„Trabajadores de Confianza” in Mexiko

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„Trabajadores de Confianza” in Mexiko
Die „Trabajadores de Confianza” in Mexiko:
Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung
Siglinde Hessler
Mexiko-Stadt im November 2004
Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
Repräsentation in Mexiko
Inhalt
1. Einleitung
3
2. Die Trabajadores de Confianza im mexikanischen Arbeitsrecht
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2.1. Die Definition der Trabajadores de Confianza im Ley Federal
del Trabajo
2.2. Die Einschränkung der Arbeitnehmerrechte der Trabajadores de 8
Confianza
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2.3. Die spezielle Situation der Trabajadores de Confianza al
Servicio del Estado
3. Die Anwendung des Konzeptes der Trabajadores de Confianza in der
Praxis
3.1. Die quantitative Bedeutung der Trabajadores de Confianza
3.2. Die quantitative Entwicklung der Trabajadores de Confianza
3.3. Die Trabajadores de Confianza in den Kollektivverträgen
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4. Die Rechtssprechung in Bezug auf die Trabajadores de Confianza
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5. Die Trabajadores de Confianza in der Arbeitsrechtsreform
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5.1. Die Reformprojekte
5.2. Die Trabajadores de Confianza in den Reformvorschlägen
6. Die Haltung der Gewerkschaften gegenüber den Trabajadores de
Confianza
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6.1. Die mexikanischen Gewerkschaften
6.2. Die Haltung dreier ausgesuchter Gewerkschaften zur Thematik
der Trabajadores de Confianza
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Exkurs: Ansätze einer gewerkschaftlichen Organisierung von
Trabajadores de Confianza
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7. Zusammenfassung und Ausblick
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Abkürzungsverzeichnis
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Literaturverzeichnis
35
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1. Einleitung
Die Trabajadores de Confianza, also „Vertrauensangestellte“ oder wörtlich übersetzt
„Arbeiter des Vertrauens“, stellen eine Besonderheit des mexikanischen Arbeitsrechts
dar. Als Vertraute des Arbeitgebers klassifizierte Angestellte werden von wesentlichen
Arbeitnehmerrechten ausgenommen, mit der Begründung, dass sie durch ihre Nähe zum
Arbeitgeber eine Sonderstellung einnähmen. Vor allem der Ausschluss der Trabajadores
de Confianza vom Recht auf freie gewerkschaftliche Vereinigung, wie es in der
Konvention Nr. 87 der International Labour Organization (ILO) vorgesehen ist, kann
als eine Verletzung internationaler Vereinbarungen betrachtet werden, die den
entsprechenden Arbeitnehmern die Möglichkeit nimmt, sich frei zu organisieren. Dies
ist besonders problematisch, da nicht nur Arbeitnehmer, die eng mit dem Arbeitgeber
zusammenarbeiten, als Trabajadores de Confianza benannt werden, sondern auch oft
große Teile der Angestellten, so z.B. Sekretärinnen, Chauffeure etc., wodurch die
Gefahr besteht, dass ein Großteil der Angestellten eines Unternehmens von der
gewerkschaftlichen Organisierung ausgeschlossen wird.
Konnte darin lange Zeit ein innermexikanisches Problem gesehen werden, ist es im
Zuge der voranschreitenden Globalisierung auch zu einem der in Mexiko agierenden
transnationalen Konzerne bzw. deren Gewerkschaftsvertretungen geworden. So wird die
Regelung der Trabajadores de Confianza auch in transnationalen Unternehmen
angewandt, unabhängig davon, ob international gültige Rahmenvereinbarungen, wie die
International Framework Agreements (IFA)1 unterzeichnet wurden, die sich in der
Regel an den Vorgaben der ILO orientieren und eine freie gewerkschaftliche
Vereinigung sowohl der Arbeitgeber als auch aller Arbeitnehmer vorschreiben.
In diesem Zusammenhang – vor allem als Grundlage für eine Diskussion zwischen
Gewerkschaften und Unternehmen, die ein entsprechendes IFA unterzeichnet haben -,
ist die vorliegende Arbeit zu sehen, die sich vorrangig mit der (nicht vorhandenen)
Vereinigungsfreiheit der Trabajadores de Confianza und der Rezeption der Problematik
in Mexiko beschäftigt.
Zunächst soll das Konzept in seiner Gesamtheit und seiner Verankerung im
mexikanischen Arbeitsrecht untersucht werden. Darüber hinaus soll die Umsetzung des
1
Bei den IFA handelt es sich um freiwillig abgeschlossene Vereinbarungen über grundlegende
Arbeitnehmerrechte, die innerhalb der entsprechenden transnationalen Unternehmen globale Gültigkeit
besitzen.
3
Konzeptes in der Praxis betrachtet werden, vor allem auch um die Relevanz des Themas
zu bewerten. In welchem Unfang wird die Regelung von Unternehmen genutzt? Kann
von einer intensiven Nutzung gesprochen werden? Besonders auch im Zusammenhang
mit allgemein auszumachenden Tendenzen zur Flexibilisierung von Arbeitsbeziehungen
ist eine Untersuchung des Konzeptes der Trabajadores de Confianza interessant. So ist
zu fragen, ob ihre Anzahl im Zuge der Flexibilisierungsmaßnahmen angestiegen ist oder
ob sie eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Bei der Untersuchung der quantitativen Bedeutung des Konzeptes der Trabajadores de
Confianza treten allerdings erhebliche Schwierigkeiten auf, da diese von keiner
nationalen Statistik erfasst werden. Um genaue Daten zu erlangen, müsste also eine
empirische, dieses Thema betreffende Studie angefertigt werden, da dies im Rahmen
dieser Arbeit nicht geleistet werden kann. Dennoch sollen anhand von einigen
Beispielen und Einschätzungen von mexikanischen Experten Tendenzen aufgezeigt
werden.
Weiterhin ist es nicht nur für die Untersuchung der Relevanz des Themas, sondern auch
für ein mögliches Vorgehen gegen die Anwendung der Regelung auf nationaler oder
internationaler Ebene interessant, ob es bereits Klagen gegen die Regelung der
Trabajadores de Confianza gab. In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, ob
und in welcher Form es Änderungsvorschläge in Bezug auf die Trabajadores de
Confianza im Zuge der Diskussion um die Reform des Arbeitsrechts gab bzw. gibt. Die
von verschiedenen Seiten vorgebrachten Vorschläge sind hier auf entsprechende
Änderungsinitiativen hin zu prüfen.
Abschließend – und dies ist von elementaren Interesse für die Bewertung der Relevanz
des Themas – soll die Position der Gewerkschaften in Bezug auf die Trabajadores de
Confianza untersucht werden. Wie schätzen sie die Problematik ein? Haben sie ein
Interesse an einer gewerkschaftlichen Organisierung der Trabajadores de Confianza?
Oder spielt das Thema in ihrer Gewerkschaftsarbeit keine Rolle?
Anhand der genannten Fragen soll sowohl die Relevanz des Themas untersucht als auch
eine Grundlage für die Diskussion des Themas auf internationaler Ebene gegeben
werden.
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2. Die Trabajadores de Confianza im mexikanischen Arbeitsrecht
Bezüglich der Trabajadores de Confianza unterscheidet das mexikanische Arbeitsrecht
zunächst zwischen den Trabajadores de Confianza in der Privatwirtschaft und in (para-)
staatlichen Unternehmen, etwa dem staatlichen Erdölunternehmen Petróleos Mexicanos
(PEMEX), die durch das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo, LFT) bestimmt
werden, und den Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado, also den
Vertrauensangestellten im unmittelbaren Staatsdienst,2 deren Regelung sich im Ley
Federal de los Trabajadores al Servicio del Estado (LFTSE) findet. Zwischen beiden
Gruppen bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede. So gibt das LFTSE eine klare
Liste der Funktionen der Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado vor und lässt
dadurch wenig Raum für Zweifel, während das LFT nur ein äußerst ungenaue
Definition der Trabajadores de Confianza bietet. Wie noch zu sehen sein wird,
resultieren aus der unpräzisen Definition der Trabajadores de Confianza durch das LFT
überaus unterschiedliche Auslegungen der Regelung bis hin zu deren Missbrauch.
Weitere Gruppen, die aus dem LFT ausgenommen sind, also eigenen Regelungen
unterliegen, sind die Angestellten im Bankensektor sowie die Angestellten des Instituto
Federal Electoral (IFE) (vgl. DE BUEN 2001), auf die in dieser Arbeit aber nicht näher
eingegangen werden soll.
Im Folgenden soll sich vor allem mit der rechtlichen Situation der Trabajadores de
Confianza im privaten und parastaatlichen Sektor beschäftigt werden, da die
Staatsbediensteten aufgrund ihrer geringen Bedeutung im internationalen Kontext für
die vorliegende Arbeit eine deutlich geringere Relevanz besitzen.
2.1. Die Definition der Trabajadores de Confianza im Ley Federal del Trabajo
Die heutige Definition der Trabajadores de Confianza durch das Ley Federal del
Trabajo (LFT) stammt aus dem Jahre 1970, als die bereits seit 1931 existierende
Kategorie deutlich erweitert und spezifiziert wurde. Das Arbeitsrecht von 1931 sah noch
weitaus weniger Beschränkungen für die Trabajadores de Confianza vor (vgl. DE
BUEN 2001: 19-23). Erst die Unterordnung der Trabajadores de Confianza unter die
Kategorie der trabajos especiales, der besonderen Arbeiten, beschnitt ernsthaft ihre in
2
Hierbei handelt es sich um Beschäftigte in Legislative, Exekutive und Judikative sowie um
Regierungsmitglieder des Distrito Federal und seine Arbeitnehmer.
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der Verfassung verankerten Arbeitnehmerrechte. Gleichzeitig - und dies erscheint
widersprüchlich - wurden sie von Empleados de Confianza zu Trabajadores de
Confianza umbenannt, also von Angestellten zu Arbeitern. Durch diesen Schritt sollte
deutlich werden, dass auch die Trabajadores de Confianza in erster Linie als Arbeiter
wahrzunehmen seien und ihnen vor allem die gleichen grundlegenden Rechte wie eben
jenen zustünden (DE LA CUEVA 1990: 154-155). Freilich wurden gleichzeitig
elementare Rechte der Trabajadores de Confianza beschnitten, wie im Folgenden
aufgezeigt werden soll.
Die Definition der Trabajadores de Confianza findet sich im Artikel 9 des LFT, der, wie
bereits angedeutet, keine klaren Schlussfolgerungen zulässt. Dies liegt vor allem daran,
dass er keine konkreten Berufgruppen benennt, sondern die Natur der Arbeiten „de
confianza“ versucht zu beschreiben.
Zunächst wird die Kategorie der Trabajadores de Confianza als eine charakterisiert, die
von der Natur der ausgeübten Funktion und nicht von der Bezeichnung des Postens
abhängt. Doch was ist mit dieser scheinbar nichtigen Unterscheidung gemeint? Nach
Mario de la Cueva, Mitautor der Gesetzesreform von 1970, wollte die an der
Ausarbeitung beteiligte Kommission zum einen damit verhindern, dass die Posten der
Trabajadores de Confianza der subjektiven Einschätzung und Benennung durch
einzelne Personen unterliegen. Statt der Bezeichnung der Funktion solle deshalb stets
die Natur der Arbeitsbeziehung die oberste Instanz im Falle eines Rechtsstreits sein (DE
LA CUEVA 1990: 157). Zum andern hänge die Formulierung mit der Tatsache
zusammen, dass es sich bei den Trabajadores de Confianza um eine Ausnahme von den
im LFT festgeschriebenen Prinzipien handelt. Eine Ausnahme vom Prinzip der
Gleichbehandlung aller Arbeiter durch das Gesetz, wie es bei den Trabajadores de
Confianza der Fall ist, sei ausschließlich durch eine Notwendigkeit zu begründen, die
sich aus der Natur der Arbeitsbeziehungen ergebe. Die Bestimmung der Trabajadores de
Confianza dürfe nicht vom Gutdünken der Arbeitergeber oder Arbeitnehmer anhängen
(Ebd.: 156).
Gleichzeitig werden im Artikel 9 des Ley Federal del Trabajo auch konkrete
Funktionen benannt, die als „de confianza“ gelten, nämlich die des Managements,
Leitungs- und Überwachungsfunktionen sowie Funktionen der finanziellen Kontrolle.
Allerdings wird die wichtige Einschränkung gemacht, dass sie einen „generellen
Charakter“ haben müssen. Genau hier öffnet sich nun Raum für Spekulationen: Welche
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Positionen haben einen generellen Charakter? Können hierunter alle Arbeitnehmer mit
den genannten Funktionen verstanden werden?
Darüber hinaus werden die Funktionen, die mit „persönlichen Arbeiten des
Arbeitgebers im Unternehmen oder in der Zweigstelle in Verbindung stehen“ (LFT,
Artikel 9, eigene Übersetzung) als „de confianza“ bezeichnet. Diese Formulierung lässt
ebenfalls im Unklaren, was genau gemeint ist. Gelten bereits alle Arbeitnehmer, die im
direkten Umfeld des Arbeitgebers tätig sind, als „de confianza“? Schließt die
Formulierung Sekretärinnen, Chauffeure oder andere direkte Mitarbeiter des
Arbeitgebers ein, die zwar im unmittelbaren Umfeld des Arbeitgebers beschäftigt sind,
aber keine das gesamte Unternehmen betreffenden Aufgaben wahrnehmen?
Aufschlussreich sind hier die Überlegungen der für das Gesetz verantwortlichen
Kommission, die Mario de la Cueva wiedergibt.
In seinem Gesetzeskommentar führt de la Cueva aus, dass bei Entwurf des Gesetzes
zwei Konzepte zur Auswahl standen: zum einen eine genaue Aufzählung von typischen
Vertrauensposten und eine daran anschließende offenere Formulierung, die weitere
Bestimmungen den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den
Juntas de Conciliación y Arbitraje (JCA), also den föderalen oder lokalen
tripartistischen Schlichtung- und Schiedskommissionen, überlassen würde. Dieses
Modell wurde von den Arbeitgebern favorisiert, da sie hofften, so die Anzahl der
Trabajadores de Confianza mittels Gesetz erhöhen zu können. Von Seiten der
Arbeiternehmervertreter wurden hier jedoch Bedenken geäußert, eine Liste der
entsprechenden Posten würde zu einer intensiven Nutzung des Konzeptes führen, so
dass sich die Kommission auf die heute gültige Formulierung einigte (DE LA CUEVA
1990: 156-157). Mit Hilfe der Einschränkung, dass die Funktion einen generellen
Charakter haben muss, sollte Missbrauch verhindert werden. In der Darlegung der
Motive erklärte die Kommission die Trabajadores de Confianza als diejenigen
Angestellten, „(...) deren Aktivität unmittelbar und direkt mit der Existenz des
Unternehmens verbunden sei, mit seinen Interessen, der Realisierung seiner Ziele,
seiner Direktion, Verwaltung und allgemeinen Aufsicht“ (Ebd.: 158, eigene
Übersetzung). Etwas genauer wird de la Cueva selbst, der von den Trabajadores de
Confianza als von denjenigen Angestellten spricht, die „(...) in unmittelbarem und
direktem Kontakt zum Arbeitgeber stehen, die seine Probleme und Sorgen kennen und
täglich mit den Geheimnissen des Unternehmens in Kontakt kommen und intimste
Gespräche verfolgen“ (Ebd.: 159, eigene Übersetzung).
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Wie von der Mehrzahl der Autoren angemerkt wird, die sich mit dem Thema
auseinandergesetzt haben, handelt es sich jedoch nicht um eine gelungene Lösung, die
schließlich Eingang in das Gesetz fand. Wie im weiteren Verlauf der Arbeit zu sehen
sein wird, öffnet sie Raum für vielfältige Auslegung und Missbrauch des Konzeptes der
Trabajadores de Confianza. Betrachten wir jedoch nur die Intention des Gesetzgebers,
kann geschlussfolgert werden, dass er 1. die Regelung der Trabajadores de Confianza
als eine Ausnahme von der Regel betrachtete und 2. die Natur der Funktionen und nicht
deren Bezeichnung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer als entscheidend erachtete.
Beides ist wichtig für die Anwendung des Konzeptes der Trabajadores de Confianza in
der Praxis, da hier zwar weder genaue Berufsgruppen benannt, noch die Zahl der
Trabajadores de Confianza eines Unternehmens quantitativ begrenzt werden, aber
unverkennbar die Absicht deutlich wird, die Kategorie der Trabajadores de Confianza
als eine Ausnahme zu deklarieren.
2.2. Die eingeschränkten Arbeitnehmerrechte der Trabajadores de Confianza
Die genaueren rechtlichen Bestimmungen, die für die Trabajadores de Confianza gelten,
werden im Wesentlichen in den Artikel 182-186 des Ley Federal del Trabajo
aufgeführt. Während im Artikel 182 noch betont wird, dass die Arbeitsbedingungen der
Trabajadores de Confianza nicht schlechter sein dürfen als die anderer Arbeiter in dem
Unternehmen, die ähnliche Arbeiten verrichten, werden in den folgenden Artikeln doch
erhebliche rechtliche Einschränkungen gemacht.
Die wichtigste rechtliche Beschränkung ist aus Sicht dieser Arbeit der Ausschluss vom
Recht auf Vereinigungsfreiheit, der im Artikel 183 geregelt ist. Der Artikel besagt, dass
Trabajadores de Confianza sich nicht mit anderen Arbeitern in einer gemeinsamen
Gewerkschaft zusammenschließen können, nicht bei der Stimmauszählung für einen
Streik berücksichtig werden und nicht in den vom Gesetz vorgesehenen, von Arbeitern
und
Arbeitgebern
besetzten
Gremien
(z.B.
Disziplinarkommissionen,
Weiterbildungsausschüssen etc.) als Vertreter der Arbeiter fungieren können. Hiermit
werden die Trabajadores de Confianza von wesentlichen Arbeitnehmerrechten
ausgeschlossen, die sowohl durch die ILO als auch durch die mexikanische Verfassung
allen Arbeitnehmern garantiert werden. So hat Mexiko die ILO-Konvention Nr. 87
unterzeichnet, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht auf freie
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Vereinigung zuspricht, unabhängig von der Position innerhalb des Unternehmens. Hier
ist vor allem der Artikel 2 von Teil I. von Relevanz:
„Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber ohne jeden Unterschied haben das Recht, ohne
vorherige Genehmigung Organisationen nach eigener Wahl zu bilden und solchen
Organisationen beizutreten, wobei lediglich die Bedingung gilt, dass sie deren
Satzungen einhalten.“ (Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz
des Vereinigungsrechtes, 1948, Teil I. Vereinigungsfreiheit, Artikel 2).
Auch die mexikanische Verfassung garantiert Arbeitnehmern und Arbeitgebern das
Recht auf freie Vereinigung:
„Sowohl die Arbeiter als auch die Arbeitgeber haben das Recht, sich zur Verteidigung
ihrer
Interessen
in
Gewerkschaften,
beruflichen
Assoziationen
etc.
zusammenzuschließen.“ (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos, Titulo
Sexto del Trabajo y de la Prevensión Social, Artikel 123, Absatz A, Absatz XVI.,
eigene Übersetzung).
Obwohl die Trabajadores de Confianza vom Recht auf gemeinsame gewerkschaftliche
Vereinigung mit den übrigen Arbeitnehmern ausgeschlossen sind, sichert der Artikel
183 ihnen gleichzeitig das Recht auf Gründung einer eigenen Organisation zu.
Allerdings kann dieses in der Praxis als nichtig gelten, da entsprechende Versuche
bisher kaum umgesetzt werden konnten, wie noch zu sehen sein wird (VÁZQUEZ
1998: 243, vgl. auch Kapitel 6 dieser Arbeit).
Mario de la Cueva begründet den Ausschluss der Trabajadores de Confianza vom Recht
auf gemeinsame gewerkschaftliche Vereinigung mit den restlichen Arbeitnehmern
damit, dass die Interessen Letzterer gewahrt werden sollten. Seiner Darstellung nach
orientierte sich die Kommission bei der Ausarbeitung des Gesetzes an den
Vorstellungen der Gewerkschaften (vgl. DE LA CUEVA 1990: 461). Diese sahen ihre
Organisationen von der Infiltration durch Angestellte bedroht, die nicht den Interessen
der Arbeiter, sondern denen des Arbeitgebers verpflichtet gewesen wären. So bezog
sich die für die Gesetzesreform zuständige Kommission in ihrer Begründung auf die
Argumentation der Arbeitnehmervertreter:
„Die Arbeiter haben in einer unveränderlichen Art und Weise darauf bestanden, dass die
‚de confianza‘ in einer solchen Weise mit den Unternehmern verbunden sind, dass sie
nicht Teil ihrer Gewerkschaften sein können, deren wichtigstes Ziel u.a. das Studium
und Verteidigung der Interessen der Arbeiter gegenüber den Unternehmern ist. Aus dem
gleichen Grund bestehen die Arbeiter darauf, dass sie nicht in den Stimmzählungen
berücksichtigt werden sollen, da dies den Konflikt hervorrufen würde, entweder die
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Interessen der Arbeiter zu vertreten oder dem Vertrauen, das in sie gesetzt wird, gerecht
zu werden (...).“ (zit. nach DE LA CUEVA 1990: 461, eigene Übersetzung)
Ein Autor, der in dem Ausschluss der Trabajadores de Confianza von der
Vereinigungsfreiheit einen Verstoß gegen die Verfassung sieht, ist Baltasar Cavazos
Flores. Seiner Meinung nach müsse die Verfassung selbst eine entsprechende Regelung
benennen, da Ausnahmen von den in der Verfassung verankerten Rechten nur in dieser
selbst gemacht werden könnten (CAVAZOS FLORES 1979: 19).3 De la Cueva
hingegen erkennt in der Regelung durch das LFT keinen Verfassungsverstoß, da die
Trabajadores de Confianza durch die Prinzipien der Verfassung geschützt seien,
allerdings die besonderen Charakteristika einiger Arbeiten die Ausnahmen erforderlich
machten (DE LA CUEVA 1966: 421). Da es sich bei de la Cueva um einen Mitautor
des LFT von 1970 handelt, ist seine Einschätzung freilich kaum überraschend.
Nach Cavazos Flores widerspricht aber nicht nur die Beschneidung des Rechts auf
Vereinigungsfreiheit der mexikanischen Verfassung, sondern auch der Ausschluss der
Trabajadores de Confianza aus der Streikabstimmung. So argumentiert er, dass den
Trabajadores de Confianza damit das in der Verfassung verankerte Recht auf Anhörung
verweigert werde. Darüber hinaus seien die Trabajadores de Confianza von einem
Streik ebenso betroffen wie andere Arbeitnehmer. Vor allem finanziell würden ihnen
Nachteile entstehen, da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den ausgefallenen Lohn zu
erstatten (CAVAZOS FLORES 1979: 50-52).
