Technische nformation - Schweizerischer Feuerwehrverband

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Technische nformation - Schweizerischer Feuerwehrverband
Schweizerischer Feuerwehrverband
Fédération suisse des sapeurs-pompiers
Federazione svizzera dei pompieri
Federaziun svizra dals pumpiers
TI Nr. 09.00-01d /Mai 2007
Technische Information
Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen und Feuerwehrfahrzeuge,
angelehnt an die europäischen Normen (EN)
Empfehlungen für die Abnahmeprüfung
von Feuerlöschkreiselpumpen und Feuerwehrfahrzeugen
Inhaltsverzeichnis
1
Anwendungsbereich
3
2
Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen
3
2.1
Bezugnahmen auf Normen
3
2.2
Begriffe und Definitionen
3
2.3
Klassifizierung und Kurzbezeichnung
5
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 6 bar
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 10 bar
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 15 bar
Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 40 bar
5
5
5
5
2.4
2.5
Bezeichnung
Prüfung
6
6
2.5.1
2.5.2
Typenprüfung
Einzelprüfung (Individuelle Prüfung)
6
6
3
Feuerwehrfahrzeuge
7
3.1
Bezugnahmen auf Normen
7
3.2
Begriffe und Definitionen
7
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.4.1
3.2.4.2
3.2.4.3
3.2.4.4
3.2.4.5
3.2.4.6
3.2.4.7
3.2.4.8
Definition
Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen
Kraftfahrzeug-Kategorien
Kraftfahrzeug-Gruppen
Feuerlöschfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Einsatzleitfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge
Nachschubfahrzeuge
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
7
7
7
7
7
7
7
7
7
8
8
8
3.3
Feuerwehrfahrzeug-Bezeichnung
9
3.4
Fahrzeugtechnik
9
3.4.1
3.4.1.1
3.4.1.2
3.4.1.3
3.4.1.4
3.4.1.5
Begriffe zur Fahrzeugtechnik
Radstand
vorderer Überhangwinkel (a)
hinterer Überhangwinkel (b)
Rampenwinkel (c)
Bodenfreiheit (d)
9
9
10
10
11
11
3.4.1.6
3.4.1.7
3.4.1.8
3.4.1.9
3.4.1.10
Bodenfreiheit unter der Achse (h)
Verschränkungsfähigkeit (c)
Wendekreisdurchmesser (D)
statischer Kippwinkel (d)
Steigfähigkeit (P)
11
12
12
13
13
4
Empfehlungen für die Abnahmeprüfungen
14
4.1
Abnahmeprüfung Feuerlöschpumpe
14
4.1.1
4.1.1.1
4.1.2
4.1.2.1
4.1.2.2
4.1.3
4.1.3.1
4.1.3.2
4.1.3.3
4.1.3.4
4.1.3.5
Prüfung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmassnahmen
14
Visuelle Kontrolle
14
Überprüfung der allgemeinen Anforderungen und Leistungsanforderungen 14
Visuelle Prüfung
14
Überprüfung der Messungen
14
Abnahmeprüfung (fakultativ)
14
Druckmessungen
14
Messung des Förderstromes
15
Leistungsprobe
15
Dauerprobe
15
Trockensaugprobe
15
4.2
Abnahmeprüfung Fahrzeug
16
4.2.1
Durchflussprobe TLF
16
Anhang 1 Korrigierte Geodätische Nennsaughöhe H S geoN
(Korrektur durch Luftdruck und Wassertemperatur)
Anhang 2 Empfehlung TLF Ausrüstung
Anhang 3 Pumpen Prüfprotokoll TI Nr. 01.00-01d
17
18
22
1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffe und Definitionen
Die vorliegende Technische Information wurde
durch den Schweizerischen Feuerwehrverband
(SFV), in Zusammenarbeit mit den in der
Schweizerischen Interessengemeinschaft der
Fabrikanten und Händler von Kommunal-Maschinen und -Geräten (SIK) vertretenen Partnerfirmen, ausgearbeitet. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) hat die Technische
Information TI 09 00-01d zur Kenntnis genommen. Die Kantonalen Regelungen und Pflichtenhefte bleiben jeweils vorbehalten. Sie findet
Anwendung für:
• Kreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung
für Feuerlöschzwecke ohne Antrieb und
Kupplung, vorgesehen für einen dauerhaften Aufbau auf einem Fahrzeug zur
Brandbekämpfung. Sie gelten sinngemäss
für tragbare Motorpumpen, angetrieben
von einem Verbrennungsmotor.
• Feuerwehrfahrzeuge
Feuerlöschkreiselpumpe FP
maschinell angetriebene Strömungsmaschine
zur Förderung von Flüssigkeiten für Feuerlöschzwecke
Nicht betroffen sind Feuerlöschkreiselpumpen
mit Entlüftungseinrichtung, Tragkraftspritzen
sowie Feuerwehrfahrzeuge, welche vor der Inkraftsetzung der vorliegenden Technischen Information produziert worden sind.
