr haben so die Möglichkeit, das pflegerische und medizinische Berufsfeld
kennen zu lernen und qualifiziert zu überprüfen, ob
ihre eigene Berufswahl in dieses Tätigkeitsfeld führen
kann.
Sie lernen den Arbeitsalltag einer Einrichtung des Gesundheitswesens mit allen Licht- und Schattenseiten
kennen (von Teamarbeit bis Schichtdienst), erfahren
vieles über die eigenen Fähigkeiten im Umgang mit
Menschen und können ihre sozialen Kompetenzen
erweitern. Auch neue Erfahrungen im Umgang mit
Grenzsituationen des Lebens, wie Krankheit und Tod,
gehören dazu.
„Die Erfahrungen im FSJ waren sehr wertvoll, da ein
Blick auf die „andere Seite der Gesellschaft“ möglich war. Ich habe dadurch mehr Verständnis für die
Lebenssituation alter, kranker und behinderter Menschen entwickelt.“ (Tobias)
„Durch die Erfahrungen im FSJ habe ich mich weiterentwickelt und bin reifer geworden.“ (Susanne)
„Ich habe an Lebenserfahrung gewonnen und bin
selbständiger geworden.“ (Steffi)
Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr
in der Arbeit mit alten Menschen
„Ich finde es total interessant und spannend, was mir
meine Senioren von früher erzählen!“ berichtet die
16-jährige Cemile, die sich vor Beginn ihres FSJ die
Arbeit mit Menschen in einem Altenheim überhaupt
nicht vorstellen konnte, da sie in ihrem Alltag kaum
Umgang mit Senioren hat.
Anders als bei Patienten mit kürzeren Krankenhausaufenthalten haben die Freiwilligen im Altenheim über
einen längeren Zeitraum Kontakt zu den Senioren. So
können sich intensivere Beziehungen entwickeln, die
ein gegenseitiges Vertrauen leichter machen.
Für die meisten alten Menschen stellt ein Umzug in
ein Seniorenheim eine einschneidende Veränderung
ihrer Lebenssituation dar, die vielen schwer fällt. Die
unterschiedlichen Reaktionen der Senioren darauf
verlangen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen
und Flexibilität von den Freiwilligen. Darüber hinaus
müssen sich die jungen Menschen oft intensiv mit
dem Sterbeprozess und dem Tod auseinander setzen.
Ähnlich verläuft das Soziale Jahr für Freiwillige in der
ambulanten Pflege.
Dabei geht es um Hilfe für Senioren, die ihren Lebensabend lieber in ihren eigenen vier Wänden verbringen
wollen, aber nicht mehr alles selbst erledigen können.
Die Freiwilligen suchen die alten Menschen zu Hause
auf und unterstützen sie in pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Vor allem aber das Gespräch mit den Menschen ist wichtig.
Die Aufgaben während des FSJ im Einsatzfeld
„alte Menschen“ beinhalten
Tätigkeiten in der Grundpflege, wie z.B. Hilfestellung beim Waschen, Zähneputzen, Rasieren, Anund Ausziehen, ...
Tätigkeiten in der psychosozialen Betreuung, wie
z.B. Gespräche führen, Senioren bei Veranstaltungen, Ausflügen begleiten, kreative Angebote machen, Vorlesen, ...
Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, wie
z.B. Essen vorbereiten und verteilen, Wohnbereiche der Bewohner in Ordnung halten, Kaffee/ Tee
zubereiten, ...
Freiwillige im Sozialen Jahr sind in ambulanten Diensten
tätig oder in stationären Einrichtungen wie
Altenheim
Pflegeheim
betreutes Wohnen.
„Ich kann jetzt alte Menschen viel besser verstehen
und viel besser mit ihnen umgehen!“ (Arsim, 16 J.)
„Ich hätte nie gedacht, dass mir die Arbeit mit alten
Menschen so viel Spaß macht – ich habe im Anschluss
an mein FSJ jetzt eine Lehrstelle in einem Altenheim
und freu mich darauf!“ (Monique, 19 J.)
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Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der
Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Behinderung ist eine Lebenssituation, die uns täglich
begegnet und die jeden Menschen betreffen kann –
angeboren oder erworben. Freiwillige im Sozialen Jahr
arbeiten mit und für Menschen mit Behinderungen
in unterschiedlichen Altersstufen in verschiedenen
Lebensbereichen. Durch diese individuelle Betreuung
fördern und unterstützen sie die Eigenständigkeit der
Menschen mit Behinderung.
Die Einsätze finden überwiegend statt in
der Frühförderung
heilpädagogischen Tagesstätten
Schulen
der Schulbegleitung
Wohngruppen für Schüler und Erwachsene
Wohnheimen
Werkstätten.
Durch ihre Tätigkeit unterstützen sie die Fachkräfte
der Einrichtungen in interdisziplinären Teams mit Einblick und Tätigkeit in verschiedenen
(heil-) pädagogischen
pflegerischen und
therapeutischen Feldern.
Die Freiwilligen im FSJ lernen ein vielfältiges berufliches Feld kennen. Sie haben die Möglichkeit, sich
einen neuen Blick auf das Leben anzueignen: Gesundheit, Krankheit und der Begriff der „Normalität“
können sich neu definieren. Sie bekommen Einblick in
die Bewältigung eines Lebens, das mit Schwierigkeiten behaftet ist und sehen, was wirklich wichtig ist!
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„Die Freiwilligen sind eine Bereicherung für unsere
festen Mitarbeiter. Nicht nur, dass frischer Wind Einzug hält, auch die Unvoreingenommenheit und die
Ideen junger Menschen tragen zu positiven Veränderungen bei. Außerdem lassen sich zusätzliche Projekte
für die Kinder und Jugendlichen leichter durchführen.
Für unsere Einrichtung möchte ich als Beispiele erwähnen: Ausflüge, Freizeitmaßnahmen und gruppenübergreifende Arbeiten.“
„In der Auseinandersetzung mit den Aufgaben, besonders mit Problemen und Ausnahmesituationen,
werden die Softskills, die zunehmend in allen Berufsfeldern gefordert werden, geschult und gefestigt.“
„Wir beobachten immer wieder, dass unsere Kinder
und Jugendlichen auch mit schwerer Behinderung
positive Beziehungen zu den jungen Menschen aufbauen und damit in ihrer Entwicklung entsprechend
beeinflusst werden.“ (Frau Rubello, Leitung heilpädagogische Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit
geistiger und z.T. schwerer Behinderung)
Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen
Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im FSJ umfasst ein sehr breites Spektrum an
Betätigungsmöglichkeiten und Einrichtungen. Je nach
Alter, Zielgruppe und Angebot gestaltet sich der Einsatz der Freiwilligen sehr unterschiedlich. Dem entsprechend gestalten sich die Anforderungen an die
FSJ-Teilnehmenden.
Einsatzmöglichkeiten, die sich für das FSJ anbieten,
finden sich in
Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter, z. B.:
Krippe, Kindertagesstätte, (Wald-) Kindergarten
Einrichtungen für Kinder im Schulalter, z.B.: Schule, Hort, Nachmittagsbetreuung, Schülertreff
Einsatzfeld außerschulische Jugendarbeit, z.B.:
Jugendverband, Jugendzentrum, Jugendbildungseinrichtung, freier Träger der Jugendhilfe
Einsatzfeld stationäre Erziehungshilfe und Tagesgruppen, z. B.: Tagesgruppe und Heim,
Je nach Einrichtung und Zielgruppe kommen auf die
Freiwilligen unterschiedliche
Die Freiwilligen im FSJ unterstützen das Fachpersonal
und erweitern mit ihrem Engagement das Angebot
für die Kinder und Jugendlichen. Sie haben durch ihren Einsatz die Möglichkeit, das pädagogische Berufsfeld kennen zu lernen und eine eigene Entscheidung
für einen pädagogischen Beruf qualifiziert zu treffen.
Sie lernen den Arbeitsalltag ihrer Einrichtung kennen,
erfahren vieles über die eigenen Fähigkeiten im Umgang mit Menschen und können ihre eigenen sozialen Kompetenzen erweitern.
„Ich wurde ins Team aufgenommen und auch völlig
gleichwertig behandelt. Mittlerweile sind aus anfänglichen Kollegenverhältnissen Freundschaftsverhältnisse geworden.“ (Maria)
„Durch das FSJ konnte ich in den Berufsalltag im Sozialen Bereich reinschnuppern, was mir geholfen hat,
mich endgültig für ein Studium der Sozialen Arbeit
zu entscheiden. Nach über einem halben Jahr kann
ich sagen, dass mich das FSJ in sämtlichen Bereichen
weitergebracht hat.“ (Anke)
pädagogische Tätigkeiten (Mitarbeit bei der Planung und Durchführung des Angebotes, Hausaufgabenhilfe, Projekte nach eigenen Interessen und
Fähigkeiten der/ des Freiwilligen z. B. im spielerischen, kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich...),
Verwaltungs- und Bürotätigkeiten, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallen (z. B. Telefondienst) und
hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu.
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Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Arbeit
mit Menschen mit psychischer Erkrankung
Freiwillige, die ihr FSJ in psychiatrischen Einrichtungen ableisten werden schnell die Erfahrung machen,
dass „Normalität“ immer eine Frage des Standpunktes und des Blickwinkels ist. Gesundheit und Krankheit liegen meist nicht weit auseinander und die Fähigkeit, die Menschen „ganzheitlich“ zu betrachten
wird geschult. Einsatzfelder im FSJ finden sich in der
Allgemeinpsychiatrie, in gerontopsychiatrischen oder
geriatrischen Abteilungen mit älteren Patienten ab 60
Jahren, in der Psychosomatik oder in einer sozialpsychiatrischen Abteilung, im Suchtbereich oder in einer
Tagesklinik, im offenen Wohnbereich oder in einem
Therapie- und Sozialzentrum.
Die Freiwilligen werden in multidisziplinäre Teams integriert. Sie arbeiten an der Seite von
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
Heilpädagoginnen und Erzieherinnen
Ärztinnen, Fachärztinnen für Psychiatrie
Psychologinnen
Sozialpädagoginnen
Ergo-/Gestalt-/Musik- und Bewegungstherapeuten.
Dadurch erhalten sie Einblick in verschiedene Berufsfelder und können praktische Erfahrungen in den
Bereichen Gesundheit, Krankheit, Pflegeprozess, Pflegegrundsätze, Pflegemodelle, Pflegetechnik und in
unterschiedlichen Therapien sammeln.
Zu den Hauptaufgaben der Freiwilligen gehören die
Durchführung von allgemeinen Pflegehandlungen
unter anderem bei der Körperpflege, der Hygiene,
der Sicherstellung der Nahrungsaufnahme, der Vitalzeichenkontrolle, der Mobilisation und die Durchführung von psychiatrischen Pflegehandlungen wie
z.B. Betreuung/ Beobachtung und Durchführung
von Pflegeplanungsinhalten, entlastende und orien-
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tierungsgebende Gesprächskontakte, Mithilfe bei
aktivierenden Beschäftigungen, Einkauf- und Kochtraining, Realitäts-Orientierungstraining, Entspannungstraining, Gruppengesprächen, Durchführung
von Bewohnerfesten und Feiern, usw.
Der Einsatzbereich Psychiatrie ist geeignet
für Bewerberinnen, die
Interesse an dieser Arbeit mitbringen
psychisch stabil und ausgeglichen sind
aufgeschlossen auf andere Menschen zugehen
können
sehr zuverlässig gemäß ihren Arbeitsaufträgen arbeiten
viel Verantwortungsbewusstsein haben und
auf einen angemessenen Umgangsstil achten
und das richtige Maß von Nähe und Distanz finden können.
„Jeden Morgen, wenn ich in die Arbeit gehe, verkehrt
sich die Welt in ein neues Oben und Unten. Man
kommt sich selbst verrückt vor, Schubladen existieren
nicht mehr. Man lernt den Menschen als Menschen
zu sehen und für lebenswert zu befinden, und dass
Humor etwas Lebensnotwendiges ist. Man schmunzelt über den Begriff „gesund“ und definiert „krank“
neu und ich werde jeden Tag überrascht.“ (Sonja)
„Durch das FSJ im Bezirkskrankenhaus hat sich unser
Bild von einer Psychiatrie grundlegend geändert. Wir
haben gelernt, dass psychische Krankheiten genauso
ernst zu nehmen sind, wie jede körperliche Krankheit.“ (Monika und Nicole)
Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport
Das FSJ im Sport bietet für junge Menschen Zeit einen
geschützten Einblick in die Arbeitswelt des Sports und
die Möglichkeit, aktiv mit Kindern und Jugendlichen
im Bereich Bewegung, Spiel und Sport zusammenzuarbeiten. Für die Freiwilligen bedeutet das im Idealfall, ihr Hobby ein Jahr lang zum Beruf zu machen.
Nebenbei erwerben sie eine Übungsleiter-Lizenz und
sammeln Erfahrungen im Umgang mit Menschen.