Einen Streik unabhängig von den anderen Arbeitern auszurufen, wird den Trabajadores
de Confianza insofern unmöglich gemacht, als dass das Streikrecht eine Mehrheit
erfordert, die die Trabajadores de Confianza aber nur in den seltensten Fällen in den
Unternehmen haben (vgl. DE BUEN 2001: 62). Gleichzeitig ist eine Unterstützung der
Trabajadores de Confianza durch die anderen Arbeiter aufgrund der Konflikte zwischen
beiden Gruppen laut de Buen kaum denkbar.
Die Trabajadores de Confianza erfahren durch das LFT weitere rechtliche
Beschränkungen (vgl. hierzu ausführlicher DE BUEN 2001, DE LA CUEVA 1990,
CAVAZOS
FLORES
1979).
So
verfügen
sie nur über
einen begrenzten
Kündigungsschutz, da als berechtigter Entlassungsgrund bereits ein Vertrauensverlust
seitens des Arbeitgebers gilt (LFT, Artikel 185). Dadurch wird dem Arbeitgeber
3
Andere Autoren gehen noch weiter, indem sie dem gesamten LFT die Verfassungsmässigkeit
absprechen, da es in der Verfassung festgeschriebene, grundlegende Arbeitnehmerrechte, wie vor allem
das Streikrecht, stark beschneide (OSEGUERA 2004).
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weitgehend freie Hand gelassen, auch wenn der Vertrauensverlust im Zweifelsfall vor
den Juntas de Conciliación y Arbitraje, den Schlichtungs- und Schiedsstellen,
begründet werden muss. Weiterhin sind die Trabajadores de Confianza vom Recht auf
Wiedereinstellung im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ausgenommen, so dass
sie nur eine Abfindung einklagen können (LFT, Artikel 49, III). Sie haben nur
Anspruch auf eine limitierte Gewinnbeteiligung (LFT, Artikel 127, II) und können von
den
Kollektivverträgen
ausgeschlossen
werden,
wobei
ihre
in
dem
dann
auszuhandelnden individuellen Vertrag festgeschriebenen Arbeitsbedingungen nicht
hinter denen der anderen Arbeiter zurückstehen dürfen (LFT, Artikel 182 und 184).
Die Trabajadores de Confianza unterliegen also deutlichen rechtlichen Beschränkungen.
Vor allem der Ausschluss aus den Gewerkschaften zieht erhebliche Konsequenzen nach
sich. So sind die Trabajadores de Confianza nicht in der Lage, ihre Rechte kollektiv
einzuklagen und ihre Interessen zu formulieren. Dies wird noch dadurch erschwert, dass
sie praktisch keinen Streik organisieren können und von der Abstimmung über die
Ausrufung eines Streiks ausgeschlossen sind. Wichtig im Zusammenhang mit ihrer
mangelnden Interessensvertretung ist darüber hinaus auch die mögliche Kündigung
aufgrund eines Vertrauensverlustes seitens des Arbeitgebers. Kann ein Arbeitnehmer
nicht immer dann einen Vertrauensverlust sehen, wenn der Arbeitnehmer beginnt, seine
Rechte einzufordern (CAVAZOS FLORES 1979: 45)?
2.3. Die spezielle Situation der Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die rechtliche Situation der Trabajadores
de Confianza al Servicio del Estado gegeben werden, die sich deutlich von der der
Trabajadores de Confianza im privaten Sektor unterscheidet. Da die Trabajadores de
Confianza al Servicio del Estado aber nur eine geringe Relevanz für diese Arbeit haben,
soll lediglich kurz auf sie eingegangen werden.
Wie bereits angedeutet, ist die Situation der Trabajadores de Confianza al Servicio del
Estado weitaus weniger undurchsichtig als die der Vertrauensangestellten in der freien
Wirtschaft. Das Ley Federal de los Trabajadores al Servicio del Estado (LFTSE)
benennt anders als das LFT genaue Funktionen, die als „de confianza“ gelten. Eine
lange Liste führt detailliert Arbeitsbereiche und Positionen auf, die mit Trabajadores de
Confianza al Servico del Estado zu besetzen sind. Diese Definition der Trabajadores de
Confianza lässt somit deutlich weniger Raum für strittige Interpretationen, auch wenn
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es immer wieder zu Unklarheiten kommt und die Gerichte durchaus unterschiedliche
Kriterien anlegen (vgl. REYNOSO CASTILLO 1999: 69, MUÑOZ TORRES 2004).
Ein weiterer Unterschied zu den Trabajadores de Confianza in der freien Wirtschaft
besteht darin, dass die wesentlichen rechtlichen Einschränkungen der Trabajadores de
Confianza al Servicio del Estado bereits in der Verfassung gemacht werden. In Absatz
„B“ des Artikels 123 heißt es:
„Das Gesetz bestimmt die Ämter, die als ‚de confianza‘ betrachtet werden. Die
Personen, die sie besetzen, genießen die Maßnahmen zum Schutz des Gehaltes und die
Leistungen der Sozialversicherung.“ (Constitución Política de los Estados Unidos
Mexicanos, Artikel 123, Absatz B, Absatz XIV, e.Ü.)
Mit dieser Formulierung werden die Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado
praktisch von allen anderen Rechten, wie z.B. dem Recht auf Wiedereinstellung oder
Abfindung, ausgeschlossen (DE BUEN 2001: 65-66). Da sie weiterhin in Artikel 8 des
LFTSE sogar noch aus dem Gesetz selber ausgenommen werden, also nicht dem
Regelwerk des LFTSE unterliegen, sind ihre Rechte erheblich eingeschränkt. Wie de
Buen betont, werden den Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado dadurch
wesentliche Rechte verwehrt, die diejenigen des privaten und parastaatlichen Sektors
trotz aller Einschränkungen genießen (DE BUEN 2001: 66). Vor allem den völligen
Ausschluss aus dem Kündigungsschutz sieht er als Missachtung eines zentralen Rechtes
an. Gleichwohl genießen die Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado zentrale,
in der Verfassung selbst verankerte individuelle Rechte, wie z.B. eine Beschränkung der
Arbeitszeiten, Anspruch auf Urlaub oder eine angemessene Bezahlung (vgl.
ausführlicher ACOSTA ROMERO 1999: 708-710, MUÑOZ TORRES 2004). Dies
verhindert aber nicht ihre rechtliche Benachteiligung gegenüber den Trabajadores de
Base im Staatsdienst, also den so genannten Basisarbeitern, so dass man von denkbar
prekären Arbeitsverhältnissen sprechen kann (vgl. MUÑOZ TORRES 2004).4
Die rechtliche Situation der Trabajadores de Confianza al Servicio del Estado ist somit
zwar weniger strittig als die des privaten und parastaatlichen Sektors, weist aber auch
erheblich mehr Beschränkungen auf.
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Allerdings sind auch die Rechte der Trabajadores de Base al Servicio del Estado erheblich
eingeschränkt, so zum Beispiel ihr Recht auf Abschluss eines Kollektivvertrages.
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3. Die Anwendung des Konzeptes der Trabajadores de Confianza in der Praxis
3.1. Die quantitative Bedeutung der Trabajadores de Confianza
Die Frage nach der quantitativen Bedeutung der Trabajadores de Confianza in den
Unternehmen und ihrer Entwicklung in den vergangenen Jahren ist nicht leicht zu
beantworten, da aussagekräftiges Zahlenmaterial fehlt. National erhobene Statistiken,
wie die des Nationalen Instituts für Statistik, Geographie und Informatik (INEGI),
erfassen zwar verschiedenste Bereiche des Arbeitssektors, nicht aber die Trabajadores
de Confianza. Gleichzeitig fehlen übergreifende Untersuchungen, die sich mit dem
Thema beschäftigten, so dass die vorliegende Studie auf einzelne Arbeiten angewiesen
ist, die Tendenzen in speziellen Sektoren oder Unternehmen aufzeigen. Hier gilt aber,
dass die Trabajadores de Confianza in der Regel nicht Hauptgegenstand der
Untersuchungen sind, sondern z.B. im Zusammenhang mit der Frage nach
Flexibilisierungstendenzen Erwähnung finden. Die Suche nach Daten zu den
Trabajadores de Confianza kommt also einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen
gleich und die Ergebnisse können nur als Tendenzen, nicht als repräsentative Daten
verstanden werden.
Zunächst kann festgestellt werden, dass die Anzahl von Trabajadores de Confianza in
Wirtschaft, staatlicher Bürokratie, einzelnen Branchen und Unternehmen sehr
unterschiedlich ist. Generell kann man von einer flexibleren Anwendung in der
Wirtschaft als in der Bürokratie sprechen, da die Gesetzgebung des Ley Federal del
Trabajo weitaus mehr Raum für Interpretationen und somit für eine missbräuchliche
Anwendung des Konzeptes bietet als die Gesetzgebung der Staatsbediensteten, wie
bereits dargestellt wurde.
Beispiele für eine besonders hohe Anzahl von Trabajadores de Confianza sind u.a. die
großen parastaatlichen Unternehmen, wie das Sozialversicherungsinstitut Instituto
Mexicano de Seguro Social (IMMS), das staatliche Erdölunternehmen Petróleos
Mexicanos (PEMEX), die Comisión Federal de Electricidad und die inzwischen
privatisierte Eisenbahngesellschaft Ferrocarriles Nacionales de México (DE BUEN
2001: 31). Im Instituto Mexicano del Petróleo (IMP) sind sogar über die Hälfte der
Arbeitnehmer als Trabajadores de Confianza beschäftigt (PARAMO 2001). Ein
weiteres Beispiel für eine intensive Anwendung des Konzepts der Trabajadores de
Confianza ist der Bankensektor, dessen gesonderte Gesetzgebung durch den Absatz
13
XIIIbis des Absatzes „B“ der Verfassung eine besonders ausgedehnte Anwendung
erlaubt (Interview mit OSCAR ALZAGA, 27.9.2004).
Als Beispiel für einen deutlich anderen Umgang mit den Trabajadores de Confianza
kann das mit mehr als 30 000 Angestellten (1995) sehr wichtige Energieunternehmen
Luz y Fuerza del Centro (LyFC) gelten, in dem 1995 weniger als 2% der Arbeitnehmer
Trabajadores de Confianza waren (MELGOZA VALDIVIA 2001: 193). Anders als in
sonstigen Unternehmen dieser Größenordnung üblich, werden hier selbst Positionen in
den Bereichen Design, Aufsicht und Kontrolle nicht als „de confianza“ deklariert. Dies
ist vor allem auf die recht starke und unabhängige Gewerkschaft des Unternehmens,
Sindicato Mexicano de Electricistas (SME), zurückzuführen, die sich für den Verbleib
der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft einsetzt.
