Schlaganfall > Schwerbehinderung

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1. Allgemeines
2. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/
Schwerbehinderte
3. Verwandte Links
1. Allgemeines
Ein Schlaganfall kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen.
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB
IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend
Links zu den allgemeinen Regelungen:
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung (GdB)
Antrag auf Erhöhung des GdB
Grad der Behinderung bei Hirnschäden
Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter
Gleichstellung behindert/ schwerbehindert, um einen Arbeitsplatz zur
erlangen oder zu erhalten
2. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/
Schwerbehinderte
Hat ein- Patient nach einem Schlaganfall eine anerkannte Schwerbehinderung,
können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen. Als
schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung
(GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Arbeitstherapie und Belastungserprobung
Berufsfindung und Arbeitserprobung
Ausbildungsgeld für Schwerbehinderte
Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
Ergänzende Leistungen zur Reha
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrdienste für Schwerbehinderte
Kraftfahrzeughilfe
Kraftfahrzeugsteuer- Ermäßigung für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für Behinderte
Steuervorteile für Schwerbehinderte
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
Telefongebührenermäßigung für Schwerbehinderte
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Schwerbehinderte
Soziale Sicherung von Behinderten in Werkstätten
Soziale Sicherung von Behinderten in Werkstätten
3. Verwandte Links
Versorgungsamt
Schlaganfall
Aphasie
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Schlaganfall > Medizinische Rehabilitation
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Letzte Aktualisierung am 22.07.2009 Redakteur/ in: Gabriele Bayer
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