2 Feuerlöschkreiselpumpen
mit Entlüftungseinrichtungen
2.1 Bezugnahmen auf Normen
Diese Technische Information nimmt Bezug auf
folgende europäische Normen:
SN EN 1028-1 Feuerlöschpumpen – Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung – Teil 1:
Klassifizierung – Allgemeine
und Sicherheitsanforderungen
SN EN 1028-2 Feuerlöschpumpen – Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung – Teil 2:
Feststellung der Übereinstimmung mit den allgemeinen und
Sicherheitsanforderungen
SN EN 14466 Feuerlöschpumpen – Tragkraftspritzen – Sicherheitsund Leistungsanforderungen
Fahrzeugeinbaupumpe
Pumpe, die fest auf einem Fahrzeug eingebaut
ist und die vom Fahrzeugmotor angetrieben
wird
Motorpumpe
Pumpe komplett mit Antriebsmotor
Tragkraftspritze
Motorpumpe, die durch manuelle Kraft transportiert werden kann, und nicht dauerhaft in
einem Feuerwehrfahrzeug eingebaut ist
fahrbares Pumpenaggregat
Motorpumpe, die auf einem Fahrgestell montiert
ist und von einem Fahrzeug gezogen werden
kann
stationäres Pumpenaggregat
Motorpumpe, die auf einem Rahmen montiert ist,
der fest eingebaut oder transportierbar sein kann
Normaldruckpumpe (FPN)
ein- oder mehrstufige Feuerlöschkreiselpumpe
für Betriebsdrücke bis 20 bar
Hochdruckpumpe (FPH)
Feuerlöschkreiselpumpe für Betriebsdrücke bis
54,5 bar
Antriebsdrehrichtung
Drehrichtung des Antriebsflansches oder der
Kupplung vom Antrieb aus gesehen.
Anmerkung: Die Antriebsdrehrichtung wird
nach folgender Vereinbarung angegeben:
• rechtsdrehend:im Uhrzeigersinn
• linksdrehend: entgegen dem Uhrzeigersinn
geodätische Saughöhe (theoretische) HS geo [m]
Höhendifferenz zwischen der Eintrittsmitte des
ersten Laufrades und dem saugseitigen Wasserspiegel bei 1013 mbar und einer Wassertemperatur von 4 °C
Anmerkung: bei einem abweichenden örtlichen
Luftdruck (p b) und abweichenden Wassertemperaturen sollte die korrigierte geodätische Saughöhe
(H´S geo) angewendet werden (siehe Anhang 1).
geodätische Nennsaughöhe HS geoN [m]
für den Nennförderstrom festgelegte Höhendifferenz zwischen der Eintrittsmitte des ersten
Laufrades (in Strömungsrichtung) und dem
saugseitigen Wasserspiegel bei 1013 mbar und
einer Wassertemperatur von 4 °C
Anmerkung: bei einem abweichenden örtlichen
Luftdruck (p b) und abweichenden Wassertemperaturen sollte die korrigierte geodätische
Saughöhe (H´S geoN) angewendet werden (siehe
Anhang 1).
statischer Prüfdruck pps
Druck, mit dem bei stillstehender Pumpe die
Eingangsseite auf Dichtheit geprüft wird
dynamischer Prüfdruck p pd
Druck, mit dem bei laufender Pumpe die Festigkeit der druckbeaufschlagten Teile der Pumpe
geprüft wird. Er beträgt p a lim + 5,5 [bar]
Kennlinie für den Druck
im Austrittsquerschnitt pa
Atmosphärendruck p b
angegeben in mbar
Eingangsdruck pe
Druck, gemessen am Eintrittsquerschnitt (Sauganschluss). Dieser Druck kann positiv oder negativ sein. Im Saugbetrieb ist dieser Druck negativ [-p e]
Ausgangsdruck pa
Druck, gemessen am Austrittsquerschnitt (Pumpenausgang)
p a
Maximaldruck p a max
maximal erreichbarer Druck am Austrittsquerschnitt bei geodätischer Nennsaughöhe H S geoN
und Höchstdrehzahl n 0
Grenzdruck pa lim
beim Betrieb maximal zulässiger Druck am Austrittsquerschnitt p a
Schliessdruck pa0
Stationärer Druck am Austrittsquerschnitt
(Pumpenausgang) bei geschlossenen Abgangsventilen, jedoch ohne die angegebene Maximaldrehzahl unbedingt zu erreichen
Förderdruck p [bar]
Differenz zwischen dem Druck am Austrittsquerschnitt (Pumpenausgang) p a und dem Eintrittsquerschnitt (Pumpeneingang) p e
p = pa - pe [bar]
für den Saugbetrieb:
p = pa - (-pe) = pa + pe [bar]
Nennförderdruck pN
(auch «Gesamtmanometrische Förderhöhe GMF»
genannt) festgelegter Förderdruck für den
Nennförderstrom Q N
Ausgangsdruck
p a0
Schliessdruck
p a max Maximaldruck
p a lim Grenzdruck
p pd dynamischer Prüfdruck
Q
Förderstrom
p
Förderdruck
Förderstrom Q [l/min]
von der Pumpe gefördertes Volumen pro Zeiteinheit
Nennförderstrom Q N
festgelegter Förderstrom bei Nennförderdruck
pN, Nenndrehzahl n N und geodätischer
Nennsaughöhe H S geoN
Förderleistung PQ [kW]
von der Pumpe auf den Förderstrom übertragene Leistung
P Q =
Q [l/min] · p [bar]
= [kW]
600
Entlüftungszeit t [s]
erforderliche Zeit um die Pumpe einschliesslich
der Saugleitung zu entlüften und das Löschwasser mit positivem Druck bis zum Austrittsquerschnitt zu fördern
2.3 Klassifizierung und Kurzbezeichnung
2.3.1 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 6 bar
Kurzbezeichnung
Nennförderdruck
pN bar
Nennförderstrom
QN l / min
Grenzdruck
pa lim bar
Dynamischer
Prüfdruck
ppd bar
Schliessdruck
pa0 bar
FPN 6 - 500
6
500
11
16,5
6 bis 11
2.3.2 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 10 bar
Kurzbezeichnung
Nennförderdruck
pN bar
Nennförderstrom
QN l / min
Grenzdruck
pa lim bar
Dynamischer
Prüfdruck
ppd bar
Schliessdruck
pa0 bar
FPN 10 - 750
10
750
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 1000
10
1000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 1500
10
1500
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 2000
10
2000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 3000
10
3000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 4000
10
4000
17
22,5
10 bis 17
FPN 10 - 6000
10
6000
17
22,5
10 bis 17
2.3.3 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 15 bar
Armaturen, Schläuche und Verrohrungen müssen den Druckverhältnissen entsprechend ausgelegt sein.
Kurzbezeichnung
Nennförderdruck
pN bar
Nennförderstrom
QN l / min
Grenzdruck
pa lim bar
Dynamischer
Prüfdruck
ppd bar
Schliessdruck
pa0 bar
FPN 15 - 1000
15
1000
20
25,5
15 bis 20
FPN 15 - 2000
15
2000
20
25,5
15 bis 20
FPN 15 - 3000
15
3000
20
25,5
15 bis 20
2.3.4 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 40 bar
Kurzbezeichnung
Nennförderdruck
pN bar
Nennförderstrom
QN l / min
Grenzdruck
pa lim bar
Dynamischer
Prüfdruck
ppd bar
Schliessdruck
pa0 bar
FPH 40 - 250
40
250
54,5
60
40 bis 54,5
2.4 Bezeichnung
Feuerlöschkreiselpumpen, die der Europäischen Norm EN 1028-1 entsprechen, müssen
wie folgt gekennzeichnet werden:
• Benennung
• Nummer dieser Europäischen Norm
(EN 1028-1)
• Klassifikation
Beispiel:
Eine Feuerlöschkreiselpumpe nach EN 1028-1
mit einem Nennförderdruck von 10 bar, einem
Nennförderstrom von 2000 l / min, einem Grenzdruck von 17 bar, einem dynamischen Prüfdruck
von 22,5 bar und einem Schliessdruck von 10
bis 17 bar muss wie folgt bezeichnet werden:
Feuerlöschkreiselpumpe
Benennung
Nr. dieser Europäischen Norm
Klassifizierung
2.5 Prüfung
2.5.1 Typenprüfung
Die Typenprüfung dient der Sicherstellung,
dass jede Pumpe derselben Bauart allen Angaben und Anforderungen entspricht, welche in
den betreffenden Normen festgehalten sind.
Der Hersteller ist verpflichtet, eine Konformitätserklärung beizustellen, welche garantiert,
dass sein Produkt diesen Normen entspricht.
2.5.2 Einzelprüfung (Individuelle Prüfung)
Die individuelle Prüfung durch den Pumpenhersteller bestätigt, dass jede auf den Markt gebrachte Pumpe vor der Übergabe die Anforderungen der Norm SN EN 1028-2 erfüllt.
EN 1028-1 – FPN 10 - 2000
3 Feuerwehrfahrzeuge
3.1 Bezugnahmen auf Normen
Diese Richtlinie nimmt Bezug auf folgende europäische Normen:
EN 1846-1
Feuerwehrfahrzeuge
Teil 1: Nomenklatur und
Bezeichnung
EN 1846-2
Feuerwehrfahrzeuge
Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und
Leistung
EN 1846-3
Feuerwehrfahrzeuge
Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und
Leistungsanforderungen
• Kategorie 2:
geländefähig (in der Regel 4 × 4)
Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller
Strassen und bedingt für Geländefahrten
geeignet ist;
• Kategorie 3:
geländegängig (in der Regel 4 × 4 mit
Untersetzung und Differenzialsperre)
Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller
Strassen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist.
3.2.4 Kraftfahrzeug-Gruppen
Nach ihrer hauptsächlichen Verwendung werden Feuerwehrfahrzeuge in folgende Gruppen
unterteilt:
3.2.4.1 Feuerlöschfahrzeuge
Tanklöschfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug mit fest integrierter Feuerlöschpumpe und integriertem Wasserbehälter.
3.2 Begriffe und Definitionen
3.2.1 Definition
Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die
zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und/oder für
Rettungseinsätze benutzt werden.
3.2.2 Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen
Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
(GG) von mehr als 2 t müssen entsprechend
ihrem Gesamtgewicht einer der folgenden drei
Klassen zugeordnet werden:
leicht:
L
2,0 t < GG ≤
mittel:
M
7,5 t < GG ≤ 14,0 t
schwer:
S
7,5 t
GG > 14,0 t
3.2.3 Kraftfahrzeug-Kategorien
In Abhängigkeit der Fahreigenschaften und der
unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit werden
Kraftfahrzeuge einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:
• Kategorie 1:
strassenfähig (in der Regel 4 × 2)
Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum
Befahren von befestigten Strassen geeignet
ist;
Sonderlöschfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug mit spezieller Ausrüstung
für die Brandbekämpfung mit oder ohne spezielle Löschmittel.
3.2.4.2 Hubrettungsfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne.
3.2.4.3 Rüst- und Gerätefahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug die für die Durchführung
technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet
sind.
3.2.4.4 Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Ölwehrfahrzeug
Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet zur Intervention bei freigesetzten flüssigen Kohlenwasserstoffen zur Begrenzung resp. Verhinderung
einer Umweltverschmutzung.
Chemiewehrfahrzeug
Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet zur Intervention bei Gefahren durch chemische Stoffe.
3.2.4.5 Einsatzleitfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur
Führung der Einsatzformationen bei grösseren
Ereignissen und dem Einsatz von Partnerorganisationen.
3.2.4.6 Mannschaftstransportfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug zum Transport von Einsatzkräften und Personen.
