Gedanken zum Fest der Liebe ohne den Mehrwert zu steuern

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Gedanken zum Fest der Liebe ohne den Mehrwert zu steuern
Rathaus
Kurier
www.gotha.de
Amtsblatt der Stadt Gotha
Nr. 12 ⁄ 15. Jahrgang
17. Dezember 2006
Amtlicher Teil
Aus dem Inhalt
Amtliche
Bekanntmachungen
Seiten 2 – 12
Nichtamtlicher Teil
Grußworte der Fraktionen
des Stadtrates
Ideen für Gothas Lücken
Bürgergespräche des OB
Kinder- und Jugendseite
Gothaer Vereine
Städtische Betriebe
Seiten 12 – 14
Seite
15
Seite
16
Seite
19
Seiten 20–21
Seite
23
Gedanken zum Fest der Liebe
ohne den Mehrwert zu steuern
Zur Weihnacht 2006 werde ich das Gefühl
nicht los, dass sich 2007 in Deutschland etwas
bewegen wird. Es geht voran, oder? Werden
wir die gute Stimmung des Jahres 2006 weiter
tragen können, wird der leichte Aufschwung
Deutschland wieder voran bringen, werden
wir das große Gemeinschaftsgefühl der Fußballweltmeisterschaft zur allgemeinen deutschen Stimmungslage entwickeln können? Es
gibt tausend große und kleine Fragen, die gerade zum Weihnachtsfest die Menschen bewegen.
Bis zur letzten Minute sind wir durch volle Geschäfte gehastet, haben uns auf Weihnachtsmärkten durch Menschenschlangen gequält,
suchten Geschenke, die man nicht unbedingt
braucht, haben vielleicht eine Spende überwiesen für einen guten Zweck, doch eines, eines das hatten wir nicht. Und das war Zeit! Wer
von uns hatte schon Zeit, mit den Kindern eine
Weihnachtsgeschichte zu lesen, im Wald einen
Weihnachtsbaum auszusuchen, Teig zu kneten
um daraus die leckersten Plätzchen zu backen.
Ich hatte dieses Glück. Ich durfte in der
Margarethenkirche meine persönliche Weihnachtsgeschichte lesen, ich schaffte es für die
Gothaer Tafel einige Plätzchen zu backen und
trotz all der knappen Zeit war ich mit der
Familie auf vier Weihnachtsmärkten. Wenn
auch nur sehr kurz!
Die Weihnachtszeit lädt ein zu einem Spaziergang durch unsere Stadt. Wenn abends die
Lichter in den Fenstern leuchten, die herrliche
Weihnachtstanne auf dem Hauptmarkt im
Lichterglanz erstrahlt oder an der Wasserkunst
die hellen Sterne grüßen, dann kommt weihnachtliche Stimmung auf, auch wenn wir sehnsüchtig auf weiße Flocken warten. Ein wenig zu
träumen, das ist jedem von uns erlaubt. Besonders in der Weihnachtszeit werden Träume
wahr. Kinder träumen, dass ihr sehnlichster
Wunsch in Erfüllung geht und das neueste
Spielzeug unterm Tannenbaum liegt. Wer einen Arbeitsplatz hat träumt davon, ihn durch
gute Arbeit erhalten zu können, Junge träumen
davon einen Ausbildungs- oder Studienplatz
zu finden, Alte träumen davon gesund zu bleiben. Doch die meisten träumen davon, sich mit
Herz und Hirn für ihre Heimatstadt engagieren
zu können.
Zur Weihnacht schweifen
unsere Blicke zurück. Wir
sehen noch einmal die Bilder des Jahres: den Fernseherfolg um die Orangerie,
den Einsturz am Winterpalais, der Gammelfleischskandal, aber auch der Straßenbau in allen Stadtteilen,
die Wirtschaftserweiterungen in Gotha-Ost. Zur Weihnacht denken wir an Menschen, die nicht mehr in unserer Mitte sind und fühlen
uns an der Seite derer, die
Sehnsucht haben.
Am Jahresende gilt mein
Dank all den Menschen, die
täglich für unsere Stadt eintreten, die als Unternehmer
für Arbeitsplätze Sorge tragen, die Denkmale wieder
aufbauen und neue Häuser
schaffen, die im Ehrenamt
uneigennützig ihre Arbeitskraft für Andere einsetzen,
die sich als Vordenker Gedanken darüber machen,
wie wir unsere Stadt lebens- und liebenswerter
entwickeln können. Gotha
braucht jede Idee!
Im Jahre 2007 den „Mehrwert zu versteuern“
soll nicht bedeuten über die Erhöhung der
Mehrwertsteuer zu klagen, sondern viel mehr
das Nachdenken fördern, wie wir mehr Werte
schaffen können, soll helfen, die Menschen zu
steuern und zu bewegen, sich für Gotha zu
engagieren. Jeder darf selber entdecken, dass
mehr in ihm steckt, jede Idee ist es wert, geprüft zu werden. Das Leben in unserer Stadt,
wollen wir stärker als bisher steuern, um
Gotha als starke Mitte, mittendrin in Deutschland zu etablieren.
Allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes
Weihnachtsfest, den Kindern einen gerechten
Weihnachtsmann. Denken wir in den Stunden
des Festes an die Menschen, die allein sind,
die Pflege benötigen – reichen wir Ihnen die
helfende Hand. Zeigen wir denen, die an den
Feiertagen rund um die Uhr für die Allgemeinheit im Einsatz sind, dass wir ihre Arbeit hoch
schätzen und dankbar dafür sind.
Nach einem friedlichen Weihnachtsfest mögen
Sie alle guten Wünsche in ein glückliches,
gesundes und mit persönlichen Zielen reich
gesegnetes Jahr 2007 begleiten. Gothaer Geschichte lehrt uns für die Zukunft „Friede
ernähret und Unfriede verzehret“. Halten wir
uns an diese alte Weisheit und der Mehrwert
wird wachsen, besonders der Mehrwert in den
Herzen, denn jeder von uns ist es wert.
Schöne Feiertage und herzlichen Dank
Ihr Knut Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Amtliche Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 80.1
„Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung
Knotenpunkt Weimarer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 21.11.2006 den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“
und die Begründung mit dem Umweltbericht, Stand: Juni 2006, gebilligt
und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.01.2007
bis 09.02.2007 öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen zusätzlich bereits vorhandene umweltbezogene Stellungnahmen aus.
Die Planungsunterlagen können im Stadtplanungsamt der Stadt Gotha,
Ekhofplatz 24 (Rathaus II)
Mo, Di, Mi
von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr
Do
von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr
Fr
von 8 – 12 Uhr
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist ist Jedermann Gelegenheit zur Erörterung
oder zur Äußerung schriftlich oder zur Niederschrift gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung
der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden
Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha
Januar – März 2007
vorberatende Ausschüsse:
Sozialausschuss
Termin: Mittwoch, den 24.01.2007, 17.00 Uhr
Mittwoch, den 07.03.2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus – Bürgersaal
beschließende Ausschüsse:
Hauptausschuss
Termin:
Montag, den 29.01.2007, 17.00 Uhr
Montag, den 12.03.2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus – Kleine Halle
Stadtpl.-, Bau- und Umweltausschuss
Termin:
Dienstag, den 23.01.2007, 17.00 Uhr
Dienstag, den 06.03.2007, 17.00 Uhr
Ort:
Neues Rathaus, Beratungsraum, Zi.007
Finanzausschuss
Termin:
Donnerstag, den 25.01.2007, 17.00 Uhr
Donnerstag, den 08.03.2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus — Bürgersaal
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der
Beschlüsse aus dem öffentlichen
Teil der Stadtratssitzung
vom 21.11.2006
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
A 393/06 – Neubesetzung von Aufsichtsräten – CDU-Fraktion
001 Herr Karl-Michael Danzer scheidet aus dem Aufsichtsrat der WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligung Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligung Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung Herrn Sascha John.
002 Herr Werner Kukulenz scheidet aus dem Aufsichtsrat der Baugesellschaft Gotha mbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in
den Aufsichtsrat der Baugesellschaft Gotha mbH mit sofortiger
Wirkung Frau Caroline Lösche.
003 Herr Thomas Fröhlich scheidet aus dem Aufsichtsrat der Bestattungsinstitut Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied
in den Aufsichtsrat der Bestattungsinstitut Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung Herrn Martin Heinze.
004 Herr Karl-Michael Danzer scheidet aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den
Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung
Herrn Horst Kulschewski.
005 Frau Helga Kukulenz scheidet aus dem Aufsichtsrat der Städtischen Heime Gotha gGmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Städtischenheime Gotha gGmbH mit
sofortiger Wirkung Frau Sylvia Schäfer.
006 Herr Felix Rademacher scheidet mit Ablauf des 31.12.2006 aus dem
Aufsichtsrat der Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH
aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der
Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH mit Wirkung zum
01.01.2007 Herrn Hubertus Kauka.
A 395/06 – Neubesetzung der Ausschüsse – CDU-Fraktion
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Hauptausschuss:
Stellvertreter für
Herrn Olaf Schneider-Rehberg
– Herr Hubertus Kauka
(für Frau Helga Kukulenz)
Finanzausschuss:
Mitglied
Herr Hubertus Kauka
– für Herrn Sascha John
A 396/06 – Ausschussbesetzung – Sachkundiger Bürger –
Die Linke.PDS
001 Die Fraktion Die Linke.PDS ändert die Besetzung des sachkundigen Bürgers wie folgt:
Herr Marcel Dietrich wird sachkundiger Bürger im Bauausschuss.
Herr Rüdiger Beck scheidet als sachkundiger Bürger aus.
B 380/06 – Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen
Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt
der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht.
Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen
fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung während der Dienstzeiten
öffentlich ausgehängt:
im Rathaus, Hauptmarkt 1
Gotha, den 30.11.2006
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Die Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungsvorlagen der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen.
B 381/06 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre
2006 bis 2010
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2006
Amtlicher Teil
bis 2010 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden beschlossen.
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 3
B 386/06 – Befugnisübertragung zur Durchführung von vereinfachten
Umlegungen (§§ 80 – 84 BauGB) auf das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha
B 367/06 – Beteiligungsbeirat der E.ON Thüringer Energie AG
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Der Oberbürgermeister, Herr Kreuch, wird als Mitglied des Beteiligungsbeirats der E.ON Thüringer Energie AG bestätigt.
B 382/06 – Aufhebung des Beschlusses B 311/06
001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, den Beschluss B 311/06
vom 12.07.2006 betrifft Satzung zur 1. Änderung zur Satzung für
Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – aufzuheben.
B 383/06 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der
Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung.
Anlage 1:
Satzungstext
B 384/06 – Bestellung der Vertreter der Stadt Gotha im Stiftungsrat
der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird mit sofortiger
Wirkung der zweite Beigeordnete der Stadt Gotha, Herr Matthias
Hey, als weiterer Vertreter der Stadt Gotha in den Stiftungsrat der
Stiftung Schloss Friedenstein Gotha bestellt.
002 Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird im Verhinderungsfall
durch den Bürgermeister/Ersten Beigeordneten der Stadt Gotha
vertreten.
003 Als Vertreter des Herrn Matthias Hey wird im Falle seiner Verhinderung mit sofortiger Wirkung Herr Stadtoberrechtsrat Burkhard
Brockhoff bestellt.
B 385/06 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Die Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen
§§ 80 – 84 BauGB) für den gesamten Bereich der Stadt Gotha (Gemarkungen Gotha, Sundhausen, Boilstädt und Uelleben) wird
gem. § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha,
übertragen.
Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Stadt Gotha als
Verfahrensbeteiligte unberührt.
Zur Übertragung gehören nicht die Befugnisse nach
– § 81 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Gläubigerin/Schuldnerin der Geldleistungen ist die Stadt Gotha)
– § 83 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Vollzug des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung)
Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:
– die vereinfachten Umlegungen dürfen nur in Abstimmung mit der
Stadt Gotha durchgeführt werden
– ein Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist
– Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von
Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der
Stadt Gotha getroffen.
Diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss
des Stadtrates aufgehoben werden. Bereits eingeleitete Verfahren sind durch die beauftragte Behörde abzuschließen.
Der Beschluss Nr. B 12/99 vom 03.11.1999 wird hiermit aufgehoben.
B 387/06 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am Heutal“
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt.
001 Der Entwurf der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am
Heutal – und die Begründung werden in der Fassung von Oktober
2006 gebilligt.
002 Der Entwurf der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am
Heutal – und die Begründung in der Fassung von Okt. 2006 sind
gem. § Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
003 Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha,
Teilabschnitt Gleichenstraße und Nordumfahrung Siebleben
(Nützleber Feld)“ wird geändert und in Bebauungsplan Nr. 80.1
„Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung
Knotenpunkt Weimarer Straße“ umbenannt.
002 Die Änderungen sind:
– Der Kreisverkehrsplatz K 12 entfällt.
– Der Abschnitt Nordumfahrung Siebleben (Nützleber Feld) entfällt.
003 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha,
Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht
werden in der Fassung 06/2006 gebilligt.
004 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 und die Begründung
einschließlich Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
005 Die Beteiligung TÖB erfolgt gem. § 4 BauGB.
006 Der Beschluss B 35/04 vom 08.09.2004 hiermit aufgehoben.
B 390/06 – Überplanmäßige Ausgabe für die Grundschule „J.F.Löffler“
Anlage 1 Bebauungsplan, Planteil A
Anlage 2 Bebauungsplan, Textteil B (1 – 7)
Anlage 3 Bebauungsplan, Begründung (S. 1 – 47) einschl. Umweltbericht (liegt im Bauamt vor)
Gotha, den 22.11.2006
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstelle 2110.9415 in Höhe von 154.000 .
Die Deckung erfolgt gem. § 58 Abs. 4 ThürKO durch die im Haushaltsplan 2007 für o. g. Maßnahme vorgesehenen Mittel.
B 394/06 – Bereitstellung von Fördermitteln für die Sanierungsmaßnahme Hauptmarkt 27
001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sanierung des Objektes Hauptmarkt 27 in Höhe
von
431.236,69 .
gez. Kreuch
Oberürgermeister
– Siegel –
Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Bekanntmachung der
Beschlüsse aus dem öffentlichen
Teil der Hauptausschusssitzung
vom 20.11.2006
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
HA 82/06 – „Wohnumfeldverbesserung Gotha West – Neugestaltung
Coburger Platz 1. und 2. Bauabschnitt“ Nachtrag zum Bauvertrag: Aufbringen einer Graffitischutzschicht
Der Ausführung der in den Nachtragsangeboten aufgeführten Leistungen zum Aufbringen einer permanenten Graffitischutzbeschichtung auf
Stützwänden und Brunnenteilen wird zugestimmt.
Die Auftragssummen (einschl. MwSt.) ändern sich wie folgt:
Ursprüngliche Auftragssumme 1. Bauabschnitt.
1.755.847,58 
Nachtragsangebot der Firma Baru vom 24.10.2006
22.680,32 
neue Auftragssumme (Gesamtvergütung)
1.778.527,90 
Ursprüngliche Auftragssumme 2. Bauabschnitt
Nachtragsangebot der Firma Baru vom 24.10.2006
neue Auftragssumme (Gesamtvergütung)
Die Nachträge werden noch verhandelt.
360.598,40 
3.663,74 
364.262,14 e
Diese Entscheidung erfolgt nach § 30 ThürKO durch den Oberbürgermeister.
Anlagen:
1. Nachtragsangebot zum Bauvertrag „Neugestaltung Coburger Platz
1. BA“
2. Nachtragsangebot zum Bauvertrag „Neugestaltung Coburger Platz
2. BA“
3. Produktbeschreibung der Graffiti-Schutz-Beschichtung
HA 83/06 – Nachtrag zum Bauvertrag VOB-OV-602/06/001 – Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, 3. BA, Neubau eines ÖPNV-Terminals, Los
2 – Stahlbau, Dach, Verglasung
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt
den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag –
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, 3. BA, Neubau eines ÖPNV-Terminals, Los 2 – Stahlbau, Dach, Verglasung (VOB-OV-602/06/001,
Beschluss des Hauptausschusses HA 48/06) mit einer geprüften
Angebotssumme in Höhe von 7.931,06  wird zugestimmt.
Die Auftragssumme (einschl. MwSt.) ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme:
1.316.104,56 
zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot:
7.931,06 
neue Auftragssumme (Gesamtvergütung):
1.324.035,62 
Anlagen:
1. Nachtragsvereinbarung Nr. 1, EFB-NACH 321
2. Prüfvermerk des Ingenieurbüro Osterwold & Schmidt
3. geprüfter Nachtrag der Fa. Bilfinger & Berger
HA 84/06 – 2. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-602/06/008, Sanierung der Stadthalle in Gotha, Los 10 – Elektroinstallation
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,
den Abschluss der 2. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag
VOB-ÖA-602/06/008, Sanierung der Stadthalle Gotha, Goldbacher Straße 35, Los 10 – Elektroinstallation zum geprüften 2. Nachtragsangebot vom 12.10./19.10.06 gegenüber der Fa. WEA Wärmeu. Energieanlagenbau GmbH, August-Röpling-Straße 18 aus 99091
Erfurt zuzustimmen.
Amtlicher Teil
Die Auftragssumme einschließlich MwSt. ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme
(Beschluss HA 53/06):
173.663,22 
zzgl. 1. geprüftes Nachtragsangebot
(Beschluss HA 75/06):
6.228,86 
zzgl. geprüftes 2. Nachtragsangebot:
6.308,93 
neue Auftragssumme
(Gesamtvergütung):
182.201,01 
Anlagen:
1. Nachtragsvereinbarung, EVB-NACH 321
2. Prüfung durch das Planungsbüro Rainer Fohlert
3. Angebot der Fa. WEA v. 12.10. u. 19.10.06
HA 85/06 – Auftragsvergabe zur Sanierung der Mönchparkteiche in
Gotha-Siebleben – Sanierung des Teiches 2
001 Der Hauptausschuss der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für
die Sanierung der Mönchparkteiche in Gotha-Siebleben, Sanierung des Teiches 2 an die Fa. Schleenbecker Baugesellschaft mbH,
Niederer Hofweg 7 aus 09376 Oelsnitz mit einer geprüften Angebotssumme brutto von 167.870,75  zu erteilen.
HA 86/06 – Auftragsvergabe zu Gehwegarbeiten und Ausbau Bushaltestelle in der Eschleber Straße in Gotha
001 Der Hauptausschuss der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für
die Gehwegarbeiten und den Ausbau der Bushaltestelle Eschleber
Straße in Gotha an die Fa. Herzog-Bau GmbH, Am Marbach 10 aus
99869 Tüttleben mit einer geprüften Angebotssumme von
91.461,79  (brutto, 19 % MwSt.) zu erteilen.