3.2. Die quantitative Entwicklung der Trabajadores de Confianza
Die quantitative Entwicklung der Trabajadores de Confianza kann nicht für sich allein
betrachtet werden, sondern muss in die allgemeine Entwicklung des Arbeitssektors
eingebettet werden. So herrscht vor allem seit der mexikanischen Schuldenkrise 1982
das Credo von Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen vor, wobei es in erster Linie um
eine Deregulierung von Arbeit und neue Formen der Arbeitsorganisation geht (vgl.
hierzu ausführlicher DE LA GARZA /BOUZAS: 1999). In Abkehr vom
entwicklungsstaatlichen Modell, in dem der Staat die wesentliche Rolle als Leiter und
Kontrolleur der Wirtschaftspolitik spielte, wird seitdem eine neoliberale Politik verfolgt,
die Veränderungen im staatskorporatistischen System und damit verbunden eine
Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen fordert. Betroffen hiervon sind in erster Linie
(ehemalige) Staatsunternehmen, die durch Privatisierung und strukturellen Umbau zu
effektiv wirtschaftenden Unternehmen umgewandelt werden sollen. In diesem
Zusammenhang ist zu fragen, inwiefern die Regelung der Trabajadores de Confianza
innerhalb der Flexibilisierungstendenzen eine Rolle gespielt hat bzw. spielt.
Wird die Regelung der Trabajadores de Confianza verstärkt zur Flexibilisierung der
Arbeitsbeziehungen genutzt oder spielen sie nur eine untergeordnete Rolle im Vergleich
zu anderen Beschäftigungsformen, etwa über Honorarverträge, Leiharbeit oder
Stipendien, die die Arbeitsrechte auf ein Minimum reduzieren, wie der Arbeitsrechtler
Alfonso Bouzas meint? Seiner Ansicht nach sind diese Beschäftigungsformen für die
Unternehmen oft bequemer als die Trabajadores de Confianza, da sie so auf weniger
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Widerstand seitens der Gewerkschaften stoßen, die viele Trabajadores de Confianza als
Beschneidung ihrer Einflussmöglichkeiten sähen (Interview ALFONSO BOUZAS).
Aufgrund der bereits angesprochenen mangelhaften Datenlage lassen sich in Bezug auf
die quantitative Entwicklung der Trabajadores de Confianza allerdings kaum
repräsentative Aussagen treffen. Finden sich in der Literatur übergreifende Aussagen,
sind diese nicht selten widersprüchlich. So geht z.B. de Buen davon aus, dass die lange
Zeit übliche Praxis, alle Verwaltungsangestellten eines Unternehmens als Trabajadores
de Confianza zu deklarieren, überwunden ist, was er mit dem Bemühen der
Gewerkschaften begründet, die Anzahl ihrer Mitglieder zu erhöhen (DE BUEN 2001:
30-31). Bei dem Arbeitsrechtler Campos Linas findet sich hingegen die recht lapidar
angeführte Behauptung, dass in den Unternehmen die deutliche Tendenz zu verzeichnen
sei, immer mehr Trabajadores de Confianza zu beschäftigen (CAMPOS LINAS 1998:
91). Auch Héctor Barba geht von einem nicht gerechtfertigten Anstieg der Trabajadores
de Confianza aus (BARBA 2004: 137), während Germán Sánchez Daza und María
Eugenia Martínez de Ita der Meinung sind, dass nach einer Zunahme der Trabajadores
de Confianza in den 1960er und 1970er Jahren inzwischen deren Rückgang zu
verzeichnen sei, da heute ehemalige Trabajadores de Confianza verstärkt als
Honorarkräfte oder Leiharbeiter beschäftigt würden (SÁNCHEZ DAZA/MARTÍNEZ
DE ITA: 2002).
Hilfreich ist es aufgrund dieser unterschiedlichen Aussagen, Daten aus einzelnen
Unternehmen oder Sektoren zu betrachten, auch wenn sich aus diesen freilich keine
allgemeinen Tendenzen ableiten lassen. So haben Alfonso Bouzas und Ruth Mendoza
Mondragón z.B. im Falle Bancomer, einer der größten Banken Mexikos, festgestellt,
dass der Anteil der Trabajadores de Confianza am Personal zwischen 1996 und 1999
zugenommen hat, während im gleichen Zeitraum insgesamt ein starker Personalabbau
zu verzeichnen war (BOUZAS ORTIZ/MENDOZA MONDRAGON 2001:102). Das
prozentuale Anwachsen des Personals „de confianza“ begründen die Autoren u.a. damit,
dass die Unternehmensführung auf diesem Weg die gewerkschaftliche Organisierung
der Arbeitnehmer und ihre Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik verhindern
wolle (Ebd.: 103). Gleichzeitig entstehe für das Unternehmen der Vorteil, mehr
individuelle Arbeitsverträge abschließen zu können, die nicht vom Kollektivvertrag
betroffen
sind
und
somit
mehr
Spielraum
bei
der
Einschränkung
der
Arbeitnehmerrechte bieten.
15
Auch im Falle der öffentlichen Bildungseinrichtungen ist ein Anwachsen des Anteils
der Trabajadores de Confianza am Personal zu beobachten. So beklagte die Nationale
Koordinationsstelle
der
Gewerkschaften
von
Universitäten
und
höheren
Bildungseinrichtungen (CNSUES) im Jahr 1999, dass die Beschäftigung von
Trabajadores de Confianza unverhältnismäßig stark angestiegen sei (vgl. ausführlicher
CNSUES 1999). Ehemals als „de base“ deklarierte Posten, also die der so genannten
Basisarbeiter, würden in „de confianza“ umgewandelt, wodurch ein großer Teil aus den
Gewerkschaften und den Contratos Colectivos de Trabajo (CCT), also den
Kollektivverträgen, ausgeschlossen werde. Systematisch werde versucht, den Anteil
derjenigen Arbeitnehmer, die durch die Gewerkschaften vertreten werden und den
Schutz der CCT genießen, zu verringern und stattdessen die Zahl der anderweitig
Beschäftigten, wie z.B. der Trabajadores de Confianza, zu erweitern. In der Konsequenz
machten heute schon nicht mehr die Basisarbeiter den größten Teil der Arbeitnehmer
aus, wie noch vor wenigen Jahren, sondern andere Beschäftigungsformen. Gleichzeitig
hätten sich die Arbeitsbedingungen der Basisarbeiter verschlechtert, indem ihnen nur
noch mindere Arbeiten zugeteilt würden und ihre Arbeitskraft somit entbehrlich werde,
während die Trabajadores de Confianza als Entschädigung für ihre instabilen
Arbeitsverhältnisse Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhielten. Auch die
Gehälter würden sich nach Darstellung der Kommission erheblich unterscheiden. So
verdiene ein Trabajador de Confianza in der Regel weitaus mehr als ein anderer
Arbeiter. Diesem bleibe letztlich nur die Möglichkeit, durch die Umwandlung zum
Trabajador de Confianza – und der damit verbundenen Inkaufnahme prekärer
Arbeitsbedingungen und des Ausschlusses aus der Gewerkschaft – ein besseres Gehalt
und qualitativ hochwertigere Arbeit zu erhalten.
Einen Rückschluss auf einen numerischen Anstieg der Trabajadores de Confianza in
mexikanischen Firmen lässt auch eine Untersuchung zu, die 1995 von der Universidad
Nacional Autónoma de México (UNAM) durchgeführt wurde und die Kollektivverträge
von 1000 Firmen in Mexiko auf ihre Flexibilisierungstendenzen hin überprüft hat (vgl.
DE LA GARZA/BOUZAS 1999). Da die Anzahl der Trabajadores de Confianza eines
Unternehmens in der Regel in den Contratos Colectivos de Trabajo (CCT) festgelegt
wird, ist eine Betrachtung verschiedener Kollektivverträge durchaus aufschlussreich.
Zwar beschäftigt sich die UNAM-Studie nicht mit der Umsetzung der Verträge, doch
gibt sie uns wichtige Hinweise zumindest auf den rechtlichen Rahmen, der durch die
Kollektivverträge
vorgegeben
wird.
So
ergibt
sich
aus
den
untersuchten
16
Kollektivverträgen dreier parastaatlicher Unternehmen, dass sie einen numerischen
Anstieg der Trabajadores de Confianza zumindest auf dem Papier zulassen. Das
Unternehmen Aeroméxico-Aerovías regelt in seinem Kollektivvertrag von 1990, dass
die Unternehmensführung eigenständig Posten „de confianza“ installieren kann, der
Fahrzeughersteller Diesel Nacional (DINA) erhöht zur gleichen Zeit den prozentualen
Anteil der Trabajadores de Confianza auf 15% und PEMEX hebt die Beschränkung für
Trabajadores de Confianza auf maximal 10% des festangestellten bzw. 5% des
kurzfristigen Personals auf, so dass mittlerweile die Mehrzahl der Ingenieure und
mittleren Leitungsangestellten als Trabajadores de Confianza beschäftigt ist
(BOUZAS/DE LA GARZA 1998: Abb. 2 und 5). Bei dem transnationalen
Unternehmen Volkswagen sieht der zwischen 1992 und 1994 gültige Kollektivvertrag
ebenfalls eine Ausweitung der Posten „de confianza“ vor, indem die Anzahl der
entsprechenden Kategorien, die als „de confianza“ gelten, von 20 auf 30 erhöht wird
(Ebd.: 5).
Ein weiteres Beispiel für einen Anstieg der Trabajadores de Confianza ist das ehemals
staatliche Telefonunternehmen Teléfonos de México (TELMEX), in dem 1985 rund
13% der Arbeitnehmer als Trabajadores de Confianza beschäftigt waren, 1992 beinahe
15% und 1997 rund 19% (DE LA GARZA TOLEDO 2001: 41-42, vgl. auch Kapitel 6
dieser Arbeit). Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär Guillermo Mellado erklärt diese
Entwicklung mit dem Einstellungsstopp von Basisarbeitern, der 1990 in Folge der
Privatisierung
des
Unternehmens
verhängt
wurde
(Interview
GUILLERMO
MELLADO). Allerdings sind nicht nur die prozentualen, sondern auch die absoluten
Zahlen der Trabajadores de Confianza seit 1990 erheblich angestiegen.
Interessant ist, dass in keinem der untersuchten Unternehmen eine gegenläufige
Entwicklung, also eine Eingrenzung der Posten „de confianza“ festzustellen ist, was
trotz aller Einschränkungen auf eine intensiver werdende Anwendung hindeutet. Auch
wenn diese Daten einzelner Unternehmen nicht als repräsentativ einzuschätzen sind,
entsprechen sie doch der bereits dargestellten Tendenz in Mexiko, Arbeitsbeziehungen
flexibler zu gestalten. Die Beschäftigung der Arbeitnehmer als Trabajadores de
Confianza
stellt
in
diesem
Zusammenhang
eine
Möglichkeit
für
die
Unternehmensführung dar, feste Arbeitsbeziehungen und eine gewerkschaftliche
Organisierung der Arbeitnehmer zu verhindern.
17
3.3. Die Trabajadores de Confianza in den Kollektivverträgen
Ob in einem Unternehmen viele oder weniger Trabajadores de Confianza beschäftigt
werden, hängt nicht nur von der dargestellten rechtlichen Ausgangslage ab, sondern
auch von anderen Faktoren. So ist vor allem die Praxis von Bedeutung, die Posten der
Trabajadores de Confianza im Kollektivvertrag zu benennen, da dieser von
Gewerkschaft und Unternehmensleitung ausgehandelt wird. Ziele, Verhandlungsstärke
und Einfluss der Gewerkschaft stellen hier Faktoren dar, die Anzahl und Rechte der
Trabajadores de Confianza erheblich beeinflussen (DE BUEN 2001: 31). An dieser
Stelle soll jedoch nicht auf Stärken und Schwächen der mexikanischen Gewerkschaften
oder deren historische Entwicklung eingegangen werden, sondern es sollen
ausschließlich Mechanismen aufgezeigt werden, die für die qualitative Bedeutung der
Trabajadores de Confianza wichtig sind.
