SEPA - ASR

Transcription

SEPA - ASR
ConVista Consulting AG
SEPA - Ist die Branche vorbereitet?
November 2013
© ConVista Consulting AG 2013
© ConVista Consulting AG
Die ConVista Gruppe bietet als strategischer Partner Sicherheit,
Prozessexpertise, Technologie-Know-how und Methodenkompetenz bei
IT-Umsetzungsmaßnahmen
Internationaler Partner für Prozess- und IT-Beratung sowie
Softwareentwicklung
Expertenwissen für die Implementierung von
SAP-Software
Seit 2012 durch das 100%igeTochterunternehmen Faktor Zehn AG
auch Spezialist für Java-Technologie
Mitarbeiter
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Weit über 200 Kunden vertrauen dem Know-how der ConVista,
in der Energie- und Versicherungswirtschaft sowie
branchenübergreifend
ConVista ist ein verlässlicher Partner – unsere Kennzahlen:
> 500 Mitarbeiter in 12 Ländern
> 65,3 Mio. € Umsatz in 2012
> 350 Projekte in 2012
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
2
© ConVista Consulting AG
Unsere Leistung – Wir beraten Sie Schritt für Schritt entlang der
gesamten Wertschöpfungskette
Prozessberatung
Ihr Nutzen
Effizienzsteigerung durch schlankere Prozesse
Unsere Kompetenz
Nur wer die spezifischen Unternehmensprozesse kennt, kann
umfassend beraten
Systemintegration
Ihr Nutzen
Kostenkontrolle durch Standardnähe Investitionssicherheit durch
Implementierungsqualität
Unsere Kompetenz
Nur wer genau weiß, was technisch machbar ist, erreicht
größtmögliche Standardnähe
Projekt- und Qualitätsmanagement
Ihr Nutzen
Effizienzsteigerung und Erfolgssicherung durch intelligentes
Projektmanagement ,Qualitätskontrollen und Testmanagement
Unsere Kompetenz
Speziell ausgebildete und zertifizierte Projektmanager sorgen für den
effizienten Ablauf Ihres Projekts
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
3
© ConVista Consulting AG
Der wichtigste Prüfstein für unseren Erfolg: Die Kundenzufriedenheit
Versicherungswirtschaft
achmea ▪ AIG ▪ Allstate ▪ ARAG ▪ Assimoco ▪ AXA ▪ Capita Insurance Services ▪ Car Garantie ▪ Catalana Occidente ▪ CNP Vida ▪
CSS Versicherungen ▪ Daimler Financial Services ▪ DBV-Winterthur ▪ Delta Lloyd ▪ Deutscher Ring ▪ DEVK Versicherungen ▪
ERGO ▪ Euro Hypo ▪ Folksam ▪ GenRe ▪ Gothaer ▪ Great Western Insurance Company ▪ Groupama ▪ Gruppo Generali ▪ HDI
Gerling ▪ Heidelberger Leben ▪ Helsana ▪ ICBC ▪ Inter Versicherungen ▪ Liberty Seguros ▪ Línea Directa ▪ LV 1871 ▪ Mapfre ▪
Mannheimer Versicherungen ▪ Mass Mutual Financial Group ▪ MLP ▪ MunichRe ▪ MVA Fund ▪ Ocaso ▪ Old Mutual ▪ Provinzial ▪
R+V Versicherung ▪ Regent Life ▪ Santalucía ▪ SCOR ▪ Signal Iduna ▪ Standard Life ▪ Stuttgarter ▪ SV Versicherungen ▪ Swiss Life
▪ Techniker Krankenkasse ▪ VHV Versicherungen ▪ Vienna Insurance Group ▪ Volkswagen Financial Services ▪ Wüstenrot &
Württembergische ▪ Zurich
Energiewirtschaft
bs|energy ▪ BWB ▪ E.ON ▪ Enagas ▪ Endesa ▪ Energie Südbayern ▪ enviaM ▪ EVL ▪ Fenosa ▪ GASAG ▪ gasNatural ▪ Gelsenwasser ▪
GISA ▪ Iberdrola ▪ IVL ▪ LAS ▪ MVV Energie ▪ Repsol ▪ RheinEnergie ▪ SpreeGas ▪ SÜWAG ▪ SW Düsseldorf ▪ SW Krefeld ▪ SW
Leipzig ▪ SW Leipzig Netz ▪ SW München ▪ WSW
Weitere Branchen
ADP ▪ Arborea 3A ▪ Business Connexion ▪ Daimler Financial Services ▪ EBV Elektronik ▪ Ericsson ▪ GMAC Bank ▪ ING ▪ Lloyds
TSB ▪ M. DuMont Schauberg ▪ Melitta ▪ MLP ▪ NetCologne ▪ o2 ▪ OBI ▪ Porcelanosa ▪ REWE Group ▪ Risogallo ▪ Sal. Oppenheim ▪
SAP ▪ Sigma ▪ Telefonica ▪ Ticketmaster ▪ T-Mobile ▪ TÜV Rheinland ▪ Volkswagen Financial Services ▪ WAZ Mediengruppe
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
4
© ConVista Consulting AG
Sinlge Euro Payments Aarea – Ein Buch mit 7 Siegeln?
