33 Fragen zur neuen Rente - Michael Jung | Ihr Partner

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33 Fragen zur neuen Rente - Michael Jung | Ihr Partner
33 Fragen zur neuen Rente
Ruhestand mit 63, mehr Geld für Mütter und mögliche Boni für jene, die länger im Job
bleiben. Jeder sollte sich jetzt damit beschäftigen, mit wie viel er im Alter rechnen kann
1. Wer kann die neue Rente mit 63 nutzen?
Nur die Geburtsjahrgänge 1950 bis 1963 erhalten mit Inkrafttreten des Rentenpakets die
Möglichkeit, früher in Rente zu gehen - und zwar ohne Abschläge. Sie müssen allerdings auf
45 Beitragsjahre kommen. Das schafft nach Expertenschätzung etwa ein Viertel der künftigen
Rentner.
2. Wann können alle anderen in Rente?
Für eine volle Altersrente ohne jede Kürzung müssen Sie mindestens 65 Jahre alt sein, lange
genug Beiträge gezahlt - und einen Rentenantrag gestellt haben. Wegen der „Rente mit 67“,
die nach wie vor gilt, steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang an. Sie liegt
aktuell bei 65 Jahren und drei Monaten. Wer am 1. Januar 1964 oder später geboren wurde,
bekommt grundsätzlich erst mit 67 Jahren die volle, ungeschmälerte Rente. Ausnahme: siehe
nächste Frage.
3. Wer darf früher ohne Abschlag in Rente?
Sogenannte besonders langjährig Versicherte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
Diejenigen, für die 45 Jahre lang Beiträge in der Rentenkasse gebucht worden sind, können
mit 65 in Rente gehen. Ab dem 1. Juli dieses Jahres - dann tritt das Rentenpaket der großen
Koalition in Kraft - können die langjährig Versicherten sogar schon ab dem 63. Geburtstag in
den Ruhestand und bekommen die ungekürzte Rente. Aber: Diese Regel gilt nur für
Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Juli 1950 und dem 31. Dezember 1952 geboren sind. Wer
ab 1953 zur Welt kam, muss jeweils einige Monate über die 63 hinaus arbeiten (siehe Tabelle
rechts). Wer 1964 oder später geboren wurde, muss mindestens bis zum 65. Geburtstag
arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Daneben gibt es Ausnahmen für
schwerbehinderte Menschen und für Arbeitnehmer, die Altersteilzeit nutzen.
4. Kann ich auch ohne 45 Beitragsjahre mit 63 in Rente?
Ja. Aber dann bekommen Sie nicht die volle Rente, sondern müssen Kürzungen (Abschläge)
hinnehmen. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer „Regelaltersgrenze“ aufhören, wird die Rente
um 0,3 Prozent gekürzt, und zwar dauerhaft. Pro Jahr sind das 3,6 Prozent. Finanziell hat das
Folgen: Wer eine monatliche Rente von 1500 Euro bekäme, aber beispielsweise ein Jahr
früher aufhören möchte, erhält nur 1446 Euro. Aufs Jahr hochgerechnet fehlen 648 Euro.
Diese Abschläge gelten auch für Hinterbliebenenrenten. Wichtig: Die Rentenkürzung lässt
sich verringern oder sogar ganz vermeiden, wenn man Beiträge nachzahlt, bevor man den
Rentenantrag stellt (siehe auch Frage 26).
5. Wer bezahlt das Rentenpaket?
Vor allem die Beitragszahler, aber auch die Rentner selbst. Ihre Rentenerhöhungen fallen in
den nächsten Jahrzehnten auf Grund der stärkeren Belastungen der Arbeitseinkommen
ebenfalls niedriger aus. Denn die Rente ist an das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer
gekoppelt.
6. Was zählt eigentlich als „Beitragsjahr“?
Sie müssen für die neue Rente 45 Jahre lang in der Rentenversicherung pflichtversichert
gewesen sein. Das bedeutet im einfachsten Fall: Ein Arbeitnehmer war 45 Jahre lang
ununterbrochen angestellt und hat über seinen Arbeitgeber Beiträge abgeführt. Als
„Pflichtbeitrag“ wird aber auch die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
gewertet sowie Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden. Mitgerechnet werden auch der
Wehr- oder Zivildienst und Phasen, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld,
Winterausfallgeld, Insolvenzgeld oder Konkursausfallgeld bezahlt wurde. Auch Zeiten mit
einer Beschäftigung in Minijobs zählen - allerdings nur anteilig. Arbeitslosigkeit wird
voraussichtlich nur berücksichtigt, wenn sie nicht unmittelbar vor Renteneintritt aufgetreten
ist und dafür Arbeitslosengeld (I) geflossen ist - denn auch hiervon fließen Beiträge an die
Rentenversicherung. Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht. Auch freiwillige
Beiträge an die Rentenversicherung werden nicht auf die 45 Jahre angerechnet - wohl aber die
Pflichtbeiträge von Selbstständigen.
7. Wer kann wann in Rente gehen?
Das gesetzliche Ruhestandsalter und die Möglichkeit, früher mit oder ohne Kürzungen in
Rente zu gehen, hängen vom Geburtsjahrgang ab:
8. Was muss ich tun, um die abschlagfreie Rente mit 63 zu bekommen?
Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Dann können Sie einen Rentenantrag einreichen.
Die Rentenversicherung stellt bereits eingegangene Anträge aber auch auf Wunsch zurück,
bis die neuen Regeln greifen. Sie sollten sich aber vorher persönlich beraten lassen - bei der
Rentenversicherung.
9. Ich erfülle die Voraussetzungen, bin aber schon Rentner. Kann ich meine
Abschläge rückgängig machen?
Nein. Alle, die schon in Rente sind, müssen weiter mit den Abschlägen leben. Die große
Koalition will niemanden rückwirkend besserstellen. Einzige Chance: Wer seinen
Rentenantrag bereits eingereicht hat, kann ihn zurücknehmen, wenn es noch keinen bindenden
Rentenbescheid gibt. Bindend ist der Bescheid dann, wenn die Widerspruchsfrist von einem
Monat (bei im Ausland lebenden Rentnern: drei Monate) abgelaufen ist und der
Rentenbescheid nicht mehr angefochten werden kann.
10. Ich bin schon in Altersteilzeit, möchte aber die „Rente mit 63“ ohne
Abschläge nutzen. Geht das?
Ja, wenn Sie Ihre Rente erst zum Ende der Altersteilzeit beantragen - was normalerweise
üblich ist. Liegen dann die Voraussetzungen vor, ist die abschlagfreie Rente mit 63 möglich.
11. Muss ich eigentlich in Rente, wenn ich alle Voraussetzungen erfülle?
Niemand wird gezwungen, eine Rente zu beantragen - weder mit 63 Jahren noch bei
Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell: 65 Jahre und drei Monate). Allerdings sehen die
meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge vor, dass eine Beschäftigung endet, wenn die
gesetzliche Altersgrenze erreicht ist. Kaum bekannt ist: Wer seine Rente - aus welchem
Grund auch immer - dennoch erst später in Anspruch nimmt, bekommt von der
Rentenversicherung sogar Zuschläge. Für jeden Monat, in dem die Rente nach Erreichen der
Altersgrenze nicht gezahlt wird, gibt es 0,5 Prozent zusätzlich. Wer also seine Rente von 1500
Euro erst ein halbes Jahr später in Anspruch nimmt, bekommt jeden Monat 45 Euro mehr
raus.
12. Kann mein Arbeitgeber verhindern, dass ich früher in Rente gehe?
Nein. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Ihre Rente. Allerdings müssen Sie die
Kündigungsfristen beachten.
13. Darf ich als Rentner Geld dazuverdienen?
Ja. Wenn Sie aber vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand gehen, wird Ihr
Hinzuverdienst (ab 450 Euro im Monat) auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für die
abschlagfreie Rente mit 63.
14. Was geht eigentlich von meiner Bruttorente noch ab?
Sie zahlen den Arbeitnehmeranteil für die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie nicht privat
versichert sind. Außerdem wird der volle Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Hierfür zieht die
Rentenversicherung insgesamt rund zehn Prozent ab. Hinzu kommt: Immer mehr Renten
werden auch steuerpflichtig. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand tritt, wird vom Fiskus ab
einer monatlichen Bruttorente von 1225 Euro zur Kasse gebeten. Falls noch andere Einkünfte
dazukommen, auch schon bei weniger Altersgeld.
15. Ist es steuerlich ein Unterschied, ob ich mit 63 oder später in Rente
gehe?
