Besoldung 2011

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Besoldung 2011
Vom Lebensalters- zum Dienstzeitenprinzip
Mit dem Neuen Dienstrecht wird auch zum 1.1.2011 die Beamtenbesoldung
geändert. Die grundsätzliche Änderung besteht darin, dass man vom Lebensalterszum Dienstzeitenprinzip wechselt.
NEUES DIENSTRECHT BAYERN – VIEL POSITIVES für uns !!
Neue Besoldungstabelle
Bayerische Besoldungsordnung A
Grundgehaltssätze ab 1.10.2007
Bes
Gr.
(Stufe) 1
2 1
3 2
4 3
5 4
6 5
7 6
8 7
9 8
10 9
11 10
12 11
21 Jahre
23 Jahre
25 Jahre
27 Jahre
29 Jahre
32 Jahre
35 Jahre
38 Jahre
41 Jahre
45 Jahre
49 Jahre
53 Jahre
A2
1.518,83
1.555,50
1.592,18
1.628,86
1.665,54
1.702,24
1.738,93
A3
1.582,17
1.621,20
1.660,23
1.699,25
1.738,30
1.777,34
1.816,37
1.855,40
1.894,43
1.933,46
A4
1.618,10
1.664,08
1.710,01
1.755,97
1.801,92
1.847,88
1.893,82
1.939,76
1.985,70
2.031,64
A5
1.631,18
1.690,02
1.735,75
1.781,45
1.827,18
1.872,89
1.918,61
1.964,33
2.010,05
2.055,77
A6
1.669,81
1.736,88
1.787,08
1.837,27
1.887,46
1.937,67
1.987,88
2.038,07
2.088,26
2.138,45
A7
1.743,19
1.805,18
1.868,35
1.931,51
1.994,67
2.057,84
2.121,02
2.166,11
2.211,22
2.256,36
A8
1.869,27
1.923,24
2.004,18
2.085,13
2.166,07
2.247,04
2.301,00
2.354,95
2.408,93
2.462,88
A9
1.973,57
2.026,68
2.113,07
2.199,45
2.285,85
2.372,24
2.431,62
2.491,03
2.550,41
2.609,81
A 10
2.126,54
2.200,33
2.311,00
2.421,71
2.532,39
2.643,08
2.716,87
2.790,66
2.864,44
2.938,23
A 11
2.451,34
2.564,75
2.678,16
2.791,59
2.905,01
2.980,62
3.056,23
3.131,86
3.207,47 3.283,07
A 12
2.636,31
2.771,53
2.906,74
3.041,97
3.177,19
3.267,34
3.357,47
3.447,62
3.537,78 3.627,92
A 13
2.967,39
3.113,41
3.259,44
3.405,45
3.551,46
3.648,81
3.746,15
3.843,50
3.940,85 4.038,20
A 14
3.088,36
3.277,73
3.467,07
3.656,42
3.845,77
3.972,00
4.098,24
4.224,47
4.350,71 4.476,95
A 15
4.020,88
4.229,07
4.395,62
4.562,16
4.728,71
4.895,26 5.061,80
A 16
4.440,94
4.681,70
4.874,33
5.066,96
5.259,56
5.452,18 5.644,80
A 17
4.800,00
5.000,00
5.200,00
5.400,00
5.600,00
5.800,00 6.000,00
Tab. 1: Alte Besoldungstabelle mit den entsprechenden Veränderungen (Achtung EuroBeträge sind aus dem Jahr 2007)
Bisher wurden alle neuen Beamtinnen und Beamten in diejenige Stufe eingeordnet,
die ihrem Eintrittsalter entsprach. Dabei wurde die Stufe vom 21. Lebensjahr an
hochgerechnet. Die Stufen erhöhten sich automatisch im 2-, 3- und 4Jahresrhythmus bis zur Endstufe, die man in der Besoldungsgruppe A12 mit
Vollendung des 53. Lebensjahres erreichte. Das Grundprinzip bleibt zwar erhalten,
jedoch werden Neueinsteiger ab 2011 derjenigen Stufe zugeordnet, die mit einem
ersten Zahlenwert innerhalb ihrer Besoldungsgruppe belegt ist. Als positiv zeigt sich
so, dass der erste Wert der Besoldungsgruppe A12 (alte Stufe 3) gestrichen wurde.
Damit beginnen alle mit der alten Stufe 4 (neue Stufe 3) – egal wie alt sie sind. Das
hat für diejenigen, die Schulzeit, Studium und Referendariat konsequent durchziehen
einen großen Vorteil, weil damit automatisch eine beträchtliche Gehaltserhöhung
verbunden ist. Für Späteinsteiger wirkt sich dieses Prinzip nachteilig aus, weil für sie
damit erhebliche Einbußen verbunden sind.
Der Aufstieg in den Stufen erfolgt altersunabhängig nach Dienstzeit und Erfahrung.
Zeiten vor Dienstantritt, wie z.B. Wehr- und Zivildienst, Entwicklungshelfer,
freiwilliges soziales und ökologisches Jahr, Elternzeiten werden unter bestimmten
Voraussetzungen angerechnet.
Gestrichen wird die Besoldungsgruppe A2, ferner die
Besoldungsgruppen A3 bis A7. Entsprechend ändern sich
Nummerierung (aus Stufe 2 wird 1, aus 3 wird 2 usw.). Damit
Besoldungsgruppe A12 nicht mehr die Stufe 12, sondern
Geldbetrag ist aber identisch mit der bisherigen Stufe. Neu
Besoldungsstufe A17.
Stufe 1 in den
die Stufen in der
ist die Endstufe der
die Stufe 11. Der
eingeführt wird die
Entscheidend ist für diejenigen, die sich bereits im Beamtenverhältnis befinden, dass
sie in diejenige Stufe der neuen Tabelle übergeführt werden, die dem jetzigen
Gehaltsbetrag entspricht. Damit erleidet niemand einen finanziellen Verlust.
Neueinsteiger erreichen damit die Endstufe nicht mehr mit 53 Jahren, sondern in der
Regel nach 28 Jahren Dienstzeit. Wiedereingeführt werden sollen die
Leistungsstufen. Das ermöglicht ein rascheres Aufsteigen in die nächste Stufe. Bei
besonderen Mängeln wird auch ein Verzögern des Aufstiegs möglich.
Allerdings ist die Tatsache bedauerlich und kontraproduktiv, dass im Jahr 2011 und
möglicherweise auch 2012 wegen der Finanzsituation des Freistaates Bayern die
leistungsbezogenen Elemente der Besoldung nicht ausbezahlt werden. So gibt es im
nächsten Jahr keine Leistungsprämien und -zulagen. Dabei sieht eigentlich das
Neue Dienstrecht eine Vervierfachung der Mittel für besondere Leistungen vor.
Leistungsbesoldung nach Kassenlage?
Zu erwähnen ist, dass Beamte, die die Endstufe erreicht haben, bei besonderer
Leistung zeitlich begrenzt einen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrages zwischen
der letzten und vorletzten Stufe bekommen können.
Tab 2: Bereinigte Besoldungstabelle (aktueller Stand 1.1.2011) – hinzu kommen
Amtszulagen und Familienzuschläge
Gerhard Gronauer