Zeki Aksoy gg. die Türkei - Österreichisches Institut für
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Zeki Aksoy gg. die Türkei NL 1996, S. 13 (NL 96/1/5-Kurzinformation) Beschwerde 21987/93 Zeki AKSOY gegen die Türkei Bericht vom 23. Oktober 1995 Folterung und Misshandlung durch türkische Polizei Art. 3 Art. 5 (3) Art. 6 (1) Art. 13 Art. 25 EMRK EMRK EMRK EMRK EMRK Der Bf. wurde im November 1992 von der türk. Polizei in Haft genommen. Er bringt vor, während der Haftzeit gefoltert worden zu sein: Man habe ihn nackt an den Armen aufgehängt, ihm Elektroschocks an den Genitalien zugefügt und ihn geschlagen; als Folge dieser Prozedur hätte er seine Arme und Hände nicht mehr bewegen können. Tatsächlich wurde im Krankenhaus eine Lähmung beider Arme festgestellt. q In seiner Bsw. an die Kms. behauptet der Bf. Verletzungen von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung), Art. 5 (3) EMRK (Recht auf unverzügliche Vorführung vor einen Richter), Art. 6 EMRK (Recht auf Entscheidung durch ein Gericht) und Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Bsw. vor einer nationalen Instanz). 11 Monate später wurde die Kms. von der Ermordung des Bf. in Kenntnis gesetzt. Die Anwälte des Bf. behaupten, er war mit dem Tod bedroht worden, um ihn so zur Zurückziehung seiner Bsw. zu zwingen. Dies stelle eine Beeinträchtigung der effektiven Ausübung seiner Rechte nach Art. 25 EMRK (Recht auf Individualbeschwerde an die Kms.) dar. Die türk. Reg. bestreitet jeden Zusammenhang mit der Ermordung des Bf.; ein Mitglied der PKK sei bereits in dieser Angelegenheit verhaftet und wegen Mordes unter Anklage gestellt worden. Die Kms. stellt eine Verletzung der Art. 3 EMRK (15:1 Stimmen), Art. 5 (3) (b) EMRK (15:1 Stimmen) und Art. 6 (1) (b) EMRK (13:3 Stimmen) fest; keine gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzungen der Art. 13 EMRK (13:3 Stimmen) und Art. 25 EMRK (einstimmig). C.S./E.M.T. Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format). file:///D|/web/Institut%20für%20Menschrechte/Alte%20Seite/docs/96_1/96_1_05.htm[03.03.2010 20:12:51]