Freiwillige trainieren Kinder- und Jugendmannschaften
im Sportverein in den verschiedensten Sportarten und
arbeiten in Kooperationen mit Schulen oder Kindergärten etc. zusammen. Jede Einsatzstelle bringt ihre
eigenen Anforderungen mit sich, doch alle haben sie
eines gemeinsam: sie sind auf der Suche nach motivierten jungen Leuten, von denen sie sich eine hochwertige Unterstützung bei der Nachwuchsarbeit im
Verein erhoffen.
Als Einsatzstellen kommen Sporteinrichtungen
(Sportvereine / -verbände, Sportbildungsstätten etc.)
in Frage, die den Teilnehmer überwiegend in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport einsetzen können.
Soziale Einrichtungen und Schulen können als Einsatzstelle fungieren, wenn sie einen Sportbezug
nachweisen und den Freiwilligen hier überwiegend
einsetzen. Hier empfehlen sich auch Kooperationen
mit dem örtlichen Sportverein.
„Ich habe vor allem gelernt: Verantwortung zu übernehmen, mit Menschen besser umzugehen, meine
Führungsqualitäten zu verbessern und meinen Alltag
besser zu strukturieren. Jedem, der mit dem Gedanken spielt, ein FSJ einzulegen, würde ich auf keinem
Fall abraten!“ (Manuel Bayer, FSJler beim ESV Bayreuth)
„Das FSJ ist eine gute Möglichkeit, sein Hobby zum
Beruf zu machen. Besonders der soziale Aspekt, zum
Beispiel die Arbeit mit Kindern, ist eine gute Vorbereitung auf die kommenden Berufsjahre beziehungsweise die Wahl des Studienganges. Die Entscheidung
für das soziale Jahr habe ich nicht bereut.“ (Thomas
Schulze, FSJler bei den Franken Knights)
„Wir vom TV Fürth 1860 sind beim FSJ im Sport in
Bayern von Anfang an dabei. Wir haben mit den jungen Absolventen bisher äußerst positive Erfahrungen
gemacht. Es sind sehr engagierte junge Menschen,
die sehr wissbegierig und interessiert sind, vor allem
bezüglich organisatorischer Vereinsaufgaben und
Hintergrunderkenntnissen von Abläufen und Veranstaltungen. Wir können nur hoffen, dass es diese Möglichkeit für die Vereine noch lange gibt. Als
Verein können wir damit Aufgaben übernehmen, die
sonst nicht denkbar wären. Beispiele sind Kooperationen mit Kindergärten und Schulen mit Sportangeboten am Vormittag bzw. am frühen Nachmittag.
Außerdem können wir damit unsere Nachmittagsangebote deutlich ausweiten.“ (Aurel Siegel, Geschäftsstellenleiter des TV Fürth 1860)
www.fsj.bayern.de
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Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur
Das FSJ Kultur richtet sich an junge Menschen, die
sich für andere engagieren und dabei vorberufliche
Erfahrungen im Kulturbereich sammeln wollen. Sie
unterstützen ein Jahr lang eine Kultureinrichtung in
der täglichen Praxis und realisieren ein eigenes Projekt. Auf den vom Träger durchgeführten Seminaren
und Bildungstagen nehmen die Freiwilligen an künstlerischen Workshops teil und treffen auf Gleichgesinnte.
Arbeitsfelder sind:
Spiel- und kulturpädagogische Einrichtungen:
Zum Beispiel im Spielmobil, beim Kinder-Zirkus, im
Jugendzentrum oder auf dem Abenteuerspielplatz
wirken die Freiwilligen bei der Gestaltung von
Projekten für Kinder und Jugendliche mit – von
Spielaktionen, über Großveranstaltungen bis hin
zu regelmäßigen Kulturangeboten.
Theater: Die Aufgaben liegen oft in der Theaterpädagogik (z. B. Angebote für Schulklassen, Betreuung des hauseigenen Jugendtheaterclubs), in
einigen Theatern auch in der Regiehospitanz, in
der Ton- und Videotechnik, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder in der Requisite.
Museen: In Museen arbeiten die Freiwilligen meist
in der Museumspädagogik und Öffentlichkeitsarbeit mit: Sie bewerben und empfangen Besuchergruppen, begleiten sie durch die Ausstellungsräume und sind inhaltlich an der Ausarbeitung von
Führungen oder Zusatzprogrammen beteiligt.
Musik: Einsatzstellen im Bereich Musik – vom Jazz
bis zur Volksmusik – können Orchester, Musikschulen oder Veranstaltungszentren sein. Die Frei-
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willigen organisieren z. B. Proben, Konzerte und
Tourneen und betreuen Musiker. In Musikschulen
kommen oft Aufgaben in der Verwaltung und bei
der Unterstützung des Unterrichts hinzu.
Medienpädagogische Einrichtungen: Die Freiwilligen betreuen Fortbildungen und Projekte, um die
Medienkompetenz unterschiedlicher Zielgruppen
zu fördern. Zum Teil ist auch die redaktionelle und
praktische Mitwirkung bei Jugendsendern möglich.
Weitere Einsatzfelder: Bibliotheken, Gedenkstätten, Kulturämter, Kulturzentren, Jugendkunstschulen, Schulen, Volkshochschulen.
„FSJ Kultur: Für mich hieß das: Selbstständigkeit statt
Schulaufgaben, Neugierde statt Notendruck, anpacken statt auswendig lernen, sich einbringen statt
stillsitzen.“ (Ricarda)
„Warum FSJ Kultur? Das ist für mich ganz klar: Vor
dem langen Nachdenken im Studium hilft es, einen
Bezug zu Arbeitsrealität zu schaffen. […] Auf einmal
hat man die Chance herauszufinden, was 40 Stunden
Arbeit tatsächlich bedeuten …“ (Philip)
„Fraglos empfehle ich das FSJ Kultur als eine Möglichkeit, sich radikal in etwas anderes zu stürzen und die
Welt aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.“
(Darja)
Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr in der
Denkmalpflege
Das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege ist
moderner als viele denken. Es geht nicht so sehr um
„Staub schlucken“, als vielmehr darum, die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als berufliche Chance
zu entdecken und im gemeinsamen Arbeiten und
Diskutieren eine Kultur des Erinnerns und Bewahrens
zu entwickeln, um die Zukunft mit allen Erfahrungen
menschlicher Zivilisation und ohne ungerechtfertigte
Vorurteile gerecht und lebensfroh für alle zu gestalten.
Es gibt eine bunte Vielfalt an Einsatzstellen mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern:
Handwerksbetriebe, die im denkmalpflegerischen
Bereich arbeiten; z.B. Tischlereien und Zimmererwerkstätten, Steinmetze, Lehmbauer und Stuckateure, Glasgestalter, Dachdecker, Bootsbauer und
Schmieden die in traditioneller Weise handwerkliche Kunstfertigkeit an junge Menschen weitergeben können.
Denkmalpflegebehörden der Kommunen, Länder
und Landeskirchen; neben der Aktenverwaltung
gehören hier Restaurierungen, Dokumentationen,
Ausgrabungen und Konservierungen zum Tätigkeitsbereich.
Sanierungen an Gutshäusern und Schlössern auf
dem Lande, verbunden mit Aktionen zur (Re-)Vitalisierung des Dorflebens.
Museen und andere kulturelle Einrichtungen, die
sich mit der Bewahrung unseres kulturellen Erbes
befassen; zu den Aufgaben der Freiwilligen gehören dort neben der Publikumsbetreuung auch die
Herstellung von Publikationen und weitere Formen
der Öffentlichkeitsarbeit.
Architektur- und Planungsbüros sowie Forschungsinstitute, die sich mit denkmalpflegerischen Projekten und Aspekten befassen.
Das Freiwilligen Soziale Jahr in der Denkmalpflege
bietet die Möglichkeit:
sich im Team mit Fragen der Denkmalpflege theoretisch und praktisch vertraut zu machen
eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben
und neue zu erwerben
Kontakte zu Menschen im Erwerbsleben und zu
anderen Jugendlichen zu knüpfen
Sich im Berufsleben zu orientieren und einen eigenen Weg zu finden
Möglichkeiten des persönlichen Engagements in
der Gesellschaft kennenzulernen
den Freiwilligendienst nach Absprache eventuell
als obligatorisches Praktikum anerkennen zu lassen
Die Bildung genießt im Freiwilligen Sozialen Jahr in
der Denkmalpflege einen sehr hohen Stellenwert, es
werden jährlich 35 Seminartage durchgeführt. So wird
erreicht, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer
mit mehreren Aspekten und Gewerken der Denkmalpflege in Berührung kommt. Großer Wert gelegt wird
auch auf gemeinsames Arbeiten an realen Objekten,
die durch diese Hilfe erhalten bleiben. Exkursionen zu
kulturell bedeutsamen Stätten gehören ebenso dazu,
wie Diskussionen über Sinn und Inhalt unserer Arbeit
und deren persönliche Konsequenzen.
Alle Freiwilligen erhalten die Gelegenheit, mit einem
eigenen Projekt, das sie von der Planung, der Konzeption und dem Entwurf bis zur Herstellung und Präsentation betreuen, die Höhen und Tiefen eigenverantwortlicher Arbeit zu erleben.
www.fsj.bayern.de
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Einsatzfelder
Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland
Angesichts der zunehmenden Globalisierung gewinnen Globales Lernen, interkulturelle Kompetenz, Toleranz und Völkerverständigung immer mehr an Bedeutung.
Ein FSJ kann auch im Ausland geleistet werden. Das
FSJ-Ausland wird wie das FSJ im Inland ganztägig als
überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen absolviert und dauert mindestens 6 und höchstens 24 Monate. Lokale Projekte
in den einzelnen Ländern werden durch die Hilfe der
Freiwilligen tatkräftig unterstützt. Ein Austausch der
verschiedenen Kulturen wird möglich, Begegnung
findet statt. Ein fremdes Land, fremde Menschen werden zum „Zuhause“, werden vertraut und erobern ihren Platz im Herzen.
Träger:
Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland darf nur
von einem Träger durchgeführt werden, der gemäß
§10 (3) des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten von der zuständigen Landesbehörde
als Träger des FSJ im Ausland zugelassen ist.
Einsatzländer:
Das freiwillige soziale Jahr kann in allen europäischen
und außereuropäischen Ländern abgeleistet werden.
Einsatzstellen:
Die Einsatzstellen sind im sozialen oder kulturellen
Bereich angesiedelt. Der Träger und seine Partnerorganisation im Ausland sichern die Bedingungen
des Freiwilligeneinsatzes vertraglich ab. Der Partner
garantiert, dass eine feste Kontaktperson für die
Freiwillige zur Verfügung steht, die bei anfallenden
Problemen vor Ort Unterstützung leistet. Der Träger
kennt die Anforderungen und Bedingungen in der
Einsatzstelle.
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Freiwillige:
Die Bewerberinnen sollten die Bereitschaft zum miteinander Leben und voneinander Lernen mitbringen,
sowie ein hohes Maß an Flexibilität, Integrationsfähigkeit, Offenheit und Anpassungsfähigkeit.
Zu einer geeigneten Motivation für ein FSJ im Ausland
gehört das Streben nach persönlicher Weiterbildung,
Horizonterweiterung, der Wunsch, einfach mal was
anderes zu machen, Mut zur Loslösung vom Elternhaus und zum Verlassen der vertrauten Strukturen,
ernsthaftes Interesse eine andere Kultur, ein anderes Land kennen zu lernen. Die Freiwillige sollte sich
sprachlich gut vorbereiten und sich im Vorfeld über
ihr Einsatzland informieren.
Voraussetzungen:
Sprachkenntnisse
Alter zwischen 18 und 26 Jahren
Bewerbungsverfahren:
Die Nachfrage nach Plätzen für ein FSJ im Ausland
übersteigt die Zahl der angebotenen Plätze erheblich.
Eine frühzeitige, schriftliche Bewerbung mit ausführlichen Bewerbungsunterlagen ist deshalb erforderlich.
Es ist sinnvoll, sich direkt beim Träger nach dem jeweiligen Bewerbungsverfahren zu erkundigen.
Pädagogische Begleitung:
Auch das FSJ im Ausland wird pädagogisch begleitet:
Die pädagogische Begleitung wird von qualifizierten
Pädagogen und Pädagoginnen eines zugelassenen
Trägers sichergestellt.
Einsatzfelder
Zur Vorbereitung auf den freiwilligen Dienst und
während des freiwilligen Dienstes im Ausland erfolgt die pädagogische Begleitung in Form von
Seminaren durch fachliche Anleitung seitens pädagogischen Kräften der Einsatzstelle und der Trägerorganisation, sowie in manchen Fällen durch
externe Mentorinnen und Mentoren vor Ort im
Gastland. Die Freiwilligen wirken aktiv an der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Bildungsmaßnahmen mit.
Die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen beträgt, bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme
am freiwilligen Dienst im Ausland, mindestens
fünf Wochen.