3.2.4.7 Nachschubfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur
Versorgung einer eingesetzten Einheit.
3.2.4.8 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Kommandofahrzeuge
Vorausfahrzeug des Kommandanten, u. a. zur
Rekognoszierung und Einweisung der Einsatzformation;
Atemschutzfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug zum Transport von Atemschutzgeräteträgern, Atemschutzgeräten und
Ausrüstungen inkl. Reservematerial für den Einsatz mehrerer Atemschutztrupps;
Schlauchverlege-Fahrzeuge
Feuerwehrfahrzeug zum Transport und Verlegen von Wassertransportleitungen;
Kleinlöschfahrzeug
Feuerwehrfahrzeug mit spezieller Ausrüstung
für die Brandbekämpfung mit oder ohne Löschmittel, Signalisations- und Absperrmaterial,
Rettungsmaterial usw.
3.3 Feuerwehrfahrzeug-Bezeichnung
Alle Feuerwehrfahrzeuge müssen durch sechs
besondere Merkmale bezeichnet sein, basierend auf der Kraftfahrzeug-Gruppe, der sie zugeordnet sind.
Beispiel: Feuerlöschfahrzeug
Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach EN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: strassenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwassertankkapazität von
800 l, einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar / 2000 l / min:
Tanklöschfahrzeug EN 1846 -1 M – 1 – 6 – 800 – 10 / 2000
Benennung
Norm-Nummer
Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel
Kraftfahrzeug-Kategorie: strassenfähig
Sitzplatzkapazität inkl. Fahrer: 6
Löschwassertankkapazität: 800 l
Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe: 10 bar / 2000 l / min
3.4 Fahrzeugtechnik
3.4.1 Begriffe zur Fahrzeugtechnik
Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe
aus dem Kraftfahrzeugwesen erläutert.
3.4.1.1 Radstand
Der Radstand ist der geometrische Abstand
zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, gemessen in mm. Bei drei- und vierachsigen Fahrzeugen werden die einzelnen
Radstände von vorne nach hinten nacheinander angegeben (z.B. 3500 mm + 1350 mm).
3.4.1.2 vorderer Überhangwinkel (a)
Winkel a zwischen Standebene und einer tangentialen Ebene am Reifenumfang der Vorderräder, in den vor der ersten Achse des Fahrzeuges kein starres Teil des Fahrzeuges zwischen
diese Ebenen ragt.
3.4.1.3 hinterer Überhangwinkel (b)
Winkel b zwischen der Standebene und einer
tangentialen Ebene am Reifenumfang der Hinterräder, in den hinter der letzten Achse des
Fahrzeuges kein starres Teil des Fahrzeuges
zwischen diese Ebenen ragt.
10
3.4.1.4 Rampenwinkel (c)
Kleinster Winkel c, gemessen zwischen zwei
tangentialen Ebenen zu den innen liegenden
Vorder- und Hinterreifen, die sich am tiefsten
starren Punkt oder der tiefen starren Oberfläche an der Unterseite des Fahrzeuges zwischen
diesen beiden Reifen schneiden. Dieser Winkel
bestimmt das höchste Hindernis (Rampe),
welches ein Fahrzeug überfahren kann.
3.4.1.5 Bodenfreiheit (d )
Die Bodenfreiheit ist der Abstand zwischen der
Standebene und dem tiefsten festen Punkt des
Fahrzeuges, ausser den Achsen, der bei Gesamtmasse des Fahrzeuges gemessen wird.
11
3.4.1.6 Bodenfreiheit unter der Achse (h)
Die Bodenfreiheit unter der Achse ist der Abstand, der durch die höchste Seite eines Vierecks bestimmt wird, dessen Grundseite auf der
Standebene zwischen den innersten Rädern einer Achse und dessen höchste Seite am tiefsten
starren Teil des Fahrzeuges liegt und sich zwischen den Rädern befindet und innerhalb von
0,3 m zu jeder Seite der Fahrzeuglängsachse
liegt.
3.4.1.7 Verschränkungsfähigkeit (c)
Fähigkeit des Fahrzeuges, funktionsfähig zu
bleiben und zwischen verschiedenen Bestandteilen des Fahrzeuges, einschliesslich Fahrerhaus und Karosserie, keine unabsichtliche Beeinflussung hervorzurufen, wenn das Fahrzeug
gleichseitig auf zwei Auffahrblöcke mit der festgelegten Höhe c gefahren wird, die diagonal
auf der Standebene angeordnet sind.
3.4.1.8 Wendekreisdurchmesser (D)
Der Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindrischen Hüllkörpers, gemessen in mm (oder m), in dem das Fahrzeug
eine Kreisfahrt bei grösstem Lenkeinschlag ausführen kann. Der Wendekreisdurchmesser ist
bei Feuerwehrfahrzeugen von grosser Bedeutung. Im Interesse einer guten Beweglichkeit
(Wendigkeit) des Fahrzeuges soll er möglichst
klein sein.
12
3.4.1.9 statischer Kippwinkel (d)
Winkel d zwischen horizontaler Ebene und der
Standebene, bei dem das um seine Längsachse gekippte Fahrzeug seine Stabilität verliert.
Als Stabilitätsverlust gilt der Punkt, bei dem das
oberste, aussen liegende Rad den Kontakt mit
der Standebene verliert; er wird bei der Gesamtmasse des Fahrzeuges bestimmt.
1 Kontaktverlust
2 Standebene
3 horizontale Ebene
3.4.1.10Steigfähigkeit (P)
Fähigkeit des Fahrzeuges, mit seiner Gesamtmasse (GM) auf einer Steigung oder einem Gefälle anzufahren und anzuhalten.