HA 87/06 – Auftragsvergabe zum Ausbau der Goldbacher Straße zwischen Nordseite Stadthallenvorplatz und Hohe Straße, 2. BA, Straßenbauarbeiten
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,
den Zuschlag für den Ausbau der Goldbacher Straße zwischen
Nordseite Stadthallenvorplatz und Hohe Straße, 2. BA, Straßenbauarbeiten an die Fa. Thomas Bau GmbH Bauunternehmen, Industriestraße 10 aus 99427 Weimar mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 290.765,22  inkl. 19 % MwSt., Preisnachlässen und
Nebenangeboten ohne die Wahlposition 5.1.50 „Steine aufnehmen
und in Eigentum des Auftragnehmers übernehmen“, zu erteilen.
HA 88/06 – Nachtrag zum Bauvertrag Nr. VOB-ÖA-661/05/112 Entwicklung Gotha-Ost, BF A, 4. BA/Osttangente Gotha, Am Industrieweg
(Flst. 16 bis neue Zufahrt Scholz-Recycling)
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:
001 Dem Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag Nr.
VOB-ÖA-661/05/112 (siehe Beschluss des Hauptausschusses Nr.
44/06) zwischen der
Fa. Bickhardt-Bau Thüringen GmbH & Co. Bauunternehmung KG
Am Steinig 3, 99869 Schwabhausen
und der Stadtverwaltung Gotha wird zugestimmt.
002 Die Auftragssumme ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme:
215.432,40 
zzgl. 1. Nachtragsangebot
+ 001.355,48 
zzgl. 2. Nachtragsangebot
+ 001.087,59 
neue Auftragssumme:
217.875,48 
Anlagen:
1. Fbl. EVM Nach 204
2. Fbl. EFB Nach 359.1
3. Protokoll der Nachtragsprüfung und Nachtragsangebot Nr. 1
4. Protokoll der Nachtragsprüfung und Nachtragsangebot Nr. 2
Gotha, den 21.11.2006
gez. Kreuch
Oberürgermeister
– Siegel –
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 5
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus der 29. Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „VolksparkStadion Gotha“ am 12.10.2006
Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung nach ihrer Veröffentlichung für einen Monat zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Stadtverwaltung Gotha ausliegt.
Beschluss Nr. 03/06 – Feststellung der Jahresrechnung 2005 und
Entlastung des Verbandsvorsitzenden
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:
Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs.3 ThürKO wird die Jahresrechnung 2005 festgestellt und Entlastung erteilt.
Beschluss Nr. 04/06 – Haushaltssatzung des Zweckverbandes
„Volkspark-Stadion Gotha“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:
Der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2007 wird zugestimmt.
Beschluss Nr. 05/06 – Finanzplan des Zweckverbandes „VolksparkStadion Gotha“ für die Jahre 2006 bis 2010
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:
Dem Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2010 wird zugestimmt.
Beschluss Nr. 06/06 – Investitionsplan des Zweckverbandes
„Volkspark-Stadion Gotha“ für die Jahre 2006 bis 2010
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt:
Dem Investitionsplan für die Jahre 2006 bis 2010 wird zugestimmt.
K. Kreuch
Verbandsvorsitzender
Gotha, den 04.12.2006
Amtliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion
Gotha“ bringt die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung für das
Jahr 2007 zur Veröffentlichung:
HAUSHALTSSATZUNG 2007
Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“
Aufgrund der §§ 36 und 37 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 11. Juni 1992 in Verbindung mit der Kommunalordnung – ThürKO – vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 hat der Zweckverband „Volkspark-Stadion
Gotha“ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2007 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 190.700 
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0  ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§4
Der Umlageschlüssel der Verbandsmitglieder richtet sich nach § 16 der
Verbandssatzung:
Betriebskostenumlage gesamt:
166.500 
dav. 50 % Stadt Gotha:
83.250 
50 % Landkreis:
83.250 
§5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.
§6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgelegt.
§7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft.
K. Kreuch
Verbandsvorsitzender
Gotha, den 04.12.2006
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 Nr. 04/ 2006 der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2007 einstimmig zugestimmt.
Mit Beschluss 05/2006 wurde einstimmig dem Finanzplan zugestimmt.
Mit Beschluss 06/2006 wurde dem Investitionsplan einstimmig zugestimmt.
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom
02.11.2006, AZ 240-1512.40-001/07-GTH, die Haushaltssatzung
rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung
gemäß § 21 Abs. 3, Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen.
3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar bis 31. Januar 2007
in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, im Rathaus, Zimmer 114 zu
den Sprechzeiten öffentlich aus.
K. Kreuch
Verbandsvorsitzender
Gotha, den 04.12.2006
Bekanntmachung von Satzungen
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 18.10.2006 mit BeschlussNr. 364/06 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Reinigung der öffentlichen Straßen-Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.11.2006, das
am 29.11.2006 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung
bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie
gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt
der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat auf Grund der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
– ThürKO –) vom 16. August 1993 zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.12.2005 (GVBl. S. 446), des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes vom 7.5.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom
10.3.2005 (GVBl. S. 58) in Verbindung mit den §§ 1,2,10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991
(GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2004
(GVBl. S. 889) sowie § 9 Absatz 1, Satz 2 der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Gotha vom 22.03.1996 in seiner Sitzung am 18.10.2006 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Reinigung der öffentlichen Straßen –
Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha
§1
Gebührentatbestand
Die Stadt Gotha erhebt zur Deckung des Aufwandes für die städtische
Straßenreinigung im Sinne des § 9 der Straßenreinigungssatzung der
Stadt Gotha Straßenreinigungsgebühren.
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§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungseinrichtung benutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur
Benutzung der Straßenreinigungseinrichtung verpflichtet ist.
(2) Wer am 1. Januar eines Kalenderjahres im Grundbuch als Eigentümer
eines nach § 5 der Straßenreinigungssatzung dem Anschlusszwang
unterliegenden Grundstückes eingetragen ist, gilt für dieses Kalenderjahr als Benutzer.
(3) Bei Wohnungseigentümern wird die Gebühr einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Die einheitlich für das Gesamtgrundstück
festgesetzte Gebühr wird dem Verwalter, den die Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt haben, zugestellt.
(4) Die in Abs. 1 festgesetzte Gebührenpflicht gilt entsprechend für Erbbauberechtigte und Nießbraucher.
(5) Soweit die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Nutzungsberechtigter bezüglich des betreffenden Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Nutzungsberechtigten ist jeder
entsprechend der Höhe seines Anteiles am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.
(6) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit
dem Beginn des folgenden Jahres auf den oder die Rechtsnachfolger
über.
(7) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Gebührenmaßstab
(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die Straßenfrontlänge des
Grundstückes. Die Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen
Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück.
(2) Die Gebühr wird nach vollen Frontmetern berechnet, wobei Frontlängen bis zu 50 cm nicht und über 50 cm als volle Frontmeter in Ansatz
gebracht werden. Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu 1,00 m höchstens aber bis zu 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig.
(3) Erhöht oder vermindert sich während der Dauer des Benutzerverhältnisses der Gebühr in Folge der Änderung der Bemessungsgrundlage
(z.B. Neuvermessung des Grundstückes) so beginnt die Verpflichtung zur Zahlung des Mehr- oder Minderbetrages mit dem Beginn des
auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisses folgenden Monats.
§4
Gebührensatz
Die Gebühren sind nach Reinigungsklassen gestaffelt.
Die Gebühren betragen jährlich pro Frontmeter für die:
Reinigungsklasse 1
6,60 /Frontmeter
Reinigungsklasse 2
4,40 /Frontmeter
Reinigungsklasse 3
2,20 /Frontmeter
Dabei ist zur Berücksichtigung des Gemeingebrauches ein Anteil der
Stadt Gotha in Höhe von 20 % bereits einkalkuliert.
§5
Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung Gotha erhoben. Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt des Gebührentatbestandes
folgt, es sei denn in einer den Anschluss- und Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt. Im
übrigen entsteht die Gebührenschuld fortlaufend mit Beginn eines
Kalenderjahres, wobei angefangene Kalenderjahre als volle Kalenderjahre gelten. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, in dem eine
öffentliche Verkehrsfläche aus dem Anschlussgebiet ausscheidet
oder eingezogen wird.
(2) Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straße wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, insbesondere in
den Fällen des § 9 Absatz 4 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung,
länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen.
Amtlicher Teil
Wird aus den in Satz 1 genannten Gründen die Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront nur eingeschränkt erbracht, reduziert sich die Gebührenschuld für diese Front auf die Hälfte. Ist die tatsächlich Reinigungsleistung an einer Grundstückstfront auf weniger als die Hälfte der
nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung reduziert,
entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung
ganz. Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf den Monats, indem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle
Gebührenpflicht beginnt wieder nach Ablauf des Monats, indem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden.
§6
Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken
Hintereinanderliegende Grundstücke bilden auch in Bezug auf die
Gebührenberechnung jeweils eine Einheit mit dem unmittelbar an die
Straße grenzenden Grundstück bzw. Grundstücken (§ 3 Abs. 1 der
Straßenreinigungssatzung).
Ist ein Hinterlieger einem Vorderlieger zugeordnet (vgl. § 3 Abs. 1 der
Straßenreinigungssatzung) so wird für das hinterliegende Grundstück
die Länge derjenigen Grundstücksseite zugrunde gelegt, die bei einer
Parallelverschiebung des Grundstücks an die Straße angrenzen würde.
§7
Gebührenermäßigung
Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es
über mehrere öffentliche Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es
an eine öffentliche Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so werden bei der Berechnung der Gebühr die einzelnen
nach §3 Abs. 1 und 2 auf volle Meter gerundeten Straßenfrontlängen zusammengerechnet und um ein Drittel gekürzt in Ansatz gebracht; mindestens wird die Gebühr jedoch in der Höhe erhoben, die sich bei ungekürztem Ansatz der zur höchsten Gebührenschuld führenden, ebenfalls
gerundeten, Straßenfrontlänge ergeben würde.
§8
Fälligkeit
(1) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des
Kalenderjahres fällig.
(2) Abweichend von Abs. 1 wird die Straßenreinigungsgebühr
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser fünfzehn
Euro nicht übersteigt,
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.
(3) Auf Antrag des Abgabenschuldners kann die Straßenreinigungsgebühr abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 2 am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum
30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre
Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum
30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.
§9
Meldepflicht
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen der Verhältnisse die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können,
unverzüglich zu melden und auf Verlangen darüber nähere Auskunft zu
geben.
§ 10
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. 01. 2003 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung in der bisherigen Fassung außer
Kraft.
Gotha, den 04.12.2006
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Siegel –
Amtlicher Teil
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
– Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Reinigung der öffentlichen Straßen-Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Aufgrund eines Vermittlungsfehlers wird die nachfolgende Verordnung
an dieser Stelle nochmals vollständig veröffentlicht:
Bekanntmachung
Entsprechend den kommunalrechtlichen Vorschriften über die Bekanntmachung von Satzungen wird die vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 35 OBG verkündet. Mit Datum vom 09.11.2006 wurde
die Eingangsbestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 7
IV. Abschnitt
Einzelregelungen
§ 12 Werbeanschläge, Werbeschriften
§ 13 Ruhestörender Lärm
§ 14 Straßenmusikanten
§ 15 Offene Feuer im Freien
§ 16 Einfriedungen, Abgrenzungen, Anpflanzungen
§ 17 Verkauf von Lebensmitteln im Freien
§ 18 Eisflächen
§ 19 Schutzvorkehrungen an Gebäuden
§ 20 Leitungen
V. Abschnitt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Tierhaltung
§ 21 Tierhaltung
§ 22 Hundehaltung
§ 23 Verantwortlichkeit
§ 24 Bekämpfung verwilderter Tauben
§ 25 Bekämpfung von Schadnagern
VI. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 26 Ausnahmegenehmigungen
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Geltungsdauer
§ 29 Inkrafttreten
I. Abschnitt
Zweckbestimmung, Geltungsdauer, Begriffsbestimmungen
§1
Zweckbestimmung
Zweck dieser Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung der Stadt Gotha.
Ordnungsbehördliche Verordnung
§2
Geltungsbereich
(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet
der Stadt Gotha, einschließlich der zugehörigen Ortsteile, sofern in
den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
(2) Soweit Vorschriften dieser Verordnung sich auf öffentliche Straßen
oder Anlagen beziehen, ist Voraussetzung für ihre Anwendbarkeit allein deren öffentliche Zugänglichkeit. Auf Eigentumsverhältnisse
oder Widmung kommt es nicht an.
Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 (1) des Thüringer Gesetzes über die
Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18.06.1993 (GVBl. S. 323) erlässt die Stadt Gotha als
Ordnungsbehörde folgende Verordnung:
§3
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder einer öffentlich-rechtlichen Widmung, alle befestigten und unbefestigten dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienende Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.
(2) Zu den Straßen gehören:
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Plätze,
Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, -einrichtungen und Anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen und die Bepflanzungen
(z.B. straßenbegleitender Baumbestand).
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse:
a) die der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen (siehe Abs. 4);
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen; bauliche
Anlagen und Einrichtungen
c) die öffentlichen Toilettenanlagen und
d) der öffentlichen Benutzung dienende Stadt- und Busanlagen (Warteflächen und -häuschen, Straßenbeleuchtung).
über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten,
Wasser- und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, durch Leitungen, Schneeüberhang,
Eiszapfen, Beeinträchtigungen an Einrichtungen für öffentliche Zwecke,
Tierhaltung, Fütterung von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, ruhestörender Lärm, Belästigung der Allgemeinheit, umweltschädliches
Verhalten, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der
Stadt Gotha
vom 25.10.2006
GLIEDERUNG
I. Abschnitt
Zweckbestimmung, Geltungsdauer, Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweckbestimmung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
II. Abschnitt
Verbot von Verunreinigungen
§ 4 Verunreinigungen
§ 5 Reinigungsarbeiten
§ 6 Verunreinigungen öffentlicher Gewässer
§ 7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll
III. Abschnitt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Straßen, Anlagen
und Einrichtungen
§ 8 Einrichtungen für öffentliche Zwecke
§ 9 Schutz der Benutzer der öffentlichen Straßen und Anlagen vor
Schäden und Belästigungen
§ 10 Schutz der öffentlichen Anlagen vor Schäden
§ 11 Spielplätze
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(4) Grün- und Erholungsanlagen im Sinne vom (3) Buchstabe a) sind
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung
oder der Verschönerung des Stadtgebietes dienen, hierzu gehören:
a) Grün- und Erholungsanlagen, Gedenkplätze;
b) Kinderspielplätze;
c) Freizeitanlagen;
d) Gewässer und deren Ufer.
II. Abschnitt
Verbot von Verunreinigungen
§4
Verunreinigungen
(1) Es ist verboten, öffentliche Gebäude, sonstige öffentliche bauliche
Anlagen und Einrichtungen, wie:
Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke,
Brunnen, Wasserspiele, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Wartehäuschen und -hallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder
ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu versehen, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren.
Dies gilt auch für bauliche und sonstige Anlagen, die von öffentlichen
Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar
sind.
(2) Wer entgegen dem Verbot nach Abs. 1 bemalt, beschriftet, besprüht,
beschmiert oder plakatiert, oder dies veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
(3) Wird der Verpflichtung nach Abs. 2 nicht nachgekommen, wird auf
Kosten des Pflichtigen die Beseitigung durch die Stadt Gotha veranlasst.
§5
Reinigungsarbeiten
(1) Es ist untersagt:
a) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen oder Reparaturarbeiten
vorzunehmen (außer Notreparaturen).
b) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und
befestigten Flächen
c) abfließenden Niederschlagswasser sowie Flüssigkeiten, die kein
Abwasser sind (z. B. verunreinigende besonders ölige, teerige,
brennbare, explosive, säure- oder laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse
einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten.
Dies trifft auch für Baustoffe, insbesondere für Zement, Beton,
Farbe sowie ähnliche Materialien zu.
c) vorbezeichnete Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen oder Anlagen
auszugießen sowie dort Sachen auszustäuben oder auszuklopfen.
(2) Flüssigkeiten, die nicht unter die Versagungsgründe des Abs. 1 fallen,
dürfen nur in die Gosse geschüttet werden, wenn sie ungehindert abfließen können. Bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine
Glätte entsteht.
Sollte es zu Eisbildung und entstehender Glätte kommen, so ist zum
abstumpfen vor allem Sand, Splitt o.a. kaufbare Streumaterialien zu
verwenden. Asche darf nicht verwendet werden.
(3) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Abs. 1 und 2 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.
§6
Verunreinigungen öffentlicher Gewässer
Auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen befindliche Brunnen, Wasserbecken und Teiche, soweit es sich nicht um natürliches Gewässer handelt, dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie zu bringen oder soweit es nicht ausdrücklich zugelassen ist, darin zu waschen, zu baden sowie Hunde oder
andere Tiere darin baden zu lassen.
Amtlicher Teil
§7
Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll
(1) Es ist verboten, die öffentlichen Straßen und Anlagen zu verunreinigen:
Besonders dürfen Papier-, Obstreste, Zigarettenkippen, Kaugummis
oder andere Abfälle nicht auf die Straßen und in die Grünanlagen geworfen werden.
(2) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen
dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappteller, Pappbecher, Obstreste usw.) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll und größere Mengen von Wertstoffen ist verboten.
(3) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Glas, Textilien, Altpapier) dürfen grundsätzlich nicht durchsucht, Gegenstände daraus
nicht entnommen oder verstreut werden. Es ist verboten, Abfälle vor,
neben oder auf Wertstoffcontainern zu lagern.
(4) Sperrmüll ist, soweit Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind,
gefahrlos so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel, Abdeckungen von Versorgungsleitungen u.ä. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Es ist verboten,
Gegenstände, die im Rahmen der Sperrmüllbeseitigung zum Abholen bereitgestellt sind, zu durchsuchen, hieraus Teile zu entnehmen
oder zu verstreuen.
(5) Mülltonnen und gelbe Säcke dürfen frühestens am Vorabend des Tages der Entsorgung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden
und sind danach ebenso wie nicht abgefahrene Gegenstände unverzüglich in das Hausgrundstück zu bringen. Spätestens jedoch am Tage nach der Entleerung dürfen Mülltonnen nicht mehr im öffentlichen
Verkehrsraum oder außerhalb von Standflächen abgestellt sein.
III. Abschnitt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Straßen, Anlagen
und Einrichtungen
§8
Einrichtungen für öffentliche Zwecke
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformatoren und Reglerstationen
sowie Einrichtungen, wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und
Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt,
geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten
für Löschwasserentnahme zu verdecken.
§9
Schutz der Benutzer der öffentlichen Straßen und Anlagen
vor Schäden und Belästigungen
(1) Die öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.
