Windelsack - Stadt Neu-Ulm

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Windelsack - Stadt Neu-Ulm
Kostenloser Windelsack
Windelsack
Für diejenigen, die einen Anspruch auf Familiengutscheine haben,
gibt es den kostenlosen Windelsack zur Entsorgung von Babywindeln.
Abgabe von
Windelsäcken
Die Windelsäcke werden längstens bis zum 3. Geburtstag
abgegeben.
Den Familiengutschein bekommen
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Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren
Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren
Familien/Alleinerziehende mit schwerbehinderten Kindern
Familien/Alleinerziehende, mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Sozialhilfe).
Weitere Voraussetzung:
Außer bei Empfängern von Sozialhilfe ist der Anspruch auf Familiengutscheine vom Einkommen der Familie abhängig. Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Rente, Nebenverdienste,
Unterhaltszahlungen, Ausbildungshilfen, Wohngeld u.a., nicht jedoch Kindergeld oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Zahl der Personen
im Haushalt:
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
Einkommensgrenze
brutto
1.300 €
1.700 €
2.150 €
2.700 €
3.200 €
Auch Familien mit Drillingsgeburten oder mehr erhalten kostenlose
Windelsäcke, unabhängig davon, ob sie Familiengutscheine erhalten.
Anträge
Anträge für Familiengutscheine und Windelsäcke stellen die Berechtigten beim Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm. Dort werden die
Windelsäcke für ein halbes Jahr direkt ausgegeben:
2
Bürgerbüro
Petrusplatz 15
Mo. - Di.:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
8.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
Befüllung
Die Windelsäcke dürfen ausschließlich mit Windeln gefüllt werden.
Bereitstellung
Die Windelsäcke werden zur Abfuhr (bitte verschlossen) neben die
Restmülltonne gestellt und von der Müllabfuhr mitgenommen.
Information
Abfallentsorgung und –beratung
Jürgen Gerhardt
FB 6/BBH
Telefon: 0731/7050-6601
Fax: 0731/7050-6699
E-Mail: [email protected]
www.abfall.neu-ulm.de
(12/2015)