Die pädagogische Begleitung soll in der Weise erfolgen, dass jeweils in der Bundesrepublik Deutschland
vorbereitende Veranstaltungen von mindestens vierwöchiger Dauer und nachbereitende Veranstaltungen
von mindestens einwöchiger Dauer stattfinden. Falls
der Träger ein Zwischenseminar im Ausland sicherstellen kann, das regelmäßig bis zu zwei Wochen
dauern kann, verkürzen sich die vorbereitenden Veranstaltungen entsprechend. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen gilt als Dienstzeit. Die Teilnahme
ist Pflicht.
Leistungen:
Die Rahmenbedingungen des FSJ im Inland gelten
auch für das FSJ im Ausland. Die Freiwilligen sind
sozialversichert und erhalten Taschengeld. Der Anspruch auf Kindergeld oder Waisenrente besteht auch
während des FSJ fort. Reisekosten, zusätzliche Versicherungskosten, evtl. auch Kosten für Unterkunft
und Verpflegung, etc. müssen meist von den Teilnehmenden selbst aufgebracht werden. Die Arbeitszeit
richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen
Landes.
www.fsj.bayern.de
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Einsatzstelle werden
Einsatzstelle werden
Das Freiwillige Soziale Jahr bietet sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, junge, motivierte, freiwillige
Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Einsatzstelle können
laut Gesetz werden:
Gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege:
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische
Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit
oder Einrichtungen der Gesundheitspflege
Einrichtungen des Sports, der Kultur und Denkmalpflege.
Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Es wird ganztägig als pflegerische und/oder
erzieherische Hilfstätigkeit geleistet, wobei hauswirtschaftliche Hilfsdienste nicht ausgeschlossen sind. Um
Einsatzstelle werden zu können, müssen deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Arbeitsbereiche, in denen Freiwillige unter Berücksichtigung des Alters, der Eignung und besonderen Interesses eingesetzt werden können. Dabei
muss berücksichtigt werden, dass es sich beim
Einsatz um arbeitsmarktzentrale Hilfstätigkeiten
handelt
eine fachliche Einarbeitung und Anleitung, sowie
eine gleich bleibende Ansprechperson während
des ganzen FSJ-Jahres
die Beachtung der Arbeitsschutz-, bzw. Jugendschutzbestimmungen
die Freistellung für mindestens 25 Bildungstage
Gewährung von vertraglich vereinbarten Urlaubstagen
Anmeldung der Teilnehmer bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft
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die Beteiligung an den Kosten der Freiwilligen
gute Zusammenarbeit mit dem FSJ-Träger
Obwohl Freiwillige eine Fachkraft nicht ersetzen können, bietet die Beschäftigung von jungen Menschen
im FSJ großen Nutzen. In Zeiten von Sozialabbau, Kürzungen und Personalmangel stellen junge, motivierte
Leute, die sich freiwillig engagieren, eine Entlastung
der Fachkräfte dar. Nach gründlicher Einarbeitung
können Freiwillige selbstständig klar begrenzte Aufgaben übernehmen und freie Kapazitäten für andere
wichtige Tätigkeiten werden geschaffen.
Zudem sind die Freiwilligen eine Bereicherung für die
festen Teams. „Nicht nur hält frischer Wind Einzug
in die Teams, auch die Unvoreingenommenheit und
Ideen der jungen Menschen tragen zu positiven Veränderungen bei“ (Frau Rubello, HPT-Leitung). Dabei
ist auch eine kritische Beobachtung des eigenen Alltags möglich.
Die Durchführung des FSJ geht Hand in Hand mit dem
Träger. Der gewährleistet die Begleitung der Freiwilligen und steht für Beratung und pädagogische Begleitung der Freiwilligen und Einrichtungen zur Verfügung. Die Personalverwaltung für die Freiwilligen
kann vom Träger übernommen werden. Interessierte
Einsatzstellen sollten sich an den/die zugelassenen
Träger des FSJ ihres Vertrauens wenden.
Trägerinformationen
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Bayern e. V.
Abteilung Freiwilligendienste
Eichenhainstr.30
91207 Lauf an der Pegnitz
Tel: 0 91 23 / 97 54 - 204
[email protected]
www.asb-bayern-fsj.de
Der Arbeiter-Samariter-Bund ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden und bietet Dienste an, die sich an
den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Zum Beispiel in der Altenhilfe, im Rettungsdienst, der Ersten
Hilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Hilfe für
Menschen mit Behinderung – in allen Bereichen spielt
das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit seit jeher eine
große Rolle. In Bayern ist der ASB mit 22 Kreis- und
Regionalverbänden vertreten. Die Organisation hat
bundesweit über 1,1 Millionen Mitglieder, davon
rund 130.000 im Freistaat – diese Menschen teilen
die humanitären und demokratischen Grundsätze des
Arbeiter-Samariter-Bundes.
Einsatzfelder:
Menschen mit Behinderung
Wohnheim, Mobile Soziale Hilfsdienste, Schwerbehindertenassistenz
Alte Menschen
Wohnheime, Mobile Soziale Hilfsdienste
Kinder und Jugendliche
Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte,
Hort, Jugendverbandsarbeit
Sonstige
Rettungswesen, Krankentransport, Fahrdienste,
Erste-Hilfe-Ausbildung, Menüservice
Alter:
16 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
01. 09.; andere auf Anfrage möglich
Dauer:
6 – 18 Monaten
Besonderheiten:
Neben dem FSJ kann beim ASB in Bayern auch ein
Bundesfreiwilligendienst geleistet werden.
www.fsj.bayern.de
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Augustinum gemeinnützige GmbH
Freiwilligendienste – Philadelphischer Ring
Stiftsbogen 74 – 81375 München
Tel.: 0 89 / 70 98 - 755
[email protected]
www.augustinum-freiwilligendienste.de
Möchtest du mit Kindern arbeiten oder lieber Erfahrungen im medizinischen Bereich sammeln? Oder
möchtest du Einblicke ins gehobene Seniorenwohnen
gewinnen? Das Augustinum vergibt jedes Jahr mindestens 220 Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Das Augustinum ist mit seinen bundesweit 23 Wohnstiften Marktführer im Bereich des gehobenen Seniorenwohnens. Weitere Unternehmensbereiche der
Augustinum Gruppe sind eine Fachklinik für Innere
Medizin mit angeschlossener Herzchirurgie, zwei
Sanatorien für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie das Heilpädagogische Centrum Augustinum, in dessen Einrichtungen Kinder, Jugendliche
und Erwachsene mit geistiger und Mehrfachbehinderung betreut werden. Als Schulträger ist das Augustinum für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung
oder besonderem Förderbedarf tätig. Das Augustinum ist gemeinnützig und Mitglied im Diakonischen
Werk der evangelischen Kirche.
Als Teilnehmer an einem Freiwilligendienst erhältst du
bis zu 600 Euro im Monat, bist sozialversichert und
kannst dich 25 Tage fachlich und persönlich weiterbilden.
Einsatzfelder:
Augustinum Wohnstifte (Alte Menschen):
Arbeit mit Senioren in den Wohnstiften, zum Beispiel in der ambulanten Pflege, in der Betreuung,
am Empfang oder in der Haustechnik
Augustinum Sanatorien (Alte Menschen):
Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz
in unseren Sanatorien
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Klinik Augustinum München
(Kranke Menschen):
Mitarbeit in unserer Fachklinik für Innere Medizin
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
(Menschen mit Behinderung):
Begleitung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger Behinderung in der Tagesstätte, in den Werkstätten oder
den Wohngruppen
Augustinum Schulinternate (Kinder und
Jugendliche):
Jaußerschulische Betreuung von Kindern und
Jugendlichen mit einer Hörschädigung oder besonderem Förderbedarf
Alter:
ab 16 Jahre
Regionale Schwerpunkte:
deutschlandweit
Dienstbeginn:
01. 08. – 15. 10.
01. 02. – 15. 03.
Dauer:
6 – 18 Monaten
Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Bayern e. V.
Freiwilliges Soziales Jahr
Edelsbergstr. 10
80686 München
Tel.: 0 89 / 54 67 54 – 0
Fax.: 0 89 / 54 77 94 – 49
[email protected]
www.awo-freiwilligendienste-bayern.de
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein moderner Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, politisch
unabhängig, konfessionell neutral und demokratischföderativ aufgebaut.
Als Anwalt für sozial benachteiligte Menschen gestalten wir soziales Leben in Bayern mit. Wir unterstützen
Rat- und Hilfesuchende aller Bevölkerungskreise und
fördern fortschrittliche soziale Arbeit.
In über 1.900 Einrichtungen und Diensten ist die
AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen
Gebieten der sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.
Das FSJ ist ein Bildungsjahr für junge Menschen. Es
bietet die Chance, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln, die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mit zu
gestalten, das Erfahren von Gemeinschaft, berufliche
Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder.
Die AWO will mit ihrer Bildungsarbeit im Rahmen des
FSJ einen Beitrag zur persönlichen und beruflichen
Selbstverwirklichung junger Menschen leisten.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Reha- und Kurklinik, Sozialstation
Menschen mit Behinderungen
Wohnheim, Werkstatt
Menschen mit psychischer Erkrankung
Wohnheim, Tagesstätte
Alte Menschen
Altenheim, Pflegeheim, Sozialstation, Tagespflege
Kinder und Jugendliche
Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte,
Hort, Schulsozialarbeit, Offene Ganztagsschule,
Bildungsstätte
Alter:
15 – 26 Jahre
Regionale Schwerpunkte:
keine
Dienstbeginn:
möglichst 01. 09. des Jahres
Dauer:
bis zu 18 Monaten
www.fsj.bayern.de
23
bfz gGmbH München
Tassiloplatz 7
81541 München
Tel: 0 89 / 4 59 18 -2 26
Fax: 0 89 / 4 59 18 -2 50
[email protected]
www.bfz.de
Die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen
Wirtschaft (bfz) gGmbH sind mit rund 1.800 Mitarbeitern einer der größten und erfolgreichsten Bildungsträger in Deutschland.
Die zentrale gesellschaftliche Aufgabe des 1983
gegründeten bfz ist, Menschen beim Eintritt in die
Arbeitswelt zu unterstützen. Im Rahmen des FSJ erwerben Sie Kenntnisse über soziale Berufsfelder und
können Ihre Fähigkeiten in diesem Bereich entdecken.
Das bfz bietet in Bayern 115 Plätze für Freiwillige an.
In den Seminarwochen werden, je nach Interesse der
Seminargruppe, verschiedene Themen bearbeitet.
Dies können sein:
Training sozialer Basiskompetenzen (z.B. Konflikttraining, Kommunikationstraining)
Gesellschaftliche, soziale, kulturelle und interkulturelle Themen
Persönliche Berufs- und Lebenswegplanung
Vielfältigkeit sozialer Berufe
Exkursionen
Mehrtägige Gruppenfahrten
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhaus, Sozialstation
Menschen mit Behinderungen
Wohnheime, WfbM, Förderzentren, Schulen,
Integrationszentrum für Menschen mit Autismus,
Zuverdienstprojekte für psychisch behinderte
Menschen
Senioren
Seniorenheim, Sozialstation
Kinder und Jugendliche
Kinderkrippe, Kindergarten, Schulen, Hort,
Jugendzentrum
24
Regionale Schwerpunkte:
München, Bad Tölz, Augsburg
(0 89 / 4 59 18-226 oder -230)
Marktredwitz
(0 92 31 / 96 56-35)
Alter:
Schulabgänger nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Dienstbeginn:
01. 09. jeden Jahres, wieder freigewordene Stellen
werden bis Februar nachbesetzt
Dauer:
6-18 Monate
Bayerische Sportjugend im Bayerischen LandesSportverband e. V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 0 89 / 1 57 02-394, -454
Fax: 0 89 / 1 57 02-411
[email protected]; [email protected]
www.bsj.org (=> FSJ im Sport)
Die Bayerische Sportjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Landes-Sportverbandes und Jugendverband im Bayerischen Jugendring. Sie ist zuständig für die fachliche und finanzielle Förderung der
Jugendarbeit in den Sportvereinen und Sportfachverbänden. Zu den Mitgliedern der Sportjugend gehören
rund 1,9 Mio Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis max. 27 Jahre in den Sportvereinen Bayerns.
Wir bieten derzeit über 300 Stellen im FSJ.
Einsatzfelder:
Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im sportlichen Bereich:
– Gestaltung von Trainingseinheiten für Jugendmannschaften;
– Einsatz bei der Wettkampfbetreuung;
– Organisation und Durchführung von Sportturnieren oder -festen;
– Anleitung von Kindern/Jugendlichen in einer
bestimmten Sportart;
– tlw. Sportkooperationen mit Schulen und Kindergärten
in überfachlichen Aufgaben:
– Organisation und Durchführung von Spielfesten;
– Gestaltung von Ausflügen und Freizeiten;
– Angebote für Kinder- und Jugendgruppen auch
in kulturellen, musisch-kreativen oder ökologischen Bereichen;
im Verwaltungsbereich:
– Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in
geringem Umfang.