(2) Zur Vermeidung von Schäden und Belästigungen ist es auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen insbesondere untersagt:
1. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen;
2. außerhalb von Kinderspielplätzen oder den sonst dafür ausdrücklich freigegebenen Flächen zu spielen oder sportliche Übungen zu
betreiben, wenn dadurch Dritte gefährdet oder belästigt werden
können;
3. innerhalb der bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des BauGB) zu lagern, zu nächtigen oder zu zelten;
4. das die körperliche Nähe suchende oder besonders aufdringliche
Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des
Bettelns;
5. das Verrichten der Notdurft;
6. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u. Ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses,
wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen (z. B. Grölen, Anpöbeln von Passanten, Gefährdung anderer durch herumliegen lassen von Flaschen und Gläsern);
7. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln;
8. andere durch trunkenheits-, rauschbedingtes oder ähnliches Verhalten zu belästigen;
Amtlicher Teil
9. Lagern in Personengruppen, wenn sich diese an denselben Orten
regelmäßig ansammeln und dabei Passanten bei der Nutzung des
öffentlichen Straßenraumes im Rahmen des Gemeingebrauchs
behindern.
(3) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt.
§ 10
Schutz der öffentlichen Anlagen vor Schäden
(1) Öffentliche Anlagen sind zweckbestimmt und im Interesse des Gemeinwohls pfleglich und rücksichtsvoll zu benutzen.
(2) Für öffentliche Anlagen kann die Benutzung auf bestimmte Zeiten beschränkt oder bzw. gänzlich untersagt werden.
(3) Unzulässig ist, in öffentlichen Anlagen u.a.:
1. Pflanzungen oder ähnliche Anlagen zu betreten, zu beschädigen,
Pflanzen abzubrechen, Blumen zu pflücken, Bäume und Sträucher
und sonstige Pflanzen (einschließlich Blumen) aus dem Boden zu
entfernen;
2. Bäume zu erklettern;
3. Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nicht zum Verkehr zugelassen
sind, abzustellen
4. Grünflächen mit Fahrrädern zu befahren;
5. Bänke oder sonstige Einrichtungen und Baulichkeiten zweckentfremdet zu benutzen;
6. Einrichtungen und Baulichkeiten zu beschädigen oder ihre Nutzbarkeit einzuschränken.
§ 11
Spielplätze
(1) Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern und deren Aufsichtspersonen zweckbestimmt benutzt werden.
(2) Die auf den Kinderspielplätzen und Bolzplätzen aufgestellten Schilder enthalten Regelungen, welche einzuhalten sind.
(3) Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen insbesondere
verboten:
1. gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen;
2. Flaschen aller Art oder Metallteile wegzuwerfen oder zu zerschlagen;
3. Motorfahrzeuge aller Art oder Fahrräder – ausgenommen Kleinfahrräder für Kinder und Krankenfahrstühle – abzustellen oder mit
ihnen zu fahren;
4. Tiere zu führen oder laufen zu lassen;
5. Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln;
6. Dosen und sonstige Abfälle wegzuwerfen.
IV. Abschnitt
Einzelregelungen
§ 12
Werbeanschläge, Werbeschriften
(1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen zum Schutze des Ortsund Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist.
(2) In öffentlichen Anlagen ist es grundsätzlich nicht gestattet:
a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen
und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben;
b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten;
c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen.
(3) Wer Schriften im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung des § 26 im
Geltungsbereich dieser Verordnung verteilt, ist verpflichtet, eine damit zusammenhängende Verunreinigung der öffentlichen Straße und
Anlage sofort zu beseitigen und insbesondere sein von Verkehrsteilnehmern in einem Umkreis von 100 m weggeworfenes Werbematerial unverzüglich wieder einzusammeln. Das Ablegen von Werbematerial auf öffentlicher Straße und in öffentlichen Anlagen ist untersagt.
(4) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheidungen sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer
Woche zu entfernen.
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 9
(5) Wer entgegen dem Verbot nach Abs. 1 und Abs. 2 plakatiert, verteilt,
wirbt, aufstellt oder anbringt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
(6) Die Beseitigungspflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstalter
bzw. denjenigen, in dessen Namen oder Auftrag die in Abs. 1 und 2
genannten Tätigkeiten ausgeführt werden.
(7) Auf denjenigen, der andere damit beauftragt oder es ihnen überlässt, entgegen den Abs. 1 – 4 zu handeln, sind die Bußgeldvorschriften des § 27 dieser Verordnung in gleicher Weise anzuwenden, wie
auf den Ausführenden, der gegen die Verbote der Abs. 1 – 4 verstößt.
(8) Wird der Verpflichtung nach Abs. 3, 4 und 5 nicht nachgekommen,
wird auf Kosten des Pflichtigen die Beseitigung durch die Stadt
Gotha veranlasst.
§ 13
Ruhestörender Lärm
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Abs. 2 so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht mehr als nach den Umständen
unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden.
(2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
1. 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
2. 22:00 bis 06:00 Uhr (Nachtruhe).
Sonn- und Feiertage unterliegen dem Schutz des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Während der Ruhezeiten sind in bewohnten Gebieten Tätigkeiten
verboten, die die Ruhe der Allgemeinheit stören. Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten im Freien:
a) Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Bohr- und
Schleifmaschinen, Pumpen, Sägen u. a.);
b) Betrieb motorbetriebener Gartengeräte; für Rasenmäher gilt die
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
c) Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen oder bei geöffnetem Fenster.
(4) Das Verbot des Abs. 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art (z. B. Betrieb von
Baumaschinen und Geräten), wenn die Arbeiten üblich sind und die
Grundsätze des Abs. 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. ä.) Fenster und Türen geschlossen sind.
(5) Ausnahmen von dem Verbot des Abs. 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet.
(6) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden
darf kein Lärm nach außen dringen, durch den die Allgemeinheit erheblich belästigt wird. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
(7) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente dürfen
unabhängig von den Ruhezeiten nur in einer solchen Lautstärke
etrieben bzw. gespielt werden, dass die Allgemeinheit nicht gestört wird.
§ 14
Straßenmusikanten
(1) Die Stadt Gotha betrachtet Straßenmusik als eine Belebung der Innenstadt. Dennoch ist folgendes zu beachten:
1. Lautstarke Musikinstrumente und Hilfsgeräte dürfen nicht verwendet werden.
2. Musizieren ist nur zu folgenden Zeiten gestattet:
a) werktags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
b) in den verkehrsrechtlich ausgewiesenen Fußgängerzonen der
Stadt während der allgemein üblichen Ladenöffnungszeiten;
c) an Sonn- u. Feiertagen ist Straßenmusik nicht gestattet.
3. Die Standorte sind jeweils stündlich zu wechseln.
(2) Die Ordnungsbehörde ist ermächtigt, musikalische Darbietungen an Standorten zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der
Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich ist.
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§ 15
Offene Feuer im Freien
(1) Das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist grundsätzlich nicht erlaubt.
(2) Eine Ausnahme vom Verbot des Anlegens und Unterhaltens eines offenen Feuers kann für allgemein ortstypische Brauchtumsfeuer (z.B.
Osterfeuer, Lagerfeuer, Maifeuer) gewährt werden.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 26 ersetzt nicht die notwendige
Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers.
(3) Jedes nach § 26 dieser Verordnung zugelassene Feuer im Freien ist
durch eine volljährige Person dauernd zu beaufsichtigen. Bevor die
Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.
(4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein:
a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m vom
Dachvorsprung gemessen;
b) von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m;
c) von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m.
(5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und
die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach
denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben
unberührt.
§ 16
Einfriedungen, Abgrenzungen, Anpflanzungen
(1) Einfriedungen und Abgrenzungen entlang von öffentlichen Straßen
und Anlagen sind so zu errichten, zu unterhalten oder zu ändern,
dass durch deren Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht beeinträchtigt wird.
(2) Anpflanzungen, einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige
von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung und der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen . Das Zubehör von Straßen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe c dieser Verordnung) darf
durch Anpflanzungen, insbesondere durch die Zweige von Bäumen,
Sträuchern und Hecken nicht verdeckt werden.
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe
von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m durch den Grundstückseigentümer oder andere Berechtigte, freigehalten werden.
§ 17
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht,
so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter durch den Abgebenden sichtbar aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren.
In einem Umkreis von 15 m sind alle Rückstände der abgegebenen Waren (Verpackungsmaterial usw.) von dem Verabreicher einzusammeln
und ordnungsgemäß zu beseitigen.
§ 18
Eisflächen
(1) Das Betreten und Befahren der Eisflächen aller Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung ist verboten, soweit und solange sie
nicht besonders freigegeben sind.
(2) Durch Bekanntmachung können bestimmte Eisflächen von der Stadtverwaltung Gotha freigegeben werden.
(3) Verboten ist es:
1. Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen, soweit dies
nicht zur Erhaltung des Fischbestandes oder zur Sicherstellung der
Löschwasserversorgung erforderlich ist;
2. Steine auf die Eisfläche zu werfen oder das Eis durch Asche oder
ähnliche Stoffe zu verunreinigen.
§ 19
Schutzvorkehrungen an Gebäuden
(1) An Gebäuden und anderen Bauwerken befindliche Schneeüberhänge und Eiszapfen sowie auf deren Dächern liegende Schneemassen,
welche nach den Umständen des Einzelfalles eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Sachen auf öffentlichen Straßen oder Anlagen
darstellen, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere
Berechtigte beseitigt werden.
Amtlicher Teil
(2) Abs. 1 gilt auch für losgelöste Ziegeln und ähnliche Bauelemente.
(3) Blumentöpfe und -kästen sind gegen Herabstürzen zu sichern.
(4) Frisch gestrichene, öffentlich zugängliche Anlagen, Gegenstände
und Flächen sind, solange sie abfärben, durch einen auffallenden
Hinweis kenntlich zu machen.
§ 20
Leitungen
Öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen dürfen grundsätzlich nicht
mit Leitungen, Antennen o. ä. Gegenständen überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt.
V. Abschnitt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Tierhaltung
§ 21
Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Wer Tiere auf die Straße, in Grün- und Erholungsanlagen bringt, muss
dafür sorgen, dass sie dort keine Schäden, insbesondere an Bäumen
und Anpflanzungen anrichten und die Bereiche nicht verschmutzen.
Verunreinigungen, u.a. durch Kot, sind sofort von dem Halter oder
von dem mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragten zu
beseitigen. Die verunreinigte Fläche ist sofort angemessen zu reinigen.
Die Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer wird dadurch nicht berührt.
(3) Es ist verboten, Tiere auf Spielplätze mitzunehmen und sie in Gewässer, die zum Baden freigegeben sind, hineinzulassen. Es ist ebenfalls
untersagt, Tiere in öffentlichen Brunnen oder Wasserbecken baden
zu lassen.
(4) Tiere dürfen nur von Personen, die physisch und psychisch aufsichtsfähig sind, mit in die Öffentlichkeit genommen werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine Gefahr für Dritte ausgeht.
(5) Tiere sollten bei öffentlichen Veranstaltungen und Volksfesten nicht
mitgeführt werden.
(6) Die Halter von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und anderen
gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art, haben das Halten der Tiere dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Diese Tiere dürfen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen
nicht mitgeführt werden.
Die Vorschriften des GefHundG, die hierzu erlassene Verordnung und
der § 121 OWiG bleiben unberührt.
(7) Das ungenehmigte Füttern von fremden, streunenden oder freilebenden Katzen ist untersagt.
Ausgenommen davon sind die vom Tierschutzverein festgelegten
Futterplätze.
§ 22
Hundehaltung
(1) Über die im § 21 genannten ordnungsrechtlichen Bedingungen zur
Tierhaltung gilt für die Hundehaltung darüber hinaus, dass außerhalb eingefriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auch auf
Zuwegen oder außerhalb der Wohnungen (z.B. in Treppenhäusern
oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten
Räumen bzw. Außenanlagen), sowie in bebauten Bereichen der Stadt
Gotha, in Grün- und Parkanlagen und in Bereichen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein Hund nur unter folgenden
Voraussetzungen geführt werden darf:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen
sein muss, dass das Tier sicher gehalten werden kann; die
Leinenlänge ist entsprechend der Gegebenheiten variabel zu
halten;
2. die Person, die den Hund führt, muss von ihrer körperlichen und
geistigen Konstitution her stets in der Lage sein, das Tier sicher zu
halten;
3. Hunde, die sich als bissig im Sinne der Thüringer GefahrenHundeverordnung erwiesen haben, müssen dabei einen das
Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen.
Amtlicher Teil
4. Es ist untersagt, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in
öffentlichen Brunnen, Wasserspielen und Gewässern in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen baden zu lassen, sowie auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen (Grün- und Parkanlagen) unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen.
5. Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in der Fußgängerzone angebunden, ist sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird.
(2) Ansonsten sind Hunde artgerecht in geschlossenen Räumen oder in
ausreichend hoch und fest eingefriedeten, ausbruchsicheren Grundstücken zu halten.
(3) Die Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von dem Abs. 1 Nr. 3 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht
mehr zu befürchten ist. Die Zulassung der Ausnahme kann befristet
und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.
§ 23
Verantwortlichkeit
Die Regelungen der §§ 21–22 gelten für den Eigentümer, den Halter und
den die tatsächliche Sachherrschaft über das Tier ausübenden Verfügungsberechtigten gleichermaßen.
§ 24
Bekämpfung verwilderter Tauben
(1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des
Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen.
(3) Die Vorschriften des Naturschutzes und des Tierschutzrechts bleiben
unberührt.
§ 25
Bekämpfung von Schadnagern
(1) Grundstücke sind von Schadnagern, insbesondere Ratten, freizuhalten.
(2) Die Eigentümer von Grundstücken oder deren Beauftragte sind, wenn
sie Schadnager feststellen oder davon Kenntnis erlangen, zur Bekämpfung des Schadnagerbefalles verpflichtet. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind auf Kosten des Eigentümers durchzuführen und
sind so lange zu wiederholen, bis der Schadnagerbefall beseitigt ist.
(3) Vor der Bekämpfung der Schadnager sind alle Abfallstoffe, vor allem
Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von den Schadnagern
zugänglichen Stellen zu entfernen.
(4) Die zur Bekämpfung verwandten Mittel müssen zugelassen sein und
entsprechend der Vorschriften angewendet werden.
(5) Wer eine Bekämpfung durchführt oder durchführen lässt, hat sicherzustellen, dass Menschen, insbesondere Kinder, aber auch andere
nicht zu bekämpfende Tiere, durch die Bekämpfungsmaßnahme
nicht gefährdet werden.
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlage dürfen keine Bekämpfungsmittel gegen Schadnager ausgelegt werden, ausgenommen hiervon sind behördlich angeordnete Maßnahmen.
(6) Im Verlauf und nach der Bekämpfung sind tote Tiere unter Beachtung
der Vorschriften über die Tierkörperbeseitigung unverzüglich und
schadlos zu beseitigen.
(7) Nach der Bekämpfungsaktion sind die Bekämpfungsmittel unverzüglich zu entfernen.
VI. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 26
Ausnahmegenehmigungen
Auf schriftlichen Antrag kann die Stadtverwaltung von den Bestimmungen dieser Verordnung Ausnahmen zulassen.
§ 27
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 11
der §§ 4–25 dieser Verordnung zuwiderhandelt, insbesondere entgegen:
1. § 4 Abs. 1 öffentliche Gebäude, sonstige öffentlich bauliche Anlagen oder Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten versieht, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert,
oder dies veranlasst, oder als Eigentümer der Fläche die Plakatierung, Bemalung, Beschreibung, Besprühung, Beschmierung nicht
innerhalb einer Woche entfernt;
2. § 4 Abs. 2 die unverzügliche Beseitigung nicht durchführt;
3. § 5 Abs. 1 Buchstabe a) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht, abspritzt oder repariert;
4. § 5 Abs. 1 Buchstabe b) Abwässer, Baustoffe oder sonstige Flüssigkeiten in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet;
5. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen oder
Anlagen ausgießt oder dort Sachen ausstäubt oder ausklopft;
6. § 5 Abs. 2 Flüssigkeiten in die Gosse schüttet;
7. § 6 öffentliche Brunnen, Wasserbecken, Teiche beschmutzt,
verunreinigt, feste oder flüssige Gegenstände hineinbringt oder
darin badet, wäscht oder Hunde und andere Tiere darin baden
lässt;
8. § 7 Abs. 1 öffentliche Straßen oder Anlagen verunreinigt;
9. § 7 Abs. 2 Abfallbehältnisse zweckwidrig nutzt
10. § 7 Abs. 3 und Abs. 4 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer oder
Sperrmüll durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt oder verstreut; Sperrmüll nicht gefahrlos abstellt;
11. § 7 Abs. 4 und Abs. 5 Mülltonnen widerrechtlich abstellt oder
Mülltonnen, gelbe Säcke oder nicht abgefahrene Gegenstände
widerrechtlich stehen lässt;
12. § 8 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar
macht;
13. § 9 Abs. 1 öffentliche Straßen oder öffentliche Anlagen so benutzt,
dass andere gefährdet, belästigt oder geschädigt werden;
14. § 9 Abs. 2 den in Nr. 1–9 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt;
15. § 10 Abs. 1–3 öffentliche Anlagen nicht zweckbestimmt benutzt;
16. § 11 Abs. 1 Spielplätze zweckentfremdet benutzt;
17. § 11 Abs. 2 die Regelungen nicht einhält;
18. § 11 Abs. 3 den in Nr. 1–6 enthaltenen Verboten nicht entspricht;
19. § 12 Abs. 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt oder es
veranlasst;
20. § 12 Abs. 2 Werbeschriften verteilt, abwirft oder mit anderen Werbemitteln wirbt, Waren oder Leistungen anbietet, Werbeträger
aufstellt oder anbringt oder dies veranlasst;
21. § 12 Abs. 3 Verunreinigungen nicht beseitigt;
22. § 12 Abs. 4 Werbeträger nicht entfernt;
23. § 12 Abs. 5 der Beseitigungspflicht nicht nachkommt;
24. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 die Allgemeinheit über das den Umständen
nach zulässige Maß durch Geräusche stört, belästigt oder gefährdet;
25. § 13 Abs. 3 während der Ruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die
Ruhe der Allgemeinheit stören;
26. § 13 Abs. 6 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach
außen dringen lässt, durch den die Allgemeinheit erheblich belästigt werden
27. § 13 Abs. 7 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke betreibt oder spielt, die die Allgemeinheit stört;
28. § 14 Abs. 1 Nr. 1–3 und Abs. 2 auf Straßen musiziert;
29. § 15 Abs. 1 offene Feuer im Freien anlegt oder unterhält;
30. § 15 Abs. 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person
dauernd beaufsichtigt oder das Feuer nicht vor Verlassen ablöscht;
31. § 15 Abs. 4 offene Feuer anlegt, die
– von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 Meter vom Dachvorsprung ab gemessen,
– von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 Meter,
– von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 Meter
entfernt sind;
32. § 16 Abs. 2 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die
Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung
beeinträchtigt oder durch Anpflanzungen, insbesondere Zweige
Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Einrichtungen der Straße
verdeckt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis
zu einer Höhe von mindestens 2,50 m oder über Fahrbahnen
nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält.
