Zur Nutzbarmachung des Modells der US

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Zur Nutzbarmachung des Modells der US
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Titel der Dissertation
„Zur Nutzbarmachung des Modells der US-amerikanischen
Wagniskapitalfinanzierung im GmbH-Recht“
Verfasser
Mag. Daniel Schmidt, LL.M.
angestrebter akademischer Grad
Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 783 101 – Doktoratstudium der Rechtswissenschaften
Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Betreuer: o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur WEILINGER
Vösendorf, im Dezember 2015
Inhaltsverzeichnis
A. Gegenstand des Dissertationsprojekts: .................................................................................. 3
B. Der Begriff „ Venture Capital (Wagniskapital)“: .................................................................. 4
C. Forschungsstand: ................................................................................................................... 6
D. Geplante Vorgehensweise und grobe Gliederung der Arbeit:............................................... 7
E. Ausgewählte Literatur: .......................................................................................................... 9
F. Zeitplan: ............................................................................................................................... 12
A. Gegenstand des Dissertationsprojekts:
Gegenstand meines Dissertationsprojekts ist es auszuloten, ob Wagniskapitalfinanzierung im
österreichischen GmbH-Recht in Orientierung am US-amerikanischen Erfolgsmodell1 - trotz
grundlegender Unterschiede im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht zwischen den USA und
Österreich - Deckung findet. Im Detail soll dabei geprüft werden, ob die in den USA üblichen
Rechtsverhältnisse zwischen Wagniskapitalinvestoren und dem Unternehmen, das Kapital
benötigt, nämlich insbesondere Dividendenvorzug, Liquidationsvorzug, Umwandlungsrechte,
erhöhte Stimmrechte, Rückverkaufsrechte und Anteilsübertragungsbeschränkungen im
österreichischen GmbH-Recht umsetzbar sind. Der Erfolgsfaktor des US-amerikanischen
Modells
ist
zum
überwiegenden
Teil
dessen
vertragliche
Ausgestaltung
der
Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten einer Wagniskapitalfinanzierung.2 Dies gründet
sich auf die Zielsetzung der Vertragspraxis, nämlich die Interessen der Investoren und der
Unternehmer bestmöglich aneinander anzugleichen und Informationsungleichheiten zwischen
ihnen hintanzuhalten.3 In der Folge sollen diese typischen Merkmale der in den USA üblichen
Ausformungen
der
Wagniskapitalfinanzierung
dargestellt,
die
dafür
erheblichen
Regelungsgegenstände analysiert und die Übertragbarkeit auf das österreichische GmbHRecht ausgearbeitet werden.
Da sich in Europa - und daher auch in Österreich - immer häufiger die Frage nach alternativen
Finanzierungsformen zur klassischen Fremdfinanzierung stellt, ist es naheliegend, sich an den
USA zu orientieren, die sich auf dem Gebiet des „Private Equity“ (= sämtliche
Finanzierungsinstrumente mittels Beteiligungskapital),4 insbesondere durch „Venture
Capital“ (= jener Teil der Beteiligungsfinanzierung der sich auf frühe Unternehmensphasen
mit Minderheitsgesellschafterstellung konzentriert),5 eine weltweite Vorreiterstellung
erarbeitet
1
haben.6
Ein
weiterer
Erfolgsfaktor
der
US-
amerikanischen
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458.
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 19; Zahradnik, Rechtsverhältnisse zwischen Investoren,
Venture Capital Fonds und Managementgesellschaft in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital
(2002) 413 ff.
3
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 24 ff; Tojner/Moser, Beteiligungskapital und
Unternehmertum (2013) 21.
4
Grabherr, Finanzierung mit Private Equity und Venture Capital – Investitionsphasen und –situationen für den
Einsatz von Risikokapital: Start-up, Early Stage, Later Stage, Buy-out, Public-to-Private – in Kofler/PolsterGrüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 244.
5
Grabherr, Finanzierung mit Private Equity und Venture Capital – Investitionsphasen und –situationen für den
Einsatz von Risikokapital: Start-up, Early Stage, Later Stage, Buy-out, Public-to-Private – in Kofler/PolsterGrüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 244.