SEPA Auftragsbuch
Wahrung der
Wirtschaftlichkeit
Vermeidung zusätzlicher
Ausgaben
SEPA-Einführung zum
01.02.2014
Einbindung in bestehende
Organisationsstrukturen
gez. EU
Einbindung in bestehende
IT-Strukturen
Beibehaltung des
Kundenservices
gez. Unternehmen
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
5
© ConVista Consulting AG
Sinlge Euro Payments Aarea – Was sind die rechtlichen
Rahmenbedingungen?
Weitere Informationen
SEPAVerordnung &
Begleitgesetz
PSD
Revision
Zahlungsdiensterichtlinien
FAQ-Liste
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
Bankenverband (www.bankenverband.de/sepa)
Electronic Banking Internet Communication Standard
(www.ebics.de)
Deutsche Bundesbank (GläubigerIdentifikationsnummer) (www.bundesbank.de)
European Payments Council
(www.europeanpaymentscouncil.eu)
Europäische Zentralbank (www.ecb.europa.eu)
SEPA Deutsche Bundesbank:
https://www.sepadeutschland.de
ISO 20022 – Datensatzformat: www.iso20022.org
SEPA-Seite der Deutschen Kreditwirtschaft: www.diedeutsche
kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/ziele-dersepa.html
IBAN-Service-Portal: www.iban-service-portal.de
Antrag Gläubiger ID:
https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do
Gut aufbereitete Informationen zu SEPA
HVB - Unicredit
Rulebooks
DKKundenbe
dingungen
6
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Welche Vorteile bietet SEPA?
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
Die Rechtssicherheit steigt durch
einheitliche Regelungen
Es ergeben sich Sparpotenziale
Der Euro-Zahlungsverkehr kann über
ein einziges Konto abgewickelt werden
Überweisungen ins Ausland werden
einfacher, schneller und billiger
Die Liquiditätssteuerung wird
erleichtert
Der Kundenstamm kann ausgebaut
werden
7
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Was sind die Kernelemente?
Ablösung nationaler Verfahren durch Einführung eines einheitlichen
Zahlungsverkehrsstandards
Zahlungsverkehr mittels SEPA-CT (Überweisung) und SEPA-DD
(Lastschrift) bedeutet neue Formate für Zahlungen und Kontoauszüge
Kontoidentifizierung über IBAN und BIC statt BLZ und Konto-Nr.
Neue Anforderung an die Durchführung des Lastschriftverfahrens
Einholung und Verwaltung von Lastschriftmandaten
Vorabinformation über die Lastschrift und geänderte Fristen
13.11.2013
Neue Gebührenstrukturen bei den Banken
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
8
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Was ändert sich für Unternehmen?
Zum Beispiel … bei IBAN / BIC
Anpassung der Erfassung, Anzeige, Druck und Speicherung der Bankverbindungen
Parallele Nutzung BLZ / Konto-Nr. und IBAN / BIC bis 2016
Prüfroutinen / Prüfziffernberechnung für ausländische IBAN / BIC
Migration / Konvertierung der Bankdaten aller Debitoren/Kreditoren
Zum Beispiel … bei Überweisungen (SEPA-CT – Credit Transfer)
Begrenzung des Verwendungszweck auf 4 x 35 Zeichen
Anpassung des Datenträgeraustauschs mit / von den Banken Neue Formate mit erheblich höherem Datenvolumen
Berücksichtigung veränderter Rückläufergründe
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
9
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Was ändert sich für Unternehmen?
Zum Beispiel … beim Lastschriftverfahren (SEPA-DD – Direct Debit)
- neben den erwähnten Anpassungen für Überweisungen
Mandatserteilung und –verwaltung
Beantragung und Verwendung einer Gläubiger Identifikationsnummer
Betrachtung der Eingangskanäle und Einbindung der Kooperationspartner
bei der Einholung der Mandate
Verwaltungsfunktionen, wie die Pflege des Mandatsstatus, etc.
Umwidmung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate
Prenotification / Vorausbenachrichtigung
Sicherstellung der fristgerechten und vollständigen Prenotification
Umgang mit abweichenden Zahlern / Kontoinhabern
Beachtung veränderter Fristen bei Erstlastschrift und Folgelastschrift
Abwicklungs- und Widerspruchsfristen
Berücksichtigung veränderter Rückläufergründe
13.11.2013
vor und nach Settlement – zwischen der Hausbank und der Empfängerbank
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
10
© ConVista Consulting AG
Vergleich SEPA Direct Debit Core heutiges Verfahren
Kategorie
SEPA Direct Debit Core
Einzugsermächtigungslastschrift
Anwendungsbereich
Nutzung innerhalb der SEPA-Länder
Keine Betragsgrenze
Rein nationale Nutzung
Keine Betragsgrenze
Identifizierungskriterien
Nutzung von IBAN und BIC
Nutzung Identifizierungs-Nummer des Creditors (UCI)
Nutzung Konto-Nr. und BLZ
Keine Identifizierungs-Nummer vorhanden
Mandat
Das Mandat ist maximal 36 Monate ab Erteilung bzw.
letzter Nutzung gültig
Mitgabe von Mandatsdaten im Datensatz durch den
Einreicher, Weiterleitung bis zur Zahlstelle
Optionale Prüfung durch die Zahlstelle
Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen spätestens
14 Tage vor der Transaktion
Die Einzugsermächtigung ist bis auf
Widerruf unbefristet gültig
Nur Verweis auf die Einzugsermächtigung
Ermächtigung betrifft ausschließlich
Schuldner und Gläubiger
Keine Regelung
Vorgabe eines Fälligkeitsdatums (D)
Vorlage Erst- und Einmallastschriften bei der Zahlstelle
D-5
Vorlage Folgelastschrift D-2
Keine vorzeitige Übermittlung der
Lastschrift
6 Wochen nach Zugang des
Rechnungsabschlusses
8 Wochen ab Belastungsdatum bei autorisierten
Lastschriften
13 Monate für nicht autorisierte Lastschriften
Rücklastschriften vor und nach Settlement
Übermittlung einer eindeutigen Rückgabekennung
Keine eindeutige Rückgabekennung
Verwendungszweck auf 4 x 35 Zeichen beschränkt
Für den Verwendungszweck stehen 12 x
27 Zeichen + Erweiterungsteile zur
Verfügung
Abwicklungsfristen
Widerspruchsfristen
R-Transaktionen
Bank-KundeSchnittstelle
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
11
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Was sind die Auswirkungen auf
fachliche und technische Prozesse ?
Lastschriftverfahren
oder Überweisungen
nach SEPA-Standard
ist nach Einrichtung
der Datenstandards
vereinfacht und
Kosten günstiger
Pre-Notification
Allgemeiner
Einkauf
Einkauf
touristischer
Leistungen
Rechnungswesen /
Controlling
Überweisung nach
Rechnungsstellung
Anpassung der
Zahlungsmodalitäten
IBAN/BIC
IBAN/BIC
Neue / angepasste ZVFormate
(XML/Kontoauszug/
DTI)
XML/Kontoauszug/
DTI
Touristisches
Rechnungswesen
Personal
Einholung des
Mandats
Formalitäten zum
jeweiligen Vertragspartner müssen per
Unterschrift sichergestellt, nachgehalten und
archiviert werden
13.11.2013
Vertrieb /
Support
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
Rechtsabteilung
Archiv
12
SEPA ist nicht nur ein
Zahlungsverkehrsthema
es betrifft viele Bereiche
des Unternehmens
Bei all diesen Themen
sind unternehmerische
Entscheidungen zu
treffen, die sich am
Markt und gegebenenfalls in der Rechtsprechung bewähren
müssen
© ConVista Consulting AG
13.11.2013
Prozessbeteiligte (z.B. Banken)
Informations /
InformationsKommunikationsbedarf
Single Euro Payments Area – Was sind die Anforderungen und
Umsetzungsschritte zur Implementierung?
Prozessanpassung
Prozessanpassung
Fachliche
Anforderungen
Technische
Anforderungen
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
13
© ConVista Consulting AG
Prozess- Szenarien
Reisebüro – Veranstalter
Standard Reisebüro Prozess
mit Back-Office Unterstützung
Standard Reisebüro Prozess
ohne Back-Office Unterstützung
Reiseveranstalter nur Inlandveranstalter (EU)
Reiseveranstalter In-/ Auslandsveranstalter
(EU + Weltweit)
Reisebüro und Veranstalter In-& Ausland (EU + Weltweit)
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
14
© ConVista Consulting AG
SEPA endet nicht am 1. Februar 2014!