32. § 17 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht aufstellt, anbringt oder rechtzeitig entleert;
33. § 17 Rückstände der abgegebenen Waren nicht einsammelt und
ordnungsgemäß beseitigt;
34. § 18 Abs. 1 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt;
35. § 18 Abs. 3 die Eisfläche zerstört oder verunreinigt;
36. § 19 Abs. 1–4 Schutzvorkehrungen an Gebäuden nicht trifft;
37. § 20 öffentliche Straßen mit Leitungen und Antennen oder anderen Gegenständen überspannt;
38. § 21 Abs. 1 sein Tier hält;
39. § 21 Abs. 2 Verunreinigungen durch Tiere nicht sofort beseitigt
oder die verunreinigte Fläche nicht sofort angemessen reinigt;
40. § 21 Abs. 3 Tiere auf Spiel- und Bolzplätze mitnimmt oder sie in
Badegewässern, öffentlichen Brunnen oder Wasserbecken baden lässt;
41. § 21 Abs. 4 ungeeigneten Personen die Aufsicht über Tiere in der
Öffentlichkeit überlässt;
42. § 21 Abs. 6 der Anzeigepflicht beim Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art oder dem Verbot des Mitführens dieser Tiere in der Öffentlichkeit nicht nachkommt;
43. § 21 Abs. 7 fremde, streunende oder freilebende Katzen an nicht
vom Tierschutzverein festgelegten Futterplätzen füttert;
44. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Hunde nicht an der Leine führt oder aufgrund der
Beschaffenheit der Leine den Hund nicht sicher halten kann oder
die Leinenlänge nicht den Gegebenheiten anpasst;
45. § 22 Abs. 1 Nr. 2 als Hundeführer körperlich oder geistig nicht in
der Lage ist, den Hund sicher zu führen bzw. zu halten;
46. § 22 Abs. 1 Nr. 3 Hunde, die sich als bissig erwiesen haben ohne
bisssicheren Maulkorb führt;
47. § 22 Abs. 1 Nr. 4 Hunde auf Kinderspielplätzen mitführt, in öffentlichen Brunnen, Wasserspielen und Gewässern in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen baden lässt oder auf öffentlichen Straßen
und öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt herumlaufen lässt;
Amtlicher Teil
48. § 22 Abs. 1 Nr. 5 seinen Hund so anbindet, dass ein ungehinderter Durchgang von Passanten nicht gewährleistet
wird;
49. § 22 Abs. 2 seinen Hund nicht artgerecht in geschlossenen Räumen oder in ausreichend hoch und fest eingefriedeten, ausbruchsicheren Grundstücken hält;
50. § 24 Abs. 1 verwilderte Tauben füttert;
51. § 24 Abs. 2 keine geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von
Nistplätzen verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens ergreift;
52. § 25 Abs. 2 Bekämpfungsmaßnahmen nicht durchführt;
53. § 25 Abs. 3 Abfallstoffe nicht entfernt;
54. § 25 Abs. 5 Bekämpfungsmittel auf öffentlichen Straßen und in
öffentlichen Anlagen auslegt;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der
Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Abs. 1 ist die Stadt Gotha (§ 51
Abs. 2 Nr. 3 OBG).
§ 28
Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung gilt 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten, wenn sie
nicht vorher durch eine andere ersetzt wird.
(2) Änderungen und Aufhebungen von Paragraphen dieser Verordnung
können nach Maßgabe des § 36 Ordnungsbehördengesetz (OBG)
durchgeführt werden.
§ 29
Inkrafttreten
Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft.
Stadt Gotha, den 25.10.2006
Oberbürgermeister
– Siegel –
Nichtamtlicher Teil
Grußwort der CDU-Fraktion des Gothaer Stadtrates
Liebe Gothaerinnen,
liebe Gothaer,
als die Evangelisten
die Geschichte von
Bethlehem aufschrieben, wollten
sie etwas Erstaunliches und Wunderbares
erzählen: Frieden auf unserer
Welt ist möglich.
Diese wunderbare Botschaft erleben wir gerade an Weihnachten besonders intensiv und
fragen uns im selben Atemzug, warum wir eigentlich nicht das ganze Jahr in Frieden mit anderen und uns selbst leben können.
Weihnachten bedeutet: erholsame, harmonische Stunden, ein wenig Muße und Innehalten
in der Hektik des Alltags, um aus der Ruhe der
weihnachtlichen Tage Kraft für das neue Jahr
zu schöpfen. Kraft, die man benötigt, um die
täglichen Herausforderungen und Veränderungen zu bestehen und dem Ziel Frieden
näher zu kommen.
Das zu Ende gehende Jahr war auch für die
CDU geprägt von personellen Veränderungen.
Karl-Michael Danzer, Thomas Fröhlich, Helga
Kukulenz und Werner Kukulenz sind aus dem
Stadtrat ausgeschieden. Für ihr großes ehrenamtliches Engagement in den zurückliegenden
Jahren möchte ich ganz besonders danken. Als
Nachrücker sind Torsten Jäger, Hubertus Kauka, Horst Kulschewski und Gerhard Riede in
die CDU-Stadtratsfraktion gekommen.
Ich möchte all jenen danken, die sich ehrenamtlich oder beruflich das ganze Jahr über für
verschiedene Belange eingesetzt haben. Auch
denjenigen, die gerade an Weihnachten zuverlässig ihren Dienst für uns verrichten, Schwachen und Bedürftigen helfen und sie durch die
kommende Zeit begleiten, gilt mein außerordentlicher Dank.
Die CDU-Fraktion wünscht Ihnen und Ihren
Familien ein fröhliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, Gesundheit und
Erfolg im neuen Jahr.
Olaf Schneider-Rehberg
CDU-Fraktionsvorsitzender
Grußwort der PDS-Fraktion des Gothaer Stadtrates
Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt,
wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest! Wir, das sind Vera Fitzke, Bernd Fundheller, Hans-Joachim Jahnke, Nadja Jereschinski,
Manfred Junge, Carola Liebetrau, Heide Linstädter, Adrian Pietsch, Gerd Stein und Doris
Wiegand.
Was ist uns im Stadtrat im Jahre 2006 gelungen?
• Wir haben es geschafft, dass das Winterpalais und unser Bahnhofsgebäude nicht sofort
abgerissen werden. – Wir werden mit Ihnen
gemeinsam und im Stadtrat entscheiden, wie
mit diesen Gebäuden, die uns unser Leben
begleitet haben, umgegangen werden wird.
• Das Aktionsbündnis gegen rechte Gewalt –
ein Themenschwerpunkt unserer Fraktion in
der Haushaltsdiskussion – wird auch im
nächsten Jahr 3.000  erhalten, somit kurzfristig handlungsfähig sein, wenn sich die Faschisten Gothas bemächtigen wollen.
• Das Ansinnen des Ordnungsamtes der Stadt,
ein Geschwindigkeitsmessgerät für 80.000 
Nichtamtlicher Teil
zu erwerben und über Bußgeldbescheide
200.000  allein in 2006 einzunehmen, wird
erneut diskutiert werden!
Was wollen wir 2007 erreichen?
• Wir möchten eine Einwohnerfragestunde vor
einer jeden Stadtratssitzung für die Bürger
unserer Stadt einrichten. Eine Einigung mit
den Kollegen aller Fraktionen haben wir bisher nicht erzielt, dies wird unser Thema im
Frühjahr 2007 sein.
• Unsere öffentlichen Fraktionssitzungen sollen nicht nur im Brühl 4 stattfinden. Wir
möchten in Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern zu Ihnen in die Ortsteile kommen,
vor Ort Ihre Probleme kennenlernen, Ansprechpartner sein. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gothaer Stadtteile.
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 13
• Der Ersatzneubau für die Schwimmhalle
Karl-Schwarz-Straße und das Gothaer Freibad beschäftigt alle Stadträte seit langem.
Wir werden hartnäckig nachfragen und thematisieren, hier muss eine Lösung gefunden
werden!
• Die Entwicklung des Stadtkonzerns „Wibego“ beobachten wir genau. Nach der Eingliederung der städtischen Baugesellschaft
(BGG) und der Städtischen Heime gGmbH
gilt es, die angestrebten Synergieeffekte besonders im Sinne der Mieter und Heimbewohner im Auge zu behalten. In den Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen
werden wir kritisch nachfragen.
• Wir kämpfen um den Erhalt der Gothaer
Gymnasien, die sich in Trägerschaft des
Landkreises Gotha befinden und rufen alle
Kreistagsmitglieder auf, sich zu positionieren! Wir sind gegen die Schließung der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst, da
wir zum Konzept der Schule stehen. Gothas
Kinder brauchen nicht nur elitäre Gymnasien, die Gesamtschule muss bleiben.
Schließen Sie sich uns an, solidarisieren Sie
sich – in diesem Sinne wünschen wir uns für
2007 soziale Gerechtigkeit – Mindestlöhne
und keine Demütigung von ALG II-Empfängern – gelebte Demokratie – die Beteiligung
der Bürger an allen Entscheidungen Sie selbst
betreffend.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. PDS
Grußwort der SPD-Fraktion des Gothaer Stadtrates
Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer,
es ist eine schöne Tradition, dass wir uns in der
Vorweihnachtszeit an das erinnern, was wir im
zu Ende gehenden Jahr erlebt haben. Auch wir
als Fraktion erinnern uns und denken darüber
nach, wie wir mit unserer Tätigkeit im Gothaer
Stadtrat die Entwicklung unserer Stadt beeinflusst haben.
Viel hat sich in diesem Jahr in unserer Stadt ereignet. Einige dieser Erlebnisse wollen wir uns
noch einmal in Erinnerung rufen.
Wir haben alle zusehen können, wie der Bahnhofsvorplatz neu gestaltet wurde. Dort entsteht
eine attraktive Visitenkarte für unsere Stadt;
auch für das Bahnhofsgebäude werden wir im
Stadtrat hoffentlich ein Lösung finden, die sich
gut in das neue Ensemble einfügt. Die Eröffnung unserer Stadthalle war ein tolles Erlebnis
für alle, die dabei waren. Wir haben sie nun
endlich wieder; seither haben zahlreiche Veranstaltungen dort viele Menschen begeistert.
Dank vieler eifriger Telefonierer konnten wir
bei der MDR – Sendung „Ein Schloss wird gewinnen.“ 500.000 Euro für die Orangerie erringen und so einen Grundstein dafür legen, dass
dieses wunderschöne Ensemble bald wieder
in altem Glanz erstrahlen wird. Hier hat sich gezeigt, was wir Gothaer gemeinsam schaffen
können. Dieser Abend wird uns allen noch
lange in Erinnerung bleiben. Hier danken
wir aber ganz besonders all jenen, die auch
weiterhin die Sanierung der Orangerie aktiv begleiten.
Seit 1. Juli hat Gotha mit Knut Kreuch einen neuen Oberbürgermeister. Die ersten Monate haben schon gezeigt, dass
neue Ideen für Gotha gute Impulse
bringen; aber auch wir, die Bürger
unserer Stadt, aufgefordert sind,
uns aktiver als bisher einzubringen
um mitzuwirken Gotha zu gestalten.
Hier ist jeder gefragt und kann sich jeder einbringen, um Gotha für uns lebens- und liebenswerter zu gestalten.
Und vergessen Sie nicht, auch für Gotha zu
werben, wenn Sie woanders unterwegs sind,
im Urlaub oder bei Freunden.
Bei den Live – Übertragungen zur Fußball WM haben wir ein ganz neues WIR – Gefühl erlebt, haben zusammen gejubelt und auch geweint, als
im Halbfinale das Aus kam. Und doch sollten wir
diese gemeinsamen Stunden in uns bewahren
und mitnehmen, um auch künftig gemeinsam
und aktiv unser öffentliches Leben zu gestalten.
Nun stehen die Weihnachtstage und der Jahreswechsel vor der Tür. Für viele ist dies auch
damit verbunden, frei zu haben, und Zeit zu
haben für die Familie, für Freunde aber
auch für sich selbst. Doch es gibt auch viele, die an diesen Tagen Dienst tun, auf die
wir uns auch an diesen Tagen verlassen
können und denen wir ein ganz besonderes Dankeschön sagen wollen; es sind
die Feuerwehrmänner und -frauen,
Polizistinnen und Polizisten, Krankenschwestern und Ärzte, diejenigen, die dafür sorgen, dass wir mit
Wasser versorgt werden oder unseren Müll entsorgen und viele andere
mehr. Auch denen, die sich in diesen Tagen ehrenamtlich für andere engagieren,
wollen wir sehr herzlich danken. Durch dieses Engagement erleben viele ein paar schöne Stunden, denen es sonst nicht so gut geht.
Wir wünschen Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familie
oder mit Freunden. Für das bevorstehende Jahr
2007 wünschen wir Ihnen alles Gute, uns allen
eine friedlichere Welt und für jeden möglichst
viele schöne persönliche und uns allen viele
schöne gemeinsame Erlebnisse.
Ihre Kathrin Dziallas
Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion
Grußwort der FWG-Fraktion des Gothaer Stadtrates
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von
Gotha,
was erwarten Sie von Weihnachten? Kann ich
diese Frage so stellen?
Ist doch klar höre ich sagen: ein paar ruhige Tage, gutes Essen, Zeit für die Familie, den Tannenbaum, ein weihnachtliches Gefühl, welches schwierig
zu definieren ist. Vielleicht auch etwas
Nachdenklichkeit, wenn der Fernseher
nicht unsere Weihnachtsstube beherrscht.
Bei den Kindern ist die Erwartung
noch ganz groß. Wer von uns Erwachsenen erinnert sich nicht gern an diese glücklichen Momente in der Kindheit, da man es vor
Spannung kaum noch aushielt bis zur Bescherung am Heiligen Abend? Erwartungen an das
Leben, auch geknüpft an besondere Tage im
Jahreskreis, machen unser Leben erst spannend und offen für Neues. Darum bereiten wir
das Fest auch gut vor: wir kaufen ein, backen, schmücken unsere Wohnung, unsere Häuser. Man kann sogar an den
Adventssonntagen einkaufen. Viele
finden das gut, außerdem braucht das
unsere Wirtschaft, hört man sagen.
Wir können uns aber durch diese äußeren Dinge allein der Vorfreude nicht
bemächtigen. Ein gelungenes Fest
braucht auch eine Vorbereitung in unserem Inneren, damit etwas wachsen
kann an Freude. Ich möchte sagen, dazu
braucht es vor allem zwei Dinge: Zeit und Liebe. Und beides gibt es Gott sei Dank auch an
Adventssonntagen nicht zu kaufen. Die wirk-
lich wertvollen Dinge in unserem Leben sind
umsonst, wir bekommen sie geschenkt und
wir verschenken davon: ein Lächeln, ein
freundliches Wort, Zeit und Liebe. Diese Gaben bedürfen aber einer Bemühung, die uns
nicht Geld und Kraft kostet, sondern Freude
schenkt. Das sind die wahrhaft wertvollen
Geschenke zum Weihnachtsfest.
Wenn wir in die Welt sehen, macht uns Vieles
Angst: Terror, Krieg, Armut, Ungerechtigkeit,
die Veränderung des Weltklimas. Wir können
uns dem allen nicht entziehen in einer globalisierten Welt. Auch in unserem reichen Land
wächst die Armut mitten unter uns. Dabei haben sich die privaten Geldvermögen in den
letzten 12 Jahren verdoppelt. Doch der Staat
versteht es, hauptsächlich bei den kleinen Leuten zu sparen. Die großen Geldvermögen (da-
Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
hinter stehen allerdings Menschen mit Fleisch
und Blut) entziehen sich weitgehend der Verantwortung für das Gemeinwohl. So gibt es
nicht nur ein Armutsproblem, sondern auch
ein Problem überbordenden Reichtums. Wesentliche Werte des Sozialstaates sind Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit sowie die
unantastbare Würde eines jeden Menschen.
Diese Werte haben mit Weihnachten viel zu
tun. Geht doch dieses Wertesystem auf den
zurück, dessen Geburt wir zu Weihnachten feiern- Jesus von Nazareth.
Darauf zu warten, dass „die da oben“ etwas
verändern hilft uns nicht weiter. Unsere Stadt
lebt davon und unser Gemeinwesen kann nur
gedeihen, wenn möglichst viele Bürgerinnen
und Bürger sich einbringen mit ihren Ideen
und Begabungen mit ihrer Zeit und ihrer Zuwendung. Dazu gibt es viele Möglichkeiten in
Vereinen, Kirchen, Initiativen oder ganz einfach von Mensch zu Mensch in der Nachbarschaftshilfe.
Wir tragen eine tiefe Sehnsucht in uns nach
gelingendem Leben, nach Vollkommenheit,
nach Gerechtigkeit. Weihnachten leuchtet etwas davon auf in der Geschichte von dem Kind
in der Krippe im Stall von Bethlehem mit den
Hirten auf dem Felde und den Waisen aus dem
Nichtamtlicher Teil
Morgenland. Geben wir etwas weiter von unserer Zeit von unserem Geld von unserer Liebe, dann kommt durch uns ein Leuchten in die
Welt, dann kann wahrhaft Weihnachten werden.
In diesem Sinne grüße ich Sie und Ihrer
Familien herzlich zum Weihnachtsfest und
wünsche Ihnen ein erfülltes Jahr 2007.
Dietrich Wohlfarth
Fraktionsvorsitzender
Freie Wählergemeinschaft Gotha
Zweite Pyramide entsteht
Auf dem Grundstück Bufleber Straße/Ecke
Langensalzaer Straße wurde vor kurzem mit
der Errichtung der ersten „Bufleber Pyramide“
ein weiteres Projekt zur Brachengestaltung im
Rahmen des Wettbewerbes „Gotha blüht auf“
begonnen.
Die Bauarbeiten werden nun fortgesetzt,
indem die zweite größere Pyramide errichtet wird. Diese wird ihren Standort im westlichen Grundstücksteil parallel zur Langensalzaer Straße haben und eine Kantenlänge
von 6 m besitzen. Somit kann die Pyramide
deutlich von den Vorbeifahrenden wahrgenommen werden. Noch vor Weihnachten
soll diese zweite Pyramide durch die Firma
Grünbau Ingrid Heinzel GmbH fertiggestellt
sein.
