Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen
Neue Urteile des Bundesgerichtshofes:
Viele Widerrufsbelehrungen in alten Darlehensverträgen sind unwirksam!
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für
Privatdarlehen sind unwirksam!
Haben auch Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mittels Privatdarlehen, auch
Verbraucherdarlehen genannt, finanziert? Viele Widerrufsbelehrungen in
Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Dies hat der
Bundesgerichtshof aktuell entschieden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen geben vielen Verbrauchern die
Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Darlehensvertrag vorzeitig aufzulösen, ohne
dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in horrender Höhe an die Bank zahlen zu müssen. Der Widerruf
des Darlehensvertrages kann also in vielen Fällen auch noch heute bei der Bank schriftlich eingereicht
werden!
Davon profitieren diejenigen, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssten. Sie müssen in diesem Fall nicht kündigen, sondern können
den Darlehensvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung. Angesichts der
derzeit niedrigen Zinsen kann man so ohne das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung in einen
günstigeren Darlehensvertrag umschulden. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Finanzinstitute −
gerade im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Es
bedarf deshalb oft eines Anwalts, um die Ansprüche tatsächlich durchsetzen zu können.
Sehen Sie auf Seite 2 einen Auszug von Banken, bei denen bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
festgestellt wurden. Jedoch auch bei Verträgen mit Banken, die dort nicht aufgeführt wurden, sind
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu erwarten. Allerdings ist auch nicht jeder Vertrag automatisch mit
einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung behaftet, wenn Vertragspartner eine der vorgenannten Banken ist.
Die Praxis zeigt, dass jeder einzelne Vertrag individuell geprüft werden muss, um feststellen zu können,
ob die Möglichkeit der vorzeitigen Umschuldung besteht.
Zudem hat der Bundesgerichtshof ebenfalls im Jahre 2014 geurteilt, dass Allgemeine
Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatdarlehen unwirksam sind. Die
Banken wurden somit rückwirkend verpflichtet, bereits vereinnahmte Bearbeitungsentgelte an den
Kunden zurückzuzahlen. Aber auch hier bedarf es einer fachkundigen und individuellen Prüfung des
Darlehensvertrages, um ggf. Bearbeitungsentgelte rechtmäßig zurückfordern zu können.
Wir bieten Ihnen gern eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages im Hinblick darauf an, ob ein Widerruf
des Darlehensvertrages und/oder die Rückforderung eines Bearbeitungsentgelts in Ihrem Fall sinnvoll und
erfolgversprechend ist. Für die Erstprüfung des Darlehensvertrages stellen wir ein Pauschalhonorar von
Brutto € 89,901 in Rechnung.
Eine überschaubare Investition, welche Ihnen mitunter tausende von Euro einspart, da Sie bei positiver
Prüfung Ihr Verbraucherdarlehen zu den momentan historisch niedrigen Zinsen umschulden können oder
aber zum Teil horrende und bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren zurück erhalten. Sollten Sie über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese oftmals auch die Kosten einer Erstprüfung und einer
daraus nachfolgenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir helfen Ihnen schnell, professionell und persönlich. Setzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher
durch und kontaktieren Sie uns jetzt!
Ihr Team der Kanzlei Wunsch
Rathausstraße 10 in 65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8109950-0 E-Mail: [email protected] Web: www.arbeitsrecht-hochheim.de
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E-Mail: [email protected] Web: www.doell-rechtsanwaelte.de
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Nachfolgend eine Liste von Banken, bei denen bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
festgestellt wurden:
Aareal Bank Alte Leipziger
Allianz
Commerzbank
Deutsche Bank
Ärztekammer Westfalen-Lippe AXA Lebensversicherung AG Bausparkasse Mainz AG Bayerische
Landesbank
div. Landesbanken
BW Bank
BHW Bausparkasse AG DBV-Winterthur
Debeka Bausparkasse
Degussa Bank
Volkswohlbund Lebensver.
div. VR Banken Hypovereinsbank
Deutsche Bank Bauspar AG Deutsche Hypothekenbank Deutsche Kreditbank AG Deutscher Herold
Deutscher Ring
DEVK
Die Continentale Lebensvers. AG ehem. Dresdner Bank
DSL Bank
Eurohypo AG
Frankfurter Sparkasse Frankfurter Volksbank
div. Volksbanken
HDI Gerling Industrievers. AG Höchster Pensionskasse
Victoria Lebensvers. AG Westdeutsche Immobilienbank ING DiBa
Kreissparkasse Groß-Gerau
LBS Rheinland-Pfalz
Mainzer Volksbank
Münchener Hypothekenbank Nassauische Sparkasse
Nord LB
Postbank
R+V Lebensversicherung AG div. Raiffeisen Banken
RV Bank
Santander
div. Sparda Banken
div. Sparkassen
div. Stadtsparkassen
Taunus Sparkasse
WL Bank
Wüstenrot Bank
Wüstenrot Bausparkasse AG
1Die Pauschale gilt nur für die erstmalige Prüfung eines Vertrages (bei mehreren Verträgen fällt die
Gebühr pro weiterem Vertrag ebenfalls an) im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Für die
Prüfung einer unzulässigen Erhebung einer Bearbeitungsgebühr fällt ebenfalls die Pauschale pro zu
prüfendem Vertrag an. Für die Durchsetzung eines möglichen Anspruchs richten sich die Gebühren
sodann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die bereits geleistete(n) Pauschale(n) wird/
werden auf weitere Gebühren angerechnet.
Stand Oktober 2014
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