13
4 Empfehlungen für die
Abnahmeprüfungen
4.1 Abnahmeprüfung Feuerlöschpumpe
Die Abnahmeprüfung wird vor der Lieferung
durch den Lieferanten durchgeführt. Sie muss
Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Hersteller oder dem Lieferanten
sein. Die Abnahmeprüfung basiert auf den
Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Idealerweise hat die Abnahmeprüfung auf einer EUkonformen Prüfanlage zu erfolgen. Verlangt der
Kunde eine Abnahmeprüfung im Felde, ist darauf hinzuweisen, dass die Leistungen gemäss
der EN Norm und der TI Punkt 2.3 nicht erreicht
werden können (Reibungs verluste durch
Saugleitung und Seiher). Die Abnahmeprüfung
im Felde erfolgt bei Lieferung und ist mit ausgebildetem und erfahrenem Personal durch
den Kunden, durch eine kompetente und unabhängige Stelle oder durch den Hersteller durchzuführen. Die Prüfergebnisse müssen bei der
Registrierung festgehalten werden.
Bei der Abnahmeprüfung ist sicherzustellen,
dass:
• die Prüfresultate vollständig dokumentiert
sind und die Konformitätserklärung vorhanden ist;
• die Anforderungen und Spezifikationen an
die Pumpe durch visuelle und funktionale
Prüfungen gemäss Normvorgaben erfüllt
werden;
• die zur Pumpe gehörenden Dokumente den
Normvorgaben entsprechen;
• eventuelle praktische Prüfungen, um die
Pumpencharakteristik zu ermitteln und den
Förderstrom zu prüfen, durchgeführt werden.
4.1.1 Prüfung der Sicherheitsvorschriften
und Schutzmassnahmen
4.1.1.1 Visuelle Kontrolle
• Überprüfen der Einrichtungen zur Ausschaltung mechanischer Gefahrenquellen
(Quetsch-, Scher- und Schnittstellen),
welche durch bewegliche Teile verursacht
werden können.
• Überprüfen, ob bearbeitete und abgeschnittene Teile, welche zugänglich sind,
entgratet, abgerundet oder angefast sind.
• Die Bedienungselemente müssen deutlich
zu erkennen und leicht zu betätigen sein.
14
•
•
•
•
Ihre Konstruktion muss eine Gefährdung
durch Schneiden, Quetschen und Scheren
ausschliessen.
Die Gefährdung des Personals durch Temperaturen, die sich beim Betrieb der Pumpe
ergeben, muss auf ein Mindestmass reduziert werden.
Die Anzeigen müssen ohne Probleme abgelesen werden können.
Handbetätigte Bedienungselemente und
sonstige Betätigungseinrichtungen müssen
leicht zugänglich und ohne Schwierigkeiten
zu betätigen sein.
An der Pumpe müssen Druckmessgeräte
oder Anschlussstellen für diese Instrumente auf der Ansaug- und Druckseite angebracht sein.
4.1.2 Überprüfung der allgemeinen Anforderungen und Leistungsanforderungen
4.1.2.1 Visuelle Prüfung
• Die Pumpe muss so konstruiert sein, dass
ein Betrieb ohne Leckage gewährleistet ist.
• Die Pumpe muss Öffnungen mit einem
Innendurchmesser von mindestens 9,5 mm
aufweisen, welche eine Entleerung erlauben.
Die Entleerungsöffnungen müssen den
Sicherheitsvorschriften entsprechen.
4.1.2.2 Überprüfung durch Messungen
• Der Nennförderdruck pN muss den in den
Tabellen 2.3.1 – 2.3.4 angegebenen Werten
entsprechen.
• Der Nennförderstrom QN muss den in den
Tabellen 2.3.1 – 2.3.4 angegebenen Werten
entsprechen.
• Die Überprüfung erfolgt bei einer geodätischen Nennsaughöhe HS geoN von 3 m,
welche gemäss Anhang 1 zu korrigieren ist.
4.1.3 Abnahmeprüfung (fakultativ)
Bei der Ablieferung können praktische Abnahmeprüfungen durchgeführt werden. Diese umfassen:
• Leistungsprobe
• Dauerprobe
• Trockensaugprobe
• Durchflussprobe für Tanklöschfahrzeuge
4.1.3.1 Druckmessungen
Die Messung des Ausgangsdruckes pa und des
Eingangsdruckes pe erfolgt mittels fest auf der
Pumpe montierten Manometern oder an den
Manometeranschlüssen der Pumpe.
4.1.3.2 Messung des Förderstromes
Die Messung des Förderstromes kann mit
einem geeichten Durchflussmessgerät oder mit
Prüfstrahlrohren gemäss den in der Wasserlieferungstabelle des SFV angegebenen Durchflussmengen erfolgen. Idealerweise mit Druckschläuchen Ø 75 mm – Länge 20 m.
4.1.3.4 Dauerprobe
Die Dauerprobe dient der Kontrolle der Kühlung, der Schmierung sowie der einwandfreien
Funktion der Motorspritze oder des Tanklöschfahrzeuges. Die gemessenen Werte sind auf
dem Formular SFV TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren.
4.1.3.3 Leistungsprobe
Die Leistungsprobe dient zur Bestimmung der
Pumpencharakteristik und der Kontrolle der
Fördermenge. Die gemessenen Werte sind auf
dem Formular SFV TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren.
Bedingungen für die Dauerprobe
Die Dauerprobe wird im Minimum mit der
Nennförderleistung durchgeführt. Die Fördermenge darf nicht mehr als 5 % über dem Nennförderstrom liegen.
Bedingungen für die Leistungsprobe
Die Messwerte für den Förderdruck (p N), den
Schliessdruck (p a0) und den Nennförderstrom
(Q N) müssen im Minimum den Angaben entsprechen, welche in den Tabellen Pt. 2.3.1 –
2.3.4 für den entsprechenden Pumpentyp aufgeführt sind.
Die Zentrifugalpumpen müssen bei einer Saughöhe H S geoN von 3 Metern geprüft werden. Die
Messungen sollen nach Möglichkeit auf einem
EN-konformen Prüfstand durchgeführt werden.
Die Korrekturfaktoren gemäss Anhang 1 sind zu
berücksichtigen.
Ist kein Prüfstand vorhanden, kann auch eine
Feldmessung mit den dazugehörenden Saugschläuchen und Seiher erfolgen.
Q ~ 1,05 QN
Leistungsdiagramm:
Auf der Grundlage der Messresultate kann ein
Leistungsdiagramm gemäss dem nachstehenden Muster erstellt werden
Bei der Dauerprobe muss das Gerät (ohne
Hochdruckpumpe) die geforderte Leistung während 2 Stunden und mit Hochdruckpumpe während ½ Stunde ohne Unterbruch und ohne
Störung erfüllen. Die Dauerprobe kann im Simultanbetrieb erfolgen. Das Kühlsystem muss
während den zwei Betriebsstunden ohne Eingriff von aussen sowie auch im Sommer wirkungsvoll funktionieren. Die Luft- und Wassertemperaturen sind zu protokollieren. Der
Experte oder sein Stellvertreter haben den Betrieb des Gerätes dauernd zu überwachen.
Alle 30 Minuten sind die auf den Messinstrumenten angezeigten Werte auf dem Formular
«Dauerprobe» festzuhalten.
4.1.3.5 Trockensaugprobe
Die Trockensaugprobe dient der Kontrolle der
Entlüftungseinrichtung der Ansaugvorrichtung
und der Dichtigkeit der Zentrifugalpumpe. Die
gemessenen Werte sind auf dem Formular SFV
TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren.
Bedingungen für die Trockensaugprobe
Alle Ein- und Ausgänge der Pumpe sind geschlossen. Ansaugen (Entlüften) der Pumpe gemäss den Anweisungen des Herstellers. Messen und Festhalten des erreichten Druckes im
Bereich des Pumpeneinganges am Ende des
Ansaugvorganges. Festhalten des Druckes nach
60 Sekunden.
Druck im Bereich des Pumpeneinganges messen (pe) [mbar] und umrechnen auf den Luftdruck bezogen auf Meereshöhe (p´e) [mbar] gemäss nachstehender Formel:
15
1013
p´e = pe
pb
pe =
p´e=
pb =
Druck im Bereich des Pumpeneinganges [mbar]
Druck im Bereich des Pumpeneinganges, umgerechnet im
Verhältnis zur Meereshöhe
[mbar]
örtlicher Luftdruck [mbar]
Die Ansaugvorrichtung und die Pumpe müssen
bei der Trockensaugprobe folgende Anforderungen erfüllen:
• ein Druck pe von –0,8 bar muss innerhalb
einer Zeit gemäss Angaben des Herstellers
erreicht werden;
• die Veränderung von pe während 60 Sekunden darf 0,1 bar nicht überschreiten;
• es wird empfohlen, die gleiche Probe auch
mit den Saugschläuchen durchzuführen.
Die Ansaugzeit ist zu protokollieren.
4.2 Abnahmeprüfung Fahrzeug
Dem Empfänger / Käufer eines Feuerwehrfahrzeuges wird empfohlen, die Einhaltung der Liefervereinbarungen mit einer Abnahmeprüfung
zu kontrollieren. Diese kann bei der Auslieferung durch den Kunden selber, von einer unabhängigen Prüfstelle oder durch Dritte nach Auswahl des Kunden erfolgen.
Die Grundlagen zur Abnahmeprüfung sind die
im Kaufvertrag festgehaltenen Fahrzeugspezifikationen, Normen und Fahrzeugausrüstungen.
Die Abnahmeprüfung soll einschliessen:
• Untersuchung sämtlicher Prüfergebnisse
und der Konformitätserklärung,
• durch Sicht- oder Funktionsprüfung oder
einzelne Prüfung wird bestätigt, dass die
Spezifikation des Fahrzeuges eingehalten
wird,
• Bestätigung, dass die geforderte Dokumentation für das Fahrzeug, wie im Kaufvertrag
festgelegt, bereitgestellt wurde,
• Bestätigung, dass die Leistungsparameter
und die Spezifikationen des Fahrzeuges wie
im Kaufvertrag festgehalten, erfüllt werden.
16
4.2.1 Durchflussprobe TLF
Die Durchflussprobe für TLF dient der Kontrolle der Durchflussleistung beim Füllen des Tanks
des TLF und der Dimensionierung des Tanküberlaufs. Die gemessenen Werte sind auf dem
Formular SFV TI 01.00-05d «Durchflussprobe
TLF» zu protokollieren.
Bedingungen für die Durchflussprobe
Die Pumpe wird auf die garantierte Nennförderleistung eingeregelt mit Wasserbezug aus dem
Tank (Tankbetrieb). Der Fülldruck, angezeigt
durch Manometer, die am Einfüllstutzen angebracht sind, darf 3,0 bar nicht übersteigen. Die
Füllleistung muss gleich oder grösser sein als
die Nennförderleistung der Pumpe (Niveau im
Tank darf nicht sinken).