Die Gestaltung der Fläche richtet sich nach
dem Entwurf des Planungsbüros Landschaft A
Gotha, welcher die Errichtung von zwei unterschiedlich großen aus alten Sockelsteinen bestehenden Pyramiden vorsieht. Die relativ rauen Pyramidenformen erhalten in der Spitze
einen bestimmenden Abschluss in präziser
Form als gegossenes Betonfertigteil. Die
Grundstücksfläche wird eine einfache Grasfläche, die in der straßenzugewandten Seite als
Rasen gemäht wird und in der hinteren Hälfte
als Wiesenblumenfläche sich selbst überlassen bleibt.
In den vergangenen Monaten konnten
aus verschiedenen Abbruchmaßnahmen alte
Sockelsteine gewonnen werden, die für den
Bau der Pyramiden verwendet werden. Die
Herstellung der Rasenfläche ist für das nächste Frühjahr durch die Abteilung Stadtgrün
geplant. Wenn sich die Rasenfläche entwickelt
hat, soll die Umzäunung entfernt werden,
damit das Grundstück für jedermann begehbar ist.
Rettungszelt für die Feuerwehr
Für die zeitweise Unterbringung von verletzten
Personen an Unfallstellen und Brandstellen
verfügt die Gothaer Berufsfeuerwehr jetzt über
ein neues Rettungszelt AZ 45. Es wird auch als
Umkleide- und Ruhebereich für Einsatzkräfte
Verwendung finden und kann auch bei Großveranstaltungen der Unterbringung von Einsatzkräften dienen.
Das Rettungszelt besteht aus einem aufblasbaren Stützgerüst, einem Zeltboden, einem
lichtdurchlässigen Zeltdach und zwei breiten
Eingängen. Über ein 2-Kammersystem wird mit
Pressluftflaschen der Einsatzfahrzeuge der
Feuerwehr das Stützgerüst aufgeblasen.
Durch den Überdruck richtet sich das Zelt in
ca. 4 Minuten selbst auf.
Zusätzlich zur Grundausstattung des Zeltes
wurde ein Beleuchtungssatz, bestehend aus
3 Leuchten a 200 Watt, und ein Luftheizautomat für die Beheizung des Zeltes beschafft. Besonders die Möglichkeit des Beheizens mit
Warmluft macht auch den Einsatz bei niedrigen Außentemperaturen möglich.
Das Zelt hat eine Grundfläche von 45 m2. Es ist
8,90 m lang, 5,50 m breit und hat eine innere
Stehhöhe von 2,60 m.
Zum Befüllen des Stützgerüstet werden 7 m2
Luft benötigt.
Das Abbauen des Zeltes dauert 5 – 8 Minuten.
Der Anschaffungswert des Zeltes beträgt
11.000 .
… und ein neues Dach für die Sundhäuser
Die Freiwillige Feuerwehr in Gotha-Sundhausen hat ein neues Dach erhalten. Die Neueindeckung erfolgte im November mit roten asbestfreien Faserzementwellplatten, die Dachentwässerung wurde in Titanzink ausgeführt
und der Dachkasten wurde aus Holz herge-
stellt. Außerdem wurde der gesamte Blitzschutz erneuert.
Das alte Dach des Gebäudes war noch mit Wellasbestzementplatten gedeckt und in einem
sehr schlechten Zustand. Die Dachentwässerung bestand noch aus PVC – Material und war
ebenfalls nicht mehr intakt. Ein Dachkasten
existierte nicht.
Die Baukosten betragen 16.000 , die ausführende Firma hat ihren Sitz in der Region
Gotha. Die Planungsarbeiten übernahm das
städtische Hochbauamt.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 15
„Sternenzauber“ und „Erich Kästner“
Am 08. Dezember besiegelten die Kita „Sternenzauber“ und die Staatliche Grundschule
„Erich Kästner“ im Kindergarten „Sternenzauber“ in der Tabarzer Straße 8 a eine Kooperationsvereinbarung durch die Unterschriften der
Leiter.
Die Vereinbarung zeigt für die Zusammenarbeit zeitliche Abläufe und Organisationsformen auf, in denen Kindergartenkinder mit
schulischen Abläufen bekannt gemacht wer-
den und andererseits Schulkinder Kindergartenkindern Projekte mit gestalten.
In der Erprobungsfassung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre (September
2006) ist in der Einleitung ein Satz aus dem Erziehungsroman „Emile“ von Rousseau zu lesen,
der lautet: „Die Natur will, dass Kinder Kinder
sind, bevor sie zum Erwachsenen werden“.
Dieser Grundgedanke einer Pädagogik die
vom Kinde ausgeht, da ansetzt wo ein Kind
steht, bewegte Erzieherinnen und Lehrer des
Kindergartens „Sternenzauber“ und der SGS
„Erich Kästner“ – Anger 8 dazu, die Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Einrichtungen zu gestalten.
Im Vorwort dieser ist zu lesen: Der Kindergarten soll „anschlussfähig“ und die Schule
„kindfähig“ sein, was bedeutet, Kinder da abholen wo sie stehen.
art der stadt e.V. plant ein Kinder- & Jugendtheaterensemble für Gotha
Der Kunst und Kulturverein art der stadt e.V.
arbeitet seit August diesen Jahres intensiv am
Aufbau eines Kinder- und Jugendtheaterensemble für Gotha. In der Tradition Conrad Ekhofs soll ein festes Ensemble in der Stadt Gotha etabliert und somit die kulturelle Identität
dieser Stadt auch für die Zukunft gesichert
werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen
mit den vielfältigen Ausdrucks- und Betätigungsfeldern innerhalb eines Theaters ein Instrument in die Hand zu geben, welches es ihnen erlaubt, ihr Leben und ihre Wahrnehmung
zu thematisieren, zu verarbeiten und einer
breiten Öffentlichkeit kund zu tun. Im Ergebnis des auf 5 Jahre angelegten Projektes steht
ein kontinuierliches Angebot für jugendgerechte Projekte, Kurse und Workshops und ein
festes Theaterensemble für die Stadt Gotha
und die Region. Mit dieser Idee fand der Verein Gehör bei der Aktion Mensch, welche das
Projekt in Form einer Starthilfeförderung von
zwei halben Stellen unterstützt.
Erste Kurse im Bereich Tanztheater und Kin-
dertanz werden bereits angeboten. Der Kurs
„Kreativer Kindertanz“ für Kinder zwischen 6
und 12 Jahren findet jeweils donnerstags von
16.00 bis 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des
Kinderclub Früchtchen e. V. in der Pfarrgasse
9-11 unter der Leitung von Theaterleiterin Daniela Rockstuhl statt. Der Schwerpunkt dieses
Kurses liegt auf der körperlichen Entfaltung
und Umsetzung eigener Impulse im Bezug zur
Musik. Es kommt dabei nicht auf bereits bestehendes Können an, sondern auf die Lust,
sich von rhythmischen Klängen in die eigene
Körperlichkeit reißen zu lassen. Eine Jugend-
tanztheatergruppe trifft sich jeden Dienstag
von 19.00 bis 21.00 Uhr ebenfalls in den Räumlichkeiten des Kooperationspartners Kinderclub Früchtchen e.V.. Diese Gruppe beginnt im
Dezember mit den Proben zu einer Tanzbearbeitung des Märchens „Das Mädchen mit den
Schwefelhölzchen“ nach Hans Christian Andersen, welche am 16.03.2007 im Gothaer
Kulturhaus seine Premiere haben wird.
Ab Januar 2007 werden weitere Kurse in das
Theaterkursprogramm aufgenommen.
Pantomime & Clownerie: dienstags, 16.30 –
18.00 Uhr
Puppen- & Schwarzlichttheater: mittwochs,
15.00 – 17.00 Uhr
Kinderzirkus: freitags, 14.00 – 17.00 Uhr (Fortsetzung des laufenden Kurses)
Ab April werden Sprechtheaterkurse das Angebot zusätzlich erweitern.
Interessierte Kinder und Jugendliche können
sich beim art der stadt e.V. unter Tel. 0 36 21/
40 29 90 oder via E-Mail unter [email protected] näher informieren bzw. anmelden.
GOTHA-lebt.de – Ideen für Gothas Lücken
Im Rahmen der Innenstadtinitiative Gothalebt.de wurden durch ortsansässige Planer für
einige Grundstücke, die Bestandteil der Initiative sind, Nutzungskonzepte erarbeitet.
Diese bieten eine gute Grundlage für erste Gespräche mit Bauinteressenten, die in der Altstadt Gothas ihren Lebensmittelpunkt suchen.
In regelmäßiger Folge von 4 Wochen wird jeweils eines dieser Ideenkonzepte vorgestellt.
Bei Interesse oder weiteren Informationen
steht Ihnen das Stadtplanungsamt – Frau Ernst
unter Telefon 03621 / 222 613 gern zur Verfügung.
Die Reihe beginnt mit dem Grundstück Margarethenstraße 11.
Eine seit Jahrzehnten klaffende Lücke in der
Margarethenstraße könnte geschlossen werden. Dem insbesondere in den größeren Städten Thüringens zu beobachtenden Trend – wieder zurück in die Innenstädte – folgend, wird
hier der Entwurf eines Wohn- und Geschäftshauses gezeigt.
Im Erdgeschoss könnte in bester 1b-Lage ein
Ladengeschäft mit ca. 75 m2 entstehen.
Ein Durchgang ermöglicht den Zugang zum Hof
mit denkbaren Kellerersatzräumen, Fahrradboxen und Parkplätzen. Ein halbgeschlossenes Treppenhaus erschließt die Wohnungen in
den Obergeschossen.
Im 1. und 2. Obergeschoss befindet sich je eine 3-Raum-Wohnung mit ca. 85 m2. Im Dachge-
schoss gibt es eine 2-Raum-Wohnung mit
ca. 55 m2. Durch Erhöhung des Drempels kann
diese Wohnfläche vergrößert werden.
Die großzügige Verglasung auf der Südseite
erfordert eine effektive Verschattung.
Elektrisch betätigte Holz-Klappläden übernehmen diese Aufgabe.
Kleine balkonartige Austritte in jeder Wohnung ermöglichen einen Blick auf das Treiben
in den Gassen.
Die relativ schlichte Fassade, aufgelockert
durch Holzbauteile und kleine Balkone setzt
bewusst einen zeitgemäßen Kontrast zur
Nachbarbebauung. Auch ist, wenn es die örtlichen Satzungen erlauben, eine Dachdeckung
in Stehfalz-Zinkblech denkbar.
Hergestellt in Massivbauweise aus Stahlbeton
und z. B. Kalksandstein und mit einem außergewöhnlichen Wärmeschutz versehen, kann
das gesamte Gebäude, auch auf Grund des unkomplizierten Entwurfs und der daraus folgenden relativ simplen Statik, sehr kostengünstig
erstellt werden. Auch prädestiniert die Reihenbebauung eine energiesparende Bauweise,
z. B. im Passivhausstandard. Eine Bauweise,
die auch in den Innenstädten immer mehr Anhänger findet.
Energiesparendes Bauen, geringe Heiz- und
Mietnebenkosten – das sind zukünftig die besten Voraussetzungen für Wirtschaftlichkeit,
dauerhafte Vermietung und die Vermeidung
von Bauschäden.
Ein weiterer Vorschlag Gothaer Architekten für
die Revitalisierung einer der vielen „Lücken“
im Stadtgebiet.
Geplant wurde das Konzept vom Architekturbüro Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867
Gotha.
Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Reptilia-Orchidea
Info-Börse/Ausstellung
der Thüringer Terrarianer
Interessengemeinschaft (TTIG)
der Thüringer Orchideen-Freunde (TOF)
Samstag, den 20. Januar und Sonntag, den
21. Januar 2007 findet in der Stadthalle
in Gotha eine Reptilien- und Orchideenausstellung statt.
Unsere Highlights:
• eine glückbringende „Weiße Schlange“
(Eine Legende aus Burma besagt:
Eine Weiße Schlange zu sehen, bedeutet
„Glück für das ganze Leben“)
• die 5 größten Riesenschlangen-Arten
der Erde
• die größte Vogelspinnen-Art
(Beinspannweite 28 cm)
• die schönsten Fensterbank-Orchideen
• stündlicher Diavortrag
Mehr als 150 Tiere und Orchideen in
60 Terrarien und 10 Blumen-Ensembles
„Anfassen erwünscht“ lautet das Motto
dieser Ausstellung!
Haben Sie Probleme mit Ihrer Orchidee?
Bringen Sie die Blume mit. Wir helfen Ihnen
gern!
Nichtamtlicher Teil
„Jahr des Bürgers 2007“
Mit einer Bürgerwoche beginnt Oberbürgermeister Knut Kreuch gemeinsam mit dem
Stadtrat zu Gotha das „Jahr des Bürgers
2007“. Nicht nur im Jahr 2007 steht der Bürger
der Residenzstadt, der seit Jahren hier
wohnt, der ein neues zu Hause gefunden hat,
der gerade geboren ist oder der als Gast zu
uns kommt im Fokus der Entscheidungen. In
der ersten Januarwoche, wenn viele Bürger
noch Urlaub haben, stellt sich der Oberbürgermeister dem Gespräch vor Ort. Alle
Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Dienstag, den 2. Januar in Boilstädt
14.00 Uhr | Verwaltungsaußenstelle,
anschließend Ortsrundgang
15.15 Uhr | Gespräche im Sportverein zur
Kegelbahn
16.00 Uhr | Gespräch mit der Kulturgemeinschaft „Boilstädt-KGB“
16.30 Uhr | Gespräche mit der Freiwilligen
Feuerwehr
17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat
(geschl. Veranstaltung)
18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Gasthaus
„Wiesengrund“
Öffnungszeiten:
Samstag 13.00 – 17.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 3. Januar in Uelleben
Kinder:
2,00 
Ermäßigt:
4,00 
Erwachsene: 5,00 
14.00 Uhr | Verwaltungsaußenstelle,
anschließend Ortsrundgang
17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat
(geschl. Veranstaltung)
18.00 Uhr | Bürgersprechstunde
Donnerstag, den 4. Januar in Sundhausen
13.00 Uhr | Rathaus, anschließend
Besichtigung der Firma Thüma
15.00 Uhr | Gespräche im Kegelsportzentrum,
anschließend Ortsbesichtigung
16.00 Uhr | Gespräche mit dem Förderverein
„Schöneres Sundhausen“
17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat
(geschl. Veranstaltung)
18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Rathaus
Freitag, den 5. Januar in Siebleben
13.00 Uhr | Sportplatz mit der Spielervereinigung Siebleben
14.00 Uhr | „Öko-Hof“ mit Familie Selz
15.00 Uhr | Gespräche mit der DRK Gruppe
16.00 Uhr | Pension „Alt Siebleben“
17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat
(geschl. Veranstaltung)
18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Gasthaus
„Vier Jahreszeiten“
Samstag, den 6. Januar im Rathaus zu Gotha
10.00 – 14.00 Uhr | Bürgersprechstunde
Oberbürgermeister Knut Kreuch, Bürgermeister Werner Kukulenz und Beigeordneter
Matthias Hey beantworten Bürgeranfragen.
Jeder Bürger kann an diesem Tage mit den Vertretern der Stadtverwaltung ohne Voranmeldung
sprechen, die Amtsleiter stehen als fachkompetente Berater zur Verfügung. Um möglichst viele
Bürgeranliegen zu besprechen sind 15 Minuten
pro Termin vorgesehen. Bei komplizierten Anliegen erfolgt eine Terminvereinbarung.
Geschichtsunterricht mal anders
Sally Perel machte auf seiner Lesereise durch
Deutschland zum zweiten Mal in Gotha Halt
und erzählte Arnoldischülern eindrucksvoll
und bewegend aus seinem Leben und erklärte,
was es bedeutete im nationalsozialistischen
Deutschland als jüdischer Junge zu leben.
Shalom! So begrüßte Sally Perel seine Zuhörer
in der Aula des Gothaer Arnoldigymnasiums
unter anderem in Anwesenheit von Oberbürgermeister Knut Kreuch. Shalom heißt Frieden
und hat besonders für Perel eine wichtige Bedeutung.
Als Sohn frommer Juden wurde Sally Perel
1925 im niedersächsischen Peine geboren. Er
leugnete vor der deutschen Wehrmacht seine
jüdische Identität und gab sich als Volksdeutscher „Josef Perjel“ aus. Drei Jahre verbrachte
er in einer HJ-Schule in Braunschweig, ohne als
Jude entlarvt zu werden, jedoch in ständiger
Angst.
Seit 1948 ist Israel die neue Heimat Perels, der
sich trotz seines hohen Alters regelmäßig auf
Lesereisen in sein Mutterland begibt, um mit
Schülern ins Gespräch zu kommen, denn
schließlich sind Zeitzeugen die besten Geschichtslehrer. „So lange mich meine Schuhe
tragen, werde ich darüber berichten“, so Perel.
In seiner Autobiographie „Ich war Hitlerjunge
Foto: Hans Stengel
Salomon“ schildert er die Erlebnisse als jüdischer Hitlerjunge und seine lange Leidensgeschichte ebenso authentisch und bewegend
wie bei seinen Lesungen.
So erlebten die Schüler einen offenherzigen
und freundlichen Mann, der es verstand, seine
Zuhörer in Sprachlosigkeit zu versetzen. Ernst,
aber gleichzeitig auch witzig berichtete Sally
Perel davon, wie er jahrelang versuchte, das
Geheimnis seiner wahren Identität zu verheimlichen. Indem er seine jungen Zuhörer auch an
den persönlichsten Erlebnissen teilhaben ließ,
fesselte er sie umso mehr. Und spätestens als
er von seiner Jugendliebe Leni erzählte, die er
demnächst in Kanada besuchen will, konnte er
auch das letzte Herz der Schüler für sich erobern. „Ich bin begeistert wie ehrlich Sally ist
und wie gut er mit Jungendlichen umgehen
kann“, sagt Bettina Buckwitz. Während seines
Vortrages stellte er immer wieder Bezüge zur
Gegenwart her. Mit eindringlichen Worten forderte er die Zuhörer auf, offensiv gegen Nazismus und Rechtsradikalismus vorzugehen.
„Mein Anliegen ist, dass mein Zeitzeugenbericht tief und streng in eurer Seele bleiben
wird, denn später seid ihr die Zeitzeugen, die
alles weitergeben werden“, sagt Perel als Abschluss. Am Ende durften noch Fragen gestellt
werden, die natürlich ausführlich beantwortet
wurden und Perel nahm sich die Zeit, jedem
Zuhörer eine persönliche Widmung in sein
Buch zu geben.
Für alle Schüler war diese Veranstaltung beeindruckend und wird sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben. „Ich hoffe, dass es nicht das
letzte Mal gewesen sein wird, dass ich hier in
Gotha sein durfte“, sagt Perel.
