Kommunale Bilanzbuchhaltung - VWA

Transcription

Kommunale Bilanzbuchhaltung - VWA
Finanz- und Kommunalwirtschaft
Lehrgang
Praxis –
Aus der raxis
für die P
Kommunale Bilanzbuchhaltung
berufsbegleitende, modulare
Weiterqualifizierung auf Basis
des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR)
In Kooperation mit dem
Karlsruhe
23. März 2015 – 15. Juli 2015 (9 Einzeltage)
Seminarnummer: 2015-57084 K
In Zusammenarbeit mit
VWA Freiburg
VWA Mannheim
Vorsprung durch Wissen
Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung
Zielgruppe
Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" ist ein berufsbegleitendes, modulares Weiterqualifizierungsprogramm auf
Basis des NKHR.
Es richtet sich an Mitarbeiter/innen in den Kämmereien und in
der Buchhaltung/Kasse sowie an NKHR-Projektleitungen und –
Teilprojektgruppenmitglieder (insb. aus den potentiellen Teilprojekten Buchhaltung, Eröffnungsbilanz, Anlagebuchhaltung,
Jahresabschluss).
Insbesondere ist es für die Personengruppen ausgerichtet, die
sich mit Fragen der Buchhaltung, der Bilanzierung und des
Jahresabschlusses beschäftigen.
Zum Lehrgangskonzept
Schon mehrere Jahre dauert nunmehr die Entwicklung des
kommunalen Haushaltsrechts von der traditionellen Kameralistik hin zum ressourcenverbrauchs- und produktorientierten
doppischen Haushaltsrecht.
Durch die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2003, die Beschlussfassung des Ministerrates Baden-Württemberg vom Dezember 2007 sowie des Landtages von BadenWürttemberg vom April 2009 über das Gesetz zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechtes sind nunmehr auch in BadenWürttemberg die Grundlagen für die Einführung des Neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)
gelegt worden. Die gesetzliche Grundlage ist rückwirkend
zum 01.01.2009 in Kraft getreten.
Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und
Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue
Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind inzwischen in Kraft getreten.
Es ist aber eine mehrjährige Übergangsfrist vorgesehen,
so dass spätestens das Haushaltsjahr 2020 auf das NKHR
umgestellt sein muß. Kommunen, die vorzeitig auf das
NKHR umsteigen können verschiedene Übergangsregelungen in Anspruch nehmen.
Die genannten Regelwerke orientieren sich weitgehend am
Ressourcenverbrauchskonzept und am doppischen Buchungsstil. Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes
2
23. März 2015 - 15. Juli 2015 (9 Einzeltage)
sieht in Baden-Württemberg kein Wahlrecht zwischen Beibehaltung der bisherigen Kameralstik und dem doppischen Haushaltsrecht vor. Allein die am Ressourcenverbrauchskonzept orientierte „Kommunale Doppik“ ist als neues Haushalts- und
Rechnungswesensystem für die Kommunen vorgesehen.
Das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und
gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften sieht eine
• Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendungen des
NKHR bis 2020,
• eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Vereinfachung
für den Umgang mit Fehlbeträgen und den Haushaltsausgleich
bis 2019 und eine
• Verlängerung der Übergangsfrist für die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses bis 2022 vor.
Darüber hinaus ist die Evaluation des NKHR durch das Innenministerium BW unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und der GPA BW vorgezogen worden und hat bereits in
2013 begonnen. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation kann
ggf. in 2015 gerechnet werden.
Im Rahmen des NKHR existieren zwei große Themenfelder,
die mit folgenden Stichworten umschrieben werden können:
■ Themenfeld 1: Haushaltsplanung, Budgetierung,
Produktplan, Kostenrechnung, Controlling.
■ Themenfeld 2: Doppischer Buchungsstil in der
3-Komponentenrechnung, Vermögenserfassung und
Bewertung, Eröffnungsbilanz, Bilanzierung,
Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse.
Beide Themenfelder können aber nicht isoliert von einander
betrachtet werden, sondern berühren und beeinflussen sich auf
vielfältige Art und Weise.
Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" beschäftigt
sich schwerpunktmäßig mit dem zweiten Themenfeld. Das
erste Themenfeld wird hingegen u.a. in den folgenden VWASeminaren behandelt:
■ NKHR
in kleinen und mittleren
Kommunen – Praxisbericht
am Beispiel Östringen
3
Karlsruhe:
2015-57052K
am 14.10.2015
Voraussetzungen / Hinweise
■ Vom Produkt zum neuen
Haushalt – NKHR Grundwissen
und Praxistipps
Karlsruhe:
2015-57040K
am 30.09.2015
■ Haushaltsbewirtschaftung
und doppelte Buchführung
Karlsruhe:
2015-57012K
am 12.10.2015
■ Zyklus: HHplanung –
Bewirtschaftung –
Jahresabschluss
■ Haushaltsplanung –
Haushaltsgliederung –
Haushaltsausgleich im NKHR
Karlsruhe:
2015-57034K
14.-15.09.2015
Karlsruhe
2015-57045K
am 11.11.2015
Voraussetzungen
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR.
