Deutscher Reisepass (ePass oder Kinderreisepass)
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Deutscher Reisepass (ePass oder Kinderreisepass)
Öffnungszeiten Schalter 5: Mo bis Fr 8:00 – 10:30h um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten: Tel. 71 143 236 Deutscher Reisepass (ePass oder Kinderreisepass) Stand: September 2012 Die Antragstellung erfolgt persönlich und unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen werden können. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin Tel. 71 143 236. Vorzulegende Unterlagen: * ein aktuelles biometrisches Passfoto * bisheriger Reisepass / Personalausweis * Geburtsurkunde (falls die Geburt nicht in Deutschland beurkundet wurde, ist die tunesische Geburtsurkunde auf französischsprachigem Vordruck oder die arabische Urkunde mit deutscher Übersetzung vorzulegen) * tunesische Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) (oder tunesischer Reisepass) * Abmeldebestätigung aus Deutschland * ggf. Einbürgerungsurkunde * ggf. Heiratsurkunde(n), Scheidungsurteil(e) * ggf. Bescheinigung zur Namensführung * bei Diebstahl / Verlust des alten Ausweisdokuments ist außerdem das von der tunesischen Polizei ausgestellte Verlustprotokoll im Original vorzulegen (in französischer Sprache oder mit Übersetzung) Bei minderjährigen Antragstellern müssen das Kind und die Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Falls einer der Sorgeberechtigten sich in Deutschland befindet, kann er beim Einwohnermeldeamt eine Zustimmungserklärung zur Passbeantragung abgeben. Diese Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift muss im Original vorgelegt werden oder kann direkt vom Einwohnermeldeamt an die Botschaft gefaxt werden (00216 71 844 886). Zusätzlich zu den oben aufgeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen: * Reisepässe der Eltern * tunesische Aufenthaltserlaubnis (oder tunesische Reisepässe) der Eltern * Heiratsurkunde der Eltern * ggf. Sorgerechtsentscheidung Es können gegebenenfalls weitere Dokumente nachgefordert werden. 1 Rue El Hamra(Eingang Av. Jugurtha), Tunis – Mutuelleville, Tel:(00216) 71 143 200,Fax: (00216) 71 844 886 www.tunis.diplo.de Der ePass wird in der Regel für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Sorgeberechtigten kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Ansonsten wird für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre. Der Kinderreisepass ist höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gültig. Die Gültigkeit des ePasses beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre; für Personen unter 24 Jahren wird der ePass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt. Die Gebühr beträgt je nach Fall (Alter des Antragstellers; örtliche Zuständigkeit usw.) zwischen 58,50 Euro und 193 Euro – zahlbar ausschließlich in tunesischen Dinar nach Tageskurs. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet sind, sich in Deutschland abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Passes. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4-6 Wochen gerechnet werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen für den vorläufigen Reisepass sind diesselben wie für den ePass. Bei Eintreffen des Reisepasses werden Sie telefonisch benachrichtigt. Die Abholung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 10.30 Uhr.