Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen

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Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 3 und 4 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 45e Abs. 2 und § 45g Wassergesetz für Baden-Württemberg
Die folgenden Unterlagen bzw. Angaben sind mind. in 4facher Ausfertigung einzureichen:

1.
Antrag mit Erläuterung des Vorhabens, ggfs. das Aktenzeichen des Baugenehmigungsverfahrens.
In den Antragsunterlagen sind alle Einzelheiten über die Errichtung und den Betrieb der Anlage so zu beschreiben, dass die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden, Fachstellen
und betroffenen Personen das Vorhaben umfassend beurteilen können.
Bei der Erstellung der Unterlagen sind die Planzeichen nach der Anlage der Planzeichenverordnung vom 18. Dez.1990 (BGBl. I 1991, S.58) zu verwenden. Für dort nicht festgesetzte
Zeichen sollen die Planzeichen nach DIN 2425 „Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die
Wasserwirtschaft und Fernleitungen“ und die „Richtlinien zur funktionellen Darstellung“ (z.B.
DIN 19227 und 28004) beachtet werden.
2.
Planunterlagen (Neuanlagen sind mit roten Linien zu markieren).
a)
Übersichtslageplan
Maßstab 1 : 250 bis 1 : 2500
z.B. Auszug aus der aktuellen topographischen Karte
b)
Grundstücksentwässerungsplan nach DIN 1986,
Maßstab 1 : 1000
mit Abwasseranfallstellen (Produktionsabwasser, Kühlwasser, Niederschlagswasser,
Löschwasserrückhaltung), Angabe der Fließrichtung und Rohrführung von der Abwasservorbehandlungsanlage bis zur Einleitungsstelle (Kanal oder Gewässer).
Die den jeweiligen Bodenabläufen zugeordneten Niederschlagsflächen und ihre Abgrenzungen sind .
c)
Erläuterungsbericht
Im Erläuterungsbericht müssen enthalten sein:
 Beschreibung des Fabrikationsvorgangs:
o Kurze, allgemeine Beschreibung des Betriebes
o Beschreibung der verschiedenen Verfahrensprozesse, bei denen Abwasser anfällt, einschließlich der Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte
 Abwassermengen-Produktionsabwasser nach Abwasseranfallstelle und Abwasserart in
m³/h und m³/d
 Beschreibung der Abwasseranfallstellen in tabellarischer Form
 Liste der Abwasserbehandlungschemikalien mit Sicherheitsdatenblättern und Anwendungskonzentration
 Beschreibung der Abwasser-/Abfallvermeidung und Abwasserbehandlung mit den folgenden Angaben:
o Maßnahmen zur AOX Vermeidung
o Vermeidung harter Komplexbildner
o Bei besonders gefährlichen Stoffen wie LHKW, Cd, Hg und EDTA Chemikalienbilanz evtl. Stoffströme
 Verfahrensablauf mit folgenden Beschreibungen:
Das Verfahrensschema, die Ab- und Zuläufe aus den Abwasseranfallstellen zu den
Speicher-/Behandlungsbehältern, Angabe ob Chargen- oder Durchlaufbetrieb, Dimensionierung der einzelnen Anlagenteile (z.B. Absetzbecken, Ultrafiltration, Standzeit von
Ionenaustauschern, Fällung, Neutralisation, Schlammentwässerung), die Dosierung
von Chemikalien, die Meß- und Regeltechnik des VerfahrensAblaufes, die Kontrolle der Abwassereinleitung und des Behandlungsverfahrens durch
Kontrollelektroden und analytischer Verfahren, Sicherheits- und Alarmeinrichtung bei
Störungen bzw. fehlerhafter Bedienung (optische und akustische Warneinrichtung),
Analyseverfahren und Umfang der Eigenkontrolle nach Eigenkontroll-VO
 Weitere Unterlagen für Betriebe nach Anhang 40 der Abwasser-VO
Spül- und Vermeidungstechniken nach den Anforderungen des Anhangs 40, Teil B
Badliste mit folgenden Angaben:
Bezeichnung des Bades bzw. der Spüle (Fließspüle, Standspüle, Sparspüle etc.).