VWA-Seminare zu den Grundlagen des NKHR:
■ NKHR auf doppischer
Grundlage – für Anfänger/-innen
■ Einführung in die Grundlagen
des HH- und Rechnungswesens in Baden-Württemberg
■ Vorbereitung einer Kommune
auf die NKHR-Einführung
Karlsruhe
2015-57002K
am 16.03.2015
Freiburg
2015-57002F
am 04.05.2015
Freiburg
2015-57098F
am 15.10.2015
VWA-Seminare zu den Grundlagen der kaufmännischen
Buchführung:
■ Kfm. Buchführung mit Blick
auf NKHR, Eigenbetriebe,
Gesellschaften
4
Karlsruhe
2015-57970K
09.-10.11.2015
Vorab-Workshop und 6 Lehrgangsmodule
Module
Die einzelnen Module können auch separat belegt werden.
Werden von den 6 Modulen mindestens 5 belegt, erhalten die
TeilnehmerInnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung
"Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung/VWA".
Die in den nachfolgenden Modulen behandelten Themen werden in folgenden Vertiefungs-Foren nochmals aufgegriffen.
Dabei werden von den Seminarteilnehmern vorab übermittelte
Fragen und Problemstellungen erörtert.
■ Forum 1: Haushaltsplanung, Bewirtschaftung
und Kasse im NKHR
Vertiefung, Klärung offener Fragen
am 29.09.2015 – 2015-57061K
■ Forum 2: Bilanzierung I
Teil 1: Eröffnungsbilanz
am 22.10.2015 – 2015-57062K
■ Forum 3: Bilanzierung II
Teil 2: Laufende Bilanzierung
am 23.11.2015 – 2015-57063K
(optional buchbar)
■ Vorab-Workshop
Kaufmännische Buchführung –
203,- €
Auffrischung von Grundkenntnissen
in der kaufmännischen Buchführung für das NKHR
Montag, 23. März 2015, 09.15 -17.00 Uhr
■ Grundlagen des Rechnungswesens
(Aufgaben, Bestandteile, Grundbegriffe)
■ Das Inventar / Die Bilanz
■ Buchungssätze
■ Bilanzielle Bestandsbuchungen
■ Erfolgsbuchungen (Aufwand / Ertrag)
■ Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz
■ Rechnungsabgrenzung
Referent:
Stefan Metzing,
Dipl.-Verw.wirt (FH), Diplom-Kaufmann,
Stv. Kämmerer, Stadt Herrenberg, Mitglied der AG Haushaltsgliederung, Lehrbeauftragter
5
Lehrgangsmodule
■ Modul
405,- €
1
Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung
auf Basis des Kontenrahmens Baden-Württemberg
Donnerstag-Freitag 23.-24. April 2015, 09.15 -17.00 Uhr
Teil I: Der Kontenrahmen Baden-Württemberg
■ Darstellung der Funktionen eines Kontenrahmens
in der doppischen Finanzbuchhaltung
■ Struktur (Kontenklassen) des Kontenrahmens
Baden-Württemberg
■ Anforderungen des NKHR an den Kontenrahmen
Baden-Württemberg
- Konten der Vermögensrechnung (Bestandskonten)
- Konten der Ergebnisrechnung (Erfolgskonten)
- Konten der Finanzrechnung (Ein- u. Auszahlungskonten),
(Berücksichtigung der Ergebnisse der landesweiten
AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele)
■ Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt- und Kontenrahmen
■ Anforderungen der Finanzstatistik
an den Kontenrahmen Baden-Württemberg
■ Gestaltungsfreiheiten der Kommunen
im Kontenrahmen Baden-Württemberg
■ DV-technische Umsetzung des Kontenrahmens
Baden-Württemberg in SAP R/3
Teil II: Grundlagen der kommunalen
doppischen Buchführung
■ Kommunale doppische Buchführung nach der
Drei-Komponenten-Rechnung
(Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung)
■ Definition der Begriffe – Einzahlungen/Auszahlungen,
Einnahmen/Ausgaben, Aufwendungen/Erträge
■ Bestandsbuchungen (Aktivtausch, Passivtausch,
Aktiv-Passivtausch) der Vermögensrechnung
■ Erfolgsbuchungen der Ergebnisrechnung
■ Finanzrechnungsbuchungen
■ Praktische Übungen anhand von Buchungsvorfällen
6
Lehrgangsmodule
Voraussetzungen
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR.