Ja. Denn der Steueranteil steigt mit jedem Rentenjahrgang an. Wenn Sie beispielsweise Ende
1952 geboren sind und im nächsten Jahr mit 63 in Rente gehen, müssen Sie 70 Prozent Ihrer
gesetzlichen Altersbezüge versteuern. Arbeiten Sie bis zum regulären Rentenalter im April
2018 weiter, liegt der Steueranteil dagegen bei 76 Prozent. Er steigt damit im gleichen
Zeitraum stärker als die Rentenansprüche eines Durchschnittsverdieners (siehe auch Frage
30).
16. Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an. Sie ist die Woche über
auch abends noch unter einer Gratis-Hotline telefonisch erreichbar: 0800/10004800. Auch
Sozialverbände und Gewerkschaften unterhalten Beratungsstellen für ihre Mitglieder.
Professionelle Hilfe vor allem bei schwierigen Problemen bieten auch Rentenberater sowie
spezialsierte Rechtsanwälte.
17. Wer bekommt die neue Mütterrente?
Sie steht Müttern zu, die ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind erzogen haben. Dafür
wird künftig ein weiteres Beitragsjahr berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 zahlt die
Rentenversicherung dafür 28,61 Euro monatlich im Westen und 26,39 Euro im Osten. Die
Mütterrente steht derjenigen zu, für die die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gespeichert
ist - in bestimmten Fällen auch dem Vater des Kindes.
18. Wie viel Mütterrente gibt es?
Trotz der zum 1. Juli 2014 vorgesehenen Erhöhung hängt die Mütterrente weiterhin davon ab,
wann das Kind wo geboren ist (s. Grafik unten). Wie viel von der zusätzlichen Mütterrente
unterm Strich übrig bleibt, kann aber sehr unterschiedlich sein. Sie ist nämlich grundsätzlich
genau so steuer- und beitragspflichtig wie das übrige Renteneinkommen auch. Die
Mütterrente wird außerdem mit der Hinterbliebenenrente und der Grundsicherung verrechnet.
In bestimmten Fällen schmilzt die zusätzliche Mütterrente sogar auf null. Das gilt auch dann,
wenn die Eltern während der Babyphasen weiter gearbeitet und in dieser Zeit den
Höchstbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben. Wer allerdings schon in Rente ist, erhält
die zusätzliche Mütterrente pauschal. Sie wird nicht wegen einer möglichen Beschäftigung
während der Erziehungszeit gekürzt.
Monatliche Rente für die Erziehung eines Kindes
19. Kann ich auch Mütterrente bekommen, wenn ich gar nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung bin?
Ja. Denn auch wer nie selbst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erwirbt mit
fünf Jahren Kindererziehungszeit einen eigenen Anspruch. Das ist bei zwei Kindern (nach
dem 31. Dezember 1991 geboren) der Fall. Dafür schreibt die Rentenversicherung auf Antrag
zwei mal drei Beitragsjahre gut. Ab dem 1. Juli erhalten auch Mütter (oder ggf. die Väter) mit
drei oder vier vor 1992 geborenen Kindern erstmals diesen Anspruch. Denn pro Kind werden
dann zwei Beitragsjahre für die Erziehung anerkannt. Eine Mutter kann so auf Antrag eine
monatliche Rente von aktuell 171,66 Euro bekommen.
20. Ich bin geschieden. Wirkt sich die Mütterrente beim
Versorgungsausgleich aus?
Das ist möglich, wenn die Mütterrente etwa die Rente der geschiedenen Frau erhöht. Wenn
mindestens einer der früheren Partner bereits eine Rente bezieht oder in den nächsten sechs
Monaten erwartet, können er oder sie beim Familiengericht einen Antrag auf Neuberechnung
des Versorgungsausgleichs stellen. Es empfiehlt sich aber, vorher die tatsächlichen
Auswirkungen prüfen zu lassen.
21. Was ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten?
Die Renten für Versicherte, die schon vor dem Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr arbeiten können, werden künftig etwas großzügiger berechnet. Ab dem 1. Juli soll sich
die Höhe der Rente daran orientieren, was der erwerbsgeminderte Arbeitnehmer bis zu seinem
62. Lebensjahr mit seinem bisherigen Durchschnittseinkommen selbst an Ansprüchen
erworben hätte. Aktuell wird seine bisherige Beitragszahlung nur bis zum 60. Lebensjahr
hochgerechnet. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung werden künftige
Renten für volle Erwerbsminderung um etwa 40 Euro brutto höher ausfallen als heute.
