Beagle Club Deutschland e

Transcription

Beagle Club Deutschland e
Beagle Club Deutschland e.V.
Beagle Diplom
Vorprüfung für die Begleithundeprüfung
Prüfungsordnung
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Gliederung der Prüfung
1. Gehorsam
1.1 Führigkeit mit Leine
1.2 Führigkeit ohne Leine
1.3 Folgsamkeit
1.4 Ablegen
2. Umweltverhalten
2.1 Verhalten gegenüber Menschen
2.2 Verhalten im Straßenverkehr
C. Bewertung
D. Prüfungsgebühren
Beagle Diplom
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Ausbildung zum Beaglediplom dient der Ertüchtigung unserer Beagle. Sie
soll das harmonische Zusammenleben von Hund und Mensch erleichtern und
festigen. Der Beagle soll seinen Besitzern ein brauchbarer Begleiter sein. Das
Beagle Diplom soll die Ausbildung des Beagles als gehorsamer Begleithund
nachweisen.
2. Die Meldezahl wird je nach den Prüfungsverhältnissen auf 8 – 12 Hunde je
Gruppe beschränkt.
3. Die Prüfung kann überall auf geeignetem Gelände von einer Landesgruppe
ausgerichtet und über das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden.
4. Zulassung:
Das Mindestalter des an der Prüfung teilnehmenden Beagles muss mindestens
9 Monate betragen. Die Identität des an der Prüfung teilnehmenden Beagles
muss geprüft und sichergestellt werden.
Heiße Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu melden.
Krankheitsverdächtige Hunde sind vom Prüfungsleiter nicht zuzulassen.
Die Einhaltung der jeweils gültigen amtstierärztlichen Bestimmungen muss vom
Hundeführer nachgewiesen werden.
5. Die gezeigten Leistungen der Hunde mit BCD-Ahnentafel werden
zuchtbuchmäßig erfasst.
6. Mit der Meldung zum Beagle Diplom erkennt der Hundeführer diese
Prüfungsordnung an.
7. Hundeführer und sonstige Beteiligte nehmen an den Prüfungen auf ihre eigene
Verantwortung teil, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Ausrichters und des
BCD.
8. Die Prüfungsreihenfolge der Hunde wird ausgelost.
9. Nicht bestandene Prüfungen können auf einer anderen Prüfung, aber nicht am
gleichen Tage wiederholt werden.
10. Zu den Prüfungen für das Beagle Diplom ist von der veranstaltenden
Landesgruppe ein vom Vorstand des BCD bestellter Richter einzuladen.
11. Die Entscheidung des Prüfungsrichters ist endgültig.
12. Prüfungsrichter dürfen Hunde aus eigener Zucht frühestens sechs Monate nach
dem Eigentumswechsel richten.
13. Der Prüfungsleiter muss Mitglied des BCD sein. Er bereitet die Prüfung
rechtzeitig und sachgemäß vor und sorgt für einen reibungslosen
Prüfungsablauf. Der Prüfungsleiter muss während der gesamten Prüfung
anwesend sein.
14. Nach dem offiziellen Beginn einer Prüfung ist das Zurückziehen eines Hundes
nicht mehr möglich.
15. Bei Hunden mit BCD-Ahnentafel werden die bestandenen Prüfungen vom
Prüfungsleiter in diese eingetragen.
16. Verstöße
Bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung kann der Vorstand des BCD
1. die betreffende Veranstaltung für ungültig erklären
2. Leistungszeichen aberkennen, die unter Verstoß gegen
Prüfungsordnung errungen wurden.
diese
B. Gliederung der Prüfung
1. Gehorsam
1.1 Führigkeit (mit Leine)
15 Punkte
Der Beagle folgt seinem Hundeführer (HF) an der linken Seite, angeleint, ohne an der
Leine zu ziehen. Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund
seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund ca. 15 Schritte geradeaus, danach
einen Rechts- und Linkswinkel in einem weiteren Abstand von ca. 15 Schritten ohne
anzuhalten zu zeigen, anschließend werden 5 Slalomstangen durchlaufen. Danach ist
die Grundstellung einzunehmen.
Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem Hund in 8-Form durch eine
Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe einmal in
Grundstellung zu halten.
1.2 Führigkeit (ohne Leine)
25 Punkte
Der Beagle folgt seinem Hundeführer (HF) an der linken Seite ohne Leine.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sind fehlerhaft. Von der
Grundstellung aus hat der Hund seinem HF auf das Hörzeichen freudig zu folgen.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund ca. 15 Schritt geradeaus, danach
einen Rechts- und Linkswinkel in einem weiteren Abstand von ca. 15 Schritten ohne
anzuhalten zu zeigen, anschließend werden 5 Slalomstangen durchlaufen. Danach ist
die Grundstellung einzunehmen.
Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem Hund in 8-Form durch eine
Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe einmal in
Grundstellung zu halten.
1.3 Folgsamkeit
15 Punkte
Der Hundeführer lässt seinen Beagle auf Anweisung einige Zeit frei laufen (Entfernung
ca. 15 m).
Auf Anweisung des Prüfungsrichters hat der HF den Beagle mit Pfiff, Zuruf oder
Zeichen zu sich heran zu rufen. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Beagle
dem HF zu nähern, sich dicht vor ihn zu setzen und darf sich dann ohne Aufforderung
nicht mehr von ihm entfernen.
1.4 Ablegen
15 Punkte
Die Beagle sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu 4
Hunden zu prüfen.
Die Beagle werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei, ohne Leine, abgelegt.
Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen.
Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 15 m. Eine Sichtverbindung darf
bestehen.
Die Hunde dürfen den Kopf hochheben, sich setzen oder stehen, jedoch dürfen sie
den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben sie anhaltend Laut,
winseln sie ständig oder verlassen sie den Platz sind Punke abzuziehen.
Die Ablagedauer beträgt 5 Minuten.
2. Umweltverhalten
Unsere heutige Umwelt fordert den umgänglichen, wesensstarken und doch
leichtführigen Begleithund. Der aggressive Hund ist nicht erwünscht.
Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit
gegenüber Artgenossen und Menschen.
Der Beagle soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen.
2.1 Verhalten gegenüber Menschen
10 Punkte
1) Zur Prüfung legt der Hundeführer seinen Beagle angeleint bei Fuß ab und verharrt
mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 4 Menschen bewegen sich
sternförmig, bis auf ca. 1 m auf Führer und Beagle zu und entfernen sich wieder. Sie
gehen langsam und ohne Drohgebärden.
2) Der Hundeführer mit Hund durchqueren eine auf sie zukommende Menschengruppe
(4 Personen).
2.2 Verhalten im Straßenverkehr
20 Punkte
Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem
Beagle an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße.
Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und
seinen Beagle. Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit
seinem angeleinten Beagle die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich
anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der
Hundeführer mit Prüfling wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal.
Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.
Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und
ruhig verhalten. Er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.
C. Bewertung
Eine volle Punktzahl ist nur zu vergeben, wenn der Beagle eine freudige und zügige
Leistung zeigt. Mehrmalige Aufforderungen oder Unterstützungen durch den
Hundeführer führen zu Punktabzügen. Übungen können auf Verlangen des Richters
wiederholt werden, um sich einen besseren Eindruck zu verschaffen.
Es sind maximal 100 Punkte erreichbar.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50 Punkte erreicht werden.
D. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren werden vom BCD festgelegt und ergeben sich aus der
Gebührenordnung.