6
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458; Jud, Private Equity und Venture
Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002)
2
Wagniskapitalfinanzierung ist die Wechselwirkung zwischen den Ideen, dem Tatendrang und
der Energie der Unternehmer einerseits und der Mitwirkung, der Erfahrung und der
Beharrlichkeit von erfahrenen „Private Equity“-Investoren andererseits, was entscheidend
dazu beigetragen hat, neue Industrien und Technologien zu entwickeln, die letztlich die
Produktivität vieler Wirtschaftssysteme vorangebracht haben.7 Dieses Zusammenspiel
zwischen Unternehmensmanagement und „Private Equity“-Investoren ermöglicht eine
raschere und effizientere Unternehmensentwicklung.
Das Regelwerk für die Vertragsgestaltung der Wagniskapitalfinanzierung und die dafür
notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 40 Jahren (mit Höhen
und Tiefen) in den Vereinigten Staaten von Amerika zu einem gefestigten Standard
entwickelt, der eine große Anzahl von in den USA - und viele davon sogar weltweit führenden Unternehmen hervorgebracht hat.8
Daher führt bei der Betrachtung innovativer Finanzierungsformen, aufgrund des hohen
Reifegrades und der globalen Anerkennung des amerikanischen „Venture Capital“-Modells,
kein Weg an den USA vorbei.
Zu prüfen ist folglich, ob die in den USA so erfolgreiche Ausgestaltung der vertraglichen
Rechtsverhältnisse unter den Rahmenbedingungen des österreichischen GmbH-Rechts in
ähnlicher Form umsetzbar ist, was Ziel und Aufgabe dieser Arbeit sein soll.
B. Der Begriff „ Venture Capital (Wagniskapital)“:
Der Begriff „Venture Capital“ umfasst die zeitlich befristete9 Eigenkapitalbeteiligung
verbunden mit unternehmerischer Beratung bzw Managementunterstützung10 professioneller
Investoren11 (Wagniskapitalinvestoren) an jungen, technologisch innovativen, nicht an der
Börse notierten kleinen und mittleren Unternehmen, die trotz geringer laufender Ertragskraft
über ein hinreichend großes Wachstumspotential verfügen.12 Im Gegenzug erwirbt der
Investor für das bereitgestellte Kapital einen Unternehmensanteil. Das bereitgestellte Kapital
29; Kryza-Gersch, Finanzierungsform Venture Capital (2009) 46; Tojner/Moser, Beteiligungskapital und
Unternehmertum (2013) 28;
7
Reuters, Pratt`s Guide to Private Equity & Venture Capital Sources (2010) 5.
8
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458.
9
Janeba-Hirtl/Höbart, Idealtypischer Ablauf einer Venture Capital Finanzierung in Kofler/Polster-Grüll, Private
Equity und Venture Capital (2002) 127.
10
Janeba-Hirtl/Höbart, Idealtypischer Ablauf einer Venture Capital Finanzierung in Kofler/Polster-Grüll,
Private Equity und Venture Capital (2002) 127.
11
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 148.
12
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 21.
kann dazu verwendet werden, neue Produkte und Technologien zu entwickeln, das
Betriebskapital aufzustocken udgl. Nach einer gewissen Investitionsdauer, die je nach Markt
und Wachstumspotential unterschiedlich ausfällt, jedoch mit ungefähr fünf bis zehn Jahren
beziffert werden kann, wird die Beteiligung mit größtmöglichem Gewinn veräußert.13 Im
Wesentlichen kann „Venture Capital“ durch folgende drei Merkmale erläutert werden:
1. Die Bereitstellung von Beteiligungskapital für wachstumsorientierte Unternehmen,
sowie die
2. Bereitstellung von Managementunterstützung für die Beteiligungsunternehmen
3. von Investoren mit langfristiger Perspektive, die ihren Ertrag durch Kapitalgewinne
erzielen.14
Im Gegensatz dazu vergeben Kreditfinanciers wie Banken Fremdmittel zu laufenden
Zinssätzen, wodurch sie bei ihrer Rendite durch die Höhe der vergebenen Mittel, die Laufzeit
sowie den Zinssatz beschränkt sind und somit nicht am wirtschaftlichen Erfolg ihrer
Kreditnehmer teilhaben, sollte sich das Unternehmensergebnis über Plan entwickeln.15
Negative Entwicklungen des Kreditnehmers betreffen sie jedoch sehr wohl, da eine etwaige
Insolvenz zum Verlust der gesamten Kreditsumme führen kann. Als Außenstehende haben
Kreditfinanciers keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmenspolitik und verfügen
nicht über Insiderinformationen.16
Zusätzlich zu den Nachteilen der Kreditfinanciers verfügen Unternehmen in frühen
Entwicklungsphasen oft nicht über ausreichende Vermögenswerte, die als Kreditsicherheiten
dienen könnten.17 Während es dadurch kaum möglich ist, Fremdkapital zu akquirieren und
solches durch Zins- und Tilgungszahlungen die zur Unternehmensentwicklung benötigte
Liquidität beeinträchtigt, bietet das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalbeteiligung in
Form von Wagniskapital demgegenüber ein geeignetes Finanzierungsmodell zur optimalen
Förderung und Wertsteigerung eines jungen Unternehmens.
Durch die Managementbetreuung kommt der Wagniskapitalfinanzierung erhebliche
Bedeutung zu, weil durch die mit dem Investment einhergehende mitgliedschaftliche
13
Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014) 57; Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial
Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und
Venture Capital (2002) 270.
14
Kryza-Gersch, Finanzierungsform Venture Capital (2009) 46.
15
Jud, Private Equity und Venture Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private
Equity und Venture Capital (2002) 29.
16
Jud, Private Equity und Venture Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private
Equity und Venture Capital (2002) 29.
17
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 21.
Stellung, die durch Informations-, Kontroll- und Einflussrechte geprägt ist, Einfluss auf die
unternehmerische Betätigung genommen werden kann.18 Diese Rechte bieten den Investoren
einen gewissen Ausgleich für die fehlenden Sicherheiten des Beteiligungsunternehmens, weil
sie dadurch erheblich am Erfolg oder auch Misserfolg des Beteiligungsunternehmens beteiligt
sind.19 Eben diese Stellung der Investoren gibt wiederum den Beteiligungsunternehmen die
Sicherheit bestmöglich betreut zu werden, da der Anreiz der Investoren die Teilhabe an der
unbegrenzten Wertsteigerung des jungen Unternehmens ist.
Wagniskapitalinvestoren konzentrieren sich auf frühe Entwicklungsphasen, weil in diesen der
größtmögliche Ertrag aus dem Investment erzielt werden kann.20
Ziel der Wagniskapitalinvestoren ist eine Wertsteigerung ihres Investments während der
Dauer der Beteiligung, die zu einem überwiegenden Teil durch den Beteiligungsausstieg
realisiert wird.21 Die bedeutendste Exitvariante in den USA ist der Börsengang („Initial Public
Offering - IPO“).22 Hierbei werden Anteile am Unternehmen in Form von Aktien am
Kapitalmarkt ausgegeben.23 Durch die breite Streuung der Aktien und die sich daraus
ergebende Liquidität und Handelbarkeit können im Regelfall durch den Börsengang die
höchsten Erlöse erzielt werden, was der Grund für dessen Beliebtheit ist.24
C. Forschungsstand:
Mein
Dissertationsvorhaben
Wagniskapitalmodell
hat
typischen
die
Umsetzung
der
für
Regelungsausgestaltungen
das
US-amerikanische
zwischen
den
Wagniskapitalinvestoren und den kapitalsuchenden Unternehmen im österreichischen GmbHRecht zum Gegenstand, was auf diese Art noch nicht Gegenstand einer Untersuchung war. Es
existiert zwar Literatur, die die Entwicklung von Wagniskapital in Österreich, den typischen
Ablauf einer Wagniskapitalfinanzierung und auch die Rechtsverhältnisse zwischen den an
einer Wagniskapitalfinanzierung Beteiligten beschreibt, jedoch wurde in Österreich bisher
nicht der Versuch unternommen, die für die USA typischen Vertragsgestaltungen einer
Wagniskapitalfinanzierung unmittelbar im österreichischen GmbH-Recht umzusetzen.