22. Profitieren auch heutige Erwerbsminderungsrentner?
Nein. Die große Koalition regelt nur jene Erwerbsminderungsrenten neu, die erstmals nach
dem 30. Juni ausgezahlt werden. Dabei sieht die Rentenversicherung selbst bei den aktuellen
Beziehern dieser Renten „bereits heute ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko“. Ihre
durchschnittliche Höhe ist seit dem Jahr 2000 von durchschnittlich 706 Euro auf rund 600
Euro gesunken.
23. Was bedeuten Flexi- oder Kombirente?
Diese Begriffe beschreiben neue Möglichkeiten, einen Teil der Rente und Arbeit im Alter
besser zu kombinieren. Über solche Anreize sind sich Union und SPD grundsätzlich einig.
Allerdings wollen sie die Details dazu später aushandeln und wohl nicht mehr in dieser
Woche beschließen.
24. Früher oder später in Rente? - So müssen Sie rechnen:
Mit jeder Beitragszahlung schreibt die gesetzliche Rentenversicherung sogenannte
Entgeltpunkte (EP) gut. Neu ab 1. Juli.
Das Prinzip: Für ein Jahr Durchschnittsverdienst (aktuell: 34.857 Euro im Jahr) und den
entsprechenden Pflichtbeitrag gibt es einen Punkt (EP). Wer 20 Prozent unterm Durchschnitt
verdient, bekommt 0,8 EP. Für den doppelten Durchschnittsverdienst stehen zwei EP auf dem
Rentenkonto. Maximal können aber nur knapp 2,05 Punkte erreicht werden
(Beitragsbemessungsgrenze).
Für die Rente werden die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert (ab Juli: 28,61 Euro im
Westen und 26,39 Euro im Osten) multipliziert.
Wer sich vor der Regelaltersgrenze zur Ruhe setzt, muss für jeden Monat 0,3 Prozent
Abschlag hinnehmen. Wer dagegen über diese Grenze hinaus arbeitet, ohne Rente zu
beantragen, bekommt für jeden Monat längere Arbeitszeit 0,5 Prozent Zuschlag auf seine
späteren Altersbezüge.
Beispiel: Max Mustermann (Geburtsjahrgang 1952) hat 45 Jahre lang durchschnittlich
verdient und damit in Westdeutschland 45 Entgeltpunkte erzielt. Da Mustermann sich noch
sehr fit fühlt, hat er mehrere Optionen: Er arbeitet bis zur Regelaltersgrenze durch (in seinem
Fall 65 Jahre, sechs Monate), geht schon mit 63 in den Ruhestand - oder aber erst mit 70.
So wird gerechnet, das müssen Sie beachten
25. Bekomme ich auch automatisch meine Betriebsrente früher, wenn ich
vorzeitig in Ruhestand gehe?
Nein. Die „Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren“ wird nicht per Gesetz auf betriebliche
Versorgungssysteme übertragen. Viele Betriebsrenten können aber schon früher beantragt
werden. Sie fallen dann niedriger aus. Wichtig ist, dass Sie die Möglichkeiten zusätzlicher
Vorsorge über Ihren Arbeitgeber nutzen. Union und SPD wollen dafür bei einer späteren
Reform bessere Voraussetzungen schaffen.
26. Kann ich meine Rente noch aufstocken?
Ja, per Nachzahlung in die Rentenkasse. Das kann sich lohnen.
Fall 1: Hier lassen sich mit einer Nachzahlung Abschläge für einen früheren Rentenbezug vor
der Regelaltersgrenze ausgleichen. Wer drei Jahre früher in Rente will, zahlt bei 1500 Euro
Monatsrente aktuell 42.518 Euro nach, um den Abzug von 160 Euro wettzumachen.
Fall 2: Die Mütterrente (siehe Frage 19) macht ab 1. Juli auch Nachzahlungen attraktiver.
Wenn eine Frau (nicht berufstätig, zwei Kinder, vor 1992 geboren) künftig 1021 Euro
einzahlt, sichert sie sich damit rund 143 Euro Monatsrente. Bislang muss sie dafür deutlich
mehr einkalkulieren. Die Einmalzahlung rentiert sich so bereits im ersten Jahr des
Rentenbezugs, wobei die jährliche Steigerung des Altersgelds die Rendite noch weiter anhebt.