Regionale Schwerpunkte:
ganz Bayern, überwiegend Oberbayern, jeder Sportverein denkbar
Dienstbeginn:
i. d. R. 1. 9. (Ausnahmen 1. 8. bis 1. 10.)
Alter:
ab Vollendung der Schulpflicht bis max. 26 Jahre,
Volljährigkeit meist empfehlenswert
Besonderheiten/Voraussetzungen:
sportliche und pädagogische Begabung, Fähigkeit
selbständig zu arbeiten, Bereitschaft hohes Maß an
Verantwortung (Aufsichtspflicht) zu übernehmen,
tlw. organisatorische Fähigkeiten
Innerhalb der Seminartage wird eine Übungsleiterlizenz erworben, welche über das FSJ hinaus zur Trainertätigkeit im Sportverein berechtigt.
www.fsj.bayern.de
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Pädagogische Zentralstelle
Freiwilliges Soziales Jahr für die bpa gGmbH
Know How sozial e. V.
Gewerbering Süd 12
92533 Wernberg-Köblitz
Tel.: 0 96 04 / 9 09 99 69
Fax: 0 96 04 / 90 97 96
[email protected]
www.fsj.bpa.de
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist der größte Spitzenverband im Bereich
der Interessenvertretung privat – gewerblicher Sozialdienstleistungsunternehmen. Inzwischen blickt der
bpa stolz auf immerhin 50 Jahre Verbandsgeschichte
zurück.
Im bpa sind bundesweit sowohl Einrichtungen aus
der ambulanten als auch stationären Pflege und der
Behindertenhilfe beheimatet. Von daher ist das Spektrum, in dem es Einsatzmöglichkeiten für Menschen
gibt, die sich entschlossen haben, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren, besonders groß. Der bpa
freut sich über das Engagement junger Menschen
und ist bereit, sich den Anforderungen zu stellen, die
eine solche Verantwortung in sich trägt.
Das Freiwillige Soziale Jahr: Eine Chance fürs Leben!
Einsatzfelder:
Senioren / alte Menschen
Seniorenwohn- und Pflegeheime, Wohngruppen,
ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Menschen mit Behinderungen
Wohnheime, Werkstatt
Menschen mit psychischer Erkrankung
Wohnheime, Wohngruppen
Kranke Menschen
Krankenhäuser
Kinder und Jugendliche
Kindergärten, Kinderkrippen, Heilpädagogische
Tagesstätten, Schulen
Sonstige
Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankung
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Regionale Schwerpunkte:
Bayernweit
Alter:
Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein,
nicht älter als 26 Jahre
Dienstbeginn:
In der Regel August / September und späterer Einstieg
nach Absprache möglich
Dauer:
(in der Regel) 12 Monate
Bayerisches
Rotes
Kreuz
Menschlichkeit ist unser Markenzeichen. Dafür engagieren sich im Bayerischen Roten Kreuz über 100.000
Menschen ehrenamtlich und 17.000 Mitarbeiter/innen hauptberuflich für hilfebedürftige Menschen. Das
BRK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
gliedert sich in 73 Kreisverbände, fünf Bezirksverbände und die Landesgeschäftsstelle. Das BRK bietet in
ganz Bayern 800 Plätze für Freiwillige im FSJ an.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhäuser, Reha- und Kurkliniken,
Sozialstationen
Menschen mit Behinderung
Förderzentren, Wohnheime, Werkstätten,
Schulen
Menschen mit psychischer Erkrankung
Bezirkskrankenhäuser, Wohnheime
Alte Menschen
Seniorenwohnheime, Pflegeheime, Sozialstationen, Tagespflegeeinrichtungen,
Alten-Service-Zentren
Kinder und Jugendliche
Kindergärten und -krippen, Schulen, Horte,
Nachmittagsbetreuung, Jugendzentren, Jugendverbandsarbeit, Heilpädagogische Tagesstätte
Sonstige
Rettungswesen, Fahrdienste, Suchthilfe,
Blutspendedienste, Schulbegleitung
Bayerisches Rotes Kreuz
Landesgeschäftsstelle
Freiwilliges Soziales Jahr
Garmischer Str. 19 – 21
81373 München
Tel.: 0 89 / 92 41 - 15 90
[email protected]
www.fsj.brk.de
Regionale Schwerpunkte:
München und Region Oberbayern
(0 89 / 92 41-15 90)
Altötting und angrenzende Region
(0 86 71 / 97 64-1 16)
Nürnberg und Region Ober- und Mittelfranken
(09 11 / 58 68-1 33)
Würzburg und Region Unterfranken
(09 31 / 7 96 11-32)
Kaufbeuren und Region Schwaben
(0 83 41 / 9 66 10-22)
Regensburg und Region Niederbayern/Oberpfalz
(09 41 / 7 96 05-68)
Alter:
16 Jahre (in Ausnahmefällen 15 Jahre) bis 26 Jahre
Dienstbeginn:
01. 09. eines Jahres; in Ausnahmefällen auch während des Jahres
Dauer:
12 – 18 Monate (in Ausnahmefällen auch 6 Monate)
Besonderheiten/Voraussetzungen:
Aufnahmebedingungen richten sich nach den Tätigkeiten und Besonderheiten der Einrichtung (zum Teil
18 und mit Führerschein)
www.fsj.bayern.de
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Bundesarbeitsgemeinschaft Spielmobile e.V.
Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Bayern
Albrechtstr. 37
80636 München
Tel.: 089 / 1 27 99 66-7 / Fax: -8
Mail: [email protected]
www.freiwilligendienste-kultur.spielmobile.de
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte (BAG Spielmobile e. V.) ist ein
bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten und
Fachorganisationen zum Thema Spiel. Sie fördert und
unterstützt die Spielmobilarbeit und entwickelt diese
weiter.
Als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur in Bayern bietet sie engagierten jungen Menschen
die Möglichkeit, ein Jahr lang in einer Kultureinrichtung zu arbeiten und vorberufliche Erfahrungen zu
sammeln. Das Spektrum der Einsatzstellen deckt vom
Abenteuerspielplatz über das Kulturzentrum und die
Musikschule bis hin zum Theater den gesamten Kulturbereich ab. Die Tätigkeiten reichen von der Organisation und Öffentlichkeitsarbeit über pädagogische
Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
bis hin zu künstlerisch-kreativen Betätigungen.
Einsatzfelder:
Kulturelle Einrichtungen:
Bibliotheken, Gedenkstätten/politische Bildung,
Kulturämter, (Jugend-)Kulturzentren, Jugendkunstschulen, soziokulturelle Zentren, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Orchester,
Schulen, spielpädagogische Einrichtungen,
Theater, Volkshochschulen
Kulturalltag erleben und gestalten
Sich engagieren und dabei sein – in Kultureinrichtungen und auf Seminaren.
Impulse bekommen und Impulse geben, Kontakte
knüpfen und Projekte verwirklichen.
Sich weiterentwickeln und Stärken entdecken.
Besonderheiten/ Voraussetzungen:
• Kulturelles Interesse der Freiwilligen ist Voraussetzung.
• Die Bildungstage für die Freiwilligen umfassen
künstlerische Workshops und sind auf die Arbeit in
der Kultur abgestimmt. Die Freiwilligen können sich
beruflich im Kulturbereich orientieren.
• In einem zentralen Online-Bewerbungsverfahren
vermittelt die BAG Spielmobile den Freiwilligen geeignete Einsatzstellen.
• Unterkunft und Verpflegung können nicht gestellt
werden.
Freiwilligendienste
Die BAG Spielmobile ist Träger der Freiwilligendienste
Kultur und Bildung und bietet neben dem Freiwilligen
Sozialen Jahr in der Kultur in Bayern für junge Leute von 16 bis 26 Jahren den Bundesfreiwilligendienst
Spiel-Kultur bundesweit in spiel- und kulturpädagogischen Einrichtungen für engagierte Menschen über
23 Jahren an.
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Alter:
16 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
1. September
Dauer:
12 Monate
DER PARITÄTISCHE
Landesverband Bayern e. V.
Freiwilliges Soziales Jahr
Charles-de-Gaulles-Str. 4
81737 München
Tel: 0 89 / 3 06 11-136
Fax: 0 89 / 3 06 11-1 56
www.fsj-bayern.org
[email protected]
Der PARITÄTISCHE WOHLFAHRTSVERBAND in BAYERN
ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und
ein Dachverband für über 770 Mitgliedsorganisationen
der sozialen Arbeit.
Jährlich werden mehr als 600 Freiwillige vom PARITÄTISCHEN in 15 FSJ-Gruppen betreut und in rund
225 Einsatzstellen der sozialen Arbeit vermittelt. Der
PARITÄTISCHE und die Verantwortlichen in der Einsatzstelle tragen Sorge dafür, dass durch dieses soziale Engagement Erfahrungen und Verantwortung für
das Gemeinwohl vermittelt werden und somit das FSJ
der Persönlichkeitsbildung dient.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhaus, Reha- und Spezialkliniken, ergo-,
physiotherapeutische und physikalische Einrichtungen in Reha-Kliniken
Menschen mit Behinderung
Heilpädagogische Tagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen, Schulen, Wohnstätten,
Internate, Förderstätten, Werkstätten, integrative
Einrichtungen, Schulen zur individuellen Lernförderung
Menschen mit psychischer Erkrankung
Bezirkskrankenhäuser, sozialpsychiatrisches
Zentren, beschützendes Wohnen im Altenheim,
Kinderzentren, Integrationsfirmen für psychisch
Kranke
Senioren / alte Menschen
Alten- und Servicezentrum, Alten- und
Pflegeheime, Tagespflege, Sozialstationen
Kinder und Jugendliche
Kinderkrippen, -gärten und -horte, Krabbelstuben, Kinderhäuser, Internate, Wohngruppen,
Einrichtungen der Montessori- und Walddorfpädagogik
Regionale Schwerpunkte:
München und Umgebung
Siehe oben
Kempten – Schwaben / Allgäu
Tel: 08 31 / 9 60 65-73
E-Mail: [email protected]
Nürnberg – Ober- und Unterfranken
Tel. 09 11 / 3 21 79-9 42
E-Mail: [email protected]
Würzburg – Unterfranken
Tel. 09 31 / 3 54 01-14
E-Mail: [email protected]
Regensburg – Niederbayern / Oberpfalz
Tel. 09 41 / 59 93 88-6 30
E-Mail: [email protected]
Alter:
15 – 26 Jahre, Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Dauer:
In der Regel ein Jahr, eine Verlängerung um 6 Monate
ist nach Absprache möglich
Dienstbeginn:
In der Regel von 01. September eines jeden Jahres
www.fsj.bayern.de
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Diakonie Neuendettelsau
Referat Freiwilligendienste
Wilhelm-Löhe Straße 26
91564 Neuendettelsau
Tel. (0 98 74) 8-35 73
Fax (0 98 74) 8-23 46
[email protected]
www.sozial-tut-gut.de
Die Diakonie Neuendettelsau bietet seit 1954 interessierten jungen Menschen das Diakonische Jahr an.
Wie im Freiwilligen Sozialen Jahr handelt es sich beim
Diakonischen Jahr um ein soziales Bildungsjahr. Jungen Frauen und Männern werden Übungsfelder für
soziales und politisches Engagement geboten. Persönlichkeitsbildende Aspekte, die Begleitung bei der
Berufsorientierung und die Auseinandersetzung mit
spirituellen Fragestellungen bilden Schwerpunkte des
Bildungsjahres. Auch Freiwillige und Einsatzstellen
des Bundesfreiwilligendienstes werden beraten und
betreut. Weiterführende Informationen entnehmen
Sie bitte der Homepage www.sozial-tut-gut.de.
Einsatzfelder:
Kinder und Jugendliche:
Kindertagesstätten, Jugendzentrum, Hort,
Begleitung an allgemeinbildenden und sonderpädagogischen Schulen, Internat
Menschen mit Behinderung:
Wohnheim, Förderstätte, Werkstatt, Seniorenbetreuung, Offene Behindertenarbeit
Ältere Menschen:
Seniorenheime, Kompetenzzentrum Demenz,
Ambulanter Dienst
Kranke Menschen:
Kinderklinik, Kliniken mit unterschiedlichen
Fachbereichen
Sonstige Einrichtungen:
Kirchengemeinden, Mission EineWelt,
Seminar- und Freizeitenhäuser
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Alter:
16-26 Jahre
Regionale Einsatzmöglichkeiten:
Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz und Oberbayern, Baden-Württemberg, Olsztyn in Polen, Calpe
(Alicante) in Spanien
Dienstbeginn:
01. 09. bis 1. 11. und 1. 01. bis 1. 02. jeden Jahres
Dauer:
in der Regel 12 Monate (bis 18 Monate möglich)
Diakoniewerk Martha-Maria e. V.:
Stadenstraße 72
90491 Nürnberg
Telefon: (09 11) 9 59-16 25
Telefax: (09 11) 9 59-10 23
www.Martha-Maria.de
Das Diakoniewerk Martha-Maria e. V. führt Krankenhäuser, Seniorenzentren und andere soziale Einrichtungen mit insgesamt über 3.400 Mitarbeitenden.