Künftige Herausforderungen
Evtl. Rückbau von notwendigen Übergangslösungen ab 2016
Parallele Nutzung BLZ/Kto-Nr. und IBAN/BIC
IBAN/BIC Konverter => IBAN Prüfung
IBAN only (Wegfall der BIC) im SEPA Raum ab 2016
Prozessoptimierung (…so effizient wie nationale Zahlungsverfahren…)
Nachgelagerte Einführung von SEPA Lastschriftverfahren
Anpassung der SEPA-Verfahren an die Entwicklungen im modernen Geschäftsverkehr
E-Commerce, M-Commerce, E-.Mandat, Electronic Invoicing
Neue Rulebook Änderungen sind zum 1.2.2014 vorgesehen
Ablösung ELV (elektronisches Lastschrift- Verfahren
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
15
© ConVista Consulting AG
Single Euro Payments Area – Ist die Reisebranche vorbereitet?
Wollen Sie weiterhin die Vorteile des Lastschriftverfahren nutzen und dieses auf
ausländische Kunden / Vertragspartner ausweiten?
Liegen Ihnen von allen Kunden / Vertragspartnern die benötigten Daten wie IBAN/ BIC,
Name und Adresse des Kontoinhabers vor?
Können unterschriebene Mandate eingeholt und archiviert werden?
Haben Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer beantragt?
Haben Sie Vereinbarungen mit Ihrer Bank und Ihren Kooperationspartnern getroffen?
Sind Sie vorbereitet auf die SEPA Überweisung?
Entsprechen Ihre Ausführungen den gesetzlichen Anforderungen?
Ist eine systemtechnische Unterstützung bei der Datenmigration notwendig und
sinnvoll?
Wie hoch sind die damit verbundenen prozessualen Mehraufwände und Kosten?
Haben Sie Tests mit Ihrer Hausbank oder einem SEPA-Testcenter geplant und können
Sie die korrekte Verarbeitung der SEPA-Formate durch Pilotierung, um auch weiterhin
einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen?
Wo sehen Sie für sich und Ihr Unternehmen Handlungsbedarf?
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
16
© ConVista Consulting AG
Backup – ein Beispiel für SEPA-Migrationshilfen
13.11.2013
SEPA: Ist die Reisebranche vorbereitet?
17
© ConVista Consulting AG
Disclaimer
Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum der ConVista Consulting AG
(„ConVista“). Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als
Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf
der Zustimmung der ConVista Consulting AG. Dritte, zu denen diese Präsentation
gleichwohl gelangt, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie keine Rechtsfolgen aus
der Kenntnisnahme dieser Präsentation herleiten können.
Da die in unseren Präsentationen enthaltenen Informationen und Angaben lediglich die jeweils
aktuellen Gegebenheiten und unsere Einschätzungen wiedergeben, unterliegen diese
Informationen und Angaben Änderungen der Gegebenheiten und unserer Einschätzungen, die
hiermit ausdrücklich vorbehalten werden. ConVista ist nicht verpflichtet, auf Änderungen der
Gegebenheiten und Einschätzungen von ConVista hinzuweisen.
Für die Erstellung von Präsentationen stützt sich ConVista unter anderem auf öffentlich
zugängliche Informationen sowie auf Informationen und Angaben, die von dem Adressaten der
Präsentation oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, ohne deren Richtigkeit, Vollständigkeit,
Genauigkeit und Angemessenheit, zu überprüfen. Obwohl unsere Präsentationen sorgfältig
erstellt werden, kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die in Präsentationen
enthaltenen Informationen und Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind. Für die
Durchführung von Projekten sind allein die hierzu geschlossenen bzw. künftig
abzuschließenden Verträge maßgeblich.
13.11.201
3
18
© ConVista Consulting AG
Isabella Becker
Senior Consultant
ConVista Consulting AG
+41 (76) 373 7001
+41 (44) 802 1070
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
[email protected]
www.convista.com
ConVista Consulting AG
Im Zollhafen 15/17
50678 Köln-Rheinauhafen
Tel.: +49 221 88826-0
E-Mail: [email protected]
www.ConVista.com
© ConVista Consulting AG
Germany Switzerland UK South Africa Austria Spain USA Hungary Russia Serbia Italy Brazil Israel
ConVista Consulting AG
Im Zollhafen 15/17
50678 Köln-Rheinauhafen
Tel.: +49 221 88826-0
E-Mail: [email protected]
www.ConVista.com
© ConVista Consulting AG
Germany Switzerland UK South Africa Austria Spain USA Hungary Russia Serbia Italy Brazil Israel