Badvolumen, Badverschleppungen, Badfolge im Betrieb, Angaben über die durchgesetzte Wassermenge bzw. Standzeit des Bades bis zum Badwechsel, chemischen Eigenschaften des Bades (sauer, alkalisch, cyanidisch, fluoridhaltig etc.), Betriebstemperatur, Badkühlung/-heizung, Angaben zu welchem Behandlungsteil der Abwasserbehandlungsanlage der Badinhalt abgeleitet wird oder Angaben über die Konzentratbehandlung bzw. –beseitigung, Angaben zu den eingesetzten Badchemikalien ( eingesetzte Konzentration und Datensicherheitsblätter), Angaben über evtl. Badfiltration und
Reinigung, Angaben über die zu behandelnde Ware und Rohmaterial (Gestell/Trommelware)
d)
Aufstellungsplan der Abwasseranfallstellen
Im Aufstellungsplan ist die Anordnung der Bäder, bzw. Abwasseranfallstellen und deren
Abläufe zur Abwasseranlage zeichnerisch darzustellen. Die Abwasserleitungen sind eindeutig zu kennzeichnen, bei indirekter Einleitung zusätzlich der Übergabeschacht zur Kanalisation.
e)
Verfahrensschema der Abwasserbehandlungsanlage
Das Verfahrensschema muss die wesentliche Teile der Anlage mit Kennzeichnung enthalten und den Verfahrensablauf erkennen lassen. Die Zeichnung ist gemäß DIN-Norm
darzustellen ( mit Beckenvolumen, Pumpenleistung, Rohrleitungsdurchmesser, Meß- und
regeltechnik mit Angaben der Messsonden, Dosierventile, Dosierchemikalien, etc.). Die
Abluftwege sowie die Abluftbehandlungsanlagen sind ebenfalls einzuzeichnen.
f)
Bauzeichnungen der Abwasserbehandlungsanlage
Grundriss und Schnitte massstabsgerecht
g)
Stückliste
In tabellarischer Form sind alle für die Funktion der Anlage wesentlichen Anlagenteile aufzuführen. Leistung und Wirkungsgrad von Pumpen, u.a. maschinellen Anlagenteilen, sind
anzugeben (Abmessung, Volumen, Material)
h)
Angaben zur Lagerung wassergefährdender Stoffe
(Einsatzstoffe, Abfälle, Behandlungschemikalien, etc.)
In tabellarischer Form ist die Art der Lagerung, Lagermenge, Gebindegröße, Angaben zu
Auffangwannen/-räumen (Volumen, Material, Eignungsnachweise und Prüfzeichen) anzugeben.
i)
Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen
Betrifft die im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung und -entstehung anfallenden
Abfälle (z.B. Klärschlamm, Filterkuchen)
- Art der Abfälle (Beschreibung, Abfallschlüsselnummer gemäß AVV)
- Herkunft (Entstehung) und Menge der Abfälle, sowie Lagerung
- Innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von
Abfällen
...
j)
Gewässerschutzvorkehrungen
Die technischen Maßnahmen (z.B. bei Störfällen, Leckagen, Badbruch) zum Gewässerschutz sind zu erläutern. Es ist anzugeben, wo kontaminiertes Löschwasser aufgefangen
werden soll.
k)
Eigenkontrolle
Die Eigenkontrolltätigkeiten nach der Eigenkontrollverordnung und die Analysenmethoden
sind anzugeben. Ein Musterblatt des Betriebstagebuches ist beizufügen.
l)
Gewährleistung
Es ist im Antrag zu gewährleisten, dass mit der geplanten Abwasserbehandlungs-anlage,
die von der zuständigen Behörde geforderten Anforderungen an das Einleiten von Abwasser eingehalten werden können. Die entsprechenden Parameter sind mit dem jeweils
gewährleisteten Wert aufzulisten.
m) Betriebsbeauftragter
Für die Bedienung und Wartung der Abwasseranlage sind ein verantwortlicher und fachlich qualifizierter Betriebsbeauftragter und ein Stellvertreter schriftlich zu benennen.
o)
Sonstiges
Der Antrag, die Pläne und Erläuterungen sind sowohl vom Planverfasser, als auch vom
Bauherrn / Antragsteller zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.
3.
Beschreibung der Eigenkontrolle
Sollte eine interne Betriebsanweisung zur Wartung und Kontrolle der Anlage bereits vorhanden sein, ist diese beizufügen unter Benennung der Untersuchungsmethoden und der Untersuchungshäufigkeit; die Bescheinigung über bereits durchgeführte Prüfungen auf Dichtheit
der Abwasserbehandlungsanlage und der Rohrleitungen sind ebenfall erforderlich (z.B. der
letzten Überprüfung); ggfs. auch Kopie aus dem Betriebstagebuch .
4. Analysen aus dem Probenahmeschacht (Ablauf Großabscheider) auf die wesentlichen Inhaltsstoffe sind ebenfalls vorzulegen.
Die Unterlagen sind zu senden an:
Stadt Mannheim
Fachbereich Grünflächen und Umwelt
Postfach 10 00 35
68133 Mannheim
Weitere telefonische Auskunft erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:
Zu rechtlichen / technischen Fragen: 0621/293 – 7417
Zu rechtlichen / technischen Fragen: 0621/293 - 7686
Herr Zimmermann
Herr Garrecht
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Während der Kernarbeitszeit erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:
Mo.-Do.: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Fr.:
9:00 – 12:00 Uhr
Stand: 01/2013