Martha-Maria ist ein selbstständiges Diakoniewerk
in der Evangelisch-methodistischen Kirche mit Sitz in
Nürnberg und Mitglied im Diakonischen Werk.
Seit 1958 wird das Diakonische Jahr angeboten und ab
1964 als Freiwilliges Soziales Jahr durchgeführt.
Im FSJ arbeiten junge Leute zwölf Monate in einer sozialen Einrichtung. Sie unterstützen Menschen, die auf
den unterschiedlichsten Ebenen Hilfe benötigen, und
lernen dabei soziale Arbeitsfelder kennen. Das Freiwillige Soziale Jahr bietet die Zeit, sich persönlich und
beruflich zu orientieren, die eigenen Stärken und Grenzen zu erkunden und den Übergang zwischen Schule
und Ausbildung oder Studium sinnvoll zu gestalten. Im
Rahmen der begleitenden Seminare gibt es viele Möglichkeiten, interessante Themen zu erarbeiten, eigene
Interessen einzubringen und neue Impulse für sich zu
bekommen.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhäuser
Alte Menschen
Seniorenzentren
Kinder und Jugendliche
Kindertagesstätte mit Kindergarten und Krippe
Regionale Schwerpunkte:
Nürnberg, München
Alter:
16 Jahre – 26 Jahre
Dienstbeginn:
In der Regel vom 1. September bis 31. August des
folgenden Jahres. In Ausnahmefällen auch während
des Jahres.
Dauer:
In der Regel ein Jahr, eine Verlängerung um 6 Monate
ist nach Absprache möglich.
Ein Einsatz, der sich lohnt!
www.fsj.bayern.de
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Diakonisches Werk Bayern
Referat Freiwilligendienste
Pirckheimerstr. 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 3 67 oder –354 oder –365
Fax: 09 11 / 93 54 – 3 60
[email protected]
www.diakonie-bayern.de/angebote/junge/freiwilliges-soziales-jahr.html
Diakonisches Werk Bayern:
Das Diakonische Werk Bayern bietet als anerkannter
bayernweiter evangelischer Träger bei Einsatzstellen,
die Mitglied im Diakonischen Werk Bayern sind, ein
Freiwilliges Soziales Jahr an. Pro Jahr haben ca. 100
Freiwillige die Möglichkeit sich dort in unterschiedlichen Einsatzfeldern zu engagieren.
Das Diakonische Werk als Träger und die Verantwortlichen in den Einsatzstellen tragen Sorge dafür, dass
ein freiwilliges Engagement als eine Chance für jeden
einzelnen gesehen wird, sich einzumischen und mitzugestalten. Damit steht neben der Hilfe für andere
steht auch die persönliche Weiterentwicklung im Mittelpunkt des FSJ beim Diakonischen Werk Bayern.
Einsatzfelder:
Einrichtungen der ambulanten und
stationären Pflege
Einrichtungen der Jugendhilfe
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Einrichtungen der sozialen Arbeit
Kirchengemeinden
32
Alter:
Ab Ende der Hauptschulpflicht bis max. 26 Jahre
Dienstbeginn:
In der Regel August/September/Oktober eines Jahres
Ein Einstieg zu einem anderen Termin ist nach Absprache möglich
Dauer:
In der Regel 12 Monate mit der Option der Verlängerung auf 18 Monate
Deutscher Jugendverband
„Entschieden für Christus“ (EC) e. V.
Freiwillige Soziale Dienste
Leuschnerstraße 74
34134 Kassel
Tel. 05 61 / 40 95-1 15
Fax 05 61 / 40 95-2 15
[email protected]
www.ec-fsd.de
„Mit Highspeed ins Leben“ – unter diesem Motte begleiten wir junge Menschen bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einem Bundesfreiwilligendienst.
Der Deutsche Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e. V. ist ein eigenständiger Jugendverband
innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) ist. Als Fachverband gehört der EC zum Diakonischen Werk der EKD sowie zur Arbeitsgemeinschaft
der Evangelischen Jugend (aej) in Deutschland. Der EC
arbeitet bundesweit seit vielen Jahren als anerkannter
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des
Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Durchschnittlich nehmen jährlich mehr als 70 Freiwillige in ganz Deutschland an unserem Freiwilligendienst
teil. Inhaltlicher Schwerpunkt bildet die Kinder- und
Jugendarbeit in Schulen, Kirchgemeinden und EC Jugendverbandsarbeit. Daneben bitten wir vielfältige Einsatzstellen in Gästehäusern, Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Alter:
ab 16 – 26 Jahre
Regionale Schwerpunkte:
Bundesweiter Träger
Dienstbeginn:
01. 08. oder 01. 09. (früherer / späterer Beginn im Einzelfall nach Absprache)
Dauer:
in der Regel 12 Monate (grundsätzlich 6 – 18 Monate
möglich)
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Einsatzstelle.
Einsatzfelder:
Einsatz im Gesundheitsbereich
Krankenhäuser und Altenpflege
Menschen mit Behinderungen
Werkstätten und Schulen
Haustechnik und Gästebetreuung
Tagungsstätten, Bildungseinrichtungen,
Altenpflege und Krankenhäuser
Kinder und Jugendliche
EC Jugendverbandsarbeit, Kirchengemeinden,
Kindergärten und Schulen
www.fsj.bayern.de
33
E O S – Erlebnispädagogik e. V.
Bereich Freiwilligendienste
Villa Mez / Wildbachweg 11
D - 79117 Freiburg
Fon: 07 61 / 6 34 00 80-16
Fax: 07 61 / 6 00 80-29
Email: [email protected]
Internet: www.eos-fsj.de, www.eos-freiburg.de
EOS-Erlebnispädagogik ist eine Organisation, die eine
Synthese aus Erlebnispädagogik und Waldorfpädagogik anstrebt. Heute zählt EOS zu den führenden
Einrichtungen in der Erlebnispädagogik. Einige innovative Konzepte wurden bereits mehrfach vom Bundesfamilienministerium oder großen Stiftungen gefördert. Neben den Ferienlagern, Klassenfahrten und der
Ausbildung zum Erlebnispädagogen für Erwachsene,
zählt die Begleitung von jungen Erwachsenen im FSJ
seit Bestehen zu dem Herzensanliegen von EOS. Denn
im Zeitalter des Individualismus und des karrierezentrierten Konkurrenzdenkens kommt es um so mehr
auf die sozialen Fähigkeiten der jungen Generation an. Aus diesem Grund setzen wir viel Herzblut,
Phantasie und Idealismus daran Freiwilligendienste zu
ermöglichen, die beleben, befeuern, begeistern und
ein Stück näher an den Puls der Gesellschaft, Gemeinschaft und des Lebens bringen.
Sozialtherapie/Arbeit mit erwachsenen
Menschen mit Behinderungen z. B:
Wohn-, Dorf-, und Lebensgemeinschaften,
Werk- und Förderstätten (WfbM)
Heilpädagogik z. B.:
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung
Schulen z. B.:
Waldorfschulen, zum Teil mit integrativen
Gruppen, Heil- und Sonderpädagogische Schulen
Kindergärten z. B.:
Betreuung von Kindern in (größtenteils) Waldorfkindergärten, zum Teil Einzelbetreuung in integrativen Gruppen, Unterstützung in Kinderhorten
Altenhilfe z. B.:
Pflege und Betreuung älterer Menschen
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Krankenhäuser / Kliniken:
Pflege und Betreuung, Forschung (nur wenige
Plätze), Akut- und Rehakliniken,
psychosomatische Kliniken
Soziale Landwirtschaft:
Arbeit mit Menschen in der Landwirtschaft,
Mithilfe in der Landschaftspflege
Kinder- und Jugendhilfe:
Unterstützung bei der Betreuung von Kindern
mit Verhaltensauffälligkeiten oder Seelenpflegebedürftigkeit, Wohn-, Dorf-, und Lebensgemeinschaften
Alter:
16–27 Jahre
Dienstbeginn:
jederzeit möglich (Regelstarttermine 1. 9. und 1. 3.)
Dauer:
6–18 Monate (in der Regel 12 in begründeten Ausnahmefällen 24 Monate)
Regionale Schwerpunkte:
bayernweit
Evtl. Besonderheiten/ Voraussetzungen:
Eine besondere Qualität bietet das Freiwillige Soziale
Jahr über EOS dadurch, dass wir überwiegend mit
Einrichtungen die einen anthroposophischen Hintergrund haben zusammenarbeiten. Hier findet sich das
ganzheitliche und spirituelle Weltbild auch in der konkreten Praxis und im Alltag wieder.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V.
Neisser Str. 10
76139 Karlsruhe
Tel.: 07 21-35 48 06-1 30
Fax: 07 21-35 48 06-1 81
[email protected]
www.freunde-waldorf.de
Als freier Bildungsträger vermitteln die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e. V. Freiwilligendienste
in ganz Deutschland und weltweit. Mit rund 1000 Freiwilligen im Jahr ist der Verein einer der größten privatrechtlichen Träger für Freiwilligendienste.
Durch zahlreiche Kooperationen ist ein großes Netzwerk entstanden, so dass alleine ein Deutschland mit
mehr als 150 Einsatzstellen zusammengearbeitet wird,
die engagierten Menschen ein freiwilliges Jahr ermöglichen.
In Deutschland können über folgende Programme ein
Freiwilligendienst absolviert werden:
– Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
– Bundesfreiwilligendienst (BFD) des BMFSFJ
Für das Ausland sind die Freunde der Erziehungskunst
anerkannter Träger für:
– Internationaler Jugendfreiwilligendienst des BMFSFJ
– weltwärts des BMZ
Einsatzfelder:
Kranke Menschen:
Krankenhäuser (Pflege und Betreuung)
Menschen mit Behinderung:
Heilpädagogische und sozialtherapeutische
Einrichtungen: heilpädagogische Kindergärten
und Kindertagestätten, heilpädagogische und
sonderpädagogische Kinderheime, Jugend- und
Heimerziehungseinrichtungen; sozialtherapeutische Werkstätten, sozialtherapeutische Wohnund Lebensgemeinschaften, sozialtherapeutische
Werkstätten und Lebensgemeinschaften, Camphill-Einrichtungen
Alte Menschen:
Pflege und Betreuung im Alter
Waldorfkindergärten, Waldorfhorte und
Waldorfschulen:
Waldorfkindergärten, z. B. mit integrativen
Klassen, Waldorfhorte & Waldorfschulen, z. B.
mit integrativen Klassen, heilpädagogische
Schulen, sonderpädagogische Schulen
Biologisch-dynamische Wirtschaftsweise:
Biologisch-dynamische Landwirtschaft,
Biologisch-dynamischer Gartenbau, Biologischdynamische Landwirtschaft und Gartenbau in
Verbindung mit Sozialtherapie, Ökologische
Landschafts- und Parkpflege in Verbindung mit
Sozialtherapie, Schulgarten, Schulbauernhof,
Tiergestützte Pädagogik, Ökologische Waldbewirtschaftung
Regionale Schwerpunkte:
bundesweit
Alter:
Schulabgänger ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht
Dienstbeginn:
In der Regel nach den Sommerferien
(August / September)
Dauer:
12 Monate
www.fsj.bayern.de
35
Evangelische Jugend Nürnberg
Freiwillige Soziale Dienste – Nordbayern
Haus Eckstein
Burgstraße 1-3
90403 Nürnberg
Tel. 09 11 / 2 14 23 91
Fax 09 11 / 2 14 23 90
[email protected]
www.fsd-nordbayern.de
Unter der Überschrift „Ein Jahr macht Sinn!“ begleiten und vermitteln wir Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst.
Die Freiwilligen Sozialen Dienste (FSD) Nordbayern
sind ein Arbeitsbereich der Evangelischen Jugend
Nürnberg (ejn), dem evangelischen Jugendverband in
der Stadt Nürnberg und seit Jahrzehnten anerkannter
Partner von Freiwilligen und Einsatzstellen, welche
junge Menschen im Rahmen eines Freiwilligendienstes beschäftigen.
In unserem nordbayerischen Zuständigkeitsbereich
nehmen jährlich ca. 200 Freiwillige an einem Freiwilligendienst teil. Sie arbeiten ein Jahr lang überwiegend
in verschiedenen Einrichtungen der Diakonie und der
Evangelischen Landeskirche im Raum Nordbayern.
Als Teilnehmer an einem Freiwilligendienst erhält man
bei FSD Nordbayern bis zu 600 Euro im Monat, ist
sozialversichert und hat die Möglichkeit, sich 25 Tage
fachlich und persönlich weiterzubilden.
Einsatz im Gesundheitsbereich:
Krankenhäuser, Sozialstationen, ambulante Pflege
Menschen mit Behinderungen:
Wohnheime, Werkstätten, Förderzentren,
Schulen, Internate
Menschen mit psychischer Erkrankung:
Wohnheime
Menschen im Alter:
Altenheime, Pflegeheime, Sozialstationen,
Tagespflegeeinrichtungen
Kinder und Jugendliche:
evangelische Jugendverbandsarbeit, Jugendzentren, Internate, Kindergärten, Nachmittagsbetreuung, Hort, stationäre Kinder- und Jugendhilfe,
Schulsozialarbeit, interkulturelle Arbeit, politische
Bildungsarbeit
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Alter:
ab 16 – 26 Jahre
Regionale Schwerpunkte:
gesamter nordbayerischer Raum
Dienstbeginn:
01. 09. (früherer / späterer Beginn im Einzelfall nach
Absprache)
Dauer:
in der Regel 12 Monate (grundsätzlich 6 – 18 Monate
möglich)
Besonderheiten/ Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Einsatzstelle.
Freiwillige Soziale Dienste Südbayern
Birkerstraße 19
80636 München
e-mail: [email protected]
www.ej-muenchen.de/
Tel: 0 89 -12 39 61 70
Fax: 0 89 -12 39 61 79
Die Freiwilligen Sozialen Dienste Südbayern gehören
zur Evangelischen Jugend München und auf Bundesebene zur Evangelischen Trägergruppe.
Das Freiwillige Soziale Jahr gestalten wir als soziales
Bildungsjahr, das der Förderung der sozialen und interkulturellen Kompetenz dient.
Bei uns können Jugendliche und junge Erwachsene
unabhängig ihrer nationalen, kulturellen und religiösen
Zugehörigkeit einen Freiwilligendienst leisten. In einem
individuellen und konkurrenzfreien Bewerbungsverfahren vermitteln wir Einsatzstellen und begleiten junge Menschen während ihres Freiwilligen Jahres.
Kranke und alte Menschen:
Altenheim, Sozialstation, Tagespflege, Krankenhaus, Hospiz
Menschen mit einer Behinderung und
psychisch belastete Menschen:
• Freizeitstätten, Wohngruppen, Familienentlastungsdienste
• Schule und heilpädagogische Tagesstätte für
behinderte Kinder
• Psychiatrie
Alter:
ab Vollendung der Schulpflicht bis max. 27 Jahre
Wir bieten ca 140 Einsatzstellen in Südbayern (südlich
der Donau) in folgenden Einsatzbereichen:
Regionale Schwerpunkte:
Südbayern
Einsatzfelder:
Kinder und Jugendliche:
• offene oder kirchliche Jugendarbeit,
Jugendzentren, Kirchengemeinden, Jugendverbandsarbeit
• schulischer Bereich
Ganztagsschulen, Internate, Schulsozialarbeit
Schulbegleitung für Kinder mit einer Behinderung
• Arbeit mit Kindern
Kindertagesstätten, Kinderkrippe
Heilpädagogische Tagesstätten
• interkulturelle Arbeit
Initiativgruppen
MigrantInnenselbstorganisationen
Nachmittagsbetreuung und Hort
Dienstbeginn:
Ab 01. 09. (aber auch später möglich)
Dauer:
In der Regel 12 Monate (max. 18 Monate), Ausnahmen sind möglich
www.fsj.bayern.de
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Internationaler Bund Freiwilligendienste
Kopernikusstraße 7/9
90459 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 9 45 36 30
Fax: 09 11 / 9 45 36 59
[email protected]
www.ib-freiwilligendienste.de
Der INTERNATIONALE BUND – kurz IB – ist einer der
großen freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland.
In 700 Einrichtungen an über 300 Orten arbeiten fast
11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jährlich
rund 350.000 Jugendlichen und Erwachsenen – Deutschen wie Ausländern – Berufschancen und somit
positive Lebensperspektiven eröffnen. Denn Betreuen
heißt für den IB immer auch Bilden, und Bilden bedeutet Brücken bauen zu anderen Menschen.
Der IB ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
In unserer Trägerschaft bieten wir an:
– FSJ und BFD
– FSJ dual, Freiwilliges Soziales Jahr
+ Mittlerer Schulabschluss
– FSJ im Ausland (innerhalb und außerhalb Europas)
– IJFD, Internationaler Freiwilligendienst
– weltwärts, entwicklungspolitischer Freiwilligendienst
– IB volonteers, ohne Altersbegrenzung
Der IB in Bayern bietet jährlich Einsatzplätze für mehr
als 350 Freiwillige an, die den jungen Erwachsenen die
Möglichkeit eröffnen, praktische Erfahrungen in fast
allen Bereichen der sozialen und gemeinwesenorientierten Arbeit zu sammeln. Ein Freiwilligendienst im
In- oder Ausland leistet einen wichtigen Beitrag zur
Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.
Einsatzfelder:
Kinder und Jugendliche:
Kleinkindern, Vorschulkinder und Schulkinder in
Kindergärten und Kindertagesstätten, Horten,
Schulen, Jugendeinrichtungen
Menschen mit Behinderungen:
Werkstätten, Wohn- und Pflegeheime, integrative
Wohngemeinschaften, Therapieeinrichtungen,
Bildungszentrum
38
Kranke Menschen:
Krankenhäuser, Unikliniken, Reha- und Kurkliniken, Sozialstationen
Alte Menschen:
Altenwohn- und Pflegeheime, Tageskliniken,
Sozialstationen
Menschen mit psychischer Erkrankung:
Psychiatrische Fachkliniken, Pflegeheime
Kultureller Bereich:
In Museen, Stadtteilzentren oder
Sonstige:
In der Gesundheitsvorsorge
Alter:
FSJ: 16 – 27 Jahren
FSJ im Ausland: ab 18 Jahren
Regionale Schwerpunkte:
- Nürnberg 09 11 / 9 45 36 30
- München 0 89 / 4 11 47 27 10
- Regensburg 09 41 / 58 61 25 02
- Würzburg 0 93 05 / 98 90 84
Dienstbeginn:
Regelbeginn am 01. 09., Zwischeneinstieg während
des Jahres möglich (außer FSJ im Ausland)
Dauer:
6 – 18Monate, FSJ dual 24 Monate
Besonderheiten/ Voraussetzungen:
• FSJ dual: Dauer 24 Monate, Praxiseinsatz und vorbereitender Unterricht auf die externe Prüfung zum
Mittleren Schulabschluss wechseln sich blockweise
ab.
ijgd Landesverein Süddeutschland e. V.
Jugendbauhütte Regensburg
Malergasse 7
93047 Regensburg
Tel.: 09 41 – 59 93 60 09
Fax: 09 41 – 63 08 09 78
E-Mail: [email protected]
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e. V.
(ijgd)
Hinter diesem Namen verbirgt sich die größte unabhängige und eine der ältesten Workcamp-Organisationen Deutschlands. Als Fachorganisation für Freiwilligendienste bieten die ijgd neben den internationalen
Workcamps im In- und Ausland das Freiwillige Soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige
Ökologische Jahr, das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege, das Freiwillige Jahr im politischen Leben, den
European Voluntary Service, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst, das Programm weltwärts und
andere Freiwilligenprogramme.
Alter:
17 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
am 1. September des Jahres
Dauer:
in der Regel 12 Monate, Ausnahmen möglich
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Interesse an Denkmalpflege
Insgesamt begleiteten die ijgd jährlich ca. 5.600 Jugendliche in lang-, mittel- und kurzfristigen Freiwilligendiensten in Deutschland, Europa und weltweit.
Die Ziele und das Konzept der ijgd-Projekte stehen
auf sechs „Säulen“. Diese sind: interkulturelles Lernen, Freiwilligenarbeit, Selbstorganisation, soziales
Lernen, Emanzipation der Geschlechter und ökologisches Lernen.
Einsatzfelder:
Kultur- und Denkmalpflege
www.fsj.bayern.de
39
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Landesverband Bayern
Freiwilliges Soziales Jahr
Einsteinstraße 9
85716 Unterschleißheim
Tel.: 0 89 / 3 21 09 - 0 /-123
Fax.: 0 89 / 3 21 09 -115
[email protected]
www.johanniter.de/bayern/fsj
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist ein Werk des
evangelischen Johanniterordens und eine der größten
Hilfsorganisationen Europas. Das Engagement reicht
von ambulanter Pflege, über Rettungsdienst, Kinderund Jugendarbeit, Ausbildung in Erster Hilfe bis hin zu
internationalen Hilfsprojekten. Allein in Bayern hat die
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. rund 1.000 hauptamtliche
Mitarbeiter und über 3.000 ehrenamtliche Helfer.
Alter:
18 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
01. September – in Ausnahmefällen auch während
des Jahres
Dauer:
12 Monate
Sie alle helfen aus Liebe zum Leben.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Rettungsdienst, Krankentransport
Menschen mit Behinderungen
Behindertenfahrdienst
Alte Menschen
Pflege- und Betreuungsdienst,
Menüservice, Hausnotruf
Kinder und Jugendliche
Jugendverbandsarbeit, Kindertagesstätten
Sonstige:
Erste-Hilfe-Ausbildung
40
Besonderheiten / Voraussetzungen:
FSJ nach § 14c ZDG (FSJ statt Zivildienst) ist möglich.
An vielen Einsatzstellen ist ein Führerschein von Vorteil.
Kreisjugendring Miesbach
Rosenheimer Str. 12
83714 Miesbach
Tel.: 0 80 25 / 7 04 -2 41, -2 42, -3 56
Fax: 0 80 25 / 7 04 -2 44
[email protected]
Kreisjugendring Miesbach
Im Bayerischen Jugendring
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Kreisjugendring (KJR) Miesbach versteht das Freiwillige Soziale Jahr als ein soziales Bildungsjahr und
bietet als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres jungen Menschen die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit
soziale Berufsfelder kennen zu lernen und dadurch
ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Die Aufgabenfelder im Freiwilligen Sozialen Jahr des Trägers KJR
finden sich schwerpunktmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses Einsatzfeld bietet den Freiwilligen
ein breites Spektrum an Betätigungsmöglichkeiten
und Einrichtungen.
Alter:
ab 18 Jahren
Dienstbeginn:
01. September bzw. 01. Oktober eines jeden Jahres
Dauer:
(in der Regel) 12 Monate
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Übernahme der pädagogischen Aufgaben als Zentrale Stelle für andere Träger
Wir bieten bis zu 20 FSJ-Plätze an.
Einsatzfelder:
Kinder und Jugendliche
Jugendverbandsarbeit, Jugendzentrum, Schule,
Kindergarten, Nachmittagsbetreuung, Kinderhort,
Heilpädagogische Tagesstätte, Schülertagesstätte
www.fsj.bayern.de
41
Katholische Landesarbeitsgemeinschaft FSJ
BDKJ und Caritas/ IN VIA
Landwehrstr. 68
80336 München
Tel.: 0 89 / 53 29 31-24, -23
Fax: 0 89 / 53 29 31-11
[email protected]
www.bayern-fsj.de
Im FSJ in Kath. Trägerschaft arbeiten der Bund der
Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als Dachverband der kirchlichen Jugendverbände und der Caritasverband als katholischer Wohlfahrtsverband mit
seinem Fachverband IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit zusammen. Dabei ist der BDKJ v.a. für die
Durchführung der Bildungsseminare und die Begleitung der FSJ-TeilnehmerInnen, Caritas/ IN VIA v.a. für
die Begleitung der Einsatzstellen zuständig.
Die LAG FSJ begreift das FSJ als ein soziales Bildungsjahr, das den FSJ-TeilnehmerInnen zur persönlichen
Weiterentwicklung und zur beruflichen Orientierung
dienen soll.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhäuser, Reha- und Kurkliniken,
Sozialstationen
Menschen mit Behinderungen
Wohnheime, Werkstätten, Förderzentren,
Schulen
Menschen mit psychischer Erkrankung
Krankenhäuser, Wohnheime
Alte Menschen
Altenwohnheime, Pflegeheime, Sozialstationen,
Tagespflegeeinrichtungen, Freizeit- und Bildungseinrichtungen
Kinder und Jugendliche
Regionalstellen für kirchliche Jugendarbeit und
Jugendverbände, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten, Internate, Kindergärten, außerschulische Nachmittagsbegleitung, Horte
42
Regionale Schwerpunkte:
In jeder bayerischen Diözese gibt es Anlaufstellen und
eigene Seminargruppen. Die BDKJ-Landesstelle und
Caritas/ IN VIA vor Ort sind Ansprechpartner für Interessent/ -innen.
Augsburg
Bamberg
Eichstätt
München-Freising
Regensburg
Passau
Würzburg
08 21/ 31 56 -3 44
09 51/ 86 88 -30
09 11/ 2 34 63 57
0 89 / 4 80 92-23 20
09 41/ 50 21-175
08 51/ 3 93-54 01
09 31/ 3 86 66 -7 28
Salesianer Don Bosco
Die Salesianer Don Bosco haben für das FSJ ein
eigenes Bewerbungsverfahren. Der entsprechende
Bewerbungsbogen kann unter www.mach-was-sinnvolles.de heruntergeladen werden.
Ansprechpartner:
Claudia Mayer
Tel. 0 89 / 4 80 08-2 60 (Mo + Do: 10 bis 17 Uhr
Alter:
16 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
zum 01. September des Kalenderjahres
Dauer:
12 Monate
Lebenshilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen
Landesverband Bayern e.V.
Freiwilliges Soziales Jahr
Kitzinger Straße 6
91056 Erlangen
Tel.: 0 91 31/ 754 61- 43
[email protected]
www.lebenshilfe-bayern.de
Die Lebenshilfe - Landesverband Bayern gestaltet
soziale Zukunft für Menschen mit Behinderung. Als
Träger des FSJ ermöglicht die Lebenshilfe -Landesverband Bayern auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres jungen Menschen die Mitarbeit in ausgewählten Arbeitsfeldern.
Wir wollen dazu beitragen, dass junge Freiwillige sich
für Menschen mit Behinderung engagieren und dabei
eigene Fähigkeiten und Stärken entdecken können.
Besonderen Wert legen wir darauf, Entscheidungshilfen für den späteren Beruf zu geben und auch Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung sinnvoll zu
überbrücken.
Wir bieten Einsatzstellen in den Bereichen:
Alter:
17 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
in der Regel 01. 09.
Dauer:
Mindestens 12 Monate
Verlängerungen möglich auf 18 Monate
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Interesse an der Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung
Einsatzfelder:
Menschen mit Behinderungen
Wohnheime, Werkstätten, Förderzentren, Schulen, Kindertagesstätten, Integrative Kindergärten
und Krippen
www.fsj.bayern.de
43
Malteser Hilfsdienst e.V.
Referat FSJ
Kalker Hauptstr. 22–24
51103 Köln
Tel.: 02 21 / 98 22-5 47
[email protected]
www.malteser-freiwilligendienste.de
Die Malteser sind eine der großen karitativen Organisationen in Deutschland und bundesweit an mehr
als 600 Orten vertreten. Der christliche Dienst am
Bedürftigen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir
engagieren uns u.a. im Rettungsdienst, in der ErsteHilfe-Ausbildung und Jugendarbeit, in Besuchs- und
Betreuungsdiensten sowie bei internationalen Hilfsund Katastropheneinsätzen.
Alter:
16 – 26 Jahre
Dienstbeginn:
April – November
Dauer:
12 Monate – Verlängerung in Absprache bis zu weiteren 6 Monaten möglich
Wir bieten derzeit rund 80 FSJ-Plätze in Bayern an.
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankentransport, Rettungsdienst
Menschen mit Behinderungen
Behindertenfahrdienst, Schulen
Alte Menschen
Pflege- und Betreuungsdienst, Menüservice,
Hausnotruf
Kinder und Jugendliche
Jugendverbandsarbeit
Sonstige
Erste-Hilfe-Ausbildung
44
Regionale Schwerpunkte:
bayernweit
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Das FSJ nach § 14c ZDG (FSJ statt Zivildienst) ist bei
uns möglich.
An vielen Einsatzstellen ist der PKW-Führerschein erforderlich.
netzwerk-m e. V.
Druseltalstr. 125
34131 Kassel
Tel.: 05 61 - 93 87 50
[email protected]
www.deinjahr.org
netzwerk-m e. V. ist ein Zusammenschluss von evangelischen und freikirchlichen Organisationen und als
Träger für Freiwilligendienste tätig. Das Netzwerk
besteht aus 70 selbstständigen Werken, ist selbst
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen
Jugend und Fachverband im Diakonischen Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland. Jährlich werden
im netzwerk-m an über 200 Einsatzorten etwa 700
Plätze für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und für den
Bundesfreiwilligendienst (BFD) angeboten. Alle Einsatzstellen in Bayern und bundesweit findest du auf
dem Portal für Freiwilligendienste unter www.deinjahr.org!
Einsatzbereiche:
Kinder und Jugendliche:
in Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhort,
Schulen, Gemeinden, Lebensgemeinschaften und
Jugendverbänden
Regionale Schwerpunkte:
Bundesweit
Alter:
FSJ und BFD bis 26 Jahre
Ab 27 Jahre BFD27Plus
Dienstbeginn:
zum 1. 8., 1. 9. oder 15. 9., Quereinstieg möglich
Dauer:
6 – 18 Monate, in der Regel ein Jahr!
Besonderheiten / Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Einsatzstelle. Häufig legen
Einsatzstellen Wert auf Zugehörigkeit zu einer christlichen Gemeinde oder Kirche bzw. auf Engagement in
der christlichen Jugendarbeit.
Senioren / alte Menschen:
in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankung
Kultureller Bereich:
im Stadtteilzentrum
Sonstige:
Mitarbeit in christlichen Freizeit- und Tagungshäusern, Missionswerken und Hilfsorganisationen
www.fsj.bayern.de
45
Stadt Forchheim
Personal- und Organisationsamt
St.-Martin-Str. 8
91301 Forchheim
Tel.: 0 91 91/ 7 14 -216
Fax: 0 91 91/ 7 14 - 4 02
[email protected]
www.forchheim.de
Die Einrichtungen, in denen die Helfer des FSJ eingesetzt werden, sind das Krankenhaus der Vereinigten
Pfründnerstiftungen und das Altenheim der Vereinigten Pfründnerstiftungen (Katharinenspital).
Einsatzfelder:
Kranke Menschen
Krankenhaus, Reha- und Kurklinik, Sozialstation
Alte Menschen
Altenheim, Pflegeheim, Sozialstation, Tagespflege, Bildungseinrichtung
46
Alter:
15 – 27 Jahre
Dienstbeginn:
jeweils zum 01. September des Kalenderjahres
Dauer:
12 Monate
weitere Freiwilligendienste
Das Freiwillige Ökologische Jahr in Bayern
(FÖJ)
„Das FÖJ hat mir mehr gegeben, als ich geben konnte“. Dieses Zitat einer Freiwilligen steht für die vielen
positiven Erfahrungen, die junge Menschen im FÖJ
machen. Gründe, sich für ein FÖJ zu entscheiden sind
meist gleich: Keine Schulbank mehr drücken, aber dabei doch etwas lernen und sinnvolles tun. Ob nach
der Schule, nach einer Ausbildung oder sogar einem
Studium spielt keine Rolle. Beim FÖJ können und sollen die eigenen Erfahrungen und Kenntnisse eingebracht werden, sowohl in den Seminaren als auch bei
den Einsatzstellen.
Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das
es ermöglicht, ein Jahr lang in die Arbeitswelt zu
schnuppern in einer selbst gewählten Einsatzstelle
und zugleich in den Seminaren einen breit gefächerten Überblick zu gewinnen. Dies geschieht mittels
der Seminarinhalte, die von den Freiwilligen gewählt
werden, aber auch durch den Austausch mit vielen
anderen jungen Menschen, die über ihre Tätigkeiten
in ihren Einsatzstellen berichten. „Nachhaltigkeit“ ist
am Ende kein Fragezeichen mehr. Eine Menge Kompetenzen, die im Berufs- und Privatleben wichtig sind,
werden nahezu nebenbei erworben. Und es macht .
Hinzu kommt, dass die Freiwilligen für ein Jahr sozialversichert sind, Unterkunft und Verpflegung (oder
eine Ersatzpauschale, falls dies nicht notwendig ist)
sowie ein Taschengeld erhalten.
der Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nichts mehr im Wege. Und wenn es mal Ärger
gibt, die pädagogischen Begleiter der Träger leisten
immer Hilfe und geben Unterstützung. Die Anleiter
und Anleiterinnen in den Einsatzstellen sorgen für die
fachliche Begleitung.
Für das FÖJ wurden die drei großen Jugendverbände
in Bayern als Träger zugelassen, das sind:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Bayern
(BDKJ)
Evangelische Jugend in Bayern (EJB)
Jugendorganisation Bund Naturschutz (JBN)
Interesse? Mehr unter www.foej-bayern.de
Ein FÖJ ist aber auch ein Jahr lang Engagement für
Umwelt und Natur. Vorausgesetzt wird Interesse und
Bereitschaft, sich auf neue Erfahrungen und Themen
einzulassen und in Vollzeit zu arbeiten. Die Schulpflicht muss erfüllt und das Alter unter 27 Jahren
sein. Dann steht einem FÖJ im sehr breit gefächerten Einsatzstellenangebot vom Biobauernhof über die
Vogelschutzwarte zur Landschaftspflege, vom technischen Umweltschutz zur Verwaltungstätigkeit oder
www.fsj.bayern.de
47
weitere Freiwilligendienste
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Nach Wegfall der Wehrpflicht und des Zivildienstes
wurde 2011 – neben den etablierten Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ – der neue Bundesfreiwilligendienst ins Leben gerufen. Alle bisherigen Zivildienststellen und viele neue Einrichtungen wurden zu
Einsatzstellen des BFD. Jeder kann sich im neuen BFD
engagieren, ob jung oder alt, ob Frau oder Mann.
Der BFD ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen
Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten im sozialen
kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Welche Leistungen erhalten die Freiwilligen im BFD?
Während des Dienstes haben die Freiwilligen
vollen Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) wobei
die Beitragszahlung alleine durch die Einsatzstelle
erfolgt.
Anstelle einer leistungsgerechten Entlohnung erhalten Freiwillige ein angemessenes Taschengeld
(Höchstbetrag 2012 monatlich 336 Euro),
daneben noch freie Unterkunft, Verpflegung
und Arbeitskleidung oder, anstelle dieser Sachleistungen, entsprechende Geldleistungen.
Auch im Bundesfreiwilligendienst gibt es eine pädagogische Begleitung.
Voraussetzung für diesen Vollzeitdienst
ist die Erfüllung der Vollschulzeitpflicht.
Für Teilnehmer über 27 Jahre ist auch ein Teilzeitdienst mit mindestens 20 Wochenstunden möglich.
Bei Interesse hilft die Internetseite des Bundesfamilienministeriums
www.bundesfreiwilligendienst.de
weiter.
48
weitere Freiwilligendienste
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst bietet
jungen Frauen und Männern im Alter von 18 bis 26
Jahren spannende Möglichkeiten, sich im Ausland
zu engagieren. Eine Teilnahme ist unabhängig vom
jeweiligen Schulabschluss und von der ethnischen
Herkunft. In der Regel findet der Einsatz im sozialen
oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und
Versöhnungsarbeit statt und besteht aus einer ganztägigen, überwiegend praktischen Hilfstätigkeit in der
ausländischen Einsatzstelle. Der IJFD kann zwischen
sechs und 18 Monate dauern, regelmäßig beträgt die
Dienstzeit jedoch zwölf Monate.
Die Träger dürfen den Abschluss einer Vereinbarung
zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst nicht
von mittelbaren oder unmittelbaren Spenden des Freiwilligen an den Träger abhängig machen. Dennoch ist
eine angemessene, den Rahmen der Verhältnismäßigkeit einhaltende finanzielle Beteiligung der Freiwilligen nicht ausgeschlossen.
Für ihre Tätigkeit erhalten die Freiwilligen in der Regel
ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Reisekosten oder gegebenenfalls entsprechende Geldersatzleistungen. Sie werden
während des Dienstes im Ausland umfassend durch
privatrechtliche Versicherungsverträge des Trägers sowie der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Über die genauen Einzelheiten klären die Träger auf.
Weitere Details sind auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zu finden: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/internationaler-jugendfreiwilligendienst
Der Dienst kann grundsätzlich in jedem Land der
Erde geleistet werden. Er muss arbeitsmarktneutral
ausgestaltet sein. Die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland müssen stets gewahrt werden.
Der IJFD ist ein vielschichtiger Lern- und Bildungsdienst. Ziele des IJFD sind das Sammeln von interkulturellen, gesellschaftspolitischen und persönlichen
Erfahrungen in einer anderen Kultur. IJFD werden
über eine in Deutschland beheimatete Entsendeorganisation organisiert. Wer sich für den Internationalen
Jugendfreiwilligendienst bewerben möchte, wendet
sich an einen anerkannten Träger. Dieser informiert
über die verschiedenen Einsatzbereiche und Einsatzstellen und ist für den Bewerbungsprozess zuständig. Da die Bewerbungsfristen nicht bei allen Trägern
identisch sind und eine umfangreiche Vorbereitung
für den Auslandsdienst notwendig ist, empfiehlt sich
eine frühzeitige Bewerbung.
www.fsj.bayern.de
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Auszug aus dem
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
Vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 Teil I Nr. 19)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende
Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
(Jugendfreiwilligendienstgesetz – JFDG)
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§1
Fördervoraussetzungen
(1) Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der
Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Jugendfreiwilligendienst wird
gefördert, wenn die in den §§ 2 bis 8 genannten Voraussetzungen
erfüllt sind und der Dienst von einem nach § 10 zugelassenen Träger durchgeführt wird. Die Förderung dient dazu, die Härten und
Nachteile zu beseitigen, die mit der Ableistung des Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes verbunden sind.
(2) Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes sind das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ).
