Heimverpflegungskosten bei Sondenernährung
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Heimverpflegungskosten bei Sondenernährung
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Heimverpflegungskosten bei Sondenernährung Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. 1. 2004 (Az. III ZR 68/03) entschieden, dass im Fall der Sondenernährung eines Heimbewohners kein Anspruch auf das volle Verpflegungsentgelt besteht. Denn in diesen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten, sodass selbst die Verabreichung der Kost zur medizinischen Behandlungspflege zählt. Diese ist wiederum im Pflegeversicherungssatz enthalten. Der Bundesgerichtshof hat als einsparungsfähigen Betrag die Summe von € 3,50 genannt, sodass Sie die Heimverpflegung um diesen Betrag pro Tag kürzen können. Sie können als Heimbewohner oder Angehöriger bzw. Erbe auch in der Vergangenheit zu viel bezahltes Entgelt zurückverlangen, solange der Anspruch noch nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Bevor Sie mit einer derartigen Forderung den Rechtsweg beschreiten, empfiehlt es sich, anhand des nachfolgenden Musterbriefes (siehe Anhang) die Entgeltreduzierung zu verlangen. Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. © 2008 Postfach 10 10 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8 62 62 62 Telefax 0621/8 62 62 63 [email protected] www.rechtstipps.de 1/2 MUSTER Absender Ort, Datum Postanschrift des Heimträgers Entgeltreduzierung bei Sondenkost Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin stationär in dem Pflegeheim.............................. untergebracht und erhalte ausschließlich Sondennahrung, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Die vom Heim angebotene normale Verpflegung kann ich seit dem ...........… / konnte ich im Zeitraum vom ............... bis zum ............... nicht mehr in Anspruch nehmen. oder: Frau/Herr ............... war in der Zeit vom ............... bis zum ............... im Pflegeheim ............... untergebracht und wurde vom ............... bis zum ............... ausschließlich durch Sondenkost ernährt. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 22. 1. 2004, Az. III ZR 68/03) hat nunmehr entschieden, dass ein Heimträger keinen Anspruch auf das volle Entgelt für Verpflegung hat, sofern ein Heimbewohner aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen über einen längeren Zeitraum ausschließlich durch fremdfinanzierte Sondenkost – von der gelegentlichen Einnahme von Getränken abgesehen – ernährt wird. Das Verpflegungsentgelt ist deshalb um den Betrag der entsprechenden Einsparungen zu kürzen. Ich fordere Sie als Erbe, Betreuer bzw. Bevollmächtigte(r) deshalb auf, die in der Zeit vom ............... bis ............... geleistete Vergütung auf die Verpflegung (in Höhe von € 3,50 täglich) auf das Konto ..............., BLZ ............... bei der ............... Bank, zurückzuzahlen. Gleichzeitig kündige ich an, dass ich das Heimentgelt ab dem ............... um den Betrag der ersparten Aufwendungen (in Höhe von € 3,50 täglich) kürzen werde. Mit freundlichen Grüßen ………………………….. (Unterschrift) Rechtst|i|pps 2/2