Tina Daubner
Kl.10/4, Arnoldischule
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 17
Umwelttitel zum 7. Mal verliehen bekommen
Am 28. November fand im Lyonel-FeiningerGymnasium in Mellingen die diesjährige Auszeichnungsveranstaltung „Umweltschule in
Europa“ für Mittel- und Ostthüringen statt.
Das Förderzentrum, die „Lucas-Cranach-Schule“ in Gotha, trägt mit Stolz auch im Jahr 2006
den Titel „Umweltschule in Europa“, welcher
uns nun bereits zum siebten Mal verliehen
wurde.
Die Auszeichnung – Urkunde, Umweltstempel
und die heiß begehrte Fahne – wurde durch
Cindy Hellmann, Klasse 6, Lisa Schuster, ebenfalls Klasse 6, und Pascal Demuth, Kl. 4, entgegen genommen.
Zuvor erläuterten sie der Jury an unserem Präsentationsstand noch einmal den Inhalt der
Projekte mit mehreren Handlungsschwerpunkten des vergangenen Schuljahres.
1. Handlungsbereich
2. Handlungsbereich
Weitere
Handlungsbereiche
Traditionell findet auch in diesem Jahr am
27. Dezember 2006 in der Stadthalle der
Weihnachtsball der Arnoldischule statt.
Einlass ist ab 19:00 Uhr, das Programm
beginnt um 20:00 Uhr. Zum Tanz spielt
„Atlantis“. Abendgarderobe wird ausdrücklich erwünscht.
Der Kartenvorverkauf beginnt ab 27. November 2006 im Sekretariat der Arnoldischule
und in der Gotha-Information. Tischreservierungen sind nur im Sekretariat möglich.
Die Eintrittskarten für den Weihnachtsball
kosten im Vorverkauf  9,00 und an der
Abendkasse  11,00.
Pascal Demuth, Cindy Hellmann,
Lisa Schuster
 Verbesserung des Schulalltages
– Lernen nach dem Vorbild von Erich Veit – Gothaer Lehrer und
Naturschützer – Unterricht in der Natur (Pilz-, Kartoffel-, Fledermaus-, Wildkatzenprojekt, Naturdetektive, Wanderung auf dem
Baumkronenpfad im Hainich, Dreschen von Korn
– Grabpflege
 Gesunde Ernährung (Verarbeitung von eigenem Obst und
Gemüse aus dem Schulgarten / Äpfel – Mosterei)
 Schulhof – Pausengestaltung (Begrünung, Projektierung des
Schulhofes durch Schüler)
 Fotoprojekt „So leben Wir“ (Projekt 2005/06 – Natur)
 Naturorientierte Praxiswoche (Anfertigen von Gestaltungselementen – Tische, Bänke, Skulpturen; Herstellen von Babykost;
Bau eines Lehmbackofens; Fertigstellung des Sinnespfades;
Neubau eines Komposthaufens)
 Erhöhung der Artenvielfalt
– Jungpflanzenaufzucht
– Anpflanzen verschiedener Blumenstauden und Beerensträucher
– Baumpflanzung (2 Ginkobäume, Fichten)
– Weiterer Ausbau der Teichanlagen (Neubepflanzung, Fische,
Teichmuschel)
– Anlegen eines weiteren Aquariums
– Fortsetzung des Patenschaftsvertrages mit dem Gothaer Tierpark
(2 Rhesusaffen)
 Beitrag zur Globalen Gerechtigkeit
Thematische Veranstaltungen:
– Leben und Alltag in Simbabwe
– Eine Welt in der Grundschule
– Bräuche und Sitten in anderen Ländern
– Kleidung und Frisuren in Afrika
– Gewaltprävention (Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
 Umgang mit Ressourcen
– Kinderumwelttag zum Thema Wasser
Lucas-Cranach-Schule
Staatliches regionales Förderzentrum Gotha
99867 Gotha, Breite Gasse 5
frauenzentrum
Gotha
Brühl 4, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/222-730
oder 222-731
In der Zeit vom 20. 12.06 – 9. 1.07 haben
wir geschlossen.
Allgemeine Öffnungszeiten des Cafés:
Mo–Do 10 – 18 Uhr & Fr 10 – 12 Uhr
ArnoldiWeihnachtsball
B. Herbst
Schulteilbeauftragte und Projektleiterin
Kirchliche
Veranstaltungen
2007
01.01. | 10.30 Uhr Margarethenkirche,
Festgottesdienst, Weihnachtsoratorium,
4. Kantate
06.01. | 10.30 Uhr Margarethenkirche,
Festgottesdienst, Weihnachtsoratorium,
6. Kantate
Die Schulgemeinde freut sich auf den Besuch der aktuellen Schüler der Klassen
10 bis 12, der Ehemaligen sowie der Freunde und Förderer der Arnoldischule in der
renovierten Stadthalle.
Foto-Wettbewerb
Im Juli diesen Jahres rief Oberbürgermeister Knut Kreuch alle Gothaer auf, an ihrem
Urlaubsort für die Heimatstadt zu werben.
Eingereicht wurden 10 Fotos, die im Oktober-Rathaus-Kurier vorgestellt wurden.
Von den 191 abgegebenen Stimmen entfielen allein auf Pio Jendrik Wittek 110. Damit
ist er der absolute Gewinner. Alle Beteiligten wurden am 15. Dezember zur Preisverleihung und Vorstellung des Ergebnisses
ins Gothaer Rathaus eingeladen.
Oberbürgermeister Knut Kreuch dankt allen Mitwirkenden für das große Interesse
und hofft, dass auch weiterhin viele Gothaer an ihrem Urlaubsort für ihre Heimatstadt werben.
BÜRGERBÜRO
Ihr Servicezentrum für alle Fragen
Ekhofplatz 24
Montag – Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00–14.30 Uhr
Tel. 0 36 21/222-402
Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das
Bürgertelefon unter 03621/222-222
Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Weimar-Exkursion
zu Goethe-SchillerGedenkstätten:
Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch
anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man
muss auch tun!
Gesagt – getan! Die Klassen 10 a und 10 b der
Regelschule „Friedrich Myconius“ begaben
sich im Rahmen des Deutschunterrichtes am
22. November 2006 zu einer Exkursion nach
Weimar. Das Nationaltheater mit dem GoetheSchiller-Denkmal, Schillers Wohnhaus, die
Fürstengruft, das Weimarhaus, Goethes Garten- und Wohnhaus sowie das Ginkgo-Museum standen auf dem Programm. Auf den Spuren Goethes und Schillers durch Weimar! Wir
alle befürchteten: „Das wird bestimmt langweilig und total stressig.“
Diese Meinung korrigierten wir aber schon bald.
Mit einem freundlichen „SALVE“ wurden wir
am Eingang zu Goethes Wohnung durch eine
Inschrift begrüßt. Überraschend war für uns
die Vielzahl der Zimmer und deren unterschiedliche Farbgebung. Wir lernten Goethe
als einen vielseitig interessierten Menschen
kennen, was sich auch in seiner Wohnung
widerspiegelte. Zum Beispiel sahen wir die
unterschiedlichsten Sammlungsstücke, unter
anderem Münzen, Mineralien und Kunstgegenstände. Man spürte an der ganzen Einrichtung, dass Goethe ein Mann war, der mit
beiden Beinen im öffentlichen Leben stand.
Auch die anderen Stationen unserer Exkursion
vervollständigten unser Bild von den bekanntesten Weimarer Klassikern.
Auf alle Fälle war in Weimar für jeden etwas dabei.
Nichtamtlicher Teil
Monsterparty in Siebleben
Monster Polonaise zum Halloweenfest
In jedem Jahr wird die dunkle Jahreszeit mit
dem Halloweenfest eingeläutet, welches sich
auch hierzulande immer größerer Beliebtheit
erfreut. Deshalb dachten wir uns ganz arglos,
dass wir mit den Kindern der Grundschule
Siebleben auch gemeinsam Halloween feiern
könnten. Als wir jedoch am 26. Oktober im Kinder- und Jugendtreff Siebleben unsere kleinen
Gäste erwarteten, erschraken wir nicht wenig:
statt nette kleine Kinder füllten ganz abscheuliche Kreaturen unseren Klub.
Da kam ein totenblasser Graf Dracula hereinmarschiert, dessen lange Zähne bedrohlich
aus dem Mund heraus ragten. Ein böser Zauberer mit spitzem Hut, etliche Geister und Gespenster und andere Schreckensgestalten
folgten.
Doch ich muss gestehen, wir waren auch nicht
ganz unvorbereitet, denn wir hatten uns Katrina, die übelste Hexe von ganz Siebleben, als
Verstärkung geholt. Na und für die war diese
ganze Monsterbande natürlich nichts Ungewöhnliches.
Gleich zu Beginn unserer Halloweenparty stellte sich heraus, dass Monster zwar fürchterlich
aussehen aber ziemlich gut tanzen können.
Aber auch unser großes Buchstabenquiz, in welchem die Kind... äh Ungeheuer selbst als Lösungsbuchstaben fungieren mussten, absolvierten die schaurigen Gäste mit Bravour. Doch
als wir dann noch mit „Familie Meier im Zoo“ unterwegs waren, hatten wir selbst auf das grimmigste Monstergesicht ein Lachen gezaubert.
Unsere freche Hexe Katrina testete ihre Monsterbande noch mit allen möglichen anderen
Spielen: es wurde getanzt, gerannt, gegrübelt
und gelacht. Als am lustigsten erwies sich jedoch das Verknotspiel, denn ein ganzer Haufen ineinander geknoteter Ungeheuer ist doch
ein ziemlich lustiger Anblick!
Dann wurden die Gestalten der Nacht so langsam hungrig und blickten sich schon gierig
nach allen Seiten um. Natürlich kann man Hexen und Monster nicht so einfach mit Würstchen, Pommes und Brause abspeisen. Aber
unser hauseigener Hexenmeister hat sich ein
standesgerechtes Menü für die kleinen Ungeheuer einfallen lassen. So wurden denn Leichenfinger serviert, die fein garniert waren mit
Würmern (die irgendwie aber doch nach Pommes schmeckten...). Dazu wurde eine schöne
eklige Schlammbowle serviert. Und das muss
wohl genau die Lieblingsspeise von Monstern
sein, dann zum Schluss war alles ratzekahl
aufgegessen!
Vollgestopft wie sie waren, beschlossen die
Schauergestalten schließlich, nun wieder in ihre kalten Ruinen und Höhlen zu verschwinden
und verabschiedeten sich mit dem Versprechen, den Kinder- und Jugendtreff Siebleben
bald mal wieder heimzu(be)suchen. Wir freuen
uns schon darauf!
Und sollten Sie mal einem Haufen schrecklicher Monster begegnen, dann erschrecken Sie
nicht! Spielen Sie einfach mit ihnen das Verknotspiel!
Unsere Hexe Katrin als Gespensterdompteur
Wie zu BACHs Zeiten
Das Weihnachtsoratorium in vier Gottesdiensten
Ein Kantatenprojekt der Evangelischen Stadtkirchgemeinde MARGARETHENKIRCHE GOTHA
25. Dezember 2006 bis 06. Januar 2007
Zu diesem Projekt sind Sie herzlich eingeladen. Jeder Festgottesdienst bildet dabei eine
abgeschlossene Einheit und doch sind alle vier
Kantanten Einzelstücke eines großen Gesamtwerkes. Das macht das musikalische Genie Johann Sebastian Bachs aus. Gemeinsam mit
der Thüringer Philharmonie Gotha-Suhl, dem
Gothaer Bachchor und Solisten wird uns KMD
Uthmar Scheidig die vier Kantaten an folgenden Terminen zu Gehör bringen.
1. Weihnachtsfeiertag, 25. 12. Margarethenkirche 10.30 Uhr – Kantate 1
Text: Lukasevangelium Kapitel 2, Verse 1–7.
Predigt: Oberkirchenrat R. Werneburg
Choräle „Wie soll ich dich empfangen“ (Paul
GERHARD), „Er ist auf Erden Kommen arm“
(Martin LUTHER) und „Ach mein herzlieb Jesulein“ (Martin LUTHER), Ariosi und Arien von
PICANDER.
2. Weihnachtsfeiertag, 26. 12. 2006 Margarethenkirche Gotha 10.30 Uhr – Kantate 2
Text: Lukasevangelium Kapitel 2, Verse 8–14.
Predigt: Pfr. M. Hundertmark
Choräle: „Brich an, o schönes Morgenlicht“ (Johann RIST), „Schaut hin, dort liegt“ (heute unbekannt), „Wir singen dir in deinem Heer (Paul
GERHARD), Ariosi und Arien von PICANDER.
Neujahr 01.01.2007 Margarethenkirche 10.30
Uhr – Kantate 4
Text: Lukas-Evangelium Kapitel 2, 21. Predigt:
Pfr. J. Schilling
Choral „Jesu richte mein Beginnen“ (Johann
RIST) Ariosi und Arien von PICANDER.
Epiphanias, Sonnabend, 06. 01. Margarethenkirche 10.30 Uhr – Kantate 6
Text: Matthäus-Evangelium Kapitel 2, 7–12.
Predigt: Superintendent K.-U. Maneck
Choräle „Ich steh an deiner Krippen hier“ (Paul
GERHARD) und „Nun seid ihr wohl gerochen
an eurer Feinde Schar“ (heute unbekannt)
Ariosi und Arien von PICANDER.
Mit diesem einmaligen Projekt möchten wir die
Schönheit der Musik Johann Sebastian Bachs
und die Botschaft des Weihnachtsfestes vielen
Menschen nahe bringen. Der Eintritt ist frei!
Wir bitten um eine Kollekte am Ausgang der
Gottesdienste zur Unterstützung der Kirchenmusik an der Margarethenkirche.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 19
Angebote Kinder- und Jugendtreffs
Sport gegen Gewalt
0 36 21/22 21 65
Infos: Herr Nitschke
Städtische Jugendarbeit Gotha | Tel. (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de
BIG PAL AI S
Kinder- und Jugendzentrum
Big Palais
Schäferstraße 10
036 21 /73 71 80
Infos bei:
Bernhard Krollmann, Ines Klein
Öffnungszeiten:
Di, Do, Fr
14.00 – 22.00 Uhr
Mi
14.00 – 20.00 Uhr
PROJEK TE
Mädchentreff
Di ab 18 Uhr
KINDER K LU B
Spielen, Basteln, Backen und …
Di – Sa | 14.30 – 17.30 Uhr
FIT & FU N
Fitnesstraining Di – Do | ab 18 Uhr
G AMES
Autorennbahn Di | ab 17 Uhr
(6 Bahnen und 45 m lang!)
COMPU TE R
Info-Point
Täglich ab 14.00 Uhr
Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro)
Computer for Kids Di | ab 14.00 Uhr
ab 4 Jahre
SCHULE & B E RU F
Jobsuche u. Bewerbungen
Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns!
SIEBLEB EN
Kinder- und Jugendtreff
Siebleben
Gleichenstraße 1 A
036 21 /85 24 96
Infos bei:
Ronny Lehmann, Jens Heerda
Öffnungszeiten:
Di – Sa
14.00 – 22.00 Uhr
PROJEK TE
SmS – Spaß mit Stadtgeschichte
mittwochs | ab 14.00 Uhr
Upuaut – Öffner der Wege
12.01. | 18.00 Uhr
KINDER K LU B
Spielen, Basteln, Backen und …
mittwochs | ab 15.00 Uhr
FIT & FU N
Bowling
26.01. | 20.00 Uhr
MUSIC & DA N C E
Tanzgruppe
Infos bei:
Marina Bechler, Thomas Kühn
Öffnungszeiten:
Di – Fr
13.30 – 22.00 Uhr
Sa
14.00 – 20.00 Uhr
P RO J E K TE
Sagen und Geschichten 24.01. | ab 13.45 Uhr
Schulmeister im 17. Jh.
K I N D E R KLUB
Spielen, Basteln, Backen und ...
Di – Sa | ab 15.00 Uhr
K N I R P S ETREFF
Di & Do | ab 15.00 Uhr
FI T & FU N
Kegeln für Kinder 31.01. | 16.00 Uhr
Lust auf Snowboard fahren?
2 Stunden Snowboardschule inkl.
27.01. | 12.00 – 22.00 Uhr
Weitere Infos im Klub!
DA S G E HT AUCH NOCH...
Kochecke
jeden Tag möglich
ZELLE
Kinder- und Jugendtreff
Zelle
Werner-Sylten-Straße 2
036 21 /85 29 46
Infos bei:
Maik Kreutzburg, Rina Kühn
Öffnungszeiten:
Di – Sa
14.00 – 22.00 Uhr
P RO J E K TE
Soundcheck
DJ-Projekt
Di | ab 17.00 Uhr
Leben mit und in der Natur
Wissensquiz
09.01. | 15.00 Uhr
Gesunde Lebensweise
Sport-Wettspiele 23.01. | 15.00 Uhr
K I N D E R KLUB
Spielen, Basteln, Backen und …
donnerstags | ab 15.00 Uhr
FI T & FU N
Bowling
03.01. | 20.00 Uhr
Schwimmbad
mittwochs | ab 15.00 Uhr
M U S I K & DANCE
Treffpunkt Open Mic
11. & 25.01. | 19.00 Uhr
freitags | ab 19.00 Uhr
GAMES
Skatturnier
27.01. | ab 17.00 Uhr
DA S G E HT AUCH NOCH!
DA S GE H T AU C H NO C H !
Mädchentreff
Kochecke
Kinder- und Jugendtreff
Sundhausen
Am Anger 7
036 21 /75 87 47
donnerstags | ab 15.00 Uhr
G AMES
Spieleabend
SUNDHAUSEN
20.01. | 15.00 Uhr
13.01. | 17.00 Uhr
Fun-Freitag
ab 18.00 Uhr
Kochen, Spielen, Allerlei
Gültig vom 08.01. bis 31.01.2006
KOSTENLOS
Volleyball, Basketball, Fußball, Sportspiele,
Schwimmen ...
Montag
16.00 – 18.00 Uhr TH C.-Ekhof-Schule
18.30 – 20.00 Uhr TH Bufleber Straße
20.30 – 22.00 Uhr TR Sundhausen
Dienstag
16.00 – 17.30 Uhr TH C.-Ekhof-Schule
21.00 – 22.00 Uhr TH Mozartstraße
Mittwoch
15.30 – 16.30 Uhr Hallenbad
17.45 – 18.45 Uhr TR Sundhausen
19.00 – 22.00 Uhr TH Mozartstraße
Donnerstag
16.00 – 18.00 Uhr TH C.-Ekhof-Schule
20.00 – 21.30 Uhr TH Bürgeraue
Freitag
14.00 – 15.30 Uhr TH Bufleber Straße
16.00 – 17.30 Uhr TH Mozartstraße
Bitte Turnschuhe mitbringen!
Ferienöffnungszeiten der Schwimmhalle
23.12.
24.12.
25.12.
9.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 12.00 Uhr
8.00 – 12.00 Uhr, Weihnachtsschwimmen
26.12.
geschlossen
27.12.
6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 /
18.30 – 22.00 Uhr
Angebot Aquafit 18.30 – 19.30
28.12.
6.00 – 7.30 / 8.00 – 19.00 /
20.00 – 22.00 Uhr
Angebot Babyschwimmen 10.00 –
12.00 Uhr
29.12.
6.00 – 7.30 / 9.00 – 19.00 /
20.00 – 22.00 Uhr
Angebot Aquafit 18.00 – 19.00 Uhr
kostenlose Schwimmstufenabnahme
30.12.
8.00 – 17.00 Uhr
31.12.
8.00 – 12.00 Uhr
01.01.
geschlossen
02.01.
6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 /
18.30 – 22.00 Uhr
03.01.
6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 /
18.30 – 22.00 Uhr
04.01.
6.00 – 7.30 / 8.00 – 19.00 /
20.00 – 22.00 Uhr
Angebot Babyschwimmen
10.00 – 12.00 Uhr
Angebot Kleinkindschwimmen
17.00 – 19.00 Uhr
05.01.
6.00 – 7.30 / 9.00 – 19.00 /
20.00 – 22.00 Uhr
Angebot kostenlose Schwimmstufenabnahme
06.01.
8.00 – 17.00 Uhr
07.01.
8.00 – 12.00 Uhr
Anmeldungen und Informationen unter
Tel. 75 70 75.
Das Team der Schwimmhalle wünscht allen
Gästen eine besinnliche Weihnachtszeit
und einen guten Start ins neue Jahr.
Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Nichtamtlicher Teil
Angebote der Gothaer Vereine
Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.
Klosterstr. 5–7, Tel. 74 53 86
E-Mail: [email protected]
montags | 09.30 Uhr Seniorensport
dienstags | 09.30 Uhr Sport – fit ab 30
13.30 Uhr Kartenspiele
15.00 Uhr Mal- und Zeichenzirkel mit
Bärbel Laue
mittwochs | 09.30 Uhr Seniorengymnastik
für Männer und Frauen
Mo 18.12. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag
15:00 Uhr Weihnachtsfeier der SHG
„GWP“
Mi 20.12. | 14:00 Uhr Weihnachtssingen mit
Schwester Christa
14:00 Uhr Weihnachtsbowling in der
Goldbacher Straße
Fr 22.12. | 14:00 Uhr Weihnachtliche
Betrachtungen mit Jutta Ritter und Uwe
Zerbst
So 24.12. | 14.00 Uhr Weihnachtsfeier
für alle Einsamen
Mo 25.12. Feiertag – geschlossen
Di 26.12. Feiertag – geschlossen
Mi 27.12. (nur Essenversorgung)
Do 28.12. | 14.00 Uhr Silvesterball
mit Rudi Schambach
Fr 29.12. (nur Essenversorgung)
2007
Mi 03.01. | 14.00 Uhr Treffen der
Postsenioren
Do 04.01. | 14.00 Uhr Einstimmung auf das
neue Jahr mit Frau Dr. Heide Wildauer,
Herrn Arnfrid Gothe und dem Gothaer
Seniorenchor
Mo 08.01. | 13.30 Uhr Kartenspielnachmittag
14:00 Uhr Kreatives Gestalten mit
Garnen
16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Di 09.01. | 15:00 Uhr Treffen der SHG
„Chronische Schmerzpatienten“
Mi 10.01. | 10:00 Uhr Busfahrt in den
Winterwald
12:00 Uhr Beratung des Blinden- und
Sehbehindertenverbandes
13:30 Uhr Zusammenkunft des Blindenund Sehbehindertenverbandes
Do 11.01. | 14:00 Uhr Eröffnung der
13. Gemäldeausstellung mit der Künstlerin
Isabel Hofmann
Mo 15.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag
16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Di 16.01. | 14:00 Uhr Gesprächsrunde mit
Frau Marianne Friedrich, ehrenamtliche
Richterin am Sozialgericht, zum Thema
Krankenversicherung
Mi 17.01. | 14:00 Uhr Unterhaltsamer
Thüringen-Quiz Teil II
Do 18.01 | 14:00 Uhr Donnerstagstanz mit
Leo Ullmann
Mo 22.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag
14:00 Uhr Kreatives Gestalten mit Garnen
16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Mi 24.01. | 14:00 Uhr Lichtbildervortrag
über Kroatien mit Herrn Klein
Do 25.01. | 14:00 Uhr Gemeinsame
Veranstaltung mit der URANIA Gotha: Dipl.
jur. Heinz Basin erläutert die neuen gesetzlichen Bestimmungen für das Jahr 2007
Sa 27.01. | 14:00 Uhr Engagiert für Gotha …
einmal privat – interviewt von Uwe Zerbst
Mo 29.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag
14:00 Uhr Musikalisches LiteraturCAFÉ
mit Uwe Zerbst
16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Mi 31.01. | 14:00 Uhr Zusammenkunft des
Bundes der Ruheständler, Rentner und
Hinterbliebenen (BRH)
Programmänderungen vorbehalten!
Thüringer Arbeitslosenverband e.V.
Ekhofplatz 24, Tel. 85 33 31
Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 –
16.00 Uhr, Fr geschlossen
1. Arbeitslosentreff:
– Anträge zu ALG I und ALG II ausfüllen
– Bewerbungen erstellen
– Widersprüche bearbeiten
– Erläuterung von Bewilligungsbescheiden
2. Seniorenarbeit / Seniorenbüro
Nähstube / Sammelbörse
3. Schuldner & Verbraucherinsolvenzberatung
Mo – Fr Termin nach Absprache
jeden Montag 07.45 – 09.15 Uhr Englisch für
Fortgeschrittene
13.00 – 16.00 Uhr Kreatives gestalten
jeden Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr Veranstaltung für Langzeitarbeitslose
jeden Mittwoch 08.00 Uhr Wandertag
8.00 – 9.30 Uhr Engl. für Fortgeschrittene
jeden Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr Fit für den Arbeitsmarkt
Arbeitslosenzentrum Gotha
Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus)
Tel. 89 11 85 oder 89 11 84
W – Soziale Einrichtung Gotha-West,
August-Creuzburg-Str. 1, Tel. 75 72 81
O – Soziale Einrichtung Gotha-Ost,
Am Volkspark 1 (Kegelbahn), Tel. 85 03 77
W – jeweils dienstags
ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von
Anträgen für Arbeitslosengeld II
ab 10.o0 Uhr Kreisverband zur Förderung Kinder und Jugendlicher mit ADHS
– Information und Beratung betroffener
Eltern
O – jeweils freitags
ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von
Anträgen für Arbeitslosengeld II
Arbeitsloseninitiative Gotha
Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus)
Mo 18.12. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag
Di 19.12. | 14.30 Uhr Wandergruppe:
Jahresabschlussfeier
Mi 20.12. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 21.12. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 13.30 Uhr Spaziergang über den
Weihnachtsmarkt (mit Kaffee trinken bei
Café Junghans) Treffpunkt: Huttenstraße
Mi 27.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe beim
Ausfüllen von Anträgen
Do 28.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe
beim Ausfüllen von Anträgen
Fr 29.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe beim
Ausfüllen von Anträgen
Di 02.01. | 09.40 Uhr Wandergruppe: nach
Schnepfenthal
Treffpunkt: 09.40 Uhr Waldbahnhaltestelle
Hauptbahnhof
Mi 03.01. – W – 10.00 Uhr Frauentreff
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 04.01. – O – 14.00 Uhr Wir stoßen
gemeinsam mit den Senioren auf das Jahr
2007 an!
W – 13.30 Uhr SHG Handarbeit
Mo 08.01. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde
Di 09.01. – O – 09.30 Uhr Frühstück mit
Bowling
09.40 Uhr Wandergruppe: nach
Georgenthal
Treffpunkt: 09.40 Uhr Hauptbahnhof Gotha
Mi 10.01. – W – 10.00 Uhr Arbeitslosenfrühstück mit Fragen zu Hartz IV
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 11.01. | 09.30 Uhr Winterfahrt mit der
Waldbahn nach Friedrichroda
Treffpunkt und Abfahrt Huttenstraße
W – 13.30 Uhr SHG Handarbeit
Mo 15.01. – W – 14.00 Uhr Kinderspielenachmittag
Di 16.01. | 09.00 Uhr Wandergruppe: zum
Boxberg
Treffpunkt: 09.00 Uhr, Waldbahnhaltestelle
Wagenhalle
Mi 17.01. – W – 09.30 Uhr Frauentreff
W – 13.30 Uhr Kartenrunde
Do 18.01. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 14.00 Uhr Spielenachmittag mit
selbstgebackenem Kuchen
Mo 22.01. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag
O – 14.00 Uhr Rückenschule – Sport für
Senioren
Di 23.01. | 08.41 Uhr Wandergruppe: nach
Engelsbach
Treffpunkt: 08.41Uhr Hauptbahnhof Gotha
Mi 24.01. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 25.01. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 14.00 Uhr Kaffeetafel mit Bowling
Mo 29.01. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde
Di 30.01. | 09.00 Uhr Wandergruppe: nach
Georgenthal
Treffpunkt: 08.41 Uhr, Hauptbahnhof Gotha
Mi 31.01. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Lernhilfe: Gotha, Hauptmarkt 17, Tel. 89 11 84
Mo/Mi/Do ab 13.30 Uhr
Fahrradwerkstatt: Gotha, Oskar-GründlerStr. 2, Tel. 75 72 81
Zur Information: Ausrangierte Fahrräder
(kein Schrott) können in unserer Fahrradwerkstatt in der Oskar-Gründler-Str. 2 in
Gotha abgegeben werden. Hier werden sie
repariert, wieder aufbereitet und an Bedürftige weiter gegeben. Auf Wunsch können alte Fahrräder nach Absprache unter der Tel.Nr. 0 36 21/75 72 82 auch abgeholt werden.
Verband der Behinderten
Damaschkestr. 33, Tel. 40 80 80
www.vdb-gotha.de
Die neue Homepage ist fertig. Mit finanzieller Unterstützung durch die Glücksspirale
und der Firma Kallinich-Media GmbH wurde
unsere Seite barrierefrei gestaltet.
Entwickelt wurde sie durch oben genannte
Firma.
URANIA
Kultur- und Bildungsverein Gotha e.V.
Hauptmarkt 17, Tel. 85 64 20, Fax 85 64 21
www.urania-gotha.de,
E-Mail: [email protected]
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 21
Kreisverkehrswacht Gotha e. V.
art der stadt e.V.
Friemarer Str. 8 d, Tel. 2 82 67
E-Mail: [email protected]
Verkehrsteilnehmerschulung 2006
in der DEKRA Niederlassung Gotha
Mönchelsstr. 6
Tel. 40 29 90
E-Mail: [email protected]
Freundeskreis Schlossmuseum Schloss
Friedenstein Gotha e.V.
Am Tivoli 3,
Tel. 70 41 27
E-Mail: [email protected]
Mo – Fr 10.00 bis 16.00 Uhr,
am Wochenende nach Absprache
Förderverein Gothaer Tivoli e.V.
E-Mail: Freundeskreis-Schlossmuseum@
t-online.de
Vortragsreihe der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in Zusammenarbeit mit dem
Freundeskreis Schlossmuseum – Schloss
Friedenstein Gotha e.V., jeden zweiten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr in der Marstallhalle
Verein für Stadtgeschichte und Altstadterhaltung Gotha
Tel. 22 25 12,
www.altstadtverein-gotha.de
Freundeskreis Leinakanal
www.leinakanal-gotha.de,
c/o Horst-Dieter Ritz, Oststraße 22,
Tel. 40 59 15,
E-Mail: [email protected]
VdK Kreisverband Gotha
Südstr. 15, Tel. 73 07 76
KommPottPora e.V. Gotha
Humboldtstr. 67, Tel. 70 32 03
Angebote der Familienarbeit im Stadtteilzentrum:
Sprechzeiten für Kinder und Jugendliche:
Di 14.00 bis 16.00 Uhr
Bitte informieren Sie sich über mögliche
Änderungen in der Tagespresse und auf
unserer Homepage. Wenn Sie weitere Veranstaltungswünsche haben, wenden Sie
sich bitte an uns. Gern unterstützen wir Sie
auch bei der Verwirklichung Ihrer eigenen
Ideen.
Veranstaltungen für Senioren:
dienstags 14.00 Uhr offener Seniorennachmittag
mittwochs 14.00 Uhr Seniorennachmittag:
Vortrag zu einem Aktuellen Thema
donnerstags 19.00 Uhr Spiele-Abend
Kino im „Londoner“
„Initiative Kino“ (Netzwerk Kommpottpora)
2 x im Monat freitags 21.00 Uhr im „The
Londoner Music Pub“ eine Kinoveranstaltung mit dem „besonderen Film“.
Eintritt nur 3  – weitere Informationen:
www.kommpottpora.de/kino oder
www.kinokiste.de
Verein „L’amitié“
Humboldtstr. 95, Tel. 2 93 40
E-Mail: [email protected]
Jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr, Bastelnachmittage für Kinder
Förderverein GoThaler-Tauschring e.V.
c/o Betty Boxberger
99867 Gotha, Annastraße 4, Tel. 75 88 27
E-Mail: [email protected]
Treffpunkt für Mitglieder und Interessenten
jeden 1. Donnerstag im Monat, 19 Uhr in der
Annastr. 4
Landespokal-Achtelfinale:
Blue Wildcats Sundhausen – SC 1903 Weimar 4:3 (3:0) – DAS 3-PHASEN-SPIEL
Überraschung gelungen – Landesligist bezwungen. Doch die Wildcats geben ein sicher
geglaubtes Spiel in der Schlussphase fast noch
ab. Der Schlusspfiff des guten Referees Leinhos erlöst Sundhäuser Fans von ihren Qualen.
Fußballspiele mit Beteiligung der Wildkatzen
sind und bleiben immer außergewöhnlich,
auch und gerade an diesem frühen Samstag
Nachmittag auf angenehm weichem Boden an
der Trügleber Straße in der Wildcats-Arena.
Phase 1: Mit großem Respekt begegneten sich
die Frauen in der ersten Viertelstunde. Gäste
und Wildcats waren so bemüht, keine Fehler zu
machen, dass ein Spiel erst gar nicht zustande
kam. Gefesselt von taktischer Disziplin und
überkonzentriert wurde die Mittelzone des
Spielfeldes zu kraftvollen Zweikampfübungen
missbraucht. Aus diesem Korsett brach Madleen Wicke aus, zog halb rechts zur Strafraumgrenze vor und flankte. Hinter der geschlagenen
Weimarer Torfrau klatschte der Ball mit Unterstützung einer Gästeverteidigerin ins Netz.
Phase 2: Weimar versuchte zu antworten, breitete sich mehr auf dem gesamten Feld aus und
verschaffte so den Wildcats mehr Platz zum an-
greifen. Madleen Wicke wiederholte ihren Lauf
über rechts mit einer Detailänderung: diesmal
traf sie ohne fremde Hilfe das Tor. Es folgte die
stärkste Zeit der Sundhäuserinnen. Die Angriffsmaschine lief und lief und war erfolgreich. Esche
staubte nach einer halben Stunde ab. So sicher
in Führung überließ frau den Gästen das Mittelfeld, die diese Einladung dankend annahmen
und dem Publikum Kostproben ihres fußballerischen Könnens darboten. Zum Glück endete die
größte Torchance am Pfosten und dann war Pause. Frisch geordnet ging es nach dem Seitenwechsel wieder auf Beutezug. Strensch bediente sich der Hilfe der unglücklichen Weimarer Torfrau, die den Eckball ins Netz boxte. Weimar reagierte fast schon wütend – eine ihrer Besten,
Susanne Abe, wollte das Ergebnis so nicht hinnehmen, marschierte durch das verdutzte Katzenspalier und schob zum Anschluss ein.
Phase 3: Sie hatte damit wohl auch den Fußballschalter bei den Wildkatzen getroffen. Als
hätte jemand vor ihren Nasen das Licht ausgeknipst, tappten die heimischen Mädels von einem Missgeschick zur nächsten Verlegenheit
und versetzten sich und die zuschauenden in
kaum beschreibbare emotionale Zustände.
Anstatt die errungene Beute zu genießen, verließ die ein und andere Wildkatze ihren Wachposten. Dass Weimar erst fünf Minuten vor
Schluss wieder traf ist auch Ersatzkeeperin Katharina Lange zu danken, die die verletzt ausgeschiedene Sylvana Curth glänzend vertrat.
Die zweite W-Frage klärte sich zugunsten der
bissigeren Offensive Sundhausens, die eine
der stärksten Landesligaabwehrreihen böse
verwundeten. 45 Minuten Kombinationsfußball reichten für einen Erfolg, den frau in den
30 folgenden fast wieder verspielt hätte. Bis
zum nächsten Pflichtspiel läuft jetzt Phase 4.
Im Landespokal-VIERTELFINALE die Wildkatzen: 14-Sylvana Curth (ab 68.min 89-Katharina
Lange); 18-Madlen Kästner, 11-Julia „Lotti“
Klein, 4-Juliane Klein; 19-Carolin Frohl, 15-Daniela Schwabe, 16-Anna Strensch, 12-Madleen
Wicke, 7-Katja Esche; 13-Jule Krebs (ab 56.min
22-Stephanie Drehmann), 30-Franziska Theeg
(ab 56.min 6-Antonia Deubner)
Die Tore: 1:0 Wicke (16.), 2:0 Wicke (20.), 3:0
Esche (28.), 4:0 Strensch (52.), 4:1 Abe (59.),
4:2 Wabner (86.), 4:3 Wabner (90.)
Gothaer beim Semperopernball
Gotha wird auf dem Semperopernball am
19. Januar 2007 durch ein Gothaer Debütantenpaar vertreten. Sebastian Schiller und seine Freundin Susann Bahr haben am Mittwoch
ein Casting erfolgreich absolviert und sind bei
der zweiten Auflage der großen Tanzveranstaltung mit von der Partie.
Die beiden 25-jährigen studieren in Dresden, wohnen aber in Gotha. Sebastian Schiller
studiert Technomathematik und schreibt
gerade an seiner Diplomarbeit. Susann Bahr
studiert Architektur im 7. Semester. Beide haben von 1996 bis 2000 in der Gothaer Tanzschule Schütte das Tanzen gelernt und gehörten zu den mehr als 100 Bewerbern um die
Debütantenanwartschaft beim Semperopernball.
Der achtminütige Tanz der Debütanten ist ein
Höhepunkt des Eröffnungsprogramms. Die
Damen werden in einem roten Ballkleid mit
goldener Schärpe und die Herren werden in
Frack oder Smoking den tänzerischen Auftakt
geben. Auf dem Ball treten neben der lettischen Mezzo-Sopranistin Elina Garanca auch
Max Raabe und das Palastorchester, Paul
Kuhn, die Willy Ketzer Band und Wolfgang
Stumph auf.