18
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 22.
Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 22.
20
Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014) 33 ff.
21
Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und
Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 270.
22
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 705 ff.
23
Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und
Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 275.
24
Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und
Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 275.
19
D. Geplante Vorgehensweise und grobe Gliederung der Arbeit:
Das
erste
Kapitel
dient
der
Fundierung
des
Wagniskapitalbegriffs
und
dessen
Problemstellung. Danach soll analysiert werden, welche Interessensgegensätze bei „Venture
Capital-“ Investitionen bestehen können und aufgezeigt werden, welche Hürden die bei der
Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten bewältigt werden müssen.
Das zweite Kapitel setzt sich mit der Darstellung der in den USA verwendeten wesentlichen
vertraglichen
Vereinbarungen
zwischen
den
Wagniskapitalinvestoren
und
den
Gründergesellschaftern des kapitalsuchenden Unternehmens („Portfolio Firm“), die „Venture
Capital“ in den USA so erfolgreich machen, auseinander.
Im dritten Kapitel sollen die Umsetzungsmöglichkeiten der in Kapitel zwei erörterten
vertraglichen Ausgestaltungen im österreichischen GmbH-Recht dargelegt werden.
Das vierte und letzte Kapital soll der Darstellung der Conclusio dienen, indem die
Untersuchungsergebnisse dargestellt werden.
Kapitel I Grundlagen
1. Einleitung
2. Der Begriff „Venture Capital“
3. Interessenkonflikte
Kapitel II US-amerikanisches Wagniskapitalmodell
1. „Corporation“
2. Einfluss und Stimmrecht
3. Stufenfinanzierung („Stage Financing“)
4. Wandelbare Vorzugsaktien („convertible preferred stock“)
5. Dividendenvorzug („dividend preference“)
6. Liquidationsvorzug („liquidation preference“)
7. Umwandlungsrechte („conversion rights“)
8. Rückverkaufsrechte („redemption rights“)
9. Anteilsübertragungsbeschränkungen
10. Börsengang (IPO)
Kapitel III Umsetzung des US-amerikanischen Wagniskapitalmodells im
österreichischen GmbH-Recht
1. Umsetzung bzw Umsetzbarkeit der in Kapitel II beschriebenen
Regelungsgegenstände im österreichischen GmbH-Recht
Kapitel IV Conclusio
1. Erläuterung der Untersuchungsergebnisse
E. Ausgewählte Literatur:
Artmann/Rüffler/Torggler, Die Verbandsverfassung zwischen Satzung, Syndikatsvertrag und
zwingendem Gesellschaftsrecht (2013)
Artmann, Voraussetzungen einer Ausschlussklage gegen GmbH-Gesellschafter; Auflösung
eines Syndikatsvertrages aus wichtigem Grund, GesRZ 2012, 129
Artmann, Zur Kündbarkeit von Syndikatsverträgen nach der GesbR-Reform, RdW 2015, 403
Auer, Zum GmbH-Beirat, der ein fakultativer Aufsichtsrat sein soll, GeS 2007, 183
Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012)
Bork/Oepen, Schutz des GmbH-Minderheitsgesellschafters vor der Mehrheit bei der
Gewinnverteilung, ZGR 2002, 241
Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung7 (2002)
Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014)
Cole, Introduction to U.S. Business Law (2014)
Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum AktG2 (2012)
Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth, Handbuch zum Gesellschaftsrecht (2007)
Dörrscheidt, Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei omnilateralen außerstatutarischen
Gesellschafterabreden: Eine Untersuchung am Beispiel der Vertragsgestaltung bei Venture
Capital-Beteiligungen (2009)
Emanuel, Corporations and Other Business Entities7 (2013)
Endfellner/Puchinger, Eigenkapitalfinanzierung für Unternehmen (2008)
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Löschnigg, Die Entsendung der Betriebsräte in den Aufsichtsrat – Organisationsrechtliche
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Napokoj, Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts;
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Nowotny, Beirat – Aufsichtsrat – Ausschuss, Fragen der Gestaltung dualer Kontrollstrukturen,
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Putzer, Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft im Aufsichtsrat (2005)
Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht I2 (1997)
Reich-Rohrwig, Der Beirat der GmbH, ÖJZ 1981, 509
Reich-Rohrwig, Die Grenzen der Treuepflicht des GmbH-Gesellschafters bei der
Gewinnausschüttung, ecolex 2013/291
Reich-Rohrwig, Sanierung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung und –erhöhung, GesRZ
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Reich-Rohrwig, Syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht und formfreie
Zuschussverpflichtung des GmbH-Gesellschafters, ecolex 2014/455
Reiner, Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht, GesRZ 2007, 151
Reuters, Pratt`s Guide to Private Equity & Venture Capital Sources (2010)
Roth/Altmeppen, Kommentar zum GmbHG8 (2015)
Rummel/Lukas, Kommentar zum ABGB4 (2014)
Schaschl, Gestaltung des Stimmrechts im GmbH-Gesellschaftsvertrag, NZ 1998, 65
Schima, Zur Effizienz von Syndikatsverträgen, insbesondere bei der AG, in
Bernat/Böhler/Weilinger, Festschrift Heinz Krejci (2001)
Schmidt, Satzungsmäßige Gewinnverwendungsklauseln bei Kapitalgesellschaften in
Kalss/Nowotny/Schauer, Festschrift Peter Doralt (2004)
Sindelar/Mandl, Juristische Personen als Beiratsmitglieder in der AG/GmbH,
Aufsichtsrataktuell 2014 H 1, 4
Straube, Kommentar zum GmbHG (2013)
Temmel, Börsegesetz Praxiskommentar (2011)
Thiery, GmbH: Stimmrechtsausübung in der Generalversammlung; Auslegung von
Regelungen des Stimmrechts im Gesellschaftsvertrag: Stimmgewichtung oder
Stimmrechtsabspaltung?, GesRZ 2012, 259
Thiery, Treuepflicht in der GmbH, JBl 1989, 253
Thöni, Sind treuwidrige Stimmabgaben von GmbH-Gesellschaftern bei der Beschlussfassung
durch den Versammlungsleiter mitzuzählen?, GesRZ 2008, 346
Thöni, Unwirksame GmbH-Gesellschafterbeschlüsse, GesRZ 1996, 137
Tichy, Syndikatsvertrag als Beschlussanfechtungsgrund, ecolex 2000, 204
Tichy, Syndikatsverträge bei Kapitalgesellschaften (2000)
Tojner/Moser, Beteiligungskapital und Unternehmertum (2013)
Torggler, Gestaltungsfreiheit bei der GmbH, GesRZ 2010, 185
Torggler, Vertragliche Gestaltung zur Wahrung des Gesellschaftereinflusses, GesRZ 1990,
186
Umfahrer, GmbH Handbuch für die Praxis6 (2008)
Unzeitig, Schiedsklauseln und GmbH-Gesellschaftsvertrag, ecolex 2008, 915
Vavrovsky, Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des umfassenden Informationsanspruchs
durch einen GmbH-Gesellschafter, GeS 2008, 282
Walch, Verstoß gegen omnilateralen Syndikatsvertrag als Anfechtungsgrund eines
Gesellschafterbeschlusses, GES 2015, 159
Wenger, Beirat als Aufsichtsrat, RWZ 2006, 356
Wenger, Syndikatsvertrag, RWZ 2009, 332
F. Zeitplan:
Ich habe das Doktoratsstudium im Wintersemester 2013/2014 begonnen, sodass ich mit
Abschluss
des
Wintersemesters
2015/2016
bereits
alle
erforderlichen
Kurse,
Lehrveranstaltungen und Seminare absolviert haben werde.
Mit dem Beginn des Doktorratsstudiums habe ich mit den erforderlichen Untersuchungen
meines Dissertationsvorhabens begonnen und möchte meine Dissertation im Sommersemester
2016 fertigstellen.