Die Anzahl der Trabajadores de Confianza eines Unternehmens wird meist in den
Kollektivverträgen festgelegt, wobei in der Regel die genauen Posten und nicht nur die
Arbeitsbereiche benannt werden. Dies wird von beiden beteiligten Seiten bei der
Aushandlung des Vertrags als Vorteil angesehen, da so die äußerst unklare Definition
der Trabajadores de Confianza, die das Ley Federal del Trabajo vorgibt, umgangen
wird. Ein Problem entsteht jedoch dann, wenn Inhalte der Verträge vor den Juntas de
Conciliación y Arbitraje (JCA) verhandelt werden, also den Schieds- und
Schlichtungsstellen, da die Gerichte sich in der Regel nicht an den Gesetzestext des
LFT halten, sondern an den des Kollektivvertrages selbst (vgl. DE BUEN 2001: 31). So
sehen sie oft nicht den Charakter der Arbeit als ausschlaggebend an, wie im LFT
vorgesehen, sondern den Inhalt des Vertrages. Als Beispiel führt de Buen einen Fall an,
in dem eine private Universität nach Abschluss des Kollektivvertrages auf Deklaration
einiger Posten als „de confianza“ klagte, die JCA dies aber ablehnte mit der
Begründung, dass der Kollektivvertrag nicht nachträglich geändert werden könne. Diese
Praxis, so de Buen, widerspreche dem LFT, das ja nicht die Bezeichnung des Postens,
sondern seinen Charakter als maßgeblich ansieht. Eine reine Bezugnahme auf die
Bezeichnung der Funktion begünstige die freie Bestimmung durch den Arbeitgeber
erheblich. Nach de Buen muss also bei der Rechtssprechung vor allem das
Arbeitsgesetz und nicht der Kollektivvertrag berücksichtigt werden.
18
Interessant im Zusammenhang mit der Benennung der Trabajadores de Confianza in
den Kollektivverträgen ist auch die 1995 von der UNAM durchgeführte Untersuchung
von Kollektivverträgen in 1000 in Mexiko angesiedelten Firmen, auf die bereits
hingewiesen wurde (DE LA GARZA/BOUZAS 1999). So kommt die Untersuchung zu
dem Ergebnis, dass die Flexibilität insgesamt in den untersuchten Unternehmen recht
gering ist, sich aber eine Flexibilisierung in Bezug auf die Beschäftigung von
Trabajadores de Confianza feststellen lässt.5. So werden in nur knapp 40% der
untersuchten Fälle durch einen Kollektivvertrag Beschränkungen in Bezug auf die
Einstellung von Trabajadores de Confianza vorgegeben, während in mehr als 60%
entweder gar keine Angaben zu den Trabajadores de Confianza gemacht werden oder
der Arbeitgeber die alleinige Entscheidungsgewalt innehat.
Ein deutlicher Unterschied ist zwischen den einzelnen Unternehmensformen bzw. der
gewerkschaftlichen Vertretung festzustellen. So zeichnen sich die Kollektivverträge der
untersuchten Maquila-Betriebe und solcher, deren Gewerkschaften als so genannte
sindicatos blancos gelten, also als rein arbeitgeberorientierte Vertretungen,6 dadurch
aus, dass sie dem Arbeitgeber weitgehende Freiheiten in Bezug auf die Beschäftigung
von Trabajadores de Confianza lassen (DE LA GARZA/BOUZAS 1998: Abb. 1 und 9).
4. Die Rechtssprechung in Bezug auf die Trabajadores de Confianza
Interessant für eine Einschätzung, ob das Konzept der Trabajadores de Confianza und
vor allem ihr Ausschluss aus der Vereinigungsfreiheit in der mexikanischen Diskussion
eine Relevanz besitzt, ist eine Untersuchung der mexikanischen Rechtssprechung. Die
Existenz von Urteilen in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der arbeitsrechtlichen
Regelung, ihre Anwendung in der Praxis und die Definition der Trabajadores de
Confianza könnte hier Aufklärung bringen.
Allerdings zeigt sich, dass eben diese Diskussion kaum stattfindet. Nach Aussage von
Oscar Alzaga, dem stellvertretenden Sekretär der Schlichtungsstelle der Junta local de
5
Für das Jahr 1995 konstatieren die Forscher einer niedrige Flexibilität in 0,1 % der Unternehmen, in
39,2 % eine mittlere, in 9,3 % eine hohe und in 51,3% eine nicht zu definierende Flexibilität. Unter
niedriger Flexibilität wird das Verbot von Trabajadores de Confianza im Kollektivvertrag verstanden,
unter mittlerer eine Limitierung, unter hoher die alleinige Entscheidungsgewalt des Unternehmens und
unter undefinierter die nicht vorhandene Nennung der Trabajadores de Confianza im Kollektivvertrag
(BOUZAS/DE LA GARZA 1999: Abb. 7).
6
Unter den so genannten weißen Gewerkschaften werden solche verstanden, die nicht die Interessen der
Arbeitnehmer, sondern die der Arbeitgeber vertreten. Z.B. werden ihre Gewerkschaftssekretäre meist von
der Unternehmensleitung selbst eingesetzt.
19
Conciliación y Arbitraje in México, D.F., wird die Verfassungsmäßigkeit oder das
generelle Konzept der Trabajadores de Confianza nicht in Frage gestellt (Interview mit
OSCAR ALZAGA). Insofern kann angenommen werden, dass in Bezug auf die
genannten Fragestellungen kaum Urteile existieren.
Im
Rahmen
dieser
Arbeit
konnte
jedoch
nicht
geklärt
werden,
ob
es
Gerichtsentscheidungen in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der
Trabajadores de Confianza von der Vereinigungsfreiheit gibt, da die Suche auf der
Internetseite des Obersten Gerichtshofs von Mexiko (Suprema Corte de Justicia de la
Nación, SCJN), auf der Urteile seit 1917 verzeichnet sind, erfolglos blieb.
Die Mehrzahl der aufgeführten Urteile scheinen sich auf die Trabajadores de Confianza
al Servicio del Estado zu beziehen und hier vor allem auf Fragen nach (un-)
gerechtfertigten
Entlassungsgründen,
Wiedereinstellung,
Abfindungszahlungen,
Aufstiegsmöglichkeiten und Sozialleistungen.
In Bezug auf die Charakterisierung von Posten als „de confianza“ lassen sich Urteile
finden, die jedoch aufgrund der Menge der verzeichneten Entscheidungen nicht alle
gesichtet werden konnten. An dieser Stelle sei aber an die Einschätzung von Néstor de
Buen erinnert, dass sich die Gerichte bei der Beurteilung der Frage, ob Stellen mit
Trabajadores de Confianza zu besetzen sind, in der Regel an den Kollektivverträgen und
nicht am Arbeitsrecht orientierten.
Um eine genaue Aussage über existierende Urteile in Bezug auf eine evtl. Eingrenzung
der Trabajadores oder eine genauere Definition zu treffen, müssten über die beim SCJN
verzeichneten Urteile hinaus auch die bei den föderalen oder lokalen Juntas de
Conciliación y Arbitraje vorliegenden Entscheidungen überprüft werden, da diese als
Schlichtungs- und Schiedsstellen ebenfalls eine wichtige Instanz innerhalb der
Arbeitsgerichtsbarkeit darstellen. Dies erscheint jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht
möglich, zumal diesbezüglich keine im Internet verfügbare Datenbank existiert.
5. Die Trabajadores de Confianza in der Arbeitsrechtsreform
5.1. Die Reformprojekte
Die Notwendigkeit einer Reform des mexikanischen Arbeitsrechts wird inzwischen seit
rund 15 Jahren diskutiert, ohne dass es dabei zu nennenswerten Ergebnissen gekommen
ist. Die an der Debatte beteiligten Akteure - Regierung, politische Parteien,
20
Arbeitgeberverbände,
Gewerkschaften
und
in
geringerem
Masse
auch
zivilgesellschaftliche Akteure - verfolgen zu unterschiedliche Interessen, als dass eine
Einigung bisher möglich gewesen wäre.
Die Forderung nach
einer Änderung des
Ley Federal
del
Trabajo,
des
Bundesarbeitsgesetztes, wurde zunächst von Arbeitgebervertretern geäußert, die sich
eine weitreichende Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen erhofften. Argumentiert
wurde mit den durch die Globalisierung veränderten nationalen und internationalen
Rahmenbedingungen,
die
eine
Modernisierung
der
Produktionsprozesse,
ein
verbessertes Investitionsklima und die Produktivitäts- und Qualitätssteigerung zur
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Mexikos in ihren Augen erforderlich machten (DE
LA GARZA 2001: 18).
Die aktuelle Regierung verfolgt eine recht indifferenzierte Richtung, die eher aus
Abwarten denn aus Handeln besteht. So haben sich die Hoffnungen, die an den
Regierungsantritt von Präsident Vidente Fox im Jahre 2000 geknüpft waren, auch in
Bezug auf die Reform des Arbeitsrechts nicht erfüllt. Das Thema erlangte weder
höchste Priorität auf seiner Agenda, noch wagte er eine Absage an die alten
Machtsstrukturen, so dass von der neuen Regierung auch weiterhin keine innovativen,
die Forderungen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigenden
Änderungen zu erwarten sind (ALCALDE 2004: 16).
Innerhalb der Gewerkschaften herrscht keine Einigung über die zu vertretenden
Forderungen, was aufgrund der überaus unterschiedlichen Einbindung in die
Machtstrukturen und der gegensätzlichen politischen Ausrichtung der mexikanischen
Gewerkschaften auch kaum verwunderlich erscheint. So fürchten die alten,
korporatistischen Gewerkschaftsverbände, die in der Dachorganisation Congreso del
Trabajo (CT) zusammengefasst sind, mit dem größten und mächtigsten Verband
Confederación de Trabajadores de México (CTM) an der Spitzte, in erster Linie eine
Reduzierung
ihrer
Einflussmöglichkeiten
durch
eine
Demokratisierung
der
gewerkschaftlichen Strukturen (ALCALDE 2004: 25), während neue, unabhängige
Gewerkschaftsverbände, wie die Unión Nacional de Trabajadores (UNT) und die
Frente Auténtico del Trabajo (FAT), gerade eben jene Demokratisierung und
gleichzeitig eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte fordern.
Aus den vielfältigen Reformvorschlägen, die seit Ende der 1980er Jahre diskutiert
werden, ragen vier heraus: 1. der 1995 eingereichte Vorschlag der heutigen
Regierungspartei Partido de Acción Nacional (PAN); 2. die gemeinsame Initiative von
21
Abgeordneten verschiedener Parteien unter Federführung des sozialdemokratischen
Partido Revolucionario Democrático (PRD) und der UNT vom 31. Oktober 2002; 3.
der Vorschlag des Ministers für Arbeit und Sozialfürsorge, Carlos Abascal, eingebracht
im Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2002 durch Abgeordnete der ehemaligen
Staatspartei
Partido Revolucionario
Institucional
(PRI),
der PAN und der
mexikanischen ökologischen Partei (PVEM); sowie 4. der neueste Reformvorschlag des
PAN-Senators Francisco Fraile.
