Brandschutz im Hochbau DIN 4102 Architekten

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Brandschutz im Hochbau DIN 4102 Architekten
Brandschutz im Hochbau
DIN 4102
Referent
Fachdozent Dipl.-Ing. E. Kogler
Fachhochschule Köln, Fakultät 06
Brandschutz im Hochbau DIN 4102
06.09.2005
Fachdozent Dipl.Dipl.-Ing. Erwin Kogler,
FHFH-Köln, Fakultät 06.
2
Brandschutz im Hochbau DIN 4102
06.09.2005
Fachdozent Dipl.Dipl.-Ing. Erwin Kogler,
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Brandschutz im Hochbau DIN 4102
06.09.2005
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Brandschutz im Hochbau DIN 4102
06.09.2005
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5
Teilbereiche der DIN 4102 :
06.09.2005
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Teilbereiche der DIN 4102 :
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie LüAR NRW) :
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DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 1: Baustoffe. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen –
vom Mai 1998
„
Baustoffklassen
Bauaufsichtliche Benennung
„
A
A1
A2
nichtbrennbare Baustoffe
wenn Ofenprüfung + Anforderung v A2 bestand.
B
B1
B2
B3
brennbare Baustoffe
schwerentflammbare Baustoffe
normalentflammbare Baustoffe
leichtentflammbare Baustoffe
„
„
„
„
„
„
06.09.2005
geringere Anforderungen als für A1
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DIN 4102-2 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 2: Bauteile. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen –
vom Sept. 1977
„
Feuerwiderstandsklasse
Feuerwiderstandsdauer in Minuten
„
F
F
F
F
F
gleich oder mindestens 30 Minuten
„
„
„
„
30
60
90
120
180
gleich oder mindestens 60 Minuten
gleich oder mindestens 90 Minuten
gleich oder mindestens 120 Minuten
gleich oder mindestens 180 Minuten
Die Brandraumtemperaturen liegen nach 30 Minuten bei 822 K,
„
nach 180 Minuten bei 1090 K,
über der Labor Raumtemperatur.
„
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DIN 4102-2 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 2: Bauteile. - Begriffe, Anforderungen + Prüfungen -
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DIN 4102-3 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 3: Brandwände + nichttragende Außenwände.
- Begriffe, Anforderungen + Prüfungen - v. Sept. 1977
„
Feuerwiderstandsklasse
Feuerwiderstandsdauer in Minuten
„
W
W
W
W
W
gleich oder mindestens 30 Minuten
„
„
„
„
30
60
90
120
180
gleich oder mindestens 60 Minuten
gleich oder mindestens 90 Minuten
gleich oder mindestens 120 Minuten
gleich oder mindestens 180 Minuten
Die Brandraumtemperaturen liegen nach 30 Minuten bei 658 K,
„
nach 180 Minuten bei 658 K,
„ über der Labor Raumtemperatur.
„
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter Baustoffe,
vom März 1994
Bauteile + Sonderbauteile
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 4: Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter
Baustoffe, Bauteile + Sonderbauteile.
„
„
Zu Baustoffklasse A1 gehören auszugsweise:
Sand, Kies, Lehm, Ton, Natursteine, Zement,
Kalk, Gips, Mörtel, Beton, Stahlbeton,
Mineralfasern ohne organische Zusätze, Ziegel,
Steinzeug, Glas, Metalle + Legierungen in nicht
klein zerteilter Form, usw.
Zu Baustoffklasse A2 gehören:
Gipskartonplatten nach DIN 18 180 mit
geschlossener Oberfläche.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Teil 4: Zusammenstellung + Anwendung klassifizierter
Baustoffe, Bauteile + Sonderbauteile.
„
„
Zu Baustoffklasse B1 gehören auszugsweise:
Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101,
Gipskartonplatten nach DIN 18 180 mit gelochter
Oberfläche, Kunstharze, Wärmedämmputzsysteme nach
DIN 18 550 Teil 3, Rohre + Formstücke aus PVC-U,
PVCC, PP, Fußbodenbeläge aus Eichen-Parkett, PVCBeläge, Gussasphaltestrich, Walzasphaltestrich.
Zu Baustoffklasse B2 gehören:
Holzwerkstoffe, Kunststoffbeschichtete Holzfaserplatten,
Gipskarton-Verbundplatten nach DIN 18 184, Rohre +
Formstücke wie B1, jedoch mit geringeren Wandstärken.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Wandarten + Wandfunktionen
„
Nichttragende Wände,
Sind scheibenartige Bauteile, die die Eigenlast im Brandfall und auf
ihre Fläche wirkende Windlast auf tragende Bauteile, z.B. Wandoder Deckenscheiben, abtragen.
„
Tragende Wände,
Sind überwiegend auf Druck beanspruchte scheibenartige Bauteile
zur Aufnahme vertikaler Lasten, z.B. Deckenlasten, sowie
horizontaler Lasten, z.B. Windlasten.
Aussteifende Wände, sind scheibenartige Bauteile zur Aussteifung
des Gebäudes oder zur Knickaussteifung tragender Wände; sie sind
hinsichtlich des Brandschutzes wie tragende Wände zu bemessen.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Wandarten + Wandfunktionen
„
Raumabschließende Wände,
werden nur 1seitig vom Brand beansprucht. Z.B. Wände in
Rettungswegen, Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, und
Brandwände. Sie können tragende und nichttragende Wände sein.
„
Nichtraumabschließende, tragende Wände,
diese können 2seitig, 3- oder 4-seitig vom Brand beansprucht
werden.
„
Nichtraumabschließende Wandabschnitte,
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Wandarten + Wandfunktionen
„
2schalige Haustrennwände bzw.
Gebäudeabschlusswände,
Sind Wände, die nicht miteinander verbunden sind und daher keine
Anker (z.B. wie bei 2schaligen Außenwänden) besitzen.
„
Stürze, Balken, Unterzüge.
Liegen über Wandöffnungen, sind für eine mind. 3seitige
Brandbeanspruchung zu bemessen.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Sturz über Fenster
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Vorschrift + Baufehler
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Vorschrift + Baufehler
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Massivwände, Ausführungsmöglichkeiten 1 und 2
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
06.09.2005
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26
DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Brandwände
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Ausführungsbeispiel Wand-Decken Verbindung (keine Brandwand)
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Baufehler (Brandwand)
Doppelhaus: Haustrennwand, Verbindung mit
Kunststoffbeschichteten Holzplatten des Schrägdaches.
Zollstock konnte von Haushälfte zu Haushälfte durchgeschoben werden.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Bekleidete Balken und Lastenträger (z.B. Luftkanalaufhängungen)
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Bekleidete Balken
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
„
Neben Konstruktionsgrundsätzen sind auch die
„Bauaufsichtlichen Richtlinien
für die brandschutztechnischen Anforderungen an
Lüftungsleitungen in
Gebäuden“ zu beachten.
„
Bei Anordnung von
Absperrvorrichtungen sind
darüber hinaus die besonderen Bestimmungen von
Prüfbescheiden zu beachten.
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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35
DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Post Office Tower in Bonn
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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41
DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Punkt 8.5: Feuerwiderstandsklassen von Lüftungsleitungen
06.09.2005
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DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Post Office Tower in Bonn, richtige Wanddurchführungen
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DIN 4102-4/A1 [Nov. 2003] Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile.
Änderung A1
- Entwurf - vom Nov. 2003
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44
DIN 4102 Teil 5 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden + gegen Feuer
widerstandsfähige Verglasungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungenvom Sept. 1977
„
Feuerabschlüsse sind selbstschließende Türen, Klappen, Rollläden und Tore,
die den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden + Decken
verhindern.
„
Hier wird unterschieden in Feuerwiderstandsklassen T 30, 60, 90, 120, 180.
„
Verglasungen der Feuerwiderstandsklassen G
(gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen)
„
Verglasungen der Feuerwiderstandsklassen F unterliegen Teil 2,
(Sonderbauteile), der DIN 4102.
Diese müssen alle an raumabschließende Wände der entsprechenden
Feuerwiderstandsklasse gestellten Anforderungen erfüllen, insbesondere
auch den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern.
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45
DIN 4102 Teil 6 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Lüftungsleitungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- vom Sept. 1977
„
Diese Norm konkretisiert die brandschutztechnischen Begriffe der
Landesbauordnungen, der zugehörenden Durchführungsverordnungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die sich mit dem Brandschutz befassen.
„
Im weiteren Verlauf dieser DIN ist die Ausstattung des Prüfstandes
beschrieben und die Durchführung des Brandversuches.
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46
DIN 4102 Teil 7 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
vom Juli 1998
Bedachungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen„
Anforderung:
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen müssen die
Ausbreitung des Feuers auf dem Dach und eine Brandübertragung vom Dach in das
Innere des Gebäudes bei der in dieser Norm festgelegten – von außen auf die
Bedachung einwirkenden – Beanspruchung verhindern.
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47
DIN 4102 Teil 8 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
vom Oktober 2003
Kleinprüfstand
„
Hier wird über den Prüfstand, Beflammungseinrichtung,
Messeinrichtung und Prüfbedingungen berichtet.
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48
DIN 4102 Teil 9 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Kabelabschottungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- v.Mai 1990
„
„
„
„
Kabelabschottungen müssen so ausgebildet sein, dass während der
Feuerwiderstandsdauer nach Tabelle 1 die Übertragung von Feuer und Rauch
verhindert wird.
Die Prüfungen von Kabelabschottungen nach dieser Norm beinhalten nicht die
Beurteilung des Funktionserhaltes von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall (z.B.
Notstrom - Versorgungungen).
Kabelabschottungen sind Verschlüsse von Öffnungen für die Durchführung von
elektrischen Leitungen in raumabschliessenden Bauteilen, an die Anforderungen
hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Belegungsänderungen der Kabelabschottung
(z.B. Austausch oder Nachbelegung von elektrischen Leitungen) muss mit einfachen Hilfsmitteln ohne Beschädigung der vorhandenen
elektrischen Leitungen möglich sein.
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49
DIN 4102 Teil 9 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Kabelabschottungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- v.Mai 1990
06.09.2005
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50
DIN 4102 Teil 10, gibt es vorerst nicht !
06.09.2005
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51
DIN 4102 Teil 11 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und –kanäle sowie
Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen- Dez.1985
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52
DIN 4102 Teil 12 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen.
-Anforderungen + Prüfungen-
06.09.2005
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Nov. 1998
53
DIN 4102 Teil 13 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Mai. 1990
Brandschutzverglasungen. -Begriffe, Anforderungen + Prüfungen-
„
„
„
„
Für Brandschutzverglasungen mit geringer Strahlungsverhinderung = G-Verglasungen
Für Brandschutzverglasung mit Strahlungsverhinderung
= F-Verglasung
Feuerhemmend = F 30 B,
Feuerbeständig = F 90 – AB,
das bedeutet in der
Praxis, dass G-Verglasungen jeder Feuerwiderstandsklasse nicht an Stellen im Gebäude
eingebaut werden dürfen, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende
oder feuerbeständige Wände gefordert sind.
F-Verglasungen zählen zu den klassifizierten Bauteilen, hingegen zählen G-Verglasungen zu
brandschutztechnische Sonderbauteile. Ein Äquivalent in der Schutzwirkung F-Verglasung
zu G-Verglasung ist ausgeschlossen. Auch der Glasaustausch im selben Rahmen ist unzulässig.
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54
DIN 4102 Teil 14 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Bodenbeläge + Bodenbeschichtungen, Bestimmung der
Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler
Mai. 1990
„
Hier wird die Durchführung des Brandversuches beschrieben.
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55
DIN 4102 Teil 15 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Brandschacht
Mai 1990
„
Der in dieser Norm beschriebene Brandschacht ist eines der
Prüfgeräte, die dazu dienen, das Brandverhalten von Baustoffen zu
prüfen.
06.09.2005
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56
DIN 4102 Teil 16 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Brandschacht
Mai 1990
„
Die Norm dient der einheitlichen Durchführung von
Baustoffprüfungen im Brandschacht nach DIN 4102-15.
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57
DIN 4102 Teil 17 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Schmelzpunkt von Mineralfaser-Dämmstoffen.
Begriffe, Anforderungen, Prüfung. Dez 1990
„
Die Norm gilt für die Ermittlung einer ausreichenden Beständigkeit von
Mineralfaser-Dämmstoffen in Bauteilen bei einer Beanspruchung mit
Temperaturen von mindestens 1000 °C.
„
Im allgemeinen handelt es sich bei diesen Mineralfaser-Dämmstoffen um
Baustoffe der Baustoffklasse A nach DIN 4102 Teil1.
„
Anstelle des Begriffs Mineralfaser-Dämmstoffe wird auch der Begriff
Mineralwolle-Dämmstoffe verwendet.
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58
DIN 4102 Teil 18 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Feuerschutzabschlüsse.
Nachweis der Eigenschaft „selbstschliessend“. (Dauerfunktionsprüfung) März 1991
Dauerfunktionstüchtigkeit im Sinne dieser Norm sind
Bauwerksöffnungs-Abschlüsse, wenn sie die im Laufe ihrer
vorgesehenen Lebensdauer von etwa 30 Jahren bei üblichem
Gebrauch auftretenden Beanspruchungen in Form von Öffnungsund Schließvorgängen in Zusammenspiel mit allen den
Bauwerksöffnungs-Abschluß bildenden Bau- und Zubehörteilen ohne
Schäden ertragen und somit in der Lage sind, beim Auftreten der
Risikosituation ihre Schutzfunktion voll zu erfüllen.
„ Hierzu gehören: Klappen, 1- und 2-flügelige Drehtüren und-Tore,
1- und 2-flügelige Schiebetüren und –Tore,
zwei- und mehrflügelige Falttüren und –tore,
Hubtüren und –tore,
Rolltüren und –tore,
Förderanlagen-Abschlüsse.
„
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59
DIN 4102 Teil 18 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Feuerschutzabschlüsse. „selbstöffnend“
06.09.2005
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60
DIN 4102 Teil 19 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Wand- und Deckenbekleidungen in Räumen.
Versuchsraum für zulässige Beurteilungen Entwurf Dez 1998
„
Die Norm dient der einheitlichen Prüfung von Wand- und
Deckenverkleidungen, die in Räumen verwendet werden.
06.09.2005
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61
DIN 4102 Teil 20, gibt es vorerst nicht !
06.09.2005
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62
DIN 4102 Teil 21 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Beurteilung des Brandverhaltens von feuerwiderstandsfähigen
Lüftungsleitungen.
Vornorm August 2002
„
Die Grundprüfung in dieser Norm ermöglicht folgende
Beurteilung:
„
Wärmedämmung (Dämmschichtdicken)
„
Raumabschließende Wirkung der Leitungswandung
„
Raumabschließende Wirkung an Bauteildurchführungen
„
Standsicherheit
„
Begrenzung der Kräfte durch Wanddurchführungen
„
Zulässige Differenzdrücke
06.09.2005
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63
DIN 4102 Teil 22 Brandverhalten von Baustoffen + Bauteilen
Anwendungsnorm zu DIN 4102-4.
Entwurf Nov. 2003
06.09.2005
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64
PAUSE PAUSE PAUSE
„
Nach der Pause geht
es weiter mit der ....
„Bauaufsichtlichen
Richtlinie über die
brandschutztechnischen
Anforderungen an
Lüftungsanlagen.“
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65
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
(Hinweis hierzu in Teil 6 DIN 4102)
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66
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
06.09.2005
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67
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
Brennbare Baustoffe für Lüftungsleitungen sind nicht zulässig:
„ in denen Luft über 85 ° gefördert wird,
„ in denen sich im besonderen Masse brennbare Stoffe ablagern können.
(z.B. Abluftleitungen in gewerblichen Küchen)
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Dichtmittel und Befestigungen für Lüftungsleitungen in geringen Mengen
brennbarer Baustoffe (B1 oder B2) zur Abdichtung der Verbindungen ist
zulässig.
Aus brennbaren Baustoffen bestehende Dampfsperren, Folien und
Beschichtungen mit einer Dicke von insgesamt nicht mehr als 0,5 mm
dürfen durch Decken, für die eine feuerhemmende oder feuerbeständige
Bauart vorgeschrieben ist, hindurchgeführt werden.
Brennbare Baustoffe (B1, B2) sind zulässig für zur Lüftungsanlage
gehörende elektrische und pneumatische Leitungen, die von außen
zugeführt werden.
Lüftungsanlagen dürfen kein Feuer und Rauch in andere Geschosse,
Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen.
Die Verwendbarkeit von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen muss
durch ein Prüfzeichen nachgewiesen werden.
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Weitere Auflagen:
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Luftleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr
dürfen untereinander nicht verbunden werden.
Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen müssen so angeordnet
sein, dass durch sie Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte
übertragen werden.
Bei Lüftungsanlagen mit Umluftbetrieb muss die Zuluft gegen Eintritt von
Rauch aus der Abluft durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein.
In Schächten und Kanälen der Feuerwiderstandsklasse L30/90 dürfen
neben Lüftungsleitungen auch Leitungen für Wasser, Abwasser und
Wasserdampf bis 110 °C sowie für Druckluft verlegt werden, wenn sie
einschließlich eventuell vorhandener Dämmschichten aus nichtbrennbaren
Baustoffen (A1 oder A2) bestehen und die Anforderungen nach Bild 1.2
erfüllt werden.
In Schächten und Kanälen, deren Wände der Feuerwiderstandsklasse
F30/90 entsprechen und neben o.g. Leitungen auch brennbare Leitungen
darin verlegt werden, müssen ein- und ausführende Lüftungsleitungen an
den Durchtrittsstellen (auch zur Lüftungszentrale) Brandschutzklappen
K30/90 haben. (siehe Bild 1.2)
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Weitere Auflagen:
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Dehnungsmöglichkeiten für Lüftungsleitungen schaffen.
(bei Stahl ca. 10 mm Längenausdehnung pro lfd. Meter Leitungslänge)
Abstand zwischen zwei Einspannstellen nicht länger als 5 Meter.
Wände, Decken, Fußböden, Stützen und Öffnungen der Lüftungszentralen
müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 entsprechen.
Innerhalb der Zentrale muss in höchstens 35 m Entfernung ein Ausgang
erreichbar sein.
Lüftungszentralen im obersten Geschoss müssen im Dach eine selbsttätig
öffnende, durch Rauchmelder in der Lüftungszentrale auslösende
Rauchabzugseinrichtung haben; ihr offener Querschnitt muss mindestens
das 2,5-fache des lichten Querschnitts der größten in die Lüftungszentrale
eingeführten Abluftleitung haben.
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„
Weitere Auflagen:
„
In Lüftungsanlagen nach DIN 18 017 Teil 3, dürfen Absperrvorrichtungen gegen
Brandübertragung der Feuerwiderstandsklasse K 30-18017 bzw.
K 90-18017 verwendet werden. (Bild 6.1) Diese Absperrvorrichtungen sind zur
Verhinderung von Brandübertragung innerhalb von Geschossen nicht zulässig (z.B.
bei der Überbrückung von Flur- oder Trennwänden).
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„
Weitere Auflagen:
Abluftleitungen von gewerblichen Küchen müssen aus
nichtbrennbaren Baustoffen (A1, A2) bestehen. Sie müssen vom
Austritt aus der Küche an mindestens L 90 aufweisen.
Leitungsverbindungen müssen Fettdicht und Kondensatdicht (d.h.
gelötet, geschweißt oder aus dauerelastischen Dichtungsmaterial)
hergestellt sein.
„ Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren, einzureichen sind:
Lüftungsanlage ist in die Bauantragszeichnung einzuzeichnen.
Schematische Darstellung entsprechend nachfolgender Bilder
dieser Richtlinie, Technische Beschreibung der Lüftungsanlage
einschließlich Brandschutzklappen mit Angabe der
Feuerwiderstands- und Baustoffklasse der Bauteile und
Lüftungsleitungsabschnitte.
„ Nachzureichen ist nach abschließender Fertigstellung eine
Fachunternehmerbescheinigung nach folgendem Muster:
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„
Diese Vorschriften gelten als erfüllt, wenn die Lüftungsanlagen
entsprechend den schematischen Darstellungen der folgenden Bilder
ausgeführt sind.
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Schottlösung
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Schachtlösung
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Brandschutzklappen
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Brandschutzklappen
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Schottlösung
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Schachtlösung
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
Sonderform von Lüftungsanlagen; Abluftanlagen mit Leitungen + Ventilatoren aus
brennbaren Baustoffen ohne Brandschutzklappen (z.B. für Laborabluft)
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
Zuluftanlagen mit Induktionsgeräten und waagerechter Hauptleitung im
darunterliegenden Geschoss (z.B. für Hotels)
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
Schachtlösungen
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Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom Mai 2003
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Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Trennwände und
Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau.
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Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Geschossdecken und
Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau.
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89
Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Geschossdecken und
Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau.
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Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Wände und Decken
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91
Vorbeugender Brandschutz für Rohrleitungen durch Trennwände und
Brandschutz für Rohre für den nachträglichen Einbau.
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Das war... Brandschutz im Hochbau DIN 4102
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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