Der Tanküberlauf muss derart dimensioniert
sein, um bei einem Unterbruch der Wasserförderung ein Überlaufen von 120 % der Nennförderleistung ohne Beschädigung des Tanks zu
gewährleisten.
SFV / Gümligen 29.05.2007
17
(Korrektur durch Luftdruck und Wassertemperatur)
Anhang 1: Korrigierte Geodätische Nennsaughöhe HS geoN
Anhang 2: Empfehlung TLF Ausrüstung
Pos.
Gewichtsklasse
Einheit
L
M
S
t
< 7.5
7.5 < =14
>14
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
1
Chassis
2
Gesamtgewicht
3
Kraftfahrzeug-Kategorie
4
Sitzplätze vorne
Personen
1 + 1
1 + 1
1 + 1
5
Doppelkabine optional
Personen
3
3
4
Liter
1000 < 1400
1400 < 2400
über 2400
6
7
Wassertank
8
Wassertankinhalt
9
Tankeinspeisung mit autom. Regelung
Stk
1
1 – 2
2 oder mehr
10
Tankeinspeisung Storz 75 für Kreislauf
Stk
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
11
12
Normaldruckpumpe
13
Pumpe Normaldruck
Typ
FPN 10-1000
FPN 10-2000
FP 10-3000
14
Druckabgänge ND Storz 75
Stk
1
2
4
15
Druckabgänge ND Storz 55
Stk
1
nach Wunsch
nach Wunsch
16
Schnellangriff ND Faltschlauch 40 m
Stk
1
nach Wunsch
nach Wunsch
17
Schnellangriffshaspel ND 30 m
Stk
1
1
18
19
Hochdruckpumpe optional
nach Wunsch
nach Wunsch
20
Hochdruckschaumanlage
nach Wunsch
nach Wunsch
21
Schnellangriffshaspel HD 60 m
1
1
22
Schnellangriffshaspel HD 100 m
nach Wunsch
nach Wunsch
23
Schaum Fremdsaugen
24
Schaumtank für HD Schaum
Liter
26
CAFS Anlage optional
Typ
1200
27
Kompressorgrösse min.
l/Min
1200
2400
4800
28
CAFS-Abgänge
1
2 bis 3
4 bis 6
29
Schaumtank CAFS
Liter
100
200
200
30
CAFS-Hohlstrahlrohr 400 l / Min (NASS)
Stk
2
4
8
31
CAFS-Rohr ca. ø 20 mm (TROCKEN)
Stk
1
1
2
Stk
1
1 bis 2
1 bis 2
200
200
5
5
ja
optional
200
2400
4800
25
32
33
Netzmittelzumischanlage optional
34
Druckschaumabgänge ND Storz 75
35
Schaumtank
36
Schaum ab Kanister
37
Kanister mit Löschschaum à 20 l
38
39
40
18
Liter
ja
Stk
2
Pos.
Gewichtsklasse
Einheit
L
M
S
41
42
43
Beleuchtung
44
Lichtmast
2 × 500 W
2 × 1000 W
2 × 1000 W
45
Generator
Typ
min 2 kVA
min 3 kVA
min 3 kVA
46
Arbeitsscheinwerfer
Stk
1
1
1
47
48
49
Löschgeräte mobil
50
Hydrantenschlüssel
Stk
1
2
2
51
Druckschläuche ø 40 mm à 20 m
Stk
8
12
16
52
Druckschläuche ø 55 mm à 20 m
Stk
5
5
53
Transportschläuche ø 75 mm à 20 m
Stk
8
12
14
54
Teilstück 75 / 3 × 55
Stk
1
2
3
55
Teilstück 75 / 1 × 75 und 2 × 55
Stk
1
1
56
Teilstück 55 / 2 × 55
Stk
1
1
57
Reduktionen 75 / 55
Stk
4
6
8
58
Kupplungsschlüssel
Stk
4
6
8
59
Hohlstrahlrohr
Stk
3
5
6
60
Wasserwerfer mobil 1200 l / Min
Stk
1
1
61
Hydroschild
Stk
2
2
62
Mobile Zumischer Z 2
Stk
1
2
63
Kombirohr 200
Stk
1
2
64
Standrohr
Stk
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
65
Unterflurhydrantenschlüssel
Stk
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
66
Pulverlöscher
kg
1
1
1
67
Schaumlöscher
kg
1
1
1
68
CO2 Löscher
kg
1
1
1
69
Löschdecke
Stk
1
1
1
70
Schlauchbrücken
1
1
1
Paar
71
72
73
74
75
76
77
Atem- und Personenausrüstung
78
Atemschutzgeräte
79
Reserveflaschen
80
Truppüberwachungsausrüstung
81
Brandschutzjacken kompl
82
AS-Selbstrettungsgerät
83
19
Stk
3
5
7
Sätze
3
5
7
Stk
1
2
3
Sätze
2
2
2
Stk
1
1
2
Pos.
Gewichtsklasse
Einheit
L
M
S
84
85
86
87
Rettungsgeräte
88
Schiebeleiter
Stk
8 m
10 m
11 m
89
Anstellleiter oder Steckleiter
Stk
3 m
3 m
3 m
90
Teleskopleiter
Stk
1
1
1
91
Rettungstuch
Stk
1
1
1
92
Rettungsschleifsack
Stk
93
Rettungsbrett
Stk
1
1
94
Rettungsschlitten
Stk
1
1
95
Sprungpolster / Sprungretter
Stk
1
1
96
Gurtenschneider
Stk
1
1
97
Seilzugapparat
Stk
1
98
Hebeband
Satz
1
99
Absturzsicherungsset
Set
1
1
1
1
100
101
102
103
Technische Geräte
104
Schaufel
Stk
1
1
1
105
Pickel
Stk
1
1
1
106
Besen
Stk
1
1
1
107
Bolzenschere
Stk
1
1
1
108
Geissfuss
Stk
1
1
1
109
Werkzeugkiste
Stk
1
1
1
110
Kettensäge
Stk
1
1
111
Reservekanister
Stk
1
1
112
Belüftungsgerät
Stk
1
1
113
Tauchpumpe 230 V
Stk
114
Turbinen Tauchpumpe
Stk
1
1
1
1
115
116
117
118
119
Beleuchtungsmaterial
120
Beleuchtungsballon
Stk
1
1
1
121
Stativ
Stk
1
1
1
122
Handlampen
Stk
3
6
6
123
Kleinscheinwerfer mit Stativ
Stk
2
4
124
125
126
20
Pos.
Gewichtsklasse
Einheit
L
M
S
127
128
129
Signalisationsmaterial
130
Triopan 90 cm
Stk
2
2
2
131
Blinklampen zu Triopan
Stk
2
2
2
132
Stablampen
Stk
2
4
4
133
Molankegel 90 cm
Stk
6
10
134
Absperrband Rollen à 500 m
Stk
1
2
4
Sack
1
2
2
Stk
1
1
1
135
136
137
138
139
Ölwehrmaterial
140
Ölbinder Strasse
141
Ölwehr Notbesteck klein
142
143
144
145
Kommunikation
146
Funk fix eingebaut
Stk
1
1
1
147
Tragbare Funkgeräte
Stk
2
4
6
148
Megaphon
Stk
1
1
1
1
149
150
151
152
153
Diverses Material
154
Wärmebildkamera
Stk
155
Fotoapparat
Stk
1
1
1
156
Einsatzakten
Stk
1
1
1
157
Sanitätskoffer
Stk
1
1
1
158
159
160
161
162
Lokal oder Fahrzeug gelagert
163
Saugschläuche à 2 m
Stk
5 × Storz 110
5 × Storz 110
5 × Storz 125
164
Seiher mit Leinen
Stk
Storz 110
Storz 110
Storz 125
165
Reserverad
Stk
1
1
1
166
Drucklufthaltekompressor
Stk
1
1
1
167
168
169
21
Anhang 3:
TI Nr. 01.00-01d/Juni 07
Schweizerischer Feuerwehrverband
Technische Informationen
Prüfprotokoll «Pumpe/Tanklöschfahrzeug»
Leistungsprobe – Dauerprobe – Trockensaugprobe – Durchflussprobe
Motorspritze /
TLF der Feuerwehr __________________________________________
Hersteller/ Lieferfirma:
____________________
Bezeichnung:____________________________
Ort/Datum der Probe:
__________________________________________ müM _______________
Wetter:
_______________________________________________________________
Fahrgestell -Typ & Nr.:
______________________ Pumpen-Hersteller / Nr.: ____ /______________
Effektive Saughöhe:
____________________m Saugleitung: Länge / ø _ ______m/______ mm
Wassertemperatur:
____________________°CDruckleitung: Länge / ø_______m/______ mm
Atmosphärendruck pb:
____________________ mbar
Garantierte Förderleistung 1) Normaldruckpumpe:_____ l/min bei_________________ bar GMF
Hochdruckpumpe:_ ________________ l/min bei_________________ bar GMF
Schliessdruck pa0 1)_________________
l/min bei____________________ U/min
1)
gemäss Hersteller
Leistungsprobe
Mundstück
Zahl /ø (mm)
Pumpendrehzahl U/min
Pumpendruck
pa (bar)
Eingangsdruck
pe (bar)
Nennförderdruck Strahlrohrdruck
pN (bar)
(bar)
Förderstrom
Q (l/min)
Druck bei geschlossenen Schiebern pa0__________ bar Tourenzahl__________________ U/min
Dauerprobe
Anzahl Strahlrohre:
Zeit
Pumpendrehzahl
U/min
1)
1)Beginn
22
Pumpendruck
pa (bar)
____________________________ Mundstück-ø _ ___________mm
Eingangsdruck
pe (bar)
Nennförder- Strahlrohrdruck
druck
(bar)
pN (bar)
Förderstrom Q
(l/min)
Öldruck/
Lufttemp. Wassertemp.
Öltemp.
°C
°C
O.k.?
Schweizerischer Feuerwehrverbanda
TI Nr. 01.00-01d Juni 07
Technische Informationen
Prüfprotokoll «Pumpe/Tanklöschfahrzeug»
Leistungsprobe – Dauerprobe – Trockensaugprobe – Durchflussprobe
ohne Saugleitung
Trockensaugprobe
Saugzeit
mit Saugleitung
Länge: ...................... m
[s]
Druck erreicht
[mbar]
nach 1 Minute [mbar]
Durchflussprobe
Zahl und Durchmesser der
Mundstücke
(mm)
Pumpendrehzahl
(U/min)
Pumpendruck
pa (bar)
Nennförderdruck
pN (bar)
*)
Niveau Tank
Strahlrohr- Förderstrom Eingangssteigt - sinkt
druck (bar)
Q (l/min)
druck
(x /–)
(max. 3 bar)
Überlauf Wassertank = 120% der Nennförderleistung
*)
gemessen unmittelbar beim Einfüllstutzen TLF
Bedingungen für die Prüfungen siehe TI Nr. 09.00 - 01d/Pt. 4.1.3.3 - 4.1.3.5
Bemerkungen:
Unterschrift des Experten:
___________________________________________________________________________
23