Während der erste Vorschlag der PAN, ausgearbeitet vom angesehenen Anwalt Néstor
de Buen, sowohl eine Flexibilisierung der Arbeit vorsah - womit er dem Wunsch der
Arbeitgeberverbände
entsprach
-
als
auch
eine
Demokratisierung
der
Arbeitnehmerorganisationen durch ihre Loslösung von korporatistischen Strukturen
(DE LA GARZA 2001: 21-22)7, will die Gesetzesinitiative der PRD, erarbeitet u.a.
unter Beteiligung demokratischer Gewerkschaftsströmungen,8 vor allem durch die
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und eine Abkehr von korporatistischen Strukturen
sowohl die Wettbewerbsfähigkeit Mexikos als auch die Arbeitnehmerrechte fördern
(vgl. BARBA 2004: 144-149).
Das nach dem zuständigen Minister als propuesta Abascal bekannt gewordene
Reformprojekt der Secretaría de Trabajo y Previsión Social (STPS) sah hingegen in
erster Linie eine Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen, eine Schwächung der
Kollektivrechte und eine Verringerung der Arbeitgeberverpflichtungen vor, was nicht
nur von Arbeitern und arbeitnehmernahen Akademikern, sondern auch von
Unternehmern zurückgewiesen wird (ALCALDE 2004: 21). In eine deutlich
ausgewogenere
Richtung
geht
das
proyecto
Fraile,
das
zwar
wesentliche
Flexibilisierungsforderungen des Abascal-Vorschlags beibehält, gleichzeitig aber auch
eine Demokratisierung der Arbeitnehmervertretungen vorsieht (ALCALDE 2004: 26).
7
Der Vorschlag sah die Aufhebung der Anerkennungspflicht der Gewerkschaften durch das
Arbeitsministerium vor, die Einführung der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
(Aufhebung der cláusulas de exclusión, s. Kapitel 6.1.) sowie die Eliminierung der Verpflichtung, einen
CCT von den Juntas de Conciliación y Arbitraje ratifizieren zu lassen.
8
Die Initiative stellt die überarbeitete Version und Zusammenfügung der Vorschläge von UNT (Juni
2002) und der PRD (1998) dar. In dem Entwurf wurden Anregungen demokratischer Gewerkschaften wie
der Elektrizitätsgewerkschaft (SME), der Gewerkschaft von TELMEX (STRM) und der unabhängigen
Gewerkschaftsverbände UNT und FAT berücksichtigt (BARBA 2004: 144-145).
22
5.2. Die Trabajadores de Confianza in den Reformvorschlägen
Wie bereits aus der Charakterisierung der Reformvorschläge hervorgeht, stellen die
Themen Flexibilisierung und Modernisierung der Arbeitsbeziehungen sowie die
Demokratisierung der Arbeitnehmervertretungen und gewerkschaftliche Freiheit
zentrale Diskussionspunkte dar. In diesem Zusammenhang könnte vermutet werden,
dass auch die Trabajadores de Confianza eine Rolle spielen. Schließlich sind ihre
Arbeitsbeziehungen
als
durchaus
flexibel
zu
bezeichnen,
wie
auch
ihre
Assoziationsfreiheit erheblich beschnitten wird.
Überraschenderweise spielen die Trabajadores de Confianza aber in allen wichtigen,
hier untersuchten Reformvorschlägen eine sehr untergeordnete Rolle. So sieht die
propuesta Abascal keinerlei Änderungen in Bezug auf die Rechtsstellung der
Trabajadores de Confianza vor, während das proyecto Fraile immerhin eine
eingeschränkte Anwendung des Konzepts der Trabajadores de Confianza fordert. Der
Zusatz: „Gemäß der Tatsache, dass es sich um eine Ausnahme handelt, (...)“
(PROYECTO FRAILE, Artikel 9, eigene Übersetzung) zur Definition der Trabajadores
de Confianza im Artikel 9 des Ley Federal del Trabajo soll eine missbräuchliche
Anwendung der Regelung verhindern.
Damit greift das proyecto Fraile einen Änderungsvorschlag von PRD und UNT auf, die
allerdings in ihrer Reforminitiative deutlich weiter gehen. So fügen sie nicht nur die
Charakterisierung als Ausnahme an (Artikel 11, im gleichen Wortlaut wie im proyecto
Fraile), sondern wollen auch die Rechte der Trabajadores de Confianza stärken.
Interessant ist vor allem die vollständige Ausweitung der im Kollektivvertrag (CCT)
festgelegten Arbeitsbedingungen auf die Trabajadores de Confianza. Die im Ley
Federal del Trabajo vorgesehene mögliche Ausnahme der Trabajadores de Confianza
aus dem Kollektivvertrag, falls dieser selbst es vorsieht, fällt im Reformvorschlag von
PRD und UNT weg (PROPUESTA LABORAL PRD-UNT, Artikel 214). Weiter geht
der Vorschlag allerdings nicht. So wird der Ausschluss der Trabajadores de Confianza
aus den Gewerkschaften der anderen Arbeiter auch hier beibehalten.
Die weitreichendsten Änderungen in Bezug auf die Trabajadores de Confianza sieht der
Reformvorschlag der PAN von 1995 vor. Er will vor allem das Konzept der
Trabajadores de Confianza erweitern und präzisieren, um seine Definition zu
vereinfachen. Eine Erweiterung der Rechte ist hingegen kaum vorgesehen. So werden
neue Kategorien hinzugefügt, die als „de confianza“ gelten sollen: Beratung,
23
Buchführung, Verwaltung von Geldern und Vermögen, direkte Kontrolle von
Anschaffungen sowie die Überwachung von Vermögen (INICIATIVA PAN, Artikel
160, III.). Auch die Representantes del Patrón, also die Repräsentanten des
Arbeitgebers, die in Artikel 11 des Ley Federal del Trabajo (LFT) benannt werden,
werden klar als eine Kategorie der Trabajadores de Confianza bezeichnet (INICIATIVA
PAN, Artikel 160, I.), was im LFT bis jetzt nicht der Fall ist und Anlass für
Missverständnisse gibt. Neben dieser deutlichen Erweiterung des Konzeptes der
Trabajadores de Confianza, die entgegen der geäußerten Absicht keine erheblich
genauere Definition erkennen lässt, werden auch die Rechte der Trabajadores de
Confianza in Bezug auf den Schutz durch den Kollektivvertrag eher geschwächt als
gestärkt.
So
sollen
diejenigen
in
den
Kollektivverträgen
festgelegten
Arbeitsbedingungen auf die Trabajadores de Confianza ausgedehnt werden, die
kompatibel sind (INICIATIVA PAN, Artikel 163). Auch hier wird also keine klare
Regelung gefunden, sondern eine, die Raum für durchaus unterschiedliche
Interpretationen lässt.
Allerdings wird den Trabajadores de Confianza ein eingeschränktes Stimmrecht im
Falle einer Streikabstimmung zugestanden, nämlich für den Fall, dass sie selbst den
Streik anregen (INICIATIVA PAN, Artikel 162).
Wie aus den Gesetzesinitiativen zu erkennen ist, wird nicht das Konzept der
Trabajadores de Confianza generell in Frage gestellt, sondern es werden nur mehr oder
weniger geringfügige Änderungen angestrebt. Die in dieser Arbeit im Vordergrund
stehende Vereinigungsfreiheit wird in keinem der relevanten Vorschläge thematisiert, so
dass deutlich wird, welche geringe Bedeutung ihr im mexikanischen Kontext
beigemessen wird.
6. Die Haltung der Gewerkschaften gegenüber den Trabajadores de Confianza
Diesem Kapitel soll eine kurze, generelle Erläuterung zu den mexikanischen
Gewerkschaften vorangestellt werden, um die Position der Gewerkschaften gegenüber
den Trabajadores de Confianza in einen breiteren Kontext einbetten zu können.
24
6.1. Die mexikanischen Gewerkschaften
Das mexikanische Gewerkschaftssystem war lange Zeit – und ist es heute in großen
Teilen immer noch – ein korporatistisches, das sich durch eine Einbindung der
Gewerkschaften in den Machtapparat der rund sieben Jahrzehnte herrschenden
Staatspartei PRI auszeichnete. Die mexikanischen Gewerkschaften bildeten den sector
obrero der PRI, also den Arbeitssektor, und waren somit integraler Bestandteil der
Staatspartei. Durch die automatische Mitgliedschaft der in den korporatistischen
Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer in der PRI – was heute so nicht mehr gültig
ist - konnte die Partei auf eine sichere Basis zurückgreifen. Darüber hinaus beschnitten
die im LFT festgelegten und heute immer noch geltenden cláusulas de exclusión, also
Closed-Shop-Regelungen, die den Zugang zum Betrieb an die Mitgliedschaft in der
jeweiligen Gewerkschaft koppelten, die Freiwilligkeit der gewerkschaftlichen und
politischen Organisierung.
In der korporatistischen Gewerkschaftsbewegung ragen drei Verbände heraus: Die
bereits erwähnte Confederación de Trabajadores de México (CTM), die Confederación
Regional Obrera Mexicana (CROM) und die Confederación Revolucionaria de
Obreros
y
Campesinos
(CROC).
Diese
Verbände
sowie
korporatistische
Einzelgewerkschaften sind wiederum in einer gemeinsamen Dachorganisation, dem
Congreso de Trabajo (CT), zusammengefasst.
Die korporatistischen Gewerkschaften sind auch nach dem Regierungswechsel 2000 mit
einer sicheren Machtbasis ausgestattet. So können sie sich aufgrund der cláusulas de
exclusión, ihrer erheblichen Befugnisse in Bezug auf Aufstiegs- und Stellenpläne und
nicht zuletzt durch ihren Einfluss in den staatlichen Arbeitsinstitutionen ihr faktisches
Vertretungsmonopol und eine autoritäre Kontrolle der Mitglieder sichern (DOMBOIS,
HORNBERGER, WINTER 2004: 44). Vor allem die Beteiligung der korporatistischen
Gewerkschaften an den Juntas de Conciliación y Arbitraje sichert ihnen eine erhebliche
Machtstellung. Da diese Schlichtungs- und Schiedsstellen vor allem durch
korporatistische
Interessensverfilzung
geprägt
sind
und
die
korporatistischen
Gewerkschaften hier ein faktisches Vertretungsmonopol genießen, kann nicht von einer
unabhängigen, unparteiischen Institution der Arbeitsgerichtsbarkeit gesprochen werden
(Ebd.: 46).
Dies ist vor allem auch im Zusammenhang mit der Registrierung neuer Gewerkschaften
wichtig, die je nach Zuständigkeit entweder durch die lokalen Juntas oder das
25
Arbeitsministerium (STPS) erfolgen muss. Da es sich bei beiden Institutionen nicht um
unabhängige und unparteiische Organe handelt, wird unliebsamen, unabhängigen
Gewerkschaften die Registrierung in der Regel verweigert (Ebd.: 46).
Trotz dieser autoritär-korporatistischen Strukturen konnten sich einzelne unabhängige
Gewerkschaften herausbilden, die zum Teil einen nicht unerheblichen Einfluss geltend
machen können. Begünstigt wurde dies durch den Demokratisierungsprozess der letzten
Jahre
und
durch
eine
veränderte
Rolle
des
Staates,
da
das
ehemalige
entwicklungsstaatliche Modell infolge der 1982 ausgebrochenen Schuldenkrise in ein
markt- und außenorientiertes Modell umgewandelt wurde (Ebd.: 50).9 So ist die Zahl
der Gewerkschaften, die nicht im CT organisiert sind, in den letzten Jahren deutlich
gestiegen und der CT selbst hat erheblich an politischem Einfluss verloren. Während die
Bindung der korporatistischen Gewerkschaften an die PRI also schwächer wird, haben
unabhängige
Gewerkschaften
an
Gewicht
gewonnen.
An
unabhängigen
Gewerkschaftsverbänden sind vor allem die UNT zu nennen, die als Dachverband
zumindest in der Privatwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, und die FAT, die jedoch
eine weitaus begrenztere nationale Bedeutung hat.
6.2. Die Haltung dreier ausgesuchter Gewerkschaften zur Thematik der
Trabajadores de Confianza
Für die Untersuchung der gewerkschaftlichen Haltung zum Thema der Trabajadores de
Confianza wurden im Rahmen dieser Studie drei Gewerkschaftsvertreter befragt, da es
seitens der Gewerkschaften keine Veröffentlichungen zu dem Thema gibt. Auch wenn
anhand dieser Interviews freilich keine repräsentativen Aussagen zu treffen sind,
erlauben sie doch einen Einblick in die Positionen der hier untersuchten
Arbeitnehmerorganisationen.
Bei den Interviews wurde darauf geachtet, sowohl korporatistische als auch
unabhängige Gewerkschaften miteinzubeziehen. So wurde ein Interview mit Porfirio
Díaz Fonseca von der korporatistischen CTM geführt, eines mit Antonio Villalba vom
unabhängigen Gewerkschaftsverband FAT und eines mit Guillermo Rodríguez Mellado
von
der
progressiven
und
unabhängigen
Gewerkschaft
des
größten
9
Allerdings, so betonen Dombois, Hornberger und Winter, sind wesentliche Machtbereiche der
korporatistischen Gewerkschaften in dem Umbildungsprozess nicht angetastet worden, da sie für die
Umsetzung der Maßnahmen durchaus wichtig waren.
26
Telefonunternehmens Mexikos (Teléfonos de México, TELMEX), dem Sindicato de
Telefonistas de la República Mexicana (STRM).
Als wichtigstes Ergebnis der Befragungen ist festzustellen, dass keine der betreffenden
Gewerkschaften sich bisher mit dem Thema der Trabajadores de Confianza eingehender
beschäftigt hat. Alle drei Interviewpartner sehen das Thema zwar als generell wichtig
an, sagten aber, dass es für ihre Organisation keine große Bedeutung habe. Erklärt wird
dies damit, dass die Trabajadores de Confianza sich nicht den Gewerkschaften
anschließen könnten und somit für diese auch keine Rolle spielten. Eine Forderung nach
Vereinigungsfreiheit der Trabajadores de Confianza gemeinsam mit den Trabajadores
de Base erhebt keine der befragten Organisationen. Einzig Antonio Villalba sieht hierin
ein Problem und kritisiert das Konzept der Trabajadores de Confianza grundlegend.
Seiner Meinung nach dürften keine Unterschiede zwischen den Arbeitnehmern gemacht
werden, auch nicht in Bezug auf deren Möglichkeiten zur Organisierung. Eine
zwingende Handlungsnotwendigkeit sieht aber auch er nicht.
Ein generelles Problem wird im fehlenden Willen der Trabajadores de Confianza selbst
gesehen, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Weder eine eigene gewerkschaftliche
Organisation, noch der Anschluss an eine bestehende Gewerkschaft werde von ihnen
angestrebt. Alle Gesprächspartner wiesen darauf hin, dass es eine Distanz zwischen den
Trabajadores de Confianza und den anderen Arbeitnehmern gebe, die eine gemeinsame
Organisierung erschwere. Besonders Porfirio Díaz Fonseca betonte, dass es oft zu
Konflikten zwischen den beiden Gruppen käme, da die Posten „de confianza“‘ in der
Regel im Bereich Kontrolle und Aufsicht liegen und somit eine natürliche Barriere
geschaffen werde, die der Arbeitgeber oft noch bemüht sei zu fördern.
Dennoch gaben die Vertreter von FAT und STRM an, dass ihre Gewerkschaften im
Falle eines Bemühens seitens der Trabajadores de Confianza, eine eigene Organisation
zu gründen, dieses unterstützten würden. Zum Beispiel gibt es Kooperationen der
STRM mit den Organisationen der Trabajadores de Confianza bei PEMEX, auf die an
anderer Stelle eingegangen wird. Auch Antonio Villalba von der FAT ist der Meinung,
dass diese entsprechende Bemühungen unterstützen würde, während Porfirio Díaz
Fonseca eine Neutralität, evtl. Sympathie, der CTM in einem derartigen Fall vermutet.
Trotz des insgesamt eher mangelnden Interesses am Thema der Trabajadores de
Confianza gaben alle drei Interviewpartner an, dass ihre Gewerkschaften an einer
Reduzierung oder zumindest an einer recht geringen Anzahl von Trabajadores de
Confianza in den jeweiligen Unternehmen interessiert seien. So sagte Porfirio Díaz
27
Fonseca von der CTM, dass seine Gewerkschaft durch eine Reduzierung der
Trabajadores de Confianza im Kollektivvertrag mehr Mitglieder gewinnen und somit
ihren eigenen Einfluss erhöhen könnte. Antonio Villalba von der FAT führte neben
diesem Argument noch ein weiteres an, nämlich die starke Bindung der Trabajadores de
Confianza an den Arbeitgeber. So gebe es Fälle, in denen Trabajadores de Confianza
vom Arbeitgeber als Wahlberechtigte bei Streikabstimmungen oder anderen Wahlen
deklariert würden - freilich ohne dies laut Gesetz zu sein -, um für die Interessen des
Arbeitgebers zu stimmen. Aufgrund des nicht geheimen Abstimmungsverfahrens
würden die Trabajadores de Confianza in den seltensten Fällen gegen ihren Arbeitgeber
stimmen. Guillermo Mellado hingegen sieht generell zwar eine geringe Anzahl von
Trabajadores de Confianza als erstrebenswert an, doch betont er, dass es bei TELMEX
keine besonders große Anzahl von Trabajadores de Confianza gebe und somit kein
besonderes Interesse an einer Reduzierung existiere. Außerdem sähen viele
Trabajadores de Base den Aufstieg zu Trabajadores de Confianza aufgrund einer in der
Regel besseren Bezahlung als erstrebenswert an, so dass schon deshalb eine
Reduzierung der Posten „de confianza“ nicht im Sinne der Arbeitnehmer sei.
Im Zusammenhang mit allgemeinen Flexibilisierungstendenzen in der mexikanischen
Arbeitswelt sprachen alle drei befragten Gewerkschaftsvertreter den Trabajadores de
Confianza eine begrenzte Bedeutung zu. Antonio Villalba betonte, dass andere
Beschäftigungsformen, wie Leiharbeit oder Honorarverträge, wichtiger seien als die
Trabajadores de Confianza, während Porfirio Diaz Fonseca ein verstärktes Bestreben
der Arbeitgeber sieht, mehr Posten als „de confianza“ zu deklarieren. Allerdings
könnten sich die Arbeitgeber mit diesen Bemühungen in der Regel (noch) nicht
gegenüber den Gewerkschaften durchsetzen. Bei TELMEX hängt die Thematik der
Trabajadores de Confianza eng mit Flexibilisierungstendenzen zusammen, da nach
Aussage von Guillermo Mellado rund fünf Prozent der Trabajadores de Confianza
durch den Subunternehmer Argos gestellt werden. Durch die Privatisierung von
TELMEX im Jahre 1990 habe sich, so Guillermo Mellado, zwar kaum die Anzahl der
Trabajadores de Confianza erhöht, wohl aber sei das Beschäftigungsverhältnis ein
anderes geworden.
Die Frage nach dem Vorhandensein von internationalem Austausch in Bezug auf das
Thema der Trabajadores de Confianza verneinten alle Interviewpartner, was aufgrund
der geringen Bedeutung für die nationale Gewerkschaftsarbeit nur konsequent erscheint.
28
Es lässt sich also feststellen, dass das Thema der Trabajadores de Confianza nur eine
sehr untergeordnete Rolle für die Diskussion innerhalb der mexikanischen
Gewerkschaften spielt und zwar sowohl der korporatistischen als auch der
unabhängigen. Keine der befragten Gewerkschaften misst dem Thema eine große
Relevanz bei bzw. beschäftigt sich eingehender mit der Problematik. Auch in Bezug auf
die Akzeptanz der mexikanischen Praxis, Trabajadores de Confianza von dem Recht auf
freie gewerkschaftliche Vereinigung auszunehmen, ist nur bedingte Kritik zu
vernehmen. Einzig Antonio Viallalba stellt das gesamte Konzept der Trabajadores de
Confianza in Frage, was aber auch innerhalb der FAT bisher nicht zu einem verstärkten
Handlungsdrang geführt hat. Darüber hinaus sehen alle Befragten eine Reduzierung der
Posten „de confianza“ als im Grunde erstrebenswert an, aber nicht als vordringliches
Problem. Insofern muss geschlussfolgert werden, dass die Trabajadores de Confianza
und ihre mangelnde gewerkschaftliche Organisierung, keine Priorität im Aktionsradius
der mexikanischen Gewerkschaften besitzen.
Exkurs: Ansätze einer gewerkschaftlichen Organisierung von Trabajadores de
Confianza
Obwohl in der mexikanischen Geschichte bisher nur wenige Versuche einer
gewerkschaftlichen Organisierung von Trabajadores de Confianza existieren, hat es
doch einige Bewegungen gegeben, die eine Erwähnung verdienen. So gab es bereits in
den 1970er Jahren innerhalb der staatlichen Unternehmen Diesel Nacional (DINA) und
Constructora Nacional de Carros de Ferrocarril seitens der dort beschäftigten
Trabajadores de Confianza Bestrebungen, eigene Gewerkschaften zu gründen (vgl.
ausführlicher CASTRO POZO 1977). Die Trabajadores de Confianza innerhalb des
Sistema de Transporte Colectivo (Metro) haben sogar ihre Registrierung als
Gewerkschaft erreicht (Interview mit OSCAR ALZAGA, vgl. zu Geschichte und der
inhaltlichen Ausrichtung CASTRO 2004) und die Vertrauensangstellten des
Staatsunternehmens PEMEX streiten heute gerichtlich um ihre Anerkennung als
Gewerkschaft. Allerdings wurden alle entsprechenden Bewegungen mit erheblichen
Schwierigkeiten konfrontiert, wie anhand des aktuellen Kampfes der Trabajadores de
Confianza von PEMEX geschildert werden soll.
Innerhalb von PEMEX existieren zwei Organisationen von Trabajadores de Confianza,
zum einen die Unión Nacional de Trabajadores de Confianza de la Industria Petrolera
29
(UNTCIP), zum anderen die fast gleichnamige Organización Nacional de Trabajadores
de Confianza de la Industria Petrolera (ONTCIP). Beide entstanden zwischen 2000 und
2002, haben aber unterschiedliche politische Ausrichtungen. Während sich die ONTCIP
inhaltlich und ideologisch an der PAN orientiert, begreift sich die UNTCIP als
nationalistische
Strömung,
die
parteienunabhängig
agiert
(Interview
MARIO
GALICIA). Die wesentlichen Ziele der UNTCIP sind nach Mario Galicia folgende:
1. Die Verteidigung der nationalen Erdölindustrie mittels einer Produktionssteigerung,
2. die Beteiligung der Trabajadores de Confianza an Entscheidungen innerhalb der
Erdölindustrie, die den technischen Bereich betreffen,
3. die Schaffung einer Kommission für Transparenz unter Beteiligung der
Trabajadores de Confianza,
4. die gewerkschaftliche Vereinigung der Trabajadores de Confianza,
5. der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Beide Organisationen haben im Frühjahr 2004 ihre Registrierung als Gewerkschaft
beantragt, jedoch ist es bisher keiner der beiden Organisationen gelungen, diese zu
erlangen. Allerdings ist die ONTCIP der Meinung, ihre Registrierung bereits erreicht zu
haben, da das zuständige Arbeitsministerium (STPS) Fristen zur Durchsicht des
Antrages verstreichen ließ und so die automatische Registrierung in Kraft getreten sei
(vgl. ausführlicher UNTCIPM 2004a). Allerdings wird die Registrierung von offizieller
Seite nicht anerkannt (Interview MARIO GALICIA).
Die Registrierung der UNTCIP wurde seitens der zuständigen Sectretaría de Trabajo y
Prevensión Social abgelehnt mit der Begründung, dass formale Kriterien nicht erfüllt
seien – nach Mario Galicia eine Taktik, um Zeit zu gewinnen.
Darüber hinaus haben die Mitglieder beider Organisationen mit erheblichen
Schwierigkeiten zu rechnen. So wurden im Juni 2004 die gesamte Führungsspitze der
ONTCIP und ein Teil der UNTCIP vorzeitig in den Ruhestand versetzt (vgl. UNTCIPM
2004b). Da laut Statut nur aktive PEMEX-Arbeiter Mitglieder der Gewerkschaft sein
können, sollte auf diesem Wege die Bewegung erheblich geschwächt werden. Des
Weiteren kommt es immer wieder zu Bestechungsversuchen gegenüber den
entsprechenden Trabajadores de Confianza, um ihr Streben nach Organisierung
einzudämmen.
30
An diesem kurzen Beispiel wird deutlich, dass nicht nur eine Organisierung der
Trabajadores de Confianza gemeinsam mit den anderen Arbeitnehmern ausgeschlossen
scheint, sondern praktisch auch der – legale – Zusammenschluss in einer eigenen
Gewerkschaft. Interessant ist an dem geschilderten PEMEX-Fall darüber hinaus, dass
ein Anschluss an die bereits bestehende Gewerkschaft, den Sindicato de Trabajadores
de la República Mexicana (STPRM) von den Trabajadores de Confianza nicht gewollt
ist. Eine gemeinsame gewerkschaftliche Vereinigung strebt zumindest die UNTCIP
aufgrund der Einbindung des STPRM in bestehende Machtsstrukturen nicht an.
Stattdessen will sie mit ihrer eigenen Organisation vor allem Transparenz und eine
Produktionssteigerung erreichen (Interview MARIO GALICIA).
7. Zusammenfassung und Ausblick
Wie deutlich geworden ist, handelt es sich bei dem Thema der Trabajadores de
Confianza zwar um ein für die Arbeitsrealität in Mexiko wichtiges, aber um ein eher
untergeordnetes in der mexikanischen Diskussion. Obwohl in vielen in Mexiko
ansässigen Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Trabajadores de Confianza
existiert – oft deutlich mehr, als das mexikanische Arbeitsgesetz vorsieht – und damit
ein großer Teil der Beschäftigten eine prekäre rechtliche Situation und eine starke
Beschneidung ihrer Vereinigungsfreiheit hinnehmen muss, besitzt die Problematik der
Trabajadores de Confianza weder innerhalb der Auseinandersetzungen um die
Arbeitsrechtsreform, noch für die Gewerkschaftsarbeit Priorität. Interessant ist vor
allem, dass das Konzept der Trabajadores de Confianza nicht oder nur sehr begrenzt in
Frage gestellt wird. Dies betrifft auch den Ausschluss der Trabajadores de Confianza
aus der Vereinigungsfreiheit.
Alle im Rahmen dieser Arbeit befragten Gewerkschafter und Arbeitsrechtler kritisieren
jedoch
die
praktische
Verweigerung
des
Rechts
auf
gewerkschaftlichen
Zusammenschluss der Trabajadores de Confianza in einer eigenen Organisation sowie
die oft intensive Anwendung der Regelung der Trabajadores de Confianza in den
Unternehmen. Allerdings scheint daraus kein Handlungsdrang zu erwachsen, so dass
die Gewerkschaften als potentiell wichtigster Akteur in Bezug auf die Veränderungen
von Arbeitsbeziehungen auch diesbezüglich in der Regel tatenlos bleiben. Begründet
werden kann dies zum einen mit der immer noch vorhandenen Einbindung der
mexikanischen Gewerkschaften in das korporatistische System und die nur begrenzte
31
Bedeutung von unabhängigen Arbeitnehmervertretungen, zum andern mit der relativ
geringen Relevanz der Trabajadores de Confianza im Zusammenhang mit
Flexibilisierungstendenzen in der mexikanischen Wirtschaft. So spielen heute andere
Beschäftigungsformen, wie Leiharbeit oder die Beschäftigung von Honorarkräften, eine
deutlich größere Rolle in der mexikanischen Arbeitswelt.
Trotz der insgesamt also eher marginalen Bedeutung der Trabajadores de Confianza in
der mexikanischen Diskussion kann als wichtige Entwicklung gesehen werden, dass
zumindest ihre zahlenmäßige Eingrenzung gefordert wird. Dies zeigt sich in zwei
Vorschlägen zur Arbeitsrechtsreform, dem proyecto Fraile und der Initiative von PRD
und UNT, die beide die Charakterisierung des Konzeptes der Trabajadores de Confianza
als Ausnahmeregelung vorsehen.
Darüber hinaus sind auch die neuesten Beispiele als positiv zu bewerten, in denen
Trabajadores de Confianza die Gründung eigener Gewerkschaften verfolgen, wie im
Falle von PEMEX oder auch der Metro von Mexiko-Stadt. Hier werden
Handlungsmöglichkeiten erprobt, die auf ein neues Selbstbewusstsein unabhängiger
Organisationen hinweisen und wichtige Impulse für die Demokratisierung des
mexikanischen Gewerkschaftssystems geben könnten. Allerdings zeigt sich an diesen
Beispielen auch die immer noch kaum vorhandene Unabhängigkeit der mexikanischen
Arbeitsgerichtsbarkeit, die unliebsamen Strömungen jegliche Unterstützung verweigert.
Inwieweit ein gerichtliches Vorgehen gegen die Regelung der Trabajadores de
Confianza auf nationaler oder internationaler Ebene erfolgreich sein könnte, konnte im
Rahmen dieser Arbeit nicht geklärt werden. Allerdings soll abschließend noch einmal
betont werden, dass das Konzept der Trabajadores de Confianza fest im mexikanischen
Arbeitsrecht und –alltag verankert ist und auch ihr Ausschluss von der
Vereinigungsfreiheit in der Regel nicht als Verstoß gegen geltendes nationales oder
internationales Recht verstanden wird, sondern als traditionelle Regelung des
mexikanischen Arbeitsrechts, die nicht in Frage gestellt wird.
32
Abkürzungsverzeichnis
CCT
CNSUES
CROC
CROM
CTM
DINA
IFA
IFE
ILO
IMMS
IMP
INEGI
JCA
LFT
LFTSE
LyFC
ONTCIP
PAN
PEMEX
PRD
PRI
Contrato colectivo de trabajo
Kollektiver Arbeitsvertrag
Coordinadora Nacional de Sindicatos Universitarios y de la
Educación Superior
Nationale Koordinationsstelle der Gewerkschaften von
Universitäten und höheren Bildungseinrichtungen
Confederación Revolucionaria de Obreros y Campesinos
Revolutionäre Konföderation der Arbeiter und Bauern
Confederación Regional Obrera Mexicana
Regionale Konföderation mexikanischer Arbeiter
Confederación de Trabajadores de México
Konföderation mexikanischer Arbeiter (größter mexikanischer
Gewerkschaftsbund)
Diesel Nacional
Mexikanisches Automobilunternehmen
International Framework Agreements
Internationale Rahmenvereinbarungen
Instituto Federal Electoral
Bundeswahlinstitut
International Labour Organization
Internationale Arbeitsorganisation
Instituto Mexicano de Seguro Social
Mexikanisches Sozialversicherungsinstitut
Instituto Mexicano del Petróleo
Mexikanisches Erdölinstitut
Instituto Nacional de Estadística, Geografía e Informática
Nationales Institut für Statistik, Geographie und Informatik
Juntas de Conciliación y Arbitraje
Schieds- und Schlichtungsstellen
Ley Federal del Trabajo
Mexikanisches Bundesarbeitsgesetz
Ley Federal de los Trabajadores al Servicio del Estado
Bundesgesetz der Staatsbediensteten
Luz y Fuerza del Centro
Wichtiges mexikanisches Energieunternehmen
Organización Nacional de Trabajadores de Confianza de la
Industria Petrolera
Nationale Organisation der Vertrauensangestellten der
Erdölindustrie
Partido Acción Nacional
Partei der Nationalen Aktion
Petróleos Mexicanos
Staatliches mexikanisches Erdölunternehmen
Partido de la Revolución Democrática
Partei der Demokratischen Revolution
Partido Revolucionario Institucional
33
PVEM
SCJN
SME
STPS
STRM
TELMEX
UNAM
UNT
UNTCIP
Partei der Institutionalisierten Revolution
Partido Verde Ecologista de México
Grüne und ökologische Partei Mexikos
Suprema Corte de Justicia de la Nación
Oberster Nationaler Gerichtshof
Sindicato Mexicano de Electricistas
Gewerkschaft der Elektrizitätsbeschäftigten (LyFC)
Secretaría de Trabajo y Prevención Social
Arbeits- und Sozialministerium
Sindicato de Telefonistas de la República Mexicana
Gewerkschaft der Beschäftigten von TELMEX
Teléfonos de México
Ehemals staatliches Telefonunternehmen
Universidad Nacional Autónoma de México
Nationale Autonome Universität Mexikos
Unión Nacional de Trabajadores
Unabhängiger Gewerkschaftsbund
Unión Nacional de Trabajadores de Confianza de la Industria
Petrolera
Nationale Vereinigung der Vertrauensangestellten der
Erdölindustrie
34
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Interviews
Interview mit José Alfonso Bouzas Ortiz, promovierter Jurist und Lehrbeauftragter der
Universidad Nacional Autónoma de México (UNAM), geführt am 7.10.2004
Interview mit Antonio Villalba, Mitglied des Nationalen Koordinationskomitees der
Frente Auténtico de Trabajo (FAT), geführt am 11.11.2004
Interview mit Guillermo Rodriguez Mellado, ehemaliger Sekretär im Bereich Berichte
und Protokolle des Sindicato de Telefonistas de la Repúblia Mexicana (STRM), geführt
am 11.11.2004
Interview mit Porfiro Díaz Fonseca, Ausbilder im Bereich Erziehung, Weiterbildung
und Schulung der Confederación de Trabajadores Mexicanos (CTM), geführt am
15.11.2004
Interview mit Mario Galicia Yépez, Mitglied der Komissión für Arbeitsangelegenheiten
der Unión Nacional de Trabajadores de Confianza de la Industria Petrolera (UNTCIP),
geführt am 16.11.2004
Interviews mit Oscar Alzaga Sánchez, Stellvertretender Sekretär der Schlichtungsstelle
der Junta Local de Conciliación y Arbitraje, México D.F., geführt am 27.9.2004 und
23.11.2004
38