Fall 3: Hier kann man Geld für Ausbildungszeiten nachzahlen. Meist geht das bis zum 45.
Lebensjahr. Wer für ein anrechenbares Studium von sechs Jahren heute 37.626 Euro
nachzahlt, erhält dafür lebenslang 1930 Euro mehr Jahresrente. Diese Rente geht im Todesfall
auch auf hinterbliebene (Ehe-)Partner oder Waisen über.
27. Wie plane ich meine Rente?
Die Checkliste - von der Geburt bis zur Auszahlung des Ruhegelds
Geburt: Eltern sollten die Geburt des Kindes und die Erziehungszeiten unbedingt bei der
Rentenversicherung melden. Auch wer dort nicht versichert ist, kann durch
Kindererziehungszeiten später eine (zusätzliche) Rente erhalten. Für Mütter von heute zählen
die ersten drei Lebensjahre ihres Nachwuchses, was pro Kind bis zu 85 Euro Monatsrente
bringt.
Einschulung: Höchste Zeit, mit der privaten Vorsorgeplanung zu beginnen, denn umso
stärker wirkt der Zinseszins-Effekt. Nach Berechnungen des Frankfurter
Finanzwissenschaftlers Raimond Maurer genügt es, wenn Eltern oder Verwandte dem Spross
einmalig einen Geldbetrag quasi mit in die Wiege legen und dann das Geld bis zur
Auszahlung mit 65 arbeiten lassen: Je nach langfristiger Zinsannahme reichen bereits 4400
Euro (bei fünf Prozent Verzinsung) bis 19 600 Euro (drei Prozent Zins), um eine lebenslange
private Extrarente von 500 Euro im Monat zu erzielen. Aus 100 Euro monatlich werden so
mit 63 dann 714 Euro Extrarente.
Beginn der Ausbildung: Seit 2005 haben Schule und Studium keinen Einfluss mehr auf die
Rentenhöhe. (Vor 1992 zählten sogar bis zu 13 Jahre.) Nur Fachschule, Berufsvorbereitung
sowie Azubi-Gehälter punkten weiter auf dem Rentenkonto.
Studenten: Wer schon möglichst früh rentenversicherungspflichtig (nebenher) arbeitet,
sichert sich Beitragsjahre, die eine frühere Rente ohne Abschläge ermöglichen können. Aus
Rentensicht sind Werksstudiengänge besonders attraktiv.
Zusatzkosten des Rentenpakets
Eintritt in den Beruf: Spätestens jetzt sollte man die Berufsunfähigkeit absichern. Die
gesetzliche Rente bietet zwar Reha- Maßnahmen, schützt aber nur noch sehr eingeschränkt
vor Einkommensausfällen wegen Erwerbsunfähigkeit. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
vom Staat hat nur, wer vor dem 2.1.1961 geboren ist. Alle anderen sollten einen privaten
Schutz prüfen. Je mehr Vorerkrankungen bekannt sind und je riskanter der Beruf ist, desto
eher lehnen Versicherer die Aufnahme selbst junger Leute ab. Sie dürfen das und müssen es
nicht einmal begründen.
Heirat/Kinder: Zulagen z. B. für die Riesterrente abfragen. Für jeden Sparer, der pro Jahr
vier Prozent seines Einkommens auf die Seite legt (max. 2100 Euro abzügl. Zulagen), packt
der Staat noch 154 Euro Grundzulage und ggf. noch Steuervorteile drauf. Pro Kind gibt es
185 Euro extra, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die Riesterrente darf man ab
60 kassieren, bei Verträgen ab 2012 erst mit 62. FOCUS empfiehlt die Variante des
Wohnriesters, mit der man eine Hypothek auch schon früher abzahlen kann.
Während des Berufslebens: Wer früher in Rente gehen will, sollte seine Betriebsrente (in
Form einer Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder
Direktzusage) an den geplanten Renteneintritt anpassen. Eine Auszahlung z. B. mit 63 dürfte
kein Problem sein, gilt doch laut Gesetz 60 als frühester Termin, bei Zusagen ab 2011 das
Alter 62.
