Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

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Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
Förderprogramme für Maßnahmen
zur Herstellung von Barrierefreiheit
Dr. Roland Zimmermann
Unter Mitarbeit von



Markus Pede
Frank Höhle Thorsten Altmann-Krüger -
Ein Projekt im Auftrag des
BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT........................................................................................ 4
1.
EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit .................................... 5
2.
Förderprogramme auf Bundesebene .......................................... 6
2.1.
Barrierefreies Bauen und Modernisieren ........................... 7
2.2
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen (Städtebau,
Verkehrswege) ........................................................... 18
2.3.
Wirtschafts-/Investitionsförderung ................................ 27
2.4.
Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen ........................ 38
2.5.
Forschungsförderung ................................................... 45
3.
Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur
Herstellung von Barrierefreiheit .............................................. 47
3.1.
Baden Württemberg .................................................... 48
3.1.1. Bauförderung .................................................. 48
3.1.2. Infrastrukturförderung ..................................... 51
3.2.
Bayern....................................................................... 53
3.2.1. Bauförderung .................................................. 53
3.2.2. Infrastruktur; Regionalförderung ....................... 60
3.2.3. Gesundheit/Soziales......................................... 63
3.3.
Berlin ........................................................................ 66
3.3.1. Bauförderung .................................................. 66
3.3.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 72
3.3.3. Aus- und Weiterbildung .................................... 73
3.4.
Brandenburg .............................................................. 74
3.4.1. Bauförderung .................................................. 74
3.4.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 79
3.5.
Bremen...................................................................... 84
3.5.1. Bauförderung .................................................. 84
3.5.2. Arbeit: Aus- und Weiterbildung ......................... 87
3.6.
Hamburg.................................................................... 88
Bauförderung ............................................................. 88
3.7.
Hessen ...................................................................... 92
Bauförderung ............................................................. 92
3.8.
Mecklenburg-Vorpommern ........................................... 96
Bauförderung ............................................................. 96
3.9.
Niedersachsen ............................................................ 98
3.9.1. Bauförderung .................................................. 98
3.9.2. Infrastrukturmaßnahmen ................................ 105
3.9.3. Gesundheit und Soziales ................................. 108
3.10. Nordrhein-Westfalen.................................................. 111
Bauförderung ........................................................... 111
3.11. Rheinland-Pfalz ......................................................... 125
Bauförderung ........................................................... 125
3.12. Saarland .................................................................. 131
Bauförderung ........................................................... 131
3.13. Sachsen ................................................................... 139
Bauförderung ........................................................... 139
4.
5.
6.
3.14. Sachsen-Anhalt.........................................................
3.14.1. Bauförderung ................................................
3.14.2. Gesundheit und Soziales .................................
3.15. Schleswig-Holstein ....................................................
Bauförderung ...........................................................
3.16. Thüringen ................................................................
3.16.1. Bauförderung ................................................
3.16.2. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ..........
3.16.3. Gesundheit und Soziales .................................
3.16.4. Wirtschaftsförderung ......................................
Europäische Förderprogramme / Förderprogramme zur
Herstellung von Barrierefreiheit ............................................
4.1.
Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der
Finanzströme innerhalb der EU ...................................
4.2.
Europäische Strukturfonds .........................................
4.3.
Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts-/
Fördermittel .............................................................
4.4.
Zur Beantragung europäischer Fördermittel ..................
Förderprogramme privater Initiativen ....................................
5.1
Barrierefreies Bauen und Modernisieren .......................
5.2
Forschungsförderung und Ausbildung ..........................
5.3
Lotteriegesellschaften ................................................
Zusammenfassung / Schlussbemerkung ................................
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VORWORT
Die Sicherung der Teilhabe benachteiligter Menschen am gesellschaftlichen
Leben in all seinen Fassetten hat, ausgedrückt und abzulesen an den vielfältigen Schlagworten (gleichberechtigte Teilhabe, Integration, Inklusion
etc.) in den entsprechenden Debatten, an Bedeutung gewonnen. Dies liegt
an der Wechselwirkung von einerseits einem gesellschaftlich geschärften
Bewusstsein für die Belange benachteiligter Menschen und andererseits an
gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz
(AGG) oder der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die das Kriterium
der Benachteiligung nicht wie früher allein auf die Merkmale von Behinderung reduzieren. Hier ist der medizinischen Definition von Behinderung ein
menschenrechtlicher Ansatz ergänzend gegenübergestellt, der die gleichberechtigte Teilhabe eines Jeden als Menschenrecht qualifiziert, das zu
schützen und zu garantieren Aufgabe staatlichen Handelns ist; im Abbau von
Barrieren aller Art kann damit ein Instrument zur Schaffung einer inklusiven
Gesellschaft gesehen werden.
Begriffe wie Inklusion oder Barrierefreiheit, die aus aktuellen gesellschaftlichen Debatten kaum noch wegzudenken sind, definieren ein Anforderungsprofil für staatliches und privatwirtschaftliches Agieren, deren Maßnahmen
notwendigerweise auch finanzielle Aufwendungen bedingen. Hier stoßen
interessierte und engagierte Institutionen/Akteure dann oft an Grenzen,
entsprechende Finanzierungsinstrumente zu akquirieren.
Aus der Beratungspraxis des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
e. V. heraus ist dann auch die Notwendigkeit zur Realisierung dieses Projektes entstanden, eine Art Datenbank mit möglichen Fördermöglichkeiten
aufzubauen. Bislang setzte bei jeder Anfrage nach Fördermöglichkeiten für
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine aufwendige und immer
gleiche Recherche ein, mit dem Ergebnis, dass viele Fördermöglichkeiten gar
nicht aufgespürt worden sind, entsprechende Projekte also an der Unkenntnis über Fördermöglichkeiten gescheitert sind. Hier soll das vorliegende
Projekt ein Stück weit Abhilfe schaffen.
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1. EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit
Die hier vorliegende Dokumentation soll einen Überblick über unterschiedliche Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
liefern. Die gelisteten Programme können keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da insbesondere auf europäischer Ebene (Abschnitt 5)
und im privaten Sektor (Abschnitt 6) die Vielfalt an Fördertöpfen es nicht
erlaubt, Licht ins Dunkel der Förderinstrumentarien zu bringen.
Gegliedert ist diese Dokumentation in Förderprogramme:

des Bundes (Abschnitt 2)

der 16 Bundesländer (Abschnitt 3)

aus dem EU-Haushalt (Abschnitt 4) und

privater Geldgeber (Abschnitt 5).
Das erste Problem, das sich bei der Erfassung der hier gelisteten Förderprogramme ergeben hat, ist, dass die entsprechenden Förderinstrumente oft
tief in sozialen oder Wirtschaftsförderungsprogrammen vergraben sind.
Das zweite Problem einer solchen Datensammlung ist das Aktualitätsproblem. Förderprogramme laufen aus und werden neu oder unter anderen
Namen neu aufgelegt, so dass die hier vorliegende, unvollständige Dokumentation nur eine Momentaufnahme bieten kann.
Drittes Problem – und hier machte sich bei allen Mitarbeitern während der
Bearbeitung ein großes Stück weit Enttäuschung breit – ist der Aktionsradius
von insbesondere staatlichen Förderprogrammen beinahe ausschließlich auf
die Bereiche Bauen, Infrastrukturmaßnahmen und Verkehr reduziert. Dieses
Ergebnis führt aber letztlich auch zu einer Erkenntnis, die in die Debatten
rund um die Schaffung von Barrierefreiheit und einer inklusiven Gesellschaft
mitzunehmen ist.
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2. Förderprogramme auf Bundesebene
Im Folgenden werden Programme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Bundesebene aufgelistet. Die Darstellung
bezieht sich auf staatliche Förderprogramme (zu privaten Förderprogrammen siehe Abschnitt 5.) und ist in folgende Förderbereiche gegliedert:
a)
Barrierefreies Bauen und Modernisieren
b)
Infrastrukturmaßnahmen
c)
Wirtschafts-/Investitionsförderung
d)
Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen
e)
Forschungsförderung
Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der
Förderprogramme über:

den Förderbereich / Programmtitel,

die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.),

den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,
Kommunen etc.),

die Laufzeit des Förderprogramms,

eine Kurzbeschreibung,

eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu
bringen) und

die Kontaktdaten des Förderungsgebers,

Quellenangaben.
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2.1.
Barrierefreies Bauen und Modernisieren
Programmtitel:
Altersgerecht Umbauen, Erwerb von barrierefreien Wohnungseigentum (Programm-Nr.:
159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
Förderart:
zinsvergünstigtes Darlehen
Antragsberechtigung:
Eigentümer einer Wohnimmobilie/Selbstnutzer,
Mieter einer Wohnimmobilie, Vermieter einer
Wohnimmobilie, Wohneigentümergemeinschaften,
Gewerbliche Unternehmen, Kommunale Unternehmen, Wohnungsgesellschaften, Gemeinnützige
Organisationen, Kommunen, Zweckverbände,
Eigenbetriebe
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Im Programm Altersgerecht Umbauen fördert die
KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer BarriereReduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten sowie den Kauf frisch
umgebauter Wohngebäude.
Förderbedingungen:
Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen
Kosten, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Den Antrag stellen Sie vor Kauf oder Umbau der
Immobilie bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer
Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre
Hausbank bereitgestellt.
Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle
Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das
Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom
Alter und jeglicher Einschränkung ein selbst
bestimmtes Leben ermöglichen.
Das Programm finanziert den Erwerb bzw. den
barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und
Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte
Wohnung/Altersgerechtes Haus".
Gefördert wird auch die Umsetzung nur einzelner
barrierereduzierender Maßnahmen. Insbesondere
Maßnahmen aus den Bereichen:
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 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
 Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B.
Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
 vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen)
 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung
Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)
 Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche
Dusche, Änderung Raumzuschnitt)
 Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. AAl-Systeme,
Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen)
Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese
sind in individuell wählbaren Förderbereichen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm.
Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen
ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des
Merkblatts entsprechen.
Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine
Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe
Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.
Kontaktdaten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt-Main
Telefon:
Fax:
Email:
Quelle:
0 69 / 74 31-0
0 69 / 74 31 95 00
[email protected]
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen_-_Kredit
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Programmtitel:
Leistungen zur Teilhabe am Leben Beschaffung, Umbau und Erhalt einer Wohnung
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Menschen mit einer Behinderung
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Rehabilitationsträger sind für Hilfen, die die
barrierefreie Wohnung betreffen, zuständig. Wohnberatungsangebote gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene.
Die Rehabilitationsträger nach dem SGB IX erbringen u. a. Leistungen zur Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft. Diese umfassen auch Hilfen bei
der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und
der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen
Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (§ 55
Abs. 2 Ziff. 5 SGB IX). Da nicht immer auf den
ersten Blick gesagt werden kann, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, empfiehlt es sich, diese
Frage über eine gemeinsame Servicestelle in Ihrer
Nähe klären zu lassen.
In den Ländern und Gemeinden gibt es zahlreiche
Angebote zur Wohnberatung, um das selbständige
Wohnen und die selbständige Haushaltsführung der
Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld
zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die
Angebote werden von staatlichen Stellen, Behindertenverbänden, privaten Vereinen und Initiativen
aber auch von Wirtschaftsunternehmen aus der Bauund Inneneinrichtungsbranche geleistet.
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Zuständiger Rehabilitationsträger
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Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Bauen_Wohnen/Barrierefrei_
Wohnen/Beschaffung_Wohnung/beschaffung_wohnu
ng_node.html
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Programmtitel:
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Pflegeversicherte/r bzw. deren/dessen Familienangehörigen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Antragstellung. Zum einen werden Sie vom Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) auf die Möglichkeit
einer Wohnungsanpassung hingewiesen. In diesem
Fall erfolgt auch eine positive Stellungnahme für die
Pflegekasse.
Zum anderen können Sie selbst einen Antrag
stellen, dann holt die Pflegekasse eine Stellungnahme des MDK ein.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden nach § 40
SGB XI finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung
des Wohnungsumfelds gewährt, wenn dadurch die
häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine
selbstständige Lebensführung erreicht wird. Darunter fallen z. B. Rampen, Einbau eines Treppenlifts
oder Sitzlifts, Türverbreiterungen, Entfernen von
Türschwellen sowie Umbauten im Bad oder Küche.
Dabei wird der gesamte Umbau der Wohnung, z. B.
Badumbau und Türverbreiterung, als eine Maßnahme betrachtet. Der Zuschuss kann bis zu
2.557,00 € pro Maßnahme betragen.
Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere
Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine
neue Maßnahme im Sinne des § 40,
Abs. 4 SGB XI. Pf.
Bei erneutem Bedarf kann ein neuer Antrag gestellt
werden.
Antragsteller mit eigenem Einkommen müssen einen
Eigenanteil tragen. Das Vermögen der Antragsteller
ist für die Bewilligung ohne Belang.
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Förderbedingungen:
Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe.
Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe
von 10 % der Kosten verlangt, höchstens jedoch
50 % seiner monatlichen Einkünfte.
Grundsätzlich ist der Zuschuss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegeversicherung zu beantragen
Kontaktdaten:
Pflegeversicherung
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
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Programmtitel:
Eigenheimrente – „Wohn–Riester“
Förderart:
Staatliche Förderzulagen, unter Umständen Steuerliche Vorteile
Antragsberechtigung:
Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der in
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Altersvorsorgeversicherung, die zur Anschaffung von
selbst genutztem – barrierefreiem – Wohnraum
verwendet werden kann.
Gegenwärtig wird an einer Gesetzesvorlage gearbeitet, die den vereinfachten Zugriff auf das
angesparte Kapital erlaubt und auch den altersgerechten Umbau von selbst genutztem Wohnraum
vorsieht.
Förderbedingungen:
Anlage von 4 % des Vorjahreseinkommens pro Jahr
Kontaktdaten:
Versicherer nach Wahl
Quelle:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/ei
genheimrente-wohn-riester.html
http://www.rententips.de/rententips/riester/wohnriester/index.php
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Programmtitel:
Förderung von Umbaumaßnahmen zur Herstellung von barrierefreiem Wohnraum durch
das Grundsicherungs- oder Sozialamt
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Wenn keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage
kommen oder die dort bewilligten Mittel nicht ausreichen und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln
nicht möglich ist, können Sie beim Grundsicherungsoder Sozialamt Ihres Wohnortes eine Übernahme
der Kosten beantragen.
Förderbedingungen:
Da es sich hier um eine Sozialleistung handelt,
gelten für die Antragsgewährung Einkommens- und
Vermögensgrenzen (Wohnberatungsstelle beraten
entsprechend).
Auch hier gilt: die Anträge müssen in jedem Fall vor
der Baumaßnahme gestellt werden!
Kontaktdaten:
Örtliches Sozialamt
Quelle:
Aus der Broschüre „Die barrierefreien eigenen
4 Wände - Wege zum barrierefreien Wohnraum“,
herausgegeben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publik
ationen/DE/Brosch%C3%BCre_Wohnraum_kk.pdf?_
_blob=publicationFile
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Programmtitel:
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Förderart:
Steuerbegünstigung
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Zu den Förderinstrumentarien und Initiativen des
Bundes zählt u. a. die steuerliche Abzugsfähigkeit
von Renovierungsmaßnahmen.
Förderbedingungen:
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in privaten
Selbstnutzer- und Mieterhaushalten schließt Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren im Wohnbereich ein. Der Steuerbonus beträgt bis zu 1.200 €
(20 % von max. 6.000 € der Arbeitskosten).
Zudem können Maßnahmen zur Beseitigung von
Barrieren als besondere Belastung steuerlich geltend
gemacht werden
Kontaktdaten:
Finanzamt
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
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Programmtitel:
Onlineberatung "Barrierefreier Hausbau"
Förderart:
kostenlose Beratung
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Sie wollen eine Immobile zur eigenen privaten
Nutzung bauen lassen, kaufen oder anmieten und
stellen eine der folgenden Anforderungen:
Barrierefreies Wohnen für Rollstuhlbenutzer
(DIN 18025, Teil 1).
Barrierefreies Wohnen für Personen, die in anderer
Form in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind
(DIN 18025, Teil 2).
Seniorengerechtes Wohnen (DIN 18025, Teil 2).
Das Beratungsangebot unterstützt bei diesem Vorhaben. Neben wertvollen Tipps wird eine kostenfreie
Planungsprüfung von Neubauten sowie die Modernisierung von Altbauten geboten
Förderbedingungen:
Die Onlineberatung richtet sich an Privatpersonen
und ist kostenlos.
Für die Beratung bzw. Unterstützung werden
Angaben über die vorhandenen körperlichen Einschränkungen sowie Planungsunterlagen (Bauexposé, Grundriss/Maßangaben) zur Wohnung bzw.
zum Haus benötigt.
Die Prüfung bezieht sich auf die Berücksichtigung
der Barrierefreiheit in Bauplänen (Aufteilung der
Räume und der vorgesehenen Außenanlagen, ausreichende Bewegungsflächen (z. B. Befahrbarkeit
von Bad, WC und Küche etc.). Soweit dies aus den
vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, wird die
Berücksichtigung weiterer in den DIN-Normen festgelegter Anforderungen abgeprüft.
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Sie können eine Beratungsanfrage wie folgt online
stellen:
a) Ausführlich mit dem im Internet angebotenen
Formular.
b) Formlos per E-Mail an [email protected].
Kontaktdaten:
Barrierefrei Leben e. V.
www.online-wohn-beratung.de
Quelle:
www.online-wohn-beratung.de
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2.2
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen
(Städtebau, Verkehrswege)
Programmtitel:
IKK - Barrierearme Stadt
(Programmnummer 233 der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KFW))
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme
Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen
notwendigen Nebenarbeiten einschließlich
Beratungs- und Planungsleistungen. Hier einige
Beispiele:
Öffentliche Gebäude, z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten:
 Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze
 Türöffner, Kommunikationssysteme
 breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen
 trittsichere Bodenbeläge
 sichtbare und tastbare Orientierungshilfen,
Beleuchtung, Akustik
 Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder
Verkehr:
 U- und S-Bahnstationen
 Überführungen, Unterführungen
Öffentlicher Raum:
 abgesenkte Bürgersteige
 Leit- und Orientierungshilfen für blinde und
sehbehinderte Menschen
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Förderbedingungen:
Alle Maßnahmen müssen mindestens den technischen Anforderungen entsprechen (siehe Anlage
zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein
sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes muss bestätigen, dass die technischen
Anforderungen eingehalten werden. Die Kombination
mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Antrag und Auszahlung direkt bei der KfW.
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen
Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Ihren Antrag stellen Sie bitte für das laufende Haushaltsjahr, das ist auch nach Baubeginn noch möglich. Mehrjährige Vorhaben beantragen Sie bitte in
Abschnitten, bezogen auf das Haushaltsjahr.
Kontaktdaten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Niederlassung Berlin
10865 Berlin
Quelle:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/IKK_-_Barrierearme_Stadt/index.jsp
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Programmtitel:
IKU - Barrierearme Stadt
(Programmnummer 234 der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KFW))
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
kommunale Unternehmen, soziale Organisationen,
Unternehmen bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz
(z. B. im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften)
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme
Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen
notwendigen Nebenarbeiten einschließlich Beratungs- und Planungsleistungen. Hier einige
Beispiele:
Öffentliche Gebäude z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten:
 Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze
 Türöffner, Kommunikationssysteme
 breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen
 trittsichere Bodenbeläge
 sichtbare und tastbare Orientierungshilfen,
Beleuchtung, Akustik
 Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder
Verkehr:
 U- und S-Bahnstationen
 Überführungen, Unterführungen
Öffentlicher Raum:
 abgesenkte Bürgersteige
 Leit- und Orientierungshilfen für blinde und
sehbehinderte Menschen
Die komplette Liste finden Sie im Merkblatt auf
Reiter 4 - Antrag, Formulare, Merkblätter.
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Förderbedingungen:
Alle Maßnahmen müssen mindestens den technischen Anforderungen entsprechen (siehe Anlage
zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein
sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes muss bestätigen, dass die technischen
Anforderungen eingehalten werden.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen
möglich.
Antrag über Hausbank vor Investition.
Kontaktdaten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt-Main
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Quelle:
0 69 / 74 31-0
0 69 / 74 31 95 00
[email protected]
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/IKU-_Barrierearme_Stadt/index.jsp
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Programmtitel:
Städtebauförderung
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.
In den geförderten Gemeinden können Investoren
bzw. Eigentümer, die in dem Fördergebiet ein
förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der
Gemeinde eine Förderung beantragen. Auf die
Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der
Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in
die Erneuerung und Entwicklung der Städte und
Gemeinden bereit.
Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die
der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und
Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte
als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.
Finanziert werden:
 städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten und den neuen Ländern,
durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder
umgestaltet wird (Programm „Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“).
 Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes in den alten und den neuen Ländern zur
Sicherung einzelner Baudenkmäler sowie zum
Erhalt und zur Revitalisierung historischer Innenstädte in ihrer baulichen und strukturellen
Gesamtheit (Programm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“),
 städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt zur
Stabilisierung und Aufwertung insbesondere benachteiligter Stadt- und Ortsteile zur Schaffung
von mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und sozialem Zusammenhalt
(Programm „Soziale Stadt – Investitionen im
Quartier“),
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 Stadtumbaumaßnahmen, die der frühzeitigen
Anpassung städtebaulicher Strukturen an die
Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft
dienen (Programm „Stadtumbau Ost/Stadtumbau
West“),
 Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, zur Stärkung
der zentralen Versorgungsbereiche, die durch
Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen
Leerstand bedroht oder betroffen sind (Programm
„Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren“) sowie
 Förderung von Städten und Gemeinden in dünn
besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung
der öffentlichen Daseinsvorsorge (Förderung
kleinerer Städte und Gemeinden).
Ziel ist es, den Erhalt und die Modernisierung von
Gebäuden, die Revitalisierung von Zentren und
Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes zu ermöglichen.
Auszug aus der Präambel Punkt III:
Bund und Länder stimmen darin überein, dass die
Städtebauförderung einen wesentlichen Beitrag zur
Umsetzung der Leipzig Charta und der Ziele der
Nationalen Stadtentwicklungspolitik leistet. Die
Stadtquartiere sollen unter Berücksichtigung des
Klimaschutzes und der Klimaänderung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst
werden, insbesondere der Familien bzw. der Haushalte mit Kindern und der älteren Menschen. Deshalb können die Finanzhilfen auch eingesetzt
werden, um zum Beispiel das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und um die Ausstattung mit
Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der
Gesundheit, der Bildung und der Integration dienen.
Dazu gehört auch der Ausbau von Spielplätzen,
Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der
integrierten Stadtentwicklung.
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Förderbedingungen:
Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung sind nach
dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einzusetzen.
Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen
als Einheit (Gesamtmaßnahmen).
Für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist ein städtebauliches Erneuerungskonzept zu erstellen, das die zu erwartende künftige
Entwicklung der Bevölkerung, des Wohnungsbestandes und der Wohnungsnachfrage einbezieht.
Im Bereich des Stadtumbaus sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage von gebietsbezogenen
integrierten Entwicklungskonzepten umzusetzen.
Im Bereich der Förderung kleinerer Städte und
Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Für zusammenarbeitende oder ein
Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden ist ein
überörtlich integriertes Entwicklungskonzept zu
erarbeiten.
Für die jeweiligen Programme gelten besondere
Voraussetzungen.
Weitere Informationen:
http://www.staedtebaufoerderung.info
Kontaktdaten:
Antrag annehmende Stellen in den einzelnen
Bundesländern: Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS)
Quelle:
Förderdatenbank des BM für Wirtschaft und
Technologie:
http://foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a9
1d6d02f5dcc0b0dd476d19f338d701;views;documen
t&doc=10331&typ=KU
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Programmtitel:
Nachfolgeregelungen der Bundesländer zum
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Förderart:
Finanzhilfe
Antragsberechtigung:
Bundesländer
Laufzeit:
Das GVFG-Bundesprogramm wird nach § 5 Abs. 1
GVFG jährlich fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung für den Zeitraum 2009 - 2013 aufgrund
von Vorschlägen der Länder und der Deutschen
Bahn AG erfolgte im August 2009.
Kurzbeschreibung:
Aus dem Bundesprogramm können Schienenverkehrswege des ÖPNV in Verdichtungsräumen und
den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 Millionen € gefördert werden.
Jährlich stehen ca. 333 Millionen € zur Verfügung,
z. B. zur Förderung von Verkehrswegen der
Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, der
nichtbundeseigenen Bahnen und Investitionen der
Deutschen Bahn AG.
Förderbedingungen:
Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GVFG dürfen nur Vorhaben
in das Programm aufgenommen werden, für die die
Fördervoraussetzungen nach § 3 GVFG vorliegen
oder voraussichtlich zum Zeitpunkt der Förderung
vorliegen werden. Dies schließt die Vorgaben zur
Barrierefreiheit und zur Anhörung der Interessenvertreter behinderter Menschen ein.
Kontaktdaten:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
(Hauptsitz)
10115 Berlin
Telefon:
Telefax:
030 / 18 - 300 – 0
030 / 18 - 300 – 1942
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Quelle:
Finanzielle Förderung für einen barrierefreien
Verkehrsraum in den Kommunen - Die Nachfolgeregelungen der Bundesländer zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Herausgeber:
BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
(BKB)
Autorin:
Annerose Hintzke
Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität
GmbH (IbGM)
Download:
http://www.barrierefreiheit.de/broschuere_gvfg.htm
l
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2.3.
Wirtschafts-/Investitionsförderung
Programmtitel:
KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital
(Programmnummer 037 und 047 (KMU) der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere
mittelständische Unternehmen,
freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater,
Architekten,
natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien
vermieten oder verpachten.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine
zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und
Ausland.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMUDefinition der EU können dabei in einem KMUFenster besonders günstige Konditionen erhalten.
Unter vielem anderen kann hier der Neu- oder Umbau zu barrierefreien Gewerbeimmobilien (z. B.
Hotels, Ferienwohnungen) finanziert werden.
Förderbedingungen:
Das Programm wendet sich an in- und ausländische
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die seit mindestens
3 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der
Geschäftstätigkeit). Ausnahmsweise kann diese
3-Jahres-Grenze unterschritten werden, wenn eine
Förderung im ERP-Gründerkredit Universell nicht
möglich ist.
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Kontaktdaten:
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie
investieren. Die Berater Ihrer Bank füllen den
Kreditantrag für Sie aus. Bitte geben Sie als
Programmnummer für Darlehen im KMU-Fenster
047 und außerhalb des KMU-Fensters 037 an.
Quelle:
Weitere Informationen:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/KfW-Unternehmerkredit_A/index.jsp
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Programmtitel:
Investitionskredit Soziale Organisationen
(IKS) (Programm- Nr.: 147 der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KFW)
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen
Organisationsformen einschließlich Kirchen.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Der „IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen“ ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern
eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die
soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem
gemeinnützigen Zweck dienen, zum Beispiel:
 Krankenhäuser,
 Altenpflegeeinrichtungen,
 Betreutes Wohnen,
 ambulante Pflegeeinrichtungen,
 Behindertenwerkstätten,
 Kindergärten und Schulen,
 Sportanlagen,
 kulturelle Einrichtungen.
Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn
sie notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind
und vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei
Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche,
sachliche und/oder zeitliche Vorhabensabschnitte
möglich. Dabei gilt der Vorhabensabschnitt als ein
Einzelvorhaben.
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der
förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Mio. € pro Vorhaben.
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Sie können Ihren IKS - KfW-Investitionskredit
Soziale Organisationen mit anderen Fördermitteln
kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen
und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen
nicht übersteigen.
Förderbedingungen:
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch
eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das
Finanzamt.
Kontaktdaten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt-Main
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Quelle:
0 69 / 74 31-0
0 69 / 74 31 95 00
[email protected]
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/IKS_-_KfWInvestitionskredit_Soziale_Organisationen/index.jsp
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Programmtitel:
IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale
Unternehmen
(Programmnummer 148 der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KFW)
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
kommunale Unternehmen
Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten
Partnerschaften
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Programm 148 fördert Investitionen kommunaler
Unternehmen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie notwendiger Bestandteil der
Investition sind und vor höchstens 2 Jahren gekauft
wurden. Ihren Kreditantrag reichen Sie bitte bei
Ihrer Hausbank ein, bevor Sie investieren.
Hier einige Beispiele für geförderte Investitionen:
 allgemeine Verwaltung
 öffentliche Sicherheit und Ordnung
 Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
 Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich
Tourismus
 soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.)
 Ver- und Entsorgung kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr
 Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
 Erschließungsmaßnahmen einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von
dem kommunalen Unternehmen zu tragen und
nicht umlagefähig sind
 Informations- und Kommunikationsinfrastruktur,
insbesondere Breitband
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Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie
notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind und
vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden.
Im Programm 148 werden auch Forfaitierungsmodelle refinanziert.
Investiert Ihr Unternehmen in ein kommunales
Vorhaben und soll das Objekt anschließend von der
Gebietskörperschaft betrieben werden, kann Ihre
daraus entstehende Forderung von einer Bank
angekauft werden. Der Ankauf kann von der KfW
refinanziert werden. Dies gilt unabhängig von der
Rechtsform, vom Gruppenumsatz und der Gesellschafterstruktur Ihres Unternehmens.
Förderbedingungen:
Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten
erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden, die Sicherungsübereignung von Maschinen
oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).
Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie
im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer
Hausbank.
Kontaktdaten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt-Main
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Quelle:
0 69 / 74 31-0
0 69 / 74 31 95 00
[email protected]
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/IKU_-_KfWInvestitionskredit_Kommunale_Unternehmen/index.
jsp
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Programmtitel:
IKK - KfW-Investitionskredit Kommunen
(Programmnummer 208 der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KFW)
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
Kommunen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Der IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen fördert
Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur inklusive Grundstückskäufe, Investitionen in
wohnwirtschaftliche Projekte.
Hier einige Beispiele:
 kommunale Gebäude modernisieren,
Energie einsparen
 technische Infrastruktur anpassen, z. B. in
Wasser- und Abwasserwirtschaft
 betriebliche Infrastruktur auf- und ausbauen
 Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich
Tourismus
 Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
 Baulanderschließung
 Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
 Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
 Breitbandnetze
Sie können Ihren IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die
Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf
die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.
Förderbedingungen:
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen
Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Gegenüber
der KfW weisen Sie nach Abschluss der Maßnahmen,
spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung
des Kredits, den programmgemäßen Einsatz der
Mittel nach.
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Kontaktdaten:
KfW - Niederlassung Berlin
10865 Berlin
[email protected]
Quelle:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr
ammuebersicht/IKK_-_KfWInvestitionskredit_Kommunen/index.jsp
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Programmtitel:
Leben auf dem Land
Privates Engagement fördern - Lebensqualität
schaffen
Förderprogramm der Landwirtschaftlichen
Rentenbank
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen sowie sonstige nicht wirtschaftlich
tätige Gruppen im ländlichen Raum z. B. Vereine
oder Bürgerinitiativen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Mit dem Förderprogramm "Leben auf dem Land"
werden Privatpersonen und Vereine unterstützt, um
die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen
Regionen Deutschlands zu erhalten und zu verbessern.
Vielfältige Einsatzbereiche - Finanziert werden
beispielsweise:
 Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich
genutzter Bausubstanz als Wohnraum zur
Eigennutzung
 Wohnungsbau zur Eigennutzung für Landwirte
 Private Investitionen im Zusammenhang mit
öffentlich geförderten Dorfsanierungsmaßnahmen
 Maßnahmen zur Verbesserung des Kultur-,
Bildungs- und Freizeitangebots
 Bürgerhäuser, Vereinsheime etc.
Gefördert werden Privatpersonen und Vereine sowie
sonstige nicht kommerzielle Organisationen.
Es steht eine große Bandbreite an Kredittypen zur
Verfügung.
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Förderbedingungen:
In diesem Programm erhalten Sie grundsätzlich
Kredite zu LR-Basis-Konditionen.
Die in den Zinssätzen enthaltene Marge der Hausbanken ist nach dem Risikogerechten Zinssystem
(RGZS) abhängig von Ihrer Bonität und den eingebrachten Sicherheiten.
Die Darlehen werden über Ihre Hausbank ausgelegt
- fragen Sie dort nach den Rentenbank-Förderprogrammen. Die Darlehen sind banküblich zu
besichern.
Kontaktdaten:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt am Main
Telefon:
Quelle:
0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale)
http://www.rentenbank.de/cms/ziel/263207/DE/Priv
atpersonen.html
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Programmtitel:
Räumliche Strukturmaßnahmen. Kommunale
Infrastruktur verbessern - Wirtschaftskraft
stärken
Förderart:
zinsgünstiges Darlehen
Antragsberechtigung:
Gemeinden und Gemeindeverbände
(bis 50.000 Einwohner), Gebietskörperschaften und
Zweckverbände in ländlichen Regionen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden:
 Investitionen, die den Wohn- und Lebenswert
ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung,
Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit
Infrastruktureinrichtungen erhöhen
 andere Maßnahmen und Einrichtungen kommunaler Daseinsvorsorge (z. B. Kindertagesstätten,
Brandschutzvorsorge, medizinische Beratungsstellen und Energieversorgung)
Förderbedingungen:
Förderdarlehen der Rentenbank werden über die
Hausbanken ausgelegt und sind banküblich zu
besichern.
Kontaktdaten:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Postfach 10 14 45
60014 Frankfurt am Main
Telefon:
Quelle:
0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale)
http://www.rentenbank.de/cms/ziel/285678/DE/Ko
mmunen.html
Seite 37 von 190
2.4.
Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen
Programmtitel:
Initiative Inklusion
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind je nach Handlungsfeld die
Träger der jeweiligen Maßnahme, wie z. B. natürliche und juristische Personen des öffentlichen und
privaten Rechts, Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen.
Laufzeit:
bis 2018
Kurzbeschreibung:
Als Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstützt
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) im Rahmen der Initiative Inklusion die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Gefördert werden Maßnahmen in den Handlungsfeldern:
 Berufsorientierung für schwerbehinderte Schüler
 Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und
Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und
 Schaffung neuer Arbeitsplätze für ältere
schwerbehinderte Menschen.
Förderbedingungen:
Die Ausgestaltung von Berufsorientierungsmaßnahmen ist in einer Vereinbarung zwischen dem
jeweiligen Land und der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit festzulegen.
Träger von Berufsorientierungsmaßnahmen müssen
für die Durchführung der Maßnahme geeignet sein
und eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung gewährleisten.
Ausbildungsplätze müssen für schwerbehinderte
junge Menschen neu geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes und der
Handwerksordnung sind zu nutzen.
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Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten
Menschen besetzt werden, die das 50. Lebensjahr
vollendet haben.
Kontaktdaten:
Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation
des BMAS mit den zuständigen Ministerien der
Länder umgesetzt. Die Länder werden unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen die auf Landesebene administrativ
verantwortlichen Kooperationspartner einbeziehen.
Für die Durchführung des Programms sind die zuständigen Ministerien der Länder verantwortlich.
Weitere Informationen erteilt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon:
Fax:
0 30 / 1 85 27-0
0 30 / 1 85 27-18 30
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.bmas.de
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=vi
ews;document&doc=11536&typ=KU
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Programmtitel:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind behinderte oder von
Behinderung bedrohte Menschen.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Neben Kraftfahrzeughilfen, nichtorthopädischen
Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen können
Zuschüsse für Arbeitshilfen oder für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Kostenvoranschläge sind
vor Beginn der Maßnahme mit einem Berater der
Arbeitsagentur zu erstellen.
Förderbedingungen:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden
durch die Agenturen für Arbeit nur auf Antrag gewährt. Sofern Sie Leistungen in Anspruch nehmen
wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren
Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.
Der Antrag kann aber auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger
gestellt werden. Sollte die Bundesagentur für Arbeit
nach Prüfung der Zuständigkeit feststellen, dass ein
anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr
Antrag entsprechend weitergeleitet. Über die
Weiterleitung werden Sie schriftlich informiert.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die
Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten
entstehen.
Kontaktdaten:
Örtliche Stelle der Agentur für Arbeit
Quelle:
http://nullbarriere.de/finanzierung-arbeitgeberbarrierefrei-bauen.htm
Weitere Informationen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentralerContent/Veroeffentlichungen/MerkblattSammlung/MB-12-Foerderung-TeilhabeArbeitsleben-AN.pdf
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Programmtitel:
Leistungen an Arbeitgeber - Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen für die
behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Arbeitgeber
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten, sind so vielfältig wie die
Behinderungen selbst. Ein Mensch mit einer Sinnesbehinderung hat hier einen völlig anderen Bedarf als
zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer. Häufig wird der
Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes
einen Betriebsbesuch durchführen und geeignete
Lösungsvorschläge machen.
Die Beschaffung erfolgt dann durch den Arbeitgeber
selbst, der dafür eine Leistung des Integrationsamtes bis zur vollen Höhe der Kosten erhält.
Förderbedingungen:
Eine Leistung des Rehabilitationsträgers anstelle des
Integrationsamtes kommt dann in Betracht, wenn
die Behinderung erst neu eingetreten ist oder sich
gravierend verschlechtert hat und dadurch die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Geht es dagegen eher
um eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen, ist das Integrationsamt zuständig.
Geht es um fest eingebaute Hilfen, zum Beispiel
einen Personenaufzug oder behindertengerechte
Sanitärräume, wird die Leistung in der Regel an den
Arbeitgeber erbracht.
Beispiel:
Ein Lift im Schulgebäude. Für eine schwerbehinderte
Lehrerin, die wegen Multipler Sklerose im Rollstuhl
sitzt, muss an ihrer Schule ein Personenaufzug eingebaut werden, um ihr eine weitere Berufstätigkeit
zu ermöglichen.
Seite 41 von 190
Das Integrationsamt bezuschusst einen Teil der
Aufwendungen. Nur einen Teil, weil der Lift nicht nur
der behinderten Lehrerin, sondern zum Beispiel auch
behinderten Kindern oder Besuchern zu Gute
kommt.
Kontaktdaten:
Integrationsamt
Örtliches Landesamt für Soziales
Quelle:
http://www.integrationsaemter.de/ZB-032012/445c5477i3p62/index.html
Seite 42 von 190
Programmtitel:
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Förderart:
Zuschuss oder Darlehen
Antragsberechtigung:
Integrationsprojekte
Arbeitgeber
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einschließlich der behinderungsgerechten Gestaltung ihres Arbeitsplatzes
können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen vom
Integrationsamt erhalten.
Förderbedingungen:
Arbeitgeber können für die Schaffung neuer, wenn
nötig behinderungsgerecht gestalteter Arbeitsplätze
für schwerbehinderte Menschen, die
 ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die
Pflichtquote hinaus eingestellt werden
 besonders betroffen sind (d. h. Menschen, die
einer besonderen Hilfskraft bedürfen, die nur eine
verminderte Arbeitsleistung erbringen können
oder deren Beschäftigung mit besonderen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist),
mehr als 12 Monate arbeitslos sind
 im Anschluss an eine Beschäftigung in einer
Werkstatt für behinderte Menschen eingestellt
werden, wenn gewährleistet ist, dass die geförderten Plätze für einen nach Lage des Einzelfalls
zu bestimmenden langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleibt, wenn
Leistungen nicht von anderer Stelle zu erbringen
sind oder erbracht werden (z. B.
Eingliederungszuschüsse)
Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt
erhalten.
Der Zuschuss oder das Darlehen kann bis zur vollen
Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener
Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten
geleistet werden.
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Kontaktdaten:
Integrationsamt
Örtliches Landesamt für Soziales
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Foerderung_AG/
Zusatz_ArbPlatz/zusatz_arbplatz_node.html
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2.5.
Forschungsförderung
Programmtitel:
Zukunft Bau 2012 – Förderung von
Forschungsprojekten
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Laufzeit:
2013, Fortführung ist im Gespräch
Kurzbeschreibung:
Grundlage ist die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
über die Vergabe von Zuwendungen für Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinitiative
Zukunft Bau im Jahre 2012:
§ 2. Gegenstand der Förderung
Punkte: Demographischer Wandel
 Nutzerorientiertes Bauen vor dem Hintergrund
aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und des
demographischen Wandels
 Anpassung des Gebäudebestands vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
 Neue kostengünstige Lösungen für das barrierefreie Bauen
 Bediener- und nutzerfreundliche Ausstattung von
Gebäuden
Förderbedingungen:
Im Jahr 2012 wurden zwei Antragsrunden durchgeführt. Anträge waren unter Verwendung der
Antragsformulare in der 2. Runde bis spätestens
3. Dezember 2012 vollständig bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) einzureichen.
Seite 45 von 190
Kontaktdaten:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Deichmanns Aue 31 – 37
53179 Bonn
Telefon:
Fax:
Quelle:
02 28 / 9 94 01-0
02 28 / 9 94 01-12 70
Förderdatenbank des BM für Wirtschaft und
Technologie http://www.foerderdatenbank.de/
Seite 46 von 190
3. Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
Im Folgenden werden Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur
Herstellung von Barrierefreiheit aufgelistet. Die Darstellung bezieht sich auf
staatliche Förderprogramme (zu privaten Förderprogrammen siehe Abschnitt 5.) und ist nach Bundesländern und hier wiederum in folgende
Förderbereiche gegliedert:1
Barrierefreies Bauen und Modernisieren

Forschungsförderung

Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gesundheit/Soziales

Aus- und Weiterbildung

Wirtschaftsförderung
Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der
Förderprogramme über:

den Förderbereich / Programmtitel

die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.)

den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,
Kommunen etc.)

die Laufzeit des Förderprogramms

eine Kurzbeschreibung

eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu
bringen)

die Kontaktdaten des Förderungsgebers

Quellenangaben.
1
Die Förderinstrumente der einzelnen Bundesländer variieren sehr stark, so dass es nicht
zu allen Förderbereichen Förderprogramme in den Ländern gibt.
Seite 47 von 190
3.1.
Baden Württemberg
3.1.1.
Bauförderung
Programmtitel:
Landeswohnraumförderungsprogramm –
Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften
Laufzeit:
laufend, seit 02.01.2012
Kurzbeschreibung:
In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die
L-Bank Wohnungseigentümergemeinschaften zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen
gemäß den Programmen Energieeffizient Sanieren
und Altersgerecht Umbauen der KfW an. Dabei bürgt
das Land für die von der Landesbank an Wohnungseigentümergemeinschaften als Verbandskredit ausgereichten Darlehen. Das Programm dient landesweit der Förderung der energetischen Sanierung und
barrierearmen oder barrierefreien Modernisierung
des Wohnungsbestandes.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Landesbank/Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Hotline:
Telefon:
Fax:
07 21 / 1 50-17 44
07 21 / 1 50-0
07 21 / 1 50-12 81
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml
Quelle:
http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnr
aum/finanzierungvonwohnungseigentuemergemeinschaftenweg.xml?ceid=116022
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Programmtitel
Landeswohnraumförderungsprogramm –
Eigentumsförderung
Förderart:
Zuschuss / Darlehen
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Ehepaare, Lebenspartner i. S. d.
Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte
Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
mindestens einem haushaltsangehörigen Kind,
Schwerbehinderte sowie junge kinderlose Paare.
Laufzeit:
laufend, seit 02.01.2012
Kurzbeschreibung:
Das Land Baden-Württemberg fördert die Bildung
von selbst genutztem Wohneigentum durch einkommensschwächere Familien und Haushalte, die
sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Mitfinanziert werden:
 Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer
neuen Eigentumswohnung
 Erwerb eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung (älter als 4 Jahre
nach Bezugsfertigkeit) einschließlich erwerbsnahe
Modernisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des
Gebrauchswerts, Herstellung der Barrierefreiheit
von Wohnungen, Verbesserung des Wärmeschutzes und Verringerung des Heizenergieverbrauchs sowie Instandsetzungsarbeiten
 Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen;
Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 08 00 / 1 50 30 30
Fax:
07 21 / 1 50-12 81
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.l-bank.de/wohnen
Quelle:
http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/eigengenu
tzterwohnraum/index.nav?ceid=100325
Seite 49 von 190
Programmtitel:
Landeswohnraumförderungsprogramm Mietwohnraumförderung
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen:

Wohnungsunternehmen

Wohnungsgenossenschaften

Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände

sonstige Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts

Privatpersonen.
Laufzeit:
laufend; seit 02.01.2012
Kurzbeschreibung:
Neubau, energetische Sanierung und barrierefreie
Modernisierung von Mietwohnraum
Neubau von Mietwohnraum
Energetische Sanierung und / oder barrierefreie
Modernisierung bestehenden Mietwohnraums
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Quelle:
Landesbank / Staatsbank für Baden-Württemberg
Bereich Wohnungsunternehmen
Telefon:
Fax:
07 21 / 1 50-38 75
07 21 / 1 50-38 29
E-Mail:
[email protected]
http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnr
aum/schaffungvonmietwohnraumfuerhaushaltemitbe
sonderenschwierigkeitenbeiderwohnraumversorgung
.xml?ceid=100328
Seite 50 von 190
3.1.2.
Infrastrukturförderung
Programmtitel:
Tourismusfinanzierung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Gefördert werden mittelständische Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten oder
Kurbetriebe in Gegenden, die vom Land offiziell als
baden-württembergisches Tourismusgebiet anerkannt sind.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Förderung des Tourismus im Bereich der Ferien- und
Kurerholung, im Bereich Naherholung in ausgewiesenen Naherholungsgebieten sowie Sonderformen
des Gastgewerbes, insbesondere gewerblich betriebene Ferienwohnungen.
Mitfinanziert werden größere bauliche Maßnahmen,
Neugestaltung des Angebots mit thematischer Umgestaltung der Räumlichkeiten, grundlegende Umgestaltung und Änderung des Ambientes (außen
und/oder innen), Umgestaltung des Hotelbereiches,
Neugestaltung des Freizeitangebots.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Landesbank/Staatsbank für Baden-Württemberg
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Hotline:
Telefon:
Fax:
07 11 / 1 22-23 45
07 11 / 1 22-0
07 11 / 1 22-21 12
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml
Quelle:
http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/unternehmen/vorhabenbe
stehenderunternehmen/tourismusfinanzierung.xml?c
eid=100198
Seite 51 von 190
Programmtitel:
Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Kommunen; Öffentliche Einrichtungen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Unterstützt werden bauliche Investitionen für die
Errichtung, (energetische) Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Darüber hinaus werden auch bauliche
Investitionen im Rahmen von Öffentlich-PrivatenPartnerschaften (ÖPP) sowie investive Maßnahmen
an zertifizierten Wanderwegen und zur begleitenden
Radinfrastruktur mitfinanziert.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Die Regierungspräsidien Baden-Württemberg:
http://www.rp.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1029169_l1/inde
x.html
Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ab
ffcd7e52e22aec09289983f46a875d;views;document
&doc=8519
Seite 52 von 190
3.2.
Bayern
3.2.1.
Bauförderung
Programmtitel:
Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer
behinderungsgerechten Wohnung
(Wohnungshilfen)
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX)
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten
Menschen Leistungen gewähren
 zur Beschaffung von behinderungsgerechtem
Wohnraum
 zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an behinderungsgerechte Bedürfnisse
und
 zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder
erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz
gelegene Wohnung.
Es können einkommensabhängige Zuschüsse, Zinszuschüsse und / oder Darlehen gewährt werden.
Förderbedingungen:
Sie müssen schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX)
sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche
Entgelt erhalten.
Kontaktdaten:
Quelle:
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/le
istungen/wohnungshilfen.html#A3
Seite 53 von 190
Programmtitel:
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
jeder bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze
Laufzeit:
laufend, seit Mai 2007
Kurzbeschreibung:
Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen zur
Anpassung von Wohnraum an die Belange von
Menschen mit Behinderung
 im Bestand von Eigenwohnraum sowie
 im Bestand von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet.
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in
Betracht:
 der Einbau behindertengerechter sanitärer
Anlagen
 der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder
einer Rampe für Rollstuhlfahrer
 die Beseitigung von Barrieren innerhalb und
außerhalb der Wohnung.
Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien
Darlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) von
höchstens 10.000 € je Wohnung.
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Zuständige Bewilligungsstelle Bayern; folgende
Behörden:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume
nte/region
Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 21 92- 02
0 89 / 21 92-1 33 50
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 21 71-08
0 89 / 21 71-60 03 88
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.labo-bayern.de/index.php
Quelle:
www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/foerderung/166
61/
Seite 55 von 190
Projekttitel:
Bayerisches Modernisierungsprogramm
(BayModR)
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher
von Mietwohngebäuden und stationären Altenpflegeeinrichtungen
Laufzeit:
bis 31.12.2012 (Verlängerung ist angekündigt)
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung und
Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen.
Ziel ist es, den Gebrauchswert des Wohnraums zu
erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse zu
verbessern, Wohnraum an die Bedürfnisse älterer
Menschen anzupassen, Energie und Wasser einzusparen, den CO 2-Verbrauch zu mindern, die
städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu
erhalten bzw. wiederherzustellen sowie eine sozialverträgliche Miete nach einer Modernisierung zu
schaffen.
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen
zinsverbilligten Darlehens auf Basis der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren und – mit Ausnahme bei der Modernisierung und Erneuerung von
Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen – Altersgerecht Umbauen. Dabei werden die
günstigen Zinssätze der Bundesprogramme durch
die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusätzlich
verbilligt.
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 21 92-02
0 89 / 21 92-1 33 50
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wohnen.bayern.de
Quelle:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
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Programmtitel:
Wohnraum für Studierende
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und
Instandsetzung von Wohnraum für Studierende an
staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.
Förderbedingungen:
Technische Förderungsvoraussetzungen:
 Zugang zum Gebäude ist nach der DIN 18040-2:
2011-9, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen, zu gestalten.
 Sind Wohnplätze für Menschen mit Behinderung
bestimmt, ist die DIN 18040-2 einzuhalten.
 Verkehrsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen
sowie Außenanlagen sind in angemessenem Umfang entsprechend zu planen.
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Kontaktdaten:
1.
Zuständige Kreisverwaltungsbehörde:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/
2.
Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 21 92- 02
0 89 / 21 92-1 33 50
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
3.
Bayerische Landesbodenkreditanstalt
(BayernLabo)
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 21 71-08
0 89 / 21 71-60 03 88
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.labobayern.de/index.php
Quelle:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
Seite 59 von 190
3.2.2.
Infrastruktur; Regionalförderung
Programmtitel:
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Kommunen
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Bayern fördert aus Mitteln des
Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Bau und den Ausbau
kommunaler Straßen.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden.
Belange von Menschen mit Behinderungen und
Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen.
Förderbedingungen:
Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn er Zuwendungen erhält, und dass die übrige Finanzierung des
Vorhabens gewährleistet ist.
Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend
erforderlich sein.
Die Erfordernisse der Raumordnung und der
Landesplanung sind zu berücksichtigen und sonstige
rechtliche Voraussetzungen sind zu erfüllen.
Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch
einwandfrei und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
geplant sein.
Belange von Menschen mit Behinderungen und
Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen.
Das Vorhaben muss mit städtebaulichen Planungen
und Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen,
abgestimmt sein.
Das Vorhaben muss in einem Flächennutzungsplan,
Generalverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan
vorgesehen sein.
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Kontaktdaten:
Zuständige Bezirksregierung Bayern:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume
nte/behoerde/66776027377
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed
8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume
nt&doc=10448
Seite 61 von 190
Programmtitel:
Förderung von öffentlichen touristischen
Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Kommunen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden:
 Neubau, Erweiterung, Instandsetzung, Umbau
und Modernisierung von Kurparks, Kurwegen,
Sole- und Heilwasserleitungen, Tourismusämtern
und touristischen Informationszentren, Veranstaltungszentren, Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie entsprechende
Erschließungsmaßnahmen
 Instandsetzung, Umbau und Modernisierung von
Gast-, Kurmittel- und Kurhäusern, Kongressgebäuden sowie Hallenbädern.
Förderbedingungen:
Förderfähig sind Vorhaben, die in Gebieten des ländlichen Raums und in bayerischen Tourismusgebieten
im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der
Bayerischen Staatsregierung durchgeführt werden.
Für das Vorhaben muss ein überwiegend touristischer Bedarf vorliegen.
Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich
zugänglich sein und touristisch genutzt werden.
Bei Umsetzung der Maßnahme muss die Sicherstellung der Barrierefreiheit gewährleistet sein.
Kontaktdaten:
Zuständige Bezirksregierung Bayern:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume
nte/behoerde/66776027377
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed
8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume
nt&doc=7570
Seite 62 von 190
3.2.3.
Gesundheit/Soziales
Programmtitel:
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Arbeitgeber, die Schwerbehinderte fördern bzw.
einstellen; schwerbehinderte Menschen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Leistungen an Arbeitgeber:
1.
Investitionskosten: Neuschaffung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen (§ 15 SchwbAV)
2.
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV)
3.
Berufsausbildung: Gebühren (§ 26a SchwbAV)
4.
Berufsausbildung: Kosten (§ 26b SchwbAV)
5.
Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen:
Betreuung/Minderleistung (§ 27 SchwbAV).
6.
Sonderförderprogramm: "Job4000" für neue
Ausbildungsplätze
7.
Sonderförderprogramm:
"Chancen schaffen II" für neue Arbeitsplätze
8.
Inklusionsprämie für neue Ausbildungsplätze
für schwerbehinderte junge Menschen
9.
Inklusionsprämie für neue Arbeitsplätze für
schwerbehinderte ältere Menschen
Leistungen an Schwerbehinderte:
1.
Technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)
2.
Selbständigkeit (§ 21 SchwbAV)
3.
Berufliche Fortbildung (§ 24 SchwbAV)
4.
Besondere Lebenslagen § 25 SchwbAV)
5.
Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV)
6.
Kraftfahrzeughilfen (§ 20 SchwbAV)
7.
Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV)
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Quelle:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern/Integrationsamt
Richelstraße 17
80634 München
Telefon:
Fax:
0 89 / 1 89 66 – 0
0 89 / 1 89 66 - 24 16
E-Mail:
[email protected]
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/in
dex.html#A0
Seite 64 von 190
Programmtitel:
Einrichtungsförderung
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben, dazu gehören insbesondere Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, können
Leistungen vom Integrationsamt erhalten. Die
Leistungen dienen der Schaffung, Erweiterung,
Ausstattung und Modernisierung der einzelnen
Einrichtung.
Förderbedingungen:
siehe SchwabAV §31
Kontaktdaten:
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region
Oberbayern - Integrationsamt
Richelstraße 17
80634 München
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Quelle:
0 89 / 1 89 66 – 0
0 89 / 1 89 66 - 24 16
[email protected]
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/werksta
etten/index.html
Seite 65 von 190
3.3.
Berlin
3.3.1.
Bauförderung
Programmtitel:
IBB Altersgerecht Wohnen - Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
kommunale und private Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Vermieter und Investoren
Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin
Laufzeit:
unbestimmt
Kurzbeschreibung der
Förderung:
Gefördert wird:
 der Umbau von bestehenden Wohngebäuden, die
den KfW-Standard "Altersgerechte
Wohnung/Altersgerechtes Haus" erreichen
 der Kauf eines neu barrierereduzierten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
 Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 erforderlich
sind.
Einzelmaßnahmen aus sieben Förderbereichen:
(1) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
(2) Eingangsbereich und Wohnungszugang
(3) vertikale Erschließung/Überwindung von
Niveauunterschieden
(4) Anpassung der Raumgeometrie
(5) Maßnahmen an Sanitärräumen
(6) Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme,
Orientierung, Kommunikation und
(7) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Seite 66 von 190
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser sowie Heime, die unter den Anwendungsbereich des § 1 Heimgesetz bzw. unter entsprechende Landesvorschriften fallen.
Förderbedingungen:
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche
Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der
Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und
technische Mindestanforderungen der KfW. Die
Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln
ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen
Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits
begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Kontaktdaten:
Quelle:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon:
Telefax:
0 30 / 21 25-26 62
0 30 / 21 25-43 00
E-Mail:
[email protected]
http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-313/
Seite 67 von 190
Programmtitel:
IBB Wohnraum modernisieren - Umbau und
Modernisierung von Wohnimmobilien
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
 kommunale und private Wohnungsunternehmen
 Wohnungsgenossenschaften
 Vermieter und Investoren
 Contracting-Geber
 Selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen
einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen
finden Sie auf dem Produktblatt E („IBB – WEGFinanzierung“) mit Investitionsort in Berlin
Laufzeit:
unbestimmt
Kurzbeschreibung der
Förderung:
 Barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
 Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung,
z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts,
Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
 Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
 Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung
 Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der
Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar
dadurch veranlassten Maßnahmen
Förderbedingungen:
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche
Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der
Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 € kann auf
die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen
Aufwendungen nicht übersteigt.
Seite 68 von 190
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen
gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Kontaktdaten:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 21 25-26 62
Telefon Wohneigentümer:
030 / 21 25-34 88
E-Mail:
Quelle:
[email protected]
http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-499/
Seite 69 von 190
Programmtitel:
IBB WEG-Finanzierung - Finanzierung von
Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit
Investitionsort in Berlin
Laufzeit:
unbestimmt
Kurzbeschreibung der
Förderung:
Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:
 Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der
Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar
dadurch veranlassten Maßnahmen
 Barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
 allgemeine Instandsetzung und Modernisierung,
z. B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
 sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung
Förderbedingungen:
Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG
wird verzichtet.
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche
Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der
Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 € kann auf
die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.
Bei selbstgenutztem Eigentum wird bis zu einer
Darlehenshöhe von 25.000 € ein vereinfachtes
Antragsverfahren durchgeführt (Voraussetzungen:
Bestätigung der WEG-Verwaltung über regelmäßige
Wohngeldzahlungen und positive Schufa-Auskunft).
Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen
am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich.
Seite 70 von 190
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und
technischen Mindestanforderungen der KfW.
Kontaktdaten:
Quelle:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon:
Telefax:
030 / 21 25-34 88
030 / 21 25-43 00
E-Mail:
[email protected]
http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-502/
Seite 71 von 190
3.3.2.
Infrastrukturmaßnahmen
Programmtitel:
Kulturinvestitionsprogramm – KIP
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen sowie
sonstige juristische Personen.
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Das Land Berlin fördert Investitionen in die
Erweiterung, Modernisierung und Entwicklung von
Infrastrukturen für Schau-, Bildungs- und Vermittlungsangebote des materiellen und immateriellen
Kulturerbes.
Förderfähig sind Leistungen zur Planung, Projektsteuerung, Begleitung, Publizität, Monitoring und
Evaluierung.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Senatskanzlei Berlin
Fachreferat Kulturelle Grundsatzangelegenheiten
Brunnenstraße 188 – 190
10119 Berlin
Telefon:
Fax:
0 30 / 9 02 28-5 58
0 30 / 9 02 28-4 56
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.berlin.de/rbmskzl/index.de.php
Quelle:
http://www.berlin.de/sen/kultur/eu/efre/
Seite 72 von 190
3.3.3.
Aus- und Weiterbildung
Programmtitel:
Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMUDefinition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in
Berlin
Laufzeit:
bis 30.06.2013
Kurzbeschreibung:
Das Land Berlin fördert Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produkts,
einer neuen oder veränderten Dienstleistung, eines
neuen oder veränderten Produktionsverfahrens oder
einer Verfahrensinnovation.
Zur Sicherstellung der Chancengleichheit sind notwendige Kosten der Kinderbetreuung für Alleinerziehende sowie Kosten für Mobilitätshilfen und
Hilfen für barrierefreie Kommunikation für Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit um
mindestens 50 %) förderfähig.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
zukunft im zentrum GmbH
Rungestraße 19
10179 Berlin
Telefon:
Fax:
0 30 / 27 87 33 0
0 30 / 27 87 33 36
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ziz-berlin.de
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0
5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum
ent&doc=11535
Seite 73 von 190
3.4.
Brandenburg
3.4.1.
Bauförderung
Programmtitel:
Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen
Förderart:
Bürgschaften
Antragsberechtigung:
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer,
Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte
Laufzeit:
laufend, seit 01.09.2007
Kurzbeschreibung:
Landesbürgschaften werden für folgende Darlehenszwecke vergeben:
 zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des
Wohnraums innerhalb der ersten zwei Jahre nach
der Fertigstellung
 zur Modernisierung von Wohnraum
 zur Instandsetzung von Wohnraum für den
Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
Telefon:
Fax:
03 31 / 6 60-0
03 31 / 6 60-12 34
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ilb.de
Quelle:
http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/buergschaften/
buergschaften_fuer_wohnungsbaudarlehen/index.ht
ml
Seite 74 von 190
Programmtitel:
Generationengerechte Anpassung von
Mietwohngebäuden durch Modernisierung und
Instandsetzung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
natürliche und juristische Personen als Eigentümer,
Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von
Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung
und Instandsetzung zur generationengerechten
Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei
Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss
der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von
bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen
Mieten geeignet sein.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Quelle:
03 31 / 6 60-0
03 31 / 6 60-12 34
[email protected]
http://www.ilb.de
http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen_2/mie
twohnungsbau/index.html
Seite 75 von 190
Programmtitel:
Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Die ILB fördert folgende Maßnahmen mit Zuschüssen:
 bauliche Maßnahmen zur Herstellung des
barrierefreien Zugangs
 die Nachrüstung von Aufzügen zum barrierefreien
Erreichen von Mietwohnungen
 Ausgaben für Aufzüge zur barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen in Mietwohnungsneubauten (Baulückenschließung in der Innenstadt)
 Instandhaltungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
stehen.
Die Maßnahmen sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst:
 Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
 „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus“, wenn diese sich in
Städten der regionalen Wachstumskerne, in
Stadtumbaustädten oder Mittelzentren gemäß
zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg befinden.
Förderbedingungen:
Seite 76 von 190
Kontaktdaten:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
Telefon:
Fax:
03 31 / 6 60-0
03 31 / 6 60-12 34
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ilb.de
Quelle:
http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/b
arrierefreier_zugang_aufzugsprogramm/index.html
Seite 77 von 190
Programmtitel:
Selbst genutztes Wohneigentum in Innenstädten (Wohneigentum Innenstadt)
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst
genutztem Wohneigentum in Innenstadtbereichen
durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf
Unterstützung angewiesen sind.
Ziel des Programms ist die nachhaltige Einsparung
von Wärmeenergie, zur Minderung von CO2-Ausstoß
und die Beseitigung baulicher Missstände.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
Telefon:
Fax:
03 31 / 6 60-0
03 31 / 6 60-12 34
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ilb.de
Quelle:
http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/
wohneigentum_in_innenstaedten_modernisierung_in
standsetzung_mit_energetischer_sanierung/index.ht
ml
Seite 78 von 190
3.4.2.
Infrastrukturmaßnahmen
Programmtitel:
Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNVInvest)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Kommunen; Öffentliche
Einrichtungen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für
Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des übrigen
Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV).
Gefördert werden:
 Bau-, Ausbau-, Grunderneuerungs- und Ersatzmaßnahmen sowie fahrgastbezogene Informations- und Vertriebssysteme,
 Planungsleistungen zur Vorbereitung von
Investitionsentscheidungen und für die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen.
Das Fördervorhaben muss u. a. die spezifischen
Bedürfnisse von Frauen und Männern, Menschen mit
Behinderungen, Familien mit Kindern und Senioren
berücksichtigen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Telefon:
Fax:
0 33 42 / 3 55-0
0 33 42 / 3 55-6 66
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lbv.brandenburg.de
Quelle:
http://www.lbv.brandenburg.de/785.htm
Seite 79 von 190
Programmtitel:
Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Kommunen
In den geförderten Gemeinden können Investoren
und Eigentümer, die ein förderfähiges Vorhaben
durchführen wollen, bei der Gemeinde eine Förderung beantragen.
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung
des Bundes städtebauliche Maßnahmen in ausgewählten Gemeinden, um diese bei ihrer aktiven
Steuerung der Stadtentwicklung zu unterstützen.
Mitfinanziert wird der Aufwand der Gemeinde, der
ihr bei der einheitlichen Vorbereitung und zügigen
Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsteht.
Zuwendungen zur Städtebauförderung werden derzeit in den Programmbereichen Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen, Städtebaulicher Denkmalschutz, die Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und
Aktive Stadtzentren gewährt, sowie zur Förderung
kleinerer Städte und der überörtlichen Zusammenarbeit.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Herr Pfaff
Telefon:
Fax:
Quelle:
03 55 / 78 28-0
03 55 / 78 28-1 94
[email protected]
http://www.lbv.brandenburg.de
(Abteilungsleiter 3)
03342 / 4266-3000
03342 / 4266-7609
http://www.lbv.brandenburg.de/Staedtebaufoerderu
ng.htm
Seite 80 von 190
Programmtitel:
Nachhaltige Stadtentwicklung (NSER)
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Kommunen; Öffentliche
Einrichtungen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung.
Unterstützt werden Maßnahmen in folgenden
Bereichen:
 unternehmerische Initiative und lokale
Beschäftigung von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU)
 Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung von lokal
aktiven KMU
 Beseitigung städtebaulicher und ökologischer
Missstände
 Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse
 Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den
Wandel der Stadt- und Nutzerstruktur
 Anpassung der bildungsbezogenen Infrastrukturversorgung an die demographische Entwicklung
 Stadtteilmanagement und -marketing
 „Urban-Culture“: Modernisierung, Profilierung und
demographische Anpassung kultureller Infrastrukturen und Einrichtungen sowie Erhaltung des
historischen und kulturellen Erbes.
Förderbedingungen:
Seite 81 von 190
Kontaktdaten:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Telefon:
Fax:
03 55 / 78 28-0
03 55 / 78 28-1 94
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lbv.brandenburg.de
Quelle:
http://www.lbv.brandenburg.de/840.htm
Seite 82 von 190
Programmtitel:
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung
der wirtschaftsnahen kommunalen
Infrastruktur - GRW (GRW-I)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden (u. a.) Maßnahmen zur Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-,
Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und
barrierefreier Tourismus.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam
Telefon:
Fax:
03 31 / 6 60-0
03 31 / 6 60-12 34
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ilb.de
Quelle:
http://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/gr
w_i_breitbandversorgung/index.html
Seite 83 von 190
3.5.
Bremen
3.5.1.
Bauförderung
Programmtitel:
Förderung von Eigentumsmaßnahmen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit
Wohnsitz in Bremen – vorzugsweise Familien mit
Kindern und Paare in der Familiengründungsphase.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Das Land Bremen fördert die Bildung von Einzeleigentum für einkommensschwächere Haushalte.
Mitfinanziert werden der Neubau von selbstgenutztem Wohnraum auf Konversionsflächen sowie
der Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand zur
Selbstnutzung.
Bauliche Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien
sind insbesondere:
 der Abbau von Barrieren durch Umbau der Bäder
mit bodengleichen Duschen
 die Beseitigung von Schwellen
 Grundrissveränderungen, damit sie in Größe und
Zuschnitt den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Referat 22 – Immissionsschutz
Ansgaritorstr. 2
28195 Bremen
Telefon: 04 21 / 3 61-24 07
Fax:
04 21 / 3 61-20 50
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.bauumwelt.bremen.de
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0
5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum
ent&doc=11294&typ=KU
Seite 84 von 190
Programmtitel:
Wohnungsbauförderung Mietwohnraumförderung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/
Vereinigungen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Freie Hansestadt Bremen fördert den Neubau
von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem
Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen
und Bremerhaven für Haushalte, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
und auf Unterstützung angewiesen sind.
Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind
insbesondere Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete der Programme Wohnen
in Nachbarschaften/Die Soziale Stadt, Baulücken,
Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbeoder gegebenenfalls Industriebrachen.
Mitfinanziert wird die Schaffung von Mietwohnraum
in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen oder
von Mietreihenhäusern.
Förderbedingungen:
Seite 85 von 190
Kontaktdaten:
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Referat 70
Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen
Telefon:
Fax:
04 21 / 3 61-62 06
04 21 / 3 61-20 50
E-Mail:
Internet:
[email protected]
http://www.bauumwelt.bremen.de
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2 – 4
28195 Bremen
Quelle:
Telefon:
Fax:
04 21 / 96 00-4 15
04 21 / 96 00-8 40
E-Mail:
Internet:
[email protected]
http://www.bab-bremen.de
http://www.babbremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen172.c.
1682.de
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3.5.2.
Arbeit: Aus- und Weiterbildung
Programmtitel:
Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm
(BAP)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Bildungseinrichtungen; Öffentliche Einrichtungen;
Verbände/Vereinigungen; Träger von
Beschäftigungsprojekten
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm für
Bremen und Bremerhaven (BAP) legt die Schwerpunkte der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Bremen
und Bremerhaven fest. Es wird aus Mitteln der
Freien Hansestadt Bremen, des Europäischen
Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für
die Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm
besteht aus drei Fonds, die sich in zahlreiche Unterfonds untergliedern. Alle geförderten Maßnahmen
müssen den uneingeschränkten Zugang für
Menschen mit Behinderung gewähren.
Das Internet muss von allen Personen, unabhängig
von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können.
Insbesondere müssen die räumlichen Gegebenheiten
an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung
ausgerichtet sein.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien
Hansestadt Bremen
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Quelle:
04 21 / 36 18-88 08
042 1 / 36 18-87 17
[email protected]
http://www.wirtschaft.bremen.de
http://www.esf.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=
bremen113.c.1666.de
Seite 87 von 190
3.6.
Hamburg
Bauförderung
Programmtitel:
WK-WEGfinanz
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Grundeigentümer und Erbbauberechtigte
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Das Land Hamburg unterstützt die Finanzierung
energieeffizienter Sanierung von Wohnraum sowie
den altersgerechten Umbau durch Wohnungseigentümergemeinschaften.
WK-WEGfinanz ermöglicht den Einsatz von KfWMitteln mit subventionierten Zinssätzen für Kreditbeträge zwischen 5.000 € und 25.000 € durch ein
vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren. Eine
grundpfandrechtliche Sicherung ist nicht erforderlich.
Unterstützt werden die KfW-Programme:
 Energieeffizient Sanieren
 Altersgerecht Umbauen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon:
Fax:
0 40 / 2 48 46-0
0 40 / 2 48 46-4 32
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wk-hamburg.de
Quelle:
http://www.wkhamburg.de/wohneigentum/modernisierung/wkwegfinanz.html
Seite 88 von 190
Programmtitel:
Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem
Wohneigentum
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/
Vereinigungen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK)
kann den Umbau einer vorhandenen Miet- bzw.
Genossenschaftswohnung oder selbstgenutztem
Wohneigentum fördern, wenn der Umbau aufgrund
des Alters oder einer Behinderung notwendig wird.
Dabei wird unterschieden zwischen dem Umbau zu
einer rollstuhlgerechten (Mod F) oder einer barrierefreien und seniorengerechten Wohnung (Mod E).
Ein weiteres Förderprogramm (Mod G) gilt dem
Neubau, der Erweiterung und der Modernisierung
von Gebäuden mit Aufzügen, die der erstmaligen
barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen
dienen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon:
Fax:
0 40 / 2 48 46-0
0 40 / 2 48 46-4 32
Email:
[email protected]
Internet: http://www.wk-hamburg.de/
Quelle:
http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/modernisierung/barrier
efreier-umbau-e-g.html
Seite 89 von 190
Programmtitel:
Förderung von Baugemeinschaften
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Verbände/Vereinigungen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Hansestadt Hamburg unterstützt die Schaffung
von selbstgenutztem Wohneigentum durch Baugemeinschaften.
Gefördert werden der Neubau, der Aus- und Umbau
sowie die Erweiterung von Wohnraum. Außerdem
wird der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine
Mietergenossenschaft unterstützt.
Maßnahmen für barrierefreies Bauen werden durch
