UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN:

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UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN:
UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN:
Haschisch und Marihuana
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Cannabisgebrauchende und/oder Konsumwillige und
sind nicht als 'Konsumaufforderung' mißzuverstehen.
WAS IST CANNABIS?
Cannabis ist der botanische Oberbegriff für die Hanfprodukte Haschisch und Marihuana.
Sie werden aus der wohl ältesten Kulturpflanze gewonnen (Cannabis Sativa, Indica, Ruderalis).
Dieser Faserhanf diente einerseits zur Fasergewinnung, andererseits aber auch als Heil- und
Rauschmittel. Das wirksamste Cannaboid (die Pflanze enthält mehr als zwanzig psychoaktiv wirksame
Substanzen) ist das Tetrahydrocannabinol (THC), das sich in dem von den weiblichen Blüten
abgesonderten Harz befindet. Seit der Entdeckung von THC ist es möglich, die Substanz auch
synthetisch herzustellen.
Während Marihuana aus einem Gemisch von zerriebenen Blättern, Stengelstückchen und Blüten des
Hanfes besteht, wird Haschisch aus dem Harz der Blütenstände (Drüsenköpfe der weiblichen Pflanze)
gewonnen. Die Qualität bzw. Potenz (THC-Gehalt) des Haschisch nimmt von gelblich oder grünlich
über rötlich-braune Sorten bis zu den hochpotenten schwarzen Sorten immer mehr zu. Haschisch
(Dope,Shit) enthält durchschnittlich einen THC-Gehalt von 5-15%, Marihuana (Grass) lediglich 13% (niederländische Züchtungen können hier bis zu 20% THC enthalten: z.B. Super Skunk, Durban
Poison, Big Bud, Christal Paradise). Das seltenere Haschisch-Öl kann als lipidlöslicher
Pflanzenextract 25-50% THC-Konzentration aufweisen.
Cannabisprodukte werden in Zigaretten (Joints) oder pur in speziellen Rauchwerkzeugen
(Paraphernalia) geraucht, gelegentlich in Tee oder Getränken aufgelöst getrunken oder oral u.a. als
Gebäck eingenommen.
Die wirksame Dosis von THC liegt bei der gerauchten Einnahmeart zwischen 2 und 22mg und bei der
oralen Anwendung zwischen 20 und 90mg. Wenn unter normalen Bedingungen Haschisch/Marihuana
konsumiert wird, nimmt man zwischen 16% und 19% des THC zu sich.
Eine letale (tödliche) Dosis ist nicht bekannt.
Bei wiederholter Einnahme kommt es zu einer Anreicherung im Fettgewebe und in der Leber, wodurch
es im Urin noch nach Wochen nachgewiesen werden kann (allerdings nur die unwirksamen
Substanzen). Wenn Cannabis geraucht wird, beginnt die Wirkung schon nach ein paar Minuten.
Obwohl die höchste Plasmakonzentration nach 7-10 Minuten erreicht ist, wird sie erst nach ca. 30
Minuten wahrgenommen. Die Wirkung selbst hält 2-3 Stunden an. Nach der oralen Einnahme (in Form
beispielsweise eines 'Space Cake') beginnt die Wirkung erst nach 1 bis 2 Stunden und kann dann bis
zu 10 Stunden anhalten.
Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit mit entsprechenden Entzugserscheinungen ist nicht
gegeben. Unter Umständen kann jedoch bei einem täglichen, exzessiven Gebrauch eine psychische
Abhängigkeit als Gewöhnung an die Drogenwirkung entstehen.
In der Regel ist Cannabis eine relativ leicht zu kontrollierende und regulierende Rauchsubstanz, die
wenig Neben- und Nachwirkungen hat.
Je nach Bundesland schwankt der Marktpreis für 1gr Haschisch und Marihuana zwischen 10-25 DM.
KURZGESCHICHTE
Hanf ist seit mehreren tausend Jahren Begleiter der Menschheit, ob als Nutzpflanze (Seile, Lampenöl,
Kleidung etc.), als Heilpflanze (Mittel gegen 'Grünen Star', Asthma, Gicht, Rheuma, Übelkeit und
Appetitlosigkeit, Migräne, Schlaflosigkeit etc.) oder als Genuß- und Rauschmittel. Die Herkunft der
Pflanze ist bis heute umstritten. Manche Wissenschaftler datieren den Cannabisgebrauch um 8500
Jahre zurück. Vielfach findet man Hinweise, daß Hanf gerade wegen seiner berauschenden Wirkung
geschätzt wurde. Im Hinduismus in Indien heißt es, Gott Shiva habe den Menschen zur Erbauung und
Erleuchtung Cannabis vom Himalaya gebracht. In vielen buddistischen Überlieferungen und Schriften
wird gesagt, daß der Religionsstifter Siddhartha sechs Jahre lang nichts anderes als Hanf zu sich
nahm, bevor er zum Buddha wurde. Bei den Parsen in Persien (8.Jahrh.v.Chr. bis 5.Jahrh.n.Chr.) fand
Cannabis als sakrales Räucherwerk, als Salb- und Tafelöl und in der Geburtshilfe Verwendung. Auch
die Rastafari benutzten und benutzen Cannabis als heiliges Sakrament, um mit ihrem Gott in
Verbindung zu treten. Mitte des 19.Jahrhunderts verbreitete sich in Europa nicht nur der Gebrauch
von Cannabis-Tinkturen bei Leiden von der Diphterie bis hin zu Impotenz, sondern auch der private
Genuß von sog. Cannabis-Candys und 'Orienttabak'-Mischungen.
Mit der Annahme der Genfer Konvention auf der Opiumkonferenz im Jahre 1925 wurden
Cannabisprodukte unter Drogenkontrolle gestellt: Der Handel mit Cannabisharzen, Extrakten und
Tinkturen galt nunmehr als Verstoss gegen das Nakotika-Verbot und unterlag schwerer Bestrafung.
Gegen Ende der 60er Jahre begann dann in der BRD aufgrund der Zunahme des Cannabiskonsums
von jugendlichen und jungen Erwachsenen im Gefolge der Hippiebewegung ('Zentralrat der
umherschweifenden Haschrebellen') eine konsequente Verfolgung und Bestrafung des Erwerbs und
Besitzes von Cannabis. Im nun begonnenen Kampf gegen die Drogen ging es weniger um die
Schädlichkeit von Cannabis, als vielmehr um eine politisch-ideologische Auseinandersetzung über
Nonkonformismus und alternative Lebensformen als Verstoss gegen die herkömmliche Arbeitsmoral.
Heute ist Cannabis die weitverbreiteste illegalisierte Droge und wird in der BRD von ca. 4-5 Millionen
Menschen meist als Freizeitdroge konsumiert. Weiterhin gilt jedoch das Cannabisverbot, obwohl
inzwischen wissenschaftlich als gesichert gelten kann, daß der moderate -Cannabisgebrauch im
Gegensatz beispielsweise zum Alkohol keine unmittelbaren körperlichen Schäden zur Folge hat und
Haschisch und Marihuana keine Einstiegs- und Umstiegsdrogen für den Gebrauch risikoreicherer
Drogen sind.
Neuere Untersuchungen zeigen, daß vielleicht 5% der Cannabiskonsumenten aufgrund persönlicher
Probleme, Gruppendruck, Neugierverhalten und milieuspezifischer Bedingungen (illegaler
Drogenmarkt) auf andere Drogen umssteigen. Es sind demnach stärker drogenunabhängige Faktoren,
die ein mögliches 'Umsteigen' fördern oder hemmen.
In einer Repräsentativerhebung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von 1993
gaben 97,5% der cannabiserfahrenen Personen an, niemals andere illegalisierte Drogen konsumiert
zu haben.
RECHTLICHE SITUATION
Gegenwärtig handelt es sich bei 50% aller polizeilich erfaßten 'Rauschgiftdelikte' um allgemeine
Verstösse gegen das BtMG, wobei ca.50% auf Cannabisprodukte entfallen.
Der sog. 'Haschisch-Beschluß' des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.04.94 hat nun aus der
bestehenden 'Kann-Vorschrift' in §31a des Betäubungsmittelgesetzes eine 'Muß-Vorschrift' gemacht,
daß - jedoch nur auf der Staatsanwaltsebene- von Strafverfolgung 'grundsätzlich' abgesehen werden
kann, wenn Cannabisprodukte nur in geringen Mengen und ausschließlich zum gelegentlichen
Eigenverbrauch erworben und besessen werden.
Die einzelnen Bundesländer wurden aufgefordert, eine einheitliche Regelung (Definition)
einer 'geringen' Menge festzulegen. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen.
BEISPIELE
Baden-Württemberg: max. 3 Konsumeinheiten
Bayern : max. 6gr.Cannabisharz/Marihuana
Hamburg: Größe einer Streichholzschachtel (ca. 20gr)
NRW: max. 10gr. Haschisch und Marihuana
Sachsen-Anhalt: max. 6gr. Haschisch/Marihuana
Schleswig-Holstein: max. 30gr. Cannabisprodukte (außer Öl)
Nach der neuen Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (10.BtMÄndV)
vom 1.2.98 ist ab sofort der Cannabissamen als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft,
wenn 'er zum unerlaubten Anbau bestimmt ist'.
In der Begründung heißt es: 'Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabis für den individuellen
Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Von einem derartigen Vertrieb ist
insbesondere dann auszugehen, wenn spezieller Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10
Samenkörner für bis zu 150.-DM), häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen für den Anbau in
Wohnräumen und Kellern und/oder mit Angaben
des Tetrahydrocannabiol (THC)-Gehaltes der angebauten Pflanze, angeboten und damit zu einem
nicht erlaubten Hanfanbau verleitet wird'. Mit dieser Gesetzesänderung findet nun eine neue
Illegalisierung (Erwerb und Handel von THC-haltigen Hanfsamen) statt, wiewohl gleichzeitig das
synthetisch hergestellte Cannabiol (Marinol) für Krebs- und AIDS-Patienten im Einzelfall verschrieben
werden kann.
In Bezug auf die Ergebnisse der 67.Gesundheitsministerkonferenz der Länder von 1994 wird in
einigen Bundesländern geprüft, wie eine 'Neubewertung' von Cannabis umgesetzt werden kann
(Einführung des Opportunitätsprinzips wie in den Niederlanden mit ihrem Coffee-Shop-Modell,
Unterstellung unter das Ordnungswidrigkeitenrecht oder eine weitere Begrenzung der Strafbarkeit).
Insgesamt gesehen zeigt sich in der BRD bezüglich der Cannabispolitik eine vielschichtige,
widersprüchliche und verworrene Diskussionslage. Für die Praxis gilt weiterhin: der Umgang (Erwerb
und Besitz) mit Cannabisprodukten ist immer noch strafbar.
Vom Grundsatz her wird jedoch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn es sich um eine
geringe Menge zum Eigenverbrauch handelt und keine 'Fremdgefährdung' vorliegt.
VIER REGELN
für einen eigenverantwortlichen, risikoarmen und genussorientierten Umgang mit
Rauschmitteln und Alltagsdrogen (entwickelt und aufgestellt vom Jugend- und
Drogenberatungszentrum Hannover.)
Regel 1: Es gibt keine Droge, die Dich gut drauf bringt, wenn Du schlecht drauf
bist
Wer mit Rauschmitteln umgehen will, muß mit sich selbst umgehen können, seine
eigenen Gefühle und Stimmungen erkennen und ernst nehmen.
In einer guten Grundstimmung kann man sich hochpushen, denn wenn es nach dem
Rausch wieder auf Null geht, fühlt man sich ähnlich wie vorher - also gut. So
vermeidet man den Drang zur Wiederholung, um vielleicht irgendwelchen Problemen
auszuweichen. Also: Schlechte Stimmung akzeptieren und sich den Rausch für
bessere Tage aufbewahren.
Regel 2: Weniger ist mehr
Je weniger und seltener man Rauschmittel konsumiert, desto wahrscheinlicher ist
eine positive Wirkung. Außerdem muß man seine eigenen Grenzen erkennen und
akzeptieren, um Überdosierungen zu vermeiden. Wer eine gesunde Genußfähigkeit
entwickelt, kann auch Angeboten widerstehen.
Regel 3: Mischkonsum ist Mist
Meistens hebt sich die Wirkung verschiedener, gleichzeitig eingenommener Drogen
gegenseitig auf oder verfälscht den Rausch, d. h. dass das Erlebte meist weniger
intensiv wahrgenommen wird. Zudem kann es gesundheitsgefährdend sein, Drogen
zu mischen: z.B. Ecstasy und Alkohol oder LSD und Speed. Deshalb sollte man
möglichst nicht mischen, die Selbstkontrolle wahren und den Überblick behalten.
Begrenzter Monokonsum ist risikoärmer und genußvoller.
Regel 4: Nimm nichts, wovon Du nichts weißt und wovor Du Angst hast
Wenn man vor einer Droge Angst hat, kann der Rausch schnell sehr unangenehm
werden, besonders bei Halluzinogenen. Deshalb ist es wichtig, sich vorher über die
Wirkung genau zu informieren und bei Unsicherheiten und Angst besser nichts zu
nehmen. Der Respekt vor Rauschmitteln setzt Respekt vor der eigenen
Persönlichkeit voraus.
Regel Nr. 1 und 4 gelten nicht im Umkehrschluß.
Quelle: http://www.step-hannover.de/data/dprae/tip1.html
Step gGmbH online: www.step-hannover.de
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THC und sein Rezeptor im Gehirn:
Schlüssel und Schloß zur Glückseeligkeit
Damit eine psychoaktive Substanz, wie THC, wirken kann, muss sie an einer
bestimmten Stelle der Nervenzelle - dem Rezeptor - gebunden werden. THC
passt auf diesen Rezeptor wie ein Schlüssel in ein Schloss. Die Entdeckung
des Rezeptors für THC zu Beginn dieses Jahrzehntes führte zu einem völlig
neuem Verständnis zur Wirkung des THC im Gehirn: Damit ist der Wirkstoff
des Hanfes kein "mysteriöses Gift" mehr, das sich in das Gehirn der
Konsumenten einschleicht, sich diffus ausbreitet und es schließlich zersetzt.
Damit ist THC vielmehr der Schlüssel zu vielen Schlössern, mit dem sich
vorher verschlossene Türen in unserem Gehirn öffnen lassen. Marcia Barinaga
schrieb 1992: "Natürlich haben sich diese Rezeptoren nicht über
Jahrmillionen entwickelt, um herumzuhängen, bis jemand "high" werden
könnte. Aber was ist dann ihre natürliche Funktion in unserem Körper? Und
welche körpereigenen Stoffe passen auf sie?" Diese Frage konnte noch im
selben Jahr beantwortet werden: Das körpereigene THC heißt Anandamid, ein
Derivat der Arachidonsäure, einer in den Zellmembranen vorhandenen
Fettsäure. Der Begriff Ananadamid kommt zum Teil aus dem indischen
Sankskrit: ananda = Glückseeligkeit. Im Tierversuch lösen Ananamide das
gesamte Wirkungspektrum aus, das auch vom THC bekannt ist: Anandamide
beeinflussen Bewegungskoordination, Emotionen und Gedächtnisfunktionen.
Anandamide lassen Schmerzen vergessen aber auch Kleinigkeiten; sie setzen
uns eine rosa Brille auf, machen gesellig und friedfertig, aber auch medidativ
und müde. Immer wenn wir uns angenehm fühlen, rollt sich unser Gehirn
sozusagen einen Anandamid-Joint. Man findet Nervenzellen mit
THC/Anandamid-Rezeptoren vor allem im Bereich des Kleinhirns und der
Basalganglien, wo die Bewegungsabläufe und die Feinmotorik koordiniert
werden; über die THC-Wirkung auf das Kleinhirn wird deshalb die
Schwierigkeit zu koordinierter Bewegung nach hohem Cannabiskonsum
erklärt. Ferner befinden sich THC/Anandamid-Rezeptoren im Hippocampus
(Teil des Gefühlzentrums) sowie der vorderen Großhirnrinde (Ort des
Bewußtseins und Gedächtnisses). Die üblichen Cannabiswirkungen, wie
Hochstimmung (Euphorie), das Herbeiführen traumähnlicher Zustände usw.
werden mit der Wirkung von THC in diesen Gehirnbereichen in Verbindung
gebracht. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die
Atmung steuert, enthält allerdings keine bzw. kaum Rezeptoren für
THC/Anandamid. Hieraus erklärt man sich, daß THC (im Unterschied zu den
Opiaten) keinen Einfluß auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat. Dies mag
auch der Grund dafür sein, warum auch extrem hoher Cannabiskonsum
bislang noch niemals zum Tode führte (anders als bei Alkohol und Heroin).
THC gilt somit als die "ungiftigste" psychoaktibe Substanz schlechthin. (Das
Verhältnis von psychoaktiv wirksamer zu tödlicher Dosis beträgt für: THC ca.
1 : 20.000 (vermutet), LSD, Psilocybin ca. 1 : 1000 (vermutet), Ecstasy
(MDMA) ca. 1 : 10, Alkohol 1 : 8, Heroin ca. 1 : 4, Strychnin ca. 1 : 2)