Seite 22 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren
des kommenden Monats, besonders jedoch:
01.01. Herr Joachim Gallert (75), Herr Siegfried
Gauer (75), Herr Bruno Gongerowski (80), Frau
Gertrud Rydsy (85), Frau Ursula Schott (80)
02.01. Herr Paul Benkert (85), Frau Ingrid Kott
(70), Frau Erna Lehmann (96)
03.01. Herr Walter Cyrus (80), Herr Ernst
Hladenky (75), Frau Waltraud Roth (75), Frau
Helene Schmidt (80)
04.01. Frau Sonja Babst (80), Herr Max Hagenbring (80)
05.01. Frau Gertrud Hotze (75), Frau Liselotte
Ketzer (91), Herr Friedrich Kraut (75), Frau
Elisabeth Ludwig (80), Frau Johanna Neidel
(95), Frau Leni Reichenbach (70), Frau Erika
Riechmann (85), Herr Heinz Saak (70)
06.01. Frau Edeltraut Ernst (70), Herr Horst
Großmann (70), Herr Leo Hallmann (93), Herr
Georg Hoffmann (92), Herr Lothar Sanio (70),
Frau Maria Schelinski (85), Frau Irene Scherf
(85), Herr Rudolf Steffan (75)
07.01. Herr Wolfgang Döll (75), Frau Anneliese
Geyer (92), Frau Helga Godemann (70), Frau Barbara Lehnguth (91), Herr Herbert Möller (75)
08.01. Frau Gerda Backhaus (80), Herr Alfred
Ender (80), Frau Marianne Faulstich (85), Herr
Hugo Fryta (80), Frau Annelore Gruß (75), Herr
Harald Klier (75), Frau Edeltraut Malzahn (90),
Frau Kamilla Rott (85), Frau Freia Schneider
(75), Frau Edith Weidner (70)
09.01. Frau Irmgard Ehrhardt (80), Frau Gerda
Flögel (85), Frau Walpurga Göpel (80), Herr
Heinz Hoyer (85), Frau Elisabeth Priebsch
(101), Herr Kurt Radlach (93), Herr Roland
Schilling (75), Herr Erhard Voß (70), Frau Gertrud Weisheit (70)
10.01. Herr Grigorios Armenopoulos (75), Frau
Inge Hillemann (70), Herr Walter Popp (92),
Frau Maria Tretjakova (80), Herr Manfred
Tscherneck (75)
11.01. Herr Horst Freiberg (85), Herr Rudolf
Seyfarth (85)
12.01. Frau Erna Berlet (85), Herr Franz Bitterling (75), Frau Ursula Filbrich (75), Frau Helga
Frank (75), Herr Richard Koster (70), Herr Günter Kunze (80), Frau Renate Zeitzinger (70)
13.01. Frau Christa Fitzner (70), Frau Brigitta
Freyer (75), Herr Joachim Poser (70), Frau Brigitte Schuster (70), Herr Horst Theuerkauf
(75), Frau Johanna Ulrich (80)
14.01. Frau Rosemarie Brohm (70), Frau Christel Buchhorn (85), Frau Gerlinde Erbut (75),
Frau Ingeborg Frank (80), Frau Gisela Haasler
(85), Frau Marianne Hahn (70), Frau Ingrid
Kruppke (70), Frau Christa Naubert (70), Frau
Marianne Scholz (80), Herr Karl-Heinz Strübing
(70), Herr Vasilij Tretjakov (75)
15.01. Frau Hildegard Breitung (85), Frau Ilse
Funk (75), Herr Wolfgang Göbel (70), Herr Paul
Haupt (85), Frau Edith Köhler (75), Frau Waltraud Lüdecke (70), Herr Günter Müller (70),
Herr Manfred Petri (70), Frau Regina Stoll (70),
Frau Anni Winderstein (80)
16.01. Frau Christa Arnold (70), Herr Wolfgang
Schlechtweg (70), Frau Ursula Schlesinger (70)
17.01. Frau Dora Bauer (94), Herr Volker Dewitz
(80), Frau Elly Gaßner (80), Herr Horst Gebhardt (70), Frau Elfriede Kraus (93), Frau Ursula Nitzsche (80), Frau Christa Reinhardt (70),
Frau Gisela Schuchardt (75), Herr Martin
Schüller (70)
18.01. Frau Christa Kestner (80), Frau Ellen
Motz (70)
19.01. Frau Hildegard Bauer (90), Frau Ilse
Busch (80), Herr Rudolf Gahler (80), Frau Ingeborg Sattler (80), Frau Jutta Schafstädt (80)
20.01. Frau Gertrud Dietz-Laursonn (75), Frau
Eleonore Groß (85)
21.01. Frau Edeltraud Anding (80)
22.01. Herr Horst Gewalter (80), Frau Hanny
Neumann (90)
23.01. Frau Helga Döll (70), Frau Ida Schmalz
(70), Frau Gisela Stabbert (70), Herr Horst Treyße (80), Frau Elfriede Völker (91)
24.01. Frau Ursula Wotschke (70)
25.01. Frau Johanna Glaser (85), Frau MarieLuise Harzig (85), Frau Martha Kotsch (96),
Frau Erna Lautz (92), Frau Barbara Manys (80),
Frau Margaretha Ungewitter (80)
26.01. Frau Gertrud Metze (91), Frau Ruth Seyffarth (80)
27.01. Frau Urda Messerschmidt (70), Frau Katharina Ritter (70), Frau Edelgard Salzmann
(70), Frau Brigitte Völker (70)
28.01. Herr Günter Augustin (70), Frau Dagmar
Gerlach (70), Frau Margaretha Grzeja (70), Frau
Erna Günther (96), Frau Christel Klint (70), Frau
Ingrid Knorr (70), Frau Theresia König (85)
29.01. Frau Elfriede Göring (92), Frau Leni
Schütz (80), Herr Kurt Seyfarth (85)
30.01. Frau Gertrude Hagenbring (75), Frau
Kristina Hobrath (91), Herr Helmut Michalk
(75), Frau Brigitte Schilling (75), Frau Ursula
Schuchardt (80)
31.01. Herr Karl-Ernst Fischer (75), Frau Ingeburg Keßler (85)
Der Seniorenbeirat
lädt ein
Die nächste öffentliche Sprechstunde des
Seniorenbeirates der Stadt Gotha findet
jeden 2. Montag des Monats statt, die
nächste am Montag, den 08. Januar 2007
um 15.00 Uhr in der Kleinen Halle des
Rathauses Gotha statt.
Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt
Gotha haben hier die Möglichkeit ihre
Anliegen vorzutragen.
Nichtamtlicher Teil
Zahlreiche Hinweise
zu Kanzler-Visite
Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte alle Gothaerinnen und Gothaer in der vergangenen
Woche dazu aufgerufen, Erinnerungen an den
überraschenden Privatbesuch von Helmut
Kohl im Jahre 1988 an die Pressestelle der
Stadtverwaltung weiterzugeben.
Innerhalb weniger Tage gingen eine Vielzahl
von Anrufen ein, in denen Bürgerinnen und
Bürger ihre Erlebnisse schilderten. So haben
mehrere mit Helmut Kohl und seiner Frau gesprochen. Viele haben sich Autogramme geben lassen und bis heute aufbewahrt. Der damalige Bundeskanzler besuchte eine Reihe
von Geschäften und ging auch in die Margarethenkirche.
Es werden auch weiterhin Zeitzeugen gesucht.
Die Erlebnisse werden derzeit in der Pressestelle zusammengestellt. Im kommenden Jahr
will Oberbürgermeister Knut Kreuch den Altbundeskanzler zu einem weiteren Besuch
nach Gotha einladen. Alle Zeugen des Besuches von 1988 sollen dann Gelegenheit bekommen an dieser Begegnung teilzunehmen.
Notfalldienste
Notfalldienstzentrale Helios-Klinik Gotha
03621/85 40 12
Mo, Di, Do
20.00 bis 7.00 Uhr
Mi, Fr
13.00 bis 7.00 Uhr
Sa, So/Feiertag
7.00 bis 7.00 Uhr
(auch 24. und 31.12.)
Kinderarzt
Sa, So/Feiertag
7.00 bis 19.00 Uhr
(auch 24. und 31.12.)
Zusätzlich sind Augen- und Zahnärzte in
ihren Praxen bei Bedarf erreichbar. Namen
und Telefonnummern können in der Notfalldienstzentrale erfragt werden.
Bei akuten Notfällen und lebensbedrohlichen Situationen:
Zentrale Leitstelle Gotha 0 36 21/3 65 50
Fax
036 21/36 55 36
oder ortsunabhängig
NOTRUF 112
Städtische Betriebe stellen sich vor
Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 23
Das Haus zum grünen Schild
Der Punkt auf dem „i“ einer jeden Stadt ist ihr
Marktplatz. In Gotha nimmt diesen Platz der
Untere Hauptmarkt ein. Hier, vor den Toren des
historischen Rathauses, ist die „gute Stube“
der Gemeinde. Von hier aus betrachten die
Gäste die historischen Bauten der Altstadt am
intensivsten und von hier aus bestimmen sie,
in welche Richtung sie weiter gehen.
Die Baugesellschaft Gotha engagiert sich bereits seit Längerem im innerstädtischen Quartier. Nicht nur, weil uns die Erhaltung unserer
historischen Bausubstanz am Herzen liegt,
sondern auch, weil wir mit attraktiven Angeboten das Wohnen in der Innenstadt wieder etablieren wollen. Erfolgreich ist uns das schon
mit der Wohnanlage „Am Schellenbrunnen“
gelungen. Ebenso an einem exponierten
Standort befindet sich das Gebäude Hauptmarkt 33. Es gehört als Einzeldenkmal im
Gebäudeensemble „Hauptmarkt“ und „Altstadt Gotha“ zum bedeutenden Erbe unserer
Baukultur. In direkter Nachbarschaft zum historischen Rathaus steht es im Blickpunkt der
Öffentlichkeit. Einst gehörte das Haus dem
Seifenfabrikanten Friedebald Blödner. Die
Hausmarke an der Ecke war früher ein Portalstein mit der Aufschrift „Dieses Haus Stehet in
Gottes hant, Zum Grönen Schieldt ist ess
genandt“.
Die ursprüngliche Bauzeit geht bis in das
16. Jahrhundert zurück. Bereits am Ende des
19. Jahrhunderts wurden hier mit der Schaufenstergestaltung für die Ladennutzung umfangreiche Umbauten vorgenommen. Mit Baubeginn zum 1. Juni 2006 hat die Baugesellschaft Gotha mbH mit der komplexen Sanierung dieses Gebäudes begonnen. Unter
Wahrung aller denkmalschutzrechtlichen Anforderungen werden hier die bestehenden
Grundrisse zu modernen 2-Raum-Wohnungen
mit 75 – 80m2 Wohnfläche umgestaltet. Durch
den Einbau eines neuen Treppenhauses und
dem Anbau von Wintergärten mit einer vorgelagerten Balkonanlage entstehen attraktive, helle Wohnungen, die dem Anspruch an
modernes Wohnen entsprechen. Durch den
Ankauf eines benachbarten Grundstücks
gelingt es uns auch Stellflächen im Innenhof
des Wohn- und Geschäftshauses herzurichten.
Wie andere Baumaßnahmen in diesem Segment auch, muss das gesamte Gebäude entkernt werden. Alle am Bau Beteiligten wie Bauingenieure, Statiker, Holzschutzgutachter und
auch die Bauleute selbst, müssen ganze Arbeit
leisten, um so ein Projekt umzusetzen.
Eine Herausforderung von besonderer Art ist
auch immer die ungewisse Beschaffenheit des
Baugrundes. Niemand kann genau sagen, was
die Schaufeln ans Licht befördert.
Im Rahmen unserer Baumaßnahme werden
wir die aufwendige Putzfassade mit den Renaissancegewänden und die Eckquarderung
inklusive des Dachstuhls sowie die Stuckdecken rekonstruieren. Bei diesem anspruchsvollen Vorhaben unterstützt uns ein renommiertes Restaurierungsatelier.
Die Vermietung der Wohnungen ist für den
1. Juni 2007 vorgesehen. Interessenten haben
die Möglichkeit, sich bei unserem Vermietungsservice unter der Telefonnummer 03621/
771 101 über Näheres zu erkundigen oder besuchen Sie uns doch in unseren Geschäftsstellen am Hauptmarkt 36 oder in Gotha-West in
der A.-Creutzburg-Straße 2.
Christine Riede
Seite 24 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006
Nichtamtlicher Teil
Gothaer Sportler des Jahres 2006
Die Stadtverwaltung Gotha hatte alle Gothaer
Sportvereine aufgerufen Kandidaten für die
diesjährige Sportlerwahl vorzuschlagen. Die
„Sportler/innen des Jahres“, die „Mannschaft
des Jahres“ und das „Verdienstvolle Vereinsmitglied“ sind nun gewählt.
Geehrt wurden am 8. Dezember Sportlerinnen
und Sportler aus den Gothaer Sportvereinen,
die langjährig sehr gute Leistungen, aber besonders im Jahr 2006 hervorragende sportliche Erfolge im Einzel- oder Mannschaftssport
erzielt haben, besondere Fairness im Wettkampf zeigten oder andere hervorragende
sportliche Leistungen vollbracht haben.
Eine Jury, die aus den Mitgliedern des Sozialausschusses, berufenen Bürgern, dem Beigeordneten, der Amtsleiterin des Schul- und
Jugendamtes der Stadt Gotha und Mitarbeitern der Abteilung Jugend und Sport bestand,
hat aus den eingereichten Vorschlägen die
diesjährigen Titelträger auswählt.
„Gothaer Sportlerinnen des Jahres 2006“
wurden mit Patricia Erlebach, Romy Engelhaupt, Julia Finger und Julia Blumentritt von
der LG ohra hoerselgas/LAV Gothaer Land
e.V. vier Leichtathletinnen, die gemeinsam
trainieren, sehr erfolgreich sind und durch verschiedene Einzelleistungen in diesem Jahr den
Deutschen Meistertitel im 7-Kampf der Schülerinnen A erkämpften. Da die Wettkampfleistungen jeweils einzeln erbracht wurden, hat
sich die Jury entschieden den Titel der „Sportlerin des Jahres“ an alle vier Sportlerinnen zu
vergeben. Alle haben sich seit Oktober 2005
auf die Deutschen Mehrkampfmeisterschaften
im August diesen Jahres vorbereitet, ohne Ferien und Pause 4 mal pro Woche trainiert und
3 Trainingslager absolviert. Mit 176 Punkten
Vorsprung gewannen sie die Deutsche Mehrkampf-Meisterschaft klar vor den großen
Clubs aus Potsdam und Berlin.
Patricia Erlebach wurde in diesem Jahr zudem
14-fache Landesmeisterin, Romy Engelhaupt
ist 3-fache Medaillengewinnerin bei den Mitteldeutschen Meisterschaften und wurde mehrfache Landesmeisterin. Julia Finger holte mit der
Mannschaft den Landesmeistertitel und wurde
mehrfache Medaillengewinnerin bei Meisterschaften. Julia Blumentritt belegte den 3. Platz
bei der Mitteldeutschen Meisterschaft und den
zweiten Rang bei der Landesmeisterschaft.
„Gothaer Sportler des Jahres 2006“ ist der
20-jährige Karate-Sportler Fabian Kunze von
Nippon Gotha e.V., der sich in diesem Jahr den
Titel des Junioren/Europameisters sicherte
und zweifacher Deutscher Meister der Männer
wurde. Fabian Kunze ist seit 1991 in der asiatischen Kampfsportart (Spezialdiszplin Kumite)
aktiv und inzwischen bereits zehnfacher Deutscher Meister. Seit 1998 ist er Mitglied der Ka-
Impressum
Rathaus-Kurier
Auflage: 25.000 Exemplare
Herausgegeben von der Stadtverwaltung
Gotha, Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/22 22 34, Fax 0 36 21/22 22 93
E-Mail: [email protected]
Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich
und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt
Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an
den Infotheken der Stadtverwaltung und in der
Gotha-Information kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für
Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha
gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 
möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im
pdf-Format abrufbar.
www.gotha.de/amtsblatt.asp
Verantwortlich für den Inhalt:
Oberbürgermeister Knut Kreuch
Gesamtherstellung inkl. Druck:
Druckmedienzentrum Gotha GmbH
Langenscheidtstraße 5, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/73 96 80, Fax 0 36 21/7 39 68 17
Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem
(chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.
rate-Nationalmannschaft und nahm im Oktober 2006 auch an der Weltmeisterschaft der
Männer teil. Am 11.11.2006 errang er zum 11.
Mal den Deutschen Meistertitel der Junioren.
Als „Verdienstvolles Vereinsmitglied“ wurde
in diesem Jahr der 65-jährige Judoka Günter
Schnürch vom Fachschulsportverein 1950
Gotha e.V. geehrt. Er ist seit über 30 Jahren im
Judo aktiv, ist Vorstandsmitglied und stellv. Abteilungsleiter Judo in seinem Verein. Günter
Schnürch ist Trainer und war bis 1996 auch als
Kampfrichter aktiv. Selbst im Alter von 65 Jahren ist er immer noch aktiver Wettkämpfer und
Trainingspartner für die 170 Sportler seines
Vereins und hat für die Belange der jugendlichen Sportler immer ein offenes Ohr. Auch
in diesem Jahr war er wieder sportlich sehr erfolgreich, er wurde Deutscher Meister der Senioren in Landshut, bei der Judo Europameisterschaft in Prag wurde er Europameister und
Dritter der WM der Senioren in Frankreich.
Zur „Gothaer Mannschaft des Jahres 2006“
wurden die B-Junioren (15 – 16 Jahre) des FSV
Wacker 03 Gotha e.V. gewählt. Die Fußballer
Florian Friedeck, Nikolaj Gujri, Christian Gießler, Steven Oertel, Philipp Heinz, Johannes
Sever, Christian Hatzky, Robert Lucas, Marty
Jung, Yves Kästner, Florian Anschütz, Enrico
Riemer, Markus Merkel, Steven Reinhold, Rene
Schulze und Tom Rost wurden Landespokalsieger des Freistaates Thüringen 2006, Aufsteiger in die B-Junioren Landesliga 2006 und
sind Tabellenführer der B-Junioren Landesliga
mit 8 Siegen in 8 Spielen.
Nächste Stadtratssitzung
31. Januar 2007
17.00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses
Alle Bürgerinnen und
Bürger sind herzlich eingeladen!
Nächste Ausgabe des
Rathaus-Kuriers
28. Januar 2007