einmalige Zuschüsse gefördert.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon:
Fax:
0 40 / 2 48 46-0
0 40 / 2 48 46-4 32
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wk-hamburg.de
Quelle:
http://www.wk-hamburg.de/wohneigentum/bauenin-baugemeinschaften.html
Seite 90 von 190
Programmtitel:
Neubau von Mietwohnungen - 1. & 2.
Förderweg
Förderart:
Zuschuss/Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte, deren
Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Unterstützt werden insbesondere Familien,
Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und
Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend
anerkannt sind. Hierfür wurden zwei Förderwege
entwickelt.
Nach dem 1. Förderweg ist eine Überschreitung der
Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgischen
Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) um bis
zu 30 % (bei Seniorenwohnungen bis zu 50 %)
zulässig.
Nach dem 2. Förderweg kann die Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon:
Fax:
0 40 / 2 48 46-0
0 40 / 2 48 46-4 32
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wk-hamburg.de
Quelle:
http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/neubau/mietwohnungs
neubau.html
Seite 91 von 190
3.7.
Hessen
Bauförderung
Programmtitel:
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer/ Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Das Land Hessen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht
angemessen mit Wohnraum versorgen können und
auf Unterstützung angewiesen sind.
Mitfinanziert wird die Schaffung von Wohnraum zur
dauerhaften Fremdvermietung durch
 Baumaßnahmen in neuen selbständigen
Gebäuden
 Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die
diese auf Dauer wieder für Wohnzwecke nutzbar
gemacht werden
 Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung
von Gebäuden, durch die unter wesentlichem
Aufwand Wohnraum geschaffen wird, oder
 Änderung von Wohnraum unter wesentlichem
Bauaufwand zur Anpassung an geänderte
Wohnbedürfnisse.
Förderbedingungen:
Seite 92 von 190
Kontaktdaten:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Hauptsitz Offenbach am Main
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Hotline:
Telefon:
Fax:
0 69 / 91 32-55 59
0 69 / 91 32-03
0 69 / 91 32-46 36
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wibank.de
Quelle:
http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue
nUndWohnen/MW-Landesprogramm-Mod.html
Seite 93 von 190
Programmtitel:
Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung
(RiLiSE)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Kommunen
Laufzeit.
bis 31.12.2012 (die Verlängerung ist beabsichtigt)
Kurzbeschreibung:
Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des
Bundes und des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) die nachhaltige städtebauliche
Erneuerung und Entwicklung - unter anderem die
Herstellung barrierefreier Wegeführungen im öffentlichen Raum.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Hauptsitz Offenbach am Main
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon:
Fax:
0 69 / 91 32-03
0 69 / 91 32-46 36
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wibank.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon:
Fax:
06 11 / 8 15-0
06 11 / 8 15-22 25
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wirtschaft.hessen.de
Quelle:
http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue
nUndWohnen/SB-Nachh-Stadtentwicklung.html
Seite 94 von 190
Programmtitel:
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum - Behindertengerechter Umbau
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst
nutzen, und deren Angehörige
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem
Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Hauptsitz Offenbach am Main
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon:
Fax:
0 69 / 91 32-03
0 69 / 91 32-46 36
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.wibank.de
Quelle:
http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue
nUndWohnen/WE-Behind-Umbau.html
Seite 95 von 190
3.8.
Mecklenburg-Vorpommern
Bauförderung
Programmtitel:
Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen und selbst
genutztem Wohneigentum in innerstädtischen
Altbauquartieren
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und
Genossenschaftswohnungen bebaut sind
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
a) Modernisierung/Instandsetzung und Anpassung
des Wohnraums an die Belange von Menschen
mit Behinderungen und älteren Menschen
b) Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen
c) Dachaufbau nach partiellem Rückbau von
Wohngebäuden
d) Wiederherstellung von Außenanlagen an
Wohngebäuden nach partiellem Rückbau
e) Nachrüstung von Personenaufzügen (in
Gebäuden, die überwiegend der Wohnraumversorgung von älteren Menschen und
Menschen mit Behinderungen dienen)
Seite 96 von 190
Förderbedingungen:
Der Antragsteller muss ein Antragsvorlagerecht
haben, die erforderliche Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit besitzen sowie Gewähr für die
wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und für eine ordnungsgemäße Verwaltung bieten.
Die Maßnahmen müssen zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen den Zielsetzungen des Bauordnungsrechts oder des
Denkmalschutzes nicht widersprechen.
Die Bauarbeiten sollen innerhalb von zwölf
Monaten nach Bewilligung der Zuwendungen
abgeschlossen sein.
Die Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahmen muss gesichert sein.
Kontaktdaten:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
(LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon:
Fax:
03 85 / 63 63-0
03 85 / 63 63-12 12
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lfi-mv.de
Quelle:
http://www.lfimv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderung
en/Wohnungsbaufoerderung/_Foerderungen/Mode
rnisierung_und_Instandsetzung/index.jsp?&view=
877
Seite 97 von 190
3.9.
Niedersachsen
3.9.1.
Bauförderung
Programmtitel:
Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Förderart:
Bürgschaft
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Investoren für selbstgenutzte
und vermietete Wohngebäude
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Bürgschaften können übernommen werden für
Darlehen:
 für den Neubau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum
 für Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung von Wohnraum
 für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur
Selbstnutzung
 zur Anschlussfinanzierung von verbürgten
Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Die Landesbürgschaften können für Darlehen von
mindestens 5.000 € übernommen werden, soweit
sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige
Darlehen dinglich gesichert sind.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon:
Fax:
05 11 / 3 00 31-3 13
05 11 / 3 00 31-1 13 13
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Landesbuergschaften_Wohnung
sbau.php
Seite 98 von 190
Programmtitel:
Altersgerechte Modernisierung von
Wohneigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Hauseigentümer, die ein selbstgenutztes Wohngebäude altersgerecht modernisieren möchten.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird die altengerechte Modernisierung von
Wohneigentum. Dazu zählen z. B. barrierereduzierende Maßnahmen bei der Wohnraumanpassung.
 Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und
Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur.
 Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten.
 Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der
alters- gerechten Modernisierung verursacht
werden, fallen unter die Modernisierung.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon:
Fax:
05 11 / 3 00 31-3 13
05 11 / 3 00 31-1 13 13
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Altersgerechte_Modern_Wohnei
gentum.php
Seite 99 von 190
Programmtitel:
Mietwohnungen für ältere Menschen und
Menschen mit Behinderungen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderstelle ist der Investor.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Neubau, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von
Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahren,
schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem
Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für
„Betreutes Wohnen“.
Neubau: Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich
verzinstes Darlehen von bis zu 40.000 € in Abhängigkeit von den Einkommensgrenzen der Mieter.
Um- und Ausbau oder Erweiterung: Zinsloses, ab
dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen von
bis zu 40 % der Kosten, höchstens im Umfang für
ein vergleichbares Neubauvorhaben sowie ein Zuschuss für den erforderlichen Einbau eines Aufzugs
in Höhe von 40 % der für die Beschaffung und
Installation entstandenen Kosten.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon:
05 11 / 3 00 31-3 13
Internet:
http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/W
ohnraum/Wohnraumfoerderung/Mietwohnungen_ael
tereMenschen_MenschenmitBehinderungen.php
Quelle:
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_aeltereMensch
en_MenschenmitBehinderungen.php
Seite 100 von 190
Programmtitel:
Eigentum für Menschen mit Behinderung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Haushalte mit schwerbehinderten Personen, bei
denen aufgrund der Behinderung ein baulicher
Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung
behindertengerecht zu gestalten.
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Mitfinanziert werden der Erwerb im Zusammenhang
mit der Modernisierung,
 der Neubau und die Schaffung von Wohnraum
durch Ausbau
 Umbau und Erweiterung (ohne Gebietsbeschränkung) sowie
 der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung von Wohnraum zur Selbstnutzung in
städtebaulichen Sanierungsgebieten insbesondere
für Haushalte mit Kindern, mit schwerbehinderten
oder mit pflegebedürftigen Menschen.
Förderbedingungen:
Das Gesamteinkommen des Haushalts darf in Abhängigkeit von der Maßnahme die vorgegebenen
Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
Die Belastung muss für den Antragsteller auf Dauer
tragbar sein.
Es sollen Eigenleistungen in Höhe von mindestens
15 % der Gesamtkosten bzw. des Kaufpreises
erbracht werden.
Im Fall von Kauf bzw. Erwerb in Zusammenhang mit
Modernisierung müssen die Kosten für die Modernisierung mindestens 5.000 € betragen.
Es muss eine angemessene Unterbringung des
Haushaltes gewährleistet sein.
Seite 101 von 190
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderband Niedersachsen –
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Eigentum_Schwerbehinderte.ph
p
Seite 102 von 190
Programmtitel:
Mietwohnraum für gemeinschaftliche
Wohnformen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle ist der Investor. Der Investor ist
entweder Eigentümer eines Baugrundstücks oder
Erbbauberechtigter an einem geeigneten Grundstück
oder weist nach, dass der Kauf eines Grundstücks
oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist.
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird der Neubau, Aus- und Umbau sowie
die Erweiterung von Apartmentwohnungen in
Wohngruppen oder Wohn-/Schlafräume in Wohngemeinschaften als Mietwohnraum für ältere
Menschen, Menschen mit Behinderung oder hilfeund pflegebedürftige Personen mit niedrigen bzw.
mittleren Einkommen.
Bauvorhaben für "Betreutes Wohnen" haben
Vorrang.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen –
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
E-Mail:
Internet:
Quelle:
[email protected]
http://www.nbank.de
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_fuer_gemeinsc
haftliche_Wohnformen.php
Seite 103 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderung - Förderung von selbst
genutztem Wohneigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens
einem Kind und schwerbehinderte Menschen.
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird der Erwerb/Kauf im Zusammenhang
mit Modernisierung von Wohnungen zur Selbstnutzung durch den bisherigen Mieter nach der
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
oder im Falle einer leerstehenden Wohnung durch
sonstige Antragsteller.
Insbesondere für Haushalte mit Kindern, mit
schwerbehinderten oder mit pflegebedürftigen
Menschen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13
Fax:
05 11 / 3 00 31-1 13 13
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W
ohnraumfoerderung/Erwerb_selbstgenutzter_Wohnr
aum.php
Seite 104 von 190
3.9.2.
Infrastrukturmaßnahmen
Programmtitel:
Nachhaltige Entwicklung
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
kommunale Gebietskörperschaften, juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
natürliche Personen
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit
der Tourismuswirtschaft durch zielgruppenorientierte
Angebote und Maßnahmen zu stärken. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Nachhaltigkeit, da
sie ein entscheidender Faktor für die Bewahrung und
Aufwertung des Kultur- und Naturerbes ist.
Bei der Antragstellung sind Qualitätskriterien nach
dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachzuweisen. Die
Gesamtpunktzahl 16 muss erreicht werden. Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Einrichtung ist
barrierefrei, Thema ist besonders berücksichtigt)
können bis zu 3 Bonuspunkte erzielen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
(NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon:
Fax:
05 11 / 3 00 31-3 33
05 11 / 3 00 31-1 13 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In
frastruktur/Infrastruktur/Touristische_Entwicklung.p
hp
Seite 105 von 190
Programmtitel:
Kulturförderrichtlinie
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale
Zusammenschlüsse, Kunst- und Kulturvereine,
Kirchen, Stiftungen des privaten Rechts, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft), im Einzelfall auch kleine und mittlere
Unternehmen
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Erhöhung der kulturellen Identifikations- und
Selbstdarstellungskraft sowie die Verbesserung des
kulturwirtschaftlichen Engagements von Regionen
und Teilregionen sowie die Stärkung kulturwirtschaftlich tätiger Einrichtungen und Betriebe.
Es werden Maßnahmen gefördert, die eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des kulturellen
Erbes in städtischen Gebieten und ländlichen
Regionen erzielen. Gefördert werden:
 Ausbau und Modernisierung kultureller Infrastruktur
 Erhalt und Entwicklung des kulturhistorischen
Erbes durch kulturtouristische Schlüsselprojekte
 Erschließung und Restaurierung des kulturellen
Erbes für eine kulturelle oder kulturtouristische
zukunftsfähige Nutzung
 nachhaltige Kulturtourismusmodelle (keine
dezidierte Maßnahme zur Förderung von
Barrierefreiheit, aber diese kann gesondert
berücksichtigt und also auch gefördert werden)
Förderbedingungen:
Unternehmen müssen den Antrag vor Beginn des
Vorhabens stellen.
Antragsteller müssen ihren Hauptsitz in
Niedersachsen haben.
Maßnahmen, die mit EU-Mitteln anderer Bundesund Landesprogramme gefördert werden, sind von
der Förderung ausgeschlossen.
Seite 106 von 190
Kontaktdaten
Investitions- und Förderbank Niedersachsen –
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon:
Fax:
0511 / 30031-333
0511 / 30031-11333
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.nbank.de
Quelle:
http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In
frastruktur/Infrastruktur/Kulturfoerderung.php
Seite 107 von 190
3.9.3.
Gesundheit und Soziales
Programmtitel:
Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben
und außergewöhnlicher Maßnahmen im
sozialen Bereich
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Zuwendungsempfänger können alle natürlichen und
juristischen Personen sein.
Laufzeit:
bis 30.09.2012 (eine entsprechende Anschlussförderung ist geplant)
Kurzbeschreibung:
Gegenstand der Förderung nach der Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine
Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für
außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich
können Baumaßnahmen für Sonderkindergärten,
Tagesbildungsstätten, Werkstätten, Wohnheime,
stationäre und teilstationäre Sprachheileinrichtungen, stationäre und teilstationäre Eingliederungsund Pflegeeinrichtungen, kulturelle und sportliche
Veranstaltungen mit behinderten Menschen, Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen der
Beratung und Kommunikation für Gehörlose und
Blinde sein.
Förderbedingungen:
Bei den zu fördernden wohlfahrtspflegerischen Aufgaben muss es sich um Maßnahmen für behinderte
Menschen, um Maßnahmen für alte oder pflegebedürftige Menschen oder um Maßnahmen im
Rahmen ambulanter sozialer Dienste handeln.
Seite 108 von 190
Kontaktdaten:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon:
Fax:
0 51 21 / 3 04-0
0 51 21 / 3 04-6 11
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de
Quelle:
http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu
ndheit/soziale_foerderungen/foerderung_von_massn
ahmen_behinderte_menschen/259.html
Seite 109 von 190
Programmtitel:
Niedersächsischer Landesblindenfonds
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Zivilblinde Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben, sowie
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Land Niedersachsen haben und deren Sehschärfe
auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt
oder bei denen nicht nur vorübergehende Störungen
des Sehvermögens vorliegen, und sich nicht in einer
vollstationären Einrichtung befinden.
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Der Fonds soll blinde Menschen besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbständige
und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu
erreichen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie
- Außenstelle Verden Marienstraße 8
27283 Verden (Aller)
Telefon:
Fax:
0 42 31 / 14 - 0
0 42 31 / 14 - 153
Internet:
http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.ph
p?navigation_id=54&article_id=168&_psmand=2
Quelle:
http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu
ndheit/soziale_foerderungen/landesblindenfonds/10
1.html
Seite 110 von 190
3.10.
Nordrhein-Westfalen
Bauförderung
Programmtitel:
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum
(inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen.
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung
fördert Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen,
deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Hierbei stehen insbesondere Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des altersgerechten Umbaus im
Fokus: Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von
Aufzügen, Veränderung des Wohnungszuschnitts
etc.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
NRW.Bank - Beratungscenter Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon:
Fax:
Quelle:
02 11 / 9 17 41-48 00
02 11 / 9 17 41-78 32
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/NRWBANKGebaeudesanierung/15603/nrw
bankproduktdetail.html
Seite 111 von 190
Programmtitel:
Förderung selbst genutzten Wohnraums Erwerb gebrauchter Immobilien
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte (auch
Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens
einer volljährigen Person und einem Kind oder einer
schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung
von mindestens 50 %) bestehen.
Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Laufzeit:
seit 19.01.2012
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden:
 der Neubau und der erstmalige Erwerb eines
Eigenheims oder einer zur Selbstnutzung
bestimmten Eigentumswohnung,
 die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder
einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung durch Ausbau und/oder Erweiterung
eines Gebäudes, das vorher anderen Zwecken
diente und der Erwerb einer so geschaffenen
Immobilie,
 der Erwerb eines vorhandenen Eigenheims oder
einer vorhandenen, zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung, wenn Sie nachweisen
können, dass
 für das Förderobjekt nach dem
31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder
die Bauanzeige getätigt wurde oder
 das Förderobjekt mindestens den Standard der
Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt oder
 der Endenergiebedarf des Förderobjekts laut
Energiebedarfsausweis den Wert von 150
kWh/(m2.a) nicht überschreitet,
 der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder
von Wohneigentum in der Bauform von Doppeloder Reihenhäusern in Kombination mit baulichen
Seite 112 von 190
Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des
Gebäudes.
Näheres hierzu finden Sie in Nummer 5 der
Wohnraumförderungsbestimmungen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Beratungscenter Rheinland:
Telefon:
Fax:
02 11 / 9 17 41-48 00
02 11 / 9 17 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
Beratungscenter Westfalen
Quelle:
Telefon:
Fax:
02 51 / 9 17 41-48 00
02 51 / 9 17 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsErwerb-gebrauchterImmobilien/15338/produktdetail.html
Seite 113 von 190
Programmtitel:
Förderung selbst genutzten Wohnraums –
Reduzierung von Barrieren
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als
Eigentümerinnen und Eigentümer oder als sonstige
dinglich Verfügungsberechtigte von Eigenheimen
und Eigentumswohnungen mit ausreichender
Kreditwürdigkeit.
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Im Vordergrund steht die Reduzierung von
Barrieren.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Kontakt:
Telefon:
Internet:
Quelle:
Rita Tölle
02 11 / 38 43-42 40
www.mwebwv.nrw.de
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsReduzierung-vonBarrieren/15341/produktdetail.html
Seite 114 von 190
Programmtitel:
Förderung von Mietwohnraum Gruppenwohnungen Neubau
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Laufzeit:
seit 19.01.2012
Kurzbeschreibung:
zinsgünstige Darlehen für den Neubau von
Gruppenwohnungen.
Gefördert wird der Neubau von Gruppenwohnungen.
Dabei handelt es sich um Wohneinheiten zur Wohnraumversorgung älterer und/oder behinderter
Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu
8 Personen selbst bestimmt zur Miete wohnen und
ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe
ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können.
Die Gruppenwohnungen können auch für
Studierende errichtet werden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Beratungscenter Rheinland
Telefon:
Fax:
02 11 / 917 41-48 00
02 11 / 917 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
Beratungscenter Westfalen
Quelle:
Telefon:
Fax:
02 51 / 917 41-48 00
02 51 / 917 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumGruppenwohnungenNeubau/15355/produktdetail.html
Seite 115 von 190
Programmtitel:
Förderung von Mietwohnraum - Reduzierung
von Barrieren
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Die Förderung wird
natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigten von Objekten mit
ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt.
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Im Vordergrund steht die Reduzierung von
Barrieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen zur
Verbesserung von Wohnangeboten insbesondere für
ältere und pflegebedürftige Menschen.
Schwerpunkte der Förderung sind:
 bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von
Barrieren im Wohnungsbestand,
 bauliche Anpassung und Modernisierung von
bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen,
 wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des
Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er
Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten,
 denkmalgerechte Erneuerung von selbst
genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und
Ortskernen sowie in Stadterneuerungsgebieten,
 bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in
bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen.
Förderbedingungen:
Seite 116 von 190
Kontaktdaten:
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Kontakt:
Telefon:
Rita Tölle
02 11 / 38 43-42 40
Internet:
www.mwebwv.nrw.de
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumReduzierung-vonBarrieren/15358/produktdetail.html
Seite 117 von 190
Programmtitel:
Förderung von Mietwohnraum - Mietwohnungen Neuschaffung im Bestand
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird die Neuschaffung von Miet- und
Genossenschaftswohnungen durch:
 die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden,
 die Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung
an geänderte Wohnbedürfnisse.
Förderbedingungen:
Es müssen Baukosten inklusive Baunebenkosten von
mindestens 650 € je m² Wohnfläche entstehen.
Die Wohnungen sind barrierefrei (z. B. durch Einbau
einer bodengleichen Dusche) zu errichten; es sind
die Regelungen der DIN 18040 Teil 2 einzuhalten.
Es müssen den Förderbestimmungen entsprechende
energetische Anforderungen eingehalten werden.
In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, muss mindestens jeweils ein Rauchwarnmelder vorhanden sein.
Seite 118 von 190
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon:
02 11 / 9 17 41-0
Fax:
02 11 / 9 17 41-18 00
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Quelle:
Telefon:
02 51 / 9 17 41-0
Fax:
02 51 / 9 17 41-29 21
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumMietwohnungen-Neuschaffung-imBestand/15350/produktdetail.html
Seite 119 von 190
Programmtitel:
Förderung selbst genutzten Wohnraums Menschen mit Behinderungen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Personen. Der betreffende Haushalt
muss Einkommensgrenzen einhalten.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der
Nachrüstung von Eigenheimen oder selbst genutzten
Eigentumswohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Hierunter fallen z. B. eine
Rampe oder Hebeanlage oder ein behindertengerechtes Bad/WC.
Die Kombination mit der Förderung für neue oder
gebrauchte Immobilien ist möglich.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon:
Fax:
02 11 / 9 17 41-0
02 11 / 9 17 41-18 00
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon:
Fax:
Quelle:
02 51 / 9 17 41-0
02 51 / 9 17 41-29 21
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsMenschen-mitBehinderungen/15340/produktdetail.html
Seite 120 von 190
Programmtitel:
Förderung von Mietwohnraum - Neuschaffung
von Gruppenwohnungen im Bestand
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird die Neuschaffung von Gruppenwohnungen durch:
 die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden,
 die Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung
an geänderte Wohnbedürfnisse.
Gruppenwohnungen sind Wohneinheiten zur Wohnraumversorgung älterer und/oder behinderter
Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu
8 Personen selbst bestimmt zur Miete wohnen und
ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe
ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können.
Die Gruppenwohnungen können auch für
Studierende errichtet werden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 9 17 41-0
Fax:
02 11 / 9 17 41-18 00
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 02 51 / 9 17 41-0
Fax:
02 51 / 9 17 41-29 21
Quelle:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumNeuschaffung-von-Gruppenwohnungen-imBestand/15357/produktdetail.html
Seite 121 von 190
Programmtitel:
Umbau Dauerpflegeeinrichtungen –
Pflegewohnplätze im Bestand
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Der Bestand an Pflegewohnplätzen soll baulich so
angepasst und umgebaut werden, dass eine Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen ihrer
Bewohner entsteht. Gefördert werden u. a.:
 Grundrissänderungen zur Auflösung von langen
Fluren und zur Gliederung des Heims in kleinteilige Wohngruppen für in der Regel bis zu
12 Personen,
 Herstellung von barrierefreien Bädern durch
Einbau, Umbau oder durch Modernisierung
vorhandener Bäder,
 Herstellung eines barrierefreien Zugangs von der
öffentlichen Verkehrsfläche in das Heim und zu
allen Bereichen, die von Bewohnerinnen und
Bewohnern genutzt werden
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 9 17 41-0
Fax:
02 11 / 9 17 41-18 00
NRW.BANK, Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 02 51 / 9 17 41-0
Fax:
02 51 / 9 17 41-29 21
Quelle:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Umbau-DauerpflegeeinrichtungenPflegewohnplaetze-im-Bestand/15373/produktdetail.html
Seite 122 von 190
Programmtitel:
Förderung von Mietwohnraum - Menschen mit
Behinderung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Eigentümer von Mietwohnungen,
um zusätzliche Baumaßnahmen zugunsten von
schwerbehinderten Mietern durchführen zu können.
Eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Eigentümers
ist Voraussetzung.
Laufzeit
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung
von Mietwohnungen, die aufgrund der Behinderung
erforderlich sind.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon:
Fax:
02 11 / 9 17 41-0
02 11 / 9 17 41-18 00
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon:
Fax:
Quelle:
02 51 / 9 17 41-0
02 51 / 9 17 41-29 21
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumMenschen-mitBehinderung/15364/produktdetail.html
Seite 123 von 190
Programmtitel:
Wohnheimförderung - Wohnraum für
Menschen mit Behinderungen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen; Wohnwirtschaft
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden der Neubau oder der Ausbau und
die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen für
Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze)
sowie die Änderung von stationären Einrichtungen
der Behindertenhilfe zur Anpassung an geänderte
Wohnbedürfnisse. Die Wohnheimplätze sind in
Wohngebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und in möglichst
zentraler Ortslage zu errichten.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK;
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Beratungscenter Rheinland
Telefon:
Fax:
02 11 / 9 17 41-48 00
02 11 / 9 17 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
Beratungscenter Westfalen
Quelle:
Telefon:
Fax:
02 51 / 9 17 41-48 00
02 51 / 9 17 41-78 32
E-Mail:
[email protected]
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Wohnheimfoerderung-Wohnraum-fuerMenschen-mitBehinderungen/15370/produktdetail.html
Seite 124 von 190
3.11.
Rheinland-Pfalz
Bauförderung
Programmtitel:
Wohnraumförderung - Mietwohnungen für
Wohngruppen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Das Angebot des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich
an Investoren, die als Modellvorhaben Mietwohneinheiten zur Einrichtung von ambulant betreuten
Wohngruppen schaffen.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie
Pflege- und Unterstützungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner gewinnen zunehmend an
Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei
für die meisten Menschen nach wie vor oberste
Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung.
Das Programm „Förderung von Wohngruppen
(Modellvorhaben)“ geht auf diese neuen Anforderungen an das Wohnen ein und zielt darauf ab,
älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen
Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes
Wohnen und Leben zu ermöglichen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Quelle:
0 61 31 / 61 72-19 91
0 61 31 / 61 72-18 99
[email protected]
http://isb.rlp.de/de/wohnraum
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/
Seite 125 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderung - Eigentumsprogramm
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, deren
Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach
§ 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG)
um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung
von selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte,
die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können.
Mitfinanziert werden:
 Neubau oder Ersterwerb von Häusern und
Wohnungen,
 Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und
der Ankauf von Wohnungen,
 Ersatzneubau nach Abriss zur Selbstnutzung
durch den Eigentümer.
Förderfähig sind ebenso Maßnahmen, die ein
barrierefreies Wohnen ermöglichen. Bauliche Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen sollen die
Vorgaben der DIN 18025 Teil 1 berücksichtigen.
Förderbedingungen:
Seite 126 von 190
Kontaktdaten:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon:
Fax:
0 61 31 / 61 72-19 91
0 61 31 / 61 72-18 99
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Telefon:
Fax:
0 61 31 / 16-0
0 61 31 / 16-43 31
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.fm.rlp.de
Quelle:
http://isb.rlp.de/de/wohnraum/wohneigentum/zinsg
arantie/
Seite 127 von 190
Programmtitel:
Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Die Förderung richtet sich an die Projektträger. Das
können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Rheinland-Pfalz unterstützt die Aufwertung von
Innenstädten und Innerortslagen. Das Programm
"Wohnen in Orts- und Stadtkernen" will dazu
beitragen, dass dort innovativ und in hoher Qualität
gebaut wird. Dabei sollen auch neue Wohnformen
angedacht und umgesetzt werden, etwa im Bereich
des generationsübergreifenden Wohnens oder des
seniorengerechten Wohnens. Ein wichtiges Ziel ist
die Barrierefreiheit.
Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu
60 % aus Wohnbauflächen bestehen. Das heißt,
40 % der Flächen können für Dienstleistungen,
Büros oder verträgliches Gewerbe genutzt werden.
Das Land unterstützt das Ziel, Wohnen und Arbeiten
zu mischen. Die einzelnen Förderprojekte müssen
mindestens aus vier Wohneinheiten bestehen. Damit
soll ein Anreiz für neue gemeinschaftliche Wohnformen für Jung und Alt oder für seniorengerechtes
Wohnen gegeben werden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon:
Fax:
0 61 31 / 61 72-19 91
0 61 31 / 61 72-18 99
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum
Quelle:
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/
Seite 128 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderung - Mietwohnungsprogramm
Förderart:
Zuschuss / Darlehen
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Privatpersonen;
Verbände/Vereinigungen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird unter anderem der Bau von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen mit
spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen.
Dabei müssen die Wohnungen nach Lage, Zuschnitt
und Ausstattung den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entsprechen sowie diesen eine
selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Die
Wohnungen sollen daher in enger Anlehnung an die
DIN 18025 Teil 2 geplant werden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon:
Fax:
0 61 31 / 61 72-19 91
0 61 31 / 61 72-18 99
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum
Quelle:
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/
Seite 129 von 190
Programmtitel:
Modernisierung von bestehenden selbst
genutzten Wohneigentum und von Mietwohnungen; Barrierefreie Maßnahmen
Förderart:
Zuschuss / Darlehen
Antragsberechtigung:
Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen), Eigentümer von
Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten
nach Abschluss der Arbeiten), Dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie dauerhaft die Lasten der
Modernisierung tragen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die ein
barrierefreies Wohnen ermöglichen, wie zum
Beispiel der Einbau einer Rampe, breiterer Türen,
eines Treppenlifts, einer bodengleichen Dusche oder
sonstige Maßnahmen, die einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen. Die Maßnahmen sollen die
Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift berücksichtigen.
Ausführlicher Überblick:
http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/foer
derfaehige-massnahmen/
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91
Fax:
0 61 31 / 61 72-18 99
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 16-42 68
Fax:
0 61 31 / 16-43 31
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.fm.rlp.de
Quelle:
http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/mod
ernisierung-wohneigentum-mietwohnungen/
Seite 130 von 190
3.12.
Saarland
Bauförderung
Programmtitel:
Wohnraumförderungsprogramm – Mietwohnraumförderung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Errichtung von Mietwohnungen
Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an
vermieteten Gebäuden
Die Förderung von Mietwohnungen, die für ältere
Menschen bzw. für schwerbehinderte Menschen vorgesehen sind, setzt voraus, das die jeweilige Wohnanlage barrierefrei gebaut und die mit der Liste der
technischen Baubestimmungen eingeführte DIN 18
025 Teil 1 bzw. 2 beachtet wird. Erdgeschosswohnungen in solchen Einrichtungen sollen grundsätzlich rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Eine
Förderung kommt nur in Betracht, wenn die
Belegenheitsgemeinde den Bedarf nach einer
solchen Einrichtung am vorgesehenen Standort
bestätigt.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_schaffung_von_
mietwohnraum
Seite 131 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnraum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Unternehmen; Privatperson; Verband/Vereinigung
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert
der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und
Wasser
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter
Menschen
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung_
von_mietwohnraum
Seite 132 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderungsprogramm - Neubau,
Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand von
selbstgenutztem Wohneigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Errichtung (Baugrundstück, Baukosten, Außenanlagen)
Ersterwerb (Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten)
Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen
(Baukosten einschließlich Baunebenkosten)
Sollen vorhandene Wohnungen durch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren an die Belange älterer oder behinderter Menschen angepasst
werden, so sind förderbare Kosten auch Maßnahmen
 der Verbesserung der Erreichbarkeit der
Wohnungen (z. B. Einbau von Rampen oder
Aufzügen),
 des rollstuhlgerechten Umbaus von Wohnungen
(bspw. Grundrissänderungen zur Schaffung von
notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und
Schlafräumen sowie Fluren),
 der nahezu barrierefreien Umgestaltung des
Bades (bspw. Einbau bodengleicher Dusche,
Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen,
sonstige Ausstattungsverbesserungen),
 der Verbreiterung von Türen und Abbau von
Türschwellen,
 der Nachrüstung von elektrischen Türöffnern.
Förderbedingungen:
Seite 133 von 190
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_neubau
Seite 134 von 190
Programmtitel:
Altersgerecht umbauen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Jeder kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn er
durch Kauf Eigentümer des Wohnraums wird, bereits
Eigentümer des Wohnraums ist und barrierereduziert umbaut oder Mieter ist und mit
Zustimmung des Vermieters umbaut.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit
entsprechend DIN 18040-2 erforderlich sind,
Maßnahmen, mit denen der Standard Altersgerechte
Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird,
7 flexible Umbaumaßnahmen, z. B. Maßnahmen an
Sanitärräumen, Wege zu Gebäuden etc.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_altersgerecht_umbau
en
Seite 135 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderung – Modernisierung von
selbstgenutztem Wohneigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert
der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und
Wasser
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter
Menschen
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung
Seite 136 von 190
Programmtitel:
Wohnraumförderung – Modernisierung von
selbstgenutztem Wohneigentum
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert
der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und
Wasser
Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren
zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter
Menschen
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle:
http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung
Seite 137 von 190
Programmtitel:
Förderrichtlinie zur Herrichtung von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderung
Förderart:
Zuschuss / Darlehen
Antragsberechtigung:
private Vermieter (die mindestens zwei Wohnungen
anpassen) und Wohnungsbaugesellschaften
Laufzeit:
01.02.2012 bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Das Saarland unterstützt bauliche Maßnahmen zur
Schaffung barrierereduzierter und barrierefreier
Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderung, um ihnen möglichst lange ein
selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu
ermöglichen. Gefördert werden:
Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen, nahezu barrierefreie Umgestaltung des
Bades,
barrierereduzierender Umbau von Wohnungen zur
Schaffung von notwendigem Bewegungsraum in
Wohn-/Schlafräumen,
Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen/
des Gebäudes wie Einbau von Rampen und Aufzügen,
Änderung oder Nutzungsänderung von bestehenden
Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand sowie
barrierefreie Neubauten.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Hotline:
Telefon:
Fax:
01 80 / 5 73 03 30
06 81 / 30 33-0
06 81 / 30 33-1 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.sikb.de
Quelle
http://www.saarland.de/7253_90209.htm
Seite 138 von 190
3.13.
Sachsen
Bauförderung
Programmtitel
Mehrgenerationenwohnen - Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Förderung von Wohnraumanpassungen für
generationsübergreifendes Wohnen (RL
Mehrgenerationenwohnen)
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Empfänger der Zuwendung ist der Eigentümer eines
Wohngebäudes oder einer Wohnung.
Laufzeit
laufend
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden investive Maßnahmen zur nachträglichen bedarfsgerechten Anpassung bestehender
Wohngebäude für integrative generationenübergreifende Wohnformen. Ausgeschlossen sind
Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen.
Förderfähig sind insbesondere folgende investive
Maßnahmen in einer Wohneinheit, in einem Wohngebäude oder im Wohnumfeld:
1. der Einbau von bedarfsgerechten und gebäudeangepassten Aufzügen,
2. die Anpassung von Grundrissen im Wohngebäude,
3. die bauliche Veränderung zur Schaffung von
Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, zum
Beispiel auch für eine Mehrzwecknutzung, etwa
als Familien- und Begegnungszentrum oder für
einen Gesundheits- und Sozialservice,
4. der Anbau von neuen Balkonen und die Erweiterung vorhandener Balkone,
5. der Einbau von Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen und automatischen Türöffnern,
6. bauliche Veränderungen im Sanitär- und
Küchenbereich,
7. das Anpassen der Schalter für elektrische
Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel
Licht und Jalousien,
Seite 139 von 190
8. die Anpassung von Türen und das Entfernen von
Schwellen und Treppen,
9. die Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen,
10. die Schaffung geeigneter Zugänge zu den
Gebäuden, Wohnungen, Nebenräumen, wie
Kellern und gemeinschaftlich genutzten Räumen,
wie Trockenräumen, Waschhäusern und
Abstellräumen,
11. die bedarfsgerechte bauliche und gestalterische
Anpassung des unmittelbaren Wohnumfeldes auf
dem Grundstück des Eigentümers, zum Beispiel
Schaffung von Kinderspielbereichen, Wäschetrockenplätzen, Begegnungsflächen und
ähnliches.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
SAB-Baufinanzierung - Servicecenter
Telefon:
Fax:
03 51 / 49 10 – 49 20
03 51 / 49 10 – 41 05
Internet:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_immobilien/detailf
p_ib_2406.jsp?m=def
Quelle:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=679
5215335576
Seite 140 von 190
Programmtitel:
Eingliederungshilfe - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur
investiven Förderung von Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Träger, die in der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen tätig sind
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie gleichberechtigt am
Leben der Gesellschaft teilnehmen können und
behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt
werden.
Der Freistaat Sachsen fördert den Bau, die Sanierung und Modernisierung sowie den Erhalt der für
diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen und die
barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und baulicher Anlagen.
Die staatliche Förderung erfolgt unter dem Aspekt
der vorrangigen Nutzung vorhandener Versorgungsstrukturen sowie der sinnvollen und flexiblen Verknüpfung einzelner Betreuungsbausteine (Netzwerke).
Gefördert werden Investitionen, insbesondere:
 Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche,
 Wohnstätten mit interner und mit externer Tagesstruktur einschließlich Außenwohngruppen,
 Werkstätten für behinderte Menschen,
 Förder- und Betreuungsbereiche,
 sonstige Einrichtungen zur Förderung der Teilhabe
und Integration,
Seite 141 von 190
 Kleinmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von Bis zu 100 000 EUR, insbesondere
a) Erstausstattung für zusätzlich zu schaffende
Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen,
Förder- und Betreuungsbereichen oder Außenwohngruppen oder
b) sonstige Maßnahmen an Einrichtungen nach den
Nummern 2.1 bis 2.5,
Maßnahmen des barrierefreien Bauens bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und
Einrichtungen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Sächsische Aufbau Bank SAB
Denis Nicklisch
Telefon:
Fax:
03 51 / 49 10 – 55 71
03 51 / 49 10 – 42 05
Internet:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_238
2.jsp?m=def
Quelle:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=129
9410877151
Seite 142 von 190
Programmtitel:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die
Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen
Personennahverkehr (RL-ÖPNV)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von
Nahverkehrsunternehmen genutzt werden,
kommunale Gebietskörperschaften und deren
Zusammenschlüssen nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Förderfähig sind Vorhaben, die der Verbesserung
des ÖPNV dienen, insbesondere Investitionen in
Infrastruktur und Fahrzeuge. Dabei können jedoch
grundsätzlich nur solche Vorhaben gefördert
werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit
nach § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz –
BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468),
das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19.
Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024, 3034) geändert
worden ist, entsprechen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon:
Fax:
03 71 / 5 32-0
03 71 / 5 32-19 29
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.lds.sachsen.de
Dienstsitz Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon:
Fax:
03 51 / 8 25-0
03 51 / 8 25-99 99
Seite 143 von 190
Dienstsitz Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon:
Fax:
Quelle:
03 41 / 9 77 0
03 41 / 9 77 11 99
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=876
9415135648
Seite 144 von 190
Programmtitel:
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus über die
pauschale zweckgebundene Zuweisung von
Fördermitteln für investive Maßnahmen des
Schulbaus an Schulen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände für Schulen gemäß § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und
3 SchulG, die sich in kommunaler Trägerschaft
befinden.
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Gegenstand der Förderung sind der Neubau, die
bauliche Erweiterung, der Umbau und die Sanierung
von Schulbauten einschließlich Schulsporthallen und
der Schulaußenanlagen von allgemeinbildenden
Schulen und Förderschulen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
RP Chemnitz
Altchemnitzer Str. 41
09105 Chemnitz
Telefon: 03 71 / 5 32-0
RP Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: 03 51 / 8 25-26 22
RP Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Telefon: 03 41 / 9 77-0
Quelle:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=226
104702062
Seite 145 von 190
Programmtitel
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus über die
Gewährung pauschalierter Fördermittel für
Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita Bau)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und
Kreisfreien Städte (Erstempfänger), die die Zuwendungen in eigener Zuständigkeit im Falle der
Förderung an kommunale und freie Träger von
Kindertageseinrichtungen und an die Gemeinden
(Endempfänger) weiterreichen können.
Laufzeit:
10.04.2012 bis 30.06.2014
Kurzbeschreibung:
Gegenstand der Förderung sind:
a) die Errichtung, Sanierung, Instandsetzung und
Modernisierung von Kindertageseinrichtungen
sowie
b) die Instandsetzung und Ausstattung von
Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
Telefon:
Fax:
03 41 / 12 66-0
03 41 / 12 66-7 00
Internet: http://www.ksv-sachsen.de/
Quelle:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=649
1015356568
Seite 146 von 190
3.14.
Sachsen-Anhalt
3.14.1. Bauförderung
Programmtitel:
Herrichtung von Wohngebäuden zur anschließenden Veräußerung an Selbstnutzer
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen (Haushalt mit min. zwei Personen)
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt im
Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt verbilligte Baudarlehen mit dem Ziel, dass Bestandsgebäude durch
Modernisierung, Instandsetzung bzw. Sanierung
zum Zwecke der anschließenden Veräußerung an
Selbstnutzer hergerichtet werden. Dabei müssen die
Förderobjekte über einen barrierefreien Zugang
verfügen und in einer förderfähigen Gebietskulisse
einer am Programm Stadtumbau-Ost beteiligten
Stadt oder Gemeinde liegen.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Die Kundenbetreuer der Investitionsbank SachsenAnhalt beraten unter der kostenfreien Hotline
0800 / 5 60 07 57.
Quelle:
http://www.ib-sachsenanhalt.de/privatkunden/bauen/ib-foerderdarlehenneubau.html
Seite 147 von 190
Programmtitel:
Förderung energetischer und altersgerechter
Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt
MODERN)
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen und private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter/Wohnungsunternehmen
Laufzeit:
laufend
Kurzbeschreibung:
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Modernisierungsmaßnahmen an
selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Mitfinanziert werden unter anderem Maßnahmen
zum barrierereduzierenden und -freien Umbau auf
Basis des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline:
Fax:
08 00 / 5 60 07 57
03 91 / 5 89-19 33
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de
Quelle:
http://www.ib-sachsenanhalt.de/foerderprogramme/sachsen-anhaltmodern.html
Seite 148 von 190
3.14.2. Gesundheit und Soziales
Programmtitel:
Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen (+ im ländlichen Raum);
Sachsen-Anhalt Stark III
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Träger von Kindertageseinrichtungen
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden die energetische und allgemeine
Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen
(z. B. Erneuerung von Heizungsanlagen, Nutzung
erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen,
barrierefreie Erschließung)
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Quelle:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Gabriele Trumpf / Christina Roos
Telefon:
03 91 / 5 89 19 32
E-Mail:
[email protected]
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentlichekunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhaltstark-iii.html
Seite 149 von 190
3.15.
Schleswig-Holstein
Bauförderung
Programmtitel:
Soziale Wohnraumförderung in SchleswigHolstein : Neubau und Modernisierung
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Natürliche und juristische Personen, deren Bonität
gegeben ist, sowie Kommunen
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, Studentenwohnheimplätzen,
Wohngemeinschaftswohnungen.
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Schaffung
von Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle.
Gefördert werden Neubau, Ausbau, Erweiterung und
neubaugleiche Sanierung.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon:
Fax:
04 31 / 99 05-0
04 31 / 99 05-33 83
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ib-sh.de
Quelle:
http://www.ib-sh.de/886/
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Programmtitel:
Zuschussprogramm für private Vermieter und
Selbstnutzer
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Modernisierung von Wohneigentum.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz und zur Reduktion von Barrieren in
Wohngebäuden.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon:
Fax:
04 31 / 99 05-0
04 31 / 99 05-33 83
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ib-sh.de
Quelle:
http://www.ib-sh.de/zuschuss-modernisierung-mw/
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Programmtitel:
Soziale Wohnraumförderung - Eigentumsmaßnahmen
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Privatpersonen in Haushalten
mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen, deren Gesamteinkommen
die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Laufzeit:
bis 31.12.2014
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden insbesondere Haushalte mit
Kindern, schwerbehinderte Menschen und Alleinerziehende.
Mitfinanziert werden
 der Neubau oder Erwerb eines Einfamilienhauses
oder einer Eigentumswohnung,
 der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines
Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für
einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht
angemessen ist,
 die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in
denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon:
Fax:
04 31 / 99 05-0
04 31 / 99 05-33 83
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.ib-sh.de
Quelle:
http://www.ib-sh.de/886/
Seite 152 von 190
3.16.
Thüringen
3.16.1. Bauförderung
Programmtitel:
Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
natürliche und juristische Personen des privaten und
öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige
Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Thüringen fördert den Bau von Mietund Genossenschaftswohnungen.
Mitfinanziert werden Neubau, Umbau, Ausbau oder
Erweiterung bestehender Gebäude (Schaffung
barrierefreier Wohnräume).
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon:
Fax:
03 61 / 37 70 0
03 61 / 37 73 71 90
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0
5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum
ent&doc=10110
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Programmtitel:
Wohneigentumsprogramm (WEP)
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
Privatpersonen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Thüringen fördert den Bau und den
Erwerb von selbst genutztem Eigenwohnraum.
Gefördert wird unter anderem auch das barrierefreie
Herrichten von selbst genutztem Wohneigentum.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon:
Fax:
03 61 / 37 70 0
03 61 / 37 73 71 90
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0
5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum
ent&doc=10108
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Programmtitel:
Modernisierung und Instandsetzung von
Mietwohnungen
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
natürliche und juristische Personen des privaten und
öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige
Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für
die Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen.
Mitfinanziert werden:
 bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und
innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert
erhöhen (Schaffung von Barrierefreiheit),
 heizenergiesparende Maßnahmen,
 Maßnahmen der modernisierungsbedingten
Instandsetzung sowie
 Maßnahmen zur CO2-Minderung, zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer
Energien.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Referat Wohnungsbauförderung
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon:
Fax:
03 61 / 37 70 0
03 61 / 37 73 71 90
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0
5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum
ent&doc=7293
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Programmtitel:
Förderung städtebaulicher Maßnahmen
(Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien ThStBauFR)
Förderart:
Zuschuss / Darlehen
Antragsberechtigung:
Kommunen; diese können die Fördermittel an Dritte
weiterleiten
Laufzeit
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung
des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Maßnahmen. Schwerpunkte sind insbesondere
 Stadtumbaumaßnahmen zur Anpassung an die
demographische Entwicklung,
 Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Behebung
sozialer Missstände,
 die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren unter Berücksichtigung des Wohnungsbaus und der Denkmalpflege,
 die Wiedernutzung von Flächen zur Errichtung
von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfsund Folgeeinrichtungen.
Im Rahmen dieser Schwerpunkte sollen die Stadtquartiere an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und
Bürger angepasst werden, insbesondere der
Familien, der älteren Menschen sowie von Menschen
mit Behinderungen. Deshalb können die Finanzhilfen
auch eingesetzt werden, um das Wohnumfeld
barrierefrei zu gestalten und um die Ausstattung mit
Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der
Gemeinde, der Bildung und der Integration dienen.
Dazu gehört auch der Ausbau von Spielplätzen,
Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der
integrierten Stadtentwicklung.
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon:
Fax:
03 61 / 37 70-0
03 61 / 37 73-71 90
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee
7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume
nt&doc=10337
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3.16.2. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen
Programmtitel
Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Investitionsrichtlinie)
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV, kommunale Gebietskörperschaften sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.
Laufzeit:
bis 31.12.2013
Kurzbeschreibung:
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und
Qualifizierung eines attraktiven, wirtschaftlichen und
bedarfsgerechten Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen im Rahmen der
Daseinsvorsorge.
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen
und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit
berücksichtigt und daher bei der Vorhabenplanung
die zuständigen Beauftragten oder Beiräte für
Menschen mit Behinderungen angehört und insbesondere bei der Gestaltung von baulichen Anlagen
im öffentlichen Bereich auch bei der weiteren
Realisierung des Vorhabens eingebunden werden.
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Landesamt für Bau und Verkehr
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt
Telefon:
Fax:
03 61 / 3 78 63 01
03 61 / 3 78 64 99
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/de/tlbv/
Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH
(NVS)
Schmidtstedter Straße 34
99084 Erfurt
Telefon:
Fax:
03 61 / 3 49 81-0
03 61 / 3 49 81-60
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.nvsthueringen.de
Quelle:
http://www.thueringen.de/th9/tmblv/verkehr/oepnv
/investition/
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3.16.3. Gesundheit und Soziales
Programmtitel:
Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Förderart:
Zuschuss
Antragsberechtigung:
Träger der öffentlichen Jugendhilfe und andere
Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie
Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, sowie die
Träger der freien Jugendhilfe
Laufzeit:
bis 31. August 2013
Kurzbeschreibung:
Der Freistaat Thüringen unterstützt investive Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um
auf überörtlicher Ebene Einrichtungen für die
Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit zu
schaffen und zu erhalten.
Gefördert werden Neu- oder Erweiterungsbauten,
Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung
sowie die Ausstattung von Einrichtungen mit Technik
und Inventar.
Förderfähige Einrichtungen sind:
 Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten,
 Jugendherbergen,
 Freizeit- und Erholungseinrichtungen für Kinder
und Jugendliche,
 Jugendzeltplätze.
Im Zuge der Modernisierung ist auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit zu achten.
(Neu- oder Erweiterungsbauten sollen barrierefrei
gestaltet werden; bei Vorhaben des Aus- und Umbaus und der Sanierung jedoch nur, soweit dies
wirtschaftlich vertretbar ist.)
Förderbedingungen:
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Kontaktdaten:
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung
(GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Telefon:
Fax:
03 61 / 22 23-0
03 61 / 22 23-3 22
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.gfaw-thueringen.de
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und
Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon:
Fax:
03 61 / 3 79 00
03 61 / 3 79 88 00
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee
7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume
nt&doc=11251
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3.16.4. Wirtschaftsförderung
Programmtitel:
Thüringen-Dynamik
Förderart:
Darlehen
Antragsberechtigung:
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors sowie
Angehörige freier Berufe
Laufzeit:
bis 31.12.2015
Kurzbeschreibung:
Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben
gehörenden neu anzuschaffenden aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswerte; hier wurde 2011 das Programm
auch für Ärzte in speziellen Gebieten geöffnet. Durch
dieses Programm erhalten Ärzte zinsvergünstigte
Kredite und können so zu Beginn ihrer Niederlassung die Praxiseinrichtung finanzieren, eingeschlossen Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Förderbedingungen:
Kontaktdaten:
Thüringer Aufbaubank
entsprechende Kundencenter in
Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach
Internet:
http://www.aufbaubank.de/index.php?p=40&
Quelle:
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee
7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume
nt&doc=10594
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4. Europäische Förderprogramme / Förderprogramme zur Herstellung von Barrierefreiheit
Die Europäische Kommission will im Herbst 2012 ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Mit dem Gesetz soll sichergestellt
werden, dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur physischen
Umwelt, zu Verkehrsmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen nicht benachteiligt sind. Zu häufig bleibt der
großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft
verwehrt.
Bereits 2011 hatte die EU-Kommission eine umfassende Strategie für die
Schaffung eines barrierefreien Europas für Menschen mit Behinderungen
bis 2020 angenommen. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel,
Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen und die Hindernisse
auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Eine der Schlüsselmaßnahmen der Strategie betrifft die Förderung der Zugänglichkeit. Ziel ist, die
Normung oder die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe für die
Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste.
Hauptmaßnahmen sind:
Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe
und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EUMarktes für Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“).
Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in
den nächsten Jahren erheblich anwachsen.
Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen
müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller
Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Daher ist zu gewährleisten, dass
Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke - beispielsweise Bücher - in zugänglichen
Formaten müssen gefördert werden.
Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und
-Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang
sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle
und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen
für die persönliche Betreuung genutzt werden.
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Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen
der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft:
Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit
von Ansprüchen, wie z. B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.
Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und
behindertengerechte Einrichtungen, beispielsweise durch die Verleihung
eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte.
Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die
Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher
Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher
Strukturen.
4.1.
Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der
Finanzströme innerhalb der EU
Orientiert an ihrer Wirtschaftskraft zahlen die Staaten der Europäischen
Union in den Haushalt der EU ein. Nach Abzug der Mittel zur Finanzierung
der eigenen EU-Administration ergibt sich das disponible Finanzvolumen für
Förderprogramme, von dem knapp 80 % orientiert an Bedürftigkeits- und
Förderkriterien an die EU-Staaten zurückfließen, während ca. 20 % von der
Europäischen Kommission direkt verwaltet und verausgabt werden.
Die knapp 80 % EU-Mittel, die an die Einzelstaaten zurückfließen, werden
von den nationalen Behörden verwaltet und verausgabt (siehe Abschnitt
4.4.). Hierfür legt jeder EU-Mitgliedstaat einen Nationalen Strategischen
Rahmenplan (NSRP) vor, der mit den Leitlinien und Rahmenvorgaben der
Europäischen Gemeinschaft übereinstimmt.
Entsprechende Rahmenvorgaben lenken die EU-Finanzströme quotiert in
einzelne Förderbereiche, so dass von den insgesamt 126,5 Mrd. € des EUHaushalts pro Jahr alleine 45,5 Mrd. € in sog. Strukturfonds fließen, was
knapp 36 % entspricht. Weitere 42,7 Mrd. € werden für Direktzahlungen und
Marktmaßnahmen für die europäische Landwirtschaft sowie 12,4 Mrd. € für
die ländliche Entwicklung ausgegeben, was insgesamt weiteren 44 % entspricht. Damit ist die Förderung des Agrarsektors und der ländlichen Entwicklung der größte Posten im EU-Haushalt.
Der Deutsche NSRP ist gleichzeitig Grundlage für die Ausarbeitung der
Operationellen Programme der Länder und des Bundes und enthält die
deutsche Strategie für die laufende Förderperiode 2007 - 2013.
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Europäische Förderprogramme sind in fast allen Einzelbudgets der EU enthalten. So sind mögliche Förderinstrumente für Maßnahmen zur Herstellung
von Barrierefreiheit der Europäischen Union (EU) kaum zu identifizieren.
Dies liegt zum einen an der großen Vielfalt an Förderprogrammen, deren
Fördervoraussetzungen und -bedingungen äußerst unscharf gefasst sind und
dies liegt zum Anderen an den komplexen EU-Strukturen mit ihren vielfältigen Zuständigkeiten, was wiederum Auswirkungen auf unterschiedliche
Beantragungswege hat.
Auf EU-Ebene gibt es neben Strukturfondsmitteln zahlreiche spezifische
Programme, aus denen z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Umweltprojekte,
Frauenförderung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Kultur oder Städtepartnerschaften gefördert werden. In diesem breiten thematischen Spektrum sind schließlich auch Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheitsmaßnahmen „vergraben“, was durchaus wörtlich zu verstehen ist.
So ist 2012 beispielsweise die touristische Infrastrukturmaßnahme
„Errichtung eines barrierefreien Badestegs“ in Kühlungsborn (MecklenburgVorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)
gefördert worden,2 was der Fondtitel zunächst nicht vermuten lässt.
So gilt es vor Projektbeginn Informationen darüber einzuholen, in welchen
Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten
sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist.
4.2.
Europäische Strukturfonds
Die Europäische Union fördert mit einer Reihe von Maßnahmen verschiedene
Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitgliedsländer und assoziierten
Staaten. Der Strukturfonds der EU gehört dabei zu den wichtigsten Förderinstrumenten. Ziel der EU-Strukturfonds ist der Ausgleich wirtschaftlicher
und sozialer Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen
der Europäischen Gemeinschaft. Ca. 30 % der Mittel des EU-Haushaltes
werden dafür eingesetzt.
2
Vgl. die Pressemeldung der Landesregierung MecklenburgVorpommern unter: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/
wm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=37-317
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Dafür wurden Strukturfonds mit jeweils unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingerichtet:

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF - Europäischer Sozialfonds

EGFL- Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft

ELER- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes

EFF - Europäischer Fischereifonds
Die Hauptziele der Strukturfonds sind, die Entwicklungsunterschiede der
europäischen Regionen zu verringern (Konvergenzziel) und so zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft beizutragen
(Kohäsionsziel). Die Abwicklung des Strukturfonds erfolgt in den Mitgliedstaaten, in denen die EU-Mittel in nationale Förderprogramme integriert
werden. Die Fondsverwaltung für EFRE und ESF in der Bundesrepublik
obliegt in der Regel den Wirtschaftsministerien bzw. Arbeits- und Sozialministerien der Länder. Gefördert wird im Rahmen von Landesrichtlinien, die
auch in anderen Ressorts verwaltet werden.
Durch den ESF können öffentliche und private Einrichtungen gefördert
werden, die ein Vorhaben durchführen, die Teile von Einzelprogrammen
sind. Eine direkte Einzelförderung von Personen ist in der Regel ausgeschlossen. Die Menschen profitieren dennoch als Teilnehmende in den
Vorhaben direkt vom ESF, etwa durch die berufsbezogenen Sprachkurse
oder die Weiterbildungsprämie.
Die besonderen Förderschwerpunkte der Strukturfonds sind:

Forschung und technologische Entwicklung,

Innovation und Unternehmergeist,

Informations- und Kommunikationstechnologien,

Umwelt und Risikoprävention,

Effiziente Energienutzung,

Tourismus,

Kultur,

Transport,

Energie,
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
Bildung und

Gesundheit.
Hierbei ist die europäische Regionalpolitik von drei Zielfunktionen geprägt:

Konvergenz der Regionen,

Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und

Vertiefung der europäischen territorialen Zusammenarbeit.
Je nach regionalem Entwicklungsstand einer Region setzen die Förderinstrumente an: So ist beispielsweise nur in den wirtschaftlich weniger entwickelten Konvergenzregionen die direkte Unterstützung von Investitionen
von Unternehmen vorgesehen. Konvergenzregionen sind definiert als
Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 % des
europäischen Durchschnitts beträgt.
Für Deutschland und die direkte Förderung seiner Regionen bedeutet dies:
Aufgrund ihres erheblichen Entwicklungsrückstandes zum EU-Gemeinschaftsdurchschnitt fallen die fünf neuen Bundesländer auch in der Förderperiode 2007 - 2013 unter das Konvergenzziel. Die Förderung mit den EUStrukturfonds soll hier die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen mit
einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des Durchschnittes der EU-25
beschleunigen und zur Schaffung von mehr und nachhaltigen Arbeitsplätzen
beitragen. Zu den Konvergenzregionen gehören die Länder MecklenburgVorpommern und Thüringen sowie die Regierungsbezirke Dessau,
Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg Nordost. Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und die Region Brandenburg Südwest werden künftig
als Phasing-out-Regionen innerhalb des Konvergenzzieles gefördert. Gleiches
gilt für die Region Lüneburg in Niedersachsen, deren BIP pro Einwohner in
Kaufkraftparitäten (KKS) gemessen am durchschnittlichen BIP pro Kopf der
EU-15 als einzige westdeutsche Region unterhalb der Abgrenzungskriterien
geblieben ist.
4.3.
Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts/Fördermittel
Die Verwaltung der europäischen Fördermittel kann nach zwei Verfahren
erfolgen:

Direkte Verwaltung der Europäischen Kommission

indirekte Verwaltung.
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Bei der direkten Verwaltung verwaltet die Europäische Kommission die
Fördermittel, zahlt diese aus und definiert unabhängig Kriterien und Grundsätze für die Durchführung der verschiedenen Programme. Hier sind Förderanträge direkt bei der EU-Kommission oder bei den Exekutivagenturen für
die einzelnen Programme einzureichen. Diese Stellen bieten üblicherweise
keine umfangreiche Beratung von Antragstellern. Dafür existieren in den
Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Kontaktstellen, bei denen Antragsteller Informationen erhalten. Dies gilt für folgende Themenbereiche:

Forschung und Innovation,

Gründung und Investition,

Energie, Umwelt Verkehr,

Beschäftigung und Soziales.
Für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gibt die EUKommission knapp 6 Mrd. € aus. Insgesamt werden für die Programme, die
2007 gestartet sind und bis 2013 laufen, 975 Mrd. € veranschlagt.
Bei der indirekten Verwaltung liegt die Verwaltung der Fördermittel hingegen
bei den Mitgliedsstaaten, die diese Aufgabe über die zentralen und lokalen
Verwaltungen wahrnehmen. So werden beispielsweise bei den Strukturfonds
die Mittel den Mitgliedsstaaten, im Besonderen den Regionen oder
Provinzen, zugewiesen, um die Entwicklungsunterschiede der europäischen
Regionen abzubauen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
zu stärken. Wie diese Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Regionen
oder Provinzen über nationale Bestimmungen, auf der Grundlage eines
Programms, das von der Kommission genehmigt werden muss.
4.4.
Zur Beantragung europäischer Fördermittel
Für bestimmte Projekte können auch Fördermittel seitens der EU in Betracht
kommen. Die Fördermittel, die aus dem EU-Haushalt für Projekte zur Verfügung gestellt werden, sind vielfältig. So unterschiedlich die Bereiche sind,
in denen EU-Gelder investiert werden, so unterscheiden sich auch die
Voraussetzungen und Modalitäten für eine Förderung. Man sollte wissen, in
welchen Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu
beachten sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner
ist.
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Zwar werden auch einige Programme direkt von der Europäischen Kommission verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der
Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben. Diese werden national
bewilligt, so dass man sich hierfür direkt an die Landesregierung oder die
Wirtschaftsministerien der Bundesländer wenden kann. Deshalb hat jedes
Bundesland auch seine eigenen Förder- und Vergaberichtlinien.
Da die Bewilligungskriterien je nach zu fördernder Maßnahme verschieden
sind, werden sie in den Ausschreibungen der Landesbehörden spezifiziert.
Informationen zur Förderpraxis sollten daher bei der jeweiligen Landesregierung eingeholt werden.
5. Förderprogramme privater Initiativen
Im Folgenden werden privatfinanzierte Möglichkeiten der Förderung von
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgelistet. Die Darstellung
bezieht sich auf privatfinanzierte Förderprogramme (zu öffentlichen Förderprogrammen siehe Abschnitt 2. bis 4.) und ist in folgende Förderbereiche
gegliedert:

Barrierefreies Bauen und Modernisieren

Mobiles Reisen

Forschungsförderung/Ausbildung

Lotteriegesellschaften
Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der
Förderprogramme über
a)
den Förderbereich / Programmtitel,
b)
die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.),
c)
den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller,
Kommunen etc.),
d)
die Laufzeit des Förderprogramms,
e)
eine Kurzbeschreibung der Förderung,
f)
eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu
bringen),
g)
die Kontaktdaten des Förderungsgebers,
h)
Quellenangaben.
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5.1
Barrierefreies Bauen und Modernisieren
Programmtitel:
„Projekt Barrierefreie Praxis“
Förderart:
Finanzielle Unterstützung
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
fortlaufend
Kurzbeschreibung:
Umbau von Arztpraxen
Kontaktdaten:
Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.
Hindenburgufer 87
24105 Kiel
Telefon:
Fax:
Quelle:
04 31 / 88 10 15 – 0
04 31 / 88 10 15 55
http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-barrierefreie-praxis/
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Programmtitel:
„Projekt Praxis-Tool Barrierefreiheit“
Förderart:
finanzielle Unterstützung
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
ohne festen Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Das web-basierte Experten-Informationssystem wird
Praxisinhaber, die an Planung, Gestaltung und Einkauf mitwirken, durch den gesamten Prozess des
Praxis-Umbaus leiten und dabei die individuellen
Voraussetzungen und Anforderungen berücksichtigen.
Kontaktdaten:
Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.
Hindenburgufer 87
24105 Kiel
Telefon:
Fax:
Quelle:
04 31 / 88 10 15 – 0
04 31 / 88 10 15 55
http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/praxis-bau-planer/
Seite 171 von 190
Programmtitel:
„Aktion Mensch“
Förderart:
40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten
Einrichtungen
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau von
Häusern.
Kontaktdaten:
Ute Schmidt
Telefon: 0228 / 20 92 – 5272
E-Mail:
[email protected]
Monika Quantius
Telefon: 0228 / 20 92 – 5555
E-Mail:
[email protected]
Quelle:
https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php
Seite 172 von 190
Programmtitel:
„Barrierefreies Wohnen/Bauen“
Förderart:
finanzielle Unterstützung und Kredite
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen
Kontaktdaten:
Rheinland-Pfalz Bank
Große Bleiche 54-56
D-55116 Mainz
Herr Herrmann
Herr Wenz
Telefon: 0 61 31 / 6 43 77 77
Quelle:
http://www.mainzbingen.de/deutsch/downloads/behindertenbeauftrag
ter/
foerdermoeglichkeiten_barrierefreier_wohnraum.pdf
Seite 173 von 190
Programmtitel:
„Barrierefreies Wohnen“
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen
Kontaktdaten:
Landestreuhand Bank Rheinland-Pfalz
Holzhofstraße 4
D-55116 Mainz
Herr Steffen
Telefon: 0 61 31 / 4 99 17 30
Quelle:
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads
/behindertenbeauftragter/foerdermoeglichkeiten_bar
rierefreier_wohnraum.pdf
Seite 174 von 190
Programmtitel:
„Wohnen in Orts- und Stadtkernen“
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu
60 % aus Wohnbauflächen bestehen.
Kontaktdaten:
Finanzministerium Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz
Herr Peter Bentz
Telefon: 06131 / 16 43 36
Quelle:
http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/
Seite 175 von 190
Programmtitel:
Programm "Barrierefreiheit"
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Das Programm "Barrierefreies Planen und Bauen"
setzt sich in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Sächsischen Integrationsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch IX und dem
von der Deutschen Bundesregierung gezeichneten
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein,
bestehende Barrieren abzubauen und neuen zu entgegnen.
Kontaktdaten:
Selbsthilfenetzwerk Sachsen
Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen
Michelangelostr. 2/Erdg.
01217 Dresden
Telefon:
Fax:
03 51/ 47 93 50-18
03 51/ 47 93 50-17
E-Mail:
[email protected]
Quelle:
http://www.selbsthilfenetzwerksachsen.de/index.php?menuid=177
Seite 176 von 190
Programmtitel:
„Förderung von investiven Maßnahmen“
Förderart:
Antragsberechtigung:
Zuwendungsempfänger sind die Behindertenselbsthilfeverbände, die Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene
Organisationen. Die Antragstellung erfolgt in der
Geschäftsstelle der Stiftung. Alle Anträge werden in
den Beratungsstellen für barrierefreies Bauen begutachtet. Die Stiftungsleistungen für investive
Maßnahmen müssen vor Beginn des Vorhabens
beantragt und genehmigt werden.
Laufzeit:
ohne Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Förderung von investiven Maßnahmen zur
Beseitigung von Barrieren, für den Aufbau von
Begegnungsstätten und Beratungsstellen
Kontaktdaten:
Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe
- Otto-Perl
Postanschrift:
Postfach: 13 45
09072 Chemnitz
Telefon:
Quelle:
03 71 / 57 73 77
http://www.soziales.sachsen.de/4520.html
Seite 177 von 190
Programmtitel:
„Projekt nahtlos Mobil“
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
ohne zeitlichen Rahmen
Kurzbeschreibung:
Entwicklung eines Reiseassistenzsystems
Kontaktdaten:
Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V.
Hindenburgufer 87
24105 Kiel
Telefon:
Fax:
Quelle:
04 31 / 88 10 15 – 0
04 31 / 88 10 15 55
http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-namo/
Seite 178 von 190
5.2
Forschungsförderung und Ausbildung
Programmtitel:
Ohne Titel
Förderart:
Ausbildung, Berufsförderung
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
Programmende 2012 (Verlängerung möglich)
Kurzbeschreibung:
Förderungen im Bereich Wohnen und Arbeitsplatz
Kontaktdaten:
Kathrin Nachtsheim
Senior Consultant
Saarbrücker Straße 20/21
10405 Berlin
Quelle:
Telefon:
030 / 30 20 20-223
E-Mail:
[email protected]
Rambøll Management Consulting GmbH
http://www.thueringen.de/esf/aktuelles/
Seite 179 von 190
Programmtitel:
Auerbach-Stiftung
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
unbegrenzt / Anträge für das Förderjahr müssen
immer bis zum 30. Juni des Vorjahres eingereicht
werden.
Kurzbeschreibung:
Die Auerbach Stiftung engagiert sich fördernd und
operativ schwerpunktmäßig in den folgenden
Bereichen:
 Bildung und Erziehung
 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
 Altenhilfe
 Behindertenhilfe
 Mildtätiges und Soziales
Kontaktdaten:
Quelle:
Auerbach Stiftung
Postfach 11 62
88060 Tettnang
Telefon:
0 75 42 / 9 46 77-0
E-Mail:
[email protected]
http://www.auerbach-stiftung.de/antragstellen/antrag-stellen.html
Seite 180 von 190
Programmtitel:
Herbert-Funke-Stiftung
Förderart:
Abhängig von der gewünschten Art der Förderung
sind der Stiftung Kostenvoranschläge, ggfls. schriftliche Bankenauskünfte und/oder zeitnahe Verwendungsnachweise vorzulegen. Außerdem verlangt die
Herbert-Funke-Stiftung bei länger andauernden
Projektförderungen die Vorlage mindestens eines
inhaltlichen Zwischenberichts (z. B. halbjährlich)
und einen Abschlussbericht (nach Beendigung des
Förderprojekts), der spätestens 2 Monate nach
Beendigung des Förderprojekts vorgelegt werden
muss. Kommt der Geförderte dem nicht pünktlich
nach, muss er mit der Einstellung der Förderung
oder ggf. auch mit der Rückforderung der bislang
erhaltenen Mittel rechnen.
Antragsberechtigung:
Für Anträge von bedürftigen Sehbehinderten oder
Blinden ist das Ausfüllen des Fragebogens für Antragsteller notwendig. Dazu sind Ihren Angaben
entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis, etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles
augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung des Gesichtsfeldes eingereicht werden
Laufzeit:
keine begrenzte Antragszeit
Kurzbeschreibung:
Es werden in allen Bereichen vorrangig solche
Projekte gefördert, die einen eindeutig gemeinnützigen Charakter aufweisen. Die Zielgruppe sind
sehbehinderte/blinde Menschen. Ausschließlich
Projekte mit diesem Zielgruppen-Schwerpunkt
können daher unterstützt werden.
Kontaktdaten:
Herbert-Funke-Stiftung: Gemeinnützige Stiftung
für Sehbehinderten-Förderung
Mariendorfer Damm 60, 12109 Berlin
Quelle:
Telefon:
Fax:
0 30 / 70 07 36 81
0 30 / 70 07 36 82
Email:
[email protected]
http://www.herbert-funke-stiftung.de/index.html
Seite 181 von 190
Programmtitel:
„Allgemeine Förderungen nach Möglichkeit und
persönlicher Vorstellung des Förderprogramms“
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
Kurzbeschreibung:
Individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit
der Stiftung
Kontaktdaten:
Elsa-Krauschitz-Stiftung
Altkrautheimer Straße 20
74238 Krautheim
Quelle:
http://www.bsk-ev.org/1033/elsa-krauschitzstiftung/
Seite 182 von 190
Programmtitel:
„Mobilität – Barrierefreiheit“
Förderart:
finanzielle Unterstützung
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
ohne festen Zeitraum
Kurzbeschreibung:
 individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit der Stiftung
In der Regel ist vom Antragsteller eine Eigenleistung
zur Maßnahme zu erbringen.
Kontaktdaten:
Quelle:
Kämpgen-Stiftung
Mathiaskirchplatz 5
50968 Köln
Telefon:
Fax:
02 21 / 9 31 20 10
02 21 / 9 31 20 12
E-Mail:
[email protected]
http://www.kaempgenstiftung.de/menu/foerderung/gefoerderteprojekte/mobilitaet-barrierefreiheit/
Seite 183 von 190
Programmtitel:
„Barrierefrei starten“
Förderart:
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
fortlaufend
Kurzbeschreibung:
Hilfe bei der Integration von behinderten
Jugendlichen in die Berufswelt
Kontaktdaten:
Die Wiesbaden Stiftung
Wilhelmstraße 24 - 26
65183 Wiesbaden
Karin Träger
Telefon: 06 11 / 1 66 66 86
Fax:
06 11 / 1 66 66 82
Quelle:
http://die-wiesbadenstiftung.de/projekte/barrierefrei.html
Seite 184 von 190
Programmtitel:
„Wir übernehmen gesellschaftliche
Verantwortung“
Förderart:
Projektförderung
Antragsberechtigung:
Öffentlich-rechtliche Körperschaften
Gemeinnützige juristische Personen
Laufzeit:
maximal 2 Jahre
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden wissenschaftliche Vorhaben und
praktische Maßnahmen, die der Weiterentwicklung
des Bildungs- und Gesundheitswesens und der
Rehabilitation auf nationaler und internationaler
Ebene dienen.
Kontaktdaten:
Frau Simone Kuhn
SRH Holding
- SRH Stiftung Bonhoefferstraße 1
69123 Heidelberg
Quelle:
Telefon:
Telefax:
0 62 21 / 82 23 – 1 20
0 62 21 / 82 23 – 1 21
E-Mail:
[email protected]
http://www.srh.de/de/die-srh/srhholding/foerderstiftung/
Seite 185 von 190
5.3
Lotteriegesellschaften
Programmtitel:
„Aktion Mensch“
Förderart:
40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten
Einrichtungen
Antragsberechtigung:
jeder
Laufzeit:
kein Zeitraum
Kurzbeschreibung:
Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau von
Häusern.
Kontaktdaten:
Aktion Mensch
Ute Schmidt
Telefon: 02 28 / 20 92 – 52 72
E-Mail:
[email protected]
Monika Quantius
Telefon: 02 28 / 20 92 – 55 55
E-Mail:
[email protected]
Quelle:
https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php
Seite 186 von 190
Programmtitel:
„Ein Platz an der Sonne: So helfen wir“
Förderart:
Die Zuwendungen des Deutschen Hilfswerks erfolgt
aus Mitteln der Fernsehlotterie erfolgen anteilig und
nach den Förderrichtlinien.
Antragsberechtigung:
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen
Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, Anträge zu stellen und eine Förderung zu erhalten.
Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen,
die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind, erhalten
den Förderantrag ausschließlich von den jeweiligen
Verbänden.
Laufzeit:
ohne festen Zeitrahmen
Kurzbeschreibung:
Kontaktdaten:
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Geschäftsstelle Köln
Gereonstr. 18 - 32
50670 Köln
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Quelle:
02 21 / 91 40 99-0
02 21 / 91 40 99-29
[email protected]
http://www.fernsehlotterie.de/HELFEN/F%C3%B6rd
erantrag
Seite 187 von 190
6. Zusammenfassung / Schlussbemerkung
Im Rahmen dieser Dokumentation konnten ca. 200 Programme recherchiert
werden, über die Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit finanziert
bzw. gefördert werden können.
Wie eingangs bereits gesagt, kann diese Dokumentation nicht den Anspruch
auf Vollständigkeit erheben, da die Mehrzahl der Fördermöglichkeiten für
Barrierefreiheitsmaßnahmen in allgemein titulierten Förderprogrammen vergraben sind und nur durch mühsame Kleinarbeit aus diesen herausgeschält
werden konnten. Die hier vorliegende Dokumentation ist das Ergebnis von
ca. 800 Recherchestunden.
Bei der Erarbeitung dieser Dokumentation wurden zwei Aspekte deutlich:
1.
In Sachen „Herstellung von Barrierefreiheit“ ist in Deutschland einiges
in Bewegung geraten. Wir sind zwar noch weit davon entfernt, dass die
Realisierung von Barrierefreiheit von Beginn an bei der baulichen
Planung oder der Schaffung von Dienstleistungsangeboten mitgedacht
wird (was letztlich viel Geld sparen würde), das Bewusstsein für die
Belange wie auch immer eingeschränkter Menschen ist jedoch gestiegen
- nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels, der das Entwickeln barrierefreier Angebote auch ökonomisch interessant macht.
2.
Der Bereich Barrierefreiheit wird offensichtlich überwiegend in Bezug
auf bauliche Maßnahmen gedacht. Der Bereich Bauen/Wohnen ist ein
wichtiger Bereich, den es fortzuentwickeln gilt, um behinderten und
älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier
Wänden zu ermöglichen; die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfordert jedoch eine weit globalere Sicht auf das Thema
Barrierefreiheit und entsprechende Förderinstrumente zu ihrer
Realisierung.
Worin zusammengefasst liegt nun der Wert dieser Dokumentation:

Die Beratung in Sachen Förderung von Barrierefreiheitsmaßnahmen
wird effizienter und eine Stärkung erfahren, da nun Fördermöglichkeiten
konkret aufgezeigt werden können.

Die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen wird beschleunigt
werden, da der Rechercheaufwand nach Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten künftig deutlich geringer ausfallen wird und da mehr
Förderinstrumente bekannt sind. Hierbei ist jedoch das Aktualitätsproblem einer solchen Datensammlung zu lösen, da Förderprogramme
auslaufen bzw. neu geschaffen werden.
Seite 188 von 190

Ferner sind mit dieser Übersicht politische Signale verbunden, da mit
dieser Datensammlung empirisch belegt ist, dass der Bereich
Bauen/Wohnen vergleichsweise gut mit Fördermöglichkeiten ausgestattet ist, darüber hinaus existieren jedoch nur sehr wenig Förderinstrumente, um Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu
finanzieren; zu denken wäre hierbei an alle Arten von Dienstleistungen
oder Angebote in den Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe (Freizeitangebote, Kulturangebote etc., für die es allenfalls privatfinanziert
Förderungen gibt.
Seite 189 von 190
BKB Bundeskompetenzzentrum
Barrierefreiheit e. V.
[email protected]
www.barrierefreiheit.de


www.fahrinfo-berlin.de/barrierefrei/bin/
www.barrierefreiheit.de