Betriebliche Zeitwertkonten, auf denen sich etwa Überstunden oder Urlaubstage ansammeln,
lassen sich ebenfalls für eine vorzeitige Rente nutzen. Allerdings sind sie bei Auszahlung zu
versteuern. Vorteil: Auch während sich das Zeitwertkonto leert, stockt der Arbeitgeber weiter
die gesetzliche Rente seines Mitarbeiters mit Beiträgen auf.
Mit 50: Höchste Zeit, das gesetzliche Rentenkonto zu klären. Sind alle Unterlagen da? Sind
wirklich alle Zeiten gemeldet? Zur Sicherheit eine (kostenlose) Beratung
(www.deutscherentenversicherung.de) vereinbaren.
Mit 60: Jetzt wird es ernst. Prüfen Sie, ob eine frühere Rente ab 63 wirklich finanzierbar ist.
Denken Sie an finanzielle Verpflichtungen wie die laufende Hypothek auf Wohneigentum
oder pflegebedürftige Eltern. Rechnen Sie alle Einkünfte zusammen. Faustregel: Sie sollten
im Ruhestand auf etwa 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens während der Arbeitsphase
kommen. Eventuell müssten Sie zur Sicherung Ihres Lebensstandards einen Hinzuverdienst
im Ruhestand einplanen.
Besonders für Mütter, Freiberufler, Selbstständige und ältere Beamte können sich freiwillige
Beiträge zur Rentenversicherung rechnen. Häufig bringt das mehr als private Sofortrenten
oder eine Rürup-Rente (einen Rechner finden Sie unter www.ihre-vorsorge.de). Diese
Einzahlung sollte man rechtzeitig einplanen: Beamte, Selbstständige oder Freiberufler im
Ruhestand erhalten z. B. für 40.000 Euro Einzahlung eine gesetzliche Monatsrente in Höhe
von 174 Euro brutto. Hinzu kommen 7,3 Prozent Zuschuss zur Krankenversicherung. Das
Angebot lohnt sich besonders für privat Krankenversicherte.
Angestellte können mit freiwilligen Beiträgen nur noch mögliche Abschläge bei frühzeitigem
Rentenbeginn ausgleichen. Ob sich das unterm Strich nach Abzug von Steuern und
Krankenversicherung lohnt, kalkuliert auch die Rentenversicherung (Tel. 0800/10004800).
Mit Rentenbeginn ab 63: Klären Sie, ob es sinnvoll ist, gleich zu Beginn des Ruhestands
private Sparverträge zu beenden und sich auszahlen zu lassen. So kann es sich lohnen, ältere
private Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen doch ein paar Jahre
weiterzuführen. Entscheidend sei dabei nicht der Garantiezins, sondern die Beitragsrendite,
sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nur so
würden auch Kosten und Gebühren berücksichtigt (einen Rechner dazu finden Sie unter
www. zinsen-berechnen.de).
Gleichzeitig stellt sich die Frage, was der Frührentner mit seinem Ersparten anfängt: auf einen
Schlag auszahlen lassen (um Schulden zu tilgen, für eine Weltreise, ein neues Auto), in eine
lebenslange Zusatzrente umwandeln oder schrittweise nach einem festgelegten Auszahlplan
kassieren? Oder sollte man das Vermögen wieder anlegen, um später die Pflege zu
finanzieren? Oder soll das Kapital für die Erben erhalten bleiben? Dazu hat Nauhauser ein
Rechenbeispiel: Für 75.000 Euro aus einer Lebensversicherung erzielt man als Anlage bei der
Bank derzeit bis zu 2,5 Prozent Zinsen. Das ergibt über 20 Jahre monatlich vor Steuern 400
Euro, bis das Vermögen aufgezehrt ist. Will man dagegen das Kapital erhalten, so kann der
Sparer 20 Jahre lang monatlich mit 150 Euro vor Steuern rechnen.
Niels Nauhauser hat noch einen weiteren Tipp für (Früh-)Rentner: „Auch für Ruheständler
sind Aktien nicht generell tabu.“ Entscheidend sei die individuell passende Mischung aus
sicheren Zinspapieren auf der einen sowie breit streuenden Aktienindexfonds auf der anderen
Seite.
28. Was bedeutet die Rente mit 63 für die private Vorsorge?
Eine neue gesetzliche Regelung führt nicht automatisch dazu, dass sich auch in privaten
Verträgen das Laufzeitende verkürzt. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Allerdings
können Kunden z. B. ihre private Lebens- oder Rentenversicherung um ein Angebot zur
Laufzeitverkürzung bitten. Dies kann im Vergleich zur Vertragskündigung den Vorteil haben,
dass keine Stornoabzüge die ausgezahlte Summe schmälern und weiter Schlussgewinne
fließen. Einen Anspruch auf kostenfreie Laufzeitverkürzung gibt es jedoch nicht.
29. Rentiert sich eine frühere Auszahlung der Lebensversicherung?
In der Regel nicht. Bei angenommenen zwei Jahren früherem Bezug des privat Ersparten
fehlen Ihnen 24 Monatsbeiträge, die sich nicht mehr wettmachen lassen. Einzig bei
riskanteren Fonds oder fondsgebundenen Sparverträgen könnten stark fallende Kurse in den
nächsten zwei Jahren drohen - dann wäre ein Ausstieg heute die bessere Alternative. Doch das
ist Spekulation. Zwei Jahre kürzere Laufzeit - also bis 63 statt bis 65 Jahre - bedeuten in
einem Musterfall für eine Kapitallebensversicherung 3186 Euro weniger garantierte
Auszahlung und sogar 8671 Euro weniger unter Berücksichtigung wegfallender
Überschussgewinne. Deshalb: Auch wenn Sie schon mit 63 in Rente gehen, lassen Sie Ihre
private Vorsorge ein möglichst natürliches (späteres) Ende finden. Falls die Einzahlungen
schmerzen, stellen Sie den Vertrag einfach beitragsfrei.
30. Wie hoch ist der Steuervorteil mit 63?
Was kaum jemand weiß: Je früher Sie in Rente gehen, desto höher ist auch Ihr steuerlicher
Freibetrag für die gesetzliche Rente, aber auch für Ruhegelder aus beruflichen
Versorgungswerken oder Rürup-Renten. Wer noch dieses Jahr in Ruhestand geht, sichert sich
einen lebenslangen Freibetrag von 32 Prozent, macht bei 1500 Euro Rente 480 Euro
steuerfrei. 2016 sind nur noch 28 Prozent steuerfrei, also 60 Euro weniger. Bis 2040 sinkt der
steuerfreie Rentenanteil auf null. Doch selbst wer abschlagfrei zwei Jahre früher in die Rente
startet, verliert je nach Verdienst auch bis zu 115 Euro Rente brutto im Monat. Netto fällt die
Einbuße wegen des höheren Steuerfreibetrags geringer aus. Ob sich das rechnet, hängt vom
Einzelfall und vom Steuerberater ab.
31. Wie profitiere ich vom Versorgungsfreibetrag?
Viele Angestellte beziehen auch noch Beamtenpensionen oder Betriebspensionen (aus
Unterstützungskassen, als Pensionszusagen) - auch hier fordert der Fiskus seinen Anteil.
Allerdings mindern dabei sogenannte Versorgungsfreibeträge plus Zulagen den Steuerhunger,
der umso höher ist, je früher man dieses Extra-Ruhegeld kassiert. Für Neupensionäre des
Jahres 2014 gibt es lebenslang noch bis zu 1920 Euro Versorgungsfreibetrag, plus 576 Euro
Zuschlag, also maximal jährlich 2496 Euro steuerfrei. Für Neuruheständler des Jahres 2020
bleiben dagegen 936 Euro weniger von der Steuer unangetastet: höchstens 1560 Euro.
32. Was gilt für vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, bei denen der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter mitspart,
sind auch unabhängig von einem früheren Rentenbeginn immer sieben Jahre geblockt. Wer
vor Ablauf der Frist in Rente geht, erhält keine Zuschüsse mehr vom Betrieb und lässt sein
Guthaben am besten bis zum Ende des siebten Jahres ohne weitere Einzahlungen
unangetastet.
33. Was ist noch zu beachten?
Wer früher in Rente geht, kann auf einige Kostenposten verzichten:
Berufsunfähigkeitsversicherungen machen keinen Sinn mehr, ebenso wenig wie private
Policen gegen Arbeitslosigkeit oder gegen Einkommensausfall wegen Kurzarbeit.
Für privat Krankenversicherte ist eine Rückkehr in die gesetzlichen Kassen mit Renteneintritt
praktisch tabu. Dieser Schritt müsste spätestens bis 55 geplant werden und funktioniert nur
extrem selten. Privat Versicherte könnten mit einem Standardtarif oder dem Basistarif sparen.