VISUM FÜR STUDENTEN

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VISUM FÜR STUDENTEN
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul
VISUM FÜR STUDENTEN
Merkblatt für Personen, die beabsichtigen in der Schweiz zu studieren.
BENÖTIGTE DOKUMENTE
UND ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN:
Drei (3) vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch) mit Schreibmaschine,
online oder in Blockschrift (mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber) ausgefüllte und persönlich
unterschriebene Visumantragsformulare
Unterschriebener Reisepass, der innerhalb der vorangegangenen zehn (10) Jahre ausgestellt worden ist,
mindestens zwei (2) leere Seiten aufweist und drei (3) Monate über das Datum der Wiederausreise aus
dem Schengenraum hinaus gültig ist
Drei (3) Kopien des Reisepasses (Seite 1 – 4, alle Seiten mit erstellten Verlängerungen, letzte Seite sowie,
falls vorhanden, Seiten mit vorherigen Visa)
Vier (4) aktuelle, identische, biometrische Passfotos
Visumgebühr: Erwachsene EUR 60.-, Kinder von 6 bis 12 Jahre: EUR 35.- (Gegenwert in TRY)
Alle Dokumente müssen in einer der Schweizerischen Landessprachen oder Englisch übersetzt und in
dreifacher Form abgegeben werden.
Antragsteller haben den Antrag persönlich einzureichen
Der/die Student/in oder ein Garant in der Schweiz muss vorweisen können, dass die Kosten für das
Studium gedeckt werden können gemäss den kantonalen Vorgaben. Bankbeleg über die finanziellen Mittel
in der Schweiz oder lokaler Bank mit Niederlassung in der Schweiz
Bestätigung der Zahlung der Unterrichtsgebühr für das erste Studienjahr (drei (3) Kopien
Bestätigungsschreiben/Immatrikulation der Schule oder Universität (Original und drei (3) Kopien)
Bisherige Diplome, Schulzertifikate und Studienplan
Landessprachen (Original und drei (3) Kopien)
übersetzt
in
einer
der
Schweizerischen
Lebenslauf übersetzt in einer der Schweizerischen Landessprachen (drei (3) Exemplare)
Schriftliche Erklärung des Studiengrundes und ein Motivationsschreiben für zukünftige Pläne in einer der
Schweizerischen Landessprachen (drei (3) Exemplare)
Der Gesuchsteller wird beim Einreichen des Visumantrages in der gewählten Studiensprache geprüft.
Das Antragsformular wird an die verantwortliche Kantonale Migrationsbehörde in die Schweiz zum Entscheid
geschickt. Das Schweizerische Generalkonsulat kann nur nach Erhalt der Ermächtigung der Kantonalen
Migrationsbehörde ein Visum ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr 8-10 Wochen
dauert. Es ist empfehlenswert, das Gesuch so früh wie möglich abzugeben.
Stipendium: Die Schweiz vergibt jedes Jahr zwei Universitätsstipendien an türkische Staatsangehörige, die in
der Schweiz studieren möchten. Diese 9-monatigen Forschungsstipendien werden nur an Universitätsabsolventen vergeben. Das Verfahren für Stipendien wird in Zusammenarbeit mit dem türkischen Ministerium für
Nationale Ausbildung durchgeführt. Dieses publiziert jedes Jahr im August eine Mitteilung auf dessen Website
www.meb.gov.tr. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Schweizerische Botschaft in Ankara:
[email protected]
Das Schweizerische Generalkonsulat behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Januar 2014
Visa Abteilung
Esentepe Mahallesi
Büyükdere Cad. No. 173
1. Levent Plaza A Blok Kat. 3
TR-34394 Levent-Sisli-Istanbul
Telefon: +90 212 283 12 93 (Mo-Do: 15:00 – 16:00)
Fax: +90 212 283 12 97
[email protected], www.eda.admin.ch/istanbul