Referenten:
Prof. Dr. Berit Adam, Professorin für Finanzmanagement
und Controlling im öffentl. Sektor, Hochschule für Wirtschaft
und Recht, Berlin
Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH),
Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe,
Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der
AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele für den Städtetag
Baden-Württemberg
■ Modul
203,- €
2
Kommunale Bilanz
Montag 04. Mai 2015, 09.15 -17.00 Uhr
Allg. Bewertungs-, Bilanzierungs- und Inventurgrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB),
■ Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO) und abweichende
Regelungen
■ Grundsätze ordnungsgemäßer (öffentlicher)
Buchführung (GoöB), Bewertung-, Bilanzierungs- und
Inventarisierungsgrundsätze
■ Die Kommunale Bilanz
■ Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen
nach § 52 GemHVO
■ Abweichungen vom Handels- und Steuerrecht
(exemplarische Darstellung)
■ Hinweis auf Arbeitshilfen
Grundlage:
u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten
AG Bilanzierung/Inventarisierung.
Referent:
Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH),
Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe,
Mitglied in der AG Bilanzierung/Inventarisierung und der
AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele für den Städtetag
Baden-Württemberg
7
Lehrgangsmodule
■ Modul
203,- €
3
Die Bewertung des Vermögens – Teil 1
Erstmalige Vermögensbewertung und Bilanzierung
(inkl. Eröffnungsbilanz)
Dienstag, 19. Mai 2015, 09.15 -17.00 Uhr
Was sind die Ziele der Vermögensbewertung?
Bewertungsgrundsätze
Welche Vermögensbestandteile sind relevant?
Welche Grundbegriffe (Abschreibungen, Zinsen,
Ertragszuschüsse etc.) sollte man kennen?
■ Wie werden Grundstücke, Gebäude, bewegliches Anlagevermögen und Straßen, Wege, Plätze bewertet?
(Trennung in Alt- und Neubestände einschließlich
vieler Praxisbeispiele)
■ Bildung von Sonderposten
■ Bildung von Rückstellungen
■
■
■
■
Grundlage:
u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Inventarisierung, der mit dem Innenministerium, der GPA
und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde.
Referent:
Bernd Klee, Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Finanzdezernent Landkreistag Ba-Wü, Stgt
■ Modul
4
Die Bewertung des Vermögens – Teil 2
Erstmalige Bewertung und Bilanzierung des
Infrastrukturvermögens
203.- €
(auch geeignet für Mitarbeiter/-innen des technischen Dienstes in Bauämtern, die mit der Bewertung des Infrastrukturvermögens beauftragt ist)
Dienstag, 09. Juni 2015, 09.15 -17.00 Uhr
■ Rechtliche und kaufmännische Grundlagen zur Bewertung
des Infrastrukturvermögens
■ Bewertung von Straßen, ihrer Grundstücke u. Ausstattung;
Umgang mit Teilerneuerungen
8
Lehrgangsmodule
■ Bewertung der Grün-, Park- und Waldflächen
■ Umgang mit Sonderposten; Vereinfachungsregeln
für den Altbestand im Rahmen der Eröffnungsbilanz
■ Behandlung von Sonderfällen wie Investitionsförderung
Dritter, Sanierungs- und Erschließungsgebiete
Grundlage:
u.a. Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in BadenWürttemberg und Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten
AG Bilanzierung/ Inventarisierung.
Referent:
Günter Raber, Dipl.-Verw.wirt (FH),
Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, Leiter der Bauverwaltung
■ Modul
203,- €
5
Jahresabschluß
gem. GemHVO
Donnerstag, 25. Juni 2015, 09.15 -17.00 Uhr
■ Exemplarische Darstellung ausgewählter Positionen
der Vermögensrechnung sowohl im Rahmen der
Erstbewertung als auch der daran anschließenden
Jahresabschlusserstellung.
Analyse des Jahresabschlusses/Analyse-Kennzahlen
■ Einführung in die Systematik der Jahresabschlussanalyse
■ Betriebswirtschaftliches Kennzahlensystem
■ Ausgewählte betriebswirtschaftliche Kennzahlen
mit kommunalem Bezug
Referent:
Michael Höhn, Dipl.-Oec.,
Sachgebiet Kfm. Buchführung, Landratsamt Lörrach,
Lehrbeauftragter
Hinweis: Der konsolidierte Gesamtabschluss wird zu einem
späteren Zeitpunkt in einem weiteren Modul vertieft, wenn
erste Erfahrungen mit dem konsolidierten Gesamtabschluss
in Baden-Württemberg vorliegen und ggf. bereits eine
Evaluierung des NKHR stattgefunden hat.
9
Lehrgangsmodule/Teilnahmebedingungen
■ Modul
405,- €
6
Steuerrechtliche Aspekte, Betriebe gewerblicher Art
Dienstag-Mittwoch, 14.-15. Juli 2015, 09.15-17.00 Uhr
■ Abgrenzung Handelsbilanz – Steuerbilanz Kommunale Bilanz
■ Bilanzierung von Betrieben gewerblicher Art
nach dem Steuerrecht
■ Steuerrechtliche Auswirkungen auf die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
■ Unternehmenssteuerreformgesetz 2008
■ Steueränderungsgesetz 2010 und BilMoG
Referent:
Siegmund Brem, Dipl.-Finanzwirt (FH),
Finanzverwaltung Karlsruhe
Seminarzeiten
09.15 – 10.30 Uhr, anschl. Kaffeepause
10.45 – 12.15 Uhr
- gemeinsames Mittagessen
13.30 – 15.00 Uhr, anschl. Kaffeepause
15.15 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
VWA Baden, Studienhaus oder Studienforum,
Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe (eine Anfahrtsskizze wird
mit der Anmeldebestätigung zugesandt).
Seminarrauminformationen finden Sie auf unseren InfoStändern an den Eingangstüren.
Die Akademie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln
günstig zu erreichen:
vom Hauptbahnhof bis Haltestelle "Yorckstraße" mit der
■ Straßenbahnlinie 2 in Richtung ZKM-Siemensallee
(ca. 17 Min. ohne Umsteigen)
Die Akademie liegt direkt gegenüber der Haltstelle
Yorkstraße (neben der ARAL-Tankstelle).
Parkmöglichkeiten bestehen im Hof des Studienhauses und
in den Seitenstraßen.
10
Hinweise
Anmeldungen
bitten wir schriftlich bzw. auch per E-Mail an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden,
Studienhaus, Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe, zu richten
Ansprechpartner/-in
Frau Edith Schucker Tel. 07 21/98 55 0 – 17
Fax 07 21/98 55 0 – 19
E-mail: [email protected]
Internet: www.vwa-baden.de
Herr Gerhard Maurer Tel. 07 21/98 55 0 – 15
E-mail: [email protected]
Einzelmodule:
Vorab-Workshop (1 Tag): 203,00 €
Modul 1, (2 Tage): 405,00 € Modul 4, (1 Tag): 203,00 €
Modul 2, (1 Tag): 203,00 € Modul 5, (1 Tag): 203,00 €
Modul 3, (1 Tag): 203,00 € Modul 6, (2 Tage): 405,00 €
Kompletter Lehrgang: anstatt 1.825,- € nur 1.725,- €
(inkl. ausführlichen Lehrgangsunterlagen, Pausenverpflegung,
Mittagessen)
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Akademie geht davon aus, dass die
Anstellungskörperschaften den Teilnahmebetrag sowie die Reisekosten übernehmen (§ 23 Abs. 2 LRKG und VV).
Rücktritt
Der Rücktritt muss gegenüber der VWA Baden schriftlich erklärt
werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über
einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
bei der VWA Baden ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in
der Regel 80% der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ
besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 30 % der
Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der VWA Baden einzulösen.
Im Übrigen bleibt bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt der
Anspruch auf die volle Seminargebühr bestehen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei Verhinderung eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen.
In diesem Fall erstattet die Akademie umgehend die gezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11
Anmeldung
bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden,
Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe, senden.
(Per Post oder per Fax 0721/98 55 0 –19)
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang
"Kommunale Bilanzbuchhaltung" an:
(Veranstaltungs-Nr. 2015-57084K, 23.03.2015-15.07.2015)
앮 Kompletter Lehrgang:
BKF-Mitglieder
erhalten gegen
anstatt 1.825,00 € nur 1.725,00 €
Nachweis einen
앮 Vorab-Workshop: 203,- €
einmaligen
앮 Modul 1: 405,- € 앮 Modul 4: 203,- € Preisnachlass
20,- € bei
앮 Modul 2: 203,- € 앮 Modul 5: 203,- € von
Buchung von
앮 Modul 3: 203,- € 앮 Modul 6: 405,- € Einzelmodulen
Anmeldebestätigung und Rechnung senden an:
(Bitte deutlich ausfüllen, bei Bedarf als Kopiervorlage verwenden)
Firma, Büro, Dienststelle:
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Tel.-Nr. und Fax:
E-Mail:
Die Teilnahmegebühr werde ich nach Eingang der Rechnung entrichten.
앮 Die vorstehenden Teilnahmebedingungen
habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift