Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden

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Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden
Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsbetrieb in der Johannes a Lasco Bibliothek, Emden
1. Der Veranstalter ist für seine Veranstaltung
inhaltlich wie rechtlich verantwortlich.
2. Zusätzliche Leistungen und Absprachen bedürfen
der Schriftform.
3. Die Etagen sind keine Veranstaltungsräume. Sie
sind nicht Bestandteil der Mietsache. Besucher der
Veranstaltung haben keinen Zutritt.
4. Nimmt der Veranstalter kurzfristig weitere
Leistungen in Anspruch, gelten diese auch ohne die
schriftliche
Bestätigung
des
Vermieters
als
Beauftragung und werden nach Aufwand abgerechnet.
Hierzu zählen auch Leistungen, die von seinen
Mitarbeitern, sonstigen vom Veranstalter beauftragten
oder
von
ihm
eingeladene
Dritte
oder
Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher in Anspruch
nehmen.
5. Wird eine schriftlich vereinbarte Leistung zwei
Wochen vor Termin abgesagt, ist die Hälfte des
Entgelts dennoch fällig. Der unterschriebene Vertrag
muss
spätestens
4
Wochen
vor
dem
Veranstaltungstermin dem Vermieter vorliegen.
6. Bei Veranstaltungen mit Musikdarbietungen ist der
Veranstalter verpflichtet, diese bis spätestens 3 Tage
vor Stattfinden der GEMA zu melden! (GEMA,
Bezirksdirektion Hannover, Postfach 2129, 30021
Hannover, Tel.: 0511 – 2838100).
7. Bewirtung bei Veranstaltungen hat ausschließlich
von professionellen Anbietern zu erfolgen.
8. Sämtliches für die Veranstaltung eingebrachtes
Material als auch die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erzeugten Abfälle sind sofort nach Ende
der Veranstaltung vom Veranstalter zu entfernen. Dies
gilt auch für Material und Abfälle von Dritten in
Zusammenhang mit dieser Veranstaltung.
9. Wird eine vereinbarte oder eine verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der
Johannes a Lasco Bibliothek gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist die Johannes a Lasco
Bibliothek zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
10. Ferner ist die Johannes a Lasco Bibliothek
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grunde vom
Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen,
falls
− höhere Gewalt oder andere durch die Johannes a
Lasco Bibliothek nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
− Räume unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Veranstalters oder des Zwecks der Veranstaltung
gebucht werden;
− die Johannes a Lasco Bibliothek begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistungen der Johannes a Lasco Bibliothek den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der
Räume oder das Ansehen der Johannes a Lasco
Bibliothek in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass
dies
dem
Herrschaftsoder
Organisationsbereich der Johannes a Lasco
Bibliothek zuzurechnen ist.
11. Kommt es bei Veranstaltungen zu Schadensfällen,
haftet zuerst der Veranstalter. Der Veranstalter hat eine
entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Veranstalter haftet für Schäden am Gebäude, an
den Räumen oder am Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter,
sonstige von ihm beauftragte oder von ihm eingeladene
Dritte oder von ihm selbst verursacht werden. Der
Vermieter haftet nachrangig nur bei nachgewiesenem grob
fahrlässigem Verschulden.
12. Der Informations-Tresen der Bibliothek steht dem
Veranstalter
nicht
zur
Verfügung.
13. Die Nutzung des hauseigenen Internet-Zugangs über
Wireless-LAN ist schriftlich vom Veranstalter zu
beantragen. Es gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
14. Der Veranstaltungsort befindet sich in einem
denkmalgeschützten
Gebäude.
Der
Veranstalter
verpflichtet sich, hierauf besondere Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
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Alle Türen sind geschlossen zu halten.
Material ist ausschließlich durch das Nordtor ein- und
auszubringen, dieses führt vom Parkplatz auf der
Nordseite des Gebäudes in das Erdgeschoss.
Sämtliche Kunstobjekte dürfen nicht berührt werden.
Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm
einzuhalten.
Zerspanende Arbeiten wie sägen und schleifen sowie
der
Umgang
mit
lösungsmittelhaltigen
Reinigungsmitteln, Farben usw. ist im Gebäude
untersagt..
Es ist ausdrücklich auf Brandschutz zu achten.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
15. Sämtliche vom Veranstalter oder in seinem Auftrage
eingebrachten technischen Anlagen müssen den
Vorschriften entsprechen.
16. Sämtlicher technischer Aufbau muss von der
Johannes a Lasco Bibliothek genehmigt werden. Dies gilt
auch für Messemöbel, Displays, Küchenausstattung,
Dekoration usw.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die
Vertragsparteien
mit
der
unwirksamen
bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass der Vertrag sich lückenhaft erweist.
18. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Emden