§2
Freiwillige
(1) Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die
1. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer
Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeit-beschäftigung
leisten,
2. sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 11 zur Leistung dieses
Dienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten verpflichtet haben,
3. für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und
Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder
anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung
entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen, wobei
ein Taschengeld dann angemessen ist, wenn es 6 Prozent der
in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
nicht übersteigt, und
4. die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
(2) Als Freiwillige gelten auch Personen, die durch einen nach § 10
zugelassenen Träger des Jugendfreiwilligendienstes darauf vorbe-
50
reitet werden, einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland zu leisten
(Vorbereitungsdienst), für den Vorbereitungsdienst nur Leistungen
erhalten, die dieses Gesetz vorsieht, und neben dem Vorbereitungsdienst keine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben sowie die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 erfüllen.
§3
Freiwilliges soziales Jahr
(1) Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen
der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der
Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege
oder in Einrichtungen des Sports.
(2) Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach
§ 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das
Gemeinwohl zu stärken.
§4
Freiwilliges ökologisches Jahr
(1) Das freiwillige ökologische Jahr wird ganztägig als überwiegend
praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Naturund Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit
tätig sind.
(2) Das freiwillige ökologische Jahr wird pädagogisch begleitet. Die
pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach
§ 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das
Gemeinwohl zu stärken. Im freiwilligen ökologischen Jahr sollen
insbesondere der nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden, um ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern.
§5
Jugendfreiwilligendienste im Inland
((1) Das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr
im Inland werden in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Die Mindestdauer bei demselben
nach § 10 anerkannten Träger beträgt sechs Monate, der Dienst
kann bis zu der Gesamtdauer von insgesamt 18 Monaten verlängert werden. Der Träger kann den Jugendfreiwilligendienst im
Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzepts auch unterbrochen
zur Ableistung in Abschnitten anbieten, wenn ein Abschnitt mindestens drei Monate dauert.
(2) Die pädagogische Begleitung umfasst die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle,
die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte des Trägers
und durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit. Es werden ein
Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer
der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme
am Jugendfreiwilligendienst mindestens 25 Tage. Wird ein Dienst
über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen
Tag je Monat der Verlängerung. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit.
Die Teilnahme ist Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen
Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.
(3) Bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten können ein
freiwilliges soziales Jahr und ein freiwilliges ökologisches Jahr mit
einer Mindestdienstdauer von sechs Monaten nacheinander geleistet werden. In diesem Fall richtet sich die Zahl der Seminartage für
jeden einzelnen Dienst nach Absatz 2.
(4) Zur Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes nach diesem
Gesetz schließen zugelassene Träger und Einsatzstellen eine vertragliche Vereinbarung. Die Vereinbarung legt fest, in welcher Weise Träger und Einsatzstellen die Ziele des Dienstes, insbesondere
soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Förderung der
Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen gemeinsam
verfolgen.
3. die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen beträgt, bezogen auf
eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst im
Ausland, mindestens fünf Wochen.Die pädagogische Begleitung
soll in der Weise erfolgen, dass jeweils in der Bundesrepublik
Deutschland vorbereitende Veranstaltungen von mindestens
vierwöchiger Dauer und nachbereitende Veranstaltungen von
mindestens einwöchiger Dauer stattfinden. Falls der Träger ein
Zwischenseminar im Ausland sicherstellen kann, das regelmäßig
bis zu zwei Wochen dauern kann, verkürzen sich die vorbereitenden Veranstaltungen entsprechend. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen gilt als Dienstzeit. Die Teilnahme ist Pflicht.
(3) Der Dienst muss nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 mit dem Träger
vereinbart und gestaltet werden. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die Höchstdauer der Entsendung ist auf insgesamt zwölf
Monate beschränkt
§7
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
Ein kombinierter Jugendfreiwilligendienst im In- und Ausland kann
vom Träger für eine Höchstdauer von bis zu 18 zusammenhängenden Monaten mit Einsatzabschnitten im Inland von mindestens
dreimonatiger Dauer und Einsatzabschnitten im Ausland von mindestens drei- und höchstens zwölfmonatiger Dauer angeboten
werden. Der Dienst ist für den Gesamtzeitraum nach § 11 Abs. 1
mit dem Träger zu vereinbaren und zu gestalten. § 11 Abs. 2 findet
keine Anwendung. Die pädagogische Begleitung soll nach Maßgabe des § 6 erfolgen; Zwischenseminare können auch im Inland
stattfinden. § 5 Abs. 2 gilt für kürzer oder länger als zwölf Monate
dauernde Dienste entsprechend.
§6
Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§8
Zeitliche Ausnahmen
(1) Ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches
Jahr im Sinne dieses Gesetzes kann auch im Ausland geleistet werden.
(2) Der Jugendfreiwilligendienst im Ausland wird ganztägig als
Dienst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und ausschließlich ununterbrochen
geleistet. § 5 gilt entsprechend, soweit keine abweichenden Regelungen für den Jugendfreiwilligendienst im Ausland vorgesehen
sind. Zum freiwilligen sozialen Jahr im Ausland gehört insbesondere auch der Dienst für Frieden und Versöhnung. Der Jugendfreiwilligendienst im Ausland wird nach Maßgabe der Nummern 1 bis 3
pädagogisch begleitet:
Der Jugendfreiwilligendienst nach den §§ 5 und 7 kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleistet werden, wenn
dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist. Für den Auslandsdienst nach § 6 gilt dies nach Maßgabe des § 14.
§9
Förderung
Die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen
ökologischen Jahres richtet sich nach folgenden Rechtsnormen:
1. Die pädagogische Begleitung wird von einem nach § 10 zugelassenen Träger sichergestellt,
1. § 3 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und
Richter im Bundesdienst (Sonderurlaub),
2. zur Vorbereitung auf den Jugendfreiwilligendienst und während
des Dienstes im Ausland erfolgt die pädagogische Begleitung in
Form von Bildungsmaßnahmen (Seminaren oder pädagogischen
Veranstaltungen), durch fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle und die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte
der Einsatzstelle oder des Trägers; die Freiwilligen wirken an der
inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Bildungsmaßnahmen mit,
2. § 2 Abs. 1 Nr. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes (Zuständigkeit von
Gerichten),
3. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und d des Einkommensteuergesetzes (Berücksichtigung von Kindern),
4. § 265 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes über den Lastenausgleich
(Lastenausgleich),
www.fsj.bayern.de
51
5. § 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 344 Abs. 2
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung),
tungen zulassen, die für eine den Bestimmungen der § 2, 3 oder 4
und 5 entsprechende Durchführung Gewähr bieten.
6. § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches Sozial-gesetzbuch
(Gesamtsozialversicherungsbeitrag),
(3) Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Ausland oder als
Träger des freiwilligen ökologischen Jahres im Ausland im Sinne
dieses Gesetzes werden juristische Personen zugelassen, die
7. § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und c, § 82 Abs. 2 Satz
2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung),
8. § 33b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe d, § 45 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c des Bundesversorgungsgesetzes (Kinderzuschlag und
Waisenrente bei Kriegsopferversorgung),
9. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und d des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeld),
10. § 10 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Beschäftigungsort),
1. Maßnahmen im Sinne der § 6 oder 7 durchführen und Freiwillige für einen Dienst im Ausland vorbereiten, entsenden und betreuen,
2. Gewähr dafür bieten, dass sie auf Grund ihrer nachgewiesenen
Auslandserfahrungen ihre Aufgabe auf Dauer erfüllen und
den ihnen nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nachkommen,
3. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im
Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen und
4. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
11. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung),
12. § 5 Abs. 2 Satz 3, § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und c
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung),
13. § 25 Abs. 2 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung),
14. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe h der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (Ermäßigungen im Straßenper-sonenverkehr),
15. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe h der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr
(Ermäßigungen im Eisenbahnverkehr),
16. § 14c des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Anerkannte Kriegsdienstver-weigerer).
§ 10
Träger
(1) Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland im Sinne
dieses Gesetzes sind zugelassen:
1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
52
Über die Zulassung eines Trägers des freiwilligen sozialen Jahres
im Ausland und über die Zulassung eines Trägers des freiwilligen
ökologischen Jahres im Ausland entscheidet die zuständige Landesbehörde.
(4) Die zuständige Landesbehörde hat die Zulassung von Trägern
im Sinne dieses Gesetzes zu widerrufen, wenn eine der in Absatz
2 oder 3 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegt. Die Zulassung kann auch aus anderen wichtigen Gründen widerrufen
werden, insbesondere, wenn eine Auflage nicht erfüllt worden ist.
Durch den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung werden die
Rechte der Freiwilligen nach diesem Gesetz nicht berührt.
(5) Bestehende Zulassungen von Trägern nach dem Gesetz zur
Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz
zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres bleiben unberührt.
§ 11
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
(1) Der zugelassene Träger des Jugendfreiwilllgendienstes und die
oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Jugendfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie muss enthalten:
1. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift der oder
des Freiwilligen,
2. die Bezeichnung des Trägers des Jugendfreiwilligendienstes und
der Einsatzstelle,
3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der
Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
3. die Angabe des Zeitraumes, für den die oder der Freiwillige sich
zum Jugendfreiwilligendienst verpflichtet hat, sowie Regelungen
für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstes,
(2) Als weitere Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Inland und
als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres im Inland im Sinne
dieses Gesetzes kann die zuständige Landesbehörde solche Einrich-
4. die Erklärung, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes während
der Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes einzuhalten
sind,
5. die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers oder der gesetzlichen Zulassung,
6. Angaben zur Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen für
Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld,
7. die Angabe der Anzahl der Urlaubstage und
8. die Ziele des Dienstes und die wesentlichen der Zielerreichung
dienenden Maßnahmen.
(2) Die Vereinbarung nach Absatz 1 kann auch als gemeinsame
Vereinbarung zwischen dem zugelassenen Träger, der Einsatzstelle und der oder dem Freiwilligen geschlossen werden, in der die
Einsatzstelle die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld auf eigene Rechnung
übernimmt. Der Träger haftet für die Erfüllung dieser Pflichten
gegenüber der oder dem Freiwilligen und Dritten wie ein selbstschuldnerischer Bürge.
(3) Der Träger stellt der Freiwilligen oder dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus. Absatz 1 Satz 2 Nr. 4
und 5 gilt entsprechend; außerdem muss die Bescheinigung den
Zeitraum des Dienstes enthalten.
(4) Bei Beendigung des Jugendfreiwilligendienstes kann die Freiwillige oder der Freiwillige von dem Träger ein schriftliches Zeugnis
über die Art und Dauer des Jugendfreiwilligendienstes fordern. Die
Einsatzstelle soll bei der Zeugniserstellung angemessen beteiligt
werden; im Falle des § 11 Abs. 2 ist das Zeugnis im Einvernehmen
mit der Einsatzstelle zu erstellen. Das Zeugnis ist auf Verlangen
auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. Dabei sind in das Zeugnis berufsqualifizierende Merkmale
des Jugendfreiwilligendienstes aufzunehmen.
§ 14
Entfallen der Höchstdauer
für Auslandsentsendungen
Die in § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 7 Satz 1 vorgesehene Höchstdauer
von zwölf Monaten für Auslandsentsendungen entfällt für Entsendungen, die ab dem 1. Januar 2009 durchgeführt werden, es sei
denn, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt erst ab einem späteren
Datum. Dann ist der erste Tag der Geltung der Verordnung (EG)
Nr. 883/2004 maßgeblich. Für die Höchstdauer des Dienstes, für
die Anzahl zusätzlicher Seminartage und die Verlängerungsmöglichkeit auf 24 Monate gelten ab dann die Regelungen für den
Inlandsdienst entsprechend,
§ 15
Übergangsregelung
(1) Auf freiwillige Dienste nach dem Gesetz zur Förderung eines
freiwilligen sozialen Jahres und nach dem Gesetz zur Förderung
eines freiwilligen ökologischen Jahres, die vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes vereinbart oder begonnen worden sind, sind die Vorschriften jener Gesetze weiter anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn
die Beteiligten die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes
vereinbaren. Ein bereits nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Gesetz zur Förderung eines
freiwilligen ökologischen Jahres geleisteter Freiwilligendienst ist auf
die Höchstdauer von 24 Monaten anzurechnen.
(2) Soweit Gesetze oder Verordnungen des Bundes auf den Jugendfreiwilligendienst im Sinne dieses Gesetzes verweisen, gilt
dies auch als Verweisung auf einen Dienst, für den nach Absatz 1
Satz 1 die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres weiter anzuwenden sind.
§ 12
Datenschutz
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Der Träger des Jugendfreiwilligendienstes darf personenbezogene
Daten nach § 11 Abs. 1 Satz 2 erheben und verarbeiten, soweit dies
für die Förderung nach § 9 in Verbindung mit den dort genannten
Vorschriften erforderlich ist. Die Daten sind nach Abwicklung des
Jugendfreiwilligendienstes zu löschen.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2008 in Kraft. Gleichzeitig treten das
Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2596),
zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 9. Dezember
2004 (BGBl. I S. 3242), und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2600), zuletzt geändert durch Artikel
19 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242), außer
Kraft.
§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher und
arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im
Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und
das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
www.fsj.bayern.de
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Notizen
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