Sicherheitsdatenblatt Textar DOT 4

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Sicherheitsdatenblatt Textar DOT 4
EG - Sicherheitsdatenblatt
gemäß 91/155/EWG
Druckdatum:25.08.2008
überarbeitet am: 08.08.2008
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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zum Produkt
Handelsname:
Textar DOT 4
Angaben zum Hersteller/Lieferanten
Hersteller/Lieferant:
TMD Friction Services GmbH
Straße/Postfach
Schlebuscher Str. 99
Nat.-Kennz./PLZ/Ort
Telefon:
Telefax:
Auskunftsgebender Bereich
Arbeitssicherheit Telefon:
D-51381 Leverkusen
02171 / 703-0
02171 / 703-427
Notfallauskunft Notfallnummer:
02171 / 703-0
02171 / 703-860
2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Beschreibung der Zubereitung:
Mischung aus Polyglykolethern, Glykolether-Borsäureestern und und Ployglykolen
mit Zusatz an Korrosions- und Oxidationsverzögerern.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS-Nr.
143-22-6
111-46-6
111-77-3
Bezeichnung nach EG-Richtlinie
Triethylenglykol
Diethylenglykol
Methyleter
Gehalt
> 20
< 25
< 5
Einheit
m%
m%
m%
Kennbuchst.
Xi
Xn
Xn
R-Sätze
36
22
63
S-Sätze
(2), 26, 28
(2), 46
(2), 36/37
Erläuterung R-Sätze: R22 = Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R36 = Reizt die Augen
R63 = Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
Erläuterung S-Sätze: S(2) = Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S26 = Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsult.
S28 = Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser
S36/37 = Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe/und Schutrzkleidung tragen
S46 = Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
3. Mögliche Gefahren
Reizt die Augen. Reizt im geringen Umfang die Haut. Kann bei Verschlucken absorbiert werden und bei hohen
Dosierungen Nierenschäden verursachen.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Nach Einatmen:
Beschmutzte Bekleidung ausziehen und betroffene Hautareale mit Wasser und Seife
waschen. Bei weiterbestehnder Hautreizung ärztliche Behamdlung aufsuchen.
Augen sofort mindestens 10 Minuten lang bei geöffnetem Augelid mit viel Wasser
ausspülen. Bei anhaltender Entzündung oder Rötung, Arzt aufsuchen.
Sofort Arzt hinzuziehen. Falls das Unfallopfer vollständig bei Bewustsein ist, den
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich trinken lassen. Erbrechen darf nur unter
ärztlicher Aufsicht herbeigeführt werden.
Betroffene an die frische Luft bringen. Falls kein schnelles Erholen eintritt, Arzt
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Hinweis für den Arzt:
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aufsuchen.
Erste Hilfe leistende Angehörige der Medizinberufe werden an die Giftnotruf-Zentrale
der Universität Bonn Tel.-Nr.: 0228 - 19240 verwiesen.
Es gibt kein spezifisches Gegenmittel und eine Behandlung der übermäßigen ExpoSition ist auf die Kontrolle der Symtome und des klinischen Zustands des Patienten
auszurichten.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
Ungeeignete Löschmittel:
Spezielle Gefahren:
Schutzausrüstung:
Alkoholbeständiger Schaum, Wassersprühnebel, ABC- Löschpulver, Kohlendioxid.
Keinen Vollstrahl verwenden. (Wasserstrahl kann allerdings zum Kühlen von Produktbehältern genutzt werden, die in der Nähe des Brandherdes lagern).
Keine besonderen Gefahren - Verbrennungsprodukte können gesundheitsschädliche
oder reizende Dämpfe enthalten.
Unter extremen Bedingungen, umlufttunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Schutzmaßnahmen:
Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
Beim Aufnehmen von Verschüttungen geeignete Schutzkleidung tragen, einschließlich
PVC- Handschuhe, Stulpenhandschuhe, Korbbrille, PVC- Overall mit Kapuze, Sicherheitsstiefel aus Gummi, knielang tragen.
Hinweise zum Atemschutz in Kapitel 8.
Umweltschutzmaßnahmen: Kontamination von Wasser und Boden verhindern. Eindringen in das Abwassersystem,
in Flüsse oder Oberflächengewässer durch Einrichten von Sperren aus Sand bzw.
Erde oder durch andere geeignete Absperrmaßnahme verhindern.
Sollte dies trotzdem eintreten, müssen die zuständigen Behörden verständigt werden.
Maßnahmen nach
Verschütten:
Verschüttungen mit Sand oder Erdreich eingrenzen. Alles Material für die anschließende
Entsorgung in einen geeigneten Behälter füllen. Den für die Entsorgung vorgesehenen
Behälter entsprechend kennzeichnen.
Den verunreinigten Bereich mit reichlich Wasser abspülen.
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Lagerung:
Bei der Handhabung müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden.
Für die Lagerung großer Produktmengen sind fest verschlossene Stahlfässer
oder Behälter aus unlegiertem Stahl oder Edelstahl geeignet, die mit einem
Trockenluft-Entlüftungssystem ausgestattet sind. Die Lagerung darf nicht in ausgekleideten Tanks oder Fässer erfolgen. Bremsflüssigkeit absorbiert die in der Luft
vorhandene Feuchtigkeit deshalb, sind Behälter stets geschlossen zu halten.
Verunreinigungen mit anderen Substanzen müssen verhindert werden.
8. Expositionsbegrenzung und Persönl. Schutzausrüstung
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Für die gesamte Zubereitung stehen keine offiziellen TLV/OEL-Werte zur Verfügung.
Für Ölnebel wurde bislang kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) erstellt.
Als Orientierungswert können TLV-Werte (Treshold Limit Values) der USA herangezogen werden. Diese sind für Ölnebel: Zeitgewichtete Mittelwerte (TLV-TWA):
5 mg/m3. Kurzzeitwerte (TLV-STEL): 10 mg/m3.
Angesichts des niedrigen Dampfdrucks der Zubereitung stellen bei Umgebungstemperaturen Ölnebel im Allgemeinen keine Problem dar.
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Technische
Schutzmaßnahmen:
Atemschutz:
Handschutz:
Hautschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Überwachung:
Allgemeine
Schutzmaßnahmen:
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Bei Erhitzen oder Vernebeln der Flüssigkeit geeignete technische Maßnahmen ergreifen
(Absaugung).
Wenn technische Kontrollen die Luftschadstoff-Konzentration nicht unter dem für Atemschutz kritischen Wert halten können, ist der geeignete Atemschutz unter Berücksichtigung der speziellen Arbeitsbedingungen und der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften
auszuwählen. Atemschutz nur dann anlegen, wenn normale Filter-Systeme ungeeignet
sind. Als normale Filtersysteme ist der geeignete Kombi-Filter für Partikel, Gase und
Dämpfe, 81 ABEKSt-P3, nach DIN EN 141 zu benutzen.
Schutzhandschuhe aus PVC, Neopren oder Nitrilkautschuk benutzen.
Falls erheblicher Umgang zu erwarten ist, muss undurchlässige Schutzkleidung geTragen werden. In Arbeitsstätten sind an Stellen, an denen eine versehentliche Expositionen auftreten kann, Duschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Korbbrille (DIN EN166) tragen. Augenspülflaschen bereithalten.
Arbeitsschutzbekleidung, chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe oder- stiefel.
Die Überwachung der Luftkonzentration am Arbeitsplatz kann erforderlich sein, um die
Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes zu sichern.
Die übliche Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht
Essen, Trinken, Rauchen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
Siedepunkt/Siedebereich:
Schmelzpunkt:
Flammpunkt:
Selbstentzündlichkeit:
Entflammbarkeitsgrenzwert - an Luft
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
pH-Wert:
Verteilungskoeffizient n:
Octanol/Wasser (log Pow)
Viskosität:
flüssig
gelblich oder anderer Farbstoff
mild
>205°C
< -50°C
> 90°C DOT4
IP35
>300°C
Nicht ermittelt
< 2 Millibar
Nicht erhoben; jedoch schwerer als Luft
Vernachlässigbar
1.010 - 1.070 g/ml bei 20°C
In Wasser: In jedem Verhältnis
7 - 10,5
< 2,0 (alle hauptsächlichen Bestandteile)
SAEJ 1703
OECD 117
ca. 5 -10 cSt bei 20°C
ASTM D 445
SAEJ 1703
SAEJ 1703
ASTM D 286
Reid
10. Stabilität u. Reaktivität
Stabilität:
Unter Normalbedingungen stabil.
Zu vermeidende Stoffe/Bedingungen: Starke Oxidationsmittel. Zur Sicherheit der Anwender darf Bremsflüssigkeit
niemals mit einem anderen Stoff verunreinigt werden.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bekannt.
11. Angaben zur Toxikologie
Grundlagen der Bewertung:
Die folgende Information basiert auf Produkte, den Erkenntnissen über die Komponenten sowie den toxikologischen Eigenschaften ähnlicher Produkte.
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Akute Toxizität (oral):
Akute Toxizität (dermal):
Akute Toxizität (inhalativ):
Augenreizung:
Hautreizungen:
Hautsensibilisierung:
Giftigkeit bei wiederholter
Gabe:
Einatmen:
Reproduktionstoxizität:
Karzinogene Wirkung:
Mutagenizität:
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Geringe Toxizität LD50 Ratte >5000 mg/kg.
Geringe Toxizität LD50 Ratte >2000 mg/kg.
Aufgrund des niedrigen Dampfdrucks besteht bei Umgebungstemperaturen eine nur
unwahrscheinliche Gesundheitsgefährdung.
Sollte das Produkt bei erhöhten Temperaturen oder als Aerosol eingeatmet werden
kann es zu einer Reizung der Atemwege und zu einer dem Verschlucken ähnelnden
systemischen Wirkung kommen.
Das Produkt übt eine Reizwirkung auf das Auge aus (Testverfahren OECD 405).
Nicht als Reizstoff klassifiziert (Testverfahren OECD 404) obwohl empfindliche
Individuen nachteilig beeinflusst werden können. Wiederholter Kontakt kann die
Haut entfetten und Dermatitis hervorrufen.
Das Produkt enthält keine bekannten sensibilisierende Stoffe.
Bei oraler Aufnahme einer signifikanten Menge besteht das Risiko einer Nierenschädigung, die in extremen Fällen zu Nierenversagen, Koma und Tod
führen kann. LD50 (oral) Ratte > 5000 mg/kg. Nur in geringem Umfang vorliegende
Erfahrungen.
Angesichts des niedrigen Dampfdrucks besteht bei Umgebungstemperaturen nur
unwarscheinlich eine Gesundheitsgefährdung. Sollte das Produkt bei erhöhten
Temperaturen oder als Aerosol eingeatmet werden, kann es zu einer Reizung der
Atemwege und zu einer dem Verschlucken ähnelnden systemischen Wirkung kommen.
Die hauptsächlichen Bestandteile haben bei Konzentrationen, die an sich für die entSprechenden Tiere nicht toxisch sind, keine signifikanten Beeinträchtigungen der
Fertilität oder der Entwicklung der Nachkommenschaft erbracht. Für einen untergeordneten Bestandteil - Diethylenglykol-Methylether - wurde in einigen Studien
eine negative Wirkung auf den Feten festgestellt. Dieser Stoff wurde als R63 klassifiziert
- Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen -.
Es liegen keine Informationen über eine karzinogene Wirkung vor.
Es liegen keine Informationen über eine mutagene Wirkung vor.
12. Angaben zur Ökologie
Ökotoxische Wirkungen:
Fische 96h:
Daphnia magna 48h:
Algen 72h:
Mobilität:
Das Produkt besitzt eine geringe akute ökotoxische Wirkung.
LC50 > 100 mg/l (Onocorhynchus mykiss)
EC50 = nicht erhoben, erwartungsgemäß jedoch praktisch nicht toxisch.
EC50 = nicht erhoben, erwartungsgemäß jedoch praktisch nicht toxisch.
Löslich in Wasser und Verteilung in wässriger Phase. Verdunstung wird nicht
erwartet. Bis zum Abbau im Erdreich mobil.
Pesresistenz/Abbaubarkeit: Das Produkt ist inhärent biologisch abbaubar und es wird davon ausgegangen,
dass es leicht biologisch abgebaut wird. OECD 302B (Zahn Wellans/EMPA)
= 100%ige Elimination zum Tag 21.
Bei Eintreten in biologische Wasseraufbereitungsanlagen werden keine nachteiligen
Wirkungen auf die Abbauwirkung des Belebtschlamms erwartet.
Bioakkumulation:
Bioakkumulation wird nicht erwartet. Log POW für alle hauptsächlichen Bestandteile < 2,0.
13. Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung von Behältern: Behälter vollständig entleeren. Behälter einer Rekonditonierung oder Verwertung
zuführen.
Vorsichtsmaßnahmen:
Bremsflüssigkeit darf nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen.
Abfallentsorgung:
Rückgewinnung oder Recycling, wenn möglich. Andernfalls: Verbrennung.
Entsorgung von
Restmengen:
Rückgewinnung oder Recycling, wenn möglich, Andernfalls: Verbrennung.
Nationale Vorschriften:
Die Empfehlung sind für eine sichere Entsorgung angemessen. Es gelten aber in jedem
Falle die behördlichen Vorschriften.
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Abfallschlüssel- Nr.:
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160113, Europäischer Abfallkatalog beachten.
14.Angaben zum Transport
Deutsche/Europäische
Bestimmungen:
UN- Nr./Klasse:
ADR/RID:
Wassergefährdender Stoff:
IATA/IACO- Klasse:
Nicht klassifiziert.
Keine.
Nicht klassifiziert.
WGK 1. (Anh. 4 VwVwS).
Nicht klassifiziert.
15.Vorschriften
EG-Einstufung:
R-Sätze:
S-Sätze:
Kennzeichnung:
Xi - reizend; gemäß EU-Richtlinien (88/379/EWG).
R36 = Reizt die Augen.
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort 10 Minuten lang mit Wasser spülen.
Bei weitererbestehender Reizung ärztliche Behandlung aufsuchen.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpacken oder Etikett
vorzeigen.
Nicht kennzeichnungspflichtig.
16. Sonstige Angaben
Anwendungen und
Beschränkungen :
Empfehlung
Sonstige Angaben:
Nur als Hydraulikflüssigkeit für Brems- und Kupplungssysteme verwenden.
Etiketten dürfen erst dann von den Behältern abgenommenwerten, wenn diese gereinigt
sind.
Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf dem gegenwärtigen verfügbaren
Kenntnisstand und praktischen Erfahrungen. Sie ersetzen auf keinen Fall die vom
Anwender selbst durchzuführende Bewertung der am Arbeitsplatz vorliegenden
Risiken, wie sie durch gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz gefordert wird.
Mit der Bereitstellung dieser Angaben werden keinerlei spezifischen Eigenschaften
oder Qualitäten der gelieferten Ware gewährleistet oder zugesichert. Der Käufer trägt
die Verantwortung für die Feststellung, ob die bestellten Waren für die Zwecke geeignet
sind, für die sie benötigt werden.
Kraftfahrzeug- und Verkehrsprodukte, Bremsflüssigkeiten. Feuchtigkeit wirkt sich
negativ auf die Leistungseigenschaften von Bremsflüssigkeit aus. Bremsflüssigkeit und
Komponenten absorbieren Feuchtigkeit aus der Luft; in geschlossenen Behältern lagern
(Massenlagerung siehe Kapitel 7). Nur für die vorgesehenen Industriezwecke verwenden!
Niemals auf oder in der Nähe eines Behälters schweißen, schleifen oder schneiden!
Datenblatt ausstellender
Bereich:
Ansprechpartner:
Arbeitssicherheit
Herr Fröhlich, Tel